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Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD)

lobbyregister / register_entry 08.06.2025 · Original ↗

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Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Wir vertreten bundesweit die Interessen von Schwerbehindertenvertretungen. Wir liefern fachliche Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen zu Inklusion, Barrierefreiheit und Arbeitsschutz, führen Dialoge mit den Abgeordneten des Bundestags und Ministerien. Wir versuchen Verständnis für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben zu erreichen und regen an, gesetzlich Regelungen nachzubessern oder zu schaffen. Öffentlichkeitsarbeit über SocialMedia und Presse, Fachveranstaltungen und Fortbildungen flankieren unsere Lobbyarbeit. Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstige Interessenbereiche Regelungsvorhaben: - Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen: Wir stehen für die Beteiligung der SBV als Wirksamkeitsvoraussetzung ("Unwirksamkeitsklausel") in allen Angelegenheiten des 178 Abs. 2 SGB IX. - Änderung der VersMedV: Ergänzung der VersMedV Anpassung der Versorgungsmedizin-Verordnung an die UN-BRK und das neue biopsychosoziale Verständnis von Behinderung. Kritisch sieht sie jedoch die geplante Hilfsmittelanrechnung, da diese reale Teilhabeeinschränkungen nicht abbildet und zu Nachteilen führen kann. Zudem warnt sie vor einer uneinheitlichen Umsetzung und fordert klare Auslegungshinweise. Besondere Versorgungslücken bestehen bei psychischen Erkrankungen. Die BSD fordert, die GdB-Bemessung stärker am tatsächlichen Teilhabebedarf auszurichten, um Inklusion und Beschäftigung zu fördern. - Erweiterung der Freistellung von SBV: Die Regelungen für die Freistellung von Schwerbehindertenvertretungen im SGB IX sollen erweitert und Konkretisiert werden - Nachsteuerung Betriebliches Eingliederungsmanagement: Nachsteuerung des BEM Ein Rechtsanspruch auf stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) soll für alle Beschäftigten gelten. Beschäftigte erhalten ein Initiativrecht auf ein BEM sowie einen einklagbaren Anspruch darauf. Arbeitgeber und Dienstherrn werden verpflichtet, eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung zum BEM abzuschließen. Die Zustimmung zum BEM kann jederzeit zurückgezogen werden – ohne Nachteile für die betroffene Person. Auch ein Verzicht auf das BEM darf nicht benachteiligen. Bei Pflichtverstößen sind Sanktionen für Arbeitgeber/Dienstherrn vorzusehen. Präventive Angebote müssen vollständig barrierefrei sein; bestehende physische und digitale Barrieren sind abzubauen. - Nachsteuerung beim AGG: AGG bedarf einer Nachsteuerung - Novellierung Behindertengleichstellungsgesetzes: Ausweitung des BGG auf alle Akteure der Daseinsvorsorge, inkl. private Anbieter. Zentrales Benachteiligungsverbot mit einklagbarem Anspruch auf angemessene Vorkehrungen. Verpflichtende bauliche, kommunikative und digitale Barrierefreiheit mit klaren Fristen. Stärkere Klagerechte und kostenfreier Rechtsweg für Betroffene und Verbände. Einrichtung von Barrierefreiheitsbeauftragten in Bundesbehörden. Verpflichtung zu barrierefreien Leistungen in allen relevanten Rechtsbereichen. - Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen: Angestrebt werden gesetzliche und untergesetzliche Änderungen zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen im SGB IX und angrenzenden Vorschriften. Dazu gehören insbesondere: Beteiligung der SBV nach § 178 Abs. 2 SGB IX als Wirksamkeitsvoraussetzung für Arbeitgeberentscheidungen; Absenkung und prozentuale Klarstellung von Voll- und Teilfreistellungen einschließlich Berücksichtigung verteilter Standorte, Reisezeiten und Schichtsysteme; gesetzliche Absicherung der Verbands- und Arbeitskreisarbeit der SBV; verbindliche Einbindung der SBV in BEM, Stellenbesetzungen, Betriebs- und Behördenbegehungen sowie digitale Barrierefreiheit; Modernisierung des Wahlrechts einschließlich Hybridwahlen; Absicherung von Schulungen, Stellvertretungen, Räumen und Sachmitteln.

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