Protokoll der 1057. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1057. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1057
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1057. Sitzung
Berlin, Freitag, den 26. September 2025
I n h a l t :
Präsidentin Anke Rehlinger . . . . . . . . . . . . . . 259
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259
1. Ausschüsse des Bundesrates – gemäß § 11
Absatz 1 GO BR – (Drucksache 415/25) . . . 259
Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . . 309*
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des
Ständigen Beirats in Drucksache 415/25 . . 260
2. a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 –
HG 2026) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG –
(Drucksache 350/25)
b) Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 –
gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Stabilitätsgesetz
und § 50 Absatz 3 Satz 1
Haushaltsgrundsätzegesetz – (Drucksache 351/25) . . . . . 274
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 310*
Dirk Schrödter (Schleswig-Holstein) . . 310*
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 274
3. Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an
die Verordnung (EU) 2023/1542
(Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz – Batt-EU-AnpG)
(Drucksache 475/25, zu Drucksache 475/25) 274
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274
4. Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung
der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der
Bundesrepublik Deutschland
(Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz – RüstAltlFG)
– Antrag des Landes Brandenburg gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 346/25) 274
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Bestellung
von Minister René Wilke (Brandenburg)
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
5. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) –
Antrag der Länder Berlin und Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland,
Schleswig-Holstein – (Drucksache 313/25) . 275
Cansel Kiziltepe (Berlin) . . . . . . . . . 275
Sven Teuber (Rheinland-Pfalz) . . . . . 312*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Bestellung von
Senatorin Cansel Kiziltepe (Berlin) zur
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
6. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbot
volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger
Kennzeichen im Zusammenhang mit der
Dienstausübung – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 413/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von
Minister Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates
gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
7. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Klimaschutzes durch eine Beschleunigung
des Ausbaus der Schieneninfrastruktur –
Klimaschutzbeschleunigungsgesetz Schiene
– Antrag der Länder Brandenburg und
Sachsen, Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 347/25) . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe
der beschlossenen Änderungen –
Bestellung von Minister Detlef Tabbert
(Brandenburg) zum Beauftragten des
Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . 276
8. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Windenergie-auf-See-Gesetzes durch die
Regelung der Errichtung und des Betriebs
einer Rettungsinfrastruktur für die
ausschließliche Wirtschaftszone – Antrag der
Länder Niedersachsen, Bremen, Schleswig-
Holstein und Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern – (Drucksache 293/25) . . . . . . 276
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Bestellung von
Minister Christian Meyer (Niedersachsen)
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312*
9. Entschließung des Bundesrates „Tierschutz
bei Tiertransporten und beim Export von
Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen“ –
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und
Brandenburg – (Drucksache 310/25) . . . . . . 277
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . . 315*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 277
10. Entschließung des Bundesrates „Änderung
des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung
des begleiteten Trinkens“ – Antrag der
Länder Bayern und Bremen, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen –
(Drucksache 325/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 278
Katrin Eder (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 315*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 279
11. Entschließung des Bundesrates „Stärkung
der pharmazeutischen Industrie durch
Abbau von Bürokratie!“ – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 463/25) . . . . . . . . . . 279
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
12. Entschließung des Bundesrates
„Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs-
und Genehmigungsverfahren“ – Antrag der
Länder Nordrhein-Westfalen und
Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 292/25) . 279
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 280
Philipp Amthor, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung . . . . . . . . . 281
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 282
13. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung einer Digitalabgabe für Online-
Plattformen – Antrag des Landes Schleswig-
Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 464/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 283
Dirk Schrödter (Schleswig-Holstein) . . 283
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283
14. Entschließung des Bundesrates – Nationale
Minderheiten und Volksgruppen in das
Grundgesetz aufnehmen – Antrag der Länder
Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen –
Geschäftsordnungsantrag des Landes
Schleswig-Holstein – (Drucksache 447/19) . . . . . . 269
Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 270
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 270
15. Entschließung des Bundesrates zur Regelung
einer Alleineröffnungsbefugnis für
Taschengeldkonten bei gemeinsamem
Sorgerecht – Antrag des Landes Schleswig-
Holstein – (Drucksache 304/25) . . . . . . . . . 283
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 284
16. Entschließung des Bundesrates „Änderung
des § 36 Absatz 3 Nr. 2
Wasserhaushaltsgesetz zu schwimmenden Solaranlagen“ –
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und
Baden-Württemberg – (Drucksache 214/25) 284
Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) 284
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 284
17. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung
maschinenrechtlicher Vorschriften und zur
Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 356/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 287
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 287
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288
18. Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung
des Rentenniveaus und zur vollständigen
Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
(Drucksache 357/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 268
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 268
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269
19. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Tarifautonomie durch die Sicherung von
Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
des Bundes (Tariftreuegesetz)
(Drucksache 381/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288
Cansel Kiziltepe (Berlin) . . . . . . . . . . 288
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289
20. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Agrarstatistikgesetzes und des
Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
(Drucksache 358/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 289
21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tierarzneimittelgesetzes und des
Apothekengesetzes (Drucksache 359/25) . . . . . . . . 289
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289
22. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Sanierungshilfengesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 360/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312*
23. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
und Digitalisierung der
Schwarzarbeitsbekämpfung (Drucksache 361/25) . . . . . . . 289
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289
24. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2023/2226
(Drucksache 362/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289
25. Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung
öffentlicher Aufgaben bei
Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur
Änderung weiterer Vorschriften
(Drucksache 363/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312*
26. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG-
Änderungsgesetz 2025) (Drucksache 416/25) . . . 276
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312*
27. Entwurf eines Gesetzes über die Einführung
einer bundeseinheitlichen
Pflegefachassistenzausbildung – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 364/25) . . . . . . . . 289
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290
28. Entwurf eines Gesetzes zur
Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 365/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 290
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290
29. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 366/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 290
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291
30. Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren
Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im
Zusammenhang mit explosionsgefährlichen
Stoffen (Drucksache 367/25) . . . . . . . . . . . 291
Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . 291
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292
31. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Gesetzes über den unmittelbaren
Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt
durch Vollzugsbeamte des Bundes – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 368/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312*
32. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
NIS-2-Richtlinie und zur Regelung
wesentlicher Grundzüge des
Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 369/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 292
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 292
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 317*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293
33. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und
zur Änderung beamtenrechtlicher
Vorschriften (Drucksache 370/25) . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313*
34. Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und
Erprobung eines Online-Verfahrens in der
Zivilgerichtsbarkeit – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 371/25) . . . 276
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313*
35. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer
elektronischen Präsenzbeurkundung –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 372/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313*
36. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der
Reform und Erweiterung des Schutzes
geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz)
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 373/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 293
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293
37. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 401/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 293
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294
38. Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten
Planung und Beschaffung für die
Bundeswehr (Drucksache 377/25) . . . . . . . . . . . . . 294
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 318*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294
39. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 374/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312*
40. Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung
des Trassenentgeltanstiegs bei den
Eisenbahnen des Bundes – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 375/25) . . . 294
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294
41. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und
des Personenbeförderungsgesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 376/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312*
42. Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung
des Regionalisierungsgesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 402/25, zu Drucksache 402/25) . . . . . . 294
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 294
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 295
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 296
Sven Teuber (Rheinland-Pfalz) . . . . . 318*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297
43. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des Wirtschaftsplans des ERP-
Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-
Wirtschaftsplangesetz 2026 – ERPWiPlanG 2026)
(Drucksache 378/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312*
44. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 379/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 297
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 298
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
45. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
der Vergabe öffentlicher Aufträge
(Drucksache 380/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . . 300
Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) . 319*, 320*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301
46. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
des Ausbaus von Geothermieanlagen,
Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur
Änderung weiterer rechtlicher
Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau
der Wärmeversorgung (Drucksache 382/25) 301
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301
47. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des
Verbraucherschutzes im Energiebereich
sowie zur Änderung weiterer
energierechtlicher Vorschriften – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 383/25, zu
Drucksache 383/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 320*
Kathrin Moosdorf (Bremen) . . . . . . . . 321*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302
48. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 384/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302
49. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den
Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze –
gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 385/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 302
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303
50. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
Bauproduktengesetzes und weiterer
Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU)
2024/3110 zur Festlegung harmonisierter
Vorschriften für die Vermarktung von
Bauprodukten (Drucksache 386/25) . . . . . . . . . 276
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312*
51. Entwurf eines Gesetzes zu dem
Fortgeschrittenen Rahmenabkommen vom 13.
Dezember 2023 zwischen der Europäischen Union
und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
Republik Chile andererseits
(Drucksache 387/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312*
52. Entwurf eines Gesetzes zu dem
Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen
Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über
Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem
Protokoll von 2002 zum Übereinkommen
über den Arbeitsschutz, 1981
(Drucksache 388/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312*
53. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
vom 21. August 2023 zur Änderung des
Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der
Schweizerischen Eidgenossenschaft zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf
dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
und vom Vermögen in der Fassung des
Änderungsprotokolls vom 27. Oktober 2010
(Drucksache 389/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312*
54. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
vom 14. April 2025 zur Änderung des
Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem
Königreich der Niederlande zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung und zur
Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet
der Steuern vom Einkommen in der durch das
Protokoll vom 11. Januar 2016 sowie das
Protokoll vom 24. März 2021 geänderten
Fassung (Drucksache 390/25) . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312*
55. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 30. Januar 2025 zwischen der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland und der
Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung über den Sitz der
Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung
(Drucksache 391/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312*
56. Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen
vom 1. Juni 2024 der Internationalen
Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom
23. Mai 2005 – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 392/25) . . . . . . . . 303
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 303
57. Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen
der Anlagen I und III der Vereinbarung vom
25. November 1986 über die Bereitstellung
und den Betrieb von
Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch EURO-
CONTROL in der Bezirkskontrollzentrale
Maastricht (Drucksache 393/25) . . . . . . . . . 276
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 312*
58. a) Entwurf eines Gesetzes zum
Investitionsschutzabkommen vom 30. Juni 2019
zwischen der Europäischen Union und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und der
Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
(Drucksache 394/25)
b) Entwurf eines Gesetzes zum
Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018
zwischen der Europäischen Union und
ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
Republik Singapur andererseits
(Drucksache 395/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss zu a) und b): Keine Einwendungen
gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 312*
59. a) Entwurf eines Gesetzes zu dem Interims-
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana
einerseits und der Europäischen Union und
ihren Mitgliedstaaten andererseits
(Drucksache 396/25)
b) Entwurf eines Gesetzes zu dem Interims-
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
vom 26. November 2008 zwischen Côte
d‘Ivoire einerseits und der Europäischen
Union und ihren Mitgliedstaaten
andererseits (Drucksache 397/25)
c) Entwurf eines Gesetzes zu dem
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom
10. Juni 2016 zwischen der Europäischen
Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und den SADC-WPA-Staaten andererseits
(Drucksache 398/25)
d) Entwurf eines Gesetzes zu dem
Übergangsabkommen für ein
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar
2009 zwischen der Europäischen Union
und ihren Mitgliedstaaten einerseits und
der Vertragspartei Zentralafrika
andererseits (Drucksache 399/25) . . . . . . . . . . . 276
Beschluss zu a) bis d): Keine Einwendungen
gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . 312*
60. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Der Europäische
Pakt für die Meere
COM(2025) 281 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 249/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 303
Kathrin Moosdorf (Bremen) . . . . . . . 303
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 304
61. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006,
(EG) Nr. 1272/2008, (EU) Nr. 528/2012,
(EU) 2019/1021 und (EU) 2021/697
hinsichtlich der Verteidigungsbereitschaft und der
Erleichterung von Investitionen im
Verteidigungsbereich und der Bedingungen für die
Verteidigungsindustrie
COM(2025) 822 final; Ratsdok. 10526/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 305/25, zu Drucksache 305/25) 267
Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . 267
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268
62. a) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) 2016/679,
(EU) 2016/1036, (EU) 2016/1037, (EU)
2017/1129, (EU) 2023/1542 und (EU)
2024/573 hinsichtlich der Ausweitung
bestimmter für kleine und mittlere
Unternehmen verfügbarer Abhilfemaßnahmen auf
kleine Midcap-Unternehmen sowie
hinsichtlich weiterer
Vereinfachungsmaßnahmen
COM(2025) 501 final; Ratsdok. 9276/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 306/25, zu
Drucksache 306/25)
b) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinien 2000/14/EG,
2011/65/EU, 2013/53/EU, 2014/29/EU,
2014/30/EU, 2014/31/EU, 2014/32/EU,
2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU,
2014/53/EU, 2014/68/EU und 2014/90/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates
im Hinblick auf die Digitalisierung und
gemeinsame Spezifikationen
COM(2025) 503 final; Ratsdok. 9327/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 308/25, zu
Drucksache 308/25)
c) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU)
Nr. 765/2008, (EU) 2016/424, (EU)
2016/425, (EU) 2016/426, (EU) 2023/1230,
(EU) 2023/1542 und (EU) 2024/1781 im
Hinblick auf die Digitalisierung und
gemeinsame Spezifikationen
COM(2025) 504 final; Ratsdok. 9318/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 309/25, zu
Drucksache 309/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304
Beschluss zu a): Kenntnisnahme gemäß §§ 3
und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
Beschluss zu b) und c): Stellungnahme
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . 305
63. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über
Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute
hinsichtlich der Anforderungen an
Verbriefungspositionen
COM(2025) 825 final; Ratsdok. 10530/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 322/25, zu Drucksache 322/25) 276
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
64. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Bericht über die
Rechtsstaatlichkeit 2025 – Die Lage der
Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen
Union
COM(2025) 900 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 340/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 305
65. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen – EU-
Bevorratungsstrategie: Stärkung der materiellen
Krisenvorsorge der EU
COM(2025) 528 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 345/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 305
66. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Europäische
Wasserresilienzstrategie
COM(2025) 280 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 261/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 314*
67. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 zur
Schaffung des Rahmens für die
Verwirklichung der Klimaneutralität
COM(2025) 524 final; Ratsdok. 11184/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 320/25, zu Drucksache 320/25) 305
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
68. Verordnung zu der Vereinbarung zwischen
der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der
Vereinten Nationen über die Errichtung eines
Büros der Einheit der Vereinten Nationen
für Gleichstellung und Stärkung der
Frauen (UN-Frauen) in Bonn (Drucksache 342/25) 276
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
69. Verordnung zur Änderung der
Versorgungsmedizin-Verordnung (Drucksache 353/25) . 276
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
70. Verordnung zur Änderung der Tierschutz-
Versuchstierverordnung (Drucksache 352/25) 276
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
71. Zweite Verordnung zur Durchführung des
Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr
2018 (Drucksache 316/25, zu
Drucksache 316/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
72. Dreiundzwanzigste Verordnung zur
Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung (Drucksache 354/25) . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
73. Zweite Verordnung zur Änderung der
Medizinprodukte-Betreiberverordnung
(Drucksache 355/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
74. Verordnung zur Einführung eines
einheitlichen EU-Rückkehrausweises sowie zur
Änderung weiterer aufenthalts-, pass- und
ausweisrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 344/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
75. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen
Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf
Ratsebene – Themenbereich: Förderprogramme
und -maßnahmen für den Naturschutz,
insbesondere Umsetzung von Natura 2000;
Förderung im Naturschutz) – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache 212/25) 276
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 212/1/25 . . . . . . . . . . . . . 314*
76. a) Benennung eines stellvertretenden
Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung
„Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3
HdGStiftG – (Drucksache 407/25)
b) Benennung eines stellvertretenden
Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung
„Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3
HdGStiftG – Antrag des Landes Sachsen-
Anhalt – (Drucksache 462/25) . . . . . . . . . 276
Beschluss zu a): Zustimmung zu dem
Vorschlag in Drucksache 407/25 . . . . . . . . . . 314*
Beschluss zu b): Zustimmung zu dem
Vorschlag in Drucksache 462/25 . . . . . . . . . . 314*
77. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 411/25) . . . . . . . . . . . . . 276
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 314*
78. a) Gesetz über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)
(Drucksache 492/25)
b) Haushaltsbegleitgesetz 2025
(Drucksache 493/25 (neu))
in Verbindung mit
79. Gesetz zur Errichtung eines
Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
(SVIKG) (Drucksache 494/25) . . . . . . . . . . 270
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . 271
Björn Fecker (Bremen) . . . . . . . . . . 272
Dennis Rohde, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Finanzen . . . . . 272
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 309*
Beschluss zu 78 a): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 273
Beschluss zu 78 b): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273
Beschluss zu 79: Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274
80. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch –
Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
– Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 480/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Erneute
Bestellung von Minister Dr. Benjamin
Limbach (Nordrhein-Westfalen) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
81. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bundesnichtraucherschutzgesetzes
(BNichtrSchG) – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz,
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 481/25) . . . . . . . . . . 276
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 276
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Erneute
Bestellung von Minister Karl-Josef Laumann
(Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten
des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 277
82. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Transplantationsgesetzes und Einführung
der Widerspruchslösung – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg,
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein,
Thüringen und Berlin, Hamburg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 486/25) . . . 306
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 322*
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag – Erneute
Bestellung von Minister Karl-Josef Laumann
(Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten
des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . 306
83. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung
des strafrechtlichen Schutzes von Amts-
und Mandatsträgerinnen und -trägern –
Antrag der Länder Sachsen und Schleswig-
Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 489/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322*
Beschluss: Erneute Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe
der beschlossenen Änderungen –
Bestellung von Staatsministerin Constanze Geiert
(Sachsen) zur Beauftragten des
Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . 306
84. Entschließung des Bundesrates „Social-
Media-Schutzräume für Kinder und
Jugendliche“ – Antrag der Länder Thüringen
und Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 495/25) . . . 264
Mario Voigt (Thüringen) . . . . . . . . . . 264
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265
Karin Prien, Bundesministerin für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
85. Entschließung des Bundesrates „Notfall- und
Rettungsdienstreform zügig voranbringen –
Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden
Notfallversorgung“ – Antrag des Landes
Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 484/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . 285
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285
86. Entschließung des Bundesrates
„Marktüberwachung des Online-Handels im
Bereich der Produktsicherheit ertüchtigen –
Anpassung der Allgemeinen
Marktüberwachungsverordnung der EU“ – Antrag des
Landes Baden-Württemberg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 490/25) . . . . . 285
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 316*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285
87. Wahl der Vizepräsidentin des
Bundesverfassungsgerichts – gemäß § 9 Absatz 1
BVerfGG – (Drucksache 516/25) . . . . . . . . 260
Beschluss: Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold
wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
88. Entschließung des Bundesrates „35 Jahre
Wiedervereinigung – Einheit und
Zusammenhalt in Deutschland fördern und einen
neuen Aufbruch wagen“ – Antrag aller
Länder gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 515/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
Michael Kretschmer (Sachsen) . . . . . 260
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . 261
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262
Elisabeth Kaiser, Staatsministerin beim
Bundesminister der Finanzen . . . . . 263
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 264
89. Entschließung des Bundesrates zum Verbot
des Mischkonsums von Cannabis und
Alkohol im Straßenverkehr – Antrag der Länder
Brandenburg, Thüringen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 514/25) . . . . . 286
Robert Crumbach (Brandenburg) . . . . 317*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286
90. Entschließung des Bundesrates zur
Reduzierung der Suchtgefahr durch verbesserte
Reglementierung von Lootboxen und anderen
glücksspielähnlichen Mechanismen in
Videospielen – Antrag der Länder Mecklenburg-
Vorpommern, Saarland gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 517/25) . . . . . . . . . . 286
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 308
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin A n k e R e h l i n g e r ,
Ministerpräsidentin des Saarlandes
Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r -
m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden-
Württemberg – zeitweise –
Amtierender Präsident D r . F l o r i a n H e r r -
m a n n , Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien des
Freistaates Bayern – zeitweise –
Amtierender Präsident M a n f r e d P e n t z ,
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales und Entbürokratisierung und
Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund
– zeitweise –
Amtierende Präsidentin D r . L y d i a H ü s -
k e n s , Ministerin für Infrastruktur und Digitales
des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Nancy Böhning (Bremen)
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg)
Thorsten Bischoff (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
B e r l i n :
Kai Wegner, Regierender Bürgermeister
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für
Europa
Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Kathrin Moosdorf, Senatorin für Umwelt, Klima und
Wissenschaft
H a m b u r g :
Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für
Justiz und Verbraucherschutz
Karen Pein, Senatorin, Präses der Behörde für
Stadtentwicklung und Wohnen
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für
Digitalisierung und Innovation
Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für
Sicherheit und Heimatschutz
Christian Heinz, Minister der Justiz und für den
Rechtsstaat
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit
und Sport
N i e d e r s a c h s e n :
Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und
Klimaschutz
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr
R h e i n l a n d - P f a l z :
Alexander Schweitzer, Ministerpräsident
Sven Teuber, Minister für Bildung
Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie und Mobilität
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales,
Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Klimaschutz
Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft,
Kultur und Tourismus
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Rainer Robra, Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
Dirk Schrödter, Minister und Chef der Staatskanzlei
T h ü r i n g e n :
Mario Voigt, Ministerpräsident
Katja Wolf, Finanzministerin
Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der
Thüringer Staatskanzlei
Katharina Schenk, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Arbeit und Familie
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Dr. Michael Meister, Staatsminister beim
Bundeskanzler
Elisabeth Kaiser, Staatsministerin beim
Bundesminister der Finanzen
Dennis Rohde, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Finanzen
Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister des Innern
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Michael Brand, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
Katja Mast, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Philipp Amthor, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung
Ulrich Lange, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit
Tino Sorge, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Gesundheit
Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
1057. Sitzung
Berlin, den 26. September 2025
Beginn: 09.33 Uhr
Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
ich eröffne die 1057. Sitzung des Bundesrates.
