Protokoll der 1023. Sitzung des Bundesrates
Text
Protokoll der 1023. Sitzung des Bundesrates
[Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1023
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1023. Sitzung
Berlin, Freitag, den 8. Juli 2022
I n h a l t :
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
1. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2019/1152 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20. Juni 2019 über
transparente und vorhersehbare
Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im
Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von
Aufgaben an die Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(Drucksache 285/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 280
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280
2. Zweites Gesetz zur Änderung der
Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes
zur Abgabenordnung (Drucksache 286/22) . 281
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108
Absatz 5 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281
3. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes
zur Errichtung eines Sondervermögens
„Energie- und Klimafonds“
(Drucksache 287/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281
4. Gesetz zur Durchführung der Verordnung
(EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 29. April 2021 zur
Bekämpfung der Verbreitung terroristischer
Online-Inhalte und zur Änderung weiterer
Gesetze (Drucksache 288/22) . . . . . . . . . . . 281
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin des Innern und
für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 281
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 314*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87
Absatz 3 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 282
5. Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung
des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(27. BAföGÄndG) (Drucksache 289/22,
zu Drucksache 289/22) . . . . . . . . . . . . . . . 282
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
6. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches
– Aufhebung des Verbots der Werbung für
den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB),
zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes,
zur Änderung des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes, zur Änderung des
Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur
Änderung des Gesetzes zur strafrechtlichen
Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen
einvernehmlicher homosexueller Handlungen
verurteilten Personen (Drucksache 290/22) . 282
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
7. Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur
Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie
und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Drucksache 291/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
8. Gesetz zur Änderung des
Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem
Klimaschutz-Sofortprogramm und zu
Anpassungen im Recht der
Endkundenbelieferung (Drucksache 292/22, zu
Drucksache 292/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
in Verbindung mit
50. Viertes Gesetz zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 314/22) . 264
51. Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen
beschleunigten Ausbau der erneuerbaren
Energien und weiteren Maßnahmen im
Stromsektor (Drucksache 315/22, zu
Drucksache 315/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
52. Gesetz zur Bereithaltung von
Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs
im Stromsektor im Fall einer drohenden
Gasmangellage durch Änderungen des
Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer
energiewirtschaftlicher Vorschriften
(Drucksache 316/22, zu Drucksache 316/22) . . . . . 264
53. Zweites Gesetz zur Änderung des
Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer
Vorschriften (Drucksache 317/22) . . . . . . . . . . 264
54. Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung
des Ausbaus von Windenergieanlagen an
Land (Drucksache 318/22) . . . . . . . . . . . . . 264
und
57. Erste Verordnung zur Änderung der
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Versorgung mit Fernwärme
(Drucksache 321/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 264
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 265
Winfried Kretschmann (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 269
Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 271
Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach
(Brandenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273, 309*
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 273
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für
Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . 274
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . 307*, 307*,
307*, 308*
Stephan Schwarz (Berlin) . . . . . . . . . 308*
Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen) 309*
Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 309*
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . 310*
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 310*
Dirk Adams (Thüringen) . . . . . . . . . 311*
Katrin Eder (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 312*
Beschluss zu 8: Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277
Beschluss zu 50: Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 277
Beschluss zu 51: Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 277
Beschluss zu 52: Zustimmung gemäß
Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG –
Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . 277
Beschluss zu 53: Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 277
Beschluss zu 54: Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 277
Beschluss zu 57: Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 277
9. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung
der Tierschutztransportverordnung –
gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des
Landes Niedersachsen – (Drucksache 7/22)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
10. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung einer Übergewinnsteuer mit dem Ziel
der Finanzierung außergewöhnlicher
finanzieller Belastungen im Zuge des russischen
Angriffskriegs auf die Ukraine – Antrag der
Länder Bremen und Berlin, Mecklenburg-
Vorpommern, Thüringen – (Drucksache 268/22) 278
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 278
Daniel Wesener (Berlin) . . . . . . . . . 279
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280
11. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung eines Qualitätssiegels für
Kunststoffprodukte mit Recyclingmaterial – Antrag
des Landes Berlin – (Drucksache 682/21)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
12. a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 82) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 5 GG –
(Drucksache 197/22)
b) Entwurf eines Gesetzes zur
Modernisierung des Verkündungs- und
Bekanntmachungswesens (Drucksache 243/22 (neu)) . 282
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin des Innern und
für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 316*
Beschluss zu a): Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 285
Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
13. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 239/22) . 282
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314*
14. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur
Änderung personenstandsrechtlicher
Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 240/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 285
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285
15. Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes
zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (28. BAföGÄndG) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 241/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 315*
16. Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des
Güterrechtsregisters (Drucksache 242/22) . 282
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 315*
17. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur
Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
(Drucksache 244/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 285
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 285
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287
18. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Gewerbeordnung und anderer Gesetze
(Drucksache 245/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 287
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287
19. Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der
Kohlendioxidkosten
(Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG)
(Drucksache 246/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 287
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288
20. Rechnung des Bundesrechnungshofes für
das Haushaltsjahr 2021 – Einzelplan 20 –
(Drucksache 211/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß
§ 101 BHO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315*
21. a) Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament und den Rat: Gestaltung
der Konferenz zur Zukunft Europas
COM(2020) 27 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 37/20)
b) Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat,
den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen: Konferenz zur Zukunft
Europas – Von der Vision zu konkreten
Maßnahmen
COM(2022) 404 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 282/22) . . . . . . . . . . . . . . . 288
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 288
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 290
Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 291
Dr. Anna Lührmann, Staatsministerin im
Auswärtigen Amt . . . . . . . . . . . . 292
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 294
22. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Programms der Union für sichere
Konnektivität für den Zeitraum 2023–2027
COM(2022) 57 final; Ratsdok. 6318/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 67/22, zu Drucksache 67/22) . . 294
Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . 294
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 295
23. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Sorgfaltspflichten von Unternehmen im
Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur
Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937
COM(2022) 71 final; Ratsdok. 6533/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 137/22, zu Drucksache 137/22) 295
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 295
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 297
24. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und
häuslicher Gewalt
COM(2022) 105 final; Ratsdok. 7042/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 131/22, zu Drucksache 131/22) 297
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 297
Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . . 316*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 299
25. a) Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat,
den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen: REPowerEU-Plan
COM(2022) 230 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 233/22)
b) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in
Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den
Aufbau- und Resilienzplänen und zur
Änderung der Verordnung (EU) 2021/1060,
der Verordnung (EU) 2021/2115, der
Richtlinie 2003/87/EG und des Beschlusses
(EU) 2015/1814
COM(2022) 231 final; Ratsdok. 9337/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 271/22, zu Drucksache 271/22) 299
Beschluss zu a): Stellungnahme . . . . . . . . . 299
Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . 299
26. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur
Förderung der Nutzung von Energie aus
erneuerbaren Quellen, der Richtlinie
2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden sowie der Richtlinie
2012/27/EU zur Energieeffizienz
COM(2022) 222 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 257/22, zu Drucksache 257/22) 299
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299
27. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf
im Fernabsatz geschlossene
Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der
Richtlinie 2002/65/EG
COM(2022) 204 final; Ratsdok. 9053/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 210/22, zu Drucksache 210/22) 299
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
28. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über den
Schutz geografischer Angaben für
handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und
zur Änderung der Verordnungen
(EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753 des
Europäischen Parlaments und des Rates und des
Beschlusses (EU) 2019/1754 des Rates
COM(2022) 174 final; Ratsdok. 8205/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 229/22, zu Drucksache 229/22) 300
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
29. Mitteilung der Europäischen Kommission an
das Europäische Parlament, den Rat, die
Europäische Zentralbank, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: EU-
Justizbarometer 2022
COM(2022) 234 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 231/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 315*
30. Legislative Entschließung des Europäischen
Parlaments und Vorschlag für eine
Verordnung des Rates über die allgemeine
unmittelbare Wahl der Mitglieder des Europäischen
Parlaments sowie zur Aufhebung des
Beschlusses 76/787/EGKS, EWG, Euratom des
Rates und des diesem Beschluss beigefügten
Akts zur Einführung allgemeiner
unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des
Europäischen Parlaments
P9_TA(2022)0129; Ratsdok. 9333/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 253/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 317*
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
31. Verordnung zur Festlegung und Anpassung
der Bundesbeteiligung an den Leistungen für
Unterkunft und Heizung für das Jahr 2022
(Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung
2022 – BBFestV 2022) (Drucksache 235/22) 282
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315*
32. Zwanzigste Verordnung zur Änderung
saatgutrechtlicher Verordnungen
(Drucksache 236/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 315*
33. Verordnung zur Durchführung der
unionsrechtlichen Regelungen über
Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse
sowie zur Änderung des Gesetzes zur
Durchführung der gemeinsamen
Marktorganisationen und der Direktzahlungen
(Drucksache 237/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 315*
34. Gebührenordnung für Tierärztinnen und
Tierärzte (Tierärztegebührenordnung – GOT)
(Drucksache 247/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 315*
35. Vierte Verordnung zur Änderung der CRS-
Ausdehnungsverordnung
(Drucksache 238/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315*
36. Erste Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Erweiterung der
Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
des Infektionsschutzgesetzes auf
Hospitalisierungen in Bezug auf die Coronavirus-
Krankheit-2019 (Drucksache 284/22) . . . . 282
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315*
37. Verordnung über die Registrierung von
beruflichen Betreuern
(Betreuerregistrierungsverordnung – BtRegV) (Drucksache 248/22) 282
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 315*
38. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Ausweisung von mit Nitrat belasteten und
eutrophierten Gebieten (AVV
Gebietsausweisung – AVV GeA) (Drucksache 275/22) . . . 300
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 300
Priska Hinz (Hessen) . . . . . . . . . . . 301
Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . 302
Dr. Manuela Rottmann, Parl.
Staatssekretärin beim Bundesminister für
Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 303, 318*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304
39. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Neufassung der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
Bundesmeldegesetzes (Drucksache 249/22) . . . . . . . . . 282
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315*
40. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen
Union für den Ausschuss der Kommission
für die Gemeinsame Agrarpolitik gemäß
Artikel 153 der Verordnung (EU) 2021/2115
– gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 270/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
Beschluss: Zustimmung zu den
Empfehlungen in Drucksache 270/1/22 . . . . . . . . . . 315*
41. Benennung einer Vertreterin des Bundesrates
im Mittelstandsrat der Kreditanstalt für
Wiederaufbau – gemäß § 7a Absatz 1
KreditAnstWiAG – Antrag des Landes Sachsen-
Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 296/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 296/22 . . . . . . . . . . . . . . . . 315*
42. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 295/22) . . . . . . . . . . . . . 282
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 316*
43. Entschließung des Bundesrates
„Klimafreundliches Krankenhaus – 1,5 Milliarden
Euro Sonderförderung“ – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 300/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
Klaus Holetschek (Bayern) . . . . . . . . 283
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283
44. Zweite Verordnung zur Änderung der
Ukraine-Aufenthalts-
Übergangsverordnung (Drucksache 302/22) . . . . . . . . . . . . . 282
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315*
45. Entschließung des Bundesrates für den
Erhalt der Pressevielfalt – innovationsoffene
und plattformneutrale Förderung der
flächendeckenden Versorgung mit periodischen
Presseerzeugnissen schnellstmöglich
beginnen – Antrag der Länder Sachsen,
Niedersachsen und Bremen, Schleswig-Holstein
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 309/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . . 283
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
46. Benennung eines Mitglieds für den
Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4
Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 310/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 310/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . 315*
47. Wahl des Vorsitzenden des
Finanzausschusses – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR –
(Drucksache 306/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Beschluss: Minister Dr. Marcus Optendrenk
(Nordrhein-Westfalen) wird gewählt . . . . 264
48. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Atomgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
– Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 312/22) . . . 304
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 304
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
49. Gesetz zur Einführung virtueller
Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und
Änderung genossenschafts- sowie insolvenz-
und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 313/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
55. Gesetz zur Beschleunigung von
Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr
(Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG) (Drucksache 319/22,
zu Drucksache 319/22) . . . . . . . . . . . . . . . 305
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
56. Gesetz zu den Protokollen zum
Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik
Finnland und des Königreichs Schweden
(Drucksache 320/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 306
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Vizepräsident D r . R e i n e r H a s e l o f f ,
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
Vizepräsident D r . P e t e r T s c h e n t -
s c h e r , Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg
– zeitweise –
Amtierender Präsident D r . D i e t m a r
W o i d k e , Ministerpräsident des Landes
Brandenburg – zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und Europaangelegen–
heiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen
beim Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und
Sport
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
Klaus Holetschek, Staatsminister für Gesundheit und
Pflege
B e r l i n :
Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin
Stephan Schwarz, Senator für Wirtschaft, Energie
und Betriebe
Daniel Wesener, Senator für Finanzen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Minister für
Wirtschaft, Arbeit und Energie
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
Dietmar Strehl, Senator für Finanzen
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der
Finanzbehörde
Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für
Justiz und Verbraucherschutz
H e s s e n :
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Axel Wintermeyer, Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei
Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitale
Strategie und Entwicklung
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und
Kindertagesstätten
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
N i e d e r s a c h s e n :
Barbara Havliza, Justizministerin
Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und
Klimaschutz
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie und Mobilität
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für
Demokratie, Europa und Gleichstellung
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales
Dirk Adams, Minister für Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur
und Landwirtschaft
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat
Dr. Anna Lührmann, Staatsministerin im
Auswärtigen Amt
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Dr. Manuela Rottmann, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit
Oliver Luksic, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Christian Kühn, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz
Lilian Tschan, Staatssekretärin im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1023. Sitzung
Berlin, den 8. Juli 2022
Beginn: 09.32 Uhr
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1023. Sitzung des Bundesrates.
Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich
gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen
in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben.
Aus der nordrhein-westfälischen Landesregierung
und damit aus dem Bundesrat sind am 29. Juni 2022 die
Staatsministerinnen und Staatsminister a. D.
ausgeschieden: Herr Dr. Joachim S t a m p , Herr Lutz L i e n e n -
k ä m p e r , Herr Prof. Dr. Andreas P i n k w a r t , Frau
Yvonne G e b a u e r , Herr Peter B i e s e n b a c h ,
Frau Isabel P f e i f f e r - P o e n s g e n und Herr
Dr. Stephan H o l t h o f f - P f ö r t n e r .
Bereits am 8. April ist ferner Frau Staatsministerin
a. D. Ursula H e i n e n - E s s e r aus der
Landesregierung Nordrhein-Westfalens und damit auch aus dem
Bundesrat ausgeschieden.
Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die
nordrhein-westfälische Landesregierung am 30. Juni
bestellt: Herrn Ministerpräsidenten Hendrik W ü s t ,
dem ich an dieser Stelle ganz herzlich zu seiner
Wiederwahl gratuliere,
(Beifall)
sowie Frau Ministerin Mona N e u b a u r , Herrn
Minister Dr. Marcus O p t e n d r e n k , Frau Ministerin Ina
S c h a r r e n b a c h , Herrn Minister Nathanael
L i m i n s k i und Frau Ministerin Josefine P a u l .
Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden
am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des
Bundesrates bestellt.
Ferner gratuliere ich Herrn Staatssekretär Dr. Mark
S p e i c h zur erneuten Bestellung als Bevollmächtigter
des Landes Nordrhein-Westfalens beim Bund – also
Kontinuität an dieser Stelle.
Aus der schleswig-holsteinischen Landesregierung
und damit aus dem Bundesrat sind am 29. Juni 2022
ausgeschieden: Herr Minister Dr. Bernd B u c h h o l z ,
Herr Minister Claus Christian C l a u s s e n und Herr
Minister Dr. Heiner G a r g .
Mit Ablauf des 2. Juni ist ferner Herr Minister Jan
Philipp A l b r e c h t aus der Landesregierung Schleswig-
Holsteins und damit auch aus dem Bundesrat
ausgeschieden.
Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die
schleswig-holsteinische Landesregierung am 29. Juni
bestellt: Herrn Ministerpräsidenten Daniel G ü n t h e r ,
dem ich an dieser Stelle ebenfalls ganz herzlich zu seiner
Wahl gratuliere
(Beifall)
– der Applaus war so laut, dass er bis nach Schleswig-
Holstein zu hören war –, sowie Frau Ministerin Monika
H e i n o l d , Frau Ministerin Dr. Sabine S ü t t e r -
l i n - W a a c k und Herrn Minister Tobias G o l d -
s c h m i d t .
Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden
am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des
Bundesrates ernannt.
Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates
gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche
Hand.
Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen
Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die
Zukunft alles Gute.
Zur erneuten Ernennung als Bevollmächtigte des
Landes Schleswig-Holstein beim Bund beglückwünsche ich
Frau Staatssekretärin Sandra G e r k e n .
(Beifall)
Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 57 Punkten vor.
Die Punkte 9 und 11 werden abgesetzt.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung wird TOP 47
aufgerufen. Anschließend werden die mit TOP 8
verbundenen Punkte 50, 51, 52, 53, 54 und 57 – in dieser
Reihenfolge – beraten. Danach wird TOP 10 behandelt. Vor
TOP 12 a) werden die Punkte 43 und 45 – in dieser
Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge
unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das
sehe ich nicht.
Deswegen ist diese so festgestellt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 47:
TOP 47
Wahl des Vorsitzenden des Finanzausschusses
(Drucksache 306/22)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird
vorgeschlagen, Herrn Minister Dr. Marcus O p t e n -
d r e n k (Nordrhein-Westfalen) zum Vorsitzenden des
Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich
um ein Handzeichen. – Mehrheit.
Damit ist das, so wie ich es gesehen habe, auch
einstimmig beschlossen.
Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die
Tagesordnungspunkte 8, 50 bis 54 und 57 auf:
TOP 8
8. Gesetz zur Änderung des
Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-
Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht
der Endkundenbelieferung (Drucksache 292/22,
zu Drucksache 292/22)
TOP 50
50. Viertes Gesetz zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 314/22)
51. Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen
beschleunigten Ausbau der erneuerbaren
Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
(Drucksache 315/22, zu Drucksache 315/22)
52. Gesetz zur Bereithaltung von
Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im
Stromsektor im Fall einer drohenden
Gasmangellage durch Änderungen des
Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer
energiewirtschaftlicher Vorschriften (Drucksache 316/22, zu
Drucksache 316/22)
53. Zweites Gesetz zur Änderung des
Windenergieauf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
(Drucksache 317/22)
TOP 54
54. Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des
Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
(Drucksache 318/22)
TOP 57
57. Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung
über Allgemeine Bedingungen für die
Versorgung mit Fernwärme (Drucksache 321/22)
Das sind die Punkte, die Ihnen so in der Tagesordnung
vorliegen.
Wir kommen zur Abarbeitung der Wortmeldungen.
Als Ersten darf ich mich selbst aufrufen, und ich freue
mich, dass ich hier vertreten werde.
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen
und Herren! Gestern Nachmittag war noch auf der
Internetseite des Bundesrates mit den Informationen zur
heutigen Tagesordnung bei mehreren der im Energiepaket
enthaltenen Gesetzesvorhaben zu lesen: „Die Zuleitung
an den Bundesrat ist für den 8. Juli 2022 vorgesehen“.
Der 8. Juli ist heute. Wir bekommen also erst heute einen
Großteil der Vorlagen und sollen unmittelbar darüber
entscheiden – in zumeist nur einem Durchgang, ohne eine
auch nur halbwegs gründliche Ausschussbefassung, und
das bei einem nun sogar zustimmungspflichtig
gewordenen Gesetzesvorhaben.
Ja, vieles von dem, was im Energiepaket verabschiedet
werden soll, ist eilbedürftig. Der Handlungsdruck ist
enorm. Dennoch erlaube ich mir, als inzwischen
dienstältester MP in dieser Runde, die ernste Mahnung, dass dies
kein Dauerzustand werden darf. Es würde an den
Grundfesten des über Jahrzehnte gepflegten und bewährten
Miteinanders im föderativen System der Bundesrepublik
rütteln, wenn die Länder durch ständige Eilsachen an
einer ausreichenden, intensiven Mitwirkung am
Gesetzgebungsprozess in diesem Lande gehindert würden. Es
geht hier schließlich nicht um Dinge, die wir in
regelmäßigen Abständen immer mal wieder beschließen, wie
Gremienbesetzungen, oder um Dinge, bei denen die
Betroffenheit der Länder nur höchst eingeschränkt besteht.
Es geht hier um ganz konkrete und massive, teilweise
existenzielle Probleme, vor denen Deutschland und damit
auch die Länder stehen und, ich befürchte, noch lange
stehen werden.
Damit bin ich beim eigentlichen Inhalt. Wir sind uns
einig, dass im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffs
Russlands auf die Ukraine in Europa und gerade auch in
Deutschland eine Situation eingetreten ist mit massiven
Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer
Wirtschaft und nicht zuletzt auf jeden einzelnen
Menschen in diesem Land – Stichwort „höhere Preise“.
Es besteht die reale Gefahr, dass die
Energieversorgung nicht mehr gesichert werden kann. Mit Sorge
beobachten wir, ob Nord Stream 1 nach der in der
kommenden Woche beginnenden Wartungsphase wieder
verlässlich liefern wird. Ich möchte an dieser Stelle
ausdrücklich anerkennen, dass sich die Bundesregierung,
und insbesondere Sie, Herr Minister Dr. Habeck, von
Beginn der Krise an intensiv bemüht hat, mit geeigneten
Mitteln gegenzusteuern – auch wenn Sie, Herr
Bundesminister, mit den Zielen, für die Ihre Partei ganz
besonders steht, dabei sogar ab und an in Konflikt geraten. Sie
können davon ausgehen, dass die meisten Länder alle
Maßnahmen unterstützen, die notwendig sind, um
unserem Land, seinen Unternehmen wie seinen Bürgerinnen
und Bürgern gleichermaßen, eine unterbrechungsfreie
und bezahlbare Belieferung mit Erdgas, Strom und
Wärme auch im nächsten Winter und darüber hinaus zu
sichern.
Die Einsparung von Erdgas, vor allem zur
Stromerzeugung, ist dabei ein Aspekt, um die noch bestehende
Abhängigkeit von Russland zu reduzieren und die
verfügbaren Gasvolumina für andere Nutzungen in der
Wirtschaft und von privaten Verbrauchern zu schonen. Dazu
bedarf es, wie im Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz
verankert, auch der temporären Weiterführung von
Braunkohlekraftwerken als Sicherheitsreserve.
Genehmigungsrechtliche Fragen der Wiederinbetriebnahme von
Kohlekraftwerken sind jedoch noch nicht gelöst. Es
braucht eine einheitliche bundesrechtliche
Ausnahmeregelung für den Weiterbetrieb älterer Kohlekraftwerke.
Unumgänglich ist aber auch, die nötige Versorgung
mit Kohle aus hiesigen Tagebauen abzusichern. Hier ist
also Rechtssicherheit nicht nur für die in Reserve
befindlichen Braunkohlekraftwerksblöcke erforderlich, sondern
auch für die mit ihnen verbundenen Tagebaue. Sachsen,
Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben das auf Ebene
der Ministerpräsidenten in einem Schreiben vom 6. Juli
2022 auch gegenüber dem Bundeswirtschaftsminister
deutlich gemacht. Ich erwarte, dass diese Dinge
umgesetzt werden, damit das Gesetz überhaupt seine Wirkung
entfalten kann.
Zudem ist der Befüllung der Gasspeicher sehr hohe
Priorität beizumessen, um über den Winter zu kommen.
Der aktuelle Füllstand von rund 63 Prozent liegt zwar
wieder im langjährigen Durchschnitt, es muss aber
kontinuierlich weitergehen, um zum 1. November den
gesetzlichen Mindestfüllstand von 90 Prozent zu erreichen. Wir
wissen dabei alle um die erheblichen Unsicherheiten in
den nächsten Wochen.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein weiterer
Aspekt. Ja, hier muss endlich in vielen Ländern im
Westen und Süden unserer Republik aufgeholt werden. Darin
sind sich wohl alle in dieser Runde einig. Über
Einzelheiten gibt es aber noch zum Teil sehr unterschiedliche
Auffassungen, insbesondere bei der Windkraft. Ich hoffe,
dass wir, Bund und Länder, es gemeinsam schaffen, die
ambitionierten Ausbauziele durch verstärktes
Engagement vor allem beim Zubau von Solar- und
Windkraftanlagen, durch Erweiterung der Verteilernetze und durch
die tatsächliche Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren zu erreichen. Dazu sind trotz der
heute eingebrachten Gesetzentwürfe noch viele weitere
Rechtsänderungen erforderlich, die diesem Hohen Haus
seitens des Bundes zugeleitet werden müssen.
So muss die ungleiche Behandlung der Länder durch
überproportionale Flächenziele bei der Ausweisung von
Vorranggebieten für Windkraftanlagen korrigiert oder
ausgeglichen werden, zum Beispiel durch die direkte
Reduzierung des Strompreises sowie durch Zahlungen an
die betroffenen Kommunen – übrigens Forderungen
meiner an der Ampelregierung beteiligten
Koalitionspartner im eigenen Land. Leider sind diese
gesellschaftlich mit Sprengstoff versehenen Punkte nicht in einem
regulären Durchlauf im Bundesrat besprechbar gewesen.
Eines muss uns aber allen klar sein: Das heutige
Gesetzespaket wird nur einen sehr kleinen Teil der von der
Bundesregierung für den Herbst und Winter erwarteten
Energielücke schließen können. International, nicht nur
national, fragt man immer öfter in entsprechenden
Terminen und Gesprächen, warum nicht tabu- und
ideologiefrei alle – ich wiederhole: alle – zugriffsfähigen
Energieerzeugungskapazitäten und -möglichkeiten genutzt
beziehungsweise im Netz gehalten werden, um die
erhebliche Versorgungslücke schließen zu helfen, die bei
konsequenter Umsetzung der europäischen
Sanktionsbeschlüsse entsteht. Auf eine solidarische Mitwirkung bei der
Auflösung dieses Dilemmas für die Bundesregierung
können Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister Habeck,
jedenfalls unsererseits im Bundesrat setzen. – Herzlichen
Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Als Nächstes spricht Frau Ministerpräsidentin
Dreyer aus Rheinland-Pfalz.
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, liebe
Kollegen, liebe Kolleginnen! Meine sehr verehrten
Herren und Damen! Lieber Herr Bundesminister! Die
Energieversorgung in Deutschland ist enorm unter Druck
geraten. Das gilt zum einen für die
Versorgungssicherheit, aber natürlich genauso für das Thema Preis. Energie
ist zum kostbaren Gut geworden – ein solches ist sie in
Wahrheit schon immer, aber jetzt wird es uns sehr
deutlich –, und das belastet Bürger und Bürgerinnen, aber
auch die Wirtschaft, die Industrie, die Kommunen, die
Länder, die sozialen Einrichtungen, eben uns alle.
Wir erleben seit gut drei Wochen, dass die
Gaslieferungen von Russland, durch den Aggressor reduziert
wurden. Die Petersburger Rede von Putin Mitte Juni
müssen wir ernst nehmen. Wir können es eigentlich so
interpretieren, dass das, was Putin in seiner Rede
angekündigt hat, als ein Angriff, eine Art Energiekrieg zu
verstehen ist; und im Moment handelt er ja auch
dementsprechend. Die Sorge ist also mehr als berechtigt, und es
ist deshalb sehr richtig, dass wir zwar immer auf das
Beste hoffen – darauf, dass es vielleicht doch noch anders
ausgeht –, aber alles dafür tun, dass wir auf das
Allerschlimmste vorbereitet sind, nämlich auf die
Gasmangellage. Das ist das, was wir jetzt zu tun haben. Deshalb bin
ich froh über dieses Gesetzespaket. Wir müssen uns ganz
klar von der Abhängigkeit von russischem Gas lösen. Das
ist jetzt ein Kraftakt, den wir zu leisten haben – auch weil
in den letzten Jahren Weichen zum Teil falsch gestellt
worden sind. Das holt uns jetzt ein, und wir haben einen
riesigen Druck, das wirklich mit großer Geschwindigkeit
zu bewerkstelligen.
Ich bin deshalb der Bundesregierung, unserem
Bundeskanzler und natürlich auch Ihnen, lieber Herr Habeck,
sehr dankbar, dass sie in beiden Feldern schnell,
konsequent und besonnen reagiert haben. Die Bundesregierung
hat bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht,
um die Gasvorsorge für den Winter zu ermöglichen oder
voranzubringen, und sie beschleunigt zugleich vor allem
den Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit den heute zu
beratenden Gesetzen kommen weitere
Handlungsoptionen hinzu. Im Falle des Falles sollten wir gewappnet sein.
Vorsorge treffen, präventiv handeln ist das Gebot der
Stunde.
Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das ist das
komplizierte Wort, über das der Kollege Haseloff – lieber
Reiner – schon leicht gestolpert ist. Das ist ein sehr
wichtiges Gesetz für uns, weil damit Vorsorge getroffen wird,
um den Gasverbrauch bei der Stromerzeugung zu
reduzieren, zum Beispiel, indem wir vorübergehend Gas
durch Kohle ersetzen, aber auch – ein anderes Beispiel –,
um den Schutzschirm für große und kleinere
Energieversorger zu spannen, wie für Uniper, aber auch für unsere
kommunalen Energieversorger.
Die Versorgungslage in Deutschland kann nur dann
wirksam abgesichert werden, wenn die
energiewirtschaftliche Lieferkette vom Import über Zwischenhändler bis
zum kommunalen Energieversorger vor Ort intakt ist.
Wir alle sind regelmäßig mit unseren Energieversorgern
im Gespräch. Wir wissen ganz genau, was los ist. Wir
wissen, zu welchen Preisen sie Gas einkaufen. Wir
wissen, was das mit den Unternehmen selbst macht. Und wir
wissen, wie groß der Druck werden wird, diese
Preiserhöhungen an einem bestimmten Tag weitergeben zu
können, damit unsere Energieversorger nicht selbst
kollabieren. Deshalb ist dieses Gesetz, das heute auf den
Weg gebracht wird, so wichtig.
Energie darf nicht zur sozialen Frage werden, auch das
ist ein ganz bedeutender Punkt. Ich bin froh, dass die
Bundesregierung bisher vieles auf den Weg gebracht hat,
um Bürger und Bürgerinnen zu entlasten. – Es gibt
immer dieses schöne Spiel, auch wenn wir in unseren
eigenen Fraktionen diskutieren: Kann eigentlich jemand
sagen, was in diesem Paket verabschiedet worden ist?
Meistens kann man, können die Leute das nicht. Ich will
heute darauf hinweisen, dass einige der beschlossenen
Maßnahmen jetzt gerade wirksam werden: Der
Kinderbonus von 100 Euro beispielsweise und der Zuschuss von
200 Euro für Grundsicherungsempfänger werden im Juli
ausgezahlt. Die Energiepreispauschale von 300 Euro wird
im September bei den Arbeitnehmern und
Arbeitnehmerinnen ankommen. Wir werden aber mit Blick auf die
Zukunft prüfen müssen: Müssen einkommensschwächere
Menschen in unserem Land möglicherweise weiter
entlastet werden? Denn schon heute kann man absehen, wie
hoch die Gasrechnungen und dann wahrscheinlich auch
irgendwann die Stromrechnungen sein werden.
