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Protokoll der 1057. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 26.09.2025 · WP 21 · 1057 · Original ↗

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Protokoll der 1057. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1057 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1057. Sitzung Berlin, Freitag, den 26. September 2025 I n h a l t : Präsidentin Anke Rehlinger . . . . . . . . . . . . . . 259 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259 1. Ausschüsse des Bundesrates – gemäß § 11 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 415/25) . . . 259 Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . . 309* Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 415/25 . . 260 2. a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG – (Drucksache 350/25) b) Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 – gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Stabilitätsgesetz und § 50 Absatz 3 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz – (Drucksache 351/25) . . . . . 274 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 310* Dirk Schrödter (Schleswig-Holstein) . . 310* Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 274 3. Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz – Batt-EU-AnpG) (Drucksache 475/25, zu Drucksache 475/25) 274 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274 4. Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz – RüstAltlFG) – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 346/25) 274 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister René Wilke (Brandenburg) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 5. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) – Antrag der Länder Berlin und Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein – (Drucksache 313/25) . 275 Cansel Kiziltepe (Berlin) . . . . . . . . . 275 Sven Teuber (Rheinland-Pfalz) . . . . . 312* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von Senatorin Cansel Kiziltepe (Berlin) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 6. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbot volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger Kennzeichen im Zusammenhang mit der Dienstausübung – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 413/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Minister Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 7. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Klimaschutzes durch eine Beschleunigung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur – Klimaschutzbeschleunigungsgesetz Schiene – Antrag der Länder Brandenburg und Sachsen, Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 347/25) . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von Minister Detlef Tabbert (Brandenburg) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . 276 8. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes durch die Regelung der Errichtung und des Betriebs einer Rettungsinfrastruktur für die ausschließliche Wirtschaftszone – Antrag der Länder Niedersachsen, Bremen, Schleswig- Holstein und Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern – (Drucksache 293/25) . . . . . . 276 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von Minister Christian Meyer (Niedersachsen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312* 9. Entschließung des Bundesrates „Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Brandenburg – (Drucksache 310/25) . . . . . . 277 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . . 315* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 277 10. Entschließung des Bundesrates „Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des begleiteten Trinkens“ – Antrag der Länder Bayern und Bremen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen – (Drucksache 325/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277 Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 278 Katrin Eder (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 315* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 279 11. Entschließung des Bundesrates „Stärkung der pharmazeutischen Industrie durch Abbau von Bürokratie!“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 463/25) . . . . . . . . . . 279 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 12. Entschließung des Bundesrates „Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 292/25) . 279 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 280 Philipp Amthor, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung . . . . . . . . . 281 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 282 13. Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online- Plattformen – Antrag des Landes Schleswig- Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 464/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 283 Dirk Schrödter (Schleswig-Holstein) . . 283 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283 14. Entschließung des Bundesrates – Nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen – Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 447/19) . . . . . . 269 Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 270 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 270 15. Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht – Antrag des Landes Schleswig- Holstein – (Drucksache 304/25) . . . . . . . . . 283 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 284 16. Entschließung des Bundesrates „Änderung des § 36 Absatz 3 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz zu schwimmenden Solaranlagen“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg – (Drucksache 214/25) 284 Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) 284 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 284 17. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 356/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 287 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288 18. Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Drucksache 357/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 268 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269 19. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) (Drucksache 381/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288 Cansel Kiziltepe (Berlin) . . . . . . . . . . 288 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289 20. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (Drucksache 358/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 289 21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes (Drucksache 359/25) . . . . . . . . 289 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289 22. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 360/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312* 23. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (Drucksache 361/25) . . . . . . . 289 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289 24. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (Drucksache 362/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289 25. Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 363/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312* 26. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG- Änderungsgesetz 2025) (Drucksache 416/25) . . . 276 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312* 27. Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 364/25) . . . . . . . . 289 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 28. Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 365/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 29. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 366/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 290 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 30. Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen (Drucksache 367/25) . . . . . . . . . . . 291 Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . 291 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 31. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 368/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312* 32. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 369/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 292 Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 317* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 33. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Drucksache 370/25) . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313* 34. Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 371/25) . . . 276 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313* 35. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 372/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313* 36. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 373/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 37. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 401/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294 38. Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (Drucksache 377/25) . . . . . . . . . . . . . 294 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 318* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294 39. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 374/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312* 40. Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 375/25) . . . 294 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294 41. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 376/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312* 42. Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 402/25, zu Drucksache 402/25) . . . . . . 294 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 294 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 295 Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 296 Sven Teuber (Rheinland-Pfalz) . . . . . 318* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297 43. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 2026 – ERPWiPlanG 2026) (Drucksache 378/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312* 44. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 379/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 297 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 298 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 45. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Drucksache 380/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . . 300 Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 319*, 320* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301 46. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung (Drucksache 382/25) 301 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301 47. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 383/25, zu Drucksache 383/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 320* Kathrin Moosdorf (Bremen) . . . . . . . . 321* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302 48. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 384/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302 49. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 385/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 302 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303 50. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (Drucksache 386/25) . . . . . . . . . 276 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312* 51. Entwurf eines Gesetzes zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen vom 13. Dezember 2023 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (Drucksache 387/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312* 52. Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981 (Drucksache 388/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312* 53. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 21. August 2023 zur Änderung des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27. Oktober 2010 (Drucksache 389/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312* 54. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. April 2025 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 sowie das Protokoll vom 24. März 2021 geänderten Fassung (Drucksache 390/25) . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312* 55. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Drucksache 391/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312* 56. Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 392/25) . . . . . . . . 303 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 303 57. Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen der Anlagen I und III der Vereinbarung vom 25. November 1986 über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch EURO- CONTROL in der Bezirkskontrollzentrale Maastricht (Drucksache 393/25) . . . . . . . . . 276 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312* 58. a) Entwurf eines Gesetzes zum Investitionsschutzabkommen vom 30. Juni 2019 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits (Drucksache 394/25) b) Entwurf eines Gesetzes zum Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits (Drucksache 395/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss zu a) und b): Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 312* 59. a) Entwurf eines Gesetzes zu dem Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Drucksache 396/25) b) Entwurf eines Gesetzes zu dem Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 26. November 2008 zwischen Côte d‘Ivoire einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Drucksache 397/25) c) Entwurf eines Gesetzes zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits (Drucksache 398/25) d) Entwurf eines Gesetzes zu dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits (Drucksache 399/25) . . . . . . . . . . . 276 Beschluss zu a) bis d): Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 312* 60. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Europäische Pakt für die Meere COM(2025) 281 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 249/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 303 Kathrin Moosdorf (Bremen) . . . . . . . 303 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 304 61. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 1272/2008, (EU) Nr. 528/2012, (EU) 2019/1021 und (EU) 2021/697 hinsichtlich der Verteidigungsbereitschaft und der Erleichterung von Investitionen im Verteidigungsbereich und der Bedingungen für die Verteidigungsindustrie COM(2025) 822 final; Ratsdok. 10526/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 305/25, zu Drucksache 305/25) 267 Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . 267 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 62. a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/679, (EU) 2016/1036, (EU) 2016/1037, (EU) 2017/1129, (EU) 2023/1542 und (EU) 2024/573 hinsichtlich der Ausweitung bestimmter für kleine und mittlere Unternehmen verfügbarer Abhilfemaßnahmen auf kleine Midcap-Unternehmen sowie hinsichtlich weiterer Vereinfachungsmaßnahmen COM(2025) 501 final; Ratsdok. 9276/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 306/25, zu Drucksache 306/25) b) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/14/EG, 2011/65/EU, 2013/53/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/31/EU, 2014/32/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU, 2014/68/EU und 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Digitalisierung und gemeinsame Spezifikationen COM(2025) 503 final; Ratsdok. 