„Heute ist ein besonderer Tag“ – mit diesen Worten
eröffnete der damalige Bundesratspräsident Kurt
Biedenkopf am 29. September 2000 die erste Sitzung des
Bundesrates in seiner neuen Wirkungsstätte in der
Hauptstadt des geeinten Deutschlands. Fast auf den Tag genau
25 Jahre später darf ich Sie heute an dieser Stelle zu
unserer ersten Sitzung nach der parlamentarischen
Sommerpause begrüßen. Seit einem Vierteljahrhundert ist
dieser Plenarsaal somit der Ort, von dem aus wir aus 16
Ländern bei der Gesetzgebung und Verwaltung des
Bundes mitwirken und unser Land für die Bürgerinnen und
Bürger mitgestalten. Bis zu seinem Umzug nach Berlin
im Jahr 2000 tagte der Bundesrat mehr als 50 Jahre in
Bonn.
Ein Vierteljahrhundert in Berlin – das ist Grund zur
Freude und Ansporn, die Zukunft unseres Landes
gemeinsam erfolgreich zu gestalten. In der nächsten Woche
feiern wir ein weiteres Jubiläum: 35 Jahre Deutsche
Einheit. Erlauben Sie mir, von dieser Stelle aus zu sagen: Ich
freue mich ganz besonders, Sie möglichst zahlreich zu
diesem Tag der Deutschen Einheit in der schönen
Landeshauptstadt Saarbrücken begrüßen zu dürfen! Wir
haben ein bisschen was für Sie vorbereitet.
So weit die Vorbemerkungen zur heutigen Sitzung.
Bevor wir in die Beratung der Vorlagen eintreten,
habe ich noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung
Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates
bekannt zu geben:
Aus der Landesregierung von Sachsen-Anhalt und
damit aus dem Bundesrat ist mit Wirkung vom 29. Juni
2025 Frau Ministerin Eva F e u ß n e r ausgeschieden,
der ich herzlich für ihre Arbeit danken möchte. Mit
Beschluss vom 26. August hat die Landesregierung Herrn
Minister Jan R i e d e l zum stellvertretenden Mitglied
des Bundesrates bestellt. – Unseren herzlichen
Glückwunsch!
Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 90 Punkten vor.
Nach TOP 1 werden die Punkte 87, 88, 84, 61, 18, 14
sowie die verbundenen Punkte 78 und 79 – in dieser
Reihenfolge – aufgerufen. Vor TOP 9 wird der Punkt 81
erörtert. Nach TOP 16 werden die Punkte 85, 86, 89 und
90 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Im Übrigen bleibt
die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
TOP 1
Ausschüsse des Bundesrates (Drucksache 415/25)
Wortmeldungen sind nicht eingegangen. – Es gibt eine
Erklärung zu Protokoll1 von Frau Staatsministerin
Professor Dr. Sinemus (Hessen).
Dazu ist Folgendes zu sagen: Der Ständige Beirat
schlägt uns unter diesem Tagesordnungspunkt in der
Drucksache 415/25 vor, die Struktur der Ausschüsse des
Bundesrates zu ändern. Künftig soll es einen neuen
ständigen „Ausschuss für Digitales und
Staatsmodernisierung“ geben. Zudem soll anstelle des Ausschusses für
Familie und Senioren sowie des Ausschusses für Frauen
und Jugend ein ständiger „Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend“ gebildet werden. Die Zahl von
insgesamt 16 ständigen Ausschüssen im Bundesrat bleibt
durch diesen Vorschlag damit unverändert.
Wir kommen zur Abstimmung.
1 Anlage 1
Wer diesem Vorschlag folgen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Einstimmig.
Damit ist der Vorschlag angenommen.
Wir sind übereingekommen, dass dieser Beschluss
abweichend von § 32 Satz 1 der Geschäftsordnung
bereits jetzt wirksam werden soll.
An dieser Stelle möchte ich noch die Gelegenheit
nutzen, mich bei der Vorsitzenden des Ausschusses für
Familie und Senioren, Frau Senatorin G ü n t h e r -
W ü n s c h , und der Vorsitzenden des Ausschusses für
Frauen und Jugend, Frau Ministerin G r i m m -
B e n n e , für ihre Arbeit sehr herzlich zu bedanken.
Mein Dank gilt auch den Mitgliedern sowie den
stellvertretenden Mitgliedern beider Ausschüsse.
Den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern der
neu gebildeten Ausschüsse wünsche ich für ihre Arbeit
alles Gute.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 87:
TOP 87
Wahl der Vizepräsidentin des
Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 516/25)
Nach § 9 Absatz 1 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht wählen Bundestag und Bundesrat im
Wechsel die Vizepräsidenten des
Bundesverfassungsgerichts. Dieses Mal erfolgt die Wahl durch den Bundesrat.
In der Ihnen vorliegenden Drucksache wird
vorgeschlagen, die vom Deutschen Bundestag am gestrigen
Tage zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts
gewählte Frau Professor Dr. Ann-Katrin K a u f h o l d zur
Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts zu
wählen.
Für die Wahl der Vizepräsidentin ist nach § 9 Absatz 3
in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht eine Mehrheit von zwei Dritteln der
Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind 46
Stimmen.
Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich
jetzt um das Handzeichen. – Einstimmig.
Alle haben zugestimmt, insofern ist der Vorschlag
einstimmig angenommen.
Dann ist Frau Professor Kaufhold, die ich auf der
Besuchertribüne sehr herzlich begrüßen möchte, gewählt. –
Einen herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die
neue Aufgabe!
(Beifall)
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 88:
TOP 88
Entschließung des Bundesrates „35 Jahre
Wiedervereinigung – Einheit und Zusammenhalt in
Deutschland fördern und einen neuen Aufbruch
wagen“ – Antrag der Länder Sachsen, Baden-
Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen,
Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 515/25)
Dem Antrag sind die Länder Bremen, Hamburg,
Niedersachsen und Rheinland-Pfalz beigetreten. Es
handelt sich nun um einen Antrag aller Länder.
Es liegen Wortmeldungen dazu vor. Ich rufe als Erstes
auf: Herrn Kollegen Ministerpräsident Kretschmer aus
Sachsen.
Michael Kretschmer (Sachsen): Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schön,
an solch einem Tag heute hier über 35 Jahre
Erfolgsgeschichte in Deutschland zu sprechen. Ohne Frage: Die
deutsche Einheit war der größte Glücksmoment in der
deutschen Geschichte. Alles andere als
selbstverständlich, dass es gelingen konnte, und alles andere als
selbstverständlich, was wir seitdem gemeinsam geschafft
haben!
Wenn wir zurückdenken – diejenigen, die das noch
gesehen haben, die sich daran erinnern können – an die
ökonomische Situation in der früheren DDR, diese
kaputten Betriebe, die furchtbare Umweltzerstörung in den
Tagebaurevieren, die toten Flüsse, ein Blick in die
Krankenhäuser oder Pflegeheime: Um Himmels willen! Was
für eine ökonomische Kraft hat die soziale
Marktwirtschaft, hat die Demokratie, hat der Rechtsstaat, dass in so
kurzer Zeit so viel gelungen ist!
Für mich ist das einer der zentralen Momente. Ganz
offensichtlich ist die Demokratie, ist die
Rechtsstaatlichkeit, ist unsere soziale Marktwirtschaft das bessere
Konzept verglichen mit Sozialismus und Planwirtschaft. Das
immer wieder zu betonen, das immer wieder auch jungen
Leuten zu sagen, ist eine große Aufgabe.
Vor 25 Jahren – die Präsidentin hat es gerade gesagt –
stand Kurt Biedenkopf hier: auch ein Glücksfall der
deutschen und vor allen Dingen der sächsischen Geschichte
und ein Beispiel dafür, wie viele Menschen sich die
Herausforderungen der deutschen Einheit zu ihrem eigenen
Anliegen gemacht haben. Ja, es ist richtig: Die Mauer
wurde von Ost nach West eingestürzt. Es waren die
Ostdeutschen, die den Sozialismus loswerden wollten, die
die Freiheit wollten, die Demokratie. Aber wir wären
nicht so weit gekommen, es wäre nicht so schnell
gegangen, wenn es nicht dermaßen viele Menschen gegeben
hätte, die aus den alten Bundesländern, aus der früheren
Bundesrepublik, in den Osten gekommen sind, mit
angepackt haben und gemeinsam dieses Land aufgebaut
haben. Und deswegen finde ich es schon schofelig, wenn
wir heute, 35 Jahre danach, noch fragen: Bist du ein
richtiger Sachse, ein richtiger Mecklenburger, ein richtiger
Vorpommer? Wo kommst du her? – So viele Menschen
haben nach 1990 den Umzug gewagt und leben
mittlerweile länger in den neuen Bundesländern, als sie zuvor in
den alten gelebt haben. Wir können froh sein, dass wir so
viel gemeinsam geschafft haben.
Große Schicksalsstunden haben wir gemeinsam
gemeistert und gesehen, wie dieses Land zusammenhält. Ob
bei der Flut an der Elbe, an der Oder, im Ahrtal, in
Erftstadt oder den großen Waldbränden: Immer hat dieses
Land zusammengehalten, und immer haben sich
Menschen ins Auto gesetzt, sind losgefahren und haben
geholfen, auch wenn es weit weg gewesen ist. Die
Deutschen, meine Damen und Herren, sind unglaublich
solidarisch. Sie halten unglaublich zusammen, in Ost und
West, in Nord und Süd.
Wir haben es geschafft, die ökonomische Situation zu
verbessern. Wir haben es geschafft, Gesundheit und
Pflege zu verbessern. Es ist beeindruckend, zu sehen, wie die
Lebenserwartung von denjenigen, die noch einen großen
Teil ihres Lebens in der DDR gelebt haben, mit einem
Mal gestiegen ist. Das ist einmalig in der Geschichte und
zeigt, inwiefern die bessere medizinische Versorgung, die
bessere Umweltsituation, die bessere Ernährung
tatsächlich auch einen unmittelbaren Einfluss auf die
Lebenserwartung haben.
Heute geht es darum, diese Erfolgsgeschichte
weiterzuschreiben – mit Mut, mit Weitsicht und vor allen
Dingen miteinander. Und ich finde, dass wir uns ab und an
daran erinnern können, wie es in den 90er-Jahren war,
welche Kraft und welche Dynamik dort bestanden hat.
Ich wünsche mir, dass wir uns diese Freiheit auch heute
wieder geben. Deutschland ist gefesselt wie Gulliver: mit
vielen Regelungen, mit vielen Vorschriften. Wir müssen
diese Fesseln durchschneiden. Nein, meine Damen und
Herren, mir geht es nicht darum, ein
Planungsbeschleunigungsrecht einzufordern. Mir geht es nicht darum,
Ausnahmen zu kreieren. Vielmehr geht es darum, neue
Regeln zu finden, die allgemein gelten; und das muss
entlang dieses Prinzips der Freiheit und der
Eigenverantwortung geschehen.
Ich finde, dass wir nicht so oft Unterschiedlichkeiten
messen sollten zwischen Ost und West, sondern Freude
daran haben sollten, dass es Unterschiedlichkeiten gibt.
Wir sollten sie als Bereicherung empfinden und im
gemeinsamen Diskurs darüber sprechen, was wir daraus
lernen können und was der beste Weg und die kluge
Erkenntnis daraus ist. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit,
die Freiheit und unser gemeinsames Europa sind die
Gründe, warum wir heute Erfolge haben. Lassen Sie uns
alle dafür kämpfen und dafür arbeiten, dass sie auch in
den nächsten Jahren und Jahrzehnten für unsere Kinder,
für unsere Enkel vorhanden sind!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Kollege! – Als Nächstes darf ich aufrufen: Herrn
Ministerpräsidenten Wüst aus Nordrhein-Westfalen.
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fall der
Berliner Mauer und die deutsche Wiedervereinigung vor
35 Jahren waren ein historisches Glück für unser Land.
Der 9. November 1989, der 3. Oktober 1990 – beide Tage
gehören zu diesen Tagen, an die man sich auch
Jahrzehnte später noch erinnert.
Für viele Menschen war die Wiedervereinigung auch
persönlich ein prägender Moment, auch für Menschen
meiner Generation. Auch für Menschen, die, so wie ich,
ganz tief im Westen der Republik – in meinem Fall direkt
an der niederländischen Grenze – aufgewachsen sind. Als
Jugendlicher habe ich die Montagsdemos mitbekommen
und war tief beeindruckt von dem großen Mut der
Menschen in der damaligen DDR. Es war dieser Mut, der die
Mauer zum Fallen gebracht und der Wiedervereinigung
unseres Vaterlandes den Weg geebnet hat. Mich
persönlich als damals 14-jähriger Jugendlicher hat dieser Mut
der Menschen in Ostdeutschland erst zu einem
politischen Menschen gemacht: zu spüren, wie wichtig die
eigene Freiheit ist und wie wertvoll Demokratie und
Menschenrechte sind, und zu erleben, dass Menschen mit
einem gemeinsamen Ziel Dinge erreichen können, die
kurz vorher noch völlig unmöglich schienen. Den
Politiker und Ministerpräsidenten Hendrik Wüst gäbe es ohne
die Wiedervereinigung wahrscheinlich heute nicht.