Es ist deshalb gut, dass der Bundeskanzler die
Konzertierte Aktion geschaffen hat, um damit einen Rahmen zu
haben, um mit den wesentlichen Akteuren gemeinsam zu
arbeiten und richtige Antworten zu finden, um einerseits
dem Preisdruck zu begegnen, aber zum anderen auch
deutlich zu machen, dass diese schwierige Lage in
Deutschland nur zu bestehen ist, wenn wir alle
zusammenwirken. Wir werden diese Krise nur gemeinsam
meistern; ich glaube, das weiß jeder hier im Raum. Und
auch für uns hier im Bundesrat gilt: Es kann nur ein
gemeinsames Agieren geben, um diese wirklich sehr große
Herausforderung, vor der Deutschland steht,
bewerkstelligen zu können – also eine nationale Kraftanstrengung,
um uns schnellstmöglich aus der Abhängigkeit von
russischem Gas zu begeben und die jetzige Krise zu
überwinden. Dabei kann jeder und jede einen Beitrag leisten.
Deshalb will ich an dieser Stelle unbedingt
ansprechen, dass wir ein bisschen mehr über das Thema
Energieeinsparen reden sollten – Bund, Länder und
Kommunen, aber natürlich auch die Wirtschaft und die privaten
Haushalte. Wir alle können Energie einsparen. Das
Potenzial ist nach wie vor groß, und wir können uns nicht
mehr erlauben, Energie zu verschenken oder sozusagen
leichtfertig zu nutzen, dort, wo wir sie eigentlich gar
nicht brauchen. Wir miteinander können alles tun, um
Gas einzusparen und die Speicher weiter zu füllen. All
das wäre gut für die Versorgungssicherheit im Winter
und in der Zukunft.
Natürlich geht es auch um das Thema Preis. Wenn wir
über den sozialen Zusammenhalt in unserem Land
diskutieren, sollten wir nicht vergessen, dass die
Gasrechnungen demnächst bei unseren Bürgern und Bürgerinnen
ankommen werden. Das heißt, alles, was sie an Energie
sparen, wird für sie ganz individuell und persönlich im
Geldbeutel eine große Rolle spielen.
Es wird auch uns alle treffen als Länder und
Kommunen. Wir sind dabei, unsere landeseigenen Gebäude zu
prüfen und zu überlegen: Wo können wir den
Energieverbrauch weiter reduzieren? Natürlich sind wir auch mit
unseren Kommunen darüber im Gespräch.
Perspektivisch müssen wir unsere Abhängigkeit von
fossilen Brennstoffen abwerfen. Wir werden sie aber nur
dann auflösen können, wenn wir die erneuerbaren
Energien mit Hochgeschwindigkeit ausbauen. Es geht also
immer um diese Trias: um Beschaffung und Produktion
von Energie, den Vertrieb und damit die Weiterleitung
und den Ausbau der Infrastruktur – da muss es schneller
gehen – und natürlich darum, den Verbrauch zu
reduzieren.
Sehr geehrter Herr Bundesminister Habeck, das
heutige Energiepaket beschleunigt massiv den Ausbau der
erneuerbaren Energien. Darüber sind wir unglaublich
froh. Mit dem EEG, dem Windenergie-auf-See-Gesetz,
dem Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus an Land
und auch mit dem Bundesnaturschutzgesetz schaffen wir
eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den
Bau von Windkraft- und Solaranlagen und damit auch
Anreize für die Wirtschaft und die Kommunen.
Ich bin sehr glücklich darüber, dass wir endlich an
diesem Punkt sind. Wir werden mehr getrieben als alles
andere. Wir haben sehr viel Zeit verbraucht mit eigentlich
schlechten Rahmenbedingungen. Wir waren zu langsam
beim Ausbau. Und ich spreche hier als eine
Ministerpräsidentin im Süden unseres Landes und will das an dieser
Stelle noch mal betonen.
Kollege Haseloff hat darauf hingewiesen, dass wir
aufgrund des Verfahrens kaum Zeit hatten, uns über die
Gesetzesfolgenabschätzung ein Bild zu machen. Das ist
schlicht und ergreifend nicht möglich gewesen, obwohl
unsere Mitarbeiter Tag und Nacht gearbeitet haben. Das
bedeutet auch, dass zum Beispiel die neue Regelung, also
der Gütefaktor, den ich erst einmal offen aufnehme, in
Wahrheit gar nicht abschließend beurteilt werden kann.
Die Südquote, das wissen wir sehr gut, steht bei der
Europäischen Kommission in der Kritik. Ich hoffe, dass
der Gütefaktor dazu führt, dass auch Länder, die niemals
so windhöffige Standorte haben werden wie der Norden,
stärker in die Lage versetzt werden, wieder schneller und
mehr Windkraft ausbauen zu können. Wir werden das
betrachten. Ich glaube, es gibt ein offenes Ohr dafür, falls
das Nachbesserungen erforderlich macht, dass man dies
mit dem nächsten Paket ermöglicht. Wir sind offen und
hoffen, dass der Gütefaktor die Voraussetzungen dafür
schafft, dass wir mehr ausbauen können. Wir werden das
dann aber ganz genau betrachten.
Wir haben keine Häfen für LNG. Ich glaube, der
einzige Nachteil an unserem Bundesland, das wunderschön
ist, ist, dass wir keinen direkten Zugang zum Meer haben.
Das wirkt sich jetzt irgendwie negativ aus.
(Heiterkeit)
Seit zehn Jahren kämpfe ich als Ministerpräsidentin
dafür, dass wir im Süden bessere Bedingungen für den
Ausbau der Windenergie und der erneuerbaren Energien
überhaupt erhalten. Unser Bundesland möchte mehr tun.
Wir sind bereit dazu, mehr zu tun, und wir hoffen, dass
wir mit diesem Gesetzespaket wirklich auf dem richtigen
Weg sind.
Ich bin davon überzeugt: Wir können viel miteinander
schaffen. Wir müssen das gemeinsam bestehen. Die
Bevölkerung erwartet von uns als Politik, dass wir diese
schwierige Lage gut miteinander managen und
hinbekommen, dass wir alles tun, was wir können, alle Kräfte
mobilisieren, aber auch den Weg in die Zukunft
gemeinsam, geschlossen und mit Hochdruck gehen.
Ich bin unheimlich froh, dass in so kurzer Zeit viele
Konfliktpunkte schon ausgeräumt worden sind. Es kann
gut sein, dass uns die Konflikte beim konkreten Doing
trotzdem begegnen. Umso mehr bleibt wichtig, dass wir
gemeinsam anpacken. – Vielen herzlichen Dank dafür!
Ich bin überzeugt: Unsere allerstärkste Waffe in einer
solchen Krise sind Zusammenhalt und tatkräftiges
Handeln, und das wollen wir hier gemeinsam
hinbekommen. – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Kollegin Dreyer! Ich hoffe, dass die Länder, die am
Rhein liegen, weiterhin dem Land Rheinland-Pfalz den
Zugang zu Meer ermöglichen und gestatten.
Als Nächster spricht zu uns Herr Ministerpräsident
Kretschmann aus Baden-Württemberg.
Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg):
Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Lieber Minister Robert Habeck! Der Überfall Russlands
auf die Ukraine war ein Zeitenbruch. Putin zerschießt
nicht nur die Ukraine. Er hat auch die Nachkriegsordnung
zerschossen. Dieser schreckliche Angriffskrieg wird nicht
nur mit Panzern und Raketen geführt, sondern auch mit
Energie. Putin versteht seine Energieexporte als
geopolitische Waffe. Er will uns erpressen, gefügig machen, uns
aus der Solidarität mit der Ukraine herausbrechen.
Deswegen diskutieren wir heute unter völlig neuen
Vorzeichen, wenn wir über die Energiewende und die
Planungsbeschleunigung reden.
Es geht nicht mehr nur um Klimaschutz und den
Wohlstand von morgen, sondern auch um Außen-,
Friedens- und Sicherheitspolitik und um Fragen unserer
nationalen Souveränität. Denn wir müssen raus aus der
Energieabhängigkeit von Putin, so schnell wie möglich.
Deshalb bin ich Bundeswirtschaftsminister Habeck dankbar
dafür, in welch großem Tempo und Umfang er die
Weichen umstellt.
Ich freue mich darüber – das will ich offen sagen –,
dass die Liberalen die erneuerbaren Energien jetzt als
„Freiheitsenergien“ preisen. Ich begrüße diesen Begriff
ausdrücklich, denn tatsächlich ermöglichen uns die
erneuerbaren Energien mehr Souveränität und führen nicht
in neue Abhängigkeiten. Wir wissen alle, dass wir raus
aus diesen Abhängigkeiten müssen, nicht nur bei der
Energie, auch bei vielen wichtigen Rohstoffen und
Schlüsseltechnologien für unsere Wirtschaft und
Industrie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aktuell geht es vor
allem darum, Gas zu sparen. Deshalb unterstützen wir die
von Bundeswirtschaftsminister Habeck vorgeschlagenen
Sofortmaßnahmen. – Herr Bundeswirtschaftsminister, ich
will allerdings noch einmal zu bedenken geben, ob wir
nicht eigentlich ordnungspolitisch zwischen der
Alarmstufe und der Notfallstufe für Energien, die speicherbar
sind wie Gas, etwas brauchen, um verbindlich die
Speicher füllen zu können durch verbindliche Vorgaben beim
Sparen. Das wäre zu überlegen, ob das nicht noch vor
dem Winter notwendig wäre.
Gas müssen wir auch durch Kohlekraftwerke ersetzen.
Dieser Punkt schmerzt sehr, aber wir sind in einer
Notsituation. Wenn es brennt, fragt man ja auch nicht, woher
das Löschwasser kommt, sondern löscht. Dabei ist klar:
Die Aktion muss so eng befristet werden wie irgend
möglich, und der Kohleausstieg 2030 darf nicht
angetastet werden.
Ganz zentral: Der Übergang zu den erneuerbaren
Energien muss so stark beschleunigt werden wie
möglich. Darum geht es der Bundesregierung ja auch: um die
Verkürzung der Verfahren, vor allem in Krisenzeiten. Sie
hat dabei unsere Unterstützung.
Eine gute Neuerung ist das Flächenziel für
Windenergie. Das sichert den Windenergieausbau, die nötige
Flächenkulisse und hilft, Bremsen beim Ausbau zu lösen.
Noch besser wäre es gewesen, das Flächenziel flexibler
auszugestalten. Zumindest für das erste Zieljahr 2026
wäre es gut, das Flächenziel nicht nur für Windenergie
vorzusehen, sondern auch für Photovoltaik, wie wir es im
Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg regeln.
Was wir sehr unterstützen, ist die ordnungspolitische
Festlegung bei der Verfehlung von Flächenzielen. Die
Mindestabstandsregelungen der Länder dürfen das
2-Prozent-Flächenziel nicht behindern. Mit der Novelle
wird festgeschrieben, dass die Errichtung von
Windenergieanlagen oder Photovoltaik-Freiflächenanlagen dem
überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen
Sicherheit dient. Das ist ganz entscheidend, denn so
bekommen die erneuerbaren Energien bei der Abwägung
mit anderen Rechtsgütern wie Naturschutz,
Landschaftsbild oder Denkmalschutz endlich das notwendige
Gewicht. Wobei ohnehin klar ist: Wenn wir den
Klimawandel nicht stoppen, dann geht auch der Reichtum unserer
Natur vor die Hunde. Das müssen wir allen Kritikern
immer wieder klarmachen.
An einigen Stellen hätte sich Baden-Württemberg
noch weitergehende Regelungen vorstellen können, etwa
eine uneingeschränkte Außenbereichsprivilegierung für
Windkraftanlagen, auch unabhängig von der Frage, ob
ein Land das Flächenziel erreicht hat oder nicht. In
Zukunft wäre hier eine Öffnungsklausel im Baugesetzbuch
wünschenswert, die den Ländern eigene weitergehende
Regelungen ermöglicht.
Was wir sehr begrüßen, ist die Öffnung der
Landschaftsschutzgebiete für Windenergie. Das war nicht
zuletzt eine Forderung aus unserem Land. Die geplante
Standardisierung bei der Prüfung von
artenschutzrechtlichen Ausnahmen bringt eine Vereinfachung und
Beschleunigung der Genehmigung von Windkraftanlagen.
Trotzdem sollten wir diesen Komplex einmal insgesamt
neu durchdenken – ob diese Detailregelungen der richtige
Weg sind – und dann vielleicht auf mittlere Sicht noch
mal bei der EU intervenieren.
Eine Regelung, die sich bei uns in Baden-
Württemberg leider bremsend auswirken wird, ist der
Umgang mit dem Rotmilan. Rund ein Drittel des
deutschen Bestandes ist bei uns im Südwesten zu Hause, und
dass die in Baden-Württemberg geltenden Abstände jetzt
erhöht werden, wird uns Probleme machen. Deswegen
will ich noch einmal darauf hinweisen, Herr Minister:
Wenn solche schnellen Verfahren gemacht werden, weil
sie gemacht werden müssen, halte ich es für erforderlich,
dass sich die Bundesregierung dann auf informellem
Wege immerhin mit den Ländern gut abstimmt und
committet. Darüber hinaus wollen wir in Zukunft
erreichen, dass Ausnahmen für regionale Fachkonzepte zum
Schutz windenergiesensibler Arten genutzt werden
können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wir müssen
natürlich unsere Hausaufgaben in den Ländern machen.
Kollegin Dreyer hat es richtig gesagt: Die Energiewende
funktioniert nur, wenn wir das alle zusammen machen,
die Genehmigungsbehörden der Länder deutlich schneller
als bisher genehmigen und die Akzeptanz bei den
Menschen vor Ort gesteigert wird. Um dies zu erreichen,
haben wir in Baden-Württemberg eine Taskforce zur
Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien
eingerichtet. Ich habe eine klare Maßgabe vorgegeben:
Die Planungs- und Genehmigungszeiten von Anlagen zur
Erzeugung erneuerbarer Energien müssen mindestens
halbiert werden. Wir müssen also nicht nur bei den
Zielen klare Maßgaben haben, sondern auch bei den Zeiten,
innerhalb derer wir sie erreichen wollen.
Die Energiewende gelingt also nur dann, wenn wir
gemeinsam, die Europäische Union, der Bund, die
Länder und Kommunen, das besser untereinander
abstimmen. Dass wir das können, das genau ist die Stärke des
Föderalismus. Und wir werden es anpacken. – Vielen
herzlichen Dank!
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Danke,
Kollege Kretschmann!
Als Nächstes spricht zu uns Herr Minister Lies aus
Niedersachsen.
Olaf Lies (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Jeden Tag müssen wir die
schrecklichen Auswirkungen des Angriffskriegs
Russlands auf die Ukraine mitansehen. Jeden Tag erleben wir
aber auch die Folgen des Klimawandels, der auf uns
zusteuert. Jeden Tag erleben wir das Artensterben, das
sich fortsetzt. Und jeden Tag erleben wir die Diskussion
über die Frage, wie wir die Energieversorgung für
Deutschland sichern. Die Herausforderung dieser Zeit ist
nicht, ein Problem herauszugreifen und es zu lösen,
sondern die Herausforderung dieser Zeit, in dieser
besonderen Krise ist, Lösungen zu finden, die all diesen
Problemen begegnen.
Das erfordert ein beherztes Handeln. Es gibt keine Zeit
zum Abwarten mehr. Wir haben dafür keine Zeit.
Deswegen darf ich erst einmal ganz herzlichen Dank sagen
an die Bundesregierung, gerade an das
Bundeswirtschafts- und -klimaschutzministerium, an Minister Robert
Habeck, aber auch an die Bundesnetzagentur und vor
allen Dingen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
bei aller Kritik in der knappen Zeit, die wir nur hatten,
unglaublich schnell in der Lage waren,
Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass wir sowohl die
Versorgung in Deutschland sicherstellen als auch den
notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben
können. Dafür ganz herzlichen Dank! Da haben viele
Kolleginnen und Kollegen in den Ministerien sehr viel
Arbeitszeit und sehr viel Kraft investiert.
