Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
127 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
- Schriftliche Frage 1 von Thomas Dietz (AfD): Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes („Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort…
- Schriftliche Frage 2/3 von Mirze Edis (DIE LINKE): Welche Nachweise liegen der Bundesregierung vor, die der Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz in der Pressekonferenz am Montag, den 21.…
- Schriftliche Frage 4 von Martin Hess (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnisse zur Finanzierung einer anarchistischen Bibliothek in Kreuzberg, die im Zusammenhang mit Stromsaboteuren m…
- Schriftliche Frage 5 von Achim Köhler (AfD): Hat der Bundesnachrichtendienst (BND) im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben operative Maßnahmen der Informationsbeschaffung, Ausspähung, Üb…
- Schriftliche Frage 6 von Achim Köhler (AfD): Stand oder steht die Person B. Z. zu irgendeinem Zeitpunkt in einem formellen oder informellen Dienst-, Beschäftigungs-, Auftrags-, Vertraue…
- Schriftliche Frage 7 von Carina Schießl (AfD): Wie viele entgeltliche Aufträge, Engagements oder sonstige Leistungen hat die Bundesregierung oder haben ihr nachgeordnete Bundesbehörden se…
- Schriftliche Frage 8 von Stefan Schröder (AfD): Sind dem Bund im Zusammenhang mit der Anlieferung, dem Transport innerhalb des Bundeskanzleramtes, der Aufstellung und dem angekündigten Abt…
- Schriftliche Frage 9/10 von Dr. Michael Blos (AfD): Bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der derzeit noch anhängigen Bearbeitungsverfahren von Anträgen auf Zulassung als Kryp…
- Schriftliche Frage 11 von Christian Görke (DIE LINKE): Mit welchem Ergebnis endete das Disziplinarverfahren gegen eine Referatsleiterin des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) (www.spiege l.de/…
- Schriftliche Frage 12/13/14 von Nicole Höchst (AfD): Welche geltenden Rechtsgrundlagen regeln nach Kenntnis der Bundesregierung, wann und in welcher Form die TARGET-Forderung der Deutschen Bund…
- Schriftliche Frage 15 von Luke Hoß (DIE LINKE): Welche Auswirkungen hat die ab 2027 wirksam werdende Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Hilfesystems nach dem Gewalthilfegesetz…
- Schriftliche Frage 16 von Iris Nieland (AfD): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand notleidender Kredite bei Kreditinstituten in Deutschland seit 2022 bis 2025 entwi…
- Schriftliche Frage 17 von Carina Schießl (AfD): Welche Liegenschaften in der Stadt Regensburg und im Landkreis Regensburg werden zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage vom Bund oder v…
- Schriftliche Frage 18 von Dr. Michael Arndt (DIE LINKE): Finden die intensivierten Kontrollen und Schleierfahndungsmaßnahmen im saarländischen Grenzraum zu Frankreich und Luxemburg weiterhin in dem…
- Schriftliche Frage 19 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Erkenntnisse rechtfertigen aus Sicht der Bundesregierung weiterhin die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von Binnengren…
- Schriftliche Frage 20 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anzeigen nach § 105 Absatz 2 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sowie Anträge auf Genehmigung nach § 105 Absatz 5 BBG für Ru…
- Schriftliche Frage 21 von Peter Felser (AfD): Wie viele Personen erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. August 2026 durch das Bundesamt für Mig…
- Schriftliche Frage 22 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele afghanische Staatsangehörige, die wegen einer oder mehrerer Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden, waren nach Kenntnis der Bu…
- Schriftliche Frage 23 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele afghanische Staatsangehörige ohne strafrechtliche Verurteilung wurden im Jahr 2026 nach Afghanistan abgeschoben (bitte nach Datum…
- Schriftliche Frage 24 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welcher Vereinbarung, Absprache oder sonstigen Festlegung beruht die mir zugetragene Praxis, keine afghanischen Staatsangehörigen mit Ve…
- Schriftliche Frage 25 von Martin Hess (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über gezielte Versuche der Einflussnahme, Infiltration oder Kontaktaufnahme durch Akteure der…
- Schriftliche Frage 26 von Steffen Janich (AfD): Hat die Bundesregierung vor Einbringung des Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts in den Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache…
- Schriftliche Frage 27 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zu antisemitischen Vorfällen in muslimischen bzw. islamistischen Kontexten für die Zeit vor und nac…
- Schriftliche Frage 28 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des Gutachtens der Konrad-Adenauer-Stiftung im Hinb…
- Schriftliche Frage 29 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse zum Vorgehen der Polizei bei einer Razzia am 27. September 2026 in Hannover im Zuge einer Gedenk…
- Schriftliche Frage 30 von Rocco Kever (AfD): Wie hoch ist der Gesamtwert der von den politischen Stiftungen in den vergangenen zehn Jahren im Aus- und Inland erworbenen Immobilien, für…
- Schriftliche Frage 31 von Steffen Kotré (AfD): Hat sich die Bundesregierung, nachdem sie in ihrer Antwort vom 1. September 2026 auf die Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 21/7…
- Schriftliche Frage 32 von Sascha Lensing (AfD): Welche konkreten gesetzlichen, organisatorischen oder statistischen Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Einführung einer bundesweit einh…
- Schriftliche Frage 33 von Sascha Lensing (AfD): Nach welchen bundesweit einheitlichen Kriterien werden Verdachtsfälle von Spionage, Sabotage und sonstigen hybriden Bedrohungen in den beide…
- Schriftliche Frage 34 von Sascha Lensing (AfD): In wie vielen der dem Bundeskriminalamt für die Jahre 2020 bis 2025 gemeldeten Ermittlungsverfahren der organisierten Kriminalität wurden na…
- Schriftliche Frage 35 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Überschneidungen sieht die Bundesregierung zwischen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Richtlinie (EU) 2022/2555 des Euro…
- Schriftliche Frage 36 von Iris Nieland (AfD): Wie viele politische Beamte des Bundes wurden seit dem 1. Januar 2010 für mehr als drei Monate unter Wegfall der Besoldung beurlaubt, um auß…
- Schriftliche Frage 37 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Unterstützungsleistungen hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Grundlage der Kooperationsve…
- Schriftliche Frage 38 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nutzen deutsche Sicherheitsbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung Produkte der Firma Oxygen Forensics bzw. haben sie diese na…
- Schriftliche Frage 39 von Dr. Anna Rathert (AfD): Wie reagiert die Bundesregierung bei Sicherheitsvorfällen im Zusammenhang mit relevanten Geheimnisträgern, wie z. B. im Fall der privaten Ha…
- Schriftliche Frage 40 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung den Beschluss der UN- Generalversammlung (https://news.un.org/en/stor y/2026/09/1168284) zur „Equal Earth Map“ für…
- Schriftliche Frage 41 von Carina Schießl (AfD): Wie viele Straftaten wurden durch die Bundespolizei am Bahnhof Regensburg in den Jahren 2014 und 2025 registriert, und wie verteilen sich di…
- Schriftliche Frage 42 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Erarbeitung des im Koalitionsausschuss vom 2. Juli 2026 vereinbarten Bundesg…
- Schriftliche Frage 43 von Dr. Christian Wirth (AfD): Wie und wann sind die beiden Tatverdächtigen Ibrahim A. und Nuri A. nach Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung eingereist (https://j…
- Schriftliche Frage 44 von Ulrich von Zons (AfD): Soll vor dem Hintergrund des Entwurfs zur Reform der Nachrichtendienste künftig sichergestellt werden, dass Betroffene von einem heimlichen…
- Schriftliche Frage 45 von Torben Braga (AfD): Ist die Bundesregierung von der Regierung des Vereinigten Königreichs oder der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Gefähr…
- Schriftliche Frage 46 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie viele nationale Visa wurden an der deutschen Botschaft in Moskau seit 2022 an russische Staatsangehörige erteilt (bitte nach Jahren und…
- Schriftliche Frage 47 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung als Konsequenz aus ihrer in Bundestagsdrucksache 21/7703 geäußerten Auskunft, dass i…
- Schriftliche Frage 48 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den vom Internationalen Strafgerichtshof veröffentlichten Haftbefehlen wegen Verbrechen ge…
- Schriftliche Frage 49 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche konkreten außen-, sicherheits-, wirtschafts- und machtpolitischen Interessen verfolgt die Bundesregierung mit der umfangreichen finan…
- Schriftliche Frage 50 von Steffen Kotré (AfD): Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie auf die Mündliche Frage 52 des Abgeordneten Eugen Schmidt (Plenarprotokoll 20/78 vom 1…
- Schriftliche Frage 51 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 21/8312 weder die Frage nach den ihr b…
- Schriftliche Frage 52 von Dr. Anna Rathert (AfD): Arbeitet das Sekretariat der Wirtschafts- Arbeitsgruppe zu Syrien nach wie vor in Berlin, und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung d…
- Schriftliche Frage 53 von Dr. Anna Rathert (AfD): Wie wird eine konsequente Umsetzung der Dienstanweisung zum Umgang mit Gendern im Auswärtigen Amt sichergestellt, ohne Verzögerungen im Verf…
- Schriftliche Frage 54 von Tobias Teich (AfD): Teilt die Bundesregierung die vom heutigen Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul vor seinem Amtsantritt im Jahr 2025 in e…
- Schriftliche Frage 55 von Andreas Bleck (AfD): Welche Mengen an Schaumlöschmittelkonzentraten und gebrauchsfertigen Löschmitteln mit einer PFAS-Gesamtkonzentration (PFAS = per- und polyfl…
- Schriftliche Frage 56 von Andreas Bleck (AfD): Für wie viele Einsatzorte der Bundeswehr ist nach dem zum Zeitpunkt der Beantwortung vorliegenden Stand ab dem 23. Oktober 2026 ein Manageme…
- Schriftliche Frage 57 von Andreas Bleck (AfD): Mit welchen zusätzlichen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung bis Ende 2030 für den Austausch und die Entsorgung PFAS-haltiger Feuerlösc…
- Schriftliche Frage 58 von Andreas Bleck (AfD): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundeswehr zur Umsetzung der ab dem 23. Oktober 2026 geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/198…
- Schriftliche Frage 59 von Torben Braga (AfD): Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Sicherheitsbehörden seit dem 28. Februar 2026 über Ausspähungen, An…
- Schriftliche Frage 60 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, nach denen die BWI GmbH bei ihrer Marktsichtung die Palantir Software Maven Smart System…
- Schriftliche Frage 61 von Katrin Fey (DIE LINKE): Was unternimmt die Bundesregierung konkret für die humanitäre Situation afghanischer Vertragsmitarbeiter von ECOLOG, die nachweislich mit de…
- Schriftliche Frage 62 von Hauke Finger (AfD): Bei wie vielen Flügen mit Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung unter Nutzung durch den Bundesminister…
- Schriftliche Frage 63 von Mirco Hanker (AfD): Warum wird überschüssiges Sanitätsmaterial im Wert von bis zu 500.000 Euro jährlich, dessen Lagerung, Beseitigung oder Vernichtung Kosten ve…
- Schriftliche Frage 64 von Nicole Höchst (AfD): Welche Dienststellen des Bundes werten seit dem 1. Januar 2024 Einsatzdaten oder Erfahrungen aus der Nutzung unbemannter Systeme deutscher H…
- Schriftliche Frage 65 von Rocco Kever (AfD): Kam es bei der Umstellung des Bundeswehr- ERP-Systems SASPF auf SAP S/4HANA zu ähnlichen Fällen wie bei der Deutsche Gesellschaft für Intern…
- Schriftliche Frage 66 von Achim Köhler (AfD): Plant oder prüft die Bundesregierung Maßnahmen oder gesetzliche Änderungen, um im Falle der Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfa…
- Schriftliche Frage 67 von Sara Nanni (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurde vom Bundesministerium der Verteidigung geprüft, ob sich die US-amerikanische Agenda der Wiederherstellung des „Kriegerethos“, der Absc…
- Schriftliche Frage 68 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Seit wann sind der Bundesregierung die Pläne von Covenant bekannt, die Produktion des Marschflugkörpers „Anthem“ in Leipzig anzusiedeln (www…
- Schriftliche Frage 69 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Gibt es Verhandlungen der Bundeswehr mit Convenant über den Kauf des Marschflugkörpers „Anthem“, und wenn ja, in welchem Stadium befinden si…
- Schriftliche Frage 70 von Dario Seifert (AfD): Wie viele Drohnenüberflüge beziehungsweise Drohnensichtungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024, 2025 und im Jahr 2…
- Schriftliche Frage 71 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Welche Sicherheits- bzw. Zuverlässigkeitsprüfungen wurden vor dem nichtöffentlichen „Multiplikatorentag“ des Heeres am 5. Mai 2026 in Munste…
- Schriftliche Frage 72 von Adam Balten (AfD): Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, welche Mengen an Rohstoffen erforderlich wären, um die Stromspeicherkapazität in Deutschla…
- Schriftliche Frage 73 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Haben Mitglieder der Bundesregierung an der Verleihung des Axel Springer Award an Peter Thiel am 24. September 2026 in Berlin (www.rbb 24.de…
- Schriftliche Frage 74 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand volkswirtschaftlich, dass das deutsche Energiesystem trotz der gigantischen akkumulierten Inve…
- Schriftliche Frage 75 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Welche verbindlichen Zusagen, Verträge und Auszahlungen hat es seit dem 1. Januar 2024 im Verantwortungsbereich des Bundes zugunsten der Cov…
- Schriftliche Frage 76 von Manfred Schiller (AfD): Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Aufforderung der US-Regierung an die EU und insbesondere an Frankreich und Deutschland, große Me…
- Schriftliche Frage 77 von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an einem von mehreren Verbänden geforderten Mittelstandsmodell für CO2- Differenzv…
- Schriftliche Frage 78 von Janine Wissler (DIE LINKE): Aus welchen Gründen lässt sich die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, im Zusammenhang mit dem von der Partei Die…
- Schriftliche Frage 79 von Nicole Höchst (AfD): Welche anonymisierte Verknüpfung der Erfassung verwandter Personenkreise, also von Ausländerzentralregister und Hochschulstatistik, für die…
- Schriftliche Frage 80 von Nicole Höchst (AfD): Welche Studienanfänger- und Studienabsolventenzahlen liegen der Bundesregierung für Eritrea seit 2025 vor (Nachfrage zu der Antwort der Bund…
- Schriftliche Frage 81 von Nicole Höchst (AfD): Auf welcher Datengrundlage fußt die Behauptung des Programms „Integra“ (DAAD) der „Integration von Flüchtlingen ins Fachstudium“, und welche…
- Schriftliche Frage 82 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung des Vorschlags der EU-Kommission über den gesellschaftlichen Rahmen…
- Schriftliche Frage 83 von Achim Köhler (AfD): Wie lauteten nach Kenntnis der Bundesregierung die 14 häufigsten Vornamen der im Jahr 2025 wegen sogenannter Femizide in Deutschland rechtsk…
- Schriftliche Frage 84 von Steffen Kotré (AfD): Welche über die Tat- und Schuldfrage des Angeklagten hinausgehenden Fragen zur Sprengung der Nord-Stream-Leitungen erwartet die Bundesregier…
- Schriftliche Frage 85 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der geplanten Aufnahme von K.O.-Tropen als Tatbestandsmerkmale in die §§ 177 und 250 des Strafgese…
- Schriftliche Frage 86/87 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei wiederholten schweren Straftaten durch Jugendliche schneller und konsequenter zu reagier…
- Schriftliche Frage 88 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die derzeit geltende Verjährungsfrist für Vergewaltigungsstraftaten, und ist mit einem konkreten Gesetzentw…
- Schriftliche Frage 89 von Dr. Paul Schmidt (AfD): Warum verwies Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe im Z…
- Schriftliche Frage 90 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung beim bundesbehördlichen Zugriff auf private Kommunikation durch mit dem Konto verbundene…
- Schriftliche Frage 91 von Maik Brückner (DIE LINKE): Haben sich Mitglieder der Bundesregierung oder Angehörige der Bundesministerien seit Beginn der Legislaturperiode mit der Initiative „Lasst…
- Schriftliche Frage 92 von Maik Brückner (DIE LINKE): Auf Grundlage welches Kriterienkatalogs hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, die Rahmenvereinbarung mit dem Jugendnetzwerk Lambda…
- Schriftliche Frage 93 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung im Falle einer Rücknahme der geplanten Kürzung der Bezugsdauer des Elterngeldes von 14 auf 12 Monate auch, die gep…
- Schriftliche Frage 94 von Andreas Mayer (AfD): Welche Projekte oder Maßnahmen an welchen Bildungsreinrichtungen in den kreisfreien Städten des Bezirks Schwaben in Bayern sind durch Mittel…
- Schriftliche Frage 95 von Raimond Scheirich (AfD): Welche Bundesmittel wurden von 2014 bis 2019 für die Violence Prevention Network (früher e. V., heute gGmbH) ausgezahlt (bitte die Fördersum…
- Schriftliche Frage 96 von Raimond Scheirich (AfD): Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Fördermittel des Bundes, die in dem Jahr 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2022 zur Finanzieru…
- Schriftliche Frage 97/98 von Zada Salihović (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung (vorzugsweise aus Mikrozensusdaten) im Jahr 2025 und im Jahr 2024 jeweils die anhand des Bu…
- Schriftliche Frage 99 von Stefan Schröder (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, aus welchen Gründen bei der Überweisung deutscher gesetzlicher Renten auf Konten in der R…
- Schriftliche Frage 100/101 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche finanziellen und personellen Ressourcen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)…
- Schriftliche Frage 102 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung werden derzeit noch mit Windows 10 inklusive bzw. ohne Extended Security Updates (ESU) abges…
- Schriftliche Frage 103 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Aus welchen Gründen konnte die Genehmigung der Züge „Coradia Max“ des Herstellers Alstom für das Expresskreuz Bremen/Niedersachsen aus Sicht…
- Schriftliche Frage 104 von René Bochmann (AfD): Welcher aktuelle Planungsstand und welcher Finanzierungsstatus bestehen zum 30. September 2026 für die Elektrifizierung der Bahnstrecke Dres…
- Schriftliche Frage 105 von René Bochmann (AfD): Welche konkreten Elektrifizierungsmaßnahmen auf den Bahnverbindungen zwischen Dresden und Zittau sind nach Kenntnis der Bundesregierung gege…
- Schriftliche Frage 106 von René Bochmann (AfD): Welche konkreten Ausbau- oder Reaktivierungsmaßnahmen an Eisenbahnstrecken in den Landkreisen Bautzen und Görlitz werden nach Kenntnis der B…
- Schriftliche Frage 107 von René Bochmann (AfD): Welche Bundesmittel wurden seit dem 1. Januar 2024 für Infrastrukturmaßnahmen am Flughafen Dresden bewilligt oder ausgezahlt, und welche wei…
- Schriftliche Frage 108 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie haben sich die Fahrgastzahlen (Ein-/ Aussteiger) der S-Bahn Stuttgart an durchschnittlichen Arbeitstagen in den nachfolgenden Bahnhöfen…
- Schriftliche Frage 109 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie haben sich die Anzahl der Entsorgungsanlagen der Deutschen Bahn AG (Entleerung von Zug-Toiletten, Aufnahme von Frischwasser) in den verg…
- Schriftliche Frage 110 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern dienen die laufenden und die in den nächsten Wochen und Monaten geplanten Sanierungsarbeiten an der Schwarzwaldbahn (Strecke 4250…
- Schriftliche Frage 111 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welcher jährliche finanzielle Mehrbedarf ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2027 und 2028 im Schienenverkehr (getre…
- Schriftliche Frage 112 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit wann genau wissen das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und das Eisenbahn- Bundesamt (EBA) von der Tatsache, dass die Oberbaukomponen…
- Schriftliche Frage 113 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit ist es der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und seiner Unterbehörde, dem Wasserstraßen- und Schifffahrts…
- Schriftliche Frage 114 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Streckensperrungen (Teil- und Vollsperrungen) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Gesamtkorridor zwischen Ludwigshafen und…
- Schriftliche Frage 115 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Prüft die Bundesregierung eine Umsetzung des Konzepts der Projektarbeitsgruppe „Luftlagebild“ des Nationalen Drohnenbeirats beim Bundesminis…
- Schriftliche Frage 116 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch war die jeweilige Anzahl der heißen Tage in den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND…
- Schriftliche Frage 117 von Stefan Seidler (fraktionslos): Wie erklärt die Bundesregierung die Kostensteigerung beim Neubau der Lindaunisbrücke auf 246 Mio. Euro, und wie verteilt sich die Finanzieru…