Im Sommer 1990 war ich als 14-Jähriger in
Neubrandenburg. Die Mauer war gefallen, aber die
Wiedervereinigung noch nicht vollzogen. Ich habe dort junge
Menschen aus der DDR kennengelernt und sehr schnell
festgestellt: Die sind so wie wir. Die haben die gleichen
Ziele, die haben die gleichen Träume. Und wir alle
wollten damals eines: zusammen in einem Deutschland leben,
in einem wiedervereinigten Deutschland leben. Für mich
war nach diesem Sommer in Neubrandenburg damals
klar: Es kann und darf nur ein wiedervereinigtes
Deutschland geben. Ost und West gehören zusammen.
Der Fall der Mauer, die Wiedervereinigung und auch
der Aufbau Ost sind Ereignisse der Weltgeschichte, wie
es sie kein zweites Mal gibt. Wer sich die damalige
Entwicklung in Erinnerung ruft – auch, wie schnell alles
ging und gehen musste –, dem wird klar: Das war ein
riesengroßer Kraftakt auf allen Seiten. Und zur Wahrheit
gehört am 35. Jahrestag selbstverständlich auch, zu
sagen: Damals und in den folgenden Jahren sind Fehler
gemacht worden. Der größte Fehler war aus meiner Sicht,
dass die Lebensleistung der Menschen in der DDR zu
wenig gesehen und gewürdigt wurde. Die meisten von
ihnen haben unter schwierigen wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen, politischen Bedingungen das Beste für sich,
ihre Lieben, ihre Familien getan. Diese Leistung hätte
damals mehr Anerkennung und mehr Respekt verdient
gehabt.
Trotz aller Fehler und bestehenden
Herausforderungen: Wir haben im wiedervereinigten Deutschland
gemeinsam unglaublich viel erreicht. Das sollten wir uns
viel öfter bewusst machen. Darauf können und darauf
sollten wir auch stolz sein. Wir sind ein Volk. Deshalb
sollten wir viel weniger von „Ost“ und „West“ sprechen
und von dem, was uns trennt. Vor allem aber sollten wir
weniger übereinander und mehr miteinander sprechen.
Die Wendezeit war geprägt von der Idee des runden
Tisches. Damals sind sehr unterschiedliche Menschen mit
einem gemeinsamen Ziel zusammengekommen: an einer
besseren, an einer demokratischen Zukunft zu arbeiten.
Ich bin fest davon überzeugt: Unsere Gesellschaft braucht
heute wieder mehr von diesem offenen
Aufeinanderzugehen. Es ist wichtig, auch mit Menschen
zusammenzukommen, sich auszutauschen, deren Meinung man im
Großen und Ganzen nicht teilt. Es ist besser, miteinander
an einem Tisch zu sitzen, als sich über Social Media aus
der Ferne anzubrüllen. 35 Jahre nach der
Wiedervereinigung ist es jetzt Zeit für einen Einigungsvertrag 2.0,
einen neuen Gesellschaftsvertrag, wenn man so will,
einen Pakt für stärkeres Vertrauen und Zusammenhalt
zwischen Ost und West.
Wer heute durch Deutschland fährt, der sieht in vielen
Regionen blühende Landschaften. Genauso gibt es in
allen Teilen der Republik aber auch Regionen, die von
großen Strukturbrüchen geprägt sind. Das ist längst keine
Frage mehr von Ost und West. Das ist in Gelsenkirchen
und Hagen nicht anders als in Bitterfeld und Bautzen. An
vielen Stellen haben sich Probleme festgesetzt, die oft
jahrelang, jahrzehntelang liegen gelassen wurden.
Wirtschaftliche Schwäche und Perspektivlosigkeit,
Armutsmigration, Sozialmissbrauch, Unsicherheit im
öffentlichen Raum – die Menschen erwarten zu Recht, dass diese
Probleme gelöst werden. Es ist Aufgabe aller
Demokraten der Mitte und aller politischen Ebenen, gemeinsam an
solchen Lösungen zu arbeiten.
Ich bin dem Bundeskanzler und der Bundesregierung
dankbar, dass wir endlich eine Lösung für die
kommunalen Altschulden bekommen. Ich setze dabei auch auf ein
gutes Miteinander im Länderkreis. Dieser Schritt ist für
viele Städte in Nordrhein-Westfalen, aber auch in
anderen Ländern wichtig. Damit kommen wir unserem
gemeinsamen Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse ein
gutes Stück näher. Nordrhein-Westfalen ist umgekehrt
immer offen dafür, Dinge zu unterstützen, die in anderen
Teilen der Republik wichtig sind. Die Zeit nach der
Wiedervereinigung war geprägt von einem großen
Miteinander und dem Bewusstsein von gemeinsamer
Verantwortung. Es war keine Frage, dass zum Beispiel auch die
Städte im Ruhrgebiet in den Kommunalsoli eingezahlt
haben, in den Fonds Deutsche Einheit, obwohl der
Strukturwandel dort schon in vollem Gange war. Viele dieser
Städte haben übrigens das Geld dafür am Kapitalmarkt
aufnehmen, dafür Schulden machen müssen. Zu einem
solchen Miteinander müssen wir wieder zurück.
Wir müssen auch im Länderkreis das
Kirchturmdenken hinter uns lassen. Wir müssen gemeinsam das
Notwendige tun, für gleichwertige Lebensverhältnisse in
allen Teilen der Republik, für einen wieder stärkeren
Zusammenhalt in unserem Land, für neues Vertrauen in
unsere Demokratie. Im Land, im Bund, in den
Kommunen – wir haben gemeinsam eine große Aufgabe: unser
Land wieder in Ordnung zu bringen. Dafür können wir
uns auf die Stärke beziehen, die unser Land nach der
Wiedervereinigung geprägt hat, die unser Land stark
gemacht hat, das Miteinander von Ost und West, Jung
und Alt, Stadt und Land. Diese Stärken müssen wir
nutzen, um die Herausforderungen gemeinsam anzugehen.
Dazu gehört auch – das kann man 35 Jahre nach der
deutschen Einheit, glaube ich, festhalten – ein neuer, ein
entschlossener Angang einer Staatsmodernisierung mit
einer effizienteren digitalen Verwaltung. Die Länder
spielen dabei eine ganz entscheidende Rolle.
Das Gespräch suchen und gemeinsam im
Schulterschluss handeln, das ist unser Auftrag. Wir nehmen
diesen Auftrag an, damit Deutschland 35 Jahre nach der
Wiedervereinigung noch stärker zusammensteht und eine
gute Zukunft hat.
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Kollege Wüst! – Als Nächstes darf ich Frau Ministerin
Drese aus Mecklenburg-Vorpommern ans Rednerpult
bitten.
Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Erlauben Sie mir bitte, dass ich trotz der
langen Tagesordnung heute für Mecklenburg-
Vorpommern und als gebürtige Rostockerin das Wort ergreife!
Ich glaube, es ist wichtig, gerade in diesen Zeiten, in
denen vieles infrage gestellt und mit negativen Etiketten
behaftet wird, die Wiedervereinigung zu würdigen und
vor allem den vielen Menschen in Ostdeutschland, die
durch Mut, Hartnäckigkeit und Zusammenhalt den Weg
dazu bereitet haben, herzlich zu danken.
Es war ein langer Weg von der friedlichen Revolution
im Herbst 1989 bis zum offiziellen Inkrafttreten des
Einheitsvertrags am 3. Oktober 1990. Das ist nun fast auf
den Tag genau 35 Jahre her. Dieses Jahr zwischen
Oktober 1989 und Oktober 1990 gehört zu den größten
Ereignissen der deutschen Geschichte. Darauf dürfen, darauf
sollten wir stolz sein und dies auch zeigen. Wir neigen in
Deutschland oft dazu, schnell alles als selbstverständlich
zu nehmen. Die friedliche Revolution und der Weg zur
Wiedervereinigung waren aber alles andere als
selbstverständlich. Sie waren Glanzlichter deutscher Geschichte –
dank zunächst einzelner mutiger Frauen und Männer,
denen sich immer mehr Menschen anschlossen und die
schließlich eine Diktatur zum Einsturz brachten, und
auch dank der großen Solidarität der Menschen und
Entscheidungsträger in Westdeutschland.
Natürlich gehört zu einer Bilanz nach 35 Jahren auch
die Feststellung, dass der Transformationsprozess
gewaltige Ausmaße angenommen hat und bis heute nachwirkt.
Die Transformationserfahrung der Menschen in der
ehemaligen DDR und die Strukturschwäche in weiten Teilen
Ostdeutschlands sind signifikante Beispiele dafür. Und
natürlich bedeutet diese Feststellung nicht, kleinzureden,
dass es auch viele Regionen und Menschen in
Westdeutschland gibt, die ähnliche Erfahrungen gemacht
haben oder noch machen. Auch das möchte ich
ausdrücklich betonen.
Wir in Mecklenburg-Vorpommern wollen als
Mitantragsteller mit diesem Antrag aber auch den Blick nach
vorn werfen, um die bestehenden Strukturschwächen in
allen Teilen Deutschlands zügig zu beheben. Bei
Einkommen und Vermögen, aber auch beim Anteil von
Ostdeutschen in Führungspositionen besteht
Aufholbedarf. Große Hoffnung verbinden wir mit dem
Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische
Transformation in Halle (Saale).
Wir brauchen Begegnung und Verständnis
füreinander, auch und gerade, wenn wir nicht überall einer
Meinung sind. Wir brauchen wissenschaftliche Erkenntnisse,
um den eingeleiteten Wandel erfolgreich
weiterzugestalten. Wir brauchen Räume für Erinnerung und Innovation.
Wir brauchen neue Ideen, und das alles eingebettet in
Zuversicht in den europäischen Einigungsprozess. Dieser
Optimismus, dieses Sich-Verlassen auf die eigene Stärke
ist uns manchmal ein wenig abhandengekommen. Wir
verbinden diesen Antrag ausdrücklich mit einem
positiven Blick auf die Zukunft, auf die Tatkraft und die
Innovationsfähigkeit der Menschen in unserem Land, und
zwar der Menschen in West und Ost. – Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Drese! – Als Nächstes darf ich das Wort weitergeben an
Frau Staatsministerin Kaiser, Beauftragte der
Bundesregierung für Ostdeutschland.
Elisabeth Kaiser, Staatsministerin beim
Bundesminister der Finanzen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Als Beauftragte der Bundesregierung für
Ostdeutschland möchte ich Ihnen sehr herzlich für diese
Debatte und diesen Antrag danken.
Wenn wir bald den 35. Jahrestag der
Wiedervereinigung feiern, dann blicken wir durchaus auf eine sehr
beeindruckende Bilanz. Der Osten Deutschlands hat sich
gut entwickelt. Die Wirtschaft wächst mittlerweile
schneller als im Westen. Investoren wissen, dass
Ostdeutschland ein attraktiver Standort ist, spitze beim
Ausbau erneuerbarer Energien, mit gut qualifizierten
Arbeitskräften und exzellenten Forschungseinrichtungen.
Auch die Lebensumstände haben sich massiv verbessert.
Gern flanieren wir durch die sanierten ostdeutschen
Altstädte und genießen die wunderbare Natur.
Wir können stolz darauf sein, was wir in einer
gemeinsamen Kraftanstrengung von Ost und West erreicht
haben. Doch der Weg dahin war steinig. Die 1990er-Jahre
haben tiefe Spuren in der ostdeutschen Gesellschaft
hinterlassen. Fast alle Ostdeutschen haben damals harte
Brüche in ihren Arbeitsbiografien erlebt. Teilweise
wurden ihre Studien- und Berufsabschlüsse über Nacht
entwertet. Für viele aus der Generation, die damals mitten
im Berufsleben stand, war das durchaus eine
traumatische Zeit. Selbst junge Ostdeutsche, die damals noch gar
nicht geboren waren, wissen um die Verletzungen aus
dieser Zeit. Die Sorgen und Ängste der Nachwendejahre
sind Teil eines kollektiven ostdeutschen Gedächtnisses.
Hinzu kommt: Diese Umbrüche sind nicht vorbei. Bis
heute verlassen viele junge Menschen die ländlichen und
eher strukturschwächeren Regionen des Ostens, sobald
sie die Schule oder das Studium, die Ausbildung
abgeschlossen haben. Und das hat Konsequenzen: Oft gibt es
keinen Bäcker mehr. Immer mehr Arztpraxen schließen.
Der Bus kommt seltener. Den Vereinen geht der
Nachwuchs aus. Städten und Gemeinden fehlt es an wichtigen
Steuereinnahmen.
Wir müssen gute Wege finden, attraktive Arbeitsplätze
zu erhalten und neue zu schaffen, Fachkräfte
anzuwerben, Dorfschulen und Schwimmbäder weiter zu
betreiben, oder auch Wege, pflegebedürftige Menschen an
ihrem vertrauten Wohnort weiter versorgen zu können.
Im Interesse des ganzen Landes übrigens, denn all die
Probleme, mit denen wir im Osten vor Ort gerade zu
kämpfen haben, kennen natürlich auch strukturschwache
Regionen im Westen nur zu gut. Der Blick in den Osten,
darauf, wie wir hier Probleme lösen, lohnt sich –
insbesondere, weil man hier den Wandel kennt und auch mit
enormen Umbrüchen Erfahrung hat. Und das kann
durchaus eine wichtige Ressource sein, die wir nutzen
sollten.
Genau mit diesem Hintergedanken entsteht zurzeit –
das wurde gerade schon erwähnt – das Zukunftszentrum
für Deutsche Einheit und Europäische Transformation in
Halle. Hier wollen wir Menschen aus ganz Europa
miteinander ins Gespräch bringen, um die Erfahrungen aus der
Zeit nach 1990 zu beleuchten. Denn 35 Jahre nach der
Wiedervereinigung befinden wir uns alle gemeinsam in
einer Zeit von enormen Umbrüchen. Eine unsichere
Weltlage, die Notwendigkeit des Schutzes unserer
Lebensgrundlagen und die rasante Entwicklung digitaler
Technologien stellen uns vor zusätzliche
Herausforderungen, die nach Antworten verlangen. Insofern ist das
Zentrum ein gesamtdeutsches Vorhaben von nationaler
und europäischer Bedeutung. Und deshalb möchte ich in
diesem Kreis noch mal mit Nachdruck um Ihre
Unterstützung für dieses Projekt werben.
Aus den Erfahrungen wollen wir ableiten, wie wir alte
Fehler vermeiden und künftige Umbrüche besser
gestalten können. Wichtig erscheint mir dabei, dass wir die
Sorgen der Menschen ernst nehmen und keine leeren
Versprechungen machen. Als politisch Verantwortliche
haben wir die Aufgabe, die Unsicherheiten der Menschen
zu verbalisieren, klar zu benennen, was ist und was wir
tun. Die Menschen müssen unser politisches Handeln
nachvollziehen können. Nur so entsteht Verständnis, und
so entsteht Vertrauen. Wenn wir das hinkriegen, stärkt
das unsere Demokratie und fördert die innere Einheit
unseres Landes. Und dann werden wir auch die
Herausforderungen der kommenden 35 Jahre gemeinsam in
Einheit und Vielfalt gut bewältigen.
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Staatsministerin!
Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Es
liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden.
Wir sind übereingekommen, sofort in der Sache zu
entscheiden.
Wer für das Fassen der Entschließung ist, den bitte ich
um das Handzeichen. – Einstimmig.
Damit ist die Entschließung gefasst.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 84 auf:
TOP 84
Entschließung des Bundesrates „Social-Media-
Schutzräume für Kinder und Jugendliche“ –
Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 495/25)
Dem Antrag ist das Land Mecklenburg-
Vorpommern beigetreten.
Auch hierzu liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes hat
das Wort: Herr Ministerpräsident Voigt aus Thüringen.
Mario Voigt (Thüringen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle
kennen den Gedanken: Wir sollten die Welt öfter mit
Kinderaugen sehen. – „Mit Kinderaugen sehen“, was meinen
wir damit? Wir meinen damit, unserer Umwelt, unserer
Gesellschaft, aber auch unseren Nächsten öfter
unvoreingenommen, offen, mutig, mit der Unbeschwertheit eines
Kindes entgegenzutreten. Was sehen aber Kinderaugen
heute? Wie ist die reale Situation? Blicken sie noch
unbeschwert auf unsere Umwelt? Die Wissenschaft spricht
hier eine klare Sprache, und ich möchte hinzufügen: eine
alarmierende.
