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Umsetzung der humanitären Hilfe in Gaza nach dem neuen Verteilungsplan (Antwort zu Drs. 21/682)

dip / drucksache 18.07.2025 · WP 21 · 21/972 · Antwort · Original ↗

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Umsetzung der humanitären Hilfe in Gaza nach dem neuen Verteilungsplan (Antwort zu Drs. 21/682) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/972 21. Wahlperiode 18.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Boris Mijatovic, Max Lucks, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/682 – Umsetzung der humanitären Hilfe in Gaza nach dem neuen Verteilungsplan V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 sowie durch die anhaltende Geiselnahme ausgelöste Krieg bringt unfassbares Leid über die Zivilbevölkerung in Gaza. Mit der kompletten Abriegelung Gazas durch die israelische Regierung am 2. März 2025 als neue Stufe der Kriegsführung gelangten für mindestens zehn Wochen keine humanitären Hilfslieferungen nach Gaza. Das komplette Einfuhrverbot hat eine andauernde massive Hungersnot mit fatalen Folgen für die komplette Bevölkerung, insbesondere für besonders vulnerable Gruppen wie Babys, Kinder und ältere Menschen zur Folge. Der massive Bedarf der Zivilbevölkerung an elementaren Hilfsgütern, neben Lebensmitteln auch Medikamente und Hygieneartikel, kann auch aktuell durch die nach wie vor zu geringe Anzahl der (temporär) zugelassenen Hilfstransporte nicht gedeckt werden. Die dramatischen humanitären Folgen der jüngsten Abriegelung Gazas haben die zuvor bereits katastrophale Situation großer Teile der Zivilbevölkerung weiter verschärft. Seit dem 7. Oktober 2023 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 686 Angriffe auf das Gesundheitswesen in Gaza dokumentiert. Zudem sind in Gaza mittlerweile Gebäude und Infrastruktur weitgehend zerstört. Zeitgleich hält die Hamas nach wie vor die Geiseln fest, legt ihre Waffen nicht ab, ist nicht dazu bereit, Gaza zu verlassen, und bleibt damit eine Bedrohung für den Staat Israel sowie die palästinensische Zivilbevölkerung, auch indem sie durch die Hamas als menschliche Schutzschilde genutzt wird. Große Teile der Zivilbevölkerung sind durch Kampfhandlungen mehrfach binnenvertrieben worden. Laut der britischen humanitären Hilfsorganisation Medical Aid for Palestinians wurden in den letzten 19 Monaten mindestens 1 400 medizinische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gaza getötet (www.map.org.u k/news/archive/post/1736-1400-healthcare-workers-killed-in-israelas-systemat ic-attacks-on-gazaas-health-system). Laut Angaben der Vereinten Nationen sind im gleichen Zeitraum mindestens 408 humanitäre Helferinnen und Helfer getötet worden (news.un.org/en/story/2025/04/1161736). Durch die am 2. März 2025 verfügte Abriegelung Gazas hat sich die humanitäre Lage vor Ort weiter rapide verschlechtert. Das Integrated Food Security Phase Classification System weist für den Zeitraum ab dem 1. April bis zum 10. Mai 2025 darauf hin, dass die gesamte Bevölkerung von einem kritischen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Hungerrisiko betroffen ist, während der Krieg und die humanitäre Blockade anhalten (www.ipcinfo.org/ipc-country-analysis/details-map/en/c/1159596/). Von insgesamt 2,1 Millionen Bewohnern in Gaza sind fast eine halbe Million Menschen vom Verhungern bedroht und 1 Million weitere Menschen haben kaum genug zu essen. Laut World Food Programme (WFP) sind auch die letzten Lebensmittelreserven in Gaza aufgebraucht (www.theguardian.com/world/ 2025/may/15/intense-wave-of-israeli-airstrikes-gaza-deaths). Die öffentliche Ordnung und das Gesundheitssystem sind kollabiert. Die seit Beginn der Einfuhrblockade schrumpfenden Bestände selbst lebensnotwendiger Waren