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Rede von Monika Grütters (CDU/CSU) – Drucksache 16/12230

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 33: Drucksache 16/12230 –.

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Rede von Monika Grütters (CDU/CSU) – Drucksache 16/12230 Die Absicht zur Errichtung eines Mahnmals für die ermordeten Juden Europas und die angemessene Würdigung anderer Opfergruppen erfordert einen breiten politischen Konsens. Das gilt hier mehr als bei irgendeiner anderen politischen Auseinandersetzung. Darauf hat schon damals unser heutiger Bundestagspräsident, Dr. Norbert Lammert, in der Debatte um die Gründung der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ hingewiesen. Ich freue mich, dass wir zu diesem überfraktionellen Konsens bei der Entscheidung über die Aktualisierung und Ergänzung des Stiftungsgesetzes auch jetzt im Kulturausschuss kommen konnten. Dennoch kam dieses Ergebnis nicht einhellig und ohne Bedenken zustande. Die Fraktionen der FDP und des Bündnisses 90/Die Grünen haben ihre Einwände trotz Zustimmung zur Gesetzesänderung in jeweils eigenen Änderungsanträgen niedergelegt. Das Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ diente dazu, den Bundestagsbeschluss zur Errichtung dieses Denkmals umzusetzen und es später auch zu unterhalten. Der von Beginn an im Stiftungszweck formulierte gesetzliche Auftrag, den Entwurf des Stelenfeldes von Peter Eisenman und den ergänzenden Ort der Information zu verwirklichen, wurde umgesetzt. Als neue Aufgabe der Stiftung hat inzwischen die Betreuung der Denkmäler für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen und für die ermordeten Sinti und Roma konkrete Gestalt angenommen. Im Mai vergangenen Jahres ist das Denkmal für die homosexuellen Opfer der Naziherrschaft der Öffentlichkeit übergeben worden, und im Laufe dieses Jahres kommt das Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma hinzu. Diesen neuen Aufgaben wollen wir mit der Änderung des Stiftungsgesetzes Rechnung tragen. Die Organisationsstruktur der Stiftung soll dazu vergleichbaren Einrichtungen angepasst werden. Die Stiftung erhält nun den Auftrag, das Denkmal für die ermordeten Juden Europas mit dem Ort der Information zu unterhalten und zu betreiben. Darüber hinaus obliegt ihr im Rahmen der Erinnerung an alle Opfergruppen des Nationalsozialismus die Betreuung der beiden neuen Denkmäler für die Sinti und Roma sowie für die ermordeten Homosexuellen. Die FDP sowie die Grünen wollen in diesem Zusammenhang auch den Namen der Stiftung ändern. Aus mehreren Gründen sind wir da skeptisch. Schon in der ursprünglichen Gesetzesfassung, in der man sich auf den heutigen Stiftungsnamen geeinigt hatte, wurde im Stiftungsgesetz die Aufgabe verankert, an der angemessenen Würdigung anderer Opfergruppen mitzuwirken. Monika GrüttersDie Stiftungsgründung verdankt sich zudem einer privaten Initiative, die ausschließlich den jüdischen Opfern des nationalsozialistischen Terrors gewidmet war. Der Förderkreis „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ hat eine politisch-moralische Aufgabe der Nation zum Gegenstand einer gesellschaftlichen Initiative gemacht, die der Staat sich dann selbst zur Aufgabe machte. Erst mit dem Eintreten des Staates für dieses Erinnerungsprojekt ist neben der Debatte um ein eigenständiges Mahnmal zum Gedenken an den Holocaust auch die Diskussion um den Namen entbrannt. Diese private Initiative und ihre Motive verdienen unseres Erachtens Dank und Respekt, der sich eben auch in dem Namen der operativen Stiftung ausdrückt. Entscheidend aber ist auch hier der Verweis auf die Singularität der Verbrechen der Nazis gegen die Juden. Die Beibehaltung des Namens hat daher nicht nur ihre Berechtigung, es spricht auch nichts dagegen. Faktisch betreut die Stiftung bereits die beiden neuen Denkmale, so wie es seit ihrer Gründung geplant war. Angesichts der Stiftungsarbeit in den letzten vier Jahren, deren erfolgreiches und international anerkanntes Wirken ich schon in meiner letzten Rede ausgeführt habe, sehe ich in ihrer Verantwortung für die Erinnerungsarbeit der neuen Denkmäler einen echten Gewinn. Für das Denkmal der im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen wurde die Feier zur Übergabe an die Öffentlichkeit am 27. Mai 2008 von der Stiftung organisiert. Technisch unterstützt sie die dort im Rahmen des Berliner Christopher Street Days und des Gedenktages am 27. Januar stattfindenden Veranstaltungen. Darüber hinaus zeichnet die Stiftung für Begleitmedien verantwortlich und bemüht sich, das Denkmal in Zusammenarbeit mit dem „Schwulen Museum Berlin“ und dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland in die Bildungsarbeit der Stiftung einzubeziehen. Für das Denkmal der im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma wurde der offizielle Baubeginn am 19. Dezember 2008 von der Stiftung organisiert. Ein entsprechendes Faltblatt zum Denkmal erstellt sie in Absprache mit dem BKM und dem Künstler Dani Karavan bis zur Eröffnung. Trotz der Betreuung der Aktivitäten dieser Denkmale durch die Stiftung werden jedoch alle drei Mahnmale in der öffentlichen Berichterstattung völlig eigenständig wahrgenommen. Bei allem Verständnis auch für das Anliegen, den