Umsetzung der humanitären Hilfe in Gaza nach dem neuen Verteilungsplan (Antwort zu Drs. 21/682)
Text
Umsetzung der humanitären Hilfe in Gaza nach dem neuen Verteilungsplan (Antwort zu Drs. 21/682)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/972
21. Wahlperiode 18.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Boris Mijatovic, Max Lucks, Luise
Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/682 –
Umsetzung der humanitären Hilfe in Gaza nach dem neuen Verteilungsplan
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 sowie
durch die anhaltende Geiselnahme ausgelöste Krieg bringt unfassbares Leid
über die Zivilbevölkerung in Gaza. Mit der kompletten Abriegelung Gazas
durch die israelische Regierung am 2. März 2025 als neue Stufe der
Kriegsführung gelangten für mindestens zehn Wochen keine humanitären
Hilfslieferungen nach Gaza. Das komplette Einfuhrverbot hat eine andauernde massive
Hungersnot mit fatalen Folgen für die komplette Bevölkerung, insbesondere
für besonders vulnerable Gruppen wie Babys, Kinder und ältere Menschen zur
Folge. Der massive Bedarf der Zivilbevölkerung an elementaren Hilfsgütern,
neben Lebensmitteln auch Medikamente und Hygieneartikel, kann auch
aktuell durch die nach wie vor zu geringe Anzahl der (temporär) zugelassenen
Hilfstransporte nicht gedeckt werden.
Die dramatischen humanitären Folgen der jüngsten Abriegelung Gazas haben
die zuvor bereits katastrophale Situation großer Teile der Zivilbevölkerung
weiter verschärft. Seit dem 7. Oktober 2023 hat die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) 686 Angriffe auf das Gesundheitswesen in Gaza dokumentiert.
Zudem sind in Gaza mittlerweile Gebäude und Infrastruktur weitgehend
zerstört. Zeitgleich hält die Hamas nach wie vor die Geiseln fest, legt ihre Waffen
nicht ab, ist nicht dazu bereit, Gaza zu verlassen, und bleibt damit eine
Bedrohung für den Staat Israel sowie die palästinensische Zivilbevölkerung, auch
indem sie durch die Hamas als menschliche Schutzschilde genutzt wird.
Große Teile der Zivilbevölkerung sind durch Kampfhandlungen mehrfach
binnenvertrieben worden. Laut der britischen humanitären Hilfsorganisation Medical
Aid for Palestinians wurden in den letzten 19 Monaten mindestens 1 400
medizinische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gaza getötet (www.map.org.u
k/news/archive/post/1736-1400-healthcare-workers-killed-in-israelas-systemat
ic-attacks-on-gazaas-health-system). Laut Angaben der Vereinten Nationen
sind im gleichen Zeitraum mindestens 408 humanitäre Helferinnen und Helfer
getötet worden (news.un.org/en/story/2025/04/1161736).
Durch die am 2. März 2025 verfügte Abriegelung Gazas hat sich die
humanitäre Lage vor Ort weiter rapide verschlechtert. Das Integrated Food Security
Phase Classification System weist für den Zeitraum ab dem 1. April bis zum
10. Mai 2025 darauf hin, dass die gesamte Bevölkerung von einem kritischen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Hungerrisiko betroffen ist, während der Krieg und die humanitäre Blockade
anhalten (www.ipcinfo.org/ipc-country-analysis/details-map/en/c/1159596/).
Von insgesamt 2,1 Millionen Bewohnern in Gaza sind fast eine halbe Million
Menschen vom Verhungern bedroht und 1 Million weitere Menschen haben
kaum genug zu essen. Laut World Food Programme (WFP) sind auch die
letzten Lebensmittelreserven in Gaza aufgebraucht (www.theguardian.com/world/
2025/may/15/intense-wave-of-israeli-airstrikes-gaza-deaths). Die öffentliche
Ordnung und das Gesundheitssystem sind kollabiert. Die seit Beginn der
Einfuhrblockade schrumpfenden Bestände selbst lebensnotwendiger Waren haben
zudem zu einem massiven Preisanstieg bei den wenigen noch verfügbaren
Gütern geführt.
