BALANCE Erneuerbare Energien GmbH
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BALANCE Erneuerbare Energien GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die BALANCE Erneuerbare Energien GmbH betreibt 40 Biogasanlagen in Ost- und Norddeutschland mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 241 MW. Die Anlagen der BALANCE stellen jährlich insgesamt ca. 969 GWh Biomethan, ca. 275 GWh erneuerbaren Strom und 62 GWh erneuerbare Wärme bereit. Die BALANCE möchte die Bereitstellung von erneuerbarer Energie steigern und in Bezug auf alle Nachhaltigkeitsdimensionen (ökologisch, sozial und ökonomisch) optimieren. Vor diesem Hintergrund bietet die BALANCE zur Unterstützung politischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse an, die Chancen und Herausforderungen bei der Biogasproduktion aus
der Praxis z.B. in Vor-Ort-Terminen auf ihren Biogasanlagen oder in fachlichen Stellungnahmen darzustellen.
Interessenbereiche: Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Land- und Forstwirtschaft; Artenschutz/Biodiversität; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Erneuerbare Energien
Regelungsvorhaben:
- Biogas-Paket (EEG): Mit den Regelungen werden einerseits verstärkt Anreize zur flexiblen Fahrweise der Biogasanlagen gesetzt. Andererseits wird für Biogas-Bestandsanlagen und insbesondere für solche, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind, die Planungssicherheit für eine Anschlussförderung verbessert.
- Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote: Nachhaltige, erneuerbare Kraftstoffe sind zur Erreichung der Klimaschutzziele unerlässlich.
Daher setzen wir uns für die Weiterentwicklung der Quote bis 2040 ein. Der Wegfall der Doppelanrechnung setzt ein wichtiges Signal zur Reduzierung potenzieller Fehlanreize, insbesondere im Hinblick auf Betrugsrisiken bei importierten Biokraftstoffen. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass dadurch heimische fortschrittliche Biokraftstoffe wie Biomethan im Wettbewerb benachteiligt werden. Wir schlagen darum vor, dass die Doppelanrechnung bei Übererfüllung der energetischen Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Gülle, Mist und Klärschlamm (Anlage 1 Nr. 6 der 38. BImSchV) beibehalten wird und im Gleichklang mit den Mehrfachanrechnungen für Strom und RFNBOs zurückgenommen wird.
- Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung EU RL 2024/1788: Die Interessenvertretung ggü. dem bisherigen Ref.-E. kritisiert, dass der Entwurf zentrale Ziele der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie verfehlt und die Zukunft der Biomethanproduktion in Deutschland gefährdet.
Die zentralen Forderungen lauten:
- Die konsequente Ausrichtung der Gesetzgebung an den europäischen Klimazielen und die Förderung erneuerbarer Gase.
- Die Sicherstellung von Versorgungssicherheit, Dekarbonisierung und Investitionsschutz für Biogasanlagen.
- Die Forderung, dass wirtschaftliche Interessen der Netzbetreiber nicht über Gemeinwohl und Energieeffizienz gestellt werden dürfen.
- Klare Vorgaben für Anschluss- und Nutzungskosten sowie Schutz vor willkürlicher Netztrennung.
- praxisnahe Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes anhand bestehender Regelungen zu Biomethan im GEG: Der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz muss unbedingt mit der EnWG-Novelle zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaketes sowie für die Novelle des Wärmeplanungsgesetzes aufeinander abgestimmt werden.
§ 43 Abs.2
Die Qualitätsanforderungen an Biomethan sollten weiterhin nicht über die geltenden Anforderungen des GEG hinaus reichen.
Artikel 8, §28
Der Verweis auf § 39i Abs. 1 ("Maisdeckel") findet sich in Artikel 8 des RefE-GModG. Vorschlag: In § 28 Abs. 5 WPG keinen Verweis auf § 39i Abs. 1 EEG, sondern den Wortlaut von § 71f Abs. 4 GEG (Maisdeckel von 40% nur für Neuanlagen) in § 28 Abs. 5 WPG integrieren.
Artikel 1 §42
Ambitionierte Ausgestaltung einer Grüngas-/Grünheizölquote, die die Anforderungen des §1 Abs. 1 EnWG berücksichtigt.
Relationen
Keine Relationen.