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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1404 Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1404 Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung (Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung) 1404 Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 551 01 zent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 3. Für die Unterstützung von Start-ups im Bereich unbemannter Luftfahrzeuge können Ausgaben bis zu einer Höhe von 1 000 T€ getätigt werden. Erläuterungen: Veranschlagt sind Ausgaben 1. für die Analyse zukunftsweisender und als wehrtechnisch relevant erkannter Technologien (Angewandte Grundlagenforschung), 2. zum Vorantreiben neuer Technologien bis hin zu ihrer Bewertung hinsichtlich der Anwendungsreife (Anwendungsnahe Forschung und Technologie), 3. für Untersuchungen zur technischen Realisierbarkeit, zu einsetzbaren Technologien und zur Ermittlung der daraus resultierenden Kosten, Risiken und Leistungen sowie zum Zeitbedarf (System-/ Lösungsorientierte Untersuchungen). Bezeichnung 1 000 € 1. Wehrtechnische Forschung und Technologie................................. 600 000 2. Zuschüsse der EU........................................................................... - Zusammen............................................................................................ 600 000 Mehr wegen erhöhtem Forschungsbedarf bei strategischen Interessenfeldern. 551 02 -036 B Wehrmedizinische, wehrpsychologische und sonstige militärische Forschung 16 100 15 100 6 340 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 15 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 981 01. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1401 Tit. 554 81, Kap. 1404 Tit. 551 01, 551 03, 551 11, 551 12, 551 16, 551 18, Kap. 1405 Tit. 554 01, 554 02, 554 03, 554 05, 554 06, 554 07, 554 08, 554 10, 554 12 und 554 13. Die Deckungsfähigkeit gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 50 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. Erläuterungen: Für Forschungsarbeiten auf den Gebieten der Medizin, der Pharmazie, der Veterinärmedizin und der Psychologie, soweit an ihnen ein überwiegend militärisches Interesse besteht. - 45 - Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung 1404 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 551 03 -036 B Zukunfts- und Weiterentwicklung der Bundeswehr 57 500 54 000 28 062 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 66 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 18 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 18 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 15 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 981 01. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1401 Tit. 554 81, Kap. 1404 Tit. 551 01, 551 02, 551 11, 551 12, 551 16, 551 18, Kap. 1405 Tit. 554 01, 554 02, 554 03, 554 05, 554 06, 554 07, 554 08, 554 10, 554 12 und 554 13. Die Deckungsfähigkeit gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 50 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 3. Die Erläuterungen zu Nr. 3 sind verbindlich. Erläuterungen: 1. Ausgaben für die Anwendung wissenschaftlicher Methoden, die der Zukunfts- und Weiterentwicklung sowie der Planung und Führung der Bundeswehr dienen. Zu den Formen der Anwendung wissenschaftlicher Methoden gehören Nichttechnische Studienarbeit, Konzeptentwicklung und deren experimentelle Überprüfung (CD&E), Analysen, Gutachten, Unterstützungsleistungen mit Studiencharakter unter Anwendung der Methoden CD&E, Operations Research (OR), Modellbildung und Simulation (M&S) und Architektur (Arch) sowie Innovationswettbewerbe und Innovationsvorhaben zur Generierung, Validierung und Konkretisierung von Ideen zu Themen der Zukunfts- und Weiterentwicklung der Bundeswehr. 2. Ausgaben für die Erstellung von Entscheidungsgrundlagen zur Planung und Führung unter Anwendung der wissenschaftlichen Methoden (CD&E, OR, M&S, Arch) von Auftragnehmern außerhalb der Bundeswehr. 3. In Zusammenhang mit der Zukunfts- und Weiterentwicklung der Bundeswehr dürfen darüber hinaus bei folgenden Titeln Ausgaben bis zu folgenden Höchstbeträgen geleistet werden: Kapitel Titel (Tgr.) Zweckbestimmung (stichwortartig) 2026 1 000 € 1 2 3 1403 / 511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation...................................................................................... 15 1403 / 525 01 Aus- und Fortbildung................................................................................................................ 800 1403 / 527 01 Dienstreisen............................................................................................................................. 100 1403 / Tgr. 02 Dienstreisen und Transportkosten im Rahmen von Übungen sowie sonstige Übungskosten. 3 200 1407 / 511 01 Geschäftsbedarf Fernmeldedienstleistungen........................................................................... 5 1413 / 527 01 Dienstreisen............................................................................................................................. 10 1413 / Tgr. 55 IT-Geschäftsbedarf und Datenübertragung sowie IT-Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen usw.................................................................................................................................... 450 Zusammen...................................................................................................................................................................................... 