So wurde in der ersten Maiwoche 2025 in Gaza-Stadt ein einzelner 25-
Kilogramm-Sack Weizenmehl für umgerechnet über 415 US-Dollar verkauft – ein
Anstieg von über 3 000 Prozent im Vergleich zur letzten Februarwoche des
gleichen Jahres (www.unocha.org/news/todays-top-news-occupied-palestinia
n-territory-yemen-somalia-haiti).
Mitte Mai 2025 kündigten die israelische Regierung und die US-
Administration an, einen neuen Mechanismus für die Lieferung humanitärer Güter nach
Gaza zu etablieren, der Anfang Juni 2025 in Kraft treten soll. Geplant ist, dass
die „Gaza Humanitarian Foundation“ (GHF) humanitäre Hilfsgüter an vier
Verteilungszentren in Gaza ausgeben. Bisher scheinen die Pläne jedoch erst im
Anfangsstadium und noch nicht operativ ausgereift zu sein. Der neue
Mechanismus wird zudem von relevanten humanitären Akteuren und den Vereinten
Nationen abgelehnt, weil er unter militärischer Kontrolle stehen und damit den
humanitären Prinzipien von Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit
und Neutralität eklatant widersprechen würde. Am 25. Mai 2025, einen Tag
vor geplantem Einsatzbeginn der Hilfsgüterverteilung durch die GHF, trat der
Leiter der Stiftung, Jake Wood, von seinem Amt mit der Begründung zurück,
die GHF könne die humanitären Prinzipien nicht gewährleisten.
Dieses Abrücken von den humanitären Prinzipien beinhaltet eine Politisierung
humanitärer Hilfe, die auch für andere Konfliktkontexte als Präzedenzfall
gelten könnte und die bestehenden Prinzipien weltweit gefährlich erodieren
würde. Ferner könnten durch den angekündigten Mechanismus in Gaza nur etwa
60 Prozent der Bevölkerung erreicht werden. Humanitäre Organisationen
befürchten, dass der neue Mechanismus Zwangsvertreibungen befördert und
humanitäre Güter als Druckmittel für die (Binnen-)Vertreibung eingesetzt
werden könnten. Zudem bestehen Kritik bezüglich der Transparenz sowie große
Zweifel an der Praktikabilität der Umsetzung, da er bisher nur vier
Verteilzentren vorsieht, während es vor der humanitären Blockade noch etwa 400
Verteilzentren gab, die von den Vereinten Nationen (UN) betrieben wurden. Auch
Berichte über vereinzelte Probleme bei der Verteilung von Hilfsgütern
begründen kein Abrücken von humanitären Prinzipien. Insbesondere weil es derzeit
keine unabhängigen Berichte über einen systematischen Missbrauch der
humanitären Hilfe unter den bisher genutzten Strukturen gibt (www.faz.net/aktu
ell/politik/ausland/wie-netanjahu-die-hilfslieferungen-fuer-gaza-begruendet-1
10486477.html).
Diese aus humanitärer Sicht inakzeptablen Umstände sowie das Ausbleiben
eines Waffenstillstands während der humanitären Operationen machen eine
störungsfreie und gerechte Verteilung der Güter schier unmöglich. Mehrere
UN-Organisationen sowie unabhängige humanitäre
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) stehen weiterhin bereit, sofort lebenswichtige Güter und
Dienstleistungen zu den Not leidenden Menschen zu bringen, aber werden
durch die humanitäre Blockade daran gehindert. Hinzu kommen Regelungen
für die Registrierung und Visavergabe von internationalen Organisationen und
ihrem Personal, die darauf zielen, die Arbeit von unabhängigen und kritischen
humanitären Akteuren zu erschweren oder unmöglich zu machen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist die Lage im
Nahen Osten dramatisch eskaliert. Deutschland steht unverbrüchlich für die
Sicherheit des israelischen Staates ein. Die Geiseln, die immer noch in der
Gewalt der Hamas sind, müssen umgehend freikommen. Zugleich ist die
humanitäre Lage in Gaza unerträglich. Das Leiden der Menschen muss gelindert und
die humanitäre Lage auf eine Weise verbessert werden, die mit den
humanitären Prinzipien und dem humanitären Völkerrecht voll vereinbar ist. Um dies zu
unterstützen, hat die Bundesregierung seit Oktober 2023 bis zu 330 Mio. Euro
für humanitäre Hilfe in den Palästinensischen Gebieten mit einem Schwerpunkt
in Gaza bereitgestellt. Die Einigung zwischen Israel und der EU vom 10. Juli
2025 begrüßt die Bundesregierung als wichtigen ersten Schritt zur
Verbesserung der humanitären Lage ausdrücklich. Die Vereinbarung muss jetzt schnell
und sichtbar umgesetzt werden.
