Rede von Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) – Drucksache 16/12230
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 33: Drucksache 16/12230 –.
Text
Rede von Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) – Drucksache 16/12230
Die Änderung des Stiftungsgesetzes ist notwendig, weil
– mit großem Erfolg – der bisherige Stiftungszweck
umgesetzt ist, nämlich die Errichtung des Mahnmals für die
ermordeten Juden Europas. Das Denkmal erfährt große
nationale und internationale Anerkennung; ein Besuch
steht regelmäßig bei Staatsgästen auf dem Programm.
Das Stiftungsgesetz wird jetzt in einigen Punkten
aktualisiert. Erstens wird der bisherige Stiftungszweck
– die Errichtung des Denkmals – geändert. Dafür heißt es
nun: „Zweck der Stiftung ist die Erinnerung an den
nationalsozialistischen Völkermord an den Juden
Europas. Die Stiftung trägt dazu bei, die Erinnerung an alle
Opfer des Nationalsozialismus und ihre Würdigung in
geeigneter Weise sicherzustellen.“
Zweitens wird der Stiftungszweck erweitert um die
Betreuung der Denkmäler für die im Nationalsozialismus
ermordeten Sinti und Roma und die im
Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Im Übrigen war auch
bisher schon im Stiftungsgesetz verankert, dass die
Stiftung dazu beiträgt, „die Erinnerung an alle Opfer des
Nationalsozialismus und ihre Würdigung in geeigneter
Weise sicherzustellen.“
Drittens wird der dreiköpfige Vorstand abgeschafft,
der als Gremium neben dem weiter bestehenden
Kuratorium nicht mehr erforderlich ist. Ziel bei dieser Änderung
ist die Angleichung der Stiftungsstruktur an
vergleichbare Einrichtungen.
Deshalb werden viertens die Aufgaben des bisherigen
Vorstands und der Geschäftsführung in dem neuen Organ
„Direktorin oder Direktor“ zusammengefasst.Da ein Ziel der Änderung des Stiftungsgesetzes die
Anpassung der Struktur an vergleichbare Einrichtungen ist,
haben wir im Kulturausschuss zwei Änderungen
eingebracht. Zum einen haben wir festgeschrieben, dass der
bisherige Geschäftsführer auch der künftige Direktor
wird, um die Kontinuität der hervorragenden Arbeit der
Stiftung zu gewährleisten. Zum Zweiten wird der Direktor
für fünf Jahre bestellt und nicht, wie ursprünglich
vorgesehen, für vier Jahre.
Eine Änderung des Stiftungsnamens halten wir nicht
für sinnvoll. Bisher wurde kein plausibler, überzeugender
Namensvorschlag unterbreitet. Bereits unter dem jetzigen
Namen der Stiftung war die Erinnerung an alle Opfer des
Nationalsozialismus Aufgabe der Stiftung. Unter dem
jetzigen Namen wurden das Denkmal für die im
Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma und die im
Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen errichtet; und
unter dem jetzigen Namen betreut die Stiftung bereits das
Homosexuellendenkmal. Auch angesichts der
internationalen Bedeutung des Denkmals sollte der Name nicht
verändert werden. Außerdem bleibt trotz der Betreuung der
beiden neuen Denkmäler der Betrieb des Denkmals für
die ermordeten Juden Europas die Hauptaufgabe der
Stiftung.
Aus den gleichen Gründen sind wir gegen eine
Veränderung der Besetzung des Kuratoriums. Schon jetzt ist
der Lesben- und Schwulenverband im Beirat der Stiftung
vertreten. Hier können auch Vertreter der Sinti und Roma
mitarbeiten. Wir sollten den Streit, der im Vorfeld des
Baus der Denkmäler geführt wurde, nicht wieder führen.
Der Argumente sind genug gewechselt worden.
Es freut mich, dass der Gesetzentwurf im
Kulturausschuss einstimmig beschlossen wurde und der breite
Konsens bei wichtigen Entscheidungen zur
Erinnerungskultur in Deutschland weiterhin trägt.
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP):
Die Anpassung des Gesetzes zur Errichtung einer
„Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“
durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung ist
grundsätzlich richtig und sinnvoll. Denn die Stiftung hat im
Laufe der Zeit einen Teil ihrer Aufgaben bewältigt –
insbesondere den Bau des Holocaust-Mahnmals –, aber
auch neue Aufgaben übernommen, sodass ihre Struktur
renoviert werden muss: Die „Stiftung Denkmal für die
ermordeten Juden Europas“ wurde vor neun Jahren
errichtet, Mitte 2008 konnte das Denkmal für die im
Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen der Öffentlichkeit
übergeben werden, und im Sommer 2009 wird das
Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma hoffentlich
vollendet sein. Die Struktur der „Stiftung Denkmal für die
ermordeten Juden Europas“ musste also auf diese
geänderte Aufgabenstellung ausgerichtet werden. Dem
stimmen wir ausdrücklich zu.