9327/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 308/25, zu Drucksache 308/25) c) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 765/2008, (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426, (EU) 2023/1230, (EU) 2023/1542 und (EU) 2024/1781 im Hinblick auf die Digitalisierung und gemeinsame Spezifikationen COM(2025) 504 final; Ratsdok. 9318/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 309/25, zu Drucksache 309/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304 Beschluss zu a): Kenntnisnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 Beschluss zu b) und c): Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . 305 63. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute hinsichtlich der Anforderungen an Verbriefungspositionen COM(2025) 825 final; Ratsdok. 10530/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 322/25, zu Drucksache 322/25) 276 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 64. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 – Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union COM(2025) 900 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 340/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 305 65. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU- Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen Krisenvorsorge der EU COM(2025) 528 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 345/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 305 66. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Wasserresilienzstrategie COM(2025) 280 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 261/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 314* 67. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität COM(2025) 524 final; Ratsdok. 11184/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 320/25, zu Drucksache 320/25) 305 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 68. Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) in Bonn (Drucksache 342/25) 276 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 69. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (Drucksache 353/25) . 276 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 70. Verordnung zur Änderung der Tierschutz- Versuchstierverordnung (Drucksache 352/25) 276 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 71. Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2018 (Drucksache 316/25, zu Drucksache 316/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 72. Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (Drucksache 354/25) . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 73. Zweite Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (Drucksache 355/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 74. Verordnung zur Einführung eines einheitlichen EU-Rückkehrausweises sowie zur Änderung weiterer aufenthalts-, pass- und ausweisrechtlicher Vorschriften (Drucksache 344/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 75. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene – Themenbereich: Förderprogramme und -maßnahmen für den Naturschutz, insbesondere Umsetzung von Natura 2000; Förderung im Naturschutz) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 212/25) 276 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 212/1/25 . . . . . . . . . . . . . 314* 76. a) Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – (Drucksache 407/25) b) Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Landes Sachsen- Anhalt – (Drucksache 462/25) . . . . . . . . . 276 Beschluss zu a): Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 407/25 . . . . . . . . . . 314* Beschluss zu b): Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 462/25 . . . . . . . . . . 314* 77. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 411/25) . . . . . . . . . . . . . 276 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 314* 78. a) Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025) (Drucksache 492/25) b) Haushaltsbegleitgesetz 2025 (Drucksache 493/25 (neu)) in Verbindung mit 79. Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) (Drucksache 494/25) . . . . . . . . . . 270 Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . 271 Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . 272 Dennis Rohde, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen . . . . . 272 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 309* Beschluss zu 78 a): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 273 Beschluss zu 78 b): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273 Beschluss zu 79: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274 80. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 480/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Minister Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 81. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 481/25) . . . . . . . . . . 276 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 276 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Minister Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 277 82. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen und Berlin, Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 486/25) . . . 306 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 322* Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Minister Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 306 83. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern – Antrag der Länder Sachsen und Schleswig- Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 489/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 Bettina Martin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322* Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von Staatsministerin Constanze Geiert (Sachsen) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . 306 84. Entschließung des Bundesrates „Social- Media-Schutzräume für Kinder und Jugendliche“ – Antrag der Länder Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 495/25) . . . 264 Mario Voigt (Thüringen) . . . . . . . . . . 264 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265 Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 85. Entschließung des Bundesrates „Notfall- und Rettungsdienstreform zügig voranbringen – Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden Notfallversorgung“ – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 484/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . 285 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285 86. Entschließung des Bundesrates „Marktüberwachung des Online-Handels im Bereich der Produktsicherheit ertüchtigen – Anpassung der Allgemeinen Marktüberwachungsverordnung der EU“ – Antrag des Landes Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 490/25) . . . . . 285 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 316* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285 87. Wahl der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts – gemäß § 9 Absatz 1 BVerfGG – (Drucksache 516/25) . . . . . . . . 260 Beschluss: Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 88. Entschließung des Bundesrates „35 Jahre Wiedervereinigung – Einheit und Zusammenhalt in Deutschland fördern und einen neuen Aufbruch wagen“ – Antrag aller Länder gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 515/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 Michael Kretschmer (Sachsen) . . . . . 260 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . 261 Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262 Elisabeth Kaiser, Staatsministerin beim Bundesminister der Finanzen . . . . . 263 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 264 89. Entschließung des Bundesrates zum Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr – Antrag der Länder Brandenburg, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 514/25) . . . . . 286 Robert Crumbach (Brandenburg) . . . . 317* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286 90. Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung der Suchtgefahr durch verbesserte Reglementierung von Lootboxen und anderen glücksspielähnlichen Mechanismen in Videospielen – Antrag der Länder Mecklenburg- Vorpommern, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 517/25) . . . . . . . . . . 286 Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 308 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin A n k e R e h l i n g e r , Ministerpräsidentin des Saarlandes Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r - m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden- Württemberg – zeitweise – Amtierender Präsident D r . F l o r i a n H e r r - m a n n , Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien des Freistaates Bayern – zeitweise – Amtierender Präsident M a n f r e d P e n t z , Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – Amtierende Präsidentin D r . L y d i a H ü s - k e n s , Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Nancy Böhning (Bremen) Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) Thorsten Bischoff (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien B e r l i n : Kai Wegner, Regierender Bürgermeister Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für Europa Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Kathrin Moosdorf, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft H a m b u r g : Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Karen Pein, Senatorin, Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitalisierung und Innovation Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport N i e d e r s a c h s e n : Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr R h e i n l a n d - P f a l z : Alexander Schweitzer, Ministerpräsident Sven Teuber, Minister für Bildung Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Dirk Schrödter, Minister und Chef der Staatskanzlei T h ü r i n g e n : Mario Voigt, Ministerpräsident Katja Wolf, Finanzministerin Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der Thüringer Staatskanzlei Katharina Schenk, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Michael Meister, Staatsminister beim Bundeskanzler Elisabeth Kaiser, Staatsministerin beim Bundesminister der Finanzen Dennis Rohde, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Michael Brand, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Katja Mast, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Philipp Amthor, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Ulrich Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 1057. Sitzung Berlin, den 26. September 2025 Beginn: 09.33 Uhr Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich eröffne die 1057. Sitzung des Bundesrates. „Heute ist ein besonderer Tag“ – mit diesen Worten eröffnete der damalige Bundesratspräsident Kurt Biedenkopf am 29. September 2000 die erste Sitzung des Bundesrates in seiner neuen Wirkungsstätte in der Hauptstadt des geeinten Deutschlands. Fast auf den Tag genau 25 Jahre später darf ich Sie heute an dieser Stelle zu unserer ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause begrüßen. Seit einem Vierteljahrhundert ist dieser Plenarsaal somit der Ort, von dem aus wir aus 16 Ländern bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken und unser Land für die Bürgerinnen und Bürger mitgestalten. Bis zu seinem Umzug nach Berlin im Jahr 2000 tagte der Bundesrat mehr als 50 Jahre in Bonn. Ein Vierteljahrhundert in Berlin – das ist Grund zur Freude und Ansporn, die Zukunft unseres Landes gemeinsam erfolgreich zu gestalten. In der nächsten Woche feiern wir ein weiteres Jubiläum: 35 Jahre Deutsche Einheit. Erlauben Sie mir, von dieser Stelle aus zu sagen: Ich freue mich ganz besonders, Sie möglichst zahlreich zu diesem Tag der Deutschen Einheit in der schönen Landeshauptstadt Saarbrücken begrüßen zu dürfen! Wir haben ein bisschen was für Sie vorbereitet. So weit die Vorbemerkungen zur heutigen Sitzung. Bevor wir in die Beratung der Vorlagen eintreten, habe ich noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben: Aus der Landesregierung von Sachsen-Anhalt und damit aus dem Bundesrat ist mit Wirkung vom 29. Juni 2025 Frau Ministerin Eva F e u ß n e r ausgeschieden, der ich herzlich für ihre Arbeit danken möchte. Mit Beschluss vom 26. August hat die Landesregierung Herrn Minister Jan R i e d e l zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. – Unseren herzlichen Glückwunsch! Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 90 Punkten vor. Nach TOP 1 werden die Punkte 87, 88, 84, 61, 18, 14 sowie die verbundenen Punkte 78 und 79 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Vor TOP 9 wird der Punkt 81 erörtert. Nach TOP 16 werden die Punkte 85, 86, 89 und 90 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: TOP 1 Ausschüsse des Bundesrates (Drucksache 415/25) Wortmeldungen sind nicht eingegangen. – Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Staatsministerin Professor Dr. Sinemus (Hessen). Dazu ist Folgendes zu sagen: Der Ständige Beirat schlägt uns unter diesem Tagesordnungspunkt in der Drucksache 415/25 vor, die Struktur der Ausschüsse des Bundesrates zu ändern. Künftig soll es einen neuen ständigen „Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung“ geben. Zudem soll anstelle des Ausschusses für Familie und Senioren sowie des Ausschusses für Frauen und Jugend ein ständiger „Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ gebildet werden. Die Zahl von insgesamt 16 ständigen Ausschüssen im Bundesrat bleibt durch diesen Vorschlag damit unverändert. Wir kommen zur Abstimmung. 1 Anlage 1 Wer diesem Vorschlag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit ist der Vorschlag angenommen. Wir sind übereingekommen, dass dieser Beschluss abweichend von § 32 Satz 1 der Geschäftsordnung bereits jetzt wirksam werden soll. An dieser Stelle möchte ich noch die Gelegenheit nutzen, mich bei der Vorsitzenden des Ausschusses für Familie und Senioren, Frau Senatorin G ü n t h e r - W ü n s c h , und der Vorsitzenden des Ausschusses für Frauen und Jugend, Frau Ministerin G r i m m - B e n n e , für ihre Arbeit sehr herzlich zu bedanken. Mein Dank gilt auch den Mitgliedern sowie den stellvertretenden Mitgliedern beider Ausschüsse. Den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern der neu gebildeten Ausschüsse wünsche ich für ihre Arbeit alles Gute. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 87: TOP 87 Wahl der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 516/25) Nach § 9 Absatz 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht wählen Bundestag und Bundesrat im Wechsel die Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Dieses Mal erfolgt die Wahl durch den Bundesrat. In der Ihnen vorliegenden Drucksache wird vorgeschlagen, die vom Deutschen Bundestag am gestrigen Tage zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählte Frau Professor Dr. Ann-Katrin K a u f h o l d zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts zu wählen. Für die Wahl der Vizepräsidentin ist nach § 9 Absatz 3 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind 46 Stimmen. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Einstimmig. Alle haben zugestimmt, insofern ist der Vorschlag einstimmig angenommen. Dann ist Frau Professor Kaufhold, die ich auf der Besuchertribüne sehr herzlich begrüßen möchte, gewählt. – Einen herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die neue Aufgabe! (Beifall) Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 88: TOP 88 Entschließung des Bundesrates „35 Jahre Wiedervereinigung – Einheit und Zusammenhalt in Deutschland fördern und einen neuen Aufbruch wagen“ – Antrag der Länder Sachsen, Baden- Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 515/25) Dem Antrag sind die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz beigetreten. Es handelt sich nun um einen Antrag aller Länder. Es liegen Wortmeldungen dazu vor. Ich rufe als Erstes auf: Herrn Kollegen Ministerpräsident Kretschmer aus Sachsen. Michael Kretschmer (Sachsen): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schön, an solch einem Tag heute hier über 35 Jahre Erfolgsgeschichte in Deutschland zu sprechen. Ohne Frage: Die deutsche Einheit war der größte Glücksmoment in der deutschen Geschichte. Alles andere als selbstverständlich, dass es gelingen konnte, und alles andere als selbstverständlich, was wir seitdem gemeinsam geschafft haben! Wenn wir zurückdenken – diejenigen, die das noch gesehen haben, die sich daran erinnern können – an die ökonomische Situation in der früheren DDR, diese kaputten Betriebe, die furchtbare Umweltzerstörung in den Tagebaurevieren, die toten Flüsse, ein Blick in die Krankenhäuser oder Pflegeheime: Um Himmels willen! Was für eine ökonomische Kraft hat die soziale Marktwirtschaft, hat die Demokratie, hat der Rechtsstaat, dass in so kurzer Zeit so viel gelungen ist! Für mich ist das einer der zentralen Momente. Ganz offensichtlich ist die Demokratie, ist die Rechtsstaatlichkeit, ist unsere soziale Marktwirtschaft das bessere Konzept verglichen mit Sozialismus und Planwirtschaft. Das immer wieder zu betonen, das immer wieder auch jungen Leuten zu sagen, ist eine große Aufgabe. Vor 25 Jahren – die Präsidentin hat es gerade gesagt – stand Kurt Biedenkopf hier: auch ein Glücksfall der deutschen und vor allen Dingen der sächsischen Geschichte und ein Beispiel dafür, wie viele Menschen sich die Herausforderungen der deutschen Einheit zu ihrem eigenen Anliegen gemacht haben. Ja, es ist richtig: Die Mauer wurde von Ost nach West eingestürzt. Es waren die Ostdeutschen, die den Sozialismus loswerden wollten, die die Freiheit wollten, die Demokratie. Aber wir wären nicht so weit gekommen, es wäre nicht so schnell gegangen, wenn es nicht dermaßen viele Menschen gegeben hätte, die aus den alten Bundesländern, aus der früheren Bundesrepublik, in den Osten gekommen sind, mit angepackt haben und gemeinsam dieses Land aufgebaut haben. Und deswegen finde ich es schon schofelig, wenn wir heute, 35 Jahre danach, noch fragen: Bist du ein richtiger Sachse, ein richtiger Mecklenburger, ein richtiger Vorpommer? Wo kommst du her? – So viele Menschen haben nach 1990 den Umzug gewagt und leben mittlerweile länger in den neuen Bundesländern, als sie zuvor in den alten gelebt haben. Wir können froh sein, dass wir so viel gemeinsam geschafft haben. Große Schicksalsstunden haben wir gemeinsam gemeistert und gesehen, wie dieses Land zusammenhält. Ob bei der Flut an der Elbe, an der Oder, im Ahrtal, in Erftstadt oder den großen Waldbränden: Immer hat dieses Land zusammengehalten, und immer haben sich Menschen ins Auto gesetzt, sind losgefahren und haben geholfen, auch wenn es weit weg gewesen ist. Die Deutschen, meine Damen und Herren, sind unglaublich solidarisch. Sie halten unglaublich zusammen, in Ost und West, in Nord und Süd. Wir haben es geschafft, die ökonomische Situation zu verbessern. Wir haben es geschafft, Gesundheit und Pflege zu verbessern. Es ist beeindruckend, zu sehen, wie die Lebenserwartung von denjenigen, die noch einen großen Teil ihres Lebens in der DDR gelebt haben, mit einem Mal gestiegen ist. Das ist einmalig in der Geschichte und zeigt, inwiefern die bessere medizinische Versorgung, die bessere Umweltsituation, die bessere Ernährung tatsächlich auch einen unmittelbaren Einfluss auf die Lebenserwartung haben. Heute geht es darum, diese Erfolgsgeschichte weiterzuschreiben – mit Mut, mit Weitsicht und vor allen Dingen miteinander. Und ich finde, dass wir uns ab und an daran erinnern können, wie es in den 90er-Jahren war, welche Kraft und welche Dynamik dort bestanden hat. Ich wünsche mir, dass wir uns diese Freiheit auch heute wieder geben. Deutschland ist gefesselt wie Gulliver: mit vielen Regelungen, mit vielen Vorschriften. Wir müssen diese Fesseln durchschneiden. Nein, meine Damen und Herren, mir geht es nicht darum, ein Planungsbeschleunigungsrecht einzufordern. Mir geht es nicht darum, Ausnahmen zu kreieren. Vielmehr geht es darum, neue Regeln zu finden, die allgemein gelten; und das muss entlang dieses Prinzips der Freiheit und der Eigenverantwortung geschehen. Ich finde, dass wir nicht so oft Unterschiedlichkeiten messen sollten zwischen Ost und West, sondern Freude daran haben sollten, dass es Unterschiedlichkeiten gibt. Wir sollten sie als Bereicherung empfinden und im gemeinsamen Diskurs darüber sprechen, was wir daraus lernen können und was der beste Weg und die kluge Erkenntnis daraus ist. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Freiheit und unser gemeinsames Europa sind die Gründe, warum wir heute Erfolge haben. Lassen Sie uns alle dafür kämpfen und dafür arbeiten, dass sie auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten für unsere Kinder, für unsere Enkel vorhanden sind! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege! – Als Nächstes darf ich aufrufen: Herrn Ministerpräsidenten Wüst aus Nordrhein-Westfalen. Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fall der Berliner Mauer und die deutsche Wiedervereinigung vor 35 Jahren waren ein historisches Glück für unser Land. Der 9. November 1989, der 3. Oktober 1990 – beide Tage gehören zu diesen Tagen, an die man sich auch Jahrzehnte später noch erinnert. Für viele Menschen war die Wiedervereinigung auch persönlich ein prägender Moment, auch für Menschen meiner Generation. Auch für Menschen, die, so wie ich, ganz tief im Westen der Republik – in meinem Fall direkt an der niederländischen Grenze – aufgewachsen sind. Als Jugendlicher habe ich die Montagsdemos mitbekommen und war tief beeindruckt von dem großen Mut der Menschen in der damaligen DDR. Es war dieser Mut, der die Mauer zum Fallen gebracht und der Wiedervereinigung unseres Vaterlandes den Weg geebnet hat. Mich persönlich als damals 14-jähriger Jugendlicher hat dieser Mut der Menschen in Ostdeutschland erst zu einem politischen Menschen gemacht: zu spüren, wie wichtig die eigene Freiheit ist und wie wertvoll Demokratie und Menschenrechte sind, und zu erleben, dass Menschen mit einem gemeinsamen Ziel Dinge erreichen können, die kurz vorher noch völlig unmöglich schienen. Den Politiker und Ministerpräsidenten Hendrik Wüst gäbe es ohne die Wiedervereinigung wahrscheinlich heute nicht. Im Sommer 1990 war ich als 14-Jähriger in Neubrandenburg. Die Mauer war gefallen, aber die Wiedervereinigung noch nicht vollzogen. Ich habe dort junge Menschen aus der DDR kennengelernt und sehr schnell festgestellt: Die sind so wie wir. Die haben die gleichen Ziele, die haben die gleichen Träume. Und wir alle wollten damals eines: zusammen in einem Deutschland leben, in einem wiedervereinigten Deutschland leben. Für mich war nach diesem Sommer in Neubrandenburg damals klar: Es kann und darf nur ein wiedervereinigtes Deutschland geben. Ost und West gehören zusammen. Der Fall der Mauer, die Wiedervereinigung und auch der Aufbau Ost sind Ereignisse der Weltgeschichte, wie es sie kein zweites Mal gibt. Wer sich die damalige Entwicklung in Erinnerung ruft – auch, wie schnell alles ging und gehen musste –, dem wird klar: Das war ein riesengroßer Kraftakt auf allen Seiten. Und zur Wahrheit gehört am 35. Jahrestag selbstverständlich auch, zu sagen: Damals und in den folgenden Jahren sind Fehler gemacht worden. Der größte Fehler war aus meiner Sicht, dass die Lebensleistung der Menschen in der DDR zu wenig gesehen und gewürdigt wurde. Die meisten von ihnen haben unter schwierigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen Bedingungen das Beste für sich, ihre Lieben, ihre Familien getan. Diese Leistung hätte damals mehr Anerkennung und mehr Respekt verdient gehabt. Trotz aller Fehler und bestehenden Herausforderungen: Wir haben im wiedervereinigten Deutschland gemeinsam unglaublich viel erreicht. Das sollten wir uns viel öfter bewusst machen. Darauf können und darauf sollten wir auch stolz sein. Wir sind ein Volk. Deshalb sollten wir viel weniger von „Ost“ und „West“ sprechen und von dem, was uns trennt. Vor allem aber sollten wir weniger übereinander und mehr miteinander sprechen. Die Wendezeit war geprägt von der Idee des runden Tisches. Damals sind sehr unterschiedliche Menschen mit einem gemeinsamen Ziel zusammengekommen: an einer besseren, an einer demokratischen Zukunft zu arbeiten. Ich bin fest davon überzeugt: Unsere Gesellschaft braucht heute wieder mehr von diesem offenen Aufeinanderzugehen. Es ist wichtig, auch mit Menschen zusammenzukommen, sich auszutauschen, deren Meinung man im Großen und Ganzen nicht teilt. Es ist besser, miteinander an einem Tisch zu sitzen, als sich über Social Media aus der Ferne anzubrüllen. 35 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es jetzt Zeit für einen Einigungsvertrag 2.0, einen neuen Gesellschaftsvertrag, wenn man so will, einen Pakt für stärkeres Vertrauen und Zusammenhalt zwischen Ost und West. Wer heute durch Deutschland fährt, der sieht in vielen Regionen blühende Landschaften. Genauso gibt es in allen Teilen der Republik aber auch Regionen, die von großen Strukturbrüchen geprägt sind. Das ist längst keine Frage mehr von Ost und West. Das ist in Gelsenkirchen und Hagen nicht anders als in Bitterfeld und Bautzen. An vielen Stellen haben sich Probleme festgesetzt, die oft jahrelang, jahrzehntelang liegen gelassen wurden. Wirtschaftliche Schwäche und Perspektivlosigkeit, Armutsmigration, Sozialmissbrauch, Unsicherheit im öffentlichen Raum – die Menschen erwarten zu Recht, dass diese Probleme gelöst werden. Es ist Aufgabe aller Demokraten der Mitte und aller politischen Ebenen, gemeinsam an solchen Lösungen zu arbeiten. Ich bin dem Bundeskanzler und der Bundesregierung dankbar, dass wir endlich eine Lösung für die kommunalen Altschulden bekommen. Ich setze dabei auch auf ein gutes Miteinander im Länderkreis. Dieser Schritt ist für viele Städte in Nordrhein-Westfalen, aber auch in anderen Ländern wichtig. Damit kommen wir unserem gemeinsamen Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse ein gutes Stück näher. Nordrhein-Westfalen ist umgekehrt immer offen dafür, Dinge zu unterstützen, die in anderen Teilen der Republik wichtig sind. Die Zeit nach der Wiedervereinigung war geprägt von einem großen Miteinander und dem Bewusstsein von gemeinsamer Verantwortung. Es war keine Frage, dass zum Beispiel auch die Städte im Ruhrgebiet in den Kommunalsoli eingezahlt haben, in den Fonds Deutsche Einheit, obwohl der Strukturwandel dort schon in vollem Gange war. Viele dieser Städte haben übrigens das Geld dafür am Kapitalmarkt aufnehmen, dafür Schulden machen müssen. Zu einem solchen Miteinander müssen wir wieder zurück. Wir müssen auch im Länderkreis das Kirchturmdenken hinter uns lassen. Wir müssen gemeinsam das Notwendige tun, für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen der Republik, für einen wieder stärkeren Zusammenhalt in unserem Land, für neues Vertrauen in unsere Demokratie. Im Land, im Bund, in den Kommunen – wir haben gemeinsam eine große Aufgabe: unser Land wieder in Ordnung zu bringen. Dafür können wir uns auf die Stärke beziehen, die unser Land nach der Wiedervereinigung geprägt hat, die unser Land stark gemacht hat, das Miteinander von Ost und West, Jung und Alt, Stadt und Land. Diese Stärken müssen wir nutzen, um die Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Dazu gehört auch – das kann man 35 Jahre nach der deutschen Einheit, glaube ich, festhalten – ein neuer, ein entschlossener Angang einer Staatsmodernisierung mit einer effizienteren digitalen Verwaltung. Die Länder spielen dabei eine ganz entscheidende Rolle. Das Gespräch suchen und gemeinsam im Schulterschluss handeln, das ist unser Auftrag. Wir nehmen diesen Auftrag an, damit Deutschland 35 Jahre nach der Wiedervereinigung noch stärker zusammensteht und eine gute Zukunft hat. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Wüst! – Als Nächstes darf ich Frau Ministerin Drese aus Mecklenburg-Vorpommern ans Rednerpult bitten. Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir bitte, dass ich trotz der langen Tagesordnung heute für Mecklenburg- Vorpommern und als gebürtige Rostockerin das Wort ergreife! Ich glaube, es ist wichtig, gerade in diesen Zeiten, in denen vieles infrage gestellt und mit negativen Etiketten behaftet wird, die Wiedervereinigung zu würdigen und vor allem den vielen Menschen in Ostdeutschland, die durch Mut, Hartnäckigkeit und Zusammenhalt den Weg dazu bereitet haben, herzlich zu danken. Es war ein langer Weg von der friedlichen Revolution im Herbst 1989 bis zum offiziellen Inkrafttreten des Einheitsvertrags am 3. Oktober 1990. Das ist nun fast auf den Tag genau 35 Jahre her. Dieses Jahr zwischen Oktober 1989 und Oktober 1990 gehört zu den größten Ereignissen der deutschen Geschichte. Darauf dürfen, darauf sollten wir stolz sein und dies auch zeigen. Wir neigen in Deutschland oft dazu, schnell alles als selbstverständlich zu nehmen. Die friedliche Revolution und der Weg zur Wiedervereinigung waren aber alles andere als selbstverständlich. Sie waren Glanzlichter deutscher Geschichte – dank zunächst einzelner mutiger Frauen und Männer, denen sich immer mehr Menschen anschlossen und die schließlich eine Diktatur zum Einsturz brachten, und auch dank der großen Solidarität der Menschen und Entscheidungsträger in Westdeutschland. Natürlich gehört zu einer Bilanz nach 35 Jahren auch die Feststellung, dass der Transformationsprozess gewaltige Ausmaße angenommen hat und bis heute nachwirkt. Die Transformationserfahrung der Menschen in der ehemaligen DDR und die Strukturschwäche in weiten Teilen Ostdeutschlands sind signifikante Beispiele dafür. Und natürlich bedeutet diese Feststellung nicht, kleinzureden, dass es auch viele Regionen und Menschen in Westdeutschland gibt, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder noch machen. Auch das möchte ich ausdrücklich betonen. Wir in Mecklenburg-Vorpommern wollen als Mitantragsteller mit diesem Antrag aber auch den Blick nach vorn werfen, um die bestehenden Strukturschwächen in allen Teilen Deutschlands zügig zu beheben. Bei Einkommen und Vermögen, aber auch beim Anteil von Ostdeutschen in Führungspositionen besteht Aufholbedarf. Große Hoffnung verbinden wir mit dem Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation in Halle (Saale). Wir brauchen Begegnung und Verständnis füreinander, auch und gerade, wenn wir nicht überall einer Meinung sind. Wir brauchen wissenschaftliche Erkenntnisse, um den eingeleiteten Wandel erfolgreich weiterzugestalten. Wir brauchen Räume für Erinnerung und Innovation. Wir brauchen neue Ideen, und das alles eingebettet in Zuversicht in den europäischen Einigungsprozess. Dieser Optimismus, dieses Sich-Verlassen auf die eigene Stärke ist uns manchmal ein wenig abhandengekommen. Wir verbinden diesen Antrag ausdrücklich mit einem positiven Blick auf die Zukunft, auf die Tatkraft und die Innovationsfähigkeit der Menschen in unserem Land, und zwar der Menschen in West und Ost. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Drese! – Als Nächstes darf ich das Wort weitergeben an Frau Staatsministerin Kaiser, Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland. Elisabeth Kaiser, Staatsministerin beim Bundesminister der Finanzen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland möchte ich Ihnen sehr herzlich für diese Debatte und diesen Antrag danken. Wenn wir bald den 35. Jahrestag der Wiedervereinigung feiern, dann blicken wir durchaus auf eine sehr beeindruckende Bilanz. Der Osten Deutschlands hat sich gut entwickelt. Die Wirtschaft wächst mittlerweile schneller als im Westen. Investoren wissen, dass Ostdeutschland ein attraktiver Standort ist, spitze beim Ausbau erneuerbarer Energien, mit gut qualifizierten Arbeitskräften und exzellenten Forschungseinrichtungen. Auch die Lebensumstände haben sich massiv verbessert. Gern flanieren wir durch die sanierten ostdeutschen Altstädte und genießen die wunderbare Natur. Wir können stolz darauf sein, was wir in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Ost und West erreicht haben. Doch der Weg dahin war steinig. Die 1990er-Jahre haben tiefe Spuren in der ostdeutschen Gesellschaft hinterlassen. Fast alle Ostdeutschen haben damals harte Brüche in ihren Arbeitsbiografien erlebt. Teilweise wurden ihre Studien- und Berufsabschlüsse über Nacht entwertet. Für viele aus der Generation, die damals mitten im Berufsleben stand, war das durchaus eine traumatische Zeit. Selbst junge Ostdeutsche, die damals noch gar nicht geboren waren, wissen um die Verletzungen aus dieser Zeit. Die Sorgen und Ängste der Nachwendejahre sind Teil eines kollektiven ostdeutschen Gedächtnisses. Hinzu kommt: Diese Umbrüche sind nicht vorbei. Bis heute verlassen viele junge Menschen die ländlichen und eher strukturschwächeren Regionen des Ostens, sobald sie die Schule oder das Studium, die Ausbildung abgeschlossen haben. Und das hat Konsequenzen: Oft gibt es keinen Bäcker mehr. Immer mehr Arztpraxen schließen. Der Bus kommt seltener. Den Vereinen geht der Nachwuchs aus. Städten und Gemeinden fehlt es an wichtigen Steuereinnahmen. Wir müssen gute Wege finden, attraktive Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, Fachkräfte anzuwerben, Dorfschulen und Schwimmbäder weiter zu betreiben, oder auch Wege, pflegebedürftige Menschen an ihrem vertrauten Wohnort weiter versorgen zu können. Im Interesse des ganzen Landes übrigens, denn all die Probleme, mit denen wir im Osten vor Ort gerade zu kämpfen haben, kennen natürlich auch strukturschwache Regionen im Westen nur zu gut. Der Blick in den Osten, darauf, wie wir hier Probleme lösen, lohnt sich – insbesondere, weil man hier den Wandel kennt und auch mit enormen Umbrüchen Erfahrung hat. Und das kann durchaus eine wichtige Ressource sein, die wir nutzen sollten. Genau mit diesem Hintergedanken entsteht zurzeit – das wurde gerade schon erwähnt – das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation in Halle. Hier wollen wir Menschen aus ganz Europa miteinander ins Gespräch bringen, um die Erfahrungen aus der Zeit nach 1990 zu beleuchten. Denn 35 Jahre nach der Wiedervereinigung befinden wir uns alle gemeinsam in einer Zeit von enormen Umbrüchen. Eine unsichere Weltlage, die Notwendigkeit des Schutzes unserer Lebensgrundlagen und die rasante Entwicklung digitaler Technologien stellen uns vor zusätzliche Herausforderungen, die nach Antworten verlangen. Insofern ist das Zentrum ein gesamtdeutsches Vorhaben von nationaler und europäischer Bedeutung. Und deshalb möchte ich in diesem Kreis noch mal mit Nachdruck um Ihre Unterstützung für dieses Projekt werben. Aus den Erfahrungen wollen wir ableiten, wie wir alte Fehler vermeiden und künftige Umbrüche besser gestalten können. Wichtig erscheint mir dabei, dass wir die Sorgen der Menschen ernst nehmen und keine leeren Versprechungen machen. Als politisch Verantwortliche haben wir die Aufgabe, die Unsicherheiten der Menschen zu verbalisieren, klar zu benennen, was ist und was wir tun. Die Menschen müssen unser politisches Handeln nachvollziehen können. Nur so entsteht Verständnis, und so entsteht Vertrauen. Wenn wir das hinkriegen, stärkt das unsere Demokratie und fördert die innere Einheit unseres Landes. Und dann werden wir auch die Herausforderungen der kommenden 35 Jahre gemeinsam in Einheit und Vielfalt gut bewältigen. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Staatsministerin! Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden. Wir sind übereingekommen, sofort in der Sache zu entscheiden. Wer für das Fassen der Entschließung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit ist die Entschließung gefasst. Ich rufe Tagesordnungspunkt 84 auf: TOP 84 Entschließung des Bundesrates „Social-Media- Schutzräume für Kinder und Jugendliche“ – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 495/25) Dem Antrag ist das Land Mecklenburg- Vorpommern beigetreten. Auch hierzu liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes hat das Wort: Herr Ministerpräsident Voigt aus Thüringen. Mario Voigt (Thüringen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen den Gedanken: Wir sollten die Welt öfter mit Kinderaugen sehen. – „Mit Kinderaugen sehen“, was meinen wir damit? Wir meinen damit, unserer Umwelt, unserer Gesellschaft, aber auch unseren Nächsten öfter unvoreingenommen, offen, mutig, mit der Unbeschwertheit eines Kindes entgegenzutreten. Was sehen aber Kinderaugen heute? Wie ist die reale Situation? Blicken sie noch unbeschwert auf unsere Umwelt? Die Wissenschaft spricht hier eine klare Sprache, und ich möchte hinzufügen: eine alarmierende. Viele Kinder und Jugendliche verlieren sich in der digitalen Welt und verlieren damit auch die Chance auf eine unbeschwerte Kindheit. Mittlerweile werden von einem durchschnittlichen deutschen Jugendlichen jeden Tag über 100 Meter per Daumen auf dem Handy gescrollt. Jeder vierte deutsche Jugendliche weist ein pathologisches Nutzungsverhalten auf. Und mittlerweile ist fast jedes Kind zwischen 10 und 14 Jahren schon mal von einem fremden Erwachsenen über einen Fake-Account nach einem Nacktbild gefragt worden. Das ist die Wirklichkeit in Deutschland. Für viele unserer Kinder und Jugendlichen besteht die Welt nicht mehr aus Bolzplatz, aus Baden im Freibad oder Baumhaus bauen. Ihre Welt ist eine von Likes, Algorithmen und TikTok-Videos geworden. Was ist die Folge daraus? Eine stille Pandemie von Unruhe, von innerer Leere, von sozialer Entfremdung, von psychischen Erkrankungen. Seit Durchbruch der großen sozialen Plattformen – TikTok, Snapchat, anderer – ist die Zahl psychischer Erkrankungen bei Jugendlichen deutlich angestiegen. Wirkungen sind Depressionen und Angststörungen. Sehr geehrte Damen und Herren, mit der nunmehr vorliegenden Bundesratsinitiative wollen wir als Kindermedienland Thüringen gemeinsam mit Ihnen ein klares Schutzversprechen für unsere Kinder und Jugendlichen abgeben. Es ist unsere Pflicht als Politiker, unserem Nachwuchs die Kindheit zu ermöglichen. Eine Kindheit mit Freunden statt Followern, mit Siegen und Scheitern statt Likes. Psychologen wie Jonathan Haidt schreiben: Das ist die erste Generation, die im digitalen Experiment aufwächst, ohne Einwilligung und ohne Exit-Taste. Hirnforscher wie Manfred Spitzer sagen: Wir berauben die Kinder ihrer geistigen Gesundheit, wenn wir sie ungeschützt den digitalen Dauerreizen ausgesetzt lassen. Und Gerald Hüther sagt: Ein Kind entwickelt sich dort gesund, wo es sich gebraucht fühlt und die Erfahrung macht, selbst etwas bewirken zu können. Es braucht Zeit für Entwicklung für Kinder und Jugendliche. Sie brauchen Bindung, nicht Bewertung. Das sieht übrigens auch die Mehrzahl der Deutschen so. 77 Prozent der Befragten setzen sich für eine Altersregulierung für soziale Netzwerke ein, weil viele Menschen in unserem Land spüren, dass wir in einer durch und durch digitalisierten Welt für unsere Kinder und Jugendlichen Dinge ins Rutschen gebracht haben. Es geht nicht darum, dass wir sehen, dass die Gesellschaft durch Technologie zerstört wird. Nein, es geht darum, dass wir nicht gleichgültig gegenüber ihren Nebenwirkungen sein dürfen. Wir machen das – und das ist das, was wir vorschlagen –, was wir immer tun: Wir schützen unsere Kinder. Wir geben ihnen ja auch keinen Alkohol mit 12 Jahren. Wir lassen sie auch nicht mit 14 Jahren Auto fahren. Und genau deswegen ist doch die Frage zu stellen: Warum sollten wir ihnen dann mit 10 oder 11 Jahren Zugang zu Plattformen geben, die nachweislich psychisch belastend sind? Deswegen muss sich Kinderschutz auch im Digitalen bewähren. Ich bin der Bundesbildungsministerin sehr dankbar für ihre Initiative und für die Expertenkommission, weil sie uns die Möglichkeit bietet, genau diesen Weg gemeinsam zu beschreiten. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Entschließungsantrag wollen wir eines explizit nicht: Wir wollen nicht Kindern und Jugendlichen digitale Teilhabe verwehren. Das wäre wirklichkeitsfremd und tatsächlich auch falsch. Aber wir wollen ihnen die Möglichkeit eröffnen, gesund und selbstbestimmt in einer digitalen Welt aufzuwachsen. Deshalb fordern wir klare Leitplanken, eine Stärkung von Medienbildung und digitaler Souveränität, damit unsere Kinder lernen, mit den Chancen und Gefahren der Plattformen umzugehen, und Schutzräume – auch rechtlich verankert –, die Cybergrooming, Hass und Hetze sowie Desinformation wirksam begrenzen, und die Unterstützung für eine digitale Gesamtstrategie, für die Expertinnen und Experten tragfähige Regeln für die Nutzung sozialer Netzwerke unter 16 Jahren erarbeiten. Das ist unser Schutzversprechen. Es geht uns um die psychische Gesundheit unserer Kinder und darum, ihnen die Werkzeuge an die Hand zu geben, die sie stark machen für die digitale Zukunft. Jetzt wird der eine oder andere einwenden: Das ist ja die Verantwortung der Eltern. – Natürlich! Als zweifacher Familienvater habe ich Verantwortung dafür, wie meine Kinder sich im digitalen Raum bewegen. Aber machen wir doch bitte schön das, was wir an anderen Stellen auch tun: Unterstützen wir, stärken wir die rechtlichen Möglichkeiten! Das machen wir auch in anderen Bereichen über Altersfreigaben, Jugendschutzgesetz und Bildungsprogramme. Ich kann für mich ganz persönlich sagen: Es ist nicht meine Überzeugung, dass Politik sich in alles einmischen muss. Aber wir müssen an bestimmten Stellen als Recht- und Gesetzgeber Grenzen setzen. Es braucht Mut zur Entscheidung und nicht Kapitulation und Gleichgültigkeit vor neuen Technologien. Der Staat ist nicht nur Hüter der Ordnung. Er ist auch Wächter für die Schwächsten in unserem Land. Und das sind die Kinder und Jugendlichen. Deswegen brauchen wir diesen gesellschaftlichen Aushandlungsprozess. Und wir sollten über eines entscheiden: Wollen wir wieder Kinderaugen zum Leuchten bringen? Wollen wir Klarheit auch bei digitalen Plattformen? – Recht herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Voigt! – Als Nächstes darf ich das Wort an Herrn Minister Liminski aus Nordrhein-Westfalen geben. Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst ein Wort des Dankes an den Freistaat Thüringen und insbesondere an Ministerpräsident Voigt: Sie greifen mit Ihrem Antrag ein Thema auf, das in der Tat Eltern, Schulen und Politik gleichermaßen umtreibt. Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer Welt auf, in der soziale Medien allgegenwärtig sind. Soziale Medien bieten erst einmal viele Chancen. Junge Menschen haben heute Zugang zu mehr Information und damit auch zu mehr Wissen als jede Generation vor ihnen. Sie haben die Chance, sich mit Menschen auf der anderen Seite des Globus zu vernetzen, auszutauschen und damit ihren Horizont zu erweitern. Diese Seiten darf man in der Debatte nicht vergessen. Aber klar ist: So groß die Chancen sind, so groß sind auch die Risiken. In den sozialen Medien werden nicht nur Informationen verbreitet, sondern auch gezielte Desinformation und Hassbotschaften bis hin zu schlimmer Propaganda – oft von denjenigen, die unsere Demokratie zerstören wollen, von innen und von außen. Das macht mir Sorgen, nicht nur als Politiker, sondern auch als Vater junger Kinder. Denn es geht dabei auch und gerade um die psychische Gesundheit unserer Jüngsten. Schon Erwachsene merken ja kaum, wie sie durch soziale Medien manipuliert werden. Erst recht aber gilt das für Kinder und Jugendliche. Zur Wahrheit gehört: Plattformen sind bewusst so gebaut, dass sie fesseln – Autoplay, Push-Nachrichten, endloses Scrollen. Hinzu kommen Algorithmen, Bots und Fake Accounts, die bestimmte Inhalte künstlich verstärken. All das hat Folgen: von politischer Radikalisierung über Konzentrationsprobleme bis hin zu Depression und Sucht. Wer das verharmlost, der verkennt die Realität. Deshalb dürfen wir es nicht zulassen, dass manche Plattformen Schund und Schmutz in die Herzen und Hirne unserer Kinder treiben. In der Problembeschreibung und Dringlichkeit sind wir uns also einig. Bei der Lösung ist mir neben der Klarheit im Ziel aber auch Realismus in der Ausführung wichtig. Und das heißt mit Blick auf das viel diskutierte Thema „Social-Media-Verbot für Jugendliche“: Lösungen müssen rechtlich durchsetzbar, technisch umsetzbar und gesellschaftlich vermittelbar sein. Ein Pauschalverbot bis hin etwa zu einer Grenze von 16 Jahren – da muss man mit Blick auf diese drei Maßstäbe durchaus ein Fragezeichen setzen. Es geht dann um einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre, Stichwort „rechtliche Durchsetzbarkeit“. Es geht dann darum, technisch tatsächlich wirksame Lösungen zu schaffen gegenüber der digitalaffinsten aller Generationen. Und es geht dann um eine Regulierung gegenüber den Jüngsten. Wir müssen aufpassen, dass wir hier nicht selbst einen Generationenkonflikt anlegen zwischen Jung und Alt, zwischen Digitalaffinen und solchen, für die das Handy nur Beiwerk ist. Für eine solche Regulierung mit Akzeptanz steht die Medienpolitik der Länder. Denn es ist nicht der Bund, sondern es sind die Länder, die dafür die Kompetenz im doppelten Sinne haben: zum einen die verfassungsrechtliche Zuständigkeit, zum anderen aber – und davon bin ich fest überzeugt – das Know-how und die Expertise. Das ist der Grund, warum wir in gleich drei Feldern dieses Thema heute schon bearbeiten. Erstens: Regulierung. Klar ist: TikTok und Co dürfen kein rechtsfreier Raum sein. Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag haben wir Länder bereits ein differenziertes Regelwerk aufgelegt. Und wir entwickeln es weiter, was leider die wenigsten wissen. Zum 1. Dezember in diesem Jahr wird eine Novellierung rechtswirksam, mit der wir die Gerätehersteller verpflichten, Alterseinstellungen auf Betriebssystemebene vorzusehen. Das heißt: Einmal bei der Grundeinstellung eingegeben findet künftig auf diesem Endgerät nur das statt, was mit dieser Alterseingabe korreliert. Eine solche Regulierung, eine solche Umsetzung würde sehr viel Frieden in viele Familien in Deutschland bringen – ich weiß, wovon ich rede –, wenn künftig nicht mehr in jeder App, in jedem Portal, bei jeder Anwendung das Alter eingegeben werden muss – wodurch die Kontrolle leicht umgangen werden kann –, sondern wirklich auf dem Betriebssystem ganz am Anfang bei der Grundeinstellung. Ein ganz wichtiger Schritt! Zweitens: Rechtsdurchsetzung. Was offline nicht legal ist, das darf auch online nicht legal sein. Deshalb muss es auch Konsequenzen geben. Hierfür braucht es wirksame Verfahren, auch im Vollzug. Ich kann darauf verweisen, dass wir als Länder mit dem KIVI-Tool künstliche Intelligenz erfolgreich dafür einsetzen, Verstöße gegen das geltende Recht nicht nur zu detektieren, sondern diese anschließend mit unseren Behörden auch zu verfolgen. Und drittens, ganz wichtig: die Prävention. Medienkompetenz lernt man nur durch reflektierte Nutzung, Schritt für Schritt, aber vor allem auch begleitet. Richtig ist, dass Eltern mit dieser Aufgabe nicht alleingelassen werden dürfen. Schulen spielen hier eine Schlüsselrolle, aber auch Vereine, Kultur und Ehrenamt. Hier sind wir als Länder nah dran und gefragt, Medienkompetenz – als unsere ureigene Aufgabe – zu stärken. Der Bund befasst sich nun auch mit diesem Thema, Frau Bundesministerin. Es ist gut, dass hierzu eine Expertenkommission eingesetzt worden ist. Ihre Arbeit müssen wir abwarten. Entscheidend dabei ist aber: Die Länder als die eigentlich zuständigen Akteure dürfen nicht auf eine Nebenrolle im Länderbeirat reduziert werden. Ihre Expertise gehört in das Zentrum der Kommission. Deshalb hoffe ich und schlage vor, dass die Bundesregierung an dieser Stelle das Design der Kommission noch einmal überdenkt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir das hier diskutieren, ist richtig, und dafür bin ich dankbar. Dafür ist der Antrag Thüringens ein wichtiger Anstoß. In der Sache aber sollten wir als Länder nicht nach dem Bund rufen, sondern selbst unsere Kompetenz nutzen – gerne gemeinsam und gerne gemeinsam mit dem Bund. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Minister Liminski! – Es hat jetzt das Wort: Frau Bundesministerin Prien. Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ist es mir ein Anliegen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, lieber Mario Voigt, Ihnen für die Einbringung dieses Antrages zu danken. Wir haben ja bei meinem Antrittsbesuch vertieft über dieses Thema gesprochen, und wir waren uns einig, dass die Herausforderungen in diesem Bereich Familien, Kinder, Jugendliche, Schulen, Zivilgesellschaft und Politik betreffen und dass wir hier in einer Verantwortungsgemeinschaft sind. Denn wir sprechen über den Jugendmedienschutz, aber wir sprechen eben auch über den Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. Wir sprechen über das, was an Schulen stattfindet, und wir sprechen über den Alltag, die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen – Sie haben das ausgeführt –, und diese sind durchdrungen und geprägt von digitalen Medien. Daraus resultieren Chancen – ja, ich finde es wichtig, auf die Chancen zu schauen –, aber eben auch massive und nicht zuletzt gesundheitliche Risiken. Und davor dürfen wir die Augen nicht weiter verschließen. Sie haben auf die Vielzahl an Studien, die inzwischen ein relativ klares Bild zeigen, hingewiesen. Sie kennen die Befunde: exorbitante Nutzungszeiten besonders in Deutschland, Konzentrationsstörungen, Essstörungen, Depressionen, Cybermobbing und viele andere Phänomene, mit denen diese Generation aufwächst. Das muss uns aufhorchen lassen. Viele junge Menschen sehen und benennen diese Risiken inzwischen übrigens selbst sehr klar. Sie sagen: Ich weiß, dass ich viel zu viel an meinem Telefon, an meiner Smartwatch hänge. Oder Sie sagen: Es braucht ein Mindestalter für Social Media. Es braucht wirksame Altersverifikationen, weil ich es selber nicht in den Griff bekomme. Ich bleibe dabei – und das sage ich als Bundesjugendministerin und als Bundesbildungsministerin –: Wir sind hier in einer Verantwortungsgemeinschaft für Kinder- und Jugendmedienschutz. Wir haben einen gemeinsamen Auftrag. Dabei ist mir die verfassungsrechtliche Aufgabenteilung sehr wohl bewusst. Wir haben uns gemeinsam der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet. Wir haben uns verpflichtet, eine sichere und unbeschwerte Teilhabe in der digitalen Welt auch für Kinder zu gewährleisten. Natürlich bewegt sich der moderne Kinder- und Jugendmedienschutz immer im Spannungsfeld zwischen Schutz, Befähigung und Teilhabe. Unser Abwägen und Handeln gleicht dann natürlich einem Spagat. Für mich ist klar: Wenn wir Kinder und Jugendliche entsprechend ihres jeweiligen Alters- und Entwicklungsstandes vor Inhalten schützen wollen, dann braucht es eine wirksame Altersverifikation. Das allein wird das Problem natürlich nicht lösen. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass der – ich glaube, weltweit bekannteste – Bildungsforscher John Hattie, der ja gerade in Deutschland ist, uns bescheinigt hat, dass die Debatte in Deutschland in einer Art und Weise differenziert geführt wird wie wohl kaum irgendwo anders auf der Welt. Das ist ein sehr schönes Kompliment. Und in diesem Sinne nehme ich auch diese Debatte heute – Herr Liminski – wahr. Es gibt auch da wieder nicht die einfachen Antworten, und ich bin weit davon entfernt, diese einfachen Antworten geben zu wollen. Ich will darauf hinweisen, dass wir sehr bewusst eine wissenschaftliche – und zwar eine unabhängige wissenschaftliche – Kommission eingerichtet haben, die Handlungsempfehlungen zu vier Schwerpunkten erarbeiten soll: mehr Sicherheit in der digitalen Welt; gesundheitliche Auswirkungen der Mediennutzung und Gestaltung von Onlineplattformen mit Blick auf die psychische Gesundheit; wir wollen uns in der Kommission mit den neuen Herausforderungen und Chancen im Zusammenhang mit der künstlichen Intelligenz beschäftigen; und es geht natürlich um eine Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Fachkräften, und das auf allen Ebenen und auch in allen Institutionen. Das ist also ein sehr breiter Ansatz, und ich glaube, damit werden wir auch der Komplexität, also der Breite und der Tiefe, des Problems gerecht. Die Expertenkommission wird ihre Arbeit in der kommenden Woche aufnehmen. Wir haben – Herr Liminski –, obwohl es eine wissenschaftliche Kommission ist, von Anfang an die Länder mit an den Tisch geholt, und zwar nicht nur die Bildungsminister, sondern auch die Jugendminister. In der Kommission findet sich die föderale Ordnung, sie ist dort abgebildet. Die Einsetzung der Expertenkommission ist ein Zeichen dafür, dass wir endlich die Diskussion, die Debatte um den Kinder- und Jugendmedienschutz in dieser Gesellschaft führen. Wir führen sie, und zwar, ehrlich gesagt, auf ganz anständigem Niveau. Das kann man ja nicht unbedingt erwarten bei solch emotionalen Themen. Insofern stehen wir, glaube ich, gemeinsam für einen Kinder- und Jugendmedienschutz auf der Höhe der Zeit. Ich danke allen Seiten, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen, und Ihnen, dass auch Sie vonseiten des Bundesrates hier einen wichtigen Beitrag geleistet haben. Ich finde, wir machen das jetzt zusammen, und wir machen das im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen. Ich danke Ihnen sehr dafür. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Bundesministerin Prien! – Damit sind wir am Ende der Aussprache angekommen. Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – federführend – sowie dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung und dem Ausschuss für Kulturfragen – mitberatend. Ich rufe Tagesordnungspunkt 61 auf: TOP 61 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 1272/2008, (EU) Nr. 528/2012, (EU) 2019/1021 und (EU) 2021/697 hinsichtlich der Verteidigungsbereitschaft und der Erleichterung von Investitionen im Verteidigungsbereich und der Bedingungen für die Verteidigungsindustrie COM(2025) 822 final; Ratsdok. 10526/25 (Drucksache 305/25, zu Drucksache 305/25) Hier gibt es eine Wortmeldung, und zwar des Kollegen Rhein aus Hessen. Boris Rhein (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 1989 vertrat Francis Fukuyama noch die Ansicht, Demokratie, Liberalismus, Marktwirtschaft hätten sich als Ordnungsmodelle nach dem Zusammenbruch der UDSSR weltweit durchgesetzt. Spätestens nach dem Überfall des Kriegsverbrechers Wladimir Putin auf die Ukraine sind wir in der Realität angekommen, und zwar hart und brutal. Wir erleben eine der herausforderndsten und eine der konfliktreichsten Zeiten seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, ja wir stehen mitten in einer Neuordnung der Welt, in einem echten Systemkonflikt zwischen liberalen Demokratien auf der einen Seite und einer Achse der Autokraten auf der anderen Seite. Ich muss sagen: Der Gipfel der Kriegsverbrecher und der Schurkenstaaten in Shanghai ist schon ein unübersehbares Fanal gewesen. Darauf muss Europa, darauf muss Deutschland reagieren. Wir müssen darauf schnell reagieren, wir müssen darauf entschlossen reagieren. Und ja: Wir müssen mit einer umfassenden Rüstungsoffensive reagieren, weil Frieden, Freiheit und Wohlstand auch das Ergebnis von Militärausgaben und von Investitionen in die Rüstungsindustrie sind. Deutschland hat – da müssen wir uns nichts vormachen – seine Verteidigungsfähigkeit viel zu lange ausgelagert, vor allem an die Vereinigten Staaten. Aber wir müssen jetzt wahrnehmen, dass Gewissheiten, die wir jahrzehntelang hatten, alte Gewissheiten ins Wanken geraten. Auch da müssen wir uns nichts vormachen: Wir haben die eigene Stärke und die Resilienz vernachlässigt. Insoweit kann man sagen: Die Zeit der Komfortzonen ist vorbei. Wir müssen Verteidigung in die eigene Hand nehmen – sicherer, souveräner, resilienter. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und begrüße ich es ausdrücklich, dass die Europäische Union jetzt ein großes Paket für die Verteidigungsbereitschaft auf den Weg bringt. Denn wir brauchen nicht mehr regulatorische Hindernisse, sondern mehr Hightech. Wir brauchen keine Bedenken, sondern den schnellen und nachhaltigen Aufbau von Produktions- und Entwicklungskapazitäten. Insofern ist es auch richtig – und auch dafür bin ich dankbar –, dass die Bundesregierung die verteidigungspolitische Zeitenwende eingeleitet hat. So viel Geld wie nie zuvor in der Geschichte der Bundeswehr stecken wir in Verteidigung und Sicherheit, und wir investieren dabei ganz bewusst vor allem in die Beschaffung von Material, Fahrzeugen, Ausrüstung. Aber wir müssen die Investitionen doppelt nutzen; das ist meine feste Überzeugung: zum einen natürlich für die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes, aber zum anderen auch zum Ankurbeln unserer Wirtschaft, für Wachstum und Wohlstand. Wir brauchen ein Kampffähigkeits- und Konjunkturpaket. Die deutsche Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie ist ein Garant für Wachstum und Wohlstand, aber eben auch für Frieden und Souveränität. Deshalb muss es jetzt darum gehen, die deutsche Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie weiter zu stärken, um sie von den Rüstungsinvestitionen profitieren zu lassen. Die Investitionen aus beiden Sondervermögen können ein echter Gamechanger für den Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland sein, und zwar dann, wenn wir beide Pakete intelligent miteinander verknüpfen. Deswegen sage ich: Wir brauchen eine Deutschlandgarantie für die Verteidigung. Mit den Verteidigungsmilliarden des Bundes müssen wir dieses Kampffähigkeits- und Konjunkturpaket für Deutschland – wie ich es eben nannte – schnüren, und zwar mit Aufträgen für unsere nationale Rüstungsindustrie und mit Investitionen in die Wehrfähigkeit unserer Infrastruktur. Aber es stellen sich dabei auch Fragen, die wir beantworten müssen: Warum bestellen wir den Nachfolger des Transportpanzers „Fuchs“ in Finnland? Diese Frage stellt sich. Warum bestellen wir ihn nicht bei einem deutschen Hersteller? Ist es nicht ein strategischer Nachteil, dass ein erheblicher Teil des Sondervermögens in die USA fließt – auch diese Frage müssen wir uns stellen –, zum Beispiel für den CH-47, den schweren Transporthubschrauber, oder für den Kampfjet F-35? Wie fördern wir Innovationen? Die Amerikaner investieren zum Beispiel sehr viel Geld in unsere Rüstungs-Start-ups. Aber was passiert eigentlich, wenn sie das Kapital abziehen und damit ja auch die Wertschöpfung durch diese Innovationen beenden? Meine Damen und Herren, es gibt noch eine andere Frage. Da sind insbesondere wir Länder gefragt. Wann passen wir die Zivilklauseln an unseren Universitäten den geostrategischen Realitäten an und öffnen sie für militärische Forschung? Das ist eine Frage, die sich stellt. Da müssen wir umdenken, weil die Dinge sich eben verändert haben. Es gibt einen hessischen Automobilhersteller, der dafür einen guten Slogan hatte: Umparken im Kopf. Jetzt ist Umparken im Kopf in diesen Fragen gefragt, und die Ausgangslage ist ja eine gute, insbesondere für unsere Produkte. Wir sind der fünftgrößte Rüstungsexporteur. Die Bandbreite unserer Unternehmen ist besonders groß. In kaum einem anderen Land herrscht so eine große Vielfalt, was Produkte, Größe und Struktur der Unternehmen betrifft. Diese Ausgangslage müssen wir für eine umfassende Rüstungsoffensive nutzen, die nationale Sicherheit, Souveränität und Standortpolitik miteinander verbindet, für eine Verteidigung, die aus einem Guss ist. Wir haben in Hessen diesen Prozess bereits eingeleitet mit dem ersten Rüstungsgipfel im Mai. Wir werden im Oktober einen zweiten Rüstungsgipfel haben, auf dem wir gemeinsam mit der Branche an der Strategie arbeiten, wie Hessens Unternehmen einen Beitrag zur Verteidigungsfähigkeit Deutschlands leisten können. Das ist ein Prozess, den wir auch bundesweit brauchen. Insoweit will ich zum Abschluss sagen: Das, was heute auf dem Tisch des Bundesrates liegt, ist dafür eine sehr gute Grundlage. Deshalb ist meine Bitte, dass wir eine unterstützende Stellungnahme dazu abgeben sollten. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Rhein! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 18: TOP 18 Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Drucksache 357/25) Hier gibt es die Wortmeldung von Herrn Bürgermeister Dr. Bovenschulte. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von dem heute vorliegenden Gesetzentwurf geht ein wichtiges Signal aus. Festgelegt werden soll, dass bis zum Jahr 2031 das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken darf. Sichergestellt werden soll dies durch eine jährliche Rentenanpassung. Diese Maßnahme ist dringend notwendig, denn ohne sie würde das Niveau bald die genannte Marke unterschreiten. Ich möchte deshalb der Bundesregierung ganz ausdrücklich dafür danken, dass sie den Gesetzentwurf so zügig auf den Weg gebracht hat. Denn eines muss klar sein und muss in Deutschland immer gelten: Wer sein Leben lang hart gearbeitet hat, der muss im Alter auch ordentlich abgesichert sein. Für die meisten Menschen in Deutschland ist die gesetzliche Rente die wichtigste, häufig sogar die einzige Einkommensquelle im Alter. Ob in der Pflege, im Handwerk, in der Industrie oder im Einzelhandel: In allen Branchen ist die große Mehrheit der Beschäftigten auf sie angewiesen. Für sie ist der heutige Tag deshalb ein guter Tag. Freuen werden sich auch viele Frauen über die zusätzliche Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Über die sogenannte Mütterrente wird ja viel gelästert, aus meiner Sicht zu Unrecht, denn sie stellt letztlich sicher, dass uns jedes Kind gleich viel wert ist. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen allerdings nicht die Augen vor den langfristigen Herausforderungen der Alterssicherung verschließen. Wir brauchen eine nachhaltige Lösung für die Finanzierung der Rentenversicherung. In der Vergangenheit ist es uns gelungen, die Auswirkungen des demografischen Wandels im Wesentlichen durch eine Steigerung der volkswirtschaftlichen Produktivität zu kompensieren. Das zeigt ein Blick auf die Zahlen. Obwohl der Anteil der Rentenbezieher an der Gesamtbevölkerung in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen ist, liegen die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung seit ungefähr 30 Jahren stabil bei 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Wesentlichen Anteil an dieser stabilen Entwicklung hatte die deutliche Erhöhung der Erwerbsquote von rund 50 Prozent im Jahr 1995 auf heute gut 55 Prozent. Fazit: Auch in Zukunft kann und muss eine konsequente Politik für Produktivität, Wachstum und Vollbeschäftigung eine zentrale Rolle, vielleicht auch die zentrale Rolle bei der Stabilisierung und Sicherung der gesetzlichen Rente spielen. Das schließt natürlich notwendige und sinnvolle Reformen zur Kostendämpfung nicht aus. Eines wird mit uns aber nicht zu machen sein: eine Politik der Rentenkürzung. Es bleibt von herausragender Bedeutung, bei jeder Reform dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzliche Rente den erarbeiteten Lebensstandard möglichst sichert. Und wir müssen das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung im Alter minimieren, gerade bei Frauen. Gleichzeitig ist es wichtig, eine Überforderung der jüngeren Generation durch einen stetigen Anstieg der Beiträge zur Sozialversicherung zu vermeiden. Hier ist aus unserer Sicht die doppelte Haltelinie, also Stabilität nicht nur bei der Renten-, sondern auch bei der Beitragshöhe, von großer Bedeutung. Darauf hat der Bundesrat ja bereits in seinem Beschluss vom Juli vergangenen Jahres hingewiesen. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die von Ministerin Bas eingesetzte Rentenkommission hat also einiges auf dem Tisch und viel zu tun. Ich kann für die Freie Hansestadt Bremen versprechen, dass wir den Prozess konstruktiv begleiten werden. Wir wollen gerne dabei mithelfen, Vorschläge zur langfristigen Stabilität und Verlässlichkeit der Rentenversicherung zu erarbeiten. Heute freuen wir uns aber erst einmal über das vorgelegte Gesetzespaket und die Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031. Denn finanzielle Sicherheit im Alter ist eine Anerkennung von Lebensleistungen und ein Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilität. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Bovenschulte! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 3. Über Ziffer 4 stimmen wir getrennt nach Buchstaben ab. Ich rufe auf: Buchstabe a! – Mehrheit. Buchstabe b! – Minderheit. Buchstabe c! – Mehrheit. Nun Ziffer 5, ebenfalls nach Buchstaben getrennt. Ich rufe auf: Buchstabe a! – Mehrheit. Buchstabe c! – Mehrheit. Buchstabe d! – Mehrheit. Buchstabe e! – Mehrheit. Buchstabe f! – Mehrheit. Buchstabe g! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 6. Nun bitte das Handzeichen für den Rest der Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Entschließung des Bundesrates – Nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen – Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 447/19) Hierzu erteile ich das Wort Herrn Ministerpräsident Günther aus Schleswig-Holstein. Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Grundgesetz wurde 1949 auch als Anspruch an unsere Gesellschaft verfasst. Es hat über Jahrzehnte seine Wirkung entfaltet und seine normative Kraft bewiesen. Die darin festgeschriebenen Grundsätze und Rechte haben unsere Gesellschaft geprägt. Umgekehrt enthält das Grundgesetz in seiner heutigen Fassung die Essenz der Entwicklungen, die wir gemeinsam durchlaufen haben, wie beispielsweise die Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre, der besondere Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Eine weitere gesamtgesellschaftliche Errungenschaft, die klar in diese Reihe gehört, ist unser Umgang mit den nationalen Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland. Vier anerkannte Minderheiten gibt es in Deutschland: die Sorben in Sachsen und Brandenburg, die Friesen in Niedersachsen, in meiner Heimat Schleswig- Holstein außerdem die Dänen sowie die Sinti und Roma als Minderheit, die in allen Ländern zu Hause ist. Die nationalen Minderheiten und Volksgruppen gehören heute fest und unverrückbar zu Deutschland. Sie bereichern unsere kulturelle Vielfalt und prägen unsere Identität. Das ist Konsens unter allen demokratischen Parteien und eine echte Errungenschaft, auf die wir gemeinsam stolz sein können. Doch nicht nur weltweit, sondern auch bei uns in Deutschland nehmen die verbalen Angriffe auf Minderheiten zu, wird Diskriminierung und Ausgrenzung wieder das Wort geredet. Vor allem rechtsradikale, rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien versuchen, sich mit einer Rhetorik der Ausgrenzung zu profilieren. Deshalb ist es heute umso wichtiger, den Schutz nationaler Minderheiten und Volksgruppen dort zu verankern, wo er nicht so leicht außer Kraft gesetzt werden kann: im Grundgesetz. Auch um damit ein klares Zeichen zu setzen, nach innen und außen. Wir zeigen den Minderheiten in Deutschland klipp und klar, dass sie unumstößlich zu Deutschland gehören, dass wir an dieser gemeinsamen Errungenschaft festhalten und dass dies vom Grundgesetz garantiert ist. Nach außen senden wir damit das Signal: In Deutschland genießen Minderheiten höchsten Schutz. Bei uns muss niemand seine kulturelle Identität leugnen oder verstecken, sondern kann sie frei und gleichberechtigt ausleben und wird in der täglichen Praxis sogar besonders gefördert, um seine Kultur zu erhalten. Wir verleihen der deutschen Minderheitenpolitik außenpolitisch damit ein ganzes Stück an zusätzlichem Gewicht, weil wir an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn wir den Minderheitenschutz auch im Grundgesetz verankern. Aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag gibt es einstimmigen Rückenwind für diesen Antrag von allen dort vertretenen Parteien. Denn in Schleswig-Holstein haben wir mit diesem Schritt gute Erfahrungen gemacht. Die Angehörigen unserer Minderheiten hatten selbstverständlich auch vorher schon alle Freiheiten und Rechte. Aber sie haben mit der Aufnahme in die Landesverfassung von der Mehrheitsgesellschaft noch einmal das klare politische Versprechen bekommen: Ihr gehört zu uns, ihr habt von unserem Staat nichts zu befürchten. – In Brandenburg und Sachsen ist das für die Angehörigen des sorbischen Volkes ebenso. Bei guter Minderheitenpolitik geht es, wie ich gerade angedeutet habe, auch viel um Vertrauen. Und dazu gehören genau solche Schritte. Wir unterstreichen damit die gesamtstaatliche Verantwortung gegenüber den Minderheiten und Volksgruppen, die sich aus unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen ableitet, für alle sichtbar, in Deutschland und außerhalb. Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein wollen die Bundesregierung deshalb mit diesem Antrag bitten, eine entsprechende Grundgesetzänderung vorzubereiten und in Artikel 3 einen neuen Absatz 4 einzuführen. Denn nicht zuletzt ist der Schutz von Minderheiten Kernbestandteil einer resilienten Demokratie und ein Gradmesser dafür, wie stark und lebendig eine demokratische Gesellschaft ist. Wir sind stolz auf unsere kulturelle Vielfalt. Wir sind stolz darauf, dass die Menschen in unserem Land selbstverständlich und vertrauensvoll mit- und beieinander leben – Deutsche, Dänen, Friesen, Sinti und Roma. Das drücken wir aus, indem wir den Schutz nationaler Minderheiten und Volksgruppen und deren Identität in das Grundgesetz aufnehmen. Wir passen es damit erneut unserer gesellschaftlichen Entwicklung an, damit es seine prägende Kraft zukünftig auch im Sinne der Identitätswahrung nationaler Minderheiten und Volksgruppen entfaltet. Ich würde mich freuen, wenn Sie unseren gemeinsamen Antrag unterstützen. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Kollege Günther! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Entschließung nicht zu fassen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich frage positiv: Wer ist für die Annahme der Entschließung? Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist der Antrag beschlossen. Wir kommen jetzt zu den verbundenen Tagesordnungspunkten 78 a) und b) sowie 79, die ich hiermit zur gemeinsamen Beratung aufrufe: TOP 78a) 78. a) Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025) (Drucksache 492/25) TOP 78b) 78. b) Haushaltsbegleitgesetz 2025 (Drucksache 493/25 (neu)) in Verbindung mit TOP 79 79. Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) (Drucksache 494/25) Ich erteile hierzu in der Aussprache Herrn Ministerpräsidenten Dr. Woidke das Wort. Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich heute auf dem Weg hierher gefragt, wie oft wir hier in diesem Hohen Haus über die Notwendigkeit von mehr Investitionen in die Infrastruktur in Deutschland diskutiert haben. Und ich habe mich gefragt, wie oft wir hier in diesem Hohen Haus über Sinn oder Unsinn, Für und Wider der Schuldenbremse diskutiert haben. Wir kommen wahrscheinlich auf eine hohe zweistellige Zahl, wenn wir alle Debatten der letzten vier, fünf Jahre zusammenrechnen. Ich bin sehr froh, dass wir heute nicht mehr über das Ob reden müssen, sondern über das Wie reden können. Dafür bin ich allen sehr dankbar. Ich bin dem vorhergehenden Deutschen Bundestag und seinen Abgeordneten dankbar, die es geschafft haben, mit Mehrheit dieses Sondervermögen auf den Weg zu bringen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen: Das war kein ganz einfacher Weg. Auch für viele Abgeordnete war es kein einfacher Weg, und es sind viele über ihren Schatten gesprungen. Sie kennen das öffentliche Echo. Ich persönlich bin äußerst dankbar, dass sie damit den Weg frei gemacht haben, dass Deutschland entschlossen den Weg in die Zukunft beschreiten kann. Dafür war diese Entscheidung eine ganz wichtige Grundlage. Und ich bin dem jetzigen Deutschen Bundestag und der Bundesregierung dankbar, dass sie mit großer Geschwindigkeit an die Umsetzung des Sondervermögens, das durch die Grundgesetzänderung möglich geworden ist, herangegangen sind. Große Geschwindigkeit heißt, dass wir hier schon vor der Sommerpause über 100 Milliarden Euro dringend benötigtes Geld für kommunale Investitionen und Investitionen auf der Landesebene gesprochen haben. Die Entscheidung des Deutschen Bundestages dazu soll schon am 9. Oktober erfolgen. Auch das ist dringend notwendig in unserem Land. Und ich bin dankbar, dass wir nach wenigen Monaten schon wieder hier stehen und über 400 Milliarden Euro reden, die in den kommenden Monaten und Jahren auf den Weg gebracht werden sollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist Geld, das dringend gebraucht wird. Ob wir die Diskussion über Brücken in Nordrhein- Westfalen führen, die Diskussion über unsere Häfen in Bremen oder in Niedersachsen oder die Diskussion über Bahnverbindungen Richtung Polen: Egal an welcher Stelle, wir brauchen dringend Geld für eine Modernisierung unserer Infrastruktur. Dieses Geld ist da, und jetzt geht es darum, dass dieses Geld gut und schnell eingesetzt wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch die Berichterstattung über die Grundgesetzänderung zum Sondervermögen entsteht bei den Menschen im Land eine große Erwartungshaltung, nämlich die, dass wir die Geschwindigkeit, die mit den Entscheidungen auf der Bundesebene verbunden ist, auch auf die Umsetzung dieser Projekte übertragen. Wenn man sich aber heutige Projekte anguckt oder Projekte, die in den letzten Jahren gelaufen sind, dann stellt man fest: Wir brauchen in Deutschland für ein Stückchen Autobahn 15 bis 20 Jahre, und wir brauchen bei den meisten Bahnprojekten, erst recht, wenn sie mit Schienen zu tun haben, was ja meistens der Fall ist, über 20 Jahre. Das ist keine Antwort auf die Herausforderungen, die vor uns stehen. Wir müssen diese Projekte mit einer Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung verbinden. Was uns Mut machen sollte, ist: Das gab es schon einmal, nämlich 1991. Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz, das sich damals mit den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit befasst hat, beinhaltete genau die Instrumente, die es auch jetzt braucht. Der Bundesrat versucht ja immer, der Bundesregierung zu helfen. Der Bundesrat will das auch heute tun, indem er das Klimaschutzbeschleunigungsgesetz Schiene, das wir hier in diesem Hohen Haus vor zwei Jahren beschlossen haben, das aber leider der Diskontinuität zum Opfer gefallen ist, heute noch mal hier zur Abstimmung stellt, um es zur Diskussion auf die Bundesebene weiterzugeben. Es beinhaltet nämlich eine Verfahrens- und Planungsbeschleunigung speziell für den Bahnbereich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir das Sondervermögen und die politische Situation in Deutschland betrachten, dann muss uns klar sein: Wir haben nicht zehn Jahre Zeit bis zur Umsetzung der ersten Projekte. Wir haben vielleicht nicht mal fünf Jahre Zeit. Schon vor der nächsten Bundestagswahl und vor den anderen Wahlen, die anstehen, müssen die Menschen in unserem Land merken, dass etwas vorwärtsgeht. Das ist ein riesengroßer Anspruch, den ich hier formuliere. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben es schon geschafft, und wir können und werden es wieder schaffen. Natürlich geht es dann auch darum, dass es gerade mit Blick auf das, was wir heute als ersten Tagesordnungspunkt diskutiert haben, 35 Jahre Deutsche Einheit, Fairness gibt. Ostdeutschland braucht keine Sonderbehandlung, aber Ostdeutschland braucht Fairness. Ich sage das gerade deshalb beim Thema der Infrastruktur, weil es in den letzten Jahren zwei große Investitionsprogramme gegeben hat – das eine war das Investitionsprogramm der Deutschen Bahn und das zweite der Bundesverkehrswegeplan, der sich ja ständig verändert –, die eines gemeinsam haben: Sie berücksichtigen nur marginal Ostdeutschland. Hier wollen wir keine Sonderbehandlung; aber Ostdeutschland wird hier Fairness einfordern, und wir werden sehr genau prüfen, dass vor dem Hintergrund dieser Möglichkeiten die Infrastruktur auch in Ostdeutschland auf das Niveau kommt, das wir für eine gute Entwicklung in Ostdeutschland brauchen. Denn nur wir gemeinsam – alle Bundesländer gemeinsam, gemeinsam mit der Bundesregierung – haben die Chance, in Zukunft erfolgreich zu sein. Das Sondervermögen Bund, das Sondervermögen insgesamt ist ein ganz wichtiger Baustein für die Zukunft unseres Landes und nach meiner Überzeugung auch für Demokratie und Freiheit in unserem Land. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Woidke! – Ich darf nun aufrufen: Herrn Bürgermeister Fecker aus Bremen. Björn Fecker (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 1854 ist in Bremen wie in vielen anderen deutschen Städten der Grundstein für die öffentliche Gasversorgung gelegt worden. In der Folge hat sich Gas als Energieträger ab Mitte des 19. Jahrhunderts in ganz Deutschland rasant verbreitet. Die Gasversorgung ist in Deutschland somit seit über 170 Jahren fest etabliert. Insofern mutet es doch etwas seltsam an, dass die Bundesregierung die Subventionierung der Gaspreise als Transformationsaufgabe deklariert. Nichts anderes aber bedeutet Artikel 3 des Haushaltsbegleitgesetzes, der Ausgleichszahlungen beim Gaspreis als Verwendungszweck des Klima- und Transformationsfonds einfügen soll. Transformativen Charakter haben Gassubventionen mit Sicherheit nicht – im Gegenteil. Um es klar zu sagen: Wir brauchen die Abfederung hoher Energiepreise. Bremen hat im Finanzausschuss und im Bundesratsplenum mehr als einmal deutlich gemacht, dass zum Beispiel eine Senkung der Stromkosten für private Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Unternehmen wirklich dringend erforderlich ist. Ich erinnere gerne an den Beschluss des Bundesrates zur Stromsteuer und den damit verbundenen großen Konsens hier im Haus unter den Ländern. Günstigere Strompreise stärken unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit, und ja, sie verbessern auch die soziale Akzeptanz der Energiewende. Der Weg zur Klimaneutralität kostet Geld. Die Bürgerinnen und Bürger spüren die steigende CO2-Bepreisung in ihrem Geldbeutel. Die Kosten treffen die Menschen je nach Einkommen unterschiedlich stark. Für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land ist es deshalb umso wichtiger, den Weg zur Klimaneutralität sozial gerecht zu gestalten. Um die Menschen auf diesem Weg zu entlasten, brauchen wir auch das Klimageld. Die Einführung des Klimageldes hat der Bundesrat ebenso gefordert und eine entsprechende Initiative der Freien Hansestadt Bremen beschlossen. Wer aber stattdessen die Gaspreise senken will, indem der Staat die Finanzierung der Gasspeicherumlage übernimmt und damit die Preissenkung beim fossilen Gas ausgerechnet aus Klimamitteln bezahlt, begibt sich auf einen Irrweg; denn diese Mittel aus dem KTF fehlen dann für Investitionen in den Klimaschutz. Wir brauchen aber mehr Klimaschutz und nicht weniger, meine Damen und Herren. Mit ihrem Vorhaben hält die Bundesregierung die bestehenden Anlagen künstlich am Leben, statt in zukunftsfähige Technologien zu investieren. Mit einem Transformationsfonds den Status quo zu zementieren, läuft aber doch den Zielen entgegen. Es ist ganz offensichtlich ein Widerspruch, ausgerechnet aus dem Klima- und Transformationsfonds, der ja Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele fördern soll, den Verbrauch fossiler Energien zu subventionieren und diese damit zu zementieren. Das dient dem Klimaschutz nicht, und es verkehrt den Sinn und Zweck des Klima- und Transformationsfonds ins Gegenteil. Das gilt auch für das über Kredite finanzierte „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“, aus dem 100 Milliarden Euro in den KTF überführt werden. Wir erweisen doch nachfolgenden Generationen einen Bärendienst, wenn wir ihnen Schulden hinterlassen, um heute unsere eigene Gasrechnung zu bezahlen, statt in die Zukunft zu investieren. Mit Generationengerechtigkeit hat das nichts zu tun. Ich halte das für einen großen Fehler. Aus dem KTF müssen deutlich mehr Mittel für die Wärmewende bereitgestellt werden. Daran müssen auch wir Länder ein hohes Interesse haben. Unsere Kommunen haben in den nächsten Jahren einen erheblichen Investitionsbedarf beim Ausbau der Wärmenetze. Das ist eine wirkliche Transformationsaufgabe. Das ist nicht nur wichtig für den Klimaschutz, sondern auch für unsere Bürgerinnen und Bürger, um sie dauerhaft und verlässlich mit sauberer, mit günstiger Energie zu versorgen. Lassen Sie uns in die Zukunft investieren und endlich aufhören, die Vergangenheit zu subventionieren! – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Bürgermeister Fecker! – Ich darf nun das Wort weitergeben an den Parlamentarischen Staatssekretär Dennis Rohde, Bundesministerium der Finanzen. Dennis Rohde, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie beraten heute abschließend den Bundeshaushalt 2025 – ungewöhnlich spät in einem Jahr, das von einer Neuwahl und zahlreichen Krisen geprägt war, ungewöhnlich auch, weil der Deutsche Bundestag gerade parallel zu Ihnen schon über den Bundeshaushalt 2026 diskutiert und Sie das ja direkt im Anschluss auch tun werden, und ungewöhnlich, weil wir bereits eine öffentliche Debatte haben, die sich sehr stark auf den Bundeshaushalt 2027 fokussiert. Dieses Jahr hat Bund und Länder gleichermaßen gefordert. Deshalb möchte ich zu Beginn ausdrücklich Danke sagen. Viele zentrale Bausteine dieses Haushaltes wären ohne die enge Zusammenarbeit mit dem Bundesrat nicht möglich gewesen. Das „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 500 Milliarden Euro ebenso wie die Reform der Schuldenbremse mit der Bereichsausnahme für die Verteidigungsausgaben in Höhe von 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes – all das ist nur im Schulterschluss zwischen Bund und Ländern gelungen. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben hier in Zeiten des russischen Angriffskrieges und wirtschaftlicher Unsicherheiten gemeinsam Verantwortung übernommen. Dafür danke ich Ihnen im Namen der Bundesregierung. Der Bundeshaushalt 2025 verfolgt eine klare Linie: Wir investieren, wir reformieren und wir konsolidieren. Wir investieren mit Rekordsummen in die Modernisierung unseres Landes. Wir sanieren Brücken und Straßen. Wir stellen die notwendigen Mittel für die deutschen Schienenwege bereit. Wir treiben die Digitalisierung voran, und wir fördern Innovationen. Diese Investitionen sind aber kein Selbstzweck. Sie sind unser Aufbruch. Wir holen nach, was zu lange liegen geblieben ist. Wir sichern und schaffen Arbeit. Kurz: Wir bringen Wachstum zurück nach Deutschland. Und wir zeigen Stärke, indem wir unsere Bundeswehr und unsere Sicherheitsbehörden so ausrüsten, dass das Bekannte gilt: Wer Frieden will, muss ihn durch sichtbare Bereitschaft zur Verteidigung auch sichern. Und wir zeigen diese Bereitschaft. Doch Investitionen allein genügen nicht. Damit Wachstum entsteht, müssen wir auch Strukturen verändern. Darum setzen wir auf Reformen. Wir senken die Energiekosten für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Wir entlasten die Wirtschaft durch großzügige Abschreibungsmöglichkeiten und eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer. Und wir werden ernst machen beim Bürokratieabbau, damit aus Belastungen wieder Freiräume für Wirtschaft und Gesellschaft werden und damit Investitionen schneller umgesetzt werden können, wie Ministerpräsident Woidke es gerade zu Recht eingefordert hat. Denn klar ist: Nur wenn Deutschland wächst, sind die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen auch nachhaltig tragfähig. Zugleich beginnt mit dem Haushalt 2025 ein Konsolidierungspfad. Wir bauen Beauftragte und Personal in der Bundesregierung ab. Wir senken Verwaltungskosten. Wir streichen ineffiziente Förderprogramme. Doch wir wissen: Das wird mittelfristig noch nicht reichen. Im Haushaltsjahr 2027 klafft eine Lücke von rund 34 Milliarden Euro. Diese Lücke wird sich nicht von allein schließen. Deshalb werden wir entschlossen vorgehen und viele in die Pflicht nehmen müssen. Am Ende wird es ein gerechtes und ausgewogenes Gesamtpaket geben, ein Gesamtpaket, bei dem auch die Ergebnisse der verschiedenen Kommissionen eine wichtige Rolle spielen werden, die wir eingesetzt haben, seien es die Kommissionen, die sich mit den Entwicklungen des Sozialstaates auseinandersetzen, oder die Kommission, die Vorschläge für eine Schuldenbremse, die Wachstum und Beschäftigung stärker berücksichtigt, erarbeitet. Wir werden ausdrücklich über den Tellerrand bisheriger Lösungen schauen. Darüber hinaus werden wir eine ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung einführen und konsequent Aufgabenkritik betreiben, um dauerhaft Einsparungen zu erzielen. Konsolidierung heißt aber auch: Wir dürfen die Einnahmeseite nicht vergessen. Das betrifft nicht nur die Steuerpolitik, sondern auch den Steuervollzug. Der Kampf gegen Steuerkriminalität und Schwarzarbeit ist eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und zugleich Voraussetzung für einen soliden Haushalt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Haushalt 2025 ist nicht das Ende, sondern der Beginn eines Weges. Die nächsten Jahre werden uns erneut fordern durch Reform und Konsolidierung. Eines aber ist sicher: Ohne den Bundesrat, ohne Sie wird es nicht gehen. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir auch künftig mit Ihrer konstruktiven Unterstützung rechnen können. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Damit sind wir am Ende der Wortmeldungsliste. – Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister Dr. Philippi (Niedersachsen). Wir kommen zur Abstimmung. Wir beginnen mit Punkt 78 a), dem Haushaltsgesetz 2025. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Daher stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen nun zu Punkt 78 b), dem Haushaltsbegleitgesetz 2025. Hierzu liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Daher stelle ich zunächst fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir haben dann noch über die Entschließung abzustimmen. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 2! – Mehrheit. 1 Anlage 2 Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung zu dem Gesetz gefasst. Wir kommen zu Punkt 79, dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Daher stelle ich zunächst fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Nun haben wir auch hier noch über die Entschließung abzustimmen. Wunschgemäß wird Ziffer 2 nach Sätzen getrennt abgestimmt. Bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 2 Satz 1! – Minderheit. Ziffer 2 Satz 2! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung zu dem Gesetz gefasst. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 2 a) und b): TOP 2a) a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026) (Drucksache 350/25) TOP 2b) b) Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 (Drucksache 351/25) Wortmeldungen liegen hierzu nicht vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 liegt vor von Herrn Ministerpräsident Dr. Haseloff (Sachsen-Anhalt) und von Herrn Minister Schrödter (Schleswig-Holstein). Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegt Ihnen die Empfehlung des Finanzausschusses vor. Zu dieser ist um getrennte Abstimmung gebeten worden. Ich rufe auf: Buchstaben a, c, d, e ohne den Satz 1, f bis n! – Mehrheit. Buchstabe b! – Mehrheit. Buchstabe e Satz 1! – Mehrheit. Der Bundesrat hat damit entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3: TOP 3 Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU- Anpassungsgesetz – Batt-EU-AnpG) (Drucksache 475/25, zu Drucksache 475/25) Es gibt keine Wortmeldungen. Es liegen weder Empfehlungen noch Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Daher stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir haben nun noch über die vom Umweltausschuss empfohlene Entschließung zu entscheiden. Wir kommen zu Ziffer 2, wunschgemäß in zwei Schritten: Zunächst bitte Ihr Handzeichen für die Buchstaben a und b! – Mehrheit. Und jetzt bitte noch Ihr Handzeichen für den Buchstaben c! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz – RüstAltlFG) – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 346/25) 1 Anlagen 3 und 4 Es liegen keine Wortmeldungen vor. Dieser Tagesordnungspunkt hat den Gesetzentwurf zum Inhalt, den der Bundesrat schon in der 17., 18., 19. und 20. Wahlperiode beim Deutschen Bundestag eingebracht hat. Die Gesetzesanträge unter den Tagesordnungspunkten 6, 7, 80, 82 und 83 haben Gesetzentwürfe zum Inhalt, die der Bundesrat in der 20. Wahlperiode beim Deutschen Bundestag eingebracht hat. Der unter dem Tagesordnungspunkt 81 zu behandelnde Gesetzesantrag hat den Gesetzentwurf zum Inhalt, den der Bundesrat bereits in der 19. und 20. Wahlperiode beim Deutschen Bundestag eingebracht hat. Sie sind der Diskontinuität unterfallen. In allen Fällen haben erneute Ausschussberatungen nicht stattgefunden. Wir sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Über die Punkte wird den Vorberatungen entsprechend einzeln abgestimmt. Nun zur Abstimmung zu Punkt 4. Wer dafür ist, den Gesetzentwurf erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit ist so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Minister René Wilke (Brandenburg) zum Beauftragten für die Beratungen im Deutschen Bundestag zu bestellen. Wir kommen zu TOP 5: TOP 5 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) – Antrag der Länder Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein – (Drucksache 313/25) Dem Antrag sind die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und das Saarland beigetreten. Es gibt hierzu eine Wortmeldung. Ich erteile Frau Senatorin Kiziltepe aus Berlin das Wort. Cansel Kiziltepe (Berlin): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt Ihnen der Antrag Berlins, Mecklenburg- Vorpommerns, Nordrhein-Westfalens und Schleswig- Holsteins vor, dem auch Bremen, Hamburg, Niedersachsen und das Saarland beigetreten sind. Das freut mich sehr. Wir wollen mit diesem Antrag ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes verankern. In den Ausschüssen wurde bereits beraten, und alle zuständigen Ausschüsse haben empfohlen, den Gesetzentwurf im Bundestag einzubringen. Ich bin dankbar, dass viele von Ihnen bei den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen für die Erweiterung des Gleichheitsgrundsatzes plädiert haben. Das zeigt auch, dass die Zeichen der Zeit und der akute Handlungsbedarf erkannt wurden. Artikel 3 unseres Grundgesetzes bedarf dringend dieser Erweiterung. Nach der großen Unterstützung in den Ausschüssen bedarf es jetzt einer entsprechenden Abstimmung hier im Plenum. Ich würde mich freuen, wenn die Kammer der Länder, dieses wichtige Verfassungsorgan, heute für diese Gesetzesinitiative stimmt und dem Bundestag einen klaren Auftrag erteilt. Es ist nämlich an der Zeit, dass der Staat, dass der Bundesrat, dass der Bundestag, dass wir alle queere Menschen nicht nur in Reden, sondern ganz explizit auch rechtlich gleichstellen. Denn neben dem Schutz geht es auch um die Gleichstellung. Den Schutz der sexuellen Identität in unserer Verfassung zu verankern, ist dringender denn je, denn die Zahl der Fälle von Diskriminierung, Hass und Gewalt gegen queere Personen ist besorgniserregend hoch. In Deutschland ist seit einigen Jahren ein kontinuierlicher Anstieg von Gewalt gegen queere Personen festzustellen. Aber gerade in einer Zeit, in der queerfeindlicher Hass in vielen Lebensbereichen und insbesondere im alltäglichen Leben so spürbar geworden ist, braucht es ein Grundgesetz, das ganz klar die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität verbietet und sich so zum Schutz queerer Menschen bekennt. Es braucht also endlich eine verfassungsrechtliche Absicherung. Es braucht auch eine Absicherung, damit es in dieser Demokratie nie wieder zu menschenrechtswidriger Behandlung von queeren Menschen kommt. Ein Diskriminierungsverbot schafft auch klare Maßgaben für den Gesetzgeber. Auf einfachgesetzlicher Ebene hat Deutschland mit der Öffnung der Ehe, dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes und weiteren Gesetzen die Lebenssituation eines Teils der queeren Menschen sicherlich verbessert. Auch die deutschen Gerichte haben im Laufe der Zeit die Diskriminierung von queeren Menschen anerkannt und entsprechend geurteilt. Aber selbst wenn die bis heute erreichten Grundsätze in den einfachen Gesetzen und in der Rechtsprechung anerkannt werden, so muss dieses Rechtsverständnis dennoch in unserem Grundgesetz explizit festgeschrieben werden. Denn nur ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in unserer Verfassung schützt davor, dass künftige politische Mehrheiten die bereits erstrittenen Rechte zunichtemachen können. Nur eine Verankerung im Grundgesetz bietet eine dauerhafte Absicherung der anerkannten Rechte für die Zukunft. Der Bundesrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat heute die Chance, eine nach unseren demokratischen Prinzipien wichtige Initiative ein gutes Stück weiter voranzubringen. Lassen Sie uns gemeinsam diese erste Hürde nehmen und ein eindeutiges Zeichen setzen! Ich bitte um Zustimmung. – Danke schön! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Senatorin! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Staatsminister Teuber (Rheinland-Pfalz). Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ziffer 1! – Mehrheit. Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in der soeben festgelegten Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Frau Senatorin Cansel Kiziltepe (Berlin) zur Beauftragten zu bestellen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: TOP 6 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbot volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger Kennzeichen im Zusammenhang mit der Dienstausübung – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 413/25) Dem Antrag ist das Land Schleswig-Holstein beigetreten. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wer dafür ist, den Gesetzentwurf erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten zu bestellen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: TOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Klimaschutzes durch eine Beschleunigung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur – Klimaschutzbeschleunigungsgesetz Schiene – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 347/25) Dem Antrag sind Sachsen und Sachsen-Anhalt beigetreten. 