Viele Kinder und Jugendliche verlieren sich in der
digitalen Welt und verlieren damit auch die Chance auf
eine unbeschwerte Kindheit. Mittlerweile werden von
einem durchschnittlichen deutschen Jugendlichen jeden
Tag über 100 Meter per Daumen auf dem Handy
gescrollt. Jeder vierte deutsche Jugendliche weist ein
pathologisches Nutzungsverhalten auf. Und mittlerweile ist
fast jedes Kind zwischen 10 und 14 Jahren schon mal von
einem fremden Erwachsenen über einen Fake-Account
nach einem Nacktbild gefragt worden. Das ist die
Wirklichkeit in Deutschland.
Für viele unserer Kinder und Jugendlichen besteht die
Welt nicht mehr aus Bolzplatz, aus Baden im Freibad
oder Baumhaus bauen. Ihre Welt ist eine von Likes,
Algorithmen und TikTok-Videos geworden. Was ist die
Folge daraus? Eine stille Pandemie von Unruhe, von
innerer Leere, von sozialer Entfremdung, von
psychischen Erkrankungen. Seit Durchbruch der großen
sozialen Plattformen – TikTok, Snapchat, anderer – ist die
Zahl psychischer Erkrankungen bei Jugendlichen deutlich
angestiegen. Wirkungen sind Depressionen und
Angststörungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der nunmehr
vorliegenden Bundesratsinitiative wollen wir als
Kindermedienland Thüringen gemeinsam mit Ihnen ein klares
Schutzversprechen für unsere Kinder und Jugendlichen
abgeben. Es ist unsere Pflicht als Politiker, unserem
Nachwuchs die Kindheit zu ermöglichen. Eine Kindheit
mit Freunden statt Followern, mit Siegen und Scheitern
statt Likes. Psychologen wie Jonathan Haidt schreiben:
Das ist die erste Generation, die im digitalen Experiment
aufwächst, ohne Einwilligung und ohne Exit-Taste.
Hirnforscher wie Manfred Spitzer sagen: Wir berauben die
Kinder ihrer geistigen Gesundheit, wenn wir sie
ungeschützt den digitalen Dauerreizen ausgesetzt lassen. Und
Gerald Hüther sagt: Ein Kind entwickelt sich dort
gesund, wo es sich gebraucht fühlt und die Erfahrung
macht, selbst etwas bewirken zu können.
Es braucht Zeit für Entwicklung für Kinder und
Jugendliche. Sie brauchen Bindung, nicht Bewertung. Das
sieht übrigens auch die Mehrzahl der Deutschen so.
77 Prozent der Befragten setzen sich für eine
Altersregulierung für soziale Netzwerke ein, weil viele Menschen in
unserem Land spüren, dass wir in einer durch und durch
digitalisierten Welt für unsere Kinder und Jugendlichen
Dinge ins Rutschen gebracht haben.
Es geht nicht darum, dass wir sehen, dass die
Gesellschaft durch Technologie zerstört wird. Nein, es geht
darum, dass wir nicht gleichgültig gegenüber ihren
Nebenwirkungen sein dürfen. Wir machen das – und das ist
das, was wir vorschlagen –, was wir immer tun: Wir
schützen unsere Kinder. Wir geben ihnen ja auch keinen
Alkohol mit 12 Jahren. Wir lassen sie auch nicht mit
14 Jahren Auto fahren. Und genau deswegen ist doch die
Frage zu stellen: Warum sollten wir ihnen dann mit 10
oder 11 Jahren Zugang zu Plattformen geben, die
nachweislich psychisch belastend sind? Deswegen muss sich
Kinderschutz auch im Digitalen bewähren. Ich bin der
Bundesbildungsministerin sehr dankbar für ihre Initiative
und für die Expertenkommission, weil sie uns die
Möglichkeit bietet, genau diesen Weg gemeinsam zu
beschreiten.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem
vorliegenden Entschließungsantrag wollen wir eines explizit nicht:
Wir wollen nicht Kindern und Jugendlichen digitale
Teilhabe verwehren. Das wäre wirklichkeitsfremd und
tatsächlich auch falsch. Aber wir wollen ihnen die
Möglichkeit eröffnen, gesund und selbstbestimmt in einer
digitalen Welt aufzuwachsen. Deshalb fordern wir klare
Leitplanken, eine Stärkung von Medienbildung und
digitaler Souveränität, damit unsere Kinder lernen, mit den
Chancen und Gefahren der Plattformen umzugehen, und
Schutzräume – auch rechtlich verankert –, die
Cybergrooming, Hass und Hetze sowie Desinformation
wirksam begrenzen, und die Unterstützung für eine digitale
Gesamtstrategie, für die Expertinnen und Experten
tragfähige Regeln für die Nutzung sozialer Netzwerke unter
16 Jahren erarbeiten. Das ist unser Schutzversprechen. Es
geht uns um die psychische Gesundheit unserer Kinder
und darum, ihnen die Werkzeuge an die Hand zu geben,
die sie stark machen für die digitale Zukunft.
Jetzt wird der eine oder andere einwenden: Das ist ja
die Verantwortung der Eltern. – Natürlich! Als
zweifacher Familienvater habe ich Verantwortung dafür, wie
meine Kinder sich im digitalen Raum bewegen. Aber
machen wir doch bitte schön das, was wir an anderen
Stellen auch tun: Unterstützen wir, stärken wir die
rechtlichen Möglichkeiten! Das machen wir auch in anderen
Bereichen über Altersfreigaben, Jugendschutzgesetz und
Bildungsprogramme. Ich kann für mich ganz persönlich
sagen: Es ist nicht meine Überzeugung, dass Politik sich
in alles einmischen muss. Aber wir müssen an
bestimmten Stellen als Recht- und Gesetzgeber Grenzen setzen.
Es braucht Mut zur Entscheidung und nicht
Kapitulation und Gleichgültigkeit vor neuen Technologien. Der
Staat ist nicht nur Hüter der Ordnung. Er ist auch
Wächter für die Schwächsten in unserem Land. Und das sind
die Kinder und Jugendlichen. Deswegen brauchen wir
diesen gesellschaftlichen Aushandlungsprozess. Und wir
sollten über eines entscheiden: Wollen wir wieder
Kinderaugen zum Leuchten bringen? Wollen wir Klarheit auch
bei digitalen Plattformen? – Recht herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Kollege Voigt! – Als Nächstes darf ich das Wort an
Herrn Minister Liminski aus Nordrhein-Westfalen geben.
Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst ein Wort des Dankes an
den Freistaat Thüringen und insbesondere an
Ministerpräsident Voigt: Sie greifen mit Ihrem Antrag ein Thema
auf, das in der Tat Eltern, Schulen und Politik
gleichermaßen umtreibt.
Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer Welt
auf, in der soziale Medien allgegenwärtig sind. Soziale
Medien bieten erst einmal viele Chancen. Junge
Menschen haben heute Zugang zu mehr Information und
damit auch zu mehr Wissen als jede Generation vor
ihnen. Sie haben die Chance, sich mit Menschen auf der
anderen Seite des Globus zu vernetzen, auszutauschen
und damit ihren Horizont zu erweitern. Diese Seiten darf
man in der Debatte nicht vergessen. Aber klar ist: So
groß die Chancen sind, so groß sind auch die Risiken. In
den sozialen Medien werden nicht nur Informationen
verbreitet, sondern auch gezielte Desinformation und
Hassbotschaften bis hin zu schlimmer Propaganda – oft
von denjenigen, die unsere Demokratie zerstören wollen,
von innen und von außen. Das macht mir Sorgen, nicht
nur als Politiker, sondern auch als Vater junger Kinder.
Denn es geht dabei auch und gerade um die psychische
Gesundheit unserer Jüngsten.
Schon Erwachsene merken ja kaum, wie sie durch
soziale Medien manipuliert werden. Erst recht aber gilt das
für Kinder und Jugendliche. Zur Wahrheit gehört:
Plattformen sind bewusst so gebaut, dass sie fesseln –
Autoplay, Push-Nachrichten, endloses Scrollen. Hinzu
kommen Algorithmen, Bots und Fake Accounts, die
bestimmte Inhalte künstlich verstärken. All das hat Folgen: von
politischer Radikalisierung über Konzentrationsprobleme
bis hin zu Depression und Sucht. Wer das verharmlost,
der verkennt die Realität. Deshalb dürfen wir es nicht
zulassen, dass manche Plattformen Schund und Schmutz
in die Herzen und Hirne unserer Kinder treiben.
In der Problembeschreibung und Dringlichkeit sind
wir uns also einig. Bei der Lösung ist mir neben der
Klarheit im Ziel aber auch Realismus in der Ausführung
wichtig. Und das heißt mit Blick auf das viel diskutierte
Thema „Social-Media-Verbot für Jugendliche“:
Lösungen müssen rechtlich durchsetzbar, technisch umsetzbar
und gesellschaftlich vermittelbar sein. Ein
Pauschalverbot bis hin etwa zu einer Grenze von 16 Jahren – da muss
man mit Blick auf diese drei Maßstäbe durchaus ein
Fragezeichen setzen. Es geht dann um einen tiefen
Eingriff in die Privatsphäre, Stichwort „rechtliche
Durchsetzbarkeit“. Es geht dann darum, technisch tatsächlich
wirksame Lösungen zu schaffen gegenüber der
digitalaffinsten aller Generationen. Und es geht dann um eine
Regulierung gegenüber den Jüngsten. Wir müssen
aufpassen, dass wir hier nicht selbst einen
Generationenkonflikt anlegen zwischen Jung und Alt, zwischen
Digitalaffinen und solchen, für die das Handy nur Beiwerk ist.
Für eine solche Regulierung mit Akzeptanz steht die
Medienpolitik der Länder. Denn es ist nicht der Bund,
sondern es sind die Länder, die dafür die Kompetenz im
doppelten Sinne haben: zum einen die
verfassungsrechtliche Zuständigkeit, zum anderen aber – und davon bin
ich fest überzeugt – das Know-how und die Expertise.
Das ist der Grund, warum wir in gleich drei Feldern
dieses Thema heute schon bearbeiten.
Erstens: Regulierung. Klar ist: TikTok und Co dürfen
kein rechtsfreier Raum sein. Mit dem
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag haben wir Länder bereits ein
differenziertes Regelwerk aufgelegt. Und wir entwickeln es
weiter, was leider die wenigsten wissen. Zum 1.
Dezember in diesem Jahr wird eine Novellierung rechtswirksam,
mit der wir die Gerätehersteller verpflichten,
Alterseinstellungen auf Betriebssystemebene vorzusehen. Das
heißt: Einmal bei der Grundeinstellung eingegeben findet
künftig auf diesem Endgerät nur das statt, was mit dieser
Alterseingabe korreliert. Eine solche Regulierung, eine
solche Umsetzung würde sehr viel Frieden in viele
Familien in Deutschland bringen – ich weiß, wovon ich rede –,
wenn künftig nicht mehr in jeder App, in jedem Portal,
bei jeder Anwendung das Alter eingegeben werden muss –
wodurch die Kontrolle leicht umgangen werden kann –,
sondern wirklich auf dem Betriebssystem ganz am Anfang
bei der Grundeinstellung. Ein ganz wichtiger Schritt!
Zweitens: Rechtsdurchsetzung. Was offline nicht legal
ist, das darf auch online nicht legal sein. Deshalb muss es
auch Konsequenzen geben. Hierfür braucht es wirksame
Verfahren, auch im Vollzug. Ich kann darauf verweisen,
dass wir als Länder mit dem KIVI-Tool künstliche
Intelligenz erfolgreich dafür einsetzen, Verstöße gegen das
geltende Recht nicht nur zu detektieren, sondern diese
anschließend mit unseren Behörden auch zu verfolgen.
Und drittens, ganz wichtig: die Prävention.
Medienkompetenz lernt man nur durch reflektierte Nutzung,
Schritt für Schritt, aber vor allem auch begleitet. Richtig
ist, dass Eltern mit dieser Aufgabe nicht alleingelassen
werden dürfen. Schulen spielen hier eine Schlüsselrolle,
aber auch Vereine, Kultur und Ehrenamt. Hier sind wir
als Länder nah dran und gefragt, Medienkompetenz – als
unsere ureigene Aufgabe – zu stärken.
Der Bund befasst sich nun auch mit diesem Thema,
Frau Bundesministerin. Es ist gut, dass hierzu eine
Expertenkommission eingesetzt worden ist. Ihre Arbeit
müssen wir abwarten. Entscheidend dabei ist aber: Die
Länder als die eigentlich zuständigen Akteure dürfen
nicht auf eine Nebenrolle im Länderbeirat reduziert
werden. Ihre Expertise gehört in das Zentrum der
Kommission. Deshalb hoffe ich und schlage vor, dass die
Bundesregierung an dieser Stelle das Design der Kommission
noch einmal überdenkt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir das
hier diskutieren, ist richtig, und dafür bin ich dankbar.
Dafür ist der Antrag Thüringens ein wichtiger Anstoß. In
der Sache aber sollten wir als Länder nicht nach dem
Bund rufen, sondern selbst unsere Kompetenz nutzen –
gerne gemeinsam und gerne gemeinsam mit dem Bund. –
Vielen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Minister Liminski! – Es hat jetzt das Wort: Frau
Bundesministerin Prien.
Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ist es mir ein
Anliegen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, lieber Mario
Voigt, Ihnen für die Einbringung dieses Antrages zu
danken. Wir haben ja bei meinem Antrittsbesuch vertieft
über dieses Thema gesprochen, und wir waren uns einig,
dass die Herausforderungen in diesem Bereich Familien,
Kinder, Jugendliche, Schulen, Zivilgesellschaft und
Politik betreffen und dass wir hier in einer
Verantwortungsgemeinschaft sind. Denn wir sprechen über den
Jugendmedienschutz, aber wir sprechen eben auch über den
Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. Wir
sprechen über das, was an Schulen stattfindet, und wir
sprechen über den Alltag, die Lebenswelten von Kindern
und Jugendlichen – Sie haben das ausgeführt –, und diese
sind durchdrungen und geprägt von digitalen Medien.
Daraus resultieren Chancen – ja, ich finde es wichtig, auf
die Chancen zu schauen –, aber eben auch massive und
nicht zuletzt gesundheitliche Risiken. Und davor dürfen
wir die Augen nicht weiter verschließen.
Sie haben auf die Vielzahl an Studien, die inzwischen
ein relativ klares Bild zeigen, hingewiesen. Sie kennen
die Befunde: exorbitante Nutzungszeiten besonders in
Deutschland, Konzentrationsstörungen, Essstörungen,
Depressionen, Cybermobbing und viele andere
Phänomene, mit denen diese Generation aufwächst. Das muss
uns aufhorchen lassen. Viele junge Menschen sehen und
benennen diese Risiken inzwischen übrigens selbst sehr
klar. Sie sagen: Ich weiß, dass ich viel zu viel an meinem
Telefon, an meiner Smartwatch hänge. Oder Sie sagen:
Es braucht ein Mindestalter für Social Media. Es braucht
wirksame Altersverifikationen, weil ich es selber nicht in
den Griff bekomme.
Ich bleibe dabei – und das sage ich als
Bundesjugendministerin und als Bundesbildungsministerin –: Wir
sind hier in einer Verantwortungsgemeinschaft für
Kinder- und Jugendmedienschutz. Wir haben einen
gemeinsamen Auftrag. Dabei ist mir die verfassungsrechtliche
Aufgabenteilung sehr wohl bewusst. Wir haben uns
gemeinsam der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet.
Wir haben uns verpflichtet, eine sichere und
unbeschwerte Teilhabe in der digitalen Welt auch für Kinder zu
gewährleisten. Natürlich bewegt sich der moderne Kinder-
und Jugendmedienschutz immer im Spannungsfeld
zwischen Schutz, Befähigung und Teilhabe. Unser Abwägen
und Handeln gleicht dann natürlich einem Spagat.
Für mich ist klar: Wenn wir Kinder und Jugendliche
entsprechend ihres jeweiligen Alters- und
Entwicklungsstandes vor Inhalten schützen wollen, dann braucht es
eine wirksame Altersverifikation. Das allein wird das
Problem natürlich nicht lösen. Ich habe mich sehr darüber
gefreut, dass der – ich glaube, weltweit bekannteste –
Bildungsforscher John Hattie, der ja gerade in
Deutschland ist, uns bescheinigt hat, dass die Debatte in
Deutschland in einer Art und Weise differenziert geführt wird wie
wohl kaum irgendwo anders auf der Welt. Das ist ein
sehr schönes Kompliment. Und in diesem Sinne nehme
ich auch diese Debatte heute – Herr Liminski – wahr. Es
gibt auch da wieder nicht die einfachen Antworten, und
ich bin weit davon entfernt, diese einfachen Antworten
geben zu wollen.
