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Schriftliche Frage 191 von Johann Martel (AfD): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass derzeit kein Biozidprodukt spezifisch zur Bekämpfung der Großen Drüsenameise (Tapinoma…

dip / schriftliche_frage 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 191 von Johann Martel (AfD): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass derzeit kein Biozidprodukt spezifisch zur Bekämpfung der Großen Drüsenameise (Tapinoma… Frage 191 (Johann Martel, AfD): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass derzeit kein Biozidprodukt spezifisch zur Bekämpfung der Großen Drüsenameise (Tapinoma magnum) in Deutschland zugelassen ist, und welche Gründe liegen hierfür vor (vgl. www.wel t.de/wissenschaft/article6aba405a7c1705c08fd16 3a7/ameisen-kampf-nicht-mehr-zu-gewinnen-unte r-dieser-stadt-wuetet-eine-superkolonie.html?)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 6. Oktober 2026: Es gibt derzeit kein Biozidprodukt, das in Deutschland spezifisch zur Bekämpfung von Tapinoma magnum (Große Drüsenameise) zugelassen ist. Voraussetzung für die Erteilung einer Zulassung ist ein entsprechender Zulassungsantrag des potenziellen Zulassungsinhabers oder ein Zulassungsantrag in dessen Namen oder ein Erweiterungsantrag einer bestehenden Zulassung durch den Zulassungsinhaber. Ein entsprechender Antrag liegt der zuständigen Behörde bislang nicht vor.

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