Industriegipfel der Bundesregierung im Herbst 2025 (Automobil- und Stahlgipfel)
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Industriegipfel der Bundesregierung im Herbst 2025 (Automobil- und Stahlgipfel)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5087
21. Wahlperiode 30.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Manfred Schiller, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Bernd
Schattner, Raimond Scheirich, Uwe Schulz, Adam Balten, Christian Reck und
der Fraktion der AfD
Industriegipfel der Bundesregierung im Herbst 2025 (Automobil- und Stahlgipfel)
Bundeskanzler Friedrich Merz hat im Herbst 2025 branchenspezifische
Industriegipfel durchgeführt, darunter den Automobilgipfel am 9. Oktober 2025
(www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/automobildialog-im-bundeskanzle
ramt-gemeinsam-fuer-eine-wettbewerbsfaehige-und-innovative-automobilindus
trie-2388426) sowie den Stahlgipfel am 6. November 2025 (www.bee-ev.de/ser
vice/pressemitteilungen/beitrag/stahlgipfel-chancen-nutzen-wirtschaft-staerken)
im Bundeskanzleramt. Diese Treffen wurden von der Bundesregierung als
industriepolitische Initiative zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit zentraler
Schlüsselindustrien dargestellt.
Die deutsche Volkswirtschaft befindet sich in einer Phase struktureller
Schwäche. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs im Jahr 2025 lediglich um 0,2
Prozent, nachdem es bereits 2023 um 0,9 Prozent und 2024 um 0,5 Prozent
geschrumpft war; die Wirtschaftsleistung liegt damit nur geringfügig über dem
Niveau von 2019 (www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/konjunktur-deutsc
he-wirtschaft-waechst-erstmals-seit-zwei-jahren-wieder/100191693.html). Die
Prognose der Bundesregierung zum BIP-Wachstum 2026 beträgt 1 Prozent
(www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtscha
ft/jahreswirtschaftsbericht-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=32), was
„nicht selbsttragend“ ist, weil zwei Drittel hiervon auf erhöhte
schuldenfinanzierte Staatsausgaben für Verteidigung und Infrastruktur zurückgehen und ein
Drittel kalendarischen Effekten zugeschrieben wird (www.das-parlament.de/ep
aper/2026/6_9/index.html#0).
Auch auf der Investitionsseite zeigen sich deutliche Schwächen. Die
preisbereinigten Bruttoanlageinvestitionen sind 2025 gegenüber dem Vorjahr um 0,5
Prozent gesunken; insbesondere die Ausrüstungsinvestitionen gingen um 2,3
Prozent zurück, private Ausrüstungsinvestitionen sogar um 5,2 Prozent (www.han
delsblatt.com/politik/konjunktur/hri-konjunkturausblick-mehr-investitionen-bra
ucht-das-land/100193283.html).
Gleichzeitig fiel der deutsche Außenbeitrag auf 110 Mrd. Euro – den
niedrigsten Stand seit mehr als 20 Jahren –, der Exportrückgang im Jahr 2025 betrug
0,3 Prozent und damit das dritte Jahr inFolge (www.handelsblatt.com/politik/ko
njunktur/konjunktur-deutsche-wirtschaft-waechst-erstmals-seit-zwei-jahren-wie
der/100191693.html).
Eurostat zufolge lag die Exportmenge von Stahlprodukten wie Blechen, Rohren
und Ähnlichem aus der EU in die USA zwischen Januar und Oktober 2025
ganze 30 Prozent niedriger als im Vergleichszeitraum 2018 (www.faz.net/aktue
ll/wirtschaft/unternehmen/zolldrohungen-deutsche-manager-verzweifeln-an-us
a-110821768.html).
Seit 2019 sind nach Angaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer
rund 400 000 Industriearbeitsplätze verloren gegangen (www.welt.de/wirtschaf
t/article695a17585f0fec1b99721d86/dihk-warnt-klare-anzeichen-fuer-de-indust
rialisierung.html?icid=search.product.onsitesearch).
In der Chemieindustrie ist das Produktionsvolumen seit 2021 (2021 = 100) um
mehr als 20 Punkte zurückgegangen; die Auslastung befindet sich auf dem
niedrigsten Stand seit drei Jahrzehnten (www.handelsblatt.com/unternehmen/in
dustrie/deutsche-chemie-kaempft-ums-ueberleben/100179919.html).
Die industriellen Lohnstückkosten in Deutschland weisen ab 2020/2021 eine
überproportionale Entwicklungstendenz auf, 2024 lagen diese um etwa 22
Prozent über dem Durchschnitt der 27 Vergleichsländer, gegenüber dem Euro-
Ausland betrug der Nachteil 15 Prozent (Institut der deutschen Wirtschaft, IW-
Trends_2025-02-06_Schröder.pdf).
Die fiskalische, also endogene Belastung der Volkswirtschaft spielt hier eine
bedeutende Rolle. Die gesamten Steuer- und Sozialabgaben beliefen sich 2025
auf 1 859 Mrd. Euro und damit auf 41,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts –
den höchsten Wert seit dem Jahr 2000. Die Gesamt-
Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2026 erreichten mit 42,3 Prozent ein
Allzeithoch (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/steuern-steigen-jetzt-die-a
bgaben-auf-alkohol-tabak-und-zucker-01/100182681.html).
