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Rede von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen …

dip / rede 15.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 102. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 13a und 13b: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Euro.

Das Protokoll 21/102 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 20.10.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen … Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Stellen Sie sich vor, die deutsche Verwaltung wäre eine Dating-App: Ich brauche einen Service, der Staat bietet ihn an – it’s a match. Und dann: Treffen gerne, aber frühestens in drei Wochen. Und wenn es dann so weit ist, kommt erst mal der Ausweis auf den Tisch; denn es muss ja genau geprüft werden. Es muss ja schließlich alles passen: Geburtsdatum, Adresse, Augenfarbe, Körpergröße und natürlich auch das biometrische Passfoto, das Foto, das man eigentlich unnötigerweise niemandem gern zeigen möchte. Für das, was ich eigentlich machen will, wird ein Großteil dieser Daten überhaupt nicht gebraucht. – Unsicher, ob ich mich über ein zweites Date freuen würde. Die digitale Wallet soll mich also nun vor so einer schlechten Erfahrung bewahren. Im besten Fall kann ich meinen Verwaltungsservice von vorne bis hinten bequem digital und von zu Hause aus durchführen: kein Termin erst in drei Wochen, kein Ausweis auf dem Tisch. Die Kommunen werden entlastet. Ich gebe nur preis, was wirklich nötig ist. Genau so eine Wallet brauchen wir ganz dringend. Das Digitale Identitätengesetz legt dafür den Grundstein. Aber das Vertrauen in die App wird entscheidend dafür sein, ob sie am Ende auch wirklich zu einem Erfolg wird. Positiv möchte ich hervorheben, dass durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetz aufgenommen wurden, zum Beispiel, dass man der Aufnahme des biometrischen Passbilds in der Wallet jetzt aktiv widersprechen kann. Das ist eine echte Verbesserung. Gerade bei so sensiblen Daten wäre aber eine ausdrückliche Zustimmung, also ein Opt-in, natürlich der noch bessere Weg gewesen. Denn wer selbst entscheiden kann, welche Daten er preisgibt, fasst auch eher Vertrauen. Äußerst kritisch sehen wir, dass die Koalition kurz vor knapp eine wichtige Schutzregel im Passgesetz streicht. Damit soll künftig auch der automatische Austausch biometrischer Daten zwischen Passbehörden möglich werden. Bisher war das ausdrücklich ausgeschlossen. Das ist deshalb problematisch, weil gerade diese hochsensiblen Daten besonders starke Schutzvorkehrungen benötigen. Der Abbau von Schutzmechanismen ist an dieser Stelle aus unserer Sicht nicht richtig. Der Gesetzentwurf insgesamt hat aus unserer Sicht erheblichen Nachbesserungsbedarf. Erstens. Die Wallet kann datensparsam sein. Das Gesetz verhindert aber nicht wirksam genug, dass Unternehmen mehr abfragen, als sie brauchen und rechtmäßig abfragen dürfen. Wir fordern deshalb, Datenabfragen konsequent auf das Minimum zu begrenzen, sensible Abfragen wirksam zu prüfen und Verstöße auch spürbar zu sanktionieren. Zweitens. Die europäische Wallet kann uns unabhängiger von großen außereuropäischen Techkonzernen machen. Dann müsste sie aber auch wirklich unabhängig von deren Produkten sein. Deshalb braucht es die Möglichkeit, dass die Wallet am Ende auch auf Smartphones mit alternativen Betriebssystemen läuft. Es wäre doch absurd, wenn wir eine europäische Lösung für mehr digitale Unabhängigkeit entwickeln und sie dann am Ende wieder von genau diesen großen Techkonzernen abhängig ist. Wer Unabhängigkeit verspricht, der muss sie auch liefern. Die d-you-Wallet soll also am 2. Januar 2027 an den Start gehen. Seit Monaten ist klar, dass wichtige Funktionen zum Start fehlen werden, vor allem die pseudonyme Nutzung und datensparsame Nachweise, also genau das, was die Wallet am Ende vertrauenswürdig macht. Wann diese Funktionen nachgeliefert werden können, ist weiterhin offen. Deshalb muss die Bundesregierung jetzt endlich transparent sagen, was die Wallet am 2. Januar 2027 kann und was sie nicht kann. Wir Grüne wollen, dass die Wallet ein Erfolg wird. Und dafür reicht ein schnelles Match nicht aus. Für eine gute Beziehung braucht es Vertrauen, Sicherheit, ehrliche Kommunikation. Das gilt nämlich auch für die Beziehung zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Staat. Um es mit den Worten des Bundeskanzlers Merz zu sagen: Das Glas ist halb voll. Nein, das Glas ist halb leer. Noch nicht ganz. – Das darf nicht die Beschreibung der Wallet am 2. Januar 2027 sein. Danke schön.

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