Ich will darauf hinweisen, dass wir sehr bewusst eine
wissenschaftliche – und zwar eine unabhängige
wissenschaftliche – Kommission eingerichtet haben, die
Handlungsempfehlungen zu vier Schwerpunkten erarbeiten
soll: mehr Sicherheit in der digitalen Welt;
gesundheitliche Auswirkungen der Mediennutzung und Gestaltung
von Onlineplattformen mit Blick auf die psychische
Gesundheit; wir wollen uns in der Kommission mit den
neuen Herausforderungen und Chancen im Zusammenhang
mit der künstlichen Intelligenz beschäftigen; und es geht
natürlich um eine Stärkung der Medienkompetenz von
Kindern, Jugendlichen, Eltern, Fachkräften, und das auf
allen Ebenen und auch in allen Institutionen. Das ist also
ein sehr breiter Ansatz, und ich glaube, damit werden wir
auch der Komplexität, also der Breite und der Tiefe, des
Problems gerecht. Die Expertenkommission wird ihre
Arbeit in der kommenden Woche aufnehmen. Wir
haben – Herr Liminski –, obwohl es eine wissenschaftliche
Kommission ist, von Anfang an die Länder mit an den
Tisch geholt, und zwar nicht nur die Bildungsminister,
sondern auch die Jugendminister. In der Kommission
findet sich die föderale Ordnung, sie ist dort abgebildet.
Die Einsetzung der Expertenkommission ist ein
Zeichen dafür, dass wir endlich die Diskussion, die Debatte
um den Kinder- und Jugendmedienschutz in dieser
Gesellschaft führen. Wir führen sie, und zwar, ehrlich
gesagt, auf ganz anständigem Niveau. Das kann man ja
nicht unbedingt erwarten bei solch emotionalen Themen.
Insofern stehen wir, glaube ich, gemeinsam für einen
Kinder- und Jugendmedienschutz auf der Höhe der Zeit.
Ich danke allen Seiten, dass wir uns gemeinsam auf den
Weg machen, und Ihnen, dass auch Sie vonseiten des
Bundesrates hier einen wichtigen Beitrag geleistet haben.
Ich finde, wir machen das jetzt zusammen, und wir
machen das im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen.
Ich danke Ihnen sehr dafür.
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Bundesministerin Prien! – Damit sind wir am Ende der
Aussprache angekommen.
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend –
federführend – sowie dem Ausschuss für Digitales und
Staatsmodernisierung und dem Ausschuss für
Kulturfragen – mitberatend.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 61 auf:
TOP 61
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 1272/2008,
(EU) Nr. 528/2012, (EU) 2019/1021 und (EU)
2021/697 hinsichtlich der
Verteidigungsbereitschaft und der Erleichterung von Investitionen im
Verteidigungsbereich und der Bedingungen für die
Verteidigungsindustrie
COM(2025) 822 final; Ratsdok. 10526/25
(Drucksache 305/25, zu Drucksache 305/25)
Hier gibt es eine Wortmeldung, und zwar des
Kollegen Rhein aus Hessen.
Boris Rhein (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! 1989 vertrat
Francis Fukuyama noch die Ansicht, Demokratie,
Liberalismus, Marktwirtschaft hätten sich als Ordnungsmodelle
nach dem Zusammenbruch der UDSSR weltweit
durchgesetzt. Spätestens nach dem Überfall des
Kriegsverbrechers Wladimir Putin auf die Ukraine sind wir in der
Realität angekommen, und zwar hart und brutal. Wir
erleben eine der herausforderndsten und eine der
konfliktreichsten Zeiten seit dem Ende des Zweiten
Weltkrieges, ja wir stehen mitten in einer Neuordnung der
Welt, in einem echten Systemkonflikt zwischen liberalen
Demokratien auf der einen Seite und einer Achse der
Autokraten auf der anderen Seite. Ich muss sagen: Der
Gipfel der Kriegsverbrecher und der Schurkenstaaten in
Shanghai ist schon ein unübersehbares Fanal gewesen.
Darauf muss Europa, darauf muss Deutschland reagieren.
Wir müssen darauf schnell reagieren, wir müssen darauf
entschlossen reagieren. Und ja: Wir müssen mit einer
umfassenden Rüstungsoffensive reagieren, weil Frieden,
Freiheit und Wohlstand auch das Ergebnis von
Militärausgaben und von Investitionen in die Rüstungsindustrie
sind.
Deutschland hat – da müssen wir uns nichts
vormachen – seine Verteidigungsfähigkeit viel zu lange
ausgelagert, vor allem an die Vereinigten Staaten. Aber wir
müssen jetzt wahrnehmen, dass Gewissheiten, die wir
jahrzehntelang hatten, alte Gewissheiten ins Wanken
geraten. Auch da müssen wir uns nichts vormachen: Wir
haben die eigene Stärke und die Resilienz vernachlässigt.
Insoweit kann man sagen: Die Zeit der Komfortzonen ist
vorbei. Wir müssen Verteidigung in die eigene Hand
nehmen – sicherer, souveräner, resilienter.
Vor diesem Hintergrund ist es richtig und begrüße ich
es ausdrücklich, dass die Europäische Union jetzt ein
großes Paket für die Verteidigungsbereitschaft auf den
Weg bringt. Denn wir brauchen nicht mehr regulatorische
Hindernisse, sondern mehr Hightech. Wir brauchen keine
Bedenken, sondern den schnellen und nachhaltigen
Aufbau von Produktions- und Entwicklungskapazitäten.
Insofern ist es auch richtig – und auch dafür bin ich
dankbar –, dass die Bundesregierung die
verteidigungspolitische Zeitenwende eingeleitet hat. So viel Geld wie
nie zuvor in der Geschichte der Bundeswehr stecken wir
in Verteidigung und Sicherheit, und wir investieren dabei
ganz bewusst vor allem in die Beschaffung von Material,
Fahrzeugen, Ausrüstung. Aber wir müssen die
Investitionen doppelt nutzen; das ist meine feste Überzeugung:
zum einen natürlich für die Verteidigungsfähigkeit
unseres Landes, aber zum anderen auch zum Ankurbeln
unserer Wirtschaft, für Wachstum und Wohlstand. Wir
brauchen ein Kampffähigkeits- und Konjunkturpaket. Die
deutsche Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie ist ein
Garant für Wachstum und Wohlstand, aber eben auch für
Frieden und Souveränität. Deshalb muss es jetzt darum
gehen, die deutsche Verteidigungs- und
Sicherheitsindustrie weiter zu stärken, um sie von den
Rüstungsinvestitionen profitieren zu lassen.
Die Investitionen aus beiden Sondervermögen können
ein echter Gamechanger für den Innovations- und
Wirtschaftsstandort Deutschland sein, und zwar dann, wenn
wir beide Pakete intelligent miteinander verknüpfen.
Deswegen sage ich: Wir brauchen eine
Deutschlandgarantie für die Verteidigung. Mit den
Verteidigungsmilliarden des Bundes müssen wir dieses Kampffähigkeits-
und Konjunkturpaket für Deutschland – wie ich es eben
nannte – schnüren, und zwar mit Aufträgen für unsere
nationale Rüstungsindustrie und mit Investitionen in die
Wehrfähigkeit unserer Infrastruktur.
Aber es stellen sich dabei auch Fragen, die wir
beantworten müssen: Warum bestellen wir den Nachfolger des
Transportpanzers „Fuchs“ in Finnland? Diese Frage stellt
sich. Warum bestellen wir ihn nicht bei einem deutschen
Hersteller? Ist es nicht ein strategischer Nachteil, dass ein
erheblicher Teil des Sondervermögens in die USA
fließt – auch diese Frage müssen wir uns stellen –, zum
Beispiel für den CH-47, den schweren
Transporthubschrauber, oder für den Kampfjet F-35? Wie fördern wir
Innovationen? Die Amerikaner investieren zum Beispiel
sehr viel Geld in unsere Rüstungs-Start-ups. Aber was
passiert eigentlich, wenn sie das Kapital abziehen und
damit ja auch die Wertschöpfung durch diese
Innovationen beenden?
Meine Damen und Herren, es gibt noch eine andere
Frage. Da sind insbesondere wir Länder gefragt. Wann
passen wir die Zivilklauseln an unseren Universitäten den
geostrategischen Realitäten an und öffnen sie für
militärische Forschung? Das ist eine Frage, die sich stellt. Da
müssen wir umdenken, weil die Dinge sich eben
verändert haben. Es gibt einen hessischen Automobilhersteller,
der dafür einen guten Slogan hatte: Umparken im Kopf.
Jetzt ist Umparken im Kopf in diesen Fragen gefragt, und
die Ausgangslage ist ja eine gute, insbesondere für unsere
Produkte. Wir sind der fünftgrößte Rüstungsexporteur.
Die Bandbreite unserer Unternehmen ist besonders groß.
In kaum einem anderen Land herrscht so eine große
Vielfalt, was Produkte, Größe und Struktur der Unternehmen
betrifft. Diese Ausgangslage müssen wir für eine
umfassende Rüstungsoffensive nutzen, die nationale Sicherheit,
Souveränität und Standortpolitik miteinander verbindet,
für eine Verteidigung, die aus einem Guss ist.
Wir haben in Hessen diesen Prozess bereits eingeleitet
mit dem ersten Rüstungsgipfel im Mai. Wir werden im
Oktober einen zweiten Rüstungsgipfel haben, auf dem
wir gemeinsam mit der Branche an der Strategie arbeiten,
wie Hessens Unternehmen einen Beitrag zur
Verteidigungsfähigkeit Deutschlands leisten können. Das ist ein
Prozess, den wir auch bundesweit brauchen. Insoweit will
ich zum Abschluss sagen: Das, was heute auf dem Tisch
des Bundesrates liegt, ist dafür eine sehr gute Grundlage.
Deshalb ist meine Bitte, dass wir eine unterstützende
Stellungnahme dazu abgeben sollten. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Kollege Rhein!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 18:
TOP 18
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des
Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der
Kindererziehungszeiten (Drucksache 357/25)
Hier gibt es die Wortmeldung von Herrn
Bürgermeister Dr. Bovenschulte.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Von dem heute vorliegenden Gesetzentwurf geht ein
wichtiges Signal aus. Festgelegt werden soll, dass bis
zum Jahr 2031 das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent
sinken darf. Sichergestellt werden soll dies durch eine
jährliche Rentenanpassung. Diese Maßnahme ist
dringend notwendig, denn ohne sie würde das Niveau bald
die genannte Marke unterschreiten. Ich möchte deshalb
der Bundesregierung ganz ausdrücklich dafür danken,
dass sie den Gesetzentwurf so zügig auf den Weg
gebracht hat. Denn eines muss klar sein und muss in
Deutschland immer gelten: Wer sein Leben lang hart
gearbeitet hat, der muss im Alter auch ordentlich
abgesichert sein.
Für die meisten Menschen in Deutschland ist die
gesetzliche Rente die wichtigste, häufig sogar die einzige
Einkommensquelle im Alter. Ob in der Pflege, im
Handwerk, in der Industrie oder im Einzelhandel: In allen
Branchen ist die große Mehrheit der Beschäftigten auf sie
angewiesen. Für sie ist der heutige Tag deshalb ein guter
Tag. Freuen werden sich auch viele Frauen über die
zusätzliche Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor
1992 geborene Kinder. Über die sogenannte Mütterrente
wird ja viel gelästert, aus meiner Sicht zu Unrecht, denn
sie stellt letztlich sicher, dass uns jedes Kind gleich viel
wert ist.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, wir dürfen allerdings nicht die Augen vor den
langfristigen Herausforderungen der Alterssicherung
verschließen. Wir brauchen eine nachhaltige Lösung für
die Finanzierung der Rentenversicherung. In der
Vergangenheit ist es uns gelungen, die Auswirkungen des
demografischen Wandels im Wesentlichen durch eine
Steigerung der volkswirtschaftlichen Produktivität zu
kompensieren. Das zeigt ein Blick auf die Zahlen. Obwohl der
Anteil der Rentenbezieher an der Gesamtbevölkerung in
den letzten Jahrzehnten stark gestiegen ist, liegen die
Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung seit
ungefähr 30 Jahren stabil bei 10 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts. Wesentlichen Anteil an dieser stabilen
Entwicklung hatte die deutliche Erhöhung der Erwerbsquote
von rund 50 Prozent im Jahr 1995 auf heute gut
55 Prozent.
Fazit: Auch in Zukunft kann und muss eine
konsequente Politik für Produktivität, Wachstum und
Vollbeschäftigung eine zentrale Rolle, vielleicht auch die
zentrale Rolle bei der Stabilisierung und Sicherung der
gesetzlichen Rente spielen. Das schließt natürlich
notwendige und sinnvolle Reformen zur Kostendämpfung nicht
aus. Eines wird mit uns aber nicht zu machen sein: eine
Politik der Rentenkürzung. Es bleibt von herausragender
Bedeutung, bei jeder Reform dafür Sorge zu tragen, dass
die gesetzliche Rente den erarbeiteten Lebensstandard
möglichst sichert. Und wir müssen das Risiko von Armut
und sozialer Ausgrenzung im Alter minimieren, gerade
bei Frauen. Gleichzeitig ist es wichtig, eine
Überforderung der jüngeren Generation durch einen stetigen
Anstieg der Beiträge zur Sozialversicherung zu vermeiden.
Hier ist aus unserer Sicht die doppelte Haltelinie, also
Stabilität nicht nur bei der Renten-, sondern auch bei der
Beitragshöhe, von großer Bedeutung. Darauf hat der
Bundesrat ja bereits in seinem Beschluss vom Juli
vergangenen Jahres hingewiesen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen
und Kollegen, die von Ministerin Bas eingesetzte
Rentenkommission hat also einiges auf dem Tisch und viel zu
tun. Ich kann für die Freie Hansestadt Bremen
versprechen, dass wir den Prozess konstruktiv begleiten werden.
Wir wollen gerne dabei mithelfen, Vorschläge zur
langfristigen Stabilität und Verlässlichkeit der
Rentenversicherung zu erarbeiten. Heute freuen wir uns aber erst
einmal über das vorgelegte Gesetzespaket und die
Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031. Denn finanzielle
Sicherheit im Alter ist eine Anerkennung von
Lebensleistungen und ein Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilität. –
Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Kollege Bovenschulte!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 3.
Über Ziffer 4 stimmen wir getrennt nach Buchstaben
ab. Ich rufe auf:
Buchstabe a! – Mehrheit.
Buchstabe b! – Minderheit.
Buchstabe c! – Mehrheit.
Nun Ziffer 5, ebenfalls nach Buchstaben getrennt. Ich
rufe auf:
Buchstabe a! – Mehrheit.
Buchstabe c! – Mehrheit.
Buchstabe d! – Mehrheit.
Buchstabe e! – Mehrheit.
Buchstabe f! – Mehrheit.
Buchstabe g! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 6.
Nun bitte das Handzeichen für den Rest der Ziffer 5! –
Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt.
Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Entschließung des Bundesrates – Nationale
Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz
aufnehmen – Antrag der Länder Schleswig-Holstein,
Brandenburg, Sachsen – Geschäftsordnungsantrag des
Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 447/19)
Hierzu erteile ich das Wort Herrn Ministerpräsident
Günther aus Schleswig-Holstein.
Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das
Grundgesetz wurde 1949 auch als Anspruch an unsere
Gesellschaft verfasst. Es hat über Jahrzehnte seine
Wirkung entfaltet und seine normative Kraft bewiesen. Die
darin festgeschriebenen Grundsätze und Rechte haben
unsere Gesellschaft geprägt. Umgekehrt enthält das
Grundgesetz in seiner heutigen Fassung die Essenz der
Entwicklungen, die wir gemeinsam durchlaufen haben,
wie beispielsweise die Herabsetzung des Wahlalters auf
18 Jahre, der besondere Schutz von Menschen mit
Behinderungen vor Diskriminierung und der Schutz der
natürlichen Lebensgrundlagen.
Eine weitere gesamtgesellschaftliche Errungenschaft,
die klar in diese Reihe gehört, ist unser Umgang mit den
nationalen Minderheiten und Volksgruppen in
Deutschland. Vier anerkannte Minderheiten gibt es in
Deutschland: die Sorben in Sachsen und Brandenburg, die
Friesen in Niedersachsen, in meiner Heimat Schleswig-
Holstein außerdem die Dänen sowie die Sinti und Roma
als Minderheit, die in allen Ländern zu Hause ist. Die
nationalen Minderheiten und Volksgruppen gehören
heute fest und unverrückbar zu Deutschland. Sie
bereichern unsere kulturelle Vielfalt und prägen unsere
Identität. Das ist Konsens unter allen demokratischen Parteien
und eine echte Errungenschaft, auf die wir gemeinsam
stolz sein können.
Doch nicht nur weltweit, sondern auch bei uns in
Deutschland nehmen die verbalen Angriffe auf
Minderheiten zu, wird Diskriminierung und Ausgrenzung wieder
das Wort geredet. Vor allem rechtsradikale,
rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien versuchen, sich mit
einer Rhetorik der Ausgrenzung zu profilieren. Deshalb
ist es heute umso wichtiger, den Schutz nationaler
Minderheiten und Volksgruppen dort zu verankern, wo er
nicht so leicht außer Kraft gesetzt werden kann: im
Grundgesetz. Auch um damit ein klares Zeichen zu
setzen, nach innen und außen. Wir zeigen den Minderheiten
in Deutschland klipp und klar, dass sie unumstößlich zu
Deutschland gehören, dass wir an dieser gemeinsamen
Errungenschaft festhalten und dass dies vom Grundgesetz
garantiert ist. Nach außen senden wir damit das Signal: In
Deutschland genießen Minderheiten höchsten Schutz. Bei
uns muss niemand seine kulturelle Identität leugnen oder
verstecken, sondern kann sie frei und gleichberechtigt
ausleben und wird in der täglichen Praxis sogar
besonders gefördert, um seine Kultur zu erhalten. Wir
verleihen der deutschen Minderheitenpolitik außenpolitisch
damit ein ganzes Stück an zusätzlichem Gewicht, weil
wir an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn wir den
Minderheitenschutz auch im Grundgesetz verankern.
Aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag gibt es
einstimmigen Rückenwind für diesen Antrag von allen
dort vertretenen Parteien. Denn in Schleswig-Holstein
haben wir mit diesem Schritt gute Erfahrungen gemacht.
Die Angehörigen unserer Minderheiten hatten
selbstverständlich auch vorher schon alle Freiheiten und Rechte.
Aber sie haben mit der Aufnahme in die
Landesverfassung von der Mehrheitsgesellschaft noch einmal das klare
politische Versprechen bekommen: Ihr gehört zu uns, ihr
habt von unserem Staat nichts zu befürchten. – In
Brandenburg und Sachsen ist das für die Angehörigen des
sorbischen Volkes ebenso.
Bei guter Minderheitenpolitik geht es, wie ich gerade
angedeutet habe, auch viel um Vertrauen. Und dazu
gehören genau solche Schritte. Wir unterstreichen damit die
gesamtstaatliche Verantwortung gegenüber den
Minderheiten und Volksgruppen, die sich aus unseren
völkerrechtlichen Verpflichtungen ableitet, für alle sichtbar, in
Deutschland und außerhalb.
Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein wollen
die Bundesregierung deshalb mit diesem Antrag bitten,
eine entsprechende Grundgesetzänderung vorzubereiten
und in Artikel 3 einen neuen Absatz 4 einzuführen. Denn
nicht zuletzt ist der Schutz von Minderheiten
Kernbestandteil einer resilienten Demokratie und ein
Gradmesser dafür, wie stark und lebendig eine demokratische
Gesellschaft ist. Wir sind stolz auf unsere kulturelle
Vielfalt. Wir sind stolz darauf, dass die Menschen in unserem
Land selbstverständlich und vertrauensvoll mit- und
beieinander leben – Deutsche, Dänen, Friesen, Sinti und
Roma. Das drücken wir aus, indem wir den Schutz
nationaler Minderheiten und Volksgruppen und deren Identität
in das Grundgesetz aufnehmen. Wir passen es damit
erneut unserer gesellschaftlichen Entwicklung an, damit
es seine prägende Kraft zukünftig auch im Sinne der
Identitätswahrung nationaler Minderheiten und
Volksgruppen entfaltet. Ich würde mich freuen, wenn Sie
unseren gemeinsamen Antrag unterstützen.
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Kollege Günther!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die
Entschließung nicht zu fassen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich frage positiv: Wer ist für die Annahme der
Entschließung? Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist der Antrag beschlossen.
Wir kommen jetzt zu den verbundenen
Tagesordnungspunkten 78 a) und b) sowie 79, die ich hiermit zur
gemeinsamen Beratung aufrufe:
TOP 78a)
78. a) Gesetz über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)
(Drucksache 492/25)
TOP 78b)
78. b) Haushaltsbegleitgesetz 2025
(Drucksache 493/25 (neu))
in Verbindung mit
TOP 79
79. Gesetz zur Errichtung eines
Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
(SVIKG) (Drucksache 494/25)
Ich erteile hierzu in der Aussprache Herrn
Ministerpräsidenten Dr. Woidke das Wort.
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Ich habe mich heute auf dem Weg hierher gefragt,
wie oft wir hier in diesem Hohen Haus über die
Notwendigkeit von mehr Investitionen in die Infrastruktur in
Deutschland diskutiert haben. Und ich habe mich gefragt,
wie oft wir hier in diesem Hohen Haus über Sinn oder
Unsinn, Für und Wider der Schuldenbremse diskutiert
haben. Wir kommen wahrscheinlich auf eine hohe
zweistellige Zahl, wenn wir alle Debatten der letzten vier, fünf
Jahre zusammenrechnen. Ich bin sehr froh, dass wir heute
nicht mehr über das Ob reden müssen, sondern über das
Wie reden können. Dafür bin ich allen sehr dankbar.
Ich bin dem vorhergehenden Deutschen Bundestag
und seinen Abgeordneten dankbar, die es geschafft
haben, mit Mehrheit dieses Sondervermögen auf den Weg
zu bringen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie
wissen: Das war kein ganz einfacher Weg. Auch für viele
Abgeordnete war es kein einfacher Weg, und es sind
viele über ihren Schatten gesprungen. Sie kennen das
öffentliche Echo. Ich persönlich bin äußerst dankbar, dass
sie damit den Weg frei gemacht haben, dass Deutschland
entschlossen den Weg in die Zukunft beschreiten kann.
Dafür war diese Entscheidung eine ganz wichtige
Grundlage.
Und ich bin dem jetzigen Deutschen Bundestag und
der Bundesregierung dankbar, dass sie mit großer
Geschwindigkeit an die Umsetzung des Sondervermögens,
das durch die Grundgesetzänderung möglich geworden
ist, herangegangen sind. Große Geschwindigkeit heißt,
dass wir hier schon vor der Sommerpause über
100 Milliarden Euro dringend benötigtes Geld für
kommunale Investitionen und Investitionen auf der
Landesebene gesprochen haben. Die Entscheidung des
Deutschen Bundestages dazu soll schon am 9. Oktober
erfolgen. Auch das ist dringend notwendig in unserem Land.
Und ich bin dankbar, dass wir nach wenigen Monaten
schon wieder hier stehen und über 400 Milliarden Euro
reden, die in den kommenden Monaten und Jahren auf
den Weg gebracht werden sollen. Meine sehr verehrten
Damen und Herren, das ist Geld, das dringend gebraucht
wird. Ob wir die Diskussion über Brücken in Nordrhein-
Westfalen führen, die Diskussion über unsere Häfen in
Bremen oder in Niedersachsen oder die Diskussion über
Bahnverbindungen Richtung Polen: Egal an welcher
Stelle, wir brauchen dringend Geld für eine
Modernisierung unserer Infrastruktur. Dieses Geld ist da, und jetzt
geht es darum, dass dieses Geld gut und schnell
eingesetzt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch die
Berichterstattung über die Grundgesetzänderung zum
Sondervermögen entsteht bei den Menschen im Land
eine große Erwartungshaltung, nämlich die, dass wir die
Geschwindigkeit, die mit den Entscheidungen auf der
Bundesebene verbunden ist, auch auf die Umsetzung
dieser Projekte übertragen. Wenn man sich aber heutige
Projekte anguckt oder Projekte, die in den letzten Jahren
gelaufen sind, dann stellt man fest: Wir brauchen in
Deutschland für ein Stückchen Autobahn 15 bis 20 Jahre,
und wir brauchen bei den meisten Bahnprojekten, erst
recht, wenn sie mit Schienen zu tun haben, was ja
meistens der Fall ist, über 20 Jahre. Das ist keine Antwort auf
die Herausforderungen, die vor uns stehen. Wir müssen
diese Projekte mit einer Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung verbinden.
Was uns Mut machen sollte, ist: Das gab es schon
einmal, nämlich 1991. Das
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz, das sich damals mit den
Verkehrsprojekten Deutsche Einheit befasst hat, beinhaltete
genau die Instrumente, die es auch jetzt braucht. Der
Bundesrat versucht ja immer, der Bundesregierung zu
helfen. Der Bundesrat will das auch heute tun, indem er
das Klimaschutzbeschleunigungsgesetz Schiene, das wir
hier in diesem Hohen Haus vor zwei Jahren beschlossen
haben, das aber leider der Diskontinuität zum Opfer
gefallen ist, heute noch mal hier zur Abstimmung stellt, um
es zur Diskussion auf die Bundesebene weiterzugeben.
Es beinhaltet nämlich eine Verfahrens- und
Planungsbeschleunigung speziell für den Bahnbereich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir
das Sondervermögen und die politische Situation in
Deutschland betrachten, dann muss uns klar sein: Wir
haben nicht zehn Jahre Zeit bis zur Umsetzung der ersten
Projekte. Wir haben vielleicht nicht mal fünf Jahre Zeit.
Schon vor der nächsten Bundestagswahl und vor den
anderen Wahlen, die anstehen, müssen die Menschen in
unserem Land merken, dass etwas vorwärtsgeht. Das ist
ein riesengroßer Anspruch, den ich hier formuliere. Aber,
meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben es
schon geschafft, und wir können und werden es wieder
schaffen.
Natürlich geht es dann auch darum, dass es gerade mit
Blick auf das, was wir heute als ersten
Tagesordnungspunkt diskutiert haben, 35 Jahre Deutsche Einheit,
Fairness gibt. Ostdeutschland braucht keine
Sonderbehandlung, aber Ostdeutschland braucht Fairness. Ich sage das
gerade deshalb beim Thema der Infrastruktur, weil es in
den letzten Jahren zwei große Investitionsprogramme
gegeben hat – das eine war das Investitionsprogramm der
Deutschen Bahn und das zweite der
Bundesverkehrswegeplan, der sich ja ständig verändert –, die eines
gemeinsam haben: Sie berücksichtigen nur marginal
Ostdeutschland. Hier wollen wir keine Sonderbehandlung;
aber Ostdeutschland wird hier Fairness einfordern, und
wir werden sehr genau prüfen, dass vor dem Hintergrund
dieser Möglichkeiten die Infrastruktur auch in
Ostdeutschland auf das Niveau kommt, das wir für eine gute
Entwicklung in Ostdeutschland brauchen. Denn nur wir
gemeinsam – alle Bundesländer gemeinsam, gemeinsam
mit der Bundesregierung – haben die Chance, in Zukunft
erfolgreich zu sein. Das Sondervermögen Bund, das
Sondervermögen insgesamt ist ein ganz wichtiger
Baustein für die Zukunft unseres Landes und nach meiner
Überzeugung auch für Demokratie und Freiheit in
unserem Land. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Kollege Woidke! – Ich darf nun aufrufen: Herrn
Bürgermeister Fecker aus Bremen.
Björn Fecker (Bremen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Im Jahr 1854 ist in Bremen wie
in vielen anderen deutschen Städten der Grundstein für
die öffentliche Gasversorgung gelegt worden. In der
Folge hat sich Gas als Energieträger ab Mitte des
19. Jahrhunderts in ganz Deutschland rasant verbreitet.
Die Gasversorgung ist in Deutschland somit seit über
170 Jahren fest etabliert. Insofern mutet es doch etwas
seltsam an, dass die Bundesregierung die
Subventionierung der Gaspreise als Transformationsaufgabe
deklariert. Nichts anderes aber bedeutet Artikel 3 des
Haushaltsbegleitgesetzes, der Ausgleichszahlungen beim
Gaspreis als Verwendungszweck des Klima- und
Transformationsfonds einfügen soll. Transformativen Charakter
haben Gassubventionen mit Sicherheit nicht – im
Gegenteil.
Um es klar zu sagen: Wir brauchen die Abfederung
hoher Energiepreise. Bremen hat im Finanzausschuss und
im Bundesratsplenum mehr als einmal deutlich gemacht,
dass zum Beispiel eine Senkung der Stromkosten für
private Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für
Unternehmen wirklich dringend erforderlich ist. Ich
erinnere gerne an den Beschluss des Bundesrates zur
Stromsteuer und den damit verbundenen großen Konsens hier
im Haus unter den Ländern.
Günstigere Strompreise stärken unsere internationale
Wettbewerbsfähigkeit, und ja, sie verbessern auch die
soziale Akzeptanz der Energiewende. Der Weg zur
Klimaneutralität kostet Geld. Die Bürgerinnen und Bürger
spüren die steigende CO2-Bepreisung in ihrem
Geldbeutel. Die Kosten treffen die Menschen je nach Einkommen
unterschiedlich stark. Für den sozialen Zusammenhalt in
unserem Land ist es deshalb umso wichtiger, den Weg
zur Klimaneutralität sozial gerecht zu gestalten. Um die
Menschen auf diesem Weg zu entlasten, brauchen wir
auch das Klimageld.
Die Einführung des Klimageldes hat der Bundesrat
ebenso gefordert und eine entsprechende Initiative der
Freien Hansestadt Bremen beschlossen. Wer aber
stattdessen die Gaspreise senken will, indem der Staat die
Finanzierung der Gasspeicherumlage übernimmt und
damit die Preissenkung beim fossilen Gas ausgerechnet
aus Klimamitteln bezahlt, begibt sich auf einen Irrweg;
denn diese Mittel aus dem KTF fehlen dann für
Investitionen in den Klimaschutz. Wir brauchen aber mehr
Klimaschutz und nicht weniger, meine Damen und Herren.
Mit ihrem Vorhaben hält die Bundesregierung die
bestehenden Anlagen künstlich am Leben, statt in
zukunftsfähige Technologien zu investieren. Mit einem
Transformationsfonds den Status quo zu zementieren, läuft aber doch
den Zielen entgegen. Es ist ganz offensichtlich ein
Widerspruch, ausgerechnet aus dem Klima- und
Transformationsfonds, der ja Maßnahmen zum Erreichen der
Klimaziele fördern soll, den Verbrauch fossiler Energien
zu subventionieren und diese damit zu zementieren. Das
dient dem Klimaschutz nicht, und es verkehrt den Sinn
und Zweck des Klima- und Transformationsfonds ins
Gegenteil.
Das gilt auch für das über Kredite finanzierte
„Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“, aus
dem 100 Milliarden Euro in den KTF überführt werden.
Wir erweisen doch nachfolgenden Generationen einen
Bärendienst, wenn wir ihnen Schulden hinterlassen, um
heute unsere eigene Gasrechnung zu bezahlen, statt in die
Zukunft zu investieren. Mit Generationengerechtigkeit
hat das nichts zu tun. Ich halte das für einen großen
Fehler. Aus dem KTF müssen deutlich mehr Mittel für die
Wärmewende bereitgestellt werden. Daran müssen auch
wir Länder ein hohes Interesse haben. Unsere
Kommunen haben in den nächsten Jahren einen erheblichen
Investitionsbedarf beim Ausbau der Wärmenetze. Das ist
eine wirkliche Transformationsaufgabe. Das ist nicht nur
wichtig für den Klimaschutz, sondern auch für unsere
Bürgerinnen und Bürger, um sie dauerhaft und
verlässlich mit sauberer, mit günstiger Energie zu versorgen.
Lassen Sie uns in die Zukunft investieren und endlich
aufhören, die Vergangenheit zu subventionieren! –
Herzlichen Dank!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Bürgermeister Fecker! – Ich darf nun das Wort
weitergeben an den Parlamentarischen Staatssekretär Dennis
Rohde, Bundesministerium der Finanzen.
Dennis Rohde, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Finanzen: Sehr geschätzte Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren! Sie beraten heute
abschließend den Bundeshaushalt 2025 – ungewöhnlich spät in
einem Jahr, das von einer Neuwahl und zahlreichen
Krisen geprägt war, ungewöhnlich auch, weil der Deutsche
Bundestag gerade parallel zu Ihnen schon über den
Bundeshaushalt 2026 diskutiert und Sie das ja direkt im
Anschluss auch tun werden, und ungewöhnlich, weil wir
bereits eine öffentliche Debatte haben, die sich sehr stark
auf den Bundeshaushalt 2027 fokussiert.
Dieses Jahr hat Bund und Länder gleichermaßen
gefordert. Deshalb möchte ich zu Beginn ausdrücklich
Danke sagen. Viele zentrale Bausteine dieses Haushaltes
wären ohne die enge Zusammenarbeit mit dem Bundesrat
nicht möglich gewesen. Das „Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 500
Milliarden Euro ebenso wie die Reform der Schuldenbremse mit
der Bereichsausnahme für die Verteidigungsausgaben in
Höhe von 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes – all das
ist nur im Schulterschluss zwischen Bund und Ländern
gelungen. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat
haben hier in Zeiten des russischen Angriffskrieges und
wirtschaftlicher Unsicherheiten gemeinsam
Verantwortung übernommen. Dafür danke ich Ihnen im Namen der
Bundesregierung.
Der Bundeshaushalt 2025 verfolgt eine klare Linie:
Wir investieren, wir reformieren und wir konsolidieren.
Wir investieren mit Rekordsummen in die
Modernisierung unseres Landes. Wir sanieren Brücken und Straßen.
Wir stellen die notwendigen Mittel für die deutschen
Schienenwege bereit. Wir treiben die Digitalisierung
voran, und wir fördern Innovationen. Diese Investitionen
sind aber kein Selbstzweck. Sie sind unser Aufbruch. Wir
holen nach, was zu lange liegen geblieben ist. Wir
sichern und schaffen Arbeit. Kurz: Wir bringen Wachstum
zurück nach Deutschland. Und wir zeigen Stärke, indem
wir unsere Bundeswehr und unsere Sicherheitsbehörden
so ausrüsten, dass das Bekannte gilt: Wer Frieden will,
muss ihn durch sichtbare Bereitschaft zur Verteidigung
auch sichern. Und wir zeigen diese Bereitschaft.
