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Schriftliche Frage 69 von Adam Balten (AfD): Hat sich die Bundesregierung zur rechtlichen Zulässigkeit und den Auswirkungen der Praxis, wonach von Dritten beauftragte Anwaltskanzleien i…

dip / schriftliche_frage 02.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 69 von Adam Balten (AfD): Hat sich die Bundesregierung zur rechtlichen Zulässigkeit und den Auswirkungen der Praxis, wonach von Dritten beauftragte Anwaltskanzleien i… Frage 69 (Adam Balten, AfD): Hat sich die Bundesregierung zur rechtlichen Zulässigkeit und den Auswirkungen der Praxis, wonach von Dritten beauftragte Anwaltskanzleien in großem Umfang Strafanträge wegen Beleidigung (§ 185 des Strafgesetzbuches) gegen Online- Kritiker stellen, auf die Ausübung der zulässigen politischen Kritik, eine Auffassung gebildet, und inwiefern sieht sie in der systematischen Ermittlung durch private Akteure eine problematische Übernahme hoheitlicher Aufgaben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 29. Dezember 2025: Gemäß § 158 Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) kann jede Person eine Straftat bei den Strafverfolgungsbehörden anzeigen. Mit der Strafanzeige können etwaige Beweismittel vorgelegt werden. Die verletzte Person kann bei den Strafverfolgungsbehörden gemäß § 158 Absatz 1 Satz 1 StPO in Verbindung mit § 77 Absatz 1 des Strafgesetzbuches einen Strafantrag stellen. Es begegnet keinen Bedenken, wenn die Strafanzeige oder der Strafantrag durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingereicht wird. Nach § 160 Absatz 1, § 163 Absatz 1 Satz 1 StPO haben die Strafverfolgungsbehörden den angezeigten Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen.

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