Mit Blick auf den neuen Verteilmechanismus der „Gaza Humanitarian
Foundation“ (GHF) ist es nach Ansicht der Bundesregierung inzwischen
offensichtlich, dass dieser nicht in ausreichendem Maß die Zivilbevölkerung erreicht und
auch nicht nach den humanitären Prinzipien operiert. Die Bundesregierung
setzt sich dafür ein, dass erschütternde Vorfälle, bei denen Menschen beim
Versuch, Hilfsgüter zu verteilen oder an Hilfsgüter zu gelangen, getötet wurden,
schnellstmöglich umfassend aufgeklärt werden. Darüber hinaus hat sich die
Bundesregierung zur GHF am 19. Mai 2025 in einer gemeinsamen Erklärung
mit 25 anderen Gebern geäußert.
Die Bundesregierung setzt sich ohne Unterlass für einen Waffenstillstand,
ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe in Gaza und die Freilassung der
Geiseln ein. Als humanitärer Geber fordert sie die israelische Regierung auf,
unverzüglich die vollständige Wiederaufnahme von Hilfslieferungen in den
Gazastreifen zu ermöglichen und es den Vereinten Nationen und den humanitären
Organisationen zu ermöglichen, unabhängig und unparteiisch ihre Arbeit zu
verrichten. Diese Aufforderung hält die Bundesregierung im Rahmen ihrer
humanitären Diplomatie laufend nach, unter anderem in regelmäßigen,
hochrangigen Direktkontakten mit der israelischen Regierung. Die Bundesregierung ist
fest davon überzeugt, dass eine umgehende Rückkehr zu einer Waffenruhe und
die Bemühung um die Umsetzung einer Zweistaatenlösung die einzige
Möglichkeit darstellen, Frieden und Sicherheit für Israelis und Palästinenser zu
schaffen und langfristige Stabilität in der Region zu gewährleisten.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die seit dem 2. März 2025 für zehn
Wochen anhaltende humanitäre Blockade von Gaza durch die israelische
Regierung mit Blick auf die humanitäre Lage und auf die politischen
Konsequenzen, die sich für die diplomatischen Bemühungen, den Krieg
zu beenden, daraus ergeben?
Die Bundesregierung tritt klar dafür ein, dass humanitäre Hilfe nie von einem
Waffenstillstand abhängig sein oder als politisches Druckinstrument eingesetzt
werden sollte. In der Rückschau zeigt sich auch, dass sich aus der Blockade
keine Dynamiken ergeben haben, die einem baldigen Ende der
Kampfhandlungen, einer Freilassung der Geiseln oder einem Waffenstillstand zuträglich
wären.
2. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur aktuellen
Versorgungslage der Zivilbevölkerung in Gaza, insbesondere in Bezug
auf Nahrung, Wasser, Treibstoff und medizinische Versorgung vor?
8. Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung der Anteil der
Bevölkerung in Gaza, der von Hunger betroffen ist (bitte in Prozent
angeben)?
Die Fragen 2 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur aktuellen
Versorgungslage der Zivilbevölkerung in Gaza vor. Berichten des Integrated Food
Security Phase Classification (IPC) zufolge leidet die gesamte Bevölkerung Gazas
(2,1 Millionen Menschen) unter akutem Hunger (IPC3+), davon über 1,1
Millionen in humanitärem Notfall (IPC4) und 470 000 in einer hungersnot-
ähnlichen Situation (IPC5, höchste Stufe der IPC-Skala). Besonders
besorgniserregend ist laut den Vereinten Nationen die Lage der Kinder in Gaza, wonach seit
Jahresbeginn im Schnitt jeden Tag 110 Kinder wegen Unterernährung
eingeliefert wurden. Die Vereinten Nationen bestätigten nun außerdem die ersten
beiden Fälle von Kindern, die an Mangelernährung gestorben sind.
