polradar

Industriegipfel der Bundesregierung im Herbst 2025 (Automobil- und Stahlgipfel) (Antwort zu Drs. 21/5087)

dip / drucksache 28.05.2026 · WP 21 · 21/6225 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Industriegipfel der Bundesregierung im Herbst 2025 (Automobil- und Stahlgipfel) (Antwort zu Drs. 21/5087) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6225 21. Wahlperiode 28.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Schiller, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5087 – Industriegipfel der Bundesregierung im Herbst 2025 (Automobil- und Stahlgipfel) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bundeskanzler Friedrich Merz hat im Herbst 2025 branchenspezifische Industriegipfel durchgeführt, darunter den Automobilgipfel am 9. Oktober 2025 (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/automobildialog-im-bundeskanzl eramt-gemeinsam-fuer-eine-wettbewerbsfaehige-und-innovative-automobilind ustrie-2388426) sowie den Stahlgipfel am 6. November 2025 (www.bee-e v.de/service/pressemitteilungen/beitrag/stahlgipfel-chancen-nutzen- wirtschaftstaerken) im Bundeskanzleramt. Diese Treffen wurden von der Bundesregierung als industriepolitische Initiative zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit zentraler Schlüsselindustrien dargestellt. Die deutsche Volkswirtschaft befindet sich in einer Phase struktureller Schwäche. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs im Jahr 2025 lediglich um 0,2 Prozent, nachdem es bereits 2023 um 0,9 Prozent und 2024 um 0,5 Prozent geschrumpft war; die Wirtschaftsleistung liegt damit nur geringfügig über dem Niveau von 2019 (www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/ konjunkturdeutsche-wirtschaft-waechst-erstmals-seit-zwei-jahren-wieder/10019169 3.html). Die Prognose der Bundesregierung zum BIP-Wachstum 2026 beträgt 1 Prozent (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikatione n/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-2026.pdf?__blob=publicationFile& v=32), was „nicht selbsttragend“ ist, weil zwei Drittel hiervon auf erhöhte schuldenfinanzierte Staatsausgaben für Verteidigung und Infrastruktur zurückgehen und ein Drittel kalendarischen Effekten zugeschrieben wird (www.das- parlament.de/epaper/2026/6_9/index.html#0). Auch auf der Investitionsseite zeigen sich deutliche Schwächen. Die preisbereinigten Bruttoanlageinvestitionen sind 2025 gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozent gesunken; insbesondere die Ausrüstungsinvestitionen gingen um 2,3 Prozent zurück, private Ausrüstungsinvestitionen sogar um 5,2 Prozent (www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/hri-konjunkturausblick-mehr-inves titionen-braucht-das-land/100193283.html). Gleichzeitig fiel der deutsche Außenbeitrag auf 110 Mrd. Euro – den niedrigsten Stand seit mehr als 20 Jahren –, der Exportrückgang im Jahr 2025 betrug 0,3 Prozent und damit das dritte Jahr inFolge (www.handelsblatt.com/politik/k onjunktur/konjunktur-deutsche-wirtschaft-waechst-erstmals-seit-zwei- jahrenwieder/100191693.html). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 28. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Eurostat zufolge lag die Exportmenge von Stahlprodukten wie Blechen, Rohren und Ähnlichem aus der EU in die USA zwischen Januar und Oktober 2025 ganze 30 Prozent niedriger als im Vergleichszeitraum 2018 (www.faz.net/aktu ell/wirtschaft/unternehmen/zolldrohungen-deutsche-manager-verzweifeln-an- usa-110821768.html). Seit 2019 sind nach Angaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer rund 400 000 Industriearbeitsplätze verloren gegangen (www.welt.de/wirtscha ft/article695a17585f0fec1b99721d86/dihk-warnt-klare-anzeichen-fuer-de-indu strialisierung.html?icid=search.product.onsitesearch). In der Chemieindustrie ist das Produktionsvolumen seit 2021 (2021 = 100) um mehr als 20 Punkte zurückgegangen; die Auslastung befindet sich auf dem niedrigsten Stand seit drei Jahrzehnten (www.handelsblatt.com/unternehmen/i ndustrie/deutsche-chemie-kaempft-ums-ueberleben/100179919.html). Die industriellen Lohnstückkosten in Deutschland weisen ab 2020/2021 eine überproportionale Entwicklungstendenz auf, 2024 lagen diese um etwa 22 Prozent über dem Durchschnitt der 27 Vergleichsländer, gegenüber dem Euro-Ausland betrug der Nachteil 15 Prozent (Institut der deutschen Wirtschaft, IW-Trends_2025-02-06_Schröder.pdf). Die fiskalische, also endogene Belastung der