Wir stellen fest: Die vielen verlorenen Jahre beim
Ausbau der erneuerbaren Energien sind jetzt in ihrer
Wirkung zu spüren. Wir hätten natürlich viel weiter sein
können. Der zwingend notwendige Ausbau der
erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit
neuer Intensität angegangen werden, mit ganz neuer
Geschwindigkeit. Wir beweisen gerade in Niedersachsen
mit dem LNG-Terminal in Wilhelmshaven, mit neuer
Deutschlandgeschwindigkeit, die uns Mut machen sollte,
dass die Herausforderungen, die vor uns liegen, nicht in
dem Tempo, wie wir es aus der zeitlichen Historie
kennen, zu bewältigen sind, sondern nur mit neuer, wirklich
intensiver Geschwindigkeit.
Bei all dem müssen wir im Blick haben, was das für
die Menschen bedeutet – aktuell die extrem steigenden
Preise, die Sorgen –, also die soziale Verantwortung, die
wir mit unseren Entscheidungen haben, den Menschen,
allen übrigens, zur Seite zu stehen. Auf der anderen Seite
müssen wir alle unseren Beitrag leisten, um der aktuellen
Situation zu begegnen. Dabei ist „Sparen, sparen,
sparen!“ die eigentliche Antwort, die wir heute geben
müssen, und zwar Energie sparen, nicht Gas sparen – Energie
sparen, völlig egal welche. Ich will es einmal offen aus
meiner Sicht schildern: Ich glaube, in der Zeit, in der wir
Sommer haben, die Menschen an Urlaub und ans Feiern
denken, ist in der Gesellschaft noch nicht überall
angekommen, vor welcher Krise und Herausforderung wir
stehen. Das ist kein Vorwurf. Umso wichtiger ist aber,
dass wir geschlossen deutlich machen, dass wir das
schaffen können, wenn wir uns alle bemühen und
anstrengen.
Wir müssen aber auch deutlich den Eindruck
erwecken, dass wir es überall machen müssen. Ich sage es
noch einmal an dieser Stelle: Deswegen brauchen wir in
Deutschland ein Tempolimit. Ob es die Welt rettet, kann
ich nicht sagen, aber es macht deutlich, dass wir in
Deutschland verstanden haben, dass es so nicht mehr
weitergeht. Ich würde mich freuen, wenn es uns gelingt,
ein solch starkes Signal in die Gesellschaft
hinauszusenden, sodass wir alle gemeinsam aktiv daran arbeiten,
Energie zu sparen. Wir in Niedersachsen unterstützen den
Ausbau der erneuerbaren – –
(Beifall von Minister Winfried Hermann
[Baden-Württemberg])
– Jetzt muss ich mich erst wieder konzentrieren. Applaus
ist ja selten hier. Aber nett. Ist ja wunderbar!
(Heiterkeit)
Wir unterstützen den Ausbau der erneuerbaren
Energien aus tiefer Überzeugung; das will ich ganz offen
sagen. Die verbindlichen Flächenziele für einzelne
Länder sind dabei der richtige Weg, und sie geben in
konsequenter Form eine Richtung vor. Ich will aber auch
sagen, und ich bitte, das nicht als Vorwurf zu verstehen:
Viele Länder sind noch skeptisch und fürchten, dass wir
das, was wir erreichen wollen, noch nicht wirklich
erreichen. Ich kann nur an das anschließen, was
Ministerpräsident Kretschmann gerade gesagt hat: Die
Konzentrationsplanung klingt ganz nett. Aber wir suchen in
aufwendigen, langjährigen Verfahren Vorrangflächen für die
Windenergie, schließen den Rest aus und stellen am Ende
fest, dass auf den Flächen, die wir ausgesucht haben, die
Windkraftanlagen nicht gebaut werden können. Das wird
für die Geschwindigkeit, die wir heute brauchen, nicht
die Lösung sein. Das heißt, die Frage der
Konzentrationsplanung muss mindestens, so wie vorgeschlagen, als
Ausnahme abgesetzt werden können, und sie muss
mindestens für Repowering abgesetzt werden können, denn
sonst kommen wir an der Stelle überhaupt nicht weiter.
Sowohl das Thema Konzentrationsplanung wie auch das
Thema der starren Abstandsregelungen muss jetzt gelöst
werden. Das müssen wir jetzt suspendieren, damit wir
den ausreichenden Zubau an Windenergie wirklich
erreichen. Unser Mut wird sich auszahlen; und ehrlicherweise
brauchen wir ihn auch, denn wenn wir in zwei Jahren
feststellen, dass wir hätten schneller sein müssen, ist es
leider zu spät.
Wir unterstützen elementar den Ausbau der
Windenergie auf See – 70 Gigawatt –, und ich will offen
sagen: Hier steht ein zuständiger Minister, der den
Menschen in der Region dann erklären muss, welche
Belastungen das mit sich bringt. Denn davon wird ein großer
Teil Schleswig-Holstein und Niedersachsen und ein Teil
natürlich auch Mecklenburg-Vorpommern erreichen, und
wir müssen den Menschen immer wieder erklären, was
das bedeutet. Das ist eine große Herausforderung, aber
wir machen das. Wir übernehmen im Norden an der
Stelle Verantwortung für ganz Deutschland, um
unabhängiger zu werden von Energieimporten und auch, um
Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen
und mit grünem Strom und grünem Wasserstoff in
Deutschland die nötigen grünen Produkte herzustellen
und damit unsere Wirtschaft zu transformieren. Dazu
brauchen wir aber auch – und das ist uns klar – eine
Beschleunigung des nötigen Ausbaus der Leitungen. Dabei
müssen wir schneller werden, damit wir diesen Weg
konsequent gehen können. Da ist eine Menge in der
Beschleunigung drin. Ich setze auch sehr auf weitere
Maßnahmen, die entsprechend im aktuellen Sommerpaket
kommen.
Zentral ist dabei der Ausbau der Übertragungs- und
Verteilnetze. Denn es hilft nichts, an einer Stelle Energie
zu erzeugen, sie aber nicht übertragen zu können. Der
Ausbau nützt nur etwas, wenn der regenerative Strom,
der am Ende auch bezahlbar sein muss, bei den
Menschen ankommt. Dafür müssen wir noch einmal
festhalten: Das, was wir tun, machen wir für Frieden, Freiheit
und Klima, für Unabhängigkeit, für verlässliche
bezahlbare Energie, die wir in unserem Land brauchen. Dabei
wird es auch zu Konflikten kommen, und die müssen wir
in engem Schulterschluss überstehen.
Konflikte heißt: Wir brauchen Flächen, und das heißt,
die Belange der Natur, der Umwelt werden berührt. Wir
werden die Landschaft verändern. Wir werden weiter
Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik bauen.
Höchstspannungsleitungen werden wir bauen. Die
Leitungen werden nicht alle in die Erde gehen, das wissen
wir auch. Wir werden künftig noch mehr als jetzt mit
diesen Maßnahmen das Landschaftsbild prägen. Es muss
uns aber gelingen, dass das, was wir dort tun, auch von
der Gesellschaft als etwas Positives gesehen wird, das
dazu beiträgt, dass Deutschland Wohlstand sichern kann,
bezahlbare Energie hat und beim Thema „Innovation und
wirtschaftliche Entwicklung“ einen Riesenschritt nach
vorne kommt.
Wir haben das LNG-Beschleunigungsgesetz, mit dem
wir gerade in Niedersachsen deutlich machen, wie es
gehen kann. Am 21. Dezember, in achtfacher
Geschwindigkeit, sind 30 Kilometer Pipeline gebaut, ist ein neuer
Anleger gebaut. Die „Esperanza“, die übersetzt den
schönen Namen „Hoffnung“ trägt, soll dazu beitragen,
mindestens einen Teil der Gasversorgung sicherzustellen und
damit uns in Deutschland die Chance geben, durch diesen
sehr schwierigen Winter zu kommen – übrigens mit dem
Blick auf einen noch schwierigeren Winter, der im
nächsten Jahr auf uns zukommt. Achtfache Geschwindigkeit
zeigt, dass es geht, und zeigt, dass wir den Mut haben
müssen, das nicht nur bei LNG anzuwenden, sondern
gerade auch bei der grünen Energie, bei den erneuerbaren
Energien mit Gleichmut heranzugehen und diese auch
voranzubringen. Das wird eine große Herausforderung
sein.
In den Gesetzen ist jetzt vieles gelöst: neben der
Aufnahme der neuen Leitungen, die wir im
Netzentwicklungsplan 2021–2035 haben – übrigens inklusive
Leerrohre, was eine kluge Entscheidung ist, sodass wir nicht
immer wieder in der Erde buddeln müssen –, auch die
Frage, wie wir dann eine wirkliche Stärkung haben, die
uns die Möglichkeit gibt, zum Beispiel auch vermehrt auf
eine Bundesfachplanung zu verzichten. Auch das wird
uns helfen. Dort, wo keine Bündelungsoption besteht,
soll bereits bei der Erstellung des Netzentwicklungsplans
im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung nach
wenig belasteten Präferenzräumen gesucht werden. Also:
Zeit verkürzen, nicht sozusagen nacheinander in den
einzelnen Verfahren arbeiten, sondern miteinander!
Was ich sehr begrüße – vielen Dank dafür! –, ist, dass
wir die Chancen der Digitalisierung nutzen. Die
Möglichkeiten, die wir während der Coronapandemie genutzt
haben, Verfahren digital durchzuführen, sind jetzt im
Planungssicherstellungsgesetz aufgenommen. Die
Auslegung von Unterlagen in Verfahren nach dem NABEG
wird künftig digital erfolgen. Das ist ganz entscheidend.
Wir werden aber darüber nachdenken müssen, uns bei
wichtigen Infrastrukturmaßnahmen – und ich rede von
den Fragen, die sozusagen auf die Lösung einzahlen, und
das werden vor allem die Energiefragen sein – künftig
auch die Möglichkeit von Verbandsklagen genau
anzugucken: ob wir sie aus Gründen der
Verfahrensbeschleunigung vielleicht in Teilen aussetzen oder, was vielleicht
noch viel besser ist – gestern hatten die Umweltminister
eine Runde mit den Verbandsvertretern –, ob man sich
darauf verständigen kann, zu sagen: „Es gibt
Maßnahmen, die notwendig sind, um die Versorgungssicherheit
in Deutschland zu gewährleisten“ und diese nationale
Verantwortung in einem engen Schulterschluss zwischen
denjenigen, die sich eigentlich gegenüberstanden,
zukünftig gemeinsam zu tragen. Wenn uns das gelingen
würde, dann würden wir in Deutschland einen
Riesenschritt voranmachen und wir müssten nicht ein
bestehendes Recht aufgeben, sondern könnten gemeinsam dafür
sorgen, dass wir trotz des bestehenden Rechtes die
Chancen zur Beschleunigung nutzen.
Das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das
wirklich schwierig auszusprechen ist, hätte früher übrigens
„Gutes Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz“ geheißen,
(Heiterkeit)
aber heute glücklicherweise nicht mehr, weil es im
Grunde keine gute Entscheidung ist, sondern eine
Entscheidung, die uns schwerfällt. Denn wir sorgen dafür, dass
das, was wir eigentlich nicht wollen – ich habe selbst in
der Kohlekommission mitgewirkt –, weiter bleibt. Wir
halten die Kohlekraft nicht länger, aber intensiver als
gedacht am Netz. Wir wollen sie nicht länger am Netz
halten; das muss deutlich werden. Es geht nicht darum,
dass wir das Ziel, das gesetzt wurde, 2030 aus der
Kohlekraft auszusteigen, verschieben, es geht darum, dass wir
in der Übergangszeit die Kohlekraft in intensiverer Form
nutzen werden, um den Ausgleich zu schaffen und dafür
aber viel schneller die Erneuerbaren auszubauen, um in
der Bilanz eben nicht schlechter, sondern am Ende im
Sinne des Klimaschutzes besser zu sein.
Ich will an der Stelle aber auch sagen: Dazu ist es
nicht dienlich, Debatten um die Verlängerung der AKW-
Laufzeiten zu führen. Diese tragen zu keiner Lösung bei.
Und ich will als Niedersachse sagen: Dazu trägt auch
nicht bei, die Debatte zu führen, ob wir mit Fracking im
Schiefergas die Gasversorgung sicherstellen können. Wir
wollen raus aus fossilem Gas und die fossile Zeit nicht
verlängern. Das muss unsere Antwort auf diese
Herausforderung sein.
Das Bundesnaturschutzgesetz enthält eine Reihe von
Regelungen, die uns hoffentlich in Zukunft die Arbeit
ermöglichen. Auch da eine Bitte an das
Bundeswirtschaftsministerium oder eher an das befreundete
Bundesumweltministerium: Wir haben mit der abschließenden
bundeseinheitlichen Liste zu kollisionsgefährdeten
Brutvogelarten eine gute Lösung gefunden. Es wäre schön
gewesen, wir hätten für die Gastvogelarten, für die
Koloniebrüter und für die Fledermausarten auch eine
bundeseinheitliche Regelung gefunden. Jetzt haben wir wieder
ein Stückwerk von 16 Regelungen und werden wieder die
alte Problematik haben. Wir müssen dafür sorgen, dass
der deutschlandweite Flickenteppich beim Artenschutz
beseitigt wird und wir diesen Weg gemeinsam gehen.
Ein weiterer Wunsch an den Bund: Wir haben jetzt mit
§ 45c BNatSchG eine Chance, das Thema Repowering
voranzubringen. Ich würde mich freuen, wenn der
angekündigte Leitfaden dafür schnellstmöglich kommt, damit
wir dann in der Lage sind, dieses so wichtige Thema
voranzubringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor uns liegt eine
riesige Herausforderung – übrigens auch beim Thema
Fachkräfte, denn wir wissen noch gar nicht, wie wir diese
Herausforderung eigentlich meistern wollen, ohne dass
wir die nötigen Fachkräfte haben –, und der Druck
wächst. Wir haben in Niedersachsen schon heute eine
Jahresdurchschnittstemperatur, die im Vergleich zur
vorindustriellen Zeit um 1,7 Grad gestiegen ist. Die
Erneuerbaren sind unsere Chance, und ich bin sehr froh,
dass wir schon 2030 zumindest 80 Prozent der 750
Terawattstunden, die wir dann an Strom brauchen, durch
Erneuerbare erzeugen werden. Ich würde mir wünschen,
wir würden doch wieder an dem Ziel festhalten, dass
2035 die gesamte Energie, die wir nutzen können, aus
erneuerbaren Quellen stammt. Wir alle stellen die
Weichen hierfür, auch wir in Niedersachsen, mit schwierigen
Diskussionen, zukünftig Windkraftanlagen im Wald
aufzustellen, was in einem Land wie Niedersachsen, das
nicht so waldreich ist, auch nicht selbstverständlich ist.
Wir haben Vorgaben gemacht für Freiflächen-PV:
0,5 Prozent brauchen wir dafür, das sind 15 000 Hektar.
Auch das bedeutet eine Auseinandersetzung mit der
Landwirtschaft.
Wir können das aber gemeinsam schaffen, wenn wir
jetzt die Bremsen lösen für eine klimaneutrale
Energieversorgung, das Momentum nutzen, das wir jetzt haben,
nicht zurückfallen in eine fossile oder atomare Zeit, die
erneuerbaren Energien konsequent ausbauen, die
Wirtschaft transformieren und Deutschland damit zu einem
internationalen Vorreiter im Klimaschutz machen. –
Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
sehr geehrter Herr Minister Lies! Aufgrund Ihres hohen
Ausbaugrades an Windenergie habe ich Ihnen die
dreifache Redezeit zugebilligt.
(Heiterkeit)
Wir kommen zu Staatsminister Al-Wazir aus Hessen.
