Frage von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Teil von Protokoll der 61. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Was ist die Position der Bundesregierung gegenüber Israel in ihren bilateralen Beziehungen zur israelischen Regierung in Bezug auf die drohende Einstellung der Arbeit mehrerer deutscher Hilfsorganisationen in Gaza durch die israelische Regierung (www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2026-02-24-humanitaere-organisationen-fechten-israels-oberstem?utm_source=perplexity), und wie bewertet die Bundesregierung die möglichen Folgen einer Einstellung der Arbeit der betroffenen deutschen Hilfsorganisationen für die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung in Gaza (bitte mögliche Ersatzmaßnahmen zur Sicherstellung der humanitären Versorgung vor Ort benennen)?
Antwort der Staatsministerin Serap Güler:
Es ist die unveränderte Position der Bundesregierung, dass Israel verpflichtet ist, die humanitäre Versorgung der Zivilbevölkerung in Gaza sicherzustellen. Dahingehend setzt sie sich kontinuierlich gegenüber Israel dafür ein, dass humanitäre Nichtregierungsorganisationen ihre wichtige Arbeit im Einklang mit den humanitären Prinzipien fortführen können. Hilfsorganisationen dürfen rechtlich mit Registrierung bei der palästinensischen Autonomiebehörde in Gaza tätig sein. In der Praxis sind sie jedoch in der Regel darauf angewiesen, dass Israel den Zugang für internationales Personal und die Gütereinfuhr gewährt. Humanitäre Organisationen und VN-Agenturen haben wiederholt deutlich gemacht, dass der Wegfall dieser Nichtregierungsorganisationen die humanitäre Lage verschärfen wird und keine geeigneten Ersatzmaßnahmen existieren. Die Bundesregierung hat dies ebenfalls wiederholt gegenüber der israelischen Seite geltend gemacht.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung vom 30. Januar 2026 auf die Schriftliche Frage 46 der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/3928, Seite 30) und vom 23. Januar 2025 auf die Schriftliche Frage 40 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 21/3772, Seite 30) verwiesen.
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