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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) ist ein unabhängiger, föderativer und gemeinnütziger Verband, der sich seit 50 Jahren durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und Lobbyarbeit für den Natur- und Umweltschutz einsetzt. Mit über 650.000 Mitgliedern und Spender*innen, 16 Landesverbänden und 2.300 Orts- und Kreisgruppen ist der BUND der größte Umweltverband Deutschlands. Er engagiert sich für eine nachhaltige Entwicklung auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Der BUND setzt sich u.a. ein für eine ökologische Landwirtschaft und gesunde Lebensmittel, für den Klimaschutz und den Ausbau regenerativer Energien, für den Schutz bedrohter Arten, des Waldes und des Wassers. Außerdem informiert er die Öffentlichkeit über Fragen zu Umwelt- und Naturschutz und klärt Verbraucher über umwelt- und gesundheitsrelevante Auswirkungen von angebotenen Produkten und Dienstleistungen sowie über Verhaltensweisen auf. Die Jugendorganisation im BUND (BUNDjugend) setzt sich neben dem Schutz von Natur und Umwelt für die Förderung der Jugendarbeit innerhalb des Gesamtverbandes ein. Der BUND ist Teil des weltweit größten Umweltnetzwerks Friends of the Earth. Der BUND verbreitet Kenntnisse zur Lebens- und Umweltgefährdung mittels eigener Publikationen, offener Briefe an sowie Gespräche und Debatten mit Politiker*innen, über die Sozialen Medien, mit Pressearbeit und Newslettern, durch Vorträge, Führungen, Lehrgänge sowie durch Ausstellungen. Er mahnt bei den zuständigen Ministerien eine Forschung an, die die Ökologie stärker berücksichtigt, und begleitet einschlägige Gesetzesvorhaben kritisch. Mit Organisationen und Stellen, deren Maßnahmen oder Pläne Nachteile bzw. Schäden für Leben und natürliche Umwelt bedeuten können, steht er in regelmäßigem Austausch. Diesen Plänen und Maßnahmen tritt er mit Nachdruck entgegen, etwa mit Online-Appellen, Petitionen, Kampagnen, Demonstrationen, Gegenentwürfen, Pressearbeit oder Aktionen in den Sozialen Medien. Interessenbereiche: Industriepolitik; Ländlicher Raum; Land- und Forstwirtschaft; Atomenergie; Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Fischerei/Aquakultur; Wohnen; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; EU-Gesetzgebung; Immissionsschutz; Tierschutz; Allgemeine Energiepolitik; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben Regelungsvorhaben: - Keine Ausnahmen in Kommunalabwasserrichtlinie nach 2027: Keine Schaffung oder Beibehaltung mehr von Ausnahmeregelung nach 2027 für bestehende Anforderungen an die Abwasserbehandlung, keine Aushöhlung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen der Aktualisierung der Kommunalen Abwasser-Richtlinie, Schaffung einer Regelung zur erweiterten Herstellerverantwortung, die alle Kosten im Zusammenhang mit der Entfernung von Mikroverunreinigungen abdeckt sowie Sicherstellung, dass die Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft das EU-Ziel der Nullverschmutzung nicht gefährden. - Keine Abschwächung von Grenzwerten in der Nitrat Richtlinie und Forcierung der Umsetzung: Beibehaltung der bestehenden Grenzwerte für Nitrat in Gewässer und vergleichbarer Stoffe (z.B. Renure), Förderung einer ambitionierten Umsetzungsprozess der Nitrat-Richtlinie zum Schutz des Trinkwassers und der Gewässer samt deren Ökologie - Schutz des bestehenden WHG vor Abschwächung bisheriger Umweltziele und Grenzwerte: Stärkung der Umweltziele zum Schutzes der Gewässer und des Wasserhaushalts und strenge Schutzregelung