Tarek Al-Wazir (Hessen): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zwei riesige Aufgaben
vor uns: Wir müssen so schnell wie möglich unabhängig
von russischer Kohle, von russischem Öl und vor allem
von russischem Gas werden, weil wir uns erpressbar
gemacht haben in den letzten Jahrzehnten. Aus dieser
Situation müssen wir uns jetzt befreien. Und das Zweite
ist: Wir müssen die Energiewende massiv beschleunigen
– nicht nur dafür, sondern auch, weil die Klimakrise
keine Pause macht. Das verlangt schnelles und überlegtes
Handeln.
Ich will auch mit einem Dank ans
Bundeswirtschaftsministerium beginnen. Ich glaube, in den letzten sechs
Monaten ist in diesem Bereich mehr Bewegung gewesen,
als wir das in den letzten sechs Jahren erlebt haben. Ich
kann mir vorstellen, ich weiß, was das, nicht nur bei uns,
sondern vor allem dort, wo diese Gesetze geschrieben
werden, für eine Anstrengung ist. Aber Not kennt kein
Gebot.
Und leider kennt Not auch keine Beratungsfristen. Ich
will aber schon noch darauf hinweisen, und es ist völlig
klar: Bei diesen Hunderten, Tausenden Seiten, die da in
den letzten sechs Monaten auf den Weg gebracht wurden,
wäre es geradezu ein Wunder, wenn sich nicht irgendwo
ein Fehler eingeschlichen hätte. Wir müssen und werden
in den nächsten Monaten weiter solche Gesetzespakete
auf dem Tisch haben. Wenn es irgend geht, sollten wir
dort, wo es möglich ist, zu den üblichen Beratungsfristen
zurückkehren. Diese ermöglichen es dann auch mal, dass
Länderanhörungen dazu führen, dass vor einem
Kabinettsbeschluss in einer Formulierungshilfe – es ist ja nie
ein wirklicher Gesetzentwurf – noch einmal darauf
eingegangen wird, was gesagt wurde, damit wir nicht in die
Situation kommen, uns einerseits vorher zu äußern und
dann andererseits nachher im parlamentarischen
Verfahren gesagt zu bekommen: „Ihr konntet euch doch
äußern“, und die Regierung wiederum sagt: Das können wir
jetzt nicht mehr aufmachen; das müsst ihr dann im
parlamentarischen Verfahren tun. – In einer solchen
Notsituation wie jetzt ist das verständlich, aber es darf eben kein
Dauerzustand werden.
Wir haben die Energiewende mit den drei E, die es seit
über 20 Jahren gibt: Einsparen, Effizienz, Erneuerbare.
Es ist jetzt in diesen Tagen noch ein weiteres E
hinzugekommen, nämlich „Ersatz“, vor allem von russischem
Gas. Das Bündel, das wir heute auf dem Tisch haben,
adressiert all diese vier Es. Wir haben zusätzlich noch,
das wird oft übersehen, jetzt wirklich Rückenwind für die
Energiewende, nicht nur aus dem Bund, sondern –
Stichwort „Fit for 55“ – auch aus Brüssel. Das ist nicht
zu unterschätzen.
Wir sind jetzt endlich wieder auf dem Weg der
schnellen Energiewende, und wir werden uns auf diesem Weg
auch noch mehrfach korrigieren müssen. Der § 24 EnSiG,
den wir hier beraten – gehört zu einem Gesetz, das wir
erst vor sechs oder sieben Wochen vorliegen hatten, aber
es ist klar: Wir sind in einer Notsituation, und in einer
solchen muss es auch darum gehen, die staatlichen
Institutionen sozusagen schnell handlungsfähig zu machen.
Wir werden diesem Gesetz daher zustimmen.
Es ist völlig klar: Was wir an Preissteigerungen
erleben – das ist ja unter anderem ein Hintergrund dieser
Regelung –, wird am Ende die ganze Gesellschaft treffen.
Wir werden das nicht immer aus Steuermitteln, durch
welches Hilfspaket auch immer, komplett ausgleichen
können. Umso mehr wird es darauf ankommen, dass wir
in den nächsten Monaten gemeinsam dazu beitragen, dass
wir nicht mit der Gießkanne unterwegs sein werden –
denn so viel Wasser werden wir nicht mehr haben –,
sondern ganz gezielt diejenigen unterstützen, die diese
Hilfe ganz besonders dringend brauchen. Auch das wird
uns im nächsten halben Jahr und darüber hinaus
beschäftigen.
Und wir müssen die Energiewende auch bei uns vor
Ort endlich wieder in Schwung bringen. Nach dem
zweiten Beschluss zum Atomausstieg 2011 ist leider kein
massiver Einstieg in den Ausbau der erneuerbaren
Energien erfolgt, und das rächt sich jetzt. Ich will es vielleicht
einmal so sagen: Das ist hier wirklich auf den allerletzten
Metern. Und das hat zunächst einmal überhaupt nichts
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zu tun.
Die deutsche Solarindustrie gibt es schon nicht mehr. Die
werden wir jetzt mühsam wieder aufbauen. Und die
deutsche Windindustrie war kurz davor, den gleichen Weg zu
gehen. Ich darf daran erinnern, dass Nordex die
Rotorblattproduktion in Rostock schließt und dass Enercon
gerade einen Hilfskredit braucht – und das angesichts der
Tatsache, dass wir hier eine Industrie haben, die die
Antworten für die Zukunft liefern könnte, wenn wir in der
Lage wären, diese Antworten sozusagen so zu begleiten,
dass die erneuerbaren Energien am Ende des Tages
wirklich ausgebaut werden. Also: Das ist wirklich auf den
letzten Metern gewesen. Ich hoffe, dass wir das Ruder
jetzt dauerhaft herumreißen können.
Natürlich wollen die Energiewende fast alle. Aber
wenn es konkret wird, wird es schwierig. Wir in Hessen
haben in den letzten Jahren in sehr konfliktreichen
Verfahren 1,9 Prozent der Landesfläche als Vorrangfläche
für Windenergie ausgewiesen. Das ist nicht einfach, das
ist sehr konfliktreich. Das ist übrigens im waldreichsten
Bundesland ganz besonders konfliktreich – ich schaue zu
den Nachbarn aus Thüringen –, aber es ging. Und,
zweiter Punkt, ich schaue zu den Kollegen aus Bayern. Ich
mache das jetzt seit acht Jahren. Ich habe mich erst mit
der Kollegin Aigner und dann mit dem Kollegen
Aiwanger auseinandersetzen müssen, was den
Stromleitungsausbau angeht. Was nicht geht, ist, gegen jede Leitung zu
sein und nachher zu sagen: Huch, wir haben ja gar keinen
Strom mehr! – Auch das ist ein Punkt, an dem sich alle
einmal ehrlich machen und sich die Frage stellen müssen,
ob die Art und Weise, in der wir in den letzten Jahren
agiert haben, eigentlich auf die Dauer funktionieren kann.
Dementsprechend – und das ist der letzte Punkt, denn
damit sind wir noch nicht fertig – haben wir alle
gemeinsame Aufgaben, was die personelle Ausstattung von
Genehmigungsbehörden angeht, was die Frage angeht,
wie wir den Bürgerinnen und Bürgern erklären, was nötig
ist – ja, das ist es –, aber wir haben auch
Notwendigkeiten, Verwaltungsgerichte personell ordentlich
auszustatten. Das hört ja nicht bei Genehmigungsbehörden auf.
Natürlich gehört zur Wahrheit auch dazu, dass wir
insgesamt eine Beschleunigung der Planungs- und
Genehmigungsverfahren in Deutschland brauchen. Die
Aufgabe wird weitergehen. Deswegen bin ich sehr
gespannt darauf, was uns die Taskforce Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung der Bundesregierung in
den nächsten Monaten auf den Tisch legen wird. Denn es
ist das eine, etwas zu wollen und die Möglichkeiten zu
schaffen, es umzusetzen, und das Zweite ist dann, es
wirklich in die Realität umzusetzen. Auch das ist eine
gemeinsame Aufgabe.
Wenn wir ehrlich sind, ist es aber bei allen
Schwierigkeiten auch eine Chance, weil wir in eine ökonomisch
und ökologisch tragfähige Zukunft gehen können, zur
Sicherung von Wohlstand und Lebensqualität und zur
Sicherung des guten Lebens künftiger Generationen. Ich
glaube, so groß kann man es auch sagen und nennen.
Darum geht es jetzt, und was wir heute hier
verabschieden, das sind wirklich sehr große Punkte dazu. Deswegen
bedanke ich mich bei allem Stress der letzten Wochen
noch einmal für das am Ende doch gute, kollegiale und
auch zwischen den Ebenen gut funktionierende
Miteinander. – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Herr Staatsminister!
Als Nächstes spricht Minister Professor Dr. Steinbach
aus Brandenburg.
Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach (Brandenburg): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr
Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits in der
Stellungnahme des Landes Brandenburg zum 2-Prozent-
Flächenziel des Bundes für die Windenergie gegenüber
dem Ministerium geäußert befürworten wir die
Festlegung verpflichtender Flächenziele für alle Bundesländer.
Fehlende Flächen für die Windenergie sind, neben dem
Artenschutz, ein großes Hindernis für den Ausbau dieser
Technologie. Durch die aktuelle Gesetzgebung erfahren
die erneuerbaren Energien und vor allem die
Windenergie in ganz Deutschland einen höheren Stellenwert. Nur
so kann der Ausbau weiter vorangetrieben werden, und
dies wollen wir vonseiten Brandenburgs ausdrücklich
unterstützen.
Ich betone es immer wieder gerne: Wir gehören zu den
führenden Bundesländern, was den Ausbau der
Windenergie betrifft, und wir waren bereits 2020 bilanziell in
der Lage, unseren Bruttostromverbrauch zu 100 Prozent
aus erneuerbaren Energien zu decken. Ein 2-Prozent-
Flächenziel für die Windenergie gibt es im Land
Brandenburg bereits seit vielen Jahren im Rahmen unserer
Energiestrategie. Ich halte es für richtig, dass nunmehr
alle Bundesländer in die Pflicht genommen werden, die
für den Windenergieausbau erforderlichen Flächen
auszuweisen und bereitzustellen. Denn es wird auch uns, den
Bundesländern, in denen es bereits einen hohen
Ausbaugrad gibt, schlussendlich beim Thema Akzeptanz helfen,
wenn an der Stelle das Gefühl entsteht, dass die
Solidarität auf die gesamte Ebene der Bundesrepublik ausgerollt
wird.
Die im Wind-an-Land-Gesetz vorgesehenen Zielwerte
für Brandenburg liegen von der Größenordnung her in
unserem Interesse und korrespondieren mit dem
Zielkorridor unserer eigenen, in der Fortschreibung befindlichen
Energiestrategie. Ich hoffe sehr, dass die geplanten
Erleichterungen aus dem Gesetzgebungsverfahren zu
Planungs- und Genehmigungsverfahren in der Praxis
wirklich wirksam und handhabbar werden. Ohne
Erleichterungen wird es zumindest in Brandenburg kaum möglich
sein, die beabsichtigten Flächenziele zu erreichen. Ich
musste bereits wahrnehmen, dass in den Ressorts, die in
der praktischen Umsetzung damit umgehen müssen, an
der Stelle durchaus noch fachliche Bedenken bestehen.
Insbesondere durch die Komplexität der vorgesehenen
Regelungen wird ein rechtssicherer Vollzug noch unter
Beweis zu stellen sein.
Weil einige Bundesländer zunächst durch eigene
Gesetzgebung die Regionalplanung umstellen müssen und
die Ziele auf die Regionen heruntergebrochen werden
müssen, begrüße ich, dass für das Teilziel nunmehr das
Jahr 2027 festgelegt wurde. Auch wenn diese erweiterte
Frist aus meiner Sicht nach wie vor ambitioniert ist und
auch wenn das einigen aus der Branche als zu
unambitioniert erscheint: Wir benötigen diese Zeit für die
Umsetzung. Ich denke, jedem ist bekannt, dass die Aufstellung
eines Regionalplans nicht einmal eben so nebenbei
gemacht wird. Das ist bereits heute so, und hinzu kommen
nun die neuen Aspekte, die teils auch noch als gewisse
Unbekannte gesehen werden müssen.
Bei allem Lob für diese Vorgehensweise und der von
mir für Brandenburg geäußerten Unterstützung muss ich
allerdings einen Punkt deutlich bemängeln: dass
Bestandsanlagen außerhalb von ausgewiesenen Flächen in
keiner Weise Berücksichtigung finden, obwohl diese
naturgemäß auch zur Windstromerzeugung beitragen.
Nach den mir vorliegenden Informationen betrifft dies
beispielsweise in Brandenburg ein Drittel des
Anlagenbestands. Dies erachten wir in der Form nicht als
sachgerecht und bitten darum, hierüber mit dem
Bundeswirtschaftsministerium noch einmal in die Diskussion
kommen zu können.
In der Summe befürworten wir das, was uns hier zum
Thema Windenergie auf Land vorliegt. – Danke schön!
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Herr Professor Dr. Steinbach!
Als Nächster spricht zu uns Herr Minister
Goldschmidt aus Schleswig-Holstein.
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich
freue mich total, meine erste Rede im Bundesrat zu dem
größten und wahrscheinlich wichtigsten Energiepaket der
letzten Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, halten zu dürfen.
Dieses Paket atmet eigentlich die Erkenntnis, dass die
erneuerbaren Energien kein Hobby sind, dem man
nachgehen kann, wenn es keinen anderen stört, sondern dass
das eine Aufgabe ist, die wir mit voller Wucht angehen
müssen und die auf der einen Seite der Rettung des
Weltklimas und auf der anderen Seite der Wiederherstellung
der nationalen Energiesouveränität dient. Dies liegt im
öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen
Sicherheit; das stellt das Paket ganz klar fest.
Als Land zwischen den Meeren – Schleswig-
Holstein – spüren wir schon heute, was der Klimawandel
für die Ökologie und für unsere Küsten bedeutet, und
sehen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien eine
existenzielle Frage für unser Land, aber auch für die
Biodiversität ist, die unsere Grundlage dafür bildet, auf
diesem Planeten leben zu können.
Minister Habeck hat es gestern im Bundestag gesagt:
Hätten wir das Paket vor zehn Jahren gehabt, wäre unsere
Situation jetzt eine komplett andere, eine viel bessere.
Allein, wir hatten das Paket nicht. Aber gerade in den
Nordländern haben wir trotzdem angefangen mit der
Energiewende, deshalb drehen sich bei uns 3 000
Windkraftanlagen an Land. Wir erzeugen 7 Gigawatt Energie
aus Windkraftanlagen und haben uns gerade im neuen
Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, das bis 2030 zu
verdoppeln. 15 Gigawatt wollen wir erzeugen. Im letzten
Jahr haben wir 1 Gigawatt genehmigt, auch ohne die
Gesetzespakete, die auf den Weg gebracht worden sind,
und wir werden das Ziel des Wind-an-Land-Gesetzes für
2030 in dieser Legislaturperiode erreichen; zumindest
haben wir uns das als Koalition ganz stark vorgenommen.
Gerade gestern durfte ich die Genehmigung für den
letzten Teil der Westküstenleitung überreichen. Das ist
die Leitung, die uns mit Dänemark verbindet, ein
zusätzlicher Interkonnektor: anderthalb Jahre
Genehmigungszeit; immer noch zu langsam, aber doch sehr schnell und
übrigens schneller als unsere dänischen Kollegen, die
gleichzeitig angefangen haben zu planen, mit einem ganz
anderen Planungsrecht. Das zeigt: Wenn man schnell sein
will und die Prioritäten entsprechend setzt, kann man
auch schnell sein. Das Gesetzespaket, das heute
beschlossen wird, wird uns dabei weiterhelfen.
