Industriegipfel der Bundesregierung im Herbst 2025 (Automobil- und Stahlgipfel) (Antwort zu Drs. 21/5087)
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Industriegipfel der Bundesregierung im Herbst 2025 (Automobil- und Stahlgipfel) (Antwort zu Drs. 21/5087)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6225
21. Wahlperiode 28.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Schiller, Dr. Malte Kaufmann,
Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5087 –
Industriegipfel der Bundesregierung im Herbst 2025 (Automobil- und Stahlgipfel)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bundeskanzler Friedrich Merz hat im Herbst 2025 branchenspezifische
Industriegipfel durchgeführt, darunter den Automobilgipfel am 9. Oktober 2025
(www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/automobildialog-im-bundeskanzl
eramt-gemeinsam-fuer-eine-wettbewerbsfaehige-und-innovative-automobilind
ustrie-2388426) sowie den Stahlgipfel am 6. November 2025 (www.bee-e
v.de/service/pressemitteilungen/beitrag/stahlgipfel-chancen-nutzen-
wirtschaftstaerken) im Bundeskanzleramt. Diese Treffen wurden von der
Bundesregierung als industriepolitische Initiative zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit
zentraler Schlüsselindustrien dargestellt.
Die deutsche Volkswirtschaft befindet sich in einer Phase struktureller
Schwäche. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs im Jahr 2025 lediglich um
0,2 Prozent, nachdem es bereits 2023 um 0,9 Prozent und 2024 um 0,5
Prozent geschrumpft war; die Wirtschaftsleistung liegt damit nur geringfügig über
dem Niveau von 2019 (www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/
konjunkturdeutsche-wirtschaft-waechst-erstmals-seit-zwei-jahren-wieder/10019169
3.html). Die Prognose der Bundesregierung zum BIP-Wachstum 2026 beträgt
1 Prozent (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikatione
n/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-2026.pdf?__blob=publicationFile&
v=32), was „nicht selbsttragend“ ist, weil zwei Drittel hiervon auf erhöhte
schuldenfinanzierte Staatsausgaben für Verteidigung und Infrastruktur
zurückgehen und ein Drittel kalendarischen Effekten zugeschrieben wird (www.das-
parlament.de/epaper/2026/6_9/index.html#0).
Auch auf der Investitionsseite zeigen sich deutliche Schwächen. Die
preisbereinigten Bruttoanlageinvestitionen sind 2025 gegenüber dem Vorjahr um
0,5 Prozent gesunken; insbesondere die Ausrüstungsinvestitionen gingen um
2,3 Prozent zurück, private Ausrüstungsinvestitionen sogar um 5,2 Prozent
(www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/hri-konjunkturausblick-mehr-inves
titionen-braucht-das-land/100193283.html).
Gleichzeitig fiel der deutsche Außenbeitrag auf 110 Mrd. Euro – den
niedrigsten Stand seit mehr als 20 Jahren –, der Exportrückgang im Jahr 2025 betrug
0,3 Prozent und damit das dritte Jahr inFolge (www.handelsblatt.com/politik/k
onjunktur/konjunktur-deutsche-wirtschaft-waechst-erstmals-seit-zwei-
jahrenwieder/100191693.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
28. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Eurostat zufolge lag die Exportmenge von Stahlprodukten wie Blechen,
Rohren und Ähnlichem aus der EU in die USA zwischen Januar und Oktober 2025
ganze 30 Prozent niedriger als im Vergleichszeitraum 2018 (www.faz.net/aktu
ell/wirtschaft/unternehmen/zolldrohungen-deutsche-manager-verzweifeln-an-
usa-110821768.html).
Seit 2019 sind nach Angaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer
rund 400 000 Industriearbeitsplätze verloren gegangen (www.welt.de/wirtscha
ft/article695a17585f0fec1b99721d86/dihk-warnt-klare-anzeichen-fuer-de-indu
strialisierung.html?icid=search.product.onsitesearch).
In der Chemieindustrie ist das Produktionsvolumen seit 2021 (2021 = 100) um
mehr als 20 Punkte zurückgegangen; die Auslastung befindet sich auf dem
niedrigsten Stand seit drei Jahrzehnten (www.handelsblatt.com/unternehmen/i
ndustrie/deutsche-chemie-kaempft-ums-ueberleben/100179919.html).
