Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages
90 Reden und Erklärungen – die Suche findet sie einzeln
- Rede von Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP) – Plenarprotokoll 16/222
- Rede von Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) – Plenarprotokoll 16/222
- Rede von Oskar Lafontaine (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/222
- Rede von Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/222
- Rede von Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Plenarprotokoll 16/222
- Rede von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/222
- Rede von Florian Toncar (FDP) – Plenarprotokoll 16/222
- Rede von Franz Müntefering (SPD) – Plenarprotokoll 16/222
- Rede von Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/222
- Rede von Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/222
- Rede von Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) – Plenarprotokoll 16/222
- Rede von Arnold Vaatz (CDU/CSU) – Plenarprotokoll 16/222
- Rede von Christel Riemann-Hanewinckel (SPD) – Plenarprotokoll 16/222
- Rede von Rainer Brüderle (FDP) – Drucksache 16/12887
- Rede von Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) – Drucksache 16/12887
- Rede von Ute Berg (SPD) – Drucksache 16/12887
- Rede von Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/12887
- Rede von Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/12887
- Rede von Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/12887
- Rede von Dr. Hermann Otto Solms (FDP) – Drucksache 16/12887
- Rede von Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) – Drucksache 16/12887
- Rede von Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) – Drucksache 16/12887
- Rede von Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) – Drucksache 16/12887
- Rede von Dorothée Menzner (DIE LINKE) – Drucksache 16/12887
- Rede von Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/12887
- Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) – Drucksache 16/12887
- Rede von Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) – Drucksache 16/12887
- Rede von Ilse Falk (CDU/CSU) – Zweite und dritte Beratung des von den
- Rede von Ina Lenke (FDP) – Zweite und dritte Beratung des von den
- Rede von Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) – Zweite und dritte Beratung des von den
- Rede von Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zweite und dritte Beratung des von den
- Rede von Antje Blumenthal (CDU/CSU) – Zweite und dritte Beratung des von den
- Rede von Diana Golze (DIE LINKE) – Großen Anfrage der Abgeordneten
- Rede von Ingrid Fischbach (CDU/CSU) – Großen Anfrage der Abgeordneten
- Rede von Ingrid Fischbach (CDU/CSU) – Großen Anfrage der Abgeordneten
- Rede von Diana Golze (DIE LINKE) – Großen Anfrage der Abgeordneten
- Rede von Ingrid Fischbach (CDU/CSU) – Großen Anfrage der Abgeordneten
- Rede von Ina Lenke (FDP) – Großen Anfrage der Abgeordneten
- Rede von Wolfgang Spanier (SPD) – Großen Anfrage der Abgeordneten
- Rede von Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Großen Anfrage der Abgeordneten
- Rede von Michaela Noll (CDU/CSU) – Großen Anfrage der Abgeordneten
- Rede von Jörg-Otto Spiller (SPD) – Drucksachen 16/12255, 16/12599
- Rede von Frank Schäffler (FDP) – Drucksachen 16/12255, 16/12599
- Rede von Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) – Drucksachen 16/12255, 16/12599
- Rede von Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
- Rede von Monika Grütters (CDU/CSU) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
- Rede von Patrick Meinhardt (FDP) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
- Rede von Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
- Rede von Patrick Meinhardt (FDP) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
- Rede von Cornelia Hirsch (DIE LINKE) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
- Rede von Jörn Wunderlich (DIE LINKE) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
- Rede von Ute Granold (CDU/CSU) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
- Rede von Helga Lopez (SPD) – Drucksache 16/12476 –Überweisungsvorschlag
- Rede von Lothar Mark (SPD) – Drucksachen 16/9072, 16/9466
- Rede von Monika Knoche (DIE LINKE) – Drucksachen 16/9072, 16/9466
- Rede von Erich G. Fritz (CDU/CSU) – Drucksachen 16/9072, 16/9466
- Rede von Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksachen 16/9072, 16/9466
- Rede von Niels Annen (SPD) – Drucksachen 16/9072, 16/9466
- Rede von Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) – Drucksache 16/12593
- Rede von Maik Reichel (SPD) – Drucksache 16/12593
- Rede von Christian Ahrendt (FDP) – Drucksache 16/12593
- Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksache 16/12593
- Rede von Bernhard Kaster (CDU/CSU) – Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
- Rede von Ingbert Liebing (CDU/CSU) – Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
- Rede von Christoph Pries (SPD) – Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
- Rede von Kurt Bodewig (SPD) – Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
- Rede von Hans-Michael Goldmann (FDP) – Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
- Rede von Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) – Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz
- Rede von Beatrix Philipp (CDU/CSU) – Drucksache 16/12854
- Rede von Gerold Reichenbach (SPD) – Drucksache 16/12854
- Rede von Petra Pau (DIE LINKE) – Drucksache 16/12854
- Rede von Max Straubinger (CDU/CSU) – Drucksache 16/12734
- Rede von Dr. Karl Lauterbach (SPD) – Drucksache 16/12734
- Rede von Frank Spieth (DIE LINKE) – Drucksache 16/12734
- Rede von Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/12734
- Rede von Manfred Grund (CDU/CSU) – Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3.
- Rede von Eduard Lintner (CDU/CSU) – Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3.
- Rede von Dr. Bärbel Kofler (SPD) – Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3.
- Rede von Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) – Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3.
- Rede von Frank Spieth (DIE LINKE) – Drucksachen 16/11660, 16/12925
- Rede von Monika Grütters (CDU/CSU) – Drucksache 16/12230
- Rede von Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) – Drucksache 16/12230
- Rede von Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) – Drucksache 16/12230
- Rede von Clemens Binninger (CDU/CSU) – Drucksache 16/12594
- Rede von Gerold Reichenbach (SPD) – Drucksache 16/12594
- Rede von Jan Korte (DIE LINKE) – Drucksache 16/12594
- Rede von Ute Granold (CDU/CSU) – Drucksache 16/12910
- Rede von Christine Lambrecht (SPD) – Drucksache 16/12910
- Rede von Sibylle Laurischk (FDP) – Drucksache 16/12910
- Rede von Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/12910
Text
Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages
[Plenarprotokoll 16/222Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
222. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009
I n h a l t :Erweiterung und Abwicklung der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Absetzung des Tagesordnungspunktes 17 . . .
Nachträgliche Ausschussüberweisungen . . . .
Begrüßung des Vizepräsidenten der
Republik Gabun, Herrn Daniel Ona Ondo . . . . . .
Tagesordnungspunkt 15:
Vereinbarte Debatte: 60 Jahre Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland
Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP) . . . . . . . . . . . .
Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) . . . . . . . . . .
Oskar Lafontaine (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Renate Künast (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Franz Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Arnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Christel Riemann-Hanewinckel (SPD) . . . . .
Tagesordnungspunkt 16:
Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Otto
Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jens
Ackermann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP: Wachstumsprogramm
zur Überwindung der Rezession
(Drucksache 16/12887) . . . . . . . . . . . . . . . . .
24311 A
24312 C
24312 D
24323 A
24313 A
24317 B
24320 A
24323 B
24326 A
24329 A
24331 A
24333 A
24336 B
24338 A
24339 B
24341 A
24344 Bin Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Antrag der Abgeordneten Rainer Brüderle,
Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
FDP: Anti-Rezessionsprogramm auflegen
(Drucksache 16/10867) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rainer Brüderle (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Laurenz Meyer (Hamm) (CDU/CSU) . . . . . .
Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Ute Berg (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Thea Dückert (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . .
Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Reinhard Schultz (Everswinkel) (SPD) . . . . .
Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 38:
a) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Sechsten Gesetzes zur Änderung
eisenbahnrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 16/12587) . . . . . . . . . . . . . .
b) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes über die Internetversteigerung in
der Zwangsvollstreckung
(Drucksache 16/12811) . . . . . . . . . . . . . .
c) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Erleichterung elektronischer
Anmeldungen zum Vereinsregister und
anderer vereinsrechtlicher Änderungen
(Drucksache 16/12813) . . . . . . . . . . . . . .
24344 B
24344 C
24345 C
24347 B
24349 B
24351 B
24353 A
24354 D
24356 A
24358 B
24359 D
24359 D
24359 D
II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 222. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009d) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Neuregelung der
zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes
nach der Föderalismusreform
(Drucksache 16/12882) . . . . . . . . . . . . . . .
e) Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes,
des Europol-
Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zu dem Protokoll
vom 27. November 2003 zur Änderung
des Europol-Übereinkommens und zur
Änderung des Europol-Gesetzes
(Drucksache 16/12924) . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 3:
a) Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper,
Angelika Brunkhorst, Jens Ackermann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP: Energieforschung neu
ausrichten – Deutschland, Energieland der
Zukunft
(Drucksache 16/10329) . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper,
Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP:
Nachteile für den Forschungsstandort
Deutschland aufheben – Für ein
innovationsfreundliches Steuersystem
(Drucksache 16/12474) . . . . . . . . . . . . . . .
c) Antrag der Abgeordneten Gero
Storjohann, Volkmar Uwe Vogel,
Dr. Andreas Scheuer, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie
der Abgeordneten Heidi Wright, Klaas
Hübner, Sören Bartol, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Punkte-
Systematik des
Verkehrszentralregisters in Flensburg einfacher und
verständlicher gestalten
(Drucksache 16/12993) . . . . . . . . . . . . . . .
d) Antrag der Abgeordneten Michaela Noll,
Antje Blumenthal, Maria Eichhorn,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Edelgard Bulmahn, Petra Ernstberger, Iris
Gleicke, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Die Situation von
Frauenhäusern verbessern
(Drucksache 16/12992) . . . . . . . . . . . . . . .
e) Antrag der Abgeordneten Winfried
Hermann, Katrin Göring-Eckardt, Bettina
Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Erinnerungsprojekt „Zug der
Erinnerung“ unterstützen
(Drucksache 16/12991) . . . . . . . . . . . . . . .
24360 A
24360 A
24360 A
24360 B
24360 B
24360 C
24360 CTagesordnungspunkt 39:
a) Zweite und dritte Beratung des von den
Abgeordneten Volker Beck (Köln),
Marieluise Beck (Bremen), Alexander
Bonde, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes
zur Änderung der Strafprozessordnung
(Drucksachen 16/7134, 16/12534) . . . . . .
b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem
Abkommen vom 9. Juli 2008 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und den
Vereinigten Mexikanischen Staaten zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung
und der Steuerverkürzung auf dem
Gebiet der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen
(Drucksachen 16/12589, 16/12908) . . . . .
c) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem
Vertrag vom 16. September 2004 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Polen über die
Vermarkung und Instandhaltung der
gemeinsamen Grenze auf den
Festlandabschnitten sowie den Grenzgewässern und die
Einsetzung einer Ständigen Deutsch-
Polnischen Grenzkommission
(Drucksachen 16/12590, 16/12913) . . . . .
d) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Fünften Gesetzes zur Änderung
des Bundeszentralregistergesetzes
(Drucksachen 16/12427, 16/13028) . . . . .
e) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zu dem Vertrag vom
12. November 2008 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Bulgarien über die
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des
grenzüberschreitenden Missbrauchs bei
Leistungen und Beiträgen zur sozialen
Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und
von nicht angemeldeter
Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler
grenzüberschreitender Leiharbeit
(Drucksachen 16/12588, 16/13017) . . . . .
f) Zweite Beratung und Schlussabstimmung
des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem
Internationalen Übereinkommen vom
20. Dezember 2006 zum Schutz aller
Personen vor dem Verschwindenlassen
(Drucksachen 16/12592, 16/13029) . . . . .
g) Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen der CDU/CSU und der SPD
24360 D
24361 A
24361 B
24361 C
24361 D
24362 A
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 222. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009 IIIeingebrachten Entwurfs eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetzes
(Drucksachen 16/12853, 16/13022) . . . . .
h) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zu dem Antrag der
Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia
Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Mit Bioraffinerien in
Deutschland die Biomasse effizienter
nutzen und zusätzliche Ressourcen
erschließen
(Drucksachen 16/5529, 16/11220) . . . . . .
i) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ältestenrates zu dem Antrag der
Abgeordneten Winfried Hermann, Bärbel Höhn,
Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Vorbildfunktion der Politik
für Klimaschutz ernst nehmen – Für
eine nachhaltige Senkung
verkehrsbedingter CO2-Emissionen des Deutschen
Bundestages
(Drucksachen 16/9009, 16/12800) . . . . . .
j) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und
Technologie
– zu der Verordnung der
Bundesregierung: Vierundachtzigste
Verordnung zur Änderung der
Außenwirtschaftsverordnung
– zu der Verordnung der
Bundesregierung: Einhundertachtundfünfzigste
Verordnung zur Änderung der
Einfuhrliste – Anlage zum
Außenwirtschaftsgesetz –
(Drucksachen 16/12195, 16/12357 Nr. 2.1,
16/12196, 16/12357 Nr. 2.2, 16/12819) . .
k) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung zu der Unterrichtung durch
die Bundesregierung: Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Schaffung
eines europäischen Schienennetzes für
einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr
(inkl. 17324/08 ADD 1 bis 17324/08
ADD 6) (ADD 1 bis ADD 5 in
Französisch)
KOM(2008) 852 endg.; Ratsdok. 17324/08
(Drucksachen 16/11721 Nr. A.27, 16/12842)
l)–o)
Beschlussempfehlungen des
Petitionsausschusses: Sammelübersichten 561, 562,
563 und 564 zu Petitionen
(Drucksachen 16/12870, 16/12871, 16/12872,
16/12873) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
24362 B
24362 C
24362 D
24363 A
24363 B
24363 CZusatztagesordnungspunkt 4:
Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung zu dem Antrag der
Abgeordneten Thilo Hoppe, Marieluise Beck
(Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Landrechte stärken – „land
grabbing“ in Entwicklungsländern
verhindern
(Drucksachen 16/12735, 16/13023) . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 20:
Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Andreas Scheuer, Dirk Fischer
(Hamburg), Dr. Klaus W. Lippold, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der CDU/
CSU sowie der Abgeordneten Rita
Schwarzelühr-Sutter, Klaas Hübner, Sören
Bartol, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD: Mobilität
zukunftsfähig machen – Elektromobilität fördern
– zu dem Antrag der Abgeordneten Michael
Kauch, Horst Meierhofer, Horst Friedrich
(Bayreuth), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: Elektromobilität –
Für einen bezahlbaren und
klimaverträglichen Individualverkehr
– zu dem Antrag der Abgeordneten Michael
Kauch, Horst Meierhofer, Horst Friedrich
(Bayreuth), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der FDP: Elektromobilität
durch Änderung von immissionsschutz-
und verkehrsrechtlichen Regelungen
fördern
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Winfried Hermann, Hans-Josef Fell,
Dr. Anton Hofreiter, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Umfassende Förderstrategie
für Elektromobilität mit grünem Strom
entwickeln
(Drucksachen 16/12693, 16/10877, 16/12097,
16/11915, 16/12977) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich Kasparick, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP) . . . . . . . . .
Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . .
Volkmar Uwe Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . . .
24363 D
24364 A
24364 C
24365 C
24366 D
24368 D
24369 A
24370 A
24371 A
IV Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 222. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009Tagesordnungspunkt 22:
a) – Zweite und dritte Beratung des von
den Fraktionen der CDU/CSU und der
SPD eingebrachten Entwurfs eines
Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Conterganstiftungsgesetzes
(Drucksachen 16/12413, 16/13025) . .
– Bericht des Haushaltsausschusses
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
(Drucksache 16/13026) . . . . . . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend zu dem Antrag der
Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst,
Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE: Soforthilfe
zur Teilhabe-Ermöglichung für
Conterganbetroffene
(Drucksachen 16/11639, 16/13025) . . . . .
Ilse Falk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . .
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Antje Blumenthal (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 19:
a) Große Anfrage der Abgeordneten Diana
Golze, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Ursachen und Folgen von
Armut bei Kindern und Jugendlichen
(Drucksachen 16/7582, 16/9810) . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Miriam Gruß, Sibylle Laurischk, Ina
Lenke, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP: Existenz von
Kindern sichern – Familien stärken
– zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin
Deligöz, Markus Kurth, Brigitte
Pothmer, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Kein Kind zurücklassen –
Programm gegen Kinderarmut auf
den Weg bringen
– zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin
Deligöz, Irmingard Schewe-Gerigk,
Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Bessere Unterstützung
für Alleinerziehende
24372 C
24372 C
24372 D
24373 A
24374 B
24375 B
24377 A
24378 A
24379 A
24380 C(Drucksachen 16/9433, 16/9028, 16/10257,
16/12201) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Ina Lenke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wolfgang Spanier (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 24:
a) Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung des
Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze
(Drucksachen 16/12255, 16/12599, 16/13024,
16/13038) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Finanzausschusses zu dem Antrag der
Abgeordneten Frank Schäffler, Hans-Michael
Goldmann, Dr. Hermann Otto Solms,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
FDP: Reform der
Anlegerentschädigung in Deutschland
(Drucksachen 16/11458, 16/13024, 16/13038)
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Beschlussempfehlung und Bericht des
Finanzausschusses zu dem Antrag der
Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll,
Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Sozialisierung der
Verluste verhindern – Sicherungsfonds für
privaten Finanzsektor schaffen
(Drucksachen 16/8888, 16/10610) . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 6:
Beschlussempfehlung und Bericht des
Finanzausschusses zu dem Antrag der
Abgeordneten Karin Binder, Ulrich Maurer,
Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE:
Verbesserung des Verbraucherschutzes beim
Erwerb von Kapitalanlagen
(Drucksachen 16/11185, 16/12354) . . . . . . . .
Jörg-Otto Spiller (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . .
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
24380 C
24381 A
24382 A
24383 B
24383 C
24383 D
24384 D
24386 D
24387 D
24389 A
24389 B
24389 B
24389 C
24389 C
24390 C
24391 B
24393 A
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 222. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009 VTagesordnungspunkt 21:
Antrag der Abgeordneten Kai Gehring,
Krista Sager, Priska Hinz (Herborn),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Problem der
ungenutzten Studienplätze in
zulassungsbeschränkten Studiengängen umgehend
lösen – Staatsvertrag jetzt vereinbaren
(Drucksache 16/12476) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Krista Sager (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Monika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Krista Sager (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . .
Cornelia Hirsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 18:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des
Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
(Drucksachen 16/10798, 16/13027) . . . . . . . .
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Helga Lopez (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 23:
Antrag der Abgeordneten Patrick Döring,
Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael
Goldmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP: Arbeitsplätze im
Transportgewerbe sichern – Mauterhöhung bis
Ende 2009 aussetzen
(Drucksache 16/12731) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 26:
Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Abgeordneten Eduard Lintner, Eckart von
Klaeden, Klaus Brähmig, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie
der Abgeordneten Lothar Mark, Gert
Weisskirchen (Wiesloch), Niels Annen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD: Eine starke Partnerschaft – Europa
und Lateinamerika/Karibik
(Drucksachen 16/9072, 16/9466) . . . . . . . . . .
