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Statkraft Markets GmbH

lobbyregister / register_entry 15.03.2022 · Original ↗

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Statkraft Markets GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Statkraft ist eine Gesellschaft des Statkraft-Konzerns (Statkraft AS, Oslo/Norwegen), Europas größtem Erzeuger erneuerbarer Energien. Der Konzern entwickelt, baut und betreibt Wasser-, Wind-, Solar-, Gas- und Fernwärmekraftwerke und ist zudem ein bedeutender Akteur an den europäischen Energiehandelsbörsen mit besonderer Expertise auf dem Gebiet des physischen und finanziellen Energiehandels sowie im bilateralen Strommarkt. Die Statkraft Markets GmbH handelt mit Strom und Brennstoffen in Kontinentaleuropa sowie Emissionszertifikaten weltweit. In Deutschland erzeugt die Statkraft Markets GmbH Strom aus eigenen Kraftwerken. Die Erzeugung von Strom erfolgt in klimafreundlichen Solar-, Laufwasser-, Pumpspeicher-, Biomasse- und Gaskraftwerken. Statkraft betreibt Interessensvertretung gegenüber verschiedenen Stakeholdern, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und praxisorientiert mitzugestalten. Statkraft tauscht sich mit politischen Stakeholdern und Interessensgruppen aus, pflegt Beziehungen in Arbeitsgruppen von Verbänden. Es werden Stellungnahmen und Positionspapiere erstellt und in verschiedene Entscheidungsprozesse eingebracht. Interessenbereiche: Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz; Parlamentarisches Verfahren; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Erneuerbare Energien; Allgemeine Energiepolitik; Fossile Energien; Energienetze; Immissionsschutz Regelungsvorhaben: - Solarpaket I: Praxistaugliche Änderung von Vorschriften, bessere Verzahnung von Energie- und Steuerrecht, Freiflächenanlagen stärken ausbauen, Lieferketten sichern, Technologieentwicklung voranbringen - Anpassung des EnWG: Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben, Sicherstellung praxistauglicher Vorgaben im Energiehandel und Harmonisierung deutscher Vorschriften mit europäischem Recht - Umsetzung RED III: Praxistaugliche Umsetzung der RED III in nationales Recht; Konkretisierung unbestimmer Rechtsbegriffe; Abfluss der Mittel vorrangig in Regionen, wo Anlagen gebaut werden; Änderungen von Zeitpunktbezügen im Genehmigungsverfahren, Verbesserungen bspw. für Speicher und beim Thema Ausgleichszahlungen, gegen Verschärfungen im Bau- und Genehmigungsrecht, die nicht Teil der RED III-Umsetzung sind - Ausgestaltung des Wasserstoffkernnetzes: Praxistauglicher Aufsatz der Regelungen zum Wasserstoffkernnetz, Konkretisierung der Kernnetzplanung, Benennung von Zeitplänen für Inbetriebnahme, einheitliches Wasserstoffmarktgebiet mit einheitlichen Markt- und Bilanzierungsregelungen - Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes: Das Kraftwerkssicherheitsgesetz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ergänzt und verstärkt die Nationale Wasserstoffstrategie und zielt darauf ab, in substantiellem Umfang neue, steuerbare, moderne, hochflexible und klimafreundliche Erzeugungskapazitäten auf Basis von Wasserstoff zu schaffen. Upgrades für bestehende moderne Gaskraftwerke sollten an einer Ausschreibung teilnehmen können. Zudem sollte es Kraftwerksbetreibern und Anbietern von Langzeitstromspeichern freigestellt sein, die technischen Anforderungen in der Weise umzusetzen, die ihnen am ehesten geeignet scheint - Änderung des EnWG: Mit dem EnWG-Referentenentwurf werden Regelungen der Richtlinie (EU) 2024/1711 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.6.24 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union (ABl. L vom 26.6.2024) zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, in nationales Recht umgesetzt. Kernstück sind Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes. Netzanschlussverfahren sollen transparenter und schneller erfolgen, permanente Netzentgeltbefreiung von Pumpspeicherkraftwerken sowie den Netzbezug von Strom für Batteriespeicher in der Innovationsausschreibung ermöglichen - EEG: Das EEG 2027 soll die Energiewende bezahlbar, kosteneffizient und versorgungssicher gestalten. Bürokratie soll abgebaut und die Strommarktintegration erneuerbarer Energien gestärkt werden. - StromVKG: Mit dem Gesetz soll ein Kapazitätsmarkt geschaffen werden. Er soll durch wettbewerbliche Ausschreibungen kosteneffizient ausgestaltet werden und langfristig die Dekarbonisierung des Kraftwerksparks unterstützen. - Netzpaket: Ziel des Gesetzes ist es, Netzanschlüsse für Erzeuger, Speicher und Großverbraucher schneller, transparenter und effizienter zu gestalten sowie den bestehenden Anschlussstau abzubauen. Gleichzeitig soll der Ausbau erneuerbarer Energien besser mit dem Netzausbau synchronisiert werden, um Netzengpässe, Abregelungen und Redispatchkosten zu reduzieren. - FlexBG: Die Regelungen sollen unter anderem den Bau von Kraftwerken und Speichern mit Zuschlag nach StromVKG sowie Pumpspeichern beschleunigen. - BauGB: Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren, um Infrastruktur- und Energieprojekte schneller umzusetzen. Gleichzeitig sollen Raum- und Bauplanung stärker auf Klimaschutz, Versorgungssicherheit und resiliente Energiestrukturen ausgerichtet werden. - Infrastrukturzukunftsgesetz: Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrs- und Energieinfrastruktur deutlich zu beschleunigen und zu vereinfachen, um dringend benötigte Ausbau- und Modernisierungsprojekte schneller umzusetzen. Damit sollen Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und die Transformation zu einer klimaneutralen Energie- und Verkehrsinfrastruktur gestärkt werden. - AgNes: Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.

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