Potenziale serieller, industrieller und innovativer Bauweisen zur Senkung der Wohnbaukosten (Antwort zu Drs. 21/7604)
Text
Potenziale serieller, industrieller und innovativer Bauweisen zur Senkung der Wohnbaukosten (Antwort zu Drs. 21/7604)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7792
21. Wahlperiode 31.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Strauß, Marc Bernhard, Carolin
Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7604 –
Potenziale serieller, industrieller und innovativer Bauweisen zur Senkung der
Wohnbaukosten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Wohnungsbau in Deutschland bleibt deutlich hinter dem in der
vergangenen Wahlperiode formulierten Ziel von 400 000 neuen Wohnungen jährlich
zurück. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2025 in
Deutschland 206 600 Wohnungen fertiggestellt; zugleich lag die Zahl der
genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen zum Jahresende 2025
bei 760 700. Die durchschnittliche Dauer zwischen Genehmigung und
Fertigstellung einer Neubauwohnung in Wohngebäuden verlängerte sich seit 2020
von 20 auf 27 Monate (vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung
Nummer 174 vom 22. Mai 2026).
Die Entwicklung der Baukosten bleibt ein wesentlicher Faktor für die
Wohnraumversorgung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stiegen die
Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude im Februar
2026 gegenüber Februar 2025 um 3,3 Prozent (vgl. Statistisches Bundesamt,
Pressemitteilung Nummer 126 vom 10. April 2026). Das Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verweist im Zusammenhang mit
seriellem und modularem Bauen auf Potenziale für schnelleren und
kostengünstigeren Wohnungsbau (vgl. Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen, Pressemitteilung vom 17. Oktober 2023).
Aus Sicht der Fragesteller stellt sich daher die Frage, ob die Bundesregierung
die Senkung der Baukosten, die Steigerung der Bauproduktivität, die
Verkürzung von Planungs- und Bauzeiten sowie technologieoffene industrielle
Bauweisen ausreichend berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere serielle und
modulare Bauweisen, robotergestützte Fertigung, digitale Planung,
ultrahochfesten Beton, Textilbeton, Leichtbau-, Waben- und Sandwichkonstruktionen
sowie vergleichbare Bauweisen. Auch der Gebäudetyp E und das
Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourcenschonendes Bauen
berühren diese Fragen (vgl. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen, Informationen zum Gebäudetyp E; vgl. Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Pressemitteilung vom 24.
November 2025).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 28. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Senkung der Baukosten ist der Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Sie
unterstützt daher die Entwicklung und Erprobung von innovativen Bauweisen
und Baustoffen mit dem Ziel, Bauprozesse effizienter, schneller und
kostengünstiger zu gestalten. Forschungsergebnisse und Modellvorhaben zeigen
hierfür relevante Potenziale, insbesondere durch Standardisierung, Vorfertigung,
Digitalisierung und Automatisierung.
Ziel der Bundesregierung ist insgesamt ein Zusammenspiel aus verschiedenen
Maßnahmen zur Senkung der Baukosten und Beschleunigung und Optimierung
von Prozessen. Dazu gehören insbesondere die Vereinfachung von Standards
durch den Gebäudetyp E, die Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und
zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“) und das Gesetz zur Modernisierung
des Städtebau- und Raumordnungsrechts („Baugesetzbuch-Upgrade“,
Kabinettbeschluss am 27. Mai), die stärkere Nutzung serieller und modularer
Bauweisen sowie die Unterstützung von Haushalten und Investitionen durch gezielte
Förderprogramme.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) hat am 19. Juni zudem einen Aktionsplan zur Senkung der
Baukosten vorgelegt, mit einem Bündel kurz- und mittelfristig wirksamer und
strukturell angelegter Maßnahmen um Baukosten zu senken. Ziel ist es, die
Kostentreiber systematisch zu adressieren, Effizienzpotenziale zu heben und
Investitionen wieder attraktiver zu machen. Als zentrale Hebel werden dabei gesehen:
• Technologie und Innovation, um Effizienzreserven zu erschließen und
Bauprozesse zu modernisieren;
• Förderung und Anreize, um Investitionen zu erleichtern und wirtschaftliche
Belastungen zu reduzieren;
• Koordination und Regulierung, um Standards zu vereinfachen, Verfahren zu
beschleunigen und vorhandenes Wissen besser zu nutzen, wie
beispielsweise durch eine gemeinsame Plattform kostenreduziertes Bauen von Bund
und Ländern.