Volkswirtschaft spielt hier eine bedeutende Rolle. Die gesamten Steuer- und Sozialabgaben beliefen sich 2025 auf 1 859 Mrd. Euro und damit auf 41,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts – den höchsten Wert seit dem Jahr 2000. Die Gesamt- Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2026 erreichten mit 42,3 Prozent ein Allzeithoch (www.handelsblat t.com/politik/deutschland/steuern-steigen-jetzt-die-abgaben-auf-alkohol-taba k-und-zucker-01/100182681.html). Vor diesem gesamtwirtschaftlichen Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob branchenspezifische Industriegipfel und selektive, politisch gelenkte Fördermaßnahmen geeignet sind, strukturelle und tiefgreifende Wachstumshemmnisse zu überwinden, oder ob dadurch Wettbewerbsverzerrungen zunehmen, zusätzliche fiskalische Risiken entstehen und in der Konsequenz eine Kaskade von unkoordinierten Symptombehandlungen zum Untergang der deutschen Volkswirtschaft führt.  1. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgte die Bundesregierung mit dem Automobilgipfel am 9. Oktober 2025, welche Forderungen wurden an sie herangetragen, welche dieser Forderungen wurden seither umgesetzt, welche befinden sich in der Prüfung, welche wurden abgelehnt, und letztere warum? Am 9. Oktober 2025 fand auf Einladung des Bundeskanzlers ein Automobildialog im Bundeskanzleramt statt. Beteiligt waren das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und das Bundesministerium für Verkehr (BMV) auf Bundesminister-Ebene sowie hochrangige Vertreter der Automobil- und Zuliefererindustrie und von Gewerkschaften sowie Ministerpräsidenten aus den betroffenen Bundesländern. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Automobilwirtschaft gestärkt werden können. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Wertschöpfung und Beschäftigung in der aktuell durch geopolitische Unsicherheiten geprägten Lage zu sichern und Rahmenbedingungen technologieoffen und flexibel zu gestalten. Die Bundesregierung hat seit Beginn der Legislaturperiode neben horizontalen Maßnahmen zur allgemeinen Stärkung des Standorts spezifisch für die Automobilindustrie verschiedene Maßnahmen ergriffen, etwa zur Förderung des Absatzes von Elektrofahrzeugen. Zudem setzt sich die Bundesregierung auf Ebene der EU in den Verhandlungen zum EU-Autopaket für Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie ein. Auch hatte sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Überarbeitung der CO2-Flottenregulierung für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie für eine gezielte Erleichterung für neue schwere Nutzfahrzeuge bereits Ende 2025 vorgelegt hat.  2. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgte die Bundesregierung mit dem Stahlgipfel am 6. November 2025, welche Forderungen wurden an sie herangetragen, und welche dieser Forderungen wurden seither umgesetzt, welche befinden sich in der Prüfung, welche wurden abgelehnt, und letztere warum? Am 6. November 2025 fand auf Einladung des Bundeskanzlers ein Stahldialog statt. Beteiligt waren BMWE, BMF, BMAS und BMUKN auf Bundesminister- Ebene, hochrangige Vertreter der Stahlindustrie und von Gewerkschaften sowie Ministerpräsidenten aus Stahl produzierenden Bundesländern. Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Frage, wie die Stahlindustrie zukunftsfest gemacht werden kann. Die Diskussionen drehten sich dabei um zentrale Anliegen der Stahlindustrie, wie die Verschärfung des europäischen Handelsschutzes, die Senkung der hohen Energiekosten sowie Unterstützung bei der Umstellung auf klimafreundlichere Produktionsverfahren. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Bewältigung dieser Herausforderungen eine wichtige Voraussetzung dafür ist, Wertschöpfung und Beschäftigung in der Stahlindustrie zu sichern und ihren Weg zur Klimaneutralität erfolgreich zu begleiten. Bezüglich der Schlussfolgerungen und notwendiger Schritte zeigte sich große Einigkeit der Teilnehmenden. Seither erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen, wie u. a. die Konkretisierung des handelspolitischen Schutzinstruments auf EU-Ebene, das mit der EU-Kommission verhandelte Paket aus Industriestrompreis und Strompreiskompensation oder die laufenden Reformdebatten auf EU-Ebene zum CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism – CO2-Grenzausgleichsmechanismus).  3. In welchem formalen Zusammenhang stehen die branchenspezifischen Industriegipfel mit der von der Bundesregierung angekündigten Reformagenda („Herbst der Reformen 2025“)?  