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Protokoll der 1014. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 17.12.2021 · WP 20 · 1014 · Original ↗

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Protokoll der 1014. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1014 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1014. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Dezember 2021 I n h a l t : Gedenken an die Opfer von Sinti und Roma sowie der Gruppe der Jenischen und Fahrenden 483 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485 1. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Verteidigung – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR – (Drucksache 820/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485 Beschluss: Minister Christian Pegel (Mecklenburg-Vorpommern) wird gewählt . . . . 485 2. Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (Drucksache 810/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 524* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496 3. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 797/21) . . 496 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsminister Michael Boddenberg (Hessen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525* 4. Entschließung des Bundesrates: Für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft – Weiterentwicklung des DRG-Systems – Antrag der Länder Niedersachsen und Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz – (Drucksache 804/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 496 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 496 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 498 5. a) Klimaschutzbericht 2021 (Drucksache 802/21) b) Klimaschutz-Projektionsbericht 2021 für Deutschland (Drucksache 793/21) . . . . . . 496 Beschluss zu a) und b): Kenntnisnahme . . . 525* 6. a) Bericht der Bundesregierung an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Inneres und Heimat sowie den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages gemäß § 26 Absatz 2 bis 4 Investitionsgesetz Kohleregionen – gemäß § 26 Absatz 2, 3 und 4 InvKG – (Drucksache 795/21) b) Bericht der Bundesregierung gemäß § 26 Absatz 5 Investitionsgesetz Kohleregionen an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie den Ausschuss für Finanzen des Deutschen Bundestages – gemäß § 26 Absatz 5 InvKG – (Drucksache 796/21) . . . . . . . . 485 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . 485 Beschluss zu a) und b): Kenntnisnahme . . . 486 7. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – „Fit für 55“: auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030 COM(2021) 550 final; Ratsdok. 10849/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 737/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 486 Winfried Kretschmann (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 486 Dr. Maike Schaefer (Bremen) . . . . . . . 487 Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 488 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 489 Jan Philipp Albrecht (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490 Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . . 491 Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . . . . 492 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 496 8. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Restrukturierung der Rahmenvorschriften der Union zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Neufassung) COM(2021) 563 final; Ratsdok. 10872/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 720/21, zu Drucksache 720/21) 502 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 502 9. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz (Neufassung) COM(2021) 558 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 706/21, zu Drucksache 706/21) 502 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 503 10. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates COM(2021) 557 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 712/21, zu Drucksache 712/21) 503 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 503 11. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems COM(2021) 564 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 714/21, zu Drucksache 714/21) 503 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 504 12. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2021) 559 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 709/21, zu Drucksache 709/21) 504 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 504 13. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr COM(2021) 561 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 701/21, zu Drucksache 701/21) 504 Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 504 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 506 14. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG COM(2021) 562 final; Ratsdok. 10327/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 721/21, zu Drucksache 721/21) 506 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 506 15. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds COM(2021) 568 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 702/21, zu Drucksache 702/21) 506 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 506 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 508 16. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union, des Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und der Verordnung (EU) 2015/757 COM(2021) 551 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 707/21, zu Drucksache 707/21) 508 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 508 17. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf den Beitrag der Luftfahrt zum gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionsziel der Union und die angemessene Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus COM(2021) 552 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 708/21, zu Drucksache 708/21) 508 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 509 18. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/842 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030 als Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris COM(2021) 555 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 710/21, zu Drucksache 710/21) 509 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 509 19. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 im Hinblick auf eine Verschärfung der CO2- Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Einklang mit den ehrgeizigen Klimazielen der Union COM(2021) 556 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 711/21, zu Drucksache 711/21) 509 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 509 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 511 20. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/841 hinsichtlich des Geltungsbereichs, der Vereinfachung der Compliance-Vorschriften, der Festlegung der Zielwerte der Mitgliedstaaten für 2030 und der Verpflichtung, bis 2035 gemeinsam Klimaneutralität im Sektor Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft zu erreichen, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 hinsichtlich der Verbesserung der Überwachung, der Berichterstattung, der Verfolgung der Fortschritte und der Überprüfung COM(2021) 554 final/2 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 713/21, zu Drucksache 713/21) 511 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 511 21. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Neue EU-Waldstrategie für 2030 COM(2021) 572 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 722/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 511 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 528* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 512 22. Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2022 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2022 – InsoGeldFestV 2022) (Drucksache 778/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525* 23. Erste Verordnung zur Änderung der Agrarstatistikverordnung (Drucksache 779/21) . 512 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 512 24. Verordnung zur Durchführung der GAP- Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen- Verordnung – GAPDZV) (Drucksache 816/21) . 512 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 512 Jan Philipp Albrecht (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . 513 Axel Vogel (Brandenburg) . . . . . . . . 514 Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . 515 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517 25. Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP- Konditionalitäten-Verordnung – GAPKondV) (Drucksache 817/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 517 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 517 26. Verordnung zur Umsetzung der Notifizierung über die Anwendung der Anrechnungsmethode bei bestimmten Einkünften nach dem deutsch-singapurischen Doppelbesteuerungsabkommen (Notifizierungsverordnung DBA Singapur) (Drucksache 780/21) . . . . . . . . . 496 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525* 27. Verordnung zur Durchführung des § 3 des Steueroasen-Abwehrgesetzes (Steueroasenabwehrverordnung – StAbwV) (Drucksache 788/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525* 28. Verordnung zur Regelung der technischen und organisatorischen Umsetzung der Mitwirkungspflichten nach § 2 Absatz 1a Satz 1 Nummer 4 des Artikel 10-Gesetzes (G 10- Mitwirkungsverordnung – G 10-MitwV) (Drucksache 762/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 517 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 517 Beschluss: Keine Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 518 29. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und - postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und - prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung (Drucksache 774/21) . 496 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525* 30. Elfte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (Drucksache 784/21) . . . . . 519 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 519 31. Erste Verordnung zur Änderung der Mobilitätsdatenverordnung (Drucksache 787/21) 519 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519 32. Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts (Drucksache 781/21) . 496 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525* 33. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe der Leiter der Pflanzengesundheitsdienste (COPHS) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 69/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 819/21 . . . . . . . . . . . . . . 526* 34. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 805/21, zu Drucksache 805/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 526* 35. Entschließung des Bundesrates „Befristete Erhöhung des verfügbaren Nettoeinkommens insbesondere von Intensivpflegekräften im Krankenhausbereich“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 835/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Klaus Holetschek (Bayern) . . . . . . . . 498 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499 36. Benennung von Vertreterinnen und Vertretern und Stellvertreterinnen und Stellvertretern des Bundesrates im Mittelstandsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau – gemäß § 7a Absatz 1 KredAnstWiAG – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 832/21) . . . . . . . . . 496 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 832/21 . . . . . . . . . . . . . . . . 526* 37. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 838/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519 38. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG – (Drucksache 840/21) 499 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 499, 526* Dr. Florian Toncar, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen . . 500 Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 526* Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502 39. Gesetz zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (Drucksache 841/21) . . . . . . . . . . . 519 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104c Satz 2 i.V.m. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519 40. Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (Drucksache 842/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519 41. Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und zur Inbetriebnahme der elektronischen Urkundensammlung (Drucksache 843/21) . . 519 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 520 42. Entschließung des Bundesrates zum Ausgleich der aktuellen Entwicklung der Energiepreise in Deutschland für einkommensarme Haushalte in der Stadt und im ländlichen Raum – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 845/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 520 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 529* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520 43. Vierte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (Drucksache 839/21) . . . . . . . . . . . . . . . . . 520 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 530* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520 44. a) Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 600/21) b) Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 818/21) 496 Beschluss zu a): Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 600/21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526* Beschluss zu b): Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 818/21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526* Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 521 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen Vizepräsident D r . R e i n e r H a s e l o f f , Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Klaus Holetschek, Staatsminister für Gesundheit und Pflege B e r l i n : Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung B r a n d e n b u r g : Axel Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres und Sport H e s s e n : Volker Bouffier, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Dr. Heiko Geue, Finanzminister N i e d e r s a c h s e n : Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales R h e i n l a n d - P f a l z : Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau S a a r l a n d : Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Florian Toncar, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Dr. Manuela Rottmann, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 1014. Sitzung Berlin, den 17. Dezember 2021 Beginn: 09.30 Uhr Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie recht herzlich begrüßen und eröffne die 1014. Sitzung des Bundesrates. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße ganz herzlich die Delegationen der Zentralräte der Deutschen Sinti und Roma und der Sinti-Allianz wie in jedem Jahr hier im Bundesrat. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Namentlich möchte ich Oskar W e i s s als Vorsitzenden der Sinti-Allianz begrüßen. Besonders freue ich mich, Romani R o s e , den langjährigen Vorsitzenden des Zentralrats der Sinti und Roma, zu sehen, den ich zu meinen Freunden zählen darf. An meinem ersten Amtstag als Ministerpräsident Thüringens hatte ich die Gelegenheit, mit Ihnen, lieber Romani Rose, unsere jüdische Gemeinde zu besuchen. Wir haben nicht nur gemeinsam gedacht, sondern auch auf die aktuelle Situation der Sinti und Roma in Europa hingewiesen. Denn mir war und ist es wichtig, den Holocaust an den Sinti und Roma und den Juden im Gesamtzusammenhang des mörderischen nationalsozialistischen rassenideologischen Systems zu sehen. Der sogenannte „Auschwitz-Erlass“ vom 16. Dezember 1942 – gestern vor 79 Jahren – war, als letzte Stufe der Verfolgung von Sinti und Roma, die Anordnung zu Deportation und Mord von Mitbürgern, Mitmenschen, Nachbarn. Doch diese ließen die deutschen Sinti und Roma größtenteils im Stich. Genauso wie die Juden im Stich gelassen wurden. Auch die Kirchen schritten damals nicht ein, obwohl es sich um Mitglieder der eigenen Katholischen Kirche handelte. So versuchte der Vater von Romani Rose 1943 beim Münchner Kardinal F a u l h a b e r vorzusprechen, um die Deportationen zu verhindern. Er wurde nicht einmal vorgelassen. Kardinal Faulhaber notierte in seinem Tagebuch – ich zitiere –: Bei Sekretär ein Zigeuner, katholisch – Die Zigeuner im Reichsgebiet sollen in ein Lager gesammelt und sterilisiert werden, die Kirche soll einschreiten. Will durchaus zu mir. – Nein, kann keine Hilfe in Aussicht stellen. Am Ende wurden mehr als die Hälfte der deutschen Sinti und Roma ermordet. Europaweit waren es über eine halbe Million. Wer gedacht hätte, die Verfolgung wäre nach der Befreiung 1945 zu Ende gewesen, der irrte. Stattdessen wurden in der Bundesrepublik die Stigmatisierung und rassistische Kriminalisierung der Sinti und Roma weitergeführt. Sinti und Roma wurden der Opferstatus und Wiedergutmachung verweigert mit der Begründung, sie seien aus rein kriminalpräventiven Gründen verfolgt worden. Ihre auf dem Unterarm tätowierten Häftlingsnummern aus Auschwitz wurden Teil der polizeilich geführten Akten zur – wie es hieß – „Bekämpfung des Zigeunerunwesens“. Die Kontinuitäten waren auch personeller Art. So machte Heinrich Böhlhof, der für die Umsetzung von Himmlers Auschwitz-Erlass in konkrete Politik verantwortlich war, in der bundesdeutschen Polizei Karriere als Leiter der Kripo in Dortmund. Er starb 1961, ohne jemals für seine Verbrechen angeklagt, verurteilt oder bestraft worden zu sein. Auch in unserer jüngeren deutschen Geschichte – bei den NSU-Ermittlungen – kam es zu einem antiziganistischen Reflex. Die DNA-Spur, die sich überall auffinden ließ, wurde polizeilich als Hinweis auf „Fahrendes Volk“ gedeutet. Romani Rose hatte mir in Heidelberg davon berichtet, als ich ihn in der Sinti&Roma-Gedenkstätte besucht habe. Später stellte sich heraus, dass die Genspur von der Mitarbeiterin eines Verpackungsbetriebes für Wattestäbchen stammte, die für den Abstrich der DNA- Proben genutzt worden waren. Das heißt, gedeutet wurde, dass die DNA-Spur durch „Fahrendes Volk“ verbreitet worden war. Die offizielle Anerkennung der Sinti und Roma als Opfer des Nationalsozialismus ließ bis 1982 auf sich warten. Sie war das Ergebnis einer langjährigen Bürgerrechtsarbeit. Die bekannteste Aktion in diesem Zusammenhang war der Hungerstreik junger Sinti um Romani Rose im KZ Dachau zu Ostern 1980. Aber auch in der DDR gab es die Kontinuitäten antiziganistischer Klischees und Praktiken, die dazu beitrugen, dass viele Sinti und Roma nicht als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt wurden. So nutzten auch ostdeutsche Polizeibehörden die in der NS-Zeit geführten sogenannten „Zigeunerpersonalakten“ schlicht und einfach weiter. Die viel zu späte Anerkennung der Sinti und Roma als Opfer hatte auch weitreichende Folgen für die Erinnerungskultur. So wurden die Gräber der Opfer von Sinti und Roma, anders als etwa die der Wehrmachtsoldaten, nicht unter Schutz gestellt. Dies wurde erst 2018 mit der Bund-Länder-Regelung zum Erhalt der Grabstätten NS- verfolgter Sinti und Roma erreicht. Übrigens das Ergebnis einer gemeinsamen Bundesratsinitiative von Bayern und Thüringen, welches alle Länder hier in der Runde mitgetragen haben und nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit der Bundesregierung umgesetzt wurde. Dennoch durchziehen die Stereotype und Zerrbilder des Antiziganismus weiter die deutsche Gesellschaft. Es braucht offenbar nie viel, damit Sinti und Roma – so wie bei den NSU-Morden – unter Verdacht geraten. Und Rechtsterroristen schaffen wie in Hanau neue Opfer. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass es sich beim Antiziganismus – ebenso wie beim Antisemitismus – um eine spezifische Form des Rassenhasses handelt. Entsprechend hat im letzten Jahr die Internationale Allianz zum Holocaust-Gedenken unter deutschem Vorsitz eine Arbeitsdefinition für Antiziganismus in Anlehnung an den Begriff des Antisemitismus verabschiedet. Wir sind aufgefordert, diesen auch in Deutschland anzuerkennen und seine Erscheinungsformen konsequent gemeinsam zu bekämpfen. 2019 wurde durch die Bundesregierung eine unabhängige Expertenkommission ins Leben gerufen, um den Antiziganismus in Deutschland zu untersuchen. Seit Juli liegt nun der Bericht mit umfassenden Empfehlungen vor. Der Befund der Kommission ist eindeutig. Wir haben ein ernstes gesamtgesellschaftliches Problem und brauchen gemeinsam einen Perspektivwechsel! Breite empirische Erhebungen belegen den Antiziganismus etwa in kommunaler Verwaltung, in Schulbüchern, bei der Polizei. Als Konsequenz fordert die Kommission eine umfassende Strategie. Unter anderem empfiehlt sie Bund und Ländern, Beauftragte gegen Antiziganismus zu berufen und eine Ständige Bund- Länder-Kommission zu schaffen, um die Arbeit gegen Antiziganismus auf höchster Ebene gemeinsam politisch zu verankern. Zudem verlangt sie, die zahlreichen Defizite bei der Wiedergutmachung für NS-Verfolgte zu kompensieren. Diese Empfehlungen sollten wir uns genau ansehen und in unserer Arbeit dafür sorgen, dass sie umgesetzt werden können. Darüber hinaus brauche es einen umfassenden Prozess der Aufarbeitung der sogenannten Zweiten Verfolgung – nach 1945 – durch eine Wahrheitskommission, die die Perspektiven von Sinti und Roma aufgreift, so die Empfehlung der Experten. Auch wir in den Ländern müssen hier einen Schritt tun. Das betrifft vor allem die Rolle der Landeskriminalämter. Bayern ist hier bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und hat eine Studie über „Das Bayerische Landeskriminalamt und seine ‚Zigeunerpolizeistelle‘“ verfasst. Sie ist diese Woche in München vom LKA- Präsidenten der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die unabhängige Expertenkommission stellt weiterhin fest, dass es auch in der Asylpolitik seit Jahrzehnten zu einer erheblichen Benachteiligung von Roma gekommen ist, die in Deutschland Schutz vor Verfolgung, Diskriminierung, Gewalt und Krieg suchten. Ich finde, dass die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehenen Änderungen im Aufenthaltsrecht auch die Anerkennung geflüchteter Roma als besonders schutzwürdige Gruppe beinhalten sollten. Deutschland muss hier seine Verpflichtung wahrnehmen und zur Ächtung des Antiziganismus in ganz Europa beitragen. Der geforderte Perspektivwechsel bezieht sich aber vor allem auch auf verbesserte Partizipationsstrukturen für Sinti und Roma, insbesondere durch die Entsendung von Minderheitenangehörigen in staatliche Gremien, wie die Rundfunkräte und Landesmedienanstalten. Wenn wir diesen Perspektivwechsel vornehmen, können wir ein neues, besseres Kapitel aufschlagen. Sinti, Roma, die Jenischen und andere sind ein wichtiger Teil der Vielfalt in unserem Land, und sie gehören zu uns. Sie leben seit vielen Jahrhunderten als Deutsche unter Deutschen. Die Verbrechen an ihnen waren Verbrechen an unseren Mitbürgern. An die Opfer denken wir mit Trauer. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Vielen Dank, dass Sie sich von Ihren Plätzen erhoben und der Ermordeten gedacht haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung habe ich nun noch die Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekanntzugeben: Aus der Landesregierung von Rheinland-Pfalz und damit aus dem Bundesrat ist am 7. Dezember Frau Staatsministerin Anne S p i e g e l ausgeschieden. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat am 15. Dezember Frau Staatsministerin Katrin E d e r zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. Wir bedanken uns bei Frau Spiegel und wünschen ihr für ihre neuen Aufgaben als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend viel Erfolg und stets eine glückliche Hand. Unsere neue Kollegin begrüßen wir ganz herzlich und wünschen auch ihr alles Gute. Bei dieser Gelegenheit möchte ich außerdem unseren ehemaligen Kollegen aus dem Länderkreis und neuen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Herrn Vizekanzler Robert H a b e c k , ganz herzlich bei uns begrüßen. Üblicherweise wäre bei unserer heutigen Sitzung auch der Bundeskanzler erstmals bei uns. Aber er sitzt, wie ich gehört habe, fest; die Termine und die Transporte haben nicht so geklappt. Deswegen sind wir froh, dass Sie da sind. Jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 44 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden die Punkte 6 und 7 – in dieser Reihenfolge – beraten. Nach TOP 4 werden die Punkte 35 und 38 – ebenfalls in dieser Reihenfolge – behandelt. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das kann ich nicht erkennen. Also ist sie so festgestellt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: TOP 1 Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Verteidigung (Drucksache 820/21) Gibt es Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Minister Christian P e g e l (Mecklenburg-Vorpommern) zum Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist einstimmig. Ich darf Herrn Pegel eine erfolgreiche Arbeit wünschen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 a) und b) auf: TOP 6a) a) Bericht der Bundesregierung an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Inneres und Heimat sowie den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages gemäß § 26 Absatz 2 bis 4 Investitionsgesetz Kohleregionen (Drucksache 795/21) TOP 6b) b) Bericht der Bundesregierung gemäß § 26 Absatz 5 Investitionsgesetz Kohleregionen an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie den Ausschuss für Finanzen des Deutschen Bundestages (Drucksache 796/21) Mir liegt die Wortmeldung von Herrn Ministerpräsidenten Haseloff vor. Lieber Kollege Haseloff, Sie haben das Wort. Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29. Juni 2020 hat die vorherige Koalition verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Wirtschaft zu stabilisieren und Investitionsanreize zu setzen. Zu diesen Maßnahmen gehörte auch die Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt wurden. Für diese Wirtschaftsgüter kann anstelle der linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung bis zum Zweieinhalbfachen der linearen Abschreibung, maximal in der Höhe von 25 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen werden. Diese Maßnahme dient auch einem erfolgreichen Wandel in den Kohleregionen. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates teilt die Einschätzung, dass die degressive Abschreibung grundsätzlich dazu geeignet ist, eine schnellere Refinanzierung zu fördern, neue Investitionsanreize zu setzen und eine konjunkturbelebende Wirkung zu entfalten. Deshalb bedauern wir es sehr, dass die vormalige geschäftsführende Bundesregierung im Ergebnis ihrer Bewertung eine begrenzte Verlängerung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens abgelehnt hat, obwohl sich – auch nach eigener Aussage der Bundesregierung – die Wirkung dieses Instruments innerhalb des kurzen Zeitraums nicht konkret beziffern lässt. Anstatt die degressive Abschreibungsmöglichkeit auslaufen zu lassen, sollte die neue Bundesregierung schnellstmöglich eine Verlängerung auf den Weg bringen. Nach einem ausreichend langen Zeitraum wäre deren Wirkung erneut zu bewerten und über ein Auslaufen der Regelung zu entscheiden. Nun zum Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen. Nach dem ersten Umsetzungsjahr des Strukturstärkungsgesetzes lässt sich – sicher nicht nur für Sachsen- Anhalt – ein erstes grundsätzlich positives Fazit festhalten: Es haben sich bereits sehr viele Akteure in allen Ländern, die als Kohleregion ausgewiesen sind, auf den Weg gemacht, die Reviere nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Sie übernehmen Verantwortung für die Zukunft ihrer Region und tragen zum Erfolg der nun anstehenden Transformation bei. Aber es zeigen sich auch einige bürokratische Hürden, bei denen der Bund noch nachbessern sollte: Die Revierkommunen stehen nach wie vor vor personellen und zeitlichen Herausforderungen. Hier soll das Bundesprogramm STARK Abhilfe schaffen. Unter anderem soll es Revierkommunen und -landkreisen personelle Unterstützung bieten. Aktuell erleben wir aber einen Bearbeitungsstopp, weil Verpflichtungsermächtigungen in ausreichender Höhe fehlen. Ein weiteres Beispiel ist der Umgang mit den Projektideen Sachsen-Anhalts zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes. Diese Vorschläge verweilten bis zu sechs Monate im zuständigen Ministerium, bis dann die Aussage kam, es gebe keinen geeigneten Haushaltstitel, über den die Umsetzung des Vorhabens abgebildet werden kann. Diese Beispiele zeigen, dass Bund, Länder und Regionen noch viel enger zusammenarbeiten müssen. Wir benötigen schnellere Vorbereitungs-, Entscheidungs- und Planungsprozesse – insbesondere bei der Umsetzung der sogenannten Bundesvorhaben in den Revieren. Sehr geehrte Damen und Herren, der Konsens zum Kohlestrukturwandel ist sorgfältig austariert. Er gerät aus dem Gleichgewicht, wenn wir den Kohleausstieg vorziehen. Wir dürfen das Vertrauen in den Kohleregionen nicht verspielen. So, wie der Atomausstieg bis Ende 2022 gesetzlich festgeschrieben ist, gilt dies auch für den Kohleausstieg im Jahr 2038. Das ist für mich der Maßstab. Wenn die Koalitionsvereinbarung sagt, das schaffen wir idealerweise schon bis 2030, muss der Bund entsprechend liefern, zum Beispiel durch Planungsbeschleunigungen oder eine umfassendere und beschleunigte Förderung des Ausstiegs. Fest steht, dass es keine Abstriche bei der Versorgungssicherheit und der Schaffung neuer und zukunftsträchtiger Arbeitsplätze geben kann. Wir können uns nicht nur am Idealen, sondern wir müssen uns vor allem am Realen orientieren. – Herzlichen Dank. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollege Haseloff! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich beginne mit der Abstimmung zu Punkt 6 a). Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, von dem Bericht Kenntnis zu nehmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist fast einstimmig. Dann ist so beschlossen. Wir fahren fort mit Punkt 6 b). Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses folgend zu dem Bericht Stellung nehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Nicht angenommen. Dann stelle ich fest, dass der Bundesrat von dem Bericht Kenntnis genommen hat. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: TOP 7 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – „Fit für 55“: auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030 COM(2021) 550 final; Ratsdok. 10849/21 (Drucksache 737/21) Mir liegt mittlerweile eine ganze Reihe an Wortmeldungen vor. Ich darf zuallererst dem Kollegen Kretschmann aus Baden-Württemberg das Wort erteilen. – Lieber Kollege Kretschmann! Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem „Fit for 55“-Paket der EU- Kommission beraten wir heute das in der Geschichte der EU umfassendste Gesetzesvorhaben im Bereich Klima und Energie. Für das Ziel des European Green Deal, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 55 Prozent und bis 2050 um 100 Prozent zu senken, gibt es nun einen klaren Fahrplan. Er besteht aus einem Bündel an Vorschlägen in den Bereichen Klima, Energie, Verkehr, Gebäude, Landnutzung und Forstwirtschaft, und alle sind miteinander verbunden. Werden an der einen Stelle die Ziele reduziert, müssen sie im Gegenzug an einer anderen Stelle erhöht werden. Dieses Zusammenwirken ist richtig und wichtig, damit wir das Gesamtziel nicht unterlaufen. Die Umsetzung dieses Pakets erfordert enormen Ehrgeiz und größte Anstrengung. Wer die Komplexität der politischen Abläufe in der Europäischen Union kennt, der ahnt, was für eine Herkulesaufgabe das ist. Eine solche Herausforderung werden wir nur dann stemmen können, wenn wir Tatkraft zeigen und alle Kräfte in Europa aktivieren. Das ist dringend geboten. Die Wissenschaft sagt uns: Je länger wir zuwarten, umso näher kommen wir den Klimakipppunkten – mit der Gefahr, sie zu überschreiten. Deshalb ist nicht nur entschlossenes Handeln gefragt, wir müssen auch zügig vorangehen. Die entscheidenden Veränderungen müssen in den nächsten zehn Jahren kommen, und wir müssen das vor allen Dingen gemeinsam, wir müssen es europäisch angehen. Dafür weist uns „Fit for 55“ die Richtung und die Geschwindigkeit. Wir können damit aus Europa heraus zeigen, wie sich Ökonomie und Ökologie vereinbaren lassen, nämlich als zwei Seiten einer Medaille. Denn der Green Deal ist mehr als nur ein Programm für den Klimaschutz. Er ist die Innovations- und Wachstumsstrategie, die wir jetzt brauchen, mit einem klugen Mix aus den richtigen ordnungspolitischen Leitplanken, effizienten marktwirtschaftlichen Instrumenten und gezielten Fördermaßnahmen. So kann es uns gelingen, die Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig innovative Geschäftsfelder zu erschließen und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich daher auf vier zentrale Vorgaben des Pakets eingehen. Erstens: Der Emissionshandel hat sich als marktwirtschaftlicher Mechanismus als sehr wirksam zur Verringerung der Treibhausgasemissionen erwiesen, jedenfalls in neuerer Zeit. Die Ausweitung auf die Bereiche Verkehr und Gebäude ist daher zu begrüßen. Dazu wird vorgeschlagen, das bereits bestehende Handelssystem für Industrie und Strom zu reformieren. Hier hätte ich mir allerdings etwas mehr Ehrgeiz gewünscht, etwa mit einem ambitionierteren Kürzungspfad oder einem CO2- Mindestpreis. Zweitens: Die vorgeschlagenen CO2- Flottengrenzwerte für Pkw sind ehrgeizig, aber sie sind auch notwendig, denn die Gesamtemissionen im Verkehrssektor sind seit 1990 im Gegensatz zu jenen in den anderen Sektoren sogar gestiegen und müssen deshalb deutlich sinken. Dafür muss sich die Automobilindustrie natürlich gewaltig nach der Decke strecken, und deshalb ist es unsere gemeinsame Aufgabe, das klimapolitisch Notwendige möglich zu machen und unsere Unternehmen dabei nach Kräften zu unterstützen. Dafür bedarf es vor allem der richtigen Rahmenbedingungen, und zwar – drittens – mit einem schnellen Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Es ist richtig, dass die EU mit ihrem Vorschlag für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe hier klare und vor allem verbindliche Ziele vorgibt. Eine flächendeckende, leistungsfähige und interoperable Ladeinfrastruktur muss dann aber auch mit dem Markthochlauf Schritt halten. Das gilt insbesondere auch für die ländlichen Regionen. Der Ausbau muss nun auch durch entsprechende Förderprogramme unterstützt werden. Viertens: Nur, wenn wir grünen Strom tanken, helfen wir dem Klima. Die neue Bundesregierung hat sich einen Anteil an erneuerbaren Energien von 80 Prozent bis 2030 zum Ziel gesetzt. In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird nun vorgeschlagen, im Energiemix der EU das verbindliche Gesamtziel von derzeit 32 Prozent Erneuerbarer auf 40 Prozent anzuheben. Ich hätte mir ein ambitionierteres Ziel gewünscht. In Baden-Württemberg gehen wir hier voran und haben die entsprechenden Maßnahmen bereits gesetzlich verankert: mit der Solarpflicht für alle neuen Gebäude und mit dem Flächenziel für Windkraft- und Freiflächenphotovoltaikanlagen in Höhe von 2 Prozent der Landesfläche. Um unsere ehrgeizigen Ausbauziele bei der Windkraft zu erfüllen, brauchen wir allerdings zusätzlich die Möglichkeit einer regional differenzierten Förderung, die sogenannte Südquote. Das EU-Wettbewerbsrecht darf nicht zum Bremsklotz für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden – und ich bitte Sie, Herr Wirtschaftsminister, uns dabei in Brüssel wirklich kräftig zu unterstützen. Wir sind dort selbst natürlich schon aktiv geworden. Das ist für den ganzen Süden von enormer Bedeutung, denn schließlich sind bei uns die starken Industrien, die diesen Strom auch brauchen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere eigenen ehrgeizigen Verpflichtungen stehen im Einklang mit den Vorhaben der Europäischen Kommission im „Fit for 55“- Paket. Auch wenn wir uns an der einen oder anderen Stelle mehr Ambition gewünscht hätten, die Richtung stimmt. Wir werden daher das „Fit for 55“-Paket mit allen Kräften unterstützen. – Vielen Dank. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, lieber Herr Ministerpräsident Kretschmann! Ich darf nun aufrufen die Bürgermeisterin Frau Dr. Schaefer aus Bremen. Dr. Maike Schaefer (Bremen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat hat uns die EU mit „Fit for 55“ ein sehr wichtiges Paket mit auf den Weg gegeben. Es ist ein sehr wichtiger Schritt für den Klimaschutz. Die Kommission hat uns mit „Fit for 55“ auch etliche Arbeitsaufträge erteilt, zum einen inhaltliche, aber größtenteils eben auch organisatorische. Das ist wichtig, weil jetzt schnell gehandelt werden muss. Wir haben die dramatischen Bilder vor Augen aus Rheinland-Pfalz, aus Nordrhein-Westfalen. Wir sehen: Der Klimawandel schreitet voran. Er betrifft uns inzwischen wirklich selbst, und deswegen können wir auch nicht mehr zögern. Ich weiß, dass wir uns hier kurzfassen sollen. Deswegen möchte ich gar nicht auf alle Sektoren eingehen. Die wichtigsten sind gerade schon genannt worden: die Transformationen in der Wirtschaft, die Bereiche Bau, Verkehr und Landwirtschaft. Wir sehen: Das Paket betrifft ganz viele Lebensbereiche. Ich möchte Ihnen jetzt auch nicht die 14 Vorschläge der EU vorlesen, die Sie vermutlich alle kennen. Vielmehr möchte ich auf unsere Aufgabe – die der Länder – in der Umsetzung der Vorschläge eingehen und mich vor allen Dingen auf den Sektor Verkehr fokussieren. Daher drei Punkte, die mir im Hinblick auf unsere Mobilitätspolitik äußerst wichtig sind. Erstens: Der Ausstieg aus dem Verbrenner im Jahr 2035 ist nicht verhandelbar. Zweitens: keine Anrechnung von Kraftstoffen auf die Flottengrenzwerte. Drittens: der zielgerichtete und schnelle Ausbau der Ladeinfrastruktur. Gleichzeitig müssen wir in den Verhandlungen meines Erachtens Punkte nachschärfen. Zur Erreichung der Sektorziele müssen CO2-Flottengrenzwerte für Pkw weiter erhöht werden. 55 Prozent reichen hier nicht aus. Wir brauchen dringend Energieeffizienzregeln für Elektrofahrzeuge. Die vorgesehene Emissionsminderung um 90 Prozent sollte in eine vollständige Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 umgewandelt werden. Insgesamt muss der Verkehrssektor zeitnah evaluiert werden. Die Maßnahmen müssen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden. Meine Damen und Herren, die EU hat ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt liegt es an uns, es umzusetzen, gegebenenfalls nachzubessern, zu schärfen und zu koordinieren. Die bloße Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird sonst ihre Wirkung verfehlen. Das können wir uns nicht leisten und uns angesichts der Klimakrise nicht erlauben. Auf Länderebene müssen wir sinnvolle und abgestimmte Pakete schnüren. Darin sehe ich den Arbeitsauftrag an uns Landesministerinnen und Landesminister. Als Vorsitzende der VMK möchte ich sagen: Es ist mir selbstverständlich ein Anliegen, dass wir Landesverkehrsminister in diesem Aushandlungsprozess auch eine Rolle spielen. Wir haben über diese Maßnahmen gestritten, wir werden wahrscheinlich auch weiterhin über einzelne Maßnahmen streiten. Lassen Sie uns aber als Länder eine gemeinsame Position finden, die wir der Bundesregierung mit auf den Weg geben können. Ich verbinde hiermit zugleich die Bitte an den Bund, die Länder ausreichend in die Verhandlungen in Brüssel miteinzubeziehen. Wir sitzen dort ja nicht direkt am Verhandlungstisch. Wir verantworten dann aber in den Ländern den Großteil der Maßnahmen. Ein funktionierender Austausch zwischen Bund und Ländern ist daher unerlässlich. Es sollte uns bewusst sein, dass wir hier am Auftakt des europäischen Verfahrens stehen. Der Prozess bis zur Verabschiedung auf europäischer Ebene kann bis zum Jahr 2023 dauern. Ich bin aber optimistisch: Der Kompromiss zur Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung, an den ich noch einmal erinnern möchte, hat gezeigt, dass wir am Ende mit einer Stimme sprechen können. Das sollte weiter unser Anspruch sein und uns Auftrieb für die anstehenden harten Verhandlungen innerhalb der EU geben, für „Fit für 55“. Ich möchte aber abschließend auch sagen: Es braucht nicht nur ein Konzept. Es braucht nicht nur von uns allen das Bekenntnis, dass wir etwas tun wollen. Es braucht nicht nur Milliarden. Am Ende wird es auch den Mut brauchen, vor Ort die einzelnen Maßnahmen umzusetzen. – Vielen Dank. Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer! Als Nächster spricht zu uns Herr Staatsminister Al- Wazir aus Hessen. Tarek Al-Wazir (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich zitiere: Die Wirtschaft der fossilen Brennstoffe stößt an ihre Grenzen. Wir wollen der nächsten Generation sowohl einen gesunden Planeten hinterlassen als auch gute Arbeitsplätze und Wachstum, das unsere Natur nicht schädigt. Der europäische Green Deal ist unsere Wachstumsstrategie in Richtung dekarbonisierte Wirtschaft. Europa hat als erster Kontinent angekündigt, bis 2050 klimaneutral zu sein, und nun sind wir ebenfalls die Ersten, die einen konkreten Plan vorlegen. Europa lässt seinen Worten zur Klimapolitik Taten folgen durch Innovation, Investitionen und Sozialmaßnahmen. Gesagt hat dies EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen bei der Vorstellung des umfassendsten Legislativpakets zum Klimaschutz, das es jemals gab und das wir heute hier beraten: acht neue und vier geänderte Verordnungen, die systematisch in allen Sektoren Vorgaben machen, um die völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Klimaschutz – Stichwort „Pariser Abkommen“ – auch umzusetzen. Natürlich kann einem der Atem stocken, wenn man sich die Herausforderung bewusst macht. In nicht einmal einer Generation will Europa klimaneutral werden und auf diesem Weg schon in acht Jahren mehr als die Hälfte aller heutigen CO2-Emissionen eingespart haben. Eine solch gigantische Umwälzung oder Transformation in so kurzer Zeit ist in der Menschheitsgeschichte bisher beispiellos. Ohne Beispiel in der Erdgeschichte ist allerdings auch die Beschleunigung des Klimawandels. Aktuelles Beispiel in dieser Woche: Schon in wenigen Jahren droht ein Teil des Thwaites-Gletschers in der Antarktis zu zersplittern, der den gesamten Gletscher bisher hält. Schmilzt dieser dann ab, würde der Meeresspiegel um 65 Zentimeter steigen und voraussichtlich eine Kettenreaktion in Gang setzen, die einen weiteren deutlichen Meeresanstieg auslöst. Wenn das passiert, könnten große Teile Norddeutschlands Land unter sein. Ich kann das einmal aus hessischer Sicht sagen: Wir sind ja mittendrin, ohne Zugang zum Meer, ohne Blick auf die Alpen, und das soll auch so bleiben. Wir leben im Anthropozän, dem neuen Erdzeitalter, in dem die Menschheit einen dominanten geophysikalischen Einfluss auf das Erdsystem hat. Im zu Ende gehenden fossilen Zeitalter hat dies vor allem bedeutet, Kohle und Öl zu verfeuern – mit all den Folgen, die wir jetzt schon sehen. Die große Transformation der Lebensbedingungen auf unserem Planeten findet also jetzt schon statt. Wir müssen nur eine Frage beantworten: Sehen wir dabei zu und beklagen, dass andere Kontinente vielleicht bisher eher zögerlicher sind als Europa, wenn es um effektiven Klimaschutz geht, oder transformieren wir unsere gesamte Produktions- und Lebensweise so, dass der Eintrag von fossilem Treibhausgas in die Atmosphäre gestoppt werden kann? Ich jedenfalls bin der festen Überzeugung, dass eine solche Transformation gelingen kann, wenn wir erstens alle technologischen Möglichkeiten nutzen und schnell skalieren, die fossile Produktions- und Antriebsarten ersetzen, und wenn zweitens gewährleistet ist, dass die Transformation sozial gerecht erfolgt. Ja, ein Luftbild von Deutschland im Jahr 2045 wird daher über Siedlungsgebieten vor allem bläulich schimmernde Dächer und auch viele Tausend neuer Windräder zeigen und hoffentlich auch viele neue Schienenstrecken. Damit die Transformation eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung erfährt, müssen insbesondere diejenigen, die Angst um ihre Arbeitsplätze und Angst vor dieser Veränderung haben und auch steigende CO2-Preise nicht mal eben durch einen Wechsel zum Beispiel von einem alten Diesel zu einem neuen Elektroauto kompensieren können, in besonderer Weise unterstützt werden. Gleichzeitig: In dieser Transformation stecken auch große Chancen. Wenn wir das in Europa, wenn wir das in Deutschland richtig machen, dann werden hier die neuen Technologien entstehen, die in der ganzen Welt gebraucht werden. Das ist auch eine riesige Chance für die deutsche Industrie und den Maschinenbau, für alle, die heute Lösungen entwickeln, die diese Transformation möglich machen. Die Aufgabe ist also riesig, aber wir müssen das schaffen, und wir können das schaffen. Und wenn wir es gut machen, dann liegen auch große Chancen darin. Genau mit diesem Geist sollten wir diese Herausforderung angehen. – Vielen Dank. Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Herr Staatsminister Al-Wazir! Als Nächster spricht zu uns Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner aus Nordrhein-Westfalen. Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein- Westfalen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stimme meiner Vorrednerin und meinen Vorrednern im Wesentlichen zu. Die Bekämpfung des Klimawandels ist eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Jahre und Jahrzehnte. Die Veränderungen des Klimas sind global bereits deutlich spürbar. Unwetter werden zunehmen. Es ist bereits erwähnt worden: Wir haben das in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Sommer leidvoll erfahren müssen. Die Europäische Union hat sich im Rahmen des Grünen Deals vorgenommen, bis 2050 klimaneutral zu sein. Das ist Europas Beitrag zur Umsetzung der Beschlüsse der Weltklimakonferenz von Paris. Bis 2030 sollen die Emissionen der Europäischen Union weit – um 55 Prozent – gesenkt werden. Die Europäische Kommission hat nun ihre Vorschläge für den klimafreundlichen Umbau von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft vorgelegt. Die Entwicklung eines ambitionierten Programms zur Bekämpfung der Klimakrise begrüßen wir in Nordrhein- Westfalen ausdrücklich. Klar ist aber auch, dass dieser notwendige Prozess Wirtschaft und Gesellschaft vor enorme Herausforderungen stellen wird, vor allem schon deshalb, da Klimaschutz und internationale Wettbewerbsfähigkeit zwei Seiten derselben Medaille sind. Ambitionierter Klimaschutz, sozialverträgliche Energiewende und industrielle Wettbewerbsfähigkeit müssen konsequent zusammen gedacht werden. Wir dürfen nicht den Blick dafür verlieren, die Industrie in der Europäischen Union zu erhalten. Dabei geht es nicht nur um Arbeitsplätze, sondern es geht auch um den technologischen Vorsprung, den wir in Europa behalten wollen und behalten müssen. Auch dem Klima wäre nicht gedient, wenn die Industrie lediglich Europa verlassen und ihre Produktion dann in andere Weltregionen verlagern würde. Um die klimapolitischen Ziele zu erreichen, sollten wir uns nicht in einen Wettlauf um immer kleinteiligere Regelungen und Vorgaben begeben, sondern eine technologieoffene und marktwirtschaftliche Lösung anbieten. Anknüpfungspunkte sehe ich beim Emissionshandel, denn Unternehmen reagieren unmittelbar auf Preissignale. Ein Unternehmen, das auch künftig wettbewerbsfähig sein möchte, muss seine Emissionen senken. Wie es das tut, sollte nicht staatlich vorgeschrieben werden, sondern eine Entscheidung des Unternehmens sein. Den Weg dahin kennen die Unternehmerinnen und Unternehmer im Zweifel besser als die Politik. Zudem wäre die Etablierung eines Emissionshandels über die Europäische Union hinaus wünschenswert. Damit können wir einen unfairen Wettbewerb durch einseitigen Klimaschutz auf dem Weltmarkt verhindern. Ermutigend sind an dieser Stelle Gespräche, die seitens der Europäischen Kommission mit dem US- Klimabeauftragten John K e r r y geführt werden. Jedoch können wir nicht erwarten, dass alle Länder auf der Welt die gleichen Maßnahmen ergreifen wie wir in Europa. Zum Schutz vor allem der energieintensiven Industrie hat die Kommission daher einen CO2-Grenzausgleich vorgeschlagen. Dieses Instrument kann ein wichtiger Beitrag zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und zur Vermeidung von Carbon Leakage sein. Entscheidend ist, dass das Instrument mit den Grundsätzen der Welthandelsorganisation kompatibel ist und nicht zu neuen Handelskonflikten führt. Hierzu sollten Kommission und Bundesregierung den Austausch mit unseren europäischen Handelspartnern suchen. Zudem gilt es, den bürokratischen Aufwand, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, so gering wie möglich zu halten. Problematisch bleibt für die Exportindustrie zudem die Reduzierung der freien Zuteilung bei gleichzeitiger Einführung eines solchen Grenzausgleichsmechanismus. Richtig gemacht bergen der European Green Deal und die damit verbundene Transformation der modernen Industriegesellschaft die Chance, zusätzliches Wachstum zu generieren. Zusätzliche Investitionen entstehen dort, wo sich ändernde gesellschaftliche Bedürfnisse zu neuen Wachstumsfeldern führen oder Innovation eine zusätzliche Produktionsnachfrage generiert. Denn auch in Zukunft werden wir Industriebetriebe, Industrieerzeugnisse und Industriearbeitsplätze brauchen. Die entscheidende Frage lautet, wie bestehende Prozesse klimaneutral gestaltet werden können. So wie wir beim grünen Stahl oder bei der Brennstoffzellenentwicklung unter Hochdruck an klimaneutralen Fertigungs- und Energieentwicklungsprozessen forschen, werden Umwelt- und Klimaschutz für viele weitere Bereiche Treiber für Innovation und Modernisierung sein. Der Grüne Deal kann für Deutschland und für Europa die Chance sein, eine umfassende Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft einzuleiten und so Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der Weg führt aber über Innovation und Anreize; er führt nicht über Ordnungsrecht. Nordrhein-Westfalen arbeitet mit großem Engagement daran, die Ziele des Grünen Deals zu erreichen, und zwar so schnell wie eben möglich. Wir haben die Haushaltsmittel für Klimaschutz und Energiewende seit der Regierungsübernahme versiebenfacht. Im kommenden Jahr werden wir nochmals verdoppeln auf dann knapp 350 Millionen Euro. Wir investieren nicht nur in den Klimaschutz, sondern wir gehen auch voran. Mit der Neufassung des Klimaschutzgesetzes haben wir bislang bestehende Ziele noch einmal deutlich hochgesetzt. Wir wollen über verbindliche Zwischenschritte bis 2045 treibhausgasneutral wirtschaften. Das setzt voraus, dass die Europäische Union und auch die Bundesregierung ihre Aufgaben zügig erfüllen. Es braucht die gemeinsame Arbeit an Antworten, um die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit sicherzustellen. Eine Transformation, die auf dem Rücken der Industriearbeiter ausgetragen wird, ist zum Scheitern verurteilt. Deshalb erwarten wir eine klare Zukunftsperspektive für die betroffenen Beschäftigten und Regionen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner! Als Nächster spricht zu uns Herr Minister Albrecht aus Schleswig-Holstein. Jan Philipp Albrecht (Schleswig-Holstein): Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass die Europäische Union mit dem „Fit for 55“-Paket einen wichtigen Schritt vorangeht, um die Pariser Klimaziele für uns in Europa umzusetzen. Und es ist wirklich ehrenwert und gut, dass die Europäische Kommission das mit Verve tut und auch gegen den Widerstand von Mitgliedstaaten der Europäischen Union und bis zuletzt auch aus den Reihen der Bundesregierung, des Bundes bei der Gestaltung dieser Vorgaben. Denn wir brauchen ambitionierte Maßnahmen, um diese ambitionierten Ziele, die wir uns alle gemeinsam gesetzt haben, zu erreichen. Tarek Al-Wazir hat gerade ausgeführt, dass es auch für uns wichtig ist, diese Ziele zu erreichen, und dass das existenzielle Aufgaben sind, die wir jetzt wahrnehmen müssen. Mit der neuen Bundesregierung wird endlich eine neue Haltung Deutschlands in die europäische Politik, auf EU- Ebene, Einzug halten, gerade auch, wenn es darum geht, ambitionierte Maßnahmen in diesem Paket zu verankern und die fossilen Energien in unserem System durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Wir brauchen dringend einen schnelleren Einstieg in die Zukunftstechnologien, die das ermöglichen. Deswegen ist es gut, wenn im Rahmen dieses Pakets noch einmal deutlich gemacht wird, wie wichtig es ist, dass wir nicht nur ein zusätzliches Emissionshandelssystem für Gebäude und die Mobilität brauchen, sondern auch, dass es darum geht, den Prozess dahin zu beschleunigen und spätestens ab 2030 ein integriertes Emissionshandelssystem, einheitlich für alle Sektoren, zu verankern. Es ist auch gut, weiterhin darüber zu diskutieren, dass wir auch auf europäischer Ebene einen CO2-Mindestpreis brauchen, um deutlich zu machen, dass bestimmte Marktmechanismen einsetzen müssen, um den Abschied von den Fossilen in wirklich allen Sektoren zu ermöglichen. Wir brauchen die Abschaffung von Subventionen für fossile Energien. Das ist ein ganz wichtiger Faktor, um ein faires Level Playing Field zwischen den Marktakteuren zu schaffen. Denn, meine Damen und Herren, wir sehen es schon überall in Deutschland und insbesondere bei uns in Schleswig-Holstein: Es gibt diese Technologien, sie sind da. Wir können die Sektorenkopplung – übrigens bei 100 Prozent Versorgungssicherheit auf Basis von erneuerbaren Energien; wir haben 160 Prozent in unserem schleswig-holsteinischen Netz –, wir können diese Technologien jetzt umsetzen. Viele Akteure der Industrie, der Wirtschaft stehen bereit, das umzusetzen, warten aber darauf, dass nicht mehr länger auf Erproben und Erforschen gesetzt wird – wie das hier eben genannt wurde –, sondern endlich auf die Marktfähigkeit dieser Technologien, und dass wir die regulativen Rahmenbedingungen so umsetzen, dass erneuerbare Energien Vorfahrt haben, fossile Energien eben nicht mehr Standard sind und die erneuerbaren Energien in allen Sektoren den Vorteil im Markt bekommen. Dazu braucht es eine Umstellung, und dazu brauchen wir auch ein „Weg vom Henne-Ei-Problem“. Wir können nicht länger sagen, wir warten auf die Netze, bis es mehr erneuerbare Energien gibt; und wir können nicht weiter sagen, wir warten darauf, dass alle ihre Verfahren umgestellt haben, bevor wir die Marktsituation so umstellen, dass diejenigen, die das schon getan haben, tatsächlich marktfähig auf Basis von erneuerbaren Energien voranschreiten können. Deswegen braucht es weitere klare Zielsetzungen, auch Zwischenziele. Gerade bei den Flottengrenzwerten braucht es Zwischenziele. Und wir müssen dafür sorgen, dass Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgleichsmaßnahmen mitgedacht werden, und zwar egal, ob mit Grenzausgleich oder dem Abbau von Belastungen auf Strom, die Erneuerbaren oder eben durch Wohnkostenausgleich; aber so, dass es schnell vorangeht und wir nicht immer warten und die Fragen der Umstellung auf die lange Bank schieben. Denn es muss uns darum gehen, diese Maßnahmen so zügig wie möglich umzustellen. Das kommt uns zugute, und ich glaube, dass die neue Bundesregierung eben auch dort eine neue Haltung zeigen wird. Es kommt uns zugute, weil es Riesenchancen für uns als Wirtschaftsstandort Deutschland gibt und wir jetzt die Chance haben, mit den Herausforderungen eine neue Industrie, eine neue Wirtschaft aufzubauen, die über Jahrzehnte hinweg auch die Zukunft von Jobs und wirtschaftlichen Grundlagen für unsere Kinder und Kindeskinder sichern wird. Auch das ist, gemeinsam mit der Erreichung der Klimaziele, ein ganz wichtiges Zukunftsthema. Deswegen heißt es jetzt, entschieden zu handeln und sich aktiv gestaltend mit Nachbesserungen, aber eben auch mit Druck für die Verabschiedung auf europäischer Ebene einzusetzen. In diesem Sinne: Lassen Sie uns gemeinsam voranschreiten, lassen Sie uns den Klimaschutz zu einem gesamtgesellschaftlichen Erfolgsmodell machen! – Herzlichen Dank. Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr Minister Albrecht! Als Nächster spricht zu uns Herr Staatsminister Günther aus Sachsen. Wolfram Günther (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Umbau der gewachsenen Industriegesellschaften hin zu klimaneutralen Gesellschaften ist derzeit eine der größten Herausforderungen der gesamten Weltgemeinschaft. Es geht darum, das Leben auf unserem Planeten weiter zu ermöglichen und den gemeinsam aufgebauten Wohlstand in ein 21. Jahrhundert zu transferieren. In diesem Zusammenhang geht es nicht mehr darum, die menschengemachte Erderhitzung überhaupt zu vermeiden, sondern um Schadensbegrenzung. Es geht darum, sie zu begrenzen. Das ist das 1,5-Grad-Ziel. Diese Aufgabe ist mittlerweile ja auch völkerrechtlich festgehalten im Abkommen von Paris. Es ist eine Mammutaufgabe, die da vor uns liegt. Einer der wichtigsten Player dabei ist die Europäische Union. Wir haben schon seit etwa 20 Jahren das Emissionshandelssystem zur Verminderung der Treibhausgasemissionen innerhalb der EU. Aber uns ist allen klar: Wenn wir den menschengemachten Klimawandel aufhalten wollen, geht das natürlich nur mit einer globalen Perspektive. Diesbezüglich ist die Rolle der EU bei den Verhandlungen im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention besonders wichtig. Die Klimapolitik hat sich in den letzten Jahren zu einem der dynamischsten Politikfelder entwickelt. Der programmatische Rahmen der EU-Kommission ist dabei die Wachstums- und Transformationsstrategie Green Deal, und ein erster wichtiger Meilenstein des Green Deal war die Verabschiedung des EU-Klimagesetzes mit den verbindlichen Zielen „Klimaneutralität in der Europäischen Union bis 2050“ und „bis 2030 Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber 1990“. Jetzt der zweite wichtige Meilenstein: das „Fit for 55“- Paket vom 14. Juli dieses Jahres, zu dem wir heute im Bundesrat Stellung beziehen. Dieses Paket enthält nun die Vorschläge der EU-Kommission, wie dieses 55- Prozent-Ziel denn nun ganz praktisch erreichbar sein soll. Entscheidend ist, dass im Gegensatz zu vergangenen Jahren jetzt klar ist: Alle Sektoren müssen am Klimaschutz mitwirken, nicht nur die Industrie, nicht nur die Energiewirtschaft. Es muss einen Instrumentenmix geben – und es gibt ihn auch – aus Zielvorgaben, marktwirtschaftlichen Lenkungsinstrumenten, aber auch Förderung, vor allem, wenn es darum geht, soziale Härten auszugleichen. Ganz klar: Es gibt kein Wegducken, kein Weniger. Denn wenn man in einem Bereich weniger macht, heißt das automatisch: mehr in einem anderen Bereich. Sonst kann man diese Zahl, diese 55 Prozent, nicht erreichen. Die Verhandlungen laufen noch – wir stecken mittendrin – bis Anfang 2023, aber uns allen ist klar: Wir müssen jetzt handeln. In Bezug auf das, was die EU vorgelegt hat, möchte ich zu einigen Legislativvorschlägen beispielhaft näher ausführen. Zunächst zur Richtlinie Emissionshandel: Das Kernziel ist eine deutlich ambitionierte Treibhausgasminderung bis 2030 als bisher vorgesehen, gegenüber 2005 also 61 Prozent statt 43 Prozent. Dabei sinkt die kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten bis 2036 schrittweise auf null. Die Herausforderungen sind, dass deswegen die CO2- Zertifikatepreise steigen und das kurzfristig eben auch mit Wettbewerbsnachteilen für bestimmte Branchen auf dem Weltmarkt verbunden ist. Der Lösungsansatz und die Vorteile über den Klimaschutz hinaus sind, dass wir dadurch hier bei uns Innovationen und neue Geschäftsfelder fördern. Dabei wird auf den Markt gesetzt. Das Instrument ETS hat sich auch bewährt. Es hat seine Ziele erfüllt. Auch der neue Koalitionsvertrag auf Bundesebene sendet ein ganz klares Signal für eine Stärkung des bestehenden Emissionshandels als einem ganz zentralen marktwirtschaftlichen Steuerungsinstrument für solch eine ambitionierte Politik. Ein ebenso interessanter Ansatz sind internationale Klimapartnerschaften und ein offener Klimaklub für ein faires – auch das wurde gerade schon angesprochen – Level Playing Field, zumindest erst einmal zwischen den G-7-Staaten, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermindern. Dann zum Instrument Grenzausgleichsmechanismus: Das Kernziel ist die Vermeidung der Abwanderung von Industrie und Gewerbe ins Ausland, das sogenannte Carbon Leakage. Hier ist das Instrument der CO2-Preis für besonders klimaschädliche Importe – denken wir an Stahl, Eisen und Aluminium – und Stromlieferungen aus Nicht-EU-Staaten. Die politische Herausforderung für uns alle ist: Dieses Instrument steckt noch in den Kinderschuhen, und bisher gibt es keinen wirklichen Mechanismus für den Ausgleich steigender CO2-Preise für den Export von Produkten in Drittstaaten. Der Lösungsansatz ist, dass das System Anreize für Drittstaaten setzt, ebenfalls solch ein CO2-Bepreisungssystem einzuführen oder eben selbst gleich dem EU-ETS beizutreten. Selbst die USA wollen ja mittlerweile ein solches Instrument einführen. Drittes Instrument: die Erneuerbare-Energien- Richtlinie RED III mit dem Kernziel der Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energien am Bruttoenergieverbrauch der EU bis 2030 auf mindestens 40 Prozent. Die Herausforderung: Ja, da ist ein Strukturwandel notwendig. Vor allen Dingen muss der bisher schleppende Ausbau der erneuerbaren Energien – das sage ich gerade auch aus Sachsen heraus – ganz anders Fahrt aufnehmen. Der Lösungsansatz und auch die Vorteile sind hier: Wir haben dann mehr Unabhängigkeit von Importen fossiler Energieträger. Wir merken ja regelmäßig, wie notwendig das ist, wenn wir betrachten, aus welchen Ländern wir diese Energie beziehen. Das stabilisiert am Ende aber auch hier bei uns die Energiepreise, denn regenerative Energien liefern den Strom nicht nur heute schon am kostengünstigsten, sondern letztlich zu Grenzkosten nahe null. Viertens: die neue Waldstrategie. Unsere Wälder sind oder können enorme, gigantische CO2-Senken von ganz zentraler Bedeutung sein – und das in Kombination mit unserer nationalen Biodiversitätsstrategie. Denn – auch das dürfen wir nicht vergessen – neben der Klimakrise und der Gesundheitskrise, in der wir gerade stecken, ist die Biodiversitätskrise derzeit eine der größten Krisen, die wir zu bewältigen haben. Hier sind die Herausforderungen, eine gute Balance zwischen Klima- und Ökosystemschutz herzustellen, aber auch die forstwirtschaftlichen Belange mit in den Blick zu nehmen. Vieles hängt miteinander zusammen. Wenn man etwa im Bau Beton durch mehr Holz ersetzen will, dann braucht man eine entsprechende Nutzung der Wälder. Gleichzeitig möchte man aber auch in den Wäldern selbst mehr CO2 binden. Der Lösungsansatz ist hier – und das ist ja auch ein Antrag aus Sachsen im Umweltausschuss gewesen –, auf alternative Einkommensquellen für Waldbesitzer zu setzen, eben auch Nicht-Holzprodukte und Ökosystemdienstleistung, und vor allen Dingen auf die Kaskadennutzung, also auch stoffliche Nutzung, Biomasse, prioritär vor einer energetischen Nutzung, die erst ganz am Ende eines Nutzungszyklus von Holz stehen kann, sowie auf eine Konkretisierung der Regelungen zum Schutz verbliebener Primär- und Altwälder in Europa. Hier sind unsere sächsischen Anliegen in die Empfehlungsdrucksache eingeflossen, und ich würde mich freuen, wenn dies dann auch die Zustimmung der Länder insgesamt findet. Wenn man das alles zusammenfasst, muss man noch einmal feststellen: Wir müssen an einem sehr ehrgeizigen und vor allen Dingen auch sozial und wirtschaftlich ausgeglichenen Paket mitwirken, und das können wir auch. Das ist Notwendigkeit und Chance zugleich. Wir können es gelingen lassen, dass wir auch in unserer weiterentwickelten Industrienation Deutschland mit zahlreichen innovativen Unternehmen für den Klimaschutz Vorreiter sind und diese Chancen vor allen Dingen proaktiv nutzen, Dekarbonisierung, Nachhaltigkeit und zukunftsfähige, sozial gerechte Wertschöpfung bei uns vor Ort zu erreichen und schließlich auch global. – Vielen Dank. Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Schönen Dank, Herr Staatsminister Günther! Aus Freundschaft zum Freistaat Sachsen habe ich Ihre Redezeit verdoppelt. (Heiterkeit) Bitte beim nächsten Mal die in der Geschäftsordnung empfohlene Redezeit im Blick behalten! Als Nächster spricht zu uns Herr Bundesminister Dr. Habeck vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. – Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Amtsgeschäft. Auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Bundesrat! Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe 2018 hier als Vorgänger von Jan Philipp Albrecht meine letzte Rede gehalten. Da durfte man noch so lange reden, wie man wollte. Es ist also möglich: Reformen und Veränderungen müssen nicht immer nur Schlechteres bringen. Herr Präsident Ramelow hat gesagt, er freue sich, dass ich wieder hier bin. Ich freue mich auch, dass ich wieder hier bin. Das ist tatsächlich persönlich gemeint. Ich habe – bei aller Zähheit, die die Debatten hier manchmal haben – die konstruktive Atmosphäre in dieser Kammer immer geschätzt. Hier lernt man Kompromisse. Wenn man später mal Koalitionen schmieden muss und ein paar Jahre Bundesrat auf dem Buckel hat, dann geht es manchmal besser und einfacher. Ich bin aber auch hierhergekommen und wollte diese Debatte nutzen, ohne alles, was die Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben, zu wiederholen, um ein bisschen die Linie zwischen Bundespolitik und Landespolitik der nächsten vier Jahre zu skizzieren. Insofern ist das tatsächlich bewusst ein Antrittsbesuch in der Länderkammer. So ist es auch gemeint. Es ist ja hier im Bundesrat meine erste Rede vor einem Verfassungsorgan. Wir werden viel miteinander zu diskutieren haben in den nächsten vier Jahren. Vieles, was in meinem Haus ressortiert, was die Bundesregierung zu entscheiden hat und was ich persönlich entscheiden werden muss, betrifft unmittelbar Landesangelegenheiten; ich gehe gleich noch darauf ein. Insofern sind der Bundesrat und die Länderzuständigkeit und das Zusammenspiel zwischen den Ebenen von zentraler Bedeutung – sowieso und überhaupt, aber sicherlich auch für die Projekte, die jetzt im Zusammenhang mit der „Fit for 55“-Stellungnahme beziehungsweise der Energie-, Klima- und Wirtschaftspolitik zu diskutieren sind. Die Richtlinie und die verschiedenen Vorschläge sind ja noch keine Ratsbeschlüsse. Es geht jetzt so weiter, dass ab Montag der Umwelt- und Klimarat in Brüssel diskutiert und dann unter der französischen Präsidentschaft die Dinge Schritt für Schritt weiterentwickelt, vielleicht sogar finalisiert werden. Aber wenn Sie sich anschauen, worum es geht, dann stellen Sie fest – es ist ja in den Reden immer wieder aufgeploppt –: Es geht um Luftfahrt, Schifffahrt, ländliche Entwicklung, neue Steuerpolitik, Energierichtlinien, Grenzausgleich CBAM. Das sind Maßnahmen, die mit klarer Deutlichkeit die Märkte der Zukunft definieren. Unabhängig davon, wie man zu einzelnen Maßnahmen steht, möchte ich als Wirtschaftsminister sagen: Damit ist die Messe der Zukunft eigentlich gesungen. Wir wissen, wo in diesem Land die Prosperitätschancen der Zukunft liegen, wenn wir uns die Vorschläge jetzt zu Gemüte führen. Und wir wissen, dass wir eine wahnsinnige Chance haben, in den nächsten Jahren Klimaschutz und Innovationskraft zu vereinen und zusammenzubringen und trotzdem das Konservative zu bewahren. Deutschland hatte vor der Corona-Krise eine Innovations- und Wachstumsschwäche. Wenn wir sie lösen wollen, dann gelingt das ja nur, indem wir die Märkte der Zukunft erschließen. Was sind die Märkte der Zukunft? An dieser Frage ist die ökonomische Bedeutung dieses Paketes, das vorliegt, abzulesen. Unsere Marktwirtschaft wird dann zukunftsfähig sein, wenn es gelingt, Wachstumsprozesse, Prosperität und Wohlstand unter Wahrung der planetarischen Grenzen zu entwickeln. Dasjenige Land, derjenige Kontinent wird die Nase vorn haben, der dabei am entschiedensten vorangeht. Überflüssig vielleicht, an dieser Stelle zu sagen, dass mit industriellen Prozessen, mit neuen Techniken, mit neuen Modellen von Wohlstand immer auch Werte transportiert werden. Denken Sie an die sozialen Medien. Es ist kein europäisches Unternehmen, das wir derzeit nutzen. Nie haben wir als Gesellschaft darüber abgestimmt, wie wir eigentlich kommunizieren wollen. Aber die Werte haben sich implizit verschoben. Wir sind also als Volkswirtschaft, aber auch als Wertegemeinschaft gehalten, die Prosperitätschancen, die in diesem Paket liegen, ernst zu nehmen. Ich will für mich und für diese Regierung sagen: Wir werden das mit aller Entschiedenheit tun. Als Klimaschutzminister möchte ich sagen – lieber Herr Haseloff, ich gehe ein bisschen auf Ihre Rede ein –, dass wir besser und schneller werden müssen. Deutschland hat in den letzten 30 Jahren seine CO2-Emissionen um 40 Prozent reduziert. 30 Jahre – 40 Prozent. Die jetzt nicht mehr amtierende Bundesregierung, die Große Koalition aus CDU/CSU, SPD, hat in den letzten Amtsmonaten entschieden, dass wir die CO2-Emissionen in Deutschland um 65 Prozent bis 2030 senken müssen. Erinnern Sie die Zahlen: in 30 Jahren minus 40 Prozent, in 8 Jahren noch mal minus 25 Prozent. Daraus ergibt sich rein logisch die Geschwindigkeit und die Notwendigkeit, vor der wir stehen. Ich selbst gehe so an die Sache ran, als Replik auf die Debatte „Markt oder Ordnungsrecht“, die immer wieder die Politik blockiert hat – wir haben es eben schon gehört –, dass das getan werden muss, was am besten hilft. Ich habe die Ehre, muss ich sagen, mit dem Wirtschaftsministerium ein Haus übernommen zu haben, das vor einigen Jahrzehnten die Marktwirtschaft in Deutschland durchgesetzt hat und das sich – das muss man sich noch mal klarmachen, was das eigentlich bedeutete – entschieden hat, nicht ideologisch vorzugehen. Der Kampf war: Sozialismus, Kommunismus gar oder wilder Kapitalismus. Und die Tradition dieser Republik ist geworden: Weder-noch. Das, was am besten funktioniert, das machen wir. Es gibt Spielregeln, an die wir uns halten. Es gibt Ausgleichsmechanismen, die notwendig sind. Vor allem gibt es ein Verständnis, dass wirtschaftliche Prosperität der Gesellschaft dienen soll und in diesem Fall, wenn man das ernst nimmt, was die Forscher sagen und was wir in den Reden heute gehört haben – vielleicht am eindringlichsten von Tarek Al-Wazir –, eben auch dem ökologischen Frieden auf der Welt. Was heißt das konkret, wenn wir nach den Plänen der alten Bundesregierung – da waren die Grünen und die FDP nicht dabei – in acht Jahren zusätzlich 25 Prozent einsparen müssen und dann bis 2040 nach den gleichen Plänen die CO2-Emissionen um 88 Prozent reduziert haben müssen? Das heißt, dass wir im Grunde 18 Jahre Zeit haben, um fertig zu sein mit der ganzen Sause; denn die übrigen 12 Prozent betreffen nicht den Kernbereich des Verbrauchs, also nicht Verkehr, nicht Industrieproduktion, nicht Energieproduktion. Die sind für die Bereiche vorgesehen, die wirklich sehr schwer zu dekarbonisieren sind. Wir haben also nach den Plänen der scheidenden Bundesregierung 18 Jahre Zeit, dieses Land komplett klimaneutral zu machen. Lieber Herr Haseloff, daraus ergibt sich, dass ein Kohleausstieg, da ja die Kohleverbrennung immer noch für einen Großteil der Emissionen verantwortlich ist, 2038, also zwei Jahre, bevor wir faktisch fertig sein müssen, zu spät ist. Das ist eine Verpflichtung aus der Aufgabenstellung der alten Regierung, schneller zu werden. Ich habe aber auch genau zugehört, was Sie gesagt haben, Herr Haseloff. Ich weiß natürlich, dass es für die Kohleregionen eine extreme Zumutung bedeutet, noch schneller auszusteigen. Warum sollte der Baggerfahrer im Braunkohlerevier applaudieren, wenn er hört, dass sein Job möglicherweise acht Jahre früher weg ist? Solche Jobs gibt es hunderttausendfach; das ist mir völlig klar. Sie haben aber auch gesagt, dass Versorgungssicherheit und Planungsbeschleunigung Voraussetzung dafür sind. Das ist eigentlich der Kern meiner Rede, die ich hier halte. So ist es. Ganz genau so ist es. Wie kann es anders sein, wenn wir 2040 mehr oder weniger CO2- neutral sein wollen, also auch die anderen Bereiche, nicht nur den Stromsektor erschlossen haben wollen? Wenn wir nach den Plänen der Bundesregierung 2030 hochgerechnet einen Anteil von 80 Prozent Erneuerbaren an der Energieproduktion haben wollen, dann sind die Erneuerbaren dominant im Energiesystem. Sie sind nicht mehr das, was zusätzlich zu Atom- oder Kohlestrom kommt. Sie sind dann das Rückgrat der Energieproduktion in Deutschland und haben damit eine Sicherheitsposition. Sie sind die Garanten für Versorgungssicherheit. Was wir an Gas- oder dann schnellstmöglich an Wasserstoffkraftwerken brauchen, ist eine Back-up-Kapazität. Die sollen ja möglichst wenig laufen, sondern die Hauptlast werden die Erneuerbaren tragen. Also muss schneller geplant und schneller ausgebaut werden. Und dann stoßen wir an das Landesrecht. Dann sind die Möglichkeiten, die wir im EEG haben, immer begrenzt durch Raumordnung, durch Emissionsschutz, durch Naturschutz, durch Denkmalschutz. Wir werden viel im nächsten Jahr – denn Jahre haben wir gar nicht Zeit – miteinander zu diskutieren haben, wie wir das auflösen. Da ich als Minister diese Spannungsfelder in meinem eigenen Haus habe, kann ich nur darum bitten, es als politische Aufgabe zu begreifen, und darum, dass wir uns nicht im nächsten Jahr die Vorlagen der jeweiligen Experten aus dem eigenen Bereich vorlesen. Denn die werden natürlich – und das ist ja ihr Job – immer sagen, wie wichtig genau dieses Schutzgut ist. So werden wir aber nicht vorankommen. Und das sage ich noch mal ausdrücklich mit hohem Respekt vor den jeweiligen Experten; denn ihr Job ist ja, keine Fehler zu machen. Wenn also sinngemäß im Gesetz steht: „Der Denkmalschutz steht über allem, weil das kulturelle Erbe wichtig ist“, dann ist es der Job des Denkmalschutzexperten, darauf hinzuweisen, dass das auch eingehalten wird, sonst würde ja eine Verwaltung nicht funktionieren. Aber wir werden so nicht vorankommen. Wir werden also unter Wahrung der Schutzgüter neue Wege finden müssen. Ich habe Ideen, wie es gehen kann. Ich bin letztlich entschlossen, dass es gehen muss, und bitte an der Stelle um Mithilfe. Ich habe eben mit Winfried Hermann getuschelt, weil ich weiß, dass Winfried Kretschmann vor ein paar Tagen die Elektrifizierung der Südbahn feierlich begangen hat. Die Elektrifizierung der Südbahn ab Ulm in Baden- Württemberg – gemessen an den Stromtrassen, die wir bauen müssen, ist das eine Minidistanz – hat 40 Jahre gedauert. Wenn wir acht Jahre Zeit haben, die erneuerbaren Energien auf 80 Prozent zu bringen, und dann noch zehn Jahre Zeit haben, dieses Land klimaneutral zu machen, kommen wir mit solchen Modellen nicht weiter. Dann werden wir alle scheitern. Ich natürlich persönlich als Minister, der jetzt die Verantwortung dafür hat, aber letztlich wir als politische Klasse. Dann haben wir versagt. Wir stehen also tatsächlich noch einmal an einem Moment, der einen Aufbruch bedeuten kann, der diesem Land und damit diesem Kontinent eine Werte- und Wertschöpfungskette zurückgeben kann, die wir in der Vergangenheit verloren haben. Wir stehen aber auch vor einer gigantischen Aufgabe, die das Verständnis von Politik, politischem Leadership, politischer Führungskraft, noch einmal ganz neu herausfordern wird. Ich bin gespannt, wohin uns diese Jahre führen werden, wohin uns dieses nächste Jahr führen wird. Es ist ja häufig so, dass zwischen Bund und Ländern ein Armdrücken stattfindet. Wenn man Landesminister war, dann versteht man eigentlich nicht, warum die Bundespresse und die Bundespolitik nicht sieht, was man alles Fantastisches in den Ländern macht. Ist man dann Bundesvorsitzender und turnt durch das Regierungsviertel, vergisst man, dass man selber Landesminister war. Es gibt also diese strukturelle Distanz, die wir manchmal zwischen Bund und Land haben. Ich hoffe nicht, dass es ein Armdrücken wird, sondern ein Kräftebündeln, dass wir gemeinsam mit beiden Armen am gleichen Hebel ziehen. Ich jedenfalls rede hier, um deutlich zu machen, dass mir das bewusst ist, und hoffe auf eine gedeihliche Zusammenarbeit in der Zukunft. – Vielen Dank. Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Herr Bundesminister Dr. Habeck! Ich glaube, Sie brauchen keine Sorge zu haben: Wenn die Armlänge im Sinne des Hebelgesetzes gleich lang sind und das, was wir in Deutschland machen müssen, auf Augenhöhe gemeinsam organisiert wird, dann wird uns das zum Wohle des Landes und des Volkes gelingen. Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen) hat eine Erklärung zu Protokoll1 gegeben. Wir stehen vor der Herausforderung, dass wir eine Unmenge von Einzelabstimmungen haben. Jeder nehme sich bitte sein vorgefertigtes Manuskript, und dann hangeln wir uns durch die einzelnen Ausschussempfehlungen. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Knappe Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 2. Ziffer 6! – Klare Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 7. Ziffer 11! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 12. Ich rufe auf Ziffer 13, die nach Sätzen getrennt abgestimmt wird. Bitte das Handzeichen für: Satz 1 von Ziffer 13! – Mehrheit. Satz 2 von Ziffer 13! – Mehrheit. Satz 3 von Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 16, bitte zunächst ohne den letzten Satz! – Minderheit. Jetzt bitte das Handzeichen für den letzten Satz der Ziffer 16! – Minderheit. Ziffer 17, zunächst nur Satz 1! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für Satz 2 von Ziffer 17! – Mehrheit. Ziffer 18, zunächst auch hier nur Satz 1! – Mehrheit. Jetzt bitte das Handzeichen für Satz 2 von Ziffer 18! – Mehrheit. Ziffer 22! – Minderheit. Ziffer 23! – Mehrheit. Ziffer 24! – Minderheit. Ziffer 25! – Mehrheit. 1 Anlage 1 Ziffer 26, zunächst ohne die Sätze 3 und 4! – Minderheit. Nun bitte das Handzeichen für die Sätze 3 und 4 von Ziffer 26! – Minderheit. Ziffer 27! – Mehrheit. Ziffer 28, zunächst ohne den letzten Satz! – Mehrheit. Bitte das Handzeichen für den letzten Satz von Ziffer 28! – Mehrheit. Ziffer 29, zunächst nur Satz 1! – Minderheit. Jetzt bitte das Handzeichen für Satz 2 von Ziffer 29! – Mehrheit. Ziffer 31! – Minderheit. Ziffer 32, zunächst nur Satz 1! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für die übrigen Sätze von Ziffer 32! – Mehrheit. Ziffer 33! – Mehrheit. Ziffer 35! – Minderheit. Ziffer 41! – Mehrheit. Ziffer 42! – Minderheit. Ziffer 43, zunächst ohne den letzten Satz! – Mehrheit. Jetzt bitte das Handzeichen für den letzten Satz von Ziffer 43! – Mehrheit. Ziffer 44, zunächst ohne Satz 3! – Mehrheit. Jetzt bitte das Handzeichen für Satz 3 von Ziffer 44! – Minderheit. Ziffer 45, zunächst ohne die Wörter „technologieneutralen und marktwirtschaftlichen“! – Mehrheit. Jetzt bitte das Handzeichen für die Wörter „technologieneutralen und marktwirtschaftlichen“! – Mehrheit. Ziffer 47! – Mehrheit. Ziffer 48! – Minderheit. Ziffer 50! – Mehrheit. Ziffer 51, zunächst nur die Sätze 1 und 2 gemeinsam! – Mehrheit. Jetzt bitte das Handzeichen für die übrigen Sätze von Ziffer 51! – Mehrheit. Ziffer 52! – Mehrheit. Ziffer 53! – Mehrheit. Ziffer 56! – Minderheit. Ziffer 60! – Mehrheit. Ziffer 62! – Minderheit. Ziffer 63! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Und die Bundesregierung, Herr Vizekanzler, weiß Bescheid, wo es langgeht. Alles Gute! Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (Drucksache 810/21) Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat abgegeben Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern). Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 11/20212 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 3, 5, 22, 26, 27, 29, 32 bis 34, 36 und 44. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit; 69 Stimmen. Damit ist die Grüne Liste so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Entschließung des Bundesrates: Für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft – Weiterentwicklung des DRG-Systems – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 804/21) Dem Antrag sind Bremen, Mecklenburg- Vorpommern und Rheinland-Pfalz beigetreten. 1 Anlage 2 2 Anlage 3 Es liegen zwei Wortmeldungen vor. Es spricht als Erste zu uns Frau Ministerin Honé aus Niedersachsen. Birgit Honé (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Im Jahr 2003 wurde das System der Diagnosis Related Groups, das sogenannte DRG- System, in Deutschland eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt werden Patientinnen und Patienten anhand medizinischer Diagnosen und der durchgeführten Behandlungen und demografischer Daten wie Alter und Geschlecht für Zwecke der Abrechnung in Fallgruppen klassifiziert. Im Vergleich zum alten System der Tagessätze sollten den Krankenhäusern unter DRG-Bedingungen stärkere Anreize für ein wirtschaftliches Verhalten gesetzt werden. Gestaltet sich die Behandlung einer Patientin oder eines Patienten aufwendiger als durch die pauschale Vergütung gedeckt, macht das Krankenhaus Verlust. Gelingt es aber, wirtschaftlicher – und das bedeutet in der Regel: schneller – zu arbeiten als bei der Kalkulation der DRG- Pauschale berechnet, lässt sich für das Krankenhaus ein Gewinn erzielen. Mit der DRG-Einführung sollten Fehlanreize im System beseitigt, die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung in den Kliniken erhöht und die Kosten gesenkt werden. Dieser an sich positive Ansatz hat in der Praxis aber in den Folgejahren zu negativen Nebenwirkungen geführt, die sowohl die Kliniken als auch die Patientinnen und Patienten belasten. Ich will Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Reformbedarfe, die für Niedersachsen Anlass zu dieser Initiative waren, kurz darstellen. Seit Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen wird zunehmend gerade die häufig ausschließliche Orientierung an wirtschaftlichen Zielen kritisiert. Besonders wird dabei hervorgehoben, dass diese sich negativ auf die Patienten-/Patientinnenversorgung und auf den Arbeitsalltag der Ärztinnen/Ärzte und des Pflegepersonals auswirkt. Denn die Einführung des DRG-Systems hat direkte und indirekte Effekte auf die Patientenversorgung. Einerseits gibt es bestimmte Regeln im System, die die Behandlung direkt betreffen, etwa die untere und obere Grenzverweildauer oder Ansätze zur Fragmentierung von Behandlungen. Andererseits verstärkte die DRG-Einführung den seit Jahren bestehenden Druck auf die Krankenhäuser, Kosten zu sparen. Nach den aktuell bestehenden Regelungen ist es für die Höhe der Vergütung der erbrachten Leistung einer Klinik irrelevant, ob die Behandlung in einer Spezialklinik, einem Krankenhaus der Regelversorgung oder durch einen Maximalversorger, inklusive der Universitätskliniken, erfolgt. Im geltenden DRG-System werden die unterschiedlichen Kostenstrukturen bei der Ermittlung der Vergütung eben nicht berücksichtigt. Dies bedeutet im Ergebnis, dass die Kostenstrukturen von Universitätskliniken und Maximalversorgern aufgrund der dort spezifischen und im Vergleich zu Grundversorgern deutlich höheren Vorhaltekosten gegenüber denen eines Krankenhauses der Grundversorgung nicht ausreichend vergütet werden. Diesem Missstand soll mit dieser Initiative durch eine Unterscheidung nach Versorgungsstufen im DRG- System, zum Beispiel durch Multiplikation auf das Relativgewicht, entgegengewirkt werden. Auch die Patientinnen und Patienten leiden. Unter DRG-Bedingungen hat sich der Trend zur Fragmentierung von Behandlungen verstärkt. Um mehrere Fälle abrechnen zu können, besteht seit der Einführung des Systems ein finanzieller Anreiz, aus einem längeren Aufenthalt mehrere kurze zu machen. Für ein Krankenhaus ist es weniger wirtschaftlich, mehrere Erkrankungen einer Patientin oder eines Patienten während eines stationären Aufenthalts zu behandeln, denn dann kann jeweils nur eine Hauptdiagnose abgerechnet werden. Darüber hinaus kommt es vor, dass Patientinnen und Patienten im Rahmen dieser Behandlung aus ökonomischen Gründen früher entlassen werden, als dies manchmal medizinisch geboten erscheint. Dies führt zu höheren Komplikationsraten nach dem Klinikaufenthalt, belastet die Patientinnen und Patienten und führt lediglich zu einer Verlagerung der Kosten aus den Kliniken heraus in andere Gesundheitsbereiche. Die Patientinnen und Patienten tragen daher die Folgen eines Systems, in dem die Kliniken insbesondere dann mehr Einnahmen generieren können, wenn sie die Zahl von Behandlungen erhöhen oder höher bewertete Leistungen erbringen. Dies kann zum Beispiel zu vermeidbaren Krankenhausaufenthalten oder unnötigen, komplizierten Behandlungen führen. Aus diesem Grund wird im Rahmen dieser Bundesratsinitiative ein Vergütungssystem angestrebt, das den Leistungserbringern die notwendige ökonomische Absicherung ohne die beschriebenen negativen Begleiterscheinungen bietet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle haben ein Interesse an einer qualitativ hochwertigen flächendeckenden Versorgung der Menschen in unserem Land bei Krankenhausaufenthalten. Genau dieses Ziel gefährdet aber das aktuelle DRG-System, weil unzureichend finanzierte Leistungen aktuell den Leistungserbringern keinen Anreiz bieten und in der Konsequenz zum Abbau der Angebote führen. Dies ist aus Gründen der Patientensicherheit weder wünschenswert noch anzustreben. Notwendig ist also eine ganzheitliche Finanzierungsreform, die die Komplexität der Instrumente insgesamt betrachtet. Es kann nicht sein, dass die Kliniken systembedingt wie in einem Hamsterrad immer mehr Fälle behandeln müssen, um ihre Kosten refinanzieren zu können. Aus diesem Grund muss das bestehende Vergütungssystem dahin gehend reformiert werden, dass alle zu erbringenden Leistungen auskömmlich refinanziert werden. Nur so erhalten wir eine zukunftsfähige und finanzierbare Krankenhauslandschaft, die dem dortigen Personal gute Arbeitsbedingungen und den Patienten und Patientinnen bestmögliche Behandlungsstrukturen bietet. Ich bitte deshalb um Unterstützung unserer Initiative und freue mich, dass die Länder Bremen, Mecklenburg- Vorpommern und Rheinland-Pfalz bereits heute ihren Beitritt erklärt haben. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank, Frau Kollegin Honé! Als Nächster spricht Herr Minister Professor Dr. Willingmann aus Sachsen-Anhalt. Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona- Pandemie hat das Thema Gesundheitsversorgung zu einem alltäglichen Thema in den Medien, in Presse, Funk und Fernsehen, gemacht. Nun steht – insoweit bin ich dem Land Niedersachsen für diesen Antrag dankbar – auch das allgemeine Vergütungssystem für die Krankenhäuser wieder einmal in Rede. Kein ganz neues Thema: Es begleitet uns eigentlich seit der Einführung des DRG- Systems, und es wird nun endlich angegangen. Denn die Öffentlichkeit verbindet mit Krankenhausfinanzierung allzu häufig die Begriffe Defizit, rote Zahlen, Insolvenz oder gar Schließung. Insbesondere die wirtschaftliche Lage der Maximalversorger oder der Supramaximalversorger wie unseren Universitätsklinika hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Das mag erklären, warum hier ein Wissenschaftsminister zu diesem Thema spricht. Städte, Kommunen, Kreistage, Länder sahen sich vielfach in der Verantwortung, Zuschüsse an Krankenhäuser zu beschließen und die Krankenhäuser damit abzusichern. Nun hat die Corona-Pandemie die Strukturschwäche unseres Gesundheitssystems an dieser Stelle offengelegt, und es sollte jedem von uns klar sein, dass ein intaktes Gesundheitssystem eben auch eine Frage des wirtschaftlichen Überlebens unseres Landes ist. Nur ein Beispiel: Das Corona-Jahr 2020 hat bei den Universitätsklinika im Lande zu neuen Rekorddefiziten bei den Jahresabschlüssen von mehr als 540 Millionen Euro geführt. Ohne eine bereits erfolgte Unterstützung der Länder hätte das Defizit sogar fast 1 Milliarde Euro betragen. So teilte es uns der Verband der Universitätsklinika im Oktober dieses Jahres mit. Nun wissen Sie alle: Universitätsklinika sind gekennzeichnet durch die Verknüpfung von Forschung und Lehre und Krankenversorgung. Diese Besonderheit ist essenziell für den Bestand unseres Gesundheitssystems. Sie sorgt für die Ausbildung qualifizierter Ärztinnen und Ärzte; sie trägt zu der internationalen Reputation bei, die wir allerorten erfahren. In der Pandemie sind die Universitätsklinika aktuell mit einer zentralen Rolle ausgestattet, denn sie nehmen in der Krise Koordinierungsfunktionen in den Regionen wahr. Zahlreiche Auftritte von Professorinnen und Professoren mit aktuellen Informationen zur Pandemieentwicklung haben das Bild von Corona in der Öffentlichkeit weithin mitgeprägt. Die Namen D r o s t e n , S t r e e c k , B r i n k m a n n , S c h m i d t - C h a n a s i t oder auch A c h i m K a a s c h von der Universität Magdeburg sind nur beispielhaft. Sie haben gezeigt, wie wichtig Universitätsmedizin bei der Vermittlung in die Öffentlichkeit ist. Nun liegen die Ursachen für die Unterfinanzierung der Universitätsklinika weniger im schlechten Wirtschaften einzelner Krankenhäuser, sie sind vielmehr struktureller Art. Die offenen strukturellen Schwächen unseres Krankenhausfinanzierungssystems sollen daher nicht länger verdeckt werden – das verfolgt der Antrag –, sondern sie müssen behoben werden. Das lässt sich nur durch eine Weiterentwicklung des Systems gestalten. Unterschiedliche Kostenstrukturen in den einzelnen Krankenhäusern als Grund-, Regel- oder Maximalversorger oder eben auch in den Universitätsklinika: Das muss abgebildet werden. Das muss sich widerspiegeln. Jedermann ist das ja verständlich, wenn man auf die sogenannten Extremfälle und Extremkostenfälle zu sprechen kommt, gerade jene Behandlungen, die länger und aufwendiger sind und in unseren Universitätsklinika stattfinden. Sie sind aktuell – nur beispielhaft – im DRG-System nicht angemessen abgebildet. Gleiches gilt für die Pädiatrie, für die Notfallversorgung, für Gynäkologie und Geburtshilfe. Deshalb ist es gut, dass die neue Bundesregierung eine Regierungskommission einsetzen will, die unter anderem eine Empfehlung für die Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vorlegen soll, um das bisherige System durch ein nach Versorgungsstufen differenziertes zu ergänzen. Dem kann man sich als Vertreter der Universitätsmedizin, als verantwortlicher Wissenschaftsminister nur anschließen. Bei der Gelegenheit sollte in der Tat noch geschaut werden, dass die nicht unerheblichen Bürokratiekosten, die im heutigen DRG-System verankert sind, auch eine deutliche Reform erfahren. 1.292 Fallpauschalen und der nicht unerhebliche Arbeitsaufwand, der hierfür zu leisten ist, um danach abzurechnen, sind ein deutliches Beispiel. Ich bitte Sie daher, den vorliegenden Antrag zur Weiterentwicklung des DRG-Systems zu unterstützen. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank, Herr Professor Willingmann! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Wer stimmt dafür, die Entschließung nach den soeben beschlossenen Maßgaben zu fassen? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 35: TOP 35 Entschließung des Bundesrates „Befristete Erhöhung des verfügbaren Nettoeinkommens insbesondere von Intensivpflegekräften im Krankenhausbereich“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 835/21) Hierzu spricht Herr Staatsminister Holetschek aus Bayern. Klaus Holetschek (Bayern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine solche Rede möchte ich gerne mit dem Dank beginnen an all diejenigen, die uns bei der Bekämpfung dieser Pandemie so großartig helfen: die Pflegerinnen und Pfleger, die Ärztinnen und Ärzte, medizinische Fachangestellte, Rettungsdienst und viele mehr, die in diesem Moment, in dem wir hier sitzen, auf den Stationen dieses Landes um das Leben der Menschen kämpfen – und das 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche. Das ist der Ausgangspunkt für diesen Entschließungsantrag. Ich glaube, wir müssen jetzt zur Kenntnis nehmen, dass in dieser Pandemie nicht das Intensivbett in seiner Art und Weise das Problem ist, sondern dass es uns an Pflegekräften fehlt, die diese Betten betreiben. Wir wissen auch, dass das Thema Applaus und Klatschen zu wenig ist. Wir müssen Signale und Zeichen setzen in dieser Zeit, wo mit Omikron möglicherweise schon die nächste große Herausforderung auf uns wartet, obwohl unser Gesundheitssystem jetzt schon am Limit und überlastet ist. Ich will auch die Chance nutzen, mich im Rahmen der heutigen Rede bei den Bundesländern sehr herzlich für die Solidarität zu bedanken. Das Abverlegen von Patientinnen und Patienten im Kleeblattsystem hilft uns allen. Es ist gelebte Solidarität der Länder untereinander. Dafür darf ich mich im Namen des Freistaates Bayern an dieser Stelle sehr herzlich bedanken. Aber darüber hinaus müssen wir jetzt gemeinsam Akzente setzen. Wir brauchen Signale. Eine Verdoppelung des Gehalts für die Intensivpflege oder derer, die in ähnlicher Art und Weise tätig sind, ist ein solches Signal. Eine Steuerbefreiung des Gehalts gekoppelt mit einer Prämie, die auch steuerbefreit ist, könnte hier tatsächlich wichtige Signale setzen für die Menschen, die für ihren Beruf brennen, die aber an dieser Stelle ausbrennen, weil sie einfach an ihr Limit kommen. Bei der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister war vor Kurzem – die Kollegin Kalayci weiß es – eine Intensivpflegekraft mit dabei, die uns geschildert hat, wie schwierig es ist. Es ist so, dass natürlich nicht beliebig viele Intensivpfleger zur Verfügung stehen. Aber jetzt ein Signal für die zu setzen, die da sind und die kämpfen und die, die vielleicht aus der Teilzeit zurückkehren oder auch sagen: „Ich bin bereit, mich in dieser Krise noch mal einzubringen“, das wäre wichtig und entscheidend. Deswegen bitte ich Sie, diesem Ansinnen zuzustimmen. Wir haben im Freistaat Bayern selbst versucht, Programme aufzulegen. Wir nehmen noch mal 66 Millionen Euro in die Hand, um zu unterstützen, um Kapazitäten zu heben, um Pflegekräften Zuschläge zu geben, um ganz deutliche Signale zu setzen. Wir müssen die Langzeitpflege stärken. Auch da brauchen wir Steuerbefreiungen für Zuschläge, Wechselschichtzulagen und andere Dinge. Das wären jetzt die richtigen Maßnahmen. Meine Damen und Herren, Pflege ist mindestens genauso wichtig wie Klima. Wir haben vorhin lange und ausführlich über Klimaschutz geredet; wir haben das wichtige Thema der DRGs gehabt. Pflege muss in unserer Gesellschaft, in unserem politischen Handeln den Stellenwert bekommen, den sie verdient hat. Der ist ganz oben in der Priorität. Wir müssen wieder Vertrauen kriegen. Vertrauen schaffen wir nicht nur durch Worte, sondern auch durch Taten. Deswegen bitte ich Sie herzlich um Zustimmung. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank, Herr Staatsminister Holetschek! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Bayern hat beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Ich darf fragen, wer zustimmt, heute in der Sache zu entscheiden. – Deutliche Minderheit. Das bedeutet, dass ich die Vorlage dem Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten und dem Ausschuss für Kulturfragen – mitberatend – zuweise. Somit sind wir am Ende des Tagesordnungspunktes angelangt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 38: TOP 38 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021) (Drucksache 840/21) Hier liegen zwei Wortmeldungen vor. Wir beginnen mit Herrn Staatsminister Dr. Herrmann aus Bayern. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der neue Bundesfinanzminister hat vor einigen Jahren in einem Gastbeitrag im „Handelsblatt“ geschrieben – Zitat –: „Zukunft kann besser mit gesparten Zinsen finanziert werden als mit neuen Schulden.“ Wie wahr! Schade nur, dass er diese richtige Erkenntnis bereits fünf Tage nach seinem Amtsantritt über Bord geworfen hat. Zweifellos, liebe Kolleginnen und Kollegen, leben wir gerade in einer Zeit besonderer Herausforderungen. Da ist ganz akut die Corona-Krise, die unser Gemeinwesen nicht nur medizinisch, sondern auch finanziell in ganz besonderem Maße fordert. Und da sind die Bekämpfung des Klimawandels und in enger Verbindung damit der ökologische Umbau und die Sicherung der Energieversorgung. Niemand bestreitet, dass es auch hierfür besonderer Anstrengungen bedarf. Doch werden all unsere Bemühungen auf diesen Gebieten nicht nachhaltig und letztlich nicht erfolgreich sein können, wenn wir ihretwegen die Grundlage seriösen Regierens unterminieren, nämlich die Solidität der Haushaltspolitik. Dieser Nachtragshaushalt in Höhe von 60 Milliarden Euro birgt aber genau diese Gefahr in sich. Nur aufgrund der außergewöhnlichen Notsituation der Pandemie hat der Bundestag eine außerordentliche Kreditermächtigung von 240 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2021 ermöglicht. Nun sollen davon aber 60 Milliarden Euro, also immerhin ein Viertel, eben nicht zur Bekämpfung der Corona-Folgen eingesetzt werden, sondern dazu, andere Dinge zu verschleiern. Nämlich dass für die zahllosen Versprechungen, die der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthält, weit und breit keine seriöse Finanzierung zu sehen ist und dass die bisherige Haushaltsplanung des Bundesfinanzministeriums offensichtlich schlecht war. Wir sind es aber gerade in der jetzigen Zeit den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land schuldig, die starken und vielfältigen Belastungen, denen wir sie aussetzen müssen, so schnell es geht wieder herunterzufahren. Wenn wir also zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen nicht so viel Geld benötigen wie geplant, dann sollten wir dieses Geld auch in der Kasse belassen und die Verschuldung nicht durch Jonglage so hoch halten wie ursprünglich geplant. Wir sind überzeugt, dass dieser Nachtragshaushalt am Ende krachend vor Gericht scheitern wird. Kreditmittel als Puffer auf Folgejahre vorzutragen, widerspricht zum einen dem im Grundgesetz festgelegten Prinzip der Jährlichkeit von Haushaltsplänen. Zum anderen haben wir schwerste Zweifel, ob der Nachtragshaushalt mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse in Einklang zu bringen ist. Denn höchstwahrscheinlich wird zum Zeitpunkt des Mitteleinsatzes die außergewöhnliche Notsituation, für deren Bewältigung diese Mittel genehmigt worden sind, nicht mehr vorherrschen. Das hieße, die Ausnahmeregelung de facto auf normale Haushaltsjahre zu übertragen. Das ist jedenfalls keine seriöse Finanzpolitik. Und bei aller Berechtigung eines engagierten Agierens in Energie- und Klimaschutzfragen: Einen sachlichen Konnex zwischen der Bekämpfung der Notlage, für die diese Gelder eigentlich freigegeben worden sind, und der dann tatsächlich vorgesehenen Verwendung wird man nur unter solchen Verrenkungen konstruieren können, dass dieses Konstrukt juristisch nicht seriös begründbar ist. Ganz grundsätzlich stößt die beliebige Umwidmung von Kreditermächtigungen, die einzig und allein der Corona-Notsituation geschuldet war, beim Freistaat Bayern auf Ablehnung. Wir halten dies für eine unzulässige Überschreitung der Grenzen der grundgesetzlichen Schuldenbremse. Doch haben wir nicht nur die innenpolitisch falsche Weichenstellung dieser Maßnahme ins Auge zu fassen. Wir müssen auch an die Wirkung denken, die ein solch bedenkliches Vorgehen bei unseren europäischen Partnern hätte. Die neue Bundesregierung läuft damit Gefahr, gleich zu ihrem Amtsantritt die finanzpolitische Vorbildfunktion Deutschlands nachhaltig zu beschädigen. Als stärkste europäische Volkswirtschaft und als Vorkämpfer finanzpolitischer Solidität haben wir eine besondere Verantwortung zu tragen. Der müssen wir auch und gerade in diesen Krisenzeiten gerecht werden. Wenn wir beginnen, seriöse Finanzpolitik durch Akrobatik zu ersetzen, werden es uns andere EU-Mitgliedstaaten nachmachen. Damit laufen wir Gefahr, dass die finanziellen Folgen der Krise länger andauern und schmerzhafter sind als befürchtet und dass auch der Ruf der soliden deutschen Finanzpolitik geschädigt wird. Fazit: Der Freistaat Bayern wird diesen Gesetzentwurf nicht unterstützen. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Als Nächster spricht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Toncar vom Bundesministerium der Finanzen. Dr. Florian Toncar, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute über den Regierungsentwurf zum zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021. Im Kern geht es darum, dass die Bundesregierung vorhandene, nicht benötigte Kreditermächtigungen im Umfang von 60 Milliarden Euro umwidmen und diese für eine zusätzliche Zuweisung an den Energie- und Klimafonds einsetzen möchte. Die Mittel für den Energie- und Klimafonds sind zweckgebunden für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und für Maßnahmen zur Unterstützung der Transformation unserer Volkswirtschaft. Es geht also gerade nicht darum, eine allgemeine Haushaltsrücklage zur beliebigen Verwendung zu schaffen, sondern um Zuweisungen für klar definierte und haushalterisch klar unterlegte Zwecke. Die Bundesregierung setzt mit diesem Nachtragshaushalt bedeutende Ziele des Koalitionsvertrages um. Sie unterstützt die Überwindung der Coronapandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen. Und in diesem Rahmen trägt sie ganz maßgeblich zu einer der großen Herausforderungen unserer Zeit bei, nämlich dem Umbau unserer Volkswirtschaft in Richtung Klimaneutralität. Pandemiebekämpfung und Transformation hin zur Klimaneutralität unserer Volkswirtschaft sind dabei aus Sicht der Bundesregierung keine Gegensätze. Sie stehen auch nicht zusammenhanglos nebeneinander. In der gegenwärtigen Pandemiesituation sind und bleiben unterstützende staatliche Maßnahmen und zukunftsgerichtete Impulse notwendig. Sie sind entscheidend, um die weitere wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zurückzuführen. Sie ergänzen damit in sinnvoller Weise auch die eher kurzfristig wirkenden nötigen Hilfsmaßnahmen vom Kurzarbeitergeld bis zur Überbrückungshilfe. Das gehört dazu, um am Ende mittelfristig wieder in Richtung Wachstum zu steuern. Das gilt umso mehr, als wir aufgrund der Unsicherheit und der Einschränkungen der Pandemie einen erheblichen Nachholbedarf haben. Die jüngste Herbstprojektion der Bundesregierung zeigt, dass die gesamte Investitionstätigkeit der deutschen Volkswirtschaft deutlich hinter der Projektion des Jahres 2019 zurückbleiben wird. Das kann auch überhaupt nicht überraschen. Der Staat ist also gefordert, hier zu einer verlässlichen Finanzierung und Förderung privatwirtschaftlicher Investitionen beizutragen, Planungssicherheit zu schaffen und damit wieder mehr Dynamik in Gang zu setzen. Wir knüpfen mit dem zweiten Nachtragshaushalt an den zweiten Nachtragshaushalt 2020 an, der im Zusammenhang mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket damals 28 Milliarden Euro an die Rücklage des Energie- und Klimafonds zugeführt hat. Der wesentliche Unterschied zwischen der Zuführung 2020 und der Zuführung 2021 besteht allerdings darin, dass die Zuführung im Jahr 2020 nur durch eine Erhöhung des Nettokreditrahmens erfolgen konnte, während wir die Zuführung im Jahr 2021 im Rahmen des bereits geltenden Nettokreditrahmens machen. Damals wurden also zusätzliche Kredite bewilligt, um die Rücklage des Energie- und Klimafonds aufzufüllen. Damals war man offensichtlich der Auffassung, dass der Energie- und Klimafonds etwas mit der Krisenbewältigung zu tun haben muss. Heute machen wir das aus vorhandenen Kreditermächtigungen und damit ohne eine Erhöhung des Kreditrahmens. Das ist im Grunde der einzige Unterschied zu dem, was im letzten Jahr beschlossen worden ist. Dass wir die zusätzliche Zuweisung gezielt an den Energie- und Klimafonds leisten und uns damit der Transformationsaufgabe hin zur Klimaneutralität widmen, ist Ausdruck wirtschaftlicher und gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Jahr im Zusammenhang mit dem Klimaschutz eine besondere Schutzpflicht und Verantwortung des Staates festgestellt. Es verlangt von uns als Gesetzgeber und auch als Bundesregierung konkrete und substanzielle Schritte zur Erreichung der Klimaziele. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart – und die Bundesregierung bekennt sich dazu –, den Energie- und Klimafonds zu einem Klima- und Transformationsfonds weiterzuentwickeln. Übrigens ein Sondervermögen, das im Jahr 2011 gegründet worden ist. Es ist also kein neues, sondern ein vorhandenes und etabliertes Sondervermögen. Es herrscht weitgehende Einigkeit unter Ökonomen, dass weitere Investitionen im Bereich des Klimaschutzes erforderlich sind, damit wir das Ziel der Klimaneutralität erreichen können. Wir schaffen damit die Grundlage, um unseren Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung in Deutschland langfristig zu sichern. Es ist daher eine bewusste und vollkommen zulässige politische Erwägung der Bundesregierung, ihre Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Pandemiefolgen konsequent mit den Notwendigkeiten beim Klimaschutz zu verbinden. Es geht gerade nicht darum, dass wir mit staatlichem Geld die Wirtschaft in den Zustand des Jahres 2019 zurückversetzen, sondern wir sorgen mit den Mitteln, die wir jetzt einsetzen, dafür, dass unsere Wirtschaft auch in Richtung 2030 weiterhin wettbewerbsfähig und vital ist. Das ist exakt die Strategie, die die Bundesregierung als Weg auch und gerade aus den wirtschaftlichen Pandemiefolgen und ihren schweren Verwerfungen verfolgt. Die über den Energie- und Klimafonds generierte zusätzliche Dynamik bei Investitionen trägt maßgeblich zur Bewältigung dieser Folgen bei. Sie trägt auch dazu bei, dass wir das Ganze im Rahmen der bestehenden Kreditobergrenze machen können. Es ist damit eine zulässige und auch ökonomisch sinnvolle Ausfüllung des Regelungsrahmens, den die grundgesetzliche Schuldenbremse vorgibt. Die Bundesregierung ist selbstverständlich von der Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts überzeugt. Ich möchte auch mit Blick auf die Entscheidung aus Hessen, die wir selbstverständlich genau ausgewertet haben, darauf hinweisen, dass der Energie- und Klimafonds nicht nur einen klar definierten Zweck mit klar umrissenen Programmen hat, die jeder kennt, der sich mit diesem Thema schon einmal auseinandergesetzt hat. Es ist nicht unbekannt, was mit dem Geld gemacht werden kann. Vielmehr ist das ein Sondervermögen, das der vollen, uneingeschränkten Budgetkontrolle des gesamten Deutschen Bundestages unterliegt, mit allen Gestaltungs- und Informationsrechten, die dazugehören. Es ist insofern ein Sondervermögen, das nach unserer Auffassung auch den Kriterien des hessischen Staatsgerichtshofs genügen würde. Wichtig ist, dass wir die pandemiebedingte Verschuldung nicht unnötig in die Höhe treiben. Wir machen, wie schon gesagt, keine zusätzlichen Schulden. Es ist klar vereinbart und Teil des Gesetzentwurfs: Sollten im Haushaltsvollzug 2021 weitere Entlastungen auftreten, werden sie für die Verringerung der Nettokreditaufnahme eingesetzt und nicht etwa ausgegeben. Zudem wird, was auch heute hier auf der Tagesordnung steht, nach Vorstellung der Bundesregierung der Garantierahmen und der Kreditrahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds um 300 beziehungsweise um 50 Milliarden Euro abgesenkt; wir bitten da um Ihre Unterstützung. Wir nehmen also Kredit- und Garantieermächtigungen auch zurück, wenn wir meinen, dass sie in dem Umfang nicht mehr benötigt werden. Die Bundesregierung bekennt sich klar zur Schuldenregel des Grundgesetzes und wird diese ab dem Jahr 2023 wieder ohne Nutzung der Ausnahmeregel einhalten. Wir halten dies für ein entscheidendes Signal, dass es keine bequeme Gewöhnung an die dauerhafte Nutzung der Ausnahmeregel gibt. Wir hielten es für wesentlich gefährlicher, länger an der Ausnahmeregel festzuhalten. Das übrigens auch mit Blick auf das Signal in die europäische Gemeinschaft, in die Euro-Zone hinein. Das halten wir für ausgesprochen wichtig. Im Übrigen erlaube ich mir die Anmerkung, dass das, was mit Next Generation EU passiert, auch ein Beleg dafür ist, dass in Europa offenkundig sehr viele der Auffassung sind, dass auch Klimaschutz, dass auch Transformationsaufgaben mit Pandemiebewältigung zu tun haben und es zwischen beiden Zielen nicht etwa eine Trennmauer gibt. Wir wollen nach diesem Nachtragshaushalt – ab 2023 – möglichst schnell wieder zur verfassungsrechtlichen „Normallage“ nach der Schuldenregel zurückkehren, bringen jetzt aber auch die Voraussetzungen mit, die nötigen Investitionen in die Transformation zeitig zu tätigen, und verbinden damit Pandemiebekämpfung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Das war der letzte Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 abgege- 1 Anlagen 4 und 5 ben haben Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) und Herr Staatsminister Dulig (Sachsen). Zur Abstimmung liegt Ihnen die Ausschussempfehlung vor. Ich darf Sie fragen: Wer ist dafür, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben? Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Das ist deutlich eine Minderheit. Dann hat der Bundesrat eine Stellungnahme n i c h t beschlossen. Wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes. Sehr geehrte Damen und Herren, die Tagesordnung sieht jetzt relativ harmlos aus. Man meint, die nächsten Redner kämen schon. Diese können sich aber entspannt zurücklehnen, denn wir werden zunächst einen Abstimmungsmarathon haben. Tagesordnungspunkt 8: TOP 8 Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Restrukturierung der Rahmenvorschriften der Union zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Neufassung) COM(2021) 563 final; Ratsdok. 10872/21 (Drucksache 720/21, zu Drucksache 720/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich bitte um Ihr Handzeichen für: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2, zunächst ohne die geschweifte Klammer! – Mehrheit. Bitte das Handzeichen für die geschweifte Klammer in Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 15! – Minderheit. Ziffer 16! – Minderheit. Ziffer 17! – Minderheit. Ziffer 18, zunächst nur den ersten Satz! – Minderheit. Bitte das Handzeichen für die restlichen Sätze von Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 19! – Minderheit. Ziffer 20! – Minderheit. Ziffer 21! – Minderheit. Ziffer 22! – Minderheit. Ziffer 23! – Minderheit. Ziffer 24! – Mehrheit. Ziffer 25! – Minderheit. Ziffer 26! – Minderheit. Ziffer 27! – Minderheit. Ziffer 28! – Minderheit. Ziffer 29! – Minderheit. Ziffer 30! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angekommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz (Neufassung) COM(2021) 558 final (Drucksache 706/21, zu Drucksache 706/21) Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Bitte Handzeichen für: Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 17! – Mehrheit. Ziffer 18, zunächst nur Buchstabe a! – Mehrheit. Bitte das Handzeichen für Buchstabe b der Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 19! – Minderheit. Ziffer 26! – Mehrheit. Ziffer 27! – Minderheit. Ziffer 28! – Mehrheit. Ziffer 29! – Minderheit. Ziffer 30! – Mehrheit. Ziffer 32! – Mehrheit. Ziffer 33! – Mehrheit. Ziffer 35! – Minderheit. Ziffer 46! – Minderheit. Ziffer 47! – Minderheit. Ziffer 50! – Mehrheit. Ziffer 51! – Minderheit. Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates COM(2021) 557 final (Drucksache 712/21, zu Drucksache 712/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffer 1, zunächst nur den ersten Satzteil! Ihr Handzeichen bitte! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für den zweiten Satzteil von Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11: TOP 11 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines CO2- Grenzausgleichssystems COM(2021) 564 final (Drucksache 714/21, zu Drucksache 714/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich rufe auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 20! – Mehrheit. Ziffer 21! – Minderheit. Ziffer 24! – Minderheit. Ziffer 25! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes 11. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2021) 559 final (Drucksache 709/21, zu Drucksache 709/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Handzeichen bitte für: Ziffer 1! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 2. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 15! – Minderheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 22! – Mehrheit. Ziffer 23! – Minderheit. Ziffern 24 bis 26 und 28 bis 31 sowie 33, 35 und 36 werden gemeinsam abgestimmt. Bitte hierfür Ihr Handzeichen! – Mehrheit. Ziffer 27! – Mehrheit. Ziffer 32! – Mehrheit. Ziffer 34! – Mehrheit. Ziffer 37! – Minderheit. Ziffer 39! – Mehrheit. Ziffer 40! – Minderheit. Ziffer 43! – Minderheit. Ziffer 44! – Minderheit. Ziffer 49! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr COM(2021) 561 final (Drucksache 701/21, zu Drucksache 701/21) Wir dürfen uns wieder auf einen Wortbeitrag freuen. Es spricht Herr Staatsminister Al-Wazir aus Hessen. Tarek Al-Wazir (Hessen): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die EU-Kommission hat in ihrer Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität vom Dezember 2020 unterstrichen, dass im Verkehr 90 Prozent der CO2-Emissionen eingespart werden müssen. Bisher hat der Verkehr insgesamt so gut wie nichts zur Senkung der CO2-Emissionen beigetragen. Im Luftverkehr sind die Emissionen vor der Pandemie sogar jedes Jahr weiter gestiegen. Wir müssen den Verkehr – auch den Luftverkehr – dekarbonisieren. Aber völlig klar ist: Dieser ist der schwierigste aller Bereiche, wenn es um die Dekarbonisierung geht. Im Pkw-Bereich ist die Entscheidung pro Batterieelektrik im Prinzip durch – das ist auf dem Pfad. Da spielt aber auch das Gewicht keine so große Rolle wie im Luftverkehr. Deswegen werden wir in diesen Bereichen mit die schwierigste Aufgabe vor uns haben. Auch bei der Antriebswende im Luftverkehr gelten die 3 E der Energiewende: zuallererst Einsparung, dann Effizienz, drittens Erneuerbare. Bei der Einsparung ist es unsere große Aufgabe, Kurzstreckenflüge so weit wie irgend möglich auf die Bahn zu verlagern. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die EU- Kommission diese Woche ein Konzept, einen Aktionsplan für den Bahnsektor vorgelegt hat, der endlich auch attraktive grenzüberschreitende Hochgeschwindigkeitsangebote adressiert. Das ist ein riesiges Problem: Versuchen Sie mal, alleine Fahrkarten zu kaufen, wenn Sie über die Grenzen unterwegs sein wollen! Dementsprechend ist das ein wichtiger Punkt. Auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist der Vorrang für die Schiene ausdrücklich festgeschrieben. Das ist absolut richtig. Das zweite „E“ ist Effizienz. Wir werden in diesen Bereichen Flottenmodernisierung vorantreiben müssen – vielleicht auch unterstützen müssen, wenn man sich anschaut, inwieweit europäischer Luftverkehr in Konkurrenz zu Luftverkehren anderer Kontinente steht. Es geht um Forschung, Entwicklung neuer Flugzeuge. Das ist unerlässlich. Das dritte „E“ sind die Erneuerbaren. Den Schlüssel für einen klimaneutralen Luftverkehr stellt mit Wissen von heute die Herstellung strombasierter CO2-neutraler Flugkraftstoffe im sogenannten Power-to-Liquid- – PtL- – Verfahren dar. Die Herausforderung einer Transformation des Luftverkehrs muss auch der neuen Bundesregierung sehr bewusst sein. Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission weist aus meiner Sicht in die richtige Richtung. Er ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Im Kern adressiert er die richtigen Aspekte: Erstens sollte die EU – und das ist das Wichtige, was aus unserer Sicht noch verstärkt werden muss – einen ambitionierteren Pfad verfolgen, um möglichst früh CO2- Emissionen zu reduzieren und damit auch einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele – auch mittelfristig – zu leisten und die Reduktionserfordernisse im Bereich des Luftverkehrs nicht fast ausschließlich in den Zeitraum nach 2030 zu verschieben. Zweitens. Aus unserer Sicht fehlen im Verordnungsvorschlag noch wirksame Schutzmechanismen, um die europäische Luftverkehrswirtschaft vor erheblichen Nachteilen durch unfairen Wettbewerb zu schützen und um Carbon Leakage zu verhindern. Es muss sichergestellt werden, dass für Carrier aus Drittstaaten keine unfairen Wettbewerbsvorteile zu Lasten europäischer Airlines entstehen. Das soll uns aber nicht davon abhalten, jetzt auch in Europa das Notwendige anzustoßen. Wir müssen beides gleichzeitig tun. Die alte Bundesregierung hat mit der PtL-Roadmap im Frühjahr skizziert, wie es anfangen muss: Deutschland sieht bereits ab 2026 Beimischungsquoten für strombasierte Flugkraftstoffe vor. Das fehlt im Kommissionsvorschlag bisher noch. Aus meiner Sicht wäre das nötig, weil nur dies klare mittel- und langfristige Rahmenbedingungen für ein Hochfahren der Power-to-Liquid- Produktion und den Aufbau der dazugehörigen Infrastruktur schafft. Beides schafft Investitionssicherheit und ist Voraussetzung für eine wirklich massenhafte Anwendung und den Einsatz strombasierter Kraftstoffe in den 2030er Jahren. Auch hinsichtlich der Mehrkosten strombasierter Flugkraftstoffe muss die Wettbewerbsgleichheit aller Marktteilnehmer im Luftverkehr sichergestellt werden. Deswegen brauchen wir unmittelbare einheitliche Regelungen für die Luftraumnutzer innerhalb der Union. Mit entsprechenden Regeln und Mechanismen für faire internationale Wettbewerbsbedingungen im Flugverkehr muss die EU der Tatsache Rechnung tragen, dass es noch unzureichende internationale Regelungen für Klimaschutz im Luftverkehr gibt, und die Bedingungen für alle Wettbewerber so ausgestalten, dass es keinen finanziellen Anreiz für unfaires Verhalten gibt, das den Klimaschutz unterminiert und die europäischen Airlines gefährdet. Ziel muss es sein, für die Bedienung des EU- Luftverkehrsmarkts ein ausgewogenes, faires Marktumfeld zu schaffen. Wer allerdings glaubt, der deutschen und europäischen Luftfahrtwirtschaft sei am besten damit gedient, möglichst gar keine Leitplanken und keinen Fahrplan zum Klimaschutz zu setzen, der schadet letztlich nicht nur dem Klima, sondern in der Konsequenz auch der Luftverkehrswirtschaft. Industrien und Wirtschaftszweige, die von frühzeitigen ambitionierten Klimaschutzanstrengungen ausgespart werden, werden unweigerlich nach 2030 immer weniger Handlungsspielräume haben. Eine zukunftsfähige Wirtschafts- und Industriepolitik ist daher eine „gestaltende“ Transformations- und Klimaschutzpolitik. – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Dann entfällt Ziffer 12. Ziffer 17! – Mehrheit. Ziffer 18! – Mehrheit. Ziffer 19! – Mehrheit. Ziffer 20! – Mehrheit. Ziffer 21! – Mehrheit. Ziffer 22! – Mehrheit. Ziffer 23! – Minderheit. Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angelangt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG COM(2021) 562 final; Ratsdok. 10327/21 (Drucksache 721/21, zu Drucksache 721/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 14! – Minderheit. Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15: TOP 15 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds COM(2021) 568 final (Drucksache 702/21, zu Drucksache 702/21) Es liegen zwei Wortmeldungen vor: eine von Herrn Minister Professor Hoff und die nächste von Frau Ministerin Honé. Ich erinnere vorsichtshalber – – (Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff [Thüringen]: Ich gebe zu Protokoll!) – Danke schön! Dann brauche ich gar nicht auf die Redezeit hinzuweisen. Die Rede von Herrn Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen) geht zu Protokoll1. Es spricht Frau Ministerin Honé. Birgit Honé (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Europa will bis 2050 der erste klimaneutrale wettbewerbsfähige Kontinent werden. Der europäische Green Deal ist der Plan, dieses Ziel zu erreichen. Wir haben heute Morgen schon ausführlich darüber diskutiert. Der Transformationsprozess, den die EU mit dem europäischen Green Deal angestoßen hat, ist wegweisend. Wichtig ist, dass den ehrgeizigen EU-Klimazielen ein hinreichend konkreter Rechtsrahmen folgt. Es braucht klare und verlässliche Rahmenbedingungen, um umweltfreundliche Technologien anzustoßen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen sicherzustellen. Dafür wird es mehr Energie brauchen, vor allen Dingen deutlich mehr Strom als heute. Die erneuerbaren Energien im Stromsektor müssen entschlossen ausgebaut werden. Hindernisse müssen energisch aus dem Weg geräumt werden. Die Zielsetzung der Bundesregierung in diesem Feld ist zu unterstützen. Neben mehr sauberem Strom wird grüner Wasserstoff gerade für industrielle Großverbraucher eine herausragende Rolle spielen. Er bietet große Chancen für Klimaschutz, Innovation und Beschäftigung – übrigens gerade auch für Regionen abseits der Zentren. Für uns Flächenländer bietet er ideale Voraussetzungen für regionale Wertschöpfungsketten. 1 Anlage 6 In der Zielsetzung beim Thema Klimaschutz dürften wir uns einig sein. Mir liegt aber ein Element des „Fit for 55“-Maßnahmenpakets besonders am Herzen: der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung eines Klima-Sozialfonds. Die Kommission hat bei Vorlage des Pakets versprochen, dafür zu sorgen, dass ehrgeizigere Klimaschutzziele mit entsprechend stärkerem sozialen Schutz einhergehen. Der neue Klima-Sozialfonds soll soziale Härten abfedern und einkommensschwache Haushalte unterstützen. Hierfür sollen Einnahmen aus dem Emissionshandel in den von der Kommission vorgeschlagenen Klima- Sozialfonds investiert werden. 72 Milliarden Euro stellt die Kommission bereit. Rund 6 Milliarden Euro könnten nach Deutschland fließen. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, der ökologische Wandel wird für uns alle – für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen – zwangsläufig auch Herausforderungen mit sich bringen. Aber damit die notwendigen Maßnahmen gesellschaftlich akzeptiert werden und ausreichende Legitimität beanspruchen können, muss es so gerecht wie irgend möglich zugehen. Einen Green Deal kann es sinnvollerweise nur gemeinsam mit einem sozialen Deal geben. Sozialer Deal bedeutet, unerträglich große soziale Unwuchten zu vermeiden und alle Menschen mitzunehmen bei dem Ziel, der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Wenn in Zukunft Produkte und Dienstleistungen, die wir alle tagtäglich brauchen, teurer werden, weil der CO2-Preis ansteigt, dann wird das alle Haushalte finanziell belasten. Für einkommensschwache Haushalte könnte dieser Anstieg aber besonders gravierende Folgen haben, während andere ihn vielleicht kaum oder gar nicht bemerken. Würde es so kommen, würden wir unser Ziel kaum erreichen, denn wir dürfen Klimaschutz nicht als ein Projekt der wenigen denken oder gar als ein Projekt derer, die den Preis für mehr Klimaschutz locker zahlen können. Nur mit einem möglichst breiten gesellschaftlichen Konsens können wir den ambitionierten, aber dringend notwendigen Wandel gemeinsam stemmen. Darum geht es: Wir wollen Europa klimaneutral machen. Aber wir wollen dieses Ziel nicht durch De- Industrialisierung erreichen, durch eine Absenkung des Lebensstandards oder zum Preis einer gespaltenen Gesellschaft, in der die Mitte der Gesellschaft die Lasten des Klimaschutzes durch Verzicht zahlen muss. Welches Land auf der Welt würde einen solchen Weg nachahmenswert finden! Wir brauchen engagierten Klimaschutz, aber dieser kann nur attraktiv sein und wird in ärmeren Weltregionen nur dann Nachahmer finden, wenn wir beweisen, dass er sich verbinden lässt mit hohem Lebensstandard und Teilhabe aller Menschen. Deshalb begrüße ich den Vorschlag der Kommission für einen Klima-Sozialfonds. Der Fonds muss auf direkte und indirekte Weise wirken, angefangen bei Direktzahlungen an Haushalte bis hin zur Verwendung der Gelder für den öffentlichen Personennahverkehr. Es muss sichergestellt werden, dass die zur Verfügung gestellten Mittel für Instrumente eingesetzt werden, die tatsächlich die einkommensschwachen Haushalte unterstützen. Außerdem müssen die EU-Mitgliedstaaten bereit sein, mittels der Einnahmen aus dem Emissionshandel die finanzielle Ausstattung des Fonds auf mindestens 144 Milliarden Euro zu verdoppeln. Auch dieses Volumen dürfte den Bedarf kaum decken. Ich fordere deshalb die neue Bundesregierung auf, sich hinter den entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zu stellen, und ich freue mich, dass wir von der Bundesregierung heute schon etwas zur Notwendigkeit eines Ausgleichsmechanismus gehört haben. Im Übrigen erwarte ich von der neuen Bundesregierung, dass die Länder sowohl in die Vorbereitung des nationalen Klima-Sozialplans als auch bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel eng einbezogen werden. Ich möchte hier nur an die unzureichende Berücksichtigung der Länder im Rahmen des Just Transition Fund und der Brexit-Anpassungsreserve erinnern. Die fundierte Bedarfsermittlung und die gezielte Verteilung der Mittel erfordern eine enge Einbindung der Länder. Liebe Kollegen und Kolleginnen, gerade auch mit Blick auf die Überwindung der Folgen der Coronapandemie könnten die Mittel aus dem EU- Wiederaufbaufonds und der Grüne Deal tatsächlich einen nachhaltigen Modernisierungsschub in den EU- Mitgliedstaaten anstoßen. Wir in Deutschland als bedeutender Energie- und Technologiestandort haben gute Voraussetzungen für die Umsetzung des Green Deals. Es gibt viele gute Ideen und Konzepte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen, dass Europa klimaneutral wird und wettbewerbsfähig bleibt. Mehr noch: Wir wollen gemeinsam die Chancen nutzen, die sich durch diesen Transformationsprozess ergeben. Europa soll weiter ein guter, zukunftsfähiger Ort sein zum Leben und Arbeiten für alle Menschen in all seinen Regionen. Unser Kontinent, der das Weltklima seit 150 Jahren besonders stark belastet, soll einen attraktiven Klimaschutz vorleben, der andere einlädt, mitzumachen. Die neue Bundesregierung hat sich vorgenommen, mehr Fortschritt zu wagen. Ich sage: Der Klimawandel lässt uns gar keine Wahl, wir müssen mehr Fortschritt wagen. Nehmen wir alle Bürgerinnen und Bürger mit auf diesen Weg, damit aus wirtschaftlichem und technologischem Fortschritt auch sozialer Fortschritt wird! – Vielen Dank. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Bitte Ihr Handzeichen für: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Damit entfällt die Ziffer 3. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5, zunächst ohne Satz 2! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für Satz 2 von Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 15! – Minderheit. Ziffer 19! – Mehrheit. Damit entfallen die Ziffern 20 und 21. Ziffer 26! – Mehrheit. Ziffer 30, zunächst ohne den letzten Absatz! – Mehrheit. Nun bitte ich um Ihr Handzeichen für den letzten Absatz von Ziffer 30. – Mehrheit. Ziffer 32! – Mehrheit. Ziffer 33! – Mehrheit. Ziffer 36! – Mehrheit. Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16: TOP 16 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union, des Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und der Verordnung (EU) 2015/757 COM(2021) 551 final (Drucksache 707/21, zu Drucksache 707/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir können somit gleich mit der Abstimmung der Ausschussempfehlungen beginnen. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7, zunächst nur Sätze 1 und 2 gemeinsam! – Mehrheit. Nun bitte ich um das Handzeichen für Satz 3 von Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Jetzt bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17: TOP 17 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf den Beitrag der Luftfahrt zum gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionsziel der Union und die angemessene Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus COM(2021) 552 final (Drucksache 708/21, zu Drucksache 708/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Jetzt bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Somit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 18: TOP 18 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/842 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030 als Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris COM(2021) 555 final (Drucksache 710/21, zu Drucksache 710/21) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir beginnen mit der Abstimmung der Ausschussempfehlungen. Ziffer 5! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 6. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 19: TOP 19 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 im Hinblick auf eine Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Einklang mit den ehrgeizigen Klimazielen der Union COM(2021) 556 final (Drucksache 711/21, zu Drucksache 711/21) Es gibt eine Wortmeldung, und zwar von Herrn Minister Hermann aus Baden-Württemberg. Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns heute Morgen sehr ausführlich über das Paket „Fit for 55“ unterhalten und darüber diskutiert. Das Gute, was eigentlich aus allen Reden hervorgegangen ist, ist, dass wir das Paket der Europäischen Union beziehungsweise der Kommission – das ist ja zunächst ein Kommissionsvorschlag – im Grundsatz unterstützen, und das ist auch gut so. Da und dort gibt es sicherlich Nachbesserungsbedarf oder bessere Vorschläge, die noch zu erarbeiten sind, aber dafür gibt es ja das Verfahren im Trilog. Auch das Europäische Parlament wird sich also noch weiter einmischen. Einen großen Bereich hat zweifellos der Verkehr dargestellt. Das Paket „Fit for 55“ ist eigentlich und vor allen Dingen auch ein Verkehrspaket. Zu Recht, denn der Verkehr hat – das ist auch schon mehrfach gesagt worden – in den letzten 30 Jahren nichts, aber auch gar nichts zum Klimaschutz beigetragen. Die Treibhausgasemissionen sind in diesem Sektor sogar gestiegen. Umso wichtiger ist, dass die EU jetzt vorangeht und sagt: Wir brauchen andere Flottengrenzwerte, damit wir auch im Pkw- und Lkw-Sektor bei Nutzfahrzeugen den Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren. – Im Grunde kann man dem nur zustimmen. Das ist sehr wichtig, denn es geht nicht, dass wir ambitionierte Ziele für 2050 beschließen, aber keine Maßnahmen, wie wir dahin kommen. Wir wissen alle: Da Fahrzeuge 10 bis 15 Jahre alt werden können, muss man spätestens 2035 die Treibhausgasemissionen im Fahrzeugverkehr beenden. Das heißt, dass wir bis dahin sehr ambitioniert voranschreiten müssen. Dazu legt die Kommission mit ihrem Paket auf jeden Fall schon wichtige Ziele vor. Heute ist gesagt worden: Die ordnungsrechtlichen Maßnahmen taugen nichts, wir brauchen marktwirtschaftliche Instrumente. – Das halte ich für einen Fehler. Wir brauchen, wenn wir wirklich erfolgreich sein wollen, einen Mix aus verschiedenen Maßnahmen. Gerade die Flottengrenzwerte sind entscheidend in der Geschichte der Veränderung der Fahrzeuge in ihrer Sauberkeit und auch in ihrer Wirksamkeit. Effizienzsteigerungen sind einzig und allein durch die Flottengrenzwerte zustande gekommen. Dass wir heute über die Transformation des Automobilsektors und über die Elektrifizierung sprechen, ist darauf zurückzuführen, dass die EU schon vor einiger Zeit Grenzwerte angezeigt hat, die eben mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren so nicht mehr erreichbar sind. Insofern muss man klar sagen: Ordnungsrechtliche Maßnahmen können – müssen nicht, aber können – ein guter Treiber für eine zukunftsfähige Entwicklung sein. Sie treiben Innovation an. Wer sich einmal die Mühe macht, mit Verantwortlichen, mit Managern in der Automobilindustrie und bei den Zulieferern zu sprechen – und ich kann Ihnen sagen: in Baden-Württemberg gibt es dazu reichlich Gelegenheit; die Industrie ist selbst auch sehr aktiv und kommunikativ –, der stellt fest, dass es da eine klare Ansage gibt: Grenzwerte, ordnungsrechtliche Vorgaben sind gut, weil dann alle den gleichen Rahmen haben. Dann kann Wettbewerb stattfinden. Grenzwerte sind gut, wenn sie ambitioniert sind, weil sie innovationsfördernd wirken. Wenn sie zu lasch sind, dann sind sie eher Bremsen. Es geht also darum, dass man ambitionierte Flottengrenzwerte schafft. Logischerweise gibt es jetzt im Europäischen Parlament Überlegungen – auch hier im Hause habe ich heute solche Überlegungen gehört –: Reichen minus 55 Prozent bis 2030 aus, wenn klar ist, dass wir bis 2035 minus 100 Prozent erreichen müssen? Ist das dann der richtige Schritt? Eines ist auch klar – das hat auch die Kommission erkannt –: dass die bisherigen Werte bedeuten würden, dass man bis 2029 nur um 15 Prozent reduzieren müsste. Das würde alles nicht zusammenpassen, deswegen hat die EU-Kommission nachgeschärft. Und wahrscheinlich wird man im weiteren Verfahren darüber nachdenken müssen, ob noch mehr zu tun ist. Wie man das einschätzt, ist sicherlich hier im Hause nicht ganz einheitlich. Das Parlament setzt aber darauf, dass dort noch mehr getan wird, damit wir das Ziel wirklich erreichen können, 2035 tatsächlich nur noch emissionsfreie Fahrzeuge in Europa zuzulassen. Das wird also in den nächsten Jahren den Flottenverbrauch senken, aber gleichzeitig auch die Zusammensetzung des Fuhrparks auf den Straßen deutlich verändern. Wir haben vorgeschlagen – und dafür auch eine Mehrheit gefunden –, dass man bis 2030 Zwischenziele braucht, wenigstens eines bis 2027. Denn sonst hängt man lange in der Luft und weiß nicht, ob man das Ziel im Jahr 2030 erreicht. Es ist gut, sich Zwischenziele vorzunehmen, weil man dann weiß, wo man steht, ob man beschleunigen muss, ob man nachlegen muss. Wir haben auch Zweifel, ob es weiterhin gut ist, dass man bis 2030 die Super Credits gelten lässt. Das sind ja sozusag

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