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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0415 Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0415 Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt) 0415 Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 685 01 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 01. 5. Einnahmen aus Finanzierungsbeteiligungen und Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 7. Aus den Ausgaben dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 686 01 -691 Finanzierung von Projekten und Fördervorhaben der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland 2 800 2 800 659 1 878 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 840 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 600 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 120 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 120 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 685 02. 3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 01. 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 01. 5. Einnahmen aus Finanzierungsbeteiligungen und Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 7. Aus den Ausgaben dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Wettbewerbe und Projekte zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements und des gesellschaftlichen Zusammenhalts................. 1 400 2. Aufarbeitung der Transformation und Gestaltung des Erinnerungsprozesses............................................................................... 1 200 3. Sonstiges......................................................................................... 200 Zusammen............................................................................................ 2 800 Aus dem Ansatz können auch Projektträgerkosten geleistet werden. Besondere Finanzierungsausgaben 981 01 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (99) 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (12) - 27 - Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland 0415 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 4 932 4 932 4 384 2 981 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 1 592 2 801 2 017 2 412 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3....................................................... 7 500 6 200 - Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. - - 25 Zusammen............................................................................................... 14 024 13 933 6 426 5 393 422 01 -011 F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 2 798 2 698 2 884 Erläuterungen: Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Kap. 0415 Tit. 422 02 ............................................ 100 25 427 09 -011 F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 100 100 - 428 01 -011 F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 900 900 968 453 01 -011 F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 50 50 38 511 01 -011 F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung - - - 527 01 -011 F Dienstreisen 101 103 100 531 01 -011 F Betreuung von Delegationen und Besuchergruppen 24 25 49 Haushaltsvermerk: Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 23 BHO gewährt werden. Erläuterungen: 1. Die Mittel dienen insbesondere der Organisation des Deutsch-Koreanischen Konsultationsgremiums zu Vereinigungsfragen, dessen jährliche Treffen alternierend in Deutschland und in der Republik Korea abgehalten werden. 2. Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen sowie für außergewöhnlichen Aufwand geleistet werden. - 28 - 0415 Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 539 99 -011 F Vermischte Verwaltungsausgaben 33 1 209 474 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 544 01 -011 F Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 1 434 1 464 1 389 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 580 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 560 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 560 T€ Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gewährt werden. Erläuterungen: Für Analysen des Forschungsstandes und Expertisen zur Förderung von Forschungsvorhaben. 545 01 -011 F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen - - 5 634 03 -011 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 1 084 1 084 469 685 02 -162 F Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation - Betrieb 7 500 6 200 3 164 2 479 Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 685 01 und 686 01. 2. Einnahmen aus Finanzierungsbeteiligungen und Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 4. Aus den Ausgaben dürfen auch Investitionsausgaben und sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 5. Die Mittel dürfen bis zur Höhe von 40 Prozent zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Die Ermächtigung zur Bildung von Selbstbewirtschaftungsmitteln endet am 31.12.2030. - 29 - Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland 0415 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 685 02 Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation (ZuZe) in Halle (Saale)................................................................................ 100,00 100,00 7 500 6 200 505 - aus Kap. 0415 Tit. 685 02 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0415. Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 1 240 T€. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 422 02 -011 F Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte 100 25 831 01 -162 F Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation - Stammkapital - 25 - 30 - 0415 Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland Anlage zu Kapitel 0415 - Wirtschaftspläne Zu Tit. 685 02 Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation (ZuZe) in Halle (Saale) Wirtschaftsplan Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 7 500 6 200 505 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 2 377 2 100 - 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 4 933 3 975 505 1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 190 125 - 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 7 500 6 200 505 2.1 Nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel................................................................... - - - 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 7 500 6 200 505 aus Kap. 0415 Tit. 685 02..................................................................................................... 