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Schriftliche Frage 64 von Kay Gottschalk (AfD): In welcher Form ist die Bundesregierung ihrer Grundpflicht nach § 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtscha…

dip / schriftliche_frage 02.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 64 von Kay Gottschalk (AfD): In welcher Form ist die Bundesregierung ihrer Grundpflicht nach § 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtscha… Frage 64 (Kay Gottschalk, AfD): In welcher Form ist die Bundesregierung ihrer Grundpflicht nach § 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft für 2026 nachgekommen, und wie lautet die Prognose zur Zielerreichung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger vom 28. September 2026: Die Bundesregierung verfolgt angesichts der vielfältigen externen und internen Herausforderungen eine Wirtschafts- und Finanzpolitik, die darauf ausgerichtet ist, die strukturellen Wachstumskräfte, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Wirtschaftsstrukturen in Deutschland zu stärken sowie den beschleunigten Strukturwandel zu flankieren. Damit trägt sie zur Erreichung der in § 1 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes genannten gesamtwirtschaftlichen Ziele bei. Ihre für das laufende Jahr geplante Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie die für sie zentralen, an den bewährten Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft orientierten ordnungspolitischen Leitlinien hat die Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht 2026 dargelegt. Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Prognosen für das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im laufenden Jahr zuletzt deutlich angehoben. In ihrem Herbstgutachten rechnet die Gemeinschaftsdiagnose für das Jahr 2026 mit einem BIP‑Zuwachs um 1,3 Prozent, und damit dem kräftigsten Anstieg der Wirtschaftsleistung seit vier Jahren, einer Arbeitslosenquote von 6,4 Prozent, einer Inflationsrate von 2,8 Prozent sowie einem Leistungsbilanzüberschuss von 4,7 Prozent in Relation zum BIP. Die Herbstprojektion der Bundesregierung wird am 8. Oktober veröffentlicht.

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