Die zweimalige Lieferung von je 75 000 Litern Treibstoff durch die Vereinten
Nationen in den vergangenen Tagen war ein wichtiger, wenn auch nicht
ausreichender, erster Schritt. Den Vereinten Nationen zufolge stehen Dienstleistungen
wie Wasser- und Gesundheitsversorgung in Gaza unmittelbar vor dem
Zusammenbruch, lebensnotwendige Medikamente wie Insulin und Schmerzmittel
kommen entweder gar nicht oder nicht in ausreichender Menge an.
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin unermüdlich für eine sofortige und
umfassende Verbesserung der humanitären Lage in Gaza ein.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die humanitären Bedarfe in Gaza, und
wie stimmt sie sich mit internationalen Partnern zur Bewältigung der
humanitären Katastrophe auch in finanzieller Hinsicht ab?
Zur Bewertung der humanitären Lage wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Die Bundesregierung steht im kontinuierlichen Austausch zur humanitären
Lage in Gaza mit den dort tätigen humanitären VN-Agenturen und
(internationalen) Nichtregierungsorganisationen. Im Kreise internationaler Partner stimmt
sich die Bundesregierung neben zahlreichen bilateralen Gesprächen auch in den
VN-Geberforen sowie im Rahmen der EU, der E3 und der G7 ab. Zu den
Inhalten dieser vertraulichen Gespräche äußert sich die Bundesregierung nicht
öffentlich.
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die systematische
Entwendung und den Missbrauch von humanitären Hilfsgütern durch
Hamas-Strukturen vor?
Hamas versucht von jedweder Ressource im Gazastreifen zu profitieren. Dazu
bemächtigt sie sich gezielt auch eines Anteils der humanitären Hilfsgüter für
den eigenen Bedarf. Aus welchen Hilfsströmen Hamas Güter abzweigt, lässt
sich nicht abschließend beurteilen. Es muss dabei zwischen Hilfslieferungen
der Vereinten Nationen, humanitärer Nichtregierungsorganisationen, bilateralen
Hilfen internationaler Geber und weiteren Mechanismen wie der GHF
unterschieden werden. Insbesondere die Vereinten Nationen und international tätige
Nichtregierungsorganisationen haben ein System des Risikomanagements
etabliert, um Abzweigungen durch militante Gruppen zu unterbinden. Die
Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen.
5. Mit welchen Maßnahmen trägt die Bundesregierung auf internationaler
Ebene dazu bei, dass Verteilmechanismen und Strukturen in Gaza
aufgebaut werden können, die den Prinzipien des humanitären Völkerrechts
strikt unterliegen und zugleich Verteilung fernab der Hamas
gewährleisten?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antworten zu den
Fragen 3 und 4 wird verwiesen.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung bei der Förderung humanitärer
Projekte Maßnahmen ergriffen, welche auf die Unterbindung der Einflussnahme
militanter Gruppierungen wie Hamas abzielen. So sind alle Empfänger
deutscher Mittel durch eine Vertragsklausel zur umfassenden Kooperation zur
Vermeidung von Terrorismusfinanzierung und -unterstützung nach § 8a des
Haushaltsgesetzes (HG) verpflichtet.
Die humanitären VN-Agenturen unterliegen zusätzlich den internen und
externen Prüfmechanismen der Vereinten Nationen. Dazu zählen einerseits das Büro
für interne Aufsichtsdienste („Office for Internal Oversight Services“, OIOS)
und andererseits der Rechnungsprüfungsausschuss der Vereinten Nationen
(„Board of Auditors“, BoA), der sich aus Repräsentanten der
Bundesrechnungshöfe der Mitgliedsstaaten der VN zusammensetzt.