Lothar Mark (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
24394 B
24394 C
24395 C
24397 A
24398 A
24398 C
24400 A
24400 D
24401 A
24402 D
24403 A
24405 A
24406 A
24407 B
24407 C
24407 DMonika Knoche (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Ute Koczy (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Niels Annen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 25:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Kultur und Medien
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Christoph Waitz, Dr. Karl Addicks,
weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP: Klare
Rahmenbedingungen für den dualen Rundfunk im
multimedialen Zeitalter
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Dr. Lothar Bisky, Dr. Petra Sitte,
Cornelia Hirsch, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk im
Digitalzeitalter
– zu dem Antrag der Abgeordneten
Grietje Bettin, Volker Beck (Köln),
Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Besondere Rolle des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks
nach EU-Kompromiss sicherstellen
(Drucksachen 16/5959, 16/6773, 16/5424,
16/7343) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Kultur und Medien zu
dem Antrag der Abgeordneten Elke
Reinke, Dr. Lothar Bisky, Klaus Ernst,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE: Neuregelung der GEZ-
Befreiungstatbestände – Neuverhandlung
des Rundfunkgebührenstaatsvertrages
(Drucksachen 16/5140, 16/7345) . . . . . . .
c) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Kultur und Medien
– zu der Unterrichtung durch den
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien: Medien- und
Kommunikationsbericht der
Bundesregierung 2008
– zu dem Entschließungsantrag der
Abgeordneten Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Christoph Waitz, Gudrun
Kopp, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP zu der Unterrichtung
durch den Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien:
Medien- und Kommunikationsbericht
der Bundesregierung 2008
(Drucksachen 16/11570, 16/12135, 16/12909)
24408 C
24409 C
24410 D
24411 D
24412 C
24412 D
24413 A
VI Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 222. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009Tagesordnungspunkt 28:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Achten Gesetzes zur Änderung des
Bundesvertriebenengesetzes
(Drucksachen 16/12593, 16/13015) . . . . . . . .
Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . .
Maik Reichel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 27:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zu dem Antrag der
Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg),
Volker Beck (Köln), Cornelia Behm,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die
Bedrohung der Meeresumwelt durch
Unterwasserlärm stoppen
(Drucksachen 16/5117, 16/7168) . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zu dem Antrag der
Abgeordneten Rainder Steenblock,
Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia
Behm, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Einführung eines Europäischen Tags
der Meere
(Drucksachen 16/8213, 16/12654) . . . . . .
Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Christoph Pries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kurt Bodewig (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . .
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . .
Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 30:
Zweite und dritte Beratung des von den
Fraktionen der CDU/CSU und der SPD
eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes
zur Änderung des Gesetzes zur Regelung
der Rechtsverhältnisse der Helfer der
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
(Drucksachen 16/12854, 16/13016) . . . . . . . .
Beatrix Philipp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . .
24413 D
24414 A
24415 B
24416 B
24417 A
24417 D
24418 B
24418 C
24418 C
24419 B
24420 A
24420 C
24421 C
24422 B
24423 A
24424 B
24424 B
24425 C
24427 APetra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 29:
Antrag der Abgeordneten Frank Spieth,
Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
Krankenversicherung für Selbständige
bezahlbar gestalten
(Drucksache 16/12734) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Daniel Bahr (Münster) (FDP) . . . . . . . . . . . .
Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marion Caspers-Merk, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 32:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und der
SPD: Sicherheit, Stabilität und
Demokratie im Südkaukasus fördern
(Drucksachen 16/12102, 16/12726) . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Abgeordneten Rainder Steenblock,
Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck
(Köln), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Demokratie und Sicherheit im
Südkaukasus stärken
(Drucksachen 16/12110, 16/12727) . . . . .
Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Eduard Lintner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Link (Heilbronn) (FDP) . . . . . . . . . .
Dr. Hakki Keskin (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 31:
Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der
Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst,
Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE:
Krankenhausinfektionen vermeiden – Multiresistente
Problemkeime wirksam bekämpfen
(Drucksachen 16/11660, 16/12925) . . . . . . . .
Frank Spieth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
24427 D
24428 A
24428 C
24428 D
24429 D
24431 C
24432 A
24432 D
24433 B
24433 D
24433 D
24434 A
24435 A
24435 D
24437 A
24438 D
24439 A
24440 A
24440 B
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 222. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009 VIITagesordnungspunkt 33:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur
Errichtung einer „Stiftung Denkmal für
die ermordeten Juden Europas“
(Drucksachen 16/12230, 16/12976) . . . . . . . .
Monika Grütters (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . .
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . .
Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 34:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Errichtung eines
Sondervermögens „Vorsorge für Schlusszahlungen
für inflationsindexierte
Bundeswertpapiere“
(Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz – SchlussFinG)
(Drucksachen 16/12233, 16/12905) . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 35:
Zweite und dritte Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Ersten Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über die Errichtung einer
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden
und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz)
(Drucksachen 16/12594, 16/12914) . . . . . . . .
Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . .
Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 36:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei
Schuldverschreibungen aus
Gesamtemissionen und zur verbesserten
Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus
Falschberatung
(Drucksache 16/12814) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 37:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Sibylle Laurischk, Irmingard Schewe-Gerigk,
Dr. Konrad Schily und weiteren Abgeordne-
24441 B
24441 C
24443 A
24443 D
24444 C
24444 D
24445 D
24446 A
24446 B
24447 A
24448 C
24449 B
24449 D
24450 Cten eingebrachten Entwurfs eines …
Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Strafbarkeit der Genitalverstümmelung
(Drucksache 16/12910) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . .
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede
zum Entwurf eines Gesetzes zur
Abschaffung des Progressionsvorbehalts für
Kurzarbeitergeld (221. Sitzung,
Tagesordnungspunkt 9)
Christine Scheel (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze
– Beschlussempfehlung und Bericht: Reform
der Anlegerentschädigung in Deutschland
– Beschlussempfehlung und Bericht:
Sozialisierung der Verluste verhindern –
Sicherungsfonds für privaten Finanzsektor
schaffen
– Beschlussempfehlung und Bericht:
Verbesserung des Verbraucherschutzes beim
Erwerb von Kapitalanlagen
(Tagesordnungspunkt 24 a und b,
Zusatztagesordnungspunkte 5 und 6)
Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung
des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
des Zugewinnausgleichs- und
Vormundschaftsrechts (Tagesordnungspunkt 18)
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
24450 D
24450 D
24452 B
24453 A
24454 A
24454 D
24455 D
24455 B/D
24457 A
24457 D
24458 C
24459 B
VIII Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 222. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009Anlage 5
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Antrags: Arbeitsplätze im
Transportgewerbe sichern – Mauterhöhung bis Ende
2009 aussetzen (Tagesordnungspunkt 23)
Wilhelm Josef Sebastian (CDU/CSU) . . . . . .
Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jan Mücke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Lutz Heilmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 6
Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung
der Beschlussempfehlung und des Berichts:
Eine starke Partnerschaft – Europa und
Lateinamerika/Karibik (Tagesordnungspunkt 26)
Marina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 7
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung:
Beschlussempfehlung und Bericht:
– Antrag: Klare Rahmenbedingungen für
den dualen Rundfunk im multimedialen
Zeitalter
– Antrag: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
im Digitalzeitalter
– Antrag: Besondere Rolle des
öffentlichrechtlichen Rundfunks nach EU-
Kompromiss sicherstellen
Beschlussempfehlung und Bericht:
– Antrag: Neuregelung der GEZ-
Befreiungstatbestände – Neuverhandlung des
Rundfunkgebührenstaatsvertrages
Beschlussempfehlung und Bericht:
– Unterrichtung: Medien- und
Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008
– Entschließungsantrag: Medien- und
Kommunikationsbericht der Bundesregierung
2008
(Tagesordnungspunkt 25 a bis c)
Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Monika Griefahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) . . . . .
Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Grietje Staffelt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
24460 D
24462 A
24464 A
24464 C
24465 B
24465 D
24467 A
24468 D
24469 D
24471 D
24473 A
24473 DAnlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
der Beschlussempfehlung und des Berichts:
Krankenhausinfektionen vermeiden –
Multiresistente Problemkeime wirksam
bekämpfen (Tagesordnungspunkt 31)
Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU) . . . . . . . .
Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Konrad Schily (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rolf Schwanitz, Parl. Staatssekretär
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 9
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung
eines Sondervermögens „Vorsorge für
Schlusszahlungen für inflationsindexierte
Bundeswertpapiere“
(Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz – SchlussFinG)
(Tagesordnungspunkt 34)
Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) . . . . . .
Bernhard Brinkmann (Hildesheim)
(SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
des Entwurfs eines Gesetzes zur
Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei
Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur
verbesserten Durchsetzbarkeit von
Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
(Tagesordnungspunkt 36)
Marco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Klaus Uwe Benneter (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . .
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 11
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
24475 B
24476 C
24477 B
24477 C
24478 B
24478 D
24480 B
24480 D
24482 B
24482 C
24483 A
24484 A
24485 A
24486 A
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222. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009
Beginn: 9.01 UhrPräsident Dr. Norbert Lammert:
Die Sitzung ist eröffnet.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Es gibt für die heutige Plenarsitzung eine
interfraktionelle Vereinbarung, die verbundene Tagesordnung um
die in der Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu
erweitern:
ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Kompetenzstreit der Bundesregierung bei der
Sicherung des Schiffsverkehrs vor Somalia
(siehe 221. Sitzung)
ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Rainer
Brüderle, Christian Ahrendt, Daniel Bahr
(Münster), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
FDP
Anti-Rezessionsprogramm auflegen
– Drucksache 16/10867 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f)
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Gesundheit
ZP 3 Weitere Überweisungen im vereinfachten
Verfahren
(Ergänzung zu TOP 38)
a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Cornelia
Pieper, Angelika Brunkhorst, Jens Ackermann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Energieforschung neu ausrichten –
Deutschland, Energieland der Zukunft
– Drucksache 16/10329 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f)
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzungb) Beratung des Antrags der Abgeordneten Cornelia
Pieper, Uwe Barth, Patrick Meinhardt, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Nachteile für den Forschungsstandort
Deutschland aufheben – Für ein
innovationsfreundliches Steuersystem
– Drucksache 16/12474 –
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Haushaltsausschuss
c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gero
Storjohann, Volkmar Uwe Vogel, Dr. Andreas
Scheuer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Heidi Wright, Klaas
Hübner, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD
Punkte-Systematik des
Verkehrszentralregisters in Flensburg einfacher und verständlicher
gestalten
– Drucksache 16/12993 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
d) Beratung des Antrags der Abgeordneten
Michaela Noll, Antje Blumenthal, Maria
Eichhorn, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Edelgard Bulmahn,
Petra Ernstberger, Iris Gleicke, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Die Situation von Frauenhäusern verbessern
– Drucksache 16/12992 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f)
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Arbeit und Soziales Redetext
Präsident Dr. Norbert Lammerte) Beratung des Antrags der Abgeordneten Winfried
Hermann, Katrin Göring-Eckardt, Bettina
Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Erinnerungsprojekt „Zug der Erinnerung“
unterstützen
– Drucksache 16/12991 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f)
Innenausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für Tourismus
Ausschuss für Kultur und Medien
ZP 4 Weitere abschließende Beratungen ohne
Aussprache
(Ergänzung zu TOP 39)
Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Thilo Hoppe,
Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN
Landrechte stärken – „land grabbing“ in
Entwicklungsländern verhindern
– Drucksachen 16/12735, 16/13023 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Wolf Bauer
Dr. Sascha Raabe
Dr. Karl Addicks
Dr. Norman Paech
Thilo Hoppe
ZP 5 Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Dr. Herbert Schui,
Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE
Sozialisierung der Verluste verhindern –
Sicherungsfonds für privaten Finanzsektor
schaffen
– Drucksachen 16/8888, 16/10610 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Hans-Ulrich Krüger
Dr. Axel Troost
ZP 6 Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu
dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder,
Ulrich Maurer, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE
Verbesserung des Verbraucherschutzes beim
Erwerb von Kapitalanlagen
– Drucksachen 16/11185, 16/12354 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Ortwin Runde
Dr. Barbara Höll Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll,
soweit erforderlich, abgewichen werden.
Der Tagesordnung 17 wird abgesetzt.
Nach den Ohne-Debatte-Punkten sollen jetzt die
Tagesordnungspunkte 20 und 22 aufgerufen werden. Der
Tagesordnungspunkt 24 wird nach dem
Tagesordnungspunkt 19 aufgerufen und der Tagesordnungspunkt 18
nach dem Tagesordnungspunkt 21. Außerdem rücken
die Tagesordnungspunkte 26, 28, 30 und 32 jeweils um
einen Platz vor.
Schließlich mache ich auf zwei nachträgliche
Ausschussüberweisungen im Anhang zur Zusatzpunktliste
aufmerksam:
Der in der 205. Sitzung des Deutschen Bundestages
überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll
zusätzlich dem Ausschuss für Arbeit und Soziales (11.
Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden.
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der
Haftung von ehrenamtlich tätigen
Vereinsvorständen
– Drucksache 16/10120 –
überwiesen:
Rechtsausschuss (f)
Innenausschuss
Sportausschuss
Finanzausschuss
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Kultur und Medien
Der in der 217. Sitzung des Deutschen Bundestages
überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll
zusätzlich dem Haushaltsausschuss (8. Ausschuss) zur
Mitberatung und gemäß § 96 GO überwiesen werden.
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur
Änderung des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
– Drucksache 16/12596 –
überwiesen:
Ausschuss für Arbeit und Soziales (f)
Rechtsausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO
Sind Sie damit einverstanden? – Das ist offensichtlich
der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:
Vereinbarte Debatte
60 Jahre Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache drei Stunden vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist auch das so vereinbart.
Präsident Dr. Norbert LammertIch eröffne die Aussprache und erteile das Wort
zunächst dem Kollegen Volker Kauder für die CDU/CSU-
Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Volker Kauder (CDU/CSU):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Ein neues geschichtliches Standardwerk
beschreibt in diesen Tagen 60 Jahre Bundesrepublik
Deutschland als eine geglückte Demokratie. Wer hätte
nach unserer Geschichte, nach der Schoah, nach der
furchtbaren, verbrecherischen Diktatur des Dritten
Reiches, nach dem von Deutschland verursachten Zweiten
Weltkrieg, der ganz Europa in Schutt und Asche gelegt
hat – mit Millionen Toten –, jemals daran gedacht, dass
wir wieder geachtetes Mitglied der Völkergemeinschaft
und des europäischen Integrationsprozesses werden
würden?
Und die Deutschen selbst? Nach Jahrzehnten von
Selbstzweifeln – sagt uns die Meinungsforschung –
blicken sie zufrieden auf die vergangenen 60 Jahre. Ja, sie
sind stolz auf das Erreichte. Sie nehmen für sich zu
Recht in Anspruch, dass sie, die Bürgerinnen und
Bürger, den entscheidenden Anteil daran hatten. Und sie
formulieren völlig unverkrampft: Wir Deutsche sind stolz
auf unser Vaterland.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie
bei Abgeordneten der SPD)
Aber ein abschließendes Urteil über eine glückliche
Entwicklung der vergangenen 60 Jahre, der ersten
60 Jahre der Bundesrepublik Deutschland, war erst
möglich mit der deutschen Einheit. Mit der deutschen
Einheit wurde die Teilung unseres Vaterlandes überwunden,
und der Prozess der europäischen Einigung machte
einen gewaltigen Schritt voran. Für uns waren Einheit in
Freiheit und gemeinsames Europa immer zwei Seiten ein
und derselben Medaille. Dass dies heute erreicht ist,
macht uns froh und glücklich.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der
FDP)
Einen beachtlichen Anteil an dieser erfolgreichen
Entwicklung der ersten 60 Jahre hatte unser
Grundgesetz. Die 65 Männer und Frauen des Parlamentarischen
Rates unter Führung von Konrad Adenauer, 32 davon
aus der Union, hatten alle ihre eigene persönliche
Erfahrung aus der Weimarer Republik und mit der Diktatur
des Dritten Reiches. Sie haben etwas erlebt, was wir
uns gar nicht vorstellen können: Sie haben erlebt, wie
sich in dieser Diktatur Menschen über Menschen
erhoben haben. Sie haben erlebt, wie in dieser Diktatur
menschliches Leben zu unwertem Leben verurteilt und
ermordet wurde. Ja, zusammenfassend kann man sagen:
Sie haben erlebt, wie in dieser Diktatur die
Menschenwürde mit Füßen getreten wurde.
Deshalb war es aus dieser Erfahrung heraus nur
konsequent, dass vom Parlamentarischen Rat als
Eingangsstatement, als Leitsatz für die neue Verfassung geschrie-ben wurde: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Das war die Erfahrung aus dieser furchtbaren Zeit.
Aber zur gleichen Zeit war im Parlamentarischen Rat
ebenso präsent, dass die Verfassung die Menschenwürde
nicht schafft, nicht neu erfindet, sondern dass die
Menschenwürde vor der Verfassung, vor jedem
menschlichen Recht steht. Deshalb wurde in der Präambel des
Grundgesetzes folgerichtig formuliert, in
Verantwortung vor Gott werde das Folgende als Verfassung
niedergelegt.
Zur gleichen Zeit kam eine weitere Erfahrung hinzu,
die wir uns auch in unserer politischen Arbeit immer
wieder vor Augen führen sollten – bei allem, was nun
geregelt und gemacht wird –, nämlich die Erfahrung
– wie Dietrich Bonhoeffer einmal schön formuliert hat –,
hier auf dieser Welt würden nur die vorletzten, nicht die
letzten Dinge geregelt. Aus dieser Erkenntnis heraus
konnte auch die Kraft zur Beschränkung formuliert
werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben
diesem zentralen Wert, neben dieser zentralen Aussage zur
Menschenwürde, sind die ersten 19 bzw. 20 Artikel des
Grundgesetzes jedoch von einem weiteren zentralen
Wert geprägt, der ebenfalls aus der Erfahrung unserer
Geschichte begründet ist, dem der Freiheit. In
wesentlichen Artikeln des Grundgesetzes wurde die Freiheit des
Einzelnen formuliert – die Religionsfreiheit, die
Versammlungsfreiheit, die Koalitionsfreiheit –, und
resultierend aus Menschenwürde und Freiheit wurde dann in
Art. 2 der Schutz des Lebens formuliert. Dies alles ergibt
ein Wertesystem, das von einem Menschenbild des
mündigen und selbstständigen Bürgers ausgeht.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der
FDP sowie der Abg. Dr. Uschi Eid [BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN])
Menschenwürde und Schutz des Lebens gehören
untrennbar zusammen. Deswegen bin ich froh, dass wir
gestern hier im Deutschen Bundestag eine
bemerkenswerte Entscheidung zum Schutz des Lebens bei den
Spätabtreibungen getroffen haben.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD und der FDP)
Die Freiheit des Einzelnen ist immer begrenzt – dies
geht klar aus dem System des Grundgesetzes hervor; so
steht es nämlich in einigen Artikeln – durch die Freiheit
des anderen, durch die Würde des anderen. Insofern zielt
der Freiheitsbegriff des Grundgesetzes auf verantwortete
Freiheit. Er verlangt immer wieder aufs Neue, die
Freiheit zu verteidigen sowie sich zu wehren und da zu
widersprechen, wo Freiheit in Gefahr ist. Aber es ist gerade
nicht durch den Freiheitsbegriff des Grundgesetzes
gedeckt, Polizisten mit Steinen zu bewerfen und Autos
anzuzünden. Das entspricht nicht dem Begriff
verantwortungsbewusster Freiheit, wie er im Grundgesetz
formuliert ist.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie
bei Abgeordneten der SPD)
Volker KauderDie Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren
sich aber auch der Gefährdungen der Verfassung
bewusst. Auch die Weimarer Republik hat Bürgerrechte,
hat Freiheiten formuliert, aber es konnte durch die
Verfassung und den Verfassungsvollzug nicht verhindert
werden, dass diese Freiheit von den Feinden der
Verfassung und von den Feinden der Freiheit missbraucht
wurde. Deshalb wurde im Grundgesetz ein ausgefeiltes,
wesentlich robusteres System gegenseitiger Kontrollen
und Machtbegrenzungen formuliert.