4. Betrachtet die Bundesregierung selektive branchenspezifische Fördermaßnahmen als vorrangiges Instrument gegenüber strukturellen Reformen (Arbeitsmarkt, Steuerrecht, Energiepolitik, Bürokratie, Migration, Sozialsysteme, staatliche Sparmaßnahmen)? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Grundlage für Wirtschaftswachstum ist eine wettbewerbsfähige und innovative Wirtschaft und Industrie. Im Vordergrund stehen für die Bundesregierung dabei horizontale Maßnahmen und strukturelle Reformen (u. a. Senkung der Energiepreise, Bürokratierückbau, Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Investitionen und Innovationen, Arbeitsmarktreformen). Diese können, soweit besonderer Handlungsbedarf besteht, durch branchenspezifische Maßnahmen ergänzt werden, um insbesondere Innovationspotentiale zu aktivieren, Zukunftstechnologien voranzubringen oder sonstige Anpassungen zu ermöglichen. Gesprächs- und Dialogformate, wie die Stahl- und Automobildialoge im Jahr 2025, bieten aus Sicht der Bundesregierung eine wichtige Gelegenheit, auf höchster Ebene sowohl strukturelle Rahmenbedingungen zu thematisieren, als auch etwaige branchenspezifische Maßnahmen zu diskutieren.  5. Welche zentralen volkswirtschaftlichen Kennzahlen – insbesondere im Hinblick auf das Bruttoinlandsprodukt, die industrielle Bruttowertschöpfung sowie die Investitionstätigkeit im Produzierenden Gewerbe – erwartet die Bundesregierung, durch den kombinierten Einsatz des geplanten Deutschlandfonds, des Wachstumsfonds Deutschland und bestehender Transformationsinstrumente der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mittel- bis langfristig messbar zu verbessern, und auf welcher empirischen Wirkungsabschätzung basiert die Annahme, dass diese finanzierungsseitigen Maßnahmen strukturell bedingte Standortnachteile in eine gesamtwirtschaftlich relevante Steigerung von Wachstum, Investitionen und internationaler Wettbewerbsfähigkeit überführen können? Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Deutschlandfonds, der Wachstumsfonds Deutschland sowie die Förder‑ und Finanzierungsprogramme der KfW langfristig die Mobilisierung privaten Kapitals, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum in Deutschland stärken werden. Durch den Deutschlandfonds stellt der Bund öffentliche Mittel und Garantien in Höhe von etwa 30 Mrd. Euro bereit, um Investitionen in Höhe von rund 130 Mrd. Euro zu initiieren. Der Deutschlandfonds ist ein neues Angebot; die tatsächlichen Effekte hängen maßgeblich von der entsprechenden Nachfrage ab.  6. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Entwicklung der Lohnstückkosten für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland bei, und inwieweit werden diese in der Konzeption und Ausgestaltung industrie- und transformationspolitischer Maßnahmen (z. B. im Rahmen von Deutschlandfonds, Strompreisentlastungen oder KfW-Programmen) als Grundlage der staatlichen Fördermaßnahmen berücksichtigt? Die Bundesregierung misst der Entwicklung der Lohnstückkosten neben weiteren Rahmenbedingungen eine zentrale Bedeutung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland bei und behält diese bei der Ausgestaltung von Politikmaßnahmen stets im Blick.  7. In welchem Umfang bewertet die Bundesregierung die über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanzierten Maßnahmen – insbesondere Netzentgeltzuschüsse, Stromsteuerabsenkungen, der geplante Deutschlandfonds sowie weitere industriepolitische Transformationsinstrumente – als tatsächliche Netto-Entlastung der Industrie, wenn die Mittel des KTF maßgeblich aus Einnahmen der CO2-Bepreisung (EU- Emissionshandelssystem [EU-ETS] und nationaler Emissionshandel) stammen, die zuvor auch von energieintensiven Unternehmen getragen wurden, und wie hoch ist nach Berechnung der Bundesregierung die effektive Netto-Wirkung dieser Maßnahmen auf die Standortkosten der Industrie (d. h. Saldo aus CO2-Kostenbelastung und Rückverteilung über KTF-Instrumente)? Nicht alle der genannten Maßnahmen werden aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Die hier genannten Instrumente und Maßnahmen verfolgen unterschiedliche Zielrichtungen und richten sich an unterschiedliche Marktteilnehmer. Ein Saldo aus Rückverteilung und CO2-Kostenbelastung lässt sich in der hier implizierten Weise daher nicht ermitteln.  