- Schriftliche Frage 118 von Stefan Seidler (fraktionslos): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der von der Deutschen Bahn AG angekündigten Verzögerungen bei den Korridorsanierungen d…
- Schriftliche Frage 119 von Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Zeitpunkt für die Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg–Lübeck legt die Bundesregierung nach aktuellem Planungsstand zugrunde, na…
- Schriftliche Frage 120 von Otto Strauß (AfD): Welche räumliche Ausdehnung bzw. welche Flugphasen in den An- und Abflugverfahren umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung der beim am Flug…
- Schriftliche Frage 121 von Otto Strauß (AfD): Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung dem Bund für die Beschaffung, Installation, den Betrieb und die Wartung des am Flu…
- Schriftliche Frage 122 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Bundesmittel plant die Bundesregierung zum Betrieb und Erhalt der Wattenmeerzentren, die wichtige und unverzichtbare Naturschutzbildu…
- Schriftliche Frage 123 von Matthias Helferich (AfD): Mit welchen Fördermitteln beteiligte sich die Bundesregierung an den Kosten der Müll- Skulpturen von Artur Bordalo in Lage-Müssen (bitte hie…
- Schriftliche Frage 124 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Macht sich die Bundesregierung die Forderung des Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schnei…
- Schriftliche Frage 125 von Sebastian Maack (AfD): Inwiefern hält die Bundesregierung die gegenwärtige Situation, dass es in Deutschland noch keine rechtliche Grenze von Spenderkindern je Sam…
- Schriftliche Frage 126 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Leitlinien zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf Bienen (Wild- und Hon…
- Schriftliche Frage 127 von Danny Meiners (AfD): Welche neuen oder mit der bisherigen Stoffstrombilanz vergleichbaren Bilanzierungs-, Monitoring-, Nachweis- oder Dokumentationspflichten für…
- Schriftliche Frage 128 von Mirco Hanker (AfD): Wie hoch waren die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in den vergangenen fünf abgeschlossenen Ha…
- Schriftliche Frage 129 von Rocco Kever (AfD): Welche zwei sondergeschützten Fahrzeuge wurden im Rahmen der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanz…
- Schriftliche Frage 130 von Manfred Schiller (AfD): In welcher konkreten Finanzierungsform (Zuschuss, Darlehen, Eigenkapital oder nachrangiges Kapital) beabsichtigt die Bundesregierung, den de…
- Schriftliche Frage 131 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Hält die Bundesregierung angesichts der seit 2020 um rund 26 Prozent gestiegenen Verbraucherpreise und der erheblichen wirtschaftlichen Bela…
- Schriftliche Frage 132 von Thomas Korell (AfD): Um welche Vorhaben handelt es sich bei den 14 Interessenbekundungen, die aus den Landkreisen Stendal, Altmarkkreis Salzwedel und Jerichower…
- Schriftliche Frage 133 von Thomas Korell (AfD): Welche Bundesmittel wurden für die 14 Vorhaben, die aus den Landkreisen Stendal, Altmarkkreis Salzwedel und Jerichower Land auf den Projekta…
- Schriftliche Frage 134 von René Springer (AfD): Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil der Rentner, die im Jahr 2025 in Deutschland Wohngeld bezogen (bitte den An…
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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8653
21. Wahlperiode 16.10.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 126
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56, 57, 58
Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . 104, 105, 106, 107
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 59
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91, 92
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 19, 20
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47, 61
Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 22, 23, 24, 48
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 108, 109, 110
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Abgeordnete Nummer
der Frage
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 131
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 128
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 122
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 25
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . 12, 13, 14, 64, 79, 80, 81
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 27, 28
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 65, 129
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6, 66, 83
Korell, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132, 133
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 50, 84
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Lang, Ricarda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33, 34
Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 35
Vorabfassung - w
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Abgeordnete Nummer
der Frage
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . 85, 86, 87, 88
Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 67
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 51
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 36
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 37, 38, 115
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 68, 69, 75
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 52, 53
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97, 98
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95, 96
Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 17, 41
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 130
Schmidt, Paul, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Abgeordnete Nummer
der Frage
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 99
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 117, 118
Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Steffen, Till, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 77
Steinmüller, Hanna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Strauß, Otto (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120, 121
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 71, 90
Winklmann, Tina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 100, 101
Wirth, Christian, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Drucksache 21/8653 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3
Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 11, 13
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 16
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 18, 20
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24
Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 25
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Seite
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 26, 27
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Steinmüller, Hanna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Wirth, Christian, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 36
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 46
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/8653
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Seite
Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Stein, Sandra
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 55
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 58
Schmidt, Paul, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 61
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62, 63
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Winklmann, Tina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Lang, Ricarda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69, 70
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 71, 72
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78
Steffen, Till, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Strauß, Otto (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Drucksache 21/8653 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
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Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 83
Seite
Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Korell, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 90
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/8653
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Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung
sichergestellt, dass Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes
(„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort,
Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und
die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk
und Film werden gewährleistet. Eine Zensur
findet nicht statt.“), nicht durch die vorgesehenen
neuen Richtlinien und Durchgriffsmöglichkeiten
der von den Landesmedienanstalten über den
Medienstaatsvertrag eingesetzten KI KIVI berührt
oder gebrochen wird, und wenn ja, wie?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 12. Oktober 2026
Der Medienstaatsvertrag und die darin vorgesehenen Kontroll- und
Durchsetzungsbefugnisse der Landesmedienanstalten liegen in der
Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung kommentiert diese nicht.
2. Abgeordneter
Mirze Edis
(Die Linke)
Welche Nachweise liegen der Bundesregierung
vor, die der Aussage von Bundeskanzler Friedrich
Merz in der Pressekonferenz am Montag, den
21. September 2026 (siehe ab Minute 27:50
www.youtube.com/watch?v=CziEGKwMwwQ&
t=141s) zugrunde liegen, dass die Pläne der
Wahlsiegerin Elif Erlap zur Vergesellschaftung von
Immobilienkonzernen in Berlin „im Ausland und im
Inland so verheerende Wirkung“ hätten, und
welche Unternehmen haben spezifisch deswegen
Investitionen abgesagt (bitte auflisten)?
3. Abgeordneter
Mirze Edis
(Die Linke)
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch
darin, dass der Bundeskanzler Friedrich Merz in der
Pressekonferenz nach der Berliner
Abgeordnetenhauswahl am 21. September 2026 erklärt hat,
dass es „in Deutschland keine Enteignungen von
privatem Eigentum“ gebe (ab 27:50, www.youtub
e.com/watch?v=CziEGKwMwwQ&t=141s),
obwohl das Mittel der Enteignungen in Artikel 14
des Grundgesetzes festgeschrieben ist und auch
tatsächlich regelmäßig Anwendung findet?
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Antwort des Staatsministers Philipp Amthor
vom 13. Oktober 2026
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen wie folgt beantwortet.
Die in den Fragen zitierte Pressekonferenz fand im Rahmen der
parteipolitischen Arbeit des Bundeskanzlers in seiner Funktion als
Bundesvorsitzender der CDU statt; sie stellt somit keinen Vorgang dar, der dem
Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen
Bundestag zuzuordnen ist.
4. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnisse zur
Finanzierung einer anarchistischen Bibliothek in
Kreuzberg, die im Zusammenhang mit
Stromsaboteuren medial erwähnt wurde, und wenn ja,
welche, und erhielt diese in den letzten fünf
Jahren Fördermittel des Bundes, und wenn ja, in
welcher Höhe (www.welt.de/politik/deutschland/plus
6ab67229bc37be025bb0864f/linksextremismus-w
ie-die-jagd-auf-die-stromsaboteure-im-berliner-ve
rwaltungsdschungel-versandet.html; bitte nach
Haushaltstitel und jährlicher Fördersumme
aufschlüsseln)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 13. Oktober 2026
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse zur Finanzierung der
genannten Bibliothek. Diese erhielt in dem genannten Zeitraum keine
Fördermittel des Bundes.
5. Abgeordneter
Achim Köhler
(AfD)
Hat der Bundesnachrichtendienst (BND) im
Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben operative
Maßnahmen der Informationsbeschaffung,
Ausspähung, Überwachung oder Datenabgleiche
bezüglich des deutschen Sicherheitsunternehmens
ASGAARD (einschließlich dessen Tochter-,
Partner- oder Nachfolgegesellschaften sowie dessen
Geschäftsführung) durchgeführt – insbesondere
unter Heranziehung von durch das
Bundeskriminalamt im März 2021 gemäß § 23 des Gesetzes
über den Bundesnachrichtendienst zur eigenen
Aufgabenbewältigung übergebenen
elektronischen Asservatendaten –, und wurden diese Daten
mit Erkenntnissen ausländischer
Nachrichtendienste abgeglichen?
Antwort der Staatsministerin Nina Warken
vom 9. Oktober 2026
Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders
hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter
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Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich
verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung findet seine Grenzen in den gleichfalls
Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interessen des Staatswohls. Eine
Offenlegung der angefragten Informationen über mögliche operative
Maßnahmen, Ausspähungen, Überwachung des deutschen
Sicherheitsunternehmens ASGAARD birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur
konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen
Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) bekannt würden.
Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure
Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des
BND ziehen. Dies könnte folgenschwere Einschränkungen der
Informationsgewinnung zur Folge haben, womit letztlich der gesetzliche Auftrag
des BND – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das
Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die
Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht mehr
sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von
auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
und für die Aufgabenerfüllung des BND jedoch unerlässlich. Sofern
solche Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten,
würden empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die
Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen.
Selbst eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde
ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die
Aufgabenerfüllung des BND nicht ausreichend Rechnung tragen. Die
angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen des BND
so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten
Empfängerkreis ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei
einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein
Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Aus
dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen in ihrer
Detailtiefe derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren,
dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen
Informationsrecht in diesem besonderen Einzelfall wesentlich überwiegt. Insofern
muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als
Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu
verstehen.
6. Abgeordneter
Achim Köhler
(AfD)
Stand oder steht die Person B. Z. zu irgendeinem
Zeitpunkt in einem formellen oder informellen
Dienst-, Beschäftigungs-, Auftrags-,
Vertrauensoder Quellenverhältnis zum
Bundesnachrichtendienst bzw. wurde er durch den Dienst als
nachrichtendienstliche Verbindung (beispielsweise als
V-Person, Informant oder Auskunftsperson)
geführt, und wenn ja, in welchem Zeitraum, und mit
welcher fachlichen bzw. operativen Zielrichtung?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Antwort der Staatsministerin Nina Warken
vom 9. Oktober 2026
Der Schutz nachrichtendienstlicher Quellen und Verbindungen sowie die
Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) stellen ein primäres
Schutzziel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des BND dar. Aus
diesem Grund nimmt die Bundesregierung weder zu den
nachrichtendienstlichen Verbindungen des BND, noch zu den Mitarbeitern und
nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des BND öffentlich Stellung.
Von diesem Grundsatz kann in wohl begründeten Ausnahmefällen
abgewichen werden, sofern gewährleistet ist, dass eine Veröffentlichung von
Informationen keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des BND
zur Folge hat. Vorliegend ist aus Gründen des Staatswohls, insbesondere
zum Zweck der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des BND eine
Beantwortung der angefragten Informationen grundsätzlich zu verweigern.
Das angefragte Auskunftsersuchen betrifft Informationen, welche die
nachrichtendienstlichen Quellen und Verbindungen des BND betreffen.
Der Quellenschutz ist hingegen höchstes Schutzgut des BND – auch bei
Veröffentlichung als Verschlusssache und nach einer etwaigen
Abstraktion der Informationen bestünde weiterhin die konkrete Gefahr, dass die
veröffentlichten Informationen Rückschlüsse auf die vom BND
geführten Quellen und Verbindungen zulassen. Dadurch wird nicht zuletzt eine
erhebliche Gefahr für Sicherheit der betroffenen Quellen begründet,
wodurch die Bundesregierung ihre staatliche Fürsorgepflicht verletzen
würde. Insbesondere aber würde der Bundesnachrichtendienst in seinen
Möglichkeiten der Informationsbeschaffung erheblich eingeschränkt.
Denn die Anwerbung von Quellen setzt stets voraus, dass diesen
unbedingte Vertraulichkeit und Schutz ihrer Identität zugesichert wird – diese
Zusicherung ist denknotwendig im Hinblick auf die Gefahren, denen
sich die betroffenen Quellen selbst aussetzen. Würden nun Identitäten
oder Informationen, die gewisse Rückschlüsse auf die Identitäten
einzelner Quellen zuließen, offengelegt, würde das Vertrauensverhältnis
zwischen dem BND und den durch ihn geführten Quellen beschädigt. Dies
hätte nicht nur die Gefahr der Aufdeckung bereits existierender Quellen
zur Folge, sondern begründet zwangsläufig auch erhebliche Nachteile
für die zukünftige Informationsgewinnung durch den BND mit Hilfe
menschlicher Quellen.
Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Aufgabenbereichs des BND
gemäß BNDG ist die auslands- und sicherheitsbezogene
Informationsgewinnung des BND wesentliche Voraussetzung für die
Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Würde die gegenwärtige und
zukünftige Informationsgewinnung des BND durch die Offenlegung von
nachrichtendienstlichen Quellen und Verbindungen nachhaltig
beeinträchtigt, würde dies die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
empfindlich treffen. Folglich sprechen Gründe des Staatswohls als
verfassungsmäßige Schranke des parlamentarischen Auskunfts- und
Kontrollrechts dafür, eine Beantwortung bzw. Offenlegung der angeforderten
Auskünfte und Informationen zu verweigern.
Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als
Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu
verstehen.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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7. Abgeordnete
Carina Schießl
(AfD)
Wie viele entgeltliche Aufträge, Engagements
oder sonstige Leistungen hat die Bundesregierung
oder haben ihr nachgeordnete Bundesbehörden
seit dem 1. Januar 2021 an den Pianisten Igor
Levit vergeben beziehungsweise von ihm in
Anspruch genommen (bitte die Gesamtzahl angeben
und die sechs letzten Aufträge, Engagements oder
sonstigen Leistungen nach Ressort oder Behörde,
Jahr, Leistungsart und Honorarhöhe
aufschlüsseln), und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung für etwaige künftige
Beauftragungen durch Stellen in ihrem
Verantwortungsbereich im Zusammenhang mit der nach
Medienberichten zunächst geplanten und vom ZDF später
nicht gezeigten Performance des Liedes „Keine
Angst“ in der ZDF-Sendung „Die Anstalt“ (ZDF-
Presseportal, „ZDF-Statement zur 100. Ausgabe
„Die Anstalt““, sowie dpa-Berichterstattung vom
17. Juli 2026)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 15. Oktober 2026
Die Bundesregierung hat seit dem 1. Januar 2021 in zwei Fällen den
Pianisten Igor Levit engagiert. Durch das Büro des Beauftragten der
Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen
Antisemitismus wurde im Jahr 2021 ein Honorar an Igor Levit für eine
Veranstaltung gezahlt. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien (BKM) hat im Dezember 2021 Igor Levit als Pianisten mit
einem künstlerischen Beitrag im Rahmen einer Veranstaltung im
Kanzleramt gebucht. Über die Höhe des Honorars wird seitens BKM
grundsätzlich keine Auskunft gegeben.
Die Entscheidung über die Programmgestaltung des ZDF obliegt allein
dem Sender. Es gibt keinen Anlass für die Bundesregierung, hieraus
Schlussfolgerungen zu ziehen.
8. Abgeordneter
Stefan Schröder
(AfD)
Sind dem Bund im Zusammenhang mit der
Anlieferung, dem Transport innerhalb des
Bundeskanzleramtes, der Aufstellung und dem angekündigten
Abtransport des von Staatsminister Philipp
Amthor privat erworbenen Strandkorbs Kosten
entstanden, und wenn ja, welche, und in welchem
Umfang wurden hierfür Personal, Sachmittel oder
sonstige Ressourcen des Bundes eingesetzt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Jörg Semmler
vom 9. Oktober 2026
Nein.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
9. Abgeordneter
Dr. Michael Blos
(AfD)
Bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem
Abschluss der derzeit noch anhängigen
Bearbeitungsverfahren von Anträgen auf Zulassung als
Kryptowerte-Dienstleister nach Artikel 62 der
Verordnung (EU) 2023/1114 (Markets in Crypto-
Assets Regulation – MiCAR), und plant die
Bundesregierung Maßnahmen, um diese Verfahren zu
beschleunigen und Wettbewerbsnachteile für in
Deutschland ansässige Anbieter gegenüber bereits
in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassenen
Anbietern zu vermeiden (bitte die genauen
Maßnahmen und den geplante Zeitpunkt ihres Eintretens
angeben, sofern die Bundesregierung Maßnahmen
plant)?
