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Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages

dip / plenarprotokoll 14.05.2009 · WP 16 · 16/222 · Original ↗
90 Reden und Erklärungen – die Suche findet sie einzeln
  1. Rede von Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP) – Plenarprotokoll 16/222
  2. Rede von Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) – Plenarprotokoll 16/222
  3. Rede von Oskar Lafontaine (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/222
  4. Rede von Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/222
  5. Rede von Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/222
  6. Rede von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/222
  7. Rede von Florian Toncar (FDP) – Plenarprotokoll 16/222
  8. Rede von Franz Müntefering (SPD) – Plenarprotokoll 16/222
  9. Rede von Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/222
  10. Rede von Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/222
  11. Rede von Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/222
  12. Rede von Arnold Vaatz (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/222
  13. Rede von Christel Riemann-Hanewinckel (SPD) – Plenarprotokoll 16/222
  14. Rede von Rainer Brüderle (FDP) – Drucksache 16/12887
  15. Rede von Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) – Drucksache 16/12887
  16. Rede von Ute Berg (SPD) – Drucksache 16/12887
  17. Rede von Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/12887
  18. Rede von Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/12887
  19. Rede von Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/12887
  20. Rede von Dr. Hermann Otto Solms (FDP) – Drucksache 16/12887
  21. Rede von Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) – Drucksache 16/12887
  22. Rede von Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) – Drucksache 16/12887
  23. Rede von Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) – Drucksache 16/12887
  24. Rede von Dorothée Menzner (DIE LINKE) – Drucksache 16/12887
  25. Rede von Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/12887
  26. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) – Drucksache 16/12887
  27. Rede von Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) – Drucksache 16/12887
  28. Rede von Ilse Falk (CDU/CSU) – Zweite und dritte Beratung des von den
  29. Rede von Ina Lenke (FDP) – Zweite und dritte Beratung des von den
  30. Rede von Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) – Zweite und dritte Beratung des von den
  31. Rede von Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zweite und dritte Beratung des von den
  32. Rede von Antje Blumenthal (CDU/CSU) – Zweite und dritte Beratung des von den
  33. Rede von Diana Golze (DIE LINKE) – Großen Anfrage der Abgeordneten
  34. Rede von Ingrid Fischbach (CDU/CSU) – Großen Anfrage der Abgeordneten
  35. Rede von Ingrid Fischbach (CDU/CSU) – Großen Anfrage der Abgeordneten
  36. Rede von Diana Golze (DIE LINKE) – Großen Anfrage der Abgeordneten
  37. Rede von Ingrid Fischbach (CDU/CSU) – Großen Anfrage der Abgeordneten
  38. Rede von Ina Lenke (FDP) – Großen Anfrage der Abgeordneten
  39. Rede von Wolfgang Spanier (SPD) – Großen Anfrage der Abgeordneten
  40. Rede von Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Großen Anfrage der Abgeordneten
  41. Rede von Michaela Noll (CDU/CSU) – Großen Anfrage der Abgeordneten
  42. Rede von Jörg-Otto Spiller (SPD) – Drucksachen 16/12255, 16/12599
  43. Rede von Frank Schäffler (FDP) – Drucksachen 16/12255, 16/12599
  44. Rede von Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) – Drucksachen 16/12255, 16/12599
  45. Rede von Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
  46. Rede von Monika Grütters (CDU/CSU) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
  47. Rede von Patrick Meinhardt (FDP) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
  48. Rede von Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
  49. Rede von Patrick Meinhardt (FDP) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
  50. Rede von Cornelia Hirsch (DIE LINKE) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
  51. Rede von Jörn Wunderlich (DIE LINKE) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
  52. Rede von Ute Granold (CDU/CSU) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
  53. Rede von Helga Lopez (SPD) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
  54. Rede von Lothar Mark (SPD) – Drucksachen 16/9072, 16/9466
  55. Rede von Monika Knoche (DIE LINKE) – Drucksachen 16/9072, 16/9466
  56. Rede von Erich G. Fritz (CDU/CSU) – Drucksachen 16/9072, 16/9466
  57. Rede von Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksachen 16/9072, 16/9466
  58. Rede von Niels Annen (SPD) – Drucksachen 16/9072, 16/9466
  59. Rede von Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) – Drucksache 16/12593
  60. Rede von Maik Reichel (SPD) – Drucksache 16/12593
  61. Rede von Christian Ahrendt (FDP) – Drucksache 16/12593
  62. Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksache 16/12593
  63. Rede von Bernhard Kaster (CDU/CSU) – Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
  64. Rede von Ingbert Liebing (CDU/CSU) – Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
  65. Rede von Christoph Pries (SPD) – Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
  66. Rede von Kurt Bodewig (SPD) – Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
  67. Rede von Hans-Michael Goldmann (FDP) – Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
  68. Rede von Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) – Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
  69. Rede von Beatrix Philipp (CDU/CSU) – Drucksache 16/12854
  70. Rede von Gerold Reichenbach (SPD) – Drucksache 16/12854
  71. Rede von Petra Pau (DIE LINKE) – Drucksache 16/12854
  72. Rede von Max Straubinger (CDU/CSU) – Drucksache 16/12734
  73. Rede von Dr. Karl Lauterbach (SPD) – Drucksache 16/12734
  74. Rede von Frank Spieth (DIE LINKE) – Drucksache 16/12734
  75. Rede von Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/12734
  76. Rede von Manfred Grund (CDU/CSU) – Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3.
  77. Rede von Eduard Lintner (CDU/CSU) – Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3.
  78. Rede von Dr. Bärbel Kofler (SPD) – Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3.
  79. Rede von Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) – Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3.
  80. Rede von Frank Spieth (DIE LINKE) – Drucksachen 16/11660, 16/12925
  81. Rede von Monika Grütters (CDU/CSU) – Drucksache 16/12230
  82. Rede von Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) – Drucksache 16/12230
  83. Rede von Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) – Drucksache 16/12230
  84. Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Drucksache 16/12594
  85. Rede von Gerold Reichenbach (SPD) – Drucksache 16/12594
  86. Rede von Jan Korte (DIE LINKE) – Drucksache 16/12594
  87. Rede von Ute Granold (CDU/CSU) – Drucksache 16/12910
  88. Rede von Christine Lambrecht (SPD) – Drucksache 16/12910
  89. Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Drucksache 16/12910
  90. Rede von Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/12910

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Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages [Plenarprotokoll 16/222Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 222. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009 I n h a l t :Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 17 . . . Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . . Begrüßung des Vizepräsidenten der Republik Gabun, Herrn Daniel Ona Ondo . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Vereinbarte Debatte: 60 Jahre Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . . . . Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Christel Riemann-Hanewinckel (SPD) . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Wachstumsprogramm zur Überwindung der Rezession (Drucksache 16/12887) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24311 A 24312 C 24312 D 24323 A 24313 A 24317 B 24320 A 24323 B 24326 A 24329 A 24331 A 24333 A 24336 B 24338 A 24339 B 24341 A 24344 Bin Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Anti-Rezessionsprogramm auflegen (Drucksache 16/10867) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 38: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (Drucksache 16/12587) . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung (Drucksache 16/12811) . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen (Drucksache 16/12813) . . . . . . . . . . . . . . 24344 B 24344 C 24345 C 24347 B 24349 B 24351 B 24353 A 24354 D 24356 A 24358 B 24359 D 24359 D 24359 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 222. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform (Drucksache 16/12882) . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol- Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes (Drucksache 16/12924) . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Angelika Brunkhorst, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Energieforschung neu ausrichten – Deutschland, Energieland der Zukunft (Drucksache 16/10329) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Nachteile für den Forschungsstandort Deutschland aufheben – Für ein innovationsfreundliches Steuersystem (Drucksache 16/12474) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Gero Storjohann, Volkmar Uwe Vogel, Dr. Andreas Scheuer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Heidi Wright, Klaas Hübner, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Punkte- Systematik des Verkehrszentralregisters in Flensburg einfacher und verständlicher gestalten (Drucksache 16/12993) . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Michaela Noll, Antje Blumenthal, Maria Eichhorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Edelgard Bulmahn, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Die Situation von Frauenhäusern verbessern (Drucksache 16/12992) . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Katrin Göring-Eckardt, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erinnerungsprojekt „Zug der Erinnerung“ unterstützen (Drucksache 16/12991) . . . . . . . . . . . . . . . 24360 A 24360 A 24360 A 24360 B 24360 B 24360 C 24360 CTagesordnungspunkt 39: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (Drucksachen 16/7134, 16/12534) . . . . . . b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Juli 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 16/12589, 16/12908) . . . . . c) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 16. September 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Vermarkung und Instandhaltung der gemeinsamen Grenze auf den Festlandabschnitten sowie den Grenzgewässern und die Einsetzung einer Ständigen Deutsch- Polnischen Grenzkommission (Drucksachen 16/12590, 16/12913) . . . . . d) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (Drucksachen 16/12427, 16/13028) . . . . . e) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (Drucksachen 16/12588, 16/13017) . . . . . f) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (Drucksachen 16/12592, 16/13029) . . . . . g) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD 24360 D 24361 A 24361 B 24361 C 24361 D 24362 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 222. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009 IIIeingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes (Drucksachen 16/12853, 16/13022) . . . . . h) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit Bioraffinerien in Deutschland die Biomasse effizienter nutzen und zusätzliche Ressourcen erschließen (Drucksachen 16/5529, 16/11220) . . . . . . i) Beschlussempfehlung und Bericht des Ältestenrates zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Bärbel Höhn, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vorbildfunktion der Politik für Klimaschutz ernst nehmen – Für eine nachhaltige Senkung verkehrsbedingter CO2-Emissionen des Deutschen Bundestages (Drucksachen 16/9009, 16/12800) . . . . . . j) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie – zu der Verordnung der Bundesregierung: Vierundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung – zu der Verordnung der Bundesregierung: Einhundertachtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste – Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz – (Drucksachen 16/12195, 16/12357 Nr. 2.1, 16/12196, 16/12357 Nr. 2.2, 16/12819) . . k) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr (inkl. 17324/08 ADD 1 bis 17324/08 ADD 6) (ADD 1 bis ADD 5 in Französisch) KOM(2008) 852 endg.; Ratsdok. 17324/08 (Drucksachen 16/11721 Nr. A.27, 16/12842) l)–o) Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 561, 562, 563 und 564 zu Petitionen (Drucksachen 16/12870, 16/12871, 16/12872, 16/12873) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24362 B 24362 C 24362 D 24363 A 24363 B 24363 CZusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Landrechte stärken – „land grabbing“ in Entwicklungsländern verhindern (Drucksachen 16/12735, 16/13023) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Andreas Scheuer, Dirk Fischer (Hamburg), Dr. Klaus W. Lippold, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter, Klaas Hübner, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mobilität zukunftsfähig machen – Elektromobilität fördern – zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Horst Meierhofer, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Elektromobilität – Für einen bezahlbaren und klimaverträglichen Individualverkehr – zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Horst Meierhofer, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Elektromobilität durch Änderung von immissionsschutz- und verkehrsrechtlichen Regelungen fördern – zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Hans-Josef Fell, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umfassende Förderstrategie für Elektromobilität mit grünem Strom entwickeln (Drucksachen 16/12693, 16/10877, 16/12097, 16/11915, 16/12977) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . . 24363 D 24364 A 24364 C 24365 C 24366 D 24368 D 24369 A 24370 A 24371 A IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 222. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009Tagesordnungspunkt 22: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (Drucksachen 16/12413, 16/13025) . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 16/13026) . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Soforthilfe zur Teilhabe-Ermöglichung für Conterganbetroffene (Drucksachen 16/11639, 16/13025) . . . . . Ilse Falk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antje Blumenthal (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: a) Große Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ursachen und Folgen von Armut bei Kindern und Jugendlichen (Drucksachen 16/7582, 16/9810) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Miriam Gruß, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Existenz von Kindern sichern – Familien stärken – zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Kein Kind zurücklassen – Programm gegen Kinderarmut auf den Weg bringen – zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Irmingard Schewe-Gerigk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bessere Unterstützung für Alleinerziehende 24372 C 24372 C 24372 D 24373 A 24374 B 24375 B 24377 A 24378 A 24379 A 24380 C(Drucksachen 16/9433, 16/9028, 16/10257, 16/12201) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 16/12255, 16/12599, 16/13024, 16/13038) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Schäffler, Hans-Michael Goldmann, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Reform der Anlegerentschädigung in Deutschland (Drucksachen 16/11458, 16/13024, 16/13038) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Sozialisierung der Verluste verhindern – Sicherungsfonds für privaten Finanzsektor schaffen (Drucksachen 16/8888, 16/10610) . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Ulrich Maurer, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Erwerb von Kapitalanlagen (Drucksachen 16/11185, 16/12354) . . . . . . . . Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24380 C 24381 A 24382 A 24383 B 24383 C 24383 D 24384 D 24386 D 24387 D 24389 A 24389 B 24389 B 24389 C 24389 C 24390 C 24391 B 24393 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 222. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009 VTagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Problem der ungenutzten Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen umgehend lösen – Staatsvertrag jetzt vereinbaren (Drucksache 16/12476) . . . . . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Monika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (Drucksachen 16/10798, 16/13027) . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helga Lopez (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Arbeitsplätze im Transportgewerbe sichern – Mauterhöhung bis Ende 2009 aussetzen (Drucksache 16/12731) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Eduard Lintner, Eckart von Klaeden, Klaus Brähmig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Lothar Mark, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Niels Annen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Eine starke Partnerschaft – Europa und Lateinamerika/Karibik (Drucksachen 16/9072, 16/9466) . . . . . . . . . . Lothar Mark (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24394 B 24394 C 24395 C 24397 A 24398 A 24398 C 24400 A 24400 D 24401 A 24402 D 24403 A 24405 A 24406 A 24407 B 24407 C 24407 DMonika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien – zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Klare Rahmenbedingungen für den dualen Rundfunk im multimedialen Zeitalter – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Digitalzeitalter – zu dem Antrag der Abgeordneten Grietje Bettin, Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Besondere Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach EU-Kompromiss sicherstellen (Drucksachen 16/5959, 16/6773, 16/5424, 16/7343) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zu dem Antrag der Abgeordneten Elke Reinke, Dr. Lothar Bisky, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Neuregelung der GEZ- Befreiungstatbestände – Neuverhandlung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (Drucksachen 16/5140, 16/7345) . . . . . . . c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien – zu der Unterrichtung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien: Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008 – zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Gudrun Kopp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zu der Unterrichtung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien: Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008 (Drucksachen 16/11570, 16/12135, 16/12909) 24408 C 24409 C 24410 D 24411 D 24412 C 24412 D 24413 A VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 222. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009Tagesordnungspunkt 28: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksachen 16/12593, 16/13015) . . . . . . . . Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Maik Reichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Bedrohung der Meeresumwelt durch Unterwasserlärm stoppen (Drucksachen 16/5117, 16/7168) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einführung eines Europäischen Tags der Meere (Drucksachen 16/8213, 16/12654) . . . . . . Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Christoph Pries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kurt Bodewig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (Drucksachen 16/12854, 16/13016) . . . . . . . . Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . 24413 D 24414 A 24415 B 24416 B 24417 A 24417 D 24418 B 24418 C 24418 C 24419 B 24420 A 24420 C 24421 C 24422 B 24423 A 24424 B 24424 B 24425 C 24427 APetra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: Antrag der Abgeordneten Frank Spieth, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Krankenversicherung für Selbständige bezahlbar gestalten (Drucksache 16/12734) . . . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 32: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD: Sicherheit, Stabilität und Demokratie im Südkaukasus fördern (Drucksachen 16/12102, 16/12726) . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Rainder Steenblock, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Demokratie und Sicherheit im Südkaukasus stärken (Drucksachen 16/12110, 16/12727) . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Eduard Lintner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 31: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Krankenhausinfektionen vermeiden – Multiresistente Problemkeime wirksam bekämpfen (Drucksachen 16/11660, 16/12925) . . . . . . . . Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 24427 D 24428 A 24428 C 24428 D 24429 D 24431 C 24432 A 24432 D 24433 B 24433 D 24433 D 24434 A 24435 A 24435 D 24437 A 24438 D 24439 A 24440 A 24440 B Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 222. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009 VIITagesordnungspunkt 33: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ (Drucksachen 16/12230, 16/12976) . . . . . . . . Monika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 34: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ (Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz – SchlussFinG) (Drucksachen 16/12233, 16/12905) . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 35: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz) (Drucksachen 16/12594, 16/12914) . . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 36: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (Drucksache 16/12814) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 37: Erste Beratung des von den Abgeordneten Sibylle Laurischk, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Konrad Schily und weiteren Abgeordne- 24441 B 24441 C 24443 A 24443 D 24444 C 24444 D 24445 D 24446 A 24446 B 24447 A 24448 C 24449 B 24449 D 24450 Cten eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der Genitalverstümmelung (Drucksache 16/12910) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zum Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts für Kurzarbeitergeld (221. Sitzung, Tagesordnungspunkt 9) Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze – Beschlussempfehlung und Bericht: Reform der Anlegerentschädigung in Deutschland – Beschlussempfehlung und Bericht: Sozialisierung der Verluste verhindern – Sicherungsfonds für privaten Finanzsektor schaffen – Beschlussempfehlung und Bericht: Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Erwerb von Kapitalanlagen (Tagesordnungspunkt 24 a und b, Zusatztagesordnungspunkte 5 und 6) Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (Tagesordnungspunkt 18) Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24450 D 24450 D 24452 B 24453 A 24454 A 24454 D 24455 D 24455 B/D 24457 A 24457 D 24458 C 24459 B VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 222. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Arbeitsplätze im Transportgewerbe sichern – Mauterhöhung bis Ende 2009 aussetzen (Tagesordnungspunkt 23) Wilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU) . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Eine starke Partnerschaft – Europa und Lateinamerika/Karibik (Tagesordnungspunkt 26) Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Beschlussempfehlung und Bericht: – Antrag: Klare Rahmenbedingungen für den dualen Rundfunk im multimedialen Zeitalter – Antrag: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Digitalzeitalter – Antrag: Besondere Rolle des öffentlichrechtlichen Rundfunks nach EU- Kompromiss sicherstellen Beschlussempfehlung und Bericht: – Antrag: Neuregelung der GEZ- Befreiungstatbestände – Neuverhandlung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages Beschlussempfehlung und Bericht: – Unterrichtung: Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008 – Entschließungsantrag: Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008 (Tagesordnungspunkt 25 a bis c) Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . . Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Grietje Staffelt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24460 D 24462 A 24464 A 24464 C 24465 B 24465 D 24467 A 24468 D 24469 D 24471 D 24473 A 24473 DAnlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Krankenhausinfektionen vermeiden – Multiresistente Problemkeime wirksam bekämpfen (Tagesordnungspunkt 31) Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konrad Schily (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ (Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz – SchlussFinG) (Tagesordnungspunkt 34) Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . . Bernhard Brinkmann (Hildesheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (Tagesordnungspunkt 36) Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24475 B 24476 C 24477 B 24477 C 24478 B 24478 D 24480 B 24480 D 24482 B 24482 C 24483 A 24484 A 24485 A 24486 A 24486 D 24488 C 24489 B 222. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009 Beginn: 9.01 UhrPräsident Dr. Norbert Lammert: Die Sitzung ist eröffnet. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt für die heutige Plenarsitzung eine interfraktionelle Vereinbarung, die verbundene Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kompetenzstreit der Bundesregierung bei der Sicherung des Schiffsverkehrs vor Somalia (siehe 221. Sitzung) ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Rainer Brüderle, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Anti-Rezessionsprogramm auflegen – Drucksache 16/10867 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f) Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Gesundheit ZP 3 Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 38) a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Cornelia Pieper, Angelika Brunkhorst, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Energieforschung neu ausrichten – Deutschland, Energieland der Zukunft – Drucksache 16/10329 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f) Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzungb) Beratung des Antrags der Abgeordneten Cornelia Pieper, Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Nachteile für den Forschungsstandort Deutschland aufheben – Für ein innovationsfreundliches Steuersystem – Drucksache 16/12474 – Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Haushaltsausschuss c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gero Storjohann, Volkmar Uwe Vogel, Dr. Andreas Scheuer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Heidi Wright, Klaas Hübner, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Punkte-Systematik des Verkehrszentralregisters in Flensburg einfacher und verständlicher gestalten – Drucksache 16/12993 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Michaela Noll, Antje Blumenthal, Maria Eichhorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Edelgard Bulmahn, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Die Situation von Frauenhäusern verbessern – Drucksache 16/12992 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f) Innenausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Redetext Präsident Dr. Norbert Lammerte) Beratung des Antrags der Abgeordneten Winfried Hermann, Katrin Göring-Eckardt, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erinnerungsprojekt „Zug der Erinnerung“ unterstützen – Drucksache 16/12991 – Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für Kultur und Medien ZP 4 Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 39) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Landrechte stärken – „land grabbing“ in Entwicklungsländern verhindern – Drucksachen 16/12735, 16/13023 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Wolf Bauer Dr. Sascha Raabe Dr. Karl Addicks Dr. Norman Paech Thilo Hoppe ZP 5 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Sozialisierung der Verluste verhindern – Sicherungsfonds für privaten Finanzsektor schaffen – Drucksachen 16/8888, 16/10610 – Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Krüger Dr. Axel Troost ZP 6 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Ulrich Maurer, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Erwerb von Kapitalanlagen – Drucksachen 16/11185, 16/12354 – Berichterstattung: Abgeordnete Ortwin Runde Dr. Barbara Höll Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, soweit erforderlich, abgewichen werden. Der Tagesordnung 17 wird abgesetzt. Nach den Ohne-Debatte-Punkten sollen jetzt die Tagesordnungspunkte 20 und 22 aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 24 wird nach dem Tagesordnungspunkt 19 aufgerufen und der Tagesordnungspunkt 18 nach dem Tagesordnungspunkt 21. Außerdem rücken die Tagesordnungspunkte 26, 28, 30 und 32 jeweils um einen Platz vor. Schließlich mache ich auf zwei nachträgliche Ausschussüberweisungen im Anhang zur Zusatzpunktliste aufmerksam: Der in der 205. Sitzung des Deutschen Bundestages überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden. Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen – Drucksache 16/10120 – überwiesen: Rechtsausschuss (f) Innenausschuss Sportausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Kultur und Medien Der in der 217. Sitzung des Deutschen Bundestages überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Haushaltsausschuss (8. Ausschuss) zur Mitberatung und gemäß § 96 GO überwiesen werden. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Drucksache 16/12596 – überwiesen: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO Sind Sie damit einverstanden? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf: Vereinbarte Debatte 60 Jahre Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache drei Stunden vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist auch das so vereinbart. Präsident Dr. Norbert LammertIch eröffne die Aussprache und erteile das Wort zunächst dem Kollegen Volker Kauder für die CDU/CSU- Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Volker Kauder (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein neues geschichtliches Standardwerk beschreibt in diesen Tagen 60 Jahre Bundesrepublik Deutschland als eine geglückte Demokratie. Wer hätte nach unserer Geschichte, nach der Schoah, nach der furchtbaren, verbrecherischen Diktatur des Dritten Reiches, nach dem von Deutschland verursachten Zweiten Weltkrieg, der ganz Europa in Schutt und Asche gelegt hat – mit Millionen Toten –, jemals daran gedacht, dass wir wieder geachtetes Mitglied der Völkergemeinschaft und des europäischen Integrationsprozesses werden würden? Und die Deutschen selbst? Nach Jahrzehnten von Selbstzweifeln – sagt uns die Meinungsforschung – blicken sie zufrieden auf die vergangenen 60 Jahre. Ja, sie sind stolz auf das Erreichte. Sie nehmen für sich zu Recht in Anspruch, dass sie, die Bürgerinnen und Bürger, den entscheidenden Anteil daran hatten. Und sie formulieren völlig unverkrampft: Wir Deutsche sind stolz auf unser Vaterland. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD) Aber ein abschließendes Urteil über eine glückliche Entwicklung der vergangenen 60 Jahre, der ersten 60 Jahre der Bundesrepublik Deutschland, war erst möglich mit der deutschen Einheit. Mit der deutschen Einheit wurde die Teilung unseres Vaterlandes überwunden, und der Prozess der europäischen Einigung machte einen gewaltigen Schritt voran. Für uns waren Einheit in Freiheit und gemeinsames Europa immer zwei Seiten ein und derselben Medaille. Dass dies heute erreicht ist, macht uns froh und glücklich. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP) Einen beachtlichen Anteil an dieser erfolgreichen Entwicklung der ersten 60 Jahre hatte unser Grundgesetz. Die 65 Männer und Frauen des Parlamentarischen Rates unter Führung von Konrad Adenauer, 32 davon aus der Union, hatten alle ihre eigene persönliche Erfahrung aus der Weimarer Republik und mit der Diktatur des Dritten Reiches. Sie haben etwas erlebt, was wir uns gar nicht vorstellen können: Sie haben erlebt, wie sich in dieser Diktatur Menschen über Menschen erhoben haben. Sie haben erlebt, wie in dieser Diktatur menschliches Leben zu unwertem Leben verurteilt und ermordet wurde. Ja, zusammenfassend kann man sagen: Sie haben erlebt, wie in dieser Diktatur die Menschenwürde mit Füßen getreten wurde. Deshalb war es aus dieser Erfahrung heraus nur konsequent, dass vom Parlamentarischen Rat als Eingangsstatement, als Leitsatz für die neue Verfassung geschrie-ben wurde: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das war die Erfahrung aus dieser furchtbaren Zeit. Aber zur gleichen Zeit war im Parlamentarischen Rat ebenso präsent, dass die Verfassung die Menschenwürde nicht schafft, nicht neu erfindet, sondern dass die Menschenwürde vor der Verfassung, vor jedem menschlichen Recht steht. Deshalb wurde in der Präambel des Grundgesetzes folgerichtig formuliert, in Verantwortung vor Gott werde das Folgende als Verfassung niedergelegt. Zur gleichen Zeit kam eine weitere Erfahrung hinzu, die wir uns auch in unserer politischen Arbeit immer wieder vor Augen führen sollten – bei allem, was nun geregelt und gemacht wird –, nämlich die Erfahrung – wie Dietrich Bonhoeffer einmal schön formuliert hat –, hier auf dieser Welt würden nur die vorletzten, nicht die letzten Dinge geregelt. Aus dieser Erkenntnis heraus konnte auch die Kraft zur Beschränkung formuliert werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben diesem zentralen Wert, neben dieser zentralen Aussage zur Menschenwürde, sind die ersten 19 bzw. 20 Artikel des Grundgesetzes jedoch von einem weiteren zentralen Wert geprägt, der ebenfalls aus der Erfahrung unserer Geschichte begründet ist, dem der Freiheit. In wesentlichen Artikeln des Grundgesetzes wurde die Freiheit des Einzelnen formuliert – die Religionsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Koalitionsfreiheit –, und resultierend aus Menschenwürde und Freiheit wurde dann in Art. 2 der Schutz des Lebens formuliert. Dies alles ergibt ein Wertesystem, das von einem Menschenbild des mündigen und selbstständigen Bürgers ausgeht. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie der Abg. Dr. Uschi Eid [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]) Menschenwürde und Schutz des Lebens gehören untrennbar zusammen. Deswegen bin ich froh, dass wir gestern hier im Deutschen Bundestag eine bemerkenswerte Entscheidung zum Schutz des Lebens bei den Spätabtreibungen getroffen haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP) Die Freiheit des Einzelnen ist immer begrenzt – dies geht klar aus dem System des Grundgesetzes hervor; so steht es nämlich in einigen Artikeln – durch die Freiheit des anderen, durch die Würde des anderen. Insofern zielt der Freiheitsbegriff des Grundgesetzes auf verantwortete Freiheit. Er verlangt immer wieder aufs Neue, die Freiheit zu verteidigen sowie sich zu wehren und da zu widersprechen, wo Freiheit in Gefahr ist. Aber es ist gerade nicht durch den Freiheitsbegriff des Grundgesetzes gedeckt, Polizisten mit Steinen zu bewerfen und Autos anzuzünden. Das entspricht nicht dem Begriff verantwortungsbewusster Freiheit, wie er im Grundgesetz formuliert ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD) Volker KauderDie Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren sich aber auch der Gefährdungen der Verfassung bewusst. Auch die Weimarer Republik hat Bürgerrechte, hat Freiheiten formuliert, aber es konnte durch die Verfassung und den Verfassungsvollzug nicht verhindert werden, dass diese Freiheit von den Feinden der Verfassung und von den Feinden der Freiheit missbraucht wurde. Deshalb wurde im Grundgesetz ein ausgefeiltes, wesentlich robusteres System gegenseitiger Kontrollen und Machtbegrenzungen formuliert. Entscheidend aber ist die Bestimmung im Grundgesetz, dass Parteien zwar an der Willensbildung in unserer Demokratie mitwirken, dass aber Parteien verboten werden können, wenn sie unsere demokratische Rechtsordnung verbiegen oder abschaffen wollen. All das wird unter dem Begriff der wehrhaften Demokratie zusammengefasst. Unsere Demokratie ist nicht wehrlos gegen ihre Feinde, sondern ist eine wehrhafte Demokratie. Ich sage deshalb auch ganz klar: Für mich ist die NPD eine verfassungswidrige Partei, die unser System überwinden bzw. abschaffen will. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aber (Zurufe von der LINKEN: Aber?) die oberste Tugend ist die Klugheit. Das Bundesverfassungsgericht hat uns klar vorgeschrieben, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Verbotsantrag zum Erfolg führen kann. Ich kann nur sagen: Ich fordere die Landesregierungen und die Bundesregierung auf, intensiv zu prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann sind wir sofort dafür, einen Verbotsantrag zu stellen und zum Erfolg zu führen. Aber ein zweites Mal einen Verbotsantrag zu stellen und wiederum keinen Erfolg zu haben, würde die wehrhafte Demokratie nicht stärken. Die Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um zum Erfolg zu kommen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe davon gesprochen, dass die Verfassung das robuste System einer repräsentativen Demokratie geschaffen hat, um Macht zu kontrollieren und Macht auszubalancieren. Ein Beweis dafür ist auch die Schaffung des Bundesverfassungsgerichts. Nicht die Legislative, nicht die Exekutive entscheiden abschließend über das, was verfassungsgemäß ist oder nicht, sondern das Bundesverfassungsgericht. Die hohe Akzeptanz der Verfassung hängt auch damit zusammen, dass unser Grundgesetz Bürgerrechte und Abwehrrechte gegenüber dem Staat, aber auch Teilhaberechte gegenüber dem Staat als direkte Rechtsansprüche formuliert hat, die letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht einklagbar sind. Die hohe Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichts mit seinen Entscheidungen in den letzten 60 Jahren beruht ganz maßgeblich auf seiner beispielhaften Rechtsprechung zu unseren Grundrechten,(Beifall der Abg. Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]) einer konkreten Ausformulierung des Rechtsanspruchs des Bürgers gegenüber Eingriffsmöglichkeiten des Staates. Ich wünsche mir, dass diese hohe Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichts, die es sich durch seine Rechtsprechung erworben hat, auch in Zukunft erhalten bleibt. Sie bleibt aber nur durch die Rechtsprechung und weniger durch viele Interviews und Einmischung in tagesaktuelle Politik erhalten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Peter Ramsauer [CDU/ CSU]: Etwas genauer bitte!) Das Grundgesetz appelliert mit seinen Grundrechten und vor allem mit seinen Freiheitsrechten aber auch an den Gesetzgeber, die Freiheit des Einzelnen zu achten und zu schützen. Deshalb müssen wir uns, die wir Gesetze machen, immer dessen bewusst sein, dass eine Abwägung zwischen staatlicher Regulierung, staatlicher Gängelung und Bewahrung der Freiheitsrechte erforderlich ist. Nirgendwo wird dieses Problem so eklatant und deutlich wie bei einer zentralen Aufgabe des demokratischen Rechtsstaats, nämlich Sicherheit für seine Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Sozialstaat, als Rechtsstaat ausgestaltet. Die sozialen Rechte sind von elementarer, existenzieller Bedeutung. Aber diese ganzen Rechte sind dann nicht lebbar, wenn der Staat nicht die Sicherheit für seine Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Da bringen neue Herausforderungen neue Fragen. Nicht umsonst machen wir es uns hier im Deutschen Bundestag so schwer, darüber zu entscheiden, wo der Staat intensiv hinschauen und hinhören muss, um Unheil und Terrorismus abzuwenden, und wo er freiheitliche Bürgerrechte nicht verletzen darf. Dies ist nicht pauschal in einer einzigen Sentenz zu klären, sondern jedes Mal, in jedem Einzelfall muss im Lichte dieser Abwägung darum gerungen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Freiheit zu sichern, geschieht nicht mehr ausschließlich in unserem Land, in Deutschland. Die Freiheit ist von Außen gefährdet, nicht mehr im Sinne des Kalten Krieges, als wir in erster Linie Landesverteidigung ausgeübt haben, sondern, wie der damalige Verteidigungsminister Peter Struck gesagt hat, auch am Hindukusch. Deshalb ist im Grundgesetz folgerichtig – unter Annahme dieser neuen Herausforderung – formuliert, unter welchen Bedingungen die Bundeswehr eingesetzt werden kann, um Freiheit für unser Land und die Menschen dieses Landes zu erreichen. Auch da ist wieder deutlich geworden, dass der Verfassungsgeber der Neuzeit ganz konsequent das fortgeschrieben hat, was bei den Gründungsvätern und Gründungsmüttern angelegt war, nämlich den Vorbehalt des Parlaments. Wir haben im Grundgesetz einen starken Parlamentarismus angelegt, stärker als in vielen anderen Ländern Europas. Das mag bei der Umsetzung manchmal etwas hinderlich und beschwerlich sein. Aber es zeigt eine ausbalancierte Kontrolle und Begrenzung von Macht. Darüber hinaus macht es deutlich, was das Grundgesetz in dieser repräsentativen Demokratie ver- Volker Kauderlangt, nämlich ein hohes Maß an Transparenz. Was hier im Deutschen Bundestag beraten, diskutiert und entschieden wird, ist aufgrund der Medien, die über unsere Arbeit berichten, transparent. Das Grundgesetz hat aber auch deshalb eine so erfolgreiche Geschichte, weil es puristisch ist. Wer das Grundgesetz liest, ist elektrisiert von den wie in Stein gemeißelten Sätzen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ – Diese klare Sprache ist für jeden nachvollziehbar und verständlich. Nur in sehr wenigen Fällen hat das Grundgesetz unbestimmte Zielaufträge formuliert. Das Grundgesetz hat sich ganz bewusst aus tagesaktuellen Zielbestimmungen herausgehalten. In der Verfassungsgeschichte wurde häufig die Frage gestellt: Was hätte es in der Zeit des schwierigen Wiederaufbaus, der Trümmerfrauen in West und Ost, bedeutet, wenn wir Staatsziele über das hinaus, was 1949 im Grundgesetz festgeschrieben wurde, beschlossen hätten? Indem das Grundgesetz dies nicht getan hat, hat es einen Beitrag geleistet zu dem, was der Verfassungsrechtler Konrad Hesse einmal formuliert hat: In einer Demokratie, die sich auch durch Meinungsstreit auszeichnet und in der der Wettbewerb um die besseren Ideen zum Parlamentarismus gehört, muss eine Verfassung, muss ein Grundgesetz Voraussetzungen für Einheit schaffen. Dies hat das Grundgesetz mit seinen puristischen Formulierungen getan. Deswegen sind wir sicher gut beraten, wenn wir diesen Purismus im Grundgesetz auch für die Zukunft bewahren. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN) Das Grundgesetz hat, ganz im Kontext der parlamentarischen Demokratie, einen offenen politischen Prozess, einen Wettbewerb um die besseren Ideen ermöglicht, den es mit seinen Wertentscheidungen aber prägt. Ein Beispiel, das gerade in der aktuellen Diskussion von großer Bedeutung ist: Das Grundgesetz formuliert keine Wirtschaftsverfassung, keine Wirtschaftsordnung. Es gibt aber hierzu einige wesentliche, existenzielle Aussagen in diesem Grundgesetz. Da ist zum einen die Aussage des Grundgesetzes, dass die Bundesrepublik ein sozialer Staat ist. Daraus entsteht die Verpflichtung, für sozialen Ausgleich in unserer Gesellschaft zu sorgen und für diejenigen da zu sein, die es schwerer haben und, zumindest zeitweise, ihr Leben nicht aus eigener Kraft gestalten können. Zu den existenziellen Aussagen gehören zum anderen aber auch jene zu Erbrecht, Eigentum und Berufsfreiheit. Aus diesen Eckpfeilern ergibt sich für uns heute fast folgerichtig das Modell der sozialen Marktwirtschaft, das in dieser Verfassung zwar nicht festgeschrieben, aber doch angelegt ist. Es gab damals einen heftigen Streit um die soziale Marktwirtschaft, und es waren nicht nur Sozialdemokraten, die an mehr staatliche Ordnung dachten. (Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Gott sei Dank!)– Ich hoffe, Sie sind auch heute nicht die Einzigen. – Vielmehr wurde auch in unserer Union um eine Antwort auf die Frage gerungen, ob die freiheitlich-soziale Marktwirtschaft das richtige Modell ist oder nicht. Aber mit Ludwig Erhard hatte die Union einen Vertreter, der auf den richtigen Kurs geführt hat. Bei allen aktuellen Problemen ist eines deutlich: Die soziale Marktwirtschaft hat unserem Land zu Wohlstand verholfen, und sie wird uns auch wieder aus dieser Krise herausführen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD) Im Grundgesetz wurde eine dritte elementare Festlegung getroffen. Es wurde in einer Zeit erarbeitet, als Deutschland geteilt war und von der Einheit noch meilenweit entfernt schien. Dieses Grundgesetz hat sich an alle Deutschen gerichtet, und es hat vor allem die deutsche Politik mit dem Auftrag versehen, die Wiedervereinigung immer als Ziel zu haben. Wir haben das Ziel der Wiedervereinigung nie aufgegeben. Wir haben immer daran festgehalten, dass es nur eine deutsche Staatsbürgerschaft gibt – nicht eine westdeutsche und eine ostdeutsche. Dies war unsere Umsetzung des Wiedervereinigungsgebots. Weil wir an der einen deutschen Staatsbürgerschaft festgehalten haben – dies haben alle Kanzler der Union getan –, konnten die Menschen aus der Botschaft in Prag und aus Ungarn als Deutsche ohne Probleme nach Deutschland einreisen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir wurden von manchen als Gestrige bezeichnet, weil wir aufgrund unserer Überzeugung mit Hartnäckigkeit an der einen deutschen Staatsbürgerschaft festgehalten haben. Aber Wiedervereinigungsgebot und das Festhalten an der deutschen Staatsbürgerschaft hätten nicht zum Ziel geführt, wenn nicht die Menschen in Ostdeutschland selber diese Entwicklung erfolgreich herbeigeführt hätten. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Oskar Lafontaine [DIE LINKE]) Das Grundgesetz mit seinen klaren Aussagen und wir mit unserer Position mögen die Menschen in Ostdeutschland ermutigt haben. Aber der Mut, auf die Straße zu gehen und ein persönliches Risiko einzugehen – 1989 zum zweiten Mal nach dem 17. Juni 1953 –, nötigt mir unglaublichen Respekt und Dankbarkeit ab. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich komme noch einmal auf meine Eingangssätze zurück. Ausschließlich wegen des Ereignisses, das sich in diesem Jahr zum neunzehnten Mal jährt, können wir von 60 Jahren geglückter Demokratie und glücklicher geschichtlicher Entwicklung in unserem Land sprechen. Gerade deshalb haben die Menschen in den neuen Bun- Volker Kauderdesländern auf dem Gebiet der ehemaligen DDR einen so unschätzbar großen Anteil an unserer gemeinsamen Erfolgsgeschichte. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP) Ich höre heute wie damals die Rufe auf der Straße: „Wir sind das Volk!“ Mit diesem Ruf „Wir sind das Volk!“ haben die Menschen in der ehemaligen DDR das ausformuliert und gesagt, was in unserer Verfassung steht, nämlich dass alle Gewalt vom Volke ausgeht. Sehr bald – das muss man sich heute immer wieder vor Augen führen, wenn man über bestimmte Entwicklungen spricht – wurde aus dem Ruf „Wir sind das Volk!“ der Ruf „Wir sind ein Volk!“. Mancher wollte das damals nicht hören. Mancher wollte die deutsche Einheit so nicht verwirklicht sehen. Mancher von denen, die hier sitzen, hatte keine Emotionen und kein Herz für das, was die Menschen damals in ihren Rufen ausgedrückt haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]) Diejenigen, die ich meine, sollten jetzt lieber ruhig sein, um mich nicht noch mehr herauszufordern. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Wie bitte? Nein!) Umso dankbarer sind wir dafür, dass damals die richtigen Weichen gestellt und die richtigen Entscheidungen getroffen wurden. Umso dankbarer sind wir für das, was Helmut Kohl in dieser Zeit geleistet hat. Er ist deshalb zu Recht der Kanzler der Einheit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Grundgesetz, die Verfassung unseres Landes, ist, so schreibt das Bundesverfassungsgericht in zwei denkwürdigen Entscheidungen, weltanschaulich neutral, aber es ist nicht werteneutral. Deshalb ist unsere Verfassung geradezu dazu prädestiniert, in unserem Land Integration zu ermöglichen. Sie ist weltanschaulich neutral und kulturell offen, aber nicht werteneutral. Mit dieser Aussage stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Grundgesetz für unsere Gesellschaft einen Wertekanon festlegt, an den sich jeder zu halten hat. Das wird auch an einer weiteren bemerkenswerten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts deutlich. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich schon sehr früh formuliert: Die Grundrechte als zentrale Wertentscheidungen gelten nicht nur im Verhältnis des Bürgers zum Staat, sondern sie entfalten auch eine Drittwirkung in unser gesamtes gesellschaftliches Leben, vor allem natürlich dort, wo sich Starke gegen Schwächere durchsetzen könnten. Die Drittwirkungsfunktion der Grundrechte hat selbst in das liberale Bürgerliche Gesetzbuch Eingang gefunden. Es ist für uns selbstverständlich geworden, dass Grundrechte nicht nur im staatlichen Bereich eine Rolle spielen, sondern dass diese Wertentscheidungen auch unser gesamtes gesellschaftliches und privates Leben prägen.Weil das so ist, gelten die Wertentscheidungen des Grundgesetzes für jeden, der in diesem Land leben will. Wenn wir wollen, dass die Wertentscheidungen des Grundgesetzes auch in Zukunft Bestand haben und – um noch einmal meinen Verfassungslehrer Konrad Hesse zu zitieren – zur Bildung von Einheit in unserer Gesellschaft beitragen, dann dürfen wir nicht zulassen, dass es in unserem Land Parallelgesellschaften und grundwertefreie Zonen gibt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN) Diesem Verfassungsgebot ist natürlich auch die Integrationspolitik unterworfen. Ich bin dafür dankbar, dass sich Menschen, die in diesem Land leben und hier zusätzlich zu ihrer alten Heimat im Herzen eine neue Heimat gefunden haben, nach genauer Prüfung bereit erklären, als Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen. Frau Bundeskanzlerin, für den Einbürgerungsakt, der in dieser Woche stattgefunden hat und durch den die Würde dessen, was hier geschieht, in besonderer Weise betont wurde, bin ich dankbar. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Heute sitzen einige Bürgerinnen und Bürger, die in den vergangenen Tagen Deutsche geworden sind, auf der Tribüne. Ich sage Ihnen: Sie alle, jede und jeder von Ihnen, sind herzlich willkommen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ja! Das sagen ausgerechnet Sie!) Wir freuen uns, dass Sie in unserem Land leben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]) Meine sehr verehrten Damen und Herren, 60 Jahre Bundesrepublik Deutschland, 60 Jahre einer Erfolgsgeschichte, 60 Jahre, auf die die Deutschen zum ersten Mal in ihrer Geschichte mit Recht stolz sind und mit denen sie zufrieden sind. Wir alle haben in diesen 60 Jahren miteinander etwas erreicht: eine moderne, geachtete Demokratie, Voraussetzungen für den Wohlstand, auch jetzt in schwieriger Zeit. Wir alle haben dies erreicht, die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Einsatz, der Deutsche Bundestag und die Regierungen mit ihrer Arbeit. Es ist nicht immer einfach in einer repräsentativen Demokratie. Wir haben da nicht die Möglichkeit, uns vor Entscheidungen zu drücken und zu sagen, das soll eben mal das Volk entscheiden. Damals hat man sich mit klarer Mehrheit aus SPD-Vertretern, aus CDU/CSU und FDP für diese repräsentative Demokratie entschieden, weil der Impetus des Grundgesetzes heißt, Einheit zu schaffen. Auch dies ist eine Besonderheit unseres Systems: immer darum zu ringen und sich zu bemühen, in wichtigen, zentralen Fragen unserer Gesellschaft – wie gestern im Deutschen Bundestag beim Lebensschutz – nicht bloß mit Ja oder Nein zu stimmen, sondern Kom- Volker Kauderpromisse zu finden. Diese Kompromisse zu finden, ist Wesenselement der repräsentativen Demokratie, die wir uns deshalb auch so erhalten sollten, weil sie erfolgreich war. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Diese 60 Jahre Grundgesetz, 60 Jahre Demokratie sind für uns kein Anlass, einfach zufrieden zurückzublicken und uns auszuruhen, sondern sie sind für uns Ansporn weiterzumachen. Aber lassen Sie es mich etwas leicht pathetisch formulieren: Sie sind für uns auch Kraftquelle aus den gemachten Erfahrungen, dass wir mit den Grundlagen, die das Grundgesetz geschaffen hat, auch schwierige Aufgaben mit Mut und Zuversicht bewältigen können. Genau dies ist jetzt in der konkreten Situation von uns auch gefordert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben in 60 Jahren etwas errungen, was wir uns für die Zukunft bewahren müssen und sollten: Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland. (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU – Beifall bei der SPD und der FDP) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Dr. Wolfgang Gerhardt für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Auf die Frage nach der entscheidenden Bedeutung des Grundgesetzes hat Theodor Heuss einmal geantwortet, dass sie für ihn in der Versöhnung der deutschen politischen Eliten mit den parlamentarischen Systemen des Westens liege. Ganz ähnlich hat sich im Übrigen nach meiner Erinnerung auch Carlo Schmid eingelassen – so, als wäre das ein Schlusskapitel in dem Buch des großen Historikers Heinrich August Winkler „Der lange Weg nach Westen“. Theodor Heuss hat das aus tiefer Erfahrung aus der Weimarer Republik und ihrem Scheitern gesagt, in der eine Gesellschaft weder willens noch in der Lage war, eine Reichsverfassung zu verteidigen, und schließlich diesem totalitären Angebot unterlag, das Ralf Dahrendorf so prägnant beschrieben hat: auf der Seite der Nazis mit Bindung und Führung und auf der Seite der Stalinisten – so drückte er sich aus – mit Bindung und Hoffnung. Die Gesellschaft hat das totalitäre Potenzial überhaupt nicht erkannt und ist am Ende trotz einer freiheitlichen Verfassung gescheitert. Das, was mit dem Grundgesetz nach dem einmaligen deutschen Abweichen vom Pfad jeglicher Zivilisation versucht worden ist, war im Kern der Versuch einer notwendigen neuen Selbstvergewisserung, die man dokumentieren musste und mit der man erneut um Anerkennung in der Welt nachgesucht hat, dieses Mal endlich zivil und human und nicht totalitär und imperial. Das ist im Kern die Bedeutung dieses Werkes.(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN) Das war eine gute Lösung. Das Grundgesetz ist die beste Visitenkarte nach innen und nach außen. Es gibt keine bessere. Das Grundgesetz gibt uns die nötige – der Kollege Kauder hat das gesagt – kraftspendende Identität, wenn wir sie annehmen wollen. Es erwartet den Bürger und nicht den bequemen Untertan. Im Grundgesetz sind die unveräußerlichen Rechte niedergelegt, die wir seit Immanuel Kant unter dem Begriff der Menschenwürde kennen. Es hat eine freiheitliche Gesellschaft grundgelegt, die Joachim Fest als eine Gesellschaft beschreibt, die sich auf Voraussetzungen gründen muss, die manchmal gegen die menschliche Natur sind, wenn sie frei bleiben will. Das Grundgesetz – das gilt für jede Verfassung – muss auch Mechanismen enthalten, die eine Gesellschaft zügeln. Dass eine Mehrheit nicht alles darf und alles kann, gehört zu den Voraussetzungen, die im Grundgesetz normiert sind. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb weiß das Grundgesetz bei allen Freiheitsrechten auch, dass mit Freiheit sorgfältig umgegangen werden muss. Sie kann nicht zügellos genutzt werden, und das muss eine Gesellschaft begreifen. In diesen Punkten liegt, so schreibt der leider schon verstorbene Joachim Fest, das eigentümliche Pathos einer freiheitlichen Ordnung. Das Grundgesetz hat ein Gespür dafür, dass Demokratie zerbrechlich ist und dass Toleranz nicht mit Gleichgültigkeit verwechselt werden darf. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN) Es sichert nach den Katastrophen in unserer Geschichte eine Art zivilisatorischer Bestände und sagt uns: Ihr dürft sie nicht dem Amüsierbetrieb freigeben. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN) Das ist eine wichtige Aufforderung, die sich an alle politischen Gruppierungen richtet. Das Grundgesetz hat sich ohne jeden Zweifel bewährt. Es hat sich durchgesetzt, und zwar auch – auch das sage ich an dieser Stelle – durch die kluge und überzeugende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das der Parlamentarische Rat zu Recht an die Spitze der dritten Gewalt gesetzt hat. (Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/ CSU und der SPD) Wir sollten immer sehen, dass neben dem Grundgesetz die dritte Gewalt in Gestalt des Bundesverfassungsge- Dr. Wolfgang Gerhardtrichts in der politischen Geschichte unseres Landes Maßstäbe gesetzt hat. Das Grundgesetz hat nahezu vorausschauend für all das, was sich später ereignet hat, eine kluge Grundlage gegeben: Es hat uns eine Verfassung für die notwendige Integration in Europa gegeben; es hat uns eine Verfassung für die Zusammenarbeit im Transatlantischen Bündnis, für den Eintritt in die NATO, gegeben; es hat uns eine Verfassung für die Verträge mit den ost- und mittelosteuropäischen Nachbarn der Bundesrepublik Deutschland gegeben, und es war auch gegen den Versuch der Überdehnung der Freiheit im Namen der Freiheit gewappnet, die in einem bestimmten Abschnitt unser Land heimgesucht hat; wir wissen alle, wovon ich spreche. Das Grundgesetz war weitsichtig und hat den Weg zur Wiedervereinigung Deutschlands immer offen gehalten. Der Brief Walter Scheels zum Moskauer Vertrag, der diese Option nach langen Verhandlungen, auch mit Egon Bahr, ausdrücklich zum Gegenstand des Vertragswerks machte, hat gezeigt, dass das nicht nur ein Lippenbekenntnis war. Das Grundgesetz war immer eine Einladung an 18 Millionen Deutsche. Es war immer eine ausgestreckte Hand. Diese 18 Millionen können stolz darauf sein, dass sie durch eigene Aktivität die Mauer vom Osten aus eingedrückt haben, um diese ausgestreckte Hand zu ergreifen. Schon deshalb sage ich: Das Grundgesetz ist niemandem übergestülpt worden. Es war eine Hoffnung für Millionen in der Geschichte unseres Landes. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN) Als der bedeutende Historiker Fritz Stern in der Frankfurter Paulskirche den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels bekam und sich in einer Dankesrede äußerte, hat er einen ganz einfachen Satz gesagt. Er berichtete von Schwierigkeiten aus seiner persönlichen Biografie, aufgrund derer er sich mit Deutschland erst spät versöhnt hatte. Er sagte ganz einfach: Ein bisschen mehr Freude über das Erreichte täte uns gut. – Mehr ist dazu gar nicht zu sagen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN) Es gibt Verfassungen, die mehr soziale Grundrechte niedergelegt haben, manche im besten Willen, manche aber auch in bewusster Verachtung der bürgerlichen Freiheitsrechte. Die Verfassungen, die im besten Willen soziale Grundrechte niedergelegt haben, sind irgendwann in schwierige Situationen gekommen, weil Staaten – bei allem guten Willen – nie mehr für die Menschen tun können, als die Menschen für sich selbst tun könnten und sollten. Manche Staaten haben versucht, soziale Grundrechte in einer Art und Weise zu verwirklichen, durch die persönliche Freiheitsrechte nahezu zerstört und erdrückt wurden. Deshalb sage ich an dieser Stelle: Es ist undbleibt Unrecht – und es muss auch so genannt werden dürfen –, wenn man sich im Namen von Gerechtigkeit und Solidarität derart zum Herren über das Schicksal von Menschen macht, wie es das politische System der DDR getan hat. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN) Es tut fast körperlich weh, wenn man hört, mit welchen Argumenten in der letzten Zeit die Grenzen zwischen Freiheit und Unfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland durch Diskussionsteilnehmer verwischt worden sind. Es mag der jeweiligen politischen Bewertung überlassen bleiben, zu entscheiden, ob an dem einen oder anderen Punkt im Lauf der Geschichte Ergänzungen des Grundgesetzes notwendig bleiben und ob sie notwendig waren. Allerdings gilt es, ein Erfordernis an alle Wünsche des Hinzufügens zu stellen: Sie sollten sich am Maßstab der Schlichtheit und Klarheit des Grundgesetzes orientieren. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb scheint mir das durchaus diskussionswürdige Vorhaben der Schuldenbremse jedenfalls stilistisch noch kein Gesamtkunstwerk zu sein, das sich nahtlos einpassen wird. (Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Mit Renaissance und Humanismus haben sich in einem Teil der Welt freiheitliche Lebensweisen und freiheitliche Verfassungen durchgesetzt. Aber moderne Setzungen, so sagt Udo Di Fabio, der Bundesverfassungsrichter, sind auch gefährdet. Es ist wahr: Unser Menschen- und Weltbild ist kulturell und religiös womöglich voraussetzungsreicher, als wir rationalen Menschen es uns selbst immer versichern. Es gibt alte Gegengewichte zum Neuen – das stellen wir fest –, die wir in ihrer Heftigkeit nach dem Zusammenbruch der alten bipolaren Weltordnung so gar nicht erwartet hatten. Sie sind aber da. Es gibt Menschen, die mit solch einer Gewissheit ihre Positionen vertreten, dass diejenigen, die ihnen die Wahrheit sagen wollen, so sagt ein altes chinesisches Sprichwort, ein schnelles Pferd brauchen. Die freie Entfaltung von Menschen braucht einen Staat, der Frieden und Sicherheit, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, all diese unersetzlichen Voraussetzungen für menschliches Zusammenleben sichern muss. Sicherheit und soziale Sicherheit sind die Voraussetzungen für Teilhabe an der Freiheit. Unser Grundgesetz macht uns gegen Feinde der Freiheit nicht wehrlos. Vertretern einer konfrontativen Weltsicht müssen wir noch längst nicht die Bühne überlassen, in welchen Kostümen sie auch daherkommen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN) Dr. Wolfgang GerhardtEines gilt aber: Ein Rechtsstaat wird niemals in der Auseinandersetzung mit seinen Gegnern seine eigene ethische Überlegenheit aufs Spiel setzen dürfen. Das war der Fehler, den die Führungsmacht Vereinigte Staaten von Nordamerika im politischen Programm des Westens gemacht hat und der ihrem Ansehen weltweit geschadet hat. Wir haben ein massives Interesse, dass der 44. amerikanische Präsident die Chance ergreift, dieses Programm zu ändern, weil wir als Westen nicht eine Art politische Geografie sein wollen, sondern der Welt eine Art politisches Programm anbieten und beispielgebend sein wollen. (Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es gibt keinen besseren Satz als den, den die Harvard Law School ihren Graduierten in die Diplome schreibt: „to think of law as wise restraint that makes man free.“ Es geht um die Selbstdisziplinierung – nicht mehr und nicht weniger – freiheitlicher Gesellschaften. Unser weltanschaulich neutraler Staat – Herr Kollege Kauder hat das angesprochen – schützt sich selbst vor Überhöhung durch eine Religion und schützt die Religionen im wohlverstandenen Interesse durch eigene Überhöhung vor Übernahme des Staates. Er ist in seiner weltanschaulichen Neutralität niemals Gegner von religiösen Bekenntnissen. Er ist auf viele religiöse Aktivitäten – nehmen wir die Kirchen – in der Gesellschaft angewiesen. Er hat aber das legitime Recht, die Authentizität religiöser Bekenntnisse auf ihre Übereinstimmung mit Menschenrechten zu hinterfragen, an die er auch selbst gebunden ist. (Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich sage das deshalb, weil man in unserer Gesellschaft manchmal eine irritierende Unsicherheit spürt, wie man damit umgeht. Es ist für uns völlig klar, dass niemand hinter einem religiösen Bekenntnis mit Anspruch auf eine Authentizität die Verletzung von Menschenrechten verstecken kann. (Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LIN- KEN) Es muss klar sein, dass Menschenrechte nicht umgangen werden dürfen. Der frühere Limburger Bischof Franz Kamphaus hat das mit Blick auf die eigene Kirchengeschichte selbstkritisch festgestellt: Wir sollten nicht überheblich sein. Auch die katholische Kirche habe im Grunde bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil gebraucht, bis sie das begriffen hätte, so sagt er. Deshalb müssten wir etwas Geduld mit anderen haben. Er hat einen Satz geprägt, der fantastisch genau die Sachlage beschreibt: Religionen sollen Gott verehren, aber sie sollen nicht selbst Gott spielen. – Mehr ist dazu überhaupt nicht zu sagen. (Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)Wenn eine Gesellschaft sich selbst nicht mag, dann kann sie niemanden integrieren. Deshalb sind ein normales Selbstbewusstsein und ein Stolzsein auf das, was in der Bundesrepublik Deutschland erreicht worden ist, richtig. Wir müssen immer wissen, wie viel Verbindlichkeiten wir uns leisten können, zu verlieren, und wie viel Gemeinsamkeiten wir immer neu schaffen müssen. Deshalb ist die Verfassung auf eine reife Mentalität der Gesellschaft angewiesen. Wenn die Verfassung nur geschrieben wäre und wir uns nicht danach richten würden, bekämen wir Probleme. Ich komme zum Schluss. In einer Zeit, in der mehr als eine Generation den Nationalsozialismus gar nicht mehr erlebt hat und die den Stalinismus nur aus Geschichtsbüchern kennt, müssen wir immer wieder an die nächste Generation weitergeben, wo die Kernpunkte, der Kompass einer freiheitlichen Gesellschaft liegen. Manche machen Europa zu einer nebensächlichen Angelegenheit. Sie wissen gar nicht mehr, warum diese europäische Politik entstanden ist. Für viele ist sie zu kompliziert. Das ist verständlich. Die ältere Generation hat zwei Hyperinflationen erlebt. Der Abschied von der D-Mark war schon eine gewaltige Anstrengung, die niemand unterschätzen sollte. Kritik und Einwände sollten eines berücksichtigen – ich sage das mit Blick auf die Wahl, die vor uns steht, ohne parteipolitisch zu werden –: In keinem Abschnitt der deutschen Geschichte hat es eine solche Leistung des Poolens von Souveränität, des Verzichtens auf nationale Souveränität in manchen Bereichen gegeben, um nicht wieder einen Rückfall in alte imperative Politiken, in Politik gegeneinander, zu bekommen. Wir haben jetzt 60 Jahre des Friedens, eine unglaublich lange Periode, wie sie in den letzten zwei Jahrhunderten kaum eine Generation in Deutschland erlebt hat. Selbst wenn Europa nicht mehr gebracht hätte als das, müsste man sagen: Schon das hätte gereicht. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Zusammenarbeit in Europa ist nicht mehr eine reine Option, sie ist eine unmittelbare und zwingende Notwendigkeit, es gibt zu ihr keine Alternative. Wir sollten jedenfalls dabeibleiben, mit Kooperation und Integration als Charakterzüge unserer Verfassung und auch als Charakterzüge der deutschen Außenpolitik. Das Grundgesetz bleibt, was es war und ist: ein Kompass für die Zukunft einer freiheitlichen Gesellschaft. Es liegt an uns, diesen Kompass zu nutzen. Wir, die Freien Demokraten, wollen das tun. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall bei der FDP – Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Kollegin Dr. Däubler-Gmelin ist nächste Rednerin für die SPD. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sind uns, glaube ich, bewusst, dass die heutige Debatte keine unserer normalen, tagespolitischen Debatten ist. Das haben schon die Reden meiner Vorredner gezeigt. Ich möchte hinzufügen, dass der Rückblick auf 60 Jahre Grundgesetz und auf 60 Jahre Bundesrepublik Deutschland – was ja eine lange Zeit ist – für unsere Kinder und Enkel einen Blick in die Geschichte bedeutet, für die Angehörigen meiner Generation aber einen Blick auf unser ganzes Leben. Das beeinflusst natürlich das, was wir heraussuchen und hier herausstellen, so auch meine Rede. Ich bin im Gründungsjahr der Bundesrepublik Deutschland in die Schule gekommen. Ich erinnere mich noch genau an das sehnlichst erwartete Carepaket, dem ich eine Schiefertafel und eine Tafel Schokolade – was mir immer in Erinnerung bleiben wird – verdanke, und auch an die Schulspeisung. Und ich habe noch gut in Erinnerung, wie das damals war, wenn eine ausgebombte Mutter mit vier Kindern in die Wohnung anderer Leute eingewiesen wurde, und was es bedeutete, die Kinder sattzumachen, wenn der Vater nicht da war, gefallen oder, wie meiner, in Gefangenschaft war. Seit dieser Zeit – lassen Sie mich das sagen – habe ich unglaublichen Respekt vor der Leistung der Generation meiner Mutter. Die Frauen haben ja nicht nur als Trümmerfrauen gearbeitet, sie haben auch die Familie zusammengehalten und damit die Grundlage für den Wiederaufbau, übrigens in ganz Deutschland, gelegt. (Beifall im ganzen Hause) In der Schule haben wir dann vieles über die Eckpfeiler der neuen Gesellschaftsordnung, des neuen Staates gelernt. Wir haben gelernt – der Kollege Kauder hat es ausgeführt –, was Demokratie ist, was Rechtsstaatlichkeit ist, warum Menschenrechte so wichtig sind und warum es so wichtig ist, dass alle staatliche Gewalt, ohne Lücke, an sie gebunden ist. Ich hatte, in Tübingen aufgewachsen, das Glück, relativ frühzeitig Persönlichkeiten kennenzulernen, die natürlich unser Denken und unser Leben geprägt haben. Da war Carlo Schmid, der so viele Beiträge zu unserem Grundgesetz geleistet hat, und da war Theodor Heuss, der nie müde wurde, es zu leben und es zu erläutern, und der durch seine Sprache – auch er sprach Schwäbisch mit deutschem Akzent – (Beifall bei Abgeordneten der SPD) zusätzlich Identifikation geschaffen hat. In jener Zeit traf man aber nicht nur solche Persönlichkeiten, man traf auch viele, die in der neuen Zeit noch nicht angekommen waren. Das will ich an einem Beispiel deutlich machen: Ich habe mich schon immer dafür interessiert, was das Auswärtige Amt so tut. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist auch gut so!) Als ich anfing, zu studieren, ging ich deshalb in eine Vorlesung, in der ein damals schon ältlicher Vortragen-der Legationsrat Erster Klasse die Tätigkeiten und die Berufsmöglichkeiten im Auswärtigen Amt vorstellte. Selbstverständlich habe ich hinterher gefragt, wie das eigentlich mit den Chancen für Frauen sei, und bekam die Antwort: Frauen nehmen wir nicht, sie gehören da nicht hin. Werden Sie lieber Erzieherin! (Heiterkeit im ganzen Hause – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Das ist wie heute!) Da war sie wieder: die alte Rolle. Sie können sich vorstellen, wie „gut“ mir das gefallen hat, übrigens nicht nur, weil ich fand, dass der Mann in der neuen Zeit noch nicht angekommen war, sondern schlichtweg auch deshalb, weil mich auch diese Missachtung der Erziehungsleistung unheimlich geärgert hat. (Beifall im ganzen Hause) Geärgert hat mich auch, dass die Auseinandersetzung um die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, die ja wirklich erkämpft werden musste – auch im Parlamentarischen Rat – und bitter erkämpft wurde, ganz offensichtlich völlig an ihm vorbeigegangen war. Elisabeth Selber und ihre Mitstreiterinnen wollten eben nicht mehr die alte, unverbindliche Formulierung der Weimarer Reichsverfassung, und sie setzten sich damit schließlich durch, obwohl sie nur vier Frauen waren, weil eben die Frauen aus der Generation meiner Mutter damals trotz ihrer Belastung gesagt haben: „Das wollen wir jetzt endlich einmal wissen, und gleiche Rechte wollen wir haben“, und das mit massenhaften Postkartenaktionen auch durchsetzten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN) Mich persönlich hat das natürlich eher angespornt; das ist völlig richtig. Ich glaube, hier ist das Wort, das Wolfgang Gerhardt mit völligem Recht gesagt hat: „Freude über das Erreichte“, wirklich angebracht. Wir können sehen, dass Frauen heute weitgehend den Platz haben, der ihnen zukommt, auch wenn dort noch eine Menge zu tun ist. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Bei uns ist das so!) Die Gewöhnung an die Werte und Maßstäbe des Grundgesetzes hat insgesamt aber schon noch ein bisschen länger gedauert. Ende der 60er-Jahre war ich zur Ausbildung beim Oberlandesgericht, und ich musste dort natürlich Revisionsfälle bearbeiten. Dafür zog ich die Maßstäbe und Grundwerte des Grundgesetzes heran. Was hörte ich von meinem Ausbilder? – Mir wurde gesagt: Lassen wir doch dieses neumodische Zeug, wir halten uns lieber an das bewährte BGB. Wenn man sich anschaut, wie die Gerichtsurteile in den 50er- und 60er-Jahren manchmal aussahen, dann geht einem heute der Hut hoch. Ich will nur an Folgendes erinnern: Da passte Eltern der Umgang ihrer Tochter mit einem Jungen nicht; sie bestraften die Tochter mit Essensentzug; sie banden sie ans Bett und an einen Stuhl fest; sie Dr. Herta Däubler-Gmelinschnitten ihr die Haare so unregelmäßig kurz, dass es sie entstellte. Und zu alledem sagte der BGH: Das sei vom elterlichen Züchtigungsrecht umfasst. Warum war das so? Das Gericht sagte: Mit 16 Jahren sei man der Strafe der Eltern unterworfen, und wenn man entgegen dem Willen der Eltern mit einem Jungen Kontakt pflegen wolle, dann sei man sittlich verdorben. Dieses Züchtigungsrecht gibt es heute nicht mehr, sondern heute gibt es die elterliche Verantwortung. Die Stellung der Kinder hat sich grundlegend verändert, und ich denke, wir sollten das auch durch Kinderrechte im Grundgesetz dokumentieren. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich auch an den schrecklichen § 175 StGB erinnern, der damals für verfassungsgemäß gehalten wurde. Dieser Paragraf war eine Quelle von Ungerechtigkeit, von Diskriminierung, von menschlichem Leid und von ständiger Erpressbarkeit. Gott sei Dank haben wir auch den abgeschafft. Auch deswegen können wir Freude über das Erreichte empfinden. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und der LINKEN) Schauen Sie sich auch einmal an, in wie vielen Gerichtsprozessen gerade in den 50er-Jahren Nazitäter geschont und Opfer zum zweiten Male diskriminiert wurden. Auch das gehört in die Kette der Erinnerung, die wir bewahren müssen, um Gefahren zu erkennen, die jetzt nicht drohen, die aber auch nie wieder drohen dürfen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den skandalösen Umgang mit den Mördern von Dietrich Bonhoeffer. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP) Eindrucksvolle Persönlichkeiten wie Richard Schmid oder auch der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer hatten es schwer. Die Rebellion in diesem Bereich begann eigentlich erst so richtig, als es das Kammergericht Berlin Mitte der 60er-Jahre übertrieben hatte und auch noch Freislers Volksgerichtshof den Charakter eines demokratischen, rechtsstaatlichen, unabhängigen Gerichtes zubilligen wollte. Das war dann wirklich zu viel. Damals kam es zur Kritik durch die Öffentlichkeit und auch zu den Demonstrationen. Allerdings wissen wir auch, dass der Bundesgerichtshof bis ins Jahr 1995 brauchte, um das „folgenschwere Versagen“, wie er es nannte, der bundesdeutschen Strafjustiz bei der Auseinandersetzung mit der NS-Justiz zu kritisieren. Dann allerdings hat er das mit klaren und eindrucksvollen Worten getan, wenn auch möglicherweise von manchem Leser der bittere Unterton bemerkt wird, dass er das aus Anlass der Verurteilung eines DDR- Richters getan hat. (Dr. Peter Struck [SPD]: Ja!) Das war korrekt, aber die Entscheidung zur Nazi-Justiz war spektakulär und bemerkenswert. Liebe Kollegen, heute wissen wir alle, dass das Grundgesetz anerkannt ist, wir teilen die Einschätzung Gustav Heinemanns, dass das Inkrafttreten des Grundgesetzes eine Sternstunde der Geschichte oder auch, wie andere es nennen, ein Glücksfall war. Dies wurde aber nicht immer so gesehen: Was Ernst Friedländer am 19. Mai 1949 in der Zeit geschrieben hat, macht deutlich, unter welch unglaublich beißender Kritik das Grundgesetz 1949 in Kraft gesetzt wurde. Er zitierte nicht nur die Kritik von „Grundgesetz gleich Schundgesetz“, vom Parlamentarischen Rat als einer Versammlung von Langweilern, das Grundgesetz sei langatmig, und der Mann auf der Straße habe andere Sorgen, sondern auch von Kautschukbegriffen – von wegen Schlichtheit und Klarheit –, und es wurde der Vorwurf erhoben, das Grundgesetz sei „keine Kreation schöpferischer Fantasie“. Die Verfassungsexperten seien sowieso nicht die Repräsentanten der Bevölkerung gewesen. In der Sache selber hat man auch die Unabänderlichkeit der Grundsatzentscheidung für die Menschenrechte und den Staatscharakter kritisiert, weil die Mehrheit ganz bewusst nicht daran rütteln können sollte. Friedländers Folgerung war: „Papier ist geduldig“, aber auch: Geben wir dem Grundgesetz und denen, die es anwenden müssen, eine Chance zur Bewährung! Diese Bewährung hat bis heute stattgefunden, auch wenn viele das am Anfang noch nicht erkannt haben. Das gilt für das Grundgesetz, aber auch für die Bewährung durch die Ausfüllenden und Handelnden. Zehn Jahre später – ich habe die Festveranstaltung 1959 vor Augen – gab es immer noch große Zweifel. Damals hat Bundeskanzler Adenauer es geradezu entschuldigt, dass es Mängel gebe, und so das Grundgesetz verteidigt. Ich will Ihnen zusätzlich ein Zitat des damaligen Festredners Jahrreiß nicht vorenthalten. Er stellte fest, der Parlamentarische Rat sei „von seinem eigentlichen Auftrag abgewichen“. Er habe sich nämlich davon „gelöst, ein bloßes Organisationsstatut zu schaffen“, und „wie in einem Rausch“ sei er „darüber hinausgegangen, um sich dann doch vor der größeren, der weiteren Aufgabe des Vollverfassungsgebens als zu schwach zu erweisen“. Das ist ein bisschen kompliziert ausgedrückt, aber eindeutig ein Verriss. (Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der SPD – Volker Kauder [CDU/CSU]: Richtig!) Was hat sich bis 1969 geändert, dem Jahr, ab dem dann das Grundgesetz als Sternstunde und Glücksfall bezeichnet wurde? Ich glaube, dass wir nicht vergessen dürfen, dass in den 60er-Jahren ein erheblicher und signifikanter Aufbruch stattgefunden hat. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP, der LINKEN und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN) Dr. Herta Däubler-GmelinDas mag manchem heute nicht passen. Mancher mag die Verirrungen und Verbrechen sehen wollen, die einige begangen haben. Mancher mag nur sehen, was es an Illusionen oder Fehleinschätzungen gegeben hat. Richtig ist aber, dass in den 60er-Jahren durch eine neue, in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erzogene Generation ein Aufbruch angestoßen wurde, dass es einen Aufbruch in der Gesellschaftsordnung gegeben hat und dass man die Maßstäbe des Grundgesetzes sehr viel ernster nahm. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Mich, die ich damals auch demonstrierte, hat damals Gustav Heinemann unglaublich beeindruckt, mit einem Bild, das er damals gezeichnet hat. Es war die Zeit der Osterunruhen 1968. Sie erinnern sich sicherlich: Martin Luther King war umgebracht worden, und auf Dutschke war geschossen worden. Es gab gewalttätige Krawalle und Zerstörungen in Berlin, die selbstverständlich heftig kritisiert wurden, zum Teil auch sehr einseitig. Gustav Heinemann hat gegenüber denjenigen, die kritisiert haben, ein Bild geprägt, das aber gleichzeitig auch an die Demonstrierenden gerichtet war. Er hat gesagt, wer in allgemeinen Vorwürfen „mit dem Zeigefinger auf den oder die vermeintlich verantwortlichen Anstifter oder auch politisch Verantwortlichen“ zeige, der solle bedenken, dass „dabei drei Finger seiner Hand auf ihn selber“ zeigten. Ich glaube, besser kann man nicht ausdrücken, was im neuen Grundgesetz mit Demokratie gemeint war. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Dazu gehört immer die Verantwortlichkeit der Handelnden. Dazu gehört aber genauso die Verantwortlichkeit derjenigen, die mitgestalten sollen, die wählen. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht nur zuschauen und hinterher maulen, sondern müssen sich engagieren und einbringen. Nicht umsonst hat Gustav Heinemann immer davon gesprochen, dass unser „Grundgesetz ein großes Angebot“ für Meinungsfreiheit sowie unterschiedliche Auffassungen und Religionen – das wurde hier schon dargelegt; das ist völlig richtig – darstellt. Er hat auch darauf hingewiesen, dass der einzelne Bürger und die einzelne Bürgerin Instrumente in der Hand haben, die sie befähigen, eigene Rechte durch Demonstrationen und Partizipation in Parteien, aber auch durch Petitionen und auf juristisch-gerichtlichem Weg durchzusetzen. Über die segensreiche Rolle des Bundesverfassungsgerichts ist heute schon gesprochen worden. Wenn man das fortführt, Herr Gerhardt, und schaut, wie viele gute Ideen und Maßstäbe des Grundgesetzes durch Verfassungsbeschwerden der Bürger entstanden sind und in unsere Lebenswirklichkeit eingebracht wurden, dann zeigt dies die unglaublich wichtige Bedeutung des Instruments der Verfassungsbeschwerde. Beispiele hierfür reichen von der Stellung der Frau über die Stellung der Kinder bis in die jüngste Zeit, in der es um Fragen betreffend den Persönlichkeitsschutz und den Datenschutz geht.(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LIN- KEN) Das dokumentiert aber auch: Im Grundgesetz wird politische Macht als Vollmacht, wie wir Juristen das ausdrücken, verstanden, und zwar als inhaltlich und zeitlich gebundene Macht. Das Grundgesetz meint eben nicht politische Macht, die Bürgerinnen und Bürger gegenüber „denen da oben“ ohnmächtig werden lässt, mit dem Empfinden: Wir können sowieso nichts machen. Das ist, glaube ich, eine ganz wichtige Feststellung, die wir in Zukunft besonders berücksichtigen müssen. Neben der Partizipation ist es die Machtbegrenzung, die als Element unserer Verfassung und damit unserer Gesellschaftsordnung für die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft und unserer Rechtsordnung ganz besonders wichtig ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Lassen Sie mich mit Blick auf das, was von Herrn Gerhardt schon angesprochen wurde und mir unter einem etwas anderen Blickwinkel besonders wichtig zu sein scheint, schließen. Eine der wirklich genialen Grundentscheidungen von 1949 war – diese Entscheidung hat sich nicht nur bewährt, sondern muss auch Maßstäbe für die Zukunft setzen; es war eine großartige Leistung –, die Gesellschaftsordnung und die Politik, aber auch die Rechtsordnung der neuen Bundesrepublik Deutschland in die der zivilisierten Völkergemeinschaft einzuordnen. Das war in der Tat eine richtig gute, eine unglaublich wichtige Grundentscheidung; dazu gehört auch das Verbot des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges; ich hoffe, dass Deutschland helfen kann, die Antiaggressionskonvention im Rahmen des Internationalen Strafgerichtshofs durchzusetzen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Wichtig ist die Entscheidung, dass internationales Recht auch unser Recht ist und dass internationales Recht und internationale Gerichtsbarkeit sowohl in Europa als auch beim Internationalen Strafgerichtshof nicht nur für andere, sondern auch für uns gelten. Internationales Recht darf nie nur Recht für andere sein, genauso wenig wie die internationale Gerichtsbarkeit. Für diesen Gedanken müssen wir bei Freunden werben; denn erst mit einer solchen Einordnung, einer wertegebundenen Macht, der Einhaltung der Menschenrechte und vor allen Dingen mit der Förderung von Partizipation lässt sich eine menschenwürdige Gesellschaft erreichen. Etwas weniger vollmundig ausgedrückt: So können wir einer menschenwürdigen Gesellschaft einen Schritt näherkommen, die wir auch auf globaler Ebene wollen. Da müssen wir hin. Da wollen wir hin. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN) Ernst Bloch, dessen Vorlesungen ich in Tübingen besuchen konnte und der lange in der damaligen DDR gewirkt hat, bevor er gehen musste, hat einmal gesagt: Erinnerung taugt eigentlich nur, wenn wir uns gleichzeitig Dr. Herta Däubler-Gmelindaran erinnern, was noch zu tun ist. – Ich glaube, das ist völlig richtig. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie werden es mir nachsehen, dass ich mit sehr viel kürzeren, aber das Gleiche ausdrückende Wort von Herbert Wehner ende, der meinte, nein, er hat es eigentlich geknurrt: „Nicht nur Gedenken, sondern Gedanken“ sind auch gefragt. Herzlichen Dank. (Beifall im ganzen Hause) Präsident Dr. Norbert Lammert: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich eine Parlamentarierdelegation aus Gabun unter Vorsitz des Vizepräsidenten Daniel Ona Ondo auf unserer Ehrentribüne begrüßen, die sich auf Einladung der deutsch-afrikanischen Parlamentariergruppe hier in der Bundesrepublik aufhält. (Beifall) Wir freuen uns über Ihren Besuch, und wir freuen uns ganz besonders, dass Sie an dieser Debatte im Deutschen Bundestag heute teilnehmen. Herzlich willkommen! Das Wort hat nun der Kollege Oskar Lafontaine für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Oskar Lafontaine (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde 1949 vom Parlamentarischen Rat zur Grundlage des gesellschaftlichen und politischen Lebens in Westdeutschland gemacht. Nach der untergegangenen Weimarer Republik und der Nazibarbarei hat es in seinem Geltungsbereich Frieden, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaat und parlamentarische Demokratie begründet. In Ostdeutschland ist das Vorhaben, nach dem Zweiten Weltkrieg eine sozialistische Demokratie zu errichten, gescheitert, weil, so der mittlerweile verstorbene Politiker der PDS Michael Benjamin – ich erwähne ihn bewusst wegen seines Namens –, die DDR keine Demokratie und kein Rechtsstaat war und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Mitbestimmung hatten. An dem 60. Geburtstag des Grundgesetzes ist die Versuchung groß, mit Stolz auf das Erreichte zurückzublicken und es dabei zu belassen. Da wir aber das Grundgesetz als ständige Aufgabe begreifen, Frieden, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaat und Demokratie zu verwirklichen, wollen wir heute einen kritischen Blick auf die Gegenwart werfen und unsere Hoffnung für die Zukunft formulieren. Es fällt auf, dass es Demokratien gibt, die keine geschriebene Verfassung kennen. Das bekannteste Beispiel ist Großbritannien. Dort gibt es folglich auch keinen Verfassungsschutz, und das Wort „Verfassungsfeind“ istdort ebenso wenig Bestandteil der politischen Alltagssprache wie in den Vereinigten Staaten. Offensichtlich haben die angelsächsischen Länder eine andere Verfassungstradition. Dazu gehört auch das Hinterfragen der eigenen Verfassung. So schrieb 1913 in den USA der renommierte Historiker Charles Beard ein aufsehenerregendes Buch. Darin kam er zu dem Ergebnis, dass die amerikanische Verfassung die ökonomischen Interessen derer widerspiegelt, die sie geschrieben hatten. Ob es einen Verfassungstext gibt oder nicht, in jedem Falle braucht eine Gesellschaft eine allgemein anerkannte Wertorientierung, die das Fundament des täglichen Lebens ist. Diese Wertorientierung ist auch Grundlage der jeweiligen Verfassung der Staaten der Welt. Wie aber ist es zu erklären, dass Beard zu dem Schluss kommt, die Verfassung der Vereinigten Staaten spiegele die persönlichen ökonomischen Interessen ihrer Schöpfer wider? Eine Antwort finden wir bereits bei Goethe, ebenso wie bei Marx und Engels. In seinem Faust sagt Goethe: Was ihr den Geist der Zeiten heißt, Das ist im Grund der Herren eigner Geist, In dem die Zeiten sich bespiegeln. Marx und Engels schreiben in der Deutschen Ideologie: Die Gedanken der herrschenden Klasse sind in jeder Epoche die herrschenden Gedanken, das heißt, die Klasse, welche die herrschende materielle Macht der Gesellschaft ist, ist zugleich ihre herrschende geistige Macht. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Unsere Sprache formt unsere Wahrnehmung. Wie schwer es ist, der überlieferten Begriffswelt zu entkommen, beschrieben Adorno und Horkheimer in der Dialektik der Aufklärung. Ich zitiere: Es gehört zum heillosen Zustand, dass auch der ehrlichste Reformer, der in abgegriffener Sprache die Neuerung empfiehlt, durch Übernahme des eingeschliffenen Kategorieapparates und der dahinter stehenden schlechten Philosophie die Macht des Bestehenden verstärkt, die er brechen möchte. In unsere Zeit übersetzt heißt das: Der Reformer des Finanzmarktes verstärkt die Macht der Spekulanten, wenn er sich ihrer abgegriffenen Sprache und ihrer Begriffe bedient. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Das Problem aller Verfassungstexte ist, dass die dort verwandten Begriffe nicht definiert sind. Ich nehme beispielhaft aus Zeitgründen den Begriff des Eigentums in seinem Spannungsverhältnis zu Freiheit und Demokratie. Was ist eigentlich Eigentum? Im Grundgesetz finden wir auf diese Frage keine konkrete Antwort. Aber in § 950 des Bürgerlichen Gesetzbuches steht: Wer durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe eine neue bewegliche Sache herstellt, erwirbt das Eigentum an der neuen Sache … (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)(A) Oskar LafontaineWürden wir diese Bestimmungen ernst nehmen, dann müssten wir unsere Wirtschaftsordnung vom Grunde her neu gestalten. (Beifall bei der LINKEN) Niemand hat so wie der Aufklärer Rousseau die Bedeutung des Eigentums für die bürgerliche Gesellschaft hervorgehoben: Derjenige, der als Erster ein Stück Erde mit einem Zaun umgab und es als Eigentum bezeichnete und Leute fand, die ihm das glaubten, war der Begründer der bürgerlichen Ordnung. Er hat unzählige Kriege und den Tod von Millionen Menschen auf dem Gewissen. Er hat gegen elementares Menschenrecht verstoßen: Der Boden gehört niemandem, die Früchte allen. (Beifall bei der LINKEN) Rousseau hat keinen Zweifel daran gelassen, wie dem abzuhelfen sei: Die Menschenrechte müssen ergänzt werden durch einschränkende Bestimmungen über das Eigentum; sonst sind sie nur für die Reichen da, für die Schieber und Börsenwucherer. Klingt dieser Satz nicht erstaunlich aktuell? (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Nun gibt es im Geltungsbereich unseres Grundgesetzes Eingriffe in das Eigentum. Ich denke an Steuern, Enteignungen zum Zwecke des Ausbaus der Infrastruktur oder auch an Subventionen. Aber warum wird die Vermögensverteilung immer ungerechter? Ist es deshalb, weil das Eigentum in unserer Gesellschaft in vielen Fällen nicht dem zugesprochen wird, dem es von Rechts wegen eigentlich zustünde? Die dem § 950 des Bürgerlichen Gesetzbuches zugrunde liegende Auffassung vom Eigentum ist keineswegs neu. Schon Wilhelm von Humboldt schrieb: Nun aber hält der Mensch das nie so sehr für sein, was er besitzt, als was er tut, und der Arbeiter, welcher einen Garten bestellt, ist vielleicht in einem wahreren Sinne Eigentümer als der müßige Schwelger, der ihn genießt. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Abraham Lincoln sagte schon 1847: Die meisten schönen Dinge sind durch Arbeit entstanden, woraus von Rechts wegen folgen sollte, dass diese Dinge jenen gehören, die sie hergestellt haben. Aber es hat sich zu allen Zeiten so ergeben, dass die einen gearbeitet haben, und die anderen, ohne zu arbeiten, genossen den größten Teil der Früchte. Das ist falsch und sollte nicht fortgesetzt werden. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])In allen Gesellschaften wurde die ungleiche Eigentumsverteilung zum Problem, insbesondere wenn sie von jüdisch-christlichen Ideen geprägt waren. Vor Gott sind alle Menschen gleich, und das muss sich auf das Zusammenleben der Menschen auswirken. Darum – so können wir schon im Alten Testament nachlesen – erfand Israel das Sabbatjahr. Nach einer Anzahl von Jahren mussten in Israel den Schuldnern die Schulden erlassen werden, und die Verteilung des Ackerlandes wurde neu verlost, um wieder Gleichstand herzustellen. Danach konnte der Wettbewerb der Menschen von Neuem beginnen. Aber nach einigen Jahren erhielt der Verarmte zurück, was er an den Reichen verloren hatte. Dieses Beispiel zeigt, dass es einen tiefen Grund gibt, die Werte Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit als Einheit aufzufassen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Solange unsere Wirtschaftsordnung systemimmanent zu wachsender Ungleichheit führt, wird es Freiheit und Brüderlichkeit nicht geben und letztendlich auch keinen Frieden. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Das Privateigentum gilt in bürgerlichen Gesellschaften als Garant einer freien Gesellschaft und persönlicher Freiheit. Nur das Privateigentum führe zu wirtschaftlichem Fortschritt, wecke die Eigeninitiative, stärke die Selbstverantwortung und gewährleiste die persönliche Entfaltung. Doch nach wie vor hat diese Art von Selbstverantwortung einen Schönheitsfehler: Sie gilt nur für wenige und wird der Mehrheit nicht zugebilligt. In einer Gesellschaft, in der die übergroße Mehrheit kein Vermögen und keine Produktionsmittel besitzt, lassen sich die Privilegien einer besitzenden Minderheit durch das Argument, sie wirkten persönlichkeitsbildend und garantierten die Freiheit, nicht als gesellschaftlich nützlich legitimieren. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) In der frühen liberalen Gesellschaftstheorie ergab diese Eigentumsauffassung noch einen Sinn. Das private, weder durch obrigkeitsstaatliche noch durch traditionelle oder religiöse Vorschriften beschränkte Eigentum war ein Instrument des wirtschaftlichen Fortschritts, ein Ferment der Auflösung der feudalen Ordnung und der Herstellung der staatsbürgerlichen politischen Freiheit. Für die Väter des Liberalismus war das Privateigentum wegen dieser für die ganze Gesellschaft nützlichen Konsequenz legitim. Aber heute sind derartige Legitimationskriterien fragwürdig und von der Geschichte außer Kraft gesetzt worden. Wäre das wirtschaftliche Privateigentum auch dann der Garant einer freien Persönlichkeit in einer freien Gesellschaft, wenn es nicht breit gestreut ist, dann hätte es das nationalsozialistische Deutschland nicht gegeben. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Oskar LafontaineEin Teil der deutschen Großindustriellen verhalf Hitler zur Macht, um seine aus dem Privateigentum an Produktionsmitteln herrührenden Privilegien durch den Nazistaat abzusichern. In Deutschland bildete also das ungleich verteilte Privateigentum zu jener Zeit auch die Grundlage für die Zerstörung der gesellschaftlichen Freiheit. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Ähnliches ließ und lässt sich weltweit in vielen Militärdiktaturen beobachten. In der liberalen Gesellschaftstheorie legitimierte sich das wirtschaftliche Privateigentum nur durch den von ihm erzeugten gesellschaftlichen Nutzen. Heute kann diese liberale Gesellschaftstheorie auch dazu herangezogen werden, die Neuverteilung des Eigentums am Vermögen und am Produktivvermögen zu begründen. So wie die Neuverteilung des Eigentums ein Ferment der Auflösung der feudalen Ordnung und der Herstellung der bürgerlichen Freiheit war, so ist heute die gerechtere Verteilung des Vermögens und des Produktivvermögens das Ferment zur Auflösung des Absolutismus in der Wirtschaft und zur Herstellung einer demokratischen Gesellschaft. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Die Beteiligung der Belegschaften an ihren Betrieben eröffnet den Weg zu einer freieren und einer demokratischeren Gesellschaft. Wie kein anderer hat dies der leider viel zu früh verstorbene Liberale Karl-Hermann Flach formuliert – ich zitiere –: Heute sehen wir noch viel klarer, dass Privateigentum an Produktionsmitteln und Marktfreiheit zu einer immer größeren Ungleichheit führen, welche die Freiheit der großen Zahl gegenüber der Freiheit kleinerer Gruppen unerträglich einschränkt. Die Vermögenskonzentration in den westlichen Industriestaaten führt selbst bei wachsendem Lebensstandard und steigender sozialer Sicherung der lohnabhängigen Massen zu einer Disparität, welche der Begründung der Besitzverhältnisse mit dem Begriff der persönlichen Freiheit jede Grundlage entzieht. So äußerte sich ein führender Liberaler vor drei Jahrzehnten. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Ich zitiere weiter: Das Problem des Kapitalismus besteht nicht darin, dass Unternehmen Gewinne erwirtschaften, sondern darin, dass die ständig notwendige Reinvestition des größten Teiles der Gewinne nicht nur moderne Produktionsanlagen und Arbeitsplätze schafft, sondern eine ständige Vermögensvermehrung in der Hand der Vorbesitzer der Produktionsmittel. So Karl-Hermann Flach.Nun wird es spannend: Daher laste der Kapitalismus als vermeintlich logische Folge des Liberalismus auf ihm wie eine Hypothek. Die Befreiung des Liberalismus aus seiner Klassengebundenheit und damit vom Kapitalismus – „Befreiung vom Kapitalismus“ ist vielleicht eine bessere Formulierung als „Überwindung des Kapitalismus“ – sei daher die Voraussetzung seiner Zukunft. Im Finanzkapitalismus heutiger Prägung wird der größte Teil der Gewinne nicht mehr in moderne Produktionsanlagen reinvestiert; vielmehr wird er im weltweiten Spielkasino verzockt, mit verheerenden Folgen für die Menschen, vor allem für die Hungernden und die Kranken dieser Welt. Der Finanzkapitalismus enteignet die Beschäftigten nicht nur dadurch, dass er ihnen den Zuwachs des Produktivvermögens vorenthält; er verschärft Jahr für Jahr die ohnehin bestehende soziale Ungleichheit und Ungerechtigkeit durch fallende Löhne, Renten und soziale Leistungen bei gleichzeitigen spekulationsbedingten Preissteigerungen. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, Art. 14 des Grundgesetzes muss neu und zeitgemäß interpretiert werden. Während die in Abs. 2 geforderte Verpflichtung, der Gebrauch des Eigentums solle auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen, in einer Gesellschaftsordnung mit einer anderen Verteilung des Vermögens und des Eigentums an Produktionsmitteln ebenso seine Gültigkeit behält, ist der Abs. 3 neu zu interpretieren. Wenn eine Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist, dann ist die in unserem Wirtschaftsalltag Praxis gewordene ständige Enteignung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum Nachteil der Allgemeinheit führt, schlicht grundgesetzwidrig. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Warum ist die ständige Enteignung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Nachteil der Allgemeinheit? Die Antwort liegt auf der Hand: Weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das höhere Haftungsrisiko tragen – sie haften mit ihrem eigenen Arbeitsplatz, also mit ihrer gesamten Existenz –, würden sie verantwortlicher mit dem Firmenkapital umgehen als Anteilseigner, die es in der Vergangenheit oft leichtfertig verzockt haben. Beispiele gibt es wahrlich genug. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Eine durch die Beteiligung der Belegschaften an den Unternehmen geprägte Wirtschaftsordnung dient auch der Erhaltung unserer Umwelt. Echte solidarische gesellschaftliche Verantwortlichkeit kann der Mensch bei seiner Arbeit nur entwickeln, wenn er im Arbeitsprozess nicht entmündigt wird. Produktive Arbeit ist Umformung der Natur zu Gebrauchsgütern. Wer im Arbeitsprozess von jeglicher Verantwortlichkeit enteignet worden ist, der wird auch gegenüber dem Gegenstand seiner Arbeit, der Natur, nicht die notwendige Verantwortung empfinden. Daher müssten diejenigen, die für einen verantwortlichen Umgang des Menschen mit der Natur plädieren, dafür eintreten, dass solidarische Verantwortlich- Oskar Lafontainekeit im Arbeitsprozess entstehen kann. Es würde nicht viel nützen, wenn es hin und wieder gelänge, ein Atomkraftwerk stillzulegen oder eine Chemiefabrik zu schließen, der Mensch in anderen Gebieten aber genauso unverantwortlich weiterproduzierte, genauso ausbeuterisch mit der Natur umginge wie bisher. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos]) Aus dem bisher Gesagten folgt: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet uns zu einer anderen, zu einer neuen Wirtschaftsordnung. Es verpflichtet uns, mehr Freiheit und mehr Demokratie zu wagen. (Anhaltender Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos] – Jörg van Essen [FDP]: Mein Gott, was für ein Niveau!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächste Rednerin ist die Kollegin Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 60 Jahre Grundgesetz und damit auch 60 Jahre Freiheit und Demokratie in Deutschland – das ist beides keine Selbstverständlichkeit. Als Grüne kann ich sagen: Ich bin stolz auf diese Verfassung. Manche sagen, sie seien stolz auf ihr Land. Ich sage: Wir sind stolz auf diese Verfassung. Ich weiß, weltweit werden wir darum beneidet. Wir haben eine Verfassung, die Gewaltenteilung, die demokratische Prozesse regelt, und wir haben Grundrechte. Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich das Land diese Verfassung wirklich angeeignet und in die Realität umgesetzt. Ich sehe heute vor allem zwei Gründe dafür, dass unser Grundgesetz eine solche Erfolgsgeschichte ist. Der erste Grund ist, dass dieses Grundgesetz Deutschland seine Würde wiedergegeben hat, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Dr. Guido Westerwelle [FDP]) weil es die Menschenwürde ganz konsequent an den Anfang und damit quasi in den Mittelpunkt gesetzt hat. Unser Grundgesetz ist deshalb eine Verfassung, die wirklich vom Menschen her denkt und nicht aus dem Blickwinkel des Staates: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das ist sozusagen die Botschaft des Humanismus. Der Entwurf aus Herrenchiemsee hatte es auf eine etwas andere Formel gebracht. Da hieß es: Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.Das ist sozusagen das Versprechen: Nie wieder Auschwitz! – So fängt unser Grundgesetz an. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Der zweite Grund für die Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes ist sicherlich die Tatsache, dass unser Grundgesetz in Theorie und Praxis eine lernende Verfassung ist. Es wurde immer wieder versucht, dafür zu sorgen, dass die Verfassung mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt hält. Denken Sie an die Rechte der Frauen und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen oder auch an die Entwicklung bei den Möglichkeiten demokratischer Meinungsäußerung bis hin zur Ausbildung einer Protestkultur in diesem Land. Zu all dem haben wir, in der Verfassung verankert, gesagt: Ja, das gehört zu uns. Das ist normale moderne Verfassungswirklichkeit. Damit ist aber eines klar: Das sollte hier und heute nicht eine Feierstunde sein, in der man einfach in Zufriedenheit zurückschaut. Herta Däubler-Gmelin hat ja bereits gesagt, dass es nicht nur um das Erinnern geht, sondern auch darum, in der Zukunft tätig zu werden. Die Verfassung muss auch heute die Kraft der Erneuerung aufbringen, weil eine Verfassung so etwas wie ein Gesellschaftsvertrag ist, ein Grundkonsens, der ausdrückt: Nach diesen Regeln, mit diesen Werten, in dieser Ausgestaltung wollen wir miteinander leben, unseren Alltag gestalten; das sind die Rechte, die wir haben. „60 Jahre Grundgesetz“ ist ein guter Anlass für den Gesetzgeber, sich zu fragen, ob die Versprechen, die Zusagen des Grundgesetzes den Fragestellungen und Sorgen der Gegenwart gerecht werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Das Grundgesetz ist nicht nur Ausdruck dessen, was gestern gemeinsamer Wert war und auch heute noch ist, sondern auch dessen, wie wir in Zukunft leben wollen, wie Freiheit und Gerechtigkeit morgen aussehen. Es ist zu fragen, ob das, was 1949 im Grundgesetz theoretisch formuliert wurde, was wir nach und nach in der Praxis, zum Teil hart umkämpft – auch dank der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die uns über manche Hürden geholfen hat –, realisiert haben, hinsichtlich Würde, Freiheit und Gleichheit hinreichend verwirklicht wird. Die Freiheit des Grundgesetzes – das wissen wir – ist nicht die Freiheit von selbstsüchtigen Ichlingen, sondern Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit gelten immer für alle. Es ist die Freiheit zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Selbstverwirklichung für alle. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Schauen wir uns einmal an, in welcher Verfassung unser Land heute ist. Wir stehen am Beginn des 21. Jahrhunderts. Wir erleben technologische und gesellschaftliche Veränderungen, eine globale Wirtschaft, einen globalen Wettbewerb, Dinge, die sich die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes nicht einmal im Ansatz vorstellen konnten. All diese Veränderungen berühren die Frei- Renate Künastheit, die Gleichheit, die Demokratie, die Gesellschaft. Es wundert uns nicht, wenn gerade in diesen Tagen viele sagen: Diese Gesellschaft ist blockiert. Die Versprechen des Grundgesetzes werden nicht eingehalten. Ich möchte an einigen Punkten aufzeigen, wo wir in unserer Verfassung aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahrzehnte im 21. Jahrhundert eine Mangelsituation haben. Ich beginne mit dem Begriff der Freiheit. Die Freiheit des Grundgesetzes wird heute von zwei Seiten bedroht: erstens durch einen falsch verstandenen Freiheitsbegriff und zweitens durch die Entwicklung des Präventionsstaates in der Sicherheitspolitik. Der Begriff der Freiheit war immer hart umkämpft, von 1848 über 1918, 1949 bis 1989, jetzt vielleicht wieder. In den letzten Jahrzehnten drohte die Freiheit in erster Linie eine Freiheit der Wirtschaft zu werden – eine Freiheit der Wirtschaft von Verpflichtungen für das Gemeinwohl. Da hebe ich mahnend die Hand und sage: An der Stelle müssen wir aufpassen, dass unser Grundgesetz die Freiheit heute so gewährleistet, wie es 1949 versprochen wurde. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Es droht eine Freiheit der Wirtschaft von Verpflichtungen für das Gemeinwohl, obwohl in Art. 14 des Grundgesetzes anderes gesagt wird. Der Profit wird einbehalten. Die sozialen und ökologischen Folgen werden externalisiert; die Schulden werden auf die Zukunft verlagert. Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise ist so verursacht worden. Nach diesem Prinzip löst sie ihre Probleme. Aber das entspricht nicht dem Freiheitsbegriff des Grundgesetzes. Freiheit ist die Freiheit für alle, zur vollen Teilhabe, sich entwickeln zu können und auch in Zukunft über die Grundlagen des Lebens entscheiden zu können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wie sieht es aus für ein Kind, das in diesem Jahr geboren wurde? Es hat qua Geburt Schulden in Höhe von mehr als 19 000 Euro. Wie viel sind das eigentlich mit Zinsen, wenn das Kind 18 Jahre alt ist? Das Kind wächst auf mit uns, die wir über unsere Verhältnisse gelebt haben, die wir die natürlichen Lebensgrundlagen, wie es in der Verfassung heißt, nicht hinreichend geschützt haben. Es wächst auf mit Klimawandel, Hunger und weltweiter Ressourcenknappheit. Welche Freiheit hat dieses Kind als Erwachsener, wenn dieser in vielleicht 25 Jahren im Deutschen Bundestag sitzt, um Politik zu machen? Welche Entscheidungsspielräume hat er dann noch, seine Zukunft und die der anderen Bürger zu organisieren? Ich glaube, dass unsere Wirtschaftsweise nicht durch den Freiheitsbegriff des Grundgesetzes gedeckt ist. Wir müssen darauf achten, dass wir in der Verfassungsrealität dem Postulat der Verfassung entsprechen, und zwar bei jedem Gesetzentwurf, den wir in Zukunft hier vorliegen haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)Vielleicht ist der Gesetzentwurf zu den Bad Banks der nächste Anlass dazu. Unsere Freiheit wird aber nicht nur durch den wirtschaftlich verengten Freiheitsbegriff bedroht. Der Angriff auf die Twin Towers in New York war zweifellos ein Angriff auf unsere Art zu leben, auf unsere Werte. Aber im Kampf gegen den Terror hat der Staat den, wie ich meine, verfassungswidrigen und gefährlichen Weg zum Präventions- und Überwachungsstaat eingeschlagen. Indem ihm jedes Mittel recht scheint, verteidigt der Staat jetzt nicht etwa die Rechte seiner Bürger, sondern bedroht ihre Freiheit im Kern. Es gibt in diesem Land eine unzulässige Verschiebung der Gewichte zwischen Sicherheit und Freiheit zulasten der Freiheit. Das müssen wir ändern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. h. c. Gerd Andres [SPD]) Man könnte auch sagen: Der Gesetzgeber testet die Verfassung aus, obwohl er an sie gebunden ist. Das ist eine Art ziviler Ungehorsam von oben. Das aktuellste Beispiel dafür ist das neue BKA-Gesetz. Dieses Gesetz, zu dem wir jetzt wieder das Bundesverfassungsgericht angerufen haben, bringt Risse in die Freiheit. Alle Bürger werden verdächtig, auch derjenige, der einen kennt, der verdächtig sein könnte, weil er wiederum einen solchen kennt. Das ist die Umkehrung der Idee, dass der Staat für die Bürger da sei. Auch in diesem Sinne müssen wir die Freiheit, wie sie 1949 im Grundgesetz festgeschrieben worden ist, verteidigen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir uns jetzt aus Anlass von 60 Jahren Grundgesetz Gedanken über die Gefahren für das Grundgesetz in der Realität machen, stellen wir fest, dass in drei Bereichen Veränderungsbedarf besteht. Einen Bereich habe ich schon angesprochen: Diese Gesellschaft muss sich den Begriff der Freiheit zurückerobern. Die Freiheit, die ich meine, ist die Freiheit, die in der Französischen Revolution mit ihrem Leitspruch „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ ihren Ausgangspunkt genommen hat. Die Freiheit, die ich meine, ist die, die in der friedlichen Revolution 1989 mit dem Ruf „Wir sind das Volk!“ aufblitzte und durch die das Volk wieder mehr entscheidet, statt dass die globale Wirtschaft Freiheit vorgibt, Zwänge schafft, Entscheidungsmöglichkeiten des Volkes reduziert und ihre Kosten und Lasten der Allgemeinheit aufbürdet. Das ist aber nicht alles. Des Weiteren müssen wir in dieser Gesellschaft neu überlegen: Wofür sind wir eigentlich im Kern verantwortlich? Seit Bestehen des Grundgesetzes 1949 hat die gesellschaftliche Entwicklung eine Pluralisierung von Lebensstilen erlebt. Was damals mit dem Begriff des Sozialstaats und mit Art. 6, „Schutz von Ehe und Familie“, geschützt wurde, existiert heute nicht mehr in der Form wie 1949. Ich kann hier nicht in 15 Minuten alle Bereiche des Sozialstaats ansprechen. Man könnte im Zusammenhang mit Solidarität und Verantwortung über die sozialen Sicherungssysteme, den Umgang mit alten und kranken Menschen Renate Künastund Pflege oder den Umgang mit der demografischen Entwicklung im 21. Jahrhundert reden. Ich will mich aber im Folgenden darauf konzentrieren, was in Zukunft im Zentrum des staatlichen Schutzes stehen sollte, und auf die Kinder schauen. Wir müssen erkennen: Das Grundgesetz hinkt an dieser Stelle der gesellschaftlichen Entwicklung hinterher. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Christel Riemann- Hanewinckel [SPD]) An anderen Stellen, beispielsweise beim Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und beim Tierschutz, wurde das Grundgesetz aktualisiert. Eine solche Aktualisierung muss auch im Bereich „Familie und Kinder“ stattfinden. Die Familie, wie man sie sich im Jahr 1949 vorgestellt hat, existiert in dieser Form nicht mehr. Im 21. Jahrhundert gibt es alle möglichen Formen von Familie. Es gibt Familien mit Trauschein und ohne Trauschein, es gibt Patchworkfamilien. Es gibt homo- und heterosexuelle Eltern; es gibt biologische und soziale Elternschaft. Die Frauen nehmen sich ihr Recht auf Gleichstellung. Drei von zehn Kindern in diesem Land werden von alleinerziehenden Müttern oder Vätern und von Eltern ohne Trauschein erzogen. Die Antwort darauf darf nicht sein, dass man im Grundgesetz weiter an Leitbildern vergangener Zeiten festhält. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) 60 Jahre Grundgesetz und Gleichheitsanspruch – und doch erfahren Kinder in dieser Gesellschaft immer mehr eine Blockade. Der Grund liegt nicht nur in der Fokussierung auf die Familie im engeren Sinne, sondern auch in den mangelhaften Bildungschancen. 83 Prozent der Studierenden in Deutschland – in einer der führenden Industrienationen mit einer Verfassung, die stark auf Gerechtigkeit und Freiheit abzielt – stammen aus höheren Schichten. 8 Prozent der Kinder verlassen die Schule ohne Abschluss. Knapp ein Viertel der 15-Jährigen ist auf Grundschulniveau. Das ist eine blockierte Gesellschaft. So haben sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes das nicht vorgestellt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Auch angesichts von Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch, denen manche Kinder ausgesetzt sind, muss die Antwort des Grundgesetzes lauten: Die Sorge gilt den Kindern und nicht dem Trauschein. Statt Art. 6 in seiner jetzigen Form zu belassen, müssen Kinder endlich zum Subjekt der Verfassung werden; sie dürfen nicht weiter Objekt in der Beziehung zu ihren Eltern bleiben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir brauchen das eigenständige Recht der Kinder auf eine gesunde und gewaltfreie Entwicklung, auf Förderung und Bildung sowie auf eine gesunde Umwelt. Mein letzter Aspekt behandelt das Thema Demokratie. Ja, wir haben die Demokratie in diesem Land ganzwunderbar aufgebaut: mit Checks and Balances, mit Gewaltenteilung und mit Gerichten, die man anrufen kann. Aber im 21. Jahrhundert sehen wir, dass Demokratie Dynamik entwickeln kann. Damit meine ich nicht nur den Ruf „Wir sind das Volk!“. Wir konnten von 1968 bis jetzt erleben, wie stark sich Bürgerinnen und Bürger engagieren wollen. Mittlerweile ist es sogar so, dass jeder internationale Regierungsgipfel einen Gegengipfel auslöst. Auch das ist eine Möglichkeit zur Meinungsäußerung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Heute ist die Erweiterung der Instrumente politischer Willensbildung fällig. Das Angebot kann nicht nur sein, sich auf einen langen Weg durch die Parteien zu machen. Demokratie heißt auch nicht, turnusgemäß alle vier Jahre zur Wahlurne zu schreiten. Ich meine, dass wir zwei Verbesserungen brauchen: Wir brauchen in der Verfassung vorgesehene Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sowie das aktive Wahlrecht ab 16 Jahre. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Bundeskanzlerin, es ist schön, wenn Sie Migrantinnen und Migranten ihre Einbürgerungsurkunden überreichen, obwohl dies rechtlich gesehen ein irrelevanter Akt ist, weil die Einbürgerung Ländersache ist. Besser wäre es aber, wenn in dieser Gesellschaft nicht mehr aufgrund ethnischer Herkunft oder Religion ausgegrenzt würde – das ist nämlich Gift für unsere Kultur –, wenn wir also dafür sorgen würden, dass sich Migrantinnen und Migranten hier einbringen können, zum Beispiel indem wir ein kommunales Wahlrecht für sie einführen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin, Sie denken bitte an die Redezeit. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe drei Bereiche genannt, die in der Verfassung an das 21. Jahrhundert angepasst werden müssen. Ich möchte Ihnen aber eines sagen: Diese Aufgabe betrifft nicht nur uns selbst. Wir haben auch eine Vorbildfunktion für Europa. Europa ist als Friedensprojekt gestartet und wurde als Wirtschaftsprojekt weitergeführt. Nun muss es endlich ein soziales und ökologisches Europa werden. Unsere Verfassung kann die Standards dafür setzen. Sie kann begeistern und zeigen, wie man eine moderne Verfassung schreibt, in der sich alle entwickeln und ihre Lebensgrundlage halten können. Das ist unser Auftrag. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Dr. Gregor Gysi [DIE LINKE]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Dr. Peter Ramsauer ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion. Präsident Dr. Norbert Lammert(Beifall bei der CDU/CSU – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind Sie jetzt für das Grundgesetz?) Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 60 Jahre Grundgesetz, das ist für uns alle ein Grund zur Freude. Der Deutsche Bundestag hat – man kann sagen: partei- und fraktionsübergreifend – Grund zu dieser Freude. Wir sollten diesen Tag in Einigkeit und Dankbarkeit begehen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir alle stehen mit unserer politischen Arbeit und mit unserer Politik insgesamt auf einem stabilen Fundament, das unser Land und unseren Staat 60 Jahre sicher getragen hat. Noch nie zuvor in der deutschen Geschichte konnten die Menschen unseres Landes eine so lange Periode der Stabilität und des Friedens genießen, wie sie unserer und der Generation unserer Eltern zuteil geworden ist. Die Männer und Frauen, die 1948 im Parlamentarischen Rat in Bonn mit ihrer Arbeit an einer Verfassung für einen damals noch nicht einmal in Umrissen erkennbaren neuen deutschen Staat begannen, hätten sich in ihren kühnsten Visionen gewiss nicht träumen lassen, welch ein Werk von Dauer und politischer Nachhaltigkeit sie schaffen würden. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist für das deutsche Volk zu einem Dokument des Glücks geworden. Auch wenn es in den sechs Jahrzehnten seiner Gültigkeit mancherlei Ergänzungen und Veränderungen erfahren hat, blieben sein Kern und seine Substanz immer unangetastet. Ich glaube, wir alle sind gut beraten, mit demokratischer Leidenschaft dafür zu sorgen, dass dies auch in Zukunft so bleibt. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Fraktion erteilt allen Überlegungen, die dahin gehen, mit diffusen Begründungen grundsätzliche Veränderungen am Grundgesetz vorzunehmen und es sozusagen mit überflüssigen Zutaten zu befrachten, klipp und klar eine Absage. Nicht die Quantität, sondern die Qualität zeichnet unsere Verfassung aus. (Beifall bei der CDU/CSU) Das Grundgesetz zog die Lehren aus den Schwächen der Weimarer Republik und stellte ein starkes und glaubwürdiges Kontrastprogramm zu jenen zwölf Jahren deutscher Geschichte und deutscher Politik dar, die aufgrund der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, des Krieges und des Massenmordes an den Juden in Deutschland und in Europa im bittersten Sinne des Wortes Jahre des Unheils waren. Franz Josef Strauß hat die Wurzeln allen Übels dieser teuflischen Jahre im verhängnisvollen Abfall vom christlichen Sittengesetz und dessen Normen gesehen. (Beifall bei der CDU/CSU) Der Aufbau eines neuen und demokratischen deutschen Staates, der mit unserem Grundgesetz seinen Anfang ge-nommen hat, fand in einer Haltung und Gesinnung statt, die politisches Handeln anderen als nur menschlichen Maßstäben verantwortlich weiß. Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, … So beginnt die Präambel unseres Grundgesetzes. Damit wird eine Orientierung jenseits von politischem Angebot und politischer Nachfrage markiert, die wir alle brauchen und uns allen guttut. Die Präambel der bayerischen Verfassung ist von einem Sozialdemokraten, dem unvergessenen Wilhelm Hoegner, im gleichen Geiste geschrieben worden: Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat, in dem festen Entschlusse, den kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechtes dauernd zu sichern … Ich glaube, man kann den Irrwegen, auf die sich die deutsche Politik in den zwölf Jahren zwischen 1933 und 1945 begeben hat, keine feierlichere und beschwörendere Absage erteilen als die von Hoegner verfasste. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das Grundgesetz hat der Politik klare Handlungsaufträge gegeben. Einen Auftrag, vielleicht den wichtigsten, haben wir erfüllt: die Einheit unseres Vaterlandes zu erreichen. Der Appell, der hierzu in der ursprünglichen Präambel stand, wurde durch den Einigungsvertrag vom 3. Oktober 1990 hinfällig. Er wurde nicht hinfällig, weil etwa das Grundgesetz, wie Sie, Herr Müntefering, neulich meinten, den Menschen in der ehemaligen DDR übergestülpt worden wäre. Herr Müntefering, nichts wurde übergestülpt. Vielmehr hat die letzte, frei gewählte Volkskammer der DDR den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland und damit die Übernahme des Grundgesetzes für das ganze Deutschland in Freiheit beschlossen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ihr Parteifreund Richard Schröder hat Ihnen zu Recht entgegengehalten, dass den Menschen in der DDR dieser Beitritt damals gar nicht schnell genug gehen konnte. Hände weg vom Namen der Bundesrepublik Deutschland und von einem überflüssigen Herumbasteln an unserem Grundgesetz! (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Selbstverständlich bedeutet dies nicht, dass Ergänzungen und Veränderungen nicht dort vorgenommen werden können oder auch müssen, wo dies zwingend erforderlich ist. Die Ergebnisse der Föderalismuskommission II sind ein Beispiel dafür. Auch hier sollte es mehr auf die Substanz als auf die Länge des zu ergänzenden Textes ankommen. (Jörg van Essen [FDP]: Sehr richtig!) Dr. Peter RamsauerNatürlich darf ich einen persönlichen, gewissermaßen heimatlichen Bezug zum Anlass und Thema der heutigen Debatte nicht vergessen. Zu meinem Wahlkreis – Traunstein und das Berchtesgadener Land – gehört bekanntlich der Chiemsee. Auf einer Insel im Chiemsee wurde Verfassungsgeschichte geschrieben. Liebe Frau Kollegin Künast, es freut und erstaunt mich, dass ausgerechnet Sie auf den Geist von Herrenchiemsee hingewiesen haben. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ich habe zwei Staatsexamen! Da kommt man nicht drum herum!) Auf Einladung der auch damals schon CSU-geführten Bayerischen Staatsregierung trat im Alten Schloss auf der Herreninsel ein Ausschuss von Bevollmächtigten der damals bestehenden elf deutschen Länder in den westlichen Besatzungszonen und des Magistrats von Berlin zusammen. Dieser Verfassungskonvent tagte vom 10. bis zum 23. August 1948. Er erstellte einen Bericht, der auch den Entwurf eines Grundgesetzes enthielt, der Grundlage der Arbeit des Parlamentarischen Rates wurde. So gesehen hat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland durchaus auch bayerische Wurzeln. (Beifall bei der CDU/CSU) Eine Verfassung lebt vom Geist, von dem sie erfüllt ist, und wird lebendig durch die Politik, die auf ihrer Grundlage gemacht wird. Hier hat meine Partei in sechs Jahrzehnten des Bestehens des Grundgesetzes ihre politische Pflicht für das ganze Deutschland erfüllt. Wir haben – auch im Wechselspiel zwischen Regierungsverantwortung und Opposition – Verantwortung getragen, haben nicht nach Bequemlichkeit, sondern nach der Richtigkeit des zu beschreitenden Weges gefragt, in allen wichtigen, weichenstellenden Fragen unseres Landes. Die politische Kompetenz einer Partei, die Richtigkeit ihres Kompasses und ihr Mut erweisen sich nicht nur in der Regierung, sondern natürlich auch in der Opposition. Die von Franz Josef Strauß durchgesetzte Klage des Freistaates Bayern zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Jahr 1973 war – das müssen wir auch und gerade am heutigen Tag im Rückblick sagen – ein deutschlandpolitischer Meilenstein. (Beifall bei der CDU/CSU) Das Verfassungsgericht schob damals allen offenen und schleichenden Bestrebungen zur Anerkennung einer deutschen Zweistaatlichkeit oder einer eigenen DDR- Staatsbürgerschaft entschlossen einen Riegel vor. Meine Partei hat sich mit dieser Klage gegen den damaligen Zeitgeist gestellt. Sie hat den zum Sturm gewordenen Gegenwind der öffentlichen Meinung nicht gefürchtet. Sie hat es ausgehalten, dass die damalige Bundesregierung die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage regelrecht als Anschlag auf die Entspannungspolitik bezeichnete. Wir haben uns davon nicht beirren lassen. Durch die Verfassungsklage meiner Partei wurde die deutsche Frage und damit das Tor zur deutschen Einheit offengehalten.(Beifall bei der CDU/CSU) 60 Jahre Grundgesetz unseres Landes – dieses Jubiläum fällt in eine wirtschaftlich äußerst schwierige Zeit. Jammern hilft uns aber nicht weiter. Vielleicht hilft ein Blick zurück in jene Zeit, in der das Grundgesetz entstand und das politische Leben wieder begann. Halten wir uns die damalige Lage und die Lebensumstände der Menschen vor Augen – die Not und das Elend, den Trümmerhaufen, den Deutschland damals darstellte –, so können wir nur den Mut und die Tapferkeit sowie den Fleiß und den Willen unserer Eltern und Großeltern bewundern, anzupacken, aufzubauen und die Dinge zum Besseren zu wenden. Aus dieser Haltung, fernab von Resignation und Wehleidigkeit, gilt es auch heute zu lernen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Florian Toncar [FDP]) An dieser Stelle ist es angebracht – eine solche Bemerkung habe ich in dieser Debatte noch nicht gehört –, Dank zu sagen, Respekt zu zollen und Anerkennung zu leisten für die großartige Integrationsleistung und Aufbauarbeit, die Heimatvertriebene und Flüchtlinge in den Nachkriegsjahrzehnten geleistet haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Ohne diese großartige Aufbauleistung wäre Deutschland heute nicht das, was es ist. Ohne die Charta der Heimatvertriebenen aus dem Jahre 1950, diesen Verzicht auf Rache und Vergeltung, was eine großartige, friedensstiftende Leistung war und womit ein Zeichen gesetzt wurde, wäre auch Deutschland nicht das, was es heute ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Probleme sind groß, aber auch unsere Chancen sind groß. Besinnen wir uns auf unsere Stärken. Geben wir ihnen im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft Raum und Entfaltungsmöglichkeiten. Nur mit der bewährten Ordnung dieser sozialen Marktwirtschaft werden wir die gegenwärtige Wirtschaftskrise überwinden. Es sind falsche Propheten, die den Menschen jetzt Konzepte der Staats- und Zwangswirtschaft – ob sie nun Sozialismus oder Kommunismus heißen – als Ausweg einreden möchten; denn all diese Konzepte sind krachend gescheitert. Ich glaube, ein lebendiger und selbstbewusster Patriotismus, wie er anderen Ländern der Welt immer schon ganz selbstverständlich zu eigen war, steht auch uns Deutschen, steht auch unserem Volk zu. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gerade in diesen Krisenmonaten muss gelten: Wir stehen zusammen. Wir wollen unserem Land, unseren Bürgerinnen und Bürgern dienen. Linke Klassenkampfrhetorik ist von gestern. Die Bereitschaft zur Verantwortung für das Große und Ganze ist das Gebot der Stunde. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Peter RamsauerWir Deutschen stehen zu unserem Land. Umfragen aus den letzten Tagen unterstreichen das. Wir Deutsche vertrauen auf unsere Leistungsbereitschaft, wir vertrauen auf unser Pflichtbewusstsein, und wir vertrauen auf unsere Weltoffenheit. Ich finde, das alles sind exzellente Grundlagen, um die gegenwärtige Krise zu überwinden. Das gemeinsame Vaterland verbindet zu gemeinsamer Anstrengung. Ich bin überzeugt: Das Grundgesetz hat unserem Patriotismus ein verlässliches und solides Fundament gegeben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Florian Toncar von der FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Florian Toncar (FDP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Geschichte unseres Grundgesetzes ist eine einzigartige Erfolgsgeschichte. Es gibt keine einzige historisch bedeutsame Frage in der Geschichte der Bundesrepublik, in der es nicht seine Rolle gespielt hätte. Es ist aus einer historischen Katastrophe heraus entstanden und wurde von Menschen erarbeitet, die von dem, was sie erlebt hatten, gezeichnet waren. Auch die Nachkriegsgeneration, die die schlimmste Zeit in unserer Geschichte nicht mehr selbst erlebt hat, war immerhin noch stark geprägt durch die Bewältigung der Folgen von Krieg und Diktatur. Die Menschen in Ostdeutschland haben erst 1989/90 ihre Freiheit erkämpft, sodass die meisten von ihnen noch sehr unmittelbar wissen, wie es ist, in einem Unrechtsstaat zu leben. Doch wenn in diesem Jahr der 17. Deutsche Bundestag gewählt wird, wird es in ganz Deutschland keinen einzigen Erstwähler mehr geben, der sich noch selbst an die deutsche Teilung wird erinnern können. Unsere Gesellschaft wird immer stärker geprägt werden von Menschen, die das Glück und das Privileg hatten, in Frieden in einem geeinten Europa und in einer freiheitlichen Demokratie groß zu werden. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) So stellt sich an diesem 60. Jahrestag die Frage, wie es mit dem großartigen Erbe des Grundgesetzes weitergeht. Ich bin davon überzeugt, dass die jungen Deutschen die Werte unserer Verfassung tief verinnerlicht haben. Meine Generation ist in ihrer großen Mehrheit tolerant, verantwortungsbewusst und skeptisch gegenüber Extremen aller Art. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Sie ist stolz auf ihr Land, ohne sich dabei über andere zu erheben. Ihr fehlt allerdings das Erlebnis der existenziel-len Bedrohung ihrer Freiheit. Freiheit und Demokratie erscheinen ihr selbstverständlich. Werner Finck sagte einmal: Es geht uns mit der Freiheit wie mit der Gesundheit: Erst wenn man sie nicht mehr hat, weiß man, was man an ihr hatte. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Diese Gefahr der Gewöhnung rechtzeitig zu erkennen und diesen Ausspruch zu widerlegen, müssen unser Ziel und unsere Aufgabe in den nächsten Jahren sein. Garantiert uns das Grundgesetz, dass die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik weitergeht? Das kann es nicht, und das war auch nicht die Absicht seiner Väter und Mütter. Der Staatsrechtler Rudolf Smend hat den Sinn und Zweck des Grundgesetzes als Integration bezeichnet und damit einen Prozess ständiger Erneuerung, dauernden Neu-erlebt-Werdens gemeint. So ist das Grundgesetz nicht statisch, sondern lebend. Der Kern seiner Werte, wie zum Beispiel die Menschenwürde, der überragende Wert des einzelnen Menschen, ist zeitlos. Aber er ist in die Zukunft offen. Er kann für zukünftige, heute noch gar nicht bekannte Herausforderungen Antworten bieten. Gegenwart und Zukunft stellen uns schon heute vor schwierige Entscheidungen. Es geht zum Beispiel um die Möglichkeiten der modernen Medizin und Fragen des Schutzes der Privatsphäre angesichts ganz neuer technischer Möglichkeiten. Es ist ohne großen Aufwand möglich, eine DNA-Analyse jedes Menschen zu erstellen und auszuwerten. Solche Entscheidungen können mit dem Grundgesetz bewältigt werden. Sie sind nicht leicht. Sie werden sicherlich auch in Zukunft nicht leichter. Aber das, was eine Verfassung leisten kann, um sie zu beantworten, liefert das Grundgesetz. Eine Restverantwortung der Gesellschaft, die Wertungen des Grundgesetzes, die Menschenwürde immer wieder neu zu definieren und auszubuchstabieren, bleibt. Das kann uns keine Verfassung dieser Welt abnehmen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Deswegen möchte ich bezüglich aller Debatten über die Frage, ob wir eine neue Verfassung brauchen, sagen: Ich kann nicht erkennen, dass wir das, was vor uns liegt, mithilfe des Grundgesetzes nicht bewältigen können. Diejenigen, die laufend neue Vorschläge machen, was noch hineingeschrieben werden könnte oder möglicherweise fehlt, müssen sich die Frage stellen lassen, ob man die Autorität des Grundgesetzes nicht eher dadurch beschädigt, dass man ständig den Eindruck erweckt, es sei unvollständig, lückenhaft und verbesserungsbedürftig. Das ist nicht so, und das sollte man auch nicht ständig so darstellen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ich will aber auch auf Entwicklungen eingehen, von denen ich glaube, dass wir in Zukunft auf sie achten und vorsichtig sein müssen. Ich meine damit zum einen un- Florian Toncarseren Umgang mit den Grundrechten und zum anderen die Frage der Lebendigkeit unserer Demokratie. Die Grundrechte sind der Teil des Grundgesetzes, der unsere Bürgerinnen und Bürger selber in ihrem Alltag unmittelbar betrifft. Sie stellen den Menschen in den Mittelpunkt und verpflichten den Staat, den Menschen zu dienen. Aber wie wird im politischen Alltag mit den Grundrechten umgegangen? Ich habe das Gefühl, dass Grundrechte oder zumindest das Bundesverfassungsgericht, das sie anwendet, zunehmend als lästiges Hindernis empfunden werden. Ich möchte fragen, ob es sich eine freiheitliche Gesellschaft eigentlich erlauben kann, dauernd und immer wieder das Bundesverfassungsgericht zu strapazieren, um eigentlich elementare Grundentscheidungen unserer Verfassung durchzusetzen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) So lange es so ist, dass in Parlamenten Mehrheiten immer wieder bereit sind, Grundrechte, oft aufgrund von Extremsituationen, unverhältnismäßig einzuschränken, so lange – das muss man sagen – ist das Immunsystem unserer Gesellschaft gestört. Diese Kontrolle kann nicht auf Dauer von einem Gericht wahrgenommen werden. (Beifall des Abg. Dirk Niebel [FDP]) Entlarvend ist im Übrigen die Formulierung, die in unserer politischen Alltagssprache sehr oft auftaucht: Das Parlament müsse Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Das wird bei dem BKA-Gesetz, beim Lauschangriff und bei vielem anderen gesagt. Das Bundesverfassungsgericht macht uns überhaupt keine Vorgabe. Es definiert lediglich rote Linien, die wir nicht überschreiten dürfen. Wenn wir immer so tun, als ob die rote Linie – die letzte Möglichkeit, die das Verfassungsgericht lässt – eine Vorgabe des Gerichts sei, dann gehen wir immer wieder an die Grenzen unserer Verfassung, strapazieren sie und verschieben so die Achse unserer Grundrechte nach außen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ich möchte auch noch auf den Zustand unserer Demokratie eingehen. Es gibt zum Glück heute in Deutschland nur noch sehr wenige Unverbesserliche, die sich prinzipiell gegen die Idee der Demokratie wenden. Für diese brauchen wir das Konzept der wehrhaften Demokratie. Aber auch an einem Feiertag wie heute soll nicht verschwiegen werden, dass unsere Demokratie lebhafter sein könnte und dass die Lebendigkeit unserer Demokratie aus der Mitte der Gesellschaft bedroht ist, weil es Ermüdungs- und Gewöhnungserscheinungen gibt. Man kann das im Rahmen einer solchen Rede nicht abschließend analysieren, aber ich möchte einfach einige Fragen aufwerfen: Ist es einem Bürger heute eigentlich noch möglich, einen für eine Maßnahme politisch Verantwortlichen auszumachen? Haben wir nicht weiterhin ein großes Durcheinander an Zuständigkeiten von Europa über Bund und Länder bis hin zu den Kommunen, das Verantwortung systematisch verschleiert und esjeder Ebene ermöglicht, den Schwarzen Peter bei einer anderen Ebene abzuladen, und schlussendlich den Bürger ratlos zurücklässt? (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gehen wir eigentlich immer fair mit unseren Kommunen um, die an immer umfangreichere Regeln gebunden werden, dabei immer größere Finanzierungsprobleme haben und schlussendlich über den goldenen Zügel von Zuschüssen gesteuert und alimentiert werden? Ich glaube, dass man sich nicht wundern muss, dass es in vielen Kommunen immer schwerer wird, Menschen zu finden, die sich für kommunales politisches Engagement begeistern. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Teilhabe findet jedenfalls nicht ausschließlich auf parlamentarischen Abenden statt, sondern beginnt in unseren Kommunen. Ich vermisse auch eine Debatte über die Rolle und das Selbstverständnis dieses Parlaments. Wer sollte sie eigentlich anführen, wenn nicht die Abgeordneten des Bundestages selbst? Womöglich wird sie auch deshalb vermieden, weil wir uns mit dem zu erwartenden Ergebnis nicht zufriedengeben können. Ich meine, dass der Bundestag seinen Einfluss gegenüber der Exekutive dringend stärken müsste. Ich habe nichts gegen Ministerialbeamte. Die meisten von ihnen machen gute Arbeit. Aber wenn ein Ministerialbeamter Gesetzgeber sein möchte, dann möge er sich für eine Wahl bewerben, wie wir das alle auch tun müssen; er muss sich mit seinen Argumenten stellen und dann wählen und bestätigen lassen. Aber Gesetzgeber ohne vorherige Wahlen kann man nicht sein. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Wir sehen, dass EU-Rechtsakte im Ministerrat der EU von Beamten ausgehandelt werden und dass der Bundesrat in der Praxis weitgehend eine Beamtenveranstaltung ist und dass die Ministerialbürokratie leider auch auf unsere Parlamentsarbeit einen erheblichen Einfluss ausübt, (Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Leider wahr! – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sehr guter Hinweis!) wobei das Vorbereiten von Sprechzetteln für Abgeordnete in der Regierungskoalition noch eine möglicherweise harmlose Peinlichkeit darstellt. Nicht mehr harmlos wird es dann, wenn Anträge, die im Parlament eine Mehrheit hätten, durch das Veto eines Ministeriums gestoppt werden. Ein Parlament, das so mit sich umspringen lässt, setzt sein Ansehen und seine Autorität aufs Spiel. Ich vermisse auch in diesem Hause hierfür das nötige Problembewusstsein. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Florian ToncarHerr Präsident, ich komme zum Schluss. Das Grundgesetz stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Es stellt in unserer Demokratie das Parlament als die direkte Vertretung dieser Menschen in den Mittelpunkt. Meine Generation hat das Glück, diese Errungenschaft zu erben. Damit fängt unsere Verantwortung aber erst an. Ich freue mich auf die Zukunft. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat der Kollege Franz Müntefering von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Franz Müntefering (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Mai 1949, als das Grundgesetz entstand, war zum Feiern niemand zumute in Deutschland. Das Land lag in Trümmern, es gab Not, es gab Elend, Witwen und Waisen, Vertriebene.

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