Namen der Stiftung – nicht des Denkmals! – an die nunmehr faktisch erweiterte Aufgabe anzupassen, spricht meines Erachtens doch nach wie vor vor allem eines dagegen: Jede neue Bezeichnung impliziert neue Ausgrenzungen und Konflikte, oder sie wird so allgemein, dass ihre Pauschalität verharmlost. Ein Denkmal für alle „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ gibt es in der Neuen Wache. Es gibt seit 1953 in Berlin-Charlottenburg sogar ein weiteres, am Steinplatz, mit der Inschrift „Den Opfern des Nationalsozialismus“. Die Grünen haben frühzeitig eine Namensänderung gewollt, vor der ersten Lesung dieses Gesetzes. Aber siehaben keinen Vorschlag zur Formulierung gemacht. Die FDP kam mit ihrer Formulierung so spät, dass bereits Gespräche mit vielen Betroffenen stattgefunden hatten. Abgesehen davon gibt es nach wie vor eine Mehrheit für die Beibehaltung des Namens aus den oben genannten Gründen. Dieser Auffassung hat sich in der vergangenen Woche dann auch das Kuratorium der Stiftung „Mahnmal für die ermordeten Juden Europas“ einstimmig angeschlossen. Der zweite Diskussionspunkt war die Besetzung der Stiftungsgremien nach der Erweiterung der Aufgaben der Stiftung. Gegenwärtig umfasst das Kuratorium insgesamt 23 Mitglieder. Dem wissenschaftlichen Beirat gehören zurzeit 13 Sachverständige an. Die Grünen fordern in ihrem Änderungsantrag die zusätzliche Vertretung des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma sowie des Lesben- und Schwulenverbandes im Stiftungskuratorium. Die FDP möchte darüber hinaus die „Sinti Allianz Deutschland“ und die Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“ in diesem Gremium vertreten wissen. Immerhin kommt sie in der Begründung ihres Änderungsantrages zu dem Schluss, dass die bisherige Mitgliederzahl nicht überschritten werden sollte, da sonst die Arbeitsfähigkeit des Gremiums geschwächt sei. Daher soll die Zahl der Kuratoriumsplätze der Mitglieder des Bundestages, der Bundesregierung und des Landes Berlin reduziert werden. Darin, dass die Mitgliederzahl des Kuratoriums nicht weiter erhöht werden darf, um die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten, stimmen wir völlig überein. Anliegen der Gesetzesänderung ist es, die Stiftungsstruktur den Erfordernissen eines Dauerbetriebes anzupassen. Vergleichbare Einrichtungen sollten dazu als Maßstab dienen. Auf Bundesebene wurde der vor allem in der neu gegründeten selbstständigen Stiftung „Deutsches Historisches Museum“, DHM, und in der unselbstständigen Stiftung „Flucht, Vertreibungen, Versöhnung“ gesehen. Das Kuratorium der DHM-Stiftung besteht laut Gesetz aus 15 Mitgliedern, der Stiftungsrat „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“, der sich gestern konstituiert hat, besteht aus 13 Mitgliedern. Dem wissenschaftlichen Beirat des DHM gehören mindestens 12 und höchstens 25 Sachverständige an. In den wissenschaftlichen Beraterkreis der unselbstständigen Stiftung sollen bis zu neun Mitglieder berufen werden. Das Kuratorium der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden“ ist im Vergleich dazu personell bereits großzügig besetzt. Die von der FDP vorgeschlagene Reduzierung der Sitze von Parlament sowie Bundes- und Landesregierung lehnen wir ab. Die Mitgliedschaft von derzeit sieben gewählten Volksvertretern im Kuratorium, die auch die Mehrheitsverhältnisse des Parlamentes widerspiegelt, sowie der Regierungsvertreter entspricht der besonderen Bedeutung, die dem systematischen Völkermord an den europäischen Juden in der deutschen Erinnerungskultur zukommt. Erinnern und Gedenken sind weder Privatsache noch rein bürgerschaftlich zu bewältigen. Sie sind immer eine öffentliche Angelegenheit, und das heißt in staatlicher Gesamtverantwortung. Die Politik darf sich hier nicht allein auf die Verantwortung für die Rahmenbedingungen zurückziehen, sondern muss dieZu Protokoll gegebene Reden Monika GrüttersForm des Gedenkens mitprägen. Die Art und Weise, wie eine Nation, wie ein Staat dies öffentlich tut, gibt Auskunft über sein Selbstverständnis und prägt seine Identität. So, wie es das Stiftungsgesetz vorsieht – die Erinnerung an alle Opfer des Nationalsozialismus und ihre Würdigung in geeigneter Weise sicherzustellen –, ist es durchaus denkbar, dass ihr auch künftig noch weitere Aufgaben in diesem Rahmen zufallen. Wollen Sie dann eine erneute Auseinandersetzung über die Verteilung der Kuratoriumssitze? Wir wollen das nicht. Es ist richtig, Vertreter der Opfergruppen der neuen Denkmale in den Stiftungsbeirat zu integrieren. Über diese Fragen ist mit den Vertretern aller jetzt zur Debatte stehenden Opfergruppen gesprochen worden. Die Zustimmung aller Fraktionen im Ausschuss für Kultur und Medien trotz eigener Änderungsanträge bestätigt den Entwurf zur Änderung des Stiftungsgesetzes. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsfraktionen, dass sie ihre Einwände und Bedenken zugunsten der Signalwirkung zurückstellen konnten, die von einem überfraktionellen Beschluss für die Erinnerungspolitik der Bundesrepublik Deutschland ausgeht. Das ist eine wichtige Botschaft für alle Betroffenen, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch für unsere europäischen Nachbarn.

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