Rede von Christoph Pries (SPD) – Von der
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 20 a und 20 b: Zweite und dritte Beratung des von der.
Text
Rede von Christoph Pries (SPD) – Von der
Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute zwei
Gesetzentwürfe zur internationalen Atomhaftung. Damit
werden das Pariser Übereinkommen von 1960 und das
Brüsseler Zusatzabkommen von 1963 über die Haftung
gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie
grundlegend novelliert. Mit der Ratifizierung und
Umsetzung der sogenannten Pariser Atomhaftungsprotokolle
vom 12. Februar 2004 erreichen wir substanzielle
Verbesserungen beim internationalen Opferschutz im Falle
eines nuklearen Schadens. Zu Protokoll gegebene Reden
Christoph PriesAufgrund des Ausmaßes und des potenziell
grenzüberschreitenden Charakters nuklearer Ereignisse und
Schäden war man sich bereits seit den 1950er-Jahren darüber
im Klaren, dass es eine internationale Kooperation in
diesem Bereich geben müsse. Der nach bisherigen
Erkenntnissen zum Glück glimpflich verlaufene
Kühlwasserverlust im Primärkreislauf des slowenischen
Atomkraftwerkes Krsko am gestrigen Abend macht das wieder
einmal deutlich.
Lassen Sie mich noch einmal kurz die wesentlichen
Verbesserungen skizzieren, die durch die Verabschiedung
der beiden Gesetzentwürfe erreicht werden: Die zur
Verfügung stehenden Haftungssummen der
Anlagenbetreiber werden von 15 auf 700 Millionen Euro pro nuklearen
Schaden laut Pariser Übereinkommen erhöht. Die
Haftungssummen werden von Höchst- zu Referenzbeträgen
umgewandelt. Eine unbegrenzte Haftung des Betreibers
einer Atomanlage – wie in Deutschland im Atomgesetz
verankert – wird ausdrücklich zugelassen. Die
Höchstsummen garantierter Ersatzleistungen laut Brüsseler
Zusatzübereinkommen werden von 300 Millionen auf
1,5 Milliarden Euro deutlich angehoben. Die
Haftungsregelungen des Übereinkommens werden ausgedehnt.
Davon profitieren vor allem diejenigen europäischen
Staaten, die über keinerlei Atomanlagen verfügen – zum
Beispiel die Republik Irland und Österreich –, da das
Übereinkommen nun automatisch für diese Länder gilt.
Der Kreis der ersatzfähigen Schäden wird durch eine
Neudefinition des Begriffs „nuklearer Schaden“ deutlich
erweitert. Dadurch werden in Zukunft insbesondere
Umweltschäden erfasst. Die weitgehende inhaltliche
Deckungsgleichheit der Bestimmungen der regionalen
Pariser und Brüsseler Atomhaftungsübereinkommen und des
weltweiten Wiener Atomhaftungsübereinkommens wird
wiederhergestellt. Dies war nach der Revision des Wiener
Übereinkommens 1997 erforderlich geworden.
Ich hatte anlässlich der ersten Lesung der
vorliegenden Gesetzentwürfe meine Hoffnung auf eine breite
Zustimmung im Bundestag zum Ausdruck gebracht. Die
gestrigen Beratungen im Umweltausschuss haben mich
leider eines Besseren belehrt. Besonders verwundert bin
ich über die Ablehnung der Grünen: Wurden doch die
Pariser Atomhaftungsabkommen noch unter der
Federführung des grünen Umweltministers Jürgen Trittin
ausgehandelt. Statt zum eigenen Regierungshandeln zu stehen,
ziehen Sie sich mit Ihrem Entschließungsantrag zur
Haftungsfrage im Atomgesetz auf Maximalpositionen zurück.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, mit
der Frage der Versicherungsfähigkeit von Atomanlagen
weisen Sie auf ein altbekanntes Problem hin. Professor
Traube hat dies in der öffentlichen Anhörung des
Umweltausschusses anlässlich des 20. Jahrestages der
Reaktorkatastrophe von Tschernobyl im Jahr 2006 auf den
Punkt gebracht. Ich zitiere: Wir haben das Problem, dass
der Unfall, der große Unfall, sehr unwahrscheinlich ist,
aber seine Folgen sehr, sehr groß wären. Das ist ein
Problem, das wir mit Null mal Unendlich bezeichnen.
Daraus folgt: Die Versicherungssumme für ein
Atomkraftwerk ist grundsätzlich immer zu niedrig oder zu
hoch. Mit dem Atomkonsens von 2000 und der Novelle
des Atomgesetzes von 2002 haben wir dieses Dilemmadurch einen politischen Kompromiss gelöst. Dieser
Kompromiss sieht eine unbegrenzte Haftung des
Anlagenbetreibers vor, der durch eine Deckungssumme von
2,5 Milliarden Euro je Schadensfall abgesichert wird.
Die damalige Novelle des Atomgesetzes stellte eine
deutliche Verbesserung des Opferschutzes dar und geht weit
über das hinaus, was wir hier heute für das internationale
Atomhaftungsrecht beraten.
Wir sind uns alle bewusst, dass die Folgen eines GAUs
in einem deutschen Atomkraftwerk selbst die
Betriebsvermögen der vier großen deutschen Energieversorger
zusammengenommen bei weitem übersteigen würden. Die
Internationale Atomenergie-Organisation, der man eine
zu große Nähe zu Atomkraftgegnern nicht unterstellen
wird, schätzt in ihrem Tschernobyl-Bericht aus dem
Jahr 2005 den volkswirtschaftlichen Schaden der
Reaktorkatastrophe von 1986 auf mehrere 100 Milliarden US-
Dollar. Allein diese Zahl macht deutlich: Die Risiken der
Atomenergie tragen in letzter Konsequenz immer die
Bürgerinnen und Bürger.
Es ist vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die
milliardenschweren staatlichen Subventionen für die
Atomenergie in den vergangenen Jahrzehnten
Augenwischerei, wenn der RWE-Konzern jetzt erwägt, einen
reinen Atomstromtarif anzubieten. Dies ist ein
durchsichtiges Manöver, die wahren Kosten der Atomenergie zu
verschleiern. Ich bin sicher, die Verbraucherinnen und
Verbraucher werden die richtige Antwort geben.
Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch noch
auf einen anderen Aspekt hinweisen: Allen Befürwortern
der Atomenergie muss klar sein, dass jeder schwere
Störfall in einem Atomkraftwerk die Existenz der gesamten
Atomwirtschaft grundsätzlich infrage stellt. Wer fordert,
Milliarden in diese unsichere Form der
Energiegewinnung zu pumpen, sollte die Bürgerinnen und Bürger auch
auf das Risiko eines Totalverlustes hinweisen. Ich betone
deshalb von dieser Stelle noch einmal: Wir stehen zum
Atomausstieg.
Zu den vorliegenden Gesetzentwürfen fasse ich
nochmals zusammen: Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt
die vorliegenden Gesetzentwürfe als wesentliche
Verbesserung des Opferschutzes im internationalen
Atomhaftungsrecht. Wichtig ist jetzt, dass die Pariser
Atomhaftungsprotokolle möglichst rasch in Kraft treten. Wir
leisten mit der heutigen Entscheidung unseren Beitrag
dazu.