Die industriellen Lohnstückkosten in Deutschland weisen ab 2020/2021 eine
überproportionale Entwicklungstendenz auf, 2024 lagen diese um etwa
22 Prozent über dem Durchschnitt der 27 Vergleichsländer, gegenüber dem
Euro-Ausland betrug der Nachteil 15 Prozent (Institut der deutschen
Wirtschaft, IW-Trends_2025-02-06_Schröder.pdf).
Die fiskalische, also endogene Belastung der Volkswirtschaft spielt hier eine
bedeutende Rolle. Die gesamten Steuer- und Sozialabgaben beliefen sich 2025
auf 1 859 Mrd. Euro und damit auf 41,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts –
den höchsten Wert seit dem Jahr 2000. Die Gesamt-
Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2026 erreichten mit 42,3 Prozent ein Allzeithoch (www.handelsblat
t.com/politik/deutschland/steuern-steigen-jetzt-die-abgaben-auf-alkohol-taba
k-und-zucker-01/100182681.html).
Vor diesem gesamtwirtschaftlichen Hintergrund stellt sich den Fragestellern
die Frage, ob branchenspezifische Industriegipfel und selektive, politisch
gelenkte Fördermaßnahmen geeignet sind, strukturelle und tiefgreifende
Wachstumshemmnisse zu überwinden, oder ob dadurch Wettbewerbsverzerrungen
zunehmen, zusätzliche fiskalische Risiken entstehen und in der Konsequenz
eine Kaskade von unkoordinierten Symptombehandlungen zum Untergang der
deutschen Volkswirtschaft führt.
1. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgte die Bundesregierung mit dem
Automobilgipfel am 9. Oktober 2025, welche Forderungen wurden an sie
herangetragen, welche dieser Forderungen wurden seither umgesetzt,
welche befinden sich in der Prüfung, welche wurden abgelehnt, und
letztere warum?
Am 9. Oktober 2025 fand auf Einladung des Bundeskanzlers ein
Automobildialog im Bundeskanzleramt statt. Beteiligt waren das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE), das Bundesministerium der Finanzen (BMF),
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMUKN) und das Bundesministerium für Verkehr (BMV) auf
Bundesminister-Ebene sowie hochrangige Vertreter der Automobil- und Zuliefererindustrie
und von Gewerkschaften sowie Ministerpräsidenten aus den betroffenen
Bundesländern. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie die Wettbewerbsfähigkeit und
Innovationskraft der deutschen Automobilwirtschaft gestärkt werden können.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Wertschöpfung und Beschäftigung in
der aktuell durch geopolitische Unsicherheiten geprägten Lage zu sichern und
Rahmenbedingungen technologieoffen und flexibel zu gestalten.
Die Bundesregierung hat seit Beginn der Legislaturperiode neben horizontalen
Maßnahmen zur allgemeinen Stärkung des Standorts spezifisch für die
Automobilindustrie verschiedene Maßnahmen ergriffen, etwa zur Förderung des
Absatzes von Elektrofahrzeugen. Zudem setzt sich die Bundesregierung auf Ebene
der EU in den Verhandlungen zum EU-Autopaket für Maßnahmen zur
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie ein. Auch hatte sich
die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die Europäische Kommission ihre
Vorschläge zur Überarbeitung der CO2-Flottenregulierung für neue Pkw und
leichte Nutzfahrzeuge sowie für eine gezielte Erleichterung für neue schwere
Nutzfahrzeuge bereits Ende 2025 vorgelegt hat.
2. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgte die Bundesregierung mit dem
Stahlgipfel am 6. November 2025, welche Forderungen wurden an sie
herangetragen, und welche dieser Forderungen wurden seither
umgesetzt, welche befinden sich in der Prüfung, welche wurden abgelehnt,
und letztere warum?
Am 6. November 2025 fand auf Einladung des Bundeskanzlers ein Stahldialog
statt. Beteiligt waren BMWE, BMF, BMAS und BMUKN auf Bundesminister-
Ebene, hochrangige Vertreter der Stahlindustrie und von Gewerkschaften sowie
Ministerpräsidenten aus Stahl produzierenden Bundesländern.
Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Frage, wie die Stahlindustrie
zukunftsfest gemacht werden kann. Die Diskussionen drehten sich dabei um
zentrale Anliegen der Stahlindustrie, wie die Verschärfung des europäischen
Handelsschutzes, die Senkung der hohen Energiekosten sowie Unterstützung bei
der Umstellung auf klimafreundlichere Produktionsverfahren.
Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Bewältigung dieser
Herausforderungen eine wichtige Voraussetzung dafür ist, Wertschöpfung und Beschäftigung
in der Stahlindustrie zu sichern und ihren Weg zur Klimaneutralität erfolgreich
zu begleiten. Bezüglich der Schlussfolgerungen und notwendiger Schritte
zeigte sich große Einigkeit der Teilnehmenden. Seither erfolgt die Umsetzung der
Maßnahmen, wie u. a. die Konkretisierung des handelspolitischen
Schutzinstruments auf EU-Ebene, das mit der EU-Kommission verhandelte Paket aus
Industriestrompreis und Strompreiskompensation oder die laufenden
Reformdebatten auf EU-Ebene zum CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism –
CO2-Grenzausgleichsmechanismus).
3. In welchem formalen Zusammenhang stehen die branchenspezifischen
Industriegipfel mit der von der Bundesregierung angekündigten
Reformagenda („Herbst der Reformen 2025“)?
4. Betrachtet die Bundesregierung selektive branchenspezifische
Fördermaßnahmen als vorrangiges Instrument gegenüber strukturellen
Reformen (Arbeitsmarkt, Steuerrecht, Energiepolitik, Bürokratie, Migration,
Sozialsysteme, staatliche Sparmaßnahmen)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Grundlage für Wirtschaftswachstum ist eine wettbewerbsfähige und
innovative Wirtschaft und Industrie. Im Vordergrund stehen für die
Bundesregierung dabei horizontale Maßnahmen und strukturelle Reformen (u. a. Senkung
der Energiepreise, Bürokratierückbau, Verbesserung der Rahmenbedingungen
für private Investitionen und Innovationen, Arbeitsmarktreformen). Diese
können, soweit besonderer Handlungsbedarf besteht, durch branchenspezifische
Maßnahmen ergänzt werden, um insbesondere Innovationspotentiale zu
aktivieren, Zukunftstechnologien voranzubringen oder sonstige Anpassungen zu
ermöglichen.
Gesprächs- und Dialogformate, wie die Stahl- und Automobildialoge im Jahr
2025, bieten aus Sicht der Bundesregierung eine wichtige Gelegenheit, auf
höchster Ebene sowohl strukturelle Rahmenbedingungen zu thematisieren, als
auch etwaige branchenspezifische Maßnahmen zu diskutieren.
5. Welche zentralen volkswirtschaftlichen Kennzahlen – insbesondere im
Hinblick auf das Bruttoinlandsprodukt, die industrielle
Bruttowertschöpfung sowie die Investitionstätigkeit im Produzierenden Gewerbe –
erwartet die Bundesregierung, durch den kombinierten Einsatz des geplanten
Deutschlandfonds, des Wachstumsfonds Deutschland und bestehender
Transformationsinstrumente der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
mittel- bis langfristig messbar zu verbessern, und auf welcher
empirischen Wirkungsabschätzung basiert die Annahme, dass diese
finanzierungsseitigen Maßnahmen strukturell bedingte Standortnachteile in eine
gesamtwirtschaftlich relevante Steigerung von Wachstum, Investitionen
und internationaler Wettbewerbsfähigkeit überführen können?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Deutschlandfonds, der
Wachstumsfonds Deutschland sowie die Förder‑ und Finanzierungsprogramme der
KfW langfristig die Mobilisierung privaten Kapitals, die Wettbewerbsfähigkeit
und das Wirtschaftswachstum in Deutschland stärken werden. Durch den
Deutschlandfonds stellt der Bund öffentliche Mittel und Garantien in Höhe von
etwa 30 Mrd. Euro bereit, um Investitionen in Höhe von rund 130 Mrd. Euro zu
initiieren. Der Deutschlandfonds ist ein neues Angebot; die tatsächlichen
Effekte hängen maßgeblich von der entsprechenden Nachfrage ab.
6. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Entwicklung der
Lohnstückkosten für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des
Industriestandorts Deutschland bei, und inwieweit werden diese in der
Konzeption und Ausgestaltung industrie- und transformationspolitischer
Maßnahmen (z. B. im Rahmen von Deutschlandfonds,
Strompreisentlastungen oder KfW-Programmen) als Grundlage der staatlichen
Fördermaßnahmen berücksichtigt?
Die Bundesregierung misst der Entwicklung der Lohnstückkosten neben
weiteren Rahmenbedingungen eine zentrale Bedeutung für die internationale
Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland bei und behält diese bei der
Ausgestaltung von Politikmaßnahmen stets im Blick.
7. In welchem Umfang bewertet die Bundesregierung die über den Klima-
und Transformationsfonds (KTF) finanzierten Maßnahmen –
insbesondere Netzentgeltzuschüsse, Stromsteuerabsenkungen, der geplante
Deutschlandfonds sowie weitere industriepolitische
Transformationsinstrumente – als tatsächliche Netto-Entlastung der Industrie, wenn die
Mittel des KTF maßgeblich aus Einnahmen der CO2-Bepreisung (EU-
Emissionshandelssystem [EU-ETS] und nationaler Emissionshandel)
stammen, die zuvor auch von energieintensiven Unternehmen getragen
wurden, und wie hoch ist nach Berechnung der Bundesregierung die
effektive Netto-Wirkung dieser Maßnahmen auf die Standortkosten der
Industrie (d. h. Saldo aus CO2-Kostenbelastung und Rückverteilung über
KTF-Instrumente)?
Nicht alle der genannten Maßnahmen werden aus dem Klima- und
Transformationsfonds (KTF) finanziert. Die hier genannten Instrumente und Maßnahmen
verfolgen unterschiedliche Zielrichtungen und richten sich an unterschiedliche
Marktteilnehmer. Ein Saldo aus Rückverteilung und CO2-Kostenbelastung lässt
sich in der hier implizierten Weise daher nicht ermitteln.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die gesamtwirtschaftliche Effizienz
des geplanten Brücken-Industriestrompreises von rund 5 Cent pro
Kilowattstunde (ct/kWh) für bis zu 50 Prozent des Stromverbrauchs
energieintensiver Unternehmen (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ec
kpunktepapier-industriestrompreis.html), wenn dessen Finanzierung
ebenfalls über den KTF erfolgt und damit mittelbar aus CO2-
Bepreisungserlösen gespeist wird, und inwieweit handelt es sich nach
Auffassung der Bundesregierung hierbei um eine strukturelle Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu Standorten mit systemisch
niedrigeren Strompreisen (z. B. Frankreich, Kanada), statt um einen fiskalisch
geschlossenen Kreislauf aus Belastung und teilweiser Rückerstattung?
Die Bundesregierung hat die zur Umsetzung des Industriestrompreises
notwendige Richtlinie erarbeitet und diese erfolgreich bei der Europäischen
Kommission notifiziert. Die Richtlinie ist am 6. Mai 2026 in Kraft getreten. Ziel der
nationalen Förderrichtlinie ist es, die beihilferechtlichen Möglichkeiten zu
nutzen, um die Industrie effektiv, unbürokratisch und rechtssicher zu unterstützen.
9. Wurde analysiert, ob Transformationssubventionen zu zusätzlicher
Netto-Wertschöpfung führen oder lediglich bestehende
Produktionskapazitäten mit höheren Staatszuschüssen fortgeführt werden, und wenn ja,
mit welchem Ergebnis?
15. Liegt eine generelle Haushalts- oder Risikoabschätzung dazu vor, welche
fiskalischen Belastungen aus zugesagten Transformationssubventionen
entstehen können?
Die Fragen 9 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Der Begriff der Transformationssubventionen ist nicht hinreichend bestimmt.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Subventionspraxis
im Kontext einer Steuer- und Abgabenquote von 41,6 Prozent des BIP
und einer wachsenden Staatsausgabenquote, und sieht sie in dieser
Entwicklung einen Zielkonflikt zwischen steigender fiskalischer Belastung
der Privatwirtschaft und der Notwendigkeit privater Investitionen?
