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Protokoll der 1030. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 10.02.2023 · WP 20 · 1030 · Original ↗

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Protokoll der 1030. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1030 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1030. Sitzung Berlin, Freitag, den 10. Februar 2023 I n h a l t : Gedenken an die Opfer des Erdbebens in der Türkei und Syrien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1. Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 19/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23* 2. Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Drucksache 20/23, zu Drucksache 20/23) . . . . . . . 2 Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 3 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 4 Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz . . . . 5 Beschluss: Keine Zustimmung gemäß Artikel 74 Absatz 2 i.V.m. Absatz 1 Nummer 27 und Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . 6 3. Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (Drucksache 21/23) . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23* 4. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 656/22) . . . . . 6 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsminister Thorsten Glauber (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 5. Entwurf eines Gesetzes für mehr Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung im Bergbau – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz – (Drucksache 599/22) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 6. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches – Festsetzung gefördertes Wohnen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg – (Drucksache 646/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Karen Pein (Hamburg) . . . . . . . . . . 6 Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 7 7. Entschließung des Bundesrates: Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes aussetzen – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 657/22) . . . . . . . . . . . . . 7 Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 8. Entschließung des Bundesrates: Zulassung von staatlichen und staatlich anerkannten Schulen des Gesundheitswesens als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 4/23) . 7 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 9. Entschließung des Bundesrates für ein Energiesperren-Moratorium zur Abwendung von Energiesperren – Antrag der Länder Bremen und Berlin, Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 522/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Katja Kipping (Berlin) . . . . . . . . . . . 8 Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25* Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 9 10. Entschließung des Bundesrates – Dringender Handlungsbedarf bei der Anhebung der Schwellenwerte der Europäischen Union im Vergaberecht – Antrag der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 602/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . . 2 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 2 11. Entschließung des Bundesrates: Stärkung der Wirtschaftlichkeit von Windenergieprojekten in Süddeutschland – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 655/22) . . . . . . . . 9 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . . 9 Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26* Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 12. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (Drucksache 682/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 26* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 13. Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 683/22) . . . 11 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 26* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 14. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz – DFördG) (Drucksache 684/22) . . . . . 12 Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 12 Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 13 Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . . . . . 13 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 15. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2226 und der Verordnung (EU) 2018/1240 sowie zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, des Freizügigkeitsgesetzes/EU, des Gesetzes über das Ausländerzentralregister und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 685/22) . 2 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23* 16. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen (Drucksache 686/22) 2 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 23* 17. Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Drucksache 687/22) . . . . . . . . . . . . . 15 Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 27* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 18. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 688/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Sören Bartol, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen . . . . . . 15 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 19. Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (Drucksache 689/22) . . . . . . . . 2 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 23* 20. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (Drucksache 690/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 23* 21. Grundsatzbeschluss 2022 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (Drucksache 644/22) 16 Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 16 22. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/14/EG, 2006/42/EG, 2010/35/EU, 2013/29/EU, 2014/28/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/31/EU, 2014/32/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU und 2014/68/EU in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls COM(2022) 462 final; Ratsdok. 12572/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 594/22, zu Drucksache 594/22) b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426, (EU) 2019/1009 und (EU) Nr. 305/2011 in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt- Notfalls COM(2022) 461 final; Ratsdok. 12576/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 596/22, zu Drucksache 596/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 17 23. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines Marktkorrekturmechanismus zum Schutz der Bürger und der Wirtschaft vor übermäßig hohen Preisen COM(2022) 668 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 615/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschluss: Von einer Stellungnahme wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23* 24. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union COM(2022) 684 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 643/22, zu Drucksache 643/22) 17 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 25. Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme öffentlicher Urkunden in Elternschaftssachen sowie zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats COM(2022) 695 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 670/22, zu Drucksache 670/22) 17 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 26. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Eine Drohnenstrategie 2.0 für ein intelligentes, nachhaltiges Ökosystem für unbemannte Luftfahrzeuge in Europa“ COM(2022) 652 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 618/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 23* 27. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt COM(2022) 453 final; Ratsdok. 12711/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 487/22, zu Drucksache 487/22) 17 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 18 28. Verordnung zur Neuregelung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache 677/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 29. Verordnung zur Neuregelung des Hopfenrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 678/22) . . . . . . . . . . . . . . . 18 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 30. Verordnung zur Datenübermittlung zum Zweck der Ausführung der Vollzugsvorkehrungen nach § 12 Absatz 1 des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes (ESVG-Datenübermittlungsverordnung – ESVGDüV) (Drucksache 679/22) . . . . . . . . 2 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23* 31. Verordnung zur Aussetzung der Erhebung über Kinder in den Klassenstufen eins bis vier nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (Ganztagsstatistikaussetzungsverordnung – GaStatAusV) (Drucksache 17/23) . . . . . . . . 2 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23* 32. Fünfte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung (Drucksache 10/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23* 33. Verordnung zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich über das BIZ Innovation Hub Eurosystem Centre in Frankfurt am Main (Drucksache 18/23) 2 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23* 34. Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung (Drucksache 680/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 35. Dritte Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung (Drucksache 681/22, zu Drucksache 681/22) . . . . . 2 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23* 36. Zwölfte Verordnung über Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (Drucksache 641/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23* 37. ... Verordnung zur Änderung der Energiesicherungstransportverordnung (Drucksache 5/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 38. Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (Drucksache 6/23) . . . . . . 19 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 28* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 39. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Pflanzenschutzmittel „Gesetzgebung“ – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 471/22) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für ökologische/biologische Produktion (Komitologieausschuss) und die Arbeitsgruppe „Biologischer Landbau“ (COP/GREX) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 8/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 471/1/22 . . . . . . . . . 24* Beschluss zu b): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 8/1/23 . . . . . . . . . . . 24* 40. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – (Drucksache 12/23) . 2 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 12/23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24* 41. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/23) . . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 24* 42. Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 47/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Katrin Eder (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 10 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 21 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Vizepräsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Katja Kipping, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für Europa B r e m e n : Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Karen Pein, Senatorin, Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Prof. Dr. Roman Poseck, Minister der Justiz M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport N i e d e r s a c h s e n : Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Christine Streichert-Clivot, Ministerin für Bildung und Kultur S a c h s e n : Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Bernhard Stengele, Minister für Umwelt, Energie und Naturschutz Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Carsten Schneider, Staatsminister beim Bundeskanzler Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Claudia Müller, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Sören Bartol, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 1030. Sitzung Berlin, den 10. Februar 2023 Beginn: 09.32 Uhr Präsident Dr. Peter Tschentscher: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1030. Sitzung des Bundesrates. Sehr geehrte Damen und Herren, am Montag sind der Südosten der Türkei und der Norden Syriens von stärksten Erdbeben erschüttert worden. Das Ausmaß der Zerstörungen ist erheblich und bringt größtes Leid über die Menschen in der Region. Tausende Tote sind zu beklagen, unzählige Menschen sind verletzt, viele haben ihr Zuhause verloren. Unter den Trümmern werden noch zahlreiche Personen vermutet. In dieser schweren Zeit stehen die Länder, Deutschland insgesamt, an der Seite der Bevölkerung in der Türkei und in Syrien und unterstützen sie, wo immer möglich, in diesen schwersten Zeiten. Wir sind in Gedanken bei den Opfern. Unser Beileid und Mitgefühl gilt den Verletzten, den Angehörigen und denen, die weiterhin um vermisste Personen bangen müssen. Als Zeichen unserer Anteilnahme bitte ich Sie, sich für einen Moment des Gedenkens zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Ich danke Ihnen. Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben: Aus dem Hamburger Senat und damit aus dem Bundesrat sind am 15. Dezember 2022 ausgeschieden: Frau Senatorin Dr. Dorothee S t a p e l f e l d t und Herr Senator Michael W e s t h a g e m a n n . Zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates hat der Senat am 20. Dezember bestellt: Frau Senatorin Melanie S c h l o t z h a u e r und Frau Senatorin Karen P e i n . Aus der Niedersächsischen Landesregierung und damit aus dem Bundesrat ist mit Ablauf des 18. Januars 2023 aus den bekannten Gründen Herr Minister Boris P i s t o r i u s ausgeschieden. Wir danken ihm für die langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihm für sein neues Amt als Bundesverteidigungsminister alles Gute. Die Niedersächsische Landesregierung hat am 31. Januar beschlossen, Herrn Minister Dr. Andreas P h i l i p p i als Mitglied des Bundesrates zu bestellen. Aus der Thüringer Landesregierung und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden sind ferner Herr Minister Dirk A d a m s am 9. Januar und Frau Ministerin Anja S i e g e s m u n d mit Ablauf des 31. Januars. Die Landesregierung hat mit Wirkung vom 7. Februar Herrn Minister Bernhard S t e n g e l e zum Mitglied des Bundesrates und Frau Ministerin Doreen D e n - s t ä d t zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute. Den neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand. Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 42 Punkten vor. TOP 5 wird abgesetzt. Zu Beginn der Sitzung wird TOP 10 behandelt. Nach TOP 11 wird der Punkt 42 aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir beginnen mit TOP 10: TOP 10 Entschließung des Bundesrates – Dringender Handlungsbedarf bei der Anhebung der Schwellenwerte der Europäischen Union im Vergaberecht – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 602/22) Dem Antrag ist Nordrhein-Westfalen beigetreten. Hierzu liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Ministerpräsident Wüst, Nordrhein-Westfalen. Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Damit der Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähig bleibt, wir weiterhin eine gute Heimat für gute Arbeitsplätze sind, soziale Sicherheit und damit auch gesellschaftlichen Zusammenhalt gewährleisten können, muss Deutschland schneller werden. Wir brauchen dringend mehr Tempo, beispielsweise bei den Genehmigungsverfahren für Pipelinebau, Leitungsbau, erneuerbare Energien, auch für Industrieanlagen, Verkehrsinfrastruktur und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Wir brauchen bei alldem nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern die größtmögliche Lösung. Das bedeutet auf allen Ebenen Arbeit: bei uns Ländern, im Bundesrecht und auch in Europa. Auf allen Ebenen muss es darum gehen, im Ergebnis Verwaltungsaufwand zu reduzieren, Verfahren zu beschleunigen. Das gilt auch und gerade für das Vergaberecht. Wir haben in Krisen gezeigt, dass das funktioniert. Die LNG-Terminals werden oft genannt. Ich will an ein anderes Beispiel erinnern: an die schnelle Vergabe bei der Bewältigung von Schäden nach der schlimmen Flutkatastrophe im Sommer 2021. Da waren viele Dinge möglich: Ausnahmen im Bau- und Planungsrecht. Das Thema Sonn- und Feiertagsfahrverbote war sofort vom Tisch, damit Hilfsgüter die betroffenen Regionen erreichen konnten. Und auch die öffentlichen Vergaben konnten beschleunigt werden. Es waren Direktvergaben möglich, was sonst so nicht geht. Deswegen konnten wir bei uns in Nordrhein-Westfalen beispielsweise innerhalb kürzester Zeit von 15 irreparabel beschädigten Brücken acht Brücken schon in weniger als einem Jahr neu errichten. Das dauert andernorts bekanntlich deutlich länger. Wir haben damals gezeigt, dass das geht, dass der Staat handlungsfähig ist. Auch das Beispiel LNG- Terminals ist genau dafür ein gutes Beispiel. Aber Tempo darf nicht die Ausnahme sein, sondern es muss, soweit es eben möglich ist, zur Regel werden. Die Menschen verstehen nicht, warum wir in der Krise den Sprinter nehmen können, aber sonst viel zu oft im Bummelzug unterwegs sind. Deswegen brauchen wir eine Agenda für mehr Tempo. Die Länder sind zu einem Pakt für Planungsbeschleunigung bereit. Es war noch nicht möglich, mit dem Bund darüber zu sprechen. Bei der MPK am 8. Dezember wurde das Thema abgesetzt. Da muss jetzt was kommen. Und wir brauchen auch substanzielle Änderungen im europäischen Bereich, insbesondere eben bei den Vergaberegeln. Die Schwellenwerte sind seit 1994 nicht verändert worden, also jene Schwellen, ab denen eine europaweite Ausschreibung notwendig ist. Aber natürlich sind alle Dinge teurer geworden. Das heißt, faktisch rutschen immer mehr Vorhaben unter diese Schwelle, sodass die Vergaben komplizierter sind. Daran muss gearbeitet werden. Wir haben das bei uns im Koalitionsvertrag aufgeschrieben, und der Bund ist aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen. Das würde auch die Kommunen enorm entlasten. Ich glaube, es ist eine entscheidende Lehre aus der Pandemie und anderen Notlagen, dass Tempo nicht immer gleich zu schlechteren Ergebnissen führt und dass Tempo nicht immer gleich dazu führt, dass Dinge zu besorgen wären, die man ja mit all diesen Regeln komplett ausschließen will. Da ist Luft nach oben. Da muss Deutschland schneller und flexibler werden, und Europa muss dabei helfen. – Vielen herzlichen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Herr Wüst! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir kommen zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 1/20231 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 1, 3, 15, 16, 19, 20, 23, 26, 30 bis 33, 35, 36 und 39 bis 41. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit ist es so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Uni- 1 Anlage 1 onsrecht melden (Drucksache 20/23, zu Drucksache 20/23) Hierzu liegen uns Wortmeldungen vor. Zunächst Herr Staatsminister Eisenreich, Bayern. Georg Eisenreich (Bayern): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns einig, dass wir einen effektiven Hinweisgeberschutz benötigen. Er ist auch überfällig. Die Frist zur Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie ist bereits im Dezember 2021 abgelaufen. Seit Ende letzten Jahres liegt nun ein Gesetz vor. Das Gesetz geht aber in seiner jetzigen Fassung weit über das hinaus, was europarechtlich verlangt und sinnvoll ist. Es führt in wirtschaftlich ohnehin schwierigen Zeiten zu hohen Kosten und zusätzlicher Bürokratie, gerade für kleinere und mittlere Unternehmen. Ein ausgewogener Hinweisgeberschutz sieht anders aus. Bayern wird dem Gesetz daher in seiner jetzigen Form nicht zustimmen. Kritikpunkte gibt es viele. Ich möchte mich auf das Wesentliche beschränken. Das Gesetz geht beim sachlichen Anwendungsbereich sehr weit über die Vorgaben der Richtlinie hinaus. Diese enorme Ausweitung des Anwendungsbereichs ist weder europarechtlich geboten noch mit vertretbarem Aufwand, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen, leistbar. Sie ist auch nicht erforderlich für einen effektiven Hinweisgeberschutz. Der Entwurf geht aber auch an anderer Stelle über die Vorgaben hinaus. Natürlich ist es ein Spannungsverhältnis zwischen effektivem Hinweisgeberschutz auf der einen und dem Mehraufwand auf der anderen Seite, aber das lässt sich auch anders lösen. Vor allem brauchen wir einfach mehr Augenmaß. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es nicht hinnehmbar, dass kleine und mittlere Unternehmen durch diese enormen Anforderungen zusätzlich belastet werden. Die Ampel verstößt damit auch gegen ihr eigenes Belastungsmoratorium, das der Bundeskanzler, der Vizekanzler und der Finanzminister im September letzten Jahres bei der Vorstellung des wirtschaftlichen Abwehrschirms gegen die Folgen des russischen Angriffskriegs angekündigt haben. Denn mit diesem Belastungsmoratorium wollte die Ampel sorgfältig darauf achten, dass während der Zeit der Krise keine unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasten die Wirtschaft beeinträchtigen. Die Umsetzung, die jetzt vorliegt, kann im europäischen Vergleich auch zu einem Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen führen. Bayern kann das so nicht mittragen. Wir brauchen eine europarechtskonforme, auf ein sinnvolles Maß korrigierte Umsetzung. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Als Nächstes hat das Wort Herr Minister Professor Dr. Hoff, Thüringen. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! An meiner Stelle wollte heute eigentlich unsere neue Justizministerin Doreen Denstädt sprechen. Sie hat aus ihrer früheren Tätigkeit als Polizeihauptkommissarin und Mitarbeiterin der Polizeivertrauensstelle sehr nachhaltige Erfahrungen mit Whistleblower-Schutz und den Notwendigkeiten von Hinweisgebern gesammelt, und es ist ihr, genauso wie uns allen in der Landesregierung, ein wichtiges Anliegen, dass dieses Gesetz zügig beschlossen wird. Es ist von dem Kollegen aus Bayern zu Recht darauf hingewiesen worden, dass ein EU- Vertragsverletzungsverfahren läuft, weil seit einem Jahr die Notwendigkeit der Umsetzung besteht. Das ist aber gar nicht der Hauptgrund, warum wir meinen, dass es heute hier zu einer Entscheidung kommen muss. Es ist aus meiner Sicht ein anderer, wesentlicher Aspekt. Es gab ja viele Hinweise aus den Wirtschaftsverbänden; auch darauf ist gerade aus Bayern hingewiesen worden. Auch aus den Thüringer Industrie- und Handelskammern haben uns Hinweise zu diesem Gesetz erreicht. Worüber wir anhand dieses Gesetzes sprechen, ist aus meiner Sicht nicht in erster Linie die Bürokratiebelastung, sondern wir reden eigentlich über eine moderne Fehlerkultur, auch in unseren Unternehmen. Noch zu oft verstehen wir in Deutschland Fehler als Scheitern und sprechen über Sanktionen, stellen an den Pranger. Wenn wir uns zunächst einmal vergegenwärtigen, dass etwas, was aus der Wirtschaft kommuniziert wird, ist, dass Fehler erst einmal Abweichungen vom Richtigen sind und gleichzeitig der normale Gegenstand von Entwicklung und Innovation, müssen wir uns vor diesem Hintergrund daran erinnern, dass wichtige Innovationen eben ohne Fehler nicht entstanden wären: Das ist das Prinzip der Impfung durch Pasteur, es sind aber beispielsweise auch der Tesafilm, die Galvanisierung oder nicht zuletzt die Post-its. Wenn wir uns vergegenwärtigen, dass Fehler offen zu thematisieren sind, damit aus ihnen gelernt wird und Schlussfolgerungen gezogen werden, dann ist das die Grundlage für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in den Unternehmen wie auch in der öffentlichen Verwaltung. Es ist vielfache Unternehmenspraxis und Common Sense innerhalb der Personalführungs- und Managementlehre, dass Fehlerkultur ein Top-down-Prozess ist, der von der Führungsebene aus vorbildhaft vorgelebt werden muss. Aber wir leben eben nicht in einer idealen Welt, und deshalb wissen wir, dass der Schutz von Whistleblowern, also den Hinweisgebern, auch das Ergebnis der Entwicklung ist, dass es vorsätzliches fehlerhaftes Handeln im Wirtschaftsleben gibt. Das ist nicht die Mehrheit – ganz im Gegenteil. Es schadet unserem Wirtschaftsstandort, wenn wir Regelverstöße wie manifeste Verstöße gegen Arbeitnehmerschutz, Verbraucherschutz oder Umweltgesetzgebung nicht ahnden. Das hat die Vergangenheit auch gezeigt. Das heißt, die schwarzen Schafe in der Wirtschaftslandschaft sind ein Problem für den Wirtschaftsstandort insgesamt. Der EGMR, also der Europäische Gerichtshof, der sich mit dem Hinweisgeberschutz befasst hat, hatte zu Recht gesagt, dass die Loyalität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber dem Unternehmen eine Notwendigkeit ist. Wir wissen aber – und darauf weist Doreen Denstädt aus ihrer früheren Tätigkeit in der Polizeivertrauensstelle hin –, dass diejenigen, die Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sind, in der Regel aus Loyalität zu ihrem Unternehmen handeln, aus einer Loyalität heraus, die es eben nicht hinnimmt, dass im Unternehmen vorsätzlich Regelverstöße stattfinden. Insoweit ist einer der Punkte, die wir in diesem Gesetzentwurf diskutieren, dass wir uns gewünscht hätten, dass es auch eine stärkere Wahrnehmung, einen stärkeren Schutz der anonymen Hinweise gibt, weil die Erfahrung, auf die beispielsweise Frau Denstädt verweist, darin besteht, dass diejenigen, die sich in diesem Spannungsverhältnis zwischen Loyalität zum Unternehmen und der gleichzeitig gefühlten Notwendigkeit, auf Regelverstöße hinzuweisen, befinden, zu der Stelle, bei der sie Hinweise geben, erst Vertrauen fassen müssen, bevor sie sich zu offenbaren bereit sind. Insofern begrüßen wir, dass es im parlamentarischen Verfahren die Pflicht gab, anonymen Meldungen nachzugehen, dass diese dort aufgenommen sind, und gleichzeitig ist es wichtig, dass es eine Gleichrangigkeit von internen und externen Meldestellen gibt. Die Befürchtung, dass die hinweisgebenden Personen überwiegend die externen Meldestellen aufsuchen würden, entspricht nicht der Realität, unter dem Gesichtspunkt, dass die Beschäftigten ein Interesse daran haben, dass es im Unternehmen eine Fehlerkultur gibt, in der Fehler vermieden werden und aus Fehlern gelernt wird. Ich will einen letzten Punkt ansprechen. Wir hätten uns gewünscht, dass der Anwendungsbereich noch weiter gefasst wäre, um generell sonstige Rechtsverstöße aufzunehmen und Meldungen über Missstände, die noch nicht die Grenze zum Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht überschritten haben. Wir sehen auch kritisch, dass die Ausnahmen in § 5 sehr weit gefasst sind. Hier spreche ich den ganzen Bereich der nationalen Sicherheit, der kritischen Infrastruktur an. Klar, ich kann das verstehen. Ich will aber auf einen Sachverhalt hinweisen: Wir haben nach 2001 auch gelernt, wohin die absolute und ausschließliche Betonung des Schutzes der nationalen Sicherheit führen kann. Ich glaube, die Whistleblowerin Chelsea Manning ist allen hier im Raum ein Begriff. Vor diesem Hintergrund hätten wir uns auch weitergehende und andere Regelungen gewünscht. Wir sind der Auffassung, dass Whistleblower eine wichtige Arbeit leisten. Wir stimmen zu – anders als Bayern das für sich angekündigt hat –, weil wir dieses Gesetz richtig finden. Ich komme auf den Begriff „moderne Fehlerkultur“ zurück: Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, das Gesetz jetzt nicht abzulehnen und in den Vermittlungsausschuss zu geben, sondern es endlich in Anwendung zu bringen und dann zu schauen, wo es Nachbearbeitungsbedarf gibt, dem man dann in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren auf Basis praktischer Erfahrungswerte und einer offenen Diskussion über das, was gut und schlecht läuft, nachkommen kann. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort hat nun Herr Staatsminister Professor Dr. Poseck, Hessen. Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Whistleblower sind mutige Menschen. Sie nehmen erhebliche persönliche Risiken in Kauf, um auf Missstände und Fehlentwicklungen hinzuweisen. Diese aufzudecken, liegt in unser aller Interesse. Deshalb ist es richtig, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber durch das Gesetz zu schützen. Genauso ist aber richtig, dass der Hinweisgeberschutz das richtige Maß finden muss und gleichermaßen unterschiedliche Interessen in einen angemessenen Ausgleich bringen sollte. Diesen Anforderungen wird das Gesetz bislang nicht gerecht. Die mit dem Gesetz verbundenen Belastungen für die Wirtschaft und die öffentliche Hand dürfen nicht außer Betracht bleiben. Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Das sind in Deutschland 90 000 Unternehmen. Auch deren Belange sind mitzuberücksichtigen, und das gerade in einer Zeit, in der unsere Unternehmen erheblichen Belastungen und Unsicherheiten ausgesetzt sind. Zusätzliche bürokratische Belastungen sollten auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleiben. Es ist bedauerlich, dass wir im Bundesrat erst heute über dieses Gesetz sprechen können. Es ist zu erheblichen Verzögerungen gekommen, die aber nicht im Verantwortungsbereich der Länder liegen, sondern im Verantwortungsbereich des Bundes und an einem sehr schleppenden Gesetzgebungsverfahren. Daher kann aus meiner Sicht jetzt nicht von den Ländern erwartet werden, das Gesetz einfach so durchzuwinken. Hessen wird sich enthalten. Wir teilen die Grundintention des Gesetzes, Hinweisgeber zu schützen, haben aber Bedenken, ob das Gesetz alle Belange angemessen berücksichtigt. Ich will an dieser Stelle vier Punkte herausstellen, die ich kritisch sehe. Erstens. Die vom Bundestag vorgenommene Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereiches ist in diesem Umfang nicht erforderlich und gemessen am Gesetzeszweck sogar kontraproduktiv. Ein Beispiel: Das Gesetz erstreckt den Anwendungsbereich bis hinein in das Ordnungswidrigkeitenrecht. Effektiven Hinweisgeberschutz zu gewährleisten, heißt aber, ihn auf die wirklich relevanten Fälle zu konzentrieren. Dies erscheint im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts, das nur Verwaltungsunrecht darstellt, nicht erforderlich oder zumindest zweifelhaft. Zweitens. Auch die Verpflichtung zur Einrichtung eines anonymisierten Meldekanals stellt eine unverhältnismäßige Erweiterung dar. Dieser Meldekanal soll auch eine anonymisierte Kommunikation mit dem Hinweisgeber erlauben. Das stößt auf zwei Bedenken: Zum einen entstehen hierdurch ganz erhebliche zusätzliche Aufwände für die Unternehmen, die entsprechende IT-Systeme vorhalten müssen. Dabei kalkuliert der Gesetzentwurf ursprünglich schon mit Mehrbelastungen von am Anfang 200 Millionen Euro, zu denen jährliche Mehrbelastungen von 400 Millionen Euro dazukommen, und durch diese Erweiterung werden die Kosten noch einmal steigen. Zum anderen – und darin widerspreche ich dem Vorredner ein wenig – birgt auch die Erweiterung der anonymisierten Möglichkeiten der Meldung die Gefahr eines Missbrauchs. Die Anonymität kann auch für Verunglimpfungen, für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts anderer genutzt werden. Nicht jeder Whistleblower führt Gutes im Schilde. Deshalb ist es an dieser Stelle wichtig, dass Betroffene die Möglichkeit haben, sich gegen anonymisierte Behauptungen zur Wehr zu setzen und ihr Persönlichkeitsrecht zur Geltung zu bringen. Das ist eben im Bereich der Anonymität ausgesprochen schwierig. Drittens. An einer entscheidenden Stelle missinterpretiert das Gesetz die Richtlinie. Es führt nämlich eine Beweislastregelung ein, nach der zu vermuten ist, dass eine vom Hinweisgeber nach einer Meldung erlittene Benachteiligung eine Repressalie im Sinne des Gesetzes ist. Auch das steigert das Missbrauchspotenzial, denn ohne das Erfordernis, die Kausalität nachzuweisen, können Beschäftigte nahezu jede nachteilige Maßnahme unter das Hinweisgeberschutzgesetz ziehen und sich damit zum Beispiel einen Kündigungsschutz erstreiten, der eigentlich nicht vorgesehen ist. Viertens. Schließlich sollte auch die Geldbuße in Höhe von bis zu 20 000 Euro für Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zur Einrichtung der Meldestellen nicht nachkommen, gestrichen werden. Diese Sanktion ist in der EU- Richtlinie nicht vorgesehen. Sie ist auch nicht erforderlich, weil es immer auch externe Meldewege gibt. Diese Sanktion steht beispielhaft für das Misstrauen, das das Gesetz den Unternehmen entgegenbringt und für das, aus meiner Sicht jedenfalls, kein Anlass besteht. Lassen Sie uns weiter gemeinsam arbeiten an einem Hinweisgeberschutz, der die Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber angemessen schützt, der aber auch die Interessen der Unternehmen und der Wirtschaft mitberücksichtigt! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Jetzt haben wir noch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Strasser, Bundesministerium der Justiz, der gestern Geburtstag hatte. Wir sagen noch einmal: Herzlichen Glückwunsch! Und heute hat er das Wort im Bundesrat. Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie befassen sich heute mit einem wichtigen Thema, das nicht nur Sie, die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag befasst, sondern für die Gesellschaft insgesamt von Bedeutung ist: dem Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, uns allen besser bekannt unter der Bezeichnung „Whistleblower“. Die Bundesregierung hat im letzten Sommer den Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes vorgelegt. Wir sind damit ein Vorhaben angegangen, das in der vergangenen Legislaturperiode liegen geblieben war: die Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie. Dabei war es unser Anspruch, ein stimmiges Schutzsystem zu schaffen und nicht bloß bruchstückhaft einige Fallkonstellationen zu erfassen und andere nicht. Denn mit einem regulatorischen Flickenteppich ist niemandem geholfen. Meine Damen und Herren, die Zeit drängt: Die Umsetzungsfrist ist schon im Dezember 2021 abgelaufen. Die vorherige Bundesregierung, die die Richtlinie im Übrigen selbst mitverhandelt hat, hat hier aufgrund interner Unstimmigkeiten europäisches Recht nicht umgesetzt. Wir holen das jetzt nach. Ein funktionierendes Europa setzt voraus, dass Richtlinien fristgerecht umgesetzt werden. Wir sind zu Recht stolz auf unsere Rechtsstaatlichkeit. Das bedeutet dann aber auch, dass wir unseren europäischen Umsetzungspflichten nachkommen müssen. Ansonsten drohen Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH und Strafzahlungen. Ziel des Gesetzes ist ein einheitlicher Schutz von hinweisgebenden Personen in Unternehmen und Behörden vor Benachteiligungen, die sie wegen der Meldung von Missständen und Rechtsverstößen erleiden. Dieser Schutz hat seinen guten Sinn. Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oft als Erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Und das wiederum ist im wohlverstandenen Interesse aller – gerade auch der Unternehmen und Behörden selbst. Durch frühes Einschreiten lassen sich Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden, die möglicherweise mit einer späteren externen Aufdeckung verbunden wären. Niemandem ist geholfen, wenn versucht wird, Probleme unter den Teppich zu kehren. Viele Unternehmen haben das längst erkannt und Hinweisgebersysteme eingerichtet. Es geht um die Möglichkeit, Verstöße dort zu melden, wo sie im Regelfall am schnellsten untersucht und abgestellt werden können. Bei der Umsetzung der Richtlinie haben wir darauf geachtet, die Belastungen für die Wirtschaft, gerade für kleine und mittlere Unternehmen, so gering wie möglich zu halten und alle Spielräume zu nutzen, die die Richtlinie bietet. Das sind wir gerade in diesen schwierigen Zeiten den Unternehmen schuldig. So sollen Unternehmen ab 50 und mit bis zu 249 Beschäftigten für die Einrichtung interner Meldestellen bis Dezember 2023 Zeit haben. Sie müssen nicht jeweils eine eigene Meldestelle einrichten: Sie können sich entscheiden, mit anderen Unternehmen zusammen eine gemeinsame Meldestelle zu betreiben, und es können auch Dritte als Meldestelle beauftragt werden, etwa eine Anwaltskanzlei. Ja, der Anwendungsbereich unseres Gesetzes geht über die vorgegebenen Rechtsbereiche der EU-Richtlinie hinaus, und das aus gutem Grund. Es ist notwendig, um Wertungswidersprüche zu vermeiden und das Gesetz für die Praxis handhabbar und anwendungsfreundlich zu gestalten. So sollen insbesondere alle Verstöße, die strafbewehrt sind, und bestimmte bußgeldbewerte Verstöße in den Anwendungsbereich einbezogen werden. Würden wir das nicht tun, wären diejenigen geschützt, die einen geringfügigen Verstoß, etwa gegen die Datenschutz- Grundverordnung, melden, nicht aber jemand, der die Misshandlung von Pflegebedürftigen meldet. Ein solcher Umstand wäre niemandem zu vermitteln. Und so geht es bei der maßvollen Erweiterung des Anwendungsbereichs eben nicht um jede Kleinigkeit, sondern um gravierende Rechtsverstöße. Zuletzt, meine Damen und Herren: Ja, das vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht nun auch die Verpflichtung zur Annahme und Bearbeitung anonymer Hinweise vor. Aber es ist unbestreitbar, dass Anonymität den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber bietet. Gerade bei gravierenden Problemen oder einer besonderen Gefahr kann die Hemmschwelle zur Abgabe eines Hinweises über einen anonymen Meldekanal deutlich verringert werden. Zahlreiche bestehende externe Meldeverfahren in Deutschland sehen bereits die Möglichkeit zur Abgabe anonymer Meldungen vor. Beispielsweise nutzt die Polizei in Baden-Württemberg bereits seit über zehn Jahren ein anonymes Hinweisgebersystem. Um den Beschäftigungsgebern ausreichend Zeit einzuräumen, entsprechend ausgestattete Systeme einzurichten, sieht das Gesetz für die Verpflichtung zur Ermöglichung anonymer Hinweise eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2025 vor. Neben den internen wird es auch externe Meldestellen geben, darunter eine zentrale Meldestelle beim Bundesamt für Justiz. Wir hatten uns frühzeitig mit Ihnen darauf verständigt: Die Länder können daneben eigene externe Meldestellen einrichten. Wollen Sie das allerdings nicht, sind die externen Meldestellen beim Bund zuständig. Nicht zuletzt dient dies dazu, die Länder von der Notwendigkeit der Einrichtung jeweils eigener externer Meldestellen zu entlasten. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem Gesetz. Das Gesetz ist eine gute Umsetzung eines richtigen und wichtigen Gedankens: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen und Behörden, die Verantwortung übernehmen und Hinweise auf Missstände und Rechtsverstöße geben, müssen vor Repressalien geschützt werden. Das ist im Interesse aller. – Vielen herzlichen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz n i c h t zugestimmt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 656/22) Wortmeldungen liegen hierzu nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Bitte das Handzeichen für Ziffer 1! – Minderheit. Damit hat die Änderungsmaßgabe keine Mehrheit gefunden. Wir haben nun darüber zu entscheiden, ob der Gesetzentwurf wie in Ziffer 2 empfohlen in unveränderter Fassung beim Deutschen Bundestag eingebracht werden soll. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Herrn Staatsminister Thorsten Glauber (Bayern) zum Beauftragten zu bestellen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6: TOP 6 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches – Festsetzung gefördertes Wohnen – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg – (Drucksache 646/22) Hierzu liegt eine Wortmeldung vor von Frau Senatorin Pein, Hamburg, die heute zum ersten Mal im Bundesrat spricht. Karen Pein (Hamburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Täglich können wir es in der medialen Berichterstattung verfolgen: Es fehlt in Deutschland und insbesondere in den Ballungsräumen nach wie vor an Wohnraum. Vielen Menschen fällt es schwer, und zwar zunehmend, Wohnraum zu finden, den sie sich leisten können und der ihren Bedürfnissen entspricht. Gerade für Menschen mit geringen oder sehr geringen Einkommen ist es vielfach erschwert und fast unmöglich, Wohnraum zu finden, der in angemessener Nähe zu potenziellen Arbeitsstellen liegt und bezahlt werden kann. Sozial stabile Gesellschaften setzen aber Nachbarschaften in Quartieren voraus, die hinsichtlich der Einkommensverhältnisse ihrer Bewohnerinnen und Bewohner gut durchmischt sind. Der fehlende Wohnraum, gerade auch für Menschen mit geringen Einkommen, gefährdet diese elementare Voraussetzung eines gesunden Gemeinwesens und treibt die gesellschaftliche Spaltung voran. Die Bundesregierung tut viel dafür, um hier Abhilfe zu schaffen. Im Oktober letzten Jahres hat sie mit einem Spektrum aller relevanten Akteure das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ abgeschlossen. Federführend für die Bauministerkonferenz haben die Länder Nordrhein- Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg an der Entwicklung des Bündnisses mitgewirkt. Kern der Vereinbarung ist ein umfassender Maßnahmenkatalog, der das Ziel der Bundesregierung, den erforderlichen Wohnraum zu schaffen, stützt. Hamburg steht hinter diesem Ziel und hat sich nicht zuletzt aus diesem Grund in die erfolgreich abgeschlossene Novellierung des Baugesetzbuches durch das Baulandmobilisierungsgesetz eingebracht. Das allein halten wir aber nicht für ausreichend. Gerade in Zeiten steigender Baukosten und einer zunehmend angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage, die auch die Bau- und Wohnungswirtschaft trifft, braucht es weitere gesetzliche Maßnahmen, um die Schaffung von insgesamt mehr und vor allem auch bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. Unser Antrag ist daher darauf gerichtet, den Katalog der zulässigen Festsetzungen in Bebauungsplänen um eine weitere Festsetzungsmöglichkeit zu erweitern. Damit erhalten die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, in Bebauungsplänen ausschließlich die Errichtung förderfähiger Wohnungen festzulegen und somit Vorhaben an die jeweiligen Förderbedingungen zu binden. So kann sichergestellt werden, dass die errichteten Wohnungen später tatsächlich Menschen mit besonders dringendem Wohnungsbedarf zugutekommen. Im Rahmen der Förderbedingungen können auch vermehrt Wohnungen geschaffen werden, die dann besonders obdach- und wohnungslosen Menschen zur Verfügung stehen. Dies sehen wir als einen wichtigen Baustein zur Erreichung des Ziels an, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu beseitigen. Meine Damen und Herren, mit der Zustimmung zu unserer Gesetzesinitiative vergrößern Sie die Chance, der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum für Menschen aller Einkommensgruppen nachzukommen. Wir setzen damit einen weiteren Hebel in Bewegung, um bisher noch nicht ausgeschöpfte Wohnungspotenziale zu heben. Ich danke allen Ländern, die diesem Hamburger Antrag zustimmen werden und damit ihrer Verantwortung, den politischen Rahmen für bezahlbares Wohnen auszugestalten, gerecht werden. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wer stimmt dafür? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag n i c h t einzubringen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7: TOP 7 Entschließung des Bundesrates: Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes aussetzen – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 657/22) Wortmeldungen hierzu liegen nicht vor. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Entschließung nicht zu fassen. Gemäß unserer Geschäftsordnung ist die Abstimmungsfrage positiv zu stellen. Ich frage deshalb: Wer möchte die Entschließung fassen? – Minderheit. Der Bundesrat hat die Entschließung demnach n i c h t gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8: TOP 8 Entschließung des Bundesrates: Zulassung von staatlichen und staatlich anerkannten Schulen des Gesundheitswesens als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 4/23) Hierzu gibt es eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister Liminski (Nordrhein-Westfalen). Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – federführend – sowie – mitberatend – dem Gesundheitsausschuss und dem Ausschuss für Kulturfragen. 1 Anlage 2 Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Entschließung des Bundesrates für ein Energiesperren-Moratorium zur Abwendung von Energiesperren – Antrag der Länder Bremen und Berlin, Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 522/22) Hierzu gibt es eine Wortmeldung von Frau Senatorin Kipping, Berlin. Katja Kipping (Berlin): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Krisen erfordern mutiges und entschlossenes Handeln, um Not abzuwenden. Deswegen haben die Länder Bremen, Berlin und Mecklenburg- Vorpommern im Oktober 2022 einen Antrag eingebracht, der ein Energiesperren-Moratorium anregt. Was bedeutet es eigentlich für eine Familie, wenn es zu einer Energiesperre kommt? Klar: Es wird dunkel und kalt; der Kühlschrank taut ab, Lebensmittel verderben; es ist faktisch nicht mehr möglich, warme Getränke oder warmes Essen zu Hause zuzubereiten. Und wir reden hier über Haushalte, die nicht das finanzielle Polster haben, mal schnell zum Restaurant um die Ecke auszuweichen. Wir reden über eine Situation, in der Menschen selbst bei einer schweren Erkrankung ohne warme Suppe, ohne warmen Tee auskommen müssen. In vielen Haushalten hängt auch die Warmwasserbereitung vom Strom ab. Allen, die meinen, man könne ja auch kalt duschen, möchte ich entgegenhalten: Haben Sie mal versucht, einem Kind mit eiskaltem Wasser die Haare zu waschen? Computer, Laptops, Telefone, all das kann nicht mehr aufgeladen werden. Im Falle einer Stromsperre sind Menschen auch kommunikativ abgeschnitten. Kurzum: Energiesperren sind eine unerträgliche soziale Härte, die es unbedingt zu verhindern gilt. Das gilt generell. Auch schon vor der Energiekrise kam es hierzulande zu rund 300 000 Stromsperren jährlich. Das gilt aber natürlich ganz besonders in diesen Zeiten, wo infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die Energiepreise verrücktspielen. Um Energiesperren mit den Mitteln der Landespolitik zu verhindern, hat das Land Berlin zum Beispiel einen Härtefallfonds eingerichtet, der sowohl den ärmsten Haushalten hilft, die vom Jobcenter nur ein Darlehen zur Behebung der Energieschulden bekommen, als auch Menschen jenseits der Grundsicherung, weil wir die Schuldenspirale für diese Haushalte verhindern wollen. Warum? Weil wir wissen: Gerade jetzt bringt diese Inflation Menschen, die es bisher geschafft haben, ohne Sozialleistungen über die Runden zu kommen, an den Rand dessen, was sie noch stemmen können, sei es die Rentnerin, die stolz war, dass sie keine Grundsicherung im Alter beantragen musste und irgendwie über die Runden kam, und jetzt an der Energiepreisexplosion verzweifelt oder die Alleinerziehende, die bisher alle Bälle irgendwie in der Luft gehalten hat und gerade so über die Runden kam, aber für die jetzt die Energiepreisrechnung die eine Herausforderung zu viel ist. Dieser Berliner Härtefallfonds hatte gestern sein einmonatiges Jubiläum. Wir haben ein sehr schlankes Verfahren aufgesetzt, und es wird ein Netz über die ganze Stadt aufgebaut, mit dem Menschen bei der Antragstellung geholfen wird. Und wir sind mit den Grundversorgern im Gespräch, dass in Zukunft, wenn eine Energiesperrandrohung verschickt wird, gleich das Informationsmaterial für den Härtefallfonds mitverschickt wird. Wir tun also mit viel Geld und viel Einsatz das, was auf Landesebene möglich ist. Aber ich will auch sehr deutlich sagen: Solche Maßnahmen sind natürlich nur ein sozialpolitisches Aufkehren dessen, was im Bund an Regulierung unterlassen wird. Deswegen ist der Antrag so wichtig. Wenn es schon kein generelles Energiesperren-Moratorium gibt, dann wäre es doch sinnvoll – und das war der Inhalt des Antrags –, das für diejenigen umzusetzen, bei denen der Zahlungsverzug ausschließlich durch den Anstieg der Abschlagszahlung zustande kommt. Bei einem zweiten wichtigen Punkt des ursprünglichen Antrags ging es um die Möglichkeit, zumindest in Raten bezahlen zu können, wenn man eine hohe Rechnung bekommt. Das Gesetz sieht das für diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher vor, die in der Grundversorgung sind. Diese haben einen Anspruch auf eine Abwendungsvereinbarung mit zinsfreier Ratenzahlung. Da das in der Praxis noch nicht überall der Fall ist, muss man das immer wieder weitersagen. In diesem Antrag war auch vorgesehen, dass Menschen, die noch nicht in der Grundversorgung sind, zumindest die Möglichkeit haben sollen, eine zinsfreie Ratenzahlung zu vereinbaren. Die Mehrheit hier hat sich nun auf eine andere Formulierung verständigt. Diese Formulierung enthält nichts Falsches; aber das Wichtigste fehlt: die Bereitschaft, mit mutigen Regulierungen bundesweit besondere soziale Härten zu vermeiden. Wir werden da weiter dranbleiben, denn Energiesperren sind eine soziale Härte, die es unbedingt zu vermeiden gilt. Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Frau Ministerin Drese (Mecklenburg-Vorpommern). Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Antrag Schleswig- Holsteins vor. Ich beginne mit dem Antrag Schleswig-Holsteins. Wer stimmt zu? – Mehrheit. 1 Anlage 3 Damit sind die Ausschussempfehlungen erledigt. Wir kommen dann zur Schlussabstimmung: Wer ist für die Annahme der Entschließung in der soeben festgelegten Fassung? – Mehrheit. Dann ist es so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 11: TOP 11 Entschließung des Bundesrates: Stärkung der Wirtschaftlichkeit von Windenergieprojekten in Süddeutschland – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 655/22) Hierzu die Wortmeldung von Herrn Minister Meyer, Niedersachsen. Christian Meyer (Niedersachsen): Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist natürlich ungewöhnlich, dass ein Vertreter des Nordlandes Niedersachsen mit den meisten Windenergieanlagen zu einem Antrag aus Bayern zum Thema „Stärkung der Wirtschaftlichkeit von Windenergieprojekten in Süddeutschland“ spricht. Aber der Klimawandel ist Realität, und die alarmierenden Ereignisse überschlagen sich. Allen Absichtserklärungen zum Trotz steuern wir immer noch auf eine Erderwärmung von 4 bis 6 Grad zu. In Niedersachsen sind wir schon bei 2,1 Grad im Durchschnitt der letzten Jahre, wobei die Weltmeere ja noch dämpfen. Das hat natürlich auch große ökonomische Folgen für unseren Deichbau, für unseren Küstenschutz. Wir müssen dort jetzt schon Milliarden aufwenden, um die Folgen der Klimaerwärmung in den Griff zu kriegen. Die Windenergie ist zusammen mit Photovoltaik die wichtigste Energiequelle, wenn wir den Umstieg auf 80 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 und eine Klimaneutralität in 2045 schaffen wollen, wie es die Bundesregierung in ihren Klimagesetzen vorgesehen hat. Ich bin der Bundesregierung sehr dankbar, dass sie gerade im letzten Jahr mit dem „Osterpaket“ und der umfangreichen Novellierung des EEG dafür gesorgt hat, dass bundesweit viele Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie weggeräumt worden sind. Wir haben die Ausbau- und Strommengenpfade, die Ausschreibungsmengen für die Windenergie an Land und auf See deutlich gesteigert. Auch für den Süden ist ein weiterer Bonus drin. Wir müssen die Leitungsnetze schneller ausbauen. Diesbezüglich ist mein Appell an den Süden, dort die Voraussetzungen zu schaffen. Mit Blick auf die Protokollerklärung aus Mecklenburg-Vorpommern sage ich: Es bleibt natürlich ein Ungleichgewicht, dass unsere Stromkundinnen und Stromkunden bezahlen müssen, dass wir im Norden sehr viel Netzausbau haben. Wir haben im Norden deutlich höhere Strompreise und Netzentgelte als in den Ländern, wo der Netzausbau nicht so vorgesehen wird. Wenn man über Gerechtigkeit im Rahmen des EEG und der Strommengenverteilung diskutiert, muss man auch schauen, dass wir – unsere Bürgerinnen und Bürger und unsere Kommunen –, die wir die Herausforderung annehmen, indem wir im Norden sehr viel Windenergie zubauen und sehr viel Netzausbau betreiben, davon profitieren müssen, wenn dort die erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Der Bund hat vorgesehen, den Anteil der für Windenergie ausgewiesenen Bundesfläche auf 2 Prozent zu erhöhen. Wir werden es schneller machen. Wir werden bis 2026 2,2 Prozent ausweisen und sind schon bei 1,1 Prozent. Die Ziele, die in Bayern 2027 erfüllt werden, sind also bei uns schon erreicht. Denn ganz wichtig für den Ausbau der Windenergie ist vor allem, ausreichend Flächen und Regelungen zu haben. Niedersachsen hat bekanntermaßen die Regelungen mit dem niedrigsten Abstand zur Wohnbebauung, und wir haben eine sehr große Akzeptanz in der Bevölkerung und hatten im letzten Jahr noch mal eine Verdopplung der Zahl der genehmigten Windkraftanlagen. Trotzdem – und deshalb rede ich hier – verstehe ich den Wunsch aus Baden- Württemberg und Rheinland-Pfalz. Wir haben ja im Ausschuss einen Vorschlag gemacht, wie wir den Interessen des Südens gerecht werden, denn auch wir im Norden haben ein Interesse an einer gleichmäßigeren Verteilung des Zubaus bei der Windenergie. Von der Verteilung her müssen wir nicht große Stromtransfers machen, Stichwort „SuedLink“, wenn dies auch im Süden ermöglicht wird. Natürlich ist dort der Ertrag aus der Windenergie wegen der niedrigeren Windhöffigkeit etwas geringer als im Norden. Wir sind dazu bereit, dass man dort noch mal schaut, wie es vorangeht, damit die Gleichverteilung, die ja durch die Flächenziele vorgegeben ist, auch funktioniert. Denn wir haben insgesamt in Deutschland ein Interesse daran, die erneuerbaren Energien auszubauen, um schneller aus Öl, Kohle und Gas auszusteigen und damit die günstigsten und sichersten Energien voranzutreiben. Insofern bedaure ich, dass die Ziffer 4, der Antrag aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, wahrscheinlich keine Mehrheit kriegt, die Niedersachsen als Nordland mit unterstützt. Wir müssen sehen, dass wir für den Süden etwas günstigere und spezifischere Lösungen brauchen, damit wir es auch wirklich schaffen, die Klimaziele in ganz Deutschland zu erreichen, die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien. Wir müssen da wirklich Tempo und Vorrang erreichen, denn wir haben durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine gemerkt, wie schlimm die Abhängigkeit von Öl und Gas ist. Alles, was wir jetzt, Stichwort „LNG-Terminals“, in Niedersachsen gebaut haben, soll ja nur den Übergang in ein klimaneutrales Zeitalter ermöglichen. Ich schließe damit, dass wir hoffentlich zumindest Einigkeit haben, dass wir das Tempo bei der Planung von Windenergieanlagen deutlich beschleunigen und das als Länder auch als Auftrag sehen müssen, dies umzusetzen. Ich sage es immer wieder gerne: Wenn man ein LNG- Terminal in 192 Tagen baut und genehmigt, wie wir es in Wilhelmshaven gemacht haben, dann muss das für ein Windrad in Deutschland auch möglich sein. – Danke schön! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Wir haben noch eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Ministerin Drese (Mecklenburg-Vorpommern). Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen? – Minderheit. Dann frage ich, wer die Entschließung unverändert fassen möchte. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Wir kommen zu Punkt 42: TOP 42 Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 47/23) Hierzu hat das Wort Frau Staatsministerin Eder. Katrin Eder (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lebensmittel im Wert von 230 Euro pro Jahr wirft jede und jeder von uns im Schnitt auf den Müll. EU-weit werden sage und schreibe 20 Prozent der erzeugten Lebensmittel zu Abfall – ein Fünftel unserer Nahrungsmittel. Diese Verschwendung ist ein ökologisches und ökonomisches Problem und natürlich eine immense ethische Herausforderung. Während in Europa ein erheblicher Teil der produzierten Lebensmittel verschwendet wird, muss laut Welthungerhilfe weltweit jeder neunte Mensch an Hunger leiden. Die Auswirkungen unseres ressourcenintensiven Lebensstils auf die Umwelt sind gravierend. Der rasant und unvermeidbar voranschreitende Verlust der Artenvielfalt und die Folgen des Klimawandels haben erschreckende 1 Anlage 4 Ausmaße angenommen. Nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen entstehen jährlich rund 4,4 Milliarden Tonnen Treibhausgase durch verschwendete Lebensmittel. Lebensmittelverschwendung findet entlang der gesamten Wertschöpfungskette statt, von der Produktion über den Handel bis hin zu den Konsumentinnen und Konsumenten. Ein wesentlicher Grund hierfür ist leider oftmals die fehlende Wertschätzung von Lebensmitteln, die auch von der ständigen Verfügbarkeit herrühren mag. Auch die Erwartungen an das Erscheinungsbild von Nahrungsmitteln wie Obst und Gemüse sind sehr hoch. Was nicht perfekt ist, wird aussortiert. Dieser Verlust führt dazu, dass mehr Lebensmittel angebaut werden als gebraucht werden, was zwangsläufig mit einem höheren Flächenverbrauch einhergeht, ein Teufelskreis, den wir dringend durchbrechen müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Wochen ist über das Thema Lebensmittelverschwendung viel Bericht erstattet worden. Anlass war der Vorschlag der Bundesregierung zur Entkriminalisierung des sogenannten Containerns. Wir begrüßen jeden Vorschlag, wie wir das Problem der Lebensmittelverschwendung angehen können. Aber mir ist auch wichtig, dass wir am richtigen Ende ansetzen, nämlich an der Wurzel des Problems. Im Grundsatz geht es darum, zu vermeiden, dass genießbare Lebensmittel überhaupt in den Müll wandern. Unser Ziel muss es sein, das Containern überflüssig zu machen. Wir sind in Rheinland-Pfalz sehr stolz darauf, dass wir eines der wenigen Bundesländer mit einer staatlichen Ernährungsberatung sind. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale wenden wir uns damit vor allem an Privathaushalte und informieren die Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir machen eine Abfallvermeidungskampagne unter dem Titel „Müll nicht rum“, in der das Thema Lebensmittelverschwendung einer der Schwerpunkte ist. Mit der Kampagne und mit zahlreichen Aktionen informieren wir über den nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln und regen zum Mitmachen an. Wir unterstützen Initiativen, die Lebensmittel vor der Tonne retten wie die Foodsharing-Kampagnen. Dabei arbeiten wir auf vielen Ebenen mit den unterschiedlichen Kooperationspartnern zusammen. Die Tafeln sind wichtige Partner wie eben auch die Verbraucherzentrale, die wir in ihrer Ernährungssparte jährlich finanziell unterstützen. Wir brauchen einen Bewusstseinswandel, was unsere Ernährung betrifft, hin zu mehr Respekt gegenüber Lebensmitteln und gegenüber den Bauern und Bäuerinnen, die sie herstellen, lokal und international. Wir brauchen aber auch klare Regelungen, die uns dabei helfen, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. Dabei ist es wichtig, auf allen Ebenen ein Bewusstsein für die ökologischen und ökonomischen Folgen des eigenen Umgangs mit Lebensmitteln zu schaffen. In Rheinland-Pfalz setzen wir deshalb zusammen mit dem Fachzentrum Ernährung und der Verbraucherzentrale sehr stark auf dieses Thema. Wir haben die Landesinitiative „Rheinland-Pfalz isst besser“, die dazu beiträgt, Lebensmittel mehr wertzuschätzen. Das Ziel des Programmes sind Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Seniorinnen und Senioren. Wir haben einen Kochbus, mit dem wir jährlich über 3 000 Menschen erreichen. Die Zielgruppe reicht von Kitakindern bis zu Seniorinnen und Senioren. Beim gemeinsamen Kochen und Essen werden der Wert von Lebensmitteln und die Kriterien einer nachhaltigen Ernährung vermittelt, die das Klima schützt, die biologische Vielfalt erhält, Ressourcen schon, Armut mindert und für Verteilungsgerechtigkeit sorgt. Genau hier dockt jetzt unsere Entschließung an. Durch solche Maßnahmen, wie wir sie in Rheinland-Pfalz haben, konnte die Verschwendung bereits reduziert werden. Auch Verbesserungen in den Betriebsabläufen im Lebensmittelhandel und der Produktion sowie der Gastronomie haben dazu beigetragen, dass das Thema in den Fokus rückt. Aber das reicht nicht. Meine Damen und Herren, das aus meiner Sicht richtige Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2030 die Lebensmittelverschwendung in Deutschland pro Kopf auf der Ebene des Einzelhandels und der Verbraucher und Verbraucherinnen zu halbieren. Um das zu erreichen, müssen wir weitere Akteure entlang der Wertschöpfungskette miteinbeziehen und bestehende Strukturen wie Tafeln oder Foodsharing-Projekte unterstützen. Und wir brauchen zusätzliche Anreize und neue Vorgaben. Mit unserer Bundesratsinitiative schlagen wir hierzu Maßnahmen vor. Wir brauchen verbindliche Regelungen für den Lebensmitteleinzelhandel und möglichst auch die Lebensmittelproduktion und die Gastronomie für die Abgabe von scheinbar überschüssigen Lebensmitteln an diejenigen, die die Nahrungsmittel auch konsumieren und nicht wegwerfen. Verbindliche Regeln und Absprachen mit den Beteiligten gehören in den Instrumentenkasten. Dabei müssen wir die Belange der Beteiligten in der Lebensmittelproduktion berücksichtigen und natürlich auch die Anliegen von Landwirtinnen und Landwirten. Uns ist besonders wichtig: Die Freigabe von unverkauften, für den Verzehr noch geeigneten Lebensmitteln für soziale Zwecke und andere innovative Ansätze zur Spende sind ein Zeichen der Wertschätzung von Lebensmitteln. Ein weiterer Vorschlag ist eine Änderung beim Mindesthaltbarkeitsdatum. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist ein Orientierungsdatum zur Haltbarkeit enorm wichtig. Aber nicht auf jedes Produkt! Lebensmittel wie Reis, Salz, aber auch Honig haben eine immens lange Haltbarkeit, die in der Regel weit über das vorgesehene Mindesthaltbarkeitsdatum hinausgeht. Wir bitten deshalb die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Anpassung des Rechtsrahmens beim Mindesthaltbarkeitsdatum einzusetzen. Ziel ist, die Ausnahmeliste vom Mindesthaltbarkeitsdatum unter Beachtung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zu erweitern. Bitte unterstützen Sie uns und tragen Sie dazu bei, mit den vorgeschlagenen Maßnahmen die Lebensmittelverschwendung weiter deutlich zu reduzieren. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Dann weisen wir die Vorlage den Ausschüssen zur Beratung zu, und zwar dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz – federführend – sowie – jeweils mitberatend – dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Wirtschaftsausschuss. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (Drucksache 682/22) Hierzu liegt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Wie gewünscht stimmen wir über Ziffer 5 getrennt nach Buchstaben ab. Ihr Handzeichen bitte für Buchstabe a! – Mehrheit. Nun das Handzeichen zu Buchstabe b! – Mehrheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen zu allen noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (Drucksache 683/22) 1 Anlage 5 Hierzu liegt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz – DFördG) (Drucksache 684/22) Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Frau Staatsministerin Meier, Sachsen! Katja Meier (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man bedenkt, wie lange wir schon über ein Demokratiefördergesetz sprechen und wie dringend wir ein solches Gesetz brauchen, dann haben wir, glaube ich, als Demokratinnen und Demokraten heute alle etwas zu feiern. Das Demokratiefördergesetz ist nicht weniger als ein Meilenstein. Es wird unser Gemeinwesen stärken und vor allem das zivilgesellschaftliche Engagement in Deutschland. Denn zum ersten Mal überhaupt steht dieses Engagement jetzt auf einer stabilen gesetzlichen Grundlage. Die Bundesregierung verpflichtet sich damit einem wichtigen überparteilichen Anliegen, und sie setzt denjenigen etwas entgegen, die die Demokratie herabwürdigen und das Vertrauen in demokratische Prozesse untergraben wollen. Eines muss uns klar sein: Weder dürfen wir die Demokratie für ein abgeschlossenes Projekt halten noch dürfen wir sie sich selbst überlassen. Wenn wir das tun, nimmt sie Schaden. Schaden nimmt sie auch, sobald sich nicht alle beteiligen können. Ich lese zwar einerseits mit großer Freude Umfragen, in denen die Demokratie bei den allermeisten Bürgerinnen und Bürgern weiterhin großen Rückhalt genießt. Aber andererseits gehört zum Gesamtbild auch, dass die demokratiefeindlichen Einstellungen immer mehr auf dem Vormarsch und immer stärker regional verankert sind. Tagtäglich ist unsere Demokratie enormen Belastungen ausgesetzt. 1 Anlage 6 Das sind Entwicklungen, die sicher nicht nur mir als sächsischer Demokratieministerin großen Sorgen bereiten. Nach wie vor bewegt sich politisch motivierte Gewalt, insbesondere der Rechtsextremismus, auf einem erschreckenden Level. Weiterhin greifen Diskriminierung und Hatespeech im Netz gerade gegenüber Frauen um sich. Hier werden Menschen angegriffen, zum Schweigen gebracht und ausgegrenzt. Und das heißt: Hier wird unsere Demokratie angegriffen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir mit diesem Gesetz handlungsfähiger werden. Bund und Länder werden sich enger miteinander abstimmen, und wir werden mehr von dem aufgreifen und fördern können, was an Ideen und Impulsen aus der Zivilgesellschaft kommt. Denn – und auch das ist eine gute Nachricht – mit den Angriffen auf die Demokratie, die wir gerade erleben, steigt auch die Bereitschaft, sich für die Demokratie zu engagieren. Als sächsisches Demokratieministerium arbeiten wir mit vielen Trägern zusammen, und wir fördern insgesamt als Sächsische Staatsregierung etliche Demokratieförderprojekte. Wir sehen jeden Tag, was für hervorragende Ideen und Initiativen es gibt, wie groß in den Kommunen die Bereitschaft ist, etwas zu bewegen. Darüber hinaus sehen wir in Sachsen auch, was es für einen Unterschied macht, wenn die Wissenschaft eingebunden wird und wenn die Demokratiearbeit und die politische Bildung mit staatlicher Unterstützung neue Wege gehen. Gerade weil wir diese Erfahrung gemacht haben, hätte ich mich über etwas mehr Einigkeit bei den Änderungsanträgen gefreut. Denn dann könnten wir den Bedrohungen noch mehr entgegensetzen, die seit Jahren zunehmen: Diskriminierung und digitale Gewalt. Und wir könnten auch sicherstellen, dass auf höchstem Niveau zum Thema Demokratie geforscht wird und dass die Ergebnisse evidenzbasierter Forschung direkt vor Ort in die Demokratiearbeit einfließen. All das würde uns mehr Spielraum verschaffen, denn dann hätten wir noch bessere Voraussetzungen, um unsere Demokratie durch zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken. Denn genau darauf kommt es doch an. Demokratie will weiterentwickelt, besser, stärker und widerstandsfähiger, resilienter gemacht werden. Die Menschen, die dazu beitragen, brauchen Ermutigung und für ihre Arbeit vor allem Kontinuität. Ich begrüße es sehr, dass wir hier eine gesetzliche Grundlage für die Förderung unserer Demokratie schaffen. Aber: Wenn uns die Demokratieförderung wirklich am Herzen liegt, dann müssen wir uns auch darüber im Klaren sein, dass ein reines Schwarz-auf-weiß-Bekenntnis nicht ausreicht. Diese Förderung hat ihren Preis, und um diesen Preis sollten wir nicht feilschen. Diesen Preis muss uns unsere Demokratie einfach wert sein. Was wir dafür bekommen, können wir gar nicht in Zahlen fassen – das ist nämlich unbezahlbar –: eine Zukunft für unser Gemeinwesen. – Vielen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Ministerin Meier! – Ich darf nun aufrufen: Frau Innenministerin Behrens, Niedersachsen. Daniela Behrens (Niedersachsen): Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Demokratie ist kein Naturgesetz. Demokratie müssen wir jeden Tag erarbeiten, schützen und auch verteidigen. Daher ist – meine Vorrednerin hat es gesagt – das Demokratiefördergesetz in der Tat ein Meilenstein, dessen Verabschiedung wir heute hier miteinander begehen. Gerade der Blick auf unsere Geschichte legt dar, wie schmal der Grat zwischen Demokratie und Diktatur ist. Vor fast auf den Tag genau 90 Jahren gelang es den Nationalsozialisten, die Demokratie von innen auszuhöhlen und zu zerstören. Die Gleichgültigkeit und die Zerrissenheit in Teilen der Weimarer Republik ermöglichte den Menschenfeinden den Weg zur Macht. Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben der Gleichgültigkeit und dem Gefühl des Selbstverständnisses etwas Wirksames entgegengestellt: das Prinzip der wehrhaften Demokratie, die Fähigkeit, unsere gesellschaftlichen und grundgesetzlichen Werte wie Rechtsstaatlichkeit, Freiheit, politische Partizipation und Vielfalt gegen Angriffe verteidigen zu können. Wie wichtig dieses Prinzip der wehrhaften Demokratie ist, haben die vergangenen Jahre mehr als deutlich gezeigt. Wir mussten verstärkt erleben, wie unsere Demokratie und die freiheitliche Grundlage unserer Gesellschaft von vielen Seiten angegriffen und infrage gestellt wurden. Der NSU, die Ablehnung der Humanität und Hilfe während der Flüchtlingsbewegung durch Rechtsextremisten, der Anschlag auf eine Synagoge in Halle, der Mord an Walter Lübcke oder die Versuche von Querdenkern, unsere Demokratie von innen auszuhöhlen – darüber dürfen und müssen wir uns Sorgen machen. Natürlich ist es die Aufgabe der Sicherheitsbehörden, all diese Straftaten und Angriffe auf unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung konsequent zu verfolgen. Doch der Schutz von Demokratie, Partizipation, Freiheit und Pluralismus ist nicht allein repressiv zu leisten. Er erfordert Engagement und Haltung auf vielen Ebenen, zum Beispiel in der politischen Bildung, bei der Stärkung von Teilhabe und bei der Prävention von Rechtsextremismus. Viele staatlichen Akteure leisten in diesem Bereich sehr gute und sehr wichtige Arbeit. Mindestens genauso wichtig sind aber auch die vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen, die mit großem Engagement einen unverzichtbaren Beitrag leisten, unsere Demokratie zu stärken. Dieses wichtige zivilgesellschaftliche Engagement funktioniert nur mit einer zuverlässigen staatlichen Unterstützung und Förderung. Ich begrüße es ganz ausdrücklich, dass der Bund mit dem vorliegenden Gesetz die Förderung von Demokratie in seiner Zuständigkeit fest verankert. Dies ist ein wichtiges Zeichen der Anerkennung von zivilgesellschaftlichem Engagement, und es ist ein starkes Bekenntnis zu den Grundfesten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ganz besonders begrüßenswert ist das Vorhaben, die Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen auf eine nachhaltige, längerfristige Basis zu stellen. Initiativen und Netzwerke zur Stärkung von Demokratie und Teilhabe, zur Prävention von Extremismus und gegen Diskriminierung müssen aber langfristig angelegt sein, um zu wirken. Deswegen, meine Damen und Herren, ist es bei der Umsetzung des Gesetzes ebenso notwendig, die auf Länderebene bereits bestehenden Strukturen bei der Initiierung neuer Projekte zu berücksichtigen. In den Bundesländern und Kommunen gibt es teilweise über Jahrzehnte gewachsene Strukturen und Netzwerke zur Stärkung der Demokratie und der Extremismusprävention. In Niedersachsen beispielsweise haben wir zwei sehr erfolgreiche Landesprogramme zur Prävention von Extremismus und zur Förderung von Demokratie. In einem Netzwerk staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure arbeitet man eng zusammen. In vielen Kommunen haben sich zudem abgestimmt auf die lokalen Bedarfe eigene Netzwerke und Initiativen gegründet, welche vielfach sehr passgenau mit den Landesstrukturen ineinandergreifen. Die künftigen Maßnahmen des Bundes werden eine wichtige Ergänzung darstellen. Sie sollten jedoch eng mit den Ländern abgestimmt sein, um Parallelen oder vielleicht sogar konkurrierende Strukturen zu vermeiden. Wir sollten uns gegenseitig stärken beim Kampf gegen Antidemokraten. Diese Zusammenarbeit muss gelingen bei der Umsetzung dieses Demokratiefördergesetzes, denn dann ist viel für unsere Demokratie gewonnen, und vor allen Dingen haben die Extremisten in unserem Land dann auch keine Chance. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Innenministerin Behrens! – Ich darf nun das Wort erteilen: Frau Bundesministerin Paus. Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten! Sehr geehrte Bevollmächtigte! Liebe Gäste! Ja, es wird Zeit, dass Deutschland ein Demokratiefördergesetz bekommt. Und es ist gut, heute mit Ihnen über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu debattieren. Allein dieser Februar 2023 markiert, warum das so wichtig ist: In neun Tagen gedenken die Demokratinnen und Demokraten in Deutschland am dritten Jahrestag der Opfer von Hanau. Am 19. Februar 2020 ermordete ein Rechtsterrorist dort neun Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Ihre Namen sind unvergessen. In drei Tagen gedenkt Dresden der Luftangriffe vom 13. Februar 1945 und der Millionen Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Dann werden sich erneut Bürgerinnen und Bürger und die Zivilgesellschaft gegen heutige Neonazis stellen und deren geschichtsrevisionistische Ideologie eines deutschen Opfermythos. Umso wichtiger, dass sich demokratische Parteien an ihre Abgrenzungsbeschlüsse halten und dass die Brandmauer gegen rechts steht. Sonst gefährden wir unser tägliches Werben für unsere demokratischen Werte. Wir selbst müssen Demokratie erst recht dann konsequent vorleben, wenn es eng wird. Nur dann können wir auch die Zivilgesellschaft zu Engagement für Demokratie und Vielfalt aufrufen. Die Bundesregierung unterstützt zivilgesellschaftliche Projekte, die sich für Demokratie, für Vielfalt und gegen jeden Extremismus einsetzen, gegen Extremismus von rechts, von links oder islamistisch motiviert. Das Bundesfamilienministerium macht das konkret mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, und das in sehr guter Kooperation mit dem Bundesinnenministerium. Solche Bundesprogramme allein reichen aber nicht. Wir wollen deshalb mit dem Demokratiefördergesetz gewährleisten, dass zivilgesellschaftliches Engagement dauerhaft Bestand hat. Die Herausforderungen, denen unsere Gesellschaft ausgesetzt ist, sind enorm. Durch die Corona-Pandemie verstärkt zielen Verschwörungsideologen und Demokratiefeinde mit Desinformationskampagnen darauf, staatliche Institutionen und Akteure zu delegitimieren. Manche betreiben gar aktiv den militanten Umsturz. Die Liste der Feindbilder ist lang. Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit treffen aber eben nicht nur Einzelne. Auch Hass auf Queere, Frauen und Behinderte zielt auf ganze Gruppen. Und Angriffe auf diese Gruppen sind Angriffe auf uns alle, auf unsere Gesellschaft. Die rechtsextremen Morde von Hanau waren ein wiederholter grausamer Weckruf für alle Demokratinnen und Demokraten, nicht erst aktiv zu werden, wenn Menschen Gewalttaten zum Opfer fallen. Die jüngste Umfrage dazu im Oktober 2022 ergab: Menschen in Deutschland halten Rechtsextremismus – ja! – für die größte Gefahr für unsere Demokratie. Es wurde schon gesagt: Da ist Prävention eben besser als nur Repression. Deshalb dieser Gesetzentwurf! Die Verteidiger/-innen der Demokratie können künftig 2 000 Projekte und 350 Partnerschaften dauerhafter planen. Und diese wirken: zum Beispiel hier in Berlin in der Tucholskystraße, wo bei „Meet a Jew“ persönliche Begegnungen zwischen jüdischen und nichtjüdischen Menschen ermöglicht werden. Je authentischer, je individueller die Einblicke in das lebendige und gegenwärtige Judentum, desto eher fallen Vorurteile. Oder wenn es um Familien-, Jugend- oder Kulturzentren geht oder um Sportangebote in der Nachbarschaft und in der Jugendvollzugsanstalt: Der Gesetzentwurf beinhaltet einen klaren Auftrag des Bundes zur Demokratieförderung, Extremismusprävention, politischen Bildung und Gestaltung von Vielfalt – bedarfsorientiert und lokal. Meine Damen und Herren, was der Gesetzentwurf allerdings ausdrücklich nicht enthält, ist eine sogenannte Extremismusklausel, denn für diese gibt es keinen Anlass. Das zeigen seit 2015 mehrere Tausend Einzelprojekte pro Jahr, die gefördert werden, ohne dass Mittel missbräuchlich verwendet wurden oder nennenswerte Probleme aufgetreten sind. Selbstverständlich ist auch, dass alle Zuwendungsempfänger die Ziele des Grundgesetzes zu achten haben und diese Ziele in ihren Maßnahmen fördern. Beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beispielsweise stimmen sich das Bundesinnenministerium und das Bundesfamilienministerium nach einem bewährten zuwendungsrechtlichen Verfahren miteinander ab: Die zuständigen Bewilligungsbehörden prüfen während und nach Abschluss der Förderung die zweckentsprechende Mittelverwendung im Rahmen der begleitenden und der abschließenden Erfolgskontrolle und im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Würden tatsächlich Verstöße festgestellt, dann würden sie zuwendungsrechtlich sanktioniert. Das gilt für alle Bereiche, genau so, wie es die Bundeshaushaltsordnung vorsieht, und dafür braucht es eben deshalb keine extra Regelung. Werte Mitglieder des Bundesrates, Sie, die Länder, fördern selbst unzählige Maßnahmen, und das ist gut so. Sie kennen die Verhältnisse und Herausforderungen in Ihren Regionen. Sie wissen, was zu tun ist. Demokratie müssen wir auf allen Staatsebenen fördern. Darum arbeiten Bund, Länder und Kommunen bereits heute vertrauensvoll zusammen; das wurde bereits erwähnt. Dass der Gesetzentwurf keine Kooperationsregelung enthält, ist mitnichten eine Absage an Zusammenarbeit. Denn wie bisher arbeiten wir im Rahmen der konkreten Fördermaßnahmen natürlich zusammen. Und wie bisher werden die Länder ihre Anliegen beim Erarbeiten von Programmen und Maßnahmen einbringen können. Das entspricht der ständigen Verwaltungspraxis meines Ministeriums, und das seit vielen Jahren. Sie wissen das. Und dabei bleibt es. Wir brauchen die Expertise der Länder. Durch das Demokratiefördergesetz entstehen dadurch auch keine Parallelstrukturen. Wir befinden uns aktuell bei Schritt eins, der gesetzlichen Festlegung eines Rahmens, indem wir mit Ihnen das Demokratiefördergesetz verabschieden. Schritt zwei, die Entwicklung von konkreten Maßnahmen, muss dann erst noch folgen. Denn als Rahmengesetz kann das Demokratiefördergesetz nicht sinnvoll vorgeben, wo, wann und wie genau Kooperation erfolgen soll. Das entscheidet sich in den konkreten Maßnahmen – wie bisher. Ich setze deshalb auf Ihre Unterstützung für diesen Gesetzentwurf und darauf, dass wir gemeinsam unsere Demokratie sichern und stärken. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Bundesministerin Paus! Weitere Wortmeldungen sind mir nicht angezeigt. Zur Abstimmung rufe ich aus den Ausschussempfehlungen auf: Ziffer 1! – Minderheit. Wunschgemäß stimmen wir bei Ziffer 2 nach Buchstaben getrennt ab. Ich rufe auf: Ziffer 2 Buchstabe a und b. – Mehrheit. Damit entfallen die Ziffern 9 und 10. Ich rufe Ziffer 2 Buchstabe c auf. – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Der Bundesrat hat damit soeben Stellung genommen. Ende des Tagesordnungspunktes 14. Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf: TOP 17 Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Drucksache 687/22) Wortmeldung liegen mir nicht vor. Eine Erklärung zu Protokoll1 liegt vor von Frau Ministerin Behrens (Niedersachsen). Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 2. Wir fahren fort mit Ziffer 3. – Mehrheit. Ziffer 4! – Einstimmig. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. 1 Anlage 7 Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Ich beende den Tagesordnungspunkt 17. Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf: TOP 18 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 688/22) Es hat sich zu Wort gemeldet: der Parlamentarische Staatssekretär Bartol. – Sie haben das Wort. Sören Bartol, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Mitglieder des Bundesrates! Sie wissen es: Wir brauchen mehr Wohnungen, wir brauchen mehr Windräder, und wir brauchen beides mit größtmöglicher Geschwindigkeit. Die Geschwindigkeit ist in den letzten Jahren in fast allen Wirtschaftszweigen deutlich gestiegen, denn fast alle Wirtschaftszweige setzen inzwischen umfassend auf Digitalisierung. Doch ausgerechnet das Baugewerbe zählt laut dem aktuellen Digitalisierungsindex der Bundesregierung hierbei zu den Schlusslichtern. Das muss sich dringend ändern. Deshalb gehen wir hier voran und werden die Bauleitplanung digitalisieren. Dabei wollen wir sie zugleich auch vereinfachen. Digitalisierung plus Vereinfachung gleich Beschleunigung – das ist die Grundformel der vorliegenden Digitalisierungsnovelle. Sie ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat Ihnen in den letzten Monaten zahlreiche Gesetzentwürfe zum Bauplanungsrecht vorgelegt, vielfach mit kurzen Fristen. Mir ist bewusst, dass das die inhaltliche Auseinandersetzung nicht leichter gemacht hat. Umso mehr freue ich mich, die Digitalisierungsnovelle heute hier im Bundesrat vorstellen zu können. Wir brauchen die Rückkopplung mit den Ländern, denn das Baugesetzbuch soll ja in den jeweiligen Gemeinden angewandt werden. Dank der guten Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund konnten wir bereits wichtige Maßnahmen für die Menschen in unserem Land auf den Weg bringen. So haben wir es gerade beim Wohngeld und bei der Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus gemacht, und so wollen wir es auch mit der Digitalisierungsnovelle machen. Worum geht es in der Novelle? Das erste Ziel: Bauleitpläne sollen schneller aufgestellt werden. Deshalb haben die höheren Verwaltungsbehörden in Zukunft nur noch einen Monat Zeit, um bestimmte Bauleitpläne zu genehmigen. Bisher waren es drei Monate. Schneller machen wir die Bauleitplanung auch durch digitalisierte Beteiligungsverfahren. Diese lösen zukünftig die analoge Auslegung von Unterlagen als Regelverfahren ab. Ein alternativer Zugang zu den Planentwürfen bleibt aber ausdrücklich vorgeschrieben. Das können zum Beispiel öffentlich zugängliche digitale Lesegeräte sein oder auch, wie bisher, öffentlich ausgelegte Planunterlagen in Papierform. Uns ist es wichtig, dass weiterhin alle Menschen am Planverfahren teilhaben können, unabhängig von ihren digitalen Möglichkeiten und Kompetenzen. Das zweite Ziel: Bauleitpläne sollen in Zukunft einfacher und schneller geändert werden können. Stellungnahmen werden deshalb nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen eingeholt, und zwar mit verkürzten Fristen. Erneute Beteiligungsverfahren werden in Zukunft seltener erforderlich, und wenn doch, sind sie weniger umfangreich und können schneller abgeschlossen werden. Neben dem Baugesetzbuch wollen wir auch das Windenergieflächenbedarfsgesetz in einem kleinen, aber wichtigen Punkt präzisieren. Auf die Flächenbeitragswerte sollen nur noch Flächen angerechnet werden, für die es standardisierte Daten aus geografischen Informationssystemen gibt. Diese GIS-Daten brauchen wir für ein effektives Monitoring der Windenergieflächen. Ich weiß, es ist nicht ideal, das WindBG zu ändern, nachdem es gerade erst in Kraft getreten ist. Wir befinden uns im Moment in einem sehr dynamischen Prozess. Gesetzgebung und Erkenntnisgewinn laufen nicht immer ganz synchron. Ich bitte um Ihr Verständnis und um Zustimmung zu dieser wichtigen Ergänzung des WindBG. Mit der Digitalisierungsnovelle setzen wir Ideen um, die schon im Rahmen des geplanten Bund-Länder-Paktes für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung diskutiert wurden. Dabei wird es nicht bleiben. Wir werden weiter in Abstimmung mit den Ländern nach Wegen für einfachere Verfahren und digitalisierte Prozesse suchen. Dabei danke ich Ihnen bereits jetzt sehr herzlich für Ihre Unterstützung. Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Staatssekretär Bartol! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Damit entfällt die Ziffer 3. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Einstimmig. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Ich beende den Tagesordnungspunkt 18. Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf: TOP 21 Grundsatzbeschluss 2022 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (Drucksache 644/22) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung liegt Ihnen die Empfehlung des Umweltausschusses vor. Wer für die empfohlene Stellungnahme ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Damit stelle ich fest, dass der Bundesrat von der Vorlage Kenntnis genommen hat. Ich beende den Tagesordnungspunkt 21. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 22 a) und b) auf: TOP 22a) a) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2000/14/EG, 2006/42/EG, 2010/35/EU, 2013/29/EU, 2014/28/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/31/EU, 2014/32/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU und 2014/68/EU in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt- Notfalls COM(2022) 462 final; Ratsdok. 12572/22 (Drucksache 594/22, zu Drucksache 594/22) TOP 22b) b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426, (EU) 2019/1009 und (EU) Nr. 305/2011 in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls COM(2022) 461 final; Ratsdok. 12576/22 (Drucksache 596/22, zu Drucksache 596/22) Wortmeldungen liegen keine vor. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst zu Tagesordnungspunkt 22 a). Es liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Damit entfällt die Ziffer 3. Nun bitte ich um Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 22 b). Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf: TOP 24 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union COM(2022) 684 final (Drucksache 643/22, zu Drucksache 643/22, Drucksache 643/1/22) Wortmeldungen liegen mir keine vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich rufe auf: Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich darf Tagesordnungspunkt 25 aufrufen: TOP 25 Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme öffentlicher Urkunden in Elternschaftssachen sowie zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats COM(2022) 695 final (Drucksache 670/22, zu Drucksache 670/22) Wortmeldungen liegen mir keine vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf: TOP 27 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt COM(2022) 453 final; Ratsdok. 