Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD)
Text
Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD)
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Zum Zweck der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt, die als Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen (insbesondere der stationären Versorgung in Kinderkliniken und Kinderabteilungen, Sozialpädiatrischen Zentren, u.a. ) notwendig sind. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln, auf die Nöte und Probleme (u.a. Finanzierung, Fachkräftemangel) aufmerksam zu machen und Impulse zur Verbesserung der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen und der allgemeinen Lage u.a. in Krankenhäusern und der sozialpädiatrischen Versorgung zu geben. Im Zuge dessen werden ggf. auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen sowie Fachtagungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Pflege; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Korrektur des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz: Verbesserung der Regelungen für Kinderkliniken und Kinderabteiungen
- Umsetzung der UN-EACH Charte in allen Kinderkliniken: Die Vorgaben der UN-EACH- Charta (EUROPEAN ASSOCIATION FOR CHILDREN IN HOSPITAL) sind vollumfänglich in allen Gesetzen, die Kliniken - insbesondere Kinderkliniken betreffen zu berücksichtigen und umzusetzen.
- Vorhaltepauschalen für Kinderkliniken als Grundsicherung ohne DRG-Bezug: Vorhaltepauschalen für Kliniken/Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin sind dringend notwendig, allerdings nicht in der o.g. Form mit Abhängigkeit von ökonomischen Triggern. Kliniken/Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin benötigen eine finanzielle Basis-/Grundabsicherung zur Aufrechterhaltung einer „Versorgungsbereitschaft“ (staatliche Daseinsfürsorge). Dies bedeutet eine Vollfinanzierung der strukturellen Mindest-Vorhaltungen für die im Landeskrankenhausplan vorgesehenen Leistungsgruppen.
- Die Spezielle Kinder- und Jugendmedizin resp. Kinder- und Jugenchirurgie sind als Leistungsgruppe im KHAG zu etablieren: Bei Wegfall der LG 16 und 47 ist die Leistungsdarstellung in den verbleibenden pädiatrischen und kinder-/jugendchirurgischen LG ungenügend und entspricht nicht der Versorgungsrealität. Die fehlenden Spezialisierungen bedrohen die Qualität und Sicherheit der Behandlung junger Patientinnen und Patienten. Die pädiatrischen und kinder-/jugendchirurgischen Subdisziplinen sind innerhalb der LG vollumfänglich abzubilden.
Die LGn sind sowohl Planungsinstrument als auch zukünftig über die Vorhaltekosten ein Teil der DRG-Erlöse für die jeweilige Klinik. In der jetzigen Ausgestaltung der pädiatrischen Leistungsgruppen (ohne LG 16 und LG 47) im KHAG Gesetzentwurf werden die Patienten entsprechend des InEK-Groupers nicht ganz sicher der LG 15 bzw. 46 zugeordnet. Das muss sichergestellt werden.
Relationen
Keine Relationen.