6. Inwiefern liegen der Bundesregierung Beweise bzw. belastbare
Informationen darüber vor, ob die Hamas zivile Orte, insbesondere
Krankenhäuser, als Waffenlager und strategische Kommandozentralen nutzt, und
wenn ja, um welche Infrastruktur bei welchen Krankenhäusern handelt es
sich?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung nutzt Hamas zivile Infrastruktur im
Gazastreifen, um ihre militärische Durchhaltefähigkeit aufrechtzuerhalten.
Waffenlager und Kommandozentralen der Hamas befinden sich häufig in dem
von der Terrororganisation angelegten unterirdischen Tunnelsystem, das gezielt
auch unter zivilen Einrichtungen wie Krankenhäusern errichtet wurde.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik zahlreicher Organisationen,
dass die israelische Regierung Hunger als Kriegswaffe einsetzt und die
Zivilgesellschaft in Gaza unter Kollektivbestrafung stellt?
Die Bundesregierung nimmt die Kritik ernst und fordert die israelische
Regierung zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts auf.
9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum aktuellen
Zeitpunkt zu dem neuen Verteilungsmechanismus der GHF von humanitärer
Hilfe in Gaza vor?
Der Bundesregierung liegen neben Medienberichten zur GHF Informationen
vor, welche die GHF oder israelische Behörden veröffentlicht haben.
Der Bundesregierung liegen im Übrigen keine eigenen Erkenntnisse vor.
10. Wie bewertet die Bundesregierung den neuen Verteilungsmechanismus
durch die Gaza Humanitarian Foundation mit Blick auf die
Gewährleistung der humanitären Prinzipien und des internationalen humanitären
Systems?
Für die Bewertung der GHF durch die Bundesregierung wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
a) Wie viele Hilfsgüter konnten seit Operationsbeginn verteilt werden?
Der Webseite der GHF zufolge habe diese bis zum 7. Juli 2025 über 60
Millionen Mahlzeiten verteilt. Die Angaben lassen sich nicht unabhängig überprüfen.
b) Von welchen Problemen bei der Verteilung hat die Bundesregierung
Kenntnis, und bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung
dieselben Probleme auch bei der Verteilung durch UN-Strukturen?
Zu den Problemen bei der Verteilung durch die GHF wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zu Zeiten des Waffenstillstands, als eine
geordnete Verteilung von Hilfen über VN-Strukturen möglich war, kam es nach
Kenntnis der Bundesregierung nicht zu diesen Problemen.
11. Welche Veränderungen bei der humanitären Lage in Gaza erwartet die
Bundesregierung durch den neuen Verteilmechanismus und die Rolle der
Gaza Humanitarian Foundation?
12. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die
Reduktion von rund 400 auf vier Verteilzentren im Rahmen des neuen
Verteilmechanismus mit Blick auf die humanitäre Lage und Vertreibung der
Bevölkerung aus ihren Wohngebieten?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefährdungslage humanitärer
Helferinnen und Helfer in Gaza angesichts der hohen Zahl getöteter
Mitarbeitender internationaler Hilfsorganisationen, und welche konkreten
Maßnahmen ergreift sie auf bilateraler und multilateraler Ebene zum
Schutz humanitärer Einsatzkräfte in bewaffneten Konflikten,
insbesondere in Gaza?
Die hohe Zahl getöteter Mitarbeitender internationaler Hilfsorganisationen in
Gaza erfüllt die Bundesregierung mit großer Sorge. Die Bundesregierung bringt
gegenüber der israelischen Regierung immer wieder deutlich zum Ausdruck,
dass Israel die Verantwortung hat, sich an das humanitäre Völkerrecht zu halten
und Zivilistinnen und Zivilisten in Gaza bestmöglich zu schützen.
14. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Kritik der
internationalen Organisationen an den militärischen Kontrollen des
Verteilmechanismus?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
15. Welche Maßnahmen hat die neue Bundesregierung seit Amtsantritt
ergriffen, um auf diplomatischer Ebene auf eine sofortige Wiederaufnahme
unabhängiger humanitärer Hilfslieferungen nach Gaza hinzuwirken, und
in welchem Umfang ist sie derzeit in internationale Vermittlungsformate
eingebunden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 3
wird verwiesen.