8. Wie bewertet die Bundesregierung die gesamtwirtschaftliche Effizienz des geplanten Brücken-Industriestrompreises von rund 5 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) für bis zu 50 Prozent des Stromverbrauchs energieintensiver Unternehmen (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ec kpunktepapier-industriestrompreis.html), wenn dessen Finanzierung ebenfalls über den KTF erfolgt und damit mittelbar aus CO2- Bepreisungserlösen gespeist wird, und inwieweit handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung hierbei um eine strukturelle Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu Standorten mit systemisch niedrigeren Strompreisen (z. B. Frankreich, Kanada), statt um einen fiskalisch geschlossenen Kreislauf aus Belastung und teilweiser Rückerstattung? Die Bundesregierung hat die zur Umsetzung des Industriestrompreises notwendige Richtlinie erarbeitet und diese erfolgreich bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die Richtlinie ist am 6. Mai 2026 in Kraft getreten. Ziel der nationalen Förderrichtlinie ist es, die beihilferechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Industrie effektiv, unbürokratisch und rechtssicher zu unterstützen.  9. Wurde analysiert, ob Transformationssubventionen zu zusätzlicher Netto-Wertschöpfung führen oder lediglich bestehende Produktionskapazitäten mit höheren Staatszuschüssen fortgeführt werden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 15. Liegt eine generelle Haushalts- oder Risikoabschätzung dazu vor, welche fiskalischen Belastungen aus zugesagten Transformationssubventionen entstehen können? Die Fragen 9 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Der Begriff der Transformationssubventionen ist nicht hinreichend bestimmt. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Subventionspraxis im Kontext einer Steuer- und Abgabenquote von 41,6 Prozent des BIP und einer wachsenden Staatsausgabenquote, und sieht sie in dieser Entwicklung einen Zielkonflikt zwischen steigender fiskalischer Belastung der Privatwirtschaft und der Notwendigkeit privater Investitionen? Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Überprüfung der Subventionen und an der Konsolidierung der Förderpolitik. Der 30. Subventionsbericht bildet hierfür eine Grundlage. 11. Verfügt die Bundesregierung über eine gleichwertige bzw. adäquate Förderstrategie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen eines gesamtwirtschaftlichen Konjunkturprogramms (insbesondere im Kontext von Bürokratieabbau, Strompreisentlastungen, Investitionsanreizen, Steuer- und Abgabenabbau), und wenn eine solche nicht besteht, wie begründet sie die Schwerpunktsetzung auf Großunternehmen und energieintensive Schlüsselbranchen vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der KMU für Beschäftigung, Wertschöpfung und Investitionstätigkeit in Deutschland? 12. Welche spezifischen Maßnahmen wurden seit Herbst 2025 zur Verbesserung der Investitionsbedingungen für KMU ergriffen? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Über 99 Prozent der Unternehmen in Deutschland sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dementsprechend profitieren KMU, nicht zuletzt mittelständische Industrieunternehmen, von Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Dazu zählen unter anderem zahlreiche Maßnahmen zur Bürokratie- und Energiekostenentlastung, Fachkräftesicherung, Verbesserung steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten und Modernisierung der Infrastruktur. Im Vordergrund steht der Mittelstand bei den Förderkrediten für Investitionen aus dem ERP-Sondervermögen sowie bei der Innovationsförderung. Das regelmäßig bedarfsgerecht weiterentwickelte Instrumentarium zur Innovations- und Digitalisierungsförderung umfasst zum Beispiel das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ZIM, die Industrielle Gemeinschaftsforschung IGF, das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen IGP, das bundesweite Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren sowie die ERP- Förderkredite Digitalisierung und Innovation. Hinzu kommt zum Beispiel der im Dezember 2025 gestartete Deutschlandfonds, der in erheblichem Maße privates Kapital für Zukunftsinvestitionen mobilisieren soll und stufenweise aufgebaut wird. Bereits gestartet ist unter anderem ein neues Finanzierungsinstrument für Startups und Scale-ups. In Planung sind weitere Instrumente für den Mittelstand. Einen umfassenden Überblick über bestehende Förderprogramme bieten die Seiten der Förderdatenbank „www.foerderdatenbank.de“. 