polradar

Schriftliche Frage 69 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung in Anbetracht der hohen Gas- und Ölpreise bereits eine eigene Auffassung darüber erarbeitet, ob Mieterinnen und…

dip / schriftliche_frage 02.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 69 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung in Anbetracht der hohen Gas- und Ölpreise bereits eine eigene Auffassung darüber erarbeitet, ob Mieterinnen und… Frage 69 (Dr. Julia Verlinden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung in Anbetracht der hohen Gas- und Ölpreise bereits eine eigene Auffassung darüber erarbeitet, ob Mieterinnen und Mieter über Preiserhöhungen der Öl-, Gas- und Wärmeversorger Bescheid wissen sollten, und wenn ja, wie lautet diese (bitte ggf. angeben, wie eine mögliche Preistransparenz hergestellt werden könnte), und hat sich die Bundesregierung eine eigene Meinung zu meinem Vorschlag gebildet, dass Vermieterinnen und Vermieter ihren Mietenden mindestens einmal jährlich über die aktuellen Tarife sowie bei Preiserhöhungen darüber informieren müssen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (vgl. www.morgenpost.de/wirtschaft/article41 3155564/gaspreise-gruene-fordern-kuerzungsrech t-bei-heizkostenabrechnung-fuer-mieter.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. September 2026: Die Heizkostenverordnung verpflichtet Gebäudeeigentümer zur verbrauchsabhängigen Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in zentral beheizten Gebäuden (sog. Submetering). Die Verordnung richtet sich in erster Linie an Vermieter. 2021 ist die Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation (§ 6a der Heizkostenverordnung) eingeführt worden. Der Gebäudeeigentümer hat den Nutzern monatlich Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder der Ablesewerte von Heizkostenverteilern zu übermitteln. Die Verbrauchsinformationen müssen den Verbrauch des Nutzers im letzten Monat, einen Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats desselben Nutzers sowie mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres desselben Nutzers und einen Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie enthalten. Damit ist eine Vorgabe der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in nationales Recht umgesetzt worden. Eine Änderung der Heizkostenverordnung ist nicht geplant.

Relationen