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Rede von Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) – Drucksache 16/12230

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 33: Drucksache 16/12230 –.

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Text

Rede von Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) – Drucksache 16/12230 Die Änderung des Stiftungsgesetzes ist notwendig, weil – mit großem Erfolg – der bisherige Stiftungszweck umgesetzt ist, nämlich die Errichtung des Mahnmals für die ermordeten Juden Europas. Das Denkmal erfährt große nationale und internationale Anerkennung; ein Besuch steht regelmäßig bei Staatsgästen auf dem Programm. Das Stiftungsgesetz wird jetzt in einigen Punkten aktualisiert. Erstens wird der bisherige Stiftungszweck – die Errichtung des Denkmals – geändert. Dafür heißt es nun: „Zweck der Stiftung ist die Erinnerung an den nationalsozialistischen Völkermord an den Juden Europas. Die Stiftung trägt dazu bei, die Erinnerung an alle Opfer des Nationalsozialismus und ihre Würdigung in geeigneter Weise sicherzustellen.“ Zweitens wird der Stiftungszweck erweitert um die Betreuung der Denkmäler für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma und die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen. Im Übrigen war auch bisher schon im Stiftungsgesetz verankert, dass die Stiftung dazu beiträgt, „die Erinnerung an alle Opfer des Nationalsozialismus und ihre Würdigung in geeigneter Weise sicherzustellen.“ Drittens wird der dreiköpfige Vorstand abgeschafft, der als Gremium neben dem weiter bestehenden Kuratorium nicht mehr erforderlich ist. Ziel bei dieser Änderung ist die Angleichung der Stiftungsstruktur an vergleichbare Einrichtungen. Deshalb werden viertens die Aufgaben des bisherigen Vorstands und der Geschäftsführung in dem neuen Organ „Direktorin oder Direktor“ zusammengefasst.Da ein Ziel der Änderung des Stiftungsgesetzes die Anpassung der Struktur an vergleichbare Einrichtungen ist, haben wir im Kulturausschuss zwei Änderungen eingebracht. Zum einen haben wir festgeschrieben, dass der bisherige Geschäftsführer auch der künftige Direktor wird, um die Kontinuität der hervorragenden Arbeit der Stiftung zu gewährleisten. Zum Zweiten wird der Direktor für fünf Jahre bestellt und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, für vier Jahre. Eine Änderung des Stiftungsnamens halten wir nicht für sinnvoll. Bisher wurde kein plausibler, überzeugender Namensvorschlag unterbreitet. Bereits unter dem jetzigen Namen der Stiftung war die Erinnerung an alle Opfer des Nationalsozialismus Aufgabe der Stiftung. Unter dem jetzigen Namen wurden das Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma und die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen errichtet; und unter dem jetzigen Namen betreut die Stiftung bereits das Homosexuellendenkmal. Auch angesichts der internationalen Bedeutung des Denkmals sollte der Name nicht verändert werden. Außerdem bleibt trotz der Betreuung der beiden neuen Denkmäler der Betrieb des Denkmals für die ermordeten Juden Europas die Hauptaufgabe der Stiftung. Aus den gleichen Gründen sind wir gegen eine Veränderung der Besetzung des Kuratoriums. Schon jetzt ist der Lesben- und Schwulenverband im Beirat der Stiftung vertreten. Hier können auch Vertreter der Sinti und Roma mitarbeiten. Wir sollten den Streit, der im Vorfeld des Baus der Denkmäler geführt wurde, nicht wieder führen. Der Argumente sind genug gewechselt worden. Es freut mich, dass der Gesetzentwurf im Kulturausschuss einstimmig beschlossen wurde und der breite Konsens bei wichtigen Entscheidungen zur Erinnerungskultur in Deutschland weiterhin trägt. Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP): Die Anpassung des Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung ist grundsätzlich richtig und sinnvoll. Denn die Stiftung hat im Laufe der Zeit einen Teil ihrer Aufgaben bewältigt – insbesondere den Bau des Holocaust-Mahnmals –, aber auch neue Aufgaben übernommen, sodass ihre Struktur renoviert werden muss: Die „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ wurde vor neun Jahren errichtet, Mitte 2008 konnte das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen der Öffentlichkeit übergeben werden, und im Sommer 2009 wird das Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma hoffentlich vollendet sein. Die Struktur der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ musste also auf diese geänderte Aufgabenstellung ausgerichtet werden. Dem stimmen wir ausdrücklich zu. Aus Sicht der FDP gebietet es jedoch die Logik, dass sowohl der Name der Stiftung, die nunmehr drei Denkmäler betreut, als auch die Zusammensetzung des Kuratoriums der Stiftung an die neue Situation angepasst werden. Selbstverständlich ist von einer Namensänderung nicht das Holocaust-Mahnmal als „Denkmal für die er-Zu Protokoll gegebene Reden Hans-Joachim Otto (Frankfurt)mordeten Juden Europas“ berührt. Eine Namensänderung des organisatorischen Rahmens halten wir jedoch für geboten. Unser Vorschlag – „Stiftung Denkmäler für die Opfer des Nationalsozialismus“ – wurde leider im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt, mit wenig überzeugender Begründung. Wir gehen deshalb davon aus, dass eine solche Namensänderung in naher Zukunft erneut auf der Tagesordnung stehen wird. Wie kann denn eine Stiftung, die sich um drei Denkmäler kümmert, nur nach einem der Denkmäler benannt werden? Keiner käme doch auf die Idee, die „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ „Stiftung Pergamonmuseum“ zu nennen oder die „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten“ als „Stiftung Schloss Sanssouci“ firmieren zu lassen. Aus Sicht der FDP gebietet es ebenfalls die Logik, aber auch der Respekt vor den Opfergruppen, die Zusammensetzung des Kuratoriums um die neuen Opfergruppen zu erweitern. Um das jetzt schon 23-köpfige Gremium aber nicht noch zu erweitern, hatte die FDP-Fraktion vorgeschlagen, die Zahl der Mitglieder aus dem politischen Raum – Bundestag, Bundesregierung und Land Berlin – zugunsten von Vertretern der Homosexuellen und der Sinti und Roma zu reduzieren. Damit hätte man den neuen Opfergruppen Sitz und Stimme im Kuratorium ermöglicht, und das Kuratorium wäre dennoch arbeitsfähig geblieben. Die vorgesehene Repräsentation dieser beiden Opfergruppen lediglich im Stiftungsbeirat ist unseres Erachtens nicht angemessen. Bei allem Respekt vor den Mitgliedern und der Bedeutung des Beirates gibt es doch von den Aufgaben her wichtige Unterschiede zwischen dem Beirat und dem Kuratorium. Die Hauptaufgabe des Beirates liegt nach § 8 Abs. 3 der Satzung der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden darin, das Kuratorium und den Direktor bei grundsätzlichen Fragen, insbesondere im Hinblick auf die Würdigung der anderen Opfergruppen und die authentischen Stätten des Gedenkens, zu beraten. Allein das Kuratorium beschließt hingegen über alle wichtigen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, wie die Berufung des Direktors, die Feststellung des Haushaltsplans und die Berufung der Mitglieder des Beirates; so steht es in § 6 Abs. 2 der Satzung der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden. Auch hier gilt: Warum sollte eine Opfergruppe, deren Denkmal durch die Stiftung betreut wird, nicht auch Vertreter in das höchste Organ der Stiftung entsenden können? Aus diesem Grund schlugen wir vor, das Kuratorium um je einen Vertreter des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma sowie der Sinti-Allianz Deutschland und je einen Vertreter des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland und der Initiative „Der homosexuellen NS- Opfer gedenken“ zu erweitern, die Zahl der Politiker dort jedoch zu reduzieren. Die Koalition erweckte im Ausschuss den Eindruck, dass alle Änderungen zuvor mit den Betroffenen ausgiebig erörtert worden seien. Dies scheint jedoch nicht der Fall zu sein. Wir halten es für wenig sensibel, dass die Opferverbände im Vorfeld dieser Reform nicht ausreichend einbezogen wurden. Dem heute vorliegenden Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen können wir deshalb nicht zustimmen, weil das ohnehin schon zu große Kuratorium weiter aufgebläht und in seiner Effektivität beeinträchtigt würde. Trotz der von mir erwähnten Kritikpunkte stimmen wir dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu, da das Grundanliegen mehr als berechtigt ist. Wir hoffen, dass unsere Vorschläge in der nächsten Legislaturperiode aufgegriffen werden und dann einvernehmlich umgesetzt werden.

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