13. Wurde geprüft, ob branchenspezifische Subventionen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb von Wertschöpfungsketten erzeugen? Solche Prüfungen finden regelmäßig nicht statt. 14. Plant die Bundesregierung ein strukturell gleichwertiges Dialog- oder Förderformat für KMU, und wenn ja, wann? Die Bundesregierung pflegt mehrere Dialogformate für mittelständische Unternehmen. Dazu zählen Sitzungen des Mittelstandsbeirates der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche ebenso wie die Dialogreihe „Wettbewerbsfähigkeit für den Mittelstand“ der Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretärin Gitta Connemann. 16. Welche Rückforderungsmechanismen bestehen, wenn zugesagte Investitionen nicht realisiert werden (beispielsweise im Fall der Insolvenz des Batterieherstellers Northvolt)? Für die Rückforderung staatlicher Mittel bei Nichtrealisierung zugesagter Investitionen bestehen im deutschen Zuwendungsrecht sowie in den Verträgen im Fall Northvolt verschiedene Mechanismen. • Für Förderungen wie die TCTF-Zuwendung oder IPCEI-Projekte gelten die allgemeinen Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Bei Nichtumsetzung oder Verfehlung des Zuwendungszwecks (beispielsweisedurch Projektabbruch oder Insolvenz des Zuwendungsempfängers) besteht ein Widerrufsvorbehalt nach § 49 Absatz 3 VwVfG, die Vorgaben zum Erstattungsbescheid ergeben sich aus § 49a VwVfG. Im Übrigen erfolgt in der Projektförderung die Auszahlung der Zuwendung in Tranchen. Im Fall einer Nichtumsetzung würde keine weitere Auszahlung erfolgen. Bei der Wandelanleihe im Falle von Northvolt liegen die Mittel auf einem von der KfW kontrollierten Konto. Northvolt kann darüber nicht frei verfügen. Die Bundesregierung arbeitet an der Rückführung der noch vorhandenen Gelder auf dem zuvor genannten Konto. Es wurden in einer ersten Stufe ca. 153 Mio. Euro an die KfW zurückgezahlt. Die Mittel stehen hälftig dem Bund und dem Land Schleswig- Holstein zur Verfügung. In einer zweiten Stufe werden vsl. im Laufe des Sommers 2026 weitere Rückzahlungen i. H. v. bis zu 69 Mio. Euro an die KfW zurückfließen. 17. Hat sich die Bundesregierung zur Äußerung des Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Peter Leibinger, eine Auffassung gebildet, wonach sich der Wirtschaftsstandort Deutschland „im freien Fall“ befinde, und sieht sie im Rahmen ihrer Reform- und industriepolitischen Maßnahmen bereits messbare Indikatoren oder konkrete Entwicklungen, die dieser Einschätzung entgegenstehen, wenn ja, wie lautet diese, und in welchem Verhältnis stehen dabei die privaten zu den staatlichen Bruttoanlageinvestitionen, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der privaten Ausrüstungsinvestitionen? Die Bundesregierung macht sich die in der Frage geäußerte Aussage nicht zu eigen. Ihre Einschätzung der Lage und zu den Perspektiven des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Allgemeinen und zur Entwicklung der Bruttoanlageinvestitionen im Speziellen hat die Bundesregierung zuletzt im Jahreswirtschaftsbericht dargelegt. Mit der Frühjahrsprojektion hat die Bundesregierung am 22. April 2026 eine aktualisierte Einschätzung vorgelegt. Informationen zu einschlägigen Indikatoren sind darüber hinaus beim Statistischen Bundesamt verfügbar. Die Bundesregierung hat zudem in den genannten Veröffentlichungen die aktuell ernste Lage und die verschiedenen geopolitischen Konfliktherde dargestellt und hierzu verschiedene horizontale Reformmaßnahmen ergriffen, wie Maßnahmen zur Dämpfung der Energiekosten oder zum Bürokratieabbau. Klar ist, dass die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit eine Daueraufgabe ist, an der die Bundesregierung kontinuierlich und mit ganzer Kraft arbeitet. 18. Welchen konkreten wirtschaftlichen Erfolgsfaktor sieht die Bundesregierung in den von Regierungsmitgliedern (u. a. dem Bundeskanzler Friedrich Merz, der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche und dem Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil) vorgeschlagenen Maßnahmen zur Ausweitung des Arbeitsvolumens – etwa durch eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit, eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit oder die verstärkte Aktivierung zusätzlicher Erwerbspotenziale – im Hinblick auf die Verbesserung von Produktivität, Wachstum und internationaler Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland? Nach