Protokoll der 1030. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1030. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1030
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1030. Sitzung
Berlin, Freitag, den 10. Februar 2023
I n h a l t :
Gedenken an die Opfer des Erdbebens in der
Türkei und Syrien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
1. Gesetz zur Umsetzung der
Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
(Drucksache 19/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23*
2. Gesetz für einen besseren Schutz
hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der
Richtlinie zum Schutz von Personen, die
Verstöße gegen das Unionsrecht melden
(Drucksache 20/23, zu Drucksache 20/23) . . . . . . . 2
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . . 3
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 4
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister der Justiz . . . . 5
Beschluss: Keine Zustimmung gemäß
Artikel 74 Absatz 2 i.V.m. Absatz 1
Nummer 27 und Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . 6
3. Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und
Verordnungen an die neue
Behördenbezeichnung des Bundesamtes für
Güterverkehr (Drucksache 21/23) . . . . . . . . . . . . . . 2
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23*
4. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Wasserhaushaltsgesetzes – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 656/22) . . . . . 6
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsminister Thorsten Glauber (Bayern) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
5. Entwurf eines Gesetzes für mehr
Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung im
Bergbau – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz –
(Drucksache 599/22)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
6. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Baugesetzbuches – Festsetzung gefördertes
Wohnen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg –
(Drucksache 646/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Karen Pein (Hamburg) . . . . . . . . . . 6
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 7
7. Entschließung des Bundesrates:
Inkrafttreten des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes aussetzen – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 657/22) . . . . . . . . . . . . . 7
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
8. Entschließung des Bundesrates: Zulassung
von staatlichen und staatlich anerkannten
Schulen des Gesundheitswesens als Träger
von Maßnahmen der Arbeitsförderung –
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 4/23) . 7
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
9. Entschließung des Bundesrates für ein
Energiesperren-Moratorium zur Abwendung von
Energiesperren – Antrag der Länder Bremen
und Berlin, Mecklenburg-Vorpommern –
(Drucksache 522/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Katja Kipping (Berlin) . . . . . . . . . . . 8
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25*
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 9
10. Entschließung des Bundesrates – Dringender
Handlungsbedarf bei der Anhebung der
Schwellenwerte der Europäischen Union
im Vergaberecht – Antrag der Länder
Bayern und Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 602/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . . 2
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 2
11. Entschließung des Bundesrates: Stärkung der
Wirtschaftlichkeit von
Windenergieprojekten in Süddeutschland – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 655/22) . . . . . . . . 9
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . . 9
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26*
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
12. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines
inklusiven Arbeitsmarkts
(Drucksache 682/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 26*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
13. Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur
Änderung des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige
Patientenberatung Deutschland – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 683/22) . . . 11
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 26*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
14. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von
Maßnahmen zur Demokratieförderung,
Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und
politischen Bildung
(Demokratiefördergesetz – DFördG) (Drucksache 684/22) . . . . . 12
Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 12
Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 13
Lisa Paus, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend . . . . . 13
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
15. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der
Verordnung (EU) 2017/2226 und der
Verordnung (EU) 2018/1240 sowie zur Änderung
des Aufenthaltsgesetzes, des
Freizügigkeitsgesetzes/EU, des Gesetzes über das
Ausländerzentralregister und der
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das
Ausländerzentralregister – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 685/22) . 2
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23*
16. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf
die Offenlegung von
Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und
Zweigniederlassungen (Drucksache 686/22) 2
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 23*
17. Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung
des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe,
Strafzumessung, Auflagen und Weisungen
sowie Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt (Drucksache 687/22) . . . . . . . . . . . . . 15
Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 27*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
18. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Digitalisierung im Bauleitplanverfahren
und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Drucksache 688/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Sören Bartol, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen . . . . . . 15
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
19. Entwurf eines Gesetzes zum
Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen
Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die
Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der
Arbeitswelt (Drucksache 689/22) . . . . . . . . 2
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 23*
20. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Übereinkommens über die Internationale
Seeschifffahrts-Organisation
(Drucksache 690/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 23*
21. Grundsatzbeschluss 2022 zur Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie (Drucksache 644/22) 16
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . . 16
22. a) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinien 2000/14/EG,
2006/42/EG, 2010/35/EU, 2013/29/EU,
2014/28/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU,
2014/31/EU, 2014/32/EU, 2014/33/EU,
2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU und
2014/68/EU in Bezug auf Notfallverfahren
für die Konformitätsbewertung, die
Annahme gemeinsamer Spezifikationen und
die Marktüberwachung aufgrund eines
Binnenmarkt-Notfalls
COM(2022) 462 final; Ratsdok. 12572/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 594/22, zu
Drucksache 594/22)
b) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) 2016/424,
(EU) 2016/425, (EU) 2016/426, (EU)
2019/1009 und (EU) Nr. 305/2011 in
Bezug auf Notfallverfahren für die
Konformitätsbewertung, die Annahme gemeinsamer
Spezifikationen und die
Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-
Notfalls
COM(2022) 461 final; Ratsdok. 12576/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 596/22, zu
Drucksache 596/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 17
23. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur
Einführung eines
Marktkorrekturmechanismus zum Schutz der Bürger und der
Wirtschaft vor übermäßig hohen Preisen
COM(2022) 668 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 615/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Beschluss: Von einer Stellungnahme wird
abgesehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23*
24. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Definition von Straftatbeständen und Sanktionen
bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der
Union
COM(2022) 684 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 643/22, zu Drucksache 643/22) 17
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
25. Vorschlag für eine Verordnung des Rates
über die Zuständigkeit, das anzuwendende
Recht, die Anerkennung von Entscheidungen
und die Annahme öffentlicher Urkunden in
Elternschaftssachen sowie zur Einführung
eines europäischen Elternschaftszertifikats
COM(2022) 695 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 670/22, zu Drucksache 670/22) 17
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
26. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen:
„Eine Drohnenstrategie 2.0 für ein
intelligentes, nachhaltiges Ökosystem für
unbemannte Luftfahrzeuge in Europa“
COM(2022) 652 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 618/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 23*
27. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über ein
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten
Produkten auf dem Unionsmarkt
COM(2022) 453 final; Ratsdok. 12711/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 487/22, zu Drucksache 487/22) 17
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 18
28. Verordnung zur Neuregelung
tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 677/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
29. Verordnung zur Neuregelung des
Hopfenrechts und zur Änderung weiterer
Vorschriften (Drucksache 678/22) . . . . . . . . . . . . . . . 18
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
30. Verordnung zur Datenübermittlung zum
Zweck der Ausführung der
Vollzugsvorkehrungen nach § 12 Absatz 1 des
Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes
(ESVG-Datenübermittlungsverordnung –
ESVGDüV) (Drucksache 679/22) . . . . . . . . 2
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23*
31. Verordnung zur Aussetzung der Erhebung
über Kinder in den Klassenstufen eins bis vier
nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch
(Ganztagsstatistikaussetzungsverordnung –
GaStatAusV) (Drucksache 17/23) . . . . . . . . 2
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23*
32. Fünfte Verordnung zur Änderung der
CbCR-Ausdehnungsverordnung
(Drucksache 10/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23*
33. Verordnung zu dem Abkommen vom 9.
Dezember 2022 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Bank
für Internationalen Zahlungsausgleich über
das BIZ Innovation Hub Eurosystem
Centre in Frankfurt am Main (Drucksache 18/23) 2
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23*
34. Verordnung zur Änderung der
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der
Tierärztegebührenordnung
(Drucksache 680/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
35. Dritte Verordnung zur Änderung der
AZRG-Durchführungsverordnung
(Drucksache 681/22, zu Drucksache 681/22) . . . . . 2
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23*
36. Zwölfte Verordnung über Änderungen der
Anlage des Internationalen Übereinkommens
von 1978 über Normen für die Ausbildung,
die Erteilung von Befähigungszeugnissen
und den Wachdienst von Seeleuten
(Drucksache 641/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23*
37. ... Verordnung zur Änderung der
Energiesicherungstransportverordnung
(Drucksache 5/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
38. Zweite Verordnung zur Änderung der
Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (Drucksache 6/23) . . . . . . 19
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 28*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
39. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss
der Kommission für Pflanzen, Tiere,
Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF),
Sektion: Pflanzenschutzmittel
„Gesetzgebung“ – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG
i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 471/22)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss
der Kommission für
ökologische/biologische Produktion
(Komitologieausschuss) und die Arbeitsgruppe
„Biologischer Landbau“ (COP/GREX) – gemäß
§ 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I
der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 8/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 471/1/22 . . . . . . . . . 24*
Beschluss zu b): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 8/1/23 . . . . . . . . . . . 24*
40. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums
der Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7
Absatz 3 HdGStiftG – (Drucksache 12/23) . 2
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 12/23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24*
41. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/23) . . . . . . . . . . . . . . . 2
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 24*
42. Entschließung des Bundesrates
„Maßnahmen zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung“ – Antrag des Landes
Rheinland-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 47/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Katrin Eder (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 10
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 21
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r ,
Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der
Freien und Hansestadt Hamburg
Vizepräsident B o d o R a m e l o w ,
Ministerpräsident des Landes Thüringen – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
B e r l i n :
Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin
Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen
und Wohnen
Katja Kipping, Senatorin für Integration, Arbeit und
Soziales
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für
Europa
B r e m e n :
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Karen Pein, Senatorin, Präses der Behörde für
Stadtentwicklung und Wohnen
Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für
Verkehr und Mobilitätswende
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Prof. Dr. Roman Poseck, Minister der Justiz
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit
und Sport
N i e d e r s a c h s e n :
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport
Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und
Klimaschutz
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz
Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie und Mobilität
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
Christine Streichert-Clivot, Ministerin für Bildung
und Kultur
S a c h s e n :
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für
Demokratie, Europa und Gleichstellung
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Rainer Robra, Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Bernhard Stengele, Minister für Umwelt, Energie
und Naturschutz
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur
und Landwirtschaft
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Carsten Schneider, Staatsminister beim
Bundeskanzler
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Claudia Müller, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Sören Bartol, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
1030. Sitzung
Berlin, den 10. Februar 2023
Beginn: 09.32 Uhr
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1030. Sitzung des Bundesrates.
Sehr geehrte Damen und Herren, am Montag sind der
Südosten der Türkei und der Norden Syriens von
stärksten Erdbeben erschüttert worden. Das Ausmaß der
Zerstörungen ist erheblich und bringt größtes Leid über die
Menschen in der Region. Tausende Tote sind zu
beklagen, unzählige Menschen sind verletzt, viele haben ihr
Zuhause verloren. Unter den Trümmern werden noch
zahlreiche Personen vermutet.
In dieser schweren Zeit stehen die Länder,
Deutschland insgesamt, an der Seite der Bevölkerung in der
Türkei und in Syrien und unterstützen sie, wo immer
möglich, in diesen schwersten Zeiten.
Wir sind in Gedanken bei den Opfern. Unser Beileid
und Mitgefühl gilt den Verletzten, den Angehörigen und
denen, die weiterhin um vermisste Personen bangen
müssen.
Als Zeichen unserer Anteilnahme bitte ich Sie, sich für
einen Moment des Gedenkens zu erheben.
(Die Anwesenden erheben sich)
Ich danke Ihnen.
Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich
gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen
in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben:
Aus dem Hamburger Senat und damit aus dem
Bundesrat sind am 15. Dezember 2022 ausgeschieden: Frau
Senatorin Dr. Dorothee S t a p e l f e l d t und Herr
Senator Michael W e s t h a g e m a n n .
Zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates hat
der Senat am 20. Dezember bestellt: Frau Senatorin
Melanie S c h l o t z h a u e r und Frau Senatorin Karen
P e i n .
Aus der Niedersächsischen Landesregierung und
damit aus dem Bundesrat ist mit Ablauf des 18. Januars
2023 aus den bekannten Gründen Herr Minister Boris
P i s t o r i u s ausgeschieden. Wir danken ihm für die
langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihm für sein
neues Amt als Bundesverteidigungsminister alles Gute.
Die Niedersächsische Landesregierung hat am
31. Januar beschlossen, Herrn Minister Dr. Andreas
P h i l i p p i als Mitglied des Bundesrates zu bestellen.
Aus der Thüringer Landesregierung und damit aus
dem Bundesrat ausgeschieden sind ferner Herr Minister
Dirk A d a m s am 9. Januar und Frau Ministerin Anja
S i e g e s m u n d mit Ablauf des 31. Januars.
Die Landesregierung hat mit Wirkung vom 7. Februar
Herrn Minister Bernhard S t e n g e l e zum Mitglied
des Bundesrates und Frau Ministerin Doreen D e n -
s t ä d t zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates
bestellt.
Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen
Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die
Zukunft alles Gute.
Den neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren
wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand.
Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 42 Punkten vor.
TOP 5 wird abgesetzt.
Zu Beginn der Sitzung wird TOP 10 behandelt. Nach
TOP 11 wird der Punkt 42 aufgerufen. Im Übrigen bleibt
die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir beginnen mit TOP 10:
TOP 10
Entschließung des Bundesrates – Dringender
Handlungsbedarf bei der Anhebung der Schwellenwerte
der Europäischen Union im Vergaberecht –
Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 602/22)
Dem Antrag ist Nordrhein-Westfalen beigetreten.
Hierzu liegt eine Wortmeldung vor von Herrn
Ministerpräsident Wüst, Nordrhein-Westfalen.
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Damit der
Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähig
bleibt, wir weiterhin eine gute Heimat für gute
Arbeitsplätze sind, soziale Sicherheit und damit auch
gesellschaftlichen Zusammenhalt gewährleisten können, muss
Deutschland schneller werden. Wir brauchen dringend
mehr Tempo, beispielsweise bei den
Genehmigungsverfahren für Pipelinebau, Leitungsbau, erneuerbare
Energien, auch für Industrieanlagen, Verkehrsinfrastruktur
und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Wir brauchen
bei alldem nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner,
sondern die größtmögliche Lösung. Das bedeutet auf
allen Ebenen Arbeit: bei uns Ländern, im Bundesrecht
und auch in Europa. Auf allen Ebenen muss es darum
gehen, im Ergebnis Verwaltungsaufwand zu reduzieren,
Verfahren zu beschleunigen. Das gilt auch und gerade für
das Vergaberecht.
Wir haben in Krisen gezeigt, dass das funktioniert. Die
LNG-Terminals werden oft genannt. Ich will an ein
anderes Beispiel erinnern: an die schnelle Vergabe bei der
Bewältigung von Schäden nach der schlimmen
Flutkatastrophe im Sommer 2021. Da waren viele Dinge möglich:
Ausnahmen im Bau- und Planungsrecht. Das Thema
Sonn- und Feiertagsfahrverbote war sofort vom Tisch,
damit Hilfsgüter die betroffenen Regionen erreichen
konnten. Und auch die öffentlichen Vergaben konnten
beschleunigt werden. Es waren Direktvergaben möglich,
was sonst so nicht geht. Deswegen konnten wir bei uns in
Nordrhein-Westfalen beispielsweise innerhalb kürzester
Zeit von 15 irreparabel beschädigten Brücken acht
Brücken schon in weniger als einem Jahr neu errichten. Das
dauert andernorts bekanntlich deutlich länger.
Wir haben damals gezeigt, dass das geht, dass der
Staat handlungsfähig ist. Auch das Beispiel LNG-
Terminals ist genau dafür ein gutes Beispiel. Aber Tempo
darf nicht die Ausnahme sein, sondern es muss, soweit es
eben möglich ist, zur Regel werden. Die Menschen
verstehen nicht, warum wir in der Krise den Sprinter
nehmen können, aber sonst viel zu oft im Bummelzug
unterwegs sind. Deswegen brauchen wir eine Agenda für
mehr Tempo.