Mit dem Innovationsprogramm Zukunft Bau und weiteren Förderinstrumenten
unterstützt der Bund ein breites Spektrum an Forschungs-, Entwicklungs- und
Pilotvorhaben, insbesondere auch zu innovativen Baustoffen und Verfahren.
Das Programm adressiert in seiner aktuellen Ausgestaltung ganz speziell den
Aspekt der Baukostensenkung und ist zu diesem Zweck auf die Entwicklung
innovativer Bauprozesse und Baumaterialien ausgerichtet.
1. Über welche belastbaren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zum
Potenzial serieller, modularer, industrieller und robotergestützter
Bauweisen für eine Senkung der Baukosten im Wohnungsbau in
Deutschland?
Die Bundesregierung verfügt über belastbare Erkenntnisse aus fachlichen
Auswertungen, Praxisprojekten und Forschungsarbeiten zu den Potenzialen
serieller, modularer, industrieller und robotergestützter Bauweisen für eine Senkung
der Baukosten im Wohnungsbau. Vorliegende Untersuchungen des
Bundesinstituts für Bau‑, Stadt‑ und Raumforschung (BBSR), Ergebnisse aus der
Rahmenvereinbarung zum seriellen und modularen Bauen sowie Erkenntnisse aus
verschiedenen Modell‑ und Pilotvorhaben zeigen, dass diese Bauweisen vor
allem Planungs‑ und Bauzeiten verkürzen, Abläufe standardisieren und
Kostenrisiken reduzieren können.
Die vorliegenden Daten belegen damit ein reales Potenzial zur
Kostenstabilisierung und Kostensenkung, wobei die wirtschaftlichen Effekte nachweislich von
Stückzahlen, Standardisierung, Vorfertigungsgrad und Standortbedingungen
abhängen.
2. In welchem Umfang fördert die Bundesregierung seit dem Jahr 2020
Forschungsprojekte, die auf eine Senkung der Wohnbaukosten durch
Produktivitätssteigerung, industrielle Vorfertigung, Automatisierung oder
Digitalisierung des Bauprozesses zielen?
Die Bundesregierung fördert in einem thematisch breiten Umfang
Forschungsprojekte, die auf eine Senkung der Wohnbaukosten durch
Produktivitätssteigerungen, industrielle Vorfertigung, Automatisierung und Digitalisierung des
Bauprozesses abzielen.
Ein zentraler Förderstrang im Gebäudebereich ist das Innovationsprogramm
Zukunft Bau des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB), welches durch das BBSR umgesetzt wird. Dort werden
fortlaufend Forschungs‑ und Entwicklungsprojekte zum prozess-, kosten- und
qualitätsoptimierten Bauen und Sanieren umgesetzt. Ziel ist es, optimierte Bau-
und Planungsprozesse zu entwickeln, die die Effizienz und Transparenz entlang
des gesamten Bauablaufs erhöhen, Baukosten reduzieren und innovative sowie
optimierte Planungs-, Herstellungs- und Bauprozesse ermöglichen. Darüber
hinaus sollen durch unterstützende Forschung die Zukunfts- und
Leistungsfähigkeit der Bauwirtschaft gestärkt, die digitale Transformation
vorangetrieben und die Potenziale der Automatisierung von Planungs- und
Herstellungsprozessen sowie der Baustelle der Zukunft erschlossen werden.
Ergänzend werden einschlägige Vorhaben über weitere Bundesprogramme und
Förderinstrumente, unter anderem die Industrielle Gemeinschaftsforschung
(IGF), unterstützt. Diese adressieren ebenfalls die Optimierung von
Bauabläufen, die Standardisierung und Automatisierung, die digitale Prozessintegration
und die Weiterentwicklung innovativer Materialien.
Insgesamt erstreckt sich die Förderung damit über grundlagenorientierte,
experimentelle und anwendungsnahe Forschungsarbeiten, die unterschiedliche
Phasen des Bauprozesses und verschiedene technologische Ansätze zur Steigerung
der Bauproduktivität und zur Senkung der Wohnbaukosten abdecken.
3. Wie viele seit dem Jahr 2020 geförderte Forschungsprojekte des Bundes
befassen sich mit ultrahochfestem Beton, Textilbeton, Leichtbau,
Sandwichkonstruktionen, Wabenkonstruktionen oder vergleichbaren
Verbundsystemen im Wohnungsbau, und welche Fördersummen entfielen jeweils
auf diese Projekte?