haben zudem zu einem massiven Preisanstieg bei den wenigen noch verfügbaren Gütern geführt. So wurde in der ersten Maiwoche 2025 in Gaza-Stadt ein einzelner 25- Kilogramm-Sack Weizenmehl für umgerechnet über 415 US-Dollar verkauft – ein Anstieg von über 3 000 Prozent im Vergleich zur letzten Februarwoche des gleichen Jahres (www.unocha.org/news/todays-top-news-occupied-palestinia n-territory-yemen-somalia-haiti). Mitte Mai 2025 kündigten die israelische Regierung und die US- Administration an, einen neuen Mechanismus für die Lieferung humanitärer Güter nach Gaza zu etablieren, der Anfang Juni 2025 in Kraft treten soll. Geplant ist, dass die „Gaza Humanitarian Foundation“ (GHF) humanitäre Hilfsgüter an vier Verteilungszentren in Gaza ausgeben. Bisher scheinen die Pläne jedoch erst im Anfangsstadium und noch nicht operativ ausgereift zu sein. Der neue Mechanismus wird zudem von relevanten humanitären Akteuren und den Vereinten Nationen abgelehnt, weil er unter militärischer Kontrolle stehen und damit den humanitären Prinzipien von Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Neutralität eklatant widersprechen würde. Am 25. Mai 2025, einen Tag vor geplantem Einsatzbeginn der Hilfsgüterverteilung durch die GHF, trat der Leiter der Stiftung, Jake Wood, von seinem Amt mit der Begründung zurück, die GHF könne die humanitären Prinzipien nicht gewährleisten. Dieses Abrücken von den humanitären Prinzipien beinhaltet eine Politisierung humanitärer Hilfe, die auch für andere Konfliktkontexte als Präzedenzfall gelten könnte und die bestehenden Prinzipien weltweit gefährlich erodieren würde. Ferner könnten durch den angekündigten Mechanismus in Gaza nur etwa 60 Prozent der Bevölkerung erreicht werden. Humanitäre Organisationen befürchten, dass der neue Mechanismus Zwangsvertreibungen befördert und humanitäre Güter als Druckmittel für die (Binnen-)Vertreibung eingesetzt werden könnten. Zudem bestehen Kritik bezüglich der Transparenz sowie große Zweifel an der Praktikabilität der Umsetzung, da er bisher nur vier Verteilzentren vorsieht, während es vor der humanitären Blockade noch etwa 400 Verteilzentren gab, die von den Vereinten Nationen (UN) betrieben wurden. Auch Berichte über vereinzelte Probleme bei der Verteilung von Hilfsgütern begründen kein Abrücken von humanitären Prinzipien. Insbesondere weil es derzeit keine unabhängigen Berichte über einen systematischen Missbrauch der humanitären Hilfe unter den bisher genutzten Strukturen gibt (www.faz.net/aktu ell/politik/ausland/wie-netanjahu-die-hilfslieferungen-fuer-gaza-begruendet-1 10486477.html). Diese aus humanitärer Sicht inakzeptablen Umstände sowie das Ausbleiben eines Waffenstillstands während der humanitären Operationen machen eine störungsfreie und gerechte Verteilung der Güter schier unmöglich. Mehrere UN-Organisationen sowie unabhängige humanitäre Nichtregierungsorganisationen (NGOs) stehen weiterhin bereit, sofort lebenswichtige Güter und Dienstleistungen zu den Not leidenden Menschen zu bringen, aber werden durch die humanitäre Blockade daran gehindert. Hinzu kommen Regelungen für die Registrierung und Visavergabe von internationalen Organisationen und ihrem Personal, die darauf zielen, die Arbeit von unabhängigen und kritischen humanitären Akteuren zu erschweren oder unmöglich zu machen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist die Lage im Nahen Osten dramatisch eskaliert. Deutschland steht unverbrüchlich für die Sicherheit des israelischen Staates ein. Die Geiseln, die immer noch in der Gewalt der Hamas sind, müssen umgehend freikommen. Zugleich ist die humanitäre Lage in Gaza unerträglich. Das Leiden der Menschen muss gelindert und die humanitäre Lage auf eine Weise verbessert werden, die mit den humanitären Prinzipien und dem humanitären