Die Länder sind zu einem Pakt für
Planungsbeschleunigung bereit. Es war noch nicht möglich, mit dem Bund
darüber zu sprechen. Bei der MPK am 8. Dezember
wurde das Thema abgesetzt. Da muss jetzt was kommen.
Und wir brauchen auch substanzielle Änderungen im
europäischen Bereich, insbesondere eben bei den
Vergaberegeln.
Die Schwellenwerte sind seit 1994 nicht verändert
worden, also jene Schwellen, ab denen eine europaweite
Ausschreibung notwendig ist. Aber natürlich sind alle
Dinge teurer geworden. Das heißt, faktisch rutschen
immer mehr Vorhaben unter diese Schwelle, sodass die
Vergaben komplizierter sind. Daran muss gearbeitet
werden. Wir haben das bei uns im Koalitionsvertrag
aufgeschrieben, und der Bund ist aufgefordert, sich auf
europäischer Ebene dafür einzusetzen. Das würde auch
die Kommunen enorm entlasten.
Ich glaube, es ist eine entscheidende Lehre aus der
Pandemie und anderen Notlagen, dass Tempo nicht
immer gleich zu schlechteren Ergebnissen führt und dass
Tempo nicht immer gleich dazu führt, dass Dinge zu
besorgen wären, die man ja mit all diesen Regeln
komplett ausschließen will. Da ist Luft nach oben. Da muss
Deutschland schneller und flexibler werden, und Europa
muss dabei helfen. – Vielen herzlichen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Herr Wüst!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die
Entschließung zu fassen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um
das Handzeichen. – Das ist einstimmig.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir kommen zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 1/20231
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
1, 3, 15, 16, 19, 20, 23, 26, 30 bis 33, 35, 36 und
39 bis 41.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit ist es so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender
Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum
Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Uni-
1 Anlage 1
onsrecht melden (Drucksache 20/23, zu
Drucksache 20/23)
Hierzu liegen uns Wortmeldungen vor. Zunächst Herr
Staatsminister Eisenreich, Bayern.
Georg Eisenreich (Bayern): Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns einig, dass
wir einen effektiven Hinweisgeberschutz benötigen. Er
ist auch überfällig. Die Frist zur Umsetzung der
europäischen Whistleblower-Richtlinie ist bereits im Dezember
2021 abgelaufen. Seit Ende letzten Jahres liegt nun ein
Gesetz vor.
Das Gesetz geht aber in seiner jetzigen Fassung weit
über das hinaus, was europarechtlich verlangt und
sinnvoll ist. Es führt in wirtschaftlich ohnehin schwierigen
Zeiten zu hohen Kosten und zusätzlicher Bürokratie,
gerade für kleinere und mittlere Unternehmen. Ein
ausgewogener Hinweisgeberschutz sieht anders aus. Bayern
wird dem Gesetz daher in seiner jetzigen Form nicht
zustimmen.
Kritikpunkte gibt es viele. Ich möchte mich auf das
Wesentliche beschränken.
Das Gesetz geht beim sachlichen Anwendungsbereich
sehr weit über die Vorgaben der Richtlinie hinaus. Diese
enorme Ausweitung des Anwendungsbereichs ist weder
europarechtlich geboten noch mit vertretbarem Aufwand,
insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen,
leistbar. Sie ist auch nicht erforderlich für einen
effektiven Hinweisgeberschutz.
Der Entwurf geht aber auch an anderer Stelle über die
Vorgaben hinaus. Natürlich ist es ein
Spannungsverhältnis zwischen effektivem Hinweisgeberschutz auf der
einen und dem Mehraufwand auf der anderen Seite, aber
das lässt sich auch anders lösen. Vor allem brauchen wir
einfach mehr Augenmaß. Gerade in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten ist es nicht hinnehmbar, dass kleine
und mittlere Unternehmen durch diese enormen
Anforderungen zusätzlich belastet werden. Die Ampel verstößt
damit auch gegen ihr eigenes Belastungsmoratorium, das
der Bundeskanzler, der Vizekanzler und der
Finanzminister im September letzten Jahres bei der Vorstellung des
wirtschaftlichen Abwehrschirms gegen die Folgen des
russischen Angriffskriegs angekündigt haben. Denn mit
diesem Belastungsmoratorium wollte die Ampel
sorgfältig darauf achten, dass während der Zeit der Krise keine
unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasten die
Wirtschaft beeinträchtigen.
Die Umsetzung, die jetzt vorliegt, kann im
europäischen Vergleich auch zu einem Wettbewerbsnachteil für
deutsche Unternehmen führen. Bayern kann das so nicht
mittragen. Wir brauchen eine europarechtskonforme, auf
ein sinnvolles Maß korrigierte Umsetzung. – Herzlichen
Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Als Nächstes hat das Wort Herr Minister
Professor Dr. Hoff, Thüringen.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! An
meiner Stelle wollte heute eigentlich unsere neue
Justizministerin Doreen Denstädt sprechen. Sie hat aus ihrer
früheren Tätigkeit als Polizeihauptkommissarin und
Mitarbeiterin der Polizeivertrauensstelle sehr nachhaltige
Erfahrungen mit Whistleblower-Schutz und den
Notwendigkeiten von Hinweisgebern gesammelt, und es ist ihr,
genauso wie uns allen in der Landesregierung, ein
wichtiges Anliegen, dass dieses Gesetz zügig beschlossen
wird.
Es ist von dem Kollegen aus Bayern zu Recht darauf
hingewiesen worden, dass ein EU-
Vertragsverletzungsverfahren läuft, weil seit einem Jahr die Notwendigkeit
der Umsetzung besteht. Das ist aber gar nicht der
Hauptgrund, warum wir meinen, dass es heute hier zu einer
Entscheidung kommen muss. Es ist aus meiner Sicht ein
anderer, wesentlicher Aspekt. Es gab ja viele Hinweise
aus den Wirtschaftsverbänden; auch darauf ist gerade aus
Bayern hingewiesen worden. Auch aus den Thüringer
Industrie- und Handelskammern haben uns Hinweise zu
diesem Gesetz erreicht. Worüber wir anhand dieses
Gesetzes sprechen, ist aus meiner Sicht nicht in erster Linie
die Bürokratiebelastung, sondern wir reden eigentlich
über eine moderne Fehlerkultur, auch in unseren
Unternehmen.
Noch zu oft verstehen wir in Deutschland Fehler als
Scheitern und sprechen über Sanktionen, stellen an den
Pranger. Wenn wir uns zunächst einmal
vergegenwärtigen, dass etwas, was aus der Wirtschaft kommuniziert
wird, ist, dass Fehler erst einmal Abweichungen vom
Richtigen sind und gleichzeitig der normale Gegenstand
von Entwicklung und Innovation, müssen wir uns vor
diesem Hintergrund daran erinnern, dass wichtige
Innovationen eben ohne Fehler nicht entstanden wären: Das
ist das Prinzip der Impfung durch Pasteur, es sind aber
beispielsweise auch der Tesafilm, die Galvanisierung
oder nicht zuletzt die Post-its. Wenn wir uns
vergegenwärtigen, dass Fehler offen zu thematisieren sind, damit
aus ihnen gelernt wird und Schlussfolgerungen gezogen
werden, dann ist das die Grundlage für einen
kontinuierlichen Verbesserungsprozess in den Unternehmen wie
auch in der öffentlichen Verwaltung. Es ist vielfache
Unternehmenspraxis und Common Sense innerhalb der
Personalführungs- und Managementlehre, dass
Fehlerkultur ein Top-down-Prozess ist, der von der Führungsebene
aus vorbildhaft vorgelebt werden muss.
Aber wir leben eben nicht in einer idealen Welt, und
deshalb wissen wir, dass der Schutz von Whistleblowern,
also den Hinweisgebern, auch das Ergebnis der
Entwicklung ist, dass es vorsätzliches fehlerhaftes Handeln im
Wirtschaftsleben gibt. Das ist nicht die Mehrheit – ganz
im Gegenteil. Es schadet unserem Wirtschaftsstandort,
wenn wir Regelverstöße wie manifeste Verstöße gegen
Arbeitnehmerschutz, Verbraucherschutz oder
Umweltgesetzgebung nicht ahnden. Das hat die Vergangenheit auch
gezeigt. Das heißt, die schwarzen Schafe in der
Wirtschaftslandschaft sind ein Problem für den
Wirtschaftsstandort insgesamt.
Der EGMR, also der Europäische Gerichtshof, der
sich mit dem Hinweisgeberschutz befasst hat, hatte zu
Recht gesagt, dass die Loyalität von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern gegenüber dem Unternehmen eine
Notwendigkeit ist. Wir wissen aber – und darauf weist
Doreen Denstädt aus ihrer früheren Tätigkeit in der
Polizeivertrauensstelle hin –, dass diejenigen, die
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sind, in der Regel aus
Loyalität zu ihrem Unternehmen handeln, aus einer Loyalität
heraus, die es eben nicht hinnimmt, dass im Unternehmen
vorsätzlich Regelverstöße stattfinden.
Insoweit ist einer der Punkte, die wir in diesem
Gesetzentwurf diskutieren, dass wir uns gewünscht hätten,
dass es auch eine stärkere Wahrnehmung, einen stärkeren
Schutz der anonymen Hinweise gibt, weil die Erfahrung,
auf die beispielsweise Frau Denstädt verweist, darin
besteht, dass diejenigen, die sich in diesem
Spannungsverhältnis zwischen Loyalität zum Unternehmen und der
gleichzeitig gefühlten Notwendigkeit, auf Regelverstöße
hinzuweisen, befinden, zu der Stelle, bei der sie Hinweise
geben, erst Vertrauen fassen müssen, bevor sie sich zu
offenbaren bereit sind. Insofern begrüßen wir, dass es im
parlamentarischen Verfahren die Pflicht gab, anonymen
Meldungen nachzugehen, dass diese dort aufgenommen
sind, und gleichzeitig ist es wichtig, dass es eine
Gleichrangigkeit von internen und externen Meldestellen gibt.
Die Befürchtung, dass die hinweisgebenden Personen
überwiegend die externen Meldestellen aufsuchen
würden, entspricht nicht der Realität, unter dem
Gesichtspunkt, dass die Beschäftigten ein Interesse daran haben,
dass es im Unternehmen eine Fehlerkultur gibt, in der
Fehler vermieden werden und aus Fehlern gelernt wird.
Ich will einen letzten Punkt ansprechen. Wir hätten
uns gewünscht, dass der Anwendungsbereich noch weiter
gefasst wäre, um generell sonstige Rechtsverstöße
aufzunehmen und Meldungen über Missstände, die noch nicht
die Grenze zum Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht
überschritten haben.
Wir sehen auch kritisch, dass die Ausnahmen in § 5
sehr weit gefasst sind. Hier spreche ich den ganzen
Bereich der nationalen Sicherheit, der kritischen
Infrastruktur an. Klar, ich kann das verstehen. Ich will aber auf
einen Sachverhalt hinweisen: Wir haben nach 2001 auch
gelernt, wohin die absolute und ausschließliche Betonung
des Schutzes der nationalen Sicherheit führen kann. Ich
glaube, die Whistleblowerin Chelsea Manning ist allen
hier im Raum ein Begriff. Vor diesem Hintergrund hätten
wir uns auch weitergehende und andere Regelungen
gewünscht. Wir sind der Auffassung, dass Whistleblower
eine wichtige Arbeit leisten.
Wir stimmen zu – anders als Bayern das für sich
angekündigt hat –, weil wir dieses Gesetz richtig finden. Ich
komme auf den Begriff „moderne Fehlerkultur“ zurück:
Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, das Gesetz jetzt nicht
abzulehnen und in den Vermittlungsausschuss zu geben,
sondern es endlich in Anwendung zu bringen und dann
zu schauen, wo es Nachbearbeitungsbedarf gibt, dem
man dann in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren auf
Basis praktischer Erfahrungswerte und einer offenen
Diskussion über das, was gut und schlecht läuft,
nachkommen kann. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort hat nun Herr Staatsminister Professor
Dr. Poseck, Hessen.
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Whistleblower sind mutige Menschen. Sie nehmen
erhebliche persönliche Risiken in Kauf, um auf Missstände und
Fehlentwicklungen hinzuweisen. Diese aufzudecken,
liegt in unser aller Interesse. Deshalb ist es richtig,
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber durch das Gesetz zu
schützen. Genauso ist aber richtig, dass der
Hinweisgeberschutz das richtige Maß finden muss und
gleichermaßen unterschiedliche Interessen in einen angemessenen
Ausgleich bringen sollte. Diesen Anforderungen wird das
Gesetz bislang nicht gerecht.
Die mit dem Gesetz verbundenen Belastungen für die
Wirtschaft und die öffentliche Hand dürfen nicht außer
Betracht bleiben. Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für
Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Das sind in
Deutschland 90 000 Unternehmen. Auch deren Belange sind
mitzuberücksichtigen, und das gerade in einer Zeit, in der
unsere Unternehmen erheblichen Belastungen und
Unsicherheiten ausgesetzt sind. Zusätzliche bürokratische
Belastungen sollten auf das unbedingt erforderliche Maß
beschränkt bleiben.
Es ist bedauerlich, dass wir im Bundesrat erst heute
über dieses Gesetz sprechen können. Es ist zu
erheblichen Verzögerungen gekommen, die aber nicht im
Verantwortungsbereich der Länder liegen, sondern im
Verantwortungsbereich des Bundes und an einem sehr
schleppenden Gesetzgebungsverfahren. Daher kann aus
meiner Sicht jetzt nicht von den Ländern erwartet
werden, das Gesetz einfach so durchzuwinken. Hessen wird
sich enthalten. Wir teilen die Grundintention des
Gesetzes, Hinweisgeber zu schützen, haben aber Bedenken, ob
das Gesetz alle Belange angemessen berücksichtigt. Ich
will an dieser Stelle vier Punkte herausstellen, die ich
kritisch sehe.
Erstens. Die vom Bundestag vorgenommene
Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereiches ist in diesem
Umfang nicht erforderlich und gemessen am
Gesetzeszweck sogar kontraproduktiv. Ein Beispiel: Das Gesetz
erstreckt den Anwendungsbereich bis hinein in das
Ordnungswidrigkeitenrecht. Effektiven Hinweisgeberschutz
zu gewährleisten, heißt aber, ihn auf die wirklich
relevanten Fälle zu konzentrieren. Dies erscheint im Bereich des
Ordnungswidrigkeitenrechts, das nur Verwaltungsunrecht
darstellt, nicht erforderlich oder zumindest zweifelhaft.
Zweitens. Auch die Verpflichtung zur Einrichtung
eines anonymisierten Meldekanals stellt eine
unverhältnismäßige Erweiterung dar. Dieser Meldekanal soll auch
eine anonymisierte Kommunikation mit dem
Hinweisgeber erlauben. Das stößt auf zwei Bedenken: Zum einen
entstehen hierdurch ganz erhebliche zusätzliche
Aufwände für die Unternehmen, die entsprechende IT-Systeme
vorhalten müssen. Dabei kalkuliert der Gesetzentwurf
ursprünglich schon mit Mehrbelastungen von am Anfang
200 Millionen Euro, zu denen jährliche Mehrbelastungen
von 400 Millionen Euro dazukommen, und durch diese
Erweiterung werden die Kosten noch einmal steigen.
