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E.ON SE

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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E.ON SE Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen E.ON SE ist ein international tätiges Energieunternehmen mit Sitz in Essen, mit Fokus auf den Geschäftsfeldern Energienetze und Kundenlösungen. Als einer der größten europäischen Betreiber von Energienetzen und Energieinfrastruktur sowie Anbieter innovativer Kundenlösungen übernimmt E.ON eine führende Rolle bei der Gestaltung einer grünen, digitalen und dezentralen Energiewelt. Dafür entwickeln und verkaufen rund 75.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Produkte und Lösungen für Privat-, Gewerbe- und Industriekunden. Mehr als 47 Mio. Kunden beziehen Strom, Gas, digitale Produkte oder Lösungen für Elektromobilität, Energieeffizienz und Klimaschutz von E.ON. Wir treiben die Energiewende in Europa entscheidend voran und setzen uns mit unserem Geschäft für Nachhaltigkeit, Klimaschutz und damit die Zukunft unseres Planeten im Einklang mit den dem Pariser Abkommen ein. Wir stehen mit den für unsere Anliegen relevanten Vertreterinnen und Vertretern der Politik und Verwaltung im regelmäßigen Austausch zu Sachfragen, die unser Unternehmen und seine Geschäfte und insbesondere die Energiewende in Deutschland und Europa betreffen. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage zu geben. Den Rahmen für diesen Austauschen bieten verschiedene Formate, wie zum Beispiel die sog. „Spitzengespräche“, parlamentarische Frühstücke und weitere Diskussionsveranstaltungen, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. In einigen Fällen werden auch Stellungnahmen und Positionspapiere erarbeitet und übermittelt. Die E.ON SE übt eine konzernbezogene Wahrnehmung von Interessenvertretung aus. Weitere Informationen zu unserem politischen Dialog sind hier zu finden: https://www.eon.com/de/ueber-uns/politischer-dialog.html Interessenbereiche: Energienetze; Cybersicherheit; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Digitalisierung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Energie"; Atomenergie; Allgemeine Energiepolitik Regelungsvorhaben: - Vereinfachungen am Regelungsrahmen für den SMRO: E.ON hat Vorschläge entwickelt, wie der Smart-Meter-Rollout günstiger, effizienter und kundenfreundlicher in die Fläche gebracht werden kann. Die Änderungsvorschläge umfassen die Reduzierung der Tarifanwendungsfälle, die Abschaffung des Mehrsparten-Meterings, die Sicherstellung der Kompatibilität des Smart-Meter-Gateways mit Kundenanlagen und die Abschaffung des wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Im längerfristigen Zielbild spricht E.ON sich für einen „Smart-Meter light“ aus, der allen Kunden zu geringen Kosten zur Verfügung gestellt werden kann. - Einführung einer Einspeisesteckdose: Ziele der Einspeisesteckdose sind sicher planbare Standorte für Erneuerbaren-Energien-Anlagen aufgrund vorhandener Netzkapazität, die Vereinfachung und Beschleunigung der Netzanschlussprozesse und eine gezielte Ansiedlung von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Umfeld der Steckdose. Damit verbunden sind kostengünstigerer und vorausschauender Netzausbau sowie eine Orientierung des Erneuerbare-Energien-Zubaus an noch freien Kapazitäten im Stromnetz. - Schaffung eines regulatorischen Rahmens für bidirektionales Laden: Bidirektionales Laden soll als haushaltsnahe Flexibilität nutzbar gemacht werden, um das Energiesystem und die lokalen Netze zu optimieren. Hierzu muss die Digitalisierung der Netze weiter vorangetrieben, die Entstehung zusätzlicher Netzkosten durch das bidirektionale Laden verhindert und durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu Daten Interoperabilität gewährlistet werden. - Einführung eines Kapazitätsmarktes: Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie und dem angekündigten Ausstieg aus der Kohlenverstromung braucht es nun zeitnah einen Kapazitätsmarkt, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Über einen Kapazitätsmarkt stehen je nach Bedarf die passenden Erzeugungskapazitäten mit den passenden Charakteristika am passenden Ort zur Verfügung oder alternativ Speicher oder steuerbare Verbraucher, die (einen Teil der) Last für festgelegte Zeitpunkte reduzieren können. - Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Leitungsbau: Der beschleunigte Leitungsbau im Verteilnetz ist die Grundlage für eine erfolgreiche Energiewende. Dafür sollten unnötige Genehmigungsverfahren, wie z.B. für kleinere Maßnahmen auf bestehenden Trassen, generell entfallen und projektabhängig das Wahlrecht des Verteilnetzbetreibers (z.B. in der Frage Erdverkabelung oder Freileitung) gestärkt werden. Darüber hinaus muss die personelle und digitale Behördenausstattung verbessert werden. Es braucht eine gemeinsame digitale Datenbasis und eine längere Gültigkeit von Umweltgutachten. - Synchronisierung EE- und Netzausbau: Um den Anforderungen des zunehmend elektrifizierten, flexiblen und volatilen Energiesystems gerecht zu werden, sollte der Ausbau von Erneuerbaren Energien stärker regional gesteuert werden. Erneuerbare Energien müssen vor allem dort hinzugebaut werden, wo sie systemisch den höchsten Nutzen haben. Dies lässt sich z.B. über entsprechend ausgestaltete Ausschreibungen (im Falle von EEG-Förderung), ein Bonus-/ Malus-System, den s.g. Redispatch-Vorbehalt oder dem Konzept „Einspeisesteckdose“ anreizen. - Konditionen für low carbon hydrogen pragmatisch gestalten: Gegenwärtig werden die Konditionen diskutiert, unter denen sog. low carbon hydrogen hergestellt und zertifiziert werden soll. Die EU-Kommission beabsichtigt hierzu einen Delegierten Rechtsakt zu erlassen. Für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und die Entwicklung von Wasserstoff-Projekten ist die Ausgestaltung dieser Konditionen, wie auch der für RFNBO-konformen („grünen“) Wasserstoff, sehr relevant. Deshalb setzen wir uns in Brüssel dafür ein, dass es zu pragmatischen und rechtssicher erfüllbaren Anforderungen kommt. Dies haben wir auch dem BMWK zur Kenntnis gegeben. - Ausschreibungsdesign des LKW-Ladenetzes anpassen: E.ON begrüßt grundsätzlich die Initiative des Bundes für einen Aufbau eines initialen Lkw-Ladenetzes auf den unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen. E.ON plädiert für eine freiwillige Anwendung des Durchleitungs-modells, eine marktkonforme Preisgestaltung und eine alternative Ausschreibungsstruktur, um den Wettbewerb zu fördern und den wettbewerblichen Ausbau zu unterstützen. - Stärkere Absicherungspflichten durch Absicherungsstrategien von Lieferanten, 24-Stunden-Wechsel Gas: Als E.ON haben wir neben einer Reihe von organisationsinternen Maßnahmen rund um Digitalisierung, Standardisierung und Automatisierung beim Netzanschluss, auch bereits in Anwendung befindliche Tools zur Prozessverbesserung etabliert (z.B. das SNAP-Tool). Wir begrüßen daher im Allgemeinen weitere gesetzliche Maßnahmen in diesem Handlungsfeld, bewerten allerdings vor allem weitere Fristverkürzung ohne Differenzierung der jeweiligen Netzebene als unsachgemäß (§ 17 Abs. 6 EnWG-Ref-E 2024). Im Niederspannungsbereich ist z.B. eine 8-Wochen-Frist für eine Netzverträglichkeitsprüfung durchaus bereits Praxis, allerdings halten wir die gleiche Frist für den Netzanschluss an die Mittelspannung für überzogen. - Einsatz für pragmatische und praxistaugliche Kriterien für die Erzeugung von grünem Wasserstoff: Bereitstellung energiewirtschaftlicher