4 580 - 46 - 1404 Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 551 04 -036 B Disruptive Innovationen in Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien 70 000 70 000 55 000 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 70 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 25 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 22 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 15 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 8 000 T€ Erläuterungen: Ausgaben für die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit zur Sicherstellung technologischer Innovationsführerschaft. Weitere Mittel sind bei Kapitel 0602 Titel 544 02 veranschlagt. 551 05 -036 B Beitrag zum deutsch- französischen Forschungsinstitut St. Louis (ISL) 29 300 28 700 27 100 Erläuterungen: Die Bundesrepublik Deutschland und die Französische Republik betreiben das Deutsch Französische Forschungsinstitut Saint Louis auf Grundlage des Abkommens vom 31. März 1958 (BGB II Nr. 9 am 17. März 1959) als Institut für Forschung, wissenschaftliche Untersuchungen und Vorentwicklungen auf dem Gebiet des Waffenwesens. Soweit die aus der Tätigkeit des Instituts anfallenden Mittel nicht ausreichen, hat gemäß Artikel 1 Ziffer 5 des Abkommens jede Vertragspartei die Hälfte der Investitions- und Betriebskosten zu tragen. 551 11 -036 B Wehrtechnische Entwicklung und Erprobung 620 206 356 066 117 045 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 5 424 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 835 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 1 430 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................... 1 285 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 980 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 660 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 233 000 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 981 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1401 Tit. 554 81, Kap. 1404 Tit. 551 01, 551 02, 551 03, 551 12, 551 16, 551 18, Kap. 1405 Tit. 554 01, 554 02, 554 03, 554 05, 554 06, 554 07, 554 08, 554 10, 554 12 und 554 13. Die Deckungsfähigkeit gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 50 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 4. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen für andere als die veranschlagten Entwicklungsvorhaben in Anspruch genommen werden, soweit diese als Austauschvorhaben in dem Geheimen Erläuterungsblatt zu Kap. 1404 für diesen Titel erfasst sind. - 47 - Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung 1404 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 551 11 Erläuterungen: Veranschlagt sind Ausgaben für die wehrtechnische Entwicklung und Erprobung, für die Entwicklungstechnische Betreuung (ETB) sowie für die Beschaffung von Erprobungsgegenständen. Bezeichnung 1 000 € 1. Wehrtechnische Entwicklung und Erprobung.................................. 620 206 2. Zuschüsse der EU........................................................................... - Zusammen............................................................................................ 620 206 551 12 -036 B Entwicklung und Erprobung auf den Gebieten des Sanitätsdienstes, des Verpflegungs- und Bekleidungswesens sowie der Unterkunft und des Bauwesens 5 000 3 000 796 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 800 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 981 01. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1401 Tit. 554 81, Kap. 1404 Tit. 551 01, 551 02, 551 03, 551 11, 551 16, 551 18, Kap. 1405 Tit. 554 01, 554 02, 554 03, 554 05, 554 06, 554 07, 554 08, 554 10, 554 12 und 554 13. Die Deckungsfähigkeit gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 50 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Sanitätsdienst.................................................................................. 1 560 2. Verpflegungswesen......................................................................... 140 3. Bekleidungswesen.......................................................................... 3 100 4. Unterkunfts- und Bauwesen............................................................ 200 Zusammen............................................................................................ 5 000 551 16 -036 B Entwicklung des Kampfflugzeuges MRCA - - - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 700 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 300 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 300 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1401 Tit. 554 81, Kap. 1404 Tit. 551 01, 551 02, 551 03, 551 11, 551 12, 551 18, Kap. 1405 Tit. 554 01, 554 02, 554 03, 554 05, 554 06, 554 07, 554 08, 554 10, 554 12 und 554 13. Die Deckungsfähigkeit gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 50 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der - 48 - 1404 Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 551 16 Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 2. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen für andere als die veranschlagten Entwicklungsvorhaben in Anspruch genommen werden, soweit diese als Austauschvorhaben in dem Geheimen Erläuterungsblatt zu Kap. 1404 für diesen Titel erfasst sind. Erläuterungen: Für die Entwicklungstechnische Betreuung (ETB) und Kampfwertanpassungen des Multi-Role Combat Aircraft (MRCA). 551 18 -036 B Entwicklung des Waffensystems Eurofighter - - - Verpflichtungsermächtigung..................................................... 