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Rede von Sonja Lemke (DIE LINKE) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen …

dip / rede 15.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 102. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 13a und 13b: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Euro.

Das Protokoll 21/102 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 20.10.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Rede von Sonja Lemke (DIE LINKE) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen … Sehr geehrte Zuhörende! Frau Präsidentin! Wir stimmen heute final über das Digitale Identitätengesetz ab. Denn in weniger als drei Monaten soll das d-you-Wallet bereits an den Start gehen. Doch die Anhörung hat klar gezeigt, dass es bis dahin noch massive Probleme zu lösen gibt, nicht nur an der Gesetzesgrundlage, sondern auch technisch – in einem Ausmaß, dass der Starttermin unrealistisch ist. Auch Kommunen wissen immer noch nicht, wie man sie anschließen soll. Denn die Prioritäten liegen natürlich mal wieder bei Unternehmen. Diese Unternehmen können jetzt selbst entscheiden, welche Daten sie aus der d-you-Wallet anfordern wollen. Dafür müssen sie sich registrieren, aber niemand – wirklich niemand! – überprüft, ob sie die Daten auch wirklich benötigen. Wir laufen also in eine Cookie-Banner-2.0-Situation hinein, wo ständig massenhaft Daten angefragt werden und die Nutzenden das dann bestätigen müssen. Einmal verklickt, einmal nicht nachgedacht, und schwuppdiwupp hat man einem Unternehmen staatlich signierte persönliche Daten geschickt. Mit unserem Antrag unterbinden wir das und fordern ein, dass jede Datenabfrage auch eine rechtliche Grundlage hat. Stimmen Sie dem zu! Dazu kommt: Das d-you-Wallet lässt sich nur dann installieren, wenn man den Google-App-Store oder den von Apple nutzt. Das heißt, US-amerikanische Konzerne haben die Kontrolle über eine europäische staatliche digitale Identität. Diese können dann entscheiden, auch einzelnen Personen keinen Zugriff mehr zu gewähren oder sie einfach abzuschalten. In dieser geopolitischen Situation, mit den ständigen Angriffen auf die deutsche Zivilgesellschaft und gegen den Internationalen Strafgerichtshof, kann einem das doch nur auf die Füße fallen. Eine digitale Identität muss unabhängig von Konzernen funktionieren. Dafür muss sie auch auf alternativen Betriebssystemen laufen und zum Beispiel im F-Droid-Store verfügbar sein. Herr Wildberger, Sie reden ja immer von digitaler Souveränität. Hier wäre der Zeitpunkt, sie auch umzusetzen. Und was auch nicht geht: Das Alter für die d-you-Wallet wurde jetzt auf 13 Jahre gesenkt. Das ist die Vorbereitung des Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche. Und das führt auch dazu, dass wir uns alle jederzeit und überall im Netz ausweisen müssen. Da gehen wir nicht mit! Und nicht zuletzt kann es nicht sein, dass auch in diesem Gesetz eine Experimentierklausel vorgesehen ist. Eine Experimentierklausel heißt, dass weitreichende Ausnahmen zeitlich begrenzt allein von der Verwaltung gemacht werden – ohne Parlament. Doch eine staatliche Identität ist kein Spielplatz, wo man einfach mal was ausprobieren kann. Streichen Sie diesen Paragrafen! So wie es gerade aussieht, kann die digitale Identität nicht an den Start gehen. Herr Wildberger, stoppen Sie den 2. Januar 2027 als Starttermin. Überarbeiten Sie die technischen Grundlagen, und überarbeiten Sie dieses Gesetz. Denn wenn Daten einmal abgeflossen sind, dann ist auch das Vertrauen in die d-you-Wallet zerstört. Und beides kann man nicht mehr zurückholen. Vielen Dank.

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