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Rede von Christoph Pries (SPD) – Von der

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 20 a und 20 b: Zweite und dritte Beratung des von der.

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Rede von Christoph Pries (SPD) – Von der Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute zwei Gesetzentwürfe zur internationalen Atomhaftung. Damit werden das Pariser Übereinkommen von 1960 und das Brüsseler Zusatzabkommen von 1963 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie grundlegend novelliert. Mit der Ratifizierung und Umsetzung der sogenannten Pariser Atomhaftungsprotokolle vom 12. Februar 2004 erreichen wir substanzielle Verbesserungen beim internationalen Opferschutz im Falle eines nuklearen Schadens. Zu Protokoll gegebene Reden Christoph PriesAufgrund des Ausmaßes und des potenziell grenzüberschreitenden Charakters nuklearer Ereignisse und Schäden war man sich bereits seit den 1950er-Jahren darüber im Klaren, dass es eine internationale Kooperation in diesem Bereich geben müsse. Der nach bisherigen Erkenntnissen zum Glück glimpflich verlaufene Kühlwasserverlust im Primärkreislauf des slowenischen Atomkraftwerkes Krsko am gestrigen Abend macht das wieder einmal deutlich. Lassen Sie mich noch einmal kurz die wesentlichen Verbesserungen skizzieren, die durch die Verabschiedung der beiden Gesetzentwürfe erreicht werden: Die zur Verfügung stehenden Haftungssummen der Anlagenbetreiber werden von 15 auf 700 Millionen Euro pro nuklearen Schaden laut Pariser Übereinkommen erhöht. Die Haftungssummen werden von Höchst- zu Referenzbeträgen umgewandelt. Eine unbegrenzte Haftung des Betreibers einer Atomanlage – wie in Deutschland im Atomgesetz verankert – wird ausdrücklich zugelassen. Die Höchstsummen garantierter Ersatzleistungen laut Brüsseler Zusatzübereinkommen werden von 300 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro deutlich angehoben. Die Haftungsregelungen des Übereinkommens werden ausgedehnt. Davon profitieren vor allem diejenigen europäischen Staaten, die über keinerlei Atomanlagen verfügen – zum Beispiel die Republik Irland und Österreich –, da das Übereinkommen nun automatisch für diese Länder gilt. Der Kreis der ersatzfähigen Schäden wird durch eine Neudefinition des Begriffs „nuklearer Schaden“ deutlich erweitert. Dadurch werden in Zukunft insbesondere Umweltschäden erfasst. Die weitgehende inhaltliche Deckungsgleichheit der Bestimmungen der regionalen Pariser und Brüsseler Atomhaftungsübereinkommen und des weltweiten Wiener Atomhaftungsübereinkommens wird wiederhergestellt. Dies war nach der Revision des Wiener Übereinkommens 1997 erforderlich geworden. Ich hatte anlässlich der ersten Lesung der vorliegenden Gesetzentwürfe meine Hoffnung auf eine breite Zustimmung im Bundestag zum Ausdruck gebracht. Die gestrigen Beratungen im Umweltausschuss haben mich leider eines Besseren belehrt. Besonders verwundert bin ich über die Ablehnung der Grünen: Wurden doch die Pariser Atomhaftungsabkommen noch unter der Federführung des grünen Umweltministers Jürgen Trittin ausgehandelt. Statt zum eigenen Regierungshandeln zu stehen, ziehen Sie sich mit Ihrem Entschließungsantrag zur Haftungsfrage im Atomgesetz auf Maximalpositionen zurück. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, mit der Frage der Versicherungsfähigkeit von Atomanlagen weisen Sie auf ein altbekanntes Problem hin. Professor Traube hat dies in der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses anlässlich des 20. Jahrestages der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl im Jahr 2006 auf den Punkt gebracht. Ich zitiere: Wir haben das Problem, dass der Unfall, der große Unfall, sehr unwahrscheinlich ist, aber seine Folgen sehr, sehr groß wären. Das ist ein Problem, das wir mit Null mal Unendlich bezeichnen. Daraus folgt: Die Versicherungssumme für ein Atomkraftwerk ist grundsätzlich immer zu niedrig oder zu hoch. Mit dem Atomkonsens von 2000 und der Novelle des Atomgesetzes von 2002 haben wir dieses Dilemmadurch einen politischen Kompromiss gelöst. Dieser Kompromiss sieht eine unbegrenzte Haftung des Anlagenbetreibers vor, der durch eine Deckungssumme von 2,5 Milliarden Euro je Schadensfall abgesichert wird. Die damalige Novelle des Atomgesetzes stellte eine deutliche Verbesserung des Opferschutzes dar und geht weit über das hinaus, was wir hier heute für das internationale Atomhaftungsrecht beraten. Wir sind uns alle bewusst, dass die Folgen eines GAUs in einem deutschen Atomkraftwerk selbst die Betriebsvermögen der vier großen deutschen Energieversorger zusammengenommen bei weitem übersteigen würden. Die Internationale Atomenergie-Organisation, der man eine zu große Nähe zu Atomkraftgegnern nicht unterstellen wird, schätzt in ihrem Tschernobyl-Bericht aus dem Jahr 2005 den volkswirtschaftlichen Schaden der Reaktorkatastrophe von 1986 auf mehrere 100 Milliarden US- Dollar. Allein diese Zahl macht deutlich: Die Risiken der Atomenergie tragen in letzter Konsequenz immer die Bürgerinnen und Bürger. Es ist vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die milliardenschweren staatlichen Subventionen für die Atomenergie in den vergangenen Jahrzehnten Augenwischerei, wenn der RWE-Konzern jetzt erwägt, einen reinen Atomstromtarif anzubieten. Dies ist ein durchsichtiges Manöver, die wahren Kosten der Atomenergie zu verschleiern. Ich bin sicher, die Verbraucherinnen und Verbraucher werden die richtige Antwort geben. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch noch auf einen anderen Aspekt hinweisen: Allen Befürwortern der Atomenergie muss klar sein, dass jeder schwere Störfall in einem Atomkraftwerk die Existenz der gesamten Atomwirtschaft grundsätzlich infrage stellt. Wer fordert, Milliarden in diese unsichere Form der Energiegewinnung zu pumpen, sollte die Bürgerinnen und Bürger auch auf das Risiko eines Totalverlustes hinweisen. Ich betone deshalb von dieser Stelle noch einmal: Wir stehen zum Atomausstieg. Zu den vorliegenden Gesetzentwürfen fasse ich nochmals zusammen: Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die vorliegenden Gesetzentwürfe als wesentliche Verbesserung des Opferschutzes im internationalen Atomhaftungsrecht. Wichtig ist jetzt, dass die Pariser Atomhaftungsprotokolle möglichst rasch in Kraft treten. Wir leisten mit der heutigen Entscheidung unseren Beitrag dazu.

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