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Überprüfung der Subventionen und
an der Konsolidierung der Förderpolitik. Der 30. Subventionsbericht bildet
hierfür eine Grundlage.
11. Verfügt die Bundesregierung über eine gleichwertige bzw. adäquate
Förderstrategie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen
eines gesamtwirtschaftlichen Konjunkturprogramms (insbesondere im
Kontext von Bürokratieabbau, Strompreisentlastungen,
Investitionsanreizen, Steuer- und Abgabenabbau), und wenn eine solche nicht besteht,
wie begründet sie die Schwerpunktsetzung auf Großunternehmen und
energieintensive Schlüsselbranchen vor dem Hintergrund der
gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der KMU für Beschäftigung, Wertschöpfung
und Investitionstätigkeit in Deutschland?
12. Welche spezifischen Maßnahmen wurden seit Herbst 2025 zur
Verbesserung der Investitionsbedingungen für KMU ergriffen?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Über 99 Prozent der Unternehmen in Deutschland sind kleine und mittlere
Unternehmen (KMU). Dementsprechend profitieren KMU, nicht zuletzt
mittelständische Industrieunternehmen, von Maßnahmen der Bundesregierung zur
Verbesserung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Dazu zählen unter
anderem zahlreiche Maßnahmen zur Bürokratie- und Energiekostenentlastung,
Fachkräftesicherung, Verbesserung steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten
und Modernisierung der Infrastruktur.
Im Vordergrund steht der Mittelstand bei den Förderkrediten für Investitionen
aus dem ERP-Sondervermögen sowie bei der Innovationsförderung. Das
regelmäßig bedarfsgerecht weiterentwickelte Instrumentarium zur Innovations- und
Digitalisierungsförderung umfasst zum Beispiel das Zentrale
Innovationsprogramm Mittelstand ZIM, die Industrielle Gemeinschaftsforschung IGF, das
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen IGP, das
bundesweite Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren sowie die ERP-
Förderkredite Digitalisierung und Innovation. Hinzu kommt zum Beispiel der im
Dezember 2025 gestartete Deutschlandfonds, der in erheblichem Maße privates
Kapital für Zukunftsinvestitionen mobilisieren soll und stufenweise aufgebaut wird.
Bereits gestartet ist unter anderem ein neues Finanzierungsinstrument für
Startups und Scale-ups. In Planung sind weitere Instrumente für den Mittelstand.
Einen umfassenden Überblick über bestehende Förderprogramme bieten die
Seiten der Förderdatenbank „www.foerderdatenbank.de“.
13. Wurde geprüft, ob branchenspezifische Subventionen
Wettbewerbsverzerrungen innerhalb von Wertschöpfungsketten erzeugen?
Solche Prüfungen finden regelmäßig nicht statt.
14. Plant die Bundesregierung ein strukturell gleichwertiges Dialog- oder
Förderformat für KMU, und wenn ja, wann?
Die Bundesregierung pflegt mehrere Dialogformate für mittelständische
Unternehmen. Dazu zählen Sitzungen des Mittelstandsbeirates der Bundesministerin
für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche ebenso wie die Dialogreihe
„Wettbewerbsfähigkeit für den Mittelstand“ der Mittelstandsbeauftragten der
Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretärin Gitta Connemann.
16. Welche Rückforderungsmechanismen bestehen, wenn zugesagte
Investitionen nicht realisiert werden (beispielsweise im Fall der Insolvenz des
Batterieherstellers Northvolt)?
Für die Rückforderung staatlicher Mittel bei Nichtrealisierung zugesagter
Investitionen bestehen im deutschen Zuwendungsrecht sowie in den Verträgen
im Fall Northvolt verschiedene Mechanismen.