1 Anlage 5 Es gibt keine Wortmeldungen. Wer dafür ist, den Gesetzentwurf erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Detlef Tabbert (Brandenburg) zum Beauftragten für die Beratungen im Deutschen Bundestag zu bestellen. Ich komme zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 7/20252 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 8, 22, 25, 26, 31, 33 bis 35, 39, 41, 43, 50 bis 55, 57 bis 59, 63, 66 und 68 bis 77. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Zu Tagesordnungspunkt 8 ist die Freie und Hansestadt Hamburg der Vorlage beigetreten. Tagesordnungspunkt 81: TOP 81 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 481/25) Dem Antrag sind die Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein beigetreten. Es gibt eine Wortmeldung hierzu, und zwar von Herrn Minister Dr. Philippi aus Niedersachsen. Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bundesrat hat in der Vergangenheit mehrfach eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes hinsichtlich eines Rauchverbotes in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren gefordert. Das Land Niedersachsen hat daher mit Nordrhein-Westfalen erneut diese Initiative eingebracht, da eine entsprechende Änderung längst überfällig ist. Rauchen, meine Damen und Herren, ist neben dem Trinken von Alkohol weltweit das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko und trägt zu einer erheblichen weltweiten Gesundheitslast bei. Die schädlichen Auswirkungen des Rauchens sowie des Passivrauchens sind seit Jahr- 2 Anlage 6 zehnten hinlänglich bekannt und vor allen Dingen belegt. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat in Untersuchungen festgestellt, dass beim Rauchen einer Zigarette im Auto die Konzentration der Tabakrauchpartikel im Fahrzeug rapide ansteigt. Wegen des geringen Raumvolumens bedeutet dies, dass sich selbst bei einer Fahrt mit geöffnetem Fenster so viel Tabakrauch ansammeln kann wie in einer Gaststätte, in der Rauchen noch erlaubt ist. Das DKFZ geht zudem nach einer Veröffentlichung aus dem Jahre 2018 davon aus, dass ein Drittel der Raucherhaushalte nicht auf das Rauchen im Auto verzichten möchte. Hochgerechnet auf die Bevölkerung bedeutet dies, dass schätzungsweise 800 000 Kinder und Jugendliche den giftigen krebserregenden Substanzen des Tabakrauchs schutzlos ausgesetzt sind. Mit der Gesetzesänderung gehen eine Symbolwirkung auf das Bewusstsein und eine Sensibilisierung der Bevölkerung für die Thematik einher. Ein Großteil der deutschen Bevölkerung befürwortet es zudem, zum Schutz von Kindern im Auto nicht zu rauchen. 87 Prozent der Bevölkerung in Deutschland stimmen einem Rauchverbot im Pkw in Anwesenheit von Kindern, Jugendlichen und Schwangeren zu. Mit 78 Prozent ist auch unter den Rauchern die Zustimmung zu einem solchen Verbot hoch. Die genannten Fakten sprechen für sich und zeigen, dass die bisherigen Regelungen des Bundesnichtraucherschutzgesetzes nicht weit genug reichen. Daher ist es mir als Gesundheitsminister und auch als Arzt ein dringendes Anliegen, eine Änderung herbeizuführen und Minderjährige und Schwangere vor dem schädlichen Passivrauchen im Auto zu schützen. Durch diese erneute Bundesratsinitiative soll das Nichtrauchen im Auto für Autofahrerinnen und Autofahrer so normal werden, wie es das Anschnallen ist. Zigaretten und auch E-Zigaretten haben im Auto nichts zu suchen, ganz besonders dann nicht, wenn Kinder, Jugendliche oder Schwangere im Auto sitzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie bitten, dieser Initiative zuzustimmen. – Vielen Dank! Glück auf! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Minister Dr. Philippi! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wer ist dafür, den Gesetzentwurf in redaktionell geänderter Fassung erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Laumann (Nordrhein-Westfalen) wieder zum Beauftragten des Bundesrates zu bestellen. Ich rufe TOP 9 auf: TOP 9 Entschließung des Bundesrates „Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 310/25) Dem Antrag ist Brandenburg beigetreten. Wortmeldungen liegen keine vor – Es liegt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister Meyer (Niedersachsen) vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dafür ist, die Entschließung, wie soeben festgelegt, zu fassen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Entschließung des Bundesrates „Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des begleiteten Trinkens“ – Antrag der Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 325/25) Dem Antrag sind die Länder Bremen und Niedersachsen beigetreten. Hierzu gibt es Wortmeldungen. Als Erste darf ich aufrufen: Frau Ministerin Drese aus Mecklenburg- Vorpommern. Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn der Norden und der Süden gemeinsame Sache machen, dann handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit. In der Tat freue ich mich sehr darüber, dass Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eine anachronistische Regelung ins Visier nehmen, die in Europa einmalig und konträr zu unserem modernen Jugendschutz ist. Es geht um das begleitete Trinken. In Deutschland ist es nämlich erlaubt, dass Heranwachsende im Alter von 14 oder 15 Jahren im Beisein ihrer Eltern in Gaststätten, an Verkaufsstellen oder anderswo in der Öffentlichkeit Alkohol trinken. Frühzeitiger Alkoholkonsum hat gravierende gesundheitliche Auswirkungen auf das sich entwickelnde Gehirn. Folgen können Beeinträchtigungen wichtiger Gehirnfunktionen sein, aber auch in Schwangerschaften die Entwicklung einer Fetalen Alkoholspektrumstörung. Das 1 Anlage 7 bedeutet, dass das ungeborene Kind irreversible Schäden erleidet, wenn eine Mutter während der Schwangerschaft Alkohol trinkt. In Deutschland werden jedes Jahr circa 10 000 Kinder mit diesen Schädigungen geboren. Ich spreche das in aller Deutlichkeit hier an, da Studien belegen, dass ein früher Erstkonsum von Alkohol nachweislich mit späteren riskanten Konsummustern von Alkohol und anderen Substanzen sowie mit der Entwicklung von Abhängigkeitserkrankungen assoziiert ist. Mich treibt das Thema bereits seit längerer Zeit um, und ich bin sehr froh, dass wir heute hoffentlich ein wichtiges, geschlossenes Signal abgeben. Eine Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des begleiteten Trinkens allein löst nicht die Alkoholproblematik im Land, aber sie ist ein Baustein einer verantwortungsvollen, einer besseren Suchtpolitik und Suchtprävention. Denn mein Ziel ist es, ähnlich wie beim Rauchen eine gesellschaftliche Diskussion über den Umgang mit Alkohol anzustoßen. Mein Ziel ist es, in den Köpfen der Menschen etwas zu bewirken. Denn in vielen Fällen ist es immer noch völlig normal, dass junge Menschen sehr früh an den Alkohol herangeführt werden, und das meist im Familienkontext. In Mecklenburg-Vorpommern und, wie ich glaube, auch in anderen Ländern ist der hohe Konsum von Alkohol mit Abstand die häufigste Suchtproblematik. Wir sind in MV besonders betroffen. Der Nordosten liegt in vielen Parametern über dem Bundesdurchschnitt, sowohl bei der Krankenhausdiagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol“ als auch bei Todesfällen aufgrund von ausschließlich durch Alkohol bedingten Erkrankungen. Erschreckend ist der hohe Anteil von jungen Menschen ab 10 Jahren, die so viel trinken, dass sie ins Krankenhaus eingeliefert werden. Auch wenn die Zahlen in den letzten Jahren etwas gesunken sind, ist es alarmierend, dass jährlich etwa 8 000 Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren wegen einer Alkoholvergiftung in einer Klinik behandelt werden müssen. Auch dass der Zeitpunkt des ersten Alkoholkonsums durchschnittlich bei einem Alter von rund 14 Jahren liegt, halte ich für kritisch. In unseren Suchtberatungsstellen geben über 70 Prozent der Alkoholsüchtigen an, dass sie vor dem 14. Lebensjahr das erste Mal Alkohol konsumiert haben, viele mehrfach bis hin zum Rausch. Sie sehen: Es gibt gute Gründe, politisch aktiv zu werden. Der vorliegende Antrag fokussiert die aus gesundheitsförderlicher und suchtpräventiver Perspektive bestehende Notwendigkeit, dem hohen Konsum von Alkohol in Deutschland zu begegnen, und adressiert dabei mit der anvisierten Streichung des § 9 Absatz 2 Jugendschutzgesetz die besonders vulnerable Gruppe der Kinder und Jugendlichen. Er korrespondiert auch mit dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz aus diesem Jahr zur Reduzierung juvenilen Alkoholkonsums, der von Mecklenburg-Vorpommern initiiert wurde. Dort wurde auch auf den Bedarf an weiteren präventiven Maßnahmen zur Reduzierung des Konsums von Alkohol bei Jugendlichen hingewiesen und um die Erarbeitung einer Strategie zur Verhältnisprävention gebeten. Ich freue mich deshalb über die Ergänzung des Antrags im Gesundheitsausschuss des Bundesrates, und ich habe die große Hoffnung, dass die Reduzierung juvenilen Alkoholkonsums eine gemeinsame Anstrengung verschiedener Akteurinnen und Akteure auf unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Ebenen wird. Lassen Sie uns gemeinsam dem Alkoholmissbrauch den Kampf ansagen! Lassen Sie uns Kinder und Jugendliche besser schützen! Ich werbe um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Die Streichung des § 9 Absatz 2 Jugendschutzgesetz ist ein erster, ein wichtiger Schritt, um dem so risikoreichen Alkoholkonsum bei Jugendlichen entgegenzuwirken. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank! Als Nächster spricht Minister Dr. Philippi, Niedersachsen. Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alkohol ist in Deutschland nach wie vor mit Abstand die am häufigsten konsumierte psychoaktive Substanz. Studien belegen, dass mehr als zwei Drittel – 70,5 Prozent, um genau zu sein – der Erwachsenen im Alter von 18 bis 64 Jahren in den letzten 30 Tagen Alkohol konsumiert haben. Ein Drittel davon berichtet von einer Episode des sogenannten Rauschtrinkens. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Zahlen zeigen, dass der Konsum von Alkohol im Leben vieler Menschen eben normal ist. Die negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums spielen für die meisten Menschen häufig nur eine untergeordnete Rolle. Dabei ist der Konsum von Alkohol einer der größten Risikofaktoren für die globale Krankheitslast und die vorzeitige Sterblichkeit. Die Zusammenhänge einer Vielzahl von Herz-, Krebs- und Lebererkrankungen mit Alkohol sind gut belegt. Der Grundstein für den Alkoholkonsum im Erwachsenenalter wird in der Regel in der Jugend gelegt. Mehr als die Hälfte, 57,5 Prozent, der 12- bis 17-Jährigen haben mindestens schon einmal im Leben Alkohol getrunken. Mehr als jeder zehnte Jugendliche hat schon einmal ein Rauschtrinken probiert. Dieses Konsumverhalten müssen wir stärker in den Blick nehmen. Es ist unsere Aufgabe, unsere Heranwachsenden besser vor den kurz- und langfristigen Gefahren, die mit dem Alkoholkonsum einhergehen, zu schützen. Jugendlichen darf nicht suggeriert werden, dass Alkoholtrinken harmlos ist. Die Regelung des begleiteten Alkoholtrinkens ab 14 Jahren muss deshalb dringend aus dem Jugendschutzgesetz gestrichen werden. Dieser Antrag ist ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich befürworte daher die Beantragung der Änderung des Jugendschutzgesetzes ausdrücklich. Das Land Niedersachsen ist bereit und ist dieser Bundesratsinitiative beigetreten. Doch mit einer Gesetzesänderung allein ist es nicht getan. Wir brauchen auch ein Umdenken. Alkohol ist gesellschaftlich anerkannt, und die Gefahren des Konsums werden durch die ständige Verfügbarkeit und Präsenz verharmlost. Daher sind zusätzlich zu der Gesetzesänderung weitergehende geeignete Maßnahmen erforderlich, um Jugendliche vor den Gefahren des Alkoholkonsums zu schützen. Wir müssen die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gewinnen und auf die Schädlichkeit des Alkoholkonsums hinweisen. Mehr noch: Wir müssen einen Public-Health-Ansatz stärken, der zum Ziel hat, durch verhältnispräventive Maßnahmen wie die Preisgestaltung, die Besteuerung, die Begrenzung der Verkaufsstellen und weitere Maßnahmen die ständige Verfügbarkeit von Alkohol zu verringern. Mir geht es um eine andere, eine veränderte Alkoholpolitik. Eine Alkoholpolitik, die die Gesundheit und den Schutz von Menschen an die erste Stelle setzt. Lassen Sie uns dieses Thema ganzheitlich betrachten und weitere flankierende Maßnahmen neben der Gesetzesänderung eruieren! – Vielen Dank! Amtierender Präsident Winfried Hermann: Vielen Dank, Herr Minister! Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Handzeichen für Ziffer 1. – Mehrheit. Wer stimmt dafür, die Entschließung nach Maßgabe der soeben beschlossenen Änderung zu fassen? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat so beschlossen. Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Staatsministerin Eder (Rheinland-Pfalz). Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11: TOP 11 Entschließung des Bundesrates „Stärkung der pharmazeutischen Industrie durch Abbau von Bürokratie!“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 463/25) Es liegt keine Wortmeldung vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. 1 Anlage 8 Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Entschließung des Bundesrates „Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren“ – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen – (Drucksache 292/25) Dem Antrag ist Mecklenburg-Vorpommern beigetreten. Es gibt mehrere Wortmeldungen. Zunächst beginnen wir mit Herrn Minister Liminski, Nordrhein-Westfalen. Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bürokratieabbau ist erst einmal sehr populär. Kaum jemand hat etwas dagegen, wenn Bürokratie reduziert wird. Es gibt seit Jahren die Forderung nach Bürokratieabbau, wenn nicht seit Jahrzehnten, und das von Politikern aller Parteien. Bürokratieabbau bleibt aber nur so lange populär, wie er abstrakt bleibt. Sobald er konkret wird, gibt es Gegner. Nahezu jede gesetzliche Regelung verfolgt einen Zweck, der für sich genommen erstrebenswert scheint. Fast jede Regel wurde einmal eingeführt, weil jemand an ihr ein Interesse hatte – eine Partei, ein Verband, eine Interessengruppe oder gar die Verwaltung selbst. Wenn Regeln abgeschafft werden, wird aber ganz zwangsläufig irgendein Interesse nicht mehr oder zumindest weniger berücksichtigt. Deshalb ist Bürokratieabbau nur so lange einfach, wie man bei Überschriften und Programmsätzen bleibt. Sobald man konkret wird, wird es kompliziert, schwierig und mühsam. Aber genau dann erst wird es effektiv. Erst dann wird Bürokratieabbau auch für die Bürger spürbar. Deshalb haben wir uns in unserer Initiative die Mühe gemacht, möglichst konkrete Vorschläge zu erarbeiten und hier zu unterbreiten. Das beinhaltet – erstens – die Abschaffung oder Vereinfachung von Berichtspflichten, zweitens eine Reduzierung beim Datenschutz, drittens eine Entlastung der Justiz, viertens Fristverkürzungen, zum Beispiel im Verwaltungsverfahrensgesetz, und fünftens die Vereinheitlichung von Schwellenwerten im Arbeits- und Sozialrecht. Zur Reduzierung von Pflichten für Unternehmen hat unser Wirtschaftsministerium unter der Führung von Kollegin Mona Neubaur in mühevoller Kleinarbeit eine ganze Liste von sehr konkreten Regelungen identifiziert, die abgeschafft oder vereinfacht werden können. Und ich freue mich, dass vieles davon in der Beratung hier im Bundesrat auf Zustimmung ges

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