Mit dem Gesetzespaket beschließen wir heute noch
weitere Stromleitungen in Schleswig-Holstein. Wir sind
zusätzlich dabei, an Land die Kapazitäten für
LNG-Terminals zu schaffen, neue Pipelines zu legen und
viel mehr Flächen für die erneuerbaren Energien
auszuweisen. Das bedeutet für ein kleines Land wie Schleswig-
Holstein viele Veränderungen, und es stellen sich
natürlich Fragen zur Akzeptanz; Professor Steinbach hat
darauf hingewiesen. Akzeptanz kann man nicht schaffen,
aber Akzeptanz kann entstehen. Sie entsteht unter
anderem dann, wenn ein nachvollziehbares politisches
Gesamtkonzept sichtbar wird. Dafür ist für uns als
Nordland, das schon viele Erneuerbare in der Fläche stehen
hat, das Wind-an-Land-Gesetz, das Bedarfsgesetz, ein
ganz entscheidender Punkt, weil wir unserer Bevölkerung
nachvollziehbar machen müssen, dass sich die
Bundesländer insgesamt unterhaken und jeder seinen Beitrag
leistet, was den Zubau der erneuerbaren Energien, aber
auch die Umsetzung der notwendigen Stromnetze angeht.
Für uns ist Akzeptanz nicht nur ein Thema beim
Ausbau der erneuerbaren Energien und der Leitungen,
sondern auch ein Thema bei der Effizienz. Denn ganz klar
ist – Frau Ministerpräsidentin Dreyer hat es gerade
gesagt –: Das Paket, das jetzt vorliegt, ist noch kein
Effizienzpaket. Da muss viel mehr passieren, und die
Bevölkerung wartet auch darauf, weil klar ist, und das versteht
auch jeder: Je mehr Erneuerbare-Energien-Anlagen in der
Fläche stehen, desto näher kommen sie an die
Wohngebäude und an verschiedene Schutzgüter heran, und je
effizienter wir mit Energie umgehen, desto weniger
Anlagen brauchen wir und desto weiter können sie von der
Wohnbebauung entfernt bleiben. Deswegen ist eine
Effizienzrevolution wirklich erforderlich. Ich wünsche mir
dazu von der Bundesregierung weitere Initiativen und
Maßnahmen.
Gut ist, dass viele Forderungen des Bundesrates
aufgenommen worden sind, zum Beispiel eine ausreichende
Finanzierung der Photovoltaik. Die Dächer können voll
laufen, und Photovoltaikanlagen dürfen jetzt zum
Beispiel auch in Gärten entstehen. Das Thema Außenbereich
war gerade in Schleswig-Holstein immer wieder eines,
für das wir uns starkgemacht haben.
Elektrolyseure – da sind wir wieder bei dem Thema
Gesamtkonzept – sollen netzdienlich betrieben werden.
Es soll ein eigenes Ausschreibungssegment dafür geben.
Sie sollen vor allen Dingen auch im Norden entstehen,
um nicht durch eine unkluge Positionierung von
Elektrolyseurkapazitäten noch zusätzlich einen Netzausbau zu
induzieren. Auch das sind wir der Bevölkerung schuldig:
dass wir die hohen Verbräuche – möglichst
minimalinvasiv – dort ansiedeln, wo sie entstehen können, und das ist
vor allen Dingen im Norden der Fall.
Der Novelle des Energiesicherheitsgesetzes wollen
und werden wir ebenfalls zustimmen – kein schönes
Gesetz, das ist heute schon gesagt worden, aber ein
unbedingt notwendiges Gesetz. Es ist richtig, dass die
steigenden Preise auch durchgereicht werden können, aber
genauso wichtig und erforderlich ist es, dass dazu ein
entsprechender Schutzschirm kommt. Deswegen möchte ich
hier noch einmal explizit für unseren Plenarantrag
werben. Wir müssen auch absehen, das hat Minister
Al-Wazir gerade gesagt, dass die Preise weiter steigen
werden und dass viele noch gar kein Bewusstsein dafür
haben, wie sehr die Preise steigen werden. Es wird eine
Debatte geben im Winter. Auch mir ist ganz wichtig,
festzuhalten, dass wir nicht mit der Gießkanne arbeiten,
sondern dass wir dort entlasten, wo es wirklich
notwendig und erforderlich ist, beispielsweise bei Menschen, die
in schlecht gedämmten Mietwohnungen wohnen und der
Preisentwicklung schutzlos ausgeliefert sind.
Wir haben im Koalitionsvertrag – damit möchte ich
enden – in Schleswig-Holstein festgehalten, dass wir das
Thema Klimaschutz/Energiewende mit Verfassungsrang
versehen werden. Das haben wir gemacht, weil wir
sagen: Bei allem, was wir konkret tun in der Fläche,
braucht es doch ein übergeordnetes Dach, eine
Erzählung, und es braucht einen gehörigen Zug zum Tor.
Diesen Zug zum Tor erkenne ich in dem vorgelegten Paket.
Das ist ja noch nicht aller Tage Ende, sondern es wird
noch weitere Pakete geben.
Ich möchte mich ganz ausdrücklich für das
Engagement im Bundeswirtschaftsministerium, aber auch im
Bundesumweltministerium bedanken.
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Herr Minister Goldschmidt!
Zum Schluss, aber nicht als Letzter, spricht zu uns
Herr Bundesminister Dr. Habeck für die
Bundesregierung. – Bitte schön!
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft
und Klimaschutz: Vielen Dank! – Sehr geehrte Damen
und Herren! Lieber Herr Präsident! Erlauben Sie auch
mir, mit einem persönlichen Glückwunsch anzufangen.
Ich gratuliere allen neu gewählten und wiedergewählten
Mitgliedern der Kabinette und des Bundesrates ganz
herzlich. An den ehemaligen Staatssekretär im
Wirtschaftsministerium: Lieber Oliver Krischer, viel Fortune
bei deiner neuen Aufgabe! Es ist wirklich verrückt: Wir
haben uns ein halbes Jahr lang täglich gesehen und seit
sechs Wochen gar nicht. Ich habe ihn noch nicht einmal
verabschieden können. Jetzt sitzt er hier 20 Meter
gegenüber. Oliver, viel Glück bei der neuen Aufgabe!
Sehr geehrte Damen und Herren, erst einmal Dank für
die besonnene Debatte und den nachdenklichen, aber
auch eindringlichen Ton, auch insgesamt in der
Zusammenarbeit! Ich nehme die Kritik natürlich an, dass das
Verfahren zu diesem großen Gesetzespaket
außergewöhnlich war, schnell war. Dass es bei der einen oder
anderen Stellungnahme etwas rumpelig zugegangen ist,
sei zugegeben. Das soll natürlich, wie Herr Haseloff, der
Präsident dieser Sitzung, gesagt hat, kein Dauerzustand
sein. Aber umgekehrt können wir uns natürlich auch
nicht wünschen, dass dieser Zustand, den wir gerade
erleben, ein Dauerzustand ist.
Damit ist auch ein Stück weit die Begründung
gegeben, warum es nach meiner Überzeugung so sein musste.
Wir leben eben in einer außergewöhnlichen Zeit. Wenn
Energie als Waffe eingesetzt wird, wie es hier hieß, wenn
die Energiepolitik ins Zentrum einer geopolitischen
Auseinandersetzung gerückt ist, dann können wir nicht mehr
nur Dienst nach Vorschrift machen. Dass das so möglich
ist, dass das so mitgetragen wird – hoffentlich jedenfalls
gleich bei den Abstimmungen –, das nehme ich mit
Dankbarkeit zur Kenntnis. Ich verspreche natürlich, dass
das nicht einreißt. Aber umgekehrt müssen wir uns auch
versprechen, dass wir uns nicht hinter Vorschriften
verstecken.
Und mit Vorgriff auf die verschiedenen Punkte, die
ich gleich noch ganz kurz beleuchten will: Ja, es gibt in
Deutschland zu lange Genehmigungs- und
Planungszeiten; da stimme ich zu. Wir müssen schneller werden. Wir
müssen auch klarer werden. Aber umgekehrt dürfen wir
uns als diejenigen, die nun mal im Amt sind und in das
Amt gewählt wurden, auch nicht hinter den Formalitäten
verstecken. Was ich sagen will, ist, dass die besten und
schnellsten Planungszeiten kein politisches Commitment
ersetzen und dass gerade die Beispiele aus den
verschiedenen Ländern, von denen wir heute Vormittag gehört
haben, nur möglich sind, wenn man sich als Politikerin
oder als Politiker selber in die Pflicht nehmen lässt, mit
dem Risiko, dass man eine Entscheidung vielleicht mal
korrigieren muss.
Also: Wir sollten uns an die Arbeit machen, weitere
Beschleunigungen, weitere Neujustierungen von
Gesetzen vorzunehmen und auch einige entrümpeln. Wir
sollten uns aber nicht einreden, dass die bessere formale
Aufstellung von Planungsprozessen politisches
Leadership ersetzen kann – nicht in diesen Zeiten. Ich
glaube, in diesem Hohen Haus, in dieser Kammer ist es nicht
nötig, daran zu erinnern, was es bedeutet, in die
Verantwortung zu gehen. Sie leben es ja täglich.
Ich glaube, dass dieses Gesetzespaket in mehrfacher
Hinsicht ein großes Gesetzgebungspaket ist. Das betrifft
den Teil, der den Ausbau der Erneuerbaren angeht. Die
Dringlichkeit des Tages treibt eben auch zur Eile an. Wir
müssen dieses Paket vor der Sommerpause durch die
Parlamente bringen, weil Teile davon ja noch in Europa
notifiziert werden müssen. Das heißt: Wirksam wird das
alles erst zum 1. Januar 2023. Und dann muss ja erst
geplant, genehmigt, bestellt und so weiter werden. Hätten
wir die Sommerferien verstreichen lassen, bin ich mir
nicht sicher, ob der 1. Januar 2023 erreicht worden wäre.
Dann wären wir schon irgendwo in 2024 gewesen. Und
irgendwo in 2024 ist schon ziemlich dicht vor 2025, und
2025 ist Bundestagswahl. Da muss man nicht aneinander
vorbeireden: Beteiligungsformen sind manchmal auch
nur Chiffren für Meinungsunterschiede. Den großen
Konsens, den wir im Moment haben, müssen wir erhalten
und nutzen. Insofern ist die Dringlichkeit sachlich
geboten. Umgekehrt bitte ich nun, dass Planung,
Genehmigung und Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen mit
Hochdruck vorangetrieben werden.
Groß ist auch – und „groß“ heißt in diesem Fall nicht
„großartig“, sondern „groß“ in seiner eigentlichen
Bedeutung – der Teil dieses Gesetzespaketes, der die Sicherheit
angeht. Die Möglichkeit, Gaskraftwerke aus dem Markt
zu drängen, also energie- oder klimapolitisch einen
Rückschritt zu machen – das kann man gar nicht anders
nennen; und man sollte sich auch nicht einreden, dass das
irgendwas Tolles ist –, ist geboten, um die Gasverbräuche
zu reduzieren. Das Energiesicherungsgesetz, das wir jetzt
rausholen, ist ein Gesetz, das – das wissen Sie – 50 Jahre
lang in der Mottenkiste der deutschen Gesetzeskammern
gelegen hat. Es ist ein Gesetz, das der Bundesregierung
und auch meinem Ministerium weitreichende
Möglichkeiten gibt, in die Marktmechanismen dieses Landes
einzugreifen, aber auch in die Gewohnheiten der
Menschen. Es ist also ein bedeutsames Gesetz oder eben ein
scharfes Schwert, das man nur mit Bedacht ziehen darf.
Aber schärfen müssen wir es in dieser Zeit. Insofern ist es
ein wichtiges Gesetz, das heute hoffentlich auch Ihre
Mehrheit bekommt.
Erlauben Sie mir, vier Anmerkungen zu machen, die
über die einzelnen Gesetze hinausgehen! Ich weiß nicht,
wann ich die nächste Gelegenheit habe, zu so einer
erlauchten Runde zu sprechen.
Das Erste ist eine Bitte: Nutzen Sie die Möglichkeiten,
die da sind! Im EEG, im Bundesnaturschutzgesetz, im
Wind-an-Land-Gesetz sind viele Sachen noch nicht
ausbuchstabiert und müssen noch über Verordnungen
umgesetzt werden. Einige Möglichkeiten sind aber da. Wenn
der Ausbau der erneuerbaren Energien jetzt im
überragenden öffentlichen Interesse liegt, dann heißt das im
Klartext, dass Ihre Genehmigungsbehörden eine klare
Weisung bekommen, wie abzuwägen ist. Das kann man
so umsetzen, dass in ausgewiesenen Windkraftgebieten
mit dem überragenden öffentlichen Interesse ein klarer
Genehmigungsgrund ausbuchstabiert ist. Das muss jetzt
auch gemacht werden. Entsprechend brauchen wir/Sie
Personal und Fachkompetenz in den Behörden. Die
herzliche Bitte, auch wenn das Gesetz erst zum 1. Januar
2023 greift: Bauen Sie das auf!
Zweite Bitte oder zweite Beobachtung: Es wird ja
immer von ideologiefreien und tabulosen Prüfungen
gesprochen. Ich glaube, das größte Tabu, das wir haben, ist
der nicht hinterfragte Energieverbrauch – verschiedene
Kolleginnen und Kollegen haben es hier angesprochen –,
also Effizienz und Energieeinsparung auf die
Tagesordnung zu setzen. Da ist auch auf der Landesebene etwas
möglich, vielleicht sogar in der Summe mehr als auf
Bundesebene. Um nur ein Beispiel zu nennen: Vielleicht
befassen Sie sich einmal damit, wie die Heizvorschriften
der öffentlichen Gebäude in Ihren Ländern sind. Ich kann
als Beispiel für die Bundesebene sagen – da rede ich
noch gar nicht über die Temperaturhöhe –, dass es die
Vorschrift gab, die Gebäude von 6 Uhr morgens bis
23 Uhr immer auf der vorgeschriebenen
Arbeitstemperatur zu halten. Es stimmt, wir haben die letzten sechs
Monate richtig doll Überstunden gerissen, aber 23 Uhr ist
dann schon ganz schön lang. Selbst die fleißigsten
Beamten kommen vielleicht mit 8 bis 20 Uhr aus. Schauen Sie
es sich einmal an! Möglicherweise kann man da schnell
große Gewinne heben.
Dritter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die
BImSchG-Genehmigung. Wir werden an verschiedenen
Stellen einen sogenannten Fuel Switch erleben. Das
heißt, auch auf der industriellen Ebene Gas
rauszunehmen, teilweise alte Ölkraftwerke wieder reinzunehmen.
Das muss teilweise genehmigt werden. Teilweise muss es
neue Genehmigungen geben, teilweise können aber auch
die alten Genehmigungen, die es ja einmal gab, noch
gezogen werden. Bitte gehen Sie bei Ihren Behörden bis
an die Grenze des Ermessensspielraums und geben Sie
das Ihren Kolleginnen und Kollegen mit! Es ist häufig
eine Einzelfallentscheidung. Wir schaffen ja mit den
Gesetzen, auch mit dem Energiesicherungsgesetz, die
Möglichkeit, BImSchG-Genehmigungen auszusetzen.
Aber noch einmal: Das ist ein scharfes Schwert. Wenn
man das Energiesicherungsgesetz benutzt, verlässt man
quasi den gesetzgeberisch normalen Weg in Deutschland.
Die Einzelfallentscheidung allerdings kann man, wenn
man Leadership ernst nimmt, jetzt schon treffen.