Völkerrecht voll vereinbar ist. Um dies zu unterstützen, hat die Bundesregierung seit Oktober 2023 bis zu 330 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in den Palästinensischen Gebieten mit einem Schwerpunkt in Gaza bereitgestellt. Die Einigung zwischen Israel und der EU vom 10. Juli 2025 begrüßt die Bundesregierung als wichtigen ersten Schritt zur Verbesserung der humanitären Lage ausdrücklich. Die Vereinbarung muss jetzt schnell und sichtbar umgesetzt werden. Mit Blick auf den neuen Verteilmechanismus der „Gaza Humanitarian Foundation“ (GHF) ist es nach Ansicht der Bundesregierung inzwischen offensichtlich, dass dieser nicht in ausreichendem Maß die Zivilbevölkerung erreicht und auch nicht nach den humanitären Prinzipien operiert. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass erschütternde Vorfälle, bei denen Menschen beim Versuch, Hilfsgüter zu verteilen oder an Hilfsgüter zu gelangen, getötet wurden, schnellstmöglich umfassend aufgeklärt werden. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung zur GHF am 19. Mai 2025 in einer gemeinsamen Erklärung mit 25 anderen Gebern geäußert. Die Bundesregierung setzt sich ohne Unterlass für einen Waffenstillstand, ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe in Gaza und die Freilassung der Geiseln ein. Als humanitärer Geber fordert sie die israelische Regierung auf, unverzüglich die vollständige Wiederaufnahme von Hilfslieferungen in den Gazastreifen zu ermöglichen und es den Vereinten Nationen und den humanitären Organisationen zu ermöglichen, unabhängig und unparteiisch ihre Arbeit zu verrichten. Diese Aufforderung hält die Bundesregierung im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie laufend nach, unter anderem in regelmäßigen, hochrangigen Direktkontakten mit der israelischen Regierung. Die Bundesregierung ist fest davon überzeugt, dass eine umgehende Rückkehr zu einer Waffenruhe und die Bemühung um die Umsetzung einer Zweistaatenlösung die einzige Möglichkeit darstellen, Frieden und Sicherheit für Israelis und Palästinenser zu schaffen und langfristige Stabilität in der Region zu gewährleisten.  1. Wie bewertet die Bundesregierung die seit dem 2. März 2025 für zehn Wochen anhaltende humanitäre Blockade von Gaza durch die israelische Regierung mit Blick auf die humanitäre Lage und auf die politischen Konsequenzen, die sich für die diplomatischen Bemühungen, den Krieg zu beenden, daraus ergeben? Die Bundesregierung tritt klar dafür ein, dass humanitäre Hilfe nie von einem Waffenstillstand abhängig sein oder als politisches Druckinstrument eingesetzt werden sollte. In der Rückschau zeigt sich auch, dass sich aus der Blockade keine Dynamiken ergeben haben, die einem baldigen Ende der Kampfhandlungen, einer Freilassung der Geiseln oder einem Waffenstillstand zuträglich wären.  2. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur aktuellen Versorgungslage der Zivilbevölkerung in Gaza, insbesondere in Bezug auf Nahrung, Wasser, Treibstoff und medizinische Versorgung vor?  8. Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung der Anteil der Bevölkerung in Gaza, der von Hunger betroffen ist (bitte in Prozent angeben)? Die Fragen 2 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur aktuellen Versorgungslage der Zivilbevölkerung in Gaza vor. Berichten des Integrated Food Security Phase Classification (IPC) zufolge leidet die gesamte Bevölkerung Gazas (2,1 Millionen Menschen) unter akutem Hunger (IPC3+), davon über 1,1 Millionen in humanitärem Notfall (IPC4) und 470 000 in einer hungersnot- ähnlichen Situation (IPC5, höchste Stufe der IPC-Skala). Besonders besorgniserregend ist laut den Vereinten Nationen die Lage der Kinder in Gaza, wonach seit Jahresbeginn im Schnitt jeden Tag 110 Kinder wegen Unterernährung