16. Über welche Quellen wird die Gaza Humanitarian Foundation nach
Kenntnis der Bundesregierung finanziert?
Den Vereinigten Staaten von Amerika zufolge wird die GHF durch die
Vereinigten Staaten finanziell gefördert. Darüber hinaus hat die Bundesregierung
keine eigenen Erkenntnisse zu den Finanzierungsquellen der GHF.
17. Fließen derzeit auch staatliche Fördermittel aus Deutschland an die Gaza
Humanitarian Foundation, bzw. plant die Bundesregierung, den neuen
Verteilungsmechanismus finanziell zu unterstützen, und wenn ja, was
bedeutet dies für die finanzielle humanitäre Unterstützung von UN-
Organisationen und anderen internationalen Organisationen sowie für die Höhe
der geplanten Haushaltsaufwendungen im Jahr 2025 für den Bereich
humanitäre Hilfe durch die Bundesregierung?
Es fließen keine staatlichen Fördermittel aus Deutschland an die GHF. Es
stehen keine Entscheidungen über eine Förderung der GHF an.
18. Welche Organisationen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell über funktionierende logistische Kapazitäten, um die Verteilung
von Hilfsgütern in Gaza leisten zu können (bitte nach Anzahl der
Mitarbeitenden, Verteilzentren und Lkw auflisten)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Angaben der Vereinten Nationen zufolge stehen mehr als 130 000 Tonnen
Lebensmittel an den Grenzübergängen zu Gaza bereit. VN-Organisationen wie
UNRWA und das Welternährungsprogramm halten logistische und
Personalkapazitäten in Gaza vor, um die Hilfsgüter verteilen zu können. Dabei stellt
UNRWA den überwiegenden Teil des Personals zur Verteilung. Die VN-
Organisationen betrieben während des Waffenstillstands nach eigenen Angaben
mehr als 400 humanitäre Ausgabepunkte. Hierüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine detaillierten Erkenntnisse über die Zahl der Mitarbeitenden,
Verteilzentren und Lkw der humanitären Organisationen in Gaza vor.
19. Welche humanitären Organisationen unterstützt die Bundesregierung
derzeit finanziell für ihre Arbeit in Gaza im laufenden Haushaltsjahr 2025
(bitte nach Zuwendungsorganisationen und Summen auflisten)?
Die Bundesregierung unterstützt im laufenden Haushaltsjahr 2025 die
nachfolgenden Organisationen finanziell für ihre Arbeit in Gaza und im
Westjordanland. Der Hauptteil der Mittel wird in Gaza umgesetzt. Eine präzise
Aufschlüsselung des Gaza-Anteils ist nicht möglich, da die Förderung aus humanitären
Mitteln und somit bedarfsgerecht und flexibel erfolgt.
Organisationen Summe in Euro
World Food Program (WFP) 7,0 Mio.
World Health Organisation (WHO) 7,0 Mio.
Norwegian Refugee Council (NRC) 3,8 Mio.
Oxfam Deutschland 2,3 Mio.
Care Deutschland 1,3 Mio.
Johanniter 1,3 Mio.
Deutscher Caritasverband 1,1 Mio.
Deutsches Rotes Kreuz (DRK) 1,1 Mio.
CADUS 1,4 Mio.
Deutsche Welthungerhilfe 1,0 Mio.
Malteser 250 000
Handicap International 200 000
UN WOMEN 155 000
20. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den aktuellen
Zustand des Gesundheitssystems in Gaza vor, insbesondere hinsichtlich
funktionsfähiger Krankenhäuser, verfügbarer Medikamente und
medizinischer Ausrüstung sowie des allgemeinen Bedarfs an ihnen, wie auch
des Zugangs zu medizinischer Versorgung für chronisch kranke
Personen, Schwangere, Kinder oder Verletzte seit Beginn der Abriegelung?
