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Schriftliche Frage 192 von Johann Martel (AfD): Welche bereits zugelassenen oder verkehrsfähigen Biozidprodukte gegen Ameisen oder kriechende Insekten dürfen nach Kenntnis der Bundesregier…

dip / schriftliche_frage 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 192 von Johann Martel (AfD): Welche bereits zugelassenen oder verkehrsfähigen Biozidprodukte gegen Ameisen oder kriechende Insekten dürfen nach Kenntnis der Bundesregier… Frage 192 (Johann Martel, AfD): Welche bereits zugelassenen oder verkehrsfähigen Biozidprodukte gegen Ameisen oder kriechende Insekten dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung rechtssicher gegen Tapinoma magnum eingesetzt werden (vgl. www.welt.de/wissenschaft/ar ticle6aba405a7c1705c08fd163a7/ameisenkampfnicht-mehr-zu-gewinnen-unter-dieser-stadt-wuete t-eine-superkolonie.html?)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 6. Oktober 2026: Jedes bereits zugelassene, auch jedes unter den Übergangsregelungen verkehrsfähige Biozidprodukt, darf zur Bekämpfung von Tapinoma magnum eingesetzt werden, sofern die Auslobung Tapinoma magnum umfasst. Dies trifft sowohl auf die spezifische Auslobung der Bekämpfung von Tapinoma magnum (derzeit gibt es noch keine zugelassenen Produkte, siehe Antwort zur Schriftlichen Frage 09/0462) als auch auf breitere Auslobungen, z. B. eine Bekämpfung gegen Ameisen oder kriechende Insekten, zu.

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