Aus Sicht der FDP gebietet es jedoch die Logik, dass
sowohl der Name der Stiftung, die nunmehr drei
Denkmäler betreut, als auch die Zusammensetzung des
Kuratoriums der Stiftung an die neue Situation angepasst
werden. Selbstverständlich ist von einer Namensänderung
nicht das Holocaust-Mahnmal als „Denkmal für die er-Zu Protokoll gegebene Reden
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)mordeten Juden Europas“ berührt. Eine
Namensänderung des organisatorischen Rahmens halten wir jedoch
für geboten. Unser Vorschlag – „Stiftung Denkmäler für
die Opfer des Nationalsozialismus“ – wurde leider im
Ausschuss mehrheitlich abgelehnt, mit wenig
überzeugender Begründung. Wir gehen deshalb davon aus, dass
eine solche Namensänderung in naher Zukunft erneut auf
der Tagesordnung stehen wird. Wie kann denn eine
Stiftung, die sich um drei Denkmäler kümmert, nur nach
einem der Denkmäler benannt werden? Keiner käme doch
auf die Idee, die „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“
„Stiftung Pergamonmuseum“ zu nennen oder die
„Stiftung Preußische Schlösser und Gärten“ als „Stiftung
Schloss Sanssouci“ firmieren zu lassen.
Aus Sicht der FDP gebietet es ebenfalls die Logik, aber
auch der Respekt vor den Opfergruppen, die
Zusammensetzung des Kuratoriums um die neuen Opfergruppen zu
erweitern. Um das jetzt schon 23-köpfige Gremium aber
nicht noch zu erweitern, hatte die FDP-Fraktion
vorgeschlagen, die Zahl der Mitglieder aus dem politischen
Raum – Bundestag, Bundesregierung und Land Berlin –
zugunsten von Vertretern der Homosexuellen und der
Sinti und Roma zu reduzieren. Damit hätte man den neuen
Opfergruppen Sitz und Stimme im Kuratorium
ermöglicht, und das Kuratorium wäre dennoch arbeitsfähig
geblieben.
Die vorgesehene Repräsentation dieser beiden
Opfergruppen lediglich im Stiftungsbeirat ist unseres
Erachtens nicht angemessen. Bei allem Respekt vor den
Mitgliedern und der Bedeutung des Beirates gibt es doch von
den Aufgaben her wichtige Unterschiede zwischen dem
Beirat und dem Kuratorium. Die Hauptaufgabe des
Beirates liegt nach § 8 Abs. 3 der Satzung der Stiftung
Denkmal für die ermordeten Juden darin, das Kuratorium und
den Direktor bei grundsätzlichen Fragen, insbesondere
im Hinblick auf die Würdigung der anderen
Opfergruppen und die authentischen Stätten des Gedenkens, zu
beraten. Allein das Kuratorium beschließt hingegen über
alle wichtigen Fragen, die zum Aufgabenbereich der
Stiftung gehören, wie die Berufung des Direktors, die
Feststellung des Haushaltsplans und die Berufung der
Mitglieder des Beirates; so steht es in § 6 Abs. 2 der Satzung
der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden.
Auch hier gilt: Warum sollte eine Opfergruppe, deren
Denkmal durch die Stiftung betreut wird, nicht auch
Vertreter in das höchste Organ der Stiftung entsenden
können? Aus diesem Grund schlugen wir vor, das
Kuratorium um je einen Vertreter des Zentralrates Deutscher
Sinti und Roma sowie der Sinti-Allianz Deutschland und
je einen Vertreter des Lesben- und Schwulenverbandes in
Deutschland und der Initiative „Der homosexuellen NS-
Opfer gedenken“ zu erweitern, die Zahl der Politiker dort
jedoch zu reduzieren.
Die Koalition erweckte im Ausschuss den Eindruck,
dass alle Änderungen zuvor mit den Betroffenen
ausgiebig erörtert worden seien. Dies scheint jedoch nicht der
Fall zu sein. Wir halten es für wenig sensibel, dass die
Opferverbände im Vorfeld dieser Reform nicht
ausreichend einbezogen wurden. Dem heute vorliegenden Änderungsantrag von
Bündnis 90/Die Grünen können wir deshalb nicht zustimmen,
weil das ohnehin schon zu große Kuratorium weiter
aufgebläht und in seiner Effektivität beeinträchtigt würde.
Trotz der von mir erwähnten Kritikpunkte stimmen wir
dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu, da das
Grundanliegen mehr als berechtigt ist. Wir hoffen, dass
unsere Vorschläge in der nächsten Legislaturperiode
aufgegriffen werden und dann einvernehmlich umgesetzt
werden.
Relationen
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