Stiftung Sicherheit im Sport
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Stiftung Sicherheit im Sport
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Das Ziel der Stiftung Sicherheit im Sport ist die Reduzierung der Anzahl und Schwere von Sportverletzungen, Sportunfällen und Sportschäden. Es wird dazu beigetragen, dass Sport und Bewegung die von den Menschen angestrebten Ziele erreichen können, ohne dass dabei unerwünschte Nebenwirkungen entstehen. Da diese Aufgabe nur für einzelne Settings geregelt ist (VBG für den bezahlten Sport und Unfallkassen/Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung für Schulen, Hochschulen, Kita) ist in allen anderen Settings des Sport keine Zuständigkeit gegeben und es findet somit auch keine systematische Unfallprävention statt. Dies in den einzelnen Settings zu installieren, würde die Settingverantwortlichen überfordern und wäre aus ökonomischen Gründen wenig sinnvoll. Hier muss die öffentliche Hand im Sinne des Subsidiaritätsprinzips fördernd tätig werden und eine Beratung und Unterstützung der entsprechenden Organisationen im Sinne und zum Wohle der sporttreibenden Bevölkerung sicherstellen. Zu diesem Zweck wurde in 2015 die Stiftung Sicherheit im Sport gegründet. Sie hat die Aufgabe, insbesondere den Sport im Verein zu unterstützen, um sichere Sportangebote zu ermöglichen, bei denen die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Sportunfällen gering ist. Zudem unterstützt sie Sportstättenbetreiber dabei, für sichere Verhältnisse bei den Sportangeboten zu sorgen.
Ziel der Interessenvertretung ist es, die Regierung zu sensibilisieren für die Thematik und sicherzustellen, dass der Aspekt der Sportunfallprävention bei der politischen Steuerung und Unterstützung der Sportentwicklung Berücksichtigung findet. Hierzu schlägt die Stiftung vor, die Einrichtung einer Anlauf- und Beratungsstelle mit einem Kompetenzzentrum zu unterstützen und den Betrieb dauerhaft abzusichern. Zudem sollte ein aktives Netzwerk aufgebaut und dauerhaft betrieben werden, in dem Sportstättenbetreiber und Anbieter von Sport und Bewegung Informationen, Beratung und Schulung erhalten, um ihre Arbeit vor Ort qualitativ hochwertig ausführen zu können. Hierzu sind Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt vorzusehen.
Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Profisport; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Breitensport; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"
Regelungsvorhaben:
- Integration von Aspekten der Sportunfallprävention in Sport- und Gesundheitsgesetzgebung: Ziel ist die Berücksichtigung von Aspekten der Sportunfallprävention in der Sport- und Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Wir streben an, dass dieser Aspekt in den Fördermaßnahmen zu Sport und Bewegung mitgedacht wird und in angemessenem Maße nicht nur Sport und Bewegung selbst, sondern auch die Prävention von hierbei möglichen Verletzungen und Unfällen gefördert werden. Hierzu sind Forschungs-, Beratungs-, Schulungs- und Informationsaktivitäten erforderlich, die integrativer Bestandteil von staatlicher Sportförderung in allen Settings sein sollte.
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