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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 16.10.2026 · WP 21 · 21/8653 · Schriftliche Fragen · Original ↗
127 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Thomas Dietz (AfD): Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes („Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort…
  2. Schriftliche Frage 2/3 von Mirze Edis (DIE LINKE): Welche Nachweise liegen der Bundesregierung vor, die der Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz in der Pressekonferenz am Montag, den 21.…
  3. Schriftliche Frage 4 von Martin Hess (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnisse zur Finanzierung einer anarchistischen Bibliothek in Kreuzberg, die im Zusammenhang mit Stromsaboteuren m…
  4. Schriftliche Frage 5 von Achim Köhler (AfD): Hat der Bundesnachrichtendienst (BND) im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben operative Maßnahmen der Informationsbeschaffung, Ausspähung, Üb…
  5. Schriftliche Frage 6 von Achim Köhler (AfD): Stand oder steht die Person B. Z. zu irgendeinem Zeitpunkt in einem formellen oder informellen Dienst-, Beschäftigungs-, Auftrags-, Vertraue…
  6. Schriftliche Frage 7 von Carina Schießl (AfD): Wie viele entgeltliche Aufträge, Engagements oder sonstige Leistungen hat die Bundesregierung oder haben ihr nachgeordnete Bundesbehörden se…
  7. Schriftliche Frage 8 von Stefan Schröder (AfD): Sind dem Bund im Zusammenhang mit der Anlieferung, dem Transport innerhalb des Bundeskanzleramtes, der Aufstellung und dem angekündigten Abt…
  8. Schriftliche Frage 9/10 von Dr. Michael Blos (AfD): Bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der derzeit noch anhängigen Bearbeitungsverfahren von Anträgen auf Zulassung als Kryp…
  9. Schriftliche Frage 11 von Christian Görke (DIE LINKE): Mit welchem Ergebnis endete das Disziplinarverfahren gegen eine Referatsleiterin des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) (www.spiege l.de/…
  10. Schriftliche Frage 12/13/14 von Nicole Höchst (AfD): Welche geltenden Rechtsgrundlagen regeln nach Kenntnis der Bundesregierung, wann und in welcher Form die TARGET-Forderung der Deutschen Bund…
  11. Schriftliche Frage 15 von Luke Hoß (DIE LINKE): Welche Auswirkungen hat die ab 2027 wirksam werdende Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Hilfesystems nach dem Gewalthilfegesetz…
  12. Schriftliche Frage 16 von Iris Nieland (AfD): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand notleidender Kredite bei Kreditinstituten in Deutschland seit 2022 bis 2025 entwi…
  13. Schriftliche Frage 17 von Carina Schießl (AfD): Welche Liegenschaften in der Stadt Regensburg und im Landkreis Regensburg werden zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage vom Bund oder v…
  14. Schriftliche Frage 18 von Dr. Michael Arndt (DIE LINKE): Finden die intensivierten Kontrollen und Schleierfahndungsmaßnahmen im saarländischen Grenzraum zu Frankreich und Luxemburg weiterhin in dem…
  15. Schriftliche Frage 19 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Erkenntnisse rechtfertigen aus Sicht der Bundesregierung weiterhin die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von Binnengren…
  16. Schriftliche Frage 20 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anzeigen nach § 105 Absatz 2 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sowie Anträge auf Genehmigung nach § 105 Absatz 5 BBG für Ru…
  17. Schriftliche Frage 21 von Peter Felser (AfD): Wie viele Personen erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. August 2026 durch das Bundesamt für Mig…
  18. Schriftliche Frage 22 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele afghanische Staatsangehörige, die wegen einer oder mehrerer Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden, waren nach Kenntnis der Bu…
  19. Schriftliche Frage 23 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele afghanische Staatsangehörige ohne strafrechtliche Verurteilung wurden im Jahr 2026 nach Afghanistan abgeschoben (bitte nach Datum…
  20. Schriftliche Frage 24 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welcher Vereinbarung, Absprache oder sonstigen Festlegung beruht die mir zugetragene Praxis, keine afghanischen Staatsangehörigen mit Ve…
  21. Schriftliche Frage 25 von Martin Hess (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über gezielte Versuche der Einflussnahme, Infiltration oder Kontaktaufnahme durch Akteure der…
  22. Schriftliche Frage 26 von Steffen Janich (AfD): Hat die Bundesregierung vor Einbringung des Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts in den Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache…
  23. Schriftliche Frage 27 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zu antisemitischen Vorfällen in muslimischen bzw. islamistischen Kontexten für die Zeit vor und nac…
  24. Schriftliche Frage 28 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des Gutachtens der Konrad-Adenauer-Stiftung im Hinb…
  25. Schriftliche Frage 29 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse zum Vorgehen der Polizei bei einer Razzia am 27. September 2026 in Hannover im Zuge einer Gedenk…
  26. Schriftliche Frage 30 von Rocco Kever (AfD): Wie hoch ist der Gesamtwert der von den politischen Stiftungen in den vergangenen zehn Jahren im Aus- und Inland erworbenen Immobilien, für…
  27. Schriftliche Frage 31 von Steffen Kotré (AfD): Hat sich die Bundesregierung, nachdem sie in ihrer Antwort vom 1. September 2026 auf die Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 21/7…
  28. Schriftliche Frage 32 von Sascha Lensing (AfD): Welche konkreten gesetzlichen, organisatorischen oder statistischen Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Einführung einer bundesweit einh…
  29. Schriftliche Frage 33 von Sascha Lensing (AfD): Nach welchen bundesweit einheitlichen Kriterien werden Verdachtsfälle von Spionage, Sabotage und sonstigen hybriden Bedrohungen in den beide…
  30. Schriftliche Frage 34 von Sascha Lensing (AfD): In wie vielen der dem Bundeskriminalamt für die Jahre 2020 bis 2025 gemeldeten Ermittlungsverfahren der organisierten Kriminalität wurden na…
  31. Schriftliche Frage 35 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Überschneidungen sieht die Bundesregierung zwischen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Richtlinie (EU) 2022/2555 des Euro…
  32. Schriftliche Frage 36 von Iris Nieland (AfD): Wie viele politische Beamte des Bundes wurden seit dem 1. Januar 2010 für mehr als drei Monate unter Wegfall der Besoldung beurlaubt, um auß…
  33. Schriftliche Frage 37 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Unterstützungsleistungen hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Grundlage der Kooperationsve…
  34. Schriftliche Frage 38 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nutzen deutsche Sicherheitsbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung Produkte der Firma Oxygen Forensics bzw. haben sie diese na…
  35. Schriftliche Frage 39 von Dr. Anna Rathert (AfD): Wie reagiert die Bundesregierung bei Sicherheitsvorfällen im Zusammenhang mit relevanten Geheimnisträgern, wie z. B. im Fall der privaten Ha…
  36. Schriftliche Frage 40 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung den Beschluss der UN- Generalversammlung (https://news.un.org/en/stor y/2026/09/1168284) zur „Equal Earth Map“ für…
  37. Schriftliche Frage 41 von Carina Schießl (AfD): Wie viele Straftaten wurden durch die Bundespolizei am Bahnhof Regensburg in den Jahren 2014 und 2025 registriert, und wie verteilen sich di…
  38. Schriftliche Frage 42 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Erarbeitung des im Koalitionsausschuss vom 2. Juli 2026 vereinbarten Bundesg…
  39. Schriftliche Frage 43 von Dr. Christian Wirth (AfD): Wie und wann sind die beiden Tatverdächtigen Ibrahim A. und Nuri A. nach Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung eingereist (https://j…
  40. Schriftliche Frage 44 von Ulrich von Zons (AfD): Soll vor dem Hintergrund des Entwurfs zur Reform der Nachrichtendienste künftig sichergestellt werden, dass Betroffene von einem heimlichen…
  41. Schriftliche Frage 45 von Torben Braga (AfD): Ist die Bundesregierung von der Regierung des Vereinigten Königreichs oder der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Gefähr…
  42. Schriftliche Frage 46 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie viele nationale Visa wurden an der deutschen Botschaft in Moskau seit 2022 an russische Staatsangehörige erteilt (bitte nach Jahren und…
  43. Schriftliche Frage 47 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung als Konsequenz aus ihrer in Bundestagsdrucksache 21/7703 geäußerten Auskunft, dass i…
  44. Schriftliche Frage 48 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den vom Internationalen Strafgerichtshof veröffentlichten Haftbefehlen wegen Verbrechen ge…
  45. Schriftliche Frage 49 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche konkreten außen-, sicherheits-, wirtschafts- und machtpolitischen Interessen verfolgt die Bundesregierung mit der umfangreichen finan…
  46. Schriftliche Frage 50 von Steffen Kotré (AfD): Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie auf die Mündliche Frage 52 des Abgeordneten Eugen Schmidt (Plenarprotokoll 20/78 vom 1…
  47. Schriftliche Frage 51 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 21/8312 weder die Frage nach den ihr b…
  48. Schriftliche Frage 52 von Dr. Anna Rathert (AfD): Arbeitet das Sekretariat der Wirtschafts- Arbeitsgruppe zu Syrien nach wie vor in Berlin, und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung d…
  49. Schriftliche Frage 53 von Dr. Anna Rathert (AfD): Wie wird eine konsequente Umsetzung der Dienstanweisung zum Umgang mit Gendern im Auswärtigen Amt sichergestellt, ohne Verzögerungen im Verf…
  50. Schriftliche Frage 54 von Tobias Teich (AfD): Teilt die Bundesregierung die vom heutigen Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul vor seinem Amtsantritt im Jahr 2025 in e…
  51. Schriftliche Frage 55 von Andreas Bleck (AfD): Welche Mengen an Schaumlöschmittelkonzentraten und gebrauchsfertigen Löschmitteln mit einer PFAS-Gesamtkonzentration (PFAS = per- und polyfl…
  52. Schriftliche Frage 56 von Andreas Bleck (AfD): Für wie viele Einsatzorte der Bundeswehr ist nach dem zum Zeitpunkt der Beantwortung vorliegenden Stand ab dem 23. Oktober 2026 ein Manageme…
  53. Schriftliche Frage 57 von Andreas Bleck (AfD): Mit welchen zusätzlichen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung bis Ende 2030 für den Austausch und die Entsorgung PFAS-haltiger Feuerlösc…
  54. Schriftliche Frage 58 von Andreas Bleck (AfD): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundeswehr zur Umsetzung der ab dem 23. Oktober 2026 geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/198…
  55. Schriftliche Frage 59 von Torben Braga (AfD): Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Sicherheitsbehörden seit dem 28. Februar 2026 über Ausspähungen, An…
  56. Schriftliche Frage 60 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, nach denen die BWI GmbH bei ihrer Marktsichtung die Palantir Software Maven Smart System…
  57. Schriftliche Frage 61 von Katrin Fey (DIE LINKE): Was unternimmt die Bundesregierung konkret für die humanitäre Situation afghanischer Vertragsmitarbeiter von ECOLOG, die nachweislich mit de…
  58. Schriftliche Frage 62 von Hauke Finger (AfD): Bei wie vielen Flügen mit Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung unter Nutzung durch den Bundesminister…
  59. Schriftliche Frage 63 von Mirco Hanker (AfD): Warum wird überschüssiges Sanitätsmaterial im Wert von bis zu 500.000 Euro jährlich, dessen Lagerung, Beseitigung oder Vernichtung Kosten ve…
  60. Schriftliche Frage 64 von Nicole Höchst (AfD): Welche Dienststellen des Bundes werten seit dem 1. Januar 2024 Einsatzdaten oder Erfahrungen aus der Nutzung unbemannter Systeme deutscher H…
  61. Schriftliche Frage 65 von Rocco Kever (AfD): Kam es bei der Umstellung des Bundeswehr- ERP-Systems SASPF auf SAP S/4HANA zu ähnlichen Fällen wie bei der Deutsche Gesellschaft für Intern…
  62. Schriftliche Frage 66 von Achim Köhler (AfD): Plant oder prüft die Bundesregierung Maßnahmen oder gesetzliche Änderungen, um im Falle der Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfa…
  63. Schriftliche Frage 67 von Sara Nanni (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurde vom Bundesministerium der Verteidigung geprüft, ob sich die US-amerikanische Agenda der Wiederherstellung des „Kriegerethos“, der Absc…
  64. Schriftliche Frage 68 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Seit wann sind der Bundesregierung die Pläne von Covenant bekannt, die Produktion des Marschflugkörpers „Anthem“ in Leipzig anzusiedeln (www…
  65. Schriftliche Frage 69 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Gibt es Verhandlungen der Bundeswehr mit Convenant über den Kauf des Marschflugkörpers „Anthem“, und wenn ja, in welchem Stadium befinden si…
  66. Schriftliche Frage 70 von Dario Seifert (AfD): Wie viele Drohnenüberflüge beziehungsweise Drohnensichtungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024, 2025 und im Jahr 2…
  67. Schriftliche Frage 71 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Welche Sicherheits- bzw. Zuverlässigkeitsprüfungen wurden vor dem nichtöffentlichen „Multiplikatorentag“ des Heeres am 5. Mai 2026 in Munste…
  68. Schriftliche Frage 72 von Adam Balten (AfD): Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, welche Mengen an Rohstoffen erforderlich wären, um die Stromspeicherkapazität in Deutschla…
  69. Schriftliche Frage 73 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Haben Mitglieder der Bundesregierung an der Verleihung des Axel Springer Award an Peter Thiel am 24. September 2026 in Berlin (www.rbb 24.de…
  70. Schriftliche Frage 74 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand volkswirtschaftlich, dass das deutsche Energiesystem trotz der gigantischen akkumulierten Inve…
  71. Schriftliche Frage 75 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Welche verbindlichen Zusagen, Verträge und Auszahlungen hat es seit dem 1. Januar 2024 im Verantwortungsbereich des Bundes zugunsten der Cov…
  72. Schriftliche Frage 76 von Manfred Schiller (AfD): Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Aufforderung der US-Regierung an die EU und insbesondere an Frankreich und Deutschland, große Me…
  73. Schriftliche Frage 77 von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an einem von mehreren Verbänden geforderten Mittelstandsmodell für CO2- Differenzv…
  74. Schriftliche Frage 78 von Janine Wissler (DIE LINKE): Aus welchen Gründen lässt sich die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, im Zusammenhang mit dem von der Partei Die…
  75. Schriftliche Frage 79 von Nicole Höchst (AfD): Welche anonymisierte Verknüpfung der Erfassung verwandter Personenkreise, also von Ausländerzentralregister und Hochschulstatistik, für die…
  76. Schriftliche Frage 80 von Nicole Höchst (AfD): Welche Studienanfänger- und Studienabsolventenzahlen liegen der Bundesregierung für Eritrea seit 2025 vor (Nachfrage zu der Antwort der Bund…
  77. Schriftliche Frage 81 von Nicole Höchst (AfD): Auf welcher Datengrundlage fußt die Behauptung des Programms „Integra“ (DAAD) der „Integration von Flüchtlingen ins Fachstudium“, und welche…
  78. Schriftliche Frage 82 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung des Vorschlags der EU-Kommission über den gesellschaftlichen Rahmen…
  79. Schriftliche Frage 83 von Achim Köhler (AfD): Wie lauteten nach Kenntnis der Bundesregierung die 14 häufigsten Vornamen der im Jahr 2025 wegen sogenannter Femizide in Deutschland rechtsk…
  80. Schriftliche Frage 84 von Steffen Kotré (AfD): Welche über die Tat- und Schuldfrage des Angeklagten hinausgehenden Fragen zur Sprengung der Nord-Stream-Leitungen erwartet die Bundesregier…
  81. Schriftliche Frage 85 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der geplanten Aufnahme von K.O.-Tropen als Tatbestandsmerkmale in die §§ 177 und 250 des Strafgese…
  82. Schriftliche Frage 86/87 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei wiederholten schweren Straftaten durch Jugendliche schneller und konsequenter zu reagier…
  83. Schriftliche Frage 88 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die derzeit geltende Verjährungsfrist für Vergewaltigungsstraftaten, und ist mit einem konkreten Gesetzentw…
  84. Schriftliche Frage 89 von Dr. Paul Schmidt (AfD): Warum verwies Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe im Z…
  85. Schriftliche Frage 90 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung beim bundesbehördlichen Zugriff auf private Kommunikation durch mit dem Konto verbundene…
  86. Schriftliche Frage 91 von Maik Brückner (DIE LINKE): Haben sich Mitglieder der Bundesregierung oder Angehörige der Bundesministerien seit Beginn der Legislaturperiode mit der Initiative „Lasst…
  87. Schriftliche Frage 92 von Maik Brückner (DIE LINKE): Auf Grundlage welches Kriterienkatalogs hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, die Rahmenvereinbarung mit dem Jugendnetzwerk Lambda…
  88. Schriftliche Frage 93 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung im Falle einer Rücknahme der geplanten Kürzung der Bezugsdauer des Elterngeldes von 14 auf 12 Monate auch, die gep…
  89. Schriftliche Frage 94 von Andreas Mayer (AfD): Welche Projekte oder Maßnahmen an welchen Bildungsreinrichtungen in den kreisfreien Städten des Bezirks Schwaben in Bayern sind durch Mittel…
  90. Schriftliche Frage 95 von Raimond Scheirich (AfD): Welche Bundesmittel wurden von 2014 bis 2019 für die Violence Prevention Network (früher e. V., heute gGmbH) ausgezahlt (bitte die Fördersum…
  91. Schriftliche Frage 96 von Raimond Scheirich (AfD): Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Fördermittel des Bundes, die in dem Jahr 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2022 zur Finanzieru…
  92. Schriftliche Frage 97/98 von Zada Salihović (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung (vorzugsweise aus Mikrozensusdaten) im Jahr 2025 und im Jahr 2024 jeweils die anhand des Bu…
