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Deutscher Aero Club e.V. - Dachverband der deutschen Luftsportverbände

lobbyregister / register_entry 13.02.2023 · Original ↗

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Deutscher Aero Club e.V. - Dachverband der deutschen Luftsportverbände Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Deutsche Aero Club e.V. (DAeC) ist der Spitzenverband des Luftsports und der Allgemeinen Luftfahrt. Er vertritt die Interessen der rund 90.000 Pilotinnen und Piloten gegenüber Politik und Behörden, Wirtschaft und Gesellschaft. In der nationalen Sportpolitik ist der Deutsche Olympische Sportbund sein engster Partner. Auf internationaler Ebene ist der DAeC Mitglied bei Europe Air Sports, dem Verband der nationalen Aeroclubs in Europa, und der FAI (Fédération Aéronautique Internationale), dem Weltluftsportverband. Der DAeC ist der zweitgrößte Luftsportverband Europas. Interessenbereiche: Industriepolitik; Klimaschutz; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Luft- und Raumfahrt; Berufliche Bildung; Kinder- und Jugendpolitik; Breitensport; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Verkehrsinfrastruktur; Sonstige Interessenbereiche; Wissenschaft, Forschung und Technologie Regelungsvorhaben: - Weiterentwicklung des Luftverkehrsrechts und der Luftfahrtverwaltung: Ziel ist die Weiterentwicklung des Luftverkehrsrechts und der Luftfahrtverwaltung zur Verbesserung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Luftsports. Dies umfasst insbesondere Regelungen zum Flugbetrieb, zur Zulassung von Luftfahrzeugen und Luftsportgeräten sowie effiziente, einheitliche und bürgernahe Verwaltungsverfahren. - Weiterentwicklung der Ausbildung, Lizenzen und Qualifikationen: Ziel ist die Weiterentwicklung der Vorschriften über Ausbildung, Prüfungen, Lizenzen, Berechtigungen, Qualifikationen und Anerkennungsverfahren im Luftsport. Die gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen sollen zeitgemäß, sicher, praxisgerecht und bundesweit einheitlich ausgestaltet werden. - Digitalisierung, Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau: Ziel ist die Digitalisierung luftfahrtrechtlicher Verwaltungsverfahren sowie der Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen für Vereine, Ehrenamt und Luftfahrer. Verwaltungsprozesse sollen medienbruchfrei, effizient und nutzerorientiert ausgestaltet werden. - Weiterentwicklung der Flugsicherheit und Luftsicherheit: Ziel ist die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Flugsicherheit und Luftsicherheit. Sicherheitsanforderungen sollen wirksam, verhältnismäßig und praktikabel ausgestaltet werden. Dies umfasst insbesondere luftsicherheitsrechtliche Vorgaben einschließlich der Zuverlässigkeitsüberprüfung. - Sicherung von Luftraum und Luftsportinfrastruktur: Ziel ist die angemessene Berücksichtigung des Luftsports bei der Gestaltung und Nutzung des Luftraums sowie bei Entscheidungen über Flugplätze und Luftsportgelände. Die notwendige Infrastruktur für den Luftsport soll dauerhaft gesichert und weiterentwickelt werden. - Nachhaltigkeit und Innovation im Luftsport: Ziel ist die Förderung nachhaltiger Technologien, alternativer Antriebe, innovativer Energiekonzepte und technischer Entwicklungen im Luftsport. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Förderinstrumente sollen Innovationen unterstützen und eine nachhaltige Entwicklung des Luftsports ermöglichen. - Stärkung von Sport, Bildung, Nachwuchs und Ehrenamt: Ziel ist die Stärkung des Luftsports als Bestandteil des organisierten Sports sowie der Nachwuchs-, Bildungs- und Ehrenamtsförderung. Geeignete rechtliche und förderpolitische Rahmenbedingungen sollen die Ausbildung, Vereine, das Ehrenamt sowie die Gewinnung von Fachkräften und Nachwuchs nachhaltig unterstützen.

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