Zum anderen – und darin widerspreche ich dem
Vorredner ein wenig – birgt auch die Erweiterung der
anonymisierten Möglichkeiten der Meldung die Gefahr eines
Missbrauchs. Die Anonymität kann auch für
Verunglimpfungen, für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts
anderer genutzt werden. Nicht jeder Whistleblower führt
Gutes im Schilde. Deshalb ist es an dieser Stelle wichtig,
dass Betroffene die Möglichkeit haben, sich gegen
anonymisierte Behauptungen zur Wehr zu setzen und ihr
Persönlichkeitsrecht zur Geltung zu bringen. Das ist eben
im Bereich der Anonymität ausgesprochen schwierig.
Drittens. An einer entscheidenden Stelle
missinterpretiert das Gesetz die Richtlinie. Es führt nämlich eine
Beweislastregelung ein, nach der zu vermuten ist, dass
eine vom Hinweisgeber nach einer Meldung erlittene
Benachteiligung eine Repressalie im Sinne des Gesetzes
ist. Auch das steigert das Missbrauchspotenzial, denn
ohne das Erfordernis, die Kausalität nachzuweisen,
können Beschäftigte nahezu jede nachteilige Maßnahme
unter das Hinweisgeberschutzgesetz ziehen und sich
damit zum Beispiel einen Kündigungsschutz erstreiten,
der eigentlich nicht vorgesehen ist.
Viertens. Schließlich sollte auch die Geldbuße in Höhe
von bis zu 20 000 Euro für Arbeitgeber, die ihrer Pflicht
zur Einrichtung der Meldestellen nicht nachkommen,
gestrichen werden. Diese Sanktion ist in der EU-
Richtlinie nicht vorgesehen. Sie ist auch nicht
erforderlich, weil es immer auch externe Meldewege gibt. Diese
Sanktion steht beispielhaft für das Misstrauen, das das
Gesetz den Unternehmen entgegenbringt und für das, aus
meiner Sicht jedenfalls, kein Anlass besteht.
Lassen Sie uns weiter gemeinsam arbeiten an einem
Hinweisgeberschutz, der die Hinweisgeberinnen und
Hinweisgeber angemessen schützt, der aber auch die
Interessen der Unternehmen und der Wirtschaft
mitberücksichtigt! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Jetzt haben wir noch Herrn Parlamentarischen
Staatssekretär Strasser, Bundesministerium der Justiz, der
gestern Geburtstag hatte. Wir sagen noch einmal:
Herzlichen Glückwunsch! Und heute hat er das Wort im
Bundesrat.
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz: Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie befassen
sich heute mit einem wichtigen Thema, das nicht nur Sie,
die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag
befasst, sondern für die Gesellschaft insgesamt von
Bedeutung ist: dem Schutz von Hinweisgeberinnen und
Hinweisgebern, uns allen besser bekannt unter der
Bezeichnung „Whistleblower“.
Die Bundesregierung hat im letzten Sommer den
Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes vorgelegt. Wir
sind damit ein Vorhaben angegangen, das in der
vergangenen Legislaturperiode liegen geblieben war: die
Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie.
Dabei war es unser Anspruch, ein stimmiges Schutzsystem
zu schaffen und nicht bloß bruchstückhaft einige
Fallkonstellationen zu erfassen und andere nicht. Denn mit
einem regulatorischen Flickenteppich ist niemandem
geholfen.
Meine Damen und Herren, die Zeit drängt: Die
Umsetzungsfrist ist schon im Dezember 2021 abgelaufen.
Die vorherige Bundesregierung, die die Richtlinie im
Übrigen selbst mitverhandelt hat, hat hier aufgrund
interner Unstimmigkeiten europäisches Recht nicht
umgesetzt. Wir holen das jetzt nach. Ein funktionierendes
Europa setzt voraus, dass Richtlinien fristgerecht
umgesetzt werden. Wir sind zu Recht stolz auf unsere
Rechtsstaatlichkeit. Das bedeutet dann aber auch, dass wir
unseren europäischen Umsetzungspflichten nachkommen
müssen. Ansonsten drohen Vertragsverletzungsverfahren
vor dem EuGH und Strafzahlungen.
Ziel des Gesetzes ist ein einheitlicher Schutz von
hinweisgebenden Personen in Unternehmen und Behörden
vor Benachteiligungen, die sie wegen der Meldung von
Missständen und Rechtsverstößen erleiden. Dieser Schutz
hat seinen guten Sinn. Beschäftigte in Unternehmen und
Behörden nehmen Missstände oft als Erste wahr und
können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass
Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und
unterbunden werden. Und das wiederum ist im wohlverstandenen
Interesse aller – gerade auch der Unternehmen und
Behörden selbst. Durch frühes Einschreiten lassen sich
Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden,
die möglicherweise mit einer späteren externen
Aufdeckung verbunden wären. Niemandem ist geholfen, wenn
versucht wird, Probleme unter den Teppich zu kehren.
Viele Unternehmen haben das längst erkannt und
Hinweisgebersysteme eingerichtet. Es geht um die
Möglichkeit, Verstöße dort zu melden, wo sie im Regelfall am
schnellsten untersucht und abgestellt werden können.
Bei der Umsetzung der Richtlinie haben wir darauf
geachtet, die Belastungen für die Wirtschaft, gerade für
kleine und mittlere Unternehmen, so gering wie möglich
zu halten und alle Spielräume zu nutzen, die die
Richtlinie bietet. Das sind wir gerade in diesen schwierigen
Zeiten den Unternehmen schuldig. So sollen
Unternehmen ab 50 und mit bis zu 249 Beschäftigten für die
Einrichtung interner Meldestellen bis Dezember 2023 Zeit
haben. Sie müssen nicht jeweils eine eigene Meldestelle
einrichten: Sie können sich entscheiden, mit anderen
Unternehmen zusammen eine gemeinsame Meldestelle
zu betreiben, und es können auch Dritte als Meldestelle
beauftragt werden, etwa eine Anwaltskanzlei.
Ja, der Anwendungsbereich unseres Gesetzes geht
über die vorgegebenen Rechtsbereiche der EU-Richtlinie
hinaus, und das aus gutem Grund. Es ist notwendig, um
Wertungswidersprüche zu vermeiden und das Gesetz für
die Praxis handhabbar und anwendungsfreundlich zu
gestalten. So sollen insbesondere alle Verstöße, die
strafbewehrt sind, und bestimmte bußgeldbewerte Verstöße in
den Anwendungsbereich einbezogen werden. Würden
wir das nicht tun, wären diejenigen geschützt, die einen
geringfügigen Verstoß, etwa gegen die Datenschutz-
Grundverordnung, melden, nicht aber jemand, der die
Misshandlung von Pflegebedürftigen meldet. Ein solcher
Umstand wäre niemandem zu vermitteln. Und so geht es
bei der maßvollen Erweiterung des Anwendungsbereichs
eben nicht um jede Kleinigkeit, sondern um gravierende
Rechtsverstöße.
Zuletzt, meine Damen und Herren: Ja, das vom
Bundestag beschlossene Gesetz sieht nun auch die
Verpflichtung zur Annahme und Bearbeitung anonymer Hinweise
vor. Aber es ist unbestreitbar, dass Anonymität den
größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber bietet. Gerade
bei gravierenden Problemen oder einer besonderen
Gefahr kann die Hemmschwelle zur Abgabe eines
Hinweises über einen anonymen Meldekanal deutlich verringert
werden. Zahlreiche bestehende externe Meldeverfahren
in Deutschland sehen bereits die Möglichkeit zur Abgabe
anonymer Meldungen vor. Beispielsweise nutzt die
Polizei in Baden-Württemberg bereits seit über zehn Jahren
ein anonymes Hinweisgebersystem. Um den
Beschäftigungsgebern ausreichend Zeit einzuräumen, entsprechend
ausgestattete Systeme einzurichten, sieht das Gesetz für
die Verpflichtung zur Ermöglichung anonymer Hinweise
eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2025
vor.
Neben den internen wird es auch externe Meldestellen
geben, darunter eine zentrale Meldestelle beim
Bundesamt für Justiz. Wir hatten uns frühzeitig mit Ihnen darauf
verständigt: Die Länder können daneben eigene externe
Meldestellen einrichten. Wollen Sie das allerdings nicht,
sind die externen Meldestellen beim Bund zuständig.
Nicht zuletzt dient dies dazu, die Länder von der
Notwendigkeit der Einrichtung jeweils eigener externer
Meldestellen zu entlasten.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Ihre
Zustimmung zu dem Gesetz. Das Gesetz ist eine gute
Umsetzung eines richtigen und wichtigen Gedankens:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen und
Behörden, die Verantwortung übernehmen und Hinweise auf
Missstände und Rechtsverstöße geben, müssen vor
Repressalien geschützt werden. Das ist im Interesse aller. –
Vielen herzlichen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um
das Handzeichen. – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz n i c h t
zugestimmt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Wasserhaushaltsgesetzes – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 656/22)
Wortmeldungen liegen hierzu nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Bitte das Handzeichen für Ziffer 1! – Minderheit.
Damit hat die Änderungsmaßgabe keine Mehrheit
gefunden.
Wir haben nun darüber zu entscheiden, ob der
Gesetzentwurf wie in Ziffer 2 empfohlen in unveränderter
Fassung beim Deutschen Bundestag eingebracht werden
soll. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Herrn Staatsminister
Thorsten Glauber (Bayern) zum Beauftragten zu
bestellen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:
TOP 6
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Baugesetzbuches – Festsetzung gefördertes Wohnen –
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg –
(Drucksache 646/22)
Hierzu liegt eine Wortmeldung vor von Frau Senatorin
Pein, Hamburg, die heute zum ersten Mal im Bundesrat
spricht.
Karen Pein (Hamburg): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Täglich
können wir es in der medialen Berichterstattung
verfolgen: Es fehlt in Deutschland und insbesondere in den
Ballungsräumen nach wie vor an Wohnraum. Vielen
Menschen fällt es schwer, und zwar zunehmend,
Wohnraum zu finden, den sie sich leisten können und der ihren
Bedürfnissen entspricht. Gerade für Menschen mit
geringen oder sehr geringen Einkommen ist es vielfach
erschwert und fast unmöglich, Wohnraum zu finden, der in
angemessener Nähe zu potenziellen Arbeitsstellen liegt
und bezahlt werden kann. Sozial stabile Gesellschaften
setzen aber Nachbarschaften in Quartieren voraus, die
hinsichtlich der Einkommensverhältnisse ihrer
Bewohnerinnen und Bewohner gut durchmischt sind. Der fehlende
Wohnraum, gerade auch für Menschen mit geringen
Einkommen, gefährdet diese elementare Voraussetzung
eines gesunden Gemeinwesens und treibt die
gesellschaftliche Spaltung voran.
Die Bundesregierung tut viel dafür, um hier Abhilfe zu
schaffen. Im Oktober letzten Jahres hat sie mit einem
Spektrum aller relevanten Akteure das „Bündnis
bezahlbarer Wohnraum“ abgeschlossen. Federführend für die
Bauministerkonferenz haben die Länder Nordrhein-
Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg an
der Entwicklung des Bündnisses mitgewirkt. Kern der
Vereinbarung ist ein umfassender Maßnahmenkatalog,
der das Ziel der Bundesregierung, den erforderlichen
Wohnraum zu schaffen, stützt. Hamburg steht hinter
diesem Ziel und hat sich nicht zuletzt aus diesem Grund
in die erfolgreich abgeschlossene Novellierung des
Baugesetzbuches durch das Baulandmobilisierungsgesetz
eingebracht. Das allein halten wir aber nicht für
ausreichend.
Gerade in Zeiten steigender Baukosten und einer
zunehmend angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage, die
auch die Bau- und Wohnungswirtschaft trifft, braucht es
weitere gesetzliche Maßnahmen, um die Schaffung von
insgesamt mehr und vor allem auch bezahlbarem
Wohnraum zu ermöglichen. Unser Antrag ist daher darauf
gerichtet, den Katalog der zulässigen Festsetzungen in
Bebauungsplänen um eine weitere
Festsetzungsmöglichkeit zu erweitern. Damit erhalten die Städte und
Gemeinden die Möglichkeit, in Bebauungsplänen ausschließlich
die Errichtung förderfähiger Wohnungen festzulegen und
somit Vorhaben an die jeweiligen Förderbedingungen zu
binden. So kann sichergestellt werden, dass die
errichteten Wohnungen später tatsächlich Menschen mit
besonders dringendem Wohnungsbedarf zugutekommen. Im
Rahmen der Förderbedingungen können auch vermehrt
Wohnungen geschaffen werden, die dann besonders
obdach- und wohnungslosen Menschen zur Verfügung
stehen. Dies sehen wir als einen wichtigen Baustein zur
Erreichung des Ziels an, Wohnungslosigkeit in
Deutschland bis 2030 zu beseitigen.
Meine Damen und Herren, mit der Zustimmung zu
unserer Gesetzesinitiative vergrößern Sie die Chance, der
gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und
Kommunen zur Schaffung von mehr bezahlbarem
Wohnraum für Menschen aller Einkommensgruppen
nachzukommen. Wir setzen damit einen weiteren Hebel in
Bewegung, um bisher noch nicht ausgeschöpfte
Wohnungspotenziale zu heben. Ich danke allen Ländern, die diesem
Hamburger Antrag zustimmen werden und damit ihrer
Verantwortung, den politischen Rahmen für bezahlbares
Wohnen auszugestalten, gerecht werden. – Herzlichen
Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wer
stimmt dafür? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag n i c h t
einzubringen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7:
TOP 7
Entschließung des Bundesrates: Inkrafttreten des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes aussetzen –
Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 657/22)
Wortmeldungen hierzu liegen nicht vor.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die
Entschließung nicht zu fassen. Gemäß unserer Geschäftsordnung
ist die Abstimmungsfrage positiv zu stellen. Ich frage
deshalb: Wer möchte die Entschließung fassen? –
Minderheit.
Der Bundesrat hat die Entschließung demnach
n i c h t gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:
TOP 8
Entschließung des Bundesrates: Zulassung von
staatlichen und staatlich anerkannten Schulen des
Gesundheitswesens als Träger von Maßnahmen der
Arbeitsförderung – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 4/23)
Hierzu gibt es eine Erklärung zu Protokoll1 von
Herrn Minister Liminski (Nordrhein-Westfalen).
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik –
federführend – sowie – mitberatend – dem
Gesundheitsausschuss und dem Ausschuss für Kulturfragen.
1 Anlage 2
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Entschließung des Bundesrates für ein
Energiesperren-Moratorium zur Abwendung von
Energiesperren – Antrag der Länder Bremen und Berlin,
Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 522/22)
Hierzu gibt es eine Wortmeldung von Frau Senatorin
Kipping, Berlin.
Katja Kipping (Berlin): Herr Präsident! Sehr geehrte
Damen und Herren! Krisen erfordern mutiges und
entschlossenes Handeln, um Not abzuwenden. Deswegen
haben die Länder Bremen, Berlin und Mecklenburg-
Vorpommern im Oktober 2022 einen Antrag eingebracht,
der ein Energiesperren-Moratorium anregt.
Was bedeutet es eigentlich für eine Familie, wenn es
zu einer Energiesperre kommt? Klar: Es wird dunkel und
kalt; der Kühlschrank taut ab, Lebensmittel verderben; es
ist faktisch nicht mehr möglich, warme Getränke oder
warmes Essen zu Hause zuzubereiten. Und wir reden hier
über Haushalte, die nicht das finanzielle Polster haben,
mal schnell zum Restaurant um die Ecke auszuweichen.
Wir reden über eine Situation, in der Menschen selbst bei
einer schweren Erkrankung ohne warme Suppe, ohne
warmen Tee auskommen müssen. In vielen Haushalten
hängt auch die Warmwasserbereitung vom Strom ab.