Entscheidend aber ist die Bestimmung im
Grundgesetz, dass Parteien zwar an der Willensbildung in unserer
Demokratie mitwirken, dass aber Parteien verboten
werden können, wenn sie unsere demokratische
Rechtsordnung verbiegen oder abschaffen wollen. All das wird
unter dem Begriff der wehrhaften Demokratie
zusammengefasst. Unsere Demokratie ist nicht wehrlos
gegen ihre Feinde, sondern ist eine wehrhafte
Demokratie. Ich sage deshalb auch ganz klar: Für mich ist die
NPD eine verfassungswidrige Partei, die unser System
überwinden bzw. abschaffen will.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP
und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Aber
(Zurufe von der LINKEN: Aber?)
die oberste Tugend ist die Klugheit. Das
Bundesverfassungsgericht hat uns klar vorgeschrieben, wann und
unter welchen Voraussetzungen ein Verbotsantrag zum
Erfolg führen kann. Ich kann nur sagen: Ich fordere die
Landesregierungen und die Bundesregierung auf,
intensiv zu prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann sind wir
sofort dafür, einen Verbotsantrag zu stellen und zum Erfolg
zu führen. Aber ein zweites Mal einen Verbotsantrag zu
stellen und wiederum keinen Erfolg zu haben, würde die
wehrhafte Demokratie nicht stärken. Die
Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um zum Erfolg zu kommen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der FDP)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe
davon gesprochen, dass die Verfassung das robuste
System einer repräsentativen Demokratie geschaffen hat,
um Macht zu kontrollieren und Macht auszubalancieren.
Ein Beweis dafür ist auch die Schaffung des
Bundesverfassungsgerichts. Nicht die Legislative, nicht die
Exekutive entscheiden abschließend über das, was
verfassungsgemäß ist oder nicht, sondern das
Bundesverfassungsgericht. Die hohe Akzeptanz der Verfassung
hängt auch damit zusammen, dass unser Grundgesetz
Bürgerrechte und Abwehrrechte gegenüber dem Staat,
aber auch Teilhaberechte gegenüber dem Staat als
direkte Rechtsansprüche formuliert hat, die letztlich vor
dem Bundesverfassungsgericht einklagbar sind.
Die hohe Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichts
mit seinen Entscheidungen in den letzten 60 Jahren
beruht ganz maßgeblich auf seiner beispielhaften
Rechtsprechung zu unseren Grundrechten,(Beifall der Abg. Dr. Herta Däubler-Gmelin
[SPD])
einer konkreten Ausformulierung des Rechtsanspruchs
des Bürgers gegenüber Eingriffsmöglichkeiten des
Staates. Ich wünsche mir, dass diese hohe Akzeptanz des
Bundesverfassungsgerichts, die es sich durch seine
Rechtsprechung erworben hat, auch in Zukunft erhalten
bleibt. Sie bleibt aber nur durch die Rechtsprechung und
weniger durch viele Interviews und Einmischung in
tagesaktuelle Politik erhalten.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD – Dr. Peter Ramsauer [CDU/
CSU]: Etwas genauer bitte!)
Das Grundgesetz appelliert mit seinen Grundrechten
und vor allem mit seinen Freiheitsrechten aber auch an
den Gesetzgeber, die Freiheit des Einzelnen zu achten
und zu schützen. Deshalb müssen wir uns, die wir
Gesetze machen, immer dessen bewusst sein, dass eine
Abwägung zwischen staatlicher Regulierung, staatlicher
Gängelung und Bewahrung der Freiheitsrechte
erforderlich ist. Nirgendwo wird dieses Problem so eklatant und
deutlich wie bei einer zentralen Aufgabe des
demokratischen Rechtsstaats, nämlich Sicherheit für seine
Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist als Sozialstaat,
als Rechtsstaat ausgestaltet. Die sozialen Rechte sind
von elementarer, existenzieller Bedeutung. Aber diese
ganzen Rechte sind dann nicht lebbar, wenn der Staat
nicht die Sicherheit für seine Bürgerinnen und Bürger
gewährleistet. Da bringen neue Herausforderungen neue
Fragen. Nicht umsonst machen wir es uns hier im
Deutschen Bundestag so schwer, darüber zu entscheiden, wo
der Staat intensiv hinschauen und hinhören muss, um
Unheil und Terrorismus abzuwenden, und wo er
freiheitliche Bürgerrechte nicht verletzen darf. Dies ist nicht
pauschal in einer einzigen Sentenz zu klären, sondern
jedes Mal, in jedem Einzelfall muss im Lichte dieser
Abwägung darum gerungen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Freiheit zu
sichern, geschieht nicht mehr ausschließlich in unserem
Land, in Deutschland. Die Freiheit ist von Außen
gefährdet, nicht mehr im Sinne des Kalten Krieges, als wir in
erster Linie Landesverteidigung ausgeübt haben,
sondern, wie der damalige Verteidigungsminister Peter
Struck gesagt hat, auch am Hindukusch. Deshalb ist im
Grundgesetz folgerichtig – unter Annahme dieser neuen
Herausforderung – formuliert, unter welchen
Bedingungen die Bundeswehr eingesetzt werden kann, um
Freiheit für unser Land und die Menschen dieses Landes zu
erreichen. Auch da ist wieder deutlich geworden, dass
der Verfassungsgeber der Neuzeit ganz konsequent das
fortgeschrieben hat, was bei den Gründungsvätern und
Gründungsmüttern angelegt war, nämlich den Vorbehalt
des Parlaments. Wir haben im Grundgesetz einen
starken Parlamentarismus angelegt, stärker als in vielen
anderen Ländern Europas. Das mag bei der Umsetzung
manchmal etwas hinderlich und beschwerlich sein. Aber
es zeigt eine ausbalancierte Kontrolle und Begrenzung
von Macht. Darüber hinaus macht es deutlich, was das
Grundgesetz in dieser repräsentativen Demokratie ver-
Volker Kauderlangt, nämlich ein hohes Maß an Transparenz. Was hier
im Deutschen Bundestag beraten, diskutiert und
entschieden wird, ist aufgrund der Medien, die über unsere
Arbeit berichten, transparent.
Das Grundgesetz hat aber auch deshalb eine so
erfolgreiche Geschichte, weil es puristisch ist. Wer das
Grundgesetz liest, ist elektrisiert von den wie in Stein
gemeißelten Sätzen: „Männer und Frauen sind
gleichberechtigt.“ „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
„Die ungestörte Religionsausübung wird
gewährleistet.“ – Diese klare Sprache ist für jeden nachvollziehbar
und verständlich.
Nur in sehr wenigen Fällen hat das Grundgesetz
unbestimmte Zielaufträge formuliert. Das Grundgesetz hat
sich ganz bewusst aus tagesaktuellen Zielbestimmungen
herausgehalten. In der Verfassungsgeschichte wurde
häufig die Frage gestellt: Was hätte es in der Zeit des
schwierigen Wiederaufbaus, der Trümmerfrauen in West
und Ost, bedeutet, wenn wir Staatsziele über das hinaus,
was 1949 im Grundgesetz festgeschrieben wurde,
beschlossen hätten? Indem das Grundgesetz dies nicht
getan hat, hat es einen Beitrag geleistet zu dem, was der
Verfassungsrechtler Konrad Hesse einmal formuliert hat:
In einer Demokratie, die sich auch durch Meinungsstreit
auszeichnet und in der der Wettbewerb um die besseren
Ideen zum Parlamentarismus gehört, muss eine
Verfassung, muss ein Grundgesetz Voraussetzungen für Einheit
schaffen. Dies hat das Grundgesetz mit seinen
puristischen Formulierungen getan. Deswegen sind wir sicher
gut beraten, wenn wir diesen Purismus im Grundgesetz
auch für die Zukunft bewahren.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie
bei Abgeordneten der SPD und des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das Grundgesetz hat, ganz im Kontext der
parlamentarischen Demokratie, einen offenen politischen Prozess,
einen Wettbewerb um die besseren Ideen ermöglicht,
den es mit seinen Wertentscheidungen aber prägt.
Ein Beispiel, das gerade in der aktuellen Diskussion
von großer Bedeutung ist: Das Grundgesetz formuliert
keine Wirtschaftsverfassung, keine Wirtschaftsordnung.
Es gibt aber hierzu einige wesentliche, existenzielle
Aussagen in diesem Grundgesetz. Da ist zum einen die
Aussage des Grundgesetzes, dass die Bundesrepublik
ein sozialer Staat ist. Daraus entsteht die Verpflichtung,
für sozialen Ausgleich in unserer Gesellschaft zu sorgen
und für diejenigen da zu sein, die es schwerer haben und,
zumindest zeitweise, ihr Leben nicht aus eigener Kraft
gestalten können. Zu den existenziellen Aussagen
gehören zum anderen aber auch jene zu Erbrecht, Eigentum
und Berufsfreiheit. Aus diesen Eckpfeilern ergibt sich
für uns heute fast folgerichtig das Modell der sozialen
Marktwirtschaft, das in dieser Verfassung zwar nicht
festgeschrieben, aber doch angelegt ist.
Es gab damals einen heftigen Streit um die soziale
Marktwirtschaft, und es waren nicht nur
Sozialdemokraten, die an mehr staatliche Ordnung dachten.
(Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: Gott sei
Dank!)– Ich hoffe, Sie sind auch heute nicht die Einzigen. –
Vielmehr wurde auch in unserer Union um eine Antwort
auf die Frage gerungen, ob die freiheitlich-soziale
Marktwirtschaft das richtige Modell ist oder nicht. Aber
mit Ludwig Erhard hatte die Union einen Vertreter, der
auf den richtigen Kurs geführt hat.
Bei allen aktuellen Problemen ist eines deutlich: Die
soziale Marktwirtschaft hat unserem Land zu Wohlstand
verholfen, und sie wird uns auch wieder aus dieser Krise
herausführen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie
bei Abgeordneten der SPD)
Im Grundgesetz wurde eine dritte elementare
Festlegung getroffen. Es wurde in einer Zeit erarbeitet, als
Deutschland geteilt war und von der Einheit noch
meilenweit entfernt schien. Dieses Grundgesetz hat sich an
alle Deutschen gerichtet, und es hat vor allem die
deutsche Politik mit dem Auftrag versehen, die
Wiedervereinigung immer als Ziel zu haben.
Wir haben das Ziel der Wiedervereinigung nie
aufgegeben. Wir haben immer daran festgehalten, dass es nur
eine deutsche Staatsbürgerschaft gibt – nicht eine
westdeutsche und eine ostdeutsche. Dies war unsere
Umsetzung des Wiedervereinigungsgebots. Weil wir an
der einen deutschen Staatsbürgerschaft festgehalten
haben – dies haben alle Kanzler der Union getan –,
konnten die Menschen aus der Botschaft in Prag und aus
Ungarn als Deutsche ohne Probleme nach Deutschland
einreisen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie
bei Abgeordneten der SPD)
Wir wurden von manchen als Gestrige bezeichnet,
weil wir aufgrund unserer Überzeugung mit
Hartnäckigkeit an der einen deutschen Staatsbürgerschaft
festgehalten haben. Aber Wiedervereinigungsgebot und das
Festhalten an der deutschen Staatsbürgerschaft hätten nicht
zum Ziel geführt, wenn nicht die Menschen in
Ostdeutschland selber diese Entwicklung erfolgreich
herbeigeführt hätten.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der
FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Oskar
Lafontaine [DIE LINKE])
Das Grundgesetz mit seinen klaren Aussagen und wir
mit unserer Position mögen die Menschen in
Ostdeutschland ermutigt haben. Aber der Mut, auf die
Straße zu gehen und ein persönliches Risiko einzugehen
– 1989 zum zweiten Mal nach dem 17. Juni 1953 –,
nötigt mir unglaublichen Respekt und Dankbarkeit ab.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der
FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Ich komme noch einmal auf meine Eingangssätze
zurück. Ausschließlich wegen des Ereignisses, das sich in
diesem Jahr zum neunzehnten Mal jährt, können wir von
60 Jahren geglückter Demokratie und glücklicher
geschichtlicher Entwicklung in unserem Land sprechen.
Gerade deshalb haben die Menschen in den neuen Bun-
Volker Kauderdesländern auf dem Gebiet der ehemaligen DDR einen
so unschätzbar großen Anteil an unserer gemeinsamen
Erfolgsgeschichte.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der
FDP)
Ich höre heute wie damals die Rufe auf der Straße:
„Wir sind das Volk!“ Mit diesem Ruf „Wir sind das
Volk!“ haben die Menschen in der ehemaligen DDR das
ausformuliert und gesagt, was in unserer Verfassung
steht, nämlich dass alle Gewalt vom Volke ausgeht.
Sehr bald – das muss man sich heute immer wieder vor
Augen führen, wenn man über bestimmte
Entwicklungen spricht – wurde aus dem Ruf „Wir sind das Volk!“
der Ruf „Wir sind ein Volk!“. Mancher wollte das
damals nicht hören. Mancher wollte die deutsche Einheit
so nicht verwirklicht sehen. Mancher von denen, die hier
sitzen, hatte keine Emotionen und kein Herz für das, was
die Menschen damals in ihren Rufen ausgedrückt haben.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie
bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg.
Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])
Diejenigen, die ich meine, sollten jetzt lieber ruhig sein,
um mich nicht noch mehr herauszufordern.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP –
Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Wie bitte?
Nein!)
Umso dankbarer sind wir dafür, dass damals die
richtigen Weichen gestellt und die richtigen Entscheidungen
getroffen wurden. Umso dankbarer sind wir für das, was
Helmut Kohl in dieser Zeit geleistet hat. Er ist deshalb
zu Recht der Kanzler der Einheit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das
Grundgesetz, die Verfassung unseres Landes, ist, so schreibt
das Bundesverfassungsgericht in zwei denkwürdigen
Entscheidungen, weltanschaulich neutral, aber es ist
nicht werteneutral. Deshalb ist unsere Verfassung
geradezu dazu prädestiniert, in unserem Land Integration zu
ermöglichen. Sie ist weltanschaulich neutral und
kulturell offen, aber nicht werteneutral.
Mit dieser Aussage stellte das
Bundesverfassungsgericht fest, dass das Grundgesetz für unsere Gesellschaft
einen Wertekanon festlegt, an den sich jeder zu halten
hat. Das wird auch an einer weiteren bemerkenswerten
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts deutlich.
Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich schon sehr
früh formuliert: Die Grundrechte als zentrale
Wertentscheidungen gelten nicht nur im Verhältnis des Bürgers
zum Staat, sondern sie entfalten auch eine Drittwirkung
in unser gesamtes gesellschaftliches Leben, vor allem
natürlich dort, wo sich Starke gegen Schwächere
durchsetzen könnten. Die Drittwirkungsfunktion der
Grundrechte hat selbst in das liberale Bürgerliche Gesetzbuch
Eingang gefunden. Es ist für uns selbstverständlich
geworden, dass Grundrechte nicht nur im staatlichen
Bereich eine Rolle spielen, sondern dass diese
Wertentscheidungen auch unser gesamtes gesellschaftliches und
privates Leben prägen.Weil das so ist, gelten die Wertentscheidungen des
Grundgesetzes für jeden, der in diesem Land leben will.
Wenn wir wollen, dass die Wertentscheidungen des
Grundgesetzes auch in Zukunft Bestand haben und – um
noch einmal meinen Verfassungslehrer Konrad Hesse zu
zitieren – zur Bildung von Einheit in unserer
Gesellschaft beitragen, dann dürfen wir nicht zulassen, dass es
in unserem Land Parallelgesellschaften und
grundwertefreie Zonen gibt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie
bei Abgeordneten der SPD und des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN)
Diesem Verfassungsgebot ist natürlich auch die
Integrationspolitik unterworfen. Ich bin dafür dankbar, dass
sich Menschen, die in diesem Land leben und hier
zusätzlich zu ihrer alten Heimat im Herzen eine neue
Heimat gefunden haben, nach genauer Prüfung bereit
erklären, als Abschluss eines gelungenen
Integrationsprozesses die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.
Frau Bundeskanzlerin, für den Einbürgerungsakt, der
in dieser Woche stattgefunden hat und durch den die
Würde dessen, was hier geschieht, in besonderer Weise
betont wurde, bin ich dankbar.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der FDP)
Heute sitzen einige Bürgerinnen und Bürger, die in
den vergangenen Tagen Deutsche geworden sind, auf der
Tribüne. Ich sage Ihnen: Sie alle, jede und jeder von
Ihnen, sind herzlich willkommen.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Ja, ja! Das sagen ausgerechnet Sie!)
Wir freuen uns, dass Sie in unserem Land leben.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie
bei Abgeordneten der SPD und des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg.
Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE])
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 60 Jahre
Bundesrepublik Deutschland, 60 Jahre einer
Erfolgsgeschichte, 60 Jahre, auf die die Deutschen zum ersten Mal
in ihrer Geschichte mit Recht stolz sind und mit denen
sie zufrieden sind. Wir alle haben in diesen 60 Jahren
miteinander etwas erreicht: eine moderne, geachtete
Demokratie, Voraussetzungen für den Wohlstand, auch jetzt
in schwieriger Zeit. Wir alle haben dies erreicht, die
Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Einsatz, der Deutsche
Bundestag und die Regierungen mit ihrer Arbeit.
