Schriftliche Frage 43 von Dr. Alexander Wolf (AfD): Arbeitet die Bundesregierung bei der von US- Präsident Donald Trump angestrebten Regulierung biologischer Waffen nach dem Vorbild der Organi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 43 von Dr. Alexander Wolf (AfD): Arbeitet die Bundesregierung bei der von US- Präsident Donald Trump angestrebten Regulierung biologischer Waffen nach dem Vorbild der Organi…
Frage 43 (Dr. Alexander Wolf, AfD):
Arbeitet die Bundesregierung bei der von US- Präsident Donald Trump angestrebten Regulierung biologischer Waffen nach dem Vorbild der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) mit der US-Regierung zusammen, und teilt sie deren Einschätzungen hinsichtlich der Gefahr von mangelnder Kontrolle biologischer Waffen bzw. hat sie hierzu eigene Vorstellungen entwickelt (bitte begründet darlegen; vgl. www.nzz.c h/technologie/biologische-kampfstoffe-sind-die-ei nzigen-massenvernichtungswaffen-ohne-kontrollo rgan-trump-will-das-aendern-ld.1907406)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 23. Februar 2026:
Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ) vom 10. April 1972 verbietet eine gesamte Kategorie von Massenvernichtungswaffen. Das BWÜ verfügt weder über eine Vertragsorganisation noch ein Verifikationsregime. Die Bundesregierung teilt die Haltung der Vereinigten Staaten von Amerika, dass das BWÜ gestärkt und das darin enthaltene Verbot von biologischen Waffen und von Toxinwaffen wirksamer durchgesetzt werden muss. Sie setzt sich für die Entwicklung von wissenschaftlich fundierten und technisch umsetzbaren Maßnahmen für ein künftiges Verifikationsregime ein und hat hierzu bereits im November 2024 ein Arbeitspapier in die Arbeitsgruppe zur Stärkung des BWÜ eingebracht (abrufbar unter: https://docs.un.org/en/bwc/wg/5/wp.7). Damit biologische Agenzien wie z. B. Bakterien, Viren und Toxine nicht für feindliche Zwecke missbraucht werden, sind entsprechende Gesetzgebung und Regulierung sowie die Umsetzung von Biosicherheitsstandards in Laboren wichtig. Auch Technologien wie u. a. künstliche Intelligenz könnten künftig einen Beitrag dazu leisten, Verstöße gegen das BWÜ schneller und systematischer zu detektieren. Die Bundesregierung hat zu diesen Fragen Gespräche mit dem US- Außenministerium geführt und steht mit den USA und den anderen Vertragsstaaten des BWÜ mit Blick auf die Entwicklung geeigneter Vorschläge in engem Austausch.
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