Mit Stand vom 9. Juli 2025 waren den Vereinten Nationen zufolge noch
50 Prozent der Krankenhäuser in Gaza teilweise funktional, allerdings mit
massiven Einschränkungen unter anderem aufgrund des Treibstoffmangels.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
21. Auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung aktuell aktiv bei der
israelischen Regierung oder anderen relevanten Akteuren dafür ein, dass
medizinische Evakuierungen aus Gaza ermöglicht werden, und welche
Maßnahmen prüft oder unterstützt die Bundesregierung selbst oder im
Rahmen der EU, um medizinische Evakuierungen aus Gaza zu
ermöglichen oder zu beschleunigen und Patientinnen und Patienten in
Deutschland aufzunehmen?
Im Rahmen der humanitären Diplomatie setzt sich die Bundesregierung
vehement und kontinuierlich dafür ein, mehr Patientinnen und Patienten eine
Ausreise aus Gaza zu ermöglichen, um eine medizinische Behandlung zu erhalten.
Dies erfolgt abgestimmt mit der EU-Kommission und der
Weltgesundheitsorganisation.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung weiterhin zivilgesellschaftliche
Organisationen dabei, in dringenden Einzelfällen medizinische Behandlungen
für schwerverletzte und kranke Kinder aus Gaza, die sich bereits in Ägypten
befanden, in Deutschland anbieten zu können.
22. Wie hoch ist die Anzahl an geplanten und durchgeführten medizinischen
Evakuierungen aus Gaza in die Bundesrepublik Deutschland seit der
Blockade vom 2. März 2025?
Die Bundesregierung hat seit dem 2. März 2025 keine medizinischen
Evakuierungen durchgeführt.
23. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur aktuellen
Situation von Kindern in Gaza hinsichtlich Unterernährung, psychischer und
physischer Gesundheit und Zugang zu Bildung vor, inwiefern hat sich
die Lage seit der Blockade weiter verschlechtert, und welche
langfristigen Folgen sind nach der Einschätzung der Bundesregierung zu
erwarten?
24. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko nachhaltiger körperlicher
und psychischer Schäden bei Kindern durch die humanitäre Krise in
Gaza?
Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Den Vereinten Nationen zufolge benötigen über 1 Million Kinder
in Gaza psychologische und psychosoziale Unterstützung. Weiterhin berichten
die Vereinten Nationen, dass Kinder in Gaza unter Mangelernährung, fehlender
Gesundheitsvorsorge und Vertreibungen leiden, seit Oktober 2023 haben um
die 659 000 Kinder keine Schule mehr in Gaza besucht. Etwa 95 Prozent der
Schulinfrastruktur ist zerstört.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang zu
Hilfsangeboten für besonders gefährdete Gruppen wie Menschen mit
Behinderungen oder ältere Menschen in Gaza?
Besonders gefährdete Gruppen sind darauf angewiesen, dass die Hilfsgüter
direkt zu ihnen gelangen. Deshalb zählt zu den Kernforderungen der
Bundesregierung, dass genügend Hilfslieferungen in den gesamten Gazastreifen
gelangen. Zum Zugang zu Hilfsangeboten für besonders gefährdete Gruppen liegen
der Bundesregierung darüber hinaus keine eigenen Erkenntnisse vor.
26. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als notwendig an, um
gezielt Kinder, Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit
Behinderungen bei der humanitären Hilfe zu berücksichtigen, und wie kann dies
aus Sicht der Bundesregierung unter dem neuen Verteilungsmechanismus
gewährleistet werden?
Der Verteilmechanismus der GHF betreibt drei Verteilungspunkte im Süden
von und eines im Zentrum von Gaza und kann daher die genannten
Zielgruppen nur eingeschränkt erreichen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
27. Wie setzt sich die Bundesregierung bei internationalen Partnern, hier
insbesondere die Türkei und Katar, dafür ein, dass die Freilassung der
Geiseln gegenüber der Hamas stetig adressiert wird und dringliche sowie
unverzichtbare Versorgung der Geiseln gewährleistet ist?
Die Bundesregierung steht zur Situation der Geiseln, inklusive deren
Versorgung, mit ihren internationalen Partnern, einschließlich der Türkei und Katar, in
regelmäßigem Austausch und nutzt diese Kanäle, um auf eine Freilassung der
Geiseln hinzuwirken.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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