Seit dem Jahr 2020 wurden im Rahmen der Forschungsförderung des
Innovationsprogramms Zukunft Bau insgesamt 90 Forschungsprojekte mit Bezug zu
den in der Frage genannten Bauweisen und mit unmittelbarem oder
übertragbarem Anwendungsbezug zum Wohnungsbau gefördert. Die hierfür eingesetzten
Bundesmittel beliefen sich insgesamt auf rund 24,2 Mio. Euro. Bei der
nachfolgenden Aufteilung auf die Themenfelder ist zu beachten, dass einzelne
Forschungsprojekte mehreren Themenfeldern zugeordnet werden können. Von den
geförderten Projekten sind sechs Projekte dem Themenfeld ultrahochfester
Beton, 15 Projekte dem Textil- beziehungsweise Carbonbeton, 42 Projekte dem
Leichtbau, 8 Projekte Sandwichkonstruktionen, zwei Projekte
Wabenkonstruktionen beziehungsweise Wabenbeton sowie 64 Projekte vergleichbaren
Verbund- beziehungsweise Hybridbauweisen zuzuordnen.
4. Sind seit dem Jahr 2020 Forschungsanträge zu ultrahochfestem Beton,
Wabenbeton, robotergestützter Fertigung, serieller Leichtbauweise oder
vergleichbaren Bauweisen durch Bundesprogramme, insbesondere durch
das Innovationsprogramm Zukunft Bau, abgelehnt worden, und wenn ja,
wie viele Anträge betraf dies jeweils nach Jahr, Programm,
Projektthema, beantragter Fördersumme und Ablehnungsgrund?
Seit dem Jahr 2020 wurden im Rahmen der Forschungsförderung des
Innovationsprogramms Zukunft Bau insgesamt 1.756 Anträge entweder aus formalen
Gründen vom Verfahren ausgeschlossen oder im wettbewerblichen
Auswahlverfahren nicht zur Förderung empfohlen. 621 Forschungsanträge betrafen die
in der Frage genannten Bauweisen mit einem unmittelbaren oder übertragbaren
Anwendungsbezug zum Wohnungsbau. Die hierfür insgesamt beantragten
Bundesmittel beliefen sich auf rund 203,9 Mio. Euro. Bei der nachfolgenden
Aufteilung auf die Themenfelder ist zu beachten, dass einzelne Forschungsprojekte
mehreren Themenfeldern zugeordnet werden können. Von den nicht
geförderten Anträgen sind 53 Anträge dem Themenfeld ultrahochfester Beton, neun
Anträge Wabenkonstruktionen beziehungsweise Wabenbeton, 320 Anträge der
robotergestützten Fertigung, 190 Anträge dem Leichtbau sowie 271 Anträge
seriellen beziehungsweise modularen Bauweisen zuzuordnen.
5. Nach welchen Kriterien werden in Förderprogrammen,
Forschungsprogrammen und Vergabeverfahren des Bundes Bauwerkskosten je
Quadratmeter Wohnfläche, Bauzeit, Vorfertigungsgrad, Produktivität,
Montageeffizienz und erwartbare Baukostensenkungen berücksichtigt, und
welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu
Baukostensenkungen durch serielle oder industrielle Vorfertigung im Vergleich zum
konventionellen Wohnungsbau vor?
Bei der Neubauförderung des Bundes werden die Wohnfläche im Verhältnis zur
Zahl der Räume und die Baukosten im Förderprogramm „Klimafreundlicher
Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ adressiert. Einzelheiten zur
Ausgestaltung im Detail können dem technischen Merkblatt
„Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude, Technische
Mindestanforderungen“ entnommen werden. Dieses ist abrufbar unter www.kfw.de/PD
F/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/P
DF-Dokumente/6000005197_M_296_TMA.pdf.
6. Welche technischen, bauordnungsrechtlichen, haftungsrechtlichen,
normativen oder wirtschaftlichen Hindernisse sieht die Bundesregierung für
den Einsatz von ultrahochfestem Beton und vergleichbaren
Hochleistungswerkstoffen im mehrgeschossigen Wohnungsbau?
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es hierzu umfangreiche Konzepte und
Forschungsberichte. Bis auf wenige Ausnahmefälle in Leuchtturmprojekten
wird ultrahochfester Beton im Wohnungsbau nicht verwendet. Wesentlicher
Grund ist der hohe Preis, der 5- bis 20-mal höher liegt als bei Normalbeton. Die
Kosten sind damit deutlich höher als bei Verwendung anderer Baustoffe.
Ultrahochfester Beton wird üblicherweise verwendet, um Stahlbeton zu
verstärken und ihn vor Witterungseinflüssen zu schützen. Er unterscheidet sich von
den handelsüblichen Betonen im Hinblick auf Festigkeit, Feinststoffanteile und
Duktilität. Er entspricht nicht den bauaufsichtlich geregelten Betonen. Die
Zuständigkeit für das Bauordnungsrecht liegt bei den Ländern.
