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Rede von Christian Lange (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde

dip / rede 17.01.2018 · WP 19 · Original ↗

Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 5: Fragestunde.

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Text

Rede von Christian Lange (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Kollegin, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Für Strafanzeigen wegen Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Straftaten. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Haftbefehl beantragt und erlassen wird, wird von der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. vom zuständigen Gericht nach den gesetzlichen Regeln der Strafprozessordnung geprüft und entschieden. Ein Haftbefehl setzt in jedem Fall einen dringenden Tatverdacht und das Vorliegen einer Straftat voraus.

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