293 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 135 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 124 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 34 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1401 Tit. 554 81, Kap. 1404 Tit. 551 01, 551 02, 551 03, 551 11, 551 12, 551 16, Kap. 1405 Tit. 554 01, 554 02, 554 03, 554 05, 554 06, 554 07, 554 08, 554 10, 554 12 und 554 13. Die Deckungsfähigkeit gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 50 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 2. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen für andere als die veranschlagten Entwicklungsvorhaben in Anspruch genommen werden, soweit diese als Austauschvorhaben in dem Geheimen Erläuterungsblatt zu Kap. 1404 für diesen Titel erfasst sind. 551 20 -036 B Next Generation Weapon System (NGWS) in einem Future Combat Air System (FCAS) - - - Verpflichtungsermächtigung..................................................... 320 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 150 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 170 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Erläuterungen sind verbindlich. 2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln herangezogen werden. 3. Die Mittel, die wegen Verzögerungen erst in den Folgejahren benötigt werden, dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Zum Projektende nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel fließen dem Bundeshaushalt bei Kap. 6002 Tit. 119 02 wieder zu. Erläuterungen: Das BMVg berichtet vierteljährlich zu den Stichtagen 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. ggü. dem BMF den Bestand, die neu zugewiesenen SB-Mittel, die aus dem SB-Bereich verausgabten Mittel an Dritte sowie die an den Bundeshaushalt zurückgezahlten Mittel und führt aus, ob und in welchem Maße sich Projektverschiebungen, -anpassungen und Zahlungsverzögerungen ergeben haben. Zudem übermittelt BMVg dem BMF im Rahmen der Haushaltsaufstellung die zur Aufstellung des Kreditfinanzierungsplans benötigten Informationen zu Selbstbewirtschaftungsmitteln. - 49 - Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung 1404 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 551 20 Im Rahmen der Berichtspflicht wird jährlich geprüft, ob i.R.d. folgenden Haushaltsaufstellung Rückeinnahmen bei 6002 119 02 zu veranschlagen sind. Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 16 973 T€. 551 21 -036 B Main Ground Combat System - - - Verpflichtungsermächtigung..................................................... 460 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 25 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 26 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 149 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 130 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 130 000 T€ Besondere Finanzierungsausgaben 981 01 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (23 185) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: 551 01, 551 02, 551 03, 551 11 und 551 12. Erläuterungen: Für Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Bundesforschungsanstalten sowie an Universitäten der Bundeswehr. Titelgruppe 01 Tgr. 01 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. für Zwecke der wehrtechnischen Luftfahrtforschung (68 200) (51 000) Erläuterungen: Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) nimmt in erheblichem Umfange Aufgaben auf dem Gebiet der wehrwisschenschaftlichen Luftfahrtforschung wahr. Die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Ausgaben werden als Zuschuss zur Grundfinanzierung zur Verfügung gestellt und sind für diejenigen Einrichtungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. bestimmt, die sich mit wehrwissenschaftlichen Themen, vor allem der Luftfahrt, Raumfahrt, Sensorik sowie Wirkungs- und Schutzaspekten befassen. Die Federführung gegenüber dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. obliegt innerhalb der Bundesregierung dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Weitere Zuwendungen zur Grundfinanzierung sind u. a. bei Kap. 0901 Tgr. 03 veranschlagt. Wirtschaftsplan siehe Anlage zu Kap. 0901. 685 11 -036 B Betrieb 63 300 48 100 57 972 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. - 50 - 1404 Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 685 11 (Titelgruppe 01) Erläuterungen: Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 10 000 T€. Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Kap. 0901 Tit. 685 31. Mehr wegen erhöhtem Forschungsbedarf bei maritimen Systemen und Drohnen. 894 11 -036 B Investitionen 4 900 2 900 5 440 Haushaltsvermerk: Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Erläuterungen: Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: - T€. Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Kap. 0901 Tit. 685 31. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG), München (114 200) (110 200) (5 964) Erläuterungen: Die Fraunhofer-Gesellschaft e. V. ist u. a. Trägerin von Forschungsinstituten, die überwiegend anwendungsnahe Aufgaben von wehrtechnischem Interesse bearbeiten. Die veranschlagten Ausgaben sind für die Grundfinanzierung der Institute bestimmt. Die Federführung gegenüber der FhG obliegt innerhalb der Bundesregierung dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Weitere Zuwendungen sind bei Kap. 3004 Tgr. 60 veranschlagt. Wirtschaftsplan siehe Anlage zu Kap. 3004. 685 21 -036 B Betrieb 82 300 79 500 75 243 Haushaltsvermerk: Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Erläuterungen: Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: - T€. Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Kap. 3004 Tit. 685 60. 