Fachexpertise, die die Auswirkungen der Strombezugskriterien gemäß des REDII Delegierten Rechtsakts aus der Praxis bewertet. Mit dem Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts zur Definition von erneuerbarem Wasserstoff im Februar 2023 wurde zwar mehr Rechtssicherheit geschaffen, jedoch sind die festgelegten Kriterien insbesondere für die Hochlaufphase des Marktes und im Vergleich zum internationalen Wettbewerb zu streng. Dies führt zu einer unnötigen Verteuerung des Wasserstoffs, insbesondere durch die Kriterien der Additionalität und die Verschärfung der zeitlichen Korrelation zwischen EE-Stromerzeugung und RFNBO-Erzeugung. - KRITIS-Dachgesetz, NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz: E.ON ist „Betreiber kritischer Infrastrukturen“ (KRITIS). Daher ist diese Gesetzesinitiative in ihrer Zielsetzung und im Rahmen der Umsetzung für uns von großer Bedeutung, denn resiliente Energieanlagen tragen wesentlich zum Schutz von öffentlicher Ordnung und Sicherheit bei. E.ON ist sich seiner Verantwortung bewusst und unterstützt entsprechende gesetzliche Regelungen zum Schutz von Infrastruktur und Gesellschaft. Die aktuelle Gesetzesinitiative sehen wir darüber hinaus als Chance, auch die politischen Ziele ‚Entbürokratisierung‘ und ‚Vermeidung von Überregulierung‘ zu berücksichtigen. Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehen wir in den Regelungen zu ‚kritischen Komponenten‘, ‚Büro-IT‘ und ‚behördlichen Vorgaben‘ wichtigen Verbesserungsbedarf. - Kurzposition zum Referentenentwurf zur Änderung des EnWG/EEG/MsbG: Der Referentenentwurf zur Änderung des EnWG/EEG/MsbG adressiert wichtige Fragen, um die aktuellen Herausforderungen in der neuen Phase der Energiewende anzugehen. Insbesondere ist positiv hervorzuheben, dass EEG-Anlagen künftig keine Vergütung bei negativen Preisen erhalten sollen. Ebenso sehen wir die Regelungen zu Nulleinspeisung und die Absenkung der Direktvermarktungspflicht positiv. Im Bereich des MsbG begrüßen wir die Klarstellungen zu besonderen Belastungen des Auffangmessstellenbetreibers und zum angemessenen Entgelt von Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers. Allerdings sollten die Aspekte Finanzierung, Bezahlbarkeit, Sichtbarkeit/Regelbarkeit und Test- sowie Berichtspflichten der VNB überdacht werden. - Steuerrecht investitionsfähig machen: Nach deutschem Steuerrecht sind Zinsaufwendungen, die Gesellschaften für Investitionen zahlen, nur eingeschränkt absetzbar. Solche Regelungen entziehen Liquidität und erschweren Investitionen. Aufwendungen zur Finanzierung langfristiger öffentlicher Infrastrukturprojekte (wie zum Beispiel Investitionen in Netzausbau, um die Energiewende zu ermöglichen) sollten von der sogenannten Zinsschrankenregelung ausgenommen werden. - Flexibilitätsstrategie für energiewirtschaftliche Transformation: E.ON appelliert an die Bundesregierung, Flexibilität als tragende Säule der Energiewende bis 2030 systematisch zu integrieren. Ziel ist es, durch optimierte Nutzung von Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen und Heimspeichern Systemkosten zu senken und Verbraucher zu entlasten. Dazu bedarf es konsistenter regulatorischer Rahmenbedingungen, die den Wert von Flexibilität im Marktdesign widerspiegeln, bürokratische Hürden abbauen und digitale Infrastruktur, insbesondere Smart Meter, konsequent ausbauen. E.ON empfiehlt die Schaffung von gezielten Anreizmechanismen, um Flexibilitätspotenziale dauerhaft zu erschließen. - Gebäudemodernisierungsgesetz rechtssicher ausgestalten: E.ON begrüßt das Ziel des Gebäudemodernisierungsgesetzes, die Wärmewende verständlicher, praxisnäher und rechtssicher auszugestalten. Entscheidend ist ein verlässlicher, investitionssicherer Rahmen, der Klimaneutralität bis 