10. Abgeordneter
Dr. Michael Blos
(AfD)
Bestehen bei derzeitigen Bearbeitungsverfahren
von Anträgen auf Zulassung als Kryptowerte-
Dienstleister nach Artikel 62 der Verordnung
(EU) 2023/1114 (Markets in Crypto-Assets
Regulation – MiCAR) Bearbeitungsrückstände oder
Verzögerungen, und wenn ja, welche personellen,
organisatorischen, rechtlichen oder sonstigen
Gründe sind hierfür maßgeblich?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 12. Oktober 2026
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen wie folgt beantwortet.
Nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(Bafin) gibt es bei der Bafin derzeit keine MiCAR-Zulassungsverfahren,
die sich in Bearbeitung befinden.
11. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Mit welchem Ergebnis endete das
Disziplinarverfahren gegen eine Referatsleiterin des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) (www.spiege
l.de/wirtschaft/christian-lindner-versetzt-referatsle
iterin-beratung-von-rentnern-statt-fuer-reiche-a-c
d46ada5-93bb-446f-b244-c31a85ff12e3), und
welche grundsätzlichen Änderungen an Gesetzen
oder internen Richtlinien jeglicher Art für seine
Beamtinnen und Beamte hat das BMF infolge
dieses Falles vorgenommen?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 15. Oktober 2026
Bezüglich des ersten Teils Ihrer Frage verweise ich auf meine Antwort
auf die Schriftliche Frage 4 des Abgeordneten Jan van Aken auf
Bundestagsdrucksache 21/5159.
Die Voraussetzungen und Grenzen, unter denen Bundesbeamtinnen und
Bundesbeamte eine Nebentätigkeit ausüben dürfen, sind gesetzlich
festgelegt. Das Nebentätigkeitsrecht des Bundes wurde in den §§ 97 bis 105
des Bundesbeamtengesetzes geregelt. Ergänzend ist im BMF der
hausinterne Leitfaden zum Antrag auf Genehmigung oder zur Anzeige einer
Nebentätigkeit zu beachten. Entgeltliche Nebentätigkeiten müssen dem
BMF als Dienstherrn angezeigt werden und sind in vielen Fällen auch
genehmigungspflichtig. Die Nebentätigkeit darf nach den gesetzlichen
Regelungen insbesondere dienstliche Interessen nicht beeinträchtigen.
Ein dienstliches Interesse ist unter anderem das Vertrauen in die
Integrität und Unparteilichkeit von Beamtinnen und Beamten oder ein
möglicher Widerstreit mit ihren dienstlichen Pflichten.
12. Abgeordnete
Nicole Höchst
(AfD)
Welche geltenden Rechtsgrundlagen regeln nach
Kenntnis der Bundesregierung, wann und in
welcher Form die TARGET-Forderung der Deutschen
Bundesbank gegenüber der Europäischen
Zentralbank von rund 1 Billion Euro zum 30. September
2026 ausgeglichen wird (bitte Fundstellen
angeben), und wie würde sich ein Verlust aus einem
nicht vollständigen Ausgleich nach diesen Regeln
auf die Gewinnabführung der Deutschen
Bundesbank an den Bundeshaushalt auswirken?
13. Abgeordnete
Nicole Höchst
(AfD)
Welche Rolle spielt die TARGET-Forderung der
Deutschen Bundesbank von rund 1 Billion Euro
zum 30. September 2026 nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Bonitätsbewertungen der
Bundesrepublik Deutschland durch S&P Global
Ratings, Moody's und Fitch, und in welchen
Gesprächen zwischen Bundesregierung und diesen
Ratingagenturen war die TARGET-Forderung seit
dem 1. Januar 2023 Gegenstand (bitte je Agentur
und Datum angeben)?
14. Abgeordnete
Nicole Höchst
(AfD)
Welche Risikovorsorge in Form von
Wertberichtigungen, Rückstellungen oder Abschreibungen
haben die Deutsche Bundesbank und die
Europäische Zentralbank nach Kenntnis der
Bundesregierung in ihren Jahresabschlüssen seit 2015 für
die TARGET-Forderung der Deutschen
Bundesbank gegenüber der Europäischen Zentralbank
gebildet, die zum 30. September 2026 rund 1
Billion Euro betrug (bitte je Jahr Art und Betrag
angeben), und nach welchen
Bewertungsvorschriften wird diese Forderung in den
Jahresabschlüssen angesetzt (bitte Fundstellen angeben)?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 16. Oktober 2026
Die Fragen 12 bis 14 werden zusammen wie folgt beantwortet.
Die Rechtsregeln für die TARGET-Salden finden sich in der Leitlinie
(EU) 2022/912 der Europäischen Zentralbank vom 24. Februar 2022
über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-
Zahlungsverkehrssystem (TARGET) der neuen Generation und zur
Aufhebung der Leitlinie EZB/2012/27 (EZB/2022/8), zuletzt geändert durch
die Leitlinie (EU) 2026/1473 der Europäischen Zentralbank vom 4. Mai
2026 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2022/912 über ein
transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem
(TARGET) der neuen Generation (EZB/2022/8) (EZB/2026/11). Danach
verändert sich der Saldo zwischen Deutscher Bundesbank und
Europäischer Zentralbank (EZB) mit jeder grenzüberschreitenden Zahlung. Die
TARGET-Leitlinie sieht keinen Ausgleich dieser Salden vor. Es handelt
sich um ein auf Dauer angelegtes Saldierungssystem. Deshalb besteht
auch kein Bedarf an einer Risikovorsorge.
Bei Gesprächen der Ratingagenturen mit der Bundesregierung stehen
Fragen der Ausrichtung und Tragfähigkeit der Finanz- und
Wirtschaftspolitik der Bundesregierung im Mittelpunkt.
15. Abgeordneter
Luke Hoß
(Die Linke)
Welche Auswirkungen hat die ab 2027 wirksam
werdende Beteiligung des Bundes an der
Finanzierung des Hilfesystems nach dem
Gewalthilfegesetz auf die Veranschlagung von Maßnahmen
des Gewaltschutzes in den Einzelplänen des
Bundeshaushalts, und in welchen Titeln wurde
Ansätze mit Bezug zum Schutz vor
geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt abgesenkt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 15. Oktober 2026
Eine Ressortabfrage hat ergeben:
Die in dem Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei
geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) vorgesehene
Verringerung der Steuereinnahmen des Bundes zugunsten der Länder im
Zeitraum von 2027 bis 2036 hat keine Auswirkungen auf die
Veranschlagung von Maßnahmen des Gewaltschutzes in den Einzelplänen des
Bundeshaushalts und hat zu keiner Reduzierung der Titelansätze mit Bezug
zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt
ab dem Jahr 2027 geführt.
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16. Abgeordnete
Iris Nieland
(AfD)
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bestand notleidender Kredite bei
Kreditinstituten in Deutschland seit 2022 bis 2025
entwickelt (bitte für jedes Jahr getrennt nach
Krediten an Unternehmen und wirtschaftlich
selbständige Privatpersonen sowie an sonstige private
Kreditnehmer jeweils in Euro und als Anteil am
jeweiligen gesamten Kreditbestand ausweisen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 15. Oktober 2026
Die nachfolgenden Werte der notleidenden Kredite (Non Performing
Loans, NPL) der deutschen Kreditinstitute stammen aus dem
bankenaufsichtlichen FINREP-Meldewesen „Financial Reporting“, das Teil des
europäischen aufsichtlichen Meldewesen der Europäischen
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Zentralbank ist. Die
aggregierten Werte notleidender Kredite veröffentlicht die EZB auch in ihrem
Datenportal (https://data.ecb.europa.eu).
Die Systematik der im Meldewesen erhobenen Daten lässt die
gewünschte Differenzierung im Sinne der Fragestellung nicht zu. Es wird
nur unterschieden zwischen notleidenden Krediten an nichtfinanzielle
Unternehmen (Non-financial corporations, NFC, d. h.
realwirtschaftliche Unternehmen) und Haushalte (households, HH). Letzteres umfasst
gemäß der einheitlichen europäischen Definition private Haushalte
sowie selbständige Einzelunternehmer/Freiberufler.
Jahr
(31.12.)
Kredite an nichtfinanzielle Unternehmen Kredite an Haushalte
NPL
Volumen
Anteil am
NFC-Kreditbestand
NPL
Volumen
Anteil am
HH-Kreditbestand
(in Mrd. Euro) (in Prozent) (in Mrd. Euro) (in Prozent)
2022 39,49 2,15 21,91 1,15
2023 55,03 2,94 24,47 1,27
2024 65,96 3,78 34,45 1,57
2025 72,23 4,10 37,91 1,68
Der Anstieg der Quote notleidender Kredite spiegelt die
Verschlechterung des makroökonomischen Umfelds in den letzten Jahren wider.
Dennoch bleibt festzuhalten, dass der Anstieg ausgehend von einem
historisch relativ niedrigen Niveau erfolgte. Zudem liegen die aggregierten
deutschen Werte weiterhin unterhalb der aggregierten europäischen
Durchschnittswerte.
Ergänzend wird auf den öffentlich zugänglichen 13. Bericht des
Ausschusses für Finanzstabilität (AFS) an den Deutschen Bundestag
hingewiesen. Dieser enthält im Kapitel 2.4 auf den Seiten 21 ff. weitere
Erläuterungen und Einordnungen zum Bestand notleidender Kredite der
deutschen Kreditinstitute.
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17. Abgeordnete
Carina Schießl
(AfD)
Welche Liegenschaften in der Stadt Regensburg
und im Landkreis Regensburg werden zum
Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage vom Bund
oder von der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben zur Unterbringung von Asylbewerbern
bereitgestellt oder hierfür angemietet, und welche
Angaben liegen der Bundesregierung jeweils zur
Anschrift der Unterkunft und zur operativen
Verantwortung etwaiger Vertragspartner und
Betreiber vor?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 14. Oktober 2026
In der Stadt Regensburg überlässt die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) gemäß Haushaltsvermerk 3.6 zu Kapitel 6004 Titel
121 01 die ehemalige Prinz-Leopold-/Pionier-Kaserne in der
Zeißstraße 1 dem Freistaat Bayern als Bedarfsträger der Anker Dependance in
operativer Verantwortung zur Unterbringung von Asylbegehrenden und
Flüchtlingen.
Darüber hinaus überlässt die BImA keine weiteren Liegenschaften in
Regensburg oder dem Landkreis Regensburg zur Unterbringung von
Asylbegehrenden und Flüchtlingen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
18. Abgeordneter
Dr. Michael Arndt
(Die Linke)
Finden die intensivierten Kontrollen und
Schleierfahndungsmaßnahmen im saarländischen
Grenzraum zu Frankreich und Luxemburg weiterhin in
dem im Februar 2026 von der Gewerkschaft der
Bundespolizei im Saarland als Überlastung
kritisierten Maße statt, obwohl das
Verwaltungsgericht Koblenz im April 2026 feststellte, die
Grenzkontrollen verstießen gegen den Schengener
Grenzkodex, weil die Bundesrepublik
Deutschland die Verlängerung der Kontrollen an den
deutschen Landesgrenzen nicht ausreichend begründet
und dokumentiert habe, und wenn ja, warum, und
welche Erkenntnisse liegen ihr über die
wirtschaftlichen Auswirkungen (z. B. durch
Wartezeiten für Berufspendler und den Güterkraftverkehr)
vor?
Vorabfassung - w
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 9. Oktober 2026
Das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgericht Koblenz ist noch
nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil wurde Berufung beim
Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das Verfahren dauert insoweit an.
Die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen wurden
aufgrund der Lageentwicklung, insbesondere des irregulären
Migrationsgeschehens, und im Lichte der Wirksamkeit des europäischen
Außengrenzschutzes sowie der Volatilität der Entwicklungen an den
Außengrenzen sowie der Umsetzung des am 12. Juni 2026 in Kraft
getretenen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an allen landseitigen
deutschen Binnengrenzen bis einschließlich 15. März 2027 verlängert.
In Ergänzung können und werden diese temporären
Binnengrenzkontrollen mit lageabhängigen Kontrollen abseits der unmittelbaren Grenze
im gesamten Grenzgebiet flankiert.
Die Bundespolizei geht bei ihren Grenzkontrollen wie bisher mit
Augenmaß vor, um etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen soweit wie möglich zu
vermeiden beziehungsweise zu reduzieren. Die Kontrollabläufe werden
fortlaufend vor Ort überprüft und, wo immer dies möglich ist, weiter
optimiert, um Belastungen für Reisende, Pendler und den Warenverkehr
möglichst gering zu halten.
Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor.
19. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Erkenntnisse rechtfertigen aus
Sicht der Bundesregierung weiterhin die
Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von
Binnengrenzkontrollen an sämtlichen deutschen
Landgrenzen, nachdem die Europäische Kommission
in ihrer Stellungnahme vom 2. Juni 2026
insbesondere eine unzureichende Begründung des
räumlichen und zeitlichen Umfangs der
Kontrollen festgestellt und Deutschland zu einer
schrittweisen Aufhebung der
Binnengrenzkontrollen aufgefordert hat, und anhand welcher
Kriterien entscheidet die Bundesregierung über deren
schrittweise oder vollständige Aufhebung (https://
home-affairs.ec.europa.eu/document/download/82
1dcdfc-2cea-4d21-a70a-ff66f1e3f240_en?utm_so
urce=chatgpt.com)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 12. Oktober 2026
Die erneute Verlängerung der mit Wirkung vom 16. September 2024
vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an den
landseitigen deutschen Binnengrenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien,
den Niederlanden und Dänemark sowie im weiteren Verlauf zu
Österreich, Polen, der Schweiz und der Tschechischen Republik, derzeit bis
einschließlich 15. März 2027, war und ist aus Sicht des
Bundesministeriums des Innern erforderlich, um insbesondere das illegale/irreguläre
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Migrationsgeschehen weiter und nachhaltig zu dämpfen und der
Belastung der Aufnahme- und Integrationssysteme in der Bundesrepublik
Deutschland durch das insgesamt zu hohe Migrationsgeschehen in den
letzten Jahren entgegenzuwirken.
Die Verlängerung der bestehenden Binnengrenzkontrollen an allen
landseitigen deutschen Binnengrenzen über den 15. September 2026 hinaus
bis derzeit einschließlich 15. März 2027 hat das Bundesministerium des
Innern im Wesentlichen mit den nachstehenden Ausführungen
begründet. Das weiterhin zu hohe illegale/irreguläre Migrationsgeschehen über
die Schengen-Außengrenzen in die Europäische Union mit
anschließenden Weiterreisen, u. a. nach Deutschland, belegt, dass der Grenzschutz
an den europäischen Außengrenzen derzeit nach wie vor noch nicht
ausreichend wirksam ist. Das derzeitige illegale/irreguläre
Migrationsgeschehen nach Deutschland ist trotz Rückgang derzeit weiterhin zu
hoch. Nicht nur die isolierte Betrachtung der Anzahl des illegalen/
irregulären Migrationsgeschehens einschließlich des Asylzugangs allein,
sondern auch die Stetigkeit dieses Zustroms über die zurückliegenden
Jahre be- bzw. überlastet die Aufnahme- und Integrationssysteme in
Bund, Ländern und Kommunen. Hinzu kommen die andauernden
Herausforderungen für die Unterbringung und Versorgung der rund
1,3 Mio. aus der Ukraine kriegsbedingt geflüchteten Personen. Die in
diesem Zusammenhang genutzten Kapazitäten und Ressourcen der
Kommunen und Länder sind bereits deutlich überlastet. Die Belastung
der Aufnahme- und Integrationssysteme brachte nicht nur wichtige
Infrastrukturbereiche wie Wohnen, Bildung und Gesundheitsversorgung
zunehmend an ihre Grenzen, sondern spiegelt sich auch in der
Ausgabenentwicklung in den sozialen Sicherungssystemen angesichts einer
seit mehreren Jahren stagnierenden Wirtschaft.
Zudem bestehen vor dem Hintergrund der Lageentwicklungen im Nahen
und Mittleren Osten sowie in Süd-/Zentralasien eine teilweise fragile
Sicherheitslage sowie Sicherheitsgefährdungen, die von dort auf Europa
und die Bundesrepublik Deutschland wirken können. Die erneute
Verlängerung der gegenständlichen Binnengrenzkontrollen ermöglicht
weiterhin Kontrollen aus Anlass des Grenzübertritts. Dadurch können u. a.
Schleusungshandlungen gezielter und frühzeitiger erkannt und
unterbunden sowie damit Gefahren für die Gesundheit und das Leben der
geschleusten Personen zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgewehrt
werden. Insbesondere ermöglichen temporäre Binnengrenzkontrollen das
unmittelbare und rasche Ergreifen von einreiseverhindernden und
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nach europäischem und nationalem
Recht bei Personen, welche nicht die Voraussetzungen für die Einreise
und den Aufenthalt erfüllen. Sie ermöglichen es auch, Personen, die eine
Gefahr darstellen, frühzeitig zu identifizieren und mit entsprechenden
polizeilichen Maßnahmen zu reagieren, wodurch die Gefahr bereits an
der Grenze abgewendet werden kann. Die erneute Verlängerung der
Binnengrenzkontrollen im vorgenannten Zeitraum ist auch geboten, um die
Nachhaltigkeit des erzielten derzeit temporären Rückgangs des illegalen/
irregulären Migrationsgeschehens zu festigen. Die Verlängerung der
Binnengrenzkontrollen ist erforderlich, geeignet, angemessen und im
Ergebnis verhältnismäßig, auch weil mildere (grenz-)polizeiliche
Maßnahmen derzeit nicht gleichsam wirksam sind, um dem illegalen/irregulären
Migrationsgeschehen konsequent und entschieden entgegen zu treten
und die Systeme zu entlasten. Schwachstellen an den europäischen
Außengrenzen müssen derzeit noch mit Binnengrenzkontrollen
kompensiert werden.
Vorabfassung - w
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Hinzutritt, dass die mit der Anwendbarkeit der Reform des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) (seit dem 12. Juni 2026) zu
erwartenden Veränderungen, insbesondere bei Asyl- und
Rückkehrverfahren an den Schengen-Außengrenzen sowie bei innereuropäischen
Überstellungen in den für die Durchführung des Asylverfahrens
zuständigen Mitgliedstaat, noch nicht belastbar messbar und somit noch nicht
faktisch nachhaltig feststellbar wirksam sind.
Erst nachdem sich die Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen bei
einer Gesamtbetrachtung, auch im Lichte der Wirksamkeit des
europäischen Außengrenzschutzes sowie der Volatilität der
migrationsspezifischen Entwicklungen in Herkunfts- und Transitstaaten an den
Außengrenzen, belastbar und nachhaltig positiv zeigen, kann über ein Ende der
Binnengrenzkontrollen befunden werden.
20. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Anzeigen nach § 105 Absatz 2
Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sowie
Anträge auf Genehmigung nach § 105 Absatz 5
BBG für Ruhestandbeamtinnen und Beamte, die
vor ihrem Ruhestand mit einer
sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraut wurden, sind seit
der Neuregelung des Bundesdisziplinargesetz
vom 20. Dezember 2023 (www.buzer.de/gesetz/1
6205/a305609.htm) bei den zuständigen
Behörden des Bundes eingegangen, und in wie vielen
Fällen wurde die Tätigkeit untersagt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 13. Oktober 2026
Die erfragten Fallzahlen werden statistisch für den Bund nicht erfasst
und sind auch nicht automatisch abrufbar. Um die erfragten Daten zu
ermitteln, müssten im Rahmen einer Ressortabfrage die Personalakten
sämtlicher Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandbeamter geprüft
werden, die von der Neuregelung des § 105 Absatz 2 Nummer 2 sowie
§ 105 Absatz 5 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) erfasst werden.
Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der
Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in
dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende
Ressortabfragen durch die Bundesregierung unter Einbeziehung der jeweiligen
Geschäftsbehörden, die umfangreiche Recherchen über vorhandene
Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar.
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21. Abgeordneter
Peter Felser
(AfD)
Wie viele Personen erhielten nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar bis
zum 31. August 2026 durch das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge eine positive
Entscheidung nach § 26 des Asylgesetzes (AsylG) in der
bis zum 11. Juni 2026 geltenden Fassung oder
eine Feststellung nach § 26 Absatz 2 AsylG in
Verbindung mit Artikel 23 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2024/1347 (bitte je Rechtsgrundlage
zum einen nach Schutzstatus der
stammberechtigten Person und zum anderen nach den jeweiligen
fünf Hauptherkunftsländern aufschlüsseln), und
wie viele nationale Visa zum Zwecke des
Familiennachzugs zu international Schutzberechtigten
wurden im selben Zeitraum durch deutsche
Auslandsvertretungen erteilt (bitte nach Schutzstatus
der Referenzperson sowie den fünf häufigsten
Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 15. Oktober 2026
Die Angaben zu den Entscheidungen des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) zum Familienasyl/Familienschutz können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Zeitraum:
Januar bis August 2026
Anerkennungen
als Asylberechtigte
(Familienasyl)
Anerkennungen
als Flüchtling
(Familienschutz)
Gewährung
von subsidiärem Schutz
(Familienschutz)
Gesamt 837 19.034 1.694
darunter
Afghanistan 644 15.249 19
Syrien 3 560 1.074
Eritrea 37 926 184
Irak 4 512 96
Somalia 48 490 73
Feststellungen nach § 26 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) in
Verbindung mit Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1347 werden
vom BAMF statistisch nicht erfasst.
Im genannten Zeitraum wurden an den deutschen Auslandsvertretungen
insgesamt 138 Visa für den Nachzug zum Asylberechtigten, 4.701 Visa
für den Nachzug zum anerkannten Flüchtling und 103 Visa für den
Nachzug zu einer Person mit subsidiärem Schutz erteilt.
Die Information zu den fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten kann in
offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit
dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im
vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.1
Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kam dort von Berechtigten eingesehen werden.
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ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur
Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage wäre dazu geeignet, die bilateralen Beziehungen zu belasten und
somit den Interessen der Bundesrepublik Deutschland Schaden zufügen.
22. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele afghanische Staatsangehörige, die
wegen einer oder mehrerer Straftaten rechtskräftig
verurteilt wurden, waren nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Stichtag 30. September 2026
vollziehbar ausreisepflichtig (bitte nach Personen
mit und ohne Duldung aufschlüsseln), und wie
viele dieser Personen befanden sich zu diesem
Stichtag in Straf- oder Abschiebungshaft?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Oktober 2026
Verurteilungen und Inhaftierungen von ausländischen Staatsangehörigen
liegen in der Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen
hierzu keine Statistiken vor.
23. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele afghanische Staatsangehörige ohne
strafrechtliche Verurteilung wurden im Jahr 2026
nach Afghanistan abgeschoben (bitte nach Datum
des jeweiligen Abschiebeflugs aufschlüsseln),
und nach welchen Kriterien werden vollziehbar
ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige
ohne strafrechtliche Verurteilung für künftige
Abschiebungen nach Afghanistan ausgewählt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Oktober 2026
Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode heißt es: „Nach
Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit
Straftätern und Gefährdern“ (Zeile 3045 bis 3046). Derzeit werden Personen
rückgeführt, für die ein gesteigertes Rückführungsinteresse vorhanden
ist. Der Fokus bei Rückführungen liegt daher bei männlichen
afghanischen Staatsangehörigen, die strafrechtlich und/oder polizeilich in
Erscheinung getreten sind, ohne sich jedoch hierauf zu beschränken.
Entscheidend ist die konkrete Einzelfallprüfung, ob die betreffende Person
vollziehbar ausreisepflichtig und die Rückführung rechtlich zulässig ist.
Über die Rückführung entscheiden die für den Vollzug des
Aufenthaltsrechts zuständigen Länder unter Berücksichtigung des jeweiligen
Einzelfalls.
Nach Kenntnis der Bunderegierung waren bis auf wenige Fälle alle
Personen, die 2026 nach Afghanistan abgeschoben wurde, zuvor
strafrechtlich in Erscheinung getreten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass
die Hoheit der Informationen bei den zuständigen Landesbehörden liegt
und entsprechend auch nur durch diese validiert werden kann. Ob die
Personen tatsächlich strafrechtlich verurteilt wurden oder ob trotz keinen
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übermittelten Informationen dennoch entsprechende strafrechtliche
Erkenntnisse vorliegen, kann abschließend nur von den zuständigen
Landesbehörden beurteilt werden.
24. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welcher Vereinbarung, Absprache oder
sonstigen Festlegung beruht die mir zugetragene
Praxis, keine afghanischen Staatsangehörigen mit
Verbindungen zur Terrororganisation „Islamischer
Staat“ (einschließlich ISKP) nach Afghanistan
abzuschieben (bitte Datum und beteiligte Stellen
angeben), und geht diese Praxis auf eine Forderung
oder Bedingung der Taliban zurück?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 16. Oktober 2026
Eine Vereinbarung o. Ä. im Sinne der Fragestellung mit den
afghanischen De-facto-Behörden besteht nicht. Darüber hinausgehende
Informationen zu vertraulichen Gesprächen können aus Gründen des
Staatswohls nicht – auch nicht eingestuft – übermittelt werden. Diese ließen
konkrete Rückschlüsse auf die Rückkehrzusammenarbeit mit den
afghanischen De-facto-Behörden zu. Die Herausgabe dieser Art von
Informationen wäre geeignet, die Bereitschaft zur Aufrechterhaltung oder
Verbesserung der Rückkehrkooperation zu verringern. Dies würde sich auf
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland und der Länder
nachteilig auswirken und somit die Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit
der Rückübernahme gefährden.
Die Bundesregierung ist zudem nicht zur Auskunftserteilung über nicht
abgeschlossene Planungs- oder Verhandlungsvorgänge verpflichtet. Dies
fällt in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Hierbei handelt
es sich um einen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-,
Beratungs- und Handlungsbereich, um die grundsätzliche Handlungs- und
Entscheidungsfähigkeit der Exekutive herbeizuführen (BVerfG Urteil
vom 17. Juli 1984 – 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83, BVerfGE 67, 100).
25. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über gezielte Versuche der Einflussnahme,
Infiltration oder Kontaktaufnahme durch Akteure der
organisierten Kriminalität bzw. der
Clankriminalität oder von Akteuren von Terrororganisationen
auf im Deutschen Bundestag vertretene Parteien
oder Mitglieder des Deutschen Bundestages vor,
und in wie vielen Fällen erfolgten hierzu konkrete
Sicherheitshinweise oder
Sensibilisierungsgespräche gegenüber betroffenen Mandatsträgern oder
Fraktionen jeweils in den letzten fünf Jahren
seitens der Sicherheitsbehörden des Bundes (www.w
elt.de/politik/deutschland/article6abb79313054d6
a0710a941a/berlin-neuer-aerger-fuer-die-linke-au
ch-mitglieder-des-barbakh-clans-auf-wahlpart
y.html)?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Oktober 2026
Der Bundesregierung ist bekannt, dass sowohl Extremisten als auch
Akteure der Organisierten Kriminalität (OK) Wahlempfehlungen
aussprechen. Wie bereits im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität
ausgeführt, wird unterschieden, ob eine generelle Einflussnahme stattfindet
oder ob Insiderhandlungen kriminelle Aktivitäten einer OK-
Gruppierung direkt ermöglichen bzw. fördern (s. hierzu S. 17 und 18 des
Bundeslagebildes OK 2025: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Statisti
kenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekrimina
litaet_node.html).
So wurden im Jahr 2025 13 Einflussnahmehandlungen durch Gruppen
der Organisierten Kriminalität im Tätigkeitsbereich Politik im Inland,
davon zwei auf Ebene der Bundespolitik, festgestellt. Im Bereich
Insiderhandlungen wurde 2025 eine Handlung im Tätigkeitsbereich Politik
im Inland, davon keine auf Ebene der Bundespolitik, festgestellt.
Eine Aufschlüsselung und Erfassung nach Art der Tätigkeit oder
Position der jeweils betroffenen Personen erfolgt nicht, der Bundesregierung
liegen daher keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor.
Seitens des Bundeskriminalamtes (BKA) erfolgte in den letzten fünf
Jahren eine Sensibilisierung im Sinne der Anfrage.
Eine darüber hinausgehende Auskunft im Sinne der Fragestellung muss
trotz der grundsätzlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen
Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls sowie zum
Schutz der Grundrechte Dritter unterbleiben. Es könnten Rückschlüsse
auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle
Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gezogen
werden. Eine Veröffentlichung der in Rede stehenden Informationen
würde den Kenntnisstand und die Arbeitsweise des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV) hier offenlegen.
Eine solche Auskunft könnte zur Entwicklung entsprechender
Abwehrstrategien führen und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV
erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die
Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen
Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.
Ferner kann eine Auskunft nicht erfolgen, da dem parlamentarischen
Auskunftsrecht der Schutz der Grundrechte Dritter gegenübersteht. Eine
entsprechende Auskunft wäre mit einer Offenbarung von Informationen
verbunden, die einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung bedeuten würde. Der Beantwortung der
Frage steht daher das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
(Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes [GG])
entgegen, das im Ergebnis einer sorgfältigen Güterabwägung dem
parlamentarischen Informationsanspruch vorgehen muss.
Nach sorgfältiger Abwägung der Informationsrechte des Deutschen
Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die
künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den
daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine
Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern
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wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem
Bekanntwerden die betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und
Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt
werden können. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften
Demokratie und die Gefährdung besonders gewichtiger
Individualrechtsgüter hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten
Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Dieses
Risiko kann wegen der Gefahren für das Staatswohl und bedeutende
Rechtsgüter der betroffenen Personen nicht in Kauf genommen werden.
Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber
dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
26. Abgeordneter
Steffen Janich
(AfD)
Hat die Bundesregierung vor Einbringung des
Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts in
den Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache
21/7868) eine oder mehrere externe Stellen mit
der juristischen Überprüfung der Frage beauftragt,
ob das Gesetz bei Inkrafttreten mit den Vorgaben
des Grundgesetzes übereinstimmt, und wenn ja,
wer hat diese Prüfung durchgeführt und mit
welchem Ergebnis?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 9. Oktober 2026
Nein, die Bundesregierung hat vor Einbringung des Gesetzes zur
Reform des Nachrichtendienstrechts in den Deutschen Bundestag keine
externe Stelle mit der juristischen Überprüfung beauftragt. Die
Bundesregierung prüft unter Beteiligung der Verfassungsressorts BMI und
BMJV Gesetzentwürfe grundsätzlich selbst auch am Maßstab des
Grundgesetzes, was auch in diesem Fall erfolgt ist.
27. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zu
antisemitischen Vorfällen in muslimischen bzw.
islamistischen Kontexten für die Zeit vor und
nach dem 7. Oktober 2023 vor, und inwieweit
befasst sie sich im Rahmen der Deutschen Islam
Konferenz mit Antisemitismus in diesen
Kontexten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Oktober 2026
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte
Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das
Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei
erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
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stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt.
Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden
politisch motivierte Straftaten durch die Länder „Themenfeldern“ (u. a.
dem Unterthemenfeld „Antisemitisch“ im Oberthemenfeld
„Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe
und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten
„Phänomenbereich“ (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse
Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet.
Zur Beantwortung der Fragestellung zieht die Bundesregierung die
Straftaten heran, die sowohl im Unterthemenfeld „Antisemitisch“ als
auch dem Oberthemenfeld „Islamismus/Fundamentalismus“ erfasst
wurden. Die Fallzahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden. Der Stichtag ist jeweils 31. Januar des Folgejahres.
Zeitraum Fälle
2022 16
01.01.2023 bis 06.10.2023 33
07.10.2023 bis 31.12.2023 331
2024 631
2025 670
Die Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus wird bereits seit
2011 im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz (DIK) bearbeitet. Seit
2019 befasst sich die DIK intensiver mit dem Thema. Der Fokus liegt
auf der Stärkung muslimischer Akteure im Kampf gegen
Antisemitismus, sowie auf der Stärkung des jüdisch-muslimischen Dialogs. Mit
Workshops, Fachveranstaltungen oder Konferenzen bietet die DIK hier
einen entsprechenden Rahmen, zudem werden Projekte im Themenfeld
gefördert. Die vielfältigen Erscheinungsformen und Facetten von
Antisemitismus können sich auch in muslimischen Communities zeigen.
Daher befasst sich die DIK gemeinsam mit Musliminnen und Muslimen,
Akteuren aus dem jüdischen Leben und den Kirchen sowie aus Politik,
Verwaltung und Wissenschaft mit Antisemitismus, etwa in
Austauschformaten und Projektförderungen. Aktuelle Entwicklungen wurden bei
der Bearbeitung des Themas stets berücksichtigt. Nach dem
Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 wurde deshalb auch im
Rahmen der DIK die Auseinandersetzung mit und die Diskussion von
Ansätzen zur Prävention von Antisemitismus nochmals verstärkt. Ein in
der Folge initiiertes DIK-Projekt der Bildungsstätte Anne Frank setzt
sich etwa mit der Zurückdrängung von Antisemitismus im Netz vor dem
Hintergrund des Nahostkonflikts auseinander. Zudem wurden neue
Ansätze zur Stärkung des jüdisch-muslimischen Dialogs als Beitrag zur
Antisemitismusprävention in die DIK-Förderung aufgenommen.
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28. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen
des Gutachtens der Konrad-Adenauer-Stiftung im
Hinblick auf die Voraussetzungen für ein
mögliches Verbotsverfahren der AfD, und inwieweit
trägt das heute veröffentlichte Gutachten der
Konrad-Adenauer-Stiftung dazu bei, die von
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angeführten
Erkenntnislücken im Hinblick auf die Prüfung
eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens zu
schließen (www.kas.de/de/monitor/detail/-/conten
t/das-demokratieverstaendnis-der-extremisten;
www.tagesspiegel.de/politik/die-fehlenden-erken
ntnisse-wie-alexander-dobrindt-die-prufung-eine
s-afd-verbotsverfahrens-ausbremst-1605440
4.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Oktober 2026
Die Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung ist der Bundesregierung
bekannt. In dieser geht es ausweislich der Einleitung am Beispiel der
Partei Alternative für Deutschland (AfD) um die Frage, wie Extremisten auf
die Demokratie blicken. Demnach wurde geprüft, ob ihr
Demokratieverständnis mit den Strukturprinzipien des Grundgesetzes vereinbar oder
als verfassungsfeindlich zu verstehen ist. Ausdrücklich sei dabei weder
die Frage nach der verfassungsschutzrechtlichen Einstufung der AfD als
gesichert extremistische Bestrebung oder als extremistischer
Verdachtsfall noch die Frage nach ihrer Verbotswürdigkeit im Sinne des Artikel 21
des Grundgesetzes (GG) gestellt worden.
Im Übrigen ist anzumerken, dass die Bundesregierung sich
grundsätzlich nicht zu Prozessen der internen Willensbildung äußert. Die
Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich nur auf bereits
abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verfahren und
Entscheidungsvorhaben einzugreifen (vgl. nur BVerfGE 137, 185, 234).
Insbesondere vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens vor dem
Verwaltungsgericht Köln versteht sich, dass die Bundesregierung und
das Bundesamt für Verfassungsschutz selbstverständlich im Rahmen
ihrer Zuständigkeiten fortwährend neue Erkenntnisse im Hinblick auf
eine Verfassungsfeindlichkeit der AfD prüfen.
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29. Abgeordnete
Maren Kaminski
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse
zum Vorgehen der Polizei bei einer Razzia am
27. September 2026 in Hannover im Zuge einer
Gedenkveranstaltung der kurdischen Community
in Hannover (https://taz.de/Polizeieinsatz-in-Hann
over/!6217165)– insbesondere vor dem
Hintergrund, dass vergleichbare Gedenkveranstaltungen
in anderen deutschen Städten und in der Türkei
ohne entsprechende Vorkommnisse stattfanden
und derzeit ein Friedensprozess zwischen
Vertretern der kurdischen Autonomiebewegung und der
türkischen Regierung läuft, und wenn ja, welche,
und ergreift sie eigene Maßnahmen, um diesen
Friedensprozess sowohl in Deutschland als auch
in der Türkei zu unterstützen und zu fördern, und
wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Oktober 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
Die Bundesregierung begrüßt den Lösungsprozess mit der Arbeiterpartei
Kurdistans (PKK), der eine historische Chance darstellt, den
jahrzehntelangen Konflikt zu beenden. Die Bundesregierung beobachtet den
Prozess aufmerksam und steht bereit, diesen zu unterstützen, wenn dies von
den Beteiligten gewünscht wird. Das seit 1993 bestehende
Betätigungsverbot der PKK in Deutschland besteht im Interesse der inneren
Sicherheit fort.
30. Abgeordneter
Rocco Kever
(AfD)
Wie hoch ist der Gesamtwert der von den
politischen Stiftungen in den vergangenen zehn Jahren
im Aus- und Inland erworbenen Immobilien, für
deren Erwerb Mittel aus dem Bundeshaushalt
eingesetzt wurden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 15. Oktober 2026
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zum derzeitigen
Gesamtwert der von den politischen Stiftungen in den vergangenen zehn Jahren
im Aus- und Inland erworbenen Immobilien, für deren Erwerb Mittel
aus dem Bundeshaushalt eingesetzt wurden, vor.
