Uniper SE
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Uniper SE
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Uniper bündelt seine Aktivitäten für die Interessenvertretung gegenüber den Organen, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages und für die Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung als Querschnittsaufgabe des Unternehmens im Ressort des Vorstandsvorsitzenden. Die Interessenvertretung (auch Stakeholder-Management) ist das kontinuierliche Management der Beziehungen zu den genannten Zielgruppen. Bei Uniper betreut diese Aufgabe der Interessenvertretung für Deutschland der Bereich Governmental Relations. Dieser stellt eine offene, schnelle, sachliche und konsistent zugeschnittene Kommunikation mit den genannten Zielgruppen zu allen relevanten Themen sicher. Zum Zwecke der Interessenvertretung der Uniper SE werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ministerien geführt (z. B. Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themen in den für Uniper benannten Interessen- und Vorhabenbereichen, die für die unternehmerische Tätigkeit im Energiesektor bedeutsam sind. Dabei geht es konkret z.B. um Themen wie die Verbesserung des Marktdesigns für Strom, die Verbesserung des Marktdesigns für Erdgas- und Wasserstoffspeicher, Regelungen zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sowie sonstige Themen (s. die Auflistung konkreter Regelungsvorhaben) bzw. um Klimaschutz und die Energiewende insgesamt. Entsprechend erarbeitet und übermittelt Uniper auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben.
Interessenbereiche: Außenwirtschaft; Atomenergie; Außenpolitik; Klimaschutz; EU-Gesetzgebung; Immissionsschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Industriepolitik; Energienetze; EU-Binnenmarkt; Fossile Energien; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Internationale Beziehungen; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Erneuerbare Energien; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Energie"
Regelungsvorhaben:
- Einführung von Regelungen zur Verbesserung des Marktdesigns für Strom.: Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung im Rahmen des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz, StromVKG (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 9 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung des StromVKG als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.
- Einführung von Regelungen zur Verbesserung des Marktdesigns für Erdgas- und Wasserstoffspeicher.: Verbesserungen von Regelungen z. B. im EnWG, um im aktuellen nicht geeigneten Marktrahmen im dynamischen Marktumfeld der Energietransformation benötigte Wasserstoff- und Erdgas-Speicherkapazitäten effizient und bedarfsgerecht bereitzustellen. Einführung eines integrierten Contract-for-Differenz-Fördersystems, um einen effizienten Übergang von Erdgas- zur Wasserstoffspeicherung zu ermöglichen.
- Änderung des Gesetzes für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG).: Ziel ist die Weiterentwicklung der Förderung von Erneuerbaren Energien, z. B. um Ausbauziele zu erreichen, die Erzeugung von grünem Wasserstoff zu unterstützen, den finanziellen Förderrahmen zu begrenzen und Innovationen bei den Erneuerbaren Energien und ihrer Integration in den Strommarkt zu fördern.
- Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU-Gas- und Wasserstoffrichtlinie.: Ziel ist eine sachgerechte und zügige Umsetzung der neuen EU-Vorgaben im nationalen Recht (EnWG), z. B., um eine Gestaltung angemessener Rahmenbedingungen für den Zugang zu Wasserstoffnetzen, Importerminals für Wasserstoff sowie Wasserstoffspeichern zu erreichen und damit insgesamt eine weitere Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs.
- Anpassung von Regelungen des nationalen Emissionshandelsrechts an neue EU-Vorgaben.: Ziel ist eine praxistaugliche Anpassung des geltenden Emissionsschutzrechts an EU-rechtliche Vorgaben, insbesondere die nationale Umsetzung der Novelle der EU-Richtlinie über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten.
- Umsetzung der Eckpunkte der Bundesregierung für eine Carbon Management-Strategie.: Ziel ist das Schaffen eines Rahmens für eine Carbon Management-Strategie, die Grundlage zur Nutzung dieser Technologien und zum Transport und der Speicherung von CO2 sein soll.
