Rede von Monika Grütters (CDU/CSU) – Drucksache 16/12230
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 33: Drucksache 16/12230 –.
Text
Rede von Monika Grütters (CDU/CSU) – Drucksache 16/12230
Die Absicht zur Errichtung eines Mahnmals für die
ermordeten Juden Europas und die angemessene
Würdigung anderer Opfergruppen erfordert einen breiten
politischen Konsens. Das gilt hier mehr als bei irgendeiner
anderen politischen Auseinandersetzung. Darauf hat
schon damals unser heutiger Bundestagspräsident,
Dr. Norbert Lammert, in der Debatte um die Gründung
der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden
Europas“ hingewiesen. Ich freue mich, dass wir zu diesem
überfraktionellen Konsens bei der Entscheidung über die
Aktualisierung und Ergänzung des Stiftungsgesetzes auch
jetzt im Kulturausschuss kommen konnten.
Dennoch kam dieses Ergebnis nicht einhellig und ohne
Bedenken zustande. Die Fraktionen der FDP und des
Bündnisses 90/Die Grünen haben ihre Einwände trotz
Zustimmung zur Gesetzesänderung in jeweils eigenen
Änderungsanträgen niedergelegt.
Das Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal
für die ermordeten Juden Europas“ diente dazu, den
Bundestagsbeschluss zur Errichtung dieses Denkmals
umzusetzen und es später auch zu unterhalten. Der von Beginn
an im Stiftungszweck formulierte gesetzliche Auftrag, den
Entwurf des Stelenfeldes von Peter Eisenman und den
ergänzenden Ort der Information zu verwirklichen, wurde
umgesetzt. Als neue Aufgabe der Stiftung hat inzwischen
die Betreuung der Denkmäler für die im
Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen und für die ermordeten
Sinti und Roma konkrete Gestalt angenommen. Im Mai
vergangenen Jahres ist das Denkmal für die
homosexuellen Opfer der Naziherrschaft der Öffentlichkeit
übergeben worden, und im Laufe dieses Jahres kommt das
Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma hinzu.
Diesen neuen Aufgaben wollen wir mit der Änderung
des Stiftungsgesetzes Rechnung tragen. Die
Organisationsstruktur der Stiftung soll dazu vergleichbaren
Einrichtungen angepasst werden. Die Stiftung erhält nun den
Auftrag, das Denkmal für die ermordeten Juden Europas
mit dem Ort der Information zu unterhalten und zu
betreiben. Darüber hinaus obliegt ihr im Rahmen der
Erinnerung an alle Opfergruppen des Nationalsozialismus die
Betreuung der beiden neuen Denkmäler für die Sinti und
Roma sowie für die ermordeten Homosexuellen.
Die FDP sowie die Grünen wollen in diesem
Zusammenhang auch den Namen der Stiftung ändern. Aus
mehreren Gründen sind wir da skeptisch. Schon in der
ursprünglichen Gesetzesfassung, in der man sich auf den
heutigen Stiftungsnamen geeinigt hatte, wurde im
Stiftungsgesetz die Aufgabe verankert, an der angemessenen
Würdigung anderer Opfergruppen mitzuwirken.
Monika GrüttersDie Stiftungsgründung verdankt sich zudem einer
privaten Initiative, die ausschließlich den jüdischen Opfern
des nationalsozialistischen Terrors gewidmet war. Der
Förderkreis „Denkmal für die ermordeten Juden
Europas“ hat eine politisch-moralische Aufgabe der Nation
zum Gegenstand einer gesellschaftlichen Initiative
gemacht, die der Staat sich dann selbst zur Aufgabe machte.
Erst mit dem Eintreten des Staates für dieses
Erinnerungsprojekt ist neben der Debatte um ein eigenständiges
Mahnmal zum Gedenken an den Holocaust auch die
Diskussion um den Namen entbrannt. Diese private Initiative
und ihre Motive verdienen unseres Erachtens Dank und
Respekt, der sich eben auch in dem Namen der operativen
Stiftung ausdrückt. Entscheidend aber ist auch hier der
Verweis auf die Singularität der Verbrechen der Nazis
gegen die Juden.