2045, kommunale Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung zusammenführt. Strom ist der Energieträger der Zukunft; Wärmepumpen und Wärmenetze werden zentrale Leistungsträger der Wärmewende sein. Die Novelle sollte den Kurs rechtssicher weiterentwickeln, ohne Fadenriss, Fehlanreize oder Fehlinvestitionen auszulösen. Knappes Biomethan sollte gezielt dort eingesetzt werden, wo Elektrifizierung nicht effizient möglich ist. - Investitionssicherheit über eine Reform der AVBFernwärmeV herstellen: Der Rechtsrahmen und die Berechnung der Fernwärmepreise müssen sich an den aktuellen energie- und klimapolitischen Zielen ausrichten. Es braucht Verlässlichkeit für Wärmeversorger und mehr Transparenz für Wärmekunden, um letztlich auch die Akzeptanz zu stärken. Eine Reform der AVBFernwärmeV ist dringend geboten. Die Kopplung über ein Marktelement in der Preisklausel an den allgemeinen Wärmemarkt ist nicht mehr tragfähig. Für einen wachsenden Anteil der Fernwärmeerzeugung gibt es keine geeignete Preisreferenz, weder als Großhandelspreis noch als Index des Statistischen Bundesamtes. In der Vergangenheit führte das Element insbesondere in Zeiten volatiler Energiepreise zu Unklarheiten, Missverständnissen und barg die Gefahr von Übergewinnen oder -verlusten beim Wärmeversorger. - Investitionshürden bei der Umstellung auf Fernwärme für Vermieter auflösen: Viele Vermieter würden ihre Bestandsgebäude gerne auf eine Versorgung mit Fern- oder Nahwärme umstellen. Allerdings erschwert die Regelung des § 556c Abs. 1 Nr. 2 BGB die Umlage der Wärmelieferkosten als Betriebskosten auf die Mieter, da die erforderliche Betriebskostenneutralität nicht immer gewahrt werden kann. In der Folge bleibt der Anschluss von Bestandsobjekten an Wärmenetze durch die Eigentümer oft aus. Eine rückwirkende Betrachtung der Wärmevergleichspreise gemäß Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (WärmeLV) ist weder sachgerecht noch zukunftsorientiert. - Bundesförderung für effiziente Wärmenetze entfristen und aufstocken: Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sollte von einem reinen Förderprogramm auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, entfristet und deutlich aufgestockt werden. Hochrechnungen auf Basis der Förderbescheide zu Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien zeigen, dass die vorgesehenen Fördermittel nicht ausreichen werden. Durch die Schaffung eines gesetzlichen Anspruchs, inkl. des bei großen Investitionsvorhaben wichtigen Vorbescheides, ähnlich dem des KWKGs, wird Investitionssicherheit geschaffen. Auf mittlere Sicht sind rund 3,5 Milliarden Euro pro Jahr für die Förderung notwendig, welche mit einer Verlängerung der Förderrichtlinie über 2028 hinaus einhergehen müssen. - Harmonisierung der CO2-Berechnungsmethode: Die unterschiedlichen Ansätze zur Berechnung der CO2-Emissionen müssen harmonisiert werden. n den unterschiedlichen Gesetzen zu Wärmeversorgung und Gebäudeeffizienz sollte nicht mit unterschiedlichem Maß gemessen werden. - Verbraucherschutz bei der Wärmewende berücksichtigen: Die Preistransparenzplattform ist geeignet, um das zentrale Instrument der Preisregulierung zu werden - verpflichtend für alle Betreiber. Dazu bedarf es einer Weiterentwicklung, um den Marktbedingungen und Verbraucherbedürfnissen gerecht zu werden. Die Idee einer Universalschlichtungsstelle für Fernwärme ist richtig. Auch wenn dies voraussetzt, dass es klare Regelungen für Preise und Preisbestimmungen sowie deren Änderungen gibt. - Anpassungsbedarfe zum Thema Steuern von Anlagen im Stromnetz: Technische Voraussetzungen und aktuelle gesetzliche Anpassungsbedarfe zum Thema Steuern von Anlagen im Stromnetz - E.ON bittet um angemessene Regulierung im Zuge des NIS2UmsuCG: E.ON bittet um