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Biogasrat+ e. V. - dezentrale energien

lobbyregister / register_entry 14.03.2022 · Original ↗

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Biogasrat+ e. V. - dezentrale energien Tätigkeit: Juristische Person des öffentlichen Rechts mit gesetzlichem Auftrag zur Wahrnehmung von Interessenvertretung Der Biogasrat+ e. V. ist der Verband für dezentrale erneuerbare Energieerzeugung- und Energieversorgung und vertritt die Interessen der führenden Marktteilnehmer der Bioenergiebranche. Im Vordergrund steht dabei die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Biogas und insbesondere Biomethan können im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor wesentlich dazu beitragen, die klimapolitischen Zielvorgaben zu erfüllen und das sozialverträglich, nachhaltig erneuerbar und kosteneffizient. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem rechtliche Rahmenbedingungen optimiert und zugleich Planungs- und Investitionssicherheit für die Marktakteure geschaffen werden, um die bestehenden Potenziale der Biogas- und Biomethanerzeugung zu heben. Interessenbereiche: Verkehrspolitik; Personenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Straßenverkehr; Öffentliches Recht; Güterverkehr; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Energie"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Artenschutz/Biodiversität; Automobilwirtschaft; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Land- und Forstwirtschaft; Kleine und mittlere Unternehmen; Bauwesen und Bauwirtschaft; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Wettbewerbsrecht; Industriepolitik; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Schifffahrt; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Erneuerbare Energien; Energienetze Regelungsvorhaben: - GE Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf: Handlungsbedarf: Berücksichtigung bzw. Aufnahme von Anlagen zur Erzeugung von biogenem Wasserstoff und Anlagen zur Erzeugung von biogenem synthetischem Methan sowie der Infra-struktur zur Einspeisung von synthetischem Methan in das Gasversorgungsnetz in den Anwen-dungsbereich § 2 Abs. 1 des WassBG. - GE zur Änderung des EnWG und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets: Der Biogasrat+ e.V. bewertet den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets weiterhin als unzureichend, sowohl mit Blick auf die Erreichung der Ziele des europäischen Gasbinnenmarktpakets, als auch mit Blick auf die Erreichung der übergeordneten europäischen Zielsetzungen, wie Klimaschutz, die Stärkung der Energieversorgungssicherheit und Energiesouveränität sowie der Wettbewerbsfähigkeit entlang der fünf Dimensionen (Treibhausgasminderung, Ausbau erneuerbarer Energien, Energieeffizienz, Energiesicherheit, Forschung/Innovation, Energiebinnenmarkt) der europäischen Energieunion. ... - Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich: Die aktuelle Ausgestaltung der Primärenergiefaktoren gemäß § 22 GModG zu Biomethan bewerten wir kritisch und fordern den Primärenergiebedarf der Wärme aus gasförmiger Biomasse auf Basis wissenschaftlicher Analysen nach Technologien und Einsatzstoffen differenziert anzupassen, das heißt einen PEF: 0,2 für Biomethan aus Gülle und PEF: 0,3 für Biomethan aus NawaRo, Abfall und Mix. Abschließend weisen wir darauf hin, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz mit Blick auf die aktuell laufenden Gesetzesnovellierungen, insbesondere das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des EU-Gasbinnenmarktpakets (EnWG) und der Referentenentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes, eine konsistente politische Abstimmung notwendig ist. - Konkrete Maßnahmenvorschläge im Rahmen der Konsultation des Klimaschutzmaßnahmenprogramms der Bundesregierung: Die alternativen fortschrittlichen erneuerbaren Kraftstoffe Biomethan (Bio-CNG) und Bio-LNG, die nachhaltig aus Rest- und Abfallstoffen in Deutschland erzeugt werden, erzielen mit rund 174 Prozent und 163 Prozent die höchsten THG-Emissionseinsparungen unter den erneuerbaren Kraftstoffen gegenüber fossilen Ottokraftstoffen. Dieses enorme Klimaschutzpotenzial wird bislang nicht ausreichend für die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor genutzt. Die nachstehenden konkreten Maßnahmenvorschlägen stärken den Klimaschutzbeitrag von Bio-CNG und Bio-LNG im Verkehrssektor und können dabei helfen, die Klimaschutzziele zu erreichen. - Referentenentwurf der Bundesregierung zu dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote: Der Biogasrat+ e.V. bewertet den Referentenentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote als unzureichend, sowohl mit Blick auf die Erreichung der deutschen Klimaschutzziele im Verkehrssektor als auch mit Blick auf die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für Unternehmen, die in die Erzeugung erneuerbarer Kraftstoffe investiert haben bzw. weitere Investitionen in die erforderlichen erneuerbaren Erzeugungskapazitäten planen. Mit unseren Änderungsvorschlägen stärken wir die Investitions- und Planungssicherheit, die Akteursvielfalt, den Vertrauensschutz für getätigte Investitionen in erneuerbare Erzeugungsanlagen und die Realisierungswahrscheinlichkeit für geplante erneuerbare Kraftstoffprojekte und machen damit die Klimaschutzziele im Verkehrssektor erreichbar.

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