12711/22 (Drucksache 487/22, zu Drucksache 487/22) Eine Wortmeldung liegt mir nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8, zunächst die Sätze 1 bis 4! – Minderheit. Jetzt bitte das Handzeichen für die Sätze 5 und 6 von Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 17, zunächst ohne den letzten Satz! – Mehrheit. Nun bitte ich um das Handzeichen für den letzten Satz von Ziffer 17. – Mehrheit. Ziffer 18, zunächst die Sätze 1 bis 3! – Mehrheit. Jetzt bitte das Handzeichen für den Satz 4 von Ziffer 18! – Mehrheit. Ziffer 19! – Mehrheit. Ziffer 20! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf: TOP 28 Verordnung zur Neuregelung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache 677/22) Wortmeldungen liegen keine vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Damit entfällt die Ziffer 2. Ziffer 3! – Mehrheit. Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmung der Verordnung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung entsprechend zugestimmt. Tagesordnungspunkt 29: TOP 29 Verordnung zur Neuregelung des Hopfenrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 678/22) Eine Wortmeldung zu Hopfen und Malz liegt mir nicht vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. – Thüringen hat nicht aufgepasst. (Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff [Thüringen]: Herr Präsident, ich bitte um Vergebung!) Damit haben wir eine Mehrheit. – Nein, wir müssen noch mal abstimmen. Ziffer 1! – Minderheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung entsprechend zugestimmt. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident, ich würde um Wiederholung der Abstimmung zu Ziffer 1 bitten. Vizepräsident Bodo Ramelow: Dann machen wir das. Wir waren beim Tagesordnungspunkt 29. Ich rufe aus den Ausschussempfehlungen zur Abstimmung auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Nun bitte noch das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung entsprechend zugestimmt. Vielen Dank für den Hinweis auf die nochmalige Abstimmung! Ich rufe Tagesordnungspunkt 34 auf: TOP 34 Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung (Drucksache 680/22) Wortmeldungen liegen mir keine vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Wer ist dafür, der Verordnung wie soeben beschlossen zuzustimmen? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir haben noch über die in Ziffer 4 empfohlene Entschließung abzustimmen. Bitte heben Sie die Hand für Ziffer 4! – Einstimmig. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Ich rufe Tagesordnungspunkt 37 auf: TOP 37 ... Verordnung zur Änderung der Energiesicherungstransportverordnung (Drucksache 5/23) Wortmeldungen liegen keine vor. Wir kommen zur Abstimmung. Die beratenden Ausschüsse empfehlen, der Verordnung zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt. Es bleibt abzustimmen über die von Sachsen-Anhalt beantragte Entschließung. Ich frage daher, wer dafür ist, die Entschließung zu fassen. – Einstimmig. Dann hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Ich rufe Tagesordnungspunkt 38 auf: TOP 38 Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (Drucksache 6/23) Herr Minister Goldschmidt (Schleswig-Holstein) hat eine Erklärung zu Protokoll1 gegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Die beratenden Ausschüsse empfehlen, der Verordnung zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt. Es bleibt abzustimmen über die von den Ausschüssen empfohlenen Entschließungsziffern. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. 1 Anlage 8 Ich darf den Tagesordnungspunkt 38 beenden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit haben wir die Tagesordnung der heutigen Sitzung erfolgreich bearbeitet und erledigt. Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein auf Freitag, den 3. März 2023, 9.30 Uhr. Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende. Alles Gute! Wer Zeit hat: In Oberhof sind Weltmeisterschaften im Biathlon. Sie sind herzlich willkommen! (Schluss: 11.07 Uhr) Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR) Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2022) mit Gutachten des Sozialbeirats (Drucksache 650/22) Ausschusszuweisung: AIS Beschluss: Kenntnisnahme Vierter Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre mit Gutachten des Sozialbeirats (Drucksache 651/22) Ausschusszuweisung: AIS Beschluss: Kenntnisnahme Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2021 (Drucksache 672/22) Ausschusszuweisung: R Beschluss: Kenntnisnahme Bericht nach § 7 des Transparenzgesetzes – Rückbau von Kernkraftwerken (Drucksache 649/22) Ausschusszuweisung: Wi Beschluss: Kenntnisnahme Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (Drucksache 654/22) Ausschusszuweisung: Wi Beschluss: Kenntnisnahme Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Windenergieanlagen an Land und dem Betrieb von Drehfunkfeuern gemäß § 99a Erneuerbare-Energien-Gesetz (2021) (Drucksache 692/22) Ausschusszuweisung: Wi Beschluss: Kenntnisnahme Monitoringbericht der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich 2022 (Drucksache 693/22) Ausschusszuweisung: Wi Beschluss: Kenntnisnahme Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum Kohlendioxid- Speicherungsgesetz (Drucksache 695/22) Ausschusszuweisung: Wi Beschluss: Kenntnisnahme Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Gesetz für ein interoperables Europa) COM(2022) 720 final; Ratsdok. 14973/22 (Drucksache 593/22, zu Drucksache 593/22) Ausschusszuweisung: EU – In – R – Wi Beschluss: Kenntnisnahme Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2246/2002 der Kommission COM(2022) 666 final (Drucksache 613/22, zu Drucksache 613/22) Ausschusszuweisung: EU – R – Wi Beschluss: Kenntnisnahme Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz von Designs (Neufassung) COM(2022) 667 final (Drucksache 614/22, zu Drucksache 614/22) Ausschusszuweisung: EU – R – Wi Beschluss: Kenntnisnahme Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 9/23) Ausschusszuweisung: Wi Beschluss: Absehen von Stellungnahme Feststellung gemäß § 34 GO BR Einspruch gegen den Bericht über die 1029. Sitzung ist nicht eingelegt worden. Damit gilt der Bericht gemäß § 34 GO BR als genehmigt. Anlage 1 Umdruck 1/2023 Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der 1030. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat gemäß den vorliegenden Empfehlungen und Vorschlägen beschließen: I. Zu den Gesetzen einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen: Punkt 1 Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 19/23) Punkt 3 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (Drucksache 21/23) II. Zu dem Gesetzentwurf die in der zitierten Empfehlungsdrucksache wiedergegebene Stellungnahme abzugeben: Punkt 15 Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2226 und der Verordnung (EU) 2018/1240 sowie zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, des Freizügigkeitsgesetzes/EU, des Gesetzes über das Ausländerzentralregister und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (Drucksache 685/22, Drucksache 685/1/22) III. Gegen die Gesetzentwürfe keine Einwendungen zu erheben: Punkt 16 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen (Drucksache 686/22) Punkt 19 Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (Drucksache 689/22) Punkt 20 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts- Organisation (Drucksache 690/22) IV. Von einer Stellungnahme zu der Vorlage abzusehen: Punkt 23 Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines Marktkorrekturmechanismus zum Schutz der Bürger und der Wirtschaft vor übermäßig hohen Preisen COM(2022) 668 final (Drucksache 615/22, Drucksache 615/1/22) V. Zu der Vorlage die Stellungnahme abzugeben, die in der zitierten Empfehlungsdrucksache wiedergegeben ist: Punkt 26 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Eine Drohnenstrategie 2.0 für ein intelligentes, nachhaltiges Ökosystem für unbemannte Luftfahrzeuge in Europa“ COM(2022) 652 final (Drucksache 618/22, Drucksache 618/1/22) VI. Den Vorlagen ohne Änderung zuzustimmen: Punkt 30 Verordnung zur Datenübermittlung zum Zweck der Ausführung der Vollzugsvorkehrungen nach § 12 Absatz 1 des Ernährungssicherstellungs- und - vorsorgegesetzes (ESVG-Datenübermittlungsverordnung – ESVGDüV) (Drucksache 679/22) Punkt 31 Verordnung zur Aussetzung der Erhebung über Kinder in den Klassenstufen eins bis vier nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (Ganztagsstatistikaussetzungsverordnung – GaStatAusV) (Drucksache 17/23) Punkt 32 Fünfte Verordnung zur Änderung der CbCR- Ausdehnungsverordnung (Drucksache 10/23) Punkt 33 Verordnung zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich über das BIZ Innovation Hub Eurosystem Centre in Frankfurt am Main (Drucksache 18/23) Punkt 35 Dritte Verordnung zur Änderung der AZRG- Durchführungsverordnung (Drucksache 681/22, zu Drucksache 681/22) Punkt 36 Zwölfte Verordnung über Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (Drucksache 641/22) VII. Entsprechend den Anregungen und Vorschlägen zu beschließen: Punkt 39 a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion: Pflanzenschutzmittel „Gesetzgebung“ (Drucksache 471/22, Drucksache 471/1/22) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für ökologische/biologische Produktion (Komitologieausschuss) und die Arbeitsgruppe „Biologischer Landbau“ (COP/GREX) (Drucksache 8/23, Drucksache 8/1/23) Punkt 40 Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ (Drucksache 12/23) VIII. Zu den Verfahren, die in der zitierten Drucksache bezeichnet sind, von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen: Punkt 41 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/23) Anlage 2 Erklärung von Minister Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen) zu Punkt 8 der Tagesordnung Der Fachkräftebedarf in Deutschland bewegt uns derzeit alle. Viele Branchen sind betroffen, in besonderem Maße aber das Gesundheitswesen. Denn dort wirkt sich der Bedarf beziehungsweise ein Mangel an medizinischem Fachpersonal ganz unmittelbar auf die Menschen in unserem Land aus. Eines ist klar: Ohne Fachkräfte aus dem Ausland geht es im Gesundheitswesen nicht. Der Bedarf ist schon jetzt groß. Und er wird weiterwachsen. Daher ist es wichtig, alles dafür zu tun, dass diejenigen, die bei uns leben und arbeiten wollen, das auch möglichst schnell und möglichst unbürokratisch tun können. In den meisten Drittstaaten ist die Ausbildung oder das Studium in der Pflege und in den weiteren Gesundheitsfachberufen anders aufgebaut als bei uns. Die meisten Fachkräfte aus Drittstaaten können daher für eine Tätigkeit in Deutschland nicht sofort eine gleichwertige Qualifikation nachweisen, sie können nicht ohne Weiteres ihre Arbeit als Fachkraft aufnehmen. Für die Anerkennung als Fachkraft müssen sie zunächst einen Anpassungslehrgang absolvieren oder eine Kenntnisprüfung ablegen. Im Anpassungslehrgang werden die Betroffenen in Theorie und Praxis qualifiziert. Außerdem können sie während dieser Zeit auch erst einmal bei uns ankommen: im Berufsleben, am neuen Wohnort, im sozialen Umfeld. Anpassungslehrgänge werden zumeist bei staatlichen oder staatlich anerkannten Schulen des Gesundheitswesens durchgeführt. Aber auch Vorbereitungskurse auf eine Eignungs- oder Kenntnisprüfung können diese Träger anbieten. Kenntnisprüfungen können ebenso nur durch staatliche Schulen abgenommen werden. Die Schulen des Gesundheitswesens sind damit die Basis und der Flaschenhals für erfolgreiche Berufsanerkennung. Die Kosten der Qualifizierung tragen in der Regel die Arbeitgeber oder auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Oftmals führen die Schulen des Gesundheitswesens die Qualifizierungen nur zur Deckung des Personalbedarfs der eigenen Einrichtung durch. Kleinere Einrichtungen ohne Ausbildungsstätte haben das Nachsehen. Die Angebote der staatlichen und staatlich anerkannten Schulen müssen also breiter werden. Sie müssen für mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugänglich werden, auch unabhängig davon, bei welchem Arbeitgeber sie schließlich ihre Arbeit aufnehmen. Zudem muss die Finanzierung der Qualifizierung über die Bundesagentur für Arbeit eröffnet werden. Dafür ist eine Zertifizierung der Schulen nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) erforderlich. Warum sind die staatlichen und staatlich anerkannten Schulen des Gesundheitswesens nur zu einem geringen Teil AZAV-zertifiziert? Die Antwort ist: Die Zulassungsverfahren sind für die Träger zeitintensiv und kostenintensiv. Sie sind zu bürokratisch. Viele Schulen lassen sich daher nicht zertifizieren und beschränken ihre Angebote auf die eigenen Leute. Wir brauchen mehr Qualifizierungsangebote für die Personen mit ausländischer Ausbildung, damit alle Personen in den Anerkennungsverfahren auch zeitnah ein passendes Qualifizierungsangebot erhalten. Die staatlichen und staatlich anerkannten Schulen des Gesundheitswesens müssen daher zugleich unterstützt und aufgefordert werden, ein breiteres Angebot zu machen. Die Zertifizierung nach der AZAV stellt eine Hürde für die Schulen des Gesundheitswesens dar. Wir leisten uns hier eine Hürde für Schulen, die staatlich oder staatlich anerkannt sind. Diese Schulen entsprechen bereits umfangreichen Anforderungen nach Bundes- und Landesgesetzen, Anforderungen, die weitgehend deckungsgleich sind mit den Anforderungen der AZAV- Zertifizierung. Die Schulen stehen außerdem unter ständiger staatlicher Aufsicht. Die zwischenzeitlich durch die Empfehlung des AZAV-Beirats erreichte Erleichterung bei der Trägerzulassung ist keine ausreichende Entlastung. Wenn wir den Schulen weiterhin bürokratische Steine in den Weg legen, dann werden die Qualifizierungsangebote mehr und mehr zum Engpass bei der Gewinnung ausländischer Pflegekräfte. Die Pandemie hat uns noch einmal eindringlich vor Augen geführt, wie sehr wir in unserem Gesundheitssystem auf jede einzelne Fachkraft angewiesen sind. Unser aller Anstrengungen richten sich derzeit darauf, Fachkräfte im Ausland zu gewinnen. Und zum Glück steigen die Antragszahlen in den Verfahren der Anerkennung ausländischer Abschlüsse