894 21 -036 B Investitionen 31 900 30 700 5 964 10 126 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 38 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 13 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 14 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 6 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. - 51 - Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung 1404 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 894 21 (Titelgruppe 02) Erläuterungen: Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: - T€. Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Kap. 3004 Tit. 685 60. - 52 - 1404 Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Das Kapitel enthält Ausgaben für militärische Beschaffungen mit einem Gesamtvolumen von rund 22 374 Mio. Euro. Es ist gegliedert in zehn querschnittliche Beschaffungstitel (Sanitätsgerät, Verpflegungsvorräte, Bekleidung, Fernmeldematerial, Fahrzeuge, Kampffahrzeuge, Munition, Feldzeug- und Quartiermeistermaterial, Schiffe sowie Flugzeuge), zahlreiche weitere projektbezogene Beschaffungstitel für einzelveranschlagte Vorhaben, einen Investitionstitel sowie einen Titel für besondere Finanzierungsausgaben. Aus dem Wirtschaftsplan 2026 zum Sondervermögen Bundeswehr stehen im Jahr 2026 weitere Haushaltsmittel in Höhe von 25 510 Mio. Euro für die im Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz genannten Zwecke zur Verfügung. Die sanitätsrelevanten Ausgaben dieses Kapitels dienen dem SDG 3. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Mit den veranschlagten Haushaltsmitteln soll sichergestellt werden, dass die Streitkräfte in allen Fähigkeitskategorien mit notwendigem Material ausgestattet werden, um ihren Auftrag erfüllen zu können. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Landes- und Bündnisverteidigung. Die Fähigkeiten für die wahrscheinlichen künftigen Ziele erfordern regelmäßige Neubeschaffungen oder Anpassungen und Modernisierungen der bestehenden Ausstattung. Überblick zum Kapitel 1405 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Ausgaben Militärische Beschaffungen..................................... 22 314 197 8 183 343 +14 130 854 2 897 273 Ausgaben für Investitionen...................................... 60 174 59 912 +262 36 317 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 22 374 371 8 243 255 +14 131 116 2 933 590 davon nicht flexibilisiert........................................... 22 374 371 8 243 255 +14 131 116 2 933 590 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 22 374 371 8 243 255 +14 131 116 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 324 809 707 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 23 683 615 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 36 644 889 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 52 674 603 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 52 420 100 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 35 670 300 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 35 076 700 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 28 115 200 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 21 878 900 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 16 692 100 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 7 049 800 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 5 771 300 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 4 279 900 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 1 962 700 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 1 844 500 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 1 045 100 - 53 - Militärische Beschaffungen 1405 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: 554 01, 554 02, 554 03, 554 05, 554 06, 554 07, 554 08, 554 10, 554 12 und 554 13 dienen bis zur Höhe von 220 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1406. 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Grp. 554 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 981 01. 3. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 554 01, 554 02, 554 03, 554 05, 554 06, 554 07, 554 08, 554 10, 554 12 und 554 13. Die Deckungsfähigkeit ist auf insgesamt 220 000 T€ begrenzt. 4. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Grp. 554 dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1410 Tit. 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen für andere als die veranschlagten Beschaffungsvorhaben in Anspruch genommen werden, soweit diese als Austauschvorhaben in dem Geheimen Erläuterungsblatt für den jeweiligen Titel erfasst sind. 6. Für Beschaffungsvorhaben, die nicht bei dem jeweiligen Titel vorgesehen sind, dürfen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nur mit Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages in Anspruch genommen werden. Militärische Beschaffungen 554 01 -032 B Beschaffung von Sanitätsgerät sowie Erst beschaffung der Vorräte an Arznei- und Verbandmitteln, Brillen und sonstigem Sanitätsverbrauchsmaterial 348 198 370 118 130 861 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 674 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 260 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 152 700 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.............................................. 112 700 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 148 800 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1401 Tit. 554 81, Kap. 1404 Tit. 551 01, 551 02, 551 03, 551 11, 551 12, 551 16, 551 18, Kap. 1405 Tit. 554 02, 554 03, 554 05, 554 06, 554 07, 554 08, 554 10, 554 12 und 554 13. Die Deckungsfähigkeit gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 50 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. - 54 -

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