Die Beibehaltung des Namens hat daher nicht nur ihre
Berechtigung, es spricht auch nichts dagegen. Faktisch
betreut die Stiftung bereits die beiden neuen Denkmale, so
wie es seit ihrer Gründung geplant war. Angesichts der
Stiftungsarbeit in den letzten vier Jahren, deren
erfolgreiches und international anerkanntes Wirken ich schon in
meiner letzten Rede ausgeführt habe, sehe ich in ihrer
Verantwortung für die Erinnerungsarbeit der neuen
Denkmäler einen echten Gewinn.
Für das Denkmal der im Nationalsozialismus
verfolgten Homosexuellen wurde die Feier zur Übergabe an die
Öffentlichkeit am 27. Mai 2008 von der Stiftung
organisiert. Technisch unterstützt sie die dort im Rahmen des
Berliner Christopher Street Days und des Gedenktages
am 27. Januar stattfindenden Veranstaltungen. Darüber
hinaus zeichnet die Stiftung für Begleitmedien
verantwortlich und bemüht sich, das Denkmal in
Zusammenarbeit mit dem „Schwulen Museum Berlin“ und dem
Lesben- und Schwulenverband Deutschland in die
Bildungsarbeit der Stiftung einzubeziehen.
Für das Denkmal der im Nationalsozialismus
ermordeten Sinti und Roma wurde der offizielle Baubeginn am
19. Dezember 2008 von der Stiftung organisiert. Ein
entsprechendes Faltblatt zum Denkmal erstellt sie in
Absprache mit dem BKM und dem Künstler Dani Karavan
bis zur Eröffnung.
Trotz der Betreuung der Aktivitäten dieser Denkmale
durch die Stiftung werden jedoch alle drei Mahnmale in
der öffentlichen Berichterstattung völlig eigenständig
wahrgenommen.
Bei allem Verständnis auch für das Anliegen, den
Namen der Stiftung – nicht des Denkmals! – an die nunmehr
faktisch erweiterte Aufgabe anzupassen, spricht meines
Erachtens doch nach wie vor vor allem eines dagegen:
Jede neue Bezeichnung impliziert neue Ausgrenzungen
und Konflikte, oder sie wird so allgemein, dass ihre
Pauschalität verharmlost. Ein Denkmal für alle „Opfer von
Krieg und Gewaltherrschaft“ gibt es in der Neuen Wache.
Es gibt seit 1953 in Berlin-Charlottenburg sogar ein
weiteres, am Steinplatz, mit der Inschrift „Den Opfern des
Nationalsozialismus“.
Die Grünen haben frühzeitig eine Namensänderung
gewollt, vor der ersten Lesung dieses Gesetzes. Aber siehaben keinen Vorschlag zur Formulierung gemacht. Die
FDP kam mit ihrer Formulierung so spät, dass bereits
Gespräche mit vielen Betroffenen stattgefunden hatten.
Abgesehen davon gibt es nach wie vor eine Mehrheit für
die Beibehaltung des Namens aus den oben genannten
Gründen. Dieser Auffassung hat sich in der vergangenen
Woche dann auch das Kuratorium der Stiftung
„Mahnmal für die ermordeten Juden Europas“ einstimmig
angeschlossen.
Der zweite Diskussionspunkt war die Besetzung der
Stiftungsgremien nach der Erweiterung der Aufgaben der
Stiftung. Gegenwärtig umfasst das Kuratorium insgesamt
23 Mitglieder. Dem wissenschaftlichen Beirat gehören
zurzeit 13 Sachverständige an. Die Grünen fordern in
ihrem Änderungsantrag die zusätzliche Vertretung des
Zentralrates Deutscher Sinti und Roma sowie des Lesben-
und Schwulenverbandes im Stiftungskuratorium. Die
FDP möchte darüber hinaus die „Sinti Allianz
Deutschland“ und die Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer
gedenken“ in diesem Gremium vertreten wissen.