Anpassungen insbesondere im Zusammenhang mit dem Anzeigeverfahren zur Genehmigung des Einsatzes kritischer Komponenten (§41). Es ist zu befürchten, dass der vorgesehene bürokratische Prozessschritt noch vor der Inbetriebnahme zu Verzögerungen bei Netzausbau- und Betrieb führt, ohne dass dies Vorteile hinsichtlich des eigentlichen Ziels der Untersagung kritischer Komponenten bringt. Außerdem sollten weitere für die Industrie wichtige Rahmenbedingungen ergänzt werden, wie z.B. mehr Transparenz hinsichtlich erfolgter Überprüfungen und Untersagungen. - Fehlanreize und Lock-in-Effekte für Biomethan verhindern: Vor dem Hintergrund der Transformation des Gasnetzes und der wirtschaftlichen Effizienz des Netzbetriebs ist es geboten, dass das Anschlussregime der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zeitnah ausläuft. Eine rechtliche Folgeregelung ist lediglich für die Kostenwälzung der Anschlusskosten erforderlich. Mit dem Auslaufen der GasNZV wird ein überholtes Fördersystem beendet. Spätestens ab 2026 gelten die allgemeinen Regeln des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die verschärften THG-Mindestanforderungen durch die RED III-Umsetzung drohen, Biomethan-KWK-Bestandsanlagen unnötig aus dem Markt zu drängen. Die Bundesregierung sollte Bestandsanlagen eine praktikable Übergangsregelung einräumen. - Einkommensteuerbefreiung des Bidirektionalen Ladens: Elektrifizierung ist die günstigste Klimaschutzstrategie. Strom wird aber weiterhin höher be-lastet als Gas. Der Gesetzentwurf des BMF eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie-steuer- und Stromsteuergesetzes“ ändert daran grundsätzlich nichts. Eine Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau wäre eine einfache und bürokratiearme Maßnahme gewesen. Stattdessen soll nun ein komplexes Regelwerk dafür sorgen, dass zumindest Ener-giewende-Technologien von der Stromsteuer entlastet werden können. In dieser Hinsicht setzt der Gesetzesentwurf sinnvolle Akzente, bleibt jedoch an einigen Stellen lückenbehaftet. - Bürokratieabbau für Vehicle-to-Grid: E.ON setzt sich für gesetzliche Klarstellungen ein, damit Privatkundinnen und -kunden Vehicle-to-Grid (V2G) ohne Gewerbeanmeldung und steuerliche Pflichten nutzen können. Die Einspeisung von Strom aus Elektrofahrzeugen ins Netz soll wie bei kleinen PV-Anlagen steuerfrei gestellt werden. Ziel ist, bürokratische Hürden zu beseitigen, die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern und die Flexibilitätspotenziale von E-Fahrzeugen für Netzstabilität und Integration erneuerbarer Energien nutzbar zu machen. - Klarheit für die Transformation der Gasverteilernetze: Im Rahmen der Umsetzung der europäischen GasRL im EnWG setzt sich E.ON für Rechtssicherheit bei der Transformation der Gasverteilernetze ein. Unverhältnismäßig lange Informations- und Kündigungsfristen sind nicht zielführend; Informationen müssen zentral über Internetplattformen bereitgestellt werden. Die Duldungspflicht für dauerhaft ungenutzte Gasleitungen ist zu begrüßen und rechtssicher auszugestalten. Die Bewertung von Netzanschlussbegehren von Biogasanlagen nach volkswirtschaftlicher Effizienz ist ein wichtiger Schritt. Die gesetzliche Privilegierung bei Netzanschlusskosten ist zu beenden. Verbleibende Mehrkosten der Biomethaneinspeisung sind solidarisch auf alle Netzbetreiber zu verteilen – über 2028 hinaus. - Verbesserte Resilienz kritischer Infrastruktur: Die Energieversorgung muss resilienter werden Stromausfälle in Berlin (terroristischer Anschlag 01/25), im Ahrtal (Flutkatastrophe 07/21) und in der Ukraine (Cyberangriff 12/15) haben zu tagelangen Versorgungsunterbrechungen geführt. Dabei kommt dem Stromsystem als elementarer Grundlage für alle anderen kritischen Infrastrukturen eine