Protokoll der 1014. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1014. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1014
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1014. Sitzung
Berlin, Freitag, den 17. Dezember 2021
I n h a l t :
Gedenken an die Opfer von Sinti und Roma
sowie der Gruppe der Jenischen und Fahrenden 483
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485
1. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für
Verteidigung – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR –
(Drucksache 820/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485
Beschluss: Minister Christian Pegel
(Mecklenburg-Vorpommern) wird gewählt . . . . 485
2. Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher
Vorgaben im Umsatzsteuerrecht
(Drucksache 810/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 524*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496
3. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Rennwett- und Lotteriegesetzes – Antrag
des Landes Hessen – (Drucksache 797/21) . . 496
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsminister Michael Boddenberg (Hessen)
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525*
4. Entschließung des Bundesrates: Für eine
zukunftsfähige Krankenhauslandschaft –
Weiterentwicklung des DRG-Systems – Antrag der
Länder Niedersachsen und Bremen,
Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz –
(Drucksache 804/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 496
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 496
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 498
5. a) Klimaschutzbericht 2021 (Drucksache
802/21)
b) Klimaschutz-Projektionsbericht 2021 für
Deutschland (Drucksache 793/21) . . . . . . 496
Beschluss zu a) und b): Kenntnisnahme . . . 525*
6. a) Bericht der Bundesregierung an den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für
Inneres und Heimat sowie den Ausschuss
für Verkehr und digitale Infrastruktur des
Deutschen Bundestages gemäß § 26
Absatz 2 bis 4 Investitionsgesetz
Kohleregionen – gemäß § 26 Absatz 2, 3 und 4
InvKG – (Drucksache 795/21)
b) Bericht der Bundesregierung gemäß
§ 26 Absatz 5 Investitionsgesetz
Kohleregionen an den Haushaltsausschuss, den
Ausschuss für Wirtschaft und Energie
sowie den Ausschuss für Finanzen des
Deutschen Bundestages – gemäß § 26 Absatz 5
InvKG – (Drucksache 796/21) . . . . . . . . 485
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . 485
Beschluss zu a) und b): Kenntnisnahme . . . 486
7. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen – „Fit für 55“: auf
dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung
des EU-Klimaziels für 2030
COM(2021) 550 final; Ratsdok. 10849/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 737/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 486
Winfried Kretschmann (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 486
Dr. Maike Schaefer (Bremen) . . . . . . . 487
Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 488
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 489
Jan Philipp Albrecht (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490
Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . . 491
Robert Habeck, Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . . . . 492
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 496
8. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Restrukturierung der Rahmenvorschriften der
Union zur Besteuerung von
Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Neufassung)
COM(2021) 563 final; Ratsdok. 10872/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 720/21, zu Drucksache 720/21) 502
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 502
9. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Energieeffizienz (Neufassung)
COM(2021) 558 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 706/21, zu Drucksache 706/21) 502
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 503
10. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des
Europäischen Parlaments und des Rates, der
Verordnung (EU) 2018/1999 des
Europäischen Parlaments und des Rates und der
Richtlinie 98/70/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates im Hinblick auf die
Förderung von Energie aus erneuerbaren
Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie
(EU) 2015/652 des Rates
COM(2021) 557 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 712/21, zu Drucksache 712/21) 503
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 503
11. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems
COM(2021) 564 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 714/21, zu Drucksache 714/21) 503
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 504
12. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über den
Aufbau der Infrastruktur für alternative
Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie
2014/94/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates
COM(2021) 559 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 709/21, zu Drucksache 709/21) 504
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 504
13. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen
für einen nachhaltigen Luftverkehr
COM(2021) 561 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 701/21, zu Drucksache 701/21) 504
Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 504
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 506
14. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Nutzung erneuerbarer und
kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr und zur
Änderung der Richtlinie 2009/16/EG
COM(2021) 562 final; Ratsdok. 10327/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 721/21, zu Drucksache 721/21) 506
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 506
15. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung eines Klima-Sozialfonds
COM(2021) 568 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 702/21, zu Drucksache 702/21) 506
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 506
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 508
16. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein
System für den Handel mit
Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union, des Beschlusses
(EU) 2015/1814 über die Einrichtung und
Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für
das System für den Handel mit
Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und
der Verordnung (EU) 2015/757
COM(2021) 551 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 707/21, zu Drucksache 707/21) 508
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 508
17. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf
den Beitrag der Luftfahrt zum
gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionsziel der
Union und die angemessene Umsetzung eines
globalen marktbasierten Mechanismus
COM(2021) 552 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 708/21, zu Drucksache 708/21) 508
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 509
18. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2018/842 zur
Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele
für die Reduzierung der
Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030 als Beitrag
zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung
der Verpflichtungen aus dem
Übereinkommen von Paris
COM(2021) 555 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 710/21, zu Drucksache 710/21) 509
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 509
19. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 im
Hinblick auf eine Verschärfung der CO2-
Emissionsnormen für neue
Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im
Einklang mit den ehrgeizigen Klimazielen der
Union
COM(2021) 556 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 711/21, zu Drucksache 711/21) 509
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 509
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 511
20. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2018/841
hinsichtlich des Geltungsbereichs, der Vereinfachung
der Compliance-Vorschriften, der Festlegung
der Zielwerte der Mitgliedstaaten für 2030
und der Verpflichtung, bis 2035 gemeinsam
Klimaneutralität im Sektor Landnutzung,
Forstwirtschaft und Landwirtschaft zu
erreichen, und zur Änderung der Verordnung
(EU) 2018/1999 hinsichtlich der
Verbesserung der Überwachung, der Berichterstattung,
der Verfolgung der Fortschritte und der
Überprüfung
COM(2021) 554 final/2
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 713/21, zu Drucksache 713/21) 511
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 511
21. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen
Neue EU-Waldstrategie für 2030
COM(2021) 572 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 722/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 511
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 528*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 512
22. Verordnung zur Festsetzung des
Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das
Kalenderjahr 2022
(Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2022 – InsoGeldFestV 2022)
(Drucksache 778/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525*
23. Erste Verordnung zur Änderung der
Agrarstatistikverordnung (Drucksache 779/21) . 512
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 512
24. Verordnung zur Durchführung der GAP-
Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-
Verordnung – GAPDZV) (Drucksache 816/21) . 512
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 512
Jan Philipp Albrecht (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . 513
Axel Vogel (Brandenburg) . . . . . . . . 514
Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . 515
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517
25. Verordnung zur Durchführung der im
Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
geltenden Konditionalität (GAP-
Konditionalitäten-Verordnung – GAPKondV)
(Drucksache 817/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 517
26. Verordnung zur Umsetzung der Notifizierung
über die Anwendung der
Anrechnungsmethode bei bestimmten Einkünften nach dem
deutsch-singapurischen
Doppelbesteuerungsabkommen (Notifizierungsverordnung DBA
Singapur) (Drucksache 780/21) . . . . . . . . . 496
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525*
27. Verordnung zur Durchführung des § 3 des
Steueroasen-Abwehrgesetzes
(Steueroasenabwehrverordnung – StAbwV) (Drucksache
788/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525*
28. Verordnung zur Regelung der technischen
und organisatorischen Umsetzung der
Mitwirkungspflichten nach § 2 Absatz 1a Satz 1
Nummer 4 des Artikel 10-Gesetzes (G 10-
Mitwirkungsverordnung – G 10-MitwV)
(Drucksache 762/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 517
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 517
Beschluss: Keine Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 518
29. Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Führung notarieller Akten und
Verzeichnisse, der
Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -
postfachverordnung, der
Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der
Patentanwaltsausbildungs- und -
prüfungsverordnung sowie zur Einführung der
Patentanwaltsverzeichnisverordnung (Drucksache 774/21) . 496
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525*
30. Elfte Verordnung zur Änderung der
Abwasserverordnung (Drucksache 784/21) . . . . . 519
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 519
31. Erste Verordnung zur Änderung der
Mobilitätsdatenverordnung (Drucksache 787/21) 519
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519
32. Verordnung zur Neuregelung des
Meisterprüfungsverfahrensrechts (Drucksache 781/21) . 496
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525*
33. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen Union
für die Ratsarbeitsgruppe der Leiter der
Pflanzengesundheitsdienste (COPHS) –
gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 69/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 819/21 . . . . . . . . . . . . . . 526*
34. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 805/21, zu Drucksache
805/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 526*
35. Entschließung des Bundesrates „Befristete
Erhöhung des verfügbaren
Nettoeinkommens insbesondere von Intensivpflegekräften
im Krankenhausbereich“ – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 835/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Klaus Holetschek (Bayern) . . . . . . . . 498
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499
36. Benennung von Vertreterinnen und Vertretern
und Stellvertreterinnen und Stellvertretern des
Bundesrates im Mittelstandsrat der
Kreditanstalt für Wiederaufbau – gemäß § 7a
Absatz 1 KredAnstWiAG – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 832/21) . . . . . . . . . 496
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 832/21 . . . . . . . . . . . . . . . . 526*
37. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Tierschutzgesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 838/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519
38. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
eines Zweiten Nachtrags zum
Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites
Nachtragshaushaltsgesetz 2021) – gemäß
Artikel 110 Absatz 3 GG – (Drucksache 840/21) 499
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 499, 526*
Dr. Florian Toncar, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister der Finanzen . . 500
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 526*
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502
39. Gesetz zur Änderung des
Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des
Ganztagsfinanzhilfegesetzes (Drucksache 841/21) . . . . . . . . . . . 519
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104c
Satz 2 i.V.m. Artikel 104b Absatz 2
Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519
40. Gesetz zur Änderung des
Stabilisierungsfondsgesetzes und des
Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
(Drucksache 842/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519
41. Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung
des Rates zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 168/2007 zur Errichtung einer Agentur
der Europäischen Union für Grundrechte
und zur Inbetriebnahme der elektronischen
Urkundensammlung (Drucksache 843/21) . . 519
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 23
Absatz 1 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 520
42. Entschließung des Bundesrates zum
Ausgleich der aktuellen Entwicklung der
Energiepreise in Deutschland für
einkommensarme Haushalte in der Stadt und im
ländlichen Raum – Antrag des Freistaats
Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 845/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 520
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 529*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520
43. Vierte Verordnung zur Änderung der Ersten
Verordnung zum Sprengstoffgesetz
(Drucksache 839/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 520
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 530*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520
44. a) Neubenennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache 600/21)
b) Neubenennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache 818/21) 496
Beschluss zu a): Zustimmung zu dem
Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache
600/21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526*
Beschluss zu b): Zustimmung zu dem
Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache
818/21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526*
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 521
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident
des Landes Thüringen
Vizepräsident D r . R e i n e r H a s e l o f f ,
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
– zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und
Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des
Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Klaus Holetschek, Staatsminister für Gesundheit und
Pflege
B e r l i n :
Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung
B r a n d e n b u r g :
Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt
und Klimaschutz
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres
und Sport
H e s s e n :
Volker Bouffier, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Dr. Heiko Geue, Finanzminister
N i e d e r s a c h s e n :
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
R h e i n l a n d - P f a l z :
Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen,
Kultur und Integration
Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
S a a r l a n d :
Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei
und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Wolfram Günther, Staatsminister für Energie,
Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Dr. Florian Toncar, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Finanzen
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin des Innern und für Heimat
Dr. Manuela Rottmann, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Gesundheit
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
1014. Sitzung
Berlin, den 17. Dezember 2021
Beginn: 09.30 Uhr
Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr verehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
darf Sie recht herzlich begrüßen und eröffne die
1014. Sitzung des Bundesrates.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße
ganz herzlich die Delegationen der Zentralräte der
Deutschen Sinti und Roma und der Sinti-Allianz wie in jedem
Jahr hier im Bundesrat. Seien Sie uns herzlich
willkommen!
(Beifall)
Namentlich möchte ich Oskar W e i s s als
Vorsitzenden der Sinti-Allianz begrüßen.
Besonders freue ich mich, Romani R o s e , den
langjährigen Vorsitzenden des Zentralrats der Sinti und
Roma, zu sehen, den ich zu meinen Freunden zählen darf.
An meinem ersten Amtstag als Ministerpräsident
Thüringens hatte ich die Gelegenheit, mit Ihnen, lieber Romani
Rose, unsere jüdische Gemeinde zu besuchen. Wir haben
nicht nur gemeinsam gedacht, sondern auch auf die
aktuelle Situation der Sinti und Roma in Europa hingewiesen.
Denn mir war und ist es wichtig, den Holocaust an den
Sinti und Roma und den Juden im Gesamtzusammenhang
des mörderischen nationalsozialistischen
rassenideologischen Systems zu sehen.
Der sogenannte „Auschwitz-Erlass“ vom 16.
Dezember 1942 – gestern vor 79 Jahren – war, als letzte Stufe
der Verfolgung von Sinti und Roma, die Anordnung zu
Deportation und Mord von Mitbürgern, Mitmenschen,
Nachbarn. Doch diese ließen die deutschen Sinti und
Roma größtenteils im Stich. Genauso wie die Juden im
Stich gelassen wurden.
Auch die Kirchen schritten damals nicht ein, obwohl
es sich um Mitglieder der eigenen Katholischen Kirche
handelte. So versuchte der Vater von Romani Rose 1943
beim Münchner Kardinal F a u l h a b e r
vorzusprechen, um die Deportationen zu verhindern. Er wurde
nicht einmal vorgelassen. Kardinal Faulhaber notierte in
seinem Tagebuch – ich zitiere –:
Bei Sekretär ein Zigeuner, katholisch – Die
Zigeuner im Reichsgebiet sollen in ein Lager
gesammelt und sterilisiert werden, die Kirche
soll einschreiten. Will durchaus zu mir. – Nein,
kann keine Hilfe in Aussicht stellen.
Am Ende wurden mehr als die Hälfte der deutschen Sinti
und Roma ermordet. Europaweit waren es über eine
halbe Million.
Wer gedacht hätte, die Verfolgung wäre nach der
Befreiung 1945 zu Ende gewesen, der irrte. Stattdessen
wurden in der Bundesrepublik die Stigmatisierung und
rassistische Kriminalisierung der Sinti und Roma
weitergeführt. Sinti und Roma wurden der Opferstatus und
Wiedergutmachung verweigert mit der Begründung, sie
seien aus rein kriminalpräventiven Gründen verfolgt
worden. Ihre auf dem Unterarm tätowierten
Häftlingsnummern aus Auschwitz wurden Teil der polizeilich
geführten Akten zur – wie es hieß – „Bekämpfung des
Zigeunerunwesens“.
Die Kontinuitäten waren auch personeller Art. So
machte Heinrich Böhlhof, der für die Umsetzung von
Himmlers Auschwitz-Erlass in konkrete Politik
verantwortlich war, in der bundesdeutschen Polizei Karriere als
Leiter der Kripo in Dortmund. Er starb 1961, ohne jemals
für seine Verbrechen angeklagt, verurteilt oder bestraft
worden zu sein.
Auch in unserer jüngeren deutschen Geschichte – bei
den NSU-Ermittlungen – kam es zu einem
antiziganistischen Reflex. Die DNA-Spur, die sich überall auffinden
ließ, wurde polizeilich als Hinweis auf „Fahrendes Volk“
gedeutet. Romani Rose hatte mir in Heidelberg davon
berichtet, als ich ihn in der Sinti&Roma-Gedenkstätte
besucht habe. Später stellte sich heraus, dass die Genspur
von der Mitarbeiterin eines Verpackungsbetriebes für
Wattestäbchen stammte, die für den Abstrich der DNA-
Proben genutzt worden waren. Das heißt, gedeutet wurde,
dass die DNA-Spur durch „Fahrendes Volk“ verbreitet
worden war.
Die offizielle Anerkennung der Sinti und Roma als
Opfer des Nationalsozialismus ließ bis 1982 auf sich
warten. Sie war das Ergebnis einer langjährigen
Bürgerrechtsarbeit. Die bekannteste Aktion in diesem
Zusammenhang war der Hungerstreik junger Sinti um Romani
Rose im KZ Dachau zu Ostern 1980.
Aber auch in der DDR gab es die Kontinuitäten
antiziganistischer Klischees und Praktiken, die dazu
beitrugen, dass viele Sinti und Roma nicht als Verfolgte des
NS-Regimes anerkannt wurden. So nutzten auch
ostdeutsche Polizeibehörden die in der NS-Zeit geführten
sogenannten „Zigeunerpersonalakten“ schlicht und einfach
weiter.
Die viel zu späte Anerkennung der Sinti und Roma als
Opfer hatte auch weitreichende Folgen für die
Erinnerungskultur. So wurden die Gräber der Opfer von Sinti
und Roma, anders als etwa die der Wehrmachtsoldaten,
nicht unter Schutz gestellt. Dies wurde erst 2018 mit der
Bund-Länder-Regelung zum Erhalt der Grabstätten NS-
verfolgter Sinti und Roma erreicht. Übrigens das
Ergebnis einer gemeinsamen Bundesratsinitiative von Bayern
und Thüringen, welches alle Länder hier in der Runde
mitgetragen haben und nach einem Beschluss der
Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit der
Bundesregierung umgesetzt wurde.
Dennoch durchziehen die Stereotype und Zerrbilder
des Antiziganismus weiter die deutsche Gesellschaft. Es
braucht offenbar nie viel, damit Sinti und Roma – so wie
bei den NSU-Morden – unter Verdacht geraten. Und
Rechtsterroristen schaffen wie in Hanau neue Opfer. Wir
müssen uns darüber im Klaren sein, dass es sich beim
Antiziganismus – ebenso wie beim Antisemitismus – um
eine spezifische Form des Rassenhasses handelt.
Entsprechend hat im letzten Jahr die Internationale
Allianz zum Holocaust-Gedenken unter deutschem
Vorsitz eine Arbeitsdefinition für Antiziganismus in
Anlehnung an den Begriff des Antisemitismus verabschiedet.
Wir sind aufgefordert, diesen auch in Deutschland
anzuerkennen und seine Erscheinungsformen konsequent
gemeinsam zu bekämpfen.
2019 wurde durch die Bundesregierung eine
unabhängige Expertenkommission ins Leben gerufen, um den
Antiziganismus in Deutschland zu untersuchen. Seit Juli
liegt nun der Bericht mit umfassenden Empfehlungen
vor. Der Befund der Kommission ist eindeutig. Wir
haben ein ernstes gesamtgesellschaftliches Problem und
brauchen gemeinsam einen Perspektivwechsel!
Breite empirische Erhebungen belegen den
Antiziganismus etwa in kommunaler Verwaltung, in
Schulbüchern, bei der Polizei. Als Konsequenz fordert die
Kommission eine umfassende Strategie. Unter anderem
empfiehlt sie Bund und Ländern, Beauftragte gegen
Antiziganismus zu berufen und eine Ständige Bund-
Länder-Kommission zu schaffen, um die Arbeit gegen
Antiziganismus auf höchster Ebene gemeinsam politisch
zu verankern. Zudem verlangt sie, die zahlreichen
Defizite bei der Wiedergutmachung für NS-Verfolgte zu
kompensieren. Diese Empfehlungen sollten wir uns genau
ansehen und in unserer Arbeit dafür sorgen, dass sie
umgesetzt werden können.
Darüber hinaus brauche es einen umfassenden Prozess
der Aufarbeitung der sogenannten Zweiten Verfolgung –
nach 1945 – durch eine Wahrheitskommission, die die
Perspektiven von Sinti und Roma aufgreift, so die
Empfehlung der Experten.
Auch wir in den Ländern müssen hier einen Schritt
tun. Das betrifft vor allem die Rolle der
Landeskriminalämter. Bayern ist hier bereits mit gutem Beispiel
vorangegangen und hat eine Studie über „Das Bayerische
Landeskriminalamt und seine ‚Zigeunerpolizeistelle‘“
verfasst. Sie ist diese Woche in München vom LKA-
Präsidenten der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
Die unabhängige Expertenkommission stellt weiterhin
fest, dass es auch in der Asylpolitik seit Jahrzehnten zu
einer erheblichen Benachteiligung von Roma gekommen
ist, die in Deutschland Schutz vor Verfolgung,
Diskriminierung, Gewalt und Krieg suchten. Ich finde, dass die im
Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung
vorgesehenen Änderungen im Aufenthaltsrecht auch die
Anerkennung geflüchteter Roma als besonders schutzwürdige
Gruppe beinhalten sollten. Deutschland muss hier seine
Verpflichtung wahrnehmen und zur Ächtung des
Antiziganismus in ganz Europa beitragen.
Der geforderte Perspektivwechsel bezieht sich aber
vor allem auch auf verbesserte Partizipationsstrukturen
für Sinti und Roma, insbesondere durch die Entsendung
von Minderheitenangehörigen in staatliche Gremien, wie
die Rundfunkräte und Landesmedienanstalten.
Wenn wir diesen Perspektivwechsel vornehmen,
können wir ein neues, besseres Kapitel aufschlagen. Sinti,
Roma, die Jenischen und andere sind ein wichtiger Teil
der Vielfalt in unserem Land, und sie gehören zu uns. Sie
leben seit vielen Jahrhunderten als Deutsche unter
Deutschen. Die Verbrechen an ihnen waren Verbrechen an
unseren Mitbürgern. An die Opfer denken wir mit Trauer.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie
bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben.
(Die Anwesenden erheben sich)
Vielen Dank, dass Sie sich von Ihren Plätzen erhoben
und der Ermordeten gedacht haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gemäß § 23
unserer Geschäftsordnung habe ich nun noch die
Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates
bekanntzugeben:
Aus der Landesregierung von Rheinland-Pfalz und
damit aus dem Bundesrat ist am 7. Dezember Frau
Staatsministerin Anne S p i e g e l ausgeschieden. Die
Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat am 15.
Dezember Frau Staatsministerin Katrin E d e r zum
stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt.
Wir bedanken uns bei Frau Spiegel und wünschen ihr
für ihre neuen Aufgaben als Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend viel Erfolg und stets
eine glückliche Hand.
Unsere neue Kollegin begrüßen wir ganz herzlich und
wünschen auch ihr alles Gute.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich außerdem unseren
ehemaligen Kollegen aus dem Länderkreis und neuen
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz,
Herrn Vizekanzler Robert H a b e c k , ganz herzlich
bei uns begrüßen. Üblicherweise wäre bei unserer
heutigen Sitzung auch der Bundeskanzler erstmals bei uns.
Aber er sitzt, wie ich gehört habe, fest; die Termine und
die Transporte haben nicht so geklappt. Deswegen sind
wir froh, dass Sie da sind.
Jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger
Form mit 44 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Nach TOP 1
werden die Punkte 6 und 7 – in dieser Reihenfolge –
beraten. Nach TOP 4 werden die Punkte 35 und 38 –
ebenfalls in dieser Reihenfolge – behandelt. Im Übrigen
bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das
kann ich nicht erkennen.
Also ist sie so festgestellt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
TOP 1
Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für
Verteidigung (Drucksache 820/21)
Gibt es Wortmeldungen? – Das kann ich nicht
erkennen.
Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird
vorgeschlagen, Herrn Minister Christian P e g e l
(Mecklenburg-Vorpommern) zum Vorsitzenden des
Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich
um das Handzeichen.
Das ist einstimmig.
Ich darf Herrn Pegel eine erfolgreiche Arbeit
wünschen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 a) und b) auf:
TOP 6a)
a) Bericht der Bundesregierung an den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Energie, den Ausschuss für Inneres und Heimat
sowie den Ausschuss für Verkehr und digitale
Infrastruktur des Deutschen Bundestages gemäß
§ 26 Absatz 2 bis 4 Investitionsgesetz
Kohleregionen (Drucksache 795/21)
TOP 6b)
b) Bericht der Bundesregierung gemäß § 26
Absatz 5 Investitionsgesetz Kohleregionen an den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft
und Energie sowie den Ausschuss für Finanzen
des Deutschen Bundestages (Drucksache 796/21)
Mir liegt die Wortmeldung von Herrn
Ministerpräsidenten Haseloff vor. Lieber Kollege Haseloff, Sie haben
das Wort.
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Zweiten
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur
Bewältigung der Corona-Krise vom 29. Juni 2020 hat die
vorherige Koalition verschiedene Maßnahmen ergriffen,
um die Wirtschaft zu stabilisieren und Investitionsanreize
zu setzen.
Zu diesen Maßnahmen gehörte auch die Einführung
einer degressiven Abschreibung für bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren
2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt wurden. Für
diese Wirtschaftsgüter kann anstelle der linearen
Abschreibung eine degressive Abschreibung bis zum
Zweieinhalbfachen der linearen Abschreibung, maximal
in der Höhe von 25 Prozent der Anschaffungs- und
Herstellungskosten vorgenommen werden. Diese Maßnahme
dient auch einem erfolgreichen Wandel in den
Kohleregionen.
Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates teilt die
Einschätzung, dass die degressive Abschreibung
grundsätzlich dazu geeignet ist, eine schnellere Refinanzierung
zu fördern, neue Investitionsanreize zu setzen und eine
konjunkturbelebende Wirkung zu entfalten.
Deshalb bedauern wir es sehr, dass die vormalige
geschäftsführende Bundesregierung im Ergebnis ihrer
Bewertung eine begrenzte Verlängerung der degressiven
Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens abgelehnt hat, obwohl
sich – auch nach eigener Aussage der Bundesregierung –
die Wirkung dieses Instruments innerhalb des kurzen
Zeitraums nicht konkret beziffern lässt. Anstatt die
degressive Abschreibungsmöglichkeit auslaufen zu
lassen, sollte die neue Bundesregierung schnellstmöglich
eine Verlängerung auf den Weg bringen. Nach einem
ausreichend langen Zeitraum wäre deren Wirkung erneut
zu bewerten und über ein Auslaufen der Regelung zu
entscheiden.
Nun zum Bericht der Bundesregierung über die
Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen.
Nach dem ersten Umsetzungsjahr des
Strukturstärkungsgesetzes lässt sich – sicher nicht nur für Sachsen-
Anhalt – ein erstes grundsätzlich positives Fazit
festhalten: Es haben sich bereits sehr viele Akteure in allen
Ländern, die als Kohleregion ausgewiesen sind, auf den
Weg gemacht, die Reviere nachhaltig und zukunftsfähig
zu gestalten. Sie übernehmen Verantwortung für die
Zukunft ihrer Region und tragen zum Erfolg der nun
anstehenden Transformation bei.
Aber es zeigen sich auch einige bürokratische Hürden,
bei denen der Bund noch nachbessern sollte:
Die Revierkommunen stehen nach wie vor vor
personellen und zeitlichen Herausforderungen. Hier soll das
Bundesprogramm STARK Abhilfe schaffen. Unter
anderem soll es Revierkommunen und -landkreisen personelle
Unterstützung bieten. Aktuell erleben wir aber einen
Bearbeitungsstopp, weil Verpflichtungsermächtigungen
in ausreichender Höhe fehlen.
Ein weiteres Beispiel ist der Umgang mit den
Projektideen Sachsen-Anhalts zur Umsetzung des
Strukturstärkungsgesetzes. Diese Vorschläge verweilten bis zu sechs
Monate im zuständigen Ministerium, bis dann die
Aussage kam, es gebe keinen geeigneten Haushaltstitel, über
den die Umsetzung des Vorhabens abgebildet werden
kann.
Diese Beispiele zeigen, dass Bund, Länder und
Regionen noch viel enger zusammenarbeiten müssen. Wir
benötigen schnellere Vorbereitungs-, Entscheidungs- und
Planungsprozesse – insbesondere bei der Umsetzung der
sogenannten Bundesvorhaben in den Revieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Konsens zum
Kohlestrukturwandel ist sorgfältig austariert. Er gerät aus
dem Gleichgewicht, wenn wir den Kohleausstieg
vorziehen. Wir dürfen das Vertrauen in den Kohleregionen
nicht verspielen. So, wie der Atomausstieg bis Ende 2022
gesetzlich festgeschrieben ist, gilt dies auch für den
Kohleausstieg im Jahr 2038. Das ist für mich der
Maßstab. Wenn die Koalitionsvereinbarung sagt, das schaffen
wir idealerweise schon bis 2030, muss der Bund
entsprechend liefern, zum Beispiel durch
Planungsbeschleunigungen oder eine umfassendere und beschleunigte
Förderung des Ausstiegs.
Fest steht, dass es keine Abstriche bei der
Versorgungssicherheit und der Schaffung neuer und
zukunftsträchtiger Arbeitsplätze geben kann. Wir können uns
nicht nur am Idealen, sondern wir müssen uns vor allem
am Realen orientieren. – Herzlichen Dank.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollege
Haseloff!
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht
erkennen.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich beginne mit
der Abstimmung zu Punkt 6 a).
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, von dem Bericht
Kenntnis zu nehmen. Wer dem folgen möchte, den bitte
ich um das Handzeichen. – Das ist fast einstimmig.
Dann ist so beschlossen.
Wir fahren fort mit Punkt 6 b).
Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Wer der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses folgend
zu dem Bericht Stellung nehmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Nicht angenommen.
Dann stelle ich fest, dass der Bundesrat von dem
Bericht Kenntnis genommen hat.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:
TOP 7
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen –
„Fit für 55“: auf dem Weg zur Klimaneutralität –
Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030
COM(2021) 550 final; Ratsdok. 10849/21
(Drucksache 737/21)
Mir liegt mittlerweile eine ganze Reihe an
Wortmeldungen vor. Ich darf zuallererst dem Kollegen
Kretschmann aus Baden-Württemberg das Wort erteilen. –
Lieber Kollege Kretschmann!
Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Mit dem „Fit for 55“-Paket der EU-
Kommission beraten wir heute das in der Geschichte der EU
umfassendste Gesetzesvorhaben im Bereich Klima und
Energie. Für das Ziel des European Green Deal, den
Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 55 Prozent und
bis 2050 um 100 Prozent zu senken, gibt es nun einen
klaren Fahrplan. Er besteht aus einem Bündel an
Vorschlägen in den Bereichen Klima, Energie, Verkehr,
Gebäude, Landnutzung und Forstwirtschaft, und alle sind
miteinander verbunden. Werden an der einen Stelle die
Ziele reduziert, müssen sie im Gegenzug an einer anderen
Stelle erhöht werden. Dieses Zusammenwirken ist richtig
und wichtig, damit wir das Gesamtziel nicht unterlaufen.
Die Umsetzung dieses Pakets erfordert enormen
Ehrgeiz und größte Anstrengung. Wer die Komplexität der
politischen Abläufe in der Europäischen Union kennt, der
ahnt, was für eine Herkulesaufgabe das ist. Eine solche
Herausforderung werden wir nur dann stemmen können,
wenn wir Tatkraft zeigen und alle Kräfte in Europa
aktivieren. Das ist dringend geboten. Die Wissenschaft sagt
uns: Je länger wir zuwarten, umso näher kommen wir den
Klimakipppunkten – mit der Gefahr, sie zu überschreiten.
Deshalb ist nicht nur entschlossenes Handeln gefragt, wir
müssen auch zügig vorangehen. Die entscheidenden
Veränderungen müssen in den nächsten zehn Jahren
kommen, und wir müssen das vor allen Dingen
gemeinsam, wir müssen es europäisch angehen. Dafür weist uns
„Fit for 55“ die Richtung und die Geschwindigkeit.
Wir können damit aus Europa heraus zeigen, wie sich
Ökonomie und Ökologie vereinbaren lassen, nämlich als
zwei Seiten einer Medaille. Denn der Green Deal ist
mehr als nur ein Programm für den Klimaschutz. Er ist
die Innovations- und Wachstumsstrategie, die wir jetzt
brauchen, mit einem klugen Mix aus den richtigen
ordnungspolitischen Leitplanken, effizienten
marktwirtschaftlichen Instrumenten und gezielten
Fördermaßnahmen. So kann es uns gelingen, die Klimaziele zu
erreichen und gleichzeitig innovative Geschäftsfelder zu
erschließen und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich
daher auf vier zentrale Vorgaben des Pakets eingehen.
Erstens: Der Emissionshandel hat sich als
marktwirtschaftlicher Mechanismus als sehr wirksam zur
Verringerung der Treibhausgasemissionen erwiesen, jedenfalls in
neuerer Zeit. Die Ausweitung auf die Bereiche Verkehr
und Gebäude ist daher zu begrüßen. Dazu wird
vorgeschlagen, das bereits bestehende Handelssystem für
Industrie und Strom zu reformieren. Hier hätte ich mir
allerdings etwas mehr Ehrgeiz gewünscht, etwa mit
einem ambitionierteren Kürzungspfad oder einem CO2-
Mindestpreis.
Zweitens: Die vorgeschlagenen CO2-
Flottengrenzwerte für Pkw sind ehrgeizig, aber sie sind auch
notwendig, denn die Gesamtemissionen im Verkehrssektor sind
seit 1990 im Gegensatz zu jenen in den anderen Sektoren
sogar gestiegen und müssen deshalb deutlich sinken.
Dafür muss sich die Automobilindustrie natürlich
gewaltig nach der Decke strecken, und deshalb ist es unsere
gemeinsame Aufgabe, das klimapolitisch Notwendige
möglich zu machen und unsere Unternehmen dabei nach
Kräften zu unterstützen.
Dafür bedarf es vor allem der richtigen
Rahmenbedingungen, und zwar – drittens – mit einem schnellen
Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Es ist
richtig, dass die EU mit ihrem Vorschlag für den Aufbau
der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe hier klare und
vor allem verbindliche Ziele vorgibt. Eine
flächendeckende, leistungsfähige und interoperable
Ladeinfrastruktur muss dann aber auch mit dem Markthochlauf Schritt
halten. Das gilt insbesondere auch für die ländlichen
Regionen. Der Ausbau muss nun auch durch
entsprechende Förderprogramme unterstützt werden.
Viertens: Nur, wenn wir grünen Strom tanken, helfen
wir dem Klima. Die neue Bundesregierung hat sich einen
Anteil an erneuerbaren Energien von 80 Prozent bis 2030
zum Ziel gesetzt. In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
wird nun vorgeschlagen, im Energiemix der EU das
verbindliche Gesamtziel von derzeit 32 Prozent
Erneuerbarer auf 40 Prozent anzuheben. Ich hätte mir ein
ambitionierteres Ziel gewünscht.
In Baden-Württemberg gehen wir hier voran und
haben die entsprechenden Maßnahmen bereits gesetzlich
verankert: mit der Solarpflicht für alle neuen Gebäude
und mit dem Flächenziel für Windkraft- und
Freiflächenphotovoltaikanlagen in Höhe von 2 Prozent der
Landesfläche. Um unsere ehrgeizigen Ausbauziele bei der
Windkraft zu erfüllen, brauchen wir allerdings zusätzlich
die Möglichkeit einer regional differenzierten Förderung,
die sogenannte Südquote. Das EU-Wettbewerbsrecht darf
nicht zum Bremsklotz für den Ausbau der erneuerbaren
Energien werden – und ich bitte Sie, Herr
Wirtschaftsminister, uns dabei in Brüssel wirklich kräftig zu
unterstützen. Wir sind dort selbst natürlich schon aktiv geworden.
Das ist für den ganzen Süden von enormer Bedeutung,
denn schließlich sind bei uns die starken Industrien, die
diesen Strom auch brauchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere eigenen
ehrgeizigen Verpflichtungen stehen im Einklang mit den
Vorhaben der Europäischen Kommission im „Fit for 55“-
Paket. Auch wenn wir uns an der einen oder anderen
Stelle mehr Ambition gewünscht hätten, die Richtung
stimmt. Wir werden daher das „Fit for 55“-Paket mit
allen Kräften unterstützen. – Vielen Dank.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, lieber
Herr Ministerpräsident Kretschmann!
Ich darf nun aufrufen die Bürgermeisterin Frau Dr.
Schaefer aus Bremen.
Dr. Maike Schaefer (Bremen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der
Tat hat uns die EU mit „Fit for 55“ ein sehr wichtiges
Paket mit auf den Weg gegeben. Es ist ein sehr wichtiger
Schritt für den Klimaschutz. Die Kommission hat uns mit
„Fit for 55“ auch etliche Arbeitsaufträge erteilt, zum
einen inhaltliche, aber größtenteils eben auch
organisatorische. Das ist wichtig, weil jetzt schnell gehandelt
werden muss. Wir haben die dramatischen Bilder vor Augen
aus Rheinland-Pfalz, aus Nordrhein-Westfalen. Wir
sehen: Der Klimawandel schreitet voran. Er betrifft uns
inzwischen wirklich selbst, und deswegen können wir
auch nicht mehr zögern.
Ich weiß, dass wir uns hier kurzfassen sollen.
Deswegen möchte ich gar nicht auf alle Sektoren eingehen. Die
wichtigsten sind gerade schon genannt worden: die
Transformationen in der Wirtschaft, die Bereiche Bau,
Verkehr und Landwirtschaft. Wir sehen: Das Paket
betrifft ganz viele Lebensbereiche. Ich möchte Ihnen jetzt
auch nicht die 14 Vorschläge der EU vorlesen, die Sie
vermutlich alle kennen. Vielmehr möchte ich auf unsere
Aufgabe – die der Länder – in der Umsetzung der
Vorschläge eingehen und mich vor allen Dingen auf den
Sektor Verkehr fokussieren.
Daher drei Punkte, die mir im Hinblick auf unsere
Mobilitätspolitik äußerst wichtig sind. Erstens: Der
Ausstieg aus dem Verbrenner im Jahr 2035 ist nicht
verhandelbar. Zweitens: keine Anrechnung von Kraftstoffen auf
die Flottengrenzwerte. Drittens: der zielgerichtete und
schnelle Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Gleichzeitig müssen wir in den Verhandlungen meines
Erachtens Punkte nachschärfen. Zur Erreichung der
Sektorziele müssen CO2-Flottengrenzwerte für Pkw weiter
erhöht werden. 55 Prozent reichen hier nicht aus. Wir
brauchen dringend Energieeffizienzregeln für
Elektrofahrzeuge. Die vorgesehene Emissionsminderung um
90 Prozent sollte in eine vollständige Klimaneutralität bis
zum Jahr 2050 umgewandelt werden. Insgesamt muss der
Verkehrssektor zeitnah evaluiert werden. Die
Maßnahmen müssen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und
gegebenenfalls nachgebessert werden.
Meine Damen und Herren, die EU hat ihre
Hausaufgaben gemacht. Jetzt liegt es an uns, es umzusetzen,
gegebenenfalls nachzubessern, zu schärfen und zu
koordinieren. Die bloße Umsetzung der Einzelmaßnahmen
wird sonst ihre Wirkung verfehlen. Das können wir uns
nicht leisten und uns angesichts der Klimakrise nicht
erlauben. Auf Länderebene müssen wir sinnvolle und
abgestimmte Pakete schnüren. Darin sehe ich den
Arbeitsauftrag an uns Landesministerinnen und
Landesminister.
Als Vorsitzende der VMK möchte ich sagen: Es ist
mir selbstverständlich ein Anliegen, dass wir
Landesverkehrsminister in diesem Aushandlungsprozess auch eine
Rolle spielen. Wir haben über diese Maßnahmen
gestritten, wir werden wahrscheinlich auch weiterhin über
einzelne Maßnahmen streiten. Lassen Sie uns aber als
Länder eine gemeinsame Position finden, die wir der
Bundesregierung mit auf den Weg geben können. Ich verbinde
hiermit zugleich die Bitte an den Bund, die Länder
ausreichend in die Verhandlungen in Brüssel
miteinzubeziehen. Wir sitzen dort ja nicht direkt am
Verhandlungstisch. Wir verantworten dann aber in den Ländern den
Großteil der Maßnahmen. Ein funktionierender
Austausch zwischen Bund und Ländern ist daher
unerlässlich.
Es sollte uns bewusst sein, dass wir hier am Auftakt
des europäischen Verfahrens stehen. Der Prozess bis zur
Verabschiedung auf europäischer Ebene kann bis zum
Jahr 2023 dauern. Ich bin aber optimistisch: Der
Kompromiss zur Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung, an
den ich noch einmal erinnern möchte, hat gezeigt, dass
wir am Ende mit einer Stimme sprechen können. Das
sollte weiter unser Anspruch sein und uns Auftrieb für
die anstehenden harten Verhandlungen innerhalb der EU
geben, für „Fit für 55“.
Ich möchte aber abschließend auch sagen: Es braucht
nicht nur ein Konzept. Es braucht nicht nur von uns allen
das Bekenntnis, dass wir etwas tun wollen. Es braucht
nicht nur Milliarden. Am Ende wird es auch den Mut
brauchen, vor Ort die einzelnen Maßnahmen
umzusetzen. – Vielen Dank.
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer!
Als Nächster spricht zu uns Herr Staatsminister Al-
Wazir aus Hessen.
Tarek Al-Wazir (Hessen): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Ich zitiere:
Die Wirtschaft der fossilen Brennstoffe stößt an
ihre Grenzen. Wir wollen der nächsten
Generation sowohl einen gesunden Planeten
hinterlassen als auch gute Arbeitsplätze und Wachstum,
das unsere Natur nicht schädigt. Der europäische
Green Deal ist unsere Wachstumsstrategie in
Richtung dekarbonisierte Wirtschaft. Europa hat
als erster Kontinent angekündigt, bis 2050
klimaneutral zu sein, und nun sind wir ebenfalls die
Ersten, die einen konkreten Plan vorlegen.
Europa lässt seinen Worten zur Klimapolitik Taten
folgen durch Innovation, Investitionen und
Sozialmaßnahmen.
Gesagt hat dies EU-Kommissionpräsidentin Ursula
von der Leyen bei der Vorstellung des umfassendsten
Legislativpakets zum Klimaschutz, das es jemals gab und
das wir heute hier beraten: acht neue und vier geänderte
Verordnungen, die systematisch in allen Sektoren
Vorgaben machen, um die völkerrechtlichen Verpflichtungen
zum Klimaschutz – Stichwort „Pariser Abkommen“ –
auch umzusetzen.
Natürlich kann einem der Atem stocken, wenn man
sich die Herausforderung bewusst macht. In nicht einmal
einer Generation will Europa klimaneutral werden und
auf diesem Weg schon in acht Jahren mehr als die Hälfte
aller heutigen CO2-Emissionen eingespart haben. Eine
solch gigantische Umwälzung oder Transformation in so
kurzer Zeit ist in der Menschheitsgeschichte bisher
beispiellos.
Ohne Beispiel in der Erdgeschichte ist allerdings auch
die Beschleunigung des Klimawandels. Aktuelles
Beispiel in dieser Woche: Schon in wenigen Jahren droht ein
Teil des Thwaites-Gletschers in der Antarktis zu
zersplittern, der den gesamten Gletscher bisher hält. Schmilzt
dieser dann ab, würde der Meeresspiegel um 65
Zentimeter steigen und voraussichtlich eine Kettenreaktion in
Gang setzen, die einen weiteren deutlichen Meeresanstieg
auslöst. Wenn das passiert, könnten große Teile
Norddeutschlands Land unter sein. Ich kann das einmal aus
hessischer Sicht sagen: Wir sind ja mittendrin, ohne
Zugang zum Meer, ohne Blick auf die Alpen, und das soll
auch so bleiben.
Wir leben im Anthropozän, dem neuen Erdzeitalter, in
dem die Menschheit einen dominanten geophysikalischen
Einfluss auf das Erdsystem hat. Im zu Ende gehenden
fossilen Zeitalter hat dies vor allem bedeutet, Kohle und
Öl zu verfeuern – mit all den Folgen, die wir jetzt schon
sehen. Die große Transformation der Lebensbedingungen
auf unserem Planeten findet also jetzt schon statt. Wir
müssen nur eine Frage beantworten: Sehen wir dabei zu
und beklagen, dass andere Kontinente vielleicht bisher
eher zögerlicher sind als Europa, wenn es um effektiven
Klimaschutz geht, oder transformieren wir unsere
gesamte Produktions- und Lebensweise so, dass der Eintrag von
fossilem Treibhausgas in die Atmosphäre gestoppt
werden kann?
Ich jedenfalls bin der festen Überzeugung, dass eine
solche Transformation gelingen kann, wenn wir erstens
alle technologischen Möglichkeiten nutzen und schnell
skalieren, die fossile Produktions- und Antriebsarten
ersetzen, und wenn zweitens gewährleistet ist, dass die
Transformation sozial gerecht erfolgt. Ja, ein Luftbild
von Deutschland im Jahr 2045 wird daher über
Siedlungsgebieten vor allem bläulich schimmernde Dächer
und auch viele Tausend neuer Windräder zeigen und
hoffentlich auch viele neue Schienenstrecken.
Damit die Transformation eine breite Akzeptanz in der
Bevölkerung erfährt, müssen insbesondere diejenigen, die
Angst um ihre Arbeitsplätze und Angst vor dieser
Veränderung haben und auch steigende CO2-Preise nicht mal
eben durch einen Wechsel zum Beispiel von einem alten
Diesel zu einem neuen Elektroauto kompensieren
können, in besonderer Weise unterstützt werden.
Gleichzeitig: In dieser Transformation stecken auch
große Chancen. Wenn wir das in Europa, wenn wir das in
Deutschland richtig machen, dann werden hier die neuen
Technologien entstehen, die in der ganzen Welt
gebraucht werden. Das ist auch eine riesige Chance für die
deutsche Industrie und den Maschinenbau, für alle, die
heute Lösungen entwickeln, die diese Transformation
möglich machen. Die Aufgabe ist also riesig, aber wir
müssen das schaffen, und wir können das schaffen. Und
wenn wir es gut machen, dann liegen auch große
Chancen darin. Genau mit diesem Geist sollten wir diese
Herausforderung angehen. – Vielen Dank.
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Herr Staatsminister Al-Wazir!
Als Nächster spricht zu uns Herr Minister Dr.
Holthoff-Pförtner aus Nordrhein-Westfalen.
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-
Westfalen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Ich stimme meiner Vorrednerin und meinen
Vorrednern im Wesentlichen zu. Die Bekämpfung des
Klimawandels ist eine der wichtigsten Aufgaben der
kommenden Jahre und Jahrzehnte. Die Veränderungen
des Klimas sind global bereits deutlich spürbar. Unwetter
werden zunehmen. Es ist bereits erwähnt worden: Wir
haben das in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen
im Sommer leidvoll erfahren müssen.
Die Europäische Union hat sich im Rahmen des
Grünen Deals vorgenommen, bis 2050 klimaneutral zu sein.
Das ist Europas Beitrag zur Umsetzung der Beschlüsse
der Weltklimakonferenz von Paris. Bis 2030 sollen die
Emissionen der Europäischen Union weit – um 55
Prozent – gesenkt werden. Die Europäische Kommission hat
nun ihre Vorschläge für den klimafreundlichen Umbau
von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft vorgelegt.
Die Entwicklung eines ambitionierten Programms zur
Bekämpfung der Klimakrise begrüßen wir in Nordrhein-
Westfalen ausdrücklich. Klar ist aber auch, dass dieser
notwendige Prozess Wirtschaft und Gesellschaft vor
enorme Herausforderungen stellen wird, vor allem schon
deshalb, da Klimaschutz und internationale
Wettbewerbsfähigkeit zwei Seiten derselben Medaille sind.
Ambitionierter Klimaschutz, sozialverträgliche Energiewende
und industrielle Wettbewerbsfähigkeit müssen
konsequent zusammen gedacht werden. Wir dürfen nicht den
Blick dafür verlieren, die Industrie in der Europäischen
Union zu erhalten. Dabei geht es nicht nur um
Arbeitsplätze, sondern es geht auch um den technologischen
Vorsprung, den wir in Europa behalten wollen und
behalten müssen. Auch dem Klima wäre nicht gedient, wenn
die Industrie lediglich Europa verlassen und ihre
Produktion dann in andere Weltregionen verlagern würde.
Um die klimapolitischen Ziele zu erreichen, sollten
wir uns nicht in einen Wettlauf um immer kleinteiligere
Regelungen und Vorgaben begeben, sondern eine
technologieoffene und marktwirtschaftliche Lösung anbieten.
Anknüpfungspunkte sehe ich beim Emissionshandel,
denn Unternehmen reagieren unmittelbar auf
Preissignale. Ein Unternehmen, das auch künftig wettbewerbsfähig
sein möchte, muss seine Emissionen senken. Wie es das
tut, sollte nicht staatlich vorgeschrieben werden, sondern
eine Entscheidung des Unternehmens sein. Den Weg
dahin kennen die Unternehmerinnen und Unternehmer im
Zweifel besser als die Politik.
Zudem wäre die Etablierung eines Emissionshandels
über die Europäische Union hinaus wünschenswert.
Damit können wir einen unfairen Wettbewerb durch
einseitigen Klimaschutz auf dem Weltmarkt verhindern.
Ermutigend sind an dieser Stelle Gespräche, die seitens der
Europäischen Kommission mit dem US-
Klimabeauftragten John K e r r y geführt werden. Jedoch können wir
nicht erwarten, dass alle Länder auf der Welt die gleichen
Maßnahmen ergreifen wie wir in Europa. Zum Schutz
vor allem der energieintensiven Industrie hat die
Kommission daher einen CO2-Grenzausgleich vorgeschlagen.
Dieses Instrument kann ein wichtiger Beitrag zur
Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und zur
Vermeidung von Carbon Leakage sein. Entscheidend ist, dass
das Instrument mit den Grundsätzen der
Welthandelsorganisation kompatibel ist und nicht zu neuen
Handelskonflikten führt. Hierzu sollten Kommission und
Bundesregierung den Austausch mit unseren europäischen
Handelspartnern suchen. Zudem gilt es, den bürokratischen
Aufwand, insbesondere von kleinen und mittleren
Unternehmen, so gering wie möglich zu halten. Problematisch
bleibt für die Exportindustrie zudem die Reduzierung der
freien Zuteilung bei gleichzeitiger Einführung eines
solchen Grenzausgleichsmechanismus.
Richtig gemacht bergen der European Green Deal und
die damit verbundene Transformation der modernen
Industriegesellschaft die Chance, zusätzliches Wachstum
zu generieren. Zusätzliche Investitionen entstehen dort,
wo sich ändernde gesellschaftliche Bedürfnisse zu neuen
Wachstumsfeldern führen oder Innovation eine
zusätzliche Produktionsnachfrage generiert. Denn auch in
Zukunft werden wir Industriebetriebe, Industrieerzeugnisse
und Industriearbeitsplätze brauchen. Die entscheidende
Frage lautet, wie bestehende Prozesse klimaneutral
gestaltet werden können. So wie wir beim grünen Stahl
oder bei der Brennstoffzellenentwicklung unter
Hochdruck an klimaneutralen Fertigungs- und
Energieentwicklungsprozessen forschen, werden Umwelt- und
Klimaschutz für viele weitere Bereiche Treiber für Innovation
und Modernisierung sein. Der Grüne Deal kann für
Deutschland und für Europa die Chance sein, eine
umfassende Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft
einzuleiten und so Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der
Weg führt aber über Innovation und Anreize; er führt
nicht über Ordnungsrecht.
Nordrhein-Westfalen arbeitet mit großem Engagement
daran, die Ziele des Grünen Deals zu erreichen, und zwar
so schnell wie eben möglich. Wir haben die
Haushaltsmittel für Klimaschutz und Energiewende seit der
Regierungsübernahme versiebenfacht. Im kommenden Jahr
werden wir nochmals verdoppeln auf dann knapp 350
Millionen Euro. Wir investieren nicht nur in den
Klimaschutz, sondern wir gehen auch voran. Mit der
Neufassung des Klimaschutzgesetzes haben wir bislang
bestehende Ziele noch einmal deutlich hochgesetzt. Wir
wollen über verbindliche Zwischenschritte bis 2045
treibhausgasneutral wirtschaften. Das setzt voraus, dass die
Europäische Union und auch die Bundesregierung ihre
Aufgaben zügig erfüllen. Es braucht die gemeinsame
Arbeit an Antworten, um die Versorgungssicherheit und
Bezahlbarkeit sicherzustellen. Eine Transformation, die
auf dem Rücken der Industriearbeiter ausgetragen wird,
ist zum Scheitern verurteilt. Deshalb erwarten wir eine
klare Zukunftsperspektive für die betroffenen
Beschäftigten und Regionen. – Ich danke Ihnen für Ihre
Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner!
Als Nächster spricht zu uns Herr Minister Albrecht aus
Schleswig-Holstein.
Jan Philipp Albrecht (Schleswig-Holstein): Meine
Damen und Herren! Es ist gut, dass die Europäische
Union mit dem „Fit for 55“-Paket einen wichtigen Schritt
vorangeht, um die Pariser Klimaziele für uns in Europa
umzusetzen. Und es ist wirklich ehrenwert und gut, dass
die Europäische Kommission das mit Verve tut und auch
gegen den Widerstand von Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und bis zuletzt auch aus den Reihen der
Bundesregierung, des Bundes bei der Gestaltung dieser
Vorgaben. Denn wir brauchen ambitionierte Maßnahmen,
um diese ambitionierten Ziele, die wir uns alle
gemeinsam gesetzt haben, zu erreichen. Tarek Al-Wazir hat
gerade ausgeführt, dass es auch für uns wichtig ist, diese
Ziele zu erreichen, und dass das existenzielle Aufgaben
sind, die wir jetzt wahrnehmen müssen.
Mit der neuen Bundesregierung wird endlich eine neue
Haltung Deutschlands in die europäische Politik, auf EU-
Ebene, Einzug halten, gerade auch, wenn es darum geht,
ambitionierte Maßnahmen in diesem Paket zu verankern
und die fossilen Energien in unserem System durch
erneuerbare Energien zu ersetzen. Wir brauchen dringend
einen schnelleren Einstieg in die Zukunftstechnologien,
die das ermöglichen. Deswegen ist es gut, wenn im
Rahmen dieses Pakets noch einmal deutlich gemacht wird,
wie wichtig es ist, dass wir nicht nur ein zusätzliches
Emissionshandelssystem für Gebäude und die Mobilität
brauchen, sondern auch, dass es darum geht, den Prozess
dahin zu beschleunigen und spätestens ab 2030 ein
integriertes Emissionshandelssystem, einheitlich für alle
Sektoren, zu verankern.
Es ist auch gut, weiterhin darüber zu diskutieren, dass
wir auch auf europäischer Ebene einen CO2-Mindestpreis
brauchen, um deutlich zu machen, dass bestimmte
Marktmechanismen einsetzen müssen, um den Abschied
von den Fossilen in wirklich allen Sektoren zu
ermöglichen. Wir brauchen die Abschaffung von Subventionen
für fossile Energien. Das ist ein ganz wichtiger Faktor,
um ein faires Level Playing Field zwischen den
Marktakteuren zu schaffen. Denn, meine Damen und Herren, wir
sehen es schon überall in Deutschland und insbesondere
bei uns in Schleswig-Holstein: Es gibt diese
Technologien, sie sind da. Wir können die Sektorenkopplung –
übrigens bei 100 Prozent Versorgungssicherheit auf Basis
von erneuerbaren Energien; wir haben 160 Prozent in
unserem schleswig-holsteinischen Netz –, wir können
diese Technologien jetzt umsetzen.
Viele Akteure der Industrie, der Wirtschaft stehen
bereit, das umzusetzen, warten aber darauf, dass nicht mehr
länger auf Erproben und Erforschen gesetzt wird – wie
das hier eben genannt wurde –, sondern endlich auf die
Marktfähigkeit dieser Technologien, und dass wir die
regulativen Rahmenbedingungen so umsetzen, dass
erneuerbare Energien Vorfahrt haben, fossile Energien
eben nicht mehr Standard sind und die erneuerbaren
Energien in allen Sektoren den Vorteil im Markt
bekommen. Dazu braucht es eine Umstellung, und dazu
brauchen wir auch ein „Weg vom Henne-Ei-Problem“. Wir
können nicht länger sagen, wir warten auf die Netze, bis
es mehr erneuerbare Energien gibt; und wir können nicht
weiter sagen, wir warten darauf, dass alle ihre Verfahren
umgestellt haben, bevor wir die Marktsituation so
umstellen, dass diejenigen, die das schon getan haben,
tatsächlich marktfähig auf Basis von erneuerbaren Energien
voranschreiten können.
Deswegen braucht es weitere klare Zielsetzungen,
auch Zwischenziele. Gerade bei den Flottengrenzwerten
braucht es Zwischenziele. Und wir müssen dafür sorgen,
dass Wettbewerbsfähigkeit und soziale
Ausgleichsmaßnahmen mitgedacht werden, und zwar egal, ob mit
Grenzausgleich oder dem Abbau von Belastungen auf
Strom, die Erneuerbaren oder eben durch
Wohnkostenausgleich; aber so, dass es schnell vorangeht und wir
nicht immer warten und die Fragen der Umstellung auf
die lange Bank schieben. Denn es muss uns darum gehen,
diese Maßnahmen so zügig wie möglich umzustellen.
Das kommt uns zugute, und ich glaube, dass die neue
Bundesregierung eben auch dort eine neue Haltung
zeigen wird. Es kommt uns zugute, weil es Riesenchancen
für uns als Wirtschaftsstandort Deutschland gibt und wir
jetzt die Chance haben, mit den Herausforderungen eine
neue Industrie, eine neue Wirtschaft aufzubauen, die über
Jahrzehnte hinweg auch die Zukunft von Jobs und
wirtschaftlichen Grundlagen für unsere Kinder und
Kindeskinder sichern wird. Auch das ist, gemeinsam mit der
Erreichung der Klimaziele, ein ganz wichtiges
Zukunftsthema. Deswegen heißt es jetzt, entschieden zu handeln
und sich aktiv gestaltend mit Nachbesserungen, aber eben
auch mit Druck für die Verabschiedung auf europäischer
Ebene einzusetzen.
In diesem Sinne: Lassen Sie uns gemeinsam
voranschreiten, lassen Sie uns den Klimaschutz zu einem
gesamtgesellschaftlichen Erfolgsmodell machen! –
Herzlichen Dank.
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr
Minister Albrecht!
Als Nächster spricht zu uns Herr Staatsminister
Günther aus Sachsen.
Wolfram Günther (Sachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der
Umbau der gewachsenen Industriegesellschaften hin zu
klimaneutralen Gesellschaften ist derzeit eine der größten
Herausforderungen der gesamten Weltgemeinschaft. Es
geht darum, das Leben auf unserem Planeten weiter zu
ermöglichen und den gemeinsam aufgebauten Wohlstand
in ein 21. Jahrhundert zu transferieren. In diesem
Zusammenhang geht es nicht mehr darum, die
menschengemachte Erderhitzung überhaupt zu vermeiden, sondern
um Schadensbegrenzung. Es geht darum, sie zu
begrenzen. Das ist das 1,5-Grad-Ziel. Diese Aufgabe ist
mittlerweile ja auch völkerrechtlich festgehalten im
Abkommen von Paris.
Es ist eine Mammutaufgabe, die da vor uns liegt. Einer
der wichtigsten Player dabei ist die Europäische Union.
Wir haben schon seit etwa 20 Jahren das
Emissionshandelssystem zur Verminderung der
Treibhausgasemissionen innerhalb der EU. Aber uns ist allen klar: Wenn wir
den menschengemachten Klimawandel aufhalten wollen,
geht das natürlich nur mit einer globalen Perspektive.
Diesbezüglich ist die Rolle der EU bei den
Verhandlungen im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention
besonders wichtig.
Die Klimapolitik hat sich in den letzten Jahren zu
einem der dynamischsten Politikfelder entwickelt. Der
programmatische Rahmen der EU-Kommission ist dabei
die Wachstums- und Transformationsstrategie Green
Deal, und ein erster wichtiger Meilenstein des Green
Deal war die Verabschiedung des EU-Klimagesetzes mit
den verbindlichen Zielen „Klimaneutralität in der
Europäischen Union bis 2050“ und „bis 2030 Reduktion der
Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber
1990“.
Jetzt der zweite wichtige Meilenstein: das „Fit for 55“-
Paket vom 14. Juli dieses Jahres, zu dem wir heute im
Bundesrat Stellung beziehen. Dieses Paket enthält nun
die Vorschläge der EU-Kommission, wie dieses 55-
Prozent-Ziel denn nun ganz praktisch erreichbar sein soll.
Entscheidend ist, dass im Gegensatz zu vergangenen
Jahren jetzt klar ist: Alle Sektoren müssen am
Klimaschutz mitwirken, nicht nur die Industrie, nicht nur die
Energiewirtschaft. Es muss einen Instrumentenmix geben
– und es gibt ihn auch – aus Zielvorgaben,
marktwirtschaftlichen Lenkungsinstrumenten, aber auch
Förderung, vor allem, wenn es darum geht, soziale Härten
auszugleichen. Ganz klar: Es gibt kein Wegducken, kein
Weniger. Denn wenn man in einem Bereich weniger
macht, heißt das automatisch: mehr in einem anderen
Bereich. Sonst kann man diese Zahl, diese 55 Prozent,
nicht erreichen.
Die Verhandlungen laufen noch – wir stecken
mittendrin – bis Anfang 2023, aber uns allen ist klar: Wir
müssen jetzt handeln. In Bezug auf das, was die EU vorgelegt
hat, möchte ich zu einigen Legislativvorschlägen
beispielhaft näher ausführen.
Zunächst zur Richtlinie Emissionshandel: Das
Kernziel ist eine deutlich ambitionierte
Treibhausgasminderung bis 2030 als bisher vorgesehen, gegenüber 2005 also
61 Prozent statt 43 Prozent. Dabei sinkt die kostenfreie
Zuteilung von Zertifikaten bis 2036 schrittweise auf null.
Die Herausforderungen sind, dass deswegen die CO2-
Zertifikatepreise steigen und das kurzfristig eben auch
mit Wettbewerbsnachteilen für bestimmte Branchen auf
dem Weltmarkt verbunden ist. Der Lösungsansatz und
die Vorteile über den Klimaschutz hinaus sind, dass wir
dadurch hier bei uns Innovationen und neue
Geschäftsfelder fördern. Dabei wird auf den Markt gesetzt.
Das Instrument ETS hat sich auch bewährt. Es hat
seine Ziele erfüllt. Auch der neue Koalitionsvertrag auf
Bundesebene sendet ein ganz klares Signal für eine
Stärkung des bestehenden Emissionshandels als einem ganz
zentralen marktwirtschaftlichen Steuerungsinstrument für
solch eine ambitionierte Politik.
Ein ebenso interessanter Ansatz sind internationale
Klimapartnerschaften und ein offener Klimaklub für ein
faires – auch das wurde gerade schon angesprochen –
Level Playing Field, zumindest erst einmal zwischen den
G-7-Staaten, um Wettbewerbsverzerrungen zu
vermindern.
Dann zum Instrument Grenzausgleichsmechanismus:
Das Kernziel ist die Vermeidung der Abwanderung von
Industrie und Gewerbe ins Ausland, das sogenannte
Carbon Leakage. Hier ist das Instrument der CO2-Preis für
besonders klimaschädliche Importe – denken wir an
Stahl, Eisen und Aluminium – und Stromlieferungen aus
Nicht-EU-Staaten. Die politische Herausforderung für
uns alle ist: Dieses Instrument steckt noch in den
Kinderschuhen, und bisher gibt es keinen wirklichen
Mechanismus für den Ausgleich steigender CO2-Preise für den
Export von Produkten in Drittstaaten. Der Lösungsansatz
ist, dass das System Anreize für Drittstaaten setzt,
ebenfalls solch ein CO2-Bepreisungssystem einzuführen oder
eben selbst gleich dem EU-ETS beizutreten. Selbst die
USA wollen ja mittlerweile ein solches Instrument
einführen.
Drittes Instrument: die Erneuerbare-Energien-
Richtlinie RED III mit dem Kernziel der Verdoppelung
des Anteils der erneuerbaren Energien am
Bruttoenergieverbrauch der EU bis 2030 auf mindestens 40 Prozent.
Die Herausforderung: Ja, da ist ein Strukturwandel
notwendig. Vor allen Dingen muss der bisher schleppende
Ausbau der erneuerbaren Energien – das sage ich gerade
auch aus Sachsen heraus – ganz anders Fahrt aufnehmen.
Der Lösungsansatz und auch die Vorteile sind hier: Wir
haben dann mehr Unabhängigkeit von Importen fossiler
Energieträger. Wir merken ja regelmäßig, wie notwendig
das ist, wenn wir betrachten, aus welchen Ländern wir
diese Energie beziehen. Das stabilisiert am Ende aber
auch hier bei uns die Energiepreise, denn regenerative
Energien liefern den Strom nicht nur heute schon am
kostengünstigsten, sondern letztlich zu Grenzkosten nahe
null.
Viertens: die neue Waldstrategie. Unsere Wälder sind
oder können enorme, gigantische CO2-Senken von ganz
zentraler Bedeutung sein – und das in Kombination mit
unserer nationalen Biodiversitätsstrategie. Denn – auch
das dürfen wir nicht vergessen – neben der Klimakrise
und der Gesundheitskrise, in der wir gerade stecken, ist
die Biodiversitätskrise derzeit eine der größten Krisen,
die wir zu bewältigen haben. Hier sind die
Herausforderungen, eine gute Balance zwischen Klima- und
Ökosystemschutz herzustellen, aber auch die
forstwirtschaftlichen Belange mit in den Blick zu nehmen. Vieles hängt
miteinander zusammen. Wenn man etwa im Bau Beton
durch mehr Holz ersetzen will, dann braucht man eine
entsprechende Nutzung der Wälder. Gleichzeitig möchte
man aber auch in den Wäldern selbst mehr CO2 binden.
Der Lösungsansatz ist hier – und das ist ja auch ein
Antrag aus Sachsen im Umweltausschuss gewesen –, auf
alternative Einkommensquellen für Waldbesitzer zu
setzen, eben auch Nicht-Holzprodukte und
Ökosystemdienstleistung, und vor allen Dingen auf die
Kaskadennutzung, also auch stoffliche Nutzung, Biomasse,
prioritär vor einer energetischen Nutzung, die erst ganz
am Ende eines Nutzungszyklus von Holz stehen kann,
sowie auf eine Konkretisierung der Regelungen zum
Schutz verbliebener Primär- und Altwälder in Europa.
Hier sind unsere sächsischen Anliegen in die
Empfehlungsdrucksache eingeflossen, und ich würde mich
freuen, wenn dies dann auch die Zustimmung der Länder
insgesamt findet.
Wenn man das alles zusammenfasst, muss man noch
einmal feststellen: Wir müssen an einem sehr ehrgeizigen
und vor allen Dingen auch sozial und wirtschaftlich
ausgeglichenen Paket mitwirken, und das können wir auch.
Das ist Notwendigkeit und Chance zugleich. Wir können
es gelingen lassen, dass wir auch in unserer
weiterentwickelten Industrienation Deutschland mit zahlreichen
innovativen Unternehmen für den Klimaschutz Vorreiter
sind und diese Chancen vor allen Dingen proaktiv nutzen,
Dekarbonisierung, Nachhaltigkeit und zukunftsfähige,
sozial gerechte Wertschöpfung bei uns vor Ort zu
erreichen und schließlich auch global. – Vielen Dank.
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Schönen
Dank, Herr Staatsminister Günther! Aus Freundschaft
zum Freistaat Sachsen habe ich Ihre Redezeit verdoppelt.
(Heiterkeit)
Bitte beim nächsten Mal die in der Geschäftsordnung
empfohlene Redezeit im Blick behalten!
Als Nächster spricht zu uns Herr Bundesminister
Dr. Habeck vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz. – Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr
Amtsgeschäft. Auf eine gute Zusammenarbeit zwischen
Bundesregierung und Bundesrat!
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren! Ich habe 2018 hier als
Vorgänger von Jan Philipp Albrecht meine letzte Rede
gehalten. Da durfte man noch so lange reden, wie man wollte.
Es ist also möglich: Reformen und Veränderungen
müssen nicht immer nur Schlechteres bringen.
Herr Präsident Ramelow hat gesagt, er freue sich, dass
ich wieder hier bin. Ich freue mich auch, dass ich wieder
hier bin. Das ist tatsächlich persönlich gemeint. Ich habe
– bei aller Zähheit, die die Debatten hier manchmal
haben – die konstruktive Atmosphäre in dieser Kammer
immer geschätzt. Hier lernt man Kompromisse. Wenn
man später mal Koalitionen schmieden muss und ein paar
Jahre Bundesrat auf dem Buckel hat, dann geht es
manchmal besser und einfacher.
Ich bin aber auch hierhergekommen und wollte diese
Debatte nutzen, ohne alles, was die Vorrednerinnen und
Vorredner gesagt haben, zu wiederholen, um ein bisschen
die Linie zwischen Bundespolitik und Landespolitik der
nächsten vier Jahre zu skizzieren. Insofern ist das
tatsächlich bewusst ein Antrittsbesuch in der Länderkammer. So
ist es auch gemeint. Es ist ja hier im Bundesrat meine
erste Rede vor einem Verfassungsorgan. Wir werden viel
miteinander zu diskutieren haben in den nächsten vier
Jahren. Vieles, was in meinem Haus ressortiert, was die
Bundesregierung zu entscheiden hat und was ich
persönlich entscheiden werden muss, betrifft unmittelbar
Landesangelegenheiten; ich gehe gleich noch darauf ein.
Insofern sind der Bundesrat und die Länderzuständigkeit
und das Zusammenspiel zwischen den Ebenen von
zentraler Bedeutung – sowieso und überhaupt, aber sicherlich
auch für die Projekte, die jetzt im Zusammenhang mit der
„Fit for 55“-Stellungnahme beziehungsweise der
Energie-, Klima- und Wirtschaftspolitik zu diskutieren sind.
Die Richtlinie und die verschiedenen Vorschläge sind
ja noch keine Ratsbeschlüsse. Es geht jetzt so weiter, dass
ab Montag der Umwelt- und Klimarat in Brüssel
diskutiert und dann unter der französischen Präsidentschaft die
Dinge Schritt für Schritt weiterentwickelt, vielleicht
sogar finalisiert werden. Aber wenn Sie sich anschauen,
worum es geht, dann stellen Sie fest – es ist ja in den
Reden immer wieder aufgeploppt –: Es geht um
Luftfahrt, Schifffahrt, ländliche Entwicklung, neue
Steuerpolitik, Energierichtlinien, Grenzausgleich CBAM. Das
sind Maßnahmen, die mit klarer Deutlichkeit die Märkte
der Zukunft definieren. Unabhängig davon, wie man zu
einzelnen Maßnahmen steht, möchte ich als
Wirtschaftsminister sagen: Damit ist die Messe der Zukunft
eigentlich gesungen. Wir wissen, wo in diesem Land die
Prosperitätschancen der Zukunft liegen, wenn wir uns die
Vorschläge jetzt zu Gemüte führen. Und wir wissen, dass
wir eine wahnsinnige Chance haben, in den nächsten
Jahren Klimaschutz und Innovationskraft zu vereinen und
zusammenzubringen und trotzdem das Konservative zu
bewahren.
Deutschland hatte vor der Corona-Krise eine
Innovations- und Wachstumsschwäche. Wenn wir sie lösen
wollen, dann gelingt das ja nur, indem wir die Märkte der
Zukunft erschließen. Was sind die Märkte der Zukunft?
An dieser Frage ist die ökonomische Bedeutung dieses
Paketes, das vorliegt, abzulesen. Unsere Marktwirtschaft
wird dann zukunftsfähig sein, wenn es gelingt,
Wachstumsprozesse, Prosperität und Wohlstand unter Wahrung
der planetarischen Grenzen zu entwickeln. Dasjenige
Land, derjenige Kontinent wird die Nase vorn haben, der
dabei am entschiedensten vorangeht.
Überflüssig vielleicht, an dieser Stelle zu sagen, dass
mit industriellen Prozessen, mit neuen Techniken, mit
neuen Modellen von Wohlstand immer auch Werte
transportiert werden. Denken Sie an die sozialen Medien. Es
ist kein europäisches Unternehmen, das wir derzeit
nutzen. Nie haben wir als Gesellschaft darüber abgestimmt,
wie wir eigentlich kommunizieren wollen. Aber die
Werte haben sich implizit verschoben. Wir sind also als
Volkswirtschaft, aber auch als Wertegemeinschaft
gehalten, die Prosperitätschancen, die in diesem Paket liegen,
ernst zu nehmen. Ich will für mich und für diese
Regierung sagen: Wir werden das mit aller Entschiedenheit
tun.
Als Klimaschutzminister möchte ich sagen – lieber
Herr Haseloff, ich gehe ein bisschen auf Ihre Rede ein –,
dass wir besser und schneller werden müssen.
Deutschland hat in den letzten 30 Jahren seine CO2-Emissionen
um 40 Prozent reduziert. 30 Jahre – 40 Prozent. Die jetzt
nicht mehr amtierende Bundesregierung, die Große
Koalition aus CDU/CSU, SPD, hat in den letzten
Amtsmonaten entschieden, dass wir die CO2-Emissionen in
Deutschland um 65 Prozent bis 2030 senken müssen.
Erinnern Sie die Zahlen: in 30 Jahren minus 40 Prozent,
in 8 Jahren noch mal minus 25 Prozent. Daraus ergibt
sich rein logisch die Geschwindigkeit und die
Notwendigkeit, vor der wir stehen.
Ich selbst gehe so an die Sache ran, als Replik auf die
Debatte „Markt oder Ordnungsrecht“, die immer wieder
die Politik blockiert hat – wir haben es eben schon
gehört –, dass das getan werden muss, was am besten hilft.
Ich habe die Ehre, muss ich sagen, mit dem
Wirtschaftsministerium ein Haus übernommen zu haben, das vor
einigen Jahrzehnten die Marktwirtschaft in Deutschland
durchgesetzt hat und das sich – das muss man sich noch
mal klarmachen, was das eigentlich bedeutete –
entschieden hat, nicht ideologisch vorzugehen. Der Kampf war:
Sozialismus, Kommunismus gar oder wilder
Kapitalismus. Und die Tradition dieser Republik ist geworden:
Weder-noch. Das, was am besten funktioniert, das
machen wir. Es gibt Spielregeln, an die wir uns halten. Es
gibt Ausgleichsmechanismen, die notwendig sind. Vor
allem gibt es ein Verständnis, dass wirtschaftliche
Prosperität der Gesellschaft dienen soll und in diesem Fall,
wenn man das ernst nimmt, was die Forscher sagen und
was wir in den Reden heute gehört haben – vielleicht am
eindringlichsten von Tarek Al-Wazir –, eben auch dem
ökologischen Frieden auf der Welt.
Was heißt das konkret, wenn wir nach den Plänen der
alten Bundesregierung – da waren die Grünen und die
FDP nicht dabei – in acht Jahren zusätzlich 25 Prozent
einsparen müssen und dann bis 2040 nach den gleichen
Plänen die CO2-Emissionen um 88 Prozent reduziert
haben müssen? Das heißt, dass wir im Grunde 18 Jahre
Zeit haben, um fertig zu sein mit der ganzen Sause; denn
die übrigen 12 Prozent betreffen nicht den Kernbereich
des Verbrauchs, also nicht Verkehr, nicht
Industrieproduktion, nicht Energieproduktion. Die sind für die
Bereiche vorgesehen, die wirklich sehr schwer zu
dekarbonisieren sind. Wir haben also nach den Plänen der
scheidenden Bundesregierung 18 Jahre Zeit, dieses Land
komplett klimaneutral zu machen.
Lieber Herr Haseloff, daraus ergibt sich, dass ein
Kohleausstieg, da ja die Kohleverbrennung immer noch für
einen Großteil der Emissionen verantwortlich ist, 2038,
also zwei Jahre, bevor wir faktisch fertig sein müssen, zu
spät ist. Das ist eine Verpflichtung aus der
Aufgabenstellung der alten Regierung, schneller zu werden. Ich habe
aber auch genau zugehört, was Sie gesagt haben, Herr
Haseloff. Ich weiß natürlich, dass es für die
Kohleregionen eine extreme Zumutung bedeutet, noch schneller
auszusteigen. Warum sollte der Baggerfahrer im
Braunkohlerevier applaudieren, wenn er hört, dass sein Job
möglicherweise acht Jahre früher weg ist? Solche Jobs
gibt es hunderttausendfach; das ist mir völlig klar.
Sie haben aber auch gesagt, dass
Versorgungssicherheit und Planungsbeschleunigung Voraussetzung dafür
sind. Das ist eigentlich der Kern meiner Rede, die ich
hier halte. So ist es. Ganz genau so ist es. Wie kann es
anders sein, wenn wir 2040 mehr oder weniger CO2-
neutral sein wollen, also auch die anderen Bereiche, nicht
nur den Stromsektor erschlossen haben wollen? Wenn
wir nach den Plänen der Bundesregierung 2030
hochgerechnet einen Anteil von 80 Prozent Erneuerbaren an der
Energieproduktion haben wollen, dann sind die
Erneuerbaren dominant im Energiesystem. Sie sind nicht mehr
das, was zusätzlich zu Atom- oder Kohlestrom kommt.
Sie sind dann das Rückgrat der Energieproduktion in
Deutschland und haben damit eine Sicherheitsposition.
Sie sind die Garanten für Versorgungssicherheit. Was wir
an Gas- oder dann schnellstmöglich an
Wasserstoffkraftwerken brauchen, ist eine Back-up-Kapazität. Die sollen
ja möglichst wenig laufen, sondern die Hauptlast werden
die Erneuerbaren tragen. Also muss schneller geplant und
schneller ausgebaut werden. Und dann stoßen wir an das
Landesrecht. Dann sind die Möglichkeiten, die wir im
EEG haben, immer begrenzt durch Raumordnung, durch
Emissionsschutz, durch Naturschutz, durch
Denkmalschutz. Wir werden viel im nächsten Jahr – denn Jahre
haben wir gar nicht Zeit – miteinander zu diskutieren
haben, wie wir das auflösen.
Da ich als Minister diese Spannungsfelder in meinem
eigenen Haus habe, kann ich nur darum bitten, es als
politische Aufgabe zu begreifen, und darum, dass wir uns
nicht im nächsten Jahr die Vorlagen der jeweiligen
Experten aus dem eigenen Bereich vorlesen. Denn die
werden natürlich – und das ist ja ihr Job – immer sagen, wie
wichtig genau dieses Schutzgut ist. So werden wir aber
nicht vorankommen. Und das sage ich noch mal
ausdrücklich mit hohem Respekt vor den jeweiligen
Experten; denn ihr Job ist ja, keine Fehler zu machen. Wenn
also sinngemäß im Gesetz steht: „Der Denkmalschutz
steht über allem, weil das kulturelle Erbe wichtig ist“,
dann ist es der Job des Denkmalschutzexperten, darauf
hinzuweisen, dass das auch eingehalten wird, sonst würde
ja eine Verwaltung nicht funktionieren. Aber wir werden
so nicht vorankommen. Wir werden also unter Wahrung
der Schutzgüter neue Wege finden müssen. Ich habe
Ideen, wie es gehen kann. Ich bin letztlich entschlossen,
dass es gehen muss, und bitte an der Stelle um Mithilfe.
Ich habe eben mit Winfried Hermann getuschelt, weil
ich weiß, dass Winfried Kretschmann vor ein paar Tagen
die Elektrifizierung der Südbahn feierlich begangen hat.
Die Elektrifizierung der Südbahn ab Ulm in Baden-
Württemberg – gemessen an den Stromtrassen, die wir
bauen müssen, ist das eine Minidistanz – hat 40 Jahre
gedauert. Wenn wir acht Jahre Zeit haben, die
erneuerbaren Energien auf 80 Prozent zu bringen, und dann noch
zehn Jahre Zeit haben, dieses Land klimaneutral zu
machen, kommen wir mit solchen Modellen nicht weiter.
Dann werden wir alle scheitern. Ich natürlich persönlich
als Minister, der jetzt die Verantwortung dafür hat, aber
letztlich wir als politische Klasse. Dann haben wir
versagt. Wir stehen also tatsächlich noch einmal an einem
Moment, der einen Aufbruch bedeuten kann, der diesem
Land und damit diesem Kontinent eine Werte- und
Wertschöpfungskette zurückgeben kann, die wir in der
Vergangenheit verloren haben.
Wir stehen aber auch vor einer gigantischen Aufgabe,
die das Verständnis von Politik, politischem Leadership,
politischer Führungskraft, noch einmal ganz neu
herausfordern wird. Ich bin gespannt, wohin uns diese Jahre
führen werden, wohin uns dieses nächste Jahr führen
wird. Es ist ja häufig so, dass zwischen Bund und
Ländern ein Armdrücken stattfindet. Wenn man
Landesminister war, dann versteht man eigentlich nicht, warum die
Bundespresse und die Bundespolitik nicht sieht, was man
alles Fantastisches in den Ländern macht. Ist man dann
Bundesvorsitzender und turnt durch das
Regierungsviertel, vergisst man, dass man selber Landesminister war. Es
gibt also diese strukturelle Distanz, die wir manchmal
zwischen Bund und Land haben. Ich hoffe nicht, dass es
ein Armdrücken wird, sondern ein Kräftebündeln, dass
wir gemeinsam mit beiden Armen am gleichen Hebel
ziehen. Ich jedenfalls rede hier, um deutlich zu machen,
dass mir das bewusst ist, und hoffe auf eine gedeihliche
Zusammenarbeit in der Zukunft. – Vielen Dank.
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Herr Bundesminister Dr. Habeck! Ich glaube, Sie
brauchen keine Sorge zu haben: Wenn die Armlänge im Sinne
des Hebelgesetzes gleich lang sind und das, was wir in
Deutschland machen müssen, auf Augenhöhe gemeinsam
organisiert wird, dann wird uns das zum Wohle des
Landes und des Volkes gelingen.
Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen) hat
eine Erklärung zu Protokoll1 gegeben.
Wir stehen vor der Herausforderung, dass wir eine
Unmenge von Einzelabstimmungen haben. Jeder nehme
sich bitte sein vorgefertigtes Manuskript, und dann
hangeln wir uns durch die einzelnen
Ausschussempfehlungen.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 1! – Knappe Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 2.
Ziffer 6! – Klare Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 7.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 12.
Ich rufe auf Ziffer 13, die nach Sätzen getrennt
abgestimmt wird. Bitte das Handzeichen für:
Satz 1 von Ziffer 13! – Mehrheit.
Satz 2 von Ziffer 13! – Mehrheit.
Satz 3 von Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 16, bitte zunächst ohne den letzten Satz! –
Minderheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für den letzten Satz der
Ziffer 16! – Minderheit.
Ziffer 17, zunächst nur Satz 1! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für Satz 2 von Ziffer 17! –
Mehrheit.
Ziffer 18, zunächst auch hier nur Satz 1! – Mehrheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für Satz 2 von Ziffer 18! –
Mehrheit.
Ziffer 22! – Minderheit.
Ziffer 23! – Mehrheit.
Ziffer 24! – Minderheit.
Ziffer 25! – Mehrheit.
1 Anlage 1
Ziffer 26, zunächst ohne die Sätze 3 und 4! –
Minderheit.
Nun bitte das Handzeichen für die Sätze 3 und 4 von
Ziffer 26! – Minderheit.
Ziffer 27! – Mehrheit.
Ziffer 28, zunächst ohne den letzten Satz! – Mehrheit.
Bitte das Handzeichen für den letzten Satz von Ziffer
28! – Mehrheit.
Ziffer 29, zunächst nur Satz 1! – Minderheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für Satz 2 von Ziffer 29! –
Mehrheit.
Ziffer 31! – Minderheit.
Ziffer 32, zunächst nur Satz 1! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für die übrigen Sätze von
Ziffer 32! – Mehrheit.
Ziffer 33! – Mehrheit.
Ziffer 35! – Minderheit.
Ziffer 41! – Mehrheit.
Ziffer 42! – Minderheit.
Ziffer 43, zunächst ohne den letzten Satz! – Mehrheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für den letzten Satz von
Ziffer 43! – Mehrheit.
Ziffer 44, zunächst ohne Satz 3! – Mehrheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für Satz 3 von Ziffer 44! –
Minderheit.
Ziffer 45, zunächst ohne die Wörter
„technologieneutralen und marktwirtschaftlichen“! – Mehrheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für die Wörter
„technologieneutralen und marktwirtschaftlichen“! – Mehrheit.
Ziffer 47! – Mehrheit.
Ziffer 48! – Minderheit.
Ziffer 50! – Mehrheit.
Ziffer 51, zunächst nur die Sätze 1 und 2 gemeinsam!
– Mehrheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für die übrigen Sätze von
Ziffer 51! – Mehrheit.
Ziffer 52! – Mehrheit.
Ziffer 53! – Mehrheit.
Ziffer 56! – Minderheit.
Ziffer 60! – Mehrheit.
Ziffer 62! – Minderheit.
Ziffer 63! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Und die Bundesregierung, Herr Vizekanzler, weiß
Bescheid, wo es langgeht. Alles Gute!
Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher
Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (Drucksache 810/21)
Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung
zu Protokoll1 hat abgegeben Herr Staatsminister
Dr. Herrmann (Bayern).
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz
zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 11/20212
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
3, 5, 22, 26, 27, 29, 32 bis 34, 36 und 44.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit;
69 Stimmen.
Damit ist die Grüne Liste so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Entschließung des Bundesrates: Für eine
zukunftsfähige Krankenhauslandschaft – Weiterentwicklung
des DRG-Systems – Antrag des Landes
Niedersachsen – (Drucksache 804/21)
Dem Antrag sind Bremen, Mecklenburg-
Vorpommern und Rheinland-Pfalz beigetreten.
1 Anlage 2
2 Anlage 3
Es liegen zwei Wortmeldungen vor. Es spricht als
Erste zu uns Frau Ministerin Honé aus Niedersachsen.
Birgit Honé (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe
Kollegen und Kolleginnen! Im Jahr 2003 wurde das
System der Diagnosis Related Groups, das sogenannte DRG-
System, in Deutschland eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt
werden Patientinnen und Patienten anhand medizinischer
Diagnosen und der durchgeführten Behandlungen und
demografischer Daten wie Alter und Geschlecht für
Zwecke der Abrechnung in Fallgruppen klassifiziert. Im
Vergleich zum alten System der Tagessätze sollten den
Krankenhäusern unter DRG-Bedingungen stärkere
Anreize für ein wirtschaftliches Verhalten gesetzt werden.
Gestaltet sich die Behandlung einer Patientin oder eines
Patienten aufwendiger als durch die pauschale Vergütung
gedeckt, macht das Krankenhaus Verlust. Gelingt es aber,
wirtschaftlicher – und das bedeutet in der Regel:
schneller – zu arbeiten als bei der Kalkulation der DRG-
Pauschale berechnet, lässt sich für das Krankenhaus ein
Gewinn erzielen.
Mit der DRG-Einführung sollten Fehlanreize im
System beseitigt, die Wirtschaftlichkeit der
Leistungserbringung in den Kliniken erhöht und die Kosten gesenkt
werden. Dieser an sich positive Ansatz hat in der Praxis
aber in den Folgejahren zu negativen Nebenwirkungen
geführt, die sowohl die Kliniken als auch die Patientinnen
und Patienten belasten. Ich will Ihnen an dieser Stelle die
wichtigsten Reformbedarfe, die für Niedersachsen Anlass
zu dieser Initiative waren, kurz darstellen.
Seit Einführung der diagnosebezogenen
Fallpauschalen wird zunehmend gerade die häufig ausschließliche
Orientierung an wirtschaftlichen Zielen kritisiert.
Besonders wird dabei hervorgehoben, dass diese sich negativ
auf die Patienten-/Patientinnenversorgung und auf den
Arbeitsalltag der Ärztinnen/Ärzte und des
Pflegepersonals auswirkt. Denn die Einführung des DRG-Systems
hat direkte und indirekte Effekte auf die
Patientenversorgung. Einerseits gibt es bestimmte Regeln im System, die
die Behandlung direkt betreffen, etwa die untere und
obere Grenzverweildauer oder Ansätze zur
Fragmentierung von Behandlungen. Andererseits verstärkte die
DRG-Einführung den seit Jahren bestehenden Druck auf
die Krankenhäuser, Kosten zu sparen.
Nach den aktuell bestehenden Regelungen ist es für
die Höhe der Vergütung der erbrachten Leistung einer
Klinik irrelevant, ob die Behandlung in einer
Spezialklinik, einem Krankenhaus der Regelversorgung oder durch
einen Maximalversorger, inklusive der
Universitätskliniken, erfolgt. Im geltenden DRG-System werden die
unterschiedlichen Kostenstrukturen bei der Ermittlung der
Vergütung eben nicht berücksichtigt. Dies bedeutet im
Ergebnis, dass die Kostenstrukturen von
Universitätskliniken und Maximalversorgern aufgrund der dort
spezifischen und im Vergleich zu Grundversorgern deutlich
höheren Vorhaltekosten gegenüber denen eines
Krankenhauses der Grundversorgung nicht ausreichend vergütet
werden. Diesem Missstand soll mit dieser Initiative durch
eine Unterscheidung nach Versorgungsstufen im DRG-
System, zum Beispiel durch Multiplikation auf das
Relativgewicht, entgegengewirkt werden.
Auch die Patientinnen und Patienten leiden. Unter
DRG-Bedingungen hat sich der Trend zur
Fragmentierung von Behandlungen verstärkt. Um mehrere Fälle
abrechnen zu können, besteht seit der Einführung des
Systems ein finanzieller Anreiz, aus einem längeren
Aufenthalt mehrere kurze zu machen. Für ein Krankenhaus
ist es weniger wirtschaftlich, mehrere Erkrankungen einer
Patientin oder eines Patienten während eines stationären
Aufenthalts zu behandeln, denn dann kann jeweils nur
eine Hauptdiagnose abgerechnet werden.
Darüber hinaus kommt es vor, dass Patientinnen und
Patienten im Rahmen dieser Behandlung aus
ökonomischen Gründen früher entlassen werden, als dies
manchmal medizinisch geboten erscheint. Dies führt zu höheren
Komplikationsraten nach dem Klinikaufenthalt, belastet
die Patientinnen und Patienten und führt lediglich zu
einer Verlagerung der Kosten aus den Kliniken heraus in
andere Gesundheitsbereiche. Die Patientinnen und
Patienten tragen daher die Folgen eines Systems, in dem die
Kliniken insbesondere dann mehr Einnahmen generieren
können, wenn sie die Zahl von Behandlungen erhöhen
oder höher bewertete Leistungen erbringen. Dies kann
zum Beispiel zu vermeidbaren Krankenhausaufenthalten
oder unnötigen, komplizierten Behandlungen führen. Aus
diesem Grund wird im Rahmen dieser
Bundesratsinitiative ein Vergütungssystem angestrebt, das den
Leistungserbringern die notwendige ökonomische Absicherung
ohne die beschriebenen negativen Begleiterscheinungen
bietet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle haben ein
Interesse an einer qualitativ hochwertigen
flächendeckenden Versorgung der Menschen in unserem Land bei
Krankenhausaufenthalten. Genau dieses Ziel gefährdet
aber das aktuelle DRG-System, weil unzureichend
finanzierte Leistungen aktuell den Leistungserbringern keinen
Anreiz bieten und in der Konsequenz zum Abbau der
Angebote führen. Dies ist aus Gründen der
Patientensicherheit weder wünschenswert noch anzustreben.
