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Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde

dip / rede 07.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde Wenn das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die humanitäre Lage in Gaza weiterhin als katastrophal bezeichnet und verlässliche und ungehinderte Zugänge für die noch immer nicht ausreichende humanitäre Hilfe fordert, reicht es aus Sicht der Bundesregierung aus, humanitäre Hilfe zu finanzieren, oder sieht sie darüber hinaus eine politische Verantwortung Deutschlands, auf einen besseren Zugang für Hilfsorganisationen und den Schutz der Zivilbevölkerung hinzuwirken, und, wenn ja, wie? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler: Die humanitäre Lage in Gaza bleibt dramatisch und die Bedarfe entsprechend hoch. Die Bundesregierung leistet deshalb humanitäre Unterstützung und setzt sich dafür ein, dass Early-Recovery-Maßnahmen im Gazastreifen unter anderem im Rahmen der Team-Gaza-Initiative unter dem Dach der EU durch die Vereinten Nationen und andere Umsetzungspartner vorangebracht und ausgeweitet werden. Dafür ist auch der notwendige Schutz der Zivilbevölkerung und der ausreichende Zugang von Hilfsorganisationen zum Gazastreifen erforderlich, den die Bundesregierung gegenüber der israelischen Regierung einfordert.

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