Allen, die meinen, man könne ja auch kalt duschen,
möchte ich entgegenhalten: Haben Sie mal versucht,
einem Kind mit eiskaltem Wasser die Haare zu waschen?
Computer, Laptops, Telefone, all das kann nicht mehr
aufgeladen werden. Im Falle einer Stromsperre sind
Menschen auch kommunikativ abgeschnitten.
Kurzum: Energiesperren sind eine unerträgliche
soziale Härte, die es unbedingt zu verhindern gilt. Das gilt
generell. Auch schon vor der Energiekrise kam es
hierzulande zu rund 300 000 Stromsperren jährlich. Das gilt
aber natürlich ganz besonders in diesen Zeiten, wo
infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die
Energiepreise verrücktspielen.
Um Energiesperren mit den Mitteln der Landespolitik
zu verhindern, hat das Land Berlin zum Beispiel einen
Härtefallfonds eingerichtet, der sowohl den ärmsten
Haushalten hilft, die vom Jobcenter nur ein Darlehen zur
Behebung der Energieschulden bekommen, als auch
Menschen jenseits der Grundsicherung, weil wir die
Schuldenspirale für diese Haushalte verhindern wollen.
Warum? Weil wir wissen: Gerade jetzt bringt diese
Inflation Menschen, die es bisher geschafft haben, ohne
Sozialleistungen über die Runden zu kommen, an den Rand
dessen, was sie noch stemmen können, sei es die
Rentnerin, die stolz war, dass sie keine Grundsicherung im Alter
beantragen musste und irgendwie über die Runden kam,
und jetzt an der Energiepreisexplosion verzweifelt oder
die Alleinerziehende, die bisher alle Bälle irgendwie in
der Luft gehalten hat und gerade so über die Runden
kam, aber für die jetzt die Energiepreisrechnung die eine
Herausforderung zu viel ist.
Dieser Berliner Härtefallfonds hatte gestern sein
einmonatiges Jubiläum. Wir haben ein sehr schlankes
Verfahren aufgesetzt, und es wird ein Netz über die ganze
Stadt aufgebaut, mit dem Menschen bei der
Antragstellung geholfen wird. Und wir sind mit den
Grundversorgern im Gespräch, dass in Zukunft, wenn eine
Energiesperrandrohung verschickt wird, gleich das
Informationsmaterial für den Härtefallfonds mitverschickt wird.
Wir tun also mit viel Geld und viel Einsatz das, was auf
Landesebene möglich ist. Aber ich will auch sehr
deutlich sagen: Solche Maßnahmen sind natürlich nur ein
sozialpolitisches Aufkehren dessen, was im Bund an
Regulierung unterlassen wird. Deswegen ist der Antrag
so wichtig. Wenn es schon kein generelles
Energiesperren-Moratorium gibt, dann wäre es doch sinnvoll – und
das war der Inhalt des Antrags –, das für diejenigen
umzusetzen, bei denen der Zahlungsverzug ausschließlich
durch den Anstieg der Abschlagszahlung zustande
kommt.
Bei einem zweiten wichtigen Punkt des ursprünglichen
Antrags ging es um die Möglichkeit, zumindest in Raten
bezahlen zu können, wenn man eine hohe Rechnung
bekommt. Das Gesetz sieht das für diejenigen
Verbraucherinnen und Verbraucher vor, die in der
Grundversorgung sind. Diese haben einen Anspruch auf eine
Abwendungsvereinbarung mit zinsfreier Ratenzahlung. Da das
in der Praxis noch nicht überall der Fall ist, muss man das
immer wieder weitersagen. In diesem Antrag war auch
vorgesehen, dass Menschen, die noch nicht in der
Grundversorgung sind, zumindest die Möglichkeit haben sollen,
eine zinsfreie Ratenzahlung zu vereinbaren.
Die Mehrheit hier hat sich nun auf eine andere
Formulierung verständigt. Diese Formulierung enthält nichts
Falsches; aber das Wichtigste fehlt: die Bereitschaft, mit
mutigen Regulierungen bundesweit besondere soziale
Härten zu vermeiden. Wir werden da weiter dranbleiben,
denn Energiesperren sind eine soziale Härte, die es
unbedingt zu vermeiden gilt.
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Frau
Ministerin Drese (Mecklenburg-Vorpommern).
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen und ein Antrag Schleswig-
Holsteins vor.
Ich beginne mit dem Antrag Schleswig-Holsteins.
Wer stimmt zu? – Mehrheit.
1 Anlage 3
Damit sind die Ausschussempfehlungen erledigt.
Wir kommen dann zur Schlussabstimmung: Wer ist
für die Annahme der Entschließung in der soeben
festgelegten Fassung? – Mehrheit.
Dann ist es so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 11:
TOP 11
Entschließung des Bundesrates: Stärkung der
Wirtschaftlichkeit von Windenergieprojekten in
Süddeutschland – Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 655/22)
Hierzu die Wortmeldung von Herrn Minister Meyer,
Niedersachsen.
Christian Meyer (Niedersachsen): Vielen Dank! –
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Es ist natürlich ungewöhnlich, dass ein Vertreter des
Nordlandes Niedersachsen mit den meisten
Windenergieanlagen zu einem Antrag aus Bayern zum Thema
„Stärkung der Wirtschaftlichkeit von Windenergieprojekten in
Süddeutschland“ spricht. Aber der Klimawandel ist
Realität, und die alarmierenden Ereignisse überschlagen sich.
Allen Absichtserklärungen zum Trotz steuern wir immer
noch auf eine Erderwärmung von 4 bis 6 Grad zu. In
Niedersachsen sind wir schon bei 2,1 Grad im
Durchschnitt der letzten Jahre, wobei die Weltmeere ja noch
dämpfen. Das hat natürlich auch große ökonomische
Folgen für unseren Deichbau, für unseren Küstenschutz.
Wir müssen dort jetzt schon Milliarden aufwenden, um
die Folgen der Klimaerwärmung in den Griff zu kriegen.
Die Windenergie ist zusammen mit Photovoltaik die
wichtigste Energiequelle, wenn wir den Umstieg auf
80 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 und eine
Klimaneutralität in 2045 schaffen wollen, wie es die
Bundesregierung in ihren Klimagesetzen vorgesehen hat. Ich
bin der Bundesregierung sehr dankbar, dass sie gerade im
letzten Jahr mit dem „Osterpaket“ und der umfangreichen
Novellierung des EEG dafür gesorgt hat, dass bundesweit
viele Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie
weggeräumt worden sind. Wir haben die Ausbau- und
Strommengenpfade, die Ausschreibungsmengen für die
Windenergie an Land und auf See deutlich gesteigert.
Auch für den Süden ist ein weiterer Bonus drin. Wir
müssen die Leitungsnetze schneller ausbauen.
Diesbezüglich ist mein Appell an den Süden, dort die
Voraussetzungen zu schaffen.
Mit Blick auf die Protokollerklärung aus
Mecklenburg-Vorpommern sage ich: Es bleibt natürlich ein
Ungleichgewicht, dass unsere Stromkundinnen und
Stromkunden bezahlen müssen, dass wir im Norden sehr viel
Netzausbau haben. Wir haben im Norden deutlich höhere
Strompreise und Netzentgelte als in den Ländern, wo der
Netzausbau nicht so vorgesehen wird. Wenn man über
Gerechtigkeit im Rahmen des EEG und der
Strommengenverteilung diskutiert, muss man auch schauen, dass
wir – unsere Bürgerinnen und Bürger und unsere
Kommunen –, die wir die Herausforderung annehmen, indem
wir im Norden sehr viel Windenergie zubauen und sehr
viel Netzausbau betreiben, davon profitieren müssen,
wenn dort die erneuerbaren Energien ausgebaut werden.
Der Bund hat vorgesehen, den Anteil der für
Windenergie ausgewiesenen Bundesfläche auf 2 Prozent zu
erhöhen. Wir werden es schneller machen. Wir werden
bis 2026 2,2 Prozent ausweisen und sind schon bei
1,1 Prozent. Die Ziele, die in Bayern 2027 erfüllt werden,
sind also bei uns schon erreicht. Denn ganz wichtig für
den Ausbau der Windenergie ist vor allem, ausreichend
Flächen und Regelungen zu haben. Niedersachsen hat
bekanntermaßen die Regelungen mit dem niedrigsten
Abstand zur Wohnbebauung, und wir haben eine sehr
große Akzeptanz in der Bevölkerung und hatten im
letzten Jahr noch mal eine Verdopplung der Zahl der
genehmigten Windkraftanlagen. Trotzdem – und deshalb rede
ich hier – verstehe ich den Wunsch aus Baden-
Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Wir haben ja im Ausschuss einen Vorschlag gemacht,
wie wir den Interessen des Südens gerecht werden, denn
auch wir im Norden haben ein Interesse an einer
gleichmäßigeren Verteilung des Zubaus bei der Windenergie.
Von der Verteilung her müssen wir nicht große
Stromtransfers machen, Stichwort „SuedLink“, wenn dies auch
im Süden ermöglicht wird. Natürlich ist dort der Ertrag
aus der Windenergie wegen der niedrigeren
Windhöffigkeit etwas geringer als im Norden. Wir sind dazu bereit,
dass man dort noch mal schaut, wie es vorangeht, damit
die Gleichverteilung, die ja durch die Flächenziele
vorgegeben ist, auch funktioniert. Denn wir haben insgesamt
in Deutschland ein Interesse daran, die erneuerbaren
Energien auszubauen, um schneller aus Öl, Kohle und
Gas auszusteigen und damit die günstigsten und
sichersten Energien voranzutreiben.
Insofern bedaure ich, dass die Ziffer 4, der Antrag aus
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz,
wahrscheinlich keine Mehrheit kriegt, die Niedersachsen als
Nordland mit unterstützt. Wir müssen sehen, dass wir für den
Süden etwas günstigere und spezifischere Lösungen
brauchen, damit wir es auch wirklich schaffen, die
Klimaziele in ganz Deutschland zu erreichen, die
Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien. Wir müssen da
wirklich Tempo und Vorrang erreichen, denn wir haben
durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
gemerkt, wie schlimm die Abhängigkeit von Öl und Gas ist.
Alles, was wir jetzt, Stichwort „LNG-Terminals“, in
Niedersachsen gebaut haben, soll ja nur den Übergang in
ein klimaneutrales Zeitalter ermöglichen.
Ich schließe damit, dass wir hoffentlich zumindest
Einigkeit haben, dass wir das Tempo bei der Planung von
Windenergieanlagen deutlich beschleunigen und das als
Länder auch als Auftrag sehen müssen, dies umzusetzen.
Ich sage es immer wieder gerne: Wenn man ein LNG-
Terminal in 192 Tagen baut und genehmigt, wie wir es in
Wilhelmshaven gemacht haben, dann muss das für ein
Windrad in Deutschland auch möglich sein. – Danke
schön!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank!
Wir haben noch eine Erklärung zu Protokoll1 von
Frau Ministerin Drese (Mecklenburg-Vorpommern).
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die
Annahme der Entschließung nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen? – Minderheit.
Dann frage ich, wer die Entschließung unverändert
fassen möchte. – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Wir kommen zu Punkt 42:
TOP 42
Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ –
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 47/23)
Hierzu hat das Wort Frau Staatsministerin Eder.
Katrin Eder (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lebensmittel im Wert von
230 Euro pro Jahr wirft jede und jeder von uns im Schnitt
auf den Müll. EU-weit werden sage und schreibe
20 Prozent der erzeugten Lebensmittel zu Abfall – ein
Fünftel unserer Nahrungsmittel. Diese Verschwendung
ist ein ökologisches und ökonomisches Problem und
natürlich eine immense ethische Herausforderung.
Während in Europa ein erheblicher Teil der produzierten
Lebensmittel verschwendet wird, muss laut
Welthungerhilfe weltweit jeder neunte Mensch an Hunger leiden.
Die Auswirkungen unseres ressourcenintensiven
Lebensstils auf die Umwelt sind gravierend. Der rasant und
unvermeidbar voranschreitende Verlust der Artenvielfalt
und die Folgen des Klimawandels haben erschreckende
1 Anlage 4
Ausmaße angenommen. Nach Angaben der Ernährungs-
und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
entstehen jährlich rund 4,4 Milliarden Tonnen
Treibhausgase durch verschwendete Lebensmittel.
Lebensmittelverschwendung findet entlang der
gesamten Wertschöpfungskette statt, von der Produktion über
den Handel bis hin zu den Konsumentinnen und
Konsumenten. Ein wesentlicher Grund hierfür ist leider oftmals
die fehlende Wertschätzung von Lebensmitteln, die auch
von der ständigen Verfügbarkeit herrühren mag. Auch
die Erwartungen an das Erscheinungsbild von
Nahrungsmitteln wie Obst und Gemüse sind sehr hoch. Was nicht
perfekt ist, wird aussortiert. Dieser Verlust führt dazu,
dass mehr Lebensmittel angebaut werden als gebraucht
werden, was zwangsläufig mit einem höheren
Flächenverbrauch einhergeht, ein Teufelskreis, den wir dringend
durchbrechen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten
Wochen ist über das Thema Lebensmittelverschwendung
viel Bericht erstattet worden. Anlass war der Vorschlag
der Bundesregierung zur Entkriminalisierung des
sogenannten Containerns. Wir begrüßen jeden Vorschlag, wie
wir das Problem der Lebensmittelverschwendung
angehen können. Aber mir ist auch wichtig, dass wir am
richtigen Ende ansetzen, nämlich an der Wurzel des
Problems. Im Grundsatz geht es darum, zu vermeiden, dass
genießbare Lebensmittel überhaupt in den Müll wandern.
Unser Ziel muss es sein, das Containern überflüssig zu
machen.
Wir sind in Rheinland-Pfalz sehr stolz darauf, dass wir
eines der wenigen Bundesländer mit einer staatlichen
Ernährungsberatung sind. Gemeinsam mit der
Verbraucherzentrale wenden wir uns damit vor allem an
Privathaushalte und informieren die Verbraucherinnen und
Verbraucher. Wir machen eine
Abfallvermeidungskampagne unter dem Titel „Müll nicht rum“, in der das
Thema Lebensmittelverschwendung einer der Schwerpunkte
ist. Mit der Kampagne und mit zahlreichen Aktionen
informieren wir über den nachhaltigen Umgang mit
Lebensmitteln und regen zum Mitmachen an. Wir
unterstützen Initiativen, die Lebensmittel vor der Tonne retten wie
die Foodsharing-Kampagnen. Dabei arbeiten wir auf
vielen Ebenen mit den unterschiedlichen
Kooperationspartnern zusammen. Die Tafeln sind wichtige Partner wie
eben auch die Verbraucherzentrale, die wir in ihrer
Ernährungssparte jährlich finanziell unterstützen.
Wir brauchen einen Bewusstseinswandel, was unsere
Ernährung betrifft, hin zu mehr Respekt gegenüber
Lebensmitteln und gegenüber den Bauern und Bäuerinnen,
die sie herstellen, lokal und international. Wir brauchen
aber auch klare Regelungen, die uns dabei helfen,
Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. Dabei ist es
wichtig, auf allen Ebenen ein Bewusstsein für die
ökologischen und ökonomischen Folgen des eigenen Umgangs
mit Lebensmitteln zu schaffen.