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31. Abgeordneter
Steffen Kotré
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung, nachdem sie in
ihrer Antwort vom 1. September 2026 auf die
Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache
21/7837 die Auffassung vertreten hat, die
sogenannte Third-Party-Rule stehe „grundsätzlich
auch innerhalb der Bundesregierung sowie im
Hinblick auf die Weitergabe von Informationen an
deutsche Strafverfolgungsbehörden“ entgegen,
und sich dabei auf den Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 2016 (Az.
2 BvE 2/15) gestützt hat, in dessen
Randnummer 166 es heißt, die Regel sei „nicht als ein
absolutes Verbot der Weitergabe von Informationen
zu verstehen, sondern als ein Verbot mit
Zustimmungsvorbehalt“ und den Empfängerstaat treffe
im Konfliktfall „eine Verpflichtung, sich um ein
Einverständnis zu bemühen“, hinsichtlich
derjenigen Erkenntnisse, deren Weitergabe sie unter
Berufung auf die Third-Party-Rule verweigert hat –
namentlich in der Antwort auf die Schriftliche
Frage 2 des Abgeordneten Dr. Harald Weyel auf
Bundestagsdrucksache 20/4141 sowie in der
Antwort zu den Fragen 3, 17, 18 und 51 der Großen
Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/12284 -, um ein solches
Einverständnis bemüht, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und wenn nein, aus welchen Erwägungen
hat sie davon abgesehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 15. Oktober 2026
Die Bundessicherheitsbehörden stehen im Rahmen der internationalen
Zusammenarbeit grundsätzlich in einem kontinuierlichen Austausch mit
den jeweiligen hinweisgebenden Stellen. Dies gilt auch für den
fragegegenständlichen Sachverhalt aus den in der Fragestellung genannten
Bundestagsdrucksachen. Dabei wird regelmäßig geprüft und abgestimmt, ob
und in welchem Maße Informationen freigegeben werden können. Die
Entscheidung über eine spezifische Freigabeanfrage für einen konkreten
Informationsbedarf erfolgt einzelfallbezogen. Bei dieser Prüfung werden
insbesondere Verwendungsbeschränkungen, die Sicherheitsinteressen
der hinweisgebenden Stelle (z. B. Quellenschutz) sowie die
Erfolgsaussichten einer Freigabe gewichtet. Die laufende Abstimmung dient
bereits dazu, Optionen für eine vollständige Freigabe zu prüfen. Zu den
von der Bundesregierung gegebenen Antworten auf die in der Frage
genannten Bundestagsdrucksachen gibt es keinen neuen Sachstand.
Die Bundesregierung verweist auch auf ihre Ausführungen in der
Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 17.
Februar 2023 auf Bundestagsdrucksache 20/5706.
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32. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Welche konkreten gesetzlichen, organisatorischen
oder statistischen Maßnahmen plant die
Bundesregierung zur Einführung einer bundesweit
einheitlichen, verfahrensbezogenen Erfassung der in
Ermittlungsverfahren der organisierten
Kriminalität vorläufig gesicherten und nach rechtskräftigem
Verfahrensabschluss tatsächlich eingezogenen
Vermögenswerte, und welchen Zeitplan sieht sie
hierfür vor?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Oktober 2026
In Ermittlungsverfahren der Organisierten Kriminalität vorläufig
gesicherte Vermögenswerte werden für die Erstellung des Bundeslagebildes
Organisierte Kriminalität für die durch das Bundeskriminalamt, die
Landeskriminalämter, die Bundespolizei und den Zoll gemeldeten Verfahren
bereits erfasst. Zu den nach Verfahrensabschluss tatsächlich
eingezogenen Vermögenswerten erfolgt keine polizeiliche statistische Erfassung.
Daneben werden sowohl in den Statistischen Berichten
„Staatsanwaltschaften“ (bis einschließlich 2021 Fachserie 10 Reihe 2.6 = „STA-
Statistik“), „Strafgerichte“ (bis einschließlich 2021 Fachserie 10 Reihe 2.3 =
„StP-/OWi-Statistik“) und „Strafverfolgung“ (bis einschließlich 2021
Fachserie 10 Reihe 3 = „Strafverfolgungsstatistik“), die jährlich von
dem Statistischen Bundesamt herausgegeben und öffentlich zugänglich
sind, Daten zu vermögensabschöpfenden Maßnahmen erhoben.
Entsprechend der Systematik der Berichte, bei denen es sich um
bundeseinheitliche Zusammenstellungen von Statistiken der Länder handelt, die über
die Art und den Umfang von Datenerhebungen entscheiden, ist eine
Zuordnung dieser Daten zur Organisierten Kriminalität nicht möglich.
33. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Nach welchen bundesweit einheitlichen Kriterien
werden Verdachtsfälle von Spionage, Sabotage
und sonstigen hybriden Bedrohungen in den
beiden vom Gemeinsamen Zentrum zur Abwehr
hybrider Bedrohungen (GAZ Hybrid) erstellten
Lagebildern erfasst und bewertet, und welche
Bundesbehörde trägt jeweils die fachliche
Verantwortung für deren Erstellung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Oktober 2026
Die Erfassung und Bewertung von Verdachtsfällen hybrider
Bedrohungen erfolgt durch die im Gemeinsamen Zentrum zur Abwehr hybrider
Bedrohungen (GAZ Hybrid) zusammen arbeitenden Behörden von Bund
und Ländern. Die Lagebilder werden in federführender Verantwortung
des Bundeskriminalamts (BKA) bzw. des Bundesamts für
Verfassungsschutz (BfV) unter Einbeziehung der im GAZ Hybrid beteiligten
Behörden von Bund und Ländern erstellt. Die Kriterien, nach denen
entsprechende Verdachtsfälle erfasst werden, richten sich nach dem jeweiligen
Zweck des Lagebildes. Die isolierte Betrachtung von Kriterien wäre bei
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der besonderen Dynamik des Phänomenbereichs nicht sachgerecht.
Fortlaufend neue Erscheinungsformen und veränderte Vorgehensweisen
machen eine kontinuierliche fachliche Prüfung erforderlich.
34. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
In wie vielen der dem Bundeskriminalamt für die
Jahre 2020 bis 2025 gemeldeten
Ermittlungsverfahren der organisierten Kriminalität wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte
deutscher Polizei-, Zoll- oder sonstiger
Sicherheitsbehörden als Tatverdächtige geführt, und inwieweit
werden entsprechende Erkenntnisse im Rahmen
der Erstellung der Bundeslagebilder „Organisierte
Kriminalität“ gesondert erfasst?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Oktober 2026
Im Rahmen der Erstellung des Bundeslagebildes Organisierte
Kriminalität (OK) werden Einflussnahme- und Insiderhandlungen erhoben. Eine
gesonderte Erfassung von Tatverdächtigen bezogen auf eine
Beschäftigung bei deutschen Polizei-, Zoll- oder sonstigen Sicherheitsbehörden
erfolgt dabei nicht, da grundsätzlich keine personenbezogenen oder
personenbeziehbaren Daten für die Erstellung des Bundeslagebildes
Organisierte Kriminalität erhoben werden.
Als Einflussnahme gelten Handlungen, bei denen sich OK-
Gruppierungen Personen bedienen, die in Anbetracht ihrer Zugangsmöglichkeiten
sowie ihres Wissens über innerbetriebliche Abläufe in der Lage sind, die
kriminellen Gruppierungen bewusst oder unbewusst zu unterstützen.
Dabei muss sich diese Unterstützung nicht direkt auf die kriminellen
Aktivitäten (Haupt-/Nebendelikte) beziehen. Im Jahr 2025 wurden
45 Einflussnahmehandlungen im Inland sowie 34
Einflussnahmehandlungen im Ausland im Tätigkeitsbereich Strafverfolgung/Justiz
festgestellt.
Als Insider werden Personen bezeichnet, die in Anbetracht ihrer
Zugangsmöglichkeiten sowie ihres Wissens über innerbetriebliche Abläufe
in der Lage sind, kriminelle Gruppierungen bewusst oder unbewusst zu
unterstützen. Im Gegensatz zur Einflussnahme zielt diese Unterstützung
ausschließlich direkt auf eine kriminelle Aktivität (Haupt-/Nebendelikte)
ab. Im Jahr 2025wurden dabei 24 Insiderhandlungen im Inland sowie
zehn Insiderhandlungen im Ausland im Tätigkeitsbereich
Strafverfolgung/Justiz festgestellt.
Weitere Informationen können dem Bundeslagebild Organisierte
Kriminalität 2025, Seiten 17 und 18 entnommen werden. Dieses ist auf der
Homepage des BKA abrufbar: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/
StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisierte
kriminalitaet_node.html.
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35. Abgeordneter
Max Lucks
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Überschneidungen sieht die
Bundesregierung zwischen der Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) und der Richtlinie (EU) 2022/2555 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein
hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der
Union, zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972
sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU)
2016/1148 (NIS-2-Richtlinie), und welche
Möglichkeiten zum Abbau von Bürokratie sieht die
Bundesregierung durch Einführung der NIS-2-
Richtlinie in das nationale Recht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 12. Oktober 2026
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die NIS-2-Richtlinie
unterscheiden sich in Rechtsnatur, Schutzzielen und Regelungsgehalt
grundsätzlich: Während die DSGVO den Schutz natürlicher Personen
bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Gegenstand hat,
verlangt die NIS-2-Richtlinie von den Mitgliedstaaten, Maßnahmenzur
Sicherstellung eines hohen gemeinsamen Cybersicherheitsniveaus in der
EU festzulegen, hat also im Kern den Schutz von Netz- und
Informationssystemen kritischer Einrichtungen zum Ziel.
Überschneidungen und damit mögliche Synergien können sich in der
Praxis zwar in Bezug auf die nach den jeweiligen Rechtsakten bzw.
deren nationale Umsetzungsgesetzen zu erfüllenden Pflichten ergeben,
soweit deren Anwendungsbereiche sich überschneiden. So sind
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter beispielweise nach Artikel 32
DSGVO dazu verpflichtet, geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen, während
Artikel 21 NIS-2-Richtlinie den Mitgliedstaaten auferlegt, wesentliche
und wichtige Einrichtungen zu verpflichten, geeignete und
verhältnismäßige technische, operative Maßnahmen zur Verhinderung bzw.
Minimierung von Risiken für die Sicherheit ihrer Netz- und
Informationssysteme zu ergreifen. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Schutzgüter
sind die Anforderungen jedoch nicht deckungsgleich und bleiben damit
parallel bzw. kumulativ zu beachten. Entsprechend gilt gemäß Artikel 2
Absatz 12 und 14 NIS-2-Richtlinie die Richtlinie unbeschadet der
DSGVO und erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten für die
Zwecke der Richtlinie im Einklang mit der DSGVO.
Nach Artikel 288 Absatz 3 Vertrag über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) sind Richtlinien für jeden Mitgliedstaat, an den
sie gerichtet sind, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich.
Artikel 5 der NIS-2-Richtlinie sieht jedoch lediglich eine
Mindestharmonisierung des Cybersicherheitsniveaus der Europäischen Union vor. Die
Mitgliedstaaten werden daher nicht daran gehindert, strengere nationale
Bestimmungen zu erlassen oder beizubehalten, sofern diese
Bestimmungen mit den Pflichten der Mitgliedstaaten nach dem Unionsrecht im
Einklang stehen.
Im Sinne einer bürokratiearmen Richtlinienumsetzung wurden die
Vorgaben der NIS-2-Richtlinie mit dem am 6. Dezember 2025 in Kraft
getretenen Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der
Bundesverwaltung im Bereich der Wirtschaft 1:1 umgesetzt.
36. Abgeordnete
Iris Nieland
(AfD)
Wie viele politische Beamte des Bundes wurden
seit dem 1. Januar 2010 für mehr als drei Monate
unter Wegfall der Besoldung beurlaubt, um
außerhalb der unmittelbaren Bundesverwaltung eine
hauptberufliche Tätigkeit auszuüben, und in wie
vielen dieser Fälle wurden die Zeiten der
Beurlaubung nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 des
Beamtenversorgungsgesetzes als ruhegehaltfähige
Dienstzeit berücksichtigt (bitte getrennt nach
Fällen mit Zahlung eines Versorgungszuschlags und
Fällen, in denen das Bundesministerium des
Innern eine Ausnahme von der Zahlung des
Versorgungszuschlags zugelassen hat aufführen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 15. Oktober 2026
Eine Beantwortung für den abgefragten Zeitraum ist mit einem
zumutbaren Aufwand nicht möglich.
Die erfragten Daten werden für den Bund nicht zentral erfasst. Eine
Beantwortung würde eine händische Auswertung der Personalakten aller
politischen Beamtinnen und Beamten des Bundes in allen Ressorts und
ihren Geschäftsbereichen für den Zeitraum von 16 Jahren erfordern. Für
Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der
Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser
Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende
Ressortabfragen durch die Bundesregierung unter Einbeziehung der jeweiligen
Geschäftsbehörden, die umfangreiche Recherchen über vorhandene
Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar.
37. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Unterstützungsleistungen hat
das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) auf Grundlage der
Kooperationsvereinbarung mit dem Land Berlin vom 8. Juli 2026
im Zusammenhang mit dem Angriff auf das
Berliner Landesnetz erbracht, und welche
Unterstützung wäre ohne die bestehende
Kooperationsvereinbarung rechtlich nicht möglich gewesen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 12. Oktober 2026
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat das
Land Berlin im Zusammenhang mit dem Angriff auf das Berliner
Landesnetz im Bereich der Vorfallsreaktion unterstützt. Diese umfasst
grundsätzlich alle Maßnahmen, die zur Wiederherstellung der Sicherheit
oder Funktionsfähigkeit des betroffenen informationstechnischen Sys-
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tems erforderlich sind. Die Definition ist weit, da die Unterstützung im
Einzelfall unterschiedlich ausfallen kann. Vorliegend gehörten
insbesondere folgende Maßnahmen dazu:
1. Fachliche Beratung und Unterstützung des Notfallstabes Berlin bei
der Lagebewältigung durch Verbindungspersonen auch vor Ort,
2. Regelmäßiger Austausch mit CERT Berlin und Landeskriminalamt
(LKA) Berlin zum Tätervorgehen, Datenveröffentlichungen, Daten-
Auswertungsansätze zur Gefahrenabwehr,
3. Forensische Analyse ausgewählter Artefakte und technisch fachliche
Beratung anlassbezogen auf Expertenebene.
Kooperationsvereinbarungen dienen dazu, die auf Basis des bestehenden
Rechtsrahmens mögliche Zusammenarbeit zu strukturieren und auch zu
konkretisieren. Dies führt nicht zuletzt zu Effizienzgewinnen, die gerade
im Bereich der Vorfallsbearbeitung, wenn schnelles Handeln geboten ist,
entscheidend sein können.
38. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Nutzen deutsche Sicherheitsbehörden im
Verantwortungsbereich der Bundesregierung Produkte
der Firma Oxygen Forensics bzw. haben sie diese
nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt (bitte
ggf. nach Behörde und Nutzungszeitraum
aufschlüsseln), und wie bewertet die
Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Behörden
jüngste Erkenntnisse, nach denen erhebliche
Zweifel bezüglich der Integrität der Firma
bestehen (vgl. exemplarisch https://cybernews.com/
security/us-department-of-war-oxygen-forensics-r
ussia-linked-fsb/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 12. Oktober 2026
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der
widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gekommen, dass eine Beantwortung
der Schriftlichen Frage – auch in eingestufter Form – nicht erfolgen
kann. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders
hohem Maße das Staatswohl berühren. Das verfassungsmäßig verbürgte
Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von
Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen
zählen.
Würden Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei (BPOL),
Zollkriminalamt (ZKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV),
Bundesnachrichtendienst (BND) und die Zentrale Stelle für Informationstechnik im
Sicherheitsbereich (ZITiS) Angaben über eine mögliche
Zusammenarbeit mit Dritten machen, wären Rückschlüsse auf die konkreten
Aufgaben, Themen und Projekte der genannten Behörden möglich. Eine
Offenlegung der hier angeforderten Informationen birgt daher die konkrete
Gefahr, dass Einzelheiten zu der Methodik und zu besonders
schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten der genannten Behörden bekannt
würden, infolgedessen sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure
Rückschlüsse auf die konkreten Vorgehensweisen und Methoden der ge-
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nannten Behörden ziehen könnten. Eine solche Auskunft könnte zur
Entwicklung entsprechender Abwehrstrategien führen und somit die
Aufgabenerfüllung von BKA, BPOL, ZKA, BfV, BND und ZITiS
erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die
Funktionsfähigkeit der genannten Behörden nachhaltig beeinträchtigen
und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland bedeuten.
Für den BND gilt des Weiteren: Die Beantwortung der hier
gegenständlichen Frage berührt Grundrechte Dritter, was negative Auswirkungen
auf die Kooperationsbereitschaft dem BND gegenüber haben würde.
Dritte arbeiten mit dem BND nur unter der Voraussetzung zusammen,
dass eine mögliche Zusammenarbeit mit ihnen nicht – auch nicht
mittelbar – preisgegeben, sondern absolut vertraulich behandelt wird. Wird
dieses Vertrauensverhältnis verletzt, ist es zukünftig weitaus schwieriger,
Dritte von einer Zusammenarbeit mit dem BND zu überzeugen. Dies
hätte für den BND eine höchst folgenschwere Einschränkung der
Informationsgewinnung zur Folge, wodurch der gesetzliche Auftrag des
BND, die Sammlung und Auswertung von Informationen über das
Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die
Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über den
Bundesnachrichtendienst (BNDG)), nicht mehr sachgerecht erfüllt werden
könnte. Die Gewinnung und Auswertung auslandsspezifischer
Informationen durch den BND ist jedoch für die Sicherheits- und Außenpolitik
der Bundesrepublik Deutschland unerlässlich. Würde der BND in seinen
Möglichkeiten der Informationsgewinnung beeinträchtigt, drohten
empfindliche Informationslücken im Hinblick auf die Sicherheitslage der
Bundesrepublik Deutschland.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen
bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde im
vorliegenden Fall nicht ausreichen, um der erheblichen Sensibilität der
angeforderten Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die
Aufgabenerfüllung von BKA, BPOL, ZKA, BfV, BND und ZITiS
ausreichend Rechnung zu tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die
Fähigkeiten und Arbeitsweisen der genannten Behörden so detailliert,
dass eine Bekanntgabe auch gegenüber nur einem begrenzten
Empfängerkreis ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Schon bei
dem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Informationen wäre kein
Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung mehr
möglich.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht
wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung
zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird,
weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts
zu werten.