Doch Investitionen allein genügen nicht. Damit
Wachstum entsteht, müssen wir auch Strukturen
verändern. Darum setzen wir auf Reformen. Wir senken die
Energiekosten für Bürgerinnen, Bürger und
Unternehmen. Wir entlasten die Wirtschaft durch großzügige
Abschreibungsmöglichkeiten und eine schrittweise Senkung
der Körperschaftsteuer. Und wir werden ernst machen
beim Bürokratieabbau, damit aus Belastungen wieder
Freiräume für Wirtschaft und Gesellschaft werden und
damit Investitionen schneller umgesetzt werden können,
wie Ministerpräsident Woidke es gerade zu Recht
eingefordert hat. Denn klar ist: Nur wenn Deutschland wächst,
sind die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen
auch nachhaltig tragfähig.
Zugleich beginnt mit dem Haushalt 2025 ein
Konsolidierungspfad. Wir bauen Beauftragte und Personal in der
Bundesregierung ab. Wir senken Verwaltungskosten. Wir
streichen ineffiziente Förderprogramme. Doch wir
wissen: Das wird mittelfristig noch nicht reichen. Im
Haushaltsjahr 2027 klafft eine Lücke von rund 34 Milliarden
Euro. Diese Lücke wird sich nicht von allein schließen.
Deshalb werden wir entschlossen vorgehen und viele in
die Pflicht nehmen müssen. Am Ende wird es ein
gerechtes und ausgewogenes Gesamtpaket geben, ein
Gesamtpaket, bei dem auch die Ergebnisse der verschiedenen
Kommissionen eine wichtige Rolle spielen werden, die
wir eingesetzt haben, seien es die Kommissionen, die
sich mit den Entwicklungen des Sozialstaates
auseinandersetzen, oder die Kommission, die Vorschläge für eine
Schuldenbremse, die Wachstum und Beschäftigung
stärker berücksichtigt, erarbeitet. Wir werden ausdrücklich
über den Tellerrand bisheriger Lösungen schauen.
Darüber hinaus werden wir eine ziel- und
wirkungsorientierte Haushaltsführung einführen und konsequent
Aufgabenkritik betreiben, um dauerhaft Einsparungen zu
erzielen. Konsolidierung heißt aber auch: Wir dürfen die
Einnahmeseite nicht vergessen. Das betrifft nicht nur die
Steuerpolitik, sondern auch den Steuervollzug. Der
Kampf gegen Steuerkriminalität und Schwarzarbeit ist
eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber allen ehrlichen
Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und zugleich
Voraussetzung für einen soliden Haushalt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Haushalt 2025
ist nicht das Ende, sondern der Beginn eines Weges. Die
nächsten Jahre werden uns erneut fordern durch Reform
und Konsolidierung. Eines aber ist sicher: Ohne den
Bundesrat, ohne Sie wird es nicht gehen. Und ich bin
sehr zuversichtlich, dass wir auch künftig mit Ihrer
konstruktiven Unterstützung rechnen können.
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Staatssekretär!
Damit sind wir am Ende der Wortmeldungsliste. – Es
gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister
Dr. Philippi (Niedersachsen).
Wir kommen zur Abstimmung.
Wir beginnen mit Punkt 78 a), dem
Haushaltsgesetz 2025.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Daher stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem
Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen nun zu Punkt 78 b), dem
Haushaltsbegleitgesetz 2025.
Hierzu liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses vor.
Daher stelle ich zunächst fest, dass der Bundesrat zu
dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t
anruft.
Wir haben dann noch über die Entschließung
abzustimmen. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
1 Anlage 2
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung zu dem
Gesetz gefasst.
Wir kommen zu Punkt 79, dem Gesetz zur Errichtung
eines Sondervermögens Infrastruktur und
Klimaneutralität.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Daher stelle ich zunächst fest, dass der Bundesrat zu
dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t
anruft.
Nun haben wir auch hier noch über die Entschließung
abzustimmen.
Wunschgemäß wird Ziffer 2 nach Sätzen getrennt
abgestimmt. Bitte Ihr Handzeichen für:
Ziffer 2 Satz 1! – Minderheit.
Ziffer 2 Satz 2! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für:
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung zu dem
Gesetz gefasst.
Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 2 a)
und b):
TOP 2a)
a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026)
(Drucksache 350/25)
TOP 2b)
b) Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
(Drucksache 351/25)
Wortmeldungen liegen hierzu nicht vor. – Je eine
Erklärung zu Protokoll1 liegt vor von Herrn
Ministerpräsident Dr. Haseloff (Sachsen-Anhalt) und von Herrn
Minister Schrödter (Schleswig-Holstein).
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegt Ihnen die
Empfehlung des Finanzausschusses vor. Zu dieser ist um
getrennte Abstimmung gebeten worden. Ich rufe auf:
Buchstaben a, c, d, e ohne den Satz 1, f bis n! –
Mehrheit.
Buchstabe b! – Mehrheit.
Buchstabe e Satz 1! – Mehrheit.
Der Bundesrat hat damit entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3:
TOP 3
Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die
Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-
Anpassungsgesetz – Batt-EU-AnpG) (Drucksache 475/25,
zu Drucksache 475/25)
Es gibt keine Wortmeldungen.
Es liegen weder Empfehlungen noch Anträge auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses vor.
Daher stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem
Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir haben nun noch über die vom Umweltausschuss
empfohlene Entschließung zu entscheiden.
Wir kommen zu Ziffer 2, wunschgemäß in zwei
Schritten:
Zunächst bitte Ihr Handzeichen für die Buchstaben a
und b! – Mehrheit.
Und jetzt bitte noch Ihr Handzeichen für den
Buchstaben c! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der
Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der
Bundesrepublik Deutschland
(Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz – RüstAltlFG) – Antrag des Landes Brandenburg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 346/25)
1 Anlagen 3 und 4
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Dieser Tagesordnungspunkt hat den Gesetzentwurf
zum Inhalt, den der Bundesrat schon in der 17., 18., 19.
und 20. Wahlperiode beim Deutschen Bundestag
eingebracht hat.
Die Gesetzesanträge unter den Tagesordnungspunkten
6, 7, 80, 82 und 83 haben Gesetzentwürfe zum Inhalt, die
der Bundesrat in der 20. Wahlperiode beim Deutschen
Bundestag eingebracht hat.
Der unter dem Tagesordnungspunkt 81 zu
behandelnde Gesetzesantrag hat den Gesetzentwurf zum Inhalt, den
der Bundesrat bereits in der 19. und 20. Wahlperiode
beim Deutschen Bundestag eingebracht hat.
Sie sind der Diskontinuität unterfallen.
In allen Fällen haben erneute Ausschussberatungen
nicht stattgefunden. Wir sind übereingekommen, bereits
heute in der Sache zu entscheiden. Über die Punkte wird
den Vorberatungen entsprechend einzeln abgestimmt.
Nun zur Abstimmung zu Punkt 4.
Wer dafür ist, den Gesetzentwurf erneut beim
Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Damit ist so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Minister René
Wilke (Brandenburg) zum Beauftragten für die
Beratungen im Deutschen Bundestag zu bestellen.
Wir kommen zu TOP 5:
TOP 5
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) – Antrag
der Länder Berlin und Mecklenburg-Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein –
(Drucksache 313/25)
Dem Antrag sind die Länder Bremen, Hamburg,
Niedersachsen und das Saarland beigetreten.
Es gibt hierzu eine Wortmeldung. Ich erteile Frau
Senatorin Kiziltepe aus Berlin das Wort.
Cansel Kiziltepe (Berlin): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute
liegt Ihnen der Antrag Berlins, Mecklenburg-
Vorpommerns, Nordrhein-Westfalens und Schleswig-
Holsteins vor, dem auch Bremen, Hamburg,
Niedersachsen und das Saarland beigetreten sind. Das freut mich
sehr. Wir wollen mit diesem Antrag ein ausdrückliches
Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen
Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes
verankern. In den Ausschüssen wurde bereits beraten, und
alle zuständigen Ausschüsse haben empfohlen, den
Gesetzentwurf im Bundestag einzubringen. Ich bin dankbar,
dass viele von Ihnen bei den Beratungen in den
zuständigen Ausschüssen für die Erweiterung des
Gleichheitsgrundsatzes plädiert haben. Das zeigt auch, dass die
Zeichen der Zeit und der akute Handlungsbedarf erkannt
wurden. Artikel 3 unseres Grundgesetzes bedarf dringend
dieser Erweiterung.
Nach der großen Unterstützung in den Ausschüssen
bedarf es jetzt einer entsprechenden Abstimmung hier im
Plenum. Ich würde mich freuen, wenn die Kammer der
Länder, dieses wichtige Verfassungsorgan, heute für
diese Gesetzesinitiative stimmt und dem Bundestag einen
klaren Auftrag erteilt. Es ist nämlich an der Zeit, dass der
Staat, dass der Bundesrat, dass der Bundestag, dass wir
alle queere Menschen nicht nur in Reden, sondern ganz
explizit auch rechtlich gleichstellen. Denn neben dem
Schutz geht es auch um die Gleichstellung.
Den Schutz der sexuellen Identität in unserer
Verfassung zu verankern, ist dringender denn je, denn die Zahl
der Fälle von Diskriminierung, Hass und Gewalt gegen
queere Personen ist besorgniserregend hoch. In
Deutschland ist seit einigen Jahren ein kontinuierlicher Anstieg
von Gewalt gegen queere Personen festzustellen. Aber
gerade in einer Zeit, in der queerfeindlicher Hass in
vielen Lebensbereichen und insbesondere im alltäglichen
Leben so spürbar geworden ist, braucht es ein
Grundgesetz, das ganz klar die Diskriminierung aufgrund der
sexuellen Identität verbietet und sich so zum Schutz
queerer Menschen bekennt. Es braucht also endlich eine
verfassungsrechtliche Absicherung. Es braucht auch eine
Absicherung, damit es in dieser Demokratie nie wieder
zu menschenrechtswidriger Behandlung von queeren
Menschen kommt.
Ein Diskriminierungsverbot schafft auch klare
Maßgaben für den Gesetzgeber. Auf einfachgesetzlicher
Ebene hat Deutschland mit der Öffnung der Ehe, dem
allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, der
Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes und weiteren
Gesetzen die Lebenssituation eines Teils der queeren
Menschen sicherlich verbessert. Auch die deutschen Gerichte
haben im Laufe der Zeit die Diskriminierung von queeren
Menschen anerkannt und entsprechend geurteilt. Aber
selbst wenn die bis heute erreichten Grundsätze in den
einfachen Gesetzen und in der Rechtsprechung anerkannt
werden, so muss dieses Rechtsverständnis dennoch in
unserem Grundgesetz explizit festgeschrieben werden.
Denn nur ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung
aufgrund der sexuellen Identität in unserer Verfassung
schützt davor, dass künftige politische Mehrheiten die
bereits erstrittenen Rechte zunichtemachen können. Nur
eine Verankerung im Grundgesetz bietet eine dauerhafte
Absicherung der anerkannten Rechte für die Zukunft.
Der Bundesrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat
heute die Chance, eine nach unseren demokratischen
Prinzipien wichtige Initiative ein gutes Stück weiter
voranzubringen. Lassen Sie uns gemeinsam diese erste
Hürde nehmen und ein eindeutiges Zeichen setzen! Ich
bitte um Zustimmung. – Danke schön!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau
Senatorin!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Es
gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn
Staatsminister Teuber (Rheinland-Pfalz).
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ziffer 1! – Mehrheit.
Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in der soeben
festgelegten Fassung beim Deutschen Bundestag
einzubringen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Frau Senatorin Cansel
Kiziltepe (Berlin) zur Beauftragten zu bestellen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:
TOP 6
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Verbot volksverhetzender Inhalte und
verfassungswidriger Kennzeichen im
Zusammenhang mit der Dienstausübung – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 413/25)
Dem Antrag ist das Land Schleswig-Holstein
beigetreten.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wer dafür ist, den Gesetzentwurf erneut beim
Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Minister
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen) zum
Beauftragten zu bestellen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:
TOP 7
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des
Klimaschutzes durch eine Beschleunigung des Ausbaus der
Schieneninfrastruktur –
Klimaschutzbeschleunigungsgesetz Schiene – Antrag des Landes Brandenburg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 347/25)
Dem Antrag sind Sachsen und Sachsen-Anhalt
beigetreten.
1 Anlage 5
Es gibt keine Wortmeldungen.
Wer dafür ist, den Gesetzentwurf erneut beim
Deutschen Bundestag einzubringen, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Detlef
Tabbert (Brandenburg) zum Beauftragten für die
Beratungen im Deutschen Bundestag zu bestellen.
Ich komme zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe
ich die in dem Umdruck 7/20252 zusammengefassten
Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
8, 22, 25, 26, 31, 33 bis 35, 39, 41, 43, 50 bis
55, 57 bis 59, 63, 66 und 68 bis 77.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Zu Tagesordnungspunkt 8 ist die Freie und
Hansestadt Hamburg der Vorlage beigetreten.
Tagesordnungspunkt 81:
TOP 81
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) – Antrag
der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 481/25)
Dem Antrag sind die Länder Brandenburg, Bremen,
Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein
beigetreten.
Es gibt eine Wortmeldung hierzu, und zwar von Herrn
Minister Dr. Philippi aus Niedersachsen.
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Der Bundesrat hat in der
Vergangenheit mehrfach eine Änderung des
Bundesnichtraucherschutzgesetzes hinsichtlich eines
Rauchverbotes in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit
von Minderjährigen und Schwangeren gefordert. Das
Land Niedersachsen hat daher mit Nordrhein-Westfalen
erneut diese Initiative eingebracht, da eine entsprechende
Änderung längst überfällig ist.
Rauchen, meine Damen und Herren, ist neben dem
Trinken von Alkohol weltweit das größte vermeidbare
Gesundheitsrisiko und trägt zu einer erheblichen
weltweiten Gesundheitslast bei. Die schädlichen Auswirkungen
des Rauchens sowie des Passivrauchens sind seit Jahr-
2 Anlage 6
zehnten hinlänglich bekannt und vor allen Dingen belegt.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat in
Untersuchungen festgestellt, dass beim Rauchen einer Zigarette
im Auto die Konzentration der Tabakrauchpartikel im
Fahrzeug rapide ansteigt. Wegen des geringen
Raumvolumens bedeutet dies, dass sich selbst bei einer Fahrt mit
geöffnetem Fenster so viel Tabakrauch ansammeln kann
wie in einer Gaststätte, in der Rauchen noch erlaubt ist.
Das DKFZ geht zudem nach einer Veröffentlichung aus
dem Jahre 2018 davon aus, dass ein Drittel der
Raucherhaushalte nicht auf das Rauchen im Auto verzichten
möchte. Hochgerechnet auf die Bevölkerung bedeutet
dies, dass schätzungsweise 800 000 Kinder und
Jugendliche den giftigen krebserregenden Substanzen des
Tabakrauchs schutzlos ausgesetzt sind.
Mit der Gesetzesänderung gehen eine Symbolwirkung
auf das Bewusstsein und eine Sensibilisierung der
Bevölkerung für die Thematik einher. Ein Großteil der
deutschen Bevölkerung befürwortet es zudem, zum Schutz
von Kindern im Auto nicht zu rauchen. 87 Prozent der
Bevölkerung in Deutschland stimmen einem Rauchverbot
im Pkw in Anwesenheit von Kindern, Jugendlichen und
Schwangeren zu. Mit 78 Prozent ist auch unter den
Rauchern die Zustimmung zu einem solchen Verbot hoch.
Die genannten Fakten sprechen für sich und zeigen,
dass die bisherigen Regelungen des
Bundesnichtraucherschutzgesetzes nicht weit genug reichen. Daher ist es mir
als Gesundheitsminister und auch als Arzt ein dringendes
Anliegen, eine Änderung herbeizuführen und
Minderjährige und Schwangere vor dem schädlichen Passivrauchen
im Auto zu schützen.
Durch diese erneute Bundesratsinitiative soll das
Nichtrauchen im Auto für Autofahrerinnen und
Autofahrer so normal werden, wie es das Anschnallen ist.
Zigaretten und auch E-Zigaretten haben im Auto nichts zu
suchen, ganz besonders dann nicht, wenn Kinder,
Jugendliche oder Schwangere im Auto sitzen. Liebe
Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie bitten, dieser
Initiative zuzustimmen. – Vielen Dank! Glück auf!
Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr
Minister Dr. Philippi!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wer ist dafür, den Gesetzentwurf in redaktionell
geänderter Fassung erneut beim Deutschen Bundestag
einzubringen? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Minister
Laumann (Nordrhein-Westfalen) wieder zum
Beauftragten des Bundesrates zu bestellen.
Ich rufe TOP 9 auf:
TOP 9
Entschließung des Bundesrates „Tierschutz bei
Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in
Drittstaaten sicherstellen“ – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 310/25)
Dem Antrag ist Brandenburg beigetreten.
Wortmeldungen liegen keine vor – Es liegt eine
Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister Meyer
(Niedersachsen) vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer
dafür ist, die Entschließung, wie soeben festgelegt, zu
fassen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Entschließung des Bundesrates „Änderung des
Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des
begleiteten Trinkens“ – Antrag der Länder Bayern und
Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 325/25)
Dem Antrag sind die Länder Bremen und
Niedersachsen beigetreten.
