VDRO - Verband der in Deutschland niedergelassenen Radioonkologen e.V.
Text
VDRO - Verband der in Deutschland niedergelassenen Radioonkologen e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Im VDRO sind niedergelassene Radioonkologen organisiert. Um die Interessen und Anliegen dieser Berufsgruppe zu vertreten, werden Vorschläge für neue bzw. für die Änderung bestehender gesetzlicher und sonstiger Regelungen entwickelt und in Positionspapieren niedergelegt. Durch Kommunikation mit den zuständigen Fachpolitiker*innen, Ministeriumsvertreter*innen und Entscheider'innen in Budesregierung und Bundestag (und Bundesländern) wird auf die Erwünschtheit bzw. Notwendigkeit solcher Regelungen hingewiesen und werden Vorschläge für Änderungen unterbreitet, insbesondere auch im Rahmen laufender Gesetzgebung. Dies betrifft insbesondere Themen der ärztlichen Ausbildung und Anerkennung von Qualifikationen, der Regelungen die Ausübuing der Radioonkologie betreffend (insb. Strahlenschutz) sowie Fragen der Abrechnung von Leistungen.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Gesundheitsversorgung; Krankenversicherung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen
Regelungsvorhaben:
- Struktur und Höhe der Honorare in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mitgestalten: Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt Struktur und Höher der Honorare der Leistungserbringer. Der VDRO setzt sich für die Anpassung der Struktur an die modernisierte Leistungserbringung sowie für angemessene Honorare ein.
- Inhalte und Anwendung der Strahlenschutzverordnung praktikabel gestalten: In der Radio-Onklogie wird mit strahlendem Material gearbeitet. Die Strahlenschutzverordnung regelt hierzu konkret wie die Nutzung zu erfolgen hat und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Der VDRO setzt sich dafür ein, dass diese Regelungen den aktuellen Stand der Geräte-Technologie berücksichtigen, darauf abgestimmt sind und dass sie bundesweit einheitlich ausgelegt und angewendet werden.
- Sicherung der strahlentherapeutischen Versorgung in der GKV: Der Entwutf sieht die Streichung der außerbudgetären Abrechung für strahlentherapeutische Leistungen vor. Dadurch würde der ambulanten Versorgung durch Niedergelassene die wirtschatlioche Grundlage entzogen und die Versorgung von insb. Krebs-Erkrankten stark eingeschränkt. Die entsprechende Änderung von §87a SGB V soll überarbeitet werden.
Relationen
Keine Relationen.