bei Wasserstoff-Erzeugung, Nutzung von Energieerzeugung in und auf Gewässern, Wasserverbrauch, Schifffahrt, Wiederverwendung von Abwasser, Einbringung von Nähr- und Schadstoffen. - Schutz der Wasserrahmenrichtlinie vor Abschwächung sowie Forcierung der Umsetzung bis 2027: Beibehaltung der bestehenden Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie und Einforderung der zeitlichen Umsetzung der Vorgaben bis 2027 entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie (insbesondere nach dem erfolgreichen EU-Fitness-Check 2019). - Überarbeitung des BBodSchG soll stärkeren Schutz von Ökosystem Boden und dessen Funktionen vorsehen: Wir fordern eine Definition und mehr Kontrolle der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft in BBodschG-Novelle sowie eine Stärkung des vorsorgenden Bodenschutzes und eine stärkere Einbeziehung von Mooren und organischen Böden. - Beschränkung der gesamten Gruppe der "Ewigkeitschemikalien" PFAS in der REACH-Verordnung sowie Unterstützung der Umsetzung: Umfassende Beschränkung der gesamten Gruppe der „Ewigkeitschemikalien“ PFAS, einschließlich PFAS-Polymere. Beibehaltung der vorgeschlagenen Übergangsregelungen für derzeit unverzichtbare Anwendungen (max. 13,5 Jahre), etwa im Medizinbereich. Ein schnelles Verbot (bis 2025) für Produkte mit hoher Humanexposition, wie Kosmetika und Lebensmittelverpackungen. Ausstieg aus PFAS-Produktion und –Verwendung bis 2030. Es muss unterstützende Maßnahmen für eine zügige Überarbeitung der REACH-Verordnung geben, wie in der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vorgesehen. - GEG - Erhöhung der Anforderungen an neue und bestehende Gebäude, Ausrichtung an ressourcenschonendes Erreichen der Klimaziele: Einsparung von Primär- und Endenergie als gleichwertiges Ziel neben Nutzung Erneuerbarer und Reduktion der THG-Emissionen, Anheben des Anforderungen an Neubau auf Passivhausstandard, Erweiterung der Nachrüstpflichten/Einführung von Mindesteffizienzstandards für Bestandsgebäude, Steigerung der gesetzlich vorgegebenen Sanierungstiefe, Aufhebung bzw. Neuformulierung des Wirtschaftlichkeitsgebots unter der Berücksichtigung von Effekten auf das Gemeinwohl, Erhalt und Stärkung der Vorgaben für das Heizen mit erneuerbaren Energien - Schutz von Mietenden vor Steigerung der Wohnkosten durch energetische Modernisierungen im BGB: Absenkung der Modernisierungsumlage von 8% bzw. 10% auf 3%, unter dieser Bedingung sollen Vermietende im Gegenzug die Förderung vor der Berechnung der Modernisierungsumlage nicht mehr von den umlagefähigen Kosten abziehen müssen. - Änderungen in GAPDZG und GAPDZV nach ökologischen und sozioökonomischen Bedarfen: Erhöhung des Budgets der Öko-Regelungen, Anhebung der Umverteilungsprämie, Umsetzung einer bundesweiten Existenzgründungsprämie innerhalb der Junglandwirteförderung, Degression der Basisprämie, wirksame Definition des „aktiven Betriebsinhabers“ - Abbau von Konditionalitäten in GAPKondG und GAPKondV nur mit ökologischer Qualifizierung der Direktzahlungen: Wir fordern die Wiedereinführung von GLÖZ 8 und lehnen Abschwächungen von GLÖZ 1,2, 4 und 9 ab. - Keine weitere Aussetzung wichtiger Konditionalitäten in GAP-Ausnahmenverordnung: Wir fordern insbesondere, dass GLÖZ 8 durchgeführt wird. - Verlängerung und Verbesserung der Förderung(bedingungen) von KWK-Anlagen in KWKG-Novelle: kWK-Anlagen sollen grundsätzlich weiter gefördert werden. Verbessert werden sollen die Bedingungen für flexible KWK-Anlagen, die vor allem auf die Spitzenlast im Stromsystem ausgerichtet ist, sodass keine