Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Sachsen e.V.
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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Sachsen e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Sachsen e.V. ist ein unabhängiger, föderativer und gemeinnütziger Verband, der sich seit seiner Gründung 1989 durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und Lobbyarbeit für den Natur- und Umweltschutz in Sachsen einsetzt. Er engagiert sich für eine nachhaltige Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene. Die Jugendorganisation im BUND (BUNDjugend) setzt sich neben dem Schutz von Natur und Umwelt für die Förderung der Jugendarbeit innerhalb des Bundeslandes ein.
Konkrete Tätigkeiten zum Zweck der Interessenvertretung sind: Teilnahme an Anhörungen oder Gesprächsrunden von/in Ministerien (z.B. zu Gesetzgebungsvorhaben, jährlicher Austausch z.B. mit BMUV mit den Umweltverbänden zu umweltrelevanten Themen), Teilnahme als Sachverständige in Anhörungen in Bundestags-Ausschüssen (auf Anfrage von Parteien bzw. der Ausschusssekretariate der Ausschüsse des Bundestags).
Interessenbereiche: Artenschutz/Biodiversität; Schifffahrt; Hochschulbildung; Fischerei/Aquakultur; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Immissionsschutz; Energienetze; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Schulische Bildung; Atomenergie; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Klimaschutz; Luft- und Raumfahrt; Güterverkehr; Schienenverkehr; Erneuerbare Energien; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Energie"; Lebensmittelsicherheit; Personenverkehr; Vorschulische Bildung; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Straßenverkehr; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Tierschutz
Regelungsvorhaben:
- VwGO-Novelle, Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich: Es wird bezweckt, dass die VwGO nicht dahingehend geändert wird, dass Natur-, Umwelt- und Klimaschutz erschwert wird bzw. durch verwaltungsrechtliche Regelungen zusätzlich gefährdet wird durch z.B. zu wenig Schutz vor irreparable Schäden.
- Erhalt der Beteiligungsrechte von Naturschutzverbänden im Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz: Es wird bezweckt, dass die Beteiligungsrechte der anerkannten Naturschutzverbände (und der Öffentlichkeit) an verwaltungsgerichtliche Verfahren im Infrastrukturbereich nicht weiter eingeschränkt werden. Weiter ist es Ziel, den Natur- und Umweltschutz in der Gesetzgebung zu Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich zu stärken und nicht zusätzlich zu schwächen.
- Erhalt der Klagemöglichkeiten im Natur-und Umweltschutz: Es wird bezweckt, die Klagemöglichkeiten im Sinne des Natur- und Umweltschutzes in Form einer "Generalklausel" im Gesetzestext zu verankern. Weiterhin soll das Gesetz an Völker- und Europarecht angepasst werden.
- Förderung der gemeinschaftlichen Stromerzeugung und Einführung eines bundesweiten Solarstandards im Solarpaket 2: Es wird bezweckt, dass klare Regeln für Energy-Sharing (also die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von Strom) entwickelt und ein bundesweiter und gesetzlich festgeschriebener Solar-Standard bei Neubau, Umbau und Sanierung für alle geeigneten Dachflächen und andere geeignete versiegelte Flächen (Wohnhäuser, Büro- und Gewerbegebäude, Gebäude der öffentlichen Hand, Parkplätze) integriert werden.
- Keine Legalisierung von CCS und CCSU in KSpG: Die KSpG-Novelle darf nicht zu einer Legalisierung von CO2-Abscheidung und Deponierung im Untergrund sowie CCSU für Gaskraftwerke und Industrieanlagen führen.
- Schutz der Wasserrahmenrichtlinie vor Abschwächung sowie Forcierung der Umsetzung bis 2027: Beibehaltung der bestehenden Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie und Einforderung der zeitlichen Umsetzung der Vorgaben bis 2027 entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie (insbesondere nach dem erfolgreichen EU-Fitness-Check 2019).
Relationen
Keine Relationen.