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39. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Wie reagiert die Bundesregierung bei
Sicherheitsvorfällen im Zusammenhang mit relevanten
Geheimnisträgern, wie z. B. im Fall der privaten
Handynutzung des BND-Vizepräsidenten Dag
Baehr nach einem Datenleak berichtet wird, und
wie geht die Bundesregierung für eine
Gewährleistung der (Daten)sicherheit vor (bitte ausführen
u. a. im Hinblick auf Meldeketten und -fristen,
vgl. www.n-tv.de/politik/Sicherheitsrisiko-Vize-d
es-BND-nutzte-geleakte-Handynummer-jahrelan
g-id31372883.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 15. Oktober 2026
Personen, die zum Zugang zu Verschlusssachen befugt sind, müssen die
Verschlusssachenanweisung (VSA) einhalten. Bei
Geheimschutzvorkommnissen werden im Einzelfall die erforderlichen Maßnahmen
ergriffen. Der genannte Personenkreis wird darüber belehrt, dass bei
Verstößen gegen die Geheimschutzvorschriften disziplinär- oder
arbeitsrechtliche Maßnahmen und eine strafrechtliche Ahndung drohen.
Für die Erledigung dienstlicher Aufgaben sind dienstliche Hard- und
Softwarekomponenten zu verwenden, für die die Mindestanforderungen
des BSI zum Schutz der in der Bundesverwaltung verarbeiteten
Informationen nach § 44 BSI-Gesetz gelten. Die Nutzung privater IT für diese
Zwecke ist grundsätzlich unzulässig. Die Sicherheit privater Endgeräte
ist grundsätzlich durch den Besitzer des jeweiligen Gerätes
sicherzustellen.
40. Abgeordnete
Jamila Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung den Beschluss der UN-
Generalversammlung (https://news.un.org/en/stor
y/2026/09/1168284) zur „Equal Earth Map“ für
alle internen und externen Darstellungen der Welt
umzusetzen, und wenn ja, wie, und wird sie die
Mercator Karte in allen Einrichtungen und
Unterlagen des Bundes abschaffen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 12. Oktober 2026
Die UN-Resolution lenkt den Blick auf ein grundlegendes Thema der
Kartographie: Jede Abbildung der gekrümmten Erdoberfläche auf eine
Ebene ist mit Verzerrungen verbunden. Welche Kartenprojektion
geeignet ist, hängt deshalb vom jeweiligen Verwendungszweck ab.
Flächentreue Projektionen wie Equal Earth sind besonders geeignet,
wenn Größenverhältnisse dargestellt werden sollen. Für andere
Anwendungen können andere Projektionseigenschaften entscheidend sein.
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die „Equal Earth Map“ für alle
internen und externen Darstellungen der Welt umzusetzen. Die vom
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) als zentralem Geo-
Dienstleister des Bundes produzierten Weltkarten nutzen die Winkel-
Tripel-Projektion, eine vermittelnde modifizierte azimutale Projektion für
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Weltkarten. Für Karten mit kleinem Maßstab weist diese Projektion eine
der geringsten mittleren Maßstabs- und Flächenverzerrungen auf. Sie
wird z. B. seit 1998 von der National Geographie Society für allgemeine
Weltkarten verwendet.
41. Abgeordnete
Carina Schießl
(AfD)
Wie viele Straftaten wurden durch die
Bundespolizei am Bahnhof Regensburg in den Jahren
2014 und 2025 registriert, und wie verteilen sich
diese Fälle auf die sechs häufigsten
Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 14. Oktober 2026
Die statistischen Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik (PES) der
Bundespolizei lassen eine zuordenbare Auswertung der festgestellten
Straftaten und Tatverdächtigen in Bezug auf Bahnhof Regensburg erst
mit Beginn des Berichtsjahres 2019 zu.
Unter Berücksichtigung der zuvor getätigten Erläuterungen sind die
statistischen Daten im Sinne der Fragestellung den nachfolgenden
Übersichten zu entnehmen.
Festgestellte Straftaten am Bahnhof Regensburg
Jahr Anzahl
2025 1.444
2025
Staatsangehörigkeit Anzahl der bekannt gewordenen
Tatverdächtigen
deutsch 517
tunesisch 111
syrisch 74
rumänisch 46
polnisch 39
ukrainisch 31
Die statistischen Daten generieren sich aus der PES der Bundespolizei.
Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder
notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig ändern.
42. Abgeordnete
Hanna Steinmüller
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die
Bundesregierung bei der Erarbeitung des im
Koalitionsausschuss vom 2. Juli 2026 vereinbarten
Bundesgesetzes zur Verhinderung von
Vergesellschaftungen privater Mietwohnungsbestände auf
Länderebene (sog. Vergesellschaftungsverbot), und für
wann genau plant das federführende
Bundesministerium die Einleitung der offiziellen
Verbändeanhörung sowie die anschließende
Kabinettsbefassung?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 12. Oktober 2026
Die Abstimmungsprozesse innerhalb der Bundesregierung zu einem
Vorhaben, das den Schutz von Investitionen und Vertrauen in den
privaten Wohnungsbau in der Bundesrepublik Deutschland bezweckt, dauern
noch an.
43. Abgeordneter
Dr. Christian
Wirth
(AfD)
Wie und wann sind die beiden Tatverdächtigen
Ibrahim A. und Nuri A. nach Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung eingereist (https://j
ungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/bundesa
nwaltschaft-laesst-is-kaempfer-und-kriegsverbrec
her-festnehmen/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 12. Oktober 2026
Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den in der Frage genannten
Personen um Beschuldigte in zwei unterschiedlichen
Ermittlungsverfahren handelt. Das gegen Nuri A. geführte Ermittlungsverfahren wurde
durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an eine
Landesstaatsanwaltschaft abgegeben. Zu Ermittlungsverfahren, die in
Zuständigkeit der Länder geführt werden, erteilt die Bundesregierung
aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte.
Ibrahim A. reiste eigenen Angaben zufolge im Juni 2022 auf dem
Landweg in die Bundesrepublik Deutschland ein.
44. Abgeordneter
Ulrich von Zons
(AfD)
Soll vor dem Hintergrund des Entwurfs zur
Reform der Nachrichtendienste künftig sichergestellt
werden, dass Betroffene von einem heimlichen
Betreten ihrer Wohnung erfahren und damit in die
Lage versetzt werden, nachträglich gerichtlichen
Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können,
und wenn ja, wie, und wenn nein, hält die
Bundesregierung einen solchen Gesetzesvollzug für
verfassungsgemäß (bitte begründen, vgl. www.lt
o.de/recht/hintergruende/h/bnd-verfassungsschut
z-gesetz-entwurf-bmi-ueberwachung-
befugnissedatenschutz-kontrolle)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 12. Oktober 2026
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des
Nachrichtendienstrechts liegt dem Deutschen Bundestag als Bundestagsdrucksache
21/7868 vor. Der dort als Artikel 1 enthaltene Entwurf eines neuen
Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) regelt in § 35 BVerfSchG-E
die Mitteilung an betroffene Personen im Falle des heimlichen Betretens
von Wohnungen. § 35 Absatz 1 Satz 1 BVerfSchG-E knüpft dabei mit
dem Verweis auf § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BVerfSchG-E an die
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Regelung an, die für das heimliche Betreten von Wohnungen sogar
bereits vorab eine unabhängige Rechtmäßigkeitskontrolle (gerichtsähnlich
durch den unabhängigen Kontrollrat) vorsieht.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
45. Abgeordneter
Torben Braga
(AfD)
Ist die Bundesregierung von der Regierung des
Vereinigten Königreichs oder der Regierung der
Vereinigten Staaten von Amerika über die
Gefährdungslage unterrichtet worden, die Anfang
Oktober 2026 zum Abzug der auf dem Stützpunkt
Royal Air Force Fairford stationierten Bomber
geführt hat, und welche Folgerungen zieht sie
daraus für die Gefährdungsbeurteilung eigener
Einrichtungen bzw. der Einrichtungen der
Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik
Deutschland (vgl. www.zeit.de/politik/ausland/2026-10/us
a-b-1-bomber-grossbritannien-raf-fairford-
irangxe)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 13. Oktober 2026
Die Bundesregierung steht mit den USA sowie mit dem Vereinigten
Königreich im engen Austausch zu Sicherheitsfragen. Die
Sicherheitsvorkehrungen für Einrichtungen der Bundeswehr sowie für
Liegenschaften von in Deutschland stationierten Streitkräften werden kontinuierlich
an die Gefährdungslage angepasst.
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46. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Wie viele nationale Visa wurden an der deutschen
Botschaft in Moskau seit 2022 an russische
Staatsangehörige erteilt (bitte nach Jahren und
Aufenthaltszwecken – Ausbildung und Studium;
Erwerbstätigkeit; völkerrechtliche, politische und
humanitäre Gründe; familiäre Gründe –
differenzieren; falls diese Zahlen nach Auffassung der
Bundesregierung nur in eingestufter Form
erfolgen können, bitte ich, dies nachvollziehbar zu
begründen), und bezieht sich das Drängen der
Bundesregierung gegenüber anderen EU-Staaten,
weniger Visa an russische Staatsangehörige
auszustellen (www.tagesspiegel.de/politik/dpa-deutsc
hland-drangt-eu-zu-visabeschrankungen-fur-russi
sche-urlauber-16009958.html), lediglich auf
Schengenvisa bzw. Urlaubreisen oder will die
Bundesregierung auch darauf hinwirken, dass
EU-weit bzw. auch in eigener Zuständigkeit
weniger nationale Visa an russische Staatsbürger erteilt
werden, etwa auch für Studierende, aus
humanitären/familiären Gründen, im Bereich des
Kulturaustauschs usw. (bitte erläutern)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 15. Oktober 2026
Die deutsche Botschaft Moskau hat in den Jahren 2022 bis 2026 (Stand:
9. Oktober 2026) nationale Visa in folgender Anzahl erteilt:
Anzahl der von der Botschaft Moskau erteilten nationalen Visa (ohne humanitäre Aufnahme,
Resettlement)
Aufenthaltszweck Kalenderjahr
2022 2023 2024 2025 2026
Familiennachzug 5.421 2.555 2.534 1.531 968
Studium 1.255 1.448 1.252 932 606
Sprachkurs 108 146 112 95 69
Schüleraustausch 16 16 17 9 6
Erwerbstätigkeit 4.548 1.748 910 680 341
Jüdische Zuwanderung 142 199 224 139 60
Aussiedler 1.216 1.201 707 2.243 1.299
Sonstige Aufenthaltszwecke 224 289 269 206 168
Summe 12.930 7.602 6.025 5.835 3.517
Die Zahl der erteilten Visa im Rahmen der humanitären Aufnahme/des
Resettlements lassen aufgrund der Anzahl Rückschlüsse auf Einzelfälle
zu, wodurch ein Risiko von Grundrechtsverletzungen der betroffenen
Personen besteht. Nach gründlicher Abwägung des parlamentarischen
Informationsinteresses und des Grundrechtsschutzes Dritter in diesem
Fall können die Informationen daher nur eingestuft als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ gesondert an den Bundestag übermittelt werden.2
2 Das Auswärtige Amt hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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Seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen
die Ukraine setzt sich die Bundesregierung im Kreis der Schengen-
Mitgliedstaaten für eine einheitlich restriktive Visumpolitik gegenüber
Russland ein. In Einklang mit den EU-Leitlinien erteilen deutsche
Auslandsvertretungen russischen Antragstellenden Schengen-Visa nur unter
engen Voraussetzungen und in der Regel nur noch zur einfachen
Einreise mit kurzer Gültigkeitsdauer. Dies ist notwendig, da der russische
Angriffskrieg und russische hybride Aktivitäten eine Bedrohung für die
Sicherheit und die öffentliche Ordnung der EU und ihrer Mitgliedstaaten
darstellen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass
Sicherheitsinteressen ökonomische Interessen klar überwiegen. Die Bundesregierung
dringt auf eine signifikante Veränderung der Visumerteilungspraxis und
steht dazu mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen
Kommission in intensivem Austausch. Für humanitäre Sonderfälle
gelten Sonderregelungen.
Ein Hinwirken darauf, dass EU-weit weniger nationale Visa an russische
Staatsbürger erteilt werden, ist nicht beabsichtigt; die
Erteilungsvoraussetzungen richten sich hier nach nationaler Gesetzgebung.
47. Abgeordnete
Katrin Fey
(Die Linke)
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung als Konsequenz aus ihrer in
Bundestagsdrucksache 21/7703 geäußerten Auskunft,
dass ihr zur praktischen Umsetzung und zu den
Kontrollmechanismen des EU-Marokko-
Abkommens hinsichtlich der Herkunft von Waren aus der
Westsahara bislang keine eigenen Erkenntnisse
vorliegen, insbesondere zur Schließung dieser
Informationslücke, und auf Basis welcher
spezifischen Weisungen überprüft der deutsche Zoll
derzeit im Importalltag die Einhaltung dieser
Vorgaben?“
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 15. Oktober 2026
Mit Beschluss (EU) 2025/2022 des Rates vom 2. Oktober 2025,
veröffentlicht im Amtsblatt L 2025/2022 vom 3. Oktober 2025, wurde ein
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen
Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits
veröffentlicht. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass die Identifizierung der
Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara, die der Kontrolle der
Zollbehörden des Königreichs Marokko unterliegen, durch Verweis auf die
Ursprungsregion in den vorgesehenen Ursprungsnachweisen ermöglicht
wird. Derartige Ursprungsnachweise unterliegen bei der Einfuhr zu
Präferenzbedingungen der risikoorientierten Kontrolle der nationalen
Einfuhrzollbehörden.
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48. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den vom Internationalen Strafgerichtshof
veröffentlichten Haftbefehlen wegen Verbrechen
gegen die Menschlichkeit gegen den
Bildungsminister Habibullah Agha und den
Hochschulminister Neda Mohammad Nadim (DIE ZEIT, 5.
Oktober 2026) für ihre Kontakte mit Vertretern der
Taliban, und welche Maßnahmen hat sie ergriffen,
um sicherzustellen, dass die Gesuchten bei einer
Einreise in den Schengen-Raum festgenommen
und an den Gerichtshof überstellt werden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 16. Oktober 2026
Die Bundesregierung führt keine Gespräche mit den in der Frage
genannten Personen.
Die Bundesregierung hat die Veröffentlichung der oben genannten
Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) zur Kenntnis
genommen. Sie wird die innerstaatlichen Schritte prüfen.
49. Abgeordneter
Dr. Ingo Hahn
(AfD)
Welche konkreten außen-, sicherheits-,
wirtschafts- und machtpolitischen Interessen verfolgt
die Bundesregierung mit der umfangreichen
finanziellen und militärischen Unterstützung der
Ukraine, und wie rechtfertigt sie die damit
verbundenen erheblichen Belastungen für die
deutschen Steuerzahler und die mögliche
Verlängerung bzw. Verschärfung des Krieges gegenüber
den Zielen eines verantwortungsvollen Umgangs
mit Steuergeldern und einer möglichst schnellen
Beendigung des Krieges?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 14. Oktober 2026
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die sicherheitspolitischen
Kosten eines militärischen Siegs Russlands über die Ukraine in dem
völkerrechtswidrigen Krieg Russlands die Kosten der Unterstützung der
Ukraine in ihrer jetzigen Form deutlich übersteigen würden. Sie wird die
Ukraine daher auch weiterhin politisch, finanziell, humanitär, zivil und
militärisch unterstützen, solange es nötig ist.
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50. Abgeordneter
Steffen Kotré
(AfD)
Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund,
dass sie auf die Mündliche Frage 52 des
Abgeordneten Eugen Schmidt (Plenarprotokoll 20/78 vom
18. Januar 2023) mitgeteilt hat, sie habe eine
Teilnahme an der 9144. Sitzung des Sicherheitsrats
der Vereinten Nationen vom 30. September 2022
nach Regel 37 der Vorläufigen Geschäftsordnung
nicht beantragt, weil hierfür angesichts der
Unterrichtung durch Dänemark und Schweden vom
29. September 2022 keine Veranlassung
bestanden habe, eine Teilnahme an den beiden weiteren
Sitzungen des Sicherheitsrats zu demselben
Gegenstand am 21. Februar 2023 und am 27. März
2023 beantragt oder erwogen, und, soweit dies
nicht geschehen ist, aus welchen Gründen nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 14. Oktober 2026
Für die 9266. Sitzung sowie für die 9295. Sitzung des VN-
Sicherheitsrats hat die Bundesregierung keine Teilnahme nach Regel 37 der
Vorläufigen Geschäftsordnung des Sicherheitsrats beantragt, weil es dafür
keine Veranlassung gab.
Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Mündliche Frage 52 des
Abgeordneten Eugen Schmidt (Plenarprotokoll 20/78 vom 18. Januar 2023)
verwiesen.
51. Abgeordnete
Charlotte Antonia
Neuhäuser
(Die Linke)
Nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort
auf meine Schriftliche Frage 51 auf
Bundestagsdrucksache 21/8312 weder die Frage nach den ihr
bekannten Personen und Entitäten noch die Frage
nach der Anforderung von Informationen aus den
vertraulichen Dossiers beantwortet hat, welche
der im Bericht der unabhängigen internationalen
Fact-Finding-Mission der Vereinten Nationen für
Sudan vom 1. September 2026 (A/HRC/63/23)
identifizierten Personen und Entitäten, die an der
Unterstützung der Rapid Support Forces (RSF)
durch transnationale Netzwerke mit Verbindungen
zu den Vereinigten Arabischen Emiraten beteiligt
sind, sind der Bundesregierung bekannt (bitte
namentlich benennen), und hat die Bundesregierung
bei der Fact-Finding-Mission Informationen aus
den von dieser geführten vertraulichen Dossiers
über die identifizierten Personen und Entitäten
angefordert, und falls nein, bitte begründen
(Punkt 12, A/HRC/63/23; www.ohchr.org/sites/de
fault/files/documents/hrbodies/hrcouncil/
sessionsregular/session63/advance-versions/a-hrc-63-23-a
uv.pdf)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 16. Oktober 2026
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort vom 30. September
2026 auf Ihre Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 21/8312.
Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit der unabhängigen
internationalen Fact-Finding-Mission der Vereinten Nationen. Die
Erkenntnisse der Mission werden von der Bundesregierung in ihren
Aktivitäten zur Bekämpfung der Straflosigkeit in Sudan berücksichtigt.
Detaillierte Informationen über den veröffentlichten Bericht hinaus wurden
seitens der Fact Finding Mission nicht zur Verfügung gestellt.
52. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Arbeitet das Sekretariat der Wirtschafts-
Arbeitsgruppe zu Syrien nach wie vor in Berlin, und hat
sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu
gebildet, wie hoch die Wiederaufbaukosten in
Syrien sind (wenn ja, bitte auch angeben, in
welcher Höhe sich Deutschland daran nach
Auffassung der Bundesregierung beteiligen soll; vgl.
www.sueddeutsche.de/politik/buergerkrieg-in-syri
en-planen-fuer-die-stunde-null-1.1457091)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 12. Oktober 2026
Den Bedarf für den Wiederaufbau Syriens beziffert die Weltbank auf
rund 200 Mrd. Euro. Diese massiven Herausforderungen kann die
syrische Regierung nicht allein mit der Hilfe internationaler Geber
stemmen. Entscheidend für den Erfolg des Wiederaufbaus sind aus Sicht der
Bundesregierung politische Stabilität und wirtschaftliches Wachstum.
Deshalb müssen in Syrien schnell die Bedingungen geschaffen werden,
die private Investitionen – auch aus Deutschland – begünstigen. Dies
war eines der zentralen Themen der ersten Sitzung des gemeinsamen
Ausschusses zur Umsetzung des deutsch-syrischen Aktionsplans im Juli
diesen Jahres.
Das Sekretariat der Arbeitsgruppe Wirtschaftlicher Wiederaufbau der
Freundesgruppe des syrischen Volkes besteht nicht mehr.
53. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Wie wird eine konsequente Umsetzung der
Dienstanweisung zum Umgang mit Gendern im
Auswärtigen Amt sichergestellt, ohne
Verzögerungen im Verfahrensablauf zu verursachen, und
wie werden potenzielle Verzögerungen im
Verfahrensablauf, wie mutmaßlich in Abteilungen des
Auswärtigen Amts geschehen, im Rahmen der
Dienstaufsicht behandelt (vgl. www.bild.de/politi
k/inland/sabotage-vorwurf-wadephul-mitarbeiteri
nnen-treten-in-gender-streik-6aaea936708e760b5
e06445f)?
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Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 14. Oktober 2026
Die Bundesregierung hat die Berichterstattung zur Kenntnis genommen.
Die Berichterstattung ist falsch. Im Übrigen äußert sich die
Bundesregierung nicht zu hypothetischen Fragestellungen.
54. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Teilt die Bundesregierung die vom heutigen
Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David
Wadephul vor seinem Amtsantritt im Jahr 2025 in
einem Gespräch mit einem russischen Komiker-
Duo, bei dem sich dieses als Mitarbeiter der
ukrainischen Präsidialverwaltung ausgab, geäußerte
Einschätzung, Russland werde unabhängig vom
Ausgang des Krieges „für uns immer ein Feind
sein“ (Übersetzung der Aussage im englischen
Original: „However the war with Russia will end,
Russia will always be an enemy for us and a
danger for our European security.“), und wenn ja, wie
vereinbart sie diese Aussage mit ihrem erklärten
Ziel einer möglichen Rückkehr zu konstruktiven
deutsch-russischen Beziehungen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 14. Oktober 2026
Bundesminister Dr. Johann Wadephul hat seit seinem Amtsantritt im
Mai 2025 in einer Vielzahl von öffentlichen Stellungnahmen sehr klar
die Politik der Bundesregierung gegenüber Russland und die Haltung
der Bundesregierung zum völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands
gegen die Ukraine dargestellt, zuletzt nach seinem Gespräch mit dem
russischen Außenminister Lawrow am Rande der VN-
Generalversammlung in New York (www.zdfheute.de/politik/wadephul-interview-treffe
n-lawrow-ukraine-krieg-russland-100.html).
Demnach ist Deutschland zu konstruktiven Gesprächen mit Russland
bereit, sofern Russland eine ernsthafte Bereitschaft zeigt, von seinem
Krieg gegen die Ukraine abzulassen und seine völkerrechtswidrige
Aggression zu beenden.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
55. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Welche Mengen an
Schaumlöschmittelkonzentraten und gebrauchsfertigen Löschmitteln mit einer
PFAS-Gesamtkonzentration (PFAS = per- und
polyfluorierte Alkylverbindungen) von mindestens
einem Milligramm je Liter befanden sich zum
30. September 2026 im Bestand der Bundeswehr
(bitte getrennt in Litern angeben), und welche
Fristen sieht die Bundesregierung für die
Umstellung dieser Bestände auf fluorfreie Alternativen
zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/1988
vor (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/A
LL/?uri=OJ:L_202501988)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 12. Oktober 2026
Zum Stichtag befanden sich insgesamt 132.020 Liter
Schaummittellöschkonzentrat und 225.000 Liter gebrauchsfertige Lösung im Bestand
der Bundeswehr.
Die Fristen zur Umstellung der Löschmittel auf PFAS-freie Alternativen
ergeben sich aus der in der Frage referenzierten Verordnung.
56. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Für wie viele Einsatzorte der Bundeswehr ist nach
dem zum Zeitpunkt der Beantwortung
vorliegenden Stand ab dem 23. Oktober 2026 ein
Managementplan für PFAS-haltige Feuerlöschschäume
nach der Verordnung (EU) 2025/1988
erforderlich, und für wie viele dieser Einsatzorte liegt
bereits ein entsprechender Managementplan vor
(https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?
uri=OJ:L_202501988)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 12. Oktober 2026
Grundsätzlich ist an allen Orten, an denen PFAS-haltige Löschmittel
vorgehalten werden, ein entsprechender Managementplan zu erstellen.
Im Übrigen ist für Schriftliche Fragen nach der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen.
Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene
oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. In der Kürze
der Bearbeitungszeit der Schriftlichen Frage ist es nicht möglich, die
Antworten sämtlicher nachgeordneten Bereiche einzuholen.
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57. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Mit welchen zusätzlichen Gesamtkosten rechnet
die Bundesregierung bis Ende 2030 für den
Austausch und die Entsorgung PFAS-haltiger
Feuerlöschschäume sowie die erforderliche Reinigung
oder Umrüstung der Löschanlagen der
Bundeswehr zur Umsetzung der Verordnung (EU)
2025/1988, und welche Haushaltsmittel sind
hierfür im Jahr 2026 veranschlagt beziehungsweise
für 2027 vorgesehen (https://eur-lex.europa.eu/leg
al-content/DE/ALL/?uri=OJ:L_202501988)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 12. Oktober 2026
Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der
Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in
dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. In der Kürze der
Bearbeitungszeit der Schriftlichen Frage ist es nicht möglich, die
Antworten sämtlicher nachgeordneten Bereiche einzuholen.
58. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Welche konkreten Maßnahmen hat die
Bundeswehr zur Umsetzung der ab dem 23. Oktober
2026 geltenden Anforderungen der Verordnung
(EU) 2025/1988 an die Verringerung von PFAS-
Freisetzungen sowie die getrennte Sammlung und
angemessene Behandlung PFAS-haltiger
Löschmittelreste und Abwässer getroffen (https://eur-le
x.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=OJ:L_20
2501988)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 12. Oktober 2026
Die Bundeswehr hat die Verwendung von PFAS-haltigen Löschmitteln
auf die Bereiche beschränkt, in denen bislang technisch und aus
Gründen der Sicherheit keine Substitution möglich war. Für diese Bereiche
werden marktverfügbare Produkte getestet, um auch insoweit möglichst
auf PFAS-freie Ersatzprodukte umzurüsten.
In Bereichen, in denen noch PFAS-haltige Stoffe als Abfälle anfallen,
werden diese gemäß geltenden Vorgaben gesammelt und fachgerecht
entsorgt.
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59. Abgeordneter
Torben Braga
(AfD)
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung
und die ihr nachgeordneten Sicherheitsbehörden
seit dem 28. Februar 2026 über Ausspähungen,
Anschlagsvorbereitungen oder sonstige
Gefährdungshandlungen zum Nachteil von
Einrichtungen der Stationierungsstreitkräfte und der
Bundeswehr in der Bundesrepublik Deutschland
erlangt, die der Islamischen Republik Iran oder in
deren Auftrag handelnden Personen zugerechnet
werden, und welche zusätzlichen
Schutzmaßnahmen sind daraufhin veranlasst worden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 13. Oktober 2026
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu dem Schluss
gekommen, dass die erbetenen Informationen nicht – auch nicht in
eingestufter Form – zur Verfügung gestellt werden können, da sie in
besonderem Maße das Staatswohl berühren. Das verfassungsmäßig verbürgte
Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von
Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen
zählen. Die erfragten Informationen ließen Rückschlüsse auf die
Fähigkeiten der Spionage- und Sabotageabwehr sowie auf den
nachrichtendienstlichen Kenntnisstand, insbesondere der nachrichtendienstlichen
Erkenntnislage und Aufklärungsfähigkeiten, zu. Hierdurch könnten fremde
Nachrichtendienste zu einer Einschätzung der Fähigkeiten der Spionage-
und Sabotageabwehr und des nachrichtendienstlichen Kenntnisstands
gelangen. Eine Preisgabe der Informationen könnte somit schwere
Nachteile für die Arbeitsfähigkeit der Spionage- und Sabotageabwehr
und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste mit sich bringen und
Rückschlüsse auf Erfolgsaussichten für Angriffe gegen die
Bundesrepublik Deutschland zulassen. Die damit berührten schutzwürdigen
Interessen von Verfassungsrang sind daher stärker zu gewichten als das Recht
auf die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen
bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde auch in
diesem Fall nicht ausreichen, um der erheblichen Sensibilität der
angeforderten Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die
Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste sowie der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland ausreichend Rechnung zu tragen.
Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als
Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu
verstehen.
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60. Abgeordnete
Agnieszka Brugger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kann die Bundesregierung Medienberichte
bestätigen, nach denen die BWI GmbH bei ihrer
Marktsichtung die Palantir Software Maven
Smart System explizit nicht betrachtet hat, und
wenn ja, wie bewertet sie dieses Vorgehen, und
welche Gründe führten zu diesem Ausschluss
(www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/ve
rteidigung-bundeswehr-will-palantir-alternative-s
chon-2027-einfuehren-01/100247052.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 16. Oktober 2026
Die Markterkundung konzentriert sich zunächst auf deutsche und
europäische Anbieter. Die Rahmenbedingungen für diese Sichtung,
insbesondere die Anforderungen an die digitale und Datensouveränität sowie
die Kontrolle über nationale Datenbestände und deren Verarbeitung,
wurden vom Bundesministerium der Verteidigung im konkreten
Untersuchungsgegenstand als Auflagen vorgegeben.
Die Bundesregierung bewertet diese Schwerpunktsetzung angesichts der
besonderen Bedeutung der technologischen Unabhängigkeit für die
Bundeswehr als sachgerecht.
61. Abgeordnete
Katrin Fey
(Die Linke)
Was unternimmt die Bundesregierung konkret für
die humanitäre Situation afghanischer
Vertragsmitarbeiter von ECOLOG, die nachweislich mit
deutschen und internationalen Streitkräften
zusammengearbeitet haben, d. h. unmittelbar die
Bundeswehr bzw. NATO-/ISAF-Missionen
unterstützt haben und die nun aufgrund ihrer
Tätigkeiten im von den Taliban geführten Afghanistan
gefährdet sind, aber durch den Fakt, dass das
Arbeitsverhältnis über ein Subunternehmen und
nicht unmittelbar bei einer deutschen
Bundesbehörde bestand, nicht über das Ortskräfteverfahren
formal aufgenommen werden können?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 14. Oktober 2026
Eine Aufnahme nach dem „Ortskräfteverfahren“ ist möglich, wenn der
zuständige Ressortbeauftragte feststellt, dass die betroffene Person
aufgrund ihrer Tätigkeit als Ortskraft unmittelbar konkret oder latent
gefährdet ist.
Personal von Werkvertragsnehmern deutscher Stellen können in sehr
eng begrenzten und besonders begründeten Ausnahmefällen, wenn sie
im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis individuell gefährdet
sind, mit einer Ortskraft gleichgestellt werden.
Wenn sich eine Person mit einem Werkvertrag an die
Ressortbeauftragten bzw. die Deutsche Auslandsvertretung wendet, wird im Einzelfall im
Rahmen des ressortspezifischen Ermessens geprüft, ob ein unmittelbarer
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Bezug zum deutschen Vertragsgeber vorliegt, die individuelle
Gefährdung auf dieses Vertragsverhältnis zurückzuführen ist und die über die
allgemeine Gefährdung in Afghanistan hinausgeht.
Entscheidungsbegründend für die Gesamteinschätzung ist dabei u. a. die Exponiertheit
der Tätigkeit, die Kausalität der Gefährdungssituation, die konkret-
individuelle Gefährdung aufgrund der ehemaligen Tätigkeit sowie Zeitpunkt
und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Hierdurch kann den
Besonderheiten der unterschiedlichen Tätigkeiten und Vertragsverhältnisse der
Ressorts mit Werkvertragsnehmern in Afghanistan Rechnung getragen
werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache
21/1406 verwiesen.
62. Abgeordneter
Hauke Finger
(AfD)
Bei wie vielen Flügen mit Luftfahrzeugen der
Flugbereitschaft des Bundesministeriums der
Verteidigung unter Nutzung durch den
Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil seit Mai 2025
handelte es sich um Inlandsflüge (bitte die
Gesamtkosten hierfür angeben), und bei welchen
dieser Flüge wurden neben den dienstlichen
Reisezwecken auch Termine mit Partei-,
Wahlkreisoder Medienbezug wahrgenommen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 13. Oktober 2026
Für die Anzahl der Inlandsflüge des Bundesministers der Finanzen im
Jahr 2025 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 21/4303 verwiesen.
Im Jahr 2026 wurde die Flugbereitschaft des BMVg durch den
Bundesminister der Finanzen im Inland zu fünf Anlässen genutzt. Alle Flüge
erfolgten ausschließlich zu dienstlichen Zwecken.
Im Übrigen ist für Schriftliche Fragen nach der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen.
Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene
oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Die
Ermittlung der Kosten im Sinne der Fragestellung ist innerhalb der zur
Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
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63. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Warum wird überschüssiges Sanitätsmaterial im
Wert von bis zu 500.000 Euro jährlich, dessen
Lagerung, Beseitigung oder Vernichtung Kosten
verursacht (Entwurf zum Bundeshaushaltsplan
2027, Einzelplan 14: Bundesministerium der
Verteidigung – BMVg, Kapitel 1407 sonstiger
Betrieb der Bundeswehr, Einnahmen,
Haushaltsvermerk Nummer 9) aus Beständen der Bundeswehr
nicht rechtzeitig vor Ablauf von dessen zulässiger
Verwendungsdauer an die inländischen
Einrichtungen der medizinischen Daseinsfürsorge bzw.
inländische öffentliche oder zivile
Hilfsorganisationen, z. B. Krankenhäuser, Träger der
Rettungsdienste, Obdachlosenhilfen etc. unentgeltlich
abgegeben, sondern stattdessen aus wie auch immer
gearteten Zwecken humanitärer Hilfen im
Ausland, im Rahmen der Official Development
Assistance ODA, unentgeltlich durch das BMVg zur
Verfügung gestellt, und in welcher Höhe des
Materialwertes wird bzw. wurde Sanitätsmaterial im
Sinne der Fragestellung entsorgt, weil der Ablauf
der Verwendungsdauer bereits eingetreten ist,
dieses somit bereits unbrauchbar wurde (bitte den
Materialwert zuzüglich der Entsorgungs- oder
Vernichtungskosten für ausgesondertes
Sanitätsmaterial nach Arten der Materialbestände und
darin nach den Endbeständen für das Jahr 2025,
bzw. stichtagbezogen für das Jahr 2026 gliedern)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 15. Oktober 2026
Sanitätsmaterial im Sinne des in der Frage genannten
Haushaltsvermerks sind ausschließlich medizinische Geräte, die grundsätzlich
verwertet und nicht vernichtet werden. Über den Bedarf hinausgehendes
Sanitätsmaterial steht grundsätzlich nicht zur Verfügung.
Bereits ausgesondertes oder zur Aussonderung anstehendes
Sanitätsmaterial kann neben inländischen Verwertungswegen auch unentgeltlich
nach Haushaltsvermerk Nr. 9 Kapitel 1407 sonstiger Betrieb der
Bundeswehr des Einzelplan 14 ins Ausland abgegeben werden. Notwendig
ist dafür eine externe Anfrage auf unentgeltliche Abgabe des
entsprechenden Materials.
Im Jahr 2025 erfolgten Abgaben von Sanitätsmaterial mit einem
Materialwert in Höhe von 30.663 Euro im Sinne des genannten
Haushaltsvermerkes, im Jahr 2026 bis zum Stichtag 12. September 2026 in Höhe von
24.081,52 Euro.
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64. Abgeordnete
Nicole Höchst
(AfD)
Welche Dienststellen des Bundes werten seit dem
1. Januar 2024 Einsatzdaten oder Erfahrungen aus
der Nutzung unbemannter Systeme deutscher
Hersteller in der Ukraine, die mit Bundesmitteln,
insbesondere aus der Ertüchtigungsinitiative,
finanziert wurden, für Weiterentwicklung oder
Beschaffung aus, und welche Regelungen zur
Weitergabe solcher Einsatzdaten an den Bund oder an
die Hersteller enthalten die vom Bund
finanzierten Verträge oder Förderbescheide (bitte nicht
offen mitteilbare Teile eingestuft übermitteln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 16. Oktober 2026
Die Auswertung von Einsatzdaten und Einsatzerfahrungen aus der
Ukraine erfolgt in den zuständigen Teilstreitkräften. Dies ist nicht auf
die Nutzung von Systemen deutscher Hersteller beschränkt.
Im Rahmen der über die Ertüchtigungsinitiative finanzierten
Beschaffungen beauftragen die zuständigen ukrainischen Stellen die
Unternehmen.
Das Bundesministerium der Verteidigung und das ukrainische
Verteidigungsministerium haben am 14. April 2026 ein Data Arrangement
geschlossen. Dieses schafft einen Rahmen für den Austausch von
Gefechtsfelddaten und deren Nutzung zur Weiterentwicklung militärischer
Fähigkeiten. Der Austausch ist nicht auf unbemannte Systeme deutscher
Hersteller beschränkt.
65. Abgeordneter
Rocco Kever
(AfD)
Kam es bei der Umstellung des Bundeswehr-
ERP-Systems SASPF auf SAP S/4HANA zu
ähnlichen Fällen wie bei der Deutsche Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit GmbH –
beispielsweise zu Problemen bei Zahlungen,
Rechnungsbearbeitung oder anderen laufenden
Geschäftsprozessen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 13. Oktober 2026
Bei der Umstellung des SAP-Systems der Bundeswehr auf S/4 HANA
kam es nach derzeitigem Stand zu keinem der von Ihnen genannten
Probleme.