• Für Förderungen wie die TCTF-Zuwendung oder IPCEI-Projekte gelten die
allgemeinen Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und der
Bundeshaushaltsordnung (BHO). Bei Nichtumsetzung oder Verfehlung des
Zuwendungszwecks (beispielsweisedurch Projektabbruch oder Insolvenz
des Zuwendungsempfängers) besteht ein Widerrufsvorbehalt nach § 49
Absatz 3 VwVfG, die Vorgaben zum Erstattungsbescheid ergeben sich aus
§ 49a VwVfG. Im Übrigen erfolgt in der Projektförderung die Auszahlung
der Zuwendung in Tranchen. Im Fall einer Nichtumsetzung würde keine
weitere Auszahlung erfolgen. Bei der Wandelanleihe im Falle von Northvolt
liegen die Mittel auf einem von der KfW kontrollierten Konto. Northvolt
kann darüber nicht frei verfügen. Die Bundesregierung arbeitet an der
Rückführung der noch vorhandenen Gelder auf dem zuvor genannten
Konto. Es wurden in einer ersten Stufe ca. 153 Mio. Euro an die KfW
zurückgezahlt. Die Mittel stehen hälftig dem Bund und dem Land Schleswig-
Holstein zur Verfügung. In einer zweiten Stufe werden vsl. im Laufe des
Sommers 2026 weitere Rückzahlungen i. H. v. bis zu 69 Mio. Euro an die KfW
zurückfließen.
17. Hat sich die Bundesregierung zur Äußerung des Präsidenten des
Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Peter Leibinger, eine
Auffassung gebildet, wonach sich der Wirtschaftsstandort Deutschland „im
freien Fall“ befinde, und sieht sie im Rahmen ihrer Reform- und
industriepolitischen Maßnahmen bereits messbare Indikatoren oder konkrete
Entwicklungen, die dieser Einschätzung entgegenstehen, wenn ja, wie lautet
diese, und in welchem Verhältnis stehen dabei die privaten zu den
staatlichen Bruttoanlageinvestitionen, insbesondere im Hinblick auf die
Entwicklung der privaten Ausrüstungsinvestitionen?
Die Bundesregierung macht sich die in der Frage geäußerte Aussage nicht zu
eigen. Ihre Einschätzung der Lage und zu den Perspektiven des
Wirtschaftsstandorts Deutschland im Allgemeinen und zur Entwicklung der
Bruttoanlageinvestitionen im Speziellen hat die Bundesregierung zuletzt im
Jahreswirtschaftsbericht dargelegt. Mit der Frühjahrsprojektion hat die Bundesregierung
am 22. April 2026 eine aktualisierte Einschätzung vorgelegt. Informationen zu
einschlägigen Indikatoren sind darüber hinaus beim Statistischen Bundesamt
verfügbar. Die Bundesregierung hat zudem in den genannten
Veröffentlichungen die aktuell ernste Lage und die verschiedenen geopolitischen Konfliktherde
dargestellt und hierzu verschiedene horizontale Reformmaßnahmen ergriffen,
wie Maßnahmen zur Dämpfung der Energiekosten oder zum Bürokratieabbau.
Klar ist, dass die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit eine Daueraufgabe ist, an
der die Bundesregierung kontinuierlich und mit ganzer Kraft arbeitet.
18. Welchen konkreten wirtschaftlichen Erfolgsfaktor sieht die
Bundesregierung in den von Regierungsmitgliedern (u. a. dem Bundeskanzler
Friedrich Merz, der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Katherina Reiche und dem Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil)
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Ausweitung des Arbeitsvolumens –
etwa durch eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit, eine Verlängerung der
Lebensarbeitszeit oder die verstärkte Aktivierung zusätzlicher
Erwerbspotenziale – im Hinblick auf die Verbesserung von Produktivität,
Wachstum und internationaler Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts
Deutschland?
Nach Ansicht der Bundesregierung kann in der Ausweitung des
Arbeitsvolumens (d. h. die Gesamtzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aller
Erwerbstätigen in einem bestimmten Zeitraum und Wirtschaftsgebiet) ein Beitrag
zur Stärkung von Wachstumspotenzial und Wettbewerbsfähigkeit liegen,
insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Daneben können
die Stabilisierung oder gar die Erhöhung des Erwerbspersonenpotenzials (d. h.
das maximale Arbeitskräfteangebot einer Volkswirtschaft, also Erwerbstätige,
registrierte Arbeitslose sowie die „Stille Reserve“) dazu beitragen,
Fachkräfteengpässe zu verringern und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu sichern.