Verdrängung erneuerbaren Stroms stattfindet. - Keine Verschlechterung der Bedingungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen im Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Beibehaltung der derzeitigen Standards für Umweltverträglichkeitsprüfungen, keine Kopie der Verfahrensstraffung aus dem LNG-Beschleunigungsgesetz. Prädikat des überragenden öffentlichen Interesses für Vorhaben auf der Basis grünen Wasserstoffs reservieren. - Einführung von Tempolimits und und Fördermaßnahmen für emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge in StVG und StVO: Reform des StVG um lokale Entscheidungsträger die Möglichkeit und Aufgabe Klima-, Umwelt- und Verkehrssicherheitsbelange zu geben, umzusetzen zu können. Dafür müssen Klima-, Umwelt- und Verkehrssicherheit als Vorgaben mit aufgenommen werden. Darüber hinaus fordern wir eine Reform der STVO und die Einführung eines Tempolimis von 120 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Landstraßen und einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h in geschlossenen Ortschaften. - GVFG: Bereitstellung von Fördermitteln für kommunale Projekte zur Verbesserung des ÖPNV und Schaffung von Fahrrad- und Fußwegen: Wir fordern ein bundesweites Finanzierungsprogramm Ausbau von kosteneffizienten und kundengewinnenden ÖPNV-Projekten. Nötig sind zudem ausreichende Mittel für die Erhaltung der aktuell bestehenden ÖPNV-Infrastruktur und für den Ausbau von Fuß- und Fahrradwegen. Die Förderung der Busflotten soll wie bisher als Förderung der Fahrzeuganschaffung stattfinden, zukünftig aber mit dem Schwerpunkt auf E-Bussen. - Einführung von Steueranreizen für die Nutzung von ÖPNV und emissionsfreien Fahrzeugen und Abbau klimaschädlicher Subventionen: Abschaffung oder starke Reform der Dienstwagenbesteuerung anhand von ökologischen und sozialen Kriterien. Außerdem fordern wir eine Pendelzulage statt Entfernungspauschale: Die Pro-Kopf-Rückerstattung der Einnahmen des CO2-Preises für Kraftstoffe, ergänzt durch eine Pendelzulage, belohnt energiesparendes Verhalten und hilft zusätzlich von hohen Mobilitätspreisen besonders belasteten Menschen. - Erhöhung der Mittelzuweisungen an Länder für Ausbau und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Regionalisierungsgesetz: Erhöhung der Mittelzuweisungen des Bundes und der Eigenbeteiligung der Länder bei gleichzeitiger Festlegungen zur Angleichung der Qualität der Versorgung durch ÖPNV. - Anpassung der Steuern nach KraftStG nach CO2-Emissionen zur Förderung des Kaufs und Nutzung emissionsarmer Fahrzeuge: Die Kfz-Steuer muss sich zukünftig auf dem CO2-Ausstoß der Fahrzeuge basieren. Die Spreizung muss hoch emittierende Fahrzeuge dabei stärker belasten, u.a. um die Einnahmeverluste durch die höhere Zahl von E-Fahrzeugen zu kompensieren. Gleichzeitig muss die Streichung der Energiesteuervergünstigung für Dieselkraftstoff vollzogen bzw. die Besteuerung aller Kraftstoffe bzw. Pkw an ihren realen CO2-Emissionen ausgerichtet werden, um die Privilegierung schnellstens zu beenden. - Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieprojekte und nachhaltige Verkehrsinfrastruktur: Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieprojekte und nachhaltige Verkehrsinfrastruktur, ohne aber Umwelt-,Natur- und Klimaschutzvorgaben abzuschwächen. - Verschärfung von Emissionsgrenzwerten in BImschG, BImSchV und Lärmschutzverordnung: Verschärfung der Emissionsgrenzwerte im Verkehr und Einführung von Maßnahmen zur Minderung von Feinstaub- und NOx-Emissionen. Reduzierung der negativen