Es ist nicht immer einfach in einer repräsentativen
Demokratie. Wir haben da nicht die Möglichkeit, uns
vor Entscheidungen zu drücken und zu sagen, das soll
eben mal das Volk entscheiden. Damals hat man sich mit
klarer Mehrheit aus SPD-Vertretern, aus CDU/CSU und
FDP für diese repräsentative Demokratie entschieden,
weil der Impetus des Grundgesetzes heißt, Einheit zu
schaffen. Auch dies ist eine Besonderheit unseres
Systems: immer darum zu ringen und sich zu bemühen, in
wichtigen, zentralen Fragen unserer Gesellschaft – wie
gestern im Deutschen Bundestag beim Lebensschutz –
nicht bloß mit Ja oder Nein zu stimmen, sondern Kom-
Volker Kauderpromisse zu finden. Diese Kompromisse zu finden, ist
Wesenselement der repräsentativen Demokratie, die wir
uns deshalb auch so erhalten sollten, weil sie erfolgreich
war.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Diese 60 Jahre Grundgesetz, 60 Jahre Demokratie
sind für uns kein Anlass, einfach zufrieden
zurückzublicken und uns auszuruhen, sondern sie sind für uns
Ansporn weiterzumachen. Aber lassen Sie es mich etwas
leicht pathetisch formulieren: Sie sind für uns auch
Kraftquelle aus den gemachten Erfahrungen, dass wir
mit den Grundlagen, die das Grundgesetz geschaffen
hat, auch schwierige Aufgaben mit Mut und Zuversicht
bewältigen können. Genau dies ist jetzt in der konkreten
Situation von uns auch gefordert, liebe Kolleginnen und
Kollegen.
Wir haben in 60 Jahren etwas errungen, was wir uns
für die Zukunft bewahren müssen und sollten: Einigkeit
und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland.
(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU –
Beifall bei der SPD und der FDP)
Präsident Dr. Norbert Lammert:
Das Wort erhält nun der Kollege Dr. Wolfgang
Gerhardt für die FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP)
Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen
und Kollegen! Auf die Frage nach der entscheidenden
Bedeutung des Grundgesetzes hat Theodor Heuss
einmal geantwortet, dass sie für ihn in der Versöhnung der
deutschen politischen Eliten mit den parlamentarischen
Systemen des Westens liege. Ganz ähnlich hat sich im
Übrigen nach meiner Erinnerung auch Carlo Schmid
eingelassen – so, als wäre das ein Schlusskapitel in dem
Buch des großen Historikers Heinrich August Winkler
„Der lange Weg nach Westen“.
Theodor Heuss hat das aus tiefer Erfahrung aus der
Weimarer Republik und ihrem Scheitern gesagt, in der
eine Gesellschaft weder willens noch in der Lage war,
eine Reichsverfassung zu verteidigen, und schließlich
diesem totalitären Angebot unterlag, das Ralf
Dahrendorf so prägnant beschrieben hat: auf der Seite
der Nazis mit Bindung und Führung und auf der Seite
der Stalinisten – so drückte er sich aus – mit Bindung
und Hoffnung. Die Gesellschaft hat das totalitäre
Potenzial überhaupt nicht erkannt und ist am Ende trotz einer
freiheitlichen Verfassung gescheitert.
Das, was mit dem Grundgesetz nach dem einmaligen
deutschen Abweichen vom Pfad jeglicher Zivilisation
versucht worden ist, war im Kern der Versuch einer
notwendigen neuen Selbstvergewisserung, die man
dokumentieren musste und mit der man erneut um
Anerkennung in der Welt nachgesucht hat, dieses Mal endlich
zivil und human und nicht totalitär und imperial. Das ist
im Kern die Bedeutung dieses Werkes.(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der
SPD sowie bei Abgeordneten des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das war eine gute Lösung. Das Grundgesetz ist die beste
Visitenkarte nach innen und nach außen. Es gibt keine
bessere.
Das Grundgesetz gibt uns die nötige – der Kollege
Kauder hat das gesagt – kraftspendende Identität,
wenn wir sie annehmen wollen. Es erwartet den Bürger
und nicht den bequemen Untertan. Im Grundgesetz sind
die unveräußerlichen Rechte niedergelegt, die wir seit
Immanuel Kant unter dem Begriff der Menschenwürde
kennen. Es hat eine freiheitliche Gesellschaft
grundgelegt, die Joachim Fest als eine Gesellschaft beschreibt,
die sich auf Voraussetzungen gründen muss, die
manchmal gegen die menschliche Natur sind, wenn sie frei
bleiben will. Das Grundgesetz – das gilt für jede
Verfassung – muss auch Mechanismen enthalten, die eine
Gesellschaft zügeln. Dass eine Mehrheit nicht alles darf
und alles kann, gehört zu den Voraussetzungen, die im
Grundgesetz normiert sind.
(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der
SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb weiß das Grundgesetz bei allen
Freiheitsrechten auch, dass mit Freiheit sorgfältig umgegangen
werden muss. Sie kann nicht zügellos genutzt werden,
und das muss eine Gesellschaft begreifen. In diesen
Punkten liegt, so schreibt der leider schon verstorbene
Joachim Fest, das eigentümliche Pathos einer
freiheitlichen Ordnung.
Das Grundgesetz hat ein Gespür dafür, dass
Demokratie zerbrechlich ist und dass Toleranz nicht mit
Gleichgültigkeit verwechselt werden darf.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN)
Es sichert nach den Katastrophen in unserer Geschichte
eine Art zivilisatorischer Bestände und sagt uns: Ihr
dürft sie nicht dem Amüsierbetrieb freigeben.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU, der SPD und des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das ist eine wichtige Aufforderung, die sich an alle
politischen Gruppierungen richtet.
Das Grundgesetz hat sich ohne jeden Zweifel
bewährt. Es hat sich durchgesetzt, und zwar auch – auch
das sage ich an dieser Stelle – durch die kluge und
überzeugende Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, das der Parlamentarische Rat zu Recht an die
Spitze der dritten Gewalt gesetzt hat.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der CDU/
CSU und der SPD)
Wir sollten immer sehen, dass neben dem Grundgesetz
die dritte Gewalt in Gestalt des Bundesverfassungsge-
Dr. Wolfgang Gerhardtrichts in der politischen Geschichte unseres Landes
Maßstäbe gesetzt hat.
Das Grundgesetz hat nahezu vorausschauend für all
das, was sich später ereignet hat, eine kluge Grundlage
gegeben: Es hat uns eine Verfassung für die notwendige
Integration in Europa gegeben; es hat uns eine
Verfassung für die Zusammenarbeit im Transatlantischen
Bündnis, für den Eintritt in die NATO, gegeben; es hat
uns eine Verfassung für die Verträge mit den ost- und
mittelosteuropäischen Nachbarn der Bundesrepublik
Deutschland gegeben, und es war auch gegen den
Versuch der Überdehnung der Freiheit im Namen der
Freiheit gewappnet, die in einem bestimmten Abschnitt
unser Land heimgesucht hat; wir wissen alle, wovon ich
spreche.
Das Grundgesetz war weitsichtig und hat den Weg
zur Wiedervereinigung Deutschlands immer offen
gehalten. Der Brief Walter Scheels zum Moskauer Vertrag,
der diese Option nach langen Verhandlungen, auch mit
Egon Bahr, ausdrücklich zum Gegenstand des
Vertragswerks machte, hat gezeigt, dass das nicht nur ein
Lippenbekenntnis war.
Das Grundgesetz war immer eine Einladung an
18 Millionen Deutsche. Es war immer eine ausgestreckte
Hand. Diese 18 Millionen können stolz darauf sein, dass
sie durch eigene Aktivität die Mauer vom Osten aus
eingedrückt haben, um diese ausgestreckte Hand zu
ergreifen. Schon deshalb sage ich: Das Grundgesetz ist
niemandem übergestülpt worden. Es war eine Hoffnung für
Millionen in der Geschichte unseres Landes.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie
bei Abgeordneten der SPD und des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN)
Als der bedeutende Historiker Fritz Stern in der
Frankfurter Paulskirche den Friedenspreis des
Deutschen Buchhandels bekam und sich in einer Dankesrede
äußerte, hat er einen ganz einfachen Satz gesagt. Er
berichtete von Schwierigkeiten aus seiner persönlichen
Biografie, aufgrund derer er sich mit Deutschland erst
spät versöhnt hatte. Er sagte ganz einfach: Ein bisschen
mehr Freude über das Erreichte täte uns gut. – Mehr ist
dazu gar nicht zu sagen.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie
bei Abgeordneten der SPD und des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN)
Es gibt Verfassungen, die mehr soziale Grundrechte
niedergelegt haben, manche im besten Willen, manche
aber auch in bewusster Verachtung der bürgerlichen
Freiheitsrechte. Die Verfassungen, die im besten Willen
soziale Grundrechte niedergelegt haben, sind
irgendwann in schwierige Situationen gekommen, weil Staaten
– bei allem guten Willen – nie mehr für die Menschen
tun können, als die Menschen für sich selbst tun könnten
und sollten.
Manche Staaten haben versucht, soziale Grundrechte
in einer Art und Weise zu verwirklichen, durch die
persönliche Freiheitsrechte nahezu zerstört und erdrückt
wurden. Deshalb sage ich an dieser Stelle: Es ist undbleibt Unrecht – und es muss auch so genannt werden
dürfen –, wenn man sich im Namen von Gerechtigkeit
und Solidarität derart zum Herren über das Schicksal
von Menschen macht, wie es das politische System der
DDR getan hat.
(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der
SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN)
Es tut fast körperlich weh, wenn man hört, mit
welchen Argumenten in der letzten Zeit die Grenzen
zwischen Freiheit und Unfreiheit in der Bundesrepublik
Deutschland durch Diskussionsteilnehmer verwischt
worden sind. Es mag der jeweiligen politischen
Bewertung überlassen bleiben, zu entscheiden, ob an dem
einen oder anderen Punkt im Lauf der Geschichte
Ergänzungen des Grundgesetzes notwendig bleiben und ob sie
notwendig waren. Allerdings gilt es, ein Erfordernis an
alle Wünsche des Hinzufügens zu stellen: Sie sollten
sich am Maßstab der Schlichtheit und Klarheit des
Grundgesetzes orientieren.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie
bei Abgeordneten der SPD und des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb scheint mir das durchaus diskussionswürdige
Vorhaben der Schuldenbremse jedenfalls stilistisch noch
kein Gesamtkunstwerk zu sein, das sich nahtlos
einpassen wird.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP, der
CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN)
Mit Renaissance und Humanismus haben sich in
einem Teil der Welt freiheitliche Lebensweisen und
freiheitliche Verfassungen durchgesetzt. Aber moderne
Setzungen, so sagt Udo Di Fabio, der
Bundesverfassungsrichter, sind auch gefährdet. Es ist wahr: Unser
Menschen- und Weltbild ist kulturell und religiös
womöglich voraussetzungsreicher, als wir rationalen
Menschen es uns selbst immer versichern. Es gibt alte
Gegengewichte zum Neuen – das stellen wir fest –, die
wir in ihrer Heftigkeit nach dem Zusammenbruch der
alten bipolaren Weltordnung so gar nicht erwartet hatten.
Sie sind aber da. Es gibt Menschen, die mit solch einer
Gewissheit ihre Positionen vertreten, dass diejenigen,
die ihnen die Wahrheit sagen wollen, so sagt ein altes
chinesisches Sprichwort, ein schnelles Pferd brauchen.
Die freie Entfaltung von Menschen braucht einen
Staat, der Frieden und Sicherheit, Meinungsfreiheit und
Versammlungsfreiheit, all diese unersetzlichen
Voraussetzungen für menschliches Zusammenleben sichern
muss. Sicherheit und soziale Sicherheit sind die
Voraussetzungen für Teilhabe an der Freiheit. Unser
Grundgesetz macht uns gegen Feinde der Freiheit nicht wehrlos.
Vertretern einer konfrontativen Weltsicht müssen wir
noch längst nicht die Bühne überlassen, in welchen
Kostümen sie auch daherkommen.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie
bei Abgeordneten der SPD und des BÜND-
NISSES 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Wolfgang GerhardtEines gilt aber: Ein Rechtsstaat wird niemals in der
Auseinandersetzung mit seinen Gegnern seine eigene
ethische Überlegenheit aufs Spiel setzen dürfen. Das
war der Fehler, den die Führungsmacht Vereinigte
Staaten von Nordamerika im politischen Programm des
Westens gemacht hat und der ihrem Ansehen weltweit
geschadet hat. Wir haben ein massives Interesse, dass der
44. amerikanische Präsident die Chance ergreift, dieses
Programm zu ändern, weil wir als Westen nicht eine Art
politische Geografie sein wollen, sondern der Welt eine
Art politisches Programm anbieten und beispielgebend
sein wollen.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU)
Es gibt keinen besseren Satz als den, den die Harvard
Law School ihren Graduierten in die Diplome schreibt:
„to think of law as wise restraint that makes man free.“
Es geht um die Selbstdisziplinierung – nicht mehr und
nicht weniger – freiheitlicher Gesellschaften.
Unser weltanschaulich neutraler Staat – Herr Kollege
Kauder hat das angesprochen – schützt sich selbst vor
Überhöhung durch eine Religion und schützt die
Religionen im wohlverstandenen Interesse durch eigene
Überhöhung vor Übernahme des Staates. Er ist in seiner
weltanschaulichen Neutralität niemals Gegner von
religiösen Bekenntnissen. Er ist auf viele religiöse
Aktivitäten – nehmen wir die Kirchen – in der Gesellschaft
angewiesen. Er hat aber das legitime Recht, die Authentizität
religiöser Bekenntnisse auf ihre Übereinstimmung mit
Menschenrechten zu hinterfragen, an die er auch selbst
gebunden ist.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich sage das deshalb, weil man in unserer
Gesellschaft manchmal eine irritierende Unsicherheit spürt,
wie man damit umgeht. Es ist für uns völlig klar, dass
niemand hinter einem religiösen Bekenntnis mit
Anspruch auf eine Authentizität die Verletzung von
Menschenrechten verstecken kann.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU und der LIN-
KEN)
Es muss klar sein, dass Menschenrechte nicht umgangen
werden dürfen.
Der frühere Limburger Bischof Franz Kamphaus hat
das mit Blick auf die eigene Kirchengeschichte
selbstkritisch festgestellt: Wir sollten nicht überheblich sein.
Auch die katholische Kirche habe im Grunde bis zum
Zweiten Vatikanischen Konzil gebraucht, bis sie das
begriffen hätte, so sagt er. Deshalb müssten wir etwas
Geduld mit anderen haben. Er hat einen Satz geprägt, der
fantastisch genau die Sachlage beschreibt: Religionen
sollen Gott verehren, aber sie sollen nicht selbst Gott
spielen. – Mehr ist dazu überhaupt nicht zu sagen.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN
und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)Wenn eine Gesellschaft sich selbst nicht mag, dann
kann sie niemanden integrieren. Deshalb sind ein
normales Selbstbewusstsein und ein Stolzsein auf das, was in
der Bundesrepublik Deutschland erreicht worden ist,
richtig. Wir müssen immer wissen, wie viel
Verbindlichkeiten wir uns leisten können, zu verlieren, und wie viel
Gemeinsamkeiten wir immer neu schaffen müssen.
Deshalb ist die Verfassung auf eine reife Mentalität der
Gesellschaft angewiesen. Wenn die Verfassung nur
geschrieben wäre und wir uns nicht danach richten würden,
bekämen wir Probleme.
Ich komme zum Schluss. In einer Zeit, in der mehr als
eine Generation den Nationalsozialismus gar nicht mehr
erlebt hat und die den Stalinismus nur aus
Geschichtsbüchern kennt, müssen wir immer wieder an die nächste
Generation weitergeben, wo die Kernpunkte, der
Kompass einer freiheitlichen Gesellschaft liegen. Manche
machen Europa zu einer nebensächlichen
Angelegenheit. Sie wissen gar nicht mehr, warum diese
europäische Politik entstanden ist. Für viele ist sie zu
kompliziert. Das ist verständlich. Die ältere Generation hat zwei
Hyperinflationen erlebt. Der Abschied von der D-Mark
war schon eine gewaltige Anstrengung, die niemand
unterschätzen sollte.
Kritik und Einwände sollten eines berücksichtigen
– ich sage das mit Blick auf die Wahl, die vor uns steht,
ohne parteipolitisch zu werden –: In keinem Abschnitt
der deutschen Geschichte hat es eine solche Leistung des
Poolens von Souveränität, des Verzichtens auf nationale
Souveränität in manchen Bereichen gegeben, um nicht
wieder einen Rückfall in alte imperative Politiken, in
Politik gegeneinander, zu bekommen. Wir haben jetzt
60 Jahre des Friedens, eine unglaublich lange Periode,
wie sie in den letzten zwei Jahrhunderten kaum eine
Generation in Deutschland erlebt hat. Selbst wenn Europa
nicht mehr gebracht hätte als das, müsste man sagen:
Schon das hätte gereicht.
(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD
und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Zusammenarbeit in Europa ist nicht mehr eine
reine Option, sie ist eine unmittelbare und zwingende
Notwendigkeit, es gibt zu ihr keine Alternative. Wir
sollten jedenfalls dabeibleiben, mit Kooperation und
Integration als Charakterzüge unserer Verfassung und auch
als Charakterzüge der deutschen Außenpolitik.
Das Grundgesetz bleibt, was es war und ist: ein
Kompass für die Zukunft einer freiheitlichen Gesellschaft. Es
liegt an uns, diesen Kompass zu nutzen. Wir, die Freien
Demokraten, wollen das tun.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Anhaltender Beifall bei der FDP – Beifall bei
der CDU/CSU, der SPD und dem BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN)
Präsident Dr. Norbert Lammert:
Die Kollegin Dr. Däubler-Gmelin ist nächste
Rednerin für die SPD.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir
alle sind uns, glaube ich, bewusst, dass die heutige
Debatte keine unserer normalen, tagespolitischen Debatten
ist. Das haben schon die Reden meiner Vorredner
gezeigt. Ich möchte hinzufügen, dass der Rückblick auf
60 Jahre Grundgesetz und auf 60 Jahre Bundesrepublik
Deutschland – was ja eine lange Zeit ist – für unsere
Kinder und Enkel einen Blick in die Geschichte
bedeutet, für die Angehörigen meiner Generation aber einen
Blick auf unser ganzes Leben. Das beeinflusst natürlich
das, was wir heraussuchen und hier herausstellen, so
auch meine Rede.
Ich bin im Gründungsjahr der Bundesrepublik
Deutschland in die Schule gekommen. Ich erinnere mich
noch genau an das sehnlichst erwartete Carepaket, dem
ich eine Schiefertafel und eine Tafel Schokolade – was
mir immer in Erinnerung bleiben wird – verdanke, und
auch an die Schulspeisung. Und ich habe noch gut in
Erinnerung, wie das damals war, wenn eine ausgebombte
Mutter mit vier Kindern in die Wohnung anderer Leute
eingewiesen wurde, und was es bedeutete, die Kinder
sattzumachen, wenn der Vater nicht da war, gefallen
oder, wie meiner, in Gefangenschaft war.
Seit dieser Zeit – lassen Sie mich das sagen – habe ich
unglaublichen Respekt vor der Leistung der
Generation meiner Mutter. Die Frauen haben ja nicht nur als
Trümmerfrauen gearbeitet, sie haben auch die Familie
zusammengehalten und damit die Grundlage für den
Wiederaufbau, übrigens in ganz Deutschland, gelegt.