Haftungsrechtliche Gründe sind nicht bekannt. Normativ ist ultrahochfester
Beton derzeit nicht geregelt. Für seine Anwendung im Bauwesen ist in der
Bundesrepublik Deutschland eine Zustimmung im Einzelfall oder eine allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung erforderlich.
Technische Herausforderungen für den Einsatz von ultrahochfestem Beton
(UHPC) und vergleichbaren Hochleistungswerkstoffen im mehrgeschossigen
Wohnungsbau bestehen hinsichtlich der besonderen Materialeigenschaften
dieser Werkstoffe, der baustellengerechten Verarbeitung und fehlender
Planungsgrundlagen und Erfahrungen im Umgang mit diesen Werkstoffen durch die an
Planung und Bau Beteiligten.
Wirtschaftsgetriebene Initiativen im Bereich der Forschung und Normung
begegnen diesen Herausforderungen durch die Schaffung der Grundlagen für eine
sichere Praxis und lassen eine zunehmende Verbreitung erwarten. Die
Bundesregierung unterstützt diese Initiativen unter anderem im Rahmen der
Forschungsförderung.
7. Welche Regelungen des Gebäudetyp-E-Gesetzes zielen konkret auf
serielle, modulare oder industriell vorgefertigte Bauweisen, welche
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur bisherigen Anwendung des
Gebäudetyps E im Wohnungsbau vor, und in wie vielen Fällen wurde er seit
Inkrafttreten genutzt?
Der Gebäudetyp E ist ein Ansatz zur Erleichterung innovativen und
kostengünstigen Bauens. Das geplante Gesetz soll es Bauherren und Planern
erleichtern, rechtssicher von gesetzlich nicht zwingenden DIN-Normen und den
anerkannten Regeln der Technik abzuweichen, um kostengünstigen und innovativen
neuen Wohnraum zu schaffen. Somit wird der Einsatz innovativer Bauweisen
und Materialien beim Bauen erleichtert.
8. Plant oder betreibt die Bundesregierung Pilotprojekte, Reallabore oder
Demonstrationsvorhaben, bei denen innovative Bauweisen ausdrücklich
mit dem Ziel niedrigerer Wohnbaukosten, kürzerer Bauzeiten oder
höherer Bauproduktivität erprobt werden, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung fördert Pilotprojekte, Modellvorhaben und experimentelle
Forschungsansätze, in denen innovative Bauweisen erprobt werden.
Aktuell fördert das BMWSB mit dem Programm „Modellvorhaben –
Innovationen im Gebäudebereich“ ausgewählte Pilotprojekte, die neuartige und bislang
nicht marktübliche Lösungsansätze für das klimaangepasste, energieeffiziente
und ressourcenschonende Bauen erproben. Anders als bei den anderen
Programmteilen des Innovationsprogramms Zukunft Bau ist bei diesem Programm
nicht die Entwicklung neuartiger Lösungen das Ziel, sondern deren Einführung
und Nutzung in der allgemeinen Planungs- und Baupraxis. In diesen Vorhaben
werden unter realen Bedingungen unter anderem auch neue serielle und
modulare Bauweisen, industrielle Vorfertigung, digitalisierte Planungs‑ und
Ausführungsprozesse, robotergestützte Fertigungsschritte sowie innovative
Bauprodukte und Materialien erprobt.
9. Wie verteilen sich die Bundesmittel seit dem Jahr 2020 in den
einschlägigen Programmen der Bauforschung auf die Themen Holzbau,
energetische Sanierung, Energieeffizienz, CO2-arme Baustoffe,
Ressourceneffizienz, Digitalisierung, Automatisierung, robotergestützte Fertigung,
industrielle Vorfertigung und Baukostensenkung (bitte jeweils nach Jahr,
Programm, Projektzahl und Fördersumme auflisten)?
Seit dem Jahr 2020 wurden im Rahmen der Forschungsförderung des
Innovationsprogramms Zukunft Bau insgesamt 320 einschlägige Forschungsprojekte
mit einem unmittelbaren oder übertragbaren Anwendungsbezug zum
Wohnungsbau mit Bundesmitteln in Höhe von insgesamt rund 77,9 Mio. Euro
gefördert. Bei der nachfolgenden Aufteilung auf die Themenfelder ist zu
beachten, dass einzelne Forschungsprojekte mehreren Themenfeldern zugeordnet
werden können. Davon sind 102 Projekte dem Themenfeld Holzbau, 44
Projekte der energetischen Sanierung, 179 Projekte der Energieeffizienz, 206
Projekte CO₂-armen Baustoffen, 241 Projekte der Ressourceneffizienz, 127
Projekte der Digitalisierung, 141 Projekte der Automatisierung, 62 Projekte der
robotergestützten Fertigung, 81 Projekte der industriellen Vorfertigung und
199 Projekte der Baukostensenkung zuzuordnen.
10. Hat die Bundesregierung geprüft, in welchem Umfang staatliche
Förderprogramme im Wohnungsbau durch Baukostensenkungen,
Produktivitätssteigerungen oder vereinfachte Standards ersetzt oder reduziert
werden könnten, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen?