In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf den
Brief eingehen, den ich von den ostdeutschen
Ministerpräsidenten bekommen habe. Richtig adressiert ist, lieber
Herr Haseloff, dass die Braunkohlekraftwerke in der
Reserve möglicherweise länger laufen und ihr Status
betrachtet werden muss. Ich will nur anmerken, dass das
ebenfalls nicht trivial ist, weil es sofort beihilferelevant
ist. Die Entschädigungen für den Kohleausstieg sind ja
mit den Kraftwerksbetreibern verhandelt und noch nicht
von EU-Seite genehmigt. Und natürlich betrifft das auch
die Kohlegesetzgebung. Aber der Punkt ist vermerkt, und
wir werden uns auch damit beschäftigen.
Letzter Punkt, zu dem ich etwas anmerken möchte –
das ist zu Recht angesprochen worden von
Ministerpräsident Kretschmann –, ist das Verhältnis von Artenschutz
und dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir
bewegen uns mit diesem Gesetz innerhalb der europäischen
Gesetze. Wie sollte es auch anders sein? Wir können ja
nichts Widergesetzliches tun. Die europäischen Gesetze –
das ist eine fachliche Anmerkung, die noch nicht Haltung
der Bundesregierung ist – verwickeln uns in einen
unfruchtbaren Widerspruch. Der Widerspruch ist, dass die
Treiber der erneuerbaren Energien, die Windkraftmüller,
die Klimaschützer, Klimaschutzministerien, eigentlich
ein Interesse haben, möglichst wenig Adler, Rotmilane
und andere Großvögel zu finden, denn diese behindern ja
den Ausbau. Aber welcher Klimaschützer würde sich
nicht freuen, wenn er am Himmel einen Adler oder einen
anderen großen Greifvogel sieht? Umgekehrt müssten die
Artenschützer ein großes Interesse daran haben, dass es
möglichst wenig Windkraftanlagen gibt, also möglichst
wenig erneuerbare Energien, also wenig Klimaschutz.
Aber welcher Artenschützer würde den Klimawandel
leugnen? Das ist ein unfruchtbarer Gegensatz, der uns
gesellschaftlich und auch in den Ministerien
gegeneinandertreibt. Wenn wir aber mal kurz unterstellen, dass
weder die Artenschützer Klimaignoranten sind noch die
Erneuerbare-Energien-Aufbauer Arten verachten, dann
kommen wir relativ schnell an den Punkt, dass die
Regeln das Problem sind. Wären die Regeln so, dass es im
Interesse der Windkraftmüller ist, dass es möglichst viele
Arten gibt und es entsprechende neue Synergien geben
kann, dann wären wir einen großen Schritt weiter. Der
Rechtsraum dafür – und deswegen rede ich so lange
darüber – ist geschaffen. Da bitte ich um Ihre
Unterstützung. Es soll auf der europäischen Ebene sogenannte
„go-to areas“ geben, also schnellere Genehmigungen in
Gebieten, die schon für die Windkraft reserviert sind. Das
wäre aus meiner Sicht die Chance, Artenschutz und
erneuerbare Energien noch einmal neu zu denken und
zusammenzubringen. Das heißt dann im Klartext: Wenn es
mehr Kreaturen gibt, die geschützt sind, dann wird bei
mehr Windkraft sicherlich der eine oder andere
geschützte Vogel nicht überleben. Aber die Population insgesamt
wird entwickelt werden. Und wenn es ein großes
Interesse der Windkraftmüller gibt, die Population zu
entwickeln, dann werden sie da auch investieren.
Abschließend, sehr geehrte Damen und Herren: Es ist
ein Gesetzespaket, das dieses Land verändern wird:
schnell, weil wir möglicherweise Maßnahmen ergreifen
werden, die unüblich sind; schon mittelfristig, weil – und
auch das ist von Olaf Lies in der Debatte angesprochen
worden – der Ausbau von neuer Infrastruktur natürlich
auch eine Zumutung bereithält. Es ist ein Gesetzespaket
voller Zumutungen. Wir dürfen nicht darüber
hinwegreden, dass der große Konsens, den wir im Moment haben,
in der zweiten Jahreshälfte noch mal ganz anders
strapaziert wird, was Preise angeht, aber auch was den Ausbau
von erneuerbaren Energien und Leitungen angeht.
Deswegen ist es wichtig, sich noch einmal zu erinnern, vor
welchem Hintergrund dieses Gesetzespaket in der großen
Eile geschmiedet wurde: Putin hat die europäische
Friedensordnung zerstört und ist dabei, sie weiter zu
zerstören. Er benutzt Energie als Waffe. Die fossilen
Rohstoffmärkte explodieren wegen Putin. Dieses
Gesetzespaket ist eine Antwort auf diese Aggression. Sie ist nicht
die Ursache der Debatte. Sie ist eine Antwort, mit dieser
Situation als demokratische, offene Gesellschaft
fertigzuwerden. Deswegen: Danke, dass wir uns so viel Zeit
für diese Debatte nehmen können! Ich glaube, es ist eine
wichtige Debatte und ein großes Gesetzespaket. – Vielen
Dank!
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr
Bundesminister!
Es gibt noch Erklärungen zu Protokoll: vier
Erklärungen zu Protokoll1 von Herrn Staatsminister
Dr. Herrmann (Bayern) und je eine Erklärung zu
Protokoll2 von Herrn Senator Schwarz (Berlin), Herrn
Minister Steinbach (Brandenburg), Herrn Minister
Liminski (Nordrhein-Westfalen), Herrn Staatssekretär
Bischoff (Saarland), Herrn Staatsminister Dulig
(Sachsen), Frau Ministerin Dr. Hüskens (Sachsen-Anhalt),
Herrn Minister Adams (Thüringen) und Frau
Staatsministerin Eder (Rheinland-Pfalz).
Jetzt treten wir in den Abstimmungsmarathon ein. Sie
haben alle Punkte entsprechend der Tagesordnung vor
sich liegen.
Ich beginne mit Punkt 8.
Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Da weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegen,
stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Es bleibt noch abzustimmen über die vom
Umweltausschuss empfohlene Entschließung.
Ich beginne mit Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen,
die ich nach Buchstaben getrennt aufrufe.
Ich frage daher zunächst, wer den Buchstaben a und c
zustimmen möchte. Bitte das Handzeichen! – Mehrheit.
Dann bitte das Handzeichen für Buchstabe b! –
Minderheit.
Dann rufe ich Ziffer 3 auf. Wer stimmt zu? –
Mehrheit.
1 Anlagen 1 bis 4
2 Anlagen 5 bis 12
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Dann fahren wir fort mit den Abstimmungen zu
mehreren Energiegesetzen, die der Deutsche Bundestag
gestern verabschiedet hat und zu denen keine
Ausschussberatungen stattgefunden haben.
Zu den Punkten 50 und 51 liegen weder
Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses vor.
Ich stelle also fest, dass der Bundesrat zu den beiden
Gesetzen den Vermittlungsausschuss n i c h t
angerufen hat.
Wir kommen zu Punkt 52.
Dieses Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Ich frage
daher, wer dem Gesetz zuzustimmen wünscht? – Mehrheit.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
Es bleibt abzustimmen über die Entschließungsanträge
von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Dem Antrag Schleswig-Holsteins ist Rheinland-Pfalz
beigetreten.
Ich frage zunächst, wer dem Antrag der Länder
Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz zustimmen
möchte. – Mehrheit.
Dann rufe ich den Antrag von Niedersachsen auf. –
Mehrheit.
Abschließend stimmen wir über den Antrag
Thüringens ab. Bitte das Handzeichen! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Dann rufe ich die Punkte 53 und 54 auf.
Da weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegen,
stelle ich fest, dass der Bundesrat zu den Gesetzen den
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Abschließend rufe ich Punkt 57 auf.
Auch hierzu haben keine Ausschussberatungen
stattgefunden.
Ich frage, wer der Verordnung zustimmen möchte. –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat der Verordnung
zugestimmt.
Damit sind wir mit dem Paket durch. – Herr
Bundesminister, einen schönen Tag wünsche ich Ihnen! Alles
Gute!
(Heiterkeit)
Sie können allerdings auch noch bleiben. Aber Sie
haben so viel zu tun. Sie haben ja die ganzen Punkte
mitgeschrieben, sodass wir schon auf die nächsten Zuarbeiten
der Bundesregierung mit großer Gespanntheit warten.
(Dr. Robert Habeck, Bundesminister: Eine sehr
außergewöhnliche Sitzung! So freundlich wurde
hier noch keiner verabschiedet! – Heiterkeit)
– Wir sind eben eine ganz freundliche Gruppe hier. Aber
Sie wollten ja unbedingt in die Bundesregierung. Sie
waren ja mal in einer Landesregierung.
(Heiterkeit)
Alles Gute! Tschüss!
(Dr. Robert Habeck, Bundesminister: Tschüss!)
Wir kommen zu Punkt 10:
TOP 10
Entschließung des Bundesrates zur Einführung
einer Übergewinnsteuer mit dem Ziel der
Finanzierung außergewöhnlicher finanzieller Belastungen im
Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine –
Antrag der Länder Bremen und Berlin, Mecklenburg-
Vorpommern, Thüringen – (Drucksache 268/22)
Es gibt Wortmeldungen. – Bürgermeister
Bovenschulte!
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor
vier Wochen haben wir hier aus Anlass der heute zur
Abstimmung stehenden Initiative schon einmal über eine
Übergewinnsteuer debattiert. Wir hatten diskutiert, ob es
richtig sein kann, dass die einen vom Krieg in der
Ukraine profitieren und sich eine goldene Nase verdienen,
während die anderen, Bund, Länder und Kommunen,
Milliarden in die Hand nehmen, um diejenigen zu
unterstützen, die unter Inflation und steigenden Energiepreisen
leiden. Das sind bislang vor allem Bürgerinnen und
Bürger. Aber ganz aktuell wird ja auch zum Beispiel darüber
diskutiert, für den größten deutschen Gasimporteur, die
Düsseldorfer Uniper, eine 9-Milliarden-Spritze auf den
Weg zu bringen, um das Unternehmen zu stabilisieren
und noch größeren Schaden von Wirtschaft und
Gesellschaft abzuwenden.
Auf den Punkt gebracht heißt das: Einige
Unternehmen verdienen mit steigenden Energiepreisen Milliarden
und streichen Übergewinne ein, andere geraten in
Schieflage und werden deshalb vom Staat unterstützt. Ich bin
mir sicher, dass die Menschen im Land merken: Da
stimmt etwas nicht; das kann so nicht richtig sein.
In den vergangenen vier Wochen ist über die Frage der
kriegsbedingten Übergewinne weiter intensiv diskutiert
worden, und der Bundeswirtschaftsminister, der zu
meiner Freude im Übrigen durchaus Sympathie für die Idee
einer Übergewinnsteuer hat anklingen lassen, hat
angekündigt, das Kartellrecht zu schärfen. Das ist gut und
wichtig. Das alleine reicht aber nicht. Denn erstens greift
das nur für die Zukunft, und zweitens ändert eine
striktere Preiskontrolle nichts an der Notwendigkeit,
leistungslos erzielte Übergewinne abzuschöpfen.
In den anderen europäischen Ländern hat sich die
Diskussion über eine Übergewinnsteuer in den letzten
Wochen stetig weiterentwickelt. Mittlerweile haben sechs
Länder eine solche Steuer beziehungsweise Abgabe
eingeführt, nämlich Italien, Griechenland, Spanien,
Rumänien, Ungarn und Großbritannien. Nur der
Bundesfinanzminister hält von alledem überhaupt nichts und geht jeder
inhaltlichen Diskussion aus dem Weg. Schon eine Art
Arbeitsverweigerung, möchte ich sagen. Stattdessen
werden Nebelkerzen gezündet, etwa, dass eine
Übergewinnsteuer auch Unternehmen wie BioNTech treffen
würde, die uns mit ihrer Innovationskraft ja ganz
wesentlich durch die Coronapandemie gebracht haben. Ganz
ehrlich gesagt: ein reines Ablenkungsmanöver. Nicht nur,
dass überhaupt niemand solche Unternehmen im Blick
hat. Nein, der Blick ins europäische Ausland zeigt, dass
man zielgenaue Regelungen und sachgerechte
Abgrenzungen durchaus im Steuerrechtssystem finden kann.
Man muss allerdings den politischen Willen dazu haben;
das stimmt schon.
Meine Damen und Herren, es ist wichtiger denn je,
sich mit einer Übergewinnsteuer zu beschäftigen, denn
der Staat steht in den kommenden Monaten nicht nur bei
Menschen mit kleinem Geldbeutel in der Pflicht, sie zu
unterstützen. Er wird auch systemrelevanten
Unternehmen unter die Arme greifen müssen, siehe Uniper, um
den Schaden für die Gesamtwirtschaft in Grenzen zu
halten. Wer hiervor die Augen verschließt, spielt mit
Hunderttausenden Existenzen.
Dabei versprechen wir uns von einer
Übergewinnsteuer nicht allein fiskalische Effekte für die Staatskasse. Wir
versprechen uns davon vor allem auch eine
disziplinierende und den Markt regulierende Wirkung. Es geht aber
natürlich auch um ein politisches Signal, nämlich, dass
wir denjenigen helfen, die es nötig haben, aber auch
denen etwas zusätzlich abverlangen, die einfach nur
unverdientes Glück haben. Unternehmen zu unterstützen,
die unverschuldet in Not geraten sind, und Unternehmen
mit einer zusätzlichen Abgabe zu belegen, die ohne
eigene Leistung Sondergewinne erzielen konnten, das sind
für mich zwei Seiten der gleichen Medaille. Und ich bin
der festen Überzeugung, dass die Menschen, die sich
angesichts der steigenden Gas- und Ölpreise ernsthaft
Sorgen um ihr Zuhause und ihren Arbeitsplatz machen,
das auch so sehen.
Meine Damen und Herren, der Finanzausschuss und
der Wirtschaftsausschuss dieses Hauses empfehlen, die
vorliegende Entschließung zu fassen. Ich möchte mich
ausdrücklich für die zügige und konstruktive Diskussion
bedanken. Ich möchte insbesondere die Kolleginnen und
Kollegen der Union bitten, sich heute einen Ruck zu
geben, unserem Antrag zuzustimmen und damit die
Prüfbitte an die Bundesregierung zu ermöglichen. Denn wir
haben ja kein ideologisches, sondern ein objektives
Problem: Wie sollen die Entlastungspakete in Zukunft
finanziert werden?
In jedem Fall empfinde ich unsere Initiative – und
dabei möchte ich mich ausdrücklich bei allen
unterstützenden Ländern bedanken – als Erfolg, hat sie doch die
Diskussion um dieses wichtige und zentrale Thema
maßgeblich mit befördert. Ich kann Ihnen auch versichern, dass
Sie das Thema nicht los sein werden und dass wir uns
möglicherweise schon direkt nach der Sommerpause
erneut damit befassen müssen, dann nämlich, wenn es
darum geht, weitere dringend erforderliche Hilfen zu
beschließen, weil sich die Kluft zwischen den wenigen
Gewinnern und den vielen Verlierern der Krise weiter
vertieft hat. – Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Herzlichen Dank, Herr Bovenschulte!
Das Wort hat jetzt Senator Wesener für die Stadt
Berlin. – Bitte sehr!
Daniel Wesener (Berlin): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich habe der Debatte über das Energiepaket gerade sehr
aufmerksam zugehört. Alle Rednerinnen und Redner
haben die Notwendigkeit betont, dass wir schneller
werden müssen bei der Energie- und Wärmewende, beim
Ausbau der erneuerbaren Energien, dass wir besser
werden müssen beim Energieeinsparen und dass wir
diejenigen in unserem Land unterstützen müssen – als
Verbraucherinnen und Verbraucher, als private Haushalte –, die
aufgrund der steigenden Energiepreise mit erheblichen
Mehrkosten leben müssen. Wer diese Fragen ventiliert
und versucht, Antworten zu finden, darf die Frage nicht
vergessen: Wie kann das bezahlt werden, und wer soll
das bezahlen? Eine gerechte Lastenverteilung, das ist die
Aufgabe in einem demokratischen Staat, in einer sozialen
Marktwirtschaft, und das gerade in Krisensituationen.