(Beifall im ganzen Hause)
In der Schule haben wir dann vieles über die
Eckpfeiler der neuen Gesellschaftsordnung, des neuen Staates
gelernt. Wir haben gelernt – der Kollege Kauder hat es
ausgeführt –, was Demokratie ist, was
Rechtsstaatlichkeit ist, warum Menschenrechte so wichtig sind und
warum es so wichtig ist, dass alle staatliche Gewalt, ohne
Lücke, an sie gebunden ist.
Ich hatte, in Tübingen aufgewachsen, das Glück,
relativ frühzeitig Persönlichkeiten kennenzulernen, die
natürlich unser Denken und unser Leben geprägt haben. Da
war Carlo Schmid, der so viele Beiträge zu unserem
Grundgesetz geleistet hat, und da war Theodor Heuss,
der nie müde wurde, es zu leben und es zu erläutern, und
der durch seine Sprache – auch er sprach Schwäbisch
mit deutschem Akzent –
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
zusätzlich Identifikation geschaffen hat.
In jener Zeit traf man aber nicht nur solche
Persönlichkeiten, man traf auch viele, die in der neuen Zeit
noch nicht angekommen waren. Das will ich an einem
Beispiel deutlich machen: Ich habe mich schon immer
dafür interessiert, was das Auswärtige Amt so tut.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist auch gut
so!)
Als ich anfing, zu studieren, ging ich deshalb in eine
Vorlesung, in der ein damals schon ältlicher Vortragen-der Legationsrat Erster Klasse die Tätigkeiten und die
Berufsmöglichkeiten im Auswärtigen Amt vorstellte.
Selbstverständlich habe ich hinterher gefragt, wie das
eigentlich mit den Chancen für Frauen sei, und bekam die
Antwort: Frauen nehmen wir nicht, sie gehören da nicht
hin. Werden Sie lieber Erzieherin!
(Heiterkeit im ganzen Hause – Dr. Guido
Westerwelle [FDP]: Das ist wie heute!)
Da war sie wieder: die alte Rolle. Sie können sich
vorstellen, wie „gut“ mir das gefallen hat, übrigens nicht
nur, weil ich fand, dass der Mann in der neuen Zeit noch
nicht angekommen war, sondern schlichtweg auch
deshalb, weil mich auch diese Missachtung der
Erziehungsleistung unheimlich geärgert hat.
(Beifall im ganzen Hause)
Geärgert hat mich auch, dass die Auseinandersetzung
um die Gleichberechtigung von Männern und
Frauen, die ja wirklich erkämpft werden musste – auch
im Parlamentarischen Rat – und bitter erkämpft wurde,
ganz offensichtlich völlig an ihm vorbeigegangen war.
Elisabeth Selber und ihre Mitstreiterinnen wollten eben
nicht mehr die alte, unverbindliche Formulierung der
Weimarer Reichsverfassung, und sie setzten sich damit
schließlich durch, obwohl sie nur vier Frauen waren,
weil eben die Frauen aus der Generation meiner Mutter
damals trotz ihrer Belastung gesagt haben: „Das wollen
wir jetzt endlich einmal wissen, und gleiche Rechte
wollen wir haben“, und das mit massenhaften
Postkartenaktionen auch durchsetzten.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN)
Mich persönlich hat das natürlich eher angespornt;
das ist völlig richtig. Ich glaube, hier ist das Wort, das
Wolfgang Gerhardt mit völligem Recht gesagt hat:
„Freude über das Erreichte“, wirklich angebracht. Wir
können sehen, dass Frauen heute weitgehend den Platz
haben, der ihnen zukommt, auch wenn dort noch eine
Menge zu tun ist.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Bei uns ist das
so!)
Die Gewöhnung an die Werte und Maßstäbe des
Grundgesetzes hat insgesamt aber schon noch ein
bisschen länger gedauert. Ende der 60er-Jahre war ich zur
Ausbildung beim Oberlandesgericht, und ich musste
dort natürlich Revisionsfälle bearbeiten. Dafür zog ich
die Maßstäbe und Grundwerte des Grundgesetzes heran.
Was hörte ich von meinem Ausbilder? – Mir wurde
gesagt: Lassen wir doch dieses neumodische Zeug, wir
halten uns lieber an das bewährte BGB.
Wenn man sich anschaut, wie die Gerichtsurteile in
den 50er- und 60er-Jahren manchmal aussahen, dann
geht einem heute der Hut hoch. Ich will nur an
Folgendes erinnern:
Da passte Eltern der Umgang ihrer Tochter mit einem
Jungen nicht; sie bestraften die Tochter mit
Essensentzug; sie banden sie ans Bett und an einen Stuhl fest; sie
Dr. Herta Däubler-Gmelinschnitten ihr die Haare so unregelmäßig kurz, dass es sie
entstellte. Und zu alledem sagte der BGH: Das sei vom
elterlichen Züchtigungsrecht umfasst. Warum war das
so? Das Gericht sagte: Mit 16 Jahren sei man der Strafe
der Eltern unterworfen, und wenn man entgegen dem
Willen der Eltern mit einem Jungen Kontakt pflegen
wolle, dann sei man sittlich verdorben.
Dieses Züchtigungsrecht gibt es heute nicht mehr,
sondern heute gibt es die elterliche Verantwortung. Die
Stellung der Kinder hat sich grundlegend verändert, und
ich denke, wir sollten das auch durch Kinderrechte im
Grundgesetz dokumentieren.
(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Lassen Sie mich auch an den schrecklichen
§ 175 StGB erinnern, der damals für verfassungsgemäß
gehalten wurde. Dieser Paragraf war eine Quelle von
Ungerechtigkeit, von Diskriminierung, von
menschlichem Leid und von ständiger Erpressbarkeit. Gott sei
Dank haben wir auch den abgeschafft. Auch deswegen
können wir Freude über das Erreichte empfinden.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der
CDU/CSU, der FDP und der LINKEN)
Schauen Sie sich auch einmal an, in wie vielen
Gerichtsprozessen gerade in den 50er-Jahren Nazitäter
geschont und Opfer zum zweiten Male diskriminiert
wurden. Auch das gehört in die Kette der Erinnerung, die
wir bewahren müssen, um Gefahren zu erkennen, die
jetzt nicht drohen, die aber auch nie wieder drohen
dürfen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der
CDU/CSU und der LINKEN)
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den
skandalösen Umgang mit den Mördern von Dietrich Bonhoeffer.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/
CSU und der FDP)
Eindrucksvolle Persönlichkeiten wie Richard Schmid
oder auch der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer
hatten es schwer. Die Rebellion in diesem Bereich
begann eigentlich erst so richtig, als es das Kammergericht
Berlin Mitte der 60er-Jahre übertrieben hatte und auch
noch Freislers Volksgerichtshof den Charakter eines
demokratischen, rechtsstaatlichen, unabhängigen Gerichtes
zubilligen wollte. Das war dann wirklich zu viel. Damals
kam es zur Kritik durch die Öffentlichkeit und auch zu
den Demonstrationen.
Allerdings wissen wir auch, dass der
Bundesgerichtshof bis ins Jahr 1995 brauchte, um das „folgenschwere
Versagen“, wie er es nannte, der bundesdeutschen
Strafjustiz bei der Auseinandersetzung mit der NS-Justiz zu
kritisieren. Dann allerdings hat er das mit klaren und
eindrucksvollen Worten getan, wenn auch möglicherweise
von manchem Leser der bittere Unterton bemerkt wird,
dass er das aus Anlass der Verurteilung eines DDR-
Richters getan hat. (Dr. Peter Struck [SPD]: Ja!)
Das war korrekt, aber die Entscheidung zur Nazi-Justiz
war spektakulär und bemerkenswert.
Liebe Kollegen, heute wissen wir alle, dass das
Grundgesetz anerkannt ist, wir teilen die Einschätzung
Gustav Heinemanns, dass das Inkrafttreten des
Grundgesetzes eine Sternstunde der Geschichte oder auch, wie
andere es nennen, ein Glücksfall war. Dies wurde aber
nicht immer so gesehen: Was Ernst Friedländer am
19. Mai 1949 in der Zeit geschrieben hat, macht
deutlich, unter welch unglaublich beißender Kritik das
Grundgesetz 1949 in Kraft gesetzt wurde. Er zitierte
nicht nur die Kritik von „Grundgesetz gleich
Schundgesetz“, vom Parlamentarischen Rat als einer
Versammlung von Langweilern, das Grundgesetz sei langatmig,
und der Mann auf der Straße habe andere Sorgen,
sondern auch von Kautschukbegriffen – von wegen
Schlichtheit und Klarheit –, und es wurde der Vorwurf
erhoben, das Grundgesetz sei „keine Kreation
schöpferischer Fantasie“. Die Verfassungsexperten seien sowieso
nicht die Repräsentanten der Bevölkerung gewesen.
In der Sache selber hat man auch die
Unabänderlichkeit der Grundsatzentscheidung für die
Menschenrechte und den Staatscharakter kritisiert, weil die
Mehrheit ganz bewusst nicht daran rütteln können
sollte. Friedländers Folgerung war: „Papier ist
geduldig“, aber auch: Geben wir dem Grundgesetz und denen,
die es anwenden müssen, eine Chance zur Bewährung!
Diese Bewährung hat bis heute stattgefunden, auch
wenn viele das am Anfang noch nicht erkannt haben.
Das gilt für das Grundgesetz, aber auch für die
Bewährung durch die Ausfüllenden und Handelnden.
Zehn Jahre später – ich habe die Festveranstaltung
1959 vor Augen – gab es immer noch große Zweifel.
Damals hat Bundeskanzler Adenauer es geradezu
entschuldigt, dass es Mängel gebe, und so das Grundgesetz
verteidigt. Ich will Ihnen zusätzlich ein Zitat des
damaligen Festredners Jahrreiß nicht vorenthalten. Er stellte
fest, der Parlamentarische Rat sei „von seinem
eigentlichen Auftrag abgewichen“. Er habe sich nämlich davon
„gelöst, ein bloßes Organisationsstatut zu schaffen“, und
„wie in einem Rausch“ sei er „darüber hinausgegangen,
um sich dann doch vor der größeren, der weiteren
Aufgabe des Vollverfassungsgebens als zu schwach zu
erweisen“.
Das ist ein bisschen kompliziert ausgedrückt, aber
eindeutig ein Verriss.
(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der SPD –
Volker Kauder [CDU/CSU]: Richtig!)
Was hat sich bis 1969 geändert, dem Jahr, ab dem
dann das Grundgesetz als Sternstunde und Glücksfall
bezeichnet wurde? Ich glaube, dass wir nicht vergessen
dürfen, dass in den 60er-Jahren ein erheblicher und
signifikanter Aufbruch stattgefunden hat.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der FDP, der LINKEN und des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Herta Däubler-GmelinDas mag manchem heute nicht passen. Mancher mag die
Verirrungen und Verbrechen sehen wollen, die einige
begangen haben. Mancher mag nur sehen, was es an
Illusionen oder Fehleinschätzungen gegeben hat. Richtig ist
aber, dass in den 60er-Jahren durch eine neue, in
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erzogene Generation ein
Aufbruch angestoßen wurde, dass es einen Aufbruch in
der Gesellschaftsordnung gegeben hat und dass man die
Maßstäbe des Grundgesetzes sehr viel ernster nahm.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP,
der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN)
Mich, die ich damals auch demonstrierte, hat damals
Gustav Heinemann unglaublich beeindruckt, mit einem
Bild, das er damals gezeichnet hat. Es war die Zeit der
Osterunruhen 1968. Sie erinnern sich sicherlich: Martin
Luther King war umgebracht worden, und auf Dutschke
war geschossen worden. Es gab gewalttätige Krawalle
und Zerstörungen in Berlin, die selbstverständlich heftig
kritisiert wurden, zum Teil auch sehr einseitig. Gustav
Heinemann hat gegenüber denjenigen, die kritisiert
haben, ein Bild geprägt, das aber gleichzeitig auch an die
Demonstrierenden gerichtet war. Er hat gesagt, wer in
allgemeinen Vorwürfen „mit dem Zeigefinger auf den
oder die vermeintlich verantwortlichen Anstifter oder
auch politisch Verantwortlichen“ zeige, der solle
bedenken, dass „dabei drei Finger seiner Hand auf ihn selber“
zeigten. Ich glaube, besser kann man nicht ausdrücken,
was im neuen Grundgesetz mit Demokratie gemeint war.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der LINKEN)
Dazu gehört immer die Verantwortlichkeit der
Handelnden. Dazu gehört aber genauso die
Verantwortlichkeit derjenigen, die mitgestalten sollen, die wählen. Die
Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht nur zuschauen und
hinterher maulen, sondern müssen sich engagieren und
einbringen. Nicht umsonst hat Gustav Heinemann
immer davon gesprochen, dass unser „Grundgesetz ein
großes Angebot“ für Meinungsfreiheit sowie
unterschiedliche Auffassungen und Religionen – das wurde hier
schon dargelegt; das ist völlig richtig – darstellt. Er hat
auch darauf hingewiesen, dass der einzelne Bürger und
die einzelne Bürgerin Instrumente in der Hand haben,
die sie befähigen, eigene Rechte durch Demonstrationen
und Partizipation in Parteien, aber auch durch Petitionen
und auf juristisch-gerichtlichem Weg durchzusetzen.
Über die segensreiche Rolle des
Bundesverfassungsgerichts ist heute schon gesprochen worden. Wenn man
das fortführt, Herr Gerhardt, und schaut, wie viele gute
Ideen und Maßstäbe des Grundgesetzes durch
Verfassungsbeschwerden der Bürger entstanden sind und in
unsere Lebenswirklichkeit eingebracht wurden, dann zeigt
dies die unglaublich wichtige Bedeutung des
Instruments der Verfassungsbeschwerde. Beispiele hierfür
reichen von der Stellung der Frau über die Stellung der
Kinder bis in die jüngste Zeit, in der es um Fragen
betreffend den Persönlichkeitsschutz und den Datenschutz
geht.(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU und der LIN-
KEN)
Das dokumentiert aber auch: Im Grundgesetz wird
politische Macht als Vollmacht, wie wir Juristen das
ausdrücken, verstanden, und zwar als inhaltlich und zeitlich
gebundene Macht. Das Grundgesetz meint eben nicht
politische Macht, die Bürgerinnen und Bürger gegenüber
„denen da oben“ ohnmächtig werden lässt, mit dem
Empfinden: Wir können sowieso nichts machen. Das ist,
glaube ich, eine ganz wichtige Feststellung, die wir in
Zukunft besonders berücksichtigen müssen. Neben der
Partizipation ist es die Machtbegrenzung, die als
Element unserer Verfassung und damit unserer
Gesellschaftsordnung für die Weiterentwicklung unserer
Gesellschaft und unserer Rechtsordnung ganz besonders
wichtig ist.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
CDU/CSU)
Lassen Sie mich mit Blick auf das, was von Herrn
Gerhardt schon angesprochen wurde und mir unter
einem etwas anderen Blickwinkel besonders wichtig zu
sein scheint, schließen. Eine der wirklich genialen
Grundentscheidungen von 1949 war – diese
Entscheidung hat sich nicht nur bewährt, sondern muss auch
Maßstäbe für die Zukunft setzen; es war eine großartige
Leistung –, die Gesellschaftsordnung und die Politik,
aber auch die Rechtsordnung der neuen Bundesrepublik
Deutschland in die der zivilisierten Völkergemeinschaft
einzuordnen. Das war in der Tat eine richtig gute, eine
unglaublich wichtige Grundentscheidung; dazu gehört
auch das Verbot des völkerrechtswidrigen
Angriffskrieges; ich hoffe, dass Deutschland helfen kann, die
Antiaggressionskonvention im Rahmen des Internationalen
Strafgerichtshofs durchzusetzen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
LINKEN)
Wichtig ist die Entscheidung, dass internationales
Recht auch unser Recht ist und dass internationales
Recht und internationale Gerichtsbarkeit sowohl in
Europa als auch beim Internationalen Strafgerichtshof nicht
nur für andere, sondern auch für uns gelten.
Internationales Recht darf nie nur Recht für andere sein, genauso
wenig wie die internationale Gerichtsbarkeit. Für diesen
Gedanken müssen wir bei Freunden werben; denn erst
mit einer solchen Einordnung, einer wertegebundenen
Macht, der Einhaltung der Menschenrechte und vor allen
Dingen mit der Förderung von Partizipation lässt sich
eine menschenwürdige Gesellschaft erreichen. Etwas
weniger vollmundig ausgedrückt: So können wir einer
menschenwürdigen Gesellschaft einen Schritt
näherkommen, die wir auch auf globaler Ebene wollen. Da
müssen wir hin. Da wollen wir hin.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der FDP und der LINKEN)
Ernst Bloch, dessen Vorlesungen ich in Tübingen
besuchen konnte und der lange in der damaligen DDR
gewirkt hat, bevor er gehen musste, hat einmal gesagt:
Erinnerung taugt eigentlich nur, wenn wir uns gleichzeitig
Dr. Herta Däubler-Gmelindaran erinnern, was noch zu tun ist. – Ich glaube, das ist
völlig richtig.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der
LINKEN)
Sie werden es mir nachsehen, dass ich mit sehr viel
kürzeren, aber das Gleiche ausdrückende Wort von Herbert
Wehner ende, der meinte, nein, er hat es eigentlich
geknurrt: „Nicht nur Gedenken, sondern Gedanken“ sind
auch gefragt.
Herzlichen Dank.
(Beifall im ganzen Hause)
Präsident Dr. Norbert Lammert:
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile,
möchte ich eine Parlamentarierdelegation aus Gabun
unter Vorsitz des Vizepräsidenten Daniel Ona Ondo
auf unserer Ehrentribüne begrüßen, die sich auf
Einladung der deutsch-afrikanischen Parlamentariergruppe
hier in der Bundesrepublik aufhält.
(Beifall)
Wir freuen uns über Ihren Besuch, und wir freuen uns
ganz besonders, dass Sie an dieser Debatte im Deutschen
Bundestag heute teilnehmen. Herzlich willkommen!
Das Wort hat nun der Kollege Oskar Lafontaine für
die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert
Winkelmeier [fraktionslos])
Oskar Lafontaine (DIE LINKE):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Das Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland wurde 1949 vom Parlamentarischen Rat zur
Grundlage des gesellschaftlichen und politischen Lebens in
Westdeutschland gemacht. Nach der untergegangenen
Weimarer Republik und der Nazibarbarei hat es in
seinem Geltungsbereich Frieden, Freiheit,
Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaat und parlamentarische Demokratie
begründet. In Ostdeutschland ist das Vorhaben, nach dem
Zweiten Weltkrieg eine sozialistische Demokratie zu
errichten, gescheitert, weil, so der mittlerweile verstorbene
Politiker der PDS Michael Benjamin – ich erwähne ihn
bewusst wegen seines Namens –, die DDR keine
Demokratie und kein Rechtsstaat war und die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Mitbestimmung hatten. An
dem 60. Geburtstag des Grundgesetzes ist die
Versuchung groß, mit Stolz auf das Erreichte zurückzublicken
und es dabei zu belassen. Da wir aber das Grundgesetz
als ständige Aufgabe begreifen, Frieden, Freiheit,
Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaat und Demokratie zu
verwirklichen, wollen wir heute einen kritischen Blick auf
die Gegenwart werfen und unsere Hoffnung für die
Zukunft formulieren.