In Rheinland-Pfalz setzen wir deshalb zusammen mit
dem Fachzentrum Ernährung und der
Verbraucherzentrale sehr stark auf dieses Thema. Wir haben die
Landesinitiative „Rheinland-Pfalz isst besser“, die dazu beiträgt,
Lebensmittel mehr wertzuschätzen. Das Ziel des
Programmes sind Kinder, Jugendliche, Erwachsene,
Seniorinnen und Senioren. Wir haben einen Kochbus, mit dem
wir jährlich über 3 000 Menschen erreichen. Die
Zielgruppe reicht von Kitakindern bis zu Seniorinnen und
Senioren. Beim gemeinsamen Kochen und Essen werden
der Wert von Lebensmitteln und die Kriterien einer
nachhaltigen Ernährung vermittelt, die das Klima schützt,
die biologische Vielfalt erhält, Ressourcen schon, Armut
mindert und für Verteilungsgerechtigkeit sorgt.
Genau hier dockt jetzt unsere Entschließung an. Durch
solche Maßnahmen, wie wir sie in Rheinland-Pfalz
haben, konnte die Verschwendung bereits reduziert werden.
Auch Verbesserungen in den Betriebsabläufen im
Lebensmittelhandel und der Produktion sowie der
Gastronomie haben dazu beigetragen, dass das Thema in den
Fokus rückt. Aber das reicht nicht.
Meine Damen und Herren, das aus meiner Sicht
richtige Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2030 die
Lebensmittelverschwendung in Deutschland pro Kopf auf der
Ebene des Einzelhandels und der Verbraucher und
Verbraucherinnen zu halbieren. Um das zu erreichen, müssen
wir weitere Akteure entlang der Wertschöpfungskette
miteinbeziehen und bestehende Strukturen wie Tafeln
oder Foodsharing-Projekte unterstützen. Und wir
brauchen zusätzliche Anreize und neue Vorgaben. Mit
unserer Bundesratsinitiative schlagen wir hierzu Maßnahmen
vor.
Wir brauchen verbindliche Regelungen für den
Lebensmitteleinzelhandel und möglichst auch die
Lebensmittelproduktion und die Gastronomie für die Abgabe
von scheinbar überschüssigen Lebensmitteln an
diejenigen, die die Nahrungsmittel auch konsumieren und nicht
wegwerfen. Verbindliche Regeln und Absprachen mit
den Beteiligten gehören in den Instrumentenkasten.
Dabei müssen wir die Belange der Beteiligten in der
Lebensmittelproduktion berücksichtigen und natürlich auch
die Anliegen von Landwirtinnen und Landwirten. Uns ist
besonders wichtig: Die Freigabe von unverkauften, für
den Verzehr noch geeigneten Lebensmitteln für soziale
Zwecke und andere innovative Ansätze zur Spende sind
ein Zeichen der Wertschätzung von Lebensmitteln.
Ein weiterer Vorschlag ist eine Änderung beim
Mindesthaltbarkeitsdatum. Für die Verbraucherinnen und
Verbraucher ist ein Orientierungsdatum zur Haltbarkeit
enorm wichtig. Aber nicht auf jedes Produkt!
Lebensmittel wie Reis, Salz, aber auch Honig haben eine immens
lange Haltbarkeit, die in der Regel weit über das
vorgesehene Mindesthaltbarkeitsdatum hinausgeht. Wir bitten
deshalb die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine
Anpassung des Rechtsrahmens beim
Mindesthaltbarkeitsdatum einzusetzen. Ziel ist, die Ausnahmeliste vom
Mindesthaltbarkeitsdatum unter Beachtung des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes zu erweitern. Bitte
unterstützen Sie uns und tragen Sie dazu bei, mit den
vorgeschlagenen Maßnahmen die Lebensmittelverschwendung
weiter deutlich zu reduzieren. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank!
Dann weisen wir die Vorlage den Ausschüssen zur
Beratung zu, und zwar dem Ausschuss für Agrarpolitik
und Verbraucherschutz – federführend – sowie –
jeweils mitberatend – dem Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem
Wirtschaftsausschuss.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines
inklusiven Arbeitsmarkts (Drucksache 682/22)
Hierzu liegt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn
Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf:
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Wie gewünscht stimmen wir über Ziffer 5 getrennt
nach Buchstaben ab.
Ihr Handzeichen bitte für Buchstabe a! – Mehrheit.
Nun das Handzeichen zu Buchstabe b! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen zu allen noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung
Unabhängige Patientenberatung Deutschland
(Drucksache 683/22)
1 Anlage 5
Hierzu liegt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn
Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von
Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung,
Extremismusprävention und politischen Bildung
(Demokratiefördergesetz – DFördG)
(Drucksache 684/22)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Frau
Staatsministerin Meier, Sachsen!
Katja Meier (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man
bedenkt, wie lange wir schon über ein
Demokratiefördergesetz sprechen und wie dringend wir ein solches Gesetz
brauchen, dann haben wir, glaube ich, als Demokratinnen
und Demokraten heute alle etwas zu feiern. Das
Demokratiefördergesetz ist nicht weniger als ein Meilenstein.
Es wird unser Gemeinwesen stärken und vor allem das
zivilgesellschaftliche Engagement in Deutschland. Denn
zum ersten Mal überhaupt steht dieses Engagement jetzt
auf einer stabilen gesetzlichen Grundlage. Die
Bundesregierung verpflichtet sich damit einem wichtigen
überparteilichen Anliegen, und sie setzt denjenigen etwas
entgegen, die die Demokratie herabwürdigen und das
Vertrauen in demokratische Prozesse untergraben wollen.
Eines muss uns klar sein: Weder dürfen wir die
Demokratie für ein abgeschlossenes Projekt halten noch
dürfen wir sie sich selbst überlassen. Wenn wir das tun,
nimmt sie Schaden. Schaden nimmt sie auch, sobald sich
nicht alle beteiligen können. Ich lese zwar einerseits mit
großer Freude Umfragen, in denen die Demokratie bei
den allermeisten Bürgerinnen und Bürgern weiterhin
großen Rückhalt genießt. Aber andererseits gehört zum
Gesamtbild auch, dass die demokratiefeindlichen
Einstellungen immer mehr auf dem Vormarsch und immer
stärker regional verankert sind. Tagtäglich ist unsere
Demokratie enormen Belastungen ausgesetzt.
1 Anlage 6
Das sind Entwicklungen, die sicher nicht nur mir als
sächsischer Demokratieministerin großen Sorgen
bereiten. Nach wie vor bewegt sich politisch motivierte
Gewalt, insbesondere der Rechtsextremismus, auf einem
erschreckenden Level. Weiterhin greifen Diskriminierung
und Hatespeech im Netz gerade gegenüber Frauen um
sich. Hier werden Menschen angegriffen, zum Schweigen
gebracht und ausgegrenzt. Und das heißt: Hier wird
unsere Demokratie angegriffen. Deshalb ist es so wichtig,
dass wir mit diesem Gesetz handlungsfähiger werden.
Bund und Länder werden sich enger miteinander
abstimmen, und wir werden mehr von dem aufgreifen und
fördern können, was an Ideen und Impulsen aus der
Zivilgesellschaft kommt. Denn – und auch das ist eine gute
Nachricht – mit den Angriffen auf die Demokratie, die
wir gerade erleben, steigt auch die Bereitschaft, sich für
die Demokratie zu engagieren. Als sächsisches
Demokratieministerium arbeiten wir mit vielen Trägern
zusammen, und wir fördern insgesamt als Sächsische
Staatsregierung etliche Demokratieförderprojekte. Wir sehen
jeden Tag, was für hervorragende Ideen und Initiativen es
gibt, wie groß in den Kommunen die Bereitschaft ist,
etwas zu bewegen.
Darüber hinaus sehen wir in Sachsen auch, was es für
einen Unterschied macht, wenn die Wissenschaft
eingebunden wird und wenn die Demokratiearbeit und die
politische Bildung mit staatlicher Unterstützung neue
Wege gehen. Gerade weil wir diese Erfahrung gemacht
haben, hätte ich mich über etwas mehr Einigkeit bei den
Änderungsanträgen gefreut. Denn dann könnten wir den
Bedrohungen noch mehr entgegensetzen, die seit Jahren
zunehmen: Diskriminierung und digitale Gewalt. Und wir
könnten auch sicherstellen, dass auf höchstem Niveau
zum Thema Demokratie geforscht wird und dass die
Ergebnisse evidenzbasierter Forschung direkt vor Ort in
die Demokratiearbeit einfließen. All das würde uns mehr
Spielraum verschaffen, denn dann hätten wir noch
bessere Voraussetzungen, um unsere Demokratie durch
zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken. Denn genau
darauf kommt es doch an.
Demokratie will weiterentwickelt, besser, stärker und
widerstandsfähiger, resilienter gemacht werden. Die
Menschen, die dazu beitragen, brauchen Ermutigung und
für ihre Arbeit vor allem Kontinuität. Ich begrüße es sehr,
dass wir hier eine gesetzliche Grundlage für die
Förderung unserer Demokratie schaffen. Aber: Wenn uns die
Demokratieförderung wirklich am Herzen liegt, dann
müssen wir uns auch darüber im Klaren sein, dass ein
reines Schwarz-auf-weiß-Bekenntnis nicht ausreicht.
Diese Förderung hat ihren Preis, und um diesen Preis
sollten wir nicht feilschen. Diesen Preis muss uns unsere
Demokratie einfach wert sein. Was wir dafür bekommen,
können wir gar nicht in Zahlen fassen – das ist nämlich
unbezahlbar –: eine Zukunft für unser Gemeinwesen. –
Vielen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Ministerin Meier! – Ich darf nun aufrufen: Frau
Innenministerin Behrens, Niedersachsen.
Daniela Behrens (Niedersachsen): Vielen Dank! –
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Demokratie ist kein Naturgesetz. Demokratie müssen wir
jeden Tag erarbeiten, schützen und auch verteidigen.
Daher ist – meine Vorrednerin hat es gesagt – das
Demokratiefördergesetz in der Tat ein Meilenstein, dessen
Verabschiedung wir heute hier miteinander begehen.
Gerade der Blick auf unsere Geschichte legt dar, wie
schmal der Grat zwischen Demokratie und Diktatur ist.
Vor fast auf den Tag genau 90 Jahren gelang es den
Nationalsozialisten, die Demokratie von innen auszuhöhlen
und zu zerstören. Die Gleichgültigkeit und die
Zerrissenheit in Teilen der Weimarer Republik ermöglichte den
Menschenfeinden den Weg zur Macht. Die Mütter und
Väter unseres Grundgesetzes haben der Gleichgültigkeit
und dem Gefühl des Selbstverständnisses etwas
Wirksames entgegengestellt: das Prinzip der wehrhaften
Demokratie, die Fähigkeit, unsere gesellschaftlichen und
grundgesetzlichen Werte wie Rechtsstaatlichkeit,
Freiheit, politische Partizipation und Vielfalt gegen Angriffe
verteidigen zu können.
Wie wichtig dieses Prinzip der wehrhaften Demokratie
ist, haben die vergangenen Jahre mehr als deutlich
gezeigt. Wir mussten verstärkt erleben, wie unsere
Demokratie und die freiheitliche Grundlage unserer
Gesellschaft von vielen Seiten angegriffen und infrage gestellt
wurden. Der NSU, die Ablehnung der Humanität und
Hilfe während der Flüchtlingsbewegung durch
Rechtsextremisten, der Anschlag auf eine Synagoge in Halle,
der Mord an Walter Lübcke oder die Versuche von
Querdenkern, unsere Demokratie von innen auszuhöhlen –
darüber dürfen und müssen wir uns Sorgen machen.
Natürlich ist es die Aufgabe der Sicherheitsbehörden, all
diese Straftaten und Angriffe auf unsere
freiheitlichdemokratische Grundordnung konsequent zu verfolgen.
Doch der Schutz von Demokratie, Partizipation,
Freiheit und Pluralismus ist nicht allein repressiv zu leisten.
Er erfordert Engagement und Haltung auf vielen Ebenen,
zum Beispiel in der politischen Bildung, bei der Stärkung
von Teilhabe und bei der Prävention von
Rechtsextremismus. Viele staatlichen Akteure leisten in diesem
Bereich sehr gute und sehr wichtige Arbeit. Mindestens
genauso wichtig sind aber auch die vielen
zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen, die mit
großem Engagement einen unverzichtbaren Beitrag leisten,
unsere Demokratie zu stärken. Dieses wichtige
zivilgesellschaftliche Engagement funktioniert nur mit einer
zuverlässigen staatlichen Unterstützung und Förderung.
Ich begrüße es ganz ausdrücklich, dass der Bund mit
dem vorliegenden Gesetz die Förderung von Demokratie
in seiner Zuständigkeit fest verankert. Dies ist ein
wichtiges Zeichen der Anerkennung von
zivilgesellschaftlichem Engagement, und es ist ein starkes Bekenntnis zu
den Grundfesten unserer freiheitlich-demokratischen
Grundordnung. Ganz besonders begrüßenswert ist das
Vorhaben, die Förderung zivilgesellschaftlicher
Initiativen auf eine nachhaltige, längerfristige Basis zu stellen.
Initiativen und Netzwerke zur Stärkung von
Demokratie und Teilhabe, zur Prävention von Extremismus und
gegen Diskriminierung müssen aber langfristig angelegt
sein, um zu wirken. Deswegen, meine Damen und
Herren, ist es bei der Umsetzung des Gesetzes ebenso
notwendig, die auf Länderebene bereits bestehenden
Strukturen bei der Initiierung neuer Projekte zu
berücksichtigen. In den Bundesländern und Kommunen gibt es
teilweise über Jahrzehnte gewachsene Strukturen und
Netzwerke zur Stärkung der Demokratie und der
Extremismusprävention. In Niedersachsen beispielsweise haben
wir zwei sehr erfolgreiche Landesprogramme zur
Prävention von Extremismus und zur Förderung von
Demokratie. In einem Netzwerk staatlicher und
zivilgesellschaftlicher Akteure arbeitet man eng zusammen. In vielen
Kommunen haben sich zudem abgestimmt auf die
lokalen Bedarfe eigene Netzwerke und Initiativen gegründet,
welche vielfach sehr passgenau mit den Landesstrukturen
ineinandergreifen.
Die künftigen Maßnahmen des Bundes werden eine
wichtige Ergänzung darstellen. Sie sollten jedoch eng mit
den Ländern abgestimmt sein, um Parallelen oder
vielleicht sogar konkurrierende Strukturen zu vermeiden. Wir
sollten uns gegenseitig stärken beim Kampf gegen
Antidemokraten. Diese Zusammenarbeit muss gelingen bei
der Umsetzung dieses Demokratiefördergesetzes, denn
dann ist viel für unsere Demokratie gewonnen, und vor
allen Dingen haben die Extremisten in unserem Land
dann auch keine Chance. – Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Innenministerin Behrens! – Ich darf nun das Wort
erteilen: Frau Bundesministerin Paus.
Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend: Herr Präsident! Sehr geehrte
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten! Sehr geehrte
Bevollmächtigte! Liebe Gäste! Ja, es wird Zeit, dass
Deutschland ein Demokratiefördergesetz bekommt. Und
es ist gut, heute mit Ihnen über den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zu debattieren. Allein dieser Februar
2023 markiert, warum das so wichtig ist: In neun Tagen
gedenken die Demokratinnen und Demokraten in
Deutschland am dritten Jahrestag der Opfer von Hanau.
Am 19. Februar 2020 ermordete ein Rechtsterrorist dort
neun Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Ihre
Namen sind unvergessen.
In drei Tagen gedenkt Dresden der Luftangriffe vom
13. Februar 1945 und der Millionen Opfer der
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Dann werden sich
erneut Bürgerinnen und Bürger und die Zivilgesellschaft
gegen heutige Neonazis stellen und deren
geschichtsrevisionistische Ideologie eines deutschen Opfermythos.