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66. Abgeordneter
Achim Köhler
(AfD)
Plant oder prüft die Bundesregierung Maßnahmen
oder gesetzliche Änderungen, um im Falle der
Feststellung des Spannungs- oder
Verteidigungsfalls nach Artikel 80a bzw. Artikel 115a des
Grundgesetzes auch männliche Personen im
wehrfähigen Alter mit ausländischer
Staatsangehörigkeit, die sich mit einem humanitären
Aufenthaltstitel – insbesondere mit zuerkanntem
subsidiärem Schutzstatus gemäß § 4 des Asylgesetzes
(beispielsweise aus Staaten wie Syrien oder
Afghanistan) – in Deutschland aufhalten, zu
militärischen Aufgaben, rückwärtigen
Sicherungsdiensten oder sonstigen zivilen Pflichtdiensten zur
Landesverteidigung heranzuziehen, oder verbleibt
die Verpflichtung zur Verteidigung der
Bundesrepublik Deutschland nach den Planungen der
Bundesregierung im Ernstfall ausnahmslos bei
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 13. Oktober 2026
Maßnahmen oder gesetzliche Änderungen im Sinne der Anfrage sind
weder geplant noch werden solche geprüft.
67. Abgeordnete
Sara Nanni
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wurde vom Bundesministerium der Verteidigung
geprüft, ob sich die US-amerikanische Agenda
der Wiederherstellung des „Kriegerethos“, der
Abschaffung von Diversitätsprogrammen etc. auf
Forschung, Projekte und Themenvielfalt am
George C. Marshall Europäisches Zentrum für
Sicherheitsstudien, dessen gemeinsame Träger das
deutsche und US-amerikanische
Verteidigungsministerium sind, auswirkt, und wenn ja, inwiefern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 13. Oktober 2026
Die US-amerikanische Agenda im Sinne der Fragestellung wirkt sich
nicht auf den akademischen Auftrag des George C. Marshall Center aus.
68. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Seit wann sind der Bundesregierung die Pläne
von Covenant bekannt, die Produktion des
Marschflugkörpers „Anthem“ in Leipzig
anzusiedeln (www.lvz.de/wirtschaft/regional/ruestungsfir
ma-covenant-in-leipzig-chefs-exklusiv-ueber-mar
schflugkoerper-und-plaene-PR6HKQASQRETL
MVLAPYAFUF4FE.html)?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 13. Oktober 2026
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von
Akteurinnen und Akteuren aus unterschiedlichen gesellschaftlichen
Gruppen und Unternehmen. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich,
elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne
einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung
leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche
Veranstaltungen, Sitzungen, Gespräche und Termine nebst Teilnehmerinnen
und Teilnehmern inklusive einer Liste der Termine und
Gesprächsanfragen, die nicht wahrgenommen wurden) vollständig zu erfassen oder
entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Dies
gilt auch für Informationen im Sinne der Fragestellung.
69. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Gibt es Verhandlungen der Bundeswehr mit
Convenant über den Kauf des Marschflugkörpers
„Anthem“, und wenn ja, in welchem Stadium
befinden sich diese Verhandlungen (www.lvz.de/wir
tschaft/regional/ruestungsfirma-covenant-in-leipzi
g-chefs-exklusiv-ueber-marschflugkoerper-und-pl
aene-PR6HKQASQRETLMVLAPYAFUF4F
E.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 13. Oktober 2026
Die Bundeswehr befindet sich in Gesprächen mit zahlreichen Firmen.
Im Übrigen folgt aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung ein
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch
grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und
Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Regierung
selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der
Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich
vornehmlich in ressortübergreifenden und internen Abstimmungsprozessen
vollzieht. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen
Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die
Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen
kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Die
Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf
bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in
laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen.
Zum Stand der Verhandlungen können derzeit keine Angaben gemacht
werden.
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70. Abgeordneter
Dario Seifert
(AfD)
Wie viele Drohnenüberflüge beziehungsweise
Drohnensichtungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2024, 2025 und
im Jahr 2026 bis zum Stichtag der Beantwortung
über oder in unmittelbarer Nähe von
Liegenschaften der Bundeswehr in Mecklenburg-
Vorpommern registriert, und in wie vielen dieser Fälle
konnte der Betreiber beziehungsweise die
Herkunft der Drohne festgestellt werden (vgl. NDR,
28. September 2026: „Sprunghafter Anstieg
meldepflichtiger Drohnenvorfälle in MV“; NDR,
12. April 2025: „Radarstation, Windpark und
Nuklear-Lager im Visier von Drohnen“;
Bundeswehr, 28. April 2026: „Nur ressortübergreifend
möglich: Drohnen wirksam abwehren“)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 16. Oktober 2026
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch
gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie
das Staatswohl begrenzt.
Die Beantwortung der Frage zu Drohnensichtungen würde Zahlen und
Informationen in solch detaillierter Form darlegen, dass daraus
unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf Aufklärungsfähigkeiten sowie die
Einsatzbereitschaft der Bundeswehr im Bereich der Sabotageabwehr
gezogen werden könnten.
Eine Preisgabe der abgefragten Informationen könnte schwerwiegende
Nachteile bei der Aufklärung und Abwehr von Spionage und Sabotage
mit sich bringen und damit zu einer erheblichen Gefährdung
militärischer Einheiten, Liegenschaften und des Bundeswehrpersonals führen.
Unbefugte Dritte könnten daran ihre eigenen Maßnahmen zum Nachteil
der Bundeswehr und somit der Bundesrepublik Deutschland ausrichten.
Durch die Kenntnis der Informationen könnten ggf. auch
Schwachstellen der Streitkräfte aufgedeckt werden, deren Kenntnis zum Nachteil der
Einsatz- und Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr genutzt werden
könnten. Daraus könnten erhebliche negative Folgewirkungen für die
Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland entstehen.
Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art
für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens
unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die
Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht
ausreichend Rechnung tragen.
Die angefragten Inhalte beschreiben die Einsatzbereitschaft der
Bundeswehr so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem
begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung
tragen kann.
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Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht
wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung
zurückstehen.
71. Abgeordnete
Donata
Vogtschmidt
(Die Linke)
Welche Sicherheits- bzw.
Zuverlässigkeitsprüfungen wurden vor dem nichtöffentlichen
„Multiplikatorentag“ des Heeres am 5. Mai 2026 in
Munster bei den von Mitgliedern des
Verteidigungsausschusses angemeldeten Begleitpersonen
durchgeführt, und war der Bundesregierung bei der
Zulassung von J. G. bekannt, dass diesem nach
Medienberichten (www.zeit.de/politik/deutschlan
d/2026-01/sicherheit-bundestag-afd-
hausausweisjulia-kloeckner) zuvor wegen
Sicherheitsbedenken ein Hausausweis des Deutschen Bundestages
verweigert worden war, und wenn ja, aus welchen
Gründen wurde ihm gleichwohl Zugang gewährt,
und wenn nein, aus welchen Gründen werden
derartige sicherheitsrelevante Erkenntnisse bei der
Zulassung zu nichtöffentlichen Veranstaltungen
der Bundeswehr nicht erhoben bzw.
berücksichtigt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 13. Oktober 2026
Bei Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung wird grundsätzlich
geprüft, ob Sicherheitsbedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Der oben
genannte Fall wurde intern aufgearbeitet. Zukünftig wird bei nicht-
öffentlichen Veranstaltungen der Bundeswehr auch für Begleitpersonen
geladener Gäste im Vorfeld die Vorlage einer Konferenzbescheinigung
vorausgesetzt. Die Dienststellen werden entsprechend sensibilisiert.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
72. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu
vor, welche Mengen an Rohstoffen erforderlich
wären, um die Stromspeicherkapazität in
Deutschland dergestalt auszubauen, dass bei einer
ausschließlichen Versorgung aus erneuerbaren
Energien die Stromnachfrage für sechs Stunden
gedeckt werden könnte, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis (bitte nach Lithium, Kobalt,
Nickel, Graphit und Mangan aufschlüsseln), und
welche Haushaltsmittel des Bundes sind für den
Ausbau von Batteriespeichern in den Jahren 2026
bis 2029 eingeplant (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 14. Oktober 2026
Für ein resilientes Stromsystem ist eine Diversifizierung durch Nutzung
mehrerer Instrumente notwendig. Neben Batteriespeichern sowie dem
Vorhalten von Langfristkapazitäten wie etwa Kraftwerken umfasst dies
beispielsweise Demand-Side-Management, Sektorenkopplung oder
europäischen Netzausgleich.
Die Zellchemie stationärer Stromspeicher entwickelt sich kontinuierlich
weiter. Kobalt- und nickelfreie Natrium-Ionen-Batterien nehmen aktuell
beispielsweise an Bedeutung zu. Der Rohstoffbedarf für zukünftig
benötigte stationäre Speicherkapazität ist demnach u. a. auch abhängig von
der zukünftig verfügbaren Technologie.
Die deutsche Rohstoffagentur (DERA) bei der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat kürzlich in einer aktuellen
Studie „Rohstoffe für Zukunftstechnologien 2026“ 34
Zukunftstechnologien auf ihre Rohstoffbedarfe untersucht und verschiedene
Nachfrageszenarien für die nächsten zwanzig Jahre analysiert, darunter auch zu
stationären Batteriespeichern (vgl. www.deutsche-rohstoffagentur.de/DERA/
SharedDocs/Downloads/Rohstoffinformationen/rohstoffinformationen-6
7_vorversion.pdf). Die hier vorgenommenen Analysen bieten eine gute
Orientierung über die möglichen Rohstoffbedarfe in den kommenden
Jahren.
Der Ausbau von stationären Stromspeichern wird von der
Bundesregierung nicht gefördert.
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73. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Haben Mitglieder der Bundesregierung an der
Verleihung des Axel Springer Award an Peter
Thiel am 24. September 2026 in Berlin (www.rbb
24.de/wirtschaft/beitrag/2026/09/berlin-tech-milli
ardaer-peter-thiel-axel-springer-award.html)
teilgenommen, und hat es im Zusammenhang mit
seinem Berlin-Besuch Treffen oder Gespräche
zwischen Mitgliedern der Bundesregierung bzw.
der Leitungsebene der Ministerien und Peter Thiel
gegeben (bitte mit Angabe von Datum, Ort,
Teilnehmenden und Themen)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 13. Oktober 2026
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu Teilnahmen ihrer
Mitglieder an der Verleihung oder zu Treffen von Mitgliedern der
Bundesregierung bzw. der Leitungsebene der Ministerien mit Peter Thiel
vor.
74. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand
volkswirtschaftlich, dass das deutsche
Energiesystem trotz der gigantischen akkumulierten
Investitionen der letzten 25 Jahre und einer installierten
Nennleistung von über 210.000 Megawatt (Stand:
2026) bei Wetterlagen ohne Wind und Sonne
weiterhin von Importen und fossilen Backups
abhängig ist, wie am 6. Oktober 2026 um 19:00 Uhr, als
alternative Quellen lediglich 497,7 Megawatt
lieferten, sodass 13 Prozent des Bedarfs importiert
und die restliche Last durch Erdgas, Kohle,
Bioenergie sowie Pumpspeicher gedeckt werden
mussten, und welche Schlussfolgerungen ziehen
sie daraus für ihre zukünftige Energiepolitik?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 14. Oktober 2026
Die Bundesregierung orientiert sich am energiepolitischen Zieldreieck
aus Kosteneffizienz, Versorgungssicherheit um Umweltverträglichkeit.
Hierzu treibt die Bundesregierung unter anderem den Ausbau der
erneuerbaren Energien voran.
Da die Erzeugung aus Wind und Photovoltaik fluktuiert, ist ein flexibles
System notwendig, um Erzeugungsspitzen und -tiefen abzufangen. Dazu
gehören Speicher, eine Flexibilisierung des Verbrauchs, die Nutzung von
Im- und Exporten sowie steuerbare Kapazitäten wie Erdgaskraftwerke,
die auch bei Dunkelflauten über einen längeren Zeitraum hinweg
verlässlich Strom erzeugen können, welche die Bundesregierung mit dem
kürzlich beschlossenen Strom-Versorgungssicherheits-und-
Kapazitätengesetz (StromVKG) anreizt.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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75. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Welche verbindlichen Zusagen, Verträge und
Auszahlungen hat es seit dem 1. Januar 2024 im
Verantwortungsbereich des Bundes zugunsten der
Covenant Industries GmbH oder mit ihr
verbundener Unternehmen im Zusammenhang mit dem
Aufbau, der Ausstattung, dem Betrieb oder der
geplanten Produktion am Standort Leipzig
gegeben, insbesondere zu Zuschüssen, Darlehen,
Bürgschaften, (bitte jeweils nach Empfänger,
zuständiger Bundesstelle, Haushaltsstelle und
ausgezahltem Betrag aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 14. Oktober 2026
Es hat mit Stand vom 13. Oktober 2026 seit Januar 2024 keine
verbindlichen Zusagen, Verträge und Auszahlungen seitens des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums der
Verteidigung zugunsten der Covenant Industries GmbH oder mit ihr
verbundener Unternehmen im Zusammenhang mit dem Aufbau, der
Ausstattung, dem Betrieb oder der geplanten Produktion am Standort
Leipzig gegeben.
76. Abgeordneter
Manfred Schiller
(AfD)
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur
Aufforderung der US-Regierung an die EU und
insbesondere an Frankreich und Deutschland, große
Mengen Diesel-Reserven freizugeben, um
international Preise zu senken, und welche
Alternativen sieht die Bundesregierung, selbst für
Entspannung an den Märkten für fossile Energieträger
beizutragen (www.t-online.de/finanzen/energie/i
d_101461260/vor-midterms-trump-versucht-deuts
chland-beim-diesel-zu-erpressen.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 13. Oktober 2026
Da der Öl- und Dieselmarkt ein globaler Markt ist, arbeitet die
Bundesregierung eng mit Partnerländern, wie zum Beispiel den G7-Staaten oder
im Rahmen der Mitgliedschaft in der Internationalen Energieagentur
(IEA) zusammen, um ein gemeinsames Vorgehen der internationalen
Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Erklärung der G7-Staaten vom
2. Oktober 2026 zielt darauf ab, die Öl- und Ölproduktmärkte im
Rahmen der bereits im März in der IEA beschlossenen Freigabe zu
stabilisieren. Darüber hinaus stellt die bereits erfolgte Diversifizierung der
Bezüge von Rohöl sowie darauf basierenden Produkten durch die
Unternehmen die bestmögliche Strategie zur Resilienzerhöhung gegenüber
Ausfällen einzelner Lieferwege dar. Dies trägt in erheblichem Maße zur
Versorgungssicherheit mit Öl sowie den darauf basierenden Produkten
bei.
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77. Abgeordnete
Sandra Stein
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie an einem von mehreren Verbänden
geforderten Mittelstandsmodell für CO2-
Differenzverträge, das mittelständischen Unternehmen
einen einfacheren Zugang zu diesem Instrument
ermöglichen soll, und wenn ja, wann können die
Unternehmen mit einem konkreten Vorschlag
rechnen, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 12. Oktober 2026
Das BMWE hat eine Reihe von Förderprogrammen zur
Dekarbonisierung der Industrie, die sich an große sowie kleine Unternehmen richten
und einander ergänzen. Dazu gehören die Förderprogramme
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK), Bundesförderung für Energie-
und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), sowie die CO2-
Differenzverträge (CCfD). Das BMWE arbeitet kontinuierlich daran, diese
Förderprogramme weiterzuentwickeln, um mögliche Förderbedarfe der
Unternehmen adäquat abzubilden. Dabei werden insbesondere auch die
Belange des Mittelstands berücksichtigt.
78. Abgeordnete
Janine Wissler
(Die Linke)
Aus welchen Gründen lässt sich die
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina
Reiche, im Zusammenhang mit dem von der Partei
Die Linke angestrengten Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht wegen des Vorwurfs einer
Verletzung des Neutralitätsgebots nicht durch die
im Bundesministerium vorhandenen juristischen
Fachkräfte bzw. die für das Bundesministerium
tätigen Rechtsanwälte vertreten, sondern greift –
wie aus der Berichterstattung hervorgeht – auf
externe anwaltliche Unterstützung zurück, und mit
welchen Gesamtkosten für den Bundeshaushalt
rechnet die Bundesregierung im Zusammenhang
mit diesem Verfahren, einschließlich etwaiger
Anwalts-, Gerichts- und sonstiger Verfahrenskosten?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 15. Oktober 2026
In Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mandatiert das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie regelmäßig spezialisierte externe
Prozessvertreter.
Die Gesamtkosten des Verfahrens 2 BvE 5/26 sind von einer Vielzahl
von Faktoren abhängig und können derzeit nicht mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
79. Abgeordnete
Nicole Höchst
(AfD)
Welche anonymisierte Verknüpfung der Erfassung
verwandter Perso
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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- part_of_vorgang → Abschiebungen straffreier afghanischer Staatsangehöriger im Jahr 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anbindung des zukünftigen Militärstandortes Bernsdorf an Bahnstrecken in Bautzen und Görlitz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Änderungsbedarf im Jugendstrafrecht bei schweren Straftaten sowie Gewalt- und Gruppendelikten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anonymisierte Verknüpfung von Ausländerzentralregister und Hochschulstatistik (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Anzahl von heißen Tagen in klimatischen Naturräumen im Jahr 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Arbeit des Sekretariats der Wirtschafts-Arbeitsgruppe zu Syrien in Berlin (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Arbeitsplätze mit dem veralteten Betriebssystem Windows 10 in der Bundesverwaltung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Armutsgefährdungsquoten in Sachsen im Zeitraum 2024 und 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Äußerung des Bundesministers Dr. Johann Wadephul zu Russland als dauerhaftem Feind (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Äußerungen der Bundesministerin Stefanie Hubig zu Bundestreue und Bundeszwang im Zusammenhang mit der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz zur Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen in Berlin und zu Enteignungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswertung von Einsatzdaten deutscher Drohnensysteme in der Ukraine (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen der Bundesbeteiligung nach dem Gewalthilfegesetz auf Haushaltsansätze für Gewaltschutz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Bearbeitungsdauer bei Zulassungsanträgen für Kryptowerte-Dienstleister gemäß MiCAR-Verordnung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Begrenzung der Zahl von Spenderkindern je Samenspender (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beschaffung sondergeschützter Fahrzeuge im Rahmen einer durch das BMZ finanzierten Maßnahme im Jemen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beschäftigte von Sicherheitsbehörden als Tatverdächtige in Verfahren gegen die organisierten Kriminalität zwischen 2020 und 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beschluss der Leitlinien zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf Bienen im EU-Ausschuss (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Hintergrund und verfassungsrechtliche Bemühenspflicht der Bundesregierung bei der Anwendung der Third-Party-Rule zur Geheimhaltung von CIA-W (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der anhaltenden Binnengrenzkontrollen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Regelung für das heimliche Betreten von Wohnungen im Entwurf zur Reform der Nachrichtendienste (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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