Es fällt auf, dass es Demokratien gibt, die keine
geschriebene Verfassung kennen. Das bekannteste Beispiel
ist Großbritannien. Dort gibt es folglich auch keinen
Verfassungsschutz, und das Wort „Verfassungsfeind“ istdort ebenso wenig Bestandteil der politischen
Alltagssprache wie in den Vereinigten Staaten. Offensichtlich
haben die angelsächsischen Länder eine andere
Verfassungstradition. Dazu gehört auch das Hinterfragen der
eigenen Verfassung. So schrieb 1913 in den USA der
renommierte Historiker Charles Beard ein
aufsehenerregendes Buch. Darin kam er zu dem Ergebnis, dass die
amerikanische Verfassung die ökonomischen
Interessen derer widerspiegelt, die sie geschrieben hatten. Ob
es einen Verfassungstext gibt oder nicht, in jedem Falle
braucht eine Gesellschaft eine allgemein anerkannte
Wertorientierung, die das Fundament des täglichen
Lebens ist. Diese Wertorientierung ist auch Grundlage der
jeweiligen Verfassung der Staaten der Welt. Wie aber ist
es zu erklären, dass Beard zu dem Schluss kommt, die
Verfassung der Vereinigten Staaten spiegele die
persönlichen ökonomischen Interessen ihrer Schöpfer wider?
Eine Antwort finden wir bereits bei Goethe, ebenso wie
bei Marx und Engels. In seinem Faust sagt Goethe:
Was ihr den Geist der Zeiten heißt,
Das ist im Grund der Herren eigner Geist,
In dem die Zeiten sich bespiegeln.
Marx und Engels schreiben in der Deutschen Ideologie:
Die Gedanken der herrschenden Klasse sind in
jeder Epoche die herrschenden Gedanken, das heißt,
die Klasse, welche die herrschende materielle
Macht der Gesellschaft ist, ist zugleich ihre
herrschende geistige Macht.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert
Winkelmeier [fraktionslos])
Unsere Sprache formt unsere Wahrnehmung. Wie
schwer es ist, der überlieferten Begriffswelt zu
entkommen, beschrieben Adorno und Horkheimer in der
Dialektik der Aufklärung. Ich zitiere:
Es gehört zum heillosen Zustand, dass auch der
ehrlichste Reformer, der in abgegriffener Sprache die
Neuerung empfiehlt, durch Übernahme des
eingeschliffenen Kategorieapparates und der dahinter
stehenden schlechten Philosophie die Macht des
Bestehenden verstärkt, die er brechen möchte.
In unsere Zeit übersetzt heißt das: Der Reformer des
Finanzmarktes verstärkt die Macht der Spekulanten,
wenn er sich ihrer abgegriffenen Sprache und ihrer
Begriffe bedient.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert
Winkelmeier [fraktionslos])
Das Problem aller Verfassungstexte ist, dass die dort
verwandten Begriffe nicht definiert sind. Ich nehme
beispielhaft aus Zeitgründen den Begriff des Eigentums in
seinem Spannungsverhältnis zu Freiheit und
Demokratie. Was ist eigentlich Eigentum? Im Grundgesetz finden
wir auf diese Frage keine konkrete Antwort. Aber in
§ 950 des Bürgerlichen Gesetzbuches steht:
Wer durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder
mehrerer Stoffe eine neue bewegliche Sache
herstellt, erwirbt das Eigentum an der neuen Sache …
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)(A)
Oskar LafontaineWürden wir diese Bestimmungen ernst nehmen, dann
müssten wir unsere Wirtschaftsordnung vom Grunde her
neu gestalten.
(Beifall bei der LINKEN)
Niemand hat so wie der Aufklärer Rousseau die
Bedeutung des Eigentums für die bürgerliche Gesellschaft
hervorgehoben:
Derjenige, der als Erster ein Stück Erde mit einem
Zaun umgab und es als Eigentum bezeichnete und
Leute fand, die ihm das glaubten, war der
Begründer der bürgerlichen Ordnung. Er hat unzählige
Kriege und den Tod von Millionen Menschen auf
dem Gewissen. Er hat gegen elementares
Menschenrecht verstoßen: Der Boden gehört
niemandem, die Früchte allen.
(Beifall bei der LINKEN)
Rousseau hat keinen Zweifel daran gelassen, wie dem
abzuhelfen sei:
Die Menschenrechte müssen ergänzt werden durch
einschränkende Bestimmungen über das Eigentum;
sonst sind sie nur für die Reichen da, für die
Schieber und Börsenwucherer.
Klingt dieser Satz nicht erstaunlich aktuell?
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert
Winkelmeier [fraktionslos])
Nun gibt es im Geltungsbereich unseres
Grundgesetzes Eingriffe in das Eigentum. Ich denke an Steuern,
Enteignungen zum Zwecke des Ausbaus der
Infrastruktur oder auch an Subventionen. Aber warum wird die
Vermögensverteilung immer ungerechter? Ist es
deshalb, weil das Eigentum in unserer Gesellschaft in vielen
Fällen nicht dem zugesprochen wird, dem es von Rechts
wegen eigentlich zustünde?
Die dem § 950 des Bürgerlichen Gesetzbuches
zugrunde liegende Auffassung vom Eigentum ist
keineswegs neu. Schon Wilhelm von Humboldt schrieb:
Nun aber hält der Mensch das nie so sehr für sein,
was er besitzt, als was er tut, und der Arbeiter,
welcher einen Garten bestellt, ist vielleicht in einem
wahreren Sinne Eigentümer als der müßige
Schwelger, der ihn genießt.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert
Winkelmeier [fraktionslos])
Abraham Lincoln sagte schon 1847:
Die meisten schönen Dinge sind durch Arbeit
entstanden, woraus von Rechts wegen folgen sollte,
dass diese Dinge jenen gehören, die sie hergestellt
haben. Aber es hat sich zu allen Zeiten so ergeben,
dass die einen gearbeitet haben, und die anderen,
ohne zu arbeiten, genossen den größten Teil der
Früchte. Das ist falsch und sollte nicht fortgesetzt
werden.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert
Winkelmeier [fraktionslos])In allen Gesellschaften wurde die ungleiche
Eigentumsverteilung zum Problem, insbesondere wenn sie
von jüdisch-christlichen Ideen geprägt waren. Vor Gott
sind alle Menschen gleich, und das muss sich auf das
Zusammenleben der Menschen auswirken. Darum – so
können wir schon im Alten Testament nachlesen –
erfand Israel das Sabbatjahr. Nach einer Anzahl von
Jahren mussten in Israel den Schuldnern die Schulden
erlassen werden, und die Verteilung des Ackerlandes wurde
neu verlost, um wieder Gleichstand herzustellen. Danach
konnte der Wettbewerb der Menschen von Neuem
beginnen. Aber nach einigen Jahren erhielt der Verarmte
zurück, was er an den Reichen verloren hatte. Dieses
Beispiel zeigt, dass es einen tiefen Grund gibt, die Werte
Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit als Einheit
aufzufassen.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert
Winkelmeier [fraktionslos])
Solange unsere Wirtschaftsordnung systemimmanent zu
wachsender Ungleichheit führt, wird es Freiheit und
Brüderlichkeit nicht geben und letztendlich auch keinen
Frieden.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Das Privateigentum gilt in bürgerlichen
Gesellschaften als Garant einer freien Gesellschaft und persönlicher
Freiheit. Nur das Privateigentum führe zu
wirtschaftlichem Fortschritt, wecke die Eigeninitiative, stärke die
Selbstverantwortung und gewährleiste die persönliche
Entfaltung. Doch nach wie vor hat diese Art von
Selbstverantwortung einen Schönheitsfehler: Sie gilt nur für
wenige und wird der Mehrheit nicht zugebilligt.
In einer Gesellschaft, in der die übergroße Mehrheit
kein Vermögen und keine Produktionsmittel besitzt,
lassen sich die Privilegien einer besitzenden Minderheit
durch das Argument, sie wirkten persönlichkeitsbildend
und garantierten die Freiheit, nicht als gesellschaftlich
nützlich legitimieren.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert
Winkelmeier [fraktionslos])
In der frühen liberalen Gesellschaftstheorie ergab
diese Eigentumsauffassung noch einen Sinn. Das
private, weder durch obrigkeitsstaatliche noch durch
traditionelle oder religiöse Vorschriften beschränkte
Eigentum war ein Instrument des wirtschaftlichen Fortschritts,
ein Ferment der Auflösung der feudalen Ordnung und
der Herstellung der staatsbürgerlichen politischen
Freiheit. Für die Väter des Liberalismus war das
Privateigentum wegen dieser für die ganze Gesellschaft nützlichen
Konsequenz legitim. Aber heute sind derartige
Legitimationskriterien fragwürdig und von der Geschichte
außer Kraft gesetzt worden. Wäre das wirtschaftliche
Privateigentum auch dann der Garant einer freien
Persönlichkeit in einer freien Gesellschaft, wenn es nicht
breit gestreut ist, dann hätte es das nationalsozialistische
Deutschland nicht gegeben.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert
Winkelmeier [fraktionslos])
Oskar LafontaineEin Teil der deutschen Großindustriellen verhalf Hitler
zur Macht, um seine aus dem Privateigentum an
Produktionsmitteln herrührenden Privilegien durch den
Nazistaat abzusichern. In Deutschland bildete also das
ungleich verteilte Privateigentum zu jener Zeit auch die
Grundlage für die Zerstörung der gesellschaftlichen
Freiheit.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Ähnliches ließ und lässt sich weltweit in vielen
Militärdiktaturen beobachten.
In der liberalen Gesellschaftstheorie legitimierte sich
das wirtschaftliche Privateigentum nur durch den von
ihm erzeugten gesellschaftlichen Nutzen. Heute kann
diese liberale Gesellschaftstheorie auch dazu
herangezogen werden, die Neuverteilung des Eigentums am
Vermögen und am Produktivvermögen zu begründen. So
wie die Neuverteilung des Eigentums ein Ferment der
Auflösung der feudalen Ordnung und der Herstellung
der bürgerlichen Freiheit war, so ist heute die gerechtere
Verteilung des Vermögens und des Produktivvermögens
das Ferment zur Auflösung des Absolutismus in der
Wirtschaft und zur Herstellung einer demokratischen
Gesellschaft.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert
Winkelmeier [fraktionslos])
Die Beteiligung der Belegschaften an ihren Betrieben
eröffnet den Weg zu einer freieren und einer
demokratischeren Gesellschaft. Wie kein anderer hat dies der
leider viel zu früh verstorbene Liberale Karl-Hermann
Flach formuliert – ich zitiere –:
Heute sehen wir noch viel klarer, dass
Privateigentum an Produktionsmitteln und Marktfreiheit zu
einer immer größeren Ungleichheit führen, welche
die Freiheit der großen Zahl gegenüber der Freiheit
kleinerer Gruppen unerträglich einschränkt. Die
Vermögenskonzentration in den westlichen
Industriestaaten führt selbst bei wachsendem
Lebensstandard und steigender sozialer Sicherung der
lohnabhängigen Massen zu einer Disparität, welche der
Begründung der Besitzverhältnisse mit dem Begriff
der persönlichen Freiheit jede Grundlage entzieht.
So äußerte sich ein führender Liberaler vor drei
Jahrzehnten.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert
Winkelmeier [fraktionslos])
Ich zitiere weiter:
Das Problem des Kapitalismus besteht nicht darin,
dass Unternehmen Gewinne erwirtschaften,
sondern darin, dass die ständig notwendige
Reinvestition des größten Teiles der Gewinne nicht nur
moderne Produktionsanlagen und Arbeitsplätze
schafft, sondern eine ständige
Vermögensvermehrung in der Hand der Vorbesitzer der
Produktionsmittel.
So Karl-Hermann Flach.Nun wird es spannend: Daher laste der Kapitalismus
als vermeintlich logische Folge des Liberalismus auf
ihm wie eine Hypothek. Die Befreiung des Liberalismus
aus seiner Klassengebundenheit und damit vom
Kapitalismus – „Befreiung vom Kapitalismus“ ist vielleicht
eine bessere Formulierung als „Überwindung des
Kapitalismus“ – sei daher die Voraussetzung seiner Zukunft.
Im Finanzkapitalismus heutiger Prägung wird der
größte Teil der Gewinne nicht mehr in moderne
Produktionsanlagen reinvestiert; vielmehr wird er im
weltweiten Spielkasino verzockt, mit verheerenden Folgen für
die Menschen, vor allem für die Hungernden und die
Kranken dieser Welt. Der Finanzkapitalismus enteignet
die Beschäftigten nicht nur dadurch, dass er ihnen den
Zuwachs des Produktivvermögens vorenthält; er
verschärft Jahr für Jahr die ohnehin bestehende soziale
Ungleichheit und Ungerechtigkeit durch fallende Löhne,
Renten und soziale Leistungen bei gleichzeitigen
spekulationsbedingten Preissteigerungen.
(Beifall bei der LINKEN)
Meine Damen und Herren, Art. 14 des Grundgesetzes
muss neu und zeitgemäß interpretiert werden. Während
die in Abs. 2 geforderte Verpflichtung, der Gebrauch des
Eigentums solle auch dem Wohle der Allgemeinheit
dienen, in einer Gesellschaftsordnung mit einer anderen
Verteilung des Vermögens und des Eigentums an
Produktionsmitteln ebenso seine Gültigkeit behält, ist der
Abs. 3 neu zu interpretieren. Wenn eine Enteignung nur
zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist, dann ist die in
unserem Wirtschaftsalltag Praxis gewordene ständige
Enteignung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die zum Nachteil der Allgemeinheit führt, schlicht
grundgesetzwidrig.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert
Winkelmeier [fraktionslos])
Warum ist die ständige Enteignung der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Nachteil der
Allgemeinheit? Die Antwort liegt auf der Hand: Weil die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das höhere Haftungsrisiko
tragen – sie haften mit ihrem eigenen Arbeitsplatz, also
mit ihrer gesamten Existenz –, würden sie
verantwortlicher mit dem Firmenkapital umgehen als Anteilseigner,
die es in der Vergangenheit oft leichtfertig verzockt
haben. Beispiele gibt es wahrlich genug.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert
Winkelmeier [fraktionslos])
Eine durch die Beteiligung der Belegschaften an den
Unternehmen geprägte Wirtschaftsordnung dient auch
der Erhaltung unserer Umwelt. Echte solidarische
gesellschaftliche Verantwortlichkeit kann der Mensch bei
seiner Arbeit nur entwickeln, wenn er im Arbeitsprozess
nicht entmündigt wird. Produktive Arbeit ist
Umformung der Natur zu Gebrauchsgütern. Wer im
Arbeitsprozess von jeglicher Verantwortlichkeit enteignet
worden ist, der wird auch gegenüber dem Gegenstand seiner
Arbeit, der Natur, nicht die notwendige Verantwortung
empfinden. Daher müssten diejenigen, die für einen
verantwortlichen Umgang des Menschen mit der Natur
plädieren, dafür eintreten, dass solidarische Verantwortlich-
Oskar Lafontainekeit im Arbeitsprozess entstehen kann. Es würde nicht
viel nützen, wenn es hin und wieder gelänge, ein
Atomkraftwerk stillzulegen oder eine Chemiefabrik zu
schließen, der Mensch in anderen Gebieten aber genauso
unverantwortlich weiterproduzierte, genauso ausbeuterisch
mit der Natur umginge wie bisher.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert
Winkelmeier [fraktionslos])
Aus dem bisher Gesagten folgt: Das Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland verpflichtet uns zu einer
anderen, zu einer neuen Wirtschaftsordnung. Es
verpflichtet uns, mehr Freiheit und mehr Demokratie zu
wagen.
(Anhaltender Beifall bei der LINKEN sowie
des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos] –
Jörg van Essen [FDP]: Mein Gott, was für ein
Niveau!)
Präsident Dr. Norbert Lammert:
Nächste Rednerin ist die Kollegin Renate Künast,
Bündnis 90/Die Grünen.
Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 60 Jahre
Grundgesetz und damit auch 60 Jahre Freiheit und
Demokratie in Deutschland – das ist beides keine
Selbstverständlichkeit. Als Grüne kann ich sagen: Ich bin stolz
auf diese Verfassung. Manche sagen, sie seien stolz auf
ihr Land. Ich sage: Wir sind stolz auf diese Verfassung.
Ich weiß, weltweit werden wir darum beneidet. Wir
haben eine Verfassung, die Gewaltenteilung, die
demokratische Prozesse regelt, und wir haben Grundrechte. Im
Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich das Land diese
Verfassung wirklich angeeignet und in die Realität
umgesetzt.
Ich sehe heute vor allem zwei Gründe dafür, dass
unser Grundgesetz eine solche Erfolgsgeschichte ist. Der
erste Grund ist, dass dieses Grundgesetz Deutschland
seine Würde wiedergegeben hat,
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU und des Abg. Dr. Guido
Westerwelle [FDP])
weil es die Menschenwürde ganz konsequent an den
Anfang und damit quasi in den Mittelpunkt gesetzt hat.
Unser Grundgesetz ist deshalb eine Verfassung, die
wirklich vom Menschen her denkt und nicht aus dem
Blickwinkel des Staates:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu
achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt.
Das ist sozusagen die Botschaft des Humanismus. Der
Entwurf aus Herrenchiemsee hatte es auf eine etwas
andere Formel gebracht. Da hieß es:
Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der
Mensch um des Staates willen.Das ist sozusagen das Versprechen: Nie wieder
Auschwitz! – So fängt unser Grundgesetz an.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD)
Der zweite Grund für die Erfolgsgeschichte des
Grundgesetzes ist sicherlich die Tatsache, dass unser
Grundgesetz in Theorie und Praxis eine lernende
Verfassung ist. Es wurde immer wieder versucht, dafür zu
sorgen, dass die Verfassung mit der gesellschaftlichen
Entwicklung Schritt hält. Denken Sie an die Rechte der
Frauen und den Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen oder auch an die Entwicklung bei den Möglichkeiten
demokratischer Meinungsäußerung bis hin zur
Ausbildung einer Protestkultur in diesem Land. Zu all dem
haben wir, in der Verfassung verankert, gesagt: Ja, das
gehört zu uns. Das ist normale moderne
Verfassungswirklichkeit.
Damit ist aber eines klar: Das sollte hier und heute
nicht eine Feierstunde sein, in der man einfach in
Zufriedenheit zurückschaut. Herta Däubler-Gmelin hat ja
bereits gesagt, dass es nicht nur um das Erinnern geht,
sondern auch darum, in der Zukunft tätig zu werden. Die
Verfassung muss auch heute die Kraft der Erneuerung
aufbringen, weil eine Verfassung so etwas wie ein
Gesellschaftsvertrag ist, ein Grundkonsens, der
ausdrückt: Nach diesen Regeln, mit diesen Werten, in dieser
Ausgestaltung wollen wir miteinander leben, unseren
Alltag gestalten; das sind die Rechte, die wir haben.