7 500 6 200 505 - 31 - Anlage 1 Wirtschaftspläne 0415 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Sport und Ehrenamt erfüllen wichtige Gemeinwohl- und Integrationsfunktionen - sie schaffen einen gesellschaftlichen Mehrwert über soziale und kulturelle Unterschiede hinweg, sorgen in einzigartiger Weise für unvergessliche Momente und vermitteln Werte, wie Teamgeist, Fairplay und Toleranz. Mit dem neu eingeführten Amt einer Staatsministerin für Sport und Ehrenamt beim Bundeskanzleramt werden die zahlreichen und vielfältigen Aufgabenfelder im Bereich Sport und Ehrenamt gebündelt und in ihrer Bedeutung gestärkt. Das Kapitel besteht aus zwei Titelgruppen (Tgr.), die den Themen Ehrenamt und Sport zuzuordnen sind. In Tgr. 01 sind die Mittel zur Förderung und Unterstützung von Ehrenamt und Engagement veranschlagt. Dazu gehören Zuschüsse an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) und die Stiftung Mitarbeit. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Ausgaben um das Thema Ehrenamt und Engagement zur öffentlichen Würdigung, Anerkennung und Motivation sowie öffentlichkeitswirksamen Kampagnen. Die Mittel zur Förderung des Spitzensports sind in Tgr. 02 veranschlagt. Damit werden zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports, Projekte, periodisch wiederkehrende Veranstaltungen (z. B. Olympische und Paralympische Spiele sowie Welt-/Europameisterschaften), Beteiligungen des Bundes an Sportgroßveranstaltungen in Deutschland wie die 2029 in Deutschland stattfindenden World Games sowie Sportstätten gefördert. In der Tgr. 02 sind ebenfalls Zuschüsse an die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA), Projektförderungen an das Institut für Angewandte Trainingswissenschaften (IAT) und das Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) sowie Mittel zur Olympiabewerbung, den Aufbau des Zentrums für Safe Sport und zur Fortsetzung des Spitzensportreformprozesses enthalten. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Ziele im Bereich von Ehrenamt und Engagement sind vielfältig und dienen insgesamt der Stärkung engagierter Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und weiterer lnstitutionen. In nahezu allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens haben sie eine große Bedeutung, die vor dem Hintergrund steigender Herausforderungen an den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land, die Teilhabe möglichst vieler an einem aktiven Gemeinwesen sowie der Zunahme von Krisen und Herausforderungen weiter wächst. Dem tragen die Engagementpolitik des Bundes und die DSEE mit Beratung, Service und Förderangeboten zur Unterstützung Ehrenamtlicher Rechnung. Kampagnen und Anerkennungsformate dienen ergänzend der Sichtbarmachung und Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit sowie der Motivation für freiwilligen Einsatz. Vorrangiges Ziel der Sportförderung ist die mit der Ausübung des Spitzensports verbundene gesamtstaatliche Repräsentation Deutschlands. Leistung und Auftreten deutscher Spitzensportlerinnen und -sportler sollen in einem positiven Bild Deutschlands in aller Welt beitragen. Athletinnen und Athleten sind Vorbilder. Sie stehen für Vielfalt und motivieren Menschen jeden Alters, mit und ohne Behinderungen, ihnen nachzueifern. Sie tragen dazu bei, dass der Sport seine soziale und integrative Kraft entfalten kann (SDGs 3, 4, 10, 16). Daher unterstützt die Bundesregierung den organisierten Sport in seinem Bestreben, sich trotz der hohen internationalen Konkurrenz bei internationalen Wettbewerben weiterhin unter den führenden Sportnationen zu platzieren. Die Mittel im Bereich Anti-Doping dienen der Dopingprävention sowie der Anti- Dopingforschung und -analytik und sind auch ein Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung (SDG 16). Der Aufbau des Zentrums für Safe Sport und die Fortsetzung des Spitzensportreformprozesses stärkt den Spitzensport in Deutschland langfristig. Die Unterstützung einer deutschen Bewerbung für die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele ist eine nationale Aufgabe, die den Sport in Deutschland insgesamt voranbringen soll. - 32 - 0415 Planstellen-/Stellenübersicht Besoldungs-/ Entgeltgruppen 2026 2025 Ist- Besetzung am 1. Oktober 2025 Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksamwerden von ku- und kw- Vermerken Hebungen, Herabstufungen Umwandlungen, Umsetzungenohne ku/ kw-Vermerke und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken + - + - + - + - + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Titel 422 01 Beamtinnen und Beamte B 3...................... 1,0 - - - - - - - - - - 1,0 - A 16.................... 1,0 - - - - - - - - - - 1,0 - A 15.................... 6,0 - - - - - - - - - - 6,0 - A 14.................... 7,0 - - - - - - - - - - 7,0 - A 13 h................. 3,0 - - - - - - - - - - 3,0 - A 12.................... 1,0 - - - - - - - - - - 1,0 - Zusammen.......... 19,0 - - - - - - - - - - 19,0 - Titel 428 01 - Erläuterungen Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... 2,0 - - - - - - - - - - 2,0 - E 14.................... 2,0 - - - - - - - - - - 2,0 - E 13.................... 5,0 - - - - - - - - - - 5,0 - E 12.................... 1,0 - - - - - - - - - - 1,0 - E 11.................... 2,5 - - - - - - - - - - 2,5 - E 9c.................... 1,0 - - - - - - - - - - 1,0 - E 9a.................... 0,5 - - - - - - - - - - 0,5 - Zusammen.......... 14,0 - - - - - - - - - - 14,0 - Tgr. 01 - Geschäftsstelle zur Unterstützung der POTAS-Kommission Planstellen-/Stellenübersicht Besoldungs-/ Entgeltgruppen 2026 2025 Ist- Besetzung am 1. Oktober 2025 Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksamwerden von ku- und kw- Vermerken Hebungen, Herabstufungen Umwandlungen, Umsetzungenohne ku/ kw-Vermerke und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken + - + - + - + - + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Titel 428 11 - Erläuterungen Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 14.................... 1,0 - - - - - - - - - - 1,0 - E 13.................... 2,0 - - - - - - - - - - 2,0 - E 11.................... 2,0 - - - - - - - - - - 2,0 - Zusammen.......... 5,0 - - - - - - - - - - 5,0 - - 168 -

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