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Schriftliche Frage 31 von Steffen Kotré (AfD): Hat sich die Bundesregierung, nachdem sie in ihrer Antwort vom 1. September 2026 auf die Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 21/7…

dip / schriftliche_frage 16.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 31 von Steffen Kotré (AfD): Hat sich die Bundesregierung, nachdem sie in ihrer Antwort vom 1. September 2026 auf die Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 21/7… Frage 31 (Steffen Kotré, AfD): Hat sich die Bundesregierung, nachdem sie in ihrer Antwort vom 1. September 2026 auf die Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 21/7837 die Auffassung vertreten hat, die sogenannte Third-Party-Rule stehe „grundsätzlich auch innerhalb der Bundesregierung sowie im Hinblick auf die Weitergabe von Informationen an deutsche Strafverfolgungsbehörden“ entgegen, und sich dabei auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 2016 (Az. 2 BvE 2/15) gestützt hat, in dessen Randnummer 166 es heißt, die Regel sei „nicht als ein absolutes Verbot der Weitergabe von Informationen zu verstehen, sondern als ein Verbot mit Zustimmungsvorbehalt“ und den Empfängerstaat treffe im Konfliktfall „eine Verpflichtung, sich um ein Einverständnis zu bemühen“, hinsichtlich derjenigen Erkenntnisse, deren Weitergabe sie unter Berufung auf die Third-Party-Rule verweigert hat – namentlich in der Antwort auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Dr. Harald Weyel auf Bundestagsdrucksache 20/4141 sowie in der Antwort zu den Fragen 3, 17, 18 und 51 der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12284 -, um ein solches Einverständnis bemüht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, aus welchen Erwägungen hat sie davon abgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. Oktober 2026: Die Bundessicherheitsbehörden stehen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit grundsätzlich in einem kontinuierlichen Austausch mit den jeweiligen hinweisgebenden Stellen. Dies gilt auch für den fragegegenständlichen Sachverhalt aus den in der Fragestellung genannten Bundestagsdrucksachen. Dabei wird regelmäßig geprüft und abgestimmt, ob und in welchem Maße Informationen freigegeben werden können. Die Entscheidung über eine spezifische Freigabeanfrage für einen konkreten Informationsbedarf erfolgt einzelfallbezogen. Bei dieser Prüfung werden insbesondere Verwendungsbeschränkungen, die Sicherheitsinteressen der hinweisgebenden Stelle (z. B. Quellenschutz) sowie die Erfolgsaussichten einer Freigabe gewichtet. Die laufende Abstimmung dient bereits dazu, Optionen für eine vollständige Freigabe zu prüfen. Zu den von der Bundesregierung gegebenen Antworten auf die in der Frage genannten Bundestagsdrucksachen gibt es keinen neuen Sachstand. Die Bundesregierung verweist auch auf ihre Ausführungen in der Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 17. Februar 2023 auf Bundestagsdrucksache 20/5706.

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