„60 Jahre Grundgesetz“ ist ein guter Anlass für den
Gesetzgeber, sich zu fragen, ob die Versprechen, die
Zusagen des Grundgesetzes den Fragestellungen und Sorgen
der Gegenwart gerecht werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD)
Das Grundgesetz ist nicht nur Ausdruck dessen, was
gestern gemeinsamer Wert war und auch heute noch ist,
sondern auch dessen, wie wir in Zukunft leben wollen,
wie Freiheit und Gerechtigkeit morgen aussehen. Es ist
zu fragen, ob das, was 1949 im Grundgesetz theoretisch
formuliert wurde, was wir nach und nach in der Praxis,
zum Teil hart umkämpft – auch dank der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die uns über
manche Hürden geholfen hat –, realisiert haben,
hinsichtlich Würde, Freiheit und Gleichheit hinreichend
verwirklicht wird. Die Freiheit des Grundgesetzes – das
wissen wir – ist nicht die Freiheit von selbstsüchtigen
Ichlingen, sondern Menschenwürde, Freiheit und
Gleichheit gelten immer für alle. Es ist die Freiheit zur
gesellschaftlichen Teilhabe, zur Selbstverwirklichung
für alle.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD)
Schauen wir uns einmal an, in welcher Verfassung
unser Land heute ist. Wir stehen am Beginn des 21.
Jahrhunderts. Wir erleben technologische und
gesellschaftliche Veränderungen, eine globale Wirtschaft, einen
globalen Wettbewerb, Dinge, die sich die Mütter und Väter
unseres Grundgesetzes nicht einmal im Ansatz
vorstellen konnten. All diese Veränderungen berühren die Frei-
Renate Künastheit, die Gleichheit, die Demokratie, die Gesellschaft. Es
wundert uns nicht, wenn gerade in diesen Tagen viele
sagen: Diese Gesellschaft ist blockiert. Die Versprechen
des Grundgesetzes werden nicht eingehalten.
Ich möchte an einigen Punkten aufzeigen, wo wir in
unserer Verfassung aufgrund der Entwicklungen der
letzten Jahrzehnte im 21. Jahrhundert eine
Mangelsituation haben.
Ich beginne mit dem Begriff der Freiheit. Die Freiheit
des Grundgesetzes wird heute von zwei Seiten bedroht:
erstens durch einen falsch verstandenen Freiheitsbegriff
und zweitens durch die Entwicklung des
Präventionsstaates in der Sicherheitspolitik. Der Begriff der Freiheit
war immer hart umkämpft, von 1848 über 1918, 1949
bis 1989, jetzt vielleicht wieder. In den letzten
Jahrzehnten drohte die Freiheit in erster Linie eine Freiheit der
Wirtschaft zu werden – eine Freiheit der Wirtschaft von
Verpflichtungen für das Gemeinwohl. Da hebe ich
mahnend die Hand und sage: An der Stelle müssen wir
aufpassen, dass unser Grundgesetz die Freiheit heute so
gewährleistet, wie es 1949 versprochen wurde.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD)
Es droht eine Freiheit der Wirtschaft von
Verpflichtungen für das Gemeinwohl, obwohl in Art. 14 des
Grundgesetzes anderes gesagt wird. Der Profit wird
einbehalten. Die sozialen und ökologischen Folgen werden
externalisiert; die Schulden werden auf die Zukunft
verlagert. Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise
ist so verursacht worden. Nach diesem Prinzip löst sie
ihre Probleme. Aber das entspricht nicht dem
Freiheitsbegriff des Grundgesetzes. Freiheit ist die Freiheit für
alle, zur vollen Teilhabe, sich entwickeln zu können und
auch in Zukunft über die Grundlagen des Lebens
entscheiden zu können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wie sieht es aus für ein Kind, das in diesem Jahr
geboren wurde? Es hat qua Geburt Schulden in Höhe von
mehr als 19 000 Euro. Wie viel sind das eigentlich mit
Zinsen, wenn das Kind 18 Jahre alt ist? Das Kind wächst
auf mit uns, die wir über unsere Verhältnisse gelebt
haben, die wir die natürlichen Lebensgrundlagen, wie es in
der Verfassung heißt, nicht hinreichend geschützt haben.
Es wächst auf mit Klimawandel, Hunger und weltweiter
Ressourcenknappheit. Welche Freiheit hat dieses Kind
als Erwachsener, wenn dieser in vielleicht 25 Jahren im
Deutschen Bundestag sitzt, um Politik zu machen?
Welche Entscheidungsspielräume hat er dann noch, seine
Zukunft und die der anderen Bürger zu organisieren?
Ich glaube, dass unsere Wirtschaftsweise nicht durch
den Freiheitsbegriff des Grundgesetzes gedeckt ist. Wir
müssen darauf achten, dass wir in der
Verfassungsrealität dem Postulat der Verfassung entsprechen, und zwar
bei jedem Gesetzentwurf, den wir in Zukunft hier
vorliegen haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD)Vielleicht ist der Gesetzentwurf zu den Bad Banks der
nächste Anlass dazu.
Unsere Freiheit wird aber nicht nur durch den
wirtschaftlich verengten Freiheitsbegriff bedroht. Der
Angriff auf die Twin Towers in New York war zweifellos
ein Angriff auf unsere Art zu leben, auf unsere Werte.
Aber im Kampf gegen den Terror hat der Staat den, wie
ich meine, verfassungswidrigen und gefährlichen Weg
zum Präventions- und Überwachungsstaat
eingeschlagen. Indem ihm jedes Mittel recht scheint,
verteidigt der Staat jetzt nicht etwa die Rechte seiner Bürger,
sondern bedroht ihre Freiheit im Kern. Es gibt in diesem
Land eine unzulässige Verschiebung der Gewichte
zwischen Sicherheit und Freiheit zulasten der Freiheit. Das
müssen wir ändern.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie
des Abg. Dr. h. c. Gerd Andres [SPD])
Man könnte auch sagen: Der Gesetzgeber testet die
Verfassung aus, obwohl er an sie gebunden ist. Das ist eine
Art ziviler Ungehorsam von oben. Das aktuellste
Beispiel dafür ist das neue BKA-Gesetz. Dieses Gesetz, zu
dem wir jetzt wieder das Bundesverfassungsgericht
angerufen haben, bringt Risse in die Freiheit. Alle Bürger
werden verdächtig, auch derjenige, der einen kennt, der
verdächtig sein könnte, weil er wiederum einen solchen
kennt. Das ist die Umkehrung der Idee, dass der Staat für
die Bürger da sei. Auch in diesem Sinne müssen wir die
Freiheit, wie sie 1949 im Grundgesetz festgeschrieben
worden ist, verteidigen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn wir uns jetzt aus Anlass von 60 Jahren
Grundgesetz Gedanken über die Gefahren für das Grundgesetz
in der Realität machen, stellen wir fest, dass in drei
Bereichen Veränderungsbedarf besteht. Einen Bereich habe
ich schon angesprochen: Diese Gesellschaft muss sich
den Begriff der Freiheit zurückerobern. Die Freiheit, die
ich meine, ist die Freiheit, die in der Französischen
Revolution mit ihrem Leitspruch „Freiheit, Gleichheit,
Brüderlichkeit“ ihren Ausgangspunkt genommen hat.
Die Freiheit, die ich meine, ist die, die in der
friedlichen Revolution 1989 mit dem Ruf „Wir sind das Volk!“
aufblitzte und durch die das Volk wieder mehr
entscheidet, statt dass die globale Wirtschaft Freiheit vorgibt,
Zwänge schafft, Entscheidungsmöglichkeiten des Volkes
reduziert und ihre Kosten und Lasten der Allgemeinheit
aufbürdet.
Das ist aber nicht alles. Des Weiteren müssen wir in
dieser Gesellschaft neu überlegen: Wofür sind wir
eigentlich im Kern verantwortlich? Seit Bestehen des
Grundgesetzes 1949 hat die gesellschaftliche
Entwicklung eine Pluralisierung von Lebensstilen erlebt. Was
damals mit dem Begriff des Sozialstaats und mit Art. 6,
„Schutz von Ehe und Familie“, geschützt wurde,
existiert heute nicht mehr in der Form wie 1949. Ich kann
hier nicht in 15 Minuten alle Bereiche des Sozialstaats
ansprechen. Man könnte im Zusammenhang mit
Solidarität und Verantwortung über die sozialen
Sicherungssysteme, den Umgang mit alten und kranken Menschen
Renate Künastund Pflege oder den Umgang mit der demografischen
Entwicklung im 21. Jahrhundert reden.
Ich will mich aber im Folgenden darauf
konzentrieren, was in Zukunft im Zentrum des staatlichen Schutzes
stehen sollte, und auf die Kinder schauen. Wir müssen
erkennen: Das Grundgesetz hinkt an dieser Stelle der
gesellschaftlichen Entwicklung hinterher.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie der Abg. Christel Riemann-
Hanewinckel [SPD])
An anderen Stellen, beispielsweise beim Schutz der
natürlichen Lebensgrundlagen und beim Tierschutz, wurde
das Grundgesetz aktualisiert. Eine solche Aktualisierung
muss auch im Bereich „Familie und Kinder“ stattfinden.
Die Familie, wie man sie sich im Jahr 1949
vorgestellt hat, existiert in dieser Form nicht mehr. Im
21. Jahrhundert gibt es alle möglichen Formen von
Familie. Es gibt Familien mit Trauschein und ohne
Trauschein, es gibt Patchworkfamilien. Es gibt homo- und
heterosexuelle Eltern; es gibt biologische und soziale
Elternschaft. Die Frauen nehmen sich ihr Recht auf
Gleichstellung. Drei von zehn Kindern in diesem Land
werden von alleinerziehenden Müttern oder Vätern und
von Eltern ohne Trauschein erzogen. Die Antwort darauf
darf nicht sein, dass man im Grundgesetz weiter an
Leitbildern vergangener Zeiten festhält.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD)
60 Jahre Grundgesetz und Gleichheitsanspruch – und
doch erfahren Kinder in dieser Gesellschaft immer mehr
eine Blockade. Der Grund liegt nicht nur in der
Fokussierung auf die Familie im engeren Sinne, sondern auch
in den mangelhaften Bildungschancen. 83 Prozent der
Studierenden in Deutschland – in einer der führenden
Industrienationen mit einer Verfassung, die stark auf
Gerechtigkeit und Freiheit abzielt – stammen aus höheren
Schichten. 8 Prozent der Kinder verlassen die Schule
ohne Abschluss. Knapp ein Viertel der 15-Jährigen ist
auf Grundschulniveau. Das ist eine blockierte
Gesellschaft. So haben sich die Mütter und Väter des
Grundgesetzes das nicht vorgestellt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD)
Auch angesichts von Vernachlässigung, Gewalt und
Missbrauch, denen manche Kinder ausgesetzt sind, muss
die Antwort des Grundgesetzes lauten: Die Sorge gilt
den Kindern und nicht dem Trauschein. Statt Art. 6 in
seiner jetzigen Form zu belassen, müssen Kinder endlich
zum Subjekt der Verfassung werden; sie dürfen nicht
weiter Objekt in der Beziehung zu ihren Eltern bleiben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD)
Wir brauchen das eigenständige Recht der Kinder auf
eine gesunde und gewaltfreie Entwicklung, auf
Förderung und Bildung sowie auf eine gesunde Umwelt.
Mein letzter Aspekt behandelt das Thema
Demokratie. Ja, wir haben die Demokratie in diesem Land ganzwunderbar aufgebaut: mit Checks and Balances, mit
Gewaltenteilung und mit Gerichten, die man anrufen kann.
Aber im 21. Jahrhundert sehen wir, dass Demokratie
Dynamik entwickeln kann. Damit meine ich nicht nur den
Ruf „Wir sind das Volk!“. Wir konnten von 1968 bis
jetzt erleben, wie stark sich Bürgerinnen und Bürger
engagieren wollen. Mittlerweile ist es sogar so, dass jeder
internationale Regierungsgipfel einen Gegengipfel
auslöst. Auch das ist eine Möglichkeit zur
Meinungsäußerung.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Heute ist die Erweiterung der Instrumente politischer
Willensbildung fällig. Das Angebot kann nicht nur sein,
sich auf einen langen Weg durch die Parteien zu machen.
Demokratie heißt auch nicht, turnusgemäß alle vier
Jahre zur Wahlurne zu schreiten. Ich meine, dass wir
zwei Verbesserungen brauchen: Wir brauchen in der
Verfassung vorgesehene Volksinitiativen, Volksbegehren
und Volksentscheide sowie das aktive Wahlrecht ab
16 Jahre.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Bundeskanzlerin, es ist schön, wenn Sie
Migrantinnen und Migranten ihre Einbürgerungsurkunden
überreichen, obwohl dies rechtlich gesehen ein irrelevanter
Akt ist, weil die Einbürgerung Ländersache ist. Besser
wäre es aber, wenn in dieser Gesellschaft nicht mehr
aufgrund ethnischer Herkunft oder Religion ausgegrenzt
würde – das ist nämlich Gift für unsere Kultur –, wenn
wir also dafür sorgen würden, dass sich Migrantinnen
und Migranten hier einbringen können, zum Beispiel
indem wir ein kommunales Wahlrecht für sie einführen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der
LINKEN)
Präsident Dr. Norbert Lammert:
Frau Kollegin, Sie denken bitte an die Redezeit.
Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ich habe drei Bereiche genannt, die in der Verfassung
an das 21. Jahrhundert angepasst werden müssen. Ich
möchte Ihnen aber eines sagen: Diese Aufgabe betrifft
nicht nur uns selbst. Wir haben auch eine
Vorbildfunktion für Europa. Europa ist als Friedensprojekt gestartet
und wurde als Wirtschaftsprojekt weitergeführt. Nun
muss es endlich ein soziales und ökologisches Europa
werden. Unsere Verfassung kann die Standards dafür
setzen. Sie kann begeistern und zeigen, wie man eine
moderne Verfassung schreibt, in der sich alle entwickeln
und ihre Lebensgrundlage halten können. Das ist unser
Auftrag.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der SPD sowie des Abg. Dr. Gregor
Gysi [DIE LINKE])
Präsident Dr. Norbert Lammert:
Dr. Peter Ramsauer ist der nächste Redner für die
CDU/CSU-Fraktion.
Präsident Dr. Norbert Lammert(Beifall bei der CDU/CSU – Jürgen Trittin
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind Sie jetzt
für das Grundgesetz?)
Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! 60 Jahre
Grundgesetz, das ist für uns alle ein Grund zur Freude.
Der Deutsche Bundestag hat – man kann sagen: partei-
und fraktionsübergreifend – Grund zu dieser Freude. Wir
sollten diesen Tag in Einigkeit und Dankbarkeit
begehen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir alle stehen mit unserer politischen Arbeit und mit
unserer Politik insgesamt auf einem stabilen Fundament,
das unser Land und unseren Staat 60 Jahre sicher
getragen hat. Noch nie zuvor in der deutschen Geschichte
konnten die Menschen unseres Landes eine so lange
Periode der Stabilität und des Friedens genießen, wie sie
unserer und der Generation unserer Eltern zuteil
geworden ist. Die Männer und Frauen, die 1948 im
Parlamentarischen Rat in Bonn mit ihrer Arbeit an einer
Verfassung für einen damals noch nicht einmal in Umrissen
erkennbaren neuen deutschen Staat begannen, hätten
sich in ihren kühnsten Visionen gewiss nicht träumen
lassen, welch ein Werk von Dauer und politischer
Nachhaltigkeit sie schaffen würden.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist
für das deutsche Volk zu einem Dokument des Glücks
geworden. Auch wenn es in den sechs Jahrzehnten
seiner Gültigkeit mancherlei Ergänzungen und
Veränderungen erfahren hat, blieben sein Kern und seine Substanz
immer unangetastet. Ich glaube, wir alle sind gut
beraten, mit demokratischer Leidenschaft dafür zu sorgen,
dass dies auch in Zukunft so bleibt.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Meine Fraktion erteilt allen Überlegungen, die dahin
gehen, mit diffusen Begründungen grundsätzliche
Veränderungen am Grundgesetz vorzunehmen und es
sozusagen mit überflüssigen Zutaten zu befrachten, klipp und
klar eine Absage. Nicht die Quantität, sondern die
Qualität zeichnet unsere Verfassung aus.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Grundgesetz zog die Lehren aus den Schwächen
der Weimarer Republik und stellte ein starkes und
glaubwürdiges Kontrastprogramm zu jenen zwölf Jahren
deutscher Geschichte und deutscher Politik dar, die aufgrund
der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, des
Krieges und des Massenmordes an den Juden in Deutschland
und in Europa im bittersten Sinne des Wortes Jahre des
Unheils waren. Franz Josef Strauß hat die Wurzeln allen
Übels dieser teuflischen Jahre im verhängnisvollen
Abfall vom christlichen Sittengesetz und dessen Normen
gesehen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Der Aufbau eines neuen und demokratischen deutschen
Staates, der mit unserem Grundgesetz seinen Anfang ge-nommen hat, fand in einer Haltung und Gesinnung statt,
die politisches Handeln anderen als nur menschlichen
Maßstäben verantwortlich weiß.
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und
den Menschen, …
So beginnt die Präambel unseres Grundgesetzes. Damit
wird eine Orientierung jenseits von politischem Angebot
und politischer Nachfrage markiert, die wir alle
brauchen und uns allen guttut.
Die Präambel der bayerischen Verfassung ist von
einem Sozialdemokraten, dem unvergessenen Wilhelm
Hoegner, im gleichen Geiste geschrieben worden:
Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats-
und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne
Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des
Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges
geführt hat, in dem festen Entschlusse, den
kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen
des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechtes
dauernd zu sichern …
Ich glaube, man kann den Irrwegen, auf die sich die
deutsche Politik in den zwölf Jahren zwischen 1933 und
1945 begeben hat, keine feierlichere und
beschwörendere Absage erteilen als die von Hoegner verfasste.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD)
Das Grundgesetz hat der Politik klare
Handlungsaufträge gegeben. Einen Auftrag, vielleicht den wichtigsten,
haben wir erfüllt: die Einheit unseres Vaterlandes zu
erreichen. Der Appell, der hierzu in der ursprünglichen
Präambel stand, wurde durch den Einigungsvertrag vom
3. Oktober 1990 hinfällig. Er wurde nicht hinfällig, weil
etwa das Grundgesetz, wie Sie, Herr Müntefering,
neulich meinten, den Menschen in der ehemaligen DDR
übergestülpt worden wäre. Herr Müntefering, nichts
wurde übergestülpt. Vielmehr hat die letzte, frei
gewählte Volkskammer der DDR den Beitritt zur
Bundesrepublik Deutschland und damit die Übernahme des
Grundgesetzes für das ganze Deutschland in Freiheit
beschlossen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Ihr Parteifreund Richard Schröder hat Ihnen zu Recht
entgegengehalten, dass den Menschen in der DDR dieser
Beitritt damals gar nicht schnell genug gehen konnte.