herausgehobene Rolle zu. Angesichts der Folgen für die Bevölkerung, das Gewerbe und den Industriestandort muss Resilienz im energiewirtschaftlichen Zieldreieck gegenüber Bezahlbarkeit und Energiewende wieder mehr Bedeutung gewinnen. - BMUKN Austausch zu umwelt- und energierelevanten Regulierungsfragen: E.ON nimmt an einem vertraulichen Austausch mit dem BMUKN teil. Ziel des Gesprächs ist ein sachlicher Dialog zu aktuellen umwelt- und energierelevanten regulatorischen Fragestellungen sowie ein besseres gegenseitiges Verständnis der Auswirkungen auf Planung, Betrieb und Weiterentwicklung kritischer Energieinfrastruktur. Es werden keine konkreten Gesetzesänderungen gefordert oder vertreten. - Investitionssicherheit für die Wärmewende herstellen: Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz präsentiert. E.ON bringt seine Expertise in den politischen Diskurs ein, mit dem Ziel, Investitionssicherheit für die Wärmewende herzustellen. Im Fokus steht dabei die rechtssichere Ausgestaltung der Bio-Treppe sowie die Verstetigung der BEG-Fördermittel. Parallel wurde die Einführung einer Grüngasquote (GGQ) angekündigt. E.ON ist ein Befürworter einer effizienten und bezahlbaren Energiewende. Vor diesem Hintergrund begleiten wir den Vorschlag einer GGQ kritisch. - Betroffenheit der Strom- und Gasnetze im Rahmen des TKG-Änderungsgesetzes: Die Digitalisierung und – als eine Voraussetzung dafür – die flächendeckende Versorgung mit schnellem Internetzugang ist ein Schlüsselelement für einen wettbewerbsfähigen Industrie-standort Deutschland. Zentrale Elemente sind u.a. beschleunigte Verfahren und Entbürokrati-sierung. In ihrem Entwurf vom 02.02.26 hat die Bundesregierung wichtige Vorschläge für eine Beschleunigung zur Diskussion gestellt. E.ON unterstützt als größter deutscher Netzbetreiber die Vorschläge, sieht allerdings Ergänzungen im Hinblick auf die Sicherheit von Menschen, Tieren und der Energieversorgung als notwendig an. - Änderung und Überarbeitung der EEG Novelle 2027: E.ON unterstützt die EEG-Novelle 2027 in ihrer Ausrichtung auf eine stärkere Marktintegration erneuerbarer Energien, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei Ausgestaltung und Umsetzbarkeit. Wichtig sind ein einfaches, rechtssicheres und PPA-freundliches Förder- und Abschöpfungsdesign sowie eine klare Trennung von Förderlogik und marktbasierten Vermarktungsformen. Zudem braucht es massentaugliche, digitalisierte Prozesse für die Direktvermarktung, insbesondere für Kleinanlagen. Übergangsregelungen müssen Investitionssicherheit gewährleisten, Erlösausfälle vermeiden und konsistent mit Reformen zu Messwesen, Netzentgelten und Flexibilität sein. Pauschale Mess- und Steuerpflichten sowie starre Leistungsbegrenzungen lehnt E.ON ohne nachweisbaren Mehrwert ab. - Keine gesetzliche Grüngasquote im Gebäudebereich: Gegenstand des Regelungsvorhabens ist die mögliche Einführung einer pauschalen Grüngasquote im Gebäudesektor. Betroffen wären insbesondere Vorgaben zum Einsatz von Biomethan und anderen grünen Gasen in der Wärmeversorgung von Gebäuden sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf Gasnetze, Biomasseeinsatz, Infrastrukturkosten, Netzentgelte und die Systemeffizienz der Wärmewende. Ziel der Interessenvertretung ist eine Regulierung, die knappe grüne Gase vorrangig dort einsetzt, wo sie systemisch besonders erforderlich sind. - Unternehmensbegriff im EnEfG klarstellen: Das Regelungsvorhaben betrifft die fehlende gesetzliche Definition des Unternehmensbegriffs im Energieeffizienzgesetz (EnEfG), insbesondere im Hinblick auf die Pflichten zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen. Die derzeit maßgebliche Abgrenzung erfolgt nach der Verwaltungspraxis des BAFA, wonach die kleinste rechtlich selbständige