eingeliefert wurden. Die Vereinten Nationen bestätigten nun außerdem die ersten beiden Fälle von Kindern, die an Mangelernährung gestorben sind. Die zweimalige Lieferung von je 75 000 Litern Treibstoff durch die Vereinten Nationen in den vergangenen Tagen war ein wichtiger, wenn auch nicht ausreichender, erster Schritt. Den Vereinten Nationen zufolge stehen Dienstleistungen wie Wasser- und Gesundheitsversorgung in Gaza unmittelbar vor dem Zusammenbruch, lebensnotwendige Medikamente wie Insulin und Schmerzmittel kommen entweder gar nicht oder nicht in ausreichender Menge an. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin unermüdlich für eine sofortige und umfassende Verbesserung der humanitären Lage in Gaza ein.  3. Wie bewertet die Bundesregierung die humanitären Bedarfe in Gaza, und wie stimmt sie sich mit internationalen Partnern zur Bewältigung der humanitären Katastrophe auch in finanzieller Hinsicht ab? Zur Bewertung der humanitären Lage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Bundesregierung steht im kontinuierlichen Austausch zur humanitären Lage in Gaza mit den dort tätigen humanitären VN-Agenturen und (internationalen) Nichtregierungsorganisationen. Im Kreise internationaler Partner stimmt sich die Bundesregierung neben zahlreichen bilateralen Gesprächen auch in den VN-Geberforen sowie im Rahmen der EU, der E3 und der G7 ab. Zu den Inhalten dieser vertraulichen Gespräche äußert sich die Bundesregierung nicht öffentlich.  4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die systematische Entwendung und den Missbrauch von humanitären Hilfsgütern durch Hamas-Strukturen vor? Hamas versucht von jedweder Ressource im Gazastreifen zu profitieren. Dazu bemächtigt sie sich gezielt auch eines Anteils der humanitären Hilfsgüter für den eigenen Bedarf. Aus welchen Hilfsströmen Hamas Güter abzweigt, lässt sich nicht abschließend beurteilen. Es muss dabei zwischen Hilfslieferungen der Vereinten Nationen, humanitärer Nichtregierungsorganisationen, bilateralen Hilfen internationaler Geber und weiteren Mechanismen wie der GHF unterschieden werden. Insbesondere die Vereinten Nationen und international tätige Nichtregierungsorganisationen haben ein System des Risikomanagements etabliert, um Abzweigungen durch militante Gruppen zu unterbinden. Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen.  5. Mit welchen Maßnahmen trägt die Bundesregierung auf internationaler Ebene dazu bei, dass Verteilmechanismen und Strukturen in Gaza aufgebaut werden können, die den Prinzipien des humanitären Völkerrechts strikt unterliegen und zugleich Verteilung fernab der Hamas gewährleisten? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antworten zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung bei der Förderung humanitärer Projekte Maßnahmen ergriffen, welche auf die Unterbindung der Einflussnahme militanter Gruppierungen wie Hamas abzielen. So sind alle Empfänger deutscher Mittel durch eine Vertragsklausel zur umfassenden Kooperation zur Vermeidung von Terrorismusfinanzierung und -unterstützung nach § 8a des Haushaltsgesetzes (HG) verpflichtet. Die humanitären VN-Agenturen unterliegen zusätzlich den internen und externen Prüfmechanismen der Vereinten Nationen. Dazu zählen einerseits das Büro für interne Aufsichtsdienste („Office for Internal Oversight Services“, OIOS) und andererseits der Rechnungsprüfungsausschuss der Vereinten Nationen („Board of Auditors“, BoA), der sich aus Repräsentanten der Bundesrechnungshöfe der Mitgliedsstaaten der VN zusammensetzt.  6. Inwiefern liegen der Bundesregierung Beweise bzw. belastbare Informationen darüber vor, ob die Hamas zivile Orte, insbesondere Krankenhäuser, als Waffenlager und strategische Kommandozentralen nutzt, und wenn ja, um welche Infrastruktur bei welchen Krankenhäusern handelt es sich? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung nutzt Hamas zivile Infrastruktur im Gazastreifen, um ihre militärische Durchhaltefähigkeit aufrechtzuerhalten. Waffenlager und Kommandozentralen der Hamas befinden sich häufig in dem von der Terrororganisation angelegten unterirdischen Tunnelsystem, das gezielt auch unter zivilen Einrichtungen wie Krankenhäusern errichtet wurde.  7. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik zahlreicher Organisationen, dass die israelische Regierung Hunger als Kriegswaffe einsetzt und die Zivilgesellschaft in Gaza unter Kollektivbestrafung stellt? Die Bundesregierung nimmt die Kritik ernst und fordert die israelische Regierung zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts auf.  9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt zu dem neuen Verteilungsmechanismus der GHF von humanitärer Hilfe in Gaza vor? Der Bundesregierung liegen neben Medienberichten zur GHF Informationen vor, welche die GHF oder israelische Behörden veröffentlicht haben. Der Bundesregierung liegen im Übrigen keine eigenen Erkenntnisse vor. 10. Wie bewertet die Bundesregierung den neuen Verteilungsmechanismus durch die Gaza Humanitarian Foundation mit Blick auf die Gewährleistung der humanitären Prinzipien und des internationalen humanitären Systems? Für die Bewertung der GHF durch die Bundesregierung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. a) Wie viele Hilfsgüter konnten seit Operationsbeginn verteilt werden? Der Webseite der GHF zufolge habe diese bis zum 7. Juli 2025 über 60 Millionen Mahlzeiten verteilt. Die Angaben lassen sich nicht unabhängig überprüfen. b) Von welchen Problemen bei der Verteilung hat die Bundesregierung Kenntnis, und bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung dieselben Probleme auch bei der Verteilung durch UN-Strukturen? Zu den Problemen bei der Verteilung durch die GHF wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zu Zeiten des Waffenstillstands, als eine geordnete Verteilung von Hilfen über VN-Strukturen möglich war, kam es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zu diesen Problemen. 11. Welche Veränderungen bei der humanitären Lage in Gaza erwartet die Bundesregierung durch den neuen Verteilmechanismus und die Rolle der Gaza Humanitarian Foundation? 12. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die Reduktion von rund 400 auf vier Verteilzentren im Rahmen des neuen Verteilmechanismus mit Blick auf die humanitäre Lage und Vertreibung der Bevölkerung aus ihren Wohngebieten? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefährdungslage humanitärer Helferinnen und Helfer in Gaza angesichts der hohen Zahl getöteter Mitarbeitender internationaler Hilfsorganisationen, und welche konkreten Maßnahmen ergreift sie auf bilateraler und multilateraler Ebene zum Schutz humanitärer Einsatzkräfte in bewaffneten Konflikten, insbesondere in Gaza? Die hohe Zahl getöteter Mitarbeitender internationaler Hilfsorganisationen in Gaza erfüllt die Bundesregierung mit großer Sorge. Die Bundesregierung bringt gegenüber der israelischen Regierung immer wieder deutlich zum Ausdruck, dass Israel die Verantwortung hat, sich an das humanitäre Völkerrecht zu halten und Zivilistinnen und Zivilisten in Gaza bestmöglich zu schützen. 14. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Kritik der internationalen Organisationen an den militärischen Kontrollen des Verteilmechanismus? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 15. Welche Maßnahmen hat die neue Bundesregierung seit Amtsantritt ergriffen, um auf diplomatischer Ebene auf eine sofortige Wiederaufnahme unabhängiger humanitärer Hilfslieferungen nach Gaza hinzuwirken, und in welchem Umfang ist sie derzeit in internationale Vermittlungsformate eingebunden? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 16. Über welche Quellen wird die Gaza Humanitarian Foundation nach Kenntnis der Bundesregierung finanziert? Den Vereinigten Staaten von Amerika zufolge wird die GHF durch die Vereinigten Staaten finanziell gefördert. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zu den Finanzierungsquellen der GHF. 17. Fließen derzeit auch staatliche Fördermittel aus Deutschland an die Gaza Humanitarian Foundation, bzw. plant die Bundesregierung, den neuen Verteilungsmechanismus finanziell zu unterstützen, und wenn ja, was bedeutet dies für die finanzielle humanitäre Unterstützung von UN- Organisationen und anderen internationalen Organisationen sowie für die Höhe der geplanten Haushaltsaufwendungen im Jahr 2025 für den Bereich humanitäre Hilfe durch die Bundesregierung? Es fließen keine staatlichen Fördermittel aus Deutschland an die GHF. Es stehen keine Entscheidungen über eine Förderung der GHF an. 18. Welche Organisationen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell über funktionierende logistische Kapazitäten, um die Verteilung von Hilfsgütern in Gaza leisten zu können (bitte nach Anzahl der Mitarbeitenden, Verteilzentren und Lkw auflisten)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Angaben der Vereinten Nationen zufolge stehen mehr als 130 000 Tonnen Lebensmittel an den Grenzübergängen zu Gaza bereit. VN-Organisationen wie UNRWA und das Welternährungsprogramm halten logistische und Personalkapazitäten in Gaza vor, um die Hilfsgüter verteilen zu können. Dabei stellt UNRWA den überwiegenden Teil des Personals zur Verteilung. Die VN- Organisationen betrieben während des Waffenstillstands nach eigenen Angaben mehr als 400 humanitäre Ausgabepunkte. Hierüber hinaus liegen der Bundesregierung keine detaillierten Erkenntnisse über die Zahl der Mitarbeitenden, Verteilzentren und Lkw der humanitären Organisationen in Gaza vor. 19. Welche humanitären Organisationen unterstützt die Bundesregierung derzeit finanziell für ihre Arbeit in Gaza im laufenden Haushaltsjahr 2025 (bitte nach Zuwendungsorganisationen und Summen auflisten)? Die Bundesregierung unterstützt im laufenden Haushaltsjahr 2025 die nachfolgenden Organisationen finanziell für ihre Arbeit in Gaza und im Westjordanland. Der Hauptteil der Mittel wird in Gaza umgesetzt. Eine präzise Aufschlüsselung des Gaza-Anteils ist nicht möglich, da die Förderung aus humanitären Mitteln und somit bedarfsgerecht und flexibel erfolgt. Organisationen Summe in Euro World Food Program (WFP) 7,0 Mio. World Health Organisation (WHO) 7,0 Mio. Norwegian Refugee Council (NRC) 3,8 Mio. Oxfam Deutschland 2,3 Mio. Care Deutschland 1,3 Mio. Johanniter 1,3 Mio. Deutscher Caritasverband 1,1 Mio. Deutsches Rotes Kreuz (DRK) 1,1 Mio. CADUS 1,4 Mio. Deutsche Welthungerhilfe 1,0 Mio. Malteser 250 000 Handicap International 200 000 UN WOMEN 155 000 20. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den aktuellen Zustand des Gesundheitssystems in Gaza vor, insbesondere hinsichtlich funktionsfähiger Krankenhäuser, verfügbarer Medikamente und medizinischer Ausrüstung sowie des allgemeinen Bedarfs an ihnen, wie auch des Zugangs zu medizinischer Versorgung für chronisch kranke Personen, Schwangere, Kinder oder Verletzte seit Beginn der Abriegelung? Mit Stand vom 9. Juli 2025 waren den Vereinten Nationen zufolge noch 50 Prozent der Krankenhäuser in Gaza teilweise funktional, allerdings mit massiven Einschränkungen unter anderem aufgrund des Treibstoffmangels. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 21. Auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung aktuell aktiv bei der israelischen Regierung oder anderen relevanten Akteuren dafür ein, dass medizinische Evakuierungen aus Gaza ermöglicht werden, und welche Maßnahmen prüft oder unterstützt die Bundesregierung selbst oder im Rahmen der EU, um medizinische Evakuierungen aus Gaza zu ermöglichen oder zu beschleunigen und Patientinnen und Patienten in Deutschland aufzunehmen? Im Rahmen der humanitären Diplomatie setzt sich die Bundesregierung vehement und kontinuierlich dafür ein, mehr Patientinnen und Patienten eine Ausreise aus Gaza zu ermöglichen, um eine medizinische Behandlung zu erhalten. Dies erfolgt abgestimmt mit der EU-Kommission und der Weltgesundheitsorganisation. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung weiterhin zivilgesellschaftliche Organisationen dabei, in dringenden Einzelfällen medizinische Behandlungen für schwerverletzte und kranke Kinder aus Gaza, die sich bereits in Ägypten befanden, in Deutschland anbieten zu können. 22. Wie hoch ist die Anzahl an geplanten und durchgeführten medizinischen Evakuierungen aus Gaza in die Bundesrepublik Deutschland seit der Blockade vom 2. März 2025? Die Bundesregierung hat seit dem 2. März 2025 keine medizinischen Evakuierungen durchgeführt. 23. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur aktuellen Situation von Kindern in Gaza hinsichtlich Unterernährung, psychischer und physischer Gesundheit und Zugang zu Bildung vor, inwiefern hat sich die Lage seit der Blockade weiter verschlechtert, und welche langfristigen Folgen sind nach der Einschätzung der Bundesregierung zu erwarten? 24. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko nachhaltiger körperlicher und psychischer Schäden bei Kindern durch die humanitäre Krise in Gaza? Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Den Vereinten Nationen zufolge benötigen über 1 Million Kinder in Gaza psychologische und psychosoziale Unterstützung. Weiterhin berichten die Vereinten Nationen, dass Kinder in Gaza unter Mangelernährung, fehlender Gesundheitsvorsorge und Vertreibungen leiden, seit Oktober 2023 haben um die 659 000 Kinder keine Schule mehr in Gaza besucht. Etwa 95 Prozent der Schulinfrastruktur ist zerstört. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang zu Hilfsangeboten für besonders gefährdete Gruppen wie Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen in Gaza? Besonders gefährdete Gruppen sind darauf angewiesen, dass die Hilfsgüter direkt zu ihnen gelangen. Deshalb zählt zu den Kernforderungen der Bundesregierung, dass genügend Hilfslieferungen in den gesamten Gazastreifen gelangen. Zum Zugang zu Hilfsangeboten für besonders gefährdete Gruppen liegen der Bundesregierung darüber hinaus keine eigenen Erkenntnisse vor. 26. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als notwendig an, um gezielt Kinder, Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen bei der humanitären Hilfe zu berücksichtigen, und wie kann dies aus Sicht der Bundesregierung unter dem neuen Verteilungsmechanismus gewährleistet werden? Der Verteilmechanismus der GHF betreibt drei Verteilungspunkte im Süden von und eines im Zentrum von Gaza und kann daher die genannten Zielgruppen nur eingeschränkt erreichen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 27. Wie setzt sich die Bundesregierung bei internationalen Partnern, hier insbesondere die Türkei und Katar, dafür ein, dass die Freilassung der Geiseln gegenüber der Hamas stetig adressiert wird und dringliche sowie unverzichtbare Versorgung der Geiseln gewährleistet ist? Die Bundesregierung steht zur Situation der Geiseln, inklusive deren Versorgung, mit ihren internationalen Partnern, einschließlich der Türkei und Katar, in regelmäßigem Austausch und nutzt diese Kanäle, um auf eine Freilassung der Geiseln hinzuwirken. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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