Hände weg vom Namen der Bundesrepublik
Deutschland und von einem überflüssigen Herumbasteln an
unserem Grundgesetz!
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Selbstverständlich bedeutet dies nicht, dass Ergänzungen
und Veränderungen nicht dort vorgenommen werden
können oder auch müssen, wo dies zwingend
erforderlich ist. Die Ergebnisse der Föderalismuskommission II
sind ein Beispiel dafür. Auch hier sollte es mehr auf die
Substanz als auf die Länge des zu ergänzenden Textes
ankommen.
(Jörg van Essen [FDP]: Sehr richtig!)
Dr. Peter RamsauerNatürlich darf ich einen persönlichen, gewissermaßen
heimatlichen Bezug zum Anlass und Thema der
heutigen Debatte nicht vergessen. Zu meinem Wahlkreis
– Traunstein und das Berchtesgadener Land – gehört
bekanntlich der Chiemsee. Auf einer Insel im Chiemsee
wurde Verfassungsgeschichte geschrieben. Liebe Frau
Kollegin Künast, es freut und erstaunt mich, dass
ausgerechnet Sie auf den Geist von Herrenchiemsee
hingewiesen haben.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Ich habe zwei Staatsexamen! Da
kommt man nicht drum herum!)
Auf Einladung der auch damals schon CSU-geführten
Bayerischen Staatsregierung trat im Alten Schloss auf
der Herreninsel ein Ausschuss von Bevollmächtigten der
damals bestehenden elf deutschen Länder in den
westlichen Besatzungszonen und des Magistrats von Berlin
zusammen. Dieser Verfassungskonvent tagte vom
10. bis zum 23. August 1948. Er erstellte einen Bericht,
der auch den Entwurf eines Grundgesetzes enthielt, der
Grundlage der Arbeit des Parlamentarischen Rates
wurde. So gesehen hat das Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland durchaus auch bayerische Wurzeln.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Eine Verfassung lebt vom Geist, von dem sie erfüllt
ist, und wird lebendig durch die Politik, die auf ihrer
Grundlage gemacht wird. Hier hat meine Partei in sechs
Jahrzehnten des Bestehens des Grundgesetzes ihre
politische Pflicht für das ganze Deutschland erfüllt. Wir
haben – auch im Wechselspiel zwischen
Regierungsverantwortung und Opposition – Verantwortung getragen,
haben nicht nach Bequemlichkeit, sondern nach der
Richtigkeit des zu beschreitenden Weges gefragt, in
allen wichtigen, weichenstellenden Fragen unseres
Landes.
Die politische Kompetenz einer Partei, die Richtigkeit
ihres Kompasses und ihr Mut erweisen sich nicht nur in
der Regierung, sondern natürlich auch in der Opposition.
Die von Franz Josef Strauß durchgesetzte Klage des
Freistaates Bayern zum Grundlagenvertrag zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im
Jahr 1973 war – das müssen wir auch und gerade am
heutigen Tag im Rückblick sagen – ein
deutschlandpolitischer Meilenstein.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Verfassungsgericht schob damals allen offenen
und schleichenden Bestrebungen zur Anerkennung einer
deutschen Zweistaatlichkeit oder einer eigenen DDR-
Staatsbürgerschaft entschlossen einen Riegel vor. Meine
Partei hat sich mit dieser Klage gegen den damaligen
Zeitgeist gestellt. Sie hat den zum Sturm gewordenen
Gegenwind der öffentlichen Meinung nicht gefürchtet.
Sie hat es ausgehalten, dass die damalige
Bundesregierung die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in
dieser Frage regelrecht als Anschlag auf die
Entspannungspolitik bezeichnete. Wir haben uns davon nicht
beirren lassen. Durch die Verfassungsklage meiner Partei
wurde die deutsche Frage und damit das Tor zur
deutschen Einheit offengehalten.(Beifall bei der CDU/CSU)
60 Jahre Grundgesetz unseres Landes – dieses
Jubiläum fällt in eine wirtschaftlich äußerst schwierige Zeit.
Jammern hilft uns aber nicht weiter. Vielleicht hilft ein
Blick zurück in jene Zeit, in der das Grundgesetz
entstand und das politische Leben wieder begann. Halten
wir uns die damalige Lage und die Lebensumstände der
Menschen vor Augen – die Not und das Elend, den
Trümmerhaufen, den Deutschland damals darstellte –, so
können wir nur den Mut und die Tapferkeit sowie den
Fleiß und den Willen unserer Eltern und Großeltern
bewundern, anzupacken, aufzubauen und die Dinge zum
Besseren zu wenden. Aus dieser Haltung, fernab von
Resignation und Wehleidigkeit, gilt es auch heute zu
lernen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg.
Florian Toncar [FDP])
An dieser Stelle ist es angebracht – eine solche
Bemerkung habe ich in dieser Debatte noch nicht gehört –,
Dank zu sagen, Respekt zu zollen und Anerkennung zu
leisten für die großartige Integrationsleistung und
Aufbauarbeit, die Heimatvertriebene und Flüchtlinge in den
Nachkriegsjahrzehnten geleistet haben.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der FDP)
Ohne diese großartige Aufbauleistung wäre Deutschland
heute nicht das, was es ist. Ohne die Charta der
Heimatvertriebenen aus dem Jahre 1950, diesen Verzicht
auf Rache und Vergeltung, was eine großartige,
friedensstiftende Leistung war und womit ein Zeichen gesetzt
wurde, wäre auch Deutschland nicht das, was es heute
ist.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die Probleme sind groß, aber auch unsere Chancen
sind groß. Besinnen wir uns auf unsere Stärken. Geben
wir ihnen im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft
Raum und Entfaltungsmöglichkeiten. Nur mit der
bewährten Ordnung dieser sozialen Marktwirtschaft
werden wir die gegenwärtige Wirtschaftskrise überwinden.
Es sind falsche Propheten, die den Menschen jetzt
Konzepte der Staats- und Zwangswirtschaft – ob sie nun
Sozialismus oder Kommunismus heißen – als Ausweg
einreden möchten; denn all diese Konzepte sind krachend
gescheitert.
Ich glaube, ein lebendiger und selbstbewusster
Patriotismus, wie er anderen Ländern der Welt immer
schon ganz selbstverständlich zu eigen war, steht auch
uns Deutschen, steht auch unserem Volk zu.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Gerade in diesen Krisenmonaten muss gelten: Wir
stehen zusammen. Wir wollen unserem Land, unseren
Bürgerinnen und Bürgern dienen. Linke
Klassenkampfrhetorik ist von gestern. Die Bereitschaft zur Verantwortung
für das Große und Ganze ist das Gebot der Stunde.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dr. Peter RamsauerWir Deutschen stehen zu unserem Land. Umfragen
aus den letzten Tagen unterstreichen das. Wir Deutsche
vertrauen auf unsere Leistungsbereitschaft, wir
vertrauen auf unser Pflichtbewusstsein, und wir vertrauen
auf unsere Weltoffenheit. Ich finde, das alles sind
exzellente Grundlagen, um die gegenwärtige Krise zu
überwinden.
Das gemeinsame Vaterland verbindet zu
gemeinsamer Anstrengung. Ich bin überzeugt: Das Grundgesetz
hat unserem Patriotismus ein verlässliches und solides
Fundament gegeben.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei
Abgeordneten der SPD und der FDP)
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Das Wort hat jetzt der Kollege Florian Toncar von der
FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP)
Florian Toncar (FDP):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Die Geschichte unseres Grundgesetzes ist eine
einzigartige Erfolgsgeschichte. Es gibt keine einzige
historisch bedeutsame Frage in der Geschichte der
Bundesrepublik, in der es nicht seine Rolle gespielt hätte. Es ist
aus einer historischen Katastrophe heraus entstanden
und wurde von Menschen erarbeitet, die von dem, was
sie erlebt hatten, gezeichnet waren. Auch die
Nachkriegsgeneration, die die schlimmste Zeit in unserer
Geschichte nicht mehr selbst erlebt hat, war immerhin noch
stark geprägt durch die Bewältigung der Folgen von
Krieg und Diktatur.
Die Menschen in Ostdeutschland haben erst 1989/90
ihre Freiheit erkämpft, sodass die meisten von ihnen
noch sehr unmittelbar wissen, wie es ist, in einem
Unrechtsstaat zu leben. Doch wenn in diesem Jahr der
17. Deutsche Bundestag gewählt wird, wird es in ganz
Deutschland keinen einzigen Erstwähler mehr geben,
der sich noch selbst an die deutsche Teilung wird
erinnern können. Unsere Gesellschaft wird immer stärker
geprägt werden von Menschen, die das Glück und das
Privileg hatten, in Frieden in einem geeinten Europa und
in einer freiheitlichen Demokratie groß zu werden.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU und der SPD)
So stellt sich an diesem 60. Jahrestag die Frage, wie
es mit dem großartigen Erbe des Grundgesetzes
weitergeht. Ich bin davon überzeugt, dass die jungen
Deutschen die Werte unserer Verfassung tief verinnerlicht
haben. Meine Generation ist in ihrer großen Mehrheit
tolerant, verantwortungsbewusst und skeptisch
gegenüber Extremen aller Art.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU und der SPD)
Sie ist stolz auf ihr Land, ohne sich dabei über andere zu
erheben. Ihr fehlt allerdings das Erlebnis der existenziel-len Bedrohung ihrer Freiheit. Freiheit und Demokratie
erscheinen ihr selbstverständlich. Werner Finck sagte
einmal:
Es geht uns mit der Freiheit wie mit der
Gesundheit: Erst wenn man sie nicht mehr hat, weiß man,
was man an ihr hatte.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU und der SPD)
Diese Gefahr der Gewöhnung rechtzeitig zu
erkennen und diesen Ausspruch zu widerlegen, müssen unser
Ziel und unsere Aufgabe in den nächsten Jahren sein.
Garantiert uns das Grundgesetz, dass die
Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik weitergeht? Das kann es
nicht, und das war auch nicht die Absicht seiner Väter
und Mütter. Der Staatsrechtler Rudolf Smend hat den
Sinn und Zweck des Grundgesetzes als Integration
bezeichnet und damit einen Prozess ständiger
Erneuerung, dauernden Neu-erlebt-Werdens gemeint. So ist
das Grundgesetz nicht statisch, sondern lebend. Der
Kern seiner Werte, wie zum Beispiel die
Menschenwürde, der überragende Wert des einzelnen Menschen,
ist zeitlos. Aber er ist in die Zukunft offen. Er kann für
zukünftige, heute noch gar nicht bekannte
Herausforderungen Antworten bieten.
Gegenwart und Zukunft stellen uns schon heute vor
schwierige Entscheidungen. Es geht zum Beispiel um
die Möglichkeiten der modernen Medizin und Fragen
des Schutzes der Privatsphäre angesichts ganz neuer
technischer Möglichkeiten. Es ist ohne großen Aufwand
möglich, eine DNA-Analyse jedes Menschen zu
erstellen und auszuwerten. Solche Entscheidungen können
mit dem Grundgesetz bewältigt werden. Sie sind nicht
leicht. Sie werden sicherlich auch in Zukunft nicht
leichter. Aber das, was eine Verfassung leisten kann, um sie
zu beantworten, liefert das Grundgesetz. Eine
Restverantwortung der Gesellschaft, die Wertungen des
Grundgesetzes, die Menschenwürde immer wieder neu zu
definieren und auszubuchstabieren, bleibt. Das kann uns
keine Verfassung dieser Welt abnehmen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU und der SPD)
Deswegen möchte ich bezüglich aller Debatten über
die Frage, ob wir eine neue Verfassung brauchen,
sagen: Ich kann nicht erkennen, dass wir das, was vor uns
liegt, mithilfe des Grundgesetzes nicht bewältigen
können. Diejenigen, die laufend neue Vorschläge machen,
was noch hineingeschrieben werden könnte oder
möglicherweise fehlt, müssen sich die Frage stellen lassen, ob
man die Autorität des Grundgesetzes nicht eher dadurch
beschädigt, dass man ständig den Eindruck erweckt, es
sei unvollständig, lückenhaft und
verbesserungsbedürftig. Das ist nicht so, und das sollte man auch nicht
ständig so darstellen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU und der SPD)
Ich will aber auch auf Entwicklungen eingehen, von
denen ich glaube, dass wir in Zukunft auf sie achten und
vorsichtig sein müssen. Ich meine damit zum einen un-
Florian Toncarseren Umgang mit den Grundrechten und zum anderen
die Frage der Lebendigkeit unserer Demokratie. Die
Grundrechte sind der Teil des Grundgesetzes, der
unsere Bürgerinnen und Bürger selber in ihrem Alltag
unmittelbar betrifft. Sie stellen den Menschen in den
Mittelpunkt und verpflichten den Staat, den Menschen zu
dienen.
Aber wie wird im politischen Alltag mit den
Grundrechten umgegangen? Ich habe das Gefühl, dass
Grundrechte oder zumindest das Bundesverfassungsgericht,
das sie anwendet, zunehmend als lästiges Hindernis
empfunden werden. Ich möchte fragen, ob es sich eine
freiheitliche Gesellschaft eigentlich erlauben kann,
dauernd und immer wieder das Bundesverfassungsgericht
zu strapazieren, um eigentlich elementare
Grundentscheidungen unserer Verfassung durchzusetzen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU und der SPD)
So lange es so ist, dass in Parlamenten Mehrheiten
immer wieder bereit sind, Grundrechte, oft aufgrund von
Extremsituationen, unverhältnismäßig einzuschränken,
so lange – das muss man sagen – ist das Immunsystem
unserer Gesellschaft gestört. Diese Kontrolle kann nicht
auf Dauer von einem Gericht wahrgenommen werden.
(Beifall des Abg. Dirk Niebel [FDP])
Entlarvend ist im Übrigen die Formulierung, die in
unserer politischen Alltagssprache sehr oft auftaucht:
Das Parlament müsse Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Das wird bei dem BKA-Gesetz, beim
Lauschangriff und bei vielem anderen gesagt. Das
Bundesverfassungsgericht macht uns überhaupt keine
Vorgabe. Es definiert lediglich rote Linien, die wir nicht
überschreiten dürfen. Wenn wir immer so tun, als ob die
rote Linie – die letzte Möglichkeit, die das
Verfassungsgericht lässt – eine Vorgabe des Gerichts sei, dann gehen
wir immer wieder an die Grenzen unserer Verfassung,
strapazieren sie und verschieben so die Achse unserer
Grundrechte nach außen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU und der SPD)
Ich möchte auch noch auf den Zustand unserer
Demokratie eingehen. Es gibt zum Glück heute in
Deutschland nur noch sehr wenige Unverbesserliche, die
sich prinzipiell gegen die Idee der Demokratie wenden.
Für diese brauchen wir das Konzept der wehrhaften
Demokratie. Aber auch an einem Feiertag wie heute soll
nicht verschwiegen werden, dass unsere Demokratie
lebhafter sein könnte und dass die Lebendigkeit unserer
Demokratie aus der Mitte der Gesellschaft bedroht ist, weil
es Ermüdungs- und Gewöhnungserscheinungen gibt.
Man kann das im Rahmen einer solchen Rede nicht
abschließend analysieren, aber ich möchte einfach einige
Fragen aufwerfen: Ist es einem Bürger heute eigentlich
noch möglich, einen für eine Maßnahme politisch
Verantwortlichen auszumachen? Haben wir nicht weiterhin
ein großes Durcheinander an Zuständigkeiten von
Europa über Bund und Länder bis hin zu den
Kommunen, das Verantwortung systematisch verschleiert und esjeder Ebene ermöglicht, den Schwarzen Peter bei einer
anderen Ebene abzuladen, und schlussendlich den
Bürger ratlos zurücklässt?
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Gehen wir eigentlich immer fair mit unseren
Kommunen um, die an immer umfangreichere Regeln
gebunden werden, dabei immer größere
Finanzierungsprobleme haben und schlussendlich über den goldenen
Zügel von Zuschüssen gesteuert und alimentiert werden?
Ich glaube, dass man sich nicht wundern muss, dass es in
vielen Kommunen immer schwerer wird, Menschen zu
finden, die sich für kommunales politisches Engagement
begeistern.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Teilhabe findet jedenfalls nicht ausschließlich auf
parlamentarischen Abenden statt, sondern beginnt in unseren
Kommunen.
Ich vermisse auch eine Debatte über die Rolle und das
Selbstverständnis dieses Parlaments. Wer sollte sie
eigentlich anführen, wenn nicht die Abgeordneten des
Bundestages selbst? Womöglich wird sie auch deshalb
vermieden, weil wir uns mit dem zu erwartenden
Ergebnis nicht zufriedengeben können. Ich meine, dass der
Bundestag seinen Einfluss gegenüber der Exekutive
dringend stärken müsste. Ich habe nichts gegen
Ministerialbeamte. Die meisten von ihnen machen gute Arbeit.
Aber wenn ein Ministerialbeamter Gesetzgeber sein
möchte, dann möge er sich für eine Wahl bewerben, wie
wir das alle auch tun müssen; er muss sich mit seinen
Argumenten stellen und dann wählen und bestätigen
lassen. Aber Gesetzgeber ohne vorherige Wahlen kann man
nicht sein.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der
CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)
Wir sehen, dass EU-Rechtsakte im Ministerrat der EU
von Beamten ausgehandelt werden und dass der
Bundesrat in der Praxis weitgehend eine
Beamtenveranstaltung ist und dass die Ministerialbürokratie leider auch
auf unsere Parlamentsarbeit einen erheblichen Einfluss
ausübt,
(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Leider
wahr! – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Sehr
guter Hinweis!)
wobei das Vorbereiten von Sprechzetteln für
Abgeordnete in der Regierungskoalition noch eine
möglicherweise harmlose Peinlichkeit darstellt. Nicht mehr
harmlos wird es dann, wenn Anträge, die im Parlament eine
Mehrheit hätten, durch das Veto eines Ministeriums
gestoppt werden. Ein Parlament, das so mit sich
umspringen lässt, setzt sein Ansehen und seine Autorität aufs
Spiel. Ich vermisse auch in diesem Hause hierfür das
nötige Problembewusstsein.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)
Florian ToncarHerr Präsident, ich komme zum Schluss. Das
Grundgesetz stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Es stellt
in unserer Demokratie das Parlament als die direkte
Vertretung dieser Menschen in den Mittelpunkt. Meine
Generation hat das Glück, diese Errungenschaft zu erben.
Damit fängt unsere Verantwortung aber erst an. Ich freue
mich auf die Zukunft.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der
SPD)
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Das Wort hat der Kollege Franz Müntefering von der
SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Franz Müntefering (SPD):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im
Mai 1949, als das Grundgesetz entstand, war zum Feiern
niemand zumute in Deutschland. Das Land lag in
Trümmern, es gab Not, es gab Elend, Witwen und Waisen,
Vertriebene.
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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