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Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland Landesverband Niedersachsen e.V.

lobbyregister / register_entry 20.12.2023 · Original ↗

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Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland Landesverband Niedersachsen e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) ist mit 650.000 Mitgliedern und Unterstützer*innen einer der größten Umweltverbände Deutschlands. Im BUND Landesverband Niedersachsen engagieren sich zahlreiche Menschen im Ehren- und Hauptamt für den Schutz von Natur und Umwelt. Wir sind in der politischen Lobbyarbeit aktiv, führen Naturschutz- und Umweltprojekte durch, leisten praktische Naturschutzarbeit vor Ort und sensibilisieren Menschen für Umweltbelange. Der BUND betreibt in Niedersachsen mehrere Nationalparkhäuser, Besucherzentren, Ökologische Stationen und Landschaftspflegebetriebe. Der BUND Landesverband Niedersachsen thematisiert Verbesserungspotentiale in der Umwelt- und Naturschutzpolitik und fördert den Dialog zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und Politik. Dazu veranstaltet er Fachkongresse, Diskussionsrunden und ähnliche dem Austausch dienende Formate. Sein Ziel ist es, die Interessen der Menschen und der Allgemeinheit in den Mittelpunkt von Gesetzgebung und anderen politischen Entscheidungen der Umwelt- und Naturschutzpolitik zu stellen. Um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, steht der BUND Landesverband Niedersachsen im ständigen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vertreterinnen und Vertretern von Wissenschaft, Medien und Politik. Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik; Verkehrsinfrastruktur; Straßenverkehr; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Immissionsschutz; Atomenergie; Artenschutz/Biodiversität; Energienetze; Klimaschutz; Verkehrspolitik; Erneuerbare Energien Regelungsvorhaben: - Korrektur des Entwurfes Infrastruktur-Zukunfts-Gesetz: Ergänzung: -BR-Stellungnahme zu Artikel 1 Nummer 16a neu AEG): Ablehnung: -Gleichstellung von Ersatzzahlungen mit der Realkompensation -Vorzeitiger Maßnahmenbeginn -Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung -Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses auf weitere Verkehrsinfrastrukturprojekte -Geplanter Wegfall der Raumverträglichkeitsprüfung -Ausweitung der Gleichsetzung von Ersatzzahlung mit der Realkompensation auch auf Energieprojekte -Ausweitung des Wegfalls der Raumverträglichkeitsprüfung

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