Rede von Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Von der
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 20 a und 20 b: Zweite und dritte Beratung des von der.
Text
Rede von Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Von der
In der vergangenen Woche habe ich bei der ersten
Debatte zur Änderung des deutschen Atomrechts auf die
Gefahren hingewiesen, die mit der Atomkraft einhergehen.
Aus Sicht der Grünen sollte die Haftung für dieses Risiko
durch die Betreiber sichergestellt werden. Die Höhe der
gesetzlich festgelegten Deckungssumme, die sich im
Promillebereich der tatsächlichen Kosten bei einem
schwerwiegenden Atomunfall bewegt, muss dringend angehoben
werden.
Der jüngste Fall eines ernsten Störfalls in einem
europäischen AKW liegt erst wenige Stunden zurück. Im
slowenischen AKW Krsko ist radioaktives Kühlwasser aus
dem Primärkühlsystem des Reaktors ausgetreten.
Fachleute gehen davon aus, dass dies zu einem Druckabfall im
System geführt hat. Das ist die erste Stufe zu einer
Kernschmelze. Eine Kernschmelze hat 1986 zur Katastrophe
in Tschernobyl geführt. Dass gestern in Slowenien eine
derart ernste Situation eintreten konnte, dass das AKW
heruntergefahren werden musste, wie schon mehrfach in
den vergangenen Jahren, alles, obwohl es mit deutscher
Technologie nachgerüstet wurde, zeigt die Vermessenheit
der heimischen Atomlobby. Hier wird nach wie vor dreist
behauptet, deutsche Atomkraftwerke seien „sicher“.
Auch die Aussage von Kommissar Piebalgs und von
Umweltminister Gabriel, alles sei im Griff, das
europäische Informationssystem funktioniere bestens und die
Medien würden mit ihrer Berichterstattung Ängste
schüren, offenbart eine politische Ignoranz gegenüber den
Gefahren der Atomkraft, die wir zurückweisen. Vielmehr
ist festzuhalten, dass sich bei einem Verlust von
Kühlwasser der Reaktor durch schnelles Herunterfahren derart
aufheizen kann, dass es zu einer Kernschmelze kommt.
Ein Leck im Kühlsystem ist also wahrlich keine Lappalie,
sondern einer der schlimmsten Störfälle, zu dem es in
einem Atomkraftwerk kommen kann.
Das Risiko der Atomkraft bleibt unbeherrschbar.
Deshalb ist es zwingend, eine obligatorische Haftung in der
vollen Höhe des möglichen Schadens gesetzlich
festzuschreiben. Der Änderung des Atomgesetzes können wir
deshalb nicht zustimmen. Es bleibt bei unserer Forderung
nach einer deutlichen Erhöhung der garantierten
Deckungsvorsorge. Die garantierte Deckung im
Promillebereich eines möglichen Schadens ist nicht hinnehmbar.
Tatsächlich müsste das gesamte Risiko versichert werden.
Darüber hinaus ist es an der Zeit, die
Organisationsstruktur der finanziellen Vorsorge zu verändern. Wir sind der
Ansicht, dass diese Geldmittel unter staatliche Kontrolle
gestellt werden sollten. Die Erträge aus diesen Rücklagen
sollten in zukunftsweisende Technologien im Bereich der
Erneuerbaren investiert werden.
Relationen
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