Bundesverband Bunter Kreis e.V.
Text
Bundesverband Bunter Kreis e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Durch direkte Anschreiben, Mitarbeit an Positionspapieren oder sozialpolitische „Get-
Together“ wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern,
insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht. Im
Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um angesichts der
außergewöhnlichen aktuellen Herausforderungen den Sozialstaat zu
stärken, chronisch und schwererkrankte Kinder und Jugendliche, sowie deren Familien in den Focus zur rücken und die soziale Sicherung in der Bundesrepublik digital, flexibel,
zukunftssicher und weiterhin menschenwürdig zu gestalten. Zudem
werden Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert, zu denen
auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden,
um diese von unseren Positionen zu überzeugen.
Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Pflege; Wissenschaft, Forschung und Technologie
Regelungsvorhaben:
- Änderung § 43 Abs. 2 SGB V: Wir setzen uns dafür ein, dass § 43 Abs. 2 SGB V um folgende Punkte verändert / erweitert wird:
* Erweiterung der Altersgrenze auf das 21. Lebensjahr,
* SN ohne vorherigen stationären Aufenthalt (z.B. nach ambulanter Behandlung,
* Aufnahme von Beratung zur Krankheitsbewältigung und Transition in den Leistungskatalog
Relationen
Keine Relationen.