noch immer an. Aber wir müssen auch die Rahmenbedingungen für diese Verfahren an jeder möglichen Stelle verbessern – damit wir die Verfahren so einfach wie möglich gestalten und motivierte Fachkräfte und engagierte Arbeitgeber in diesem Prozess so gut es geht unterstützen. Daher setze ich mich ein für den Wegfall der Zertifizierungspflicht für die staatlichen und staatlich anerkannten Schulen des Gesundheitswesens und werbe um Ihre Unterstützung für diese Initiative. Anlage 3 Erklärung von Ministerin Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern) zu Punkt 9 der Tagesordnung Für die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bremen und Thüringen gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bremen und Thüringen stellen fest, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher alltäglich mit enormen Kostensteigerungen, insbesondere auch im Energiesektor, konfrontiert sind. Im Interesse einer zügig umsetzbaren Lösung wird die Bundesregierung gebeten, kurzfristig einen Vorschlag für ein Energiesperren-Moratorium vorzulegen, mit dem Energiesperren zumindest bis zum Ende der Heizperiode im Frühjahr 2023 unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden. Das Moratorium müsste für Zahlungsverzüge gelten, die ausschließlich durch den Anstieg von Abschlagszahlungen eintreten. Der gesetzliche Anspruch auf Abwendungsvereinbarungen mit zinsfreier Ratenzahlung sollte auf Energieverträge über den Bereich der Grundversorgung hinaus erweitert werden. Dabei müsste sichergestellt werden, dass Energieversorgungsunternehmen durch das Moratorium nicht in finanzielle Schieflage geraten und den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine ausreichend finanzierte Beratung zur Verfügung gestellt werden kann. Soweit die Lösung weitergreifend ausgestaltet werden soll (zum Beispiel Übernahme einmalig hoher Stromkostenabrechnungen), gilt es unter dem Blickwinkel der sozialen Gerechtigkeit zu prüfen, inwieweit auch solche Haushalte, die über ein Haushaltseinkommen nahe am Grenzbereich für einen möglichen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen verfügen, gleichwohl aber nicht im Bezug von Leistungen der Grundsicherung stehen (und stehen wollen), in diese Lösung einzubeziehen sind und zugleich der hiermit zwangsläufig verbundene Verwaltungsaufwand so gering wie möglich gehalten wird. Anlage 4 Erklärung von Ministerin Stefanie Drese (Mecklenburg-Vorpommern) zu Punkt 11 der Tagesordnung Für die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt erkennen an, dass der Ausbau der Windenergie in ganz Deutschland erfolgen muss und jedes Bundesland seinen Beitrag hierzu leisten sollte. Bevor jedoch die etwaige Förderung vergleichsweise weniger leistungsstarker Standorte in Süddeutschland diskutiert wird, ist eine Regelung zur fairen Wälzung der Netzentgelte auf der Verteilnetzebene, die die Stromkundinnen und -kunden in ländlichen Bereichen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien nicht benachteiligt, erforderlich. Im ländlichen Raum Nord- und Ostdeutschlands wird durch den Zubau von Windenergieanlagen viel für die klimaschonende Energieversorgung und Energieversorgungssicherheit Deutschlands geleistet. Die derzeitige Berechnung und Höhe der Netzentgelte im Verteilnetzbereich belastet aber vor allem die Bürgerinnen und Bürger in den Erzeugerregionen. Eine daran ausgerichtete faire neue Ausgestaltung des Umlagesystems würde die Akzeptanz des Windenergieausbaus in den Erzeugerregionen erheblich erhöhen und damit beschleunigen. Anlage 5 Erklärung von Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Bayern) zu Punkt 12 der Tagesordnung Der Freistaat Bayern begrüßt das Ziel des Gesetzesvorhabens, mehr Menschen mit Behinderungen in ein reguläres Arbeitsverhältnis zu bringen beziehungsweise dort zu halten. Aus Sicht des Freistaates Bayern tragen die Abschaffung der Fördermöglichkeit von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe sowie die Einführung einer vierten Staffel der Ausgleichsabgabe allerdings nicht zu diesem Ziel bei. Das bisherige dreistaffelige System der Ausgleichsabgabe sollte erhalten bleiben. Eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe wird aufgrund der Mehrbelastung der Betriebe, gerade auch vor dem Hintergrund der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine und damit einhergehender Kostensteigerungen, abgelehnt. Durch die vierte Staffel würde die Ausgleichsabgabe zu einer verfassungsrechtlich bedenklichen Strafzahlung umgeformt, da bereits jetzt die Anzahl der zu besetzenden Pflichtarbeitsplätze die Anzahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen übersteigt. Bereits aus diesem Grund können nicht alle Pflichtarbeitsplätze besetzt werden. Weiter sollte aus Sicht des Freistaates Bayern die Möglichkeit erhalten bleiben, Mittel der Ausgleichsabgabe für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, wie Werkstätten für behinderte Menschen und Wohnheime für Werkstattbeschäftigte, zu verwenden. Bereits nach der jetzigen Rechtslage ist sichergestellt, dass die Mittel der Ausgleichsabgabe vorrangig für Leistungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet werden und nur nachrangig für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Ein Wegfall dieser Fördermöglichkeit würde die Träger der Eingliederungshilfe massiv zusätzlich belasten. Bei einem Wegfall der Fördermöglichkeit droht deshalb ein erhebliches Absinken des Investitionsniveaus und damit auch der Qualität und Quantität der Plätze in Werkstätten für behinderte Menschen und der Wohnheimplätze für Werkstattbeschäftigte. Anlage 6 Erklärung von Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Bayern) zu Punkt 13 der Tagesordnung Nach der Gesetzesbegründung soll die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur überführt werden (BR-Drs. 683/22, Seite 5). Dafür soll der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 65b Absatz 1 Satz 1 (neu) SGB V eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts errichten und diese gemäß § 65b Absatz 11 Satz 1 (neu) SGB V gemeinsam mit den privaten Krankenversicherungsunternehmen mit einem Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro finanzieren. Aus Sicht Bayerns führt diese Ausgestaltung als Zuwendungs- beziehungsweise Einkommensstiftung zu einer dauerhaften (wirtschaftlichen) Abhängigkeit von der Sozialversicherung, sodass in Anbetracht des Finanzierungsmodells von einer „Unabhängigkeit der UPD“ keine Rede sein kann. Die Besetzung des Stiftungsrates mit Mitgliedern des Bundestages und Vertretern von Bundesministerien gemäß § 65b Absatz 6 Nummern 3 und 4 (neu) SGB V ist mit der intendierten Staatsferne unvereinbar. Ferner ist es nicht sachgerecht, dass die privaten Krankenversicherungsunternehmen kein Mitbestimmungs- oder Mitspracherecht bei der Stiftungserrichtung erhalten, obwohl sie nach § 65b Absatz 11 Satz 2 (neu) SGB V 7 Prozent des jährlichen Finanzierungsbetrages zu tragen haben. Gegen die Finanzierung der UPD durch den GKV- Spitzenverband bestehen seitens Bayern auch verfassungsrechtliche Bedenken. Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 18. Mai 2021 – B 1 A 2/20 R bekräftigt, dass die verfassungsrechtlich vorgegebene organisatorische Selbstständigkeit der Sozialversicherung auch der Verwendung von Mitteln der Sozialversicherung Grenzen setzt. Die Legitimation der Beitragsbelastung beschränke sich auf die Finanzierung im Binnensystem der Sozialversicherung. Die erhobenen Geldmittel dürfen nach der Entscheidung allein zur Finanzierung der Aufgaben der Sozialversicherung eingesetzt werden. Die Patientenberatung ist indes eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch und vor allem unabhängig von den Krankenkassen durchgeführt werden soll. Die Beratung in „gesundheitsrechtlichen“ Fragen hat keinen unmittelbaren Bezug zu den Aufgaben und damit zum Binnensystem der Sozialversicherung. Eine Verwendung von Mitteln der Sozialversicherung für die Finanzierung der Patientenberatung ist deshalb verfassungsrechtlich unzulässig. Bayern fordert, den vorgelegten Gesetzentwurf unter Beachtung der ausgeführten Bedenken grundlegend zu überarbeiten. Anlage 7 Erklärung von Ministerin Daniela Behrens (Niedersachsen) zu Punkt 17 der Tagesordnung Das Recht auf ein Leben ohne Gewalt ist ein Menschenrecht. Dieses Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist in unserem Grundgesetz festgeschrieben und gilt für jede und jeden, unabhängig vom Geschlecht, der sexuellen Orientierung oder dem Beziehungsstatus. Doch leider verzeichnen wir in unseren Statistiken jährlich viele Zehntausende Fälle von häuslicher Gewalt und Straftaten im sozialen Nahbereich der Opfer. Und wir müssen in diesem Deliktsbereich leider von einer viel höheren Dunkelziffer ausgehen. Die Formen dieser geschlechtsspezifisch motivierten Gewaltausübung sind so grausam wie vielfältig. Die Betroffenen erleben Beleidigungen, Demütigungen und Einschüchterungen, Bedrohung sowie psychische, physische und sexuelle Misshandlungen, Freiheitsberaubungen bis hin zu Vergewaltigungen oder gar versuchten oder vollendeten Tötungen und Mord. Geschlechtsspezifisch motivierte Gewalt ist – egal in welcher Ausprägung – auf das Schärfste zu verurteilen. Wir können und wollen diese Gewalttaten nicht hinnehmen. Es ist Aufgabe des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung Opfer von Gewalt geworden sind, zu schützen. Im Rahmen der Innenministerkonferenz beschäftigen wir uns schon länger mit diesem Themenfeld. Wir wissen: Statistisch wird dieses Deliktsfeld ganz klar durch von Männern gegenüber Frauen verübte Gewalt dominiert. Häufig werden diese geschlechtsspezifisch motivierten Straftaten in Partnerschaften oder im Zusammenhang mit einer Trennung verübt. Es gibt Männer, die glauben, sie hätten ein Recht, ihre Frauen oder Ex-Frauen zu töten, weil sie sie verlassen wollen oder verlassen haben. Diese Gedanken und Handlungsweisen sind oft Ausdruck eines archaischen und frauenverachtenden Menschenbildes. Aber auch lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Personen sind aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung zunehmend Opfer von Hassdelikten. Solche Straftaten dürfen nicht verharmlosend als Bagatelle abgetan werden. Femizide sind keine „Beziehungsdramen“ oder „Familientragödien“. Sie sind: niederste Straftaten. Es sollte selbstverständlich sein, dass geschlechtsspezifische Beweggründe bei der Strafzumessung erschwerend zum Tragen kommen. Schließlich lässt der § 46 StGB bereits in der aktuellen Fassung zu, dass menschenverachtende Beweggründe strafverschärfend berücksichtigt werden können. Frauenverachtende oder sonstige Taten, die durch ein bestimmtes Geschlecht oder eine sexuelle Orientierung des Opfers motiviert sind, werden jedoch nicht zwangsläufig als menschenverachtend eingestuft. Das zeigt auf, welchen dringenden Handlungsbedarf wir hier haben. Denn: Als was sind diese Taten bitte einzustufen, wenn nicht als menschenverachtend? Ich bin froh, dass der Gesetzgeber diesen Handlungsbedarf aufgegriffen hat und die in § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB aufgeführten Strafzumessungsgründe um die Merkmale der „geschlechtsspezifischen“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichteten“ Beweggründe erweitern wird. Diese Ergänzung ist nicht nur eine Klarstellung. Die besondere Heraushebung dieser Motive ist ein deutliches und erforderliches Signal, dass in einem Rechtsstaat partnerschaftliche Gewalt, häusliche Gewalt und jede Form der geschlechtsspezifisch motivierten Gewalt nicht akzeptiert wird. Es ist auch ein Signal an alle betroffenen Kinder, Frauen und Männer. Wir geben nicht auf, gegen häusliche und geschlechtsspezifisch motivierte Gewalt zu kämpfen. Anlage 8 Erklärung von Minister Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) zu Punkt 38 der Tagesordnung Angesichts des Krieges in der Ukraine werden die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, verstärkt Energie einzusparen und den Verbrauch zu reduzieren. Und wenn wir ehrlich sind, war dieser Appell auch schon vor dem Krieg richtig. Jede Kilowattstunde eingesparte Energie spart Kosten, Treibhausgasemissionen, Landschaftsverbrauch und reduziert die Abhängigkeit von ausländischen Energielieferungen. Dass jetzt, inmitten des Winters, des andauernden Krieges und der nach wie vor unsicheren Gasversorgungslage, damit Schluss sein soll, ist mir unverständlich. Das sendet falsche Signale. Wieso verlängern wir alle anderen Energiekrisenverordnungen um ein Jahr, ausgerechnet die Einsparverordnung aber nur bis April? Gerade über den Sommer wird es wichtig werden, sich nicht in falscher Sicherheit zu wiegen. Und Einsparungen helfen auch dann, die Preise zu senken und das Befüllen der sich aktuell leerenden Gasspeicher für den Winter 2023/24 zu erleichtern. Um das Ausrufen einer Gasmangellage und stark ansteigende Preise für die Bürgerinnen und Bürger durch das Wegfallen der Einsparvorgaben zu verhindern, stimmen wir für die Zeit nach der EnSikuMaV für ein enges Monitoringverfahren durch die Bundesregierung und für das gegebenenfalls erneute Inkraftsetzen der En SikuMaV. Notwendig ist auch ein Prüfauftrag an die Bundesregierung zur Schaffung von Bußgeldtatbeständen bei Wiederinkraftsetzen der EnSikuMaV. Ein rechtswidriger Tatbestand, der nicht verfolgt werden soll – liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein fatales Signal für unsere Ordnungsbehörden: Die Ordnungswidrigkeiten des Gebäudeenergiegesetzes sind bußgeldbewehrt, die der EnSikuMaV aber nicht? Wer soll das verstehen? Zuletzt möchte ich an dieser Stelle aber einen Appell an die Bundesregierung richten, endlich das per Kanzler- Richtlinien-Entscheidung angekündigte Effizienzgesetz vorzulegen und mit den Ländern zu konsultieren. Klug wäre es gewesen, die EnSikuMaV bis zum Inkrafttreten des Effizienzgesetzes in Kraft zu belassen. Manch einer mag sich über den „Freedom Day“, den Wegfall der Einspar-Verordnung im April freuen. Ich werde in diesen Chor nur mit einstimmen, wenn wir bis dahin ein robustes Effizienzgesetz vorliegen haben, das den Weg in eine Zukunft weist, in der wir mit weniger Importen auskommen. Je schneller wir die Energieverbräuche runterbringen, desto schneller werden wir bei Klimaneutralität und Energiesouveränität unsere Ziele erreichen können.]

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