  93. Schriftliche Frage 99 von Stefan Schröder (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, aus welchen Gründen bei der Überweisung deutscher gesetzlicher Renten auf Konten in der R…
  94. Schriftliche Frage 100/101 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche finanziellen und personellen Ressourcen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)…
  95. Schriftliche Frage 102 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung werden derzeit noch mit Windows 10 inklusive bzw. ohne Extended Security Updates (ESU) abges…
  96. Schriftliche Frage 103 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Aus welchen Gründen konnte die Genehmigung der Züge „Coradia Max“ des Herstellers Alstom für das Expresskreuz Bremen/Niedersachsen aus Sicht…
  97. Schriftliche Frage 104 von René Bochmann (AfD): Welcher aktuelle Planungsstand und welcher Finanzierungsstatus bestehen zum 30. September 2026 für die Elektrifizierung der Bahnstrecke Dres…
  98. Schriftliche Frage 105 von René Bochmann (AfD): Welche konkreten Elektrifizierungsmaßnahmen auf den Bahnverbindungen zwischen Dresden und Zittau sind nach Kenntnis der Bundesregierung gege…
  99. Schriftliche Frage 106 von René Bochmann (AfD): Welche konkreten Ausbau- oder Reaktivierungsmaßnahmen an Eisenbahnstrecken in den Landkreisen Bautzen und Görlitz werden nach Kenntnis der B…
  100. Schriftliche Frage 107 von René Bochmann (AfD): Welche Bundesmittel wurden seit dem 1. Januar 2024 für Infrastrukturmaßnahmen am Flughafen Dresden bewilligt oder ausgezahlt, und welche wei…
  101. Schriftliche Frage 108 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie haben sich die Fahrgastzahlen (Ein-/ Aussteiger) der S-Bahn Stuttgart an durchschnittlichen Arbeitstagen in den nachfolgenden Bahnhöfen…
  102. Schriftliche Frage 109 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie haben sich die Anzahl der Entsorgungsanlagen der Deutschen Bahn AG (Entleerung von Zug-Toiletten, Aufnahme von Frischwasser) in den verg…
  103. Schriftliche Frage 110 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern dienen die laufenden und die in den nächsten Wochen und Monaten geplanten Sanierungsarbeiten an der Schwarzwaldbahn (Strecke 4250…
  104. Schriftliche Frage 111 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welcher jährliche finanzielle Mehrbedarf ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2027 und 2028 im Schienenverkehr (getre…
  105. Schriftliche Frage 112 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit wann genau wissen das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und das Eisenbahn- Bundesamt (EBA) von der Tatsache, dass die Oberbaukomponen…
  106. Schriftliche Frage 113 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit ist es der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und seiner Unterbehörde, dem Wasserstraßen- und Schifffahrts…
  107. Schriftliche Frage 114 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Streckensperrungen (Teil- und Vollsperrungen) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Gesamtkorridor zwischen Ludwigshafen und…
  108. Schriftliche Frage 115 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Prüft die Bundesregierung eine Umsetzung des Konzepts der Projektarbeitsgruppe „Luftlagebild“ des Nationalen Drohnenbeirats beim Bundesminis…
  109. Schriftliche Frage 116 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch war die jeweilige Anzahl der heißen Tage in den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND…
  110. Schriftliche Frage 117 von Stefan Seidler (fraktionslos): Wie erklärt die Bundesregierung die Kostensteigerung beim Neubau der Lindaunisbrücke auf 246 Mio. Euro, und wie verteilt sich die Finanzieru…
  111. Schriftliche Frage 118 von Stefan Seidler (fraktionslos): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der von der Deutschen Bahn AG angekündigten Verzögerungen bei den Korridorsanierungen d…
  112. Schriftliche Frage 119 von Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Zeitpunkt für die Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg–Lübeck legt die Bundesregierung nach aktuellem Planungsstand zugrunde, na…
  113. Schriftliche Frage 120 von Otto Strauß (AfD): Welche räumliche Ausdehnung bzw. welche Flugphasen in den An- und Abflugverfahren umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung der beim am Flug…
  114. Schriftliche Frage 121 von Otto Strauß (AfD): Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung dem Bund für die Beschaffung, Installation, den Betrieb und die Wartung des am Flu…
  115. Schriftliche Frage 122 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Bundesmittel plant die Bundesregierung zum Betrieb und Erhalt der Wattenmeerzentren, die wichtige und unverzichtbare Naturschutzbildu…
  116. Schriftliche Frage 123 von Matthias Helferich (AfD): Mit welchen Fördermitteln beteiligte sich die Bundesregierung an den Kosten der Müll- Skulpturen von Artur Bordalo in Lage-Müssen (bitte hie…
  117. Schriftliche Frage 124 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Macht sich die Bundesregierung die Forderung des Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schnei…
  118. Schriftliche Frage 125 von Sebastian Maack (AfD): Inwiefern hält die Bundesregierung die gegenwärtige Situation, dass es in Deutschland noch keine rechtliche Grenze von Spenderkindern je Sam…
  119. Schriftliche Frage 126 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Leitlinien zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf Bienen (Wild- und Hon…
  120. Schriftliche Frage 127 von Danny Meiners (AfD): Welche neuen oder mit der bisherigen Stoffstrombilanz vergleichbaren Bilanzierungs-, Monitoring-, Nachweis- oder Dokumentationspflichten für…
  121. Schriftliche Frage 128 von Mirco Hanker (AfD): Wie hoch waren die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in den vergangenen fünf abgeschlossenen Ha…
  122. Schriftliche Frage 129 von Rocco Kever (AfD): Welche zwei sondergeschützten Fahrzeuge wurden im Rahmen der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanz…
  123. Schriftliche Frage 130 von Manfred Schiller (AfD): In welcher konkreten Finanzierungsform (Zuschuss, Darlehen, Eigenkapital oder nachrangiges Kapital) beabsichtigt die Bundesregierung, den de…
  124. Schriftliche Frage 131 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Hält die Bundesregierung angesichts der seit 2020 um rund 26 Prozent gestiegenen Verbraucherpreise und der erheblichen wirtschaftlichen Bela…
  125. Schriftliche Frage 132 von Thomas Korell (AfD): Um welche Vorhaben handelt es sich bei den 14 Interessenbekundungen, die aus den Landkreisen Stendal, Altmarkkreis Salzwedel und Jerichower…
  126. Schriftliche Frage 133 von Thomas Korell (AfD): Welche Bundesmittel wurden für die 14 Vorhaben, die aus den Landkreisen Stendal, Altmarkkreis Salzwedel und Jerichower Land auf den Projekta…
  127. Schriftliche Frage 134 von René Springer (AfD): Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil der Rentner, die im Jahr 2025 in Deutschland Wohngeld bezogen (bitte den An…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/8653 21. Wahlperiode 16.10.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 126 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56, 57, 58 Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . 104, 105, 106, 107 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 59 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91, 92 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 19, 20 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47, 61 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 22, 23, 24, 48 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 108, 109, 110 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Abgeordnete Nummer der Frage Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 131 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 128 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 25 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . 12, 13, 14, 64, 79, 80, 81 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 27, 28 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 65, 129 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6, 66, 83 Korell, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132, 133 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 50, 84 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33, 34 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 35 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Abgeordnete Nummer der Frage Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . 85, 86, 87, 88 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 67 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 51 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 36 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 37, 38, 115 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 68, 69, 75 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 52, 53 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97, 98 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95, 96 Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 17, 41 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 130 Schmidt, Paul, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Abgeordnete Nummer der Frage Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 99 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 117, 118 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Steffen, Till, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 77 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Strauß, Otto (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120, 121 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 71, 90 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 100, 101 Wirth, Christian, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Drucksache 21/8653 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3 Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 11, 13 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 16 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 18, 20 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 25 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Seite Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Wirth, Christian, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 36 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 46 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/8653 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 55 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 58 Schmidt, Paul, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 61 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62, 63 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69, 70 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 71, 72 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78 Steffen, Till, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Strauß, Otto (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Drucksache 21/8653 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 83 Seite Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Korell, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 90 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/8653 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes („Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“), nicht durch die vorgesehenen neuen Richtlinien und Durchgriffsmöglichkeiten der von den Landesmedienanstalten über den Medienstaatsvertrag eingesetzten KI KIVI berührt oder gebrochen wird, und wenn ja, wie? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 12. Oktober 2026 Der Medienstaatsvertrag und die darin vorgesehenen Kontroll- und Durchsetzungsbefugnisse der Landesmedienanstalten liegen in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung kommentiert diese nicht. 2. Abgeordneter Mirze Edis (Die Linke) Welche Nachweise liegen der Bundesregierung vor, die der Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz in der Pressekonferenz am Montag, den 21. September 2026 (siehe ab Minute 27:50 www.youtube.com/watch?v=CziEGKwMwwQ& t=141s) zugrunde liegen, dass die Pläne der Wahlsiegerin Elif Erlap zur Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen in Berlin „im Ausland und im Inland so verheerende Wirkung“ hätten, und welche Unternehmen haben spezifisch deswegen Investitionen abgesagt (bitte auflisten)? 3. Abgeordneter Mirze Edis (Die Linke) Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, dass der Bundeskanzler Friedrich Merz in der Pressekonferenz nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 21. September 2026 erklärt hat, dass es „in Deutschland keine Enteignungen von privatem Eigentum“ gebe (ab 27:50, www.youtub e.com/watch?v=CziEGKwMwwQ&t=141s), obwohl das Mittel der Enteignungen in Artikel 14 des Grundgesetzes festgeschrieben ist und auch tatsächlich regelmäßig Anwendung findet? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatsministers Philipp Amthor vom 13. Oktober 2026 Die Fragen 2 und 3 werden zusammen wie folgt beantwortet. Die in den Fragen zitierte Pressekonferenz fand im Rahmen der parteipolitischen Arbeit des Bundeskanzlers in seiner Funktion als Bundesvorsitzender der CDU statt; sie stellt somit keinen Vorgang dar, der dem Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag zuzuordnen ist. 4. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnisse zur Finanzierung einer anarchistischen Bibliothek in Kreuzberg, die im Zusammenhang mit Stromsaboteuren medial erwähnt wurde, und wenn ja, welche, und erhielt diese in den letzten fünf Jahren Fördermittel des Bundes, und wenn ja, in welcher Höhe (www.welt.de/politik/deutschland/plus 6ab67229bc37be025bb0864f/linksextremismus-w ie-die-jagd-auf-die-stromsaboteure-im-berliner-ve rwaltungsdschungel-versandet.html; bitte nach Haushaltstitel und jährlicher Fördersumme aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 13. Oktober 2026 Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse zur Finanzierung der genannten Bibliothek. Diese erhielt in dem genannten Zeitraum keine Fördermittel des Bundes. 5. Abgeordneter Achim Köhler (AfD) Hat der Bundesnachrichtendienst (BND) im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben operative Maßnahmen der Informationsbeschaffung, Ausspähung, Überwachung oder Datenabgleiche bezüglich des deutschen Sicherheitsunternehmens ASGAARD (einschließlich dessen Tochter-, Partner- oder Nachfolgegesellschaften sowie dessen Geschäftsführung) durchgeführt – insbesondere unter Heranziehung von durch das Bundeskriminalamt im März 2021 gemäß § 23 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst zur eigenen Aufgabenbewältigung übergebenen elektronischen Asservatendaten –, und wurden diese Daten mit Erkenntnissen ausländischer Nachrichtendienste abgeglichen? Antwort der Staatsministerin Nina Warken vom 9. Oktober 2026 Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung findet seine Grenzen in den gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interessen des Staatswohls. Eine Offenlegung der angefragten Informationen über mögliche operative Maßnahmen, Ausspähungen, Überwachung des deutschen Sicherheitsunternehmens ASGAARD birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BND ziehen. Dies könnte folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung zur Folge haben, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des BND – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des BND jedoch unerlässlich. Sofern solche Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, würden empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen. Selbst eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BND nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen des BND so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Empfängerkreis ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen in ihrer Detailtiefe derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht in diesem besonderen Einzelfall wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen. 6. Abgeordneter Achim Köhler (AfD) Stand oder steht die Person B. Z. zu irgendeinem Zeitpunkt in einem formellen oder informellen Dienst-, Beschäftigungs-, Auftrags-, Vertrauensoder Quellenverhältnis zum Bundesnachrichtendienst bzw. wurde er durch den Dienst als nachrichtendienstliche Verbindung (beispielsweise als V-Person, Informant oder Auskunftsperson) geführt, und wenn ja, in welchem Zeitraum, und mit welcher fachlichen bzw. operativen Zielrichtung? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Staatsministerin Nina Warken vom 9. Oktober 2026 Der Schutz nachrichtendienstlicher Quellen und Verbindungen sowie die Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) stellen ein primäres Schutzziel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des BND dar. Aus diesem Grund nimmt die Bundesregierung weder zu den nachrichtendienstlichen Verbindungen des BND, noch zu den Mitarbeitern und nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des BND öffentlich Stellung. Von diesem Grundsatz kann in wohl begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden, sofern gewährleistet ist, dass eine Veröffentlichung von Informationen keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des BND zur Folge hat. Vorliegend ist aus Gründen des Staatswohls, insbesondere zum Zweck der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des BND eine Beantwortung der angefragten Informationen grundsätzlich zu verweigern. Das angefragte Auskunftsersuchen betrifft Informationen, welche die nachrichtendienstlichen Quellen und Verbindungen des BND betreffen. Der Quellenschutz ist hingegen höchstes Schutzgut des BND – auch bei Veröffentlichung als Verschlusssache und nach einer etwaigen Abstraktion der Informationen bestünde weiterhin die konkrete Gefahr, dass die veröffentlichten Informationen Rückschlüsse auf die vom BND geführten Quellen und Verbindungen zulassen. Dadurch wird nicht zuletzt eine erhebliche Gefahr für Sicherheit der betroffenen Quellen begründet, wodurch die Bundesregierung ihre staatliche Fürsorgepflicht verletzen würde. Insbesondere aber würde der Bundesnachrichtendienst in seinen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung erheblich eingeschränkt. Denn die Anwerbung von Quellen setzt stets voraus, dass diesen unbedingte Vertraulichkeit und Schutz ihrer Identität zugesichert wird – diese Zusicherung ist denknotwendig im Hinblick auf die Gefahren, denen sich die betroffenen Quellen selbst aussetzen. Würden nun Identitäten oder Informationen, die gewisse Rückschlüsse auf die Identitäten einzelner Quellen zuließen, offengelegt, würde das Vertrauensverhältnis zwischen dem BND und den durch ihn geführten Quellen beschädigt. Dies hätte nicht nur die Gefahr der Aufdeckung bereits existierender Quellen zur Folge, sondern begründet zwangsläufig auch erhebliche Nachteile für die zukünftige Informationsgewinnung durch den BND mit Hilfe menschlicher Quellen. Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Aufgabenbereichs des BND gemäß BNDG ist die auslands- und sicherheitsbezogene Informationsgewinnung des BND wesentliche Voraussetzung für die Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland. Würde die gegenwärtige und zukünftige Informationsgewinnung des BND durch die Offenlegung von nachrichtendienstlichen Quellen und Verbindungen nachhaltig beeinträchtigt, würde dies die Interessen der Bundesrepublik Deutschland empfindlich treffen. Folglich sprechen Gründe des Staatswohls als verfassungsmäßige Schranke des parlamentarischen Auskunfts- und Kontrollrechts dafür, eine Beantwortung bzw. Offenlegung der angeforderten Auskünfte und Informationen zu verweigern. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 7. Abgeordnete Carina Schießl (AfD) Wie viele entgeltliche Aufträge, Engagements oder sonstige Leistungen hat die Bundesregierung oder haben ihr nachgeordnete Bundesbehörden seit dem 1. Januar 2021 an den Pianisten Igor Levit vergeben beziehungsweise von ihm in Anspruch genommen (bitte die Gesamtzahl angeben und die sechs letzten Aufträge, Engagements oder sonstigen Leistungen nach Ressort oder Behörde, Jahr, Leistungsart und Honorarhöhe aufschlüsseln), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für etwaige künftige Beauftragungen durch Stellen in ihrem Verantwortungsbereich im Zusammenhang mit der nach Medienberichten zunächst geplanten und vom ZDF später nicht gezeigten Performance des Liedes „Keine Angst“ in der ZDF-Sendung „Die Anstalt“ (ZDF- Presseportal, „ZDF-Statement zur 100. Ausgabe „Die Anstalt““, sowie dpa-Berichterstattung vom 17. Juli 2026)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 15. Oktober 2026 Die Bundesregierung hat seit dem 1. Januar 2021 in zwei Fällen den Pianisten Igor Levit engagiert. Durch das Büro des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus wurde im Jahr 2021 ein Honorar an Igor Levit für eine Veranstaltung gezahlt. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat im Dezember 2021 Igor Levit als Pianisten mit einem künstlerischen Beitrag im Rahmen einer Veranstaltung im Kanzleramt gebucht. Über die Höhe des Honorars wird seitens BKM grundsätzlich keine Auskunft gegeben. Die Entscheidung über die Programmgestaltung des ZDF obliegt allein dem Sender. Es gibt keinen Anlass für die Bundesregierung, hieraus Schlussfolgerungen zu ziehen. 8. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Sind dem Bund im Zusammenhang mit der Anlieferung, dem Transport innerhalb des Bundeskanzleramtes, der Aufstellung und dem angekündigten Abtransport des von Staatsminister Philipp Amthor privat erworbenen Strandkorbs Kosten entstanden, und wenn ja, welche, und in welchem Umfang wurden hierfür Personal, Sachmittel oder sonstige Ressourcen des Bundes eingesetzt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Jörg Semmler vom 9. Oktober 2026 Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 9. Abgeordneter Dr. Michael Blos (AfD) Bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der derzeit noch anhängigen Bearbeitungsverfahren von Anträgen auf Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister nach Artikel 62 der Verordnung (EU) 2023/1114 (Markets in Crypto- Assets Regulation – MiCAR), und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um diese Verfahren zu beschleunigen und Wettbewerbsnachteile für in Deutschland ansässige Anbieter gegenüber bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Anbietern zu vermeiden (bitte die genauen Maßnahmen und den geplante Zeitpunkt ihres Eintretens angeben, sofern die Bundesregierung Maßnahmen plant)? 10. Abgeordneter Dr. Michael Blos (AfD) Bestehen bei derzeitigen Bearbeitungsverfahren von Anträgen auf Zulassung als Kryptowerte- Dienstleister nach Artikel 62 der Verordnung (EU) 2023/1114 (Markets in Crypto-Assets Regulation – MiCAR) Bearbeitungsrückstände oder Verzögerungen, und wenn ja, welche personellen, organisatorischen, rechtlichen oder sonstigen Gründe sind hierfür maßgeblich? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 12. Oktober 2026 Die Fragen 9 und 10 werden zusammen wie folgt beantwortet. Nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gibt es bei der Bafin derzeit keine MiCAR-Zulassungsverfahren, die sich in Bearbeitung befinden. 11. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Mit welchem Ergebnis endete das Disziplinarverfahren gegen eine Referatsleiterin des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) (www.spiege l.de/wirtschaft/christian-lindner-versetzt-referatsle iterin-beratung-von-rentnern-statt-fuer-reiche-a-c d46ada5-93bb-446f-b244-c31a85ff12e3), und welche grundsätzlichen Änderungen an Gesetzen oder internen Richtlinien jeglicher Art für seine Beamtinnen und Beamte hat das BMF infolge dieses Falles vorgenommen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 15. Oktober 2026 Bezüglich des ersten Teils Ihrer Frage verweise ich auf meine Antwort auf die Schriftliche Frage 4 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 21/5159. Die Voraussetzungen und Grenzen, unter denen Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte eine Nebentätigkeit ausüben dürfen, sind gesetzlich festgelegt. Das Nebentätigkeitsrecht des Bundes wurde in den §§ 97 bis 105 des Bundesbeamtengesetzes geregelt. Ergänzend ist im BMF der hausinterne Leitfaden zum Antrag auf Genehmigung oder zur Anzeige einer Nebentätigkeit zu beachten. Entgeltliche Nebentätigkeiten müssen dem BMF als Dienstherrn angezeigt werden und sind in vielen Fällen auch genehmigungspflichtig. Die Nebentätigkeit darf nach den gesetzlichen Regelungen insbesondere dienstliche Interessen nicht beeinträchtigen. Ein dienstliches Interesse ist unter anderem das Vertrauen in die Integrität und Unparteilichkeit von Beamtinnen und Beamten oder ein möglicher Widerstreit mit ihren dienstlichen Pflichten. 12. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Welche geltenden Rechtsgrundlagen regeln nach Kenntnis der Bundesregierung, wann und in welcher Form die TARGET-Forderung der Deutschen Bundesbank gegenüber der Europäischen Zentralbank von rund 1 Billion Euro zum 30. September 2026 ausgeglichen wird (bitte Fundstellen angeben), und wie würde sich ein Verlust aus einem nicht vollständigen Ausgleich nach diesen Regeln auf die Gewinnabführung der Deutschen Bundesbank an den Bundeshaushalt auswirken? 13. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Welche Rolle spielt die TARGET-Forderung der Deutschen Bundesbank von rund 1 Billion Euro zum 30. September 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bonitätsbewertungen der Bundesrepublik Deutschland durch S&P Global Ratings, Moody's und Fitch, und in welchen Gesprächen zwischen Bundesregierung und diesen Ratingagenturen war die TARGET-Forderung seit dem 1. Januar 2023 Gegenstand (bitte je Agentur und Datum angeben)? 14. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Welche Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen, Rückstellungen oder Abschreibungen haben die Deutsche Bundesbank und die Europäische Zentralbank nach Kenntnis der Bundesregierung in ihren Jahresabschlüssen seit 2015 für die TARGET-Forderung der Deutschen Bundesbank gegenüber der Europäischen Zentralbank gebildet, die zum 30. September 2026 rund 1 Billion Euro betrug (bitte je Jahr Art und Betrag angeben), und nach welchen Bewertungsvorschriften wird diese Forderung in den Jahresabschlüssen angesetzt (bitte Fundstellen angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 16. Oktober 2026 Die Fragen 12 bis 14 werden zusammen wie folgt beantwortet. Die Rechtsregeln für die TARGET-Salden finden sich in der Leitlinie (EU) 2022/912 der Europäischen Zentralbank vom 24. Februar 2022 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express- Zahlungsverkehrssystem (TARGET) der neuen Generation und zur Aufhebung der Leitlinie EZB/2012/27 (EZB/2022/8), zuletzt geändert durch die Leitlinie (EU) 2026/1473 der Europäischen Zentralbank vom 4. Mai 2026 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2022/912 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET) der neuen Generation (EZB/2022/8) (EZB/2026/11). Danach verändert sich der Saldo zwischen Deutscher Bundesbank und Europäischer Zentralbank (EZB) mit jeder grenzüberschreitenden Zahlung. Die TARGET-Leitlinie sieht keinen Ausgleich dieser Salden vor. Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes Saldierungssystem. Deshalb besteht auch kein Bedarf an einer Risikovorsorge. Bei Gesprächen der Ratingagenturen mit der Bundesregierung stehen Fragen der Ausrichtung und Tragfähigkeit der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung im Mittelpunkt. 15. Abgeordneter Luke Hoß (Die Linke) Welche Auswirkungen hat die ab 2027 wirksam werdende Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Hilfesystems nach dem Gewalthilfegesetz auf die Veranschlagung von Maßnahmen des Gewaltschutzes in den Einzelplänen des Bundeshaushalts, und in welchen Titeln wurde Ansätze mit Bezug zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt abgesenkt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 15. Oktober 2026 Eine Ressortabfrage hat ergeben: Die in dem Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) vorgesehene Verringerung der Steuereinnahmen des Bundes zugunsten der Länder im Zeitraum von 2027 bis 2036 hat keine Auswirkungen auf die Veranschlagung von Maßnahmen des Gewaltschutzes in den Einzelplänen des Bundeshaushalts und hat zu keiner Reduzierung der Titelansätze mit Bezug zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt ab dem Jahr 2027 geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand notleidender Kredite bei Kreditinstituten in Deutschland seit 2022 bis 2025 entwickelt (bitte für jedes Jahr getrennt nach Krediten an Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen sowie an sonstige private Kreditnehmer jeweils in Euro und als Anteil am jeweiligen gesamten Kreditbestand ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 15. Oktober 2026 Die nachfolgenden Werte der notleidenden Kredite (Non Performing Loans, NPL) der deutschen Kreditinstitute stammen aus dem bankenaufsichtlichen FINREP-Meldewesen „Financial Reporting“, das Teil des europäischen aufsichtlichen Meldewesen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Zentralbank ist. Die aggregierten Werte notleidender Kredite veröffentlicht die EZB auch in ihrem Datenportal (https://data.ecb.europa.eu). Die Systematik der im Meldewesen erhobenen Daten lässt die gewünschte Differenzierung im Sinne der Fragestellung nicht zu. Es wird nur unterschieden zwischen notleidenden Krediten an nichtfinanzielle Unternehmen (Non-financial corporations, NFC, d. h. realwirtschaftliche Unternehmen) und Haushalte (households, HH). Letzteres umfasst gemäß der einheitlichen europäischen Definition private Haushalte sowie selbständige Einzelunternehmer/Freiberufler. Jahr (31.12.) Kredite an nichtfinanzielle Unternehmen Kredite an Haushalte NPL Volumen Anteil am NFC-Kreditbestand NPL Volumen Anteil am HH-Kreditbestand (in Mrd. Euro) (in Prozent) (in Mrd. Euro) (in Prozent) 2022 39,49 2,15 21,91 1,15 2023 55,03 2,94 24,47 1,27 2024 65,96 3,78 34,45 1,57 2025 72,23 4,10 37,91 1,68 Der Anstieg der Quote notleidender Kredite spiegelt die Verschlechterung des makroökonomischen Umfelds in den letzten Jahren wider. Dennoch bleibt festzuhalten, dass der Anstieg ausgehend von einem historisch relativ niedrigen Niveau erfolgte. Zudem liegen die aggregierten deutschen Werte weiterhin unterhalb der aggregierten europäischen Durchschnittswerte. Ergänzend wird auf den öffentlich zugänglichen 13. Bericht des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS) an den Deutschen Bundestag hingewiesen. Dieser enthält im Kapitel 2.4 auf den Seiten 21 ff. weitere Erläuterungen und Einordnungen zum Bestand notleidender Kredite der deutschen Kreditinstitute. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. Abgeordnete Carina Schießl (AfD) Welche Liegenschaften in der Stadt Regensburg und im Landkreis Regensburg werden zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage vom Bund oder von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Unterbringung von Asylbewerbern bereitgestellt oder hierfür angemietet, und welche Angaben liegen der Bundesregierung jeweils zur Anschrift der Unterkunft und zur operativen Verantwortung etwaiger Vertragspartner und Betreiber vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 14. Oktober 2026 In der Stadt Regensburg überlässt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gemäß Haushaltsvermerk 3.6 zu Kapitel 6004 Titel 121 01 die ehemalige Prinz-Leopold-/Pionier-Kaserne in der Zeißstraße 1 dem Freistaat Bayern als Bedarfsträger der Anker Dependance in operativer Verantwortung zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen. Darüber hinaus überlässt die BImA keine weiteren Liegenschaften in Regensburg oder dem Landkreis Regensburg zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 18. Abgeordneter Dr. Michael Arndt (Die Linke) Finden die intensivierten Kontrollen und Schleierfahndungsmaßnahmen im saarländischen Grenzraum zu Frankreich und Luxemburg weiterhin in dem im Februar 2026 von der Gewerkschaft der Bundespolizei im Saarland als Überlastung kritisierten Maße statt, obwohl das Verwaltungsgericht Koblenz im April 2026 feststellte, die Grenzkontrollen verstießen gegen den Schengener Grenzkodex, weil die Bundesrepublik Deutschland die Verlängerung der Kontrollen an den deutschen Landesgrenzen nicht ausreichend begründet und dokumentiert habe, und wenn ja, warum, und welche Erkenntnisse liegen ihr über die wirtschaftlichen Auswirkungen (z. B. durch Wartezeiten für Berufspendler und den Güterkraftverkehr) vor? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Oktober 2026 Das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgericht Koblenz ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil wurde Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das Verfahren dauert insoweit an. Die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen wurden aufgrund der Lageentwicklung, insbesondere des irregulären Migrationsgeschehens, und im Lichte der Wirksamkeit des europäischen Außengrenzschutzes sowie der Volatilität der Entwicklungen an den Außengrenzen sowie der Umsetzung des am 12. Juni 2026 in Kraft getretenen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an allen landseitigen deutschen Binnengrenzen bis einschließlich 15. März 2027 verlängert. In Ergänzung können und werden diese temporären Binnengrenzkontrollen mit lageabhängigen Kontrollen abseits der unmittelbaren Grenze im gesamten Grenzgebiet flankiert. Die Bundespolizei geht bei ihren Grenzkontrollen wie bisher mit Augenmaß vor, um etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu reduzieren. Die Kontrollabläufe werden fortlaufend vor Ort überprüft und, wo immer dies möglich ist, weiter optimiert, um Belastungen für Reisende, Pendler und den Warenverkehr möglichst gering zu halten. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. 19. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Erkenntnisse rechtfertigen aus Sicht der Bundesregierung weiterhin die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von Binnengrenzkontrollen an sämtlichen deutschen Landgrenzen, nachdem die Europäische Kommission in ihrer Stellungnahme vom 2. Juni 2026 insbesondere eine unzureichende Begründung des räumlichen und zeitlichen Umfangs der Kontrollen festgestellt und Deutschland zu einer schrittweisen Aufhebung der Binnengrenzkontrollen aufgefordert hat, und anhand welcher Kriterien entscheidet die Bundesregierung über deren schrittweise oder vollständige Aufhebung (https:// home-affairs.ec.europa.eu/document/download/82 1dcdfc-2cea-4d21-a70a-ff66f1e3f240_en?utm_so urce=chatgpt.com)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. Oktober 2026 Die erneute Verlängerung der mit Wirkung vom 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an den landseitigen deutschen Binnengrenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark sowie im weiteren Verlauf zu Österreich, Polen, der Schweiz und der Tschechischen Republik, derzeit bis einschließlich 15. März 2027, war und ist aus Sicht des Bundesministeriums des Innern erforderlich, um insbesondere das illegale/irreguläre Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Migrationsgeschehen weiter und nachhaltig zu dämpfen und der Belastung der Aufnahme- und Integrationssysteme in der Bundesrepublik Deutschland durch das insgesamt zu hohe Migrationsgeschehen in den letzten Jahren entgegenzuwirken. Die Verlängerung der bestehenden Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen deutschen Binnengrenzen über den 15. September 2026 hinaus bis derzeit einschließlich 15. März 2027 hat das Bundesministerium des Innern im Wesentlichen mit den nachstehenden Ausführungen begründet. Das weiterhin zu hohe illegale/irreguläre Migrationsgeschehen über die Schengen-Außengrenzen in die Europäische Union mit anschließenden Weiterreisen, u. a. nach Deutschland, belegt, dass der Grenzschutz an den europäischen Außengrenzen derzeit nach wie vor noch nicht ausreichend wirksam ist. Das derzeitige illegale/irreguläre Migrationsgeschehen nach Deutschland ist trotz Rückgang derzeit weiterhin zu hoch. Nicht nur die isolierte Betrachtung der Anzahl des illegalen/ irregulären Migrationsgeschehens einschließlich des Asylzugangs allein, sondern auch die Stetigkeit dieses Zustroms über die zurückliegenden Jahre be- bzw. überlastet die Aufnahme- und Integrationssysteme in Bund, Ländern und Kommunen. Hinzu kommen die andauernden Herausforderungen für die Unterbringung und Versorgung der rund 1,3 Mio. aus der Ukraine kriegsbedingt geflüchteten Personen. Die in diesem Zusammenhang genutzten Kapazitäten und Ressourcen der Kommunen und Länder sind bereits deutlich überlastet. Die Belastung der Aufnahme- und Integrationssysteme brachte nicht nur wichtige Infrastrukturbereiche wie Wohnen, Bildung und Gesundheitsversorgung zunehmend an ihre Grenzen, sondern spiegelt sich auch in der Ausgabenentwicklung in den sozialen Sicherungssystemen angesichts einer seit mehreren Jahren stagnierenden Wirtschaft. Zudem bestehen vor dem Hintergrund der Lageentwicklungen im Nahen und Mittleren Osten sowie in Süd-/Zentralasien eine teilweise fragile Sicherheitslage sowie Sicherheitsgefährdungen, die von dort auf Europa und die Bundesrepublik Deutschland wirken können. Die erneute Verlängerung der gegenständlichen Binnengrenzkontrollen ermöglicht weiterhin Kontrollen aus Anlass des Grenzübertritts. Dadurch können u. a. Schleusungshandlungen gezielter und frühzeitiger erkannt und unterbunden sowie damit Gefahren für die Gesundheit und das Leben der geschleusten Personen zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgewehrt werden. Insbesondere ermöglichen temporäre Binnengrenzkontrollen das unmittelbare und rasche Ergreifen von einreiseverhindernden und aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nach europäischem und nationalem Recht bei Personen, welche nicht die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt erfüllen. Sie ermöglichen es auch, Personen, die eine Gefahr darstellen, frühzeitig zu identifizieren und mit entsprechenden polizeilichen Maßnahmen zu reagieren, wodurch die Gefahr bereits an der Grenze abgewendet werden kann. Die erneute Verlängerung der Binnengrenzkontrollen im vorgenannten Zeitraum ist auch geboten, um die Nachhaltigkeit des erzielten derzeit temporären Rückgangs des illegalen/ irregulären Migrationsgeschehens zu festigen. Die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen ist erforderlich, geeignet, angemessen und im Ergebnis verhältnismäßig, auch weil mildere (grenz-)polizeiliche Maßnahmen derzeit nicht gleichsam wirksam sind, um dem illegalen/irregulären Migrationsgeschehen konsequent und entschieden entgegen zu treten und die Systeme zu entlasten. Schwachstellen an den europäischen Außengrenzen müssen derzeit noch mit Binnengrenzkontrollen kompensiert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Hinzutritt, dass die mit der Anwendbarkeit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) (seit dem 12. Juni 2026) zu erwartenden Veränderungen, insbesondere bei Asyl- und Rückkehrverfahren an den Schengen-Außengrenzen sowie bei innereuropäischen Überstellungen in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Mitgliedstaat, noch nicht belastbar messbar und somit noch nicht faktisch nachhaltig feststellbar wirksam sind. Erst nachdem sich die Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen bei einer Gesamtbetrachtung, auch im Lichte der Wirksamkeit des europäischen Außengrenzschutzes sowie der Volatilität der migrationsspezifischen Entwicklungen in Herkunfts- und Transitstaaten an den Außengrenzen, belastbar und nachhaltig positiv zeigen, kann über ein Ende der Binnengrenzkontrollen befunden werden. 20. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Anzeigen nach § 105 Absatz 2 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sowie Anträge auf Genehmigung nach § 105 Absatz 5 BBG für Ruhestandbeamtinnen und Beamte, die vor ihrem Ruhestand mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraut wurden, sind seit der Neuregelung des Bundesdisziplinargesetz vom 20. Dezember 2023 (www.buzer.de/gesetz/1 6205/a305609.htm) bei den zuständigen Behörden des Bundes eingegangen, und in wie vielen Fällen wurde die Tätigkeit untersagt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. Oktober 2026 Die erfragten Fallzahlen werden statistisch für den Bund nicht erfasst und sind auch nicht automatisch abrufbar. Um die erfragten Daten zu ermitteln, müssten im Rahmen einer Ressortabfrage die Personalakten sämtlicher Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandbeamter geprüft werden, die von der Neuregelung des § 105 Absatz 2 Nummer 2 sowie § 105 Absatz 5 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) erfasst werden. Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung unter Einbeziehung der jeweiligen Geschäftsbehörden, die umfangreiche Recherchen über vorhandene Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 21. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Wie viele Personen erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. August 2026 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine positive Entscheidung nach § 26 des Asylgesetzes (AsylG) in der bis zum 11. Juni 2026 geltenden Fassung oder eine Feststellung nach § 26 Absatz 2 AsylG in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1347 (bitte je Rechtsgrundlage zum einen nach Schutzstatus der stammberechtigten Person und zum anderen nach den jeweiligen fünf Hauptherkunftsländern aufschlüsseln), und wie viele nationale Visa zum Zwecke des Familiennachzugs zu international Schutzberechtigten wurden im selben Zeitraum durch deutsche Auslandsvertretungen erteilt (bitte nach Schutzstatus der Referenzperson sowie den fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Oktober 2026 Die Angaben zu den Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Familienasyl/Familienschutz können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Zeitraum: Januar bis August 2026 Anerkennungen als Asylberechtigte (Familienasyl) Anerkennungen als Flüchtling (Familienschutz) Gewährung von subsidiärem Schutz (Familienschutz) Gesamt 837 19.034 1.694 darunter Afghanistan 644 15.249    19 Syrien   3    560 1.074 Eritrea  37    926   184 Irak   4    512    96 Somalia  48    490    73 Feststellungen nach § 26 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1347 werden vom BAMF statistisch nicht erfasst. Im genannten Zeitraum wurden an den deutschen Auslandsvertretungen insgesamt 138 Visa für den Nachzug zum Asylberechtigten, 4.701 Visa für den Nachzug zum anerkannten Flüchtling und 103 Visa für den Nachzug zu einer Person mit subsidiärem Schutz erteilt. Die Information zu den fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.1 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines 1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kam dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage wäre dazu geeignet, die bilateralen Beziehungen zu belasten und somit den Interessen der Bundesrepublik Deutschland Schaden zufügen. 22. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele afghanische Staatsangehörige, die wegen einer oder mehrerer Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden, waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 30. September 2026 vollziehbar ausreisepflichtig (bitte nach Personen mit und ohne Duldung aufschlüsseln), und wie viele dieser Personen befanden sich zu diesem Stichtag in Straf- oder Abschiebungshaft? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Oktober 2026 Verurteilungen und Inhaftierungen von ausländischen Staatsangehörigen liegen in der Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Statistiken vor. 23. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele afghanische Staatsangehörige ohne strafrechtliche Verurteilung wurden im Jahr 2026 nach Afghanistan abgeschoben (bitte nach Datum des jeweiligen Abschiebeflugs aufschlüsseln), und nach welchen Kriterien werden vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige ohne strafrechtliche Verurteilung für künftige Abschiebungen nach Afghanistan ausgewählt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Oktober 2026 Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode heißt es: „Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern“ (Zeile 3045 bis 3046). Derzeit werden Personen rückgeführt, für die ein gesteigertes Rückführungsinteresse vorhanden ist. Der Fokus bei Rückführungen liegt daher bei männlichen afghanischen Staatsangehörigen, die strafrechtlich und/oder polizeilich in Erscheinung getreten sind, ohne sich jedoch hierauf zu beschränken. Entscheidend ist die konkrete Einzelfallprüfung, ob die betreffende Person vollziehbar ausreisepflichtig und die Rückführung rechtlich zulässig ist. Über die Rückführung entscheiden die für den Vollzug des Aufenthaltsrechts zuständigen Länder unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls. Nach Kenntnis der Bunderegierung waren bis auf wenige Fälle alle Personen, die 2026 nach Afghanistan abgeschoben wurde, zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Hoheit der Informationen bei den zuständigen Landesbehörden liegt und entsprechend auch nur durch diese validiert werden kann. Ob die Personen tatsächlich strafrechtlich verurteilt wurden oder ob trotz keinen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. übermittelten Informationen dennoch entsprechende strafrechtliche Erkenntnisse vorliegen, kann abschließend nur von den zuständigen Landesbehörden beurteilt werden. 24. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welcher Vereinbarung, Absprache oder sonstigen Festlegung beruht die mir zugetragene Praxis, keine afghanischen Staatsangehörigen mit Verbindungen zur Terrororganisation „Islamischer Staat“ (einschließlich ISKP) nach Afghanistan abzuschieben (bitte Datum und beteiligte Stellen angeben), und geht diese Praxis auf eine Forderung oder Bedingung der Taliban zurück? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Oktober 2026 Eine Vereinbarung o. Ä. im Sinne der Fragestellung mit den afghanischen De-facto-Behörden besteht nicht. Darüber hinausgehende Informationen zu vertraulichen Gesprächen können aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht eingestuft – übermittelt werden. Diese ließen konkrete Rückschlüsse auf die Rückkehrzusammenarbeit mit den afghanischen De-facto-Behörden zu. Die Herausgabe dieser Art von Informationen wäre geeignet, die Bereitschaft zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Rückkehrkooperation zu verringern. Dies würde sich auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland und der Länder nachteilig auswirken und somit die Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit der Rückübernahme gefährden. Die Bundesregierung ist zudem nicht zur Auskunftserteilung über nicht abgeschlossene Planungs- oder Verhandlungsvorgänge verpflichtet. Dies fällt in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Hierbei handelt es sich um einen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich, um die grundsätzliche Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Exekutive herbeizuführen (BVerfG Urteil vom 17. Juli 1984 – 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83, BVerfGE 67, 100). 25. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über gezielte Versuche der Einflussnahme, Infiltration oder Kontaktaufnahme durch Akteure der organisierten Kriminalität bzw. der Clankriminalität oder von Akteuren von Terrororganisationen auf im Deutschen Bundestag vertretene Parteien oder Mitglieder des Deutschen Bundestages vor, und in wie vielen Fällen erfolgten hierzu konkrete Sicherheitshinweise oder Sensibilisierungsgespräche gegenüber betroffenen Mandatsträgern oder Fraktionen jeweils in den letzten fünf Jahren seitens der Sicherheitsbehörden des Bundes (www.w elt.de/politik/deutschland/article6abb79313054d6 a0710a941a/berlin-neuer-aerger-fuer-die-linke-au ch-mitglieder-des-barbakh-clans-auf-wahlpart y.html)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Oktober 2026 Der Bundesregierung ist bekannt, dass sowohl Extremisten als auch Akteure der Organisierten Kriminalität (OK) Wahlempfehlungen aussprechen. Wie bereits im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität ausgeführt, wird unterschieden, ob eine generelle Einflussnahme stattfindet oder ob Insiderhandlungen kriminelle Aktivitäten einer OK- Gruppierung direkt ermöglichen bzw. fördern (s. hierzu S. 17 und 18 des Bundeslagebildes OK 2025: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Statisti kenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekrimina litaet_node.html). So wurden im Jahr 2025 13 Einflussnahmehandlungen durch Gruppen der Organisierten Kriminalität im Tätigkeitsbereich Politik im Inland, davon zwei auf Ebene der Bundespolitik, festgestellt. Im Bereich Insiderhandlungen wurde 2025 eine Handlung im Tätigkeitsbereich Politik im Inland, davon keine auf Ebene der Bundespolitik, festgestellt. Eine Aufschlüsselung und Erfassung nach Art der Tätigkeit oder Position der jeweils betroffenen Personen erfolgt nicht, der Bundesregierung liegen daher keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor. Seitens des Bundeskriminalamtes (BKA) erfolgte in den letzten fünf Jahren eine Sensibilisierung im Sinne der Anfrage. Eine darüber hinausgehende Auskunft im Sinne der Fragestellung muss trotz der grundsätzlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls sowie zum Schutz der Grundrechte Dritter unterbleiben. Es könnten Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gezogen werden. Eine Veröffentlichung der in Rede stehenden Informationen würde den Kenntnisstand und die Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) hier offenlegen. Eine solche Auskunft könnte zur Entwicklung entsprechender Abwehrstrategien führen und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Ferner kann eine Auskunft nicht erfolgen, da dem parlamentarischen Auskunftsrecht der Schutz der Grundrechte Dritter gegenübersteht. Eine entsprechende Auskunft wäre mit einer Offenbarung von Informationen verbunden, die einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten würde. Der Beantwortung der Frage steht daher das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes [GG]) entgegen, das im Ergebnis einer sorgfältigen Güterabwägung dem parlamentarischen Informationsanspruch vorgehen muss. Nach sorgfältiger Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden können. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und die Gefährdung besonders gewichtiger Individualrechtsgüter hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das Staatswohl und bedeutende Rechtsgüter der betroffenen Personen nicht in Kauf genommen werden. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. 26. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Hat die Bundesregierung vor Einbringung des Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts in den Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 21/7868) eine oder mehrere externe Stellen mit der juristischen Überprüfung der Frage beauftragt, ob das Gesetz bei Inkrafttreten mit den Vorgaben des Grundgesetzes übereinstimmt, und wenn ja, wer hat diese Prüfung durchgeführt und mit welchem Ergebnis? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Oktober 2026 Nein, die Bundesregierung hat vor Einbringung des Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts in den Deutschen Bundestag keine externe Stelle mit der juristischen Überprüfung beauftragt. Die Bundesregierung prüft unter Beteiligung der Verfassungsressorts BMI und BMJV Gesetzentwürfe grundsätzlich selbst auch am Maßstab des Grundgesetzes, was auch in diesem Fall erfolgt ist. 27. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zu antisemitischen Vorfällen in muslimischen bzw. islamistischen Kontexten für die Zeit vor und nach dem 7. Oktober 2023 vor, und inwieweit befasst sie sich im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz mit Antisemitismus in diesen Kontexten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Oktober 2026 Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder „Themenfeldern“ (u. a. dem Unterthemenfeld „Antisemitisch“ im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“ (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet. Zur Beantwortung der Fragestellung zieht die Bundesregierung die Straftaten heran, die sowohl im Unterthemenfeld „Antisemitisch“ als auch dem Oberthemenfeld „Islamismus/Fundamentalismus“ erfasst wurden. Die Fallzahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Der Stichtag ist jeweils 31. Januar des Folgejahres. Zeitraum Fälle 2022  16 01.01.2023 bis 06.10.2023  33 07.10.2023 bis 31.12.2023 331 2024 631 2025 670 Die Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus wird bereits seit 2011 im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz (DIK) bearbeitet. Seit 2019 befasst sich die DIK intensiver mit dem Thema. Der Fokus liegt auf der Stärkung muslimischer Akteure im Kampf gegen Antisemitismus, sowie auf der Stärkung des jüdisch-muslimischen Dialogs. Mit Workshops, Fachveranstaltungen oder Konferenzen bietet die DIK hier einen entsprechenden Rahmen, zudem werden Projekte im Themenfeld gefördert. Die vielfältigen Erscheinungsformen und Facetten von Antisemitismus können sich auch in muslimischen Communities zeigen. Daher befasst sich die DIK gemeinsam mit Musliminnen und Muslimen, Akteuren aus dem jüdischen Leben und den Kirchen sowie aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft mit Antisemitismus, etwa in Austauschformaten und Projektförderungen. Aktuelle Entwicklungen wurden bei der Bearbeitung des Themas stets berücksichtigt. Nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 wurde deshalb auch im Rahmen der DIK die Auseinandersetzung mit und die Diskussion von Ansätzen zur Prävention von Antisemitismus nochmals verstärkt. Ein in der Folge initiiertes DIK-Projekt der Bildungsstätte Anne Frank setzt sich etwa mit der Zurückdrängung von Antisemitismus im Netz vor dem Hintergrund des Nahostkonflikts auseinander. Zudem wurden neue Ansätze zur Stärkung des jüdisch-muslimischen Dialogs als Beitrag zur Antisemitismusprävention in die DIK-Förderung aufgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 28. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des Gutachtens der Konrad-Adenauer-Stiftung im Hinblick auf die Voraussetzungen für ein mögliches Verbotsverfahren der AfD, und inwieweit trägt das heute veröffentlichte Gutachten der Konrad-Adenauer-Stiftung dazu bei, die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angeführten Erkenntnislücken im Hinblick auf die Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens zu schließen (www.kas.de/de/monitor/detail/-/conten t/das-demokratieverstaendnis-der-extremisten; www.tagesspiegel.de/politik/die-fehlenden-erken ntnisse-wie-alexander-dobrindt-die-prufung-eine s-afd-verbotsverfahrens-ausbremst-1605440 4.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Oktober 2026 Die Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung ist der Bundesregierung bekannt. In dieser geht es ausweislich der Einleitung am Beispiel der Partei Alternative für Deutschland (AfD) um die Frage, wie Extremisten auf die Demokratie blicken. Demnach wurde geprüft, ob ihr Demokratieverständnis mit den Strukturprinzipien des Grundgesetzes vereinbar oder als verfassungsfeindlich zu verstehen ist. Ausdrücklich sei dabei weder die Frage nach der verfassungsschutzrechtlichen Einstufung der AfD als gesichert extremistische Bestrebung oder als extremistischer Verdachtsfall noch die Frage nach ihrer Verbotswürdigkeit im Sinne des Artikel 21 des Grundgesetzes (GG) gestellt worden. Im Übrigen ist anzumerken, dass die Bundesregierung sich grundsätzlich nicht zu Prozessen der internen Willensbildung äußert. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verfahren und Entscheidungsvorhaben einzugreifen (vgl. nur BVerfGE 137, 185, 234). Insbesondere vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln versteht sich, dass die Bundesregierung und das Bundesamt für Verfassungsschutz selbstverständlich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten fortwährend neue Erkenntnisse im Hinblick auf eine Verfassungsfeindlichkeit der AfD prüfen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 29. Abgeordnete Maren Kaminski (Die Linke) Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse zum Vorgehen der Polizei bei einer Razzia am 27. September 2026 in Hannover im Zuge einer Gedenkveranstaltung der kurdischen Community in Hannover (https://taz.de/Polizeieinsatz-in-Hann over/!6217165)– insbesondere vor dem Hintergrund, dass vergleichbare Gedenkveranstaltungen in anderen deutschen Städten und in der Türkei ohne entsprechende Vorkommnisse stattfanden und derzeit ein Friedensprozess zwischen Vertretern der kurdischen Autonomiebewegung und der türkischen Regierung läuft, und wenn ja, welche, und ergreift sie eigene Maßnahmen, um diesen Friedensprozess sowohl in Deutschland als auch in der Türkei zu unterstützen und zu fördern, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Oktober 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die Bundesregierung begrüßt den Lösungsprozess mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), der eine historische Chance darstellt, den jahrzehntelangen Konflikt zu beenden. Die Bundesregierung beobachtet den Prozess aufmerksam und steht bereit, diesen zu unterstützen, wenn dies von den Beteiligten gewünscht wird. Das seit 1993 bestehende Betätigungsverbot der PKK in Deutschland besteht im Interesse der inneren Sicherheit fort. 30. Abgeordneter Rocco Kever (AfD) Wie hoch ist der Gesamtwert der von den politischen Stiftungen in den vergangenen zehn Jahren im Aus- und Inland erworbenen Immobilien, für deren Erwerb Mittel aus dem Bundeshaushalt eingesetzt wurden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. Oktober 2026 Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zum derzeitigen Gesamtwert der von den politischen Stiftungen in den vergangenen zehn Jahren im Aus- und Inland erworbenen Immobilien, für deren Erwerb Mittel aus dem Bundeshaushalt eingesetzt wurden, vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 31. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Hat sich die Bundesregierung, nachdem sie in ihrer Antwort vom 1. September 2026 auf die Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 21/7837 die Auffassung vertreten hat, die sogenannte Third-Party-Rule stehe „grundsätzlich auch innerhalb der Bundesregierung sowie im Hinblick auf die Weitergabe von Informationen an deutsche Strafverfolgungsbehörden“ entgegen, und sich dabei auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 2016 (Az. 2 BvE 2/15) gestützt hat, in dessen Randnummer 166 es heißt, die Regel sei „nicht als ein absolutes Verbot der Weitergabe von Informationen zu verstehen, sondern als ein Verbot mit Zustimmungsvorbehalt“ und den Empfängerstaat treffe im Konfliktfall „eine Verpflichtung, sich um ein Einverständnis zu bemühen“, hinsichtlich derjenigen Erkenntnisse, deren Weitergabe sie unter Berufung auf die Third-Party-Rule verweigert hat – namentlich in der Antwort auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Dr. Harald Weyel auf Bundestagsdrucksache 20/4141 sowie in der Antwort zu den Fragen 3, 17, 18 und 51 der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12284 -, um ein solches Einverständnis bemüht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, aus welchen Erwägungen hat sie davon abgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. Oktober 2026 Die Bundessicherheitsbehörden stehen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit grundsätzlich in einem kontinuierlichen Austausch mit den jeweiligen hinweisgebenden Stellen. Dies gilt auch für den fragegegenständlichen Sachverhalt aus den in der Fragestellung genannten Bundestagsdrucksachen. Dabei wird regelmäßig geprüft und abgestimmt, ob und in welchem Maße Informationen freigegeben werden können. Die Entscheidung über eine spezifische Freigabeanfrage für einen konkreten Informationsbedarf erfolgt einzelfallbezogen. Bei dieser Prüfung werden insbesondere Verwendungsbeschränkungen, die Sicherheitsinteressen der hinweisgebenden Stelle (z. B. Quellenschutz) sowie die Erfolgsaussichten einer Freigabe gewichtet. Die laufende Abstimmung dient bereits dazu, Optionen für eine vollständige Freigabe zu prüfen. Zu den von der Bundesregierung gegebenen Antworten auf die in der Frage genannten Bundestagsdrucksachen gibt es keinen neuen Sachstand. Die Bundesregierung verweist auch auf ihre Ausführungen in der Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 17. Februar 2023 auf Bundestagsdrucksache 20/5706. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 32. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Welche konkreten gesetzlichen, organisatorischen oder statistischen Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Einführung einer bundesweit einheitlichen, verfahrensbezogenen Erfassung der in Ermittlungsverfahren der organisierten Kriminalität vorläufig gesicherten und nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss tatsächlich eingezogenen Vermögenswerte, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Oktober 2026 In Ermittlungsverfahren der Organisierten Kriminalität vorläufig gesicherte Vermögenswerte werden für die Erstellung des Bundeslagebildes Organisierte Kriminalität für die durch das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter, die Bundespolizei und den Zoll gemeldeten Verfahren bereits erfasst. Zu den nach Verfahrensabschluss tatsächlich eingezogenen Vermögenswerten erfolgt keine polizeiliche statistische Erfassung. Daneben werden sowohl in den Statistischen Berichten „Staatsanwaltschaften“ (bis einschließlich 2021 Fachserie 10 Reihe 2.6 = „STA- Statistik“), „Strafgerichte“ (bis einschließlich 2021 Fachserie 10 Reihe 2.3 = „StP-/OWi-Statistik“) und „Strafverfolgung“ (bis einschließlich 2021 Fachserie 10 Reihe 3 = „Strafverfolgungsstatistik“), die jährlich von dem Statistischen Bundesamt herausgegeben und öffentlich zugänglich sind, Daten zu vermögensabschöpfenden Maßnahmen erhoben. Entsprechend der Systematik der Berichte, bei denen es sich um bundeseinheitliche Zusammenstellungen von Statistiken der Länder handelt, die über die Art und den Umfang von Datenerhebungen entscheiden, ist eine Zuordnung dieser Daten zur Organisierten Kriminalität nicht möglich. 33. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Nach welchen bundesweit einheitlichen Kriterien werden Verdachtsfälle von Spionage, Sabotage und sonstigen hybriden Bedrohungen in den beiden vom Gemeinsamen Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GAZ Hybrid) erstellten Lagebildern erfasst und bewertet, und welche Bundesbehörde trägt jeweils die fachliche Verantwortung für deren Erstellung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Oktober 2026 Die Erfassung und Bewertung von Verdachtsfällen hybrider Bedrohungen erfolgt durch die im Gemeinsamen Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GAZ Hybrid) zusammen arbeitenden Behörden von Bund und Ländern. Die Lagebilder werden in federführender Verantwortung des Bundeskriminalamts (BKA) bzw. des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) unter Einbeziehung der im GAZ Hybrid beteiligten Behörden von Bund und Ländern erstellt. Die Kriterien, nach denen entsprechende Verdachtsfälle erfasst werden, richten sich nach dem jeweiligen Zweck des Lagebildes. Die isolierte Betrachtung von Kriterien wäre bei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. der besonderen Dynamik des Phänomenbereichs nicht sachgerecht. Fortlaufend neue Erscheinungsformen und veränderte Vorgehensweisen machen eine kontinuierliche fachliche Prüfung erforderlich. 34. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) In wie vielen der dem Bundeskriminalamt für die Jahre 2020 bis 2025 gemeldeten Ermittlungsverfahren der organisierten Kriminalität wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte deutscher Polizei-, Zoll- oder sonstiger Sicherheitsbehörden als Tatverdächtige geführt, und inwieweit werden entsprechende Erkenntnisse im Rahmen der Erstellung der Bundeslagebilder „Organisierte Kriminalität“ gesondert erfasst? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Oktober 2026 Im Rahmen der Erstellung des Bundeslagebildes Organisierte Kriminalität (OK) werden Einflussnahme- und Insiderhandlungen erhoben. Eine gesonderte Erfassung von Tatverdächtigen bezogen auf eine Beschäftigung bei deutschen Polizei-, Zoll- oder sonstigen Sicherheitsbehörden erfolgt dabei nicht, da grundsätzlich keine personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten für die Erstellung des Bundeslagebildes Organisierte Kriminalität erhoben werden. Als Einflussnahme gelten Handlungen, bei denen sich OK- Gruppierungen Personen bedienen, die in Anbetracht ihrer Zugangsmöglichkeiten sowie ihres Wissens über innerbetriebliche Abläufe in der Lage sind, die kriminellen Gruppierungen bewusst oder unbewusst zu unterstützen. Dabei muss sich diese Unterstützung nicht direkt auf die kriminellen Aktivitäten (Haupt-/Nebendelikte) beziehen. Im Jahr 2025 wurden 45 Einflussnahmehandlungen im Inland sowie 34 Einflussnahmehandlungen im Ausland im Tätigkeitsbereich Strafverfolgung/Justiz festgestellt. Als Insider werden Personen bezeichnet, die in Anbetracht ihrer Zugangsmöglichkeiten sowie ihres Wissens über innerbetriebliche Abläufe in der Lage sind, kriminelle Gruppierungen bewusst oder unbewusst zu unterstützen. Im Gegensatz zur Einflussnahme zielt diese Unterstützung ausschließlich direkt auf eine kriminelle Aktivität (Haupt-/Nebendelikte) ab. Im Jahr 2025wurden dabei 24 Insiderhandlungen im Inland sowie zehn Insiderhandlungen im Ausland im Tätigkeitsbereich Strafverfolgung/Justiz festgestellt. Weitere Informationen können dem Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2025, Seiten 17 und 18 entnommen werden. Dieses ist auf der Homepage des BKA abrufbar: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/ StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisierte kriminalitaet_node.html. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 35. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Überschneidungen sieht die Bundesregierung zwischen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie), und welche Möglichkeiten zum Abbau von Bürokratie sieht die Bundesregierung durch Einführung der NIS-2- Richtlinie in das nationale Recht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. Oktober 2026 Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die NIS-2-Richtlinie unterscheiden sich in Rechtsnatur, Schutzzielen und Regelungsgehalt grundsätzlich: Während die DSGVO den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Gegenstand hat, verlangt die NIS-2-Richtlinie von den Mitgliedstaaten, Maßnahmenzur Sicherstellung eines hohen gemeinsamen Cybersicherheitsniveaus in der EU festzulegen, hat also im Kern den Schutz von Netz- und Informationssystemen kritischer Einrichtungen zum Ziel. Überschneidungen und damit mögliche Synergien können sich in der Praxis zwar in Bezug auf die nach den jeweiligen Rechtsakten bzw. deren nationale Umsetzungsgesetzen zu erfüllenden Pflichten ergeben, soweit deren Anwendungsbereiche sich überschneiden. So sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter beispielweise nach Artikel 32 DSGVO dazu verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen, während Artikel 21 NIS-2-Richtlinie den Mitgliedstaaten auferlegt, wesentliche und wichtige Einrichtungen zu verpflichten, geeignete und verhältnismäßige technische, operative Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Minimierung von Risiken für die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme zu ergreifen. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Schutzgüter sind die Anforderungen jedoch nicht deckungsgleich und bleiben damit parallel bzw. kumulativ zu beachten. Entsprechend gilt gemäß Artikel 2 Absatz 12 und 14 NIS-2-Richtlinie die Richtlinie unbeschadet der DSGVO und erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Richtlinie im Einklang mit der DSGVO. Nach Artikel 288 Absatz 3 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind Richtlinien für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet sind, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Artikel 5 der NIS-2-Richtlinie sieht jedoch lediglich eine Mindestharmonisierung des Cybersicherheitsniveaus der Europäischen Union vor. Die Mitgliedstaaten werden daher nicht daran gehindert, strengere nationale Bestimmungen zu erlassen oder beizubehalten, sofern diese Bestimmungen mit den Pflichten der Mitgliedstaaten nach dem Unionsrecht im Einklang stehen. Im Sinne einer bürokratiearmen Richtlinienumsetzung wurden die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie mit dem am 6. Dezember 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung im Bereich der Wirtschaft 1:1 umgesetzt. 36. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) Wie viele politische Beamte des Bundes wurden seit dem 1. Januar 2010 für mehr als drei Monate unter Wegfall der Besoldung beurlaubt, um außerhalb der unmittelbaren Bundesverwaltung eine hauptberufliche Tätigkeit auszuüben, und in wie vielen dieser Fälle wurden die Zeiten der Beurlaubung nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 des Beamtenversorgungsgesetzes als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt (bitte getrennt nach Fällen mit Zahlung eines Versorgungszuschlags und Fällen, in denen das Bundesministerium des Innern eine Ausnahme von der Zahlung des Versorgungszuschlags zugelassen hat aufführen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Oktober 2026 Eine Beantwortung für den abgefragten Zeitraum ist mit einem zumutbaren Aufwand nicht möglich. Die erfragten Daten werden für den Bund nicht zentral erfasst. Eine Beantwortung würde eine händische Auswertung der Personalakten aller politischen Beamtinnen und Beamten des Bundes in allen Ressorts und ihren Geschäftsbereichen für den Zeitraum von 16 Jahren erfordern. Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung unter Einbeziehung der jeweiligen Geschäftsbehörden, die umfangreiche Recherchen über vorhandene Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar. 37. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Unterstützungsleistungen hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung mit dem Land Berlin vom 8. Juli 2026 im Zusammenhang mit dem Angriff auf das Berliner Landesnetz erbracht, und welche Unterstützung wäre ohne die bestehende Kooperationsvereinbarung rechtlich nicht möglich gewesen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. Oktober 2026 Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat das Land Berlin im Zusammenhang mit dem Angriff auf das Berliner Landesnetz im Bereich der Vorfallsreaktion unterstützt. Diese umfasst grundsätzlich alle Maßnahmen, die zur Wiederherstellung der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit des betroffenen informationstechnischen Sys- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. tems erforderlich sind. Die Definition ist weit, da die Unterstützung im Einzelfall unterschiedlich ausfallen kann. Vorliegend gehörten insbesondere folgende Maßnahmen dazu: 1. Fachliche Beratung und Unterstützung des Notfallstabes Berlin bei der Lagebewältigung durch Verbindungspersonen auch vor Ort, 2. Regelmäßiger Austausch mit CERT Berlin und Landeskriminalamt (LKA) Berlin zum Tätervorgehen, Datenveröffentlichungen, Daten- Auswertungsansätze zur Gefahrenabwehr, 3. Forensische Analyse ausgewählter Artefakte und technisch fachliche Beratung anlassbezogen auf Expertenebene. Kooperationsvereinbarungen dienen dazu, die auf Basis des bestehenden Rechtsrahmens mögliche Zusammenarbeit zu strukturieren und auch zu konkretisieren. Dies führt nicht zuletzt zu Effizienzgewinnen, die gerade im Bereich der Vorfallsbearbeitung, wenn schnelles Handeln geboten ist, entscheidend sein können. 38. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nutzen deutsche Sicherheitsbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung Produkte der Firma Oxygen Forensics bzw. haben sie diese nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt (bitte ggf. nach Behörde und Nutzungszeitraum aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Behörden jüngste Erkenntnisse, nach denen erhebliche Zweifel bezüglich der Integrität der Firma bestehen (vgl. exemplarisch https://cybernews.com/ security/us-department-of-war-oxygen-forensics-r ussia-linked-fsb/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. Oktober 2026 Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gekommen, dass eine Beantwortung der Schriftlichen Frage – auch in eingestufter Form – nicht erfolgen kann. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Würden Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei (BPOL), Zollkriminalamt (ZKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND) und die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) Angaben über eine mögliche Zusammenarbeit mit Dritten machen, wären Rückschlüsse auf die konkreten Aufgaben, Themen und Projekte der genannten Behörden möglich. Eine Offenlegung der hier angeforderten Informationen birgt daher die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten zu der Methodik und zu besonders schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten der genannten Behörden bekannt würden, infolgedessen sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die konkreten Vorgehensweisen und Methoden der ge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. nannten Behörden ziehen könnten. Eine solche Auskunft könnte zur Entwicklung entsprechender Abwehrstrategien führen und somit die Aufgabenerfüllung von BKA, BPOL, ZKA, BfV, BND und ZITiS erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit der genannten Behörden nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Für den BND gilt des Weiteren: Die Beantwortung der hier gegenständlichen Frage berührt Grundrechte Dritter, was negative Auswirkungen auf die Kooperationsbereitschaft dem BND gegenüber haben würde. Dritte arbeiten mit dem BND nur unter der Voraussetzung zusammen, dass eine mögliche Zusammenarbeit mit ihnen nicht – auch nicht mittelbar – preisgegeben, sondern absolut vertraulich behandelt wird. Wird dieses Vertrauensverhältnis verletzt, ist es zukünftig weitaus schwieriger, Dritte von einer Zusammenarbeit mit dem BND zu überzeugen. Dies hätte für den BND eine höchst folgenschwere Einschränkung der Informationsgewinnung zur Folge, wodurch der gesetzliche Auftrag des BND, die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG)), nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung und Auswertung auslandsspezifischer Informationen durch den BND ist jedoch für die Sicherheits- und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland unerlässlich. Würde der BND in seinen Möglichkeiten der Informationsgewinnung beeinträchtigt, drohten empfindliche Informationslücken im Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde im vorliegenden Fall nicht ausreichen, um der erheblichen Sensibilität der angeforderten Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung von BKA, BPOL, ZKA, BfV, BND und ZITiS ausreichend Rechnung zu tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen der genannten Behörden so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber nur einem begrenzten Empfängerkreis ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Schon bei dem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Informationen wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung mehr möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 39. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Wie reagiert die Bundesregierung bei Sicherheitsvorfällen im Zusammenhang mit relevanten Geheimnisträgern, wie z. B. im Fall der privaten Handynutzung des BND-Vizepräsidenten Dag Baehr nach einem Datenleak berichtet wird, und wie geht die Bundesregierung für eine Gewährleistung der (Daten)sicherheit vor (bitte ausführen u. a. im Hinblick auf Meldeketten und -fristen, vgl. www.n-tv.de/politik/Sicherheitsrisiko-Vize-d es-BND-nutzte-geleakte-Handynummer-jahrelan g-id31372883.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. Oktober 2026 Personen, die zum Zugang zu Verschlusssachen befugt sind, müssen die Verschlusssachenanweisung (VSA) einhalten. Bei Geheimschutzvorkommnissen werden im Einzelfall die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Der genannte Personenkreis wird darüber belehrt, dass bei Verstößen gegen die Geheimschutzvorschriften disziplinär- oder arbeitsrechtliche Maßnahmen und eine strafrechtliche Ahndung drohen. Für die Erledigung dienstlicher Aufgaben sind dienstliche Hard- und Softwarekomponenten zu verwenden, für die die Mindestanforderungen des BSI zum Schutz der in der Bundesverwaltung verarbeiteten Informationen nach § 44 BSI-Gesetz gelten. Die Nutzung privater IT für diese Zwecke ist grundsätzlich unzulässig. Die Sicherheit privater Endgeräte ist grundsätzlich durch den Besitzer des jeweiligen Gerätes sicherzustellen. 40. Abgeordnete Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung den Beschluss der UN- Generalversammlung (https://news.un.org/en/stor y/2026/09/1168284) zur „Equal Earth Map“ für alle internen und externen Darstellungen der Welt umzusetzen, und wenn ja, wie, und wird sie die Mercator Karte in allen Einrichtungen und Unterlagen des Bundes abschaffen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. Oktober 2026 Die UN-Resolution lenkt den Blick auf ein grundlegendes Thema der Kartographie: Jede Abbildung der gekrümmten Erdoberfläche auf eine Ebene ist mit Verzerrungen verbunden. Welche Kartenprojektion geeignet ist, hängt deshalb vom jeweiligen Verwendungszweck ab. Flächentreue Projektionen wie Equal Earth sind besonders geeignet, wenn Größenverhältnisse dargestellt werden sollen. Für andere Anwendungen können andere Projektionseigenschaften entscheidend sein. Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die „Equal Earth Map“ für alle internen und externen Darstellungen der Welt umzusetzen. Die vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) als zentralem Geo- Dienstleister des Bundes produzierten Weltkarten nutzen die Winkel- Tripel-Projektion, eine vermittelnde modifizierte azimutale Projektion für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Weltkarten. Für Karten mit kleinem Maßstab weist diese Projektion eine der geringsten mittleren Maßstabs- und Flächenverzerrungen auf. Sie wird z. B. seit 1998 von der National Geographie Society für allgemeine Weltkarten verwendet. 41. Abgeordnete Carina Schießl (AfD) Wie viele Straftaten wurden durch die Bundespolizei am Bahnhof Regensburg in den Jahren 2014 und 2025 registriert, und wie verteilen sich diese Fälle auf die sechs häufigsten Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 14. Oktober 2026 Die statistischen Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik (PES) der Bundespolizei lassen eine zuordenbare Auswertung der festgestellten Straftaten und Tatverdächtigen in Bezug auf Bahnhof Regensburg erst mit Beginn des Berichtsjahres 2019 zu. Unter Berücksichtigung der zuvor getätigten Erläuterungen sind die statistischen Daten im Sinne der Fragestellung den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. Festgestellte Straftaten am Bahnhof Regensburg Jahr Anzahl 2025 1.444 2025 Staatsangehörigkeit Anzahl der bekannt gewordenen Tatverdächtigen deutsch 517 tunesisch 111 syrisch  74 rumänisch  46 polnisch  39 ukrainisch  31 Die statistischen Daten generieren sich aus der PES der Bundespolizei. Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig ändern. 42. Abgeordnete Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Erarbeitung des im Koalitionsausschuss vom 2. Juli 2026 vereinbarten Bundesgesetzes zur Verhinderung von Vergesellschaftungen privater Mietwohnungsbestände auf Länderebene (sog. Vergesellschaftungsverbot), und für wann genau plant das federführende Bundesministerium die Einleitung der offiziellen Verbändeanhörung sowie die anschließende Kabinettsbefassung? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. Oktober 2026 Die Abstimmungsprozesse innerhalb der Bundesregierung zu einem Vorhaben, das den Schutz von Investitionen und Vertrauen in den privaten Wohnungsbau in der Bundesrepublik Deutschland bezweckt, dauern noch an. 43. Abgeordneter Dr. Christian Wirth (AfD) Wie und wann sind die beiden Tatverdächtigen Ibrahim A. und Nuri A. nach Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung eingereist (https://j ungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/bundesa nwaltschaft-laesst-is-kaempfer-und-kriegsverbrec her-festnehmen/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. Oktober 2026 Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den in der Frage genannten Personen um Beschuldigte in zwei unterschiedlichen Ermittlungsverfahren handelt. Das gegen Nuri A. geführte Ermittlungsverfahren wurde durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an eine Landesstaatsanwaltschaft abgegeben. Zu Ermittlungsverfahren, die in Zuständigkeit der Länder geführt werden, erteilt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte. Ibrahim A. reiste eigenen Angaben zufolge im Juni 2022 auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland ein. 44. Abgeordneter Ulrich von Zons (AfD) Soll vor dem Hintergrund des Entwurfs zur Reform der Nachrichtendienste künftig sichergestellt werden, dass Betroffene von einem heimlichen Betreten ihrer Wohnung erfahren und damit in die Lage versetzt werden, nachträglich gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können, und wenn ja, wie, und wenn nein, hält die Bundesregierung einen solchen Gesetzesvollzug für verfassungsgemäß (bitte begründen, vgl. www.lt o.de/recht/hintergruende/h/bnd-verfassungsschut z-gesetz-entwurf-bmi-ueberwachung- befugnissedatenschutz-kontrolle)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. Oktober 2026 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts liegt dem Deutschen Bundestag als Bundestagsdrucksache 21/7868 vor. Der dort als Artikel 1 enthaltene Entwurf eines neuen Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) regelt in § 35 BVerfSchG-E die Mitteilung an betroffene Personen im Falle des heimlichen Betretens von Wohnungen. § 35 Absatz 1 Satz 1 BVerfSchG-E knüpft dabei mit dem Verweis auf § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BVerfSchG-E an die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Regelung an, die für das heimliche Betreten von Wohnungen sogar bereits vorab eine unabhängige Rechtmäßigkeitskontrolle (gerichtsähnlich durch den unabhängigen Kontrollrat) vorsieht. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 45. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Ist die Bundesregierung von der Regierung des Vereinigten Königreichs oder der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Gefährdungslage unterrichtet worden, die Anfang Oktober 2026 zum Abzug der auf dem Stützpunkt Royal Air Force Fairford stationierten Bomber geführt hat, und welche Folgerungen zieht sie daraus für die Gefährdungsbeurteilung eigener Einrichtungen bzw. der Einrichtungen der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. www.zeit.de/politik/ausland/2026-10/us a-b-1-bomber-grossbritannien-raf-fairford- irangxe)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 13. Oktober 2026 Die Bundesregierung steht mit den USA sowie mit dem Vereinigten Königreich im engen Austausch zu Sicherheitsfragen. Die Sicherheitsvorkehrungen für Einrichtungen der Bundeswehr sowie für Liegenschaften von in Deutschland stationierten Streitkräften werden kontinuierlich an die Gefährdungslage angepasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 46. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie viele nationale Visa wurden an der deutschen Botschaft in Moskau seit 2022 an russische Staatsangehörige erteilt (bitte nach Jahren und Aufenthaltszwecken – Ausbildung und Studium; Erwerbstätigkeit; völkerrechtliche, politische und humanitäre Gründe; familiäre Gründe – differenzieren; falls diese Zahlen nach Auffassung der Bundesregierung nur in eingestufter Form erfolgen können, bitte ich, dies nachvollziehbar zu begründen), und bezieht sich das Drängen der Bundesregierung gegenüber anderen EU-Staaten, weniger Visa an russische Staatsangehörige auszustellen (www.tagesspiegel.de/politik/dpa-deutsc hland-drangt-eu-zu-visabeschrankungen-fur-russi sche-urlauber-16009958.html), lediglich auf Schengenvisa bzw. Urlaubreisen oder will die Bundesregierung auch darauf hinwirken, dass EU-weit bzw. auch in eigener Zuständigkeit weniger nationale Visa an russische Staatsbürger erteilt werden, etwa auch für Studierende, aus humanitären/familiären Gründen, im Bereich des Kulturaustauschs usw. (bitte erläutern)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 15. Oktober 2026 Die deutsche Botschaft Moskau hat in den Jahren 2022 bis 2026 (Stand: 9. Oktober 2026) nationale Visa in folgender Anzahl erteilt: Anzahl der von der Botschaft Moskau erteilten nationalen Visa (ohne humanitäre Aufnahme, Resettlement) Aufenthaltszweck Kalenderjahr 2022 2023 2024 2025 2026 Familiennachzug  5.421 2.555 2.534 1.531   968 Studium  1.255 1.448 1.252   932   606 Sprachkurs    108   146   112    95    69 Schüleraustausch     16    16    17     9     6 Erwerbstätigkeit  4.548 1.748   910   680   341 Jüdische Zuwanderung    142   199   224   139    60 Aussiedler  1.216 1.201   707 2.243 1.299 Sonstige Aufenthaltszwecke    224   289   269   206   168 Summe 12.930 7.602 6.025 5.835 3.517 Die Zahl der erteilten Visa im Rahmen der humanitären Aufnahme/des Resettlements lassen aufgrund der Anzahl Rückschlüsse auf Einzelfälle zu, wodurch ein Risiko von Grundrechtsverletzungen der betroffenen Personen besteht. Nach gründlicher Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses und des Grundrechtsschutzes Dritter in diesem Fall können die Informationen daher nur eingestuft als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ gesondert an den Bundestag übermittelt werden.2 2 Das Auswärtige Amt hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine setzt sich die Bundesregierung im Kreis der Schengen- Mitgliedstaaten für eine einheitlich restriktive Visumpolitik gegenüber Russland ein. In Einklang mit den EU-Leitlinien erteilen deutsche Auslandsvertretungen russischen Antragstellenden Schengen-Visa nur unter engen Voraussetzungen und in der Regel nur noch zur einfachen Einreise mit kurzer Gültigkeitsdauer. Dies ist notwendig, da der russische Angriffskrieg und russische hybride Aktivitäten eine Bedrohung für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung der EU und ihrer Mitgliedstaaten darstellen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Sicherheitsinteressen ökonomische Interessen klar überwiegen. Die Bundesregierung dringt auf eine signifikante Veränderung der Visumerteilungspraxis und steht dazu mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission in intensivem Austausch. Für humanitäre Sonderfälle gelten Sonderregelungen. Ein Hinwirken darauf, dass EU-weit weniger nationale Visa an russische Staatsbürger erteilt werden, ist nicht beabsichtigt; die Erteilungsvoraussetzungen richten sich hier nach nationaler Gesetzgebung. 47. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung als Konsequenz aus ihrer in Bundestagsdrucksache 21/7703 geäußerten Auskunft, dass ihr zur praktischen Umsetzung und zu den Kontrollmechanismen des EU-Marokko- Abkommens hinsichtlich der Herkunft von Waren aus der Westsahara bislang keine eigenen Erkenntnisse vorliegen, insbesondere zur Schließung dieser Informationslücke, und auf Basis welcher spezifischen Weisungen überprüft der deutsche Zoll derzeit im Importalltag die Einhaltung dieser Vorgaben?“ Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 15. Oktober 2026 Mit Beschluss (EU) 2025/2022 des Rates vom 2. Oktober 2025, veröffentlicht im Amtsblatt L 2025/2022 vom 3. Oktober 2025, wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits veröffentlicht. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass die Identifizierung der Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara, die der Kontrolle der Zollbehörden des Königreichs Marokko unterliegen, durch Verweis auf die Ursprungsregion in den vorgesehenen Ursprungsnachweisen ermöglicht wird. Derartige Ursprungsnachweise unterliegen bei der Einfuhr zu Präferenzbedingungen der risikoorientierten Kontrolle der nationalen Einfuhrzollbehörden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 48. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den vom Internationalen Strafgerichtshof veröffentlichten Haftbefehlen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den Bildungsminister Habibullah Agha und den Hochschulminister Neda Mohammad Nadim (DIE ZEIT, 5. Oktober 2026) für ihre Kontakte mit Vertretern der Taliban, und welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um sicherzustellen, dass die Gesuchten bei einer Einreise in den Schengen-Raum festgenommen und an den Gerichtshof überstellt werden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. Oktober 2026 Die Bundesregierung führt keine Gespräche mit den in der Frage genannten Personen. Die Bundesregierung hat die Veröffentlichung der oben genannten Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) zur Kenntnis genommen. Sie wird die innerstaatlichen Schritte prüfen. 49. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Welche konkreten außen-, sicherheits-, wirtschafts- und machtpolitischen Interessen verfolgt die Bundesregierung mit der umfangreichen finanziellen und militärischen Unterstützung der Ukraine, und wie rechtfertigt sie die damit verbundenen erheblichen Belastungen für die deutschen Steuerzahler und die mögliche Verlängerung bzw. Verschärfung des Krieges gegenüber den Zielen eines verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern und einer möglichst schnellen Beendigung des Krieges? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 14. Oktober 2026 Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die sicherheitspolitischen Kosten eines militärischen Siegs Russlands über die Ukraine in dem völkerrechtswidrigen Krieg Russlands die Kosten der Unterstützung der Ukraine in ihrer jetzigen Form deutlich übersteigen würden. Sie wird die Ukraine daher auch weiterhin politisch, finanziell, humanitär, zivil und militärisch unterstützen, solange es nötig ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 50. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie auf die Mündliche Frage 52 des Abgeordneten Eugen Schmidt (Plenarprotokoll 20/78 vom 18. Januar 2023) mitgeteilt hat, sie habe eine Teilnahme an der 9144. Sitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 30. September 2022 nach Regel 37 der Vorläufigen Geschäftsordnung nicht beantragt, weil hierfür angesichts der Unterrichtung durch Dänemark und Schweden vom 29. September 2022 keine Veranlassung bestanden habe, eine Teilnahme an den beiden weiteren Sitzungen des Sicherheitsrats zu demselben Gegenstand am 21. Februar 2023 und am 27. März 2023 beantragt oder erwogen, und, soweit dies nicht geschehen ist, aus welchen Gründen nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 14. Oktober 2026 Für die 9266. Sitzung sowie für die 9295. Sitzung des VN- Sicherheitsrats hat die Bundesregierung keine Teilnahme nach Regel 37 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Sicherheitsrats beantragt, weil es dafür keine Veranlassung gab. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Mündliche Frage 52 des Abgeordneten Eugen Schmidt (Plenarprotokoll 20/78 vom 18. Januar 2023) verwiesen. 51. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 21/8312 weder die Frage nach den ihr bekannten Personen und Entitäten noch die Frage nach der Anforderung von Informationen aus den vertraulichen Dossiers beantwortet hat, welche der im Bericht der unabhängigen internationalen Fact-Finding-Mission der Vereinten Nationen für Sudan vom 1. September 2026 (A/HRC/63/23) identifizierten Personen und Entitäten, die an der Unterstützung der Rapid Support Forces (RSF) durch transnationale Netzwerke mit Verbindungen zu den Vereinigten Arabischen Emiraten beteiligt sind, sind der Bundesregierung bekannt (bitte namentlich benennen), und hat die Bundesregierung bei der Fact-Finding-Mission Informationen aus den von dieser geführten vertraulichen Dossiers über die identifizierten Personen und Entitäten angefordert, und falls nein, bitte begründen (Punkt 12, A/HRC/63/23; www.ohchr.org/sites/de fault/files/documents/hrbodies/hrcouncil/ sessionsregular/session63/advance-versions/a-hrc-63-23-a uv.pdf)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. Oktober 2026 Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort vom 30. September 2026 auf Ihre Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 21/8312. Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit der unabhängigen internationalen Fact-Finding-Mission der Vereinten Nationen. Die Erkenntnisse der Mission werden von der Bundesregierung in ihren Aktivitäten zur Bekämpfung der Straflosigkeit in Sudan berücksichtigt. Detaillierte Informationen über den veröffentlichten Bericht hinaus wurden seitens der Fact Finding Mission nicht zur Verfügung gestellt. 52. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Arbeitet das Sekretariat der Wirtschafts- Arbeitsgruppe zu Syrien nach wie vor in Berlin, und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, wie hoch die Wiederaufbaukosten in Syrien sind (wenn ja, bitte auch angeben, in welcher Höhe sich Deutschland daran nach Auffassung der Bundesregierung beteiligen soll; vgl. www.sueddeutsche.de/politik/buergerkrieg-in-syri en-planen-fuer-die-stunde-null-1.1457091)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 12. Oktober 2026 Den Bedarf für den Wiederaufbau Syriens beziffert die Weltbank auf rund 200 Mrd. Euro. Diese massiven Herausforderungen kann die syrische Regierung nicht allein mit der Hilfe internationaler Geber stemmen. Entscheidend für den Erfolg des Wiederaufbaus sind aus Sicht der Bundesregierung politische Stabilität und wirtschaftliches Wachstum. Deshalb müssen in Syrien schnell die Bedingungen geschaffen werden, die private Investitionen – auch aus Deutschland – begünstigen. Dies war eines der zentralen Themen der ersten Sitzung des gemeinsamen Ausschusses zur Umsetzung des deutsch-syrischen Aktionsplans im Juli diesen Jahres. Das Sekretariat der Arbeitsgruppe Wirtschaftlicher Wiederaufbau der Freundesgruppe des syrischen Volkes besteht nicht mehr. 53. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Wie wird eine konsequente Umsetzung der Dienstanweisung zum Umgang mit Gendern im Auswärtigen Amt sichergestellt, ohne Verzögerungen im Verfahrensablauf zu verursachen, und wie werden potenzielle Verzögerungen im Verfahrensablauf, wie mutmaßlich in Abteilungen des Auswärtigen Amts geschehen, im Rahmen der Dienstaufsicht behandelt (vgl. www.bild.de/politi k/inland/sabotage-vorwurf-wadephul-mitarbeiteri nnen-treten-in-gender-streik-6aaea936708e760b5 e06445f)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 14. Oktober 2026 Die Bundesregierung hat die Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Die Berichterstattung ist falsch. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung nicht zu hypothetischen Fragestellungen. 54. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Teilt die Bundesregierung die vom heutigen Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul vor seinem Amtsantritt im Jahr 2025 in einem Gespräch mit einem russischen Komiker- Duo, bei dem sich dieses als Mitarbeiter der ukrainischen Präsidialverwaltung ausgab, geäußerte Einschätzung, Russland werde unabhängig vom Ausgang des Krieges „für uns immer ein Feind sein“ (Übersetzung der Aussage im englischen Original: „However the war with Russia will end, Russia will always be an enemy for us and a danger for our European security.“), und wenn ja, wie vereinbart sie diese Aussage mit ihrem erklärten Ziel einer möglichen Rückkehr zu konstruktiven deutsch-russischen Beziehungen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 14. Oktober 2026 Bundesminister Dr. Johann Wadephul hat seit seinem Amtsantritt im Mai 2025 in einer Vielzahl von öffentlichen Stellungnahmen sehr klar die Politik der Bundesregierung gegenüber Russland und die Haltung der Bundesregierung zum völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine dargestellt, zuletzt nach seinem Gespräch mit dem russischen Außenminister Lawrow am Rande der VN- Generalversammlung in New York (www.zdfheute.de/politik/wadephul-interview-treffe n-lawrow-ukraine-krieg-russland-100.html). Demnach ist Deutschland zu konstruktiven Gesprächen mit Russland bereit, sofern Russland eine ernsthafte Bereitschaft zeigt, von seinem Krieg gegen die Ukraine abzulassen und seine völkerrechtswidrige Aggression zu beenden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 55. Abgeordneter Andreas Bleck (AfD) Welche Mengen an Schaumlöschmittelkonzentraten und gebrauchsfertigen Löschmitteln mit einer PFAS-Gesamtkonzentration (PFAS = per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) von mindestens einem Milligramm je Liter befanden sich zum 30. September 2026 im Bestand der Bundeswehr (bitte getrennt in Litern angeben), und welche Fristen sieht die Bundesregierung für die Umstellung dieser Bestände auf fluorfreie Alternativen zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/1988 vor (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/A LL/?uri=OJ:L_202501988)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 12. Oktober 2026 Zum Stichtag befanden sich insgesamt 132.020 Liter Schaummittellöschkonzentrat und 225.000 Liter gebrauchsfertige Lösung im Bestand der Bundeswehr. Die Fristen zur Umstellung der Löschmittel auf PFAS-freie Alternativen ergeben sich aus der in der Frage referenzierten Verordnung. 56. Abgeordneter Andreas Bleck (AfD) Für wie viele Einsatzorte der Bundeswehr ist nach dem zum Zeitpunkt der Beantwortung vorliegenden Stand ab dem 23. Oktober 2026 ein Managementplan für PFAS-haltige Feuerlöschschäume nach der Verordnung (EU) 2025/1988 erforderlich, und für wie viele dieser Einsatzorte liegt bereits ein entsprechender Managementplan vor (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/? uri=OJ:L_202501988)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 12. Oktober 2026 Grundsätzlich ist an allen Orten, an denen PFAS-haltige Löschmittel vorgehalten werden, ein entsprechender Managementplan zu erstellen. Im Übrigen ist für Schriftliche Fragen nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. In der Kürze der Bearbeitungszeit der Schriftlichen Frage ist es nicht möglich, die Antworten sämtlicher nachgeordneten Bereiche einzuholen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 57. Abgeordneter Andreas Bleck (AfD) Mit welchen zusätzlichen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung bis Ende 2030 für den Austausch und die Entsorgung PFAS-haltiger Feuerlöschschäume sowie die erforderliche Reinigung oder Umrüstung der Löschanlagen der Bundeswehr zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/1988, und welche Haushaltsmittel sind hierfür im Jahr 2026 veranschlagt beziehungsweise für 2027 vorgesehen (https://eur-lex.europa.eu/leg al-content/DE/ALL/?uri=OJ:L_202501988)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 12. Oktober 2026 Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. In der Kürze der Bearbeitungszeit der Schriftlichen Frage ist es nicht möglich, die Antworten sämtlicher nachgeordneten Bereiche einzuholen. 58. Abgeordneter Andreas Bleck (AfD) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundeswehr zur Umsetzung der ab dem 23. Oktober 2026 geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/1988 an die Verringerung von PFAS- Freisetzungen sowie die getrennte Sammlung und angemessene Behandlung PFAS-haltiger Löschmittelreste und Abwässer getroffen (https://eur-le x.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=OJ:L_20 2501988)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 12. Oktober 2026 Die Bundeswehr hat die Verwendung von PFAS-haltigen Löschmitteln auf die Bereiche beschränkt, in denen bislang technisch und aus Gründen der Sicherheit keine Substitution möglich war. Für diese Bereiche werden marktverfügbare Produkte getestet, um auch insoweit möglichst auf PFAS-freie Ersatzprodukte umzurüsten. In Bereichen, in denen noch PFAS-haltige Stoffe als Abfälle anfallen, werden diese gemäß geltenden Vorgaben gesammelt und fachgerecht entsorgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 59. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Sicherheitsbehörden seit dem 28. Februar 2026 über Ausspähungen, Anschlagsvorbereitungen oder sonstige Gefährdungshandlungen zum Nachteil von Einrichtungen der Stationierungsstreitkräfte und der Bundeswehr in der Bundesrepublik Deutschland erlangt, die der Islamischen Republik Iran oder in deren Auftrag handelnden Personen zugerechnet werden, und welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen sind daraufhin veranlasst worden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 13. Oktober 2026 Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu dem Schluss gekommen, dass die erbetenen Informationen nicht – auch nicht in eingestufter Form – zur Verfügung gestellt werden können, da sie in besonderem Maße das Staatswohl berühren. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Die erfragten Informationen ließen Rückschlüsse auf die Fähigkeiten der Spionage- und Sabotageabwehr sowie auf den nachrichtendienstlichen Kenntnisstand, insbesondere der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage und Aufklärungsfähigkeiten, zu. Hierdurch könnten fremde Nachrichtendienste zu einer Einschätzung der Fähigkeiten der Spionage- und Sabotageabwehr und des nachrichtendienstlichen Kenntnisstands gelangen. Eine Preisgabe der Informationen könnte somit schwere Nachteile für die Arbeitsfähigkeit der Spionage- und Sabotageabwehr und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste mit sich bringen und Rückschlüsse auf Erfolgsaussichten für Angriffe gegen die Bundesrepublik Deutschland zulassen. Die damit berührten schutzwürdigen Interessen von Verfassungsrang sind daher stärker zu gewichten als das Recht auf die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde auch in diesem Fall nicht ausreichen, um der erheblichen Sensibilität der angeforderten Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste sowie der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausreichend Rechnung zu tragen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 60. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, nach denen die BWI GmbH bei ihrer Marktsichtung die Palantir Software Maven Smart System explizit nicht betrachtet hat, und wenn ja, wie bewertet sie dieses Vorgehen, und welche Gründe führten zu diesem Ausschluss (www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/ve rteidigung-bundeswehr-will-palantir-alternative-s chon-2027-einfuehren-01/100247052.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 16. Oktober 2026 Die Markterkundung konzentriert sich zunächst auf deutsche und europäische Anbieter. Die Rahmenbedingungen für diese Sichtung, insbesondere die Anforderungen an die digitale und Datensouveränität sowie die Kontrolle über nationale Datenbestände und deren Verarbeitung, wurden vom Bundesministerium der Verteidigung im konkreten Untersuchungsgegenstand als Auflagen vorgegeben. Die Bundesregierung bewertet diese Schwerpunktsetzung angesichts der besonderen Bedeutung der technologischen Unabhängigkeit für die Bundeswehr als sachgerecht. 61. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Was unternimmt die Bundesregierung konkret für die humanitäre Situation afghanischer Vertragsmitarbeiter von ECOLOG, die nachweislich mit deutschen und internationalen Streitkräften zusammengearbeitet haben, d. h. unmittelbar die Bundeswehr bzw. NATO-/ISAF-Missionen unterstützt haben und die nun aufgrund ihrer Tätigkeiten im von den Taliban geführten Afghanistan gefährdet sind, aber durch den Fakt, dass das Arbeitsverhältnis über ein Subunternehmen und nicht unmittelbar bei einer deutschen Bundesbehörde bestand, nicht über das Ortskräfteverfahren formal aufgenommen werden können? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 14. Oktober 2026 Eine Aufnahme nach dem „Ortskräfteverfahren“ ist möglich, wenn der zuständige Ressortbeauftragte feststellt, dass die betroffene Person aufgrund ihrer Tätigkeit als Ortskraft unmittelbar konkret oder latent gefährdet ist. Personal von Werkvertragsnehmern deutscher Stellen können in sehr eng begrenzten und besonders begründeten Ausnahmefällen, wenn sie im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis individuell gefährdet sind, mit einer Ortskraft gleichgestellt werden. Wenn sich eine Person mit einem Werkvertrag an die Ressortbeauftragten bzw. die Deutsche Auslandsvertretung wendet, wird im Einzelfall im Rahmen des ressortspezifischen Ermessens geprüft, ob ein unmittelbarer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Bezug zum deutschen Vertragsgeber vorliegt, die individuelle Gefährdung auf dieses Vertragsverhältnis zurückzuführen ist und die über die allgemeine Gefährdung in Afghanistan hinausgeht. Entscheidungsbegründend für die Gesamteinschätzung ist dabei u. a. die Exponiertheit der Tätigkeit, die Kausalität der Gefährdungssituation, die konkret- individuelle Gefährdung aufgrund der ehemaligen Tätigkeit sowie Zeitpunkt und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Hierdurch kann den Besonderheiten der unterschiedlichen Tätigkeiten und Vertragsverhältnisse der Ressorts mit Werkvertragsnehmern in Afghanistan Rechnung getragen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 21/1406 verwiesen. 62. Abgeordneter Hauke Finger (AfD) Bei wie vielen Flügen mit Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung unter Nutzung durch den Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil seit Mai 2025 handelte es sich um Inlandsflüge (bitte die Gesamtkosten hierfür angeben), und bei welchen dieser Flüge wurden neben den dienstlichen Reisezwecken auch Termine mit Partei-, Wahlkreisoder Medienbezug wahrgenommen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 13. Oktober 2026 Für die Anzahl der Inlandsflüge des Bundesministers der Finanzen im Jahr 2025 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/4303 verwiesen. Im Jahr 2026 wurde die Flugbereitschaft des BMVg durch den Bundesminister der Finanzen im Inland zu fünf Anlässen genutzt. Alle Flüge erfolgten ausschließlich zu dienstlichen Zwecken. Im Übrigen ist für Schriftliche Fragen nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Die Ermittlung der Kosten im Sinne der Fragestellung ist innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 63. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Warum wird überschüssiges Sanitätsmaterial im Wert von bis zu 500.000 Euro jährlich, dessen Lagerung, Beseitigung oder Vernichtung Kosten verursacht (Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2027, Einzelplan 14: Bundesministerium der Verteidigung – BMVg, Kapitel 1407 sonstiger Betrieb der Bundeswehr, Einnahmen, Haushaltsvermerk Nummer 9) aus Beständen der Bundeswehr nicht rechtzeitig vor Ablauf von dessen zulässiger Verwendungsdauer an die inländischen Einrichtungen der medizinischen Daseinsfürsorge bzw. inländische öffentliche oder zivile Hilfsorganisationen, z. B. Krankenhäuser, Träger der Rettungsdienste, Obdachlosenhilfen etc. unentgeltlich abgegeben, sondern stattdessen aus wie auch immer gearteten Zwecken humanitärer Hilfen im Ausland, im Rahmen der Official Development Assistance ODA, unentgeltlich durch das BMVg zur Verfügung gestellt, und in welcher Höhe des Materialwertes wird bzw. wurde Sanitätsmaterial im Sinne der Fragestellung entsorgt, weil der Ablauf der Verwendungsdauer bereits eingetreten ist, dieses somit bereits unbrauchbar wurde (bitte den Materialwert zuzüglich der Entsorgungs- oder Vernichtungskosten für ausgesondertes Sanitätsmaterial nach Arten der Materialbestände und darin nach den Endbeständen für das Jahr 2025, bzw. stichtagbezogen für das Jahr 2026 gliedern)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 15. Oktober 2026 Sanitätsmaterial im Sinne des in der Frage genannten Haushaltsvermerks sind ausschließlich medizinische Geräte, die grundsätzlich verwertet und nicht vernichtet werden. Über den Bedarf hinausgehendes Sanitätsmaterial steht grundsätzlich nicht zur Verfügung. Bereits ausgesondertes oder zur Aussonderung anstehendes Sanitätsmaterial kann neben inländischen Verwertungswegen auch unentgeltlich nach Haushaltsvermerk Nr. 9 Kapitel 1407 sonstiger Betrieb der Bundeswehr des Einzelplan 14 ins Ausland abgegeben werden. Notwendig ist dafür eine externe Anfrage auf unentgeltliche Abgabe des entsprechenden Materials. Im Jahr 2025 erfolgten Abgaben von Sanitätsmaterial mit einem Materialwert in Höhe von 30.663 Euro im Sinne des genannten Haushaltsvermerkes, im Jahr 2026 bis zum Stichtag 12. September 2026 in Höhe von 24.081,52 Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 64. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Welche Dienststellen des Bundes werten seit dem 1. Januar 2024 Einsatzdaten oder Erfahrungen aus der Nutzung unbemannter Systeme deutscher Hersteller in der Ukraine, die mit Bundesmitteln, insbesondere aus der Ertüchtigungsinitiative, finanziert wurden, für Weiterentwicklung oder Beschaffung aus, und welche Regelungen zur Weitergabe solcher Einsatzdaten an den Bund oder an die Hersteller enthalten die vom Bund finanzierten Verträge oder Förderbescheide (bitte nicht offen mitteilbare Teile eingestuft übermitteln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. Oktober 2026 Die Auswertung von Einsatzdaten und Einsatzerfahrungen aus der Ukraine erfolgt in den zuständigen Teilstreitkräften. Dies ist nicht auf die Nutzung von Systemen deutscher Hersteller beschränkt. Im Rahmen der über die Ertüchtigungsinitiative finanzierten Beschaffungen beauftragen die zuständigen ukrainischen Stellen die Unternehmen. Das Bundesministerium der Verteidigung und das ukrainische Verteidigungsministerium haben am 14. April 2026 ein Data Arrangement geschlossen. Dieses schafft einen Rahmen für den Austausch von Gefechtsfelddaten und deren Nutzung zur Weiterentwicklung militärischer Fähigkeiten. Der Austausch ist nicht auf unbemannte Systeme deutscher Hersteller beschränkt. 65. Abgeordneter Rocco Kever (AfD) Kam es bei der Umstellung des Bundeswehr- ERP-Systems SASPF auf SAP S/4HANA zu ähnlichen Fällen wie bei der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH – beispielsweise zu Problemen bei Zahlungen, Rechnungsbearbeitung oder anderen laufenden Geschäftsprozessen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 13. Oktober 2026 Bei der Umstellung des SAP-Systems der Bundeswehr auf S/4 HANA kam es nach derzeitigem Stand zu keinem der von Ihnen genannten Probleme. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 66. Abgeordneter Achim Köhler (AfD) Plant oder prüft die Bundesregierung Maßnahmen oder gesetzliche Änderungen, um im Falle der Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach Artikel 80a bzw. Artikel 115a des Grundgesetzes auch männliche Personen im wehrfähigen Alter mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich mit einem humanitären Aufenthaltstitel – insbesondere mit zuerkanntem subsidiärem Schutzstatus gemäß § 4 des Asylgesetzes (beispielsweise aus Staaten wie Syrien oder Afghanistan) – in Deutschland aufhalten, zu militärischen Aufgaben, rückwärtigen Sicherungsdiensten oder sonstigen zivilen Pflichtdiensten zur Landesverteidigung heranzuziehen, oder verbleibt die Verpflichtung zur Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland nach den Planungen der Bundesregierung im Ernstfall ausnahmslos bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 13. Oktober 2026 Maßnahmen oder gesetzliche Änderungen im Sinne der Anfrage sind weder geplant noch werden solche geprüft. 67. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wurde vom Bundesministerium der Verteidigung geprüft, ob sich die US-amerikanische Agenda der Wiederherstellung des „Kriegerethos“, der Abschaffung von Diversitätsprogrammen etc. auf Forschung, Projekte und Themenvielfalt am George C. Marshall Europäisches Zentrum für Sicherheitsstudien, dessen gemeinsame Träger das deutsche und US-amerikanische Verteidigungsministerium sind, auswirkt, und wenn ja, inwiefern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 13. Oktober 2026 Die US-amerikanische Agenda im Sinne der Fragestellung wirkt sich nicht auf den akademischen Auftrag des George C. Marshall Center aus. 68. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Seit wann sind der Bundesregierung die Pläne von Covenant bekannt, die Produktion des Marschflugkörpers „Anthem“ in Leipzig anzusiedeln (www.lvz.de/wirtschaft/regional/ruestungsfir ma-covenant-in-leipzig-chefs-exklusiv-ueber-mar schflugkoerper-und-plaene-PR6HKQASQRETL MVLAPYAFUF4FE.html)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 13. Oktober 2026 Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen und Unternehmen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen, Gespräche und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern inklusive einer Liste der Termine und Gesprächsanfragen, die nicht wahrgenommen wurden) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Dies gilt auch für Informationen im Sinne der Fragestellung. 69. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Gibt es Verhandlungen der Bundeswehr mit Convenant über den Kauf des Marschflugkörpers „Anthem“, und wenn ja, in welchem Stadium befinden sich diese Verhandlungen (www.lvz.de/wir tschaft/regional/ruestungsfirma-covenant-in-leipzi g-chefs-exklusiv-ueber-marschflugkoerper-und-pl aene-PR6HKQASQRETLMVLAPYAFUF4F E.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 13. Oktober 2026 Die Bundeswehr befindet sich in Gesprächen mit zahlreichen Firmen. Im Übrigen folgt aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen. Zum Stand der Verhandlungen können derzeit keine Angaben gemacht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 70. Abgeordneter Dario Seifert (AfD) Wie viele Drohnenüberflüge beziehungsweise Drohnensichtungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024, 2025 und im Jahr 2026 bis zum Stichtag der Beantwortung über oder in unmittelbarer Nähe von Liegenschaften der Bundeswehr in Mecklenburg- Vorpommern registriert, und in wie vielen dieser Fälle konnte der Betreiber beziehungsweise die Herkunft der Drohne festgestellt werden (vgl. NDR, 28. September 2026: „Sprunghafter Anstieg meldepflichtiger Drohnenvorfälle in MV“; NDR, 12. April 2025: „Radarstation, Windpark und Nuklear-Lager im Visier von Drohnen“; Bundeswehr, 28. April 2026: „Nur ressortübergreifend möglich: Drohnen wirksam abwehren“)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. Oktober 2026 Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die Beantwortung der Frage zu Drohnensichtungen würde Zahlen und Informationen in solch detaillierter Form darlegen, dass daraus unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf Aufklärungsfähigkeiten sowie die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr im Bereich der Sabotageabwehr gezogen werden könnten. Eine Preisgabe der abgefragten Informationen könnte schwerwiegende Nachteile bei der Aufklärung und Abwehr von Spionage und Sabotage mit sich bringen und damit zu einer erheblichen Gefährdung militärischer Einheiten, Liegenschaften und des Bundeswehrpersonals führen. Unbefugte Dritte könnten daran ihre eigenen Maßnahmen zum Nachteil der Bundeswehr und somit der Bundesrepublik Deutschland ausrichten. Durch die Kenntnis der Informationen könnten ggf. auch Schwachstellen der Streitkräfte aufgedeckt werden, deren Kenntnis zum Nachteil der Einsatz- und Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr genutzt werden könnten. Daraus könnten erhebliche negative Folgewirkungen für die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 71. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Welche Sicherheits- bzw. Zuverlässigkeitsprüfungen wurden vor dem nichtöffentlichen „Multiplikatorentag“ des Heeres am 5. Mai 2026 in Munster bei den von Mitgliedern des Verteidigungsausschusses angemeldeten Begleitpersonen durchgeführt, und war der Bundesregierung bei der Zulassung von J. G. bekannt, dass diesem nach Medienberichten (www.zeit.de/politik/deutschlan d/2026-01/sicherheit-bundestag-afd- hausausweisjulia-kloeckner) zuvor wegen Sicherheitsbedenken ein Hausausweis des Deutschen Bundestages verweigert worden war, und wenn ja, aus welchen Gründen wurde ihm gleichwohl Zugang gewährt, und wenn nein, aus welchen Gründen werden derartige sicherheitsrelevante Erkenntnisse bei der Zulassung zu nichtöffentlichen Veranstaltungen der Bundeswehr nicht erhoben bzw. berücksichtigt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 13. Oktober 2026 Bei Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung wird grundsätzlich geprüft, ob Sicherheitsbedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Der oben genannte Fall wurde intern aufgearbeitet. Zukünftig wird bei nicht- öffentlichen Veranstaltungen der Bundeswehr auch für Begleitpersonen geladener Gäste im Vorfeld die Vorlage einer Konferenzbescheinigung vorausgesetzt. Die Dienststellen werden entsprechend sensibilisiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 72. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, welche Mengen an Rohstoffen erforderlich wären, um die Stromspeicherkapazität in Deutschland dergestalt auszubauen, dass bei einer ausschließlichen Versorgung aus erneuerbaren Energien die Stromnachfrage für sechs Stunden gedeckt werden könnte, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte nach Lithium, Kobalt, Nickel, Graphit und Mangan aufschlüsseln), und welche Haushaltsmittel des Bundes sind für den Ausbau von Batteriespeichern in den Jahren 2026 bis 2029 eingeplant (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. Oktober 2026 Für ein resilientes Stromsystem ist eine Diversifizierung durch Nutzung mehrerer Instrumente notwendig. Neben Batteriespeichern sowie dem Vorhalten von Langfristkapazitäten wie etwa Kraftwerken umfasst dies beispielsweise Demand-Side-Management, Sektorenkopplung oder europäischen Netzausgleich. Die Zellchemie stationärer Stromspeicher entwickelt sich kontinuierlich weiter. Kobalt- und nickelfreie Natrium-Ionen-Batterien nehmen aktuell beispielsweise an Bedeutung zu. Der Rohstoffbedarf für zukünftig benötigte stationäre Speicherkapazität ist demnach u. a. auch abhängig von der zukünftig verfügbaren Technologie. Die deutsche Rohstoffagentur (DERA) bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat kürzlich in einer aktuellen Studie „Rohstoffe für Zukunftstechnologien 2026“ 34 Zukunftstechnologien auf ihre Rohstoffbedarfe untersucht und verschiedene Nachfrageszenarien für die nächsten zwanzig Jahre analysiert, darunter auch zu stationären Batteriespeichern (vgl. www.deutsche-rohstoffagentur.de/DERA/ SharedDocs/Downloads/Rohstoffinformationen/rohstoffinformationen-6 7_vorversion.pdf). Die hier vorgenommenen Analysen bieten eine gute Orientierung über die möglichen Rohstoffbedarfe in den kommenden Jahren. Der Ausbau von stationären Stromspeichern wird von der Bundesregierung nicht gefördert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 73. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haben Mitglieder der Bundesregierung an der Verleihung des Axel Springer Award an Peter Thiel am 24. September 2026 in Berlin (www.rbb 24.de/wirtschaft/beitrag/2026/09/berlin-tech-milli ardaer-peter-thiel-axel-springer-award.html) teilgenommen, und hat es im Zusammenhang mit seinem Berlin-Besuch Treffen oder Gespräche zwischen Mitgliedern der Bundesregierung bzw. der Leitungsebene der Ministerien und Peter Thiel gegeben (bitte mit Angabe von Datum, Ort, Teilnehmenden und Themen)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. Oktober 2026 Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu Teilnahmen ihrer Mitglieder an der Verleihung oder zu Treffen von Mitgliedern der Bundesregierung bzw. der Leitungsebene der Ministerien mit Peter Thiel vor. 74. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand volkswirtschaftlich, dass das deutsche Energiesystem trotz der gigantischen akkumulierten Investitionen der letzten 25 Jahre und einer installierten Nennleistung von über 210.000 Megawatt (Stand: 2026) bei Wetterlagen ohne Wind und Sonne weiterhin von Importen und fossilen Backups abhängig ist, wie am 6. Oktober 2026 um 19:00 Uhr, als alternative Quellen lediglich 497,7 Megawatt lieferten, sodass 13 Prozent des Bedarfs importiert und die restliche Last durch Erdgas, Kohle, Bioenergie sowie Pumpspeicher gedeckt werden mussten, und welche Schlussfolgerungen ziehen sie daraus für ihre zukünftige Energiepolitik? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. Oktober 2026 Die Bundesregierung orientiert sich am energiepolitischen Zieldreieck aus Kosteneffizienz, Versorgungssicherheit um Umweltverträglichkeit. Hierzu treibt die Bundesregierung unter anderem den Ausbau der erneuerbaren Energien voran. Da die Erzeugung aus Wind und Photovoltaik fluktuiert, ist ein flexibles System notwendig, um Erzeugungsspitzen und -tiefen abzufangen. Dazu gehören Speicher, eine Flexibilisierung des Verbrauchs, die Nutzung von Im- und Exporten sowie steuerbare Kapazitäten wie Erdgaskraftwerke, die auch bei Dunkelflauten über einen längeren Zeitraum hinweg verlässlich Strom erzeugen können, welche die Bundesregierung mit dem kürzlich beschlossenen Strom-Versorgungssicherheits-und- Kapazitätengesetz (StromVKG) anreizt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 75. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Welche verbindlichen Zusagen, Verträge und Auszahlungen hat es seit dem 1. Januar 2024 im Verantwortungsbereich des Bundes zugunsten der Covenant Industries GmbH oder mit ihr verbundener Unternehmen im Zusammenhang mit dem Aufbau, der Ausstattung, dem Betrieb oder der geplanten Produktion am Standort Leipzig gegeben, insbesondere zu Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften, (bitte jeweils nach Empfänger, zuständiger Bundesstelle, Haushaltsstelle und ausgezahltem Betrag aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. Oktober 2026 Es hat mit Stand vom 13. Oktober 2026 seit Januar 2024 keine verbindlichen Zusagen, Verträge und Auszahlungen seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums der Verteidigung zugunsten der Covenant Industries GmbH oder mit ihr verbundener Unternehmen im Zusammenhang mit dem Aufbau, der Ausstattung, dem Betrieb oder der geplanten Produktion am Standort Leipzig gegeben. 76. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Aufforderung der US-Regierung an die EU und insbesondere an Frankreich und Deutschland, große Mengen Diesel-Reserven freizugeben, um international Preise zu senken, und welche Alternativen sieht die Bundesregierung, selbst für Entspannung an den Märkten für fossile Energieträger beizutragen (www.t-online.de/finanzen/energie/i d_101461260/vor-midterms-trump-versucht-deuts chland-beim-diesel-zu-erpressen.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. Oktober 2026 Da der Öl- und Dieselmarkt ein globaler Markt ist, arbeitet die Bundesregierung eng mit Partnerländern, wie zum Beispiel den G7-Staaten oder im Rahmen der Mitgliedschaft in der Internationalen Energieagentur (IEA) zusammen, um ein gemeinsames Vorgehen der internationalen Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Erklärung der G7-Staaten vom 2. Oktober 2026 zielt darauf ab, die Öl- und Ölproduktmärkte im Rahmen der bereits im März in der IEA beschlossenen Freigabe zu stabilisieren. Darüber hinaus stellt die bereits erfolgte Diversifizierung der Bezüge von Rohöl sowie darauf basierenden Produkten durch die Unternehmen die bestmögliche Strategie zur Resilienzerhöhung gegenüber Ausfällen einzelner Lieferwege dar. Dies trägt in erheblichem Maße zur Versorgungssicherheit mit Öl sowie den darauf basierenden Produkten bei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 77. Abgeordnete Sandra Stein (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an einem von mehreren Verbänden geforderten Mittelstandsmodell für CO2- Differenzverträge, das mittelständischen Unternehmen einen einfacheren Zugang zu diesem Instrument ermöglichen soll, und wenn ja, wann können die Unternehmen mit einem konkreten Vorschlag rechnen, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 12. Oktober 2026 Das BMWE hat eine Reihe von Förderprogrammen zur Dekarbonisierung der Industrie, die sich an große sowie kleine Unternehmen richten und einander ergänzen. Dazu gehören die Förderprogramme Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK), Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), sowie die CO2- Differenzverträge (CCfD). Das BMWE arbeitet kontinuierlich daran, diese Förderprogramme weiterzuentwickeln, um mögliche Förderbedarfe der Unternehmen adäquat abzubilden. Dabei werden insbesondere auch die Belange des Mittelstands berücksichtigt. 78. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Aus welchen Gründen lässt sich die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, im Zusammenhang mit dem von der Partei Die Linke angestrengten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wegen des Vorwurfs einer Verletzung des Neutralitätsgebots nicht durch die im Bundesministerium vorhandenen juristischen Fachkräfte bzw. die für das Bundesministerium tätigen Rechtsanwälte vertreten, sondern greift – wie aus der Berichterstattung hervorgeht – auf externe anwaltliche Unterstützung zurück, und mit welchen Gesamtkosten für den Bundeshaushalt rechnet die Bundesregierung im Zusammenhang mit diesem Verfahren, einschließlich etwaiger Anwalts-, Gerichts- und sonstiger Verfahrenskosten? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. Oktober 2026 In Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mandatiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie regelmäßig spezialisierte externe Prozessvertreter. Die Gesamtkosten des Verfahrens 2 BvE 5/26 sind von einer Vielzahl von Faktoren abhängig und können derzeit nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 79. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Welche anonymisierte Verknüpfung der Erfassung verwandter Perso

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