Immerhin kommt sie in der Begründung ihres
Änderungsantrages zu dem Schluss, dass die bisherige Mitgliederzahl
nicht überschritten werden sollte, da sonst die
Arbeitsfähigkeit des Gremiums geschwächt sei. Daher soll die
Zahl der Kuratoriumsplätze der Mitglieder des
Bundestages, der Bundesregierung und des Landes Berlin
reduziert werden.
Darin, dass die Mitgliederzahl des Kuratoriums nicht
weiter erhöht werden darf, um die Arbeitsfähigkeit zu
gewährleisten, stimmen wir völlig überein. Anliegen der
Gesetzesänderung ist es, die Stiftungsstruktur den
Erfordernissen eines Dauerbetriebes anzupassen.
Vergleichbare Einrichtungen sollten dazu als Maßstab
dienen. Auf Bundesebene wurde der vor allem in der neu
gegründeten selbstständigen Stiftung „Deutsches
Historisches Museum“, DHM, und in der unselbstständigen
Stiftung „Flucht, Vertreibungen, Versöhnung“ gesehen.
Das Kuratorium der DHM-Stiftung besteht laut Gesetz
aus 15 Mitgliedern, der Stiftungsrat „Flucht,
Vertreibung, Versöhnung“, der sich gestern konstituiert hat,
besteht aus 13 Mitgliedern. Dem wissenschaftlichen Beirat
des DHM gehören mindestens 12 und höchstens 25
Sachverständige an. In den wissenschaftlichen Beraterkreis
der unselbstständigen Stiftung sollen bis zu neun
Mitglieder berufen werden.
Das Kuratorium der „Stiftung Denkmal für die
ermordeten Juden“ ist im Vergleich dazu personell bereits
großzügig besetzt. Die von der FDP vorgeschlagene
Reduzierung der Sitze von Parlament sowie Bundes- und
Landesregierung lehnen wir ab. Die Mitgliedschaft von
derzeit sieben gewählten Volksvertretern im Kuratorium,
die auch die Mehrheitsverhältnisse des Parlamentes
widerspiegelt, sowie der Regierungsvertreter entspricht
der besonderen Bedeutung, die dem systematischen
Völkermord an den europäischen Juden in der deutschen
Erinnerungskultur zukommt. Erinnern und Gedenken sind
weder Privatsache noch rein bürgerschaftlich zu
bewältigen. Sie sind immer eine öffentliche Angelegenheit, und
das heißt in staatlicher Gesamtverantwortung. Die
Politik darf sich hier nicht allein auf die Verantwortung für
die Rahmenbedingungen zurückziehen, sondern muss dieZu Protokoll gegebene Reden
Monika GrüttersForm des Gedenkens mitprägen. Die Art und Weise, wie
eine Nation, wie ein Staat dies öffentlich tut, gibt Auskunft
über sein Selbstverständnis und prägt seine Identität.
So, wie es das Stiftungsgesetz vorsieht – die
Erinnerung an alle Opfer des Nationalsozialismus und ihre
Würdigung in geeigneter Weise sicherzustellen –, ist es
durchaus denkbar, dass ihr auch künftig noch weitere
Aufgaben in diesem Rahmen zufallen. Wollen Sie dann
eine erneute Auseinandersetzung über die Verteilung der
Kuratoriumssitze? Wir wollen das nicht.
Es ist richtig, Vertreter der Opfergruppen der neuen
Denkmale in den Stiftungsbeirat zu integrieren. Über
diese Fragen ist mit den Vertretern aller jetzt zur Debatte
stehenden Opfergruppen gesprochen worden.
Die Zustimmung aller Fraktionen im Ausschuss für
Kultur und Medien trotz eigener Änderungsanträge
bestätigt den Entwurf zur Änderung des Stiftungsgesetzes.
Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der
Oppositionsfraktionen, dass sie ihre Einwände und Bedenken
zugunsten der Signalwirkung zurückstellen konnten, die
von einem überfraktionellen Beschluss für die
Erinnerungspolitik der Bundesrepublik Deutschland ausgeht.
Das ist eine wichtige Botschaft für alle Betroffenen,
unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch für unsere
europäischen Nachbarn.