Vor diesem gesamtwirtschaftlichen Hintergrund stellt sich den Fragestellern die
Frage, ob branchenspezifische Industriegipfel und selektive, politisch gelenkte
Fördermaßnahmen geeignet sind, strukturelle und tiefgreifende
Wachstumshemmnisse zu überwinden, oder ob dadurch Wettbewerbsverzerrungen
zunehmen, zusätzliche fiskalische Risiken entstehen und in der Konsequenz eine
Kaskade von unkoordinierten Symptombehandlungen zum Untergang der
deutschen Volkswirtschaft führt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgte die Bundesregierung mit dem
Automobilgipfel am 9. Oktober 2025, welche Forderungen wurden an sie
herangetragen, welche dieser Forderungen wurden seither umgesetzt,
welche befinden sich in der Prüfung, welche wurden abgelehnt, und
letztere warum?
2. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgte die Bundesregierung mit dem
Stahlgipfel am 6. November 2025, welche Forderungen wurden an sie
herangetragen, und welche dieser Forderungen wurden seither umgesetzt,
welche befinden sich in der Prüfung, welche wurden abgelehnt, und
letztere warum?
3. In welchem formalen Zusammenhang stehen die branchenspezifischen
Industriegipfel mit der von der Bundesregierung angekündigten
Reformagenda („Herbst der Reformen 2025“)?
4. Betrachtet die Bundesregierung selektive branchenspezifische
Fördermaßnahmen als vorrangiges Instrument gegenüber strukturellen Reformen
(Arbeitsmarkt, Steuerrecht, Energiepolitik, Bürokratie, Migration,
Sozialsysteme, staatliche Sparmaßnahmen)?
5. Welche zentralen volkswirtschaftlichen Kennzahlen – insbesondere im
Hinblick auf das Bruttoinlandsprodukt, die industrielle
Bruttowertschöpfung sowie die Investitionstätigkeit im Produzierenden Gewerbe –
erwartet die Bundesregierung, durch den kombinierten Einsatz des geplanten
Deutschlandfonds, des Wachstumsfonds Deutschland und bestehender
Transformationsinstrumente der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
mittel- bis langfristig messbar zu verbessern, und auf welcher empirischen
Wirkungsabschätzung basiert die Annahme, dass diese
finanzierungsseitigen Maßnahmen strukturell bedingte Standortnachteile in eine
gesamtwirtschaftlich relevante Steigerung von Wachstum, Investitionen und
internationaler Wettbewerbsfähigkeit überführen können?
6. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Entwicklung der
Lohnstückkosten für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des
Industriestandorts Deutschland bei, und inwieweit werden diese in der Konzeption
und Ausgestaltung industrie- und transformationspolitischer Maßnahmen
(z. B. im Rahmen von Deutschlandfonds, Strompreisentlastungen oder
KfW-Programmen) als Grundlage der staatlichen Fördermaßnahmen
berücksichtigt?
7. In welchem Umfang bewertet die Bundesregierung die über den Klima-
und Transformationsfonds (KTF) finanzierten Maßnahmen – insbesondere
Netzentgeltzuschüsse, Stromsteuerabsenkungen, der geplante
Deutschlandfonds sowie weitere industriepolitische Transformationsinstrumente –
als tatsächliche Netto-Entlastung der Industrie, wenn die Mittel des KTF
maßgeblich aus Einnahmen der CO2-Bepreisung (EU-
Emissionshandelssystem [EU-ETS] und nationaler Emissionshandel)
stammen, die zuvor auch von energieintensiven Unternehmen getragen
wurden, und wie hoch ist nach Berechnung der Bundesregierung die
effektive Netto-Wirkung dieser Maßnahmen auf die Standortkosten der
Industrie (d. h. Saldo aus CO2-Kostenbelastung und Rückverteilung über
KTF-Instrumente)?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die gesamtwirtschaftliche Effizienz des
geplanten Brücken-Industriestrompreises von rund 5 Cent pro
Kilowattstunde (ct/kWh) für bis zu 50 Prozent des Stromverbrauchs
energieintensiver Unternehmen (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunk
tepapier-industriestrompreis.html), wenn dessen Finanzierung ebenfalls
über den KTF erfolgt und damit mittelbar aus CO2-Bepreisungserlösen
gespeist wird, und inwieweit handelt es sich nach Auffassung der
Bundesregierung hierbei um eine strukturelle Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu Standorten mit systemisch niedrigeren
Strompreisen (z. B. Frankreich, Kanada), statt um einen fiskalisch geschlossenen
Kreislauf aus Belastung und teilweiser Rückerstattung?
9. Wurde analysiert, ob Transformationssubventionen zu zusätzlicher Netto-
Wertschöpfung führen oder lediglich bestehende Produktionskapazitäten
mit höheren Staatszuschüssen fortgeführt werden, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Subventionspraxis im
Kontext einer Steuer- und Abgabenquote von 41,6 Prozent des BIP und
einer wachsenden Staatsausgabenquote, und sieht sie in dieser
Entwicklung einen Zielkonflikt zwischen steigender fiskalischer Belastung der
Privatwirtschaft und der Notwendigkeit privater Investitionen?