Umso wichtiger, dass sich demokratische Parteien an ihre
Abgrenzungsbeschlüsse halten und dass die Brandmauer
gegen rechts steht. Sonst gefährden wir unser tägliches
Werben für unsere demokratischen Werte.
Wir selbst müssen Demokratie erst recht dann
konsequent vorleben, wenn es eng wird. Nur dann können wir
auch die Zivilgesellschaft zu Engagement für Demokratie
und Vielfalt aufrufen. Die Bundesregierung unterstützt
zivilgesellschaftliche Projekte, die sich für Demokratie,
für Vielfalt und gegen jeden Extremismus einsetzen,
gegen Extremismus von rechts, von links oder
islamistisch motiviert. Das Bundesfamilienministerium macht
das konkret mit dem Bundesprogramm „Demokratie
leben!“, und das in sehr guter Kooperation mit dem
Bundesinnenministerium. Solche Bundesprogramme allein
reichen aber nicht. Wir wollen deshalb mit dem
Demokratiefördergesetz gewährleisten, dass
zivilgesellschaftliches Engagement dauerhaft Bestand hat.
Die Herausforderungen, denen unsere Gesellschaft
ausgesetzt ist, sind enorm. Durch die Corona-Pandemie
verstärkt zielen Verschwörungsideologen und
Demokratiefeinde mit Desinformationskampagnen darauf,
staatliche Institutionen und Akteure zu delegitimieren. Manche
betreiben gar aktiv den militanten Umsturz. Die Liste der
Feindbilder ist lang. Rassismus, Antisemitismus,
Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit treffen aber
eben nicht nur Einzelne. Auch Hass auf Queere, Frauen
und Behinderte zielt auf ganze Gruppen. Und Angriffe
auf diese Gruppen sind Angriffe auf uns alle, auf unsere
Gesellschaft.
Die rechtsextremen Morde von Hanau waren ein
wiederholter grausamer Weckruf für alle Demokratinnen und
Demokraten, nicht erst aktiv zu werden, wenn Menschen
Gewalttaten zum Opfer fallen. Die jüngste Umfrage dazu
im Oktober 2022 ergab: Menschen in Deutschland halten
Rechtsextremismus – ja! – für die größte Gefahr für
unsere Demokratie. Es wurde schon gesagt: Da ist Prävention
eben besser als nur Repression. Deshalb dieser
Gesetzentwurf!
Die Verteidiger/-innen der Demokratie können künftig
2 000 Projekte und 350 Partnerschaften dauerhafter
planen. Und diese wirken: zum Beispiel hier in Berlin in der
Tucholskystraße, wo bei „Meet a Jew“ persönliche
Begegnungen zwischen jüdischen und nichtjüdischen
Menschen ermöglicht werden. Je authentischer, je
individueller die Einblicke in das lebendige und gegenwärtige
Judentum, desto eher fallen Vorurteile.
Oder wenn es um Familien-, Jugend- oder
Kulturzentren geht oder um Sportangebote in der Nachbarschaft
und in der Jugendvollzugsanstalt: Der Gesetzentwurf
beinhaltet einen klaren Auftrag des Bundes zur
Demokratieförderung, Extremismusprävention, politischen
Bildung und Gestaltung von Vielfalt – bedarfsorientiert und
lokal.
Meine Damen und Herren, was der Gesetzentwurf
allerdings ausdrücklich nicht enthält, ist eine sogenannte
Extremismusklausel, denn für diese gibt es keinen
Anlass. Das zeigen seit 2015 mehrere Tausend
Einzelprojekte pro Jahr, die gefördert werden, ohne dass Mittel
missbräuchlich verwendet wurden oder nennenswerte
Probleme aufgetreten sind. Selbstverständlich ist auch, dass
alle Zuwendungsempfänger die Ziele des Grundgesetzes
zu achten haben und diese Ziele in ihren Maßnahmen
fördern.
Beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“
beispielsweise stimmen sich das Bundesinnenministerium
und das Bundesfamilienministerium nach einem
bewährten zuwendungsrechtlichen Verfahren miteinander ab:
Die zuständigen Bewilligungsbehörden prüfen während
und nach Abschluss der Förderung die
zweckentsprechende Mittelverwendung im Rahmen der begleitenden
und der abschließenden Erfolgskontrolle und im Rahmen
der Verwendungsnachweisprüfung. Würden tatsächlich
Verstöße festgestellt, dann würden sie
zuwendungsrechtlich sanktioniert. Das gilt für alle Bereiche, genau so, wie
es die Bundeshaushaltsordnung vorsieht, und dafür
braucht es eben deshalb keine extra Regelung.
Werte Mitglieder des Bundesrates, Sie, die Länder,
fördern selbst unzählige Maßnahmen, und das ist gut so.
Sie kennen die Verhältnisse und Herausforderungen in
Ihren Regionen. Sie wissen, was zu tun ist. Demokratie
müssen wir auf allen Staatsebenen fördern. Darum
arbeiten Bund, Länder und Kommunen bereits heute
vertrauensvoll zusammen; das wurde bereits erwähnt. Dass der
Gesetzentwurf keine Kooperationsregelung enthält, ist
mitnichten eine Absage an Zusammenarbeit. Denn wie
bisher arbeiten wir im Rahmen der konkreten
Fördermaßnahmen natürlich zusammen. Und wie bisher werden
die Länder ihre Anliegen beim Erarbeiten von
Programmen und Maßnahmen einbringen können. Das entspricht
der ständigen Verwaltungspraxis meines Ministeriums,
und das seit vielen Jahren. Sie wissen das. Und dabei
bleibt es. Wir brauchen die Expertise der Länder.
Durch das Demokratiefördergesetz entstehen dadurch
auch keine Parallelstrukturen. Wir befinden uns aktuell
bei Schritt eins, der gesetzlichen Festlegung eines
Rahmens, indem wir mit Ihnen das Demokratiefördergesetz
verabschieden. Schritt zwei, die Entwicklung von
konkreten Maßnahmen, muss dann erst noch folgen. Denn
als Rahmengesetz kann das Demokratiefördergesetz nicht
sinnvoll vorgeben, wo, wann und wie genau Kooperation
erfolgen soll. Das entscheidet sich in den konkreten
Maßnahmen – wie bisher.
Ich setze deshalb auf Ihre Unterstützung für diesen
Gesetzentwurf und darauf, dass wir gemeinsam unsere
Demokratie sichern und stärken. – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Bundesministerin Paus!
Weitere Wortmeldungen sind mir nicht angezeigt.
Zur Abstimmung rufe ich aus den
Ausschussempfehlungen auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Wunschgemäß stimmen wir bei Ziffer 2 nach
Buchstaben getrennt ab.
Ich rufe auf: Ziffer 2 Buchstabe a und b. – Mehrheit.
Damit entfallen die Ziffern 9 und 10.
Ich rufe Ziffer 2 Buchstabe c auf. – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Der Bundesrat hat damit soeben Stellung genommen.
Ende des Tagesordnungspunktes 14.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:
TOP 17
Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des
Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe,
Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Drucksache 687/22)
Wortmeldung liegen mir nicht vor.
Eine Erklärung zu Protokoll1 liegt vor von Frau
Ministerin Behrens (Niedersachsen).
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 2.
Wir fahren fort mit Ziffer 3. – Mehrheit.
Ziffer 4! – Einstimmig.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
1 Anlage 7
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Ich beende den Tagesordnungspunkt 17.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:
TOP 18
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung
weiterer Vorschriften (Drucksache 688/22)
Es hat sich zu Wort gemeldet: der Parlamentarische
Staatssekretär Bartol. – Sie haben das Wort.
Sören Bartol, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren,
werte Mitglieder des Bundesrates! Sie wissen es: Wir
brauchen mehr Wohnungen, wir brauchen mehr
Windräder, und wir brauchen beides mit größtmöglicher
Geschwindigkeit. Die Geschwindigkeit ist in den letzten
Jahren in fast allen Wirtschaftszweigen deutlich
gestiegen, denn fast alle Wirtschaftszweige setzen inzwischen
umfassend auf Digitalisierung. Doch ausgerechnet das
Baugewerbe zählt laut dem aktuellen
Digitalisierungsindex der Bundesregierung hierbei zu den Schlusslichtern.
Das muss sich dringend ändern. Deshalb gehen wir hier
voran und werden die Bauleitplanung digitalisieren.
Dabei wollen wir sie zugleich auch vereinfachen.
Digitalisierung plus Vereinfachung gleich Beschleunigung – das
ist die Grundformel der vorliegenden
Digitalisierungsnovelle. Sie ist Teil des Maßnahmenpakets der
Bundesregierung zur Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat
Ihnen in den letzten Monaten zahlreiche Gesetzentwürfe
zum Bauplanungsrecht vorgelegt, vielfach mit kurzen
Fristen. Mir ist bewusst, dass das die inhaltliche
Auseinandersetzung nicht leichter gemacht hat. Umso mehr
freue ich mich, die Digitalisierungsnovelle heute hier im
Bundesrat vorstellen zu können. Wir brauchen die
Rückkopplung mit den Ländern, denn das Baugesetzbuch soll
ja in den jeweiligen Gemeinden angewandt werden. Dank
der guten Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund
konnten wir bereits wichtige Maßnahmen für die
Menschen in unserem Land auf den Weg bringen. So haben
wir es gerade beim Wohngeld und bei der Ausweitung
des sozialen Wohnungsbaus gemacht, und so wollen wir
es auch mit der Digitalisierungsnovelle machen.
Worum geht es in der Novelle? Das erste Ziel:
Bauleitpläne sollen schneller aufgestellt werden. Deshalb
haben die höheren Verwaltungsbehörden in Zukunft nur
noch einen Monat Zeit, um bestimmte Bauleitpläne zu
genehmigen. Bisher waren es drei Monate. Schneller
machen wir die Bauleitplanung auch durch digitalisierte
Beteiligungsverfahren. Diese lösen zukünftig die analoge
Auslegung von Unterlagen als Regelverfahren ab. Ein
alternativer Zugang zu den Planentwürfen bleibt aber
ausdrücklich vorgeschrieben. Das können zum Beispiel
öffentlich zugängliche digitale Lesegeräte sein oder auch,
wie bisher, öffentlich ausgelegte Planunterlagen in
Papierform. Uns ist es wichtig, dass weiterhin alle
Menschen am Planverfahren teilhaben können, unabhängig
von ihren digitalen Möglichkeiten und Kompetenzen.
Das zweite Ziel: Bauleitpläne sollen in Zukunft
einfacher und schneller geändert werden können.
Stellungnahmen werden deshalb nur noch zu den geänderten oder
ergänzten Teilen eingeholt, und zwar mit verkürzten
Fristen. Erneute Beteiligungsverfahren werden in
Zukunft seltener erforderlich, und wenn doch, sind sie
weniger umfangreich und können schneller abgeschlossen
werden.
Neben dem Baugesetzbuch wollen wir auch das
Windenergieflächenbedarfsgesetz in einem kleinen, aber
wichtigen Punkt präzisieren. Auf die
Flächenbeitragswerte sollen nur noch Flächen angerechnet werden, für die es
standardisierte Daten aus geografischen
Informationssystemen gibt. Diese GIS-Daten brauchen wir für ein
effektives Monitoring der Windenergieflächen. Ich weiß, es ist
nicht ideal, das WindBG zu ändern, nachdem es gerade
erst in Kraft getreten ist. Wir befinden uns im Moment in
einem sehr dynamischen Prozess. Gesetzgebung und
Erkenntnisgewinn laufen nicht immer ganz synchron. Ich
bitte um Ihr Verständnis und um Zustimmung zu dieser
wichtigen Ergänzung des WindBG.
Mit der Digitalisierungsnovelle setzen wir Ideen um,
die schon im Rahmen des geplanten Bund-Länder-Paktes
für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung
diskutiert wurden. Dabei wird es nicht bleiben. Wir werden
weiter in Abstimmung mit den Ländern nach Wegen für
einfachere Verfahren und digitalisierte Prozesse suchen.
Dabei danke ich Ihnen bereits jetzt sehr herzlich für Ihre
Unterstützung.
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Staatssekretär Bartol!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Damit entfällt die Ziffer 3.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Einstimmig.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
Stellung genommen.
Ich beende den Tagesordnungspunkt 18.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:
TOP 21
Grundsatzbeschluss 2022 zur Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie (Drucksache 644/22)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung liegt Ihnen die Empfehlung des
Umweltausschusses vor.
Wer für die empfohlene Stellungnahme ist, den bitte
ich um das Handzeichen. – Minderheit.
Damit stelle ich fest, dass der Bundesrat von der
Vorlage Kenntnis genommen hat.
Ich beende den Tagesordnungspunkt 21.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 22 a) und b) auf:
TOP 22a)
a) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der
Richtlinien 2000/14/EG, 2006/42/EG, 2010/35/EU,
2013/29/EU, 2014/28/EU, 2014/29/EU,
2014/30/EU, 2014/31/EU, 2014/32/EU,
2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU,
2014/53/EU und 2014/68/EU in Bezug auf
Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die
Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die
Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-
Notfalls
COM(2022) 462 final; Ratsdok. 12572/22
(Drucksache 594/22, zu Drucksache 594/22)
TOP 22b)
b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnungen (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU)
2016/426, (EU) 2019/1009 und (EU) Nr. 305/2011
in Bezug auf Notfallverfahren für die
Konformitätsbewertung, die Annahme gemeinsamer
Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund
eines Binnenmarkt-Notfalls
COM(2022) 461 final; Ratsdok. 12576/22
(Drucksache 596/22, zu Drucksache 596/22)
Wortmeldungen liegen keine vor.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst zu
Tagesordnungspunkt 22 a).
Es liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zur
Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Damit entfällt die Ziffer 3.
Nun bitte ich um Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen. –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 22 b).
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf:
TOP 24
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Definition von
Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen
restriktive Maßnahmen der Union
COM(2022) 684 final
(Drucksache 643/22, zu Drucksache 643/22,
Drucksache 643/1/22)
Wortmeldungen liegen mir keine vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Ich
rufe auf:
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich darf Tagesordnungspunkt 25 aufrufen:
TOP 25
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die
Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die
Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme
öffentlicher Urkunden in Elternschaftssachen
sowie zur Einführung eines europäischen
Elternschaftszertifikats
COM(2022) 695 final
(Drucksache 670/22, zu Drucksache 670/22)
Wortmeldungen liegen mir keine vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf:
TOP 27
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über ein Verbot von in
Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem
Unionsmarkt
COM(2022) 453 final; Ratsdok. 12711/22
(Drucksache 487/22, zu Drucksache 487/22)
Eine Wortmeldung liegt mir nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8, zunächst die Sätze 1 bis 4! – Minderheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für die Sätze 5 und 6 von
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 17, zunächst ohne den letzten Satz! – Mehrheit.
Nun bitte ich um das Handzeichen für den letzten Satz
von Ziffer 17. – Mehrheit.
Ziffer 18, zunächst die Sätze 1 bis 3! – Mehrheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für den Satz 4 von Ziffer
18! – Mehrheit.
Ziffer 19! – Mehrheit.
Ziffer 20! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf:
TOP 28
Verordnung zur Neuregelung
tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften (Drucksache 677/22)
Wortmeldungen liegen keine vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit entfällt die Ziffer 2.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer nach
Maßgabe der vorangegangenen Abstimmung der
Verordnung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
entsprechend zugestimmt.
Tagesordnungspunkt 29:
TOP 29
Verordnung zur Neuregelung des Hopfenrechts und
zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache
678/22)
Eine Wortmeldung zu Hopfen und Malz liegt mir nicht
vor.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Minderheit. – Thüringen hat nicht
aufgepasst.
(Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff [Thüringen]:
Herr Präsident, ich bitte um Vergebung!)
Damit haben wir eine Mehrheit. – Nein, wir müssen
noch mal abstimmen.
Ziffer 1! – Minderheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung entsprechend
zugestimmt.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident, ich
würde um Wiederholung der Abstimmung zu Ziffer 1
bitten.
Vizepräsident Bodo Ramelow: Dann machen wir
das.
Wir waren beim Tagesordnungspunkt 29.
Ich rufe aus den Ausschussempfehlungen zur
Abstimmung auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Nun bitte noch das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
entsprechend zugestimmt.
Vielen Dank für den Hinweis auf die nochmalige
Abstimmung!
Ich rufe Tagesordnungspunkt 34 auf:
TOP 34
Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-
Verschreibungsverordnung und der
Tierärztegebührenordnung (Drucksache 680/22)
Wortmeldungen liegen mir keine vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Wer ist dafür, der Verordnung wie soeben
beschlossen zuzustimmen? – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir haben noch über die in Ziffer 4 empfohlene
Entschließung abzustimmen.
Bitte heben Sie die Hand für Ziffer 4! – Einstimmig.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 37 auf:
TOP 37
... Verordnung zur Änderung der
Energiesicherungstransportverordnung (Drucksache 5/23)
Wortmeldungen liegen keine vor.
Wir kommen zur Abstimmung.
Die beratenden Ausschüsse empfehlen, der
Verordnung zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte
ich um das Handzeichen. – Einstimmig.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
zugestimmt.
Es bleibt abzustimmen über die von Sachsen-Anhalt
beantragte Entschließung.
Ich frage daher, wer dafür ist, die Entschließung zu
fassen. – Einstimmig.
Dann hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 38 auf:
TOP 38
Zweite Verordnung zur Änderung der
Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (Drucksache 6/23)
Herr Minister Goldschmidt (Schleswig-Holstein) hat
eine Erklärung zu Protokoll1 gegeben.
Wir kommen zur Abstimmung.
Es liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Die beratenden Ausschüsse empfehlen, der
Verordnung zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte
ich um das Handzeichen. – Einstimmig.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
zugestimmt.
Es bleibt abzustimmen über die von den Ausschüssen
empfohlenen Entschließungsziffern. Aus den
Ausschussempfehlungen rufe ich auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
1 Anlage 8
Ich darf den Tagesordnungspunkt 38 beenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit haben
wir die Tagesordnung der heutigen Sitzung erfolgreich
bearbeitet und erledigt.
Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein
auf Freitag, den 3. März 2023, 9.30 Uhr.
Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende. Alles
Gute! Wer Zeit hat: In Oberhof sind Weltmeisterschaften
im Biathlon. Sie sind herzlich willkommen!
(Schluss: 11.07 Uhr)
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR)
Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung,
insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der
Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes
in den künftigen 15 Kalenderjahren
(Rentenversicherungsbericht 2022)
mit
Gutachten des Sozialbeirats
(Drucksache 650/22)
Ausschusszuweisung: AIS
Beschluss: Kenntnisnahme
Vierter Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
mit
Gutachten des Sozialbeirats
(Drucksache 651/22)
Ausschusszuweisung: AIS
Beschluss: Kenntnisnahme
Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur
Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das
Jahr 2021
(Drucksache 672/22)
Ausschusszuweisung: R
Beschluss: Kenntnisnahme
Bericht nach § 7 des Transparenzgesetzes – Rückbau von
Kernkraftwerken
(Drucksache 649/22)
Ausschusszuweisung: Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum
Brennstoffemissionshandelsgesetz
(Drucksache 654/22)
Ausschusszuweisung: Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur besseren
Vereinbarkeit von Windenergieanlagen an Land und dem Betrieb von
Drehfunkfeuern gemäß § 99a Erneuerbare-Energien-Gesetz (2021)
(Drucksache 692/22)
Ausschusszuweisung: Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Monitoringbericht der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren
Energien im Strombereich 2022
(Drucksache 693/22)
Ausschusszuweisung: Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum Kohlendioxid-
Speicherungsgesetz
(Drucksache 695/22)
Ausschusszuweisung: Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des
öffentlichen Sektors in der Union (Gesetz für ein interoperables Europa)
COM(2022) 720 final; Ratsdok. 14973/22
(Drucksache 593/22, zu Drucksache 593/22)
Ausschusszuweisung: EU – In – R – Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates über
das Gemeinschaftsgeschmacksmuster und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 2246/2002 der Kommission
COM(2022) 666 final
(Drucksache 613/22, zu Drucksache 613/22)
Ausschusszuweisung: EU – R – Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates über den rechtlichen Schutz von Designs (Neufassung)
COM(2022) 667 final
(Drucksache 614/22, zu Drucksache 614/22)
Ausschusszuweisung: EU – R – Wi
Beschluss: Kenntnisnahme
Neunzehnte Verordnung zur Änderung der
Außenwirtschaftsverordnung
(Drucksache 9/23)
Ausschusszuweisung: Wi
Beschluss: Absehen von Stellungnahme
Feststellung gemäß § 34 GO BR
Einspruch gegen den Bericht über die 1029. Sitzung
ist nicht eingelegt worden. Damit gilt der Bericht
gemäß § 34 GO BR als genehmigt.
Anlage 1
Umdruck 1/2023
Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der
1030. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat
gemäß den vorliegenden Empfehlungen und
Vorschlägen beschließen:
I.
Zu den Gesetzen einen Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses nicht zu stellen:
Punkt 1
Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie
und zur Änderung weiterer Gesetze
(Drucksache 19/23)
Punkt 3
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und
Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des
Bundesamtes für Güterverkehr (Drucksache 21/23)
II.
Zu dem Gesetzentwurf die in der zitierten
Empfehlungsdrucksache wiedergegebene Stellungnahme
abzugeben:
Punkt 15
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der
Verordnung (EU) 2017/2226 und der Verordnung (EU)
2018/1240 sowie zur Änderung des
Aufenthaltsgesetzes, des Freizügigkeitsgesetzes/EU, des Gesetzes
über das Ausländerzentralregister und der
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das
Ausländerzentralregister (Drucksache 685/22,
Drucksache 685/1/22)
III.
Gegen die Gesetzentwürfe keine Einwendungen zu
erheben:
Punkt 16
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von
Ertragsteuerinformationen durch bestimmte
Unternehmen und Zweigniederlassungen
(Drucksache 686/22)
Punkt 19
Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen
Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom
21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und
Belästigung in der Arbeitswelt (Drucksache 689/22)
Punkt 20
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-
Organisation (Drucksache 690/22)
IV.
Von einer Stellungnahme zu der Vorlage
abzusehen:
Punkt 23
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur
Einführung eines Marktkorrekturmechanismus zum
Schutz der Bürger und der Wirtschaft vor übermäßig
hohen Preisen
COM(2022) 668 final
(Drucksache 615/22, Drucksache 615/1/22)
V.
Zu der Vorlage die Stellungnahme abzugeben, die
in der zitierten Empfehlungsdrucksache
wiedergegeben ist:
Punkt 26
Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
„Eine Drohnenstrategie 2.0 für ein intelligentes,
nachhaltiges Ökosystem für unbemannte
Luftfahrzeuge in Europa“
COM(2022) 652 final
(Drucksache 618/22, Drucksache 618/1/22)
VI.
Den Vorlagen ohne Änderung zuzustimmen:
Punkt 30
Verordnung zur Datenübermittlung zum Zweck der
Ausführung der Vollzugsvorkehrungen nach § 12
Absatz 1 des Ernährungssicherstellungs- und -
vorsorgegesetzes (ESVG-Datenübermittlungsverordnung –
ESVGDüV) (Drucksache 679/22)
Punkt 31
Verordnung zur Aussetzung der Erhebung über Kinder
in den Klassenstufen eins bis vier nach dem Achten
Buch Sozialgesetzbuch
(Ganztagsstatistikaussetzungsverordnung – GaStatAusV) (Drucksache 17/23)
Punkt 32
Fünfte Verordnung zur Änderung der CbCR-
Ausdehnungsverordnung (Drucksache 10/23)
Punkt 33
Verordnung zu dem Abkommen vom 9. Dezember
2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich über das BIZ Innovation Hub
Eurosystem Centre in Frankfurt am Main
(Drucksache 18/23)
Punkt 35
Dritte Verordnung zur Änderung der AZRG-
Durchführungsverordnung (Drucksache 681/22, zu
Drucksache 681/22)
Punkt 36
Zwölfte Verordnung über Änderungen der Anlage des
Internationalen Übereinkommens von 1978 über
Normen für die Ausbildung, die Erteilung von
Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von
Seeleuten (Drucksache 641/22)
VII.
Entsprechend den Anregungen und Vorschlägen zu
beschließen:
Punkt 39
a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union
für den Ständigen Ausschuss der Kommission für
Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel
(SCoPAFF), Sektion: Pflanzenschutzmittel
„Gesetzgebung“ (Drucksache 471/22,
Drucksache 471/1/22)
b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union
für den Ständigen Ausschuss der Kommission für
ökologische/biologische Produktion
(Komitologieausschuss) und die Arbeitsgruppe
„Biologischer Landbau“ (COP/GREX)
(Drucksache 8/23, Drucksache 8/1/23)
Punkt 40
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der
Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland“ (Drucksache 12/23)
VIII.
Zu den Verfahren, die in der zitierten Drucksache
bezeichnet sind, von einer Äußerung und einem
Beitritt abzusehen:
Punkt 41
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
(Drucksache 7/23)
Anlage 2
Erklärung
von Minister Nathanael Liminski
(Nordrhein-Westfalen)
zu Punkt 8 der Tagesordnung
Der Fachkräftebedarf in Deutschland bewegt uns
derzeit alle. Viele Branchen sind betroffen, in besonderem
Maße aber das Gesundheitswesen. Denn dort wirkt sich
der Bedarf beziehungsweise ein Mangel an
medizinischem Fachpersonal ganz unmittelbar auf die Menschen
in unserem Land aus.
Eines ist klar: Ohne Fachkräfte aus dem Ausland geht
es im Gesundheitswesen nicht. Der Bedarf ist schon jetzt
groß. Und er wird weiterwachsen. Daher ist es wichtig,
alles dafür zu tun, dass diejenigen, die bei uns leben und
arbeiten wollen, das auch möglichst schnell und
möglichst unbürokratisch tun können.
In den meisten Drittstaaten ist die Ausbildung oder das
Studium in der Pflege und in den weiteren
Gesundheitsfachberufen anders aufgebaut als bei uns. Die meisten
Fachkräfte aus Drittstaaten können daher für eine
Tätigkeit in Deutschland nicht sofort eine gleichwertige
Qualifikation nachweisen, sie können nicht ohne Weiteres ihre
Arbeit als Fachkraft aufnehmen. Für die Anerkennung als
Fachkraft müssen sie zunächst einen Anpassungslehrgang
absolvieren oder eine Kenntnisprüfung ablegen.
Im Anpassungslehrgang werden die Betroffenen in
Theorie und Praxis qualifiziert. Außerdem können sie
während dieser Zeit auch erst einmal bei uns ankommen:
im Berufsleben, am neuen Wohnort, im sozialen Umfeld.
Anpassungslehrgänge werden zumeist bei staatlichen
oder staatlich anerkannten Schulen des
Gesundheitswesens durchgeführt. Aber auch Vorbereitungskurse auf
eine Eignungs- oder Kenntnisprüfung können diese
Träger anbieten. Kenntnisprüfungen können ebenso nur
durch staatliche Schulen abgenommen werden. Die
Schulen des Gesundheitswesens sind damit die Basis und der
Flaschenhals für erfolgreiche Berufsanerkennung.
Die Kosten der Qualifizierung tragen in der Regel die
Arbeitgeber oder auch die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer. Oftmals führen die Schulen des
Gesundheitswesens die Qualifizierungen nur zur Deckung des
Personalbedarfs der eigenen Einrichtung durch. Kleinere
Einrichtungen ohne Ausbildungsstätte haben das Nachsehen.
Die Angebote der staatlichen und staatlich
anerkannten Schulen müssen also breiter werden. Sie müssen für
mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugänglich
werden, auch unabhängig davon, bei welchem Arbeitgeber
sie schließlich ihre Arbeit aufnehmen. Zudem muss die
Finanzierung der Qualifizierung über die Bundesagentur
für Arbeit eröffnet werden. Dafür ist eine Zertifizierung
der Schulen nach der AZAV (Akkreditierungs- und
Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) erforderlich.
Warum sind die staatlichen und staatlich anerkannten
Schulen des Gesundheitswesens nur zu einem geringen
Teil AZAV-zertifiziert? Die Antwort ist: Die
Zulassungsverfahren sind für die Träger zeitintensiv und
kostenintensiv. Sie sind zu bürokratisch. Viele Schulen
lassen sich daher nicht zertifizieren und beschränken ihre
Angebote auf die eigenen Leute.
Wir brauchen mehr Qualifizierungsangebote für die
Personen mit ausländischer Ausbildung, damit alle
Personen in den Anerkennungsverfahren auch zeitnah ein
passendes Qualifizierungsangebot erhalten. Die
staatlichen und staatlich anerkannten Schulen des
Gesundheitswesens müssen daher zugleich unterstützt und
aufgefordert werden, ein breiteres Angebot zu machen.
Die Zertifizierung nach der AZAV stellt eine Hürde
für die Schulen des Gesundheitswesens dar. Wir leisten
uns hier eine Hürde für Schulen, die staatlich oder
staatlich anerkannt sind. Diese Schulen entsprechen bereits
umfangreichen Anforderungen nach Bundes- und
Landesgesetzen, Anforderungen, die weitgehend
deckungsgleich sind mit den Anforderungen der AZAV-
Zertifizierung. Die Schulen stehen außerdem unter
ständiger staatlicher Aufsicht.
Die zwischenzeitlich durch die Empfehlung des
AZAV-Beirats erreichte Erleichterung bei der
Trägerzulassung ist keine ausreichende Entlastung.
Wenn wir den Schulen weiterhin bürokratische Steine
in den Weg legen, dann werden die
Qualifizierungsangebote mehr und mehr zum Engpass bei der Gewinnung
ausländischer Pflegekräfte.
Die Pandemie hat uns noch einmal eindringlich vor
Augen geführt, wie sehr wir in unserem
Gesundheitssystem auf jede einzelne Fachkraft angewiesen sind. Unser
aller Anstrengungen richten sich derzeit darauf,
Fachkräfte im Ausland zu gewinnen. Und zum Glück steigen die
Antragszahlen in den Verfahren der Anerkennung
ausländischer Abschlüsse noch immer an.
Aber wir müssen auch die Rahmenbedingungen für
diese Verfahren an jeder möglichen Stelle verbessern –
damit wir die Verfahren so einfach wie möglich gestalten
und motivierte Fachkräfte und engagierte Arbeitgeber in
diesem Prozess so gut es geht unterstützen.
Daher setze ich mich ein für den Wegfall der
Zertifizierungspflicht für die staatlichen und staatlich
anerkannten Schulen des Gesundheitswesens und werbe um Ihre
Unterstützung für diese Initiative.
Anlage 3
Erklärung
von Ministerin Stefanie Drese
(Mecklenburg-Vorpommern)
zu Punkt 9 der Tagesordnung
Für die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin,
Bremen und Thüringen gebe ich folgende Erklärung zu
Protokoll:
Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin,
Bremen und Thüringen stellen fest, dass die
Verbraucherinnen und Verbraucher alltäglich mit enormen
Kostensteigerungen, insbesondere auch im Energiesektor,
konfrontiert sind.