- Vorschläge zur Änderung des Entwurfs zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2257.: Ziel ist eine Verbesserung des KRITIS-Dachgesetzes, insbesondere mit Blick auf eine Verbesserung der Kooperation zwischen den Unternehmen, die kritische Energieinfrastrukturen betreiben, und den staatlichen Stellen. Dabei geht es auch um eine Klarstellung der jeweiligen Verantwortlichkeiten, mit Fokus auf die Vorgaben der staatlichen Unterstützung von Betreibern kritischer Infrastrukturen. Dies schließt auch ein die auf Basis des neuen KRITIS-Dachgesetzes zu erlassende nationale Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen.
- Anpassung der delegierten Verordnung (EU) 2023/1184 der Kommission vom 10. Februar 2023: Ziel ist eine Anpassung des delegierten Rechtsakts (EU 2023/1184), damit eine Verlängerung der Strombezugskriterien bis 2035 mehr Zeit für ein gründliches Review ermöglicht, während der Rahmen für den Markthochlauf von Wasserstoff weiterhin gesetzt ist und beschleunigt werden kann.
- Anpassung der EU-Methan-Verordnung 2024/1787 vom 13. Juni 2024: Ziel ist eine Verbesserung der EU-Verordnung durch gezielte Anpassungen, z. B. das Inkrafttreten von Anforderungen an Importeure, insbesondere die MRV-Äquivalenz und die Verpflichtung zur Berichterstattung über die Methanintensität, damit die Anforderungen von Anfang an machbar sind und negative Auswirkungen auf den Markt bzw. die nötige Diversifizierung von Gasbezügen vermieden werden.
- Verbesserung des Förderinstruments der Klimaschutzverträge zur Förderung dekarbonisierter Industrieanwendungen: Ziel ist, dass z. B. das Förderinstrument der Klimaschutzverträge auch für dekarbonisierten Ammoniak greift, um die chemische und die Düngemittelindustrie gezielt zu unterstützen.
- Anpassung des Lieferkettensorgfaltpflichtengesetzes ("LkSG").: Uniper begrüßt als großer Energieversorger mit internationalen Handelspartnern die Zielsetzung des LkSG, um die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette sicherzustellen. Gleichzeitig besteht Anpassungsbedarf, um die Praxistauglichkeit des Gesetzes und auch die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten.
- Verlängerung der Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure (§ 118 Abs. 6 EnWG): Ziel ist, die geltende Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure (§ 118 Abs. 6 EnWG) zu verlängern.
- Verbesserung von Regelungen des Entwurfs "Netzanschlusspaket".: Ziel der Interessenvertretung ist, die geplante Einführung eines Reifegradverfahrens zu unterstützen, bei dem die Projektreife von Speicherprojekten maßgeblich ist für einen schnellen Netzanschluss. Ziel ist auch zu erreichen, das flexible Netzanschlussverträge nicht zu einem neuen Standard werden, sondern als nachrangiges Instrument netzverträglicher Erschließung zusätzlicher Anschlusskapazität dienen.
- Vorschläge zur Vereinfachung der EU Finanzmarktregulierung: Ziel ist, die EU-Finanzmarktregulierung zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für nichtfinanzielle Energieunternehmen abzubauen, im Zusammenhang mit dem laufenden EU Market Integration und Supervision Package ("MISP").
- Verbesserung der Planungs- und Rechtssicherheit bei Stickstoffeinträgen in Biotope: Ziel ist die Schaffung einer tauglichen Ermächtigungsgrundlage und ein Neuerlass der TA Luft, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht auf gesetzlich geschützte Biotope anwendbar ist. § 54 Abs. 11 BNatSchG sollte ausdrücklich auf den gesetzlichen Biotopschutz erweitert werden. Ergänzend sollte § 30 BNatSchG angepasst werden, um die mit der biotopschutzrechtlichen Bestandsaufnahme verbundenen Risiken zu reduzieren.
- Verbesserung des Art. 11c Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014: Ziel ist mit Blick auf die konkrete Norm in der EU-Verordnung eine Stärkung der Rechtssicherheit und eine verbesserte Gewährleistung der EU-weit einheitlichen Anwendung der Norm.
Relationen
Keine Relationen.