11. Verfügt die Bundesregierung über eine gleichwertige bzw. adäquate
Förderstrategie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen
eines gesamtwirtschaftlichen Konjunkturprogramms (insbesondere im
Kontext von Bürokratieabbau, Strompreisentlastungen,
Investitionsanreizen, Steuer- und Abgabenabbau), und wenn eine solche nicht besteht, wie
begründet sie die Schwerpunktsetzung auf Großunternehmen und
energieintensive Schlüsselbranchen vor dem Hintergrund der
gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der KMU für Beschäftigung, Wertschöpfung und
Investitionstätigkeit in Deutschland?
12. Welche spezifischen Maßnahmen wurden seit Herbst 2025 zur
Verbesserung der Investitionsbedingungen für KMU ergriffen?
13. Wurde geprüft, ob branchenspezifische Subventionen
Wettbewerbsverzerrungen innerhalb von Wertschöpfungsketten erzeugen?
14. Plant die Bundesregierung ein strukturell gleichwertiges Dialog- oder
Förderformat für KMU, und wenn ja, wann?
15. Liegt eine generelle Haushalts- oder Risikoabschätzung dazu vor, welche
fiskalischen Belastungen aus zugesagten Transformationssubventionen
entstehen können?
16. Welche Rückforderungsmechanismen bestehen, wenn zugesagte
Investitionen nicht realisiert werden (beispielsweise im Fall der Insolvenz des
Batterieherstellers Northvolt)?
17. Hat sich die Bundesregierung zur Äußerung des Präsidenten des
Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Peter Leibinger, eine
Auffassung gebildet, wonach sich der Wirtschaftsstandort Deutschland „im
freien Fall“ befinde, und sieht sie im Rahmen ihrer Reform- und
industriepolitischen Maßnahmen bereits messbare Indikatoren oder konkrete
Entwicklungen, die dieser Einschätzung entgegenstehen, wenn ja, wie lautet
diese, und in welchem Verhältnis stehen dabei die privaten zu den
staatlichen Bruttoanlageinvestitionen, insbesondere im Hinblick auf die
Entwicklung der privaten Ausrüstungsinvestitionen?
18. Welchen konkreten wirtschaftlichen Erfolgsfaktor sieht die
Bundesregierung in den von Regierungsmitgliedern (u. a. dem Bundeskanzler
Friedrich Merz, der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Katherina Reiche und dem Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil)
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Ausweitung des Arbeitsvolumens –
etwa durch eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit, eine Verlängerung der
Lebensarbeitszeit oder die verstärkte Aktivierung zusätzlicher
Erwerbspotenziale – im Hinblick auf die Verbesserung von Produktivität, Wachstum
und internationaler Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts
Deutschland?
19. Kann die Bundesregierung den Satz aus der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten IW-Studie „IW-Trends 2/2025 – Lohnstückkosten“
nachvollziehen, nach welchem „die hierzulande überdurchschnittlich hohe
Produktivität nicht ausreichte, um den Nachteil der hohen Arbeitskosten
zu kompensieren (S. 109), und wäre vor diesem Hintergrund die
Forderung nach größeren Opfern der Bevölkerung nach Meinung der
Bundesregierung nicht obsolet?
20. Bewertet die Bundesregierung die aktuelle Verlagerung großer deutscher
Kapazitäten der Automobilindustrie nach Kanada (Gigafactory von VW-
PowerCo in Ontario) sowie die Kooperationsbestrebungen der
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche in diesem Sektor bei ihrem Treffen
Anfang Februar 2026 in Kanada mit Regierungsmitgliedern als Beginn
einer Erfolgsgeschichte für die deutsche Automobilindustrie, und wenn ja,
welche volkswirtschaftlichen Eckdaten wird diese Entwicklung stärken?
21. Hat die Bundesregierung ebenso Kenntnis über die Kosten einer
Produktionsstunde in der Automobilindustrie in Kanada, wie sie auch Kenntnis
über den deutschen Vergleichswert in Höhe von 66 Euro hat (Aussage der
Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie Gitta Connemann in der Befragung des Ausschusses
Wirtschaft und Energie am 25. Februar 2026), und wenn ja, wie hoch liegt
die Stunde im Vergleich zu Deutschland?
22. Welche Vorteile sehen die Bundesregierung und die
Bundeswirtschaftsministerin, die deutsche Automobilindustrie bei der Verlagerung in das
Ausland (speziell Kanada) zu unterstützen, hinsichtlich der folgenden
Aspekte: CO2-arme Produktionsprozesse im Ausland, fossilfreier
Energieeinsatz im Produktionsprozess, CO2-Minimierung bei Transport und
Vertrieb der Endprodukte, Steuer- und Abgabenentwicklung (z. B. EU-ETS-
Regime und KTF-Zufuhr) für den deutschen Staat,
Arbeitsplatzentwicklung, Fachkräftewanderung, Innovation, Forschung und Entwicklung?
Berlin, den 11. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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