Konsequenzen für Mensch und Umwelt durch Lärm. - Verbindliche Reduktionsziele und Durchsetzungsmechanismen in KSG: Festlegung verbindlicher CO2-Reduktionsziele für alle Sektoren und Einführung von Maßnahmen zur Überwachung und Durchsetzung dieser Ziele, um die Klimaziele zu erreichen und einen nachhaltigen Verkehr zu fördern. - Ausreichende Mittel für Mobilitätswende in Haushaltsfinanzierungsgesetz: Änderung des Haushaltsfinanzierungsgesetzes zur Sicherung der Finanzierung von nachhaltiger und zukunftsfester Infrastruktur sowie eine Priorisierung der Mittel nach Klima-, Umwelt- und Naturschutzkriterien. - Novellierung des VerpackG zur Vermeidung von Verpackungen und Einführung einer Mehrwegpflicht: Das VerpackG muss grundlegend reformiert werden, eine Stärkung von Mehrwegangeboten , z.B. über die Einführung durch eine Mehrwegpflicht im ToGo und FastFood Bereich. Die Umsetzung des §21 mit Vorgaben zur kreislauffähigen Ausgestaltung von Verpackungen muss zeitnah vorangetrieben werden. - Grundlegende Novellierung des Bergrechtes mit verbindlicher Bedarfsprüfung als zentralem Element: Einführung einer verbindlichen Bedarfsprüfung zur Sicherstellung eines wirkungsvollen Ressourcenschutzes. Festlegung von definierten Kriterien/Parametern für die Bedarfsermittlung. Kohärenz mit anderen Rechtsbereichen herstellen, bspw. zu Wasserrecht, Planungsrecht, Umweltrecht. - Einführung eines Ressourcenschutzstammgesetzes: Wir fordern eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung für ein Ressourcenschutzgesetz in Form eines übergeordneten Stammgesetzes, das den Anwendungsbereich und die Grundsätze des Ressourcenschutzes festlegt. Das Ressourcenschutzgesetz muss messbare Ressourcenschutzziele inklusive Bezugs- und Erreichungsjahr, Reduktionspfad, Monitoring, Sanktionen und Berichtspflichten verbindlich festschreiben. - Rechtsverbindliche Ressourcenschutzpflichten im Rahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftstrategie: Verbindliche und messbare Ressourcenschutzziele sollen eingeführt werden. Sie sollen unter Angabe von Bezugs- und Erreichungsjahr gesetzt werden und Reduktionspfade beinhalten. Außerdem muss es Monitoring, Sanktionen und Berichtspflichten geben. Zusätzlich muss es eine Governancestruktur in Form eines Ressourcenschutzgesetzes geben. Umweltsteuern und Subventionen müssen reformiert werden. - Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Förderung eines Freiwilligendienstes im Bundesfreiwilligendiensgesetz: Einrichtung eines Rechtsanspruch auf Freiwilligendienst und Schaffung eines staatlich finanzierten Freiwilligengelds auf BAföG-Niveau. - Sicherung der Mittel für die Freiwilligendienste im Bundeshaushalt 2025 und in mittelfristiger Finanzplanung: Sicherung der Mittel für Jugendfreiwilligendienste und Bundesfreiwilligendienst im Bundeshaushalt 2025 auf Vorjahresniveau bzw. mind. auf dem Niveau des Finanzplans des Bundes für 2025, Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung der Folgejahre, Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen ab 2025. - Änderungen im Tierschutzgesetz zur Verbesserung des Tierschutzes, insbesondere bei landwirtschaftlich gehaltenen Tieren: Das Tierschutzgesetz soll in der aktuellen Legislatur novelliert werden. Dabei sind ein planbares Ende jeglicher Form der Anbindehaltung nach spätestens 10 Jahren, die deutliche Verringerung von nichtkurativen Eingriffen bei allen Tierarten sowie ein Verbot der Qualzucht, auch bei landwirtschaftlich gehaltenen Tieren wichtig. - Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz muss auf alle Tierarten und Verzehrswege sowie den Lebenszyklus ausgeweitet werden: Der BUND setzt sich dafür ein, dass eine schnelle Ausweitung auf alle Tierarten erfolgt, außerdem muss der komplette Lebenszyklus betrachtet werden. Sauenhaltung, Elterntierhaltung und entsprechende Haltung der Jungtiere darf nicht außen vor bleiben. Auch muss die Kennzeichnung grundsätzlich bei allen tierischen Produkten erfolgen, unabhängig davon ob sie im Lebensmitteleinzelhandel, in Restaurants oder der Außer-Haus-Verpflegung gehandelt werden. - Restriktivere Regelung der Medikamentenabgabe (insbesondere Antibiotika) in tierärztlicher Hausapothekenverordnung: Die Tierärztliche Hausapothekenverordnung muss derart angepasst werden, das eine Behandlung von Einzeltieren weiterhin möglich ist. Dabei muss aber besser als heute sichergestellt sein, dass es nicht zu einer Metaphylaxe oder gar Prophylaxe kommt, insbesondere im Bereich der Antibiotika. Reserveantibiotika müssen noch erheblich strenger geregelt sein, diese sollten grundsätzlich dem Einsatz beim Menschen vorbehalten sein. - Einführung eines Mittels um Geld für den Umbau der Tierhaltung direkt bei Konsument*innen tierischer Produkte zu generieren: Konsumierende tierischer Produkte sollen am Umbau der Tierhaltung hin zu tierschutzgerechteren Haltungsverfahren finanziell beteiligt werden. Wir fordern dabei entweder eine Steuer auf tierische Produkte bzw. deren Erhöhung (Anpassung MwSt) oder die Einführung einer Tierwohlabgabe. - Verbot von Lebendtierexporten in Drittstaaten sowie deren Begrenzung innerhalb der EU: Wir fordern ein Verbot von Lebendtierexporten in Drittstaaten (außerhalb der EU) und eine wirksame Begrenzung innerhalb der EU. Diese soll Tierschutzkriterien Rechnung tragen. - Stopp von Autobahnneubau im Fernstraßenausbaugesetz: Priorisierung des Erhalts von Autobahnen, Fernstraßen und emissionsfreien Transportkorridoren und den Stopp von Autobahnneubau im Fernstraßenausbaugesetz - Änderungen im Baugesetzbuch zur Reduzierung des Flächenverbrauchs und Stärkung der Grünflächenversorgung in Siedlungsgebieten: - Etablierung grüner Seite der doppelten Innenentwicklung im Baurecht, - Verschlechterungsverbot zur Erhaltung urbaner Freiraumqualität, auch unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens, - Reduktion der Flächenneuinanspruchnahm (ambitionierter als <30ha bis 2030), Modell Flächenzertifikatehandel - Verordnung zur Benennung von Flächenbedarfsgrößen je Kommune, abhängig von kommunaler Entwicklung; keine Neuerschließung von Baugebieten bei hohem Leerstand oder nicht nachweisbarem Bedarf  - Beibehaltung und Stärkung zweistufiges Verfahren der Bauleitplanung (v.a. FNP)  - Erleichterung Anwendung Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen - Ausgestaltung des Kraftwerkssicherheitsgesetzes im Sinne der Energiewende: Wir fordern, den Zubau von Gaskraftwerken zu limitieren und so auszugestalten, dass diese keine nachhaltigeren Flexibilitätsoptionen aus dem Markt verdrängen und ab 2035 mit grünem Wasserstoff betrieben werden. Außerdem braucht es im KWSG einen Ausschluss von CCS an Gaskraftwerken sowie eine ambitionierte Förderung von Batteriespeichern - Ambitionierte Überarbeitung der REACH-Verordung: Wir fordern eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des Schnellverfahrens auf gewerbliche Anwendungen und alle besonders schädlichen Chemikalien. Es braucht weiterhin ein obligatorisches Melde- und Registrierungssystem für Polymere. Eine Verzögerung von mitgliedsstaatlichen Schutzmaßnahmen durch die