Hierzu gibt es Wortmeldungen. Als Erste darf ich
aufrufen: Frau Ministerin Drese aus Mecklenburg-
Vorpommern.
Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und
Herren! Wenn der Norden und der Süden gemeinsame Sache
machen, dann handelt es sich um eine wichtige
Angelegenheit. In der Tat freue ich mich sehr darüber, dass
Bayern und Mecklenburg-Vorpommern eine
anachronistische Regelung ins Visier nehmen, die in Europa
einmalig und konträr zu unserem modernen Jugendschutz ist.
Es geht um das begleitete Trinken. In Deutschland ist es
nämlich erlaubt, dass Heranwachsende im Alter von 14
oder 15 Jahren im Beisein ihrer Eltern in Gaststätten, an
Verkaufsstellen oder anderswo in der Öffentlichkeit
Alkohol trinken.
Frühzeitiger Alkoholkonsum hat gravierende
gesundheitliche Auswirkungen auf das sich entwickelnde
Gehirn. Folgen können Beeinträchtigungen wichtiger
Gehirnfunktionen sein, aber auch in Schwangerschaften die
Entwicklung einer Fetalen Alkoholspektrumstörung. Das
1 Anlage 7
bedeutet, dass das ungeborene Kind irreversible Schäden
erleidet, wenn eine Mutter während der Schwangerschaft
Alkohol trinkt. In Deutschland werden jedes Jahr circa
10 000 Kinder mit diesen Schädigungen geboren. Ich
spreche das in aller Deutlichkeit hier an, da Studien
belegen, dass ein früher Erstkonsum von Alkohol
nachweislich mit späteren riskanten Konsummustern von Alkohol
und anderen Substanzen sowie mit der Entwicklung von
Abhängigkeitserkrankungen assoziiert ist. Mich treibt das
Thema bereits seit längerer Zeit um, und ich bin sehr
froh, dass wir heute hoffentlich ein wichtiges,
geschlossenes Signal abgeben.
Eine Änderung des Jugendschutzgesetzes zur
Abschaffung des begleiteten Trinkens allein löst nicht die
Alkoholproblematik im Land, aber sie ist ein Baustein
einer verantwortungsvollen, einer besseren Suchtpolitik
und Suchtprävention. Denn mein Ziel ist es, ähnlich wie
beim Rauchen eine gesellschaftliche Diskussion über den
Umgang mit Alkohol anzustoßen. Mein Ziel ist es, in den
Köpfen der Menschen etwas zu bewirken. Denn in vielen
Fällen ist es immer noch völlig normal, dass junge
Menschen sehr früh an den Alkohol herangeführt werden, und
das meist im Familienkontext.
In Mecklenburg-Vorpommern und, wie ich glaube,
auch in anderen Ländern ist der hohe Konsum von
Alkohol mit Abstand die häufigste Suchtproblematik. Wir sind
in MV besonders betroffen. Der Nordosten liegt in vielen
Parametern über dem Bundesdurchschnitt, sowohl bei der
Krankenhausdiagnose „Psychische und
Verhaltensstörungen durch Alkohol“ als auch bei Todesfällen aufgrund
von ausschließlich durch Alkohol bedingten
Erkrankungen.
Erschreckend ist der hohe Anteil von jungen
Menschen ab 10 Jahren, die so viel trinken, dass sie ins
Krankenhaus eingeliefert werden. Auch wenn die Zahlen in
den letzten Jahren etwas gesunken sind, ist es
alarmierend, dass jährlich etwa 8 000 Kinder und Jugendliche im
Alter von 12 bis 18 Jahren wegen einer
Alkoholvergiftung in einer Klinik behandelt werden müssen. Auch dass
der Zeitpunkt des ersten Alkoholkonsums
durchschnittlich bei einem Alter von rund 14 Jahren liegt, halte ich
für kritisch. In unseren Suchtberatungsstellen geben über
70 Prozent der Alkoholsüchtigen an, dass sie vor dem
14. Lebensjahr das erste Mal Alkohol konsumiert haben,
viele mehrfach bis hin zum Rausch.
Sie sehen: Es gibt gute Gründe, politisch aktiv zu
werden. Der vorliegende Antrag fokussiert die aus
gesundheitsförderlicher und suchtpräventiver Perspektive
bestehende Notwendigkeit, dem hohen Konsum von Alkohol
in Deutschland zu begegnen, und adressiert dabei mit der
anvisierten Streichung des § 9 Absatz 2
Jugendschutzgesetz die besonders vulnerable Gruppe der Kinder und
Jugendlichen. Er korrespondiert auch mit dem Beschluss
der Gesundheitsministerkonferenz aus diesem Jahr zur
Reduzierung juvenilen Alkoholkonsums, der von
Mecklenburg-Vorpommern initiiert wurde. Dort wurde auch
auf den Bedarf an weiteren präventiven Maßnahmen zur
Reduzierung des Konsums von Alkohol bei Jugendlichen
hingewiesen und um die Erarbeitung einer Strategie zur
Verhältnisprävention gebeten. Ich freue mich deshalb
über die Ergänzung des Antrags im
Gesundheitsausschuss des Bundesrates, und ich habe die große
Hoffnung, dass die Reduzierung juvenilen Alkoholkonsums
eine gemeinsame Anstrengung verschiedener
Akteurinnen und Akteure auf unterschiedlichen politischen und
gesellschaftlichen Ebenen wird.
Lassen Sie uns gemeinsam dem Alkoholmissbrauch
den Kampf ansagen! Lassen Sie uns Kinder und
Jugendliche besser schützen! Ich werbe um Zustimmung zum
vorliegenden Antrag. Die Streichung des § 9 Absatz 2
Jugendschutzgesetz ist ein erster, ein wichtiger Schritt,
um dem so risikoreichen Alkoholkonsum bei
Jugendlichen entgegenzuwirken. – Ich danke für die
Aufmerksamkeit.
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank! Als Nächster spricht Minister Dr. Philippi,
Niedersachsen.
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Alkohol ist in Deutschland nach wie vor mit
Abstand die am häufigsten konsumierte psychoaktive
Substanz. Studien belegen, dass mehr als zwei Drittel –
70,5 Prozent, um genau zu sein – der Erwachsenen im
Alter von 18 bis 64 Jahren in den letzten 30 Tagen
Alkohol konsumiert haben. Ein Drittel davon berichtet von
einer Episode des sogenannten Rauschtrinkens. Meine
sehr geehrten Damen und Herren, diese Zahlen zeigen,
dass der Konsum von Alkohol im Leben vieler Menschen
eben normal ist. Die negativen Auswirkungen des
Alkoholkonsums spielen für die meisten Menschen häufig nur
eine untergeordnete Rolle. Dabei ist der Konsum von
Alkohol einer der größten Risikofaktoren für die globale
Krankheitslast und die vorzeitige Sterblichkeit. Die
Zusammenhänge einer Vielzahl von Herz-, Krebs- und
Lebererkrankungen mit Alkohol sind gut belegt.
Der Grundstein für den Alkoholkonsum im
Erwachsenenalter wird in der Regel in der Jugend gelegt. Mehr als
die Hälfte, 57,5 Prozent, der 12- bis 17-Jährigen haben
mindestens schon einmal im Leben Alkohol getrunken.
Mehr als jeder zehnte Jugendliche hat schon einmal ein
Rauschtrinken probiert. Dieses Konsumverhalten müssen
wir stärker in den Blick nehmen. Es ist unsere Aufgabe,
unsere Heranwachsenden besser vor den kurz- und
langfristigen Gefahren, die mit dem Alkoholkonsum
einhergehen, zu schützen. Jugendlichen darf nicht suggeriert
werden, dass Alkoholtrinken harmlos ist. Die Regelung
des begleiteten Alkoholtrinkens ab 14 Jahren muss
deshalb dringend aus dem Jugendschutzgesetz gestrichen
werden. Dieser Antrag ist ein guter und wichtiger Schritt
in die richtige Richtung. Ich befürworte daher die
Beantragung der Änderung des Jugendschutzgesetzes
ausdrücklich. Das Land Niedersachsen ist bereit und ist
dieser Bundesratsinitiative beigetreten.
Doch mit einer Gesetzesänderung allein ist es nicht
getan. Wir brauchen auch ein Umdenken. Alkohol ist
gesellschaftlich anerkannt, und die Gefahren des Konsums
werden durch die ständige Verfügbarkeit und Präsenz
verharmlost. Daher sind zusätzlich zu der
Gesetzesänderung weitergehende geeignete Maßnahmen erforderlich,
um Jugendliche vor den Gefahren des Alkoholkonsums
zu schützen. Wir müssen die Aufmerksamkeit der
Öffentlichkeit gewinnen und auf die Schädlichkeit des
Alkoholkonsums hinweisen. Mehr noch: Wir müssen einen
Public-Health-Ansatz stärken, der zum Ziel hat, durch
verhältnispräventive Maßnahmen wie die Preisgestaltung,
die Besteuerung, die Begrenzung der Verkaufsstellen und
weitere Maßnahmen die ständige Verfügbarkeit von
Alkohol zu verringern.
Mir geht es um eine andere, eine veränderte
Alkoholpolitik. Eine Alkoholpolitik, die die Gesundheit und den
Schutz von Menschen an die erste Stelle setzt. Lassen Sie
uns dieses Thema ganzheitlich betrachten und weitere
flankierende Maßnahmen neben der Gesetzesänderung
eruieren! – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Winfried Hermann:
Vielen Dank, Herr Minister!
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich bitte um Ihr Handzeichen für Ziffer 1. – Mehrheit.
Wer stimmt dafür, die Entschließung nach Maßgabe
der soeben beschlossenen Änderung zu fassen? –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat so beschlossen.
Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau
Staatsministerin Eder (Rheinland-Pfalz).
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11:
TOP 11
Entschließung des Bundesrates „Stärkung der
pharmazeutischen Industrie durch Abbau von
Bürokratie!“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 463/25)
Es liegt keine Wortmeldung vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem
Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung und
dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
1 Anlage 8
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Entschließung des Bundesrates „Bürokratieabbau
und Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren“ – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen – (Drucksache 292/25)
Dem Antrag ist Mecklenburg-Vorpommern
beigetreten.
Es gibt mehrere Wortmeldungen. Zunächst beginnen
wir mit Herrn Minister Liminski, Nordrhein-Westfalen.
Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen! Bürokratieabbau ist erst einmal sehr
populär. Kaum jemand hat etwas dagegen, wenn
Bürokratie reduziert wird. Es gibt seit Jahren die Forderung
nach Bürokratieabbau, wenn nicht seit Jahrzehnten, und
das von Politikern aller Parteien. Bürokratieabbau bleibt
aber nur so lange populär, wie er abstrakt bleibt. Sobald
er konkret wird, gibt es Gegner. Nahezu jede gesetzliche
Regelung verfolgt einen Zweck, der für sich genommen
erstrebenswert scheint. Fast jede Regel wurde einmal
eingeführt, weil jemand an ihr ein Interesse hatte – eine
Partei, ein Verband, eine Interessengruppe oder gar die
Verwaltung selbst. Wenn Regeln abgeschafft werden,
wird aber ganz zwangsläufig irgendein Interesse nicht
mehr oder zumindest weniger berücksichtigt. Deshalb ist
Bürokratieabbau nur so lange einfach, wie man bei
Überschriften und Programmsätzen bleibt. Sobald man
konkret wird, wird es kompliziert, schwierig und mühsam.
Aber genau dann erst wird es effektiv. Erst dann wird
Bürokratieabbau auch für die Bürger spürbar.
Deshalb haben wir uns in unserer Initiative die Mühe
gemacht, möglichst konkrete Vorschläge zu erarbeiten
und hier zu unterbreiten. Das beinhaltet – erstens – die
Abschaffung oder Vereinfachung von Berichtspflichten,
zweitens eine Reduzierung beim Datenschutz, drittens
eine Entlastung der Justiz, viertens Fristverkürzungen,
zum Beispiel im Verwaltungsverfahrensgesetz, und
fünftens die Vereinheitlichung von Schwellenwerten im
Arbeits- und Sozialrecht. Zur Reduzierung von Pflichten für
Unternehmen hat unser Wirtschaftsministerium unter der
Führung von Kollegin Mona Neubaur in mühevoller
Kleinarbeit eine ganze Liste von sehr konkreten
Regelungen identifiziert, die abgeschafft oder vereinfacht
werden können. Und ich freue mich, dass vieles davon in
der Beratung hier im Bundesrat auf Zustimmung
ges
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Amtliche Mitteilungen (Bekanntgabe gemäß § 23 Abs. 1 Geschäftsordnung BR)
- part_of_vorgang → Ausschüsse des Bundesrates (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - The (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Bericht der Bundesregierung für die 10. Überprüfungstagung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit im April 2026 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Deutscher mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan für den Zeitraum 2025 bis 2029 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "35 Jahre Wiedervereinigung - Einheit und Zusammenhalt in Deutschland fördern und einen neuen Aufbruch wagen" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Änderung des § 36 Absatz 3 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz zu schwimmenden Solaranlagen" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des begleiteten Trinkens" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Marktüberwachung des Online-Handels im Bereich der Produktsicherheit ertüchtigen - Anpassung der Allgemeinen (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates - Nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Notfall- und Rettungsdienstreform zügig voranbringen - Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden Notfallve (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Social-Media-Schutzräume für Kinder und Jugendliche" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Stärkung der pharmazeutischen Industrie durch Abbau von Bürokratie!" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zum Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Digitalabgabe für Online-Plattformen (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung der Suchtgefahr durch verbesserte Reglementierung von Lootboxen und anderen glücksspielähnlich (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Fünfundzwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb 2024 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 - ERPWiPlanG 202 (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsc (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen vom 13. Dezember 2023 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits un (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 26. November 2008 zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Union (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Union und ihren Mi (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Protokoll vom 14. April 2025 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kön (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Protokoll vom 21. August 2023 zur Änderung des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der S (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitg (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und d (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu den Änderungen der Anlagen I und III der Vereinbarung vom 25. November 1986 über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicher (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zum Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Repu (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zum Investitionsschutzabkommen vom 30. Juni 2019 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Soziali (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energier (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG-Änderungsgesetz 2025) (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbot volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger Kennzeichen im Zusammenhang mit der (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes durch die Regelung der Errichtung und des Betriebs einer Rettungsinfrastruktur für (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) (Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedi (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz) (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung des Klimaschutzes durch eine Beschleunigung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur - Klimaschutzbeschleunigungsgesetz Sch (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwal (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Kandidatinnen und Kandidaten und d (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Haushaltsbegleitgesetz 2025 (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Präsidentin Anke Rehlinger (Ansprache)
- part_of_vorgang → Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen übe (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung zur Einführung eines einheitlichen EU-Rückkehrausweises sowie zur Änderung weiterer aufenthalts-, pass- und ausweisrechtlicher Vo (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG hinsichtlich der Verlängerung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/14/EG, 2011/65/EU, 2013/53/EU, 201 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2009/43/EG und 2009/81/EG im Hinblick a (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2014/65/EU und (EU) 2022/2557 hinsichtl (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 1272/2008 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/679, (EU) 2016/1036, (EU) 20 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 765/2008, (EU) 2016/424, (EU) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlamen (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/947 im Hinblick auf die Steige (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforder (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Projekte zur Vertei (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einstellung der Einfuhren von russischem Erdgas, zur Verbesserun (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Wahl der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts (Wahl)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Zweite Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2018 (BR-Sitzung)
- spoke_in ← Andreas Bovenschulte (Rede)
- spoke_in ← Andreas Philippi (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Anke Rehlinger (Rede)
- spoke_in ← Bettina Martin (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Björn Fecker (Rede)
- spoke_in ← Boris Rhein (Rede)
- spoke_in ← Britta Müller (Rede)
- spoke_in ← Cansel Kiziltepe (Rede)
- spoke_in ← Christian Heinz (Rede)
- spoke_in ← Christian Meyer (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Daniel Günther (Rede)
- spoke_in ← Dennis Rohde (Rede)
- spoke_in ← Dietmar Woidke (Rede)
- spoke_in ← Dirk Schrödter (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Elisabeth Kaiser (Rede)
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede)
- spoke_in ← Hendrik Wüst (Rede)
- spoke_in ← Karin Prien (Rede)
- spoke_in ← Kathrin Moosdorf (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Katrin Eder (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Kaweh Mansoori (Rede)
- spoke_in ← Kristina Sinemus (Rede)
- spoke_in ← Lydia Hüskens (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Manfred Pentz (Rede)
- spoke_in ← Mario Voigt (Rede)
- spoke_in ← Michael Kretschmer (Rede)
- spoke_in ← Mona Neubaur (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Nathanael Liminski (Rede)
- spoke_in ← Nicole Hoffmeister-Kraut (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Oliver Krischer (Rede)
- spoke_in ← Philipp Amthor (Rede)
- spoke_in ← Reiner Haseloff (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Robert Crumbach (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Roman Poseck (Rede)
- spoke_in ← Stefanie Drese (Rede)
- spoke_in ← Sven Teuber (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Thekla Walker (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Tobias Goldschmidt (Rede)
- spoke_in ← Winfried Hermann (Rede)