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Schriftliche Frage 175 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung, insbesondere im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, dazu vor, welches ko…

dip / schriftliche_frage 12.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 175 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung, insbesondere im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, dazu vor, welches ko… Frage 175 (Kay-Uwe Ziegler, AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung, insbesondere im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, dazu vor, welches konkrete Antikörperpräparat bei den von der Charité öffentlich als Hochrisikokontakte bezeichneten und in der Sonderisolierstation aufgenommenen Familienangehörigen des aus der Demokratischen Republik Kongo nach Deutschland verbrachten Ebola-Patienten zur Postexpositionsprophylaxe angewendet wurde, und auf welcher arzneimittelrechtlichen sowie fachlichinfektiologischen Grundlage erfolgte nach diesen Erkenntnissen dessen Auswahl und Anwendung (bitte ohne personenbezogene Zuordnung, aber unter Angabe von Wirkstoff, Handelsname, Hersteller, Zulassungsstatus in Deutschland und der Europäischen Union, etwaiger Sonder-, Einfuhr-, Heilversuchs- oder Härtefallgrundlage, Eignung gegen die im konkreten Fall diagnostizierte Ebolavirus-Spezies, Anzahl der behandelten Hochrisikokontakte, Datum und Anzahl der Gaben, befasster Bundesbehörden sowie, soweit Angaben nicht vorliegen, mit ausdrücklicher Kennzeichnung der jeweiligen Erkenntniskategorie aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 10. Juni 2026: Die Bundesregierung ist nicht befugt, zur Behandlung von individuellen Personen Auskunft zu erteilen. Nach § 630a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat die Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen. Die Charité hat in ihrer Pressemitteilung vom 28. Mai 2026 (www.charite.de/klinikum/themen_klinikum/ebola_patient_bundesgesu ndheitsministerin_informierte_sich_ueber_gesundheitszustand) mitgeteilt, dass die Familienangehörigen vorsorglich eine sogenannte Postexpositionsprophylaxe mit einem Antikörperpräparat erhielten. Derzeit steht zur Vorbeugung oder Behandlung von Ebolafieber kein in Deutschland für das Inverkehrbringen zugelassenes oder genehmigtes Arzneimittel zur Verfügung. Die Entscheidung über die Verabreichung eines solchen noch nicht in Deutschland für das Inverkehrbringen zugelassenen oder genehmigten Arzneimittels kann durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte im Rahmen eines individuellen Heilversuches getroffen werden. Für die Erteilung etwaiger Einfuhrerlaubnisse ist die zuständige Landesbehörde zuständig.

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