Einheit als Unternehmen gilt, ohne dass dies gesetzlich klar geregelt ist. Ziel des Vorhabens ist eine Klarstellung, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und eine konsistente Anwendung der Schwellenwerte sicherzustellen. - Netzgerechte Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich im Rahmen der BauGB-Novelle: Im Rahmen der BauGB-Novelle sollte die baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich nach §35 BauGB so ausgestaltet werden, dass sie Ausbau der Energieinfrastruktur unterstützt und künftige Netzengpässe vermeidet. Dafür sollte ein Mindestabstand von 100m zur Grundstücksgrenze relevanter Umspannwerke wieder aufgenommen werden, um notwendige Erweiterungsflächen für Netzverknüpfungspunkte zu sichern. Zugleich sollte die Privilegierung von Batteriespeichern an eine dauerhaft netzdienliche beziehungsweise mindestens netzneutrale Fahrweise gekoppelt werden. Dazu gehört insbesondere, dass Vorhabenträger Vorgaben des zuständigen Anschlussnetzbetreibers zur Begrenzung der Wirkleistung bei Bezug und Einspeisung sowie kontextbezogene Fahrweise nach Netzsituation akzeptieren. - Verteilnetzpaket: Voraussetzungen für einen schnelleren und noch effizienteren Netzausbau schaffen: E.ON setzt sich im Rahmen des angekündigten Verteilnetzpakets für eine weitere Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsprozesse ein, um den erforderlichen Netzausbau zügig voranzubringen. Darüber hinaus sollten weitere gesetzliche Möglichkeiten für eine möglichst effiziente Nutzung bestehender Netzkapazitäten geschaffen werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Digitalisierungsmaßnahmen. - Grundversorgung stärken, Kosten senken: E.ON setzt sich für den Erhalt der bestehenden Grund- und Ersatzversorgung gemäß EnWG als bewährte, resiliente und krisenfeste Säule der Daseinsvorsorge ein. Die Grundversorgung gewährleistet Versorgungssicherheit, Preiskontinuität und Verbraucherschutz auch in Krisensituationen und bei Marktverwerfungen. Die Grund- und Ersatzversorgung in Deutschland garantiert seit über 20 Jahren eine unterbrechungsfreie Energieversorgung von Haushalten und kleinen Gewerbekunden. Grundversorger ermöglichen durch eine langfristig ausgerichtete Beschaffungsstrategie auch in volatilen Marktphasen Preisstabilität und Transparenz für die Kunden. E.ON setzt sich für den gezielten Bürokratieabbau und den Einsatz digitaler Prozesse ein, um die Kosten in der Grundversorgung – und damit für die Kunden – zu senken. - E.ON bittet um angemessene Regulierung bei der Digitalisierungsagenda und bei der Ausgestaltung des KRITIS DG: E.ON ordnet den Netzzugang für Rechenzentren auch hinsichtlich der Möglichkeit zur Eigenerzeugung ein. Außerdem werden Lösungsansätze für das Thema Energieeffizienz von Rechenzentren und die Bedeutung der Verfügbarkeit von Rechenzentren für die Energiewende erläutert. - Rechtsrahmen für Dekarbonisierung, Investitionen und Verbraucherschutz im Wärmenetzbereich modernisieren: Die Eckpunkte für das Wärmenetzpaket bilden eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Ausbau und Dekarbonisierung von Wärmenetzen. Hierzu sollen Dekarbonisierungsinvestitionen umfassend anerkannt und langfristig refinanzierbar ausgestaltet, Preisbildungs- und Preisänderungsmechanismen rechtssicher geregelt sowie Transparenz- und Verbraucherschutzanforderungen verhältnismäßig umgesetzt werden. Zudem sollen die Finanzierung der Wärmenetztransformation durch einen verlässlichen Förderrahmen abgesichert und Hemmnisse im Gebäude- und Mietrecht abgebaut werden. Die primärenergetische Bewertung von Wärmenetzen sollte Dekarbonisierungsleistungen angemessen berücksichtigen und Investitionsentscheidungen ermöglichen.

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