Risikomanagement-Optionsanalyse (RMOA) lehnen wir ab. - Beibehaltung des Anwendungsbeginns und Regelungsumfangs der EUDR: Wir lehnen eine weitere Verschiebung des Anwendungsbeginns der EUDR auf das Jahr 2027 ab. Änderungen an den Risikokategorien, z.B. über die Etablierung einer No-Risk-Kategorie, halten wir nicht für zielführend. - Keine Absenkung des Schutzniveaus des Standortauswahlgesetzes: Wir lehnen Einschränkungen von materiellen Strahlenschutzstandards sowie Öffentlichkeitsbeteiligungsrechten im Standortauswahlgesetz zugunsten einer vermeintlichen Verfahrensbeschleunigung ab. Ziel des Verfahrens muss nach wie vor die Auswahl des Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit sein. Deshalb fordern wir, das vergleichende Verfahren zu stärken und abzusichern. Auch darf es keine Abstriche im Rechtsschutz gegen einzelne Verfahrensabschnitte geben. - Keine Rückabwicklung von Umwelt- und Naturschutz im Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Wir lehnen die Einschnitte im materiellen Umwelt- und Naturschutz, die im Referent*innenentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes vorgeschlagen werden, vollumfänglich ab. Dazu gehören für uns insbesondere die Annahme eines "überragenden öffentlichen Interesses" für sämtliche Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundes, Ersatzgeldzahlungen statt Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in den Naturschutz, Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Ausweitung vorläufiger Baumaßnahmen. - Verbot von Patenten für gentechnisch veränderte Organismen in EU-Verordnung zu NGT: Wir fordern den Ausschluss von Patentierungsmöglichkeiten für gentechnisch veränderte Organismen in der EU-Verordnung über mit bestimmten neue genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnen Lebens- und Futtermittel. - Verbesserungen des Umweltverbandsklagerechts: Der BUND setzt sich dafür ein, dass Umweltverbände ihrer wichtigen Rolle bei der Durchsetzung des Umweltrechts nachkommen können. Er setzt sich daher auch für Regelungen des Umweltverbandsklagerechts ein, die die Umweltverbände dabei nicht unnötig behindern. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz soll so reformiert werden, dass es dem Geist der Aarhus-Konvention gerecht wird und dem Völker- und Europarecht entspricht. - Düngegesetzgebung stärken, Grundwasser schützen: Düngegesetz und Düngeverordnung müssen verursachergerecht so ausgestaltet werden, dass Natur-, Umwelt- und insbesondere Wasserschutz eine zentrale Rolle spielen. Eine Stoffstrombilanzverordnung ist hierfür unabdingbar, ebenso wie eine deutliche Stärkung der ressourcenschonenden Nutzung und deutlichen Reduzierung von Nährstoffeinträgen in Grund- und Oberflächenwasser als Gesetzeszweck. - Sicherstellung der Letztentscheidung des Bundestags über die Finanzierung von Bundesfernstraßen: Über die Finanzierung des Erhalts und des Aus- und Neubaus von Bundesfernstraßen soll weiterhin der Bundestag entscheiden, die Zweckbindung der Lkw-Mauteinahmen für den Erhalt und Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen soll nicht ausgeweitet werden, der Bund soll Mautgläubiger bleiben. - Keine Grüngasquote im Gebäudebereich: Verhinderung der Einführung einer Grüngasquote für den Gebäudebereich - Gasnetze stilllegen, Klima- und Verbraucherschutz gewährleisten: Klima- und verbraucherpolitische adäquate Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets insbesondere in Bezug auf die Stilllegung von Gasnetzen - Versorgungssicherheit im Strombereich gewährleisten: kosteneffizient, flexibel, erneuerbar: Ausgestaltung des Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA (StromVKG), die Versorgungssicherheit kosteneffizient, flexibel, erneuerbar gewährleistet - Forschung zu Kernfusion verhindern, Strahlenschutz gewährleisten: Kernfusionsforschung bindet erhebliche öffentliche Mittel ohne absehbaren Beitrag zur Energiewende. Diese Mittel sind im Bereich Erneuerbarer Energien wirksamer eingesetzt und sollen dorthin gelenkt werden. Ein etwaiger Regulierungsrahmen für Fusionsanlagen muss die bislang ungeregelten atomrechtlichen Folgefragen mitadressieren: Entsorgung radioaktiver Materialien (u. a. Tritium, aktivierte Bauteile), Proliferationsrisiken sowie Haftungs- und Genehmigungsfragen. Dies muss zwingend im Atomgesetz erfolgen. - Reduktion des Energieverbrauchs und Steigerung der Energieeffizienz: Ziel ist es, die Reduktion des Energieverbrauchs und die Steigerung der Energieeffizienz als Standbein der Energie- und Wärmewende zu stärken und Abschwächungen zu verhindern. Dies betrifft unter anderem sektorübergreifende Zielvorgaben und Anforderungen an die öffentliche Hand und Unternehmen sowie die Erstellung und Umsetzung eines ambitionierten Nationalen Renovierungsfahrplans. - Kommunale Wärmeplanung stärken, Dekarbonisierung und sozialverträgliche Preisgestaltung von leitungsgebundener Wärmeversorgung sicherstellen: Ziel ist es, die kommunale Wärmeplanung zu stärken und verbindlicher zu gestalten, damit der Ausstieg aus fossilen Energien vor Ort gelingt. Neben der STärkung des WÄrmeplanungsgesetzes gehört dazu, die ressourcenschonende Dekarbonisierung von Wärmenetzen und die sozialverträgliche Preisgestaltung der Nah- und Fernwärme sicherzustellen - Erneuerbare-Energien-Novelle (EEG) und Netzpaket so gestalten, dass Erneuerbare weiterhin ambitioniert ausgebaut werden: Das Netzpaket und das EEG enthalten Maßnahmen, die den EE-Ausbau steuern wie z.B. den Finanzierungsmechanismus, das Netzpaket enthält Maßnahmen, die in verschiedenen anderen Gesetzen untergebracht werden wie z.B. EnWG. Beides muss so ausgestaltet werden, das die Ernuerbaren weiterhin ambitioniert ausgebaut werden, ein Ausbremsen muss verhindert werden. - Mehr Klima-, Umwelt- und Naturschutz im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für den Zeitraum 2028-2034: Der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ist der Langzeithaushalt der Europäischen Union und soll politische Ziele der EU unterstützen. Die Interessenvertretung des BUND e.V. zielt darauf ab, dass Deutschland als Mitgliedstaat sich weiterhin für einen angemessenen Mitteleinsatz für Maßnahmen in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie Klimaanpassung einsetzt. - Bundeshaushalt: Umwelt- und Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit sicherstellen: Verzahnung von Umwelt- und Klimaschutz, fiskalischer Verantwortung und sozialer Gerechtigkeit in den jährlichen Haushaltsprozess. Aufzeigen möglicher Umschichtungs- bzw. Reformmaßnahmen. - Schutz von Mietenden vor Steigerung der Wohnkosten durch energetische Modernisierungen und vor steigenden Betriebskosten durch fossile Heizungen: Das Ziel ist, dass Modernisierungen warmmietenneutral durchgeführt werden und Mietende vor hohen Heizkosten beim Heizen mit fossilen Heizungen geschützt werden. Dazu gehört, dass die Modernisierungsumlage sinkt, Vermietende 100 Prozent der CO2-Kosten tragen und Netzentgelte und die Kosten von "Bio"-Brennstoffen mindestens zur Hälfte von Vermietenden bezahlt werden.

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