Förderprogramme im Wohnungsbau, Baukostensenkungen,
Produktivitätssteigerungen oder vereinfachte Standards sind nicht ohne Weiteres gegeneinander
austauschbar. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Baukosten durch ein
Bündel struktureller Maßnahmen zu senken (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung). Baukostensenkungen wirken grundsätzlich marktbreit, während
Förderprogramme gezielt dort ansetzen, wo Haushalte trotz wirtschaftlicher
Bauweise aufgrund hoher Erwerbs- und Finanzierungskosten Unterstützung
benötigen oder Investitionen in eine bestimmte Richtung gelenkt werden sollen.
11. Welche konkreten Maßnahmen zur Senkung der Baukosten mit dem Ziel,
die Wohneigentumsbildung für Haushalte mit mittleren Einkommen zu
erleichtern, hat die Bundesregierung seit 2021 ergriffen oder plant sie,
und mit welchem quantifizierten Entlastungsziel?
Die in der Vorbemerkung der Bundesregierung und in der Antwort zu Frage 10
genannten Maßnahmen wirken grundsätzlich auch zugunsten der
Wohneigentumsbildung, da geringere Herstellungskosten die Finanzierung von
Wohneigentum erleichtern können. Der Bund unterstützt gezielt diese Haushalte
durch die Förderprogramme „Wohneigentum für Familien“ und „Jung kauft
Alt“. Gerade bei den genannten Haushalten kann, neben den Bau- und
Erwerbskosten, die Finanzierung eine Hürde für die Wohneigentumsbildung
darstellen. Baukostensenkungen können deshalb dazu beitragen, den Förderbedarf
zu verringern, die gezielte Wohneigentumsförderung aber nicht vollständig
ersetzen. Zudem unterstützt der Bund den Eigenkapitalaufbau durch
Sparförderungen. Die Wohnungsbauprämie wurde zum 1. Januar 2021 durch höhere
Einkommensgrenzen, einen höheren Prämiensatz und höhere förderfähige
Sparbeträge ausgeweitet. Daneben fördert die Arbeitnehmer-Sparzulage den
Vermögensaufbau von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit kleinen und
mittleren Einkommen, unter anderem über Bausparverträge; ihre
Einkommensgrenzen wurden zum 1. Januar 2024 deutlich angehoben. Zu Beginn des
abgefragten Zeitraums bestand außerdem noch die Möglichkeit das Baukindergeld zu
beantragen.
12. Über welche Daten verfügt die Bundesregierung zur
Wohneigentumsquote in Deutschland im europäischen Vergleich, und welche
Maßnahmen verfolgt sie, um die Wohneigentumsbildung durch kostensenkende
Bauweisen, schnellere Genehmigungen und einfachere Standards zu
erleichtern?
Nach Daten von Eurostat lebten im Jahr 2024 rund 47,2 Prozent der
Bevölkerung in Deutschland in selbstgenutztem Wohneigentum; rund 52,8 Prozent
lebten zur Miete. Diese Daten sind auf der Eurostat-Webseite öffentlich
zugänglich. Deutschland weist damit den höchsten Mieteranteil innerhalb der
Europäischen Union auf. Im EU-Durchschnitt lebten rund 68,4 Prozent der
Bevölkerung in einem Haushalt mit Wohneigentum.
Die Wohneigentumsquote gibt keinen unmittelbaren Aufschluss darüber, in
welchem Umfang neues Wohneigentum gebildet oder zusätzlicher bezahlbarer
und bedarfsgerechter Wohnraum geschaffen wird. Auch lassen sich aus ihrer
Höhe allein keine unmittelbaren Rückschlüsse auf das Wohlstandsniveau oder
die Qualität der Wohnraumversorgung eines Landes ziehen. Ziel der
Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen für eine tragfähige
Wohneigentumsbildung zu verbessern und zugleich das Wohnungsangebot insgesamt
auszuweiten.
Hinsichtlich der Maßnahmen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
und die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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