Ansicht der Bundesregierung kann in der Ausweitung des Arbeitsvolumens (d. h. die Gesamtzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aller Erwerbstätigen in einem bestimmten Zeitraum und Wirtschaftsgebiet) ein Beitrag zur Stärkung von Wachstumspotenzial und Wettbewerbsfähigkeit liegen, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Daneben können die Stabilisierung oder gar die Erhöhung des Erwerbspersonenpotenzials (d. h. das maximale Arbeitskräfteangebot einer Volkswirtschaft, also Erwerbstätige, registrierte Arbeitslose sowie die „Stille Reserve“) dazu beitragen, Fachkräfteengpässe zu verringern und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu sichern. 19. Kann die Bundesregierung den Satz aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten IW-Studie „IW-Trends 2/2025 – Lohnstückkosten“ nachvollziehen, nach welchem „die hierzulande überdurchschnittlich hohe Produktivität nicht ausreichte, um den Nachteil der hohen Arbeitskosten zu kompensieren (S. 109), und wäre vor diesem Hintergrund die Forderung nach größeren Opfern der Bevölkerung nach Meinung der Bundesregierung nicht obsolet? Die Bundesregierung wird den eingeschlagenen Weg struktureller Reformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit entschlossen fortsetzen, um die Anpassungsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft zu verbessern und zu einem höheren selbsttragenden Wachstumspfad zurückzukehren. Nötig ist eine durchgreifende Verbesserung der Standortbedingungen insgesamt. Hierbei kommt nicht zuletzt den in vielen Bereichen eingesetzten Reformkommissionen eine wesentliche Rolle zu. 20. Bewertet die Bundesregierung die aktuelle Verlagerung großer deutscher Kapazitäten der Automobilindustrie nach Kanada (Gigafactory von VW- PowerCo in Ontario) sowie die Kooperationsbestrebungen der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche in diesem Sektor bei ihrem Treffen Anfang Februar 2026 in Kanada mit Regierungsmitgliedern als Beginn einer Erfolgsgeschichte für die deutsche Automobilindustrie, und wenn ja, welche volkswirtschaftlichen Eckdaten wird diese Entwicklung stärken? Unternehmerische Entscheidungen kommentiert die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Die aktuellen geopolitischen Herausforderungen betreffen Kanada und Deutschland aus Sicht der Bundesregierung in gleichem Maße. Eine noch engere wirtschaftliche Zusammenarbeit von Kanada und Deutschland stärkt aus Sicht der Bundesregierung unsere wirtschaftliche Resilienz und erhöht Wachstumschancen auf beiden Seiten. Die kürzliche Unterzeichnung der Gemeinsamen Absichtserklärung zwischen Deutschland und Kanada im Automobilbereich markiert einen wichtigen Schritt in der bilateralen Zusammenarbeit und stärkt die Partnerschaft unserer Länder im Automobil- und Mobilitätssektor. 21. Hat die Bundesregierung ebenso Kenntnis über die Kosten einer Produktionsstunde in der Automobilindustrie in Kanada, wie sie auch Kenntnis über den deutschen Vergleichswert in Höhe von 66 Euro hat (Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Gitta Connemann in der Befragung des Ausschusses Wirtschaft und Energie am 25. Februar 2026), und wenn ja, wie hoch liegt die Stunde im Vergleich zu Deutschland? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 22. Welche Vorteile sehen die Bundesregierung und die Bundeswirtschaftsministerin, die deutsche Automobilindustrie bei der Verlagerung in das Ausland (speziell Kanada) zu unterstützen, hinsichtlich der folgenden Aspekte: CO2-arme Produktionsprozesse im Ausland, fossilfreier Energieeinsatz im Produktionsprozess, CO2-Minimierung bei Transport und Vertrieb der Endprodukte, Steuer- und Abgabenentwicklung (z. B. EU- ETS-Regime und KTF-Zufuhr) für den deutschen Staat, Arbeitsplatzentwicklung, Fachkräftewanderung, Innovation, Forschung und Entwicklung? Entscheidungen der Automobilunternehmen, etwa über Produktionsstandorte, kommentiert die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Allgemein gilt: Die Bundesregierung bekennt sich klar zum Automobilstandort Deutschland und bezweckt eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie mit dem Ziel der Sicherung von Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland. Unternehmen und Verbände sind aufgerufen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren und gemeinsame Chancen zu realisieren, um gemeinsam zu wachsen und gemeinsam ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen