Rede von Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Aktuelle Stunde: Strukturförderung ist Gemeinschaftsaufgabe – Ampelkürzungspläne stoppen
Teil von Protokoll der 112. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP ZP 3: Aktuelle Stunde: Strukturförderung ist Gemeinschaftsaufgabe – Ampelkürzungspläne stoppen.
Text
Rede von Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Aktuelle Stunde: Strukturförderung ist Gemeinschaftsaufgabe – Ampelkürzungspläne stoppen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass wir heute eines von mehreren Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag
zum Gewaltschutz beschließen, nämlich die Ergänzung in § 46 StGB, die die Bekämpfung von Hasskriminalität gegen Frauen und queere Menschen verbessern und
sichtbarer machen wird. Es wird wirklich Zeit für diesen Schritt.
Unser Dank geht aber auch an die Frauen- und Menschenrechtsverbände, die sich dafür starkgemacht haben. Konkret heißt das, dass das Sanktionsrecht nun
um die Tatmotive „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“
als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe ergänzt wird.
Die Polizeien von Bund und Ländern sollen künftig Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts und gegen queere Menschen separat erfassen. Neben
antisemitischen Beweggründen sollen frauen- und queerfeindliche Gründe einer Tat bei der Strafzumessung besonders berücksichtigt werden. Das ist mehr als
überfällig; denn gerade die Gewalt gegen Frauen, aber auch gegen LGBTIQ steigt, wie wir gerade aktuell mit Erschrecken sehen, und deswegen macht das hier einen
Unterschied, Herr Kollege!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wichtig, die Motive der Täter differenzierter zu erfassen. Wenn klar ist, dass gegen Frauen Gewalt ausgeübt
wird, weil sie Frauen sind, oder wenn Lesben, Schwule, Trans- oder nichtbinäre Menschen angegriffen werden, nur weil sie so lieben, wie sie lieben, dann können
diese Taten nicht mehr einfach so relativiert werden.
Die Auseinandersetzung mit den Motiven, aber auch mit den neuen Daten ist notwendig, um auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Sensibilisierung der
Ordnungs- und Justizbehörden einzuleiten. Es ist völlig unstrittig und auch eine wesentliche Forderung der Istanbul-Konvention, dass wir endlich für eine
bessere und vor allem eine differenziertere Gewaltprävention sorgen müssen.
Wir setzen mit dieser Strafverschärfung bei frauenfeindlichen Motiven auch das Signal: Keinerlei Akzeptanz für jegliche Form von physischer,
psychischer oder sexualisierter Gewalt gegen Frauen!
Wenn Umfragen zeigen, dass männliche Gewaltbereitschaft steigt oder als harmlos gesehen wird, ist jetzt der Zeitpunkt, dieses Gesetz auf den Weg zu
bringen – mindestens!
Wenn der homofeindliche Mord Ende 2020 in Dresden von der Staatsanwaltschaft nicht als real existierende Gewalt gegen queere Menschen erkannt wurde,
braucht es dieses Gesetz, damit lebensbedrohliche Gefahren endlich ernst genommen werden. Darum ändern wir den § 46 StGB; das ist ein wichtiger Schritt.
Aber klar ist auch: Gegen Gewalt und Hass gegen Frauen, queere Menschen müssen wir als demokratische Gesellschaft vor allen Dingen Haltung zeigen.
Deswegen sage ich: Stimmen auch Sie von der Union diesem Gesetz zu!
Vielen Dank.