Notwendig ist also eine ganzheitliche Finanzierungsreform,
die die Komplexität der Instrumente insgesamt betrachtet.
Es kann nicht sein, dass die Kliniken systembedingt wie
in einem Hamsterrad immer mehr Fälle behandeln
müssen, um ihre Kosten refinanzieren zu können. Aus diesem
Grund muss das bestehende Vergütungssystem dahin
gehend reformiert werden, dass alle zu erbringenden
Leistungen auskömmlich refinanziert werden. Nur so
erhalten wir eine zukunftsfähige und finanzierbare
Krankenhauslandschaft, die dem dortigen Personal gute
Arbeitsbedingungen und den Patienten und Patientinnen
bestmögliche Behandlungsstrukturen bietet.
Ich bitte deshalb um Unterstützung unserer Initiative
und freue mich, dass die Länder Bremen, Mecklenburg-
Vorpommern und Rheinland-Pfalz bereits heute ihren
Beitritt erklärt haben. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank, Frau Kollegin Honé!
Als Nächster spricht Herr Minister Professor Dr.
Willingmann aus Sachsen-Anhalt.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-
Pandemie hat das Thema Gesundheitsversorgung zu
einem alltäglichen Thema in den Medien, in Presse, Funk
und Fernsehen, gemacht. Nun steht – insoweit bin ich
dem Land Niedersachsen für diesen Antrag dankbar –
auch das allgemeine Vergütungssystem für die
Krankenhäuser wieder einmal in Rede. Kein ganz neues Thema:
Es begleitet uns eigentlich seit der Einführung des DRG-
Systems, und es wird nun endlich angegangen. Denn die
Öffentlichkeit verbindet mit Krankenhausfinanzierung
allzu häufig die Begriffe Defizit, rote Zahlen, Insolvenz
oder gar Schließung.
Insbesondere die wirtschaftliche Lage der
Maximalversorger oder der Supramaximalversorger wie unseren
Universitätsklinika hat sich in den letzten Jahren
verschlechtert. Das mag erklären, warum hier ein
Wissenschaftsminister zu diesem Thema spricht. Städte,
Kommunen, Kreistage, Länder sahen sich vielfach in der
Verantwortung, Zuschüsse an Krankenhäuser zu beschließen
und die Krankenhäuser damit abzusichern. Nun hat die
Corona-Pandemie die Strukturschwäche unseres
Gesundheitssystems an dieser Stelle offengelegt, und es sollte
jedem von uns klar sein, dass ein intaktes
Gesundheitssystem eben auch eine Frage des wirtschaftlichen
Überlebens unseres Landes ist.
Nur ein Beispiel: Das Corona-Jahr 2020 hat bei den
Universitätsklinika im Lande zu neuen Rekorddefiziten
bei den Jahresabschlüssen von mehr als 540 Millionen
Euro geführt. Ohne eine bereits erfolgte Unterstützung
der Länder hätte das Defizit sogar fast 1 Milliarde Euro
betragen. So teilte es uns der Verband der
Universitätsklinika im Oktober dieses Jahres mit. Nun wissen Sie
alle: Universitätsklinika sind gekennzeichnet durch die
Verknüpfung von Forschung und Lehre und
Krankenversorgung. Diese Besonderheit ist essenziell für den
Bestand unseres Gesundheitssystems. Sie sorgt für die
Ausbildung qualifizierter Ärztinnen und Ärzte; sie trägt zu
der internationalen Reputation bei, die wir allerorten
erfahren.
In der Pandemie sind die Universitätsklinika aktuell
mit einer zentralen Rolle ausgestattet, denn sie nehmen in
der Krise Koordinierungsfunktionen in den Regionen
wahr. Zahlreiche Auftritte von Professorinnen und
Professoren mit aktuellen Informationen zur
Pandemieentwicklung haben das Bild von Corona in der
Öffentlichkeit weithin mitgeprägt. Die Namen D r o s t e n ,
S t r e e c k , B r i n k m a n n , S c h m i d t -
C h a n a s i t oder auch A c h i m K a a s c h von der
Universität Magdeburg sind nur beispielhaft. Sie haben
gezeigt, wie wichtig Universitätsmedizin bei der
Vermittlung in die Öffentlichkeit ist.
Nun liegen die Ursachen für die Unterfinanzierung der
Universitätsklinika weniger im schlechten Wirtschaften
einzelner Krankenhäuser, sie sind vielmehr struktureller
Art. Die offenen strukturellen Schwächen unseres
Krankenhausfinanzierungssystems sollen daher nicht länger
verdeckt werden – das verfolgt der Antrag –, sondern sie
müssen behoben werden. Das lässt sich nur durch eine
Weiterentwicklung des Systems gestalten.
Unterschiedliche Kostenstrukturen in den einzelnen Krankenhäusern
als Grund-, Regel- oder Maximalversorger oder eben
auch in den Universitätsklinika: Das muss abgebildet
werden. Das muss sich widerspiegeln. Jedermann ist das
ja verständlich, wenn man auf die sogenannten
Extremfälle und Extremkostenfälle zu sprechen kommt, gerade
jene Behandlungen, die länger und aufwendiger sind und
in unseren Universitätsklinika stattfinden. Sie sind aktuell
– nur beispielhaft – im DRG-System nicht angemessen
abgebildet. Gleiches gilt für die Pädiatrie, für die
Notfallversorgung, für Gynäkologie und Geburtshilfe.
Deshalb ist es gut, dass die neue Bundesregierung eine
Regierungskommission einsetzen will, die unter anderem
eine Empfehlung für die Weiterentwicklung der
Krankenhausfinanzierung vorlegen soll, um das bisherige
System durch ein nach Versorgungsstufen differenziertes
zu ergänzen. Dem kann man sich als Vertreter der
Universitätsmedizin, als verantwortlicher
Wissenschaftsminister nur anschließen.
Bei der Gelegenheit sollte in der Tat noch geschaut
werden, dass die nicht unerheblichen Bürokratiekosten,
die im heutigen DRG-System verankert sind, auch eine
deutliche Reform erfahren. 1.292 Fallpauschalen und der
nicht unerhebliche Arbeitsaufwand, der hierfür zu leisten
ist, um danach abzurechnen, sind ein deutliches Beispiel.
Ich bitte Sie daher, den vorliegenden Antrag zur
Weiterentwicklung des DRG-Systems zu unterstützen. –
Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank, Herr Professor Willingmann!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Wer stimmt dafür, die Entschließung nach den
soeben beschlossenen Maßgaben zu fassen? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 35:
TOP 35
Entschließung des Bundesrates „Befristete
Erhöhung des verfügbaren Nettoeinkommens
insbesondere von Intensivpflegekräften im
Krankenhausbereich“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 835/21)
Hierzu spricht Herr Staatsminister Holetschek aus
Bayern.
Klaus Holetschek (Bayern): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine
solche Rede möchte ich gerne mit dem Dank beginnen an
all diejenigen, die uns bei der Bekämpfung dieser
Pandemie so großartig helfen: die Pflegerinnen und Pfleger,
die Ärztinnen und Ärzte, medizinische Fachangestellte,
Rettungsdienst und viele mehr, die in diesem Moment, in
dem wir hier sitzen, auf den Stationen dieses Landes um
das Leben der Menschen kämpfen – und das 24 Stunden
am Tag und 7 Tage in der Woche.
Das ist der Ausgangspunkt für diesen
Entschließungsantrag. Ich glaube, wir müssen jetzt zur Kenntnis
nehmen, dass in dieser Pandemie nicht das Intensivbett in
seiner Art und Weise das Problem ist, sondern dass es
uns an Pflegekräften fehlt, die diese Betten betreiben.
Wir wissen auch, dass das Thema Applaus und Klatschen
zu wenig ist. Wir müssen Signale und Zeichen setzen in
dieser Zeit, wo mit Omikron möglicherweise schon die
nächste große Herausforderung auf uns wartet, obwohl
unser Gesundheitssystem jetzt schon am Limit und
überlastet ist.
Ich will auch die Chance nutzen, mich im Rahmen der
heutigen Rede bei den Bundesländern sehr herzlich für
die Solidarität zu bedanken. Das Abverlegen von
Patientinnen und Patienten im Kleeblattsystem hilft uns allen.
Es ist gelebte Solidarität der Länder untereinander. Dafür
darf ich mich im Namen des Freistaates Bayern an dieser
Stelle sehr herzlich bedanken.
Aber darüber hinaus müssen wir jetzt gemeinsam
Akzente setzen. Wir brauchen Signale. Eine Verdoppelung
des Gehalts für die Intensivpflege oder derer, die in
ähnlicher Art und Weise tätig sind, ist ein solches Signal.
Eine Steuerbefreiung des Gehalts gekoppelt mit einer
Prämie, die auch steuerbefreit ist, könnte hier tatsächlich
wichtige Signale setzen für die Menschen, die für ihren
Beruf brennen, die aber an dieser Stelle ausbrennen, weil
sie einfach an ihr Limit kommen.
Bei der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und
Gesundheitsminister war vor Kurzem – die Kollegin
Kalayci weiß es – eine Intensivpflegekraft mit dabei, die
uns geschildert hat, wie schwierig es ist. Es ist so, dass
natürlich nicht beliebig viele Intensivpfleger zur
Verfügung stehen. Aber jetzt ein Signal für die zu setzen, die
da sind und die kämpfen und die, die vielleicht aus der
Teilzeit zurückkehren oder auch sagen: „Ich bin bereit,
mich in dieser Krise noch mal einzubringen“, das wäre
wichtig und entscheidend. Deswegen bitte ich Sie,
diesem Ansinnen zuzustimmen.
Wir haben im Freistaat Bayern selbst versucht,
Programme aufzulegen. Wir nehmen noch mal 66 Millionen
Euro in die Hand, um zu unterstützen, um Kapazitäten zu
heben, um Pflegekräften Zuschläge zu geben, um ganz
deutliche Signale zu setzen. Wir müssen die
Langzeitpflege stärken. Auch da brauchen wir Steuerbefreiungen
für Zuschläge, Wechselschichtzulagen und andere Dinge.
Das wären jetzt die richtigen Maßnahmen.
Meine Damen und Herren, Pflege ist mindestens
genauso wichtig wie Klima. Wir haben vorhin lange und
ausführlich über Klimaschutz geredet; wir haben das
wichtige Thema der DRGs gehabt. Pflege muss in
unserer Gesellschaft, in unserem politischen Handeln den
Stellenwert bekommen, den sie verdient hat. Der ist ganz
oben in der Priorität. Wir müssen wieder Vertrauen
kriegen. Vertrauen schaffen wir nicht nur durch Worte,
sondern auch durch Taten. Deswegen bitte ich Sie herzlich
um Zustimmung.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank, Herr Staatsminister Holetschek!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden.
Bayern hat beantragt, bereits heute in der Sache zu
entscheiden.
Ich darf fragen, wer zustimmt, heute in der Sache zu
entscheiden. – Deutliche Minderheit.
Das bedeutet, dass ich die Vorlage dem
Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem
Finanzausschuss, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten
und dem Ausschuss für Kulturfragen – mitberatend –
zuweise.
Somit sind wir am Ende des Tagesordnungspunktes
angelangt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 38:
TOP 38
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines
Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2021 (Zweites
Nachtragshaushaltsgesetz 2021) (Drucksache 840/21)
Hier liegen zwei Wortmeldungen vor. Wir beginnen
mit Herrn Staatsminister Dr. Herrmann aus Bayern.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der neue
Bundesfinanzminister hat vor einigen Jahren in einem Gastbeitrag
im „Handelsblatt“ geschrieben – Zitat –: „Zukunft kann
besser mit gesparten Zinsen finanziert werden als mit
neuen Schulden.“ Wie wahr! Schade nur, dass er diese
richtige Erkenntnis bereits fünf Tage nach seinem
Amtsantritt über Bord geworfen hat.
Zweifellos, liebe Kolleginnen und Kollegen, leben wir
gerade in einer Zeit besonderer Herausforderungen. Da
ist ganz akut die Corona-Krise, die unser Gemeinwesen
nicht nur medizinisch, sondern auch finanziell in ganz
besonderem Maße fordert. Und da sind die Bekämpfung
des Klimawandels und in enger Verbindung damit der
ökologische Umbau und die Sicherung der
Energieversorgung. Niemand bestreitet, dass es auch hierfür
besonderer Anstrengungen bedarf. Doch werden all unsere
Bemühungen auf diesen Gebieten nicht nachhaltig und
letztlich nicht erfolgreich sein können, wenn wir
ihretwegen die Grundlage seriösen Regierens unterminieren,
nämlich die Solidität der Haushaltspolitik.
Dieser Nachtragshaushalt in Höhe von 60 Milliarden
Euro birgt aber genau diese Gefahr in sich. Nur aufgrund
der außergewöhnlichen Notsituation der Pandemie hat
der Bundestag eine außerordentliche Kreditermächtigung
von 240 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2021
ermöglicht. Nun sollen davon aber 60 Milliarden Euro,
also immerhin ein Viertel, eben nicht zur Bekämpfung
der Corona-Folgen eingesetzt werden, sondern dazu,
andere Dinge zu verschleiern. Nämlich dass für die
zahllosen Versprechungen, die der Koalitionsvertrag der
neuen Bundesregierung enthält, weit und breit keine
seriöse Finanzierung zu sehen ist und dass die bisherige
Haushaltsplanung des Bundesfinanzministeriums
offensichtlich schlecht war.
Wir sind es aber gerade in der jetzigen Zeit den
Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land schuldig, die
starken und vielfältigen Belastungen, denen wir sie aussetzen
müssen, so schnell es geht wieder herunterzufahren.
Wenn wir also zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer
Folgen nicht so viel Geld benötigen wie geplant, dann
sollten wir dieses Geld auch in der Kasse belassen und
die Verschuldung nicht durch Jonglage so hoch halten
wie ursprünglich geplant.
Wir sind überzeugt, dass dieser Nachtragshaushalt am
Ende krachend vor Gericht scheitern wird. Kreditmittel
als Puffer auf Folgejahre vorzutragen, widerspricht zum
einen dem im Grundgesetz festgelegten Prinzip der
Jährlichkeit von Haushaltsplänen. Zum anderen haben wir
schwerste Zweifel, ob der Nachtragshaushalt mit der
grundgesetzlichen Schuldenbremse in Einklang zu
bringen ist. Denn höchstwahrscheinlich wird zum Zeitpunkt
des Mitteleinsatzes die außergewöhnliche Notsituation,
für deren Bewältigung diese Mittel genehmigt worden
sind, nicht mehr vorherrschen. Das hieße, die
Ausnahmeregelung de facto auf normale Haushaltsjahre zu
übertragen. Das ist jedenfalls keine seriöse Finanzpolitik. Und
bei aller Berechtigung eines engagierten Agierens in
Energie- und Klimaschutzfragen: Einen sachlichen
Konnex zwischen der Bekämpfung der Notlage, für die diese
Gelder eigentlich freigegeben worden sind, und der dann
tatsächlich vorgesehenen Verwendung wird man nur
unter solchen Verrenkungen konstruieren können, dass
dieses Konstrukt juristisch nicht seriös begründbar ist.
Ganz grundsätzlich stößt die beliebige Umwidmung
von Kreditermächtigungen, die einzig und allein der
Corona-Notsituation geschuldet war, beim Freistaat
Bayern auf Ablehnung. Wir halten dies für eine unzulässige
Überschreitung der Grenzen der grundgesetzlichen
Schuldenbremse.
Doch haben wir nicht nur die innenpolitisch falsche
Weichenstellung dieser Maßnahme ins Auge zu fassen.
Wir müssen auch an die Wirkung denken, die ein solch
bedenkliches Vorgehen bei unseren europäischen
Partnern hätte. Die neue Bundesregierung läuft damit Gefahr,
gleich zu ihrem Amtsantritt die finanzpolitische
Vorbildfunktion Deutschlands nachhaltig zu beschädigen. Als
stärkste europäische Volkswirtschaft und als Vorkämpfer
finanzpolitischer Solidität haben wir eine besondere
Verantwortung zu tragen. Der müssen wir auch und gerade in
diesen Krisenzeiten gerecht werden. Wenn wir beginnen,
seriöse Finanzpolitik durch Akrobatik zu ersetzen,
werden es uns andere EU-Mitgliedstaaten nachmachen.
Damit laufen wir Gefahr, dass die finanziellen Folgen der
Krise länger andauern und schmerzhafter sind als
befürchtet und dass auch der Ruf der soliden deutschen
Finanzpolitik geschädigt wird.
Fazit: Der Freistaat Bayern wird diesen Gesetzentwurf
nicht unterstützen.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Als Nächster spricht der Parlamentarische
Staatssekretär Dr. Toncar vom Bundesministerium der Finanzen.
Dr. Florian Toncar, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Finanzen: Vielen Dank, Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren
heute über den Regierungsentwurf zum zweiten Nachtrag
zum Bundeshaushalt 2021.
Im Kern geht es darum, dass die Bundesregierung
vorhandene, nicht benötigte Kreditermächtigungen im
Umfang von 60 Milliarden Euro umwidmen und diese für
eine zusätzliche Zuweisung an den Energie- und
Klimafonds einsetzen möchte. Die Mittel für den Energie- und
Klimafonds sind zweckgebunden für zusätzliche
Klimaschutzmaßnahmen und für Maßnahmen zur
Unterstützung der Transformation unserer Volkswirtschaft. Es
geht also gerade nicht darum, eine allgemeine
Haushaltsrücklage zur beliebigen Verwendung zu schaffen,
sondern um Zuweisungen für klar definierte und
haushalterisch klar unterlegte Zwecke.
Die Bundesregierung setzt mit diesem
Nachtragshaushalt bedeutende Ziele des Koalitionsvertrages um. Sie
unterstützt die Überwindung der Coronapandemie und
ihrer wirtschaftlichen Folgen. Und in diesem Rahmen
trägt sie ganz maßgeblich zu einer der großen
Herausforderungen unserer Zeit bei, nämlich dem Umbau unserer
Volkswirtschaft in Richtung Klimaneutralität.
Pandemiebekämpfung und Transformation hin zur
Klimaneutralität unserer Volkswirtschaft sind dabei aus
Sicht der Bundesregierung keine Gegensätze. Sie stehen
auch nicht zusammenhanglos nebeneinander. In der
gegenwärtigen Pandemiesituation sind und bleiben
unterstützende staatliche Maßnahmen und zukunftsgerichtete
Impulse notwendig. Sie sind entscheidend, um die
weitere wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes auf einen
nachhaltigen Wachstumspfad zurückzuführen. Sie
ergänzen damit in sinnvoller Weise auch die eher kurzfristig
wirkenden nötigen Hilfsmaßnahmen vom
Kurzarbeitergeld bis zur Überbrückungshilfe. Das gehört dazu, um am
Ende mittelfristig wieder in Richtung Wachstum zu
steuern.
Das gilt umso mehr, als wir aufgrund der Unsicherheit
und der Einschränkungen der Pandemie einen
erheblichen Nachholbedarf haben. Die jüngste Herbstprojektion
der Bundesregierung zeigt, dass die gesamte
Investitionstätigkeit der deutschen Volkswirtschaft deutlich hinter
der Projektion des Jahres 2019 zurückbleiben wird. Das
kann auch überhaupt nicht überraschen. Der Staat ist also
gefordert, hier zu einer verlässlichen Finanzierung und
Förderung privatwirtschaftlicher Investitionen
beizutragen, Planungssicherheit zu schaffen und damit wieder
mehr Dynamik in Gang zu setzen.
Wir knüpfen mit dem zweiten Nachtragshaushalt an
den zweiten Nachtragshaushalt 2020 an, der im
Zusammenhang mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket
damals 28 Milliarden Euro an die Rücklage des Energie-
und Klimafonds zugeführt hat.
Der wesentliche Unterschied zwischen der Zuführung
2020 und der Zuführung 2021 besteht allerdings darin,
dass die Zuführung im Jahr 2020 nur durch eine
Erhöhung des Nettokreditrahmens erfolgen konnte, während
wir die Zuführung im Jahr 2021 im Rahmen des bereits
geltenden Nettokreditrahmens machen. Damals wurden
also zusätzliche Kredite bewilligt, um die Rücklage des
Energie- und Klimafonds aufzufüllen. Damals war man
offensichtlich der Auffassung, dass der Energie- und
Klimafonds etwas mit der Krisenbewältigung zu tun
haben muss. Heute machen wir das aus vorhandenen
Kreditermächtigungen und damit ohne eine Erhöhung des
Kreditrahmens. Das ist im Grunde der einzige
Unterschied zu dem, was im letzten Jahr beschlossen worden
ist.
Dass wir die zusätzliche Zuweisung gezielt an den
Energie- und Klimafonds leisten und uns damit der
Transformationsaufgabe hin zur Klimaneutralität
widmen, ist Ausdruck wirtschaftlicher und
gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. Das
Bundesverfassungsgericht hat in diesem Jahr im Zusammenhang mit dem
Klimaschutz eine besondere Schutzpflicht und
Verantwortung des Staates festgestellt. Es verlangt von uns als
Gesetzgeber und auch als Bundesregierung konkrete und
substanzielle Schritte zur Erreichung der Klimaziele.
Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart – und
die Bundesregierung bekennt sich dazu –, den Energie-
und Klimafonds zu einem Klima- und
Transformationsfonds weiterzuentwickeln. Übrigens ein
Sondervermögen, das im Jahr 2011 gegründet worden ist. Es ist also
kein neues, sondern ein vorhandenes und etabliertes
Sondervermögen.
Es herrscht weitgehende Einigkeit unter Ökonomen,
dass weitere Investitionen im Bereich des Klimaschutzes
erforderlich sind, damit wir das Ziel der Klimaneutralität
erreichen können. Wir schaffen damit die Grundlage, um
unseren Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung in
Deutschland langfristig zu sichern. Es ist daher eine
bewusste und vollkommen zulässige politische Erwägung
der Bundesregierung, ihre Maßnahmen zur Bewältigung
der wirtschaftlichen Pandemiefolgen konsequent mit den
Notwendigkeiten beim Klimaschutz zu verbinden. Es
geht gerade nicht darum, dass wir mit staatlichem Geld
die Wirtschaft in den Zustand des Jahres 2019
zurückversetzen, sondern wir sorgen mit den Mitteln, die wir jetzt
einsetzen, dafür, dass unsere Wirtschaft auch in Richtung
2030 weiterhin wettbewerbsfähig und vital ist. Das ist
exakt die Strategie, die die Bundesregierung als Weg
auch und gerade aus den wirtschaftlichen
Pandemiefolgen und ihren schweren Verwerfungen verfolgt.
Die über den Energie- und Klimafonds generierte
zusätzliche Dynamik bei Investitionen trägt maßgeblich
zur Bewältigung dieser Folgen bei. Sie trägt auch dazu
bei, dass wir das Ganze im Rahmen der bestehenden
Kreditobergrenze machen können. Es ist damit eine
zulässige und auch ökonomisch sinnvolle Ausfüllung des
Regelungsrahmens, den die grundgesetzliche
Schuldenbremse vorgibt.
Die Bundesregierung ist selbstverständlich von der
Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts überzeugt.
Ich möchte auch mit Blick auf die Entscheidung aus
Hessen, die wir selbstverständlich genau ausgewertet
haben, darauf hinweisen, dass der Energie- und
Klimafonds nicht nur einen klar definierten Zweck mit klar
umrissenen Programmen hat, die jeder kennt, der sich mit
diesem Thema schon einmal auseinandergesetzt hat. Es
ist nicht unbekannt, was mit dem Geld gemacht werden
kann. Vielmehr ist das ein Sondervermögen, das der
vollen, uneingeschränkten Budgetkontrolle des gesamten
Deutschen Bundestages unterliegt, mit allen Gestaltungs-
und Informationsrechten, die dazugehören. Es ist insofern
ein Sondervermögen, das nach unserer Auffassung auch
den Kriterien des hessischen Staatsgerichtshofs genügen
würde.
Wichtig ist, dass wir die pandemiebedingte
Verschuldung nicht unnötig in die Höhe treiben. Wir machen, wie
schon gesagt, keine zusätzlichen Schulden. Es ist klar
vereinbart und Teil des Gesetzentwurfs: Sollten im
Haushaltsvollzug 2021 weitere Entlastungen auftreten, werden
sie für die Verringerung der Nettokreditaufnahme
eingesetzt und nicht etwa ausgegeben.
Zudem wird, was auch heute hier auf der
Tagesordnung steht, nach Vorstellung der Bundesregierung der
Garantierahmen und der Kreditrahmen des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds um 300 beziehungsweise um
50 Milliarden Euro abgesenkt; wir bitten da um Ihre
Unterstützung. Wir nehmen also Kredit- und
Garantieermächtigungen auch zurück, wenn wir meinen, dass sie
in dem Umfang nicht mehr benötigt werden.
Die Bundesregierung bekennt sich klar zur
Schuldenregel des Grundgesetzes und wird diese ab dem Jahr 2023
wieder ohne Nutzung der Ausnahmeregel einhalten. Wir
halten dies für ein entscheidendes Signal, dass es keine
bequeme Gewöhnung an die dauerhafte Nutzung der
Ausnahmeregel gibt. Wir hielten es für wesentlich
gefährlicher, länger an der Ausnahmeregel festzuhalten.
Das übrigens auch mit Blick auf das Signal in die
europäische Gemeinschaft, in die Euro-Zone hinein. Das
halten wir für ausgesprochen wichtig.
Im Übrigen erlaube ich mir die Anmerkung, dass das,
was mit Next Generation EU passiert, auch ein Beleg
dafür ist, dass in Europa offenkundig sehr viele der
Auffassung sind, dass auch Klimaschutz, dass auch
Transformationsaufgaben mit Pandemiebewältigung zu tun
haben und es zwischen beiden Zielen nicht etwa eine
Trennmauer gibt.
Wir wollen nach diesem Nachtragshaushalt – ab 2023
– möglichst schnell wieder zur verfassungsrechtlichen
„Normallage“ nach der Schuldenregel zurückkehren,
bringen jetzt aber auch die Voraussetzungen mit, die
nötigen Investitionen in die Transformation zeitig zu
tätigen, und verbinden damit Pandemiebekämpfung,
Klimaschutz und Nachhaltigkeit. – Ich danke Ihnen für
Ihre Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Das war der letzte Redebeitrag zu diesem
Tagesordnungspunkt. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 abgege-
1 Anlagen 4 und 5
ben haben Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern)
und Herr Staatsminister Dulig (Sachsen).
Zur Abstimmung liegt Ihnen die
Ausschussempfehlung vor. Ich darf Sie fragen: Wer ist dafür, gegen den
Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben? Ich bitte
um Ihr Handzeichen. – Das ist deutlich eine Minderheit.
Dann hat der Bundesrat eine Stellungnahme
n i c h t beschlossen.
Wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Tagesordnung
sieht jetzt relativ harmlos aus. Man meint, die nächsten
Redner kämen schon. Diese können sich aber entspannt
zurücklehnen, denn wir werden zunächst einen
Abstimmungsmarathon haben.
Tagesordnungspunkt 8:
TOP 8
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Restrukturierung der Rahmenvorschriften der Union zur
Besteuerung von Energieerzeugnissen und
elektrischem Strom (Neufassung)
COM(2021) 563 final; Ratsdok. 10872/21
(Drucksache 720/21, zu Drucksache 720/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich
bitte um Ihr Handzeichen für:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2, zunächst ohne die geschweifte Klammer! –
Mehrheit.
Bitte das Handzeichen für die geschweifte Klammer in
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 15! – Minderheit.
Ziffer 16! – Minderheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Ziffer 18, zunächst nur den ersten Satz! – Minderheit.
Bitte das Handzeichen für die restlichen Sätze von
Ziffer 18! – Minderheit.
Ziffer 19! – Minderheit.
Ziffer 20! – Minderheit.
Ziffer 21! – Minderheit.
Ziffer 22! – Minderheit.
Ziffer 23! – Minderheit.
Ziffer 24! – Mehrheit.
Ziffer 25! – Minderheit.
Ziffer 26! – Minderheit.
Ziffer 27! – Minderheit.
Ziffer 28! – Minderheit.
Ziffer 29! – Minderheit.
Ziffer 30! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angekommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz
(Neufassung)
COM(2021) 558 final
(Drucksache 706/21, zu Drucksache 706/21)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Bitte Handzeichen für:
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 17! – Mehrheit.
Ziffer 18, zunächst nur Buchstabe a! – Mehrheit.
Bitte das Handzeichen für Buchstabe b der Ziffer 18! –
Minderheit.
Ziffer 19! – Minderheit.
Ziffer 26! – Mehrheit.
Ziffer 27! – Minderheit.
Ziffer 28! – Mehrheit.
Ziffer 29! – Minderheit.
Ziffer 30! – Mehrheit.
Ziffer 32! – Mehrheit.
Ziffer 33! – Mehrheit.
Ziffer 35! – Minderheit.
Ziffer 46! – Minderheit.
Ziffer 47! – Minderheit.
Ziffer 50! – Mehrheit.
Ziffer 51! – Minderheit.
Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie
(EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und
des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1999 des
Europäischen Parlaments und des Rates und der
Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates im Hinblick auf die Förderung von
Energie aus erneuerbaren Quellen und zur
Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates
COM(2021) 557 final
(Drucksache 712/21, zu Drucksache 712/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffer 1, zunächst nur den ersten Satzteil! Ihr
Handzeichen bitte! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für den zweiten Satzteil
von Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11:
TOP 11
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Schaffung eines CO2-
Grenzausgleichssystems
COM(2021) 564 final
(Drucksache 714/21, zu Drucksache 714/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich
rufe auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 20! – Mehrheit.
Ziffer 21! – Minderheit.
Ziffer 24! – Minderheit.
Ziffer 25! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes 11.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über den Aufbau der
Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur
Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates
COM(2021) 559 final
(Drucksache 709/21, zu Drucksache 709/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Handzeichen bitte für:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 2.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Minderheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 22! – Mehrheit.
Ziffer 23! – Minderheit.
Ziffern 24 bis 26 und 28 bis 31 sowie 33, 35 und 36
werden gemeinsam abgestimmt. Bitte hierfür Ihr
Handzeichen! – Mehrheit.
Ziffer 27! – Mehrheit.
Ziffer 32! – Mehrheit.
Ziffer 34! – Mehrheit.
Ziffer 37! – Minderheit.
Ziffer 39! – Mehrheit.
Ziffer 40! – Minderheit.
Ziffer 43! – Minderheit.
Ziffer 44! – Minderheit.
Ziffer 49! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir kommen zu
Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Gewährleistung
gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen
nachhaltigen Luftverkehr
COM(2021) 561 final
(Drucksache 701/21, zu Drucksache 701/21)
Wir dürfen uns wieder auf einen Wortbeitrag freuen.
Es spricht Herr Staatsminister Al-Wazir aus Hessen.
Tarek Al-Wazir (Hessen): Frau Präsidentin! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Die EU-Kommission
hat in ihrer Strategie für nachhaltige und intelligente
Mobilität vom Dezember 2020 unterstrichen, dass im
Verkehr 90 Prozent der CO2-Emissionen eingespart
werden müssen. Bisher hat der Verkehr insgesamt so gut wie
nichts zur Senkung der CO2-Emissionen beigetragen. Im
Luftverkehr sind die Emissionen vor der Pandemie sogar
jedes Jahr weiter gestiegen.
Wir müssen den Verkehr – auch den Luftverkehr –
dekarbonisieren. Aber völlig klar ist: Dieser ist der
schwierigste aller Bereiche, wenn es um die
Dekarbonisierung geht. Im Pkw-Bereich ist die Entscheidung pro
Batterieelektrik im Prinzip durch – das ist auf dem Pfad.
Da spielt aber auch das Gewicht keine so große Rolle wie
im Luftverkehr. Deswegen werden wir in diesen
Bereichen mit die schwierigste Aufgabe vor uns haben.
Auch bei der Antriebswende im Luftverkehr gelten die
3 E der Energiewende: zuallererst Einsparung, dann
Effizienz, drittens Erneuerbare.
Bei der Einsparung ist es unsere große Aufgabe,
Kurzstreckenflüge so weit wie irgend möglich auf die Bahn zu
verlagern. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die EU-
Kommission diese Woche ein Konzept, einen
Aktionsplan für den Bahnsektor vorgelegt hat, der endlich auch
attraktive grenzüberschreitende
Hochgeschwindigkeitsangebote adressiert. Das ist ein riesiges Problem:
Versuchen Sie mal, alleine Fahrkarten zu kaufen, wenn Sie
über die Grenzen unterwegs sein wollen!
Dementsprechend ist das ein wichtiger Punkt. Auch im
Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist der Vorrang für die Schiene
ausdrücklich festgeschrieben. Das ist absolut richtig.
Das zweite „E“ ist Effizienz. Wir werden in diesen
Bereichen Flottenmodernisierung vorantreiben müssen –
vielleicht auch unterstützen müssen, wenn man sich
anschaut, inwieweit europäischer Luftverkehr in
Konkurrenz zu Luftverkehren anderer Kontinente steht. Es geht
um Forschung, Entwicklung neuer Flugzeuge. Das ist
unerlässlich.
Das dritte „E“ sind die Erneuerbaren. Den Schlüssel
für einen klimaneutralen Luftverkehr stellt mit Wissen
von heute die Herstellung strombasierter CO2-neutraler
Flugkraftstoffe im sogenannten Power-to-Liquid- – PtL-
– Verfahren dar.
Die Herausforderung einer Transformation des
Luftverkehrs muss auch der neuen Bundesregierung sehr
bewusst sein.
Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission weist
aus meiner Sicht in die richtige Richtung. Er ist daher
grundsätzlich zu begrüßen. Im Kern adressiert er die
richtigen Aspekte:
Erstens sollte die EU – und das ist das Wichtige, was
aus unserer Sicht noch verstärkt werden muss – einen
ambitionierteren Pfad verfolgen, um möglichst früh CO2-
Emissionen zu reduzieren und damit auch einen Beitrag
zum Erreichen der Klimaschutzziele – auch mittelfristig –
zu leisten und die Reduktionserfordernisse im Bereich
des Luftverkehrs nicht fast ausschließlich in den
Zeitraum nach 2030 zu verschieben.
Zweitens. Aus unserer Sicht fehlen im
Verordnungsvorschlag noch wirksame Schutzmechanismen, um die
europäische Luftverkehrswirtschaft vor erheblichen
Nachteilen durch unfairen Wettbewerb zu schützen und
um Carbon Leakage zu verhindern. Es muss
sichergestellt werden, dass für Carrier aus Drittstaaten keine
unfairen Wettbewerbsvorteile zu Lasten europäischer
Airlines entstehen. Das soll uns aber nicht davon
abhalten, jetzt auch in Europa das Notwendige anzustoßen.
Wir müssen beides gleichzeitig tun.
Die alte Bundesregierung hat mit der PtL-Roadmap im
Frühjahr skizziert, wie es anfangen muss: Deutschland
sieht bereits ab 2026 Beimischungsquoten für
strombasierte Flugkraftstoffe vor. Das fehlt im
Kommissionsvorschlag bisher noch. Aus meiner Sicht wäre das nötig,
weil nur dies klare mittel- und langfristige
Rahmenbedingungen für ein Hochfahren der Power-to-Liquid-
Produktion und den Aufbau der dazugehörigen
Infrastruktur schafft. Beides schafft Investitionssicherheit und
ist Voraussetzung für eine wirklich massenhafte
Anwendung und den Einsatz strombasierter Kraftstoffe in den
2030er Jahren.
Auch hinsichtlich der Mehrkosten strombasierter
Flugkraftstoffe muss die Wettbewerbsgleichheit aller
Marktteilnehmer im Luftverkehr sichergestellt werden.
Deswegen brauchen wir unmittelbare einheitliche
Regelungen für die Luftraumnutzer innerhalb der Union.
Mit entsprechenden Regeln und Mechanismen für
faire internationale Wettbewerbsbedingungen im
Flugverkehr muss die EU der Tatsache Rechnung tragen, dass
es noch unzureichende internationale Regelungen für
Klimaschutz im Luftverkehr gibt, und die Bedingungen
für alle Wettbewerber so ausgestalten, dass es keinen
finanziellen Anreiz für unfaires Verhalten gibt, das den
Klimaschutz unterminiert und die europäischen Airlines
gefährdet. Ziel muss es sein, für die Bedienung des EU-
Luftverkehrsmarkts ein ausgewogenes, faires
Marktumfeld zu schaffen.
Wer allerdings glaubt, der deutschen und europäischen
Luftfahrtwirtschaft sei am besten damit gedient,
möglichst gar keine Leitplanken und keinen Fahrplan zum
Klimaschutz zu setzen, der schadet letztlich nicht nur
dem Klima, sondern in der Konsequenz auch der
Luftverkehrswirtschaft. Industrien und Wirtschaftszweige, die
von frühzeitigen ambitionierten
Klimaschutzanstrengungen ausgespart werden, werden unweigerlich nach 2030
immer weniger Handlungsspielräume haben. Eine
zukunftsfähige Wirtschafts- und Industriepolitik ist daher
eine „gestaltende“ Transformations- und
Klimaschutzpolitik. – Vielen Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich
rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Dann entfällt Ziffer 12.
Ziffer 17! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Mehrheit.
Ziffer 19! – Mehrheit.
Ziffer 20! – Mehrheit.
Ziffer 21! – Mehrheit.
Ziffer 22! – Mehrheit.
Ziffer 23! – Minderheit.
Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angelangt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Nutzung
erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im
Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie
2009/16/EG
COM(2021) 562 final; Ratsdok. 10327/21
(Drucksache 721/21, zu Drucksache 721/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15:
TOP 15
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines
Klima-Sozialfonds
COM(2021) 568 final
(Drucksache 702/21, zu Drucksache 702/21)
Es liegen zwei Wortmeldungen vor: eine von Herrn
Minister Professor Hoff und die nächste von Frau
Ministerin Honé. Ich erinnere vorsichtshalber – –
(Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
[Thüringen]: Ich gebe zu Protokoll!)
– Danke schön! Dann brauche ich gar nicht auf die
Redezeit hinzuweisen.
Die Rede von Herrn Minister Professor Dr. Hoff
(Thüringen) geht zu Protokoll1.
Es spricht Frau Ministerin Honé.
Birgit Honé (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Europa will
bis 2050 der erste klimaneutrale wettbewerbsfähige
Kontinent werden. Der europäische Green Deal ist der Plan,
dieses Ziel zu erreichen. Wir haben heute Morgen schon
ausführlich darüber diskutiert.
Der Transformationsprozess, den die EU mit dem
europäischen Green Deal angestoßen hat, ist
wegweisend. Wichtig ist, dass den ehrgeizigen EU-Klimazielen
ein hinreichend konkreter Rechtsrahmen folgt. Es braucht
klare und verlässliche Rahmenbedingungen, um
umweltfreundliche Technologien anzustoßen und gleichzeitig die
Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen
sicherzustellen. Dafür wird es mehr Energie brauchen, vor allen
Dingen deutlich mehr Strom als heute.
Die erneuerbaren Energien im Stromsektor müssen
entschlossen ausgebaut werden. Hindernisse müssen
energisch aus dem Weg geräumt werden. Die Zielsetzung
der Bundesregierung in diesem Feld ist zu unterstützen.
Neben mehr sauberem Strom wird grüner Wasserstoff
gerade für industrielle Großverbraucher eine
herausragende Rolle spielen. Er bietet große Chancen für
Klimaschutz, Innovation und Beschäftigung – übrigens gerade
auch für Regionen abseits der Zentren. Für uns
Flächenländer bietet er ideale Voraussetzungen für
regionale Wertschöpfungsketten.
1 Anlage 6
In der Zielsetzung beim Thema Klimaschutz dürften
wir uns einig sein. Mir liegt aber ein Element des „Fit for
55“-Maßnahmenpakets besonders am Herzen: der
Vorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung
eines Klima-Sozialfonds.
Die Kommission hat bei Vorlage des Pakets
versprochen, dafür zu sorgen, dass ehrgeizigere
Klimaschutzziele mit entsprechend stärkerem sozialen Schutz
einhergehen. Der neue Klima-Sozialfonds soll soziale Härten
abfedern und einkommensschwache Haushalte
unterstützen. Hierfür sollen Einnahmen aus dem Emissionshandel
in den von der Kommission vorgeschlagenen Klima-
Sozialfonds investiert werden. 72 Milliarden Euro stellt
die Kommission bereit. Rund 6 Milliarden Euro könnten
nach Deutschland fließen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, der
ökologische Wandel wird für uns alle – für die
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen –
zwangsläufig auch Herausforderungen mit sich bringen.
Aber damit die notwendigen Maßnahmen gesellschaftlich
akzeptiert werden und ausreichende Legitimität
beanspruchen können, muss es so gerecht wie irgend möglich
zugehen. Einen Green Deal kann es sinnvollerweise nur
gemeinsam mit einem sozialen Deal geben.
Sozialer Deal bedeutet, unerträglich große soziale
Unwuchten zu vermeiden und alle Menschen
mitzunehmen bei dem Ziel, der erste klimaneutrale Kontinent zu
werden. Wenn in Zukunft Produkte und Dienstleistungen,
die wir alle tagtäglich brauchen, teurer werden, weil der
CO2-Preis ansteigt, dann wird das alle Haushalte
finanziell belasten. Für einkommensschwache Haushalte könnte
dieser Anstieg aber besonders gravierende Folgen haben,
während andere ihn vielleicht kaum oder gar nicht
bemerken. Würde es so kommen, würden wir unser Ziel
kaum erreichen, denn wir dürfen Klimaschutz nicht als
ein Projekt der wenigen denken oder gar als ein Projekt
derer, die den Preis für mehr Klimaschutz locker zahlen
können. Nur mit einem möglichst breiten
gesellschaftlichen Konsens können wir den ambitionierten, aber
dringend notwendigen Wandel gemeinsam stemmen.
Darum geht es: Wir wollen Europa klimaneutral
machen. Aber wir wollen dieses Ziel nicht durch De-
Industrialisierung erreichen, durch eine Absenkung des
Lebensstandards oder zum Preis einer gespaltenen
Gesellschaft, in der die Mitte der Gesellschaft die Lasten
des Klimaschutzes durch Verzicht zahlen muss. Welches
Land auf der Welt würde einen solchen Weg
nachahmenswert finden! Wir brauchen engagierten
Klimaschutz, aber dieser kann nur attraktiv sein und wird in
ärmeren Weltregionen nur dann Nachahmer finden, wenn
wir beweisen, dass er sich verbinden lässt mit hohem
Lebensstandard und Teilhabe aller Menschen.
Deshalb begrüße ich den Vorschlag der Kommission
für einen Klima-Sozialfonds. Der Fonds muss auf direkte
und indirekte Weise wirken, angefangen bei
Direktzahlungen an Haushalte bis hin zur Verwendung der Gelder
für den öffentlichen Personennahverkehr. Es muss
sichergestellt werden, dass die zur Verfügung gestellten
Mittel für Instrumente eingesetzt werden, die tatsächlich
die einkommensschwachen Haushalte unterstützen.
Außerdem müssen die EU-Mitgliedstaaten bereit sein,
mittels der Einnahmen aus dem Emissionshandel die
finanzielle Ausstattung des Fonds auf mindestens
144 Milliarden Euro zu verdoppeln. Auch dieses
Volumen dürfte den Bedarf kaum decken. Ich fordere deshalb
die neue Bundesregierung auf, sich hinter den
entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zu stellen, und
ich freue mich, dass wir von der Bundesregierung heute
schon etwas zur Notwendigkeit eines
Ausgleichsmechanismus gehört haben.
Im Übrigen erwarte ich von der neuen
Bundesregierung, dass die Länder sowohl in die Vorbereitung des
nationalen Klima-Sozialplans als auch bei der Verteilung
der zur Verfügung stehenden Mittel eng einbezogen
werden. Ich möchte hier nur an die unzureichende
Berücksichtigung der Länder im Rahmen des Just
Transition Fund und der Brexit-Anpassungsreserve erinnern.
Die fundierte Bedarfsermittlung und die gezielte
Verteilung der Mittel erfordern eine enge Einbindung der
Länder.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, gerade auch mit
Blick auf die Überwindung der Folgen der
Coronapandemie könnten die Mittel aus dem EU-
Wiederaufbaufonds und der Grüne Deal tatsächlich einen
nachhaltigen Modernisierungsschub in den EU-
Mitgliedstaaten anstoßen. Wir in Deutschland als bedeutender
Energie- und Technologiestandort haben gute
Voraussetzungen für die Umsetzung des Green Deals. Es gibt viele
gute Ideen und Konzepte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen, dass
Europa klimaneutral wird und wettbewerbsfähig bleibt.
Mehr noch: Wir wollen gemeinsam die Chancen nutzen,
die sich durch diesen Transformationsprozess ergeben.
Europa soll weiter ein guter, zukunftsfähiger Ort sein
zum Leben und Arbeiten für alle Menschen in all seinen
Regionen. Unser Kontinent, der das Weltklima seit
150 Jahren besonders stark belastet, soll einen attraktiven
Klimaschutz vorleben, der andere einlädt, mitzumachen.
Die neue Bundesregierung hat sich vorgenommen,
mehr Fortschritt zu wagen. Ich sage: Der Klimawandel
lässt uns gar keine Wahl, wir müssen mehr Fortschritt
wagen. Nehmen wir alle Bürgerinnen und Bürger mit auf
diesen Weg, damit aus wirtschaftlichem und
technologischem Fortschritt auch sozialer Fortschritt wird! – Vielen
Dank.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Bitte Ihr Handzeichen für:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Damit entfällt die Ziffer 3.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5, zunächst ohne Satz 2! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für Satz 2 von Ziffer 5! –
Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 15! – Minderheit.
Ziffer 19! – Mehrheit.
Damit entfallen die Ziffern 20 und 21.
Ziffer 26! – Mehrheit.
Ziffer 30, zunächst ohne den letzten Absatz! –
Mehrheit.
Nun bitte ich um Ihr Handzeichen für den letzten
Absatz von Ziffer 30. – Mehrheit.
Ziffer 32! – Mehrheit.
Ziffer 33! – Mehrheit.
Ziffer 36! – Mehrheit.
Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16:
TOP 16
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie
2003/87/EG über ein System für den Handel mit
Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union, des
Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung
und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das
System für den Handel mit
Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und der Verordnung
(EU) 2015/757
COM(2021) 551 final
(Drucksache 707/21, zu Drucksache 707/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir können somit gleich mit der Abstimmung der
Ausschussempfehlungen beginnen.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7, zunächst nur Sätze 1 und 2 gemeinsam! –
Mehrheit.
Nun bitte ich um das Handzeichen für Satz 3 von
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17:
TOP 17
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie
2003/87/EG in Bezug auf den Beitrag der Luftfahrt
zum gesamtwirtschaftlichen
Emissionsreduktionsziel der Union und die angemessene Umsetzung
eines globalen marktbasierten Mechanismus
COM(2021) 552 final
(Drucksache 708/21, zu Drucksache 708/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Somit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 18:
TOP 18
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnung (EU) 2018/842 zur Festlegung verbindlicher
nationaler Jahresziele für die Reduzierung der
Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis
2030 als Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks
Erfüllung der Verpflichtungen aus dem
Übereinkommen von Paris
COM(2021) 555 final
(Drucksache 710/21, zu Drucksache 710/21)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir beginnen mit der Abstimmung der
Ausschussempfehlungen.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 6.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 19:
TOP 19
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnung (EU) 2019/631 im Hinblick auf eine
Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue
Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge
im Einklang mit den ehrgeizigen Klimazielen der
Union
COM(2021) 556 final
(Drucksache 711/21, zu Drucksache 711/21)
Es gibt eine Wortmeldung, und zwar von Herrn
Minister Hermann aus Baden-Württemberg.
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wir haben uns heute Morgen sehr ausführlich über das
Paket „Fit for 55“ unterhalten und darüber diskutiert. Das
Gute, was eigentlich aus allen Reden hervorgegangen ist,
ist, dass wir das Paket der Europäischen Union
beziehungsweise der Kommission – das ist ja zunächst ein
Kommissionsvorschlag – im Grundsatz unterstützen, und
das ist auch gut so. Da und dort gibt es sicherlich
Nachbesserungsbedarf oder bessere Vorschläge, die noch zu
erarbeiten sind, aber dafür gibt es ja das Verfahren im
Trilog. Auch das Europäische Parlament wird sich also
noch weiter einmischen.
Einen großen Bereich hat zweifellos der Verkehr
dargestellt. Das Paket „Fit for 55“ ist eigentlich und vor
allen Dingen auch ein Verkehrspaket. Zu Recht, denn der
Verkehr hat – das ist auch schon mehrfach gesagt worden
– in den letzten 30 Jahren nichts, aber auch gar nichts
zum Klimaschutz beigetragen. Die
Treibhausgasemissionen sind in diesem Sektor sogar gestiegen. Umso
wichtiger ist, dass die EU jetzt vorangeht und sagt: Wir
brauchen andere Flottengrenzwerte, damit wir auch im Pkw-
und Lkw-Sektor bei Nutzfahrzeugen den Ausstoß von
Treibhausgasen reduzieren. – Im Grunde kann man dem
nur zustimmen. Das ist sehr wichtig, denn es geht nicht,
dass wir ambitionierte Ziele für 2050 beschließen, aber
keine Maßnahmen, wie wir dahin kommen. Wir wissen
alle: Da Fahrzeuge 10 bis 15 Jahre alt werden können,
muss man spätestens 2035 die Treibhausgasemissionen
im Fahrzeugverkehr beenden. Das heißt, dass wir bis
dahin sehr ambitioniert voranschreiten müssen. Dazu legt
die Kommission mit ihrem Paket auf jeden Fall schon
wichtige Ziele vor.
Heute ist gesagt worden: Die ordnungsrechtlichen
Maßnahmen taugen nichts, wir brauchen
marktwirtschaftliche Instrumente. – Das halte ich für einen Fehler.
Wir brauchen, wenn wir wirklich erfolgreich sein wollen,
einen Mix aus verschiedenen Maßnahmen. Gerade die
Flottengrenzwerte sind entscheidend in der Geschichte
der Veränderung der Fahrzeuge in ihrer Sauberkeit und
auch in ihrer Wirksamkeit. Effizienzsteigerungen sind
einzig und allein durch die Flottengrenzwerte zustande
gekommen. Dass wir heute über die Transformation des
Automobilsektors und über die Elektrifizierung sprechen,
ist darauf zurückzuführen, dass die EU schon vor einiger
Zeit Grenzwerte angezeigt hat, die eben mit
herkömmlichen Verbrennungsmotoren so nicht mehr erreichbar
sind. Insofern muss man klar sagen: Ordnungsrechtliche
Maßnahmen können – müssen nicht, aber können – ein
guter Treiber für eine zukunftsfähige Entwicklung sein.
Sie treiben Innovation an.
Wer sich einmal die Mühe macht, mit
Verantwortlichen, mit Managern in der Automobilindustrie und bei
den Zulieferern zu sprechen – und ich kann Ihnen sagen:
in Baden-Württemberg gibt es dazu reichlich
Gelegenheit; die Industrie ist selbst auch sehr aktiv und
kommunikativ –, der stellt fest, dass es da eine klare Ansage gibt:
Grenzwerte, ordnungsrechtliche Vorgaben sind gut, weil
dann alle den gleichen Rahmen haben. Dann kann
Wettbewerb stattfinden. Grenzwerte sind gut, wenn sie
ambitioniert sind, weil sie innovationsfördernd wirken. Wenn
sie zu lasch sind, dann sind sie eher Bremsen. Es geht
also darum, dass man ambitionierte Flottengrenzwerte
schafft.
Logischerweise gibt es jetzt im Europäischen
Parlament Überlegungen – auch hier im Hause habe ich heute
solche Überlegungen gehört –: Reichen minus 55 Prozent
bis 2030 aus, wenn klar ist, dass wir bis 2035 minus
100 Prozent erreichen müssen? Ist das dann der richtige
Schritt? Eines ist auch klar – das hat auch die
Kommission erkannt –: dass die bisherigen Werte bedeuten würden,
dass man bis 2029 nur um 15 Prozent reduzieren müsste.
Das würde alles nicht zusammenpassen, deswegen hat
die EU-Kommission nachgeschärft. Und wahrscheinlich
wird man im weiteren Verfahren darüber nachdenken
müssen, ob noch mehr zu tun ist. Wie man das einschätzt,
ist sicherlich hier im Hause nicht ganz einheitlich. Das
Parlament setzt aber darauf, dass dort noch mehr getan
wird, damit wir das Ziel wirklich erreichen können, 2035
tatsächlich nur noch emissionsfreie Fahrzeuge in Europa
zuzulassen. Das wird also in den nächsten Jahren den
Flottenverbrauch senken, aber gleichzeitig auch die
Zusammensetzung des Fuhrparks auf den Straßen deutlich
verändern.
Wir haben vorgeschlagen – und dafür auch eine
Mehrheit gefunden –, dass man bis 2030 Zwischenziele
braucht, wenigstens eines bis 2027. Denn sonst hängt
man lange in der Luft und weiß nicht, ob man das Ziel im
Jahr 2030 erreicht. Es ist gut, sich Zwischenziele
vorzunehmen, weil man dann weiß, wo man steht, ob man
beschleunigen muss, ob man nachlegen muss. Wir haben
auch Zweifel, ob es weiterhin gut ist, dass man bis 2030
die Super Credits gelten lässt. Das sind ja sozusag
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe der Leiter der Pflanzengesun
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds KOM(2021) 568 endg.; Ratsdok
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhal
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))