Im Interesse einer zügig umsetzbaren Lösung wird die
Bundesregierung gebeten, kurzfristig einen Vorschlag für
ein Energiesperren-Moratorium vorzulegen, mit dem
Energiesperren zumindest bis zum Ende der Heizperiode
im Frühjahr 2023 unter bestimmten Bedingungen
ausgeschlossen werden. Das Moratorium müsste für
Zahlungsverzüge gelten, die ausschließlich durch den Anstieg von
Abschlagszahlungen eintreten. Der gesetzliche Anspruch
auf Abwendungsvereinbarungen mit zinsfreier
Ratenzahlung sollte auf Energieverträge über den Bereich der
Grundversorgung hinaus erweitert werden. Dabei müsste
sichergestellt werden, dass
Energieversorgungsunternehmen durch das Moratorium nicht in finanzielle
Schieflage geraten und den Verbraucherinnen und
Verbrauchern eine ausreichend finanzierte Beratung zur
Verfügung gestellt werden kann.
Soweit die Lösung weitergreifend ausgestaltet werden
soll (zum Beispiel Übernahme einmalig hoher
Stromkostenabrechnungen), gilt es unter dem Blickwinkel der
sozialen Gerechtigkeit zu prüfen, inwieweit auch solche
Haushalte, die über ein Haushaltseinkommen nahe am
Grenzbereich für einen möglichen Anspruch auf
Grundsicherungsleistungen verfügen, gleichwohl aber nicht im
Bezug von Leistungen der Grundsicherung stehen (und
stehen wollen), in diese Lösung einzubeziehen sind und
zugleich der hiermit zwangsläufig verbundene
Verwaltungsaufwand so gering wie möglich gehalten wird.
Anlage 4
Erklärung
von Ministerin Stefanie Drese
(Mecklenburg-Vorpommern)
zu Punkt 11 der Tagesordnung
Für die Länder Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg und Sachsen-Anhalt gebe ich folgende Erklärung zu
Protokoll:
Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg
und Sachsen-Anhalt erkennen an, dass der Ausbau der
Windenergie in ganz Deutschland erfolgen muss und
jedes Bundesland seinen Beitrag hierzu leisten sollte.
Bevor jedoch die etwaige Förderung vergleichsweise
weniger leistungsstarker Standorte in Süddeutschland
diskutiert wird, ist eine Regelung zur fairen Wälzung der
Netzentgelte auf der Verteilnetzebene, die die
Stromkundinnen und -kunden in ländlichen Bereichen mit hohem
Anteil erneuerbarer Energien nicht benachteiligt,
erforderlich. Im ländlichen Raum Nord- und Ostdeutschlands
wird durch den Zubau von Windenergieanlagen viel für
die klimaschonende Energieversorgung und
Energieversorgungssicherheit Deutschlands geleistet. Die derzeitige
Berechnung und Höhe der Netzentgelte im
Verteilnetzbereich belastet aber vor allem die Bürgerinnen und Bürger
in den Erzeugerregionen. Eine daran ausgerichtete faire
neue Ausgestaltung des Umlagesystems würde die
Akzeptanz des Windenergieausbaus in den
Erzeugerregionen erheblich erhöhen und damit beschleunigen.
Anlage 5
Erklärung
von Staatsminister Dr. Florian Herrmann
(Bayern)
zu Punkt 12 der Tagesordnung
Der Freistaat Bayern begrüßt das Ziel des
Gesetzesvorhabens, mehr Menschen mit Behinderungen in ein
reguläres Arbeitsverhältnis zu bringen beziehungsweise
dort zu halten. Aus Sicht des Freistaates Bayern tragen
die Abschaffung der Fördermöglichkeit von
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung aus Mitteln der
Ausgleichsabgabe sowie die Einführung einer vierten Staffel
der Ausgleichsabgabe allerdings nicht zu diesem Ziel bei.
Das bisherige dreistaffelige System der
Ausgleichsabgabe sollte erhalten bleiben.
Eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe wird
aufgrund der Mehrbelastung der Betriebe, gerade auch vor
dem Hintergrund der Bewältigung der Auswirkungen der
Corona-Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine und
damit einhergehender Kostensteigerungen, abgelehnt.
Durch die vierte Staffel würde die Ausgleichsabgabe
zu einer verfassungsrechtlich bedenklichen Strafzahlung
umgeformt, da bereits jetzt die Anzahl der zu
besetzenden Pflichtarbeitsplätze die Anzahl der arbeitslosen
schwerbehinderten Menschen übersteigt. Bereits aus
diesem Grund können nicht alle Pflichtarbeitsplätze
besetzt werden.
Weiter sollte aus Sicht des Freistaates Bayern die
Möglichkeit erhalten bleiben, Mittel der
Ausgleichsabgabe für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter
Menschen am Arbeitsleben, wie Werkstätten für
behinderte Menschen und Wohnheime für
Werkstattbeschäftigte, zu verwenden.
Bereits nach der jetzigen Rechtslage ist sichergestellt,
dass die Mittel der Ausgleichsabgabe vorrangig für
Leistungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet
werden und nur nachrangig für Einrichtungen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
Ein Wegfall dieser Fördermöglichkeit würde die
Träger der Eingliederungshilfe massiv zusätzlich belasten.
Bei einem Wegfall der Fördermöglichkeit droht deshalb
ein erhebliches Absinken des Investitionsniveaus und
damit auch der Qualität und Quantität der Plätze in
Werkstätten für behinderte Menschen und der
Wohnheimplätze für Werkstattbeschäftigte.
Anlage 6
Erklärung
von Staatsminister Dr. Florian Herrmann
(Bayern)
zu Punkt 13 der Tagesordnung
Nach der Gesetzesbegründung soll die Stiftung
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in
eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur
überführt werden (BR-Drs. 683/22, Seite 5). Dafür soll
der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 65b
Absatz 1 Satz 1 (neu) SGB V eine rechtsfähige Stiftung
bürgerlichen Rechts errichten und diese gemäß § 65b
Absatz 11 Satz 1 (neu) SGB V gemeinsam mit den
privaten Krankenversicherungsunternehmen mit einem
Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro finanzieren.
Aus Sicht Bayerns führt diese Ausgestaltung als
Zuwendungs- beziehungsweise Einkommensstiftung zu einer
dauerhaften (wirtschaftlichen) Abhängigkeit von der
Sozialversicherung, sodass in Anbetracht des
Finanzierungsmodells von einer „Unabhängigkeit der UPD“ keine
Rede sein kann. Die Besetzung des Stiftungsrates mit
Mitgliedern des Bundestages und Vertretern von
Bundesministerien gemäß § 65b Absatz 6 Nummern 3 und 4
(neu) SGB V ist mit der intendierten Staatsferne
unvereinbar. Ferner ist es nicht sachgerecht, dass die privaten
Krankenversicherungsunternehmen kein
Mitbestimmungs- oder Mitspracherecht bei der Stiftungserrichtung
erhalten, obwohl sie nach § 65b Absatz 11 Satz 2 (neu)
SGB V 7 Prozent des jährlichen Finanzierungsbetrages
zu tragen haben.
Gegen die Finanzierung der UPD durch den GKV-
Spitzenverband bestehen seitens Bayern auch
verfassungsrechtliche Bedenken. Das Bundessozialgericht hat
in einer Entscheidung vom 18. Mai 2021 – B 1 A 2/20 R
bekräftigt, dass die verfassungsrechtlich vorgegebene
organisatorische Selbstständigkeit der Sozialversicherung
auch der Verwendung von Mitteln der
Sozialversicherung Grenzen setzt. Die Legitimation der
Beitragsbelastung beschränke sich auf die Finanzierung im
Binnensystem der Sozialversicherung. Die erhobenen Geldmittel
dürfen nach der Entscheidung allein zur Finanzierung der
Aufgaben der Sozialversicherung eingesetzt werden. Die
Patientenberatung ist indes eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe, die auch und vor allem unabhängig von den
Krankenkassen durchgeführt werden soll. Die Beratung
in „gesundheitsrechtlichen“ Fragen hat keinen
unmittelbaren Bezug zu den Aufgaben und damit zum
Binnensystem der Sozialversicherung. Eine Verwendung von
Mitteln der Sozialversicherung für die Finanzierung der
Patientenberatung ist deshalb verfassungsrechtlich
unzulässig.
Bayern fordert, den vorgelegten Gesetzentwurf unter
Beachtung der ausgeführten Bedenken grundlegend zu
überarbeiten.
Anlage 7
Erklärung
von Ministerin Daniela Behrens
(Niedersachsen)
zu Punkt 17 der Tagesordnung
Das Recht auf ein Leben ohne Gewalt ist ein
Menschenrecht. Dieses Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit ist in unserem Grundgesetz
festgeschrieben und gilt für jede und jeden, unabhängig vom
Geschlecht, der sexuellen Orientierung oder dem
Beziehungsstatus.
Doch leider verzeichnen wir in unseren Statistiken
jährlich viele Zehntausende Fälle von häuslicher Gewalt
und Straftaten im sozialen Nahbereich der Opfer. Und
wir müssen in diesem Deliktsbereich leider von einer viel
höheren Dunkelziffer ausgehen.
Die Formen dieser geschlechtsspezifisch motivierten
Gewaltausübung sind so grausam wie vielfältig. Die
Betroffenen erleben Beleidigungen, Demütigungen und
Einschüchterungen, Bedrohung sowie psychische,
physische und sexuelle Misshandlungen, Freiheitsberaubungen
bis hin zu Vergewaltigungen oder gar versuchten oder
vollendeten Tötungen und Mord.
Geschlechtsspezifisch motivierte Gewalt ist – egal in
welcher Ausprägung – auf das Schärfste zu verurteilen.
Wir können und wollen diese Gewalttaten nicht
hinnehmen. Es ist Aufgabe des Staates, seine Bürgerinnen
und Bürger, die aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer
sexuellen Orientierung Opfer von Gewalt geworden sind,
zu schützen.
Im Rahmen der Innenministerkonferenz beschäftigen
wir uns schon länger mit diesem Themenfeld. Wir
wissen: Statistisch wird dieses Deliktsfeld ganz klar durch
von Männern gegenüber Frauen verübte Gewalt
dominiert. Häufig werden diese geschlechtsspezifisch
motivierten Straftaten in Partnerschaften oder im
Zusammenhang mit einer Trennung verübt.
Es gibt Männer, die glauben, sie hätten ein Recht, ihre
Frauen oder Ex-Frauen zu töten, weil sie sie verlassen
wollen oder verlassen haben. Diese Gedanken und
Handlungsweisen sind oft Ausdruck eines archaischen und
frauenverachtenden Menschenbildes.
Aber auch lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und
intergeschlechtliche Personen sind aufgrund ihres
Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung zunehmend
Opfer von Hassdelikten.
Solche Straftaten dürfen nicht verharmlosend als
Bagatelle abgetan werden. Femizide sind keine
„Beziehungsdramen“ oder „Familientragödien“. Sie sind:
niederste Straftaten.
Es sollte selbstverständlich sein, dass
geschlechtsspezifische Beweggründe bei der Strafzumessung
erschwerend zum Tragen kommen. Schließlich lässt der § 46
StGB bereits in der aktuellen Fassung zu, dass
menschenverachtende Beweggründe strafverschärfend
berücksichtigt werden können. Frauenverachtende oder
sonstige Taten, die durch ein bestimmtes Geschlecht oder
eine sexuelle Orientierung des Opfers motiviert sind,
werden jedoch nicht zwangsläufig als
menschenverachtend eingestuft. Das zeigt auf, welchen dringenden
Handlungsbedarf wir hier haben. Denn: Als was sind diese
Taten bitte einzustufen, wenn nicht als
menschenverachtend?
Ich bin froh, dass der Gesetzgeber diesen
Handlungsbedarf aufgegriffen hat und die in § 46 Absatz 2 Satz 2
StGB aufgeführten Strafzumessungsgründe um die
Merkmale der „geschlechtsspezifischen“ und „gegen die
sexuelle Orientierung gerichteten“ Beweggründe
erweitern wird.
Diese Ergänzung ist nicht nur eine Klarstellung. Die
besondere Heraushebung dieser Motive ist ein deutliches
und erforderliches Signal, dass in einem Rechtsstaat
partnerschaftliche Gewalt, häusliche Gewalt und jede
Form der geschlechtsspezifisch motivierten Gewalt nicht
akzeptiert wird. Es ist auch ein Signal an alle betroffenen
Kinder, Frauen und Männer. Wir geben nicht auf, gegen
häusliche und geschlechtsspezifisch motivierte Gewalt zu
kämpfen.
Anlage 8
Erklärung
von Minister Tobias Goldschmidt
(Schleswig-Holstein)
zu Punkt 38 der Tagesordnung
Angesichts des Krieges in der Ukraine werden die
Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, verstärkt
Energie einzusparen und den Verbrauch zu reduzieren. Und
wenn wir ehrlich sind, war dieser Appell auch schon vor
dem Krieg richtig. Jede Kilowattstunde eingesparte
Energie spart Kosten, Treibhausgasemissionen,
Landschaftsverbrauch und reduziert die Abhängigkeit von
ausländischen Energielieferungen.
Dass jetzt, inmitten des Winters, des andauernden
Krieges und der nach wie vor unsicheren
Gasversorgungslage, damit Schluss sein soll, ist mir unverständlich.
Das sendet falsche Signale. Wieso verlängern wir alle
anderen Energiekrisenverordnungen um ein Jahr,
ausgerechnet die Einsparverordnung aber nur bis April?
Gerade über den Sommer wird es wichtig werden, sich
nicht in falscher Sicherheit zu wiegen. Und Einsparungen
helfen auch dann, die Preise zu senken und das Befüllen
der sich aktuell leerenden Gasspeicher für den Winter
2023/24 zu erleichtern.
Um das Ausrufen einer Gasmangellage und stark
ansteigende Preise für die Bürgerinnen und Bürger durch
das Wegfallen der Einsparvorgaben zu verhindern,
stimmen wir für die Zeit nach der EnSikuMaV für ein enges
Monitoringverfahren durch die Bundesregierung und für
das gegebenenfalls erneute Inkraftsetzen der En
SikuMaV.
Notwendig ist auch ein Prüfauftrag an die
Bundesregierung zur Schaffung von Bußgeldtatbeständen bei
Wiederinkraftsetzen der EnSikuMaV. Ein rechtswidriger
Tatbestand, der nicht verfolgt werden soll – liebe
Kolleginnen und Kollegen, das ist ein fatales Signal für unsere
Ordnungsbehörden: Die Ordnungswidrigkeiten des
Gebäudeenergiegesetzes sind bußgeldbewehrt, die der
EnSikuMaV aber nicht? Wer soll das verstehen?
Zuletzt möchte ich an dieser Stelle aber einen Appell
an die Bundesregierung richten, endlich das per Kanzler-
Richtlinien-Entscheidung angekündigte Effizienzgesetz
vorzulegen und mit den Ländern zu konsultieren. Klug
wäre es gewesen, die EnSikuMaV bis zum Inkrafttreten
des Effizienzgesetzes in Kraft zu belassen.
Manch einer mag sich über den „Freedom Day“, den
Wegfall der Einspar-Verordnung im April freuen. Ich
werde in diesen Chor nur mit einstimmen, wenn wir bis
dahin ein robustes Effizienzgesetz vorliegen haben, das
den Weg in eine Zukunft weist, in der wir mit weniger
Importen auskommen. Je schneller wir die
Energieverbräuche runterbringen, desto schneller werden wir bei
Klimaneutralität und Energiesouveränität unsere Ziele
erreichen können.]
Relationen
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ständigen Ausschuss der Kommission für Pflanze
- part_of_vorgang → Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))