19. Kann die Bundesregierung den Satz aus der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten IW-Studie „IW-Trends 2/2025 –
Lohnstückkosten“ nachvollziehen, nach welchem „die hierzulande
überdurchschnittlich hohe Produktivität nicht ausreichte, um den Nachteil der hohen
Arbeitskosten zu kompensieren (S. 109), und wäre vor diesem Hintergrund
die Forderung nach größeren Opfern der Bevölkerung nach Meinung der
Bundesregierung nicht obsolet?
Die Bundesregierung wird den eingeschlagenen Weg struktureller Reformen
zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit entschlossen fortsetzen, um die
Anpassungsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft zu verbessern und zu einem
höheren selbsttragenden Wachstumspfad zurückzukehren. Nötig ist eine
durchgreifende Verbesserung der Standortbedingungen insgesamt. Hierbei kommt
nicht zuletzt den in vielen Bereichen eingesetzten Reformkommissionen eine
wesentliche Rolle zu.
20. Bewertet die Bundesregierung die aktuelle Verlagerung großer deutscher
Kapazitäten der Automobilindustrie nach Kanada (Gigafactory von VW-
PowerCo in Ontario) sowie die Kooperationsbestrebungen der
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche in diesem Sektor bei ihrem
Treffen Anfang Februar 2026 in Kanada mit Regierungsmitgliedern als
Beginn einer Erfolgsgeschichte für die deutsche Automobilindustrie, und
wenn ja, welche volkswirtschaftlichen Eckdaten wird diese Entwicklung
stärken?
Unternehmerische Entscheidungen kommentiert die Bundesregierung
grundsätzlich nicht. Die aktuellen geopolitischen Herausforderungen betreffen
Kanada und Deutschland aus Sicht der Bundesregierung in gleichem Maße. Eine
noch engere wirtschaftliche Zusammenarbeit von Kanada und Deutschland
stärkt aus Sicht der Bundesregierung unsere wirtschaftliche Resilienz und
erhöht Wachstumschancen auf beiden Seiten. Die kürzliche Unterzeichnung der
Gemeinsamen Absichtserklärung zwischen Deutschland und Kanada im
Automobilbereich markiert einen wichtigen Schritt in der bilateralen
Zusammenarbeit und stärkt die Partnerschaft unserer Länder im Automobil- und
Mobilitätssektor.
21. Hat die Bundesregierung ebenso Kenntnis über die Kosten einer
Produktionsstunde in der Automobilindustrie in Kanada, wie sie auch Kenntnis
über den deutschen Vergleichswert in Höhe von 66 Euro hat (Aussage
der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie Gitta Connemann in der Befragung des
Ausschusses Wirtschaft und Energie am 25. Februar 2026), und wenn ja, wie
hoch liegt die Stunde im Vergleich zu Deutschland?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
22. Welche Vorteile sehen die Bundesregierung und die
Bundeswirtschaftsministerin, die deutsche Automobilindustrie bei der Verlagerung in das
Ausland (speziell Kanada) zu unterstützen, hinsichtlich der folgenden
Aspekte: CO2-arme Produktionsprozesse im Ausland, fossilfreier
Energieeinsatz im Produktionsprozess, CO2-Minimierung bei Transport und
Vertrieb der Endprodukte, Steuer- und Abgabenentwicklung (z. B. EU-
ETS-Regime und KTF-Zufuhr) für den deutschen Staat,
Arbeitsplatzentwicklung, Fachkräftewanderung, Innovation, Forschung und
Entwicklung?
Entscheidungen der Automobilunternehmen, etwa über Produktionsstandorte,
kommentiert die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Allgemein gilt: Die
Bundesregierung bekennt sich klar zum Automobilstandort Deutschland und
bezweckt eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Automobilindustrie mit dem Ziel der Sicherung von Wertschöpfung und Beschäftigung in
Deutschland. Unternehmen und Verbände sind aufgerufen, ihre
Zusammenarbeit zu intensivieren und gemeinsame Chancen zu realisieren, um gemeinsam
zu wachsen und gemeinsam ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu
stärken.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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