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Schriftliche Frage 217 von Olaf Hilmer (AfD): Welche fachlich-thematischen Untergruppen hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Stakeholder-Proz…

dip / schriftliche_frage 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 217 von Olaf Hilmer (AfD): Welche fachlich-thematischen Untergruppen hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Stakeholder-Proz… Frage 217 (Olaf Hilmer, AfD): Welche fachlich-thematischen Untergruppen hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Stakeholder-Prozesses zum Gebäudetyp E eingesetzt (vgl. www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/ge baeudetyp-e/gebaeudetyp-e_node.html; bitte je Untergruppe den Teilnehmerkreis angeben), und wird in diesen Untergruppen eine Liste oder ein Katalog technischer Anforderungen für den bei einem Gebäudetyp-E-Vertrag geschuldeten Standard erarbeitet (vgl. www.bfw-bund.de/wp-conten t/uploads/2026/07/260710_BFW_Stellungnahme_ Gebaeudetyp_E_BMWSB.pdf, S. 2) (bitte ausführen und begründen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 6. Oktober 2026: Im Stakeholder-Prozesses des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zum Gebäudetyp E erarbeiten mehrere fachliche Arbeitsgruppen praxisorientierte Hilfestellungen für das kostenreduzierte und einfache Bauen: Während die Arbeitsgruppen „Normen und Standards“, „Best-Practice“ und „Architekturwettbewerb“ konkrete Beispiele aus der Praxis identifizieren, die regelmäßig bei einer einfachen Bauweise Anwendung finden, sorgt die flankierende Arbeitsgruppe „Fortbildung“ für den erfolgreichen Wissenstransfer in die Baupraxis. Die Arbeitsgruppen setzen sich aus verschiedenen Interessenskreisen und Institutionen, insbesondere aus Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen, den Verbänden der Bau- und Wohnungswirtschaft, den Verbraucher- und Mieterschutzverbänden, den Architekten- und Ingenieurkammern, Vereinen sowie Fachjuristen für Baurecht zusammen. In den Arbeitsgruppen werden weder eigene technische Anforderungen noch neue Normenstandards formuliert, da dies dem Kerngedanken des Gebäudetyps E widersprechen würde. Die Ergebnisse zielen vielmehr darauf ab, den am Bau Beteiligten anhand von Praxisbeispielen eine Orientierung als Hilfestellung für die Planung und Bauausführung zur Verfügung zu stellen.

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