Rede von Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) – Drucksache 16/12230
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 33: Drucksache 16/12230 –.
Text
Rede von Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) – Drucksache 16/12230
Das Gesetz über die „Stiftung Denkmal für die
ermordeten Juden Europas“ zu ändern, ist richtig und
notwendig, da sie neue Aufgaben – die Betreuung der Denkmäler
für die ermordeten Sinti und Roma sowie für die
verfolgten Homosexuellen – zu leisten hat.
Diese neuen Aufgaben verlangen allerdings eine
Namensänderung. Da die Stiftung nun nicht mehr nur für
das „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“
zuständig ist, kann sie aus Sicht der Fraktion die Linke nicht
mehr unter dem alten Namen firmieren. Wir halten den
Namensvorschlag im Änderungsantrag, den die FDP im
Kulturausschuss eingebracht hatte, für sehr gut:
„Stiftung Denkmäler für die Opfer des Nationalsozialismus“.
Allerdings ist ebenso zu bedenken, wie im
Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen im
Kulturausschuss vorgeschlagen und mittlerweile zurückgezogen,
ob es nicht noch besser wäre, mit den Opferverbänden
gemeinsam einen Stiftungsnamen zu finden. Ich frage, wieso
diese beiden Anträge im Ausschuss für Kultur und
Medien beraten wurden, nur um sie im Plenum nicht mehr
zur Abstimmung zu stellen? Soll nun doch alles beim
Alten bleiben?
Schon im März 2009 hat der Lesben- und
Schwulenverband Deutschlands eine Prüfung des Stiftungsnamens
gefordert. Ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des
Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, hat
ergeben, dass er bisher nicht in dieser Frage konsultiert
wurde. Er widerspricht eindeutig der Aussage der
Koalitionsfraktionen, die im Ausschuss für Kultur und Medien
behauptet haben, alles sei mit den Betroffenen erörtert
worden. Der Zentralrat der Deutschen Sinti und Roma
würde die Namensänderung in „Stiftung Denkmäler für
die Opfer des Nationalsozialismus“ unterstützen, wenn
er denn gefragt werden würde. Insofern übergeht der
Antrag der Koalitionsfraktionen klar den Willen von zwei
Opfergruppen. Das ist für die Fraktion Die Linke
inakzeptabel. Für wen wird diese Stiftung denn eingerichtet
und betrieben? Trotzdem wollen wir natürlich, dass die
Stiftung ihre Arbeit leisten kann, und stimmen deshalb
wie schon im Ausschuss für Kultur und Medien dem
Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Koalition zu.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Die Stiftung „Denkmal für die ermordeten Juden
Europas“ hat Großartiges geleistet: bei der Realisierung
dieses Gedenkortes und bei der inhaltlichen und
organisatorischen Betreuung. Das Denkmal für die ermordeten
Juden Europas ist zu einem der eindrucksvollsten OrteZu Protokoll gegebene Reden
Volker Beck (Köln)unserer Hauptstadt geworden. Zu Recht zieht es Jahr für
Jahr zahlreiche Menschen an.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftung ist
herzlich für ihr großes Engagement zu danken,
stellvertretend für alle insbesondere dem Geschäftsführer, Herrn
Uwe Neumärker. Es ist eine gute Entscheidung, dass der
bisherige Geschäftsführer nach der Strukturreform der
erste Direktor wird. Das unterstützen wir sehr
nachdrücklich.
Bündnis 90/Die Grünen unterstützt ausdrücklich die
Erweiterung des Stiftungszweckes um die Betreuung des
entstehenden Denkmals für die im Nationalsozialismus
ermordeten Sinti und Roma sowie des Denkmals für die
im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, das
vor einem Jahr der Öffentlichkeit übergeben wurde. Es ist
aber sehr schade, dass die Koalition nicht bereit war, aus
dieser Aufgabenerweiterung auch strukturelle
Konsequenzen zu ziehen.
Wir beantragen deshalb, dass die Verbände, die das
Sinti- und Roma-Denkmal wie das
Homosexuellendenkmal maßgeblich iniitiert haben und diese
Bevölkerungsgruppen repräsentieren, auch Sitz und Stimme im
Entscheidungsgremium der Stiftung, dem Kuratorium,
erhalten sollen. Denkmalsbetreuung ist schließlich nicht
allein eine technische Frage von Reinigung oder
Instandhaltung, sondern beinhaltet auch gedenkpolitische
Grundsatzentscheidungen zu den jeweiligen Gedenkorten. Dafür
sollten aber die Verbände und Initiatoren, die das
Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma und das Denkmal
für die verfolgten Homosexuellen gesellschaftlich tragen,
mit am Entscheidungstisch sitzen und nicht von außen als
Bittsteller auftreten müssen. Das Kuratorium beschließt
laut Stiftungsgesetz über alle grundsätzlichen Fragen, die
zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Nach der
ausdrücklichen Aufgabenerweiterung ist es einfach
unangemessen, dass Sinti und Roma sowie Homosexuelle
draußen bleiben müssen. Mir ist es gänzlich
unverständlich, warum man sie nicht dabei haben will. Mir ist
ebenso unververständlich, warum der
Kulturstaatsminister und die Regierungsfraktionen nicht mit allen
Beteiligten ein klärendes Gespräch über die Kuratoriumsfrage
geführt haben. Insbesondere diese
Gesprächsverweigerung grenzt an Missachtung. Diese Debatte kann mit der
Verabschiedung des heutigen Gesetzes nicht zu Ende
sein.
Eine offene Frage bleibt auch der Name der Stiftung.
Gewiss, Namen sollte man nicht leichtfertig ändern. Der
bisherige Name ist gut eingeführt. Er bringt die
weltgeschichtliche Einzigartigkeit des Verbrechens des
Holocaust einprägsam auf den Punkt. Aber dennoch trägt er
nicht mehr der nun existierenden, veränderten
Denkmalssituation Rechnung.
Ich bin nicht der Meinung, dass wir hier einen neuen
Namen von oben dekretieren sollten. Namensänderungen
sollte es nur im Einvernehmen geben. Mein Vorschlag ist
daher nach wie vor, dass sich der Kulturstaatsminister
mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland, dem
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, dem Lesben- und
Schwulenverband und weiteren Interessierten
zusammensetzt und im Gespräch Lösungsvorschläge für einen
Stiftungsnamen entwickelt, der der neuen Situation
Rechnung trägt.Lange Jahrzehnte haben in Deutschland NS-Verfolgte
aus bestimmten Opfergruppen darunter gelitten, dass sie
im öffentlichen Gedenken nicht beim Namen genannt
wurden, dass sie dabei immer wieder „vergessen“, in
Wahrheit aber ausgrenzt wurden. Diese Phase sollte
endgültig vorbei sein.