Als Wladimir Putin die Ukraine angreifen ließ, ging es
ihm nicht alleine um die Annexion zusätzlicher Gebiete.
Im Fadenkreuz stand und steht auch unser
Gesellschaftsmodell, für das sich die Ukraine entschieden hatte.
Dieses, unser Gesellschaftsmodell stellt die Freiheit jedes
einzelnen Menschen in den Mittelpunkt, vergisst dabei
aber nicht, dass wir alle gleichzeitig Teil eines
solidarischen Gemeinwesens sind. Die mit dem Krieg
verbundene und politisch motivierte Verknappung der Rohstoffe
durch die russische Regierung soll unsere Gesellschaft
spalten und nachhaltig schwächen; auch das ist ja eben
noch mal zur Sprache gekommen unter dem Stichwort
„Gas als Waffe“.
Umso mehr kommt es jetzt darauf an, dass wir uns
hierzulande für den sozialen Ausgleich und den
gesellschaftlichen Zusammenhalt starkmachen. Und ja, die
Realität ist: Wer finanziell jetzt schon kaum über die
Runden kommt, der wird erst recht nicht in der Lage sein,
vorsorglich Geld für drastisch gestiegene Energiekosten
zur Seite zu legen. Gleichzeitig ermöglicht es die aktuelle
Entwicklung einzelnen Unternehmen, an der
Gewinnschraube zu drehen und höhere Dividenden
auszuschütten, insbesondere dort, wo sie Marktmechanismen für
sich ausnutzen können.
Für die einen geht es also um die Einschränkung des
eigenen Lebensstandards, drohende Energiearmut bis zur
Gefährdung der individuellen materiellen Existenz,
während andere die Situation nutzen, um Gewinne nahezu
beliebig zu erhöhen. Genau für solche Situationen ist die
Übergewinnsteuer ein geeignetes und ein effektives
Instrument, um außergewöhnliche Lasten gerechter zu
verteilen, ein Instrument – mein Vorredner hat es
gesagt –, das sich auch in anderen Ländern bewährt hat und
bewährt.
Mit einer gezielten und temporären Abschöpfung von
Übergewinnen, die nicht auf eigenes wirtschaftliches
Handeln zurückzuführen sind, würden wir die finanzielle
Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand stärken und
gezielt zur solidarischen Krisenbewältigung beitragen. Es
versteht sich von selbst, dass dabei genau unterschieden
werden muss zwischen Gewinnen, die durch eigene
Investitionen und Innovationen entstehen wie
beispielsweise bei den Pharmaunternehmen, die Coronaimpfstoffe
entwickelt haben, und leistungslosen Gewinnen auf der
anderen Seite, die vor allem durch das Ausnutzen der
künstlichen Verknappung von Wirtschaftsgütern
entstanden sind.
Ich denke, ein gutes Beispiel ist der Brent-Rohölpreis.
Vor Kurzem, und zwar vor der letzten Bundesratssitzung,
war er mit mehr als 123 Dollar pro Fass auf einem
Zwischenhoch. Gestern, Stand 13 Uhr, waren es ungefähr
101 Dollar pro Fass. Wenn die Benzinpreise an der
Tankstelle heute ein bisschen niedriger sind als vor vier
Wochen, kann das daran liegen, dass die sinkenden
Einkaufspreise zumindest teilweise an die Verbraucherinnen
und Verbraucher weitergeleitet wurden. Der sogenannte
Tankrabatt, also die 3 Milliarden Euro, wäre dann
allerdings komplett bei den Unternehmen gelandet. Würde
man umgekehrt davon ausgehen, dass die etwas
geringeren Preise an den Tankstellen auf den Tankrabatt
zurückzuführen sind, hätten die Mineralölunternehmen die
Preissenkungen an den Rohölmärkten als Extragewinn
einkassiert.
Für die Übergewinnsteuer spielt es keine Rolle,
welche Erklärung man anlegt. Dort zählt alleine: keine
Investitionen, keine Innovationen, kein deutlich höheres
Risiko, aber deutlich höhere Gewinne und somit ein
Übergewinn, der selbstredend auch besteuert werden kann. Wir
wissen natürlich, dass nicht jeder, der Windfall Profits,
also Zufallsgewinne, einfährt, selbst an diesen Positionen
drehen kann. Das betrifft zum Beispiel die
Stromerzeugung. Von der Abschaffung der EEG-Umlage bekommen
Verbraucherinnen und Verbraucher bekanntlich wenig
mit, weil der Anstieg der Preise an der Strombörse in
Leipzig diesen Effekt überkompensiert. Wer sein Geld in
Solar- und Windparks angelegt hat, profitiert von der
Steigerung der Strompreise ebenfalls ganz ohne Zutun.
Nichts spricht dagegen, dass solche Anleger auch
weiterhin den Profit erhalten, den sie vor dem Krieg bekommen
haben. Je nach Ausgestaltung einer Übergewinnsteuer ist
es möglich, einen solchen Extraprofit aus der Steigerung
der Strompreise teilweise zur Umverteilung
heranzuziehen. Dadurch würde auch niemand davon abgebracht, in
erneuerbare Energien zu investieren, denn kein
Businessplan, kein Anlageprospekt hat einen Krieg in Europa zur
Grundlage der Renditebetrachtungen gemacht.
Ob gerade im Energiebereich eine Gegenrechnung von
Investitionen über die Berücksichtigung von
Abschreibungen hinaus sinnvoll ist, wie das in Großbritannien der
Fall ist, wäre sicherlich zu diskutieren. Auch die Frage,
ob es eine Rechtfertigung für eine strikte Beschränkung
auf eine bestimmte Branche gibt und wie genau die
Bemessungsgrundlage auszugestalten ist, sollte nach
unserem Antrag von den Expertinnen und Experten der
Bundesregierung genau diskutiert und beantwortet werden.
Für das italienische Modell, also dafür, eine pauschalierte
Gewinnermittlung – Nettoumsätze im Vergleich zu
früheren Jahren – heranzuziehen, spricht sicherlich
vieles. Das haben wir auch in der Fachveranstaltung der
Bremer Landesvertretung in der vergangenen Woche
erfahren.
Niemand bestreitet, dass diese und andere Fragen der
technischen Ausgestaltung einer Übergewinnsteuer alles
andere als banal sind. Aber warum sollte eine solche
Steuer in diversen anderen Ländern innerhalb und
außerhalb der EU möglich sein, nur nicht in Deutschland?
Zumal sie ja laut Wissenschaftlichem Dienst des
Bundestags im Einklang mit unserem Verfassungsrecht steht.
Allerdings vermute ich nach den Vorbesprechungen, dass
diese gute Bundesratsinitiative wegen der Blockade der
Union keine Mehrheit finden wird – wohlgemerkt: trotz
der positiven Voten in den Fachausschüssen.
Damit ist die Möglichkeit der Einführung einer
Übergewinnsteuer aber keinesfalls erledigt. Denn klar ist, dass
es eine Übergewinnsteuer im Rahmen der
Gemeinschaftssteuern, also mit gerechter Beteiligung der Länder
und Gemeinden, nur mit Zustimmung des Bundesrats
geben kann. Eine Übergewinnsteuer als
Ergänzungsabgabe, die alleine dem Bund zustünde, wäre auch ohne
Zustimmung der Union im Bundesrat möglich. Ich
möchte aber betonen, dass das angesichts der finanziellen
Situation der Länder und der hohen Belastung der
Haushalte von Ländern und Gemeinden eine denkbar
schlechte Alternative wäre.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir werden
hier im Bundesrat über die gerechte Verteilung der
Lasten von Putins Angriffskrieg noch öfter reden; da bin ich
mir sehr sicher. Zum Beispiel bei der Berücksichtigung
der gestiegenen Inflation im Einkommensteuertarif. Es
wäre nicht verantwortbar, immer nur Entlastungen zu
versprechen, ohne gleichzeitig zu vereinbaren, wer die
Lasten denn nun tragen soll. Steuersenkungen auf Pump
und Hilfen mit der Gießkanne sind sicher kein
belastbares Konzept. Wer aber zielgerichtet entlasten will – und
das werden wir tun müssen –, sollte auch sagen, wo das
Geld herkommt.
Was wir angesichts dieser Krise brauchen, sind
pragmatische Lösungen, keine politischen Dogmen und die
Suche nach der besten Alternative. Wer die
Bundesratsinitiative zur Übergewinnsteuer und damit die
Möglichkeit zu einer gerechteren Lastenverteilung heute ablehnt,
sollte selbst ein tragfähiges Konzept vorlegen. Herr
Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, diese Diskussion
wird weitergehen; da bin ich mir absolut sicher. – Vielen
Dank!
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Herzlichen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die
Entschließung zu fassen.
Ich bitte Sie jetzt um Ihr Handzeichen für diese
Entschließung! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Wir kommen jetzt zu Punkt 1:
TOP 1
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2019/1152 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und
vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der
Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur
Übertragung von Aufgaben an die
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(Drucksache 285/22)
Hierzu gibt es keine Wortmeldungen und keine
Erklärungen zu Protokoll.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Es bleibt noch abzustimmen über die empfohlene
Entschließung. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich
auf:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Minderheit.1
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetz eine
Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Punkt 2:
TOP 2
Zweites Gesetz zur Änderung der
Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur
Abgabenordnung (Drucksache 286/22)
Hier liegen ebenfalls keine Wortmeldungen vor.
Der Finanzausschuss empfiehlt, dem Gesetz
zuzustimmen. Wer stimmt dafür? – Deutliche Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
(Dr. Florian Herrmann [Bayern]: Herr
Präsident!)
– Bitte!
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident,
darf ich noch mal zu TOP 1 zurückkommen?
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Ja.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Bei Ziffer 3 der
Ausschussempfehlungen hatte ich nicht den Eindruck,
dass es jetzt hier eine Minderheit war, obwohl es
eigentlich in der Probeabstimmung eine Mehrheit war.
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Wir hatten bei Ziffer 2 eine Mehrheit. Ich kann, wenn Sie
es wünschen, gerne noch mal über die Ziffer 3
abstimmen lassen.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Bitte.
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Ich gebe Ihnen einen kurzen Moment der Kontemplation
und der Konzentration, zwei, drei Sekunden.
Wir kommen noch mal zurück zum TOP 1. Ich rufe
aus den Ausschussempfehlungen nochmals die Ziffer 3
auf. Wer stimmt für Ziffer 3 der Ausschussempfehlungen
aus dem Tagesordnungspunkt 1? Bitte deutlich die Hand
heben! – Mehrheit.
Danke für Ihren Hinweis! Wir korrigieren das
entsprechend im Protokoll: Ziffer 3 hat eine Mehrheit. Der Rest
1 Siehe aber weiter unten
bleibt gleich. Der Bundesrat hat eine Entschließung
gefasst, allerdings mit korrigierter Ziffer 3.
Zurück zur Tagesordnung im normalen Ablauf.
Wir kommen zu Punkt 3:
TOP 3
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und
Klimafonds“ (Drucksache 287/22)
Hier liegen keine Wortmeldungen vor.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Gesetz zur Durchführung der Verordnung
(EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der
Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und
zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 288/22)
Hier gibt es eine Wortmeldung: Herr
Parlamentarischer Staatssekretär Saathoff für das Bundesministerium
des Innern und für Heimat. – Herr Saathoff, Sie haben
das Wort. Bitte sehr!
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat: Sehr geehrter
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Tag für
Tag werden terroristische Inhalte im Internet öffentlich
verbreitet: zur Anwerbung, zur Radikalisierung, zur
Vorbereitung von Anschlägen. Hierdurch werden
Gefahrenlagen geschaffen, die sich in der analogen Welt
realisieren können. Dieser Gefahr müssen wir effektiver
begegnen, und zwar EU-weit, denn solche Bilder und Videos
machen nicht an Landesgrenzen halt. Die Bekämpfung
der Verbreitung terroristischer Onlineinhalte ist
Gegenstand der gleichnamigen EU-Verordnung, die bereits
2021 in Kraft getreten ist. Sie enthält einheitliche
Vorschriften, durch die Onlineplattformen wie Facebook und
YouTube eine aktivere Rolle bei der Bekämpfung
terroristischer Onlineinhalte übernehmen und solche Inhalte
innerhalb kürzester Zeit aus dem Internet entfernen
müssen.
Seit dem 7. Juni 2022 ist diese Verordnung nun EU-
weit anwendbar. Damit wir auch in Deutschland diese
dringend erforderlichen Maßnahmen umsetzen können,
bedarf es der Benennung von zuständigen Behörden. Der
vorliegende Gesetzentwurf sieht die notwendigen
Anpassungen des deutschen Rechtes vor, um eine
ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung gewährleisten zu
können. Er regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben der
deutschen Behörden sowie die nationale Ausgestaltung
der Sanktionsbestimmungen in Form von
Bußgeldtatbeständen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes kann das
Bundeskriminalamt Anordnungen zur Entfernung terroristischer
Inhalte an alle Hostingdiensteanbieter in der EU erlassen. Die
Anordnung muss innerhalb von einer Stunde umgesetzt
werden. Erhalten Unternehmen mit Sitz in Deutschland
eine solche Entfernungsanordnung von einer Behörde
eines anderen Mitgliedstaates, wird das
Bundeskriminalamt diese Anordnung auf ihre Rechtmäßigkeit
überprüfen.
Das Bundeskriminalamt wird bei der Wahrnehmung
seiner Aufgaben mit den Landesmedienanstalten
zusammenarbeiten. Die Expertise beider Stellen gewährleistet,
dass im Einzelfall differenzierte und gerade im Hinblick
auf grundrechtliche Erwägungen sachgerechte
Entscheidungen getroffen werden können. Die Bundesnetzagentur
soll die Durchführung spezifischer Maßnahmen der
inländischen Diensteanbieter überwachen sowie
Pflichtverstöße sanktionieren. Der Gesetzentwurf sieht abgestufte
Bußgeldhöhen für die verschiedenen Pflichtverstöße vor,
wobei es hier lediglich um Obergrenzen geht. Die
einzelnen Bußgeldtatbestände setzen die europäischen
Vorgaben um. Hier haben wir entsprechend der Prüfbitten des
Bundesrates an einigen Stellen nachgebessert.
Wir sind davon überzeugt, dass das
Bundeskriminalamt und die Bundesnetzagentur die richtigen Behörden
für diese neuen Aufgaben sind. Mit Inkrafttreten dieses
Gesetzes gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt in
der effektiven Bekämpfung von Onlineinhalten, die zur
Radikalisierung und letztlich auch zur Begehung
terroristischer Anschläge führen können. Es ist gut, meine
Damen und Herren, wenn wir dieses wichtige Gesetz haben.
Das Bundesinnenministerium ist ja auch das Ministerium
für Heimat. Also sage ich es abschließend in meiner
ostfriesischen Heimatsprache: Hebben is beter as
bruuken. – Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Herzlichen Dank, Herr Parlamentarischer Staatssekretär,
herzlichen Dank, Herr Saathoff!
Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn
Minister Hauk für Herrn Minister Strobl (Baden-
Württemberg).
Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt
um das Handzeichen. – Deutliche Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes.
1 Anlage 13
Wir kommen zu Punkt 5:
TOP 5
Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)
(Drucksache 289/22, zu Drucksache 289/22)
Es liegen hierzu keine Wortmeldungen vor.
Eine Empfehlung oder ein Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses liegt gleichfalls nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen wird.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:
TOP 6
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Aufhebung des Verbots der Werbung für den
Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des
Heilmittelwerbegesetzes, zur Änderung des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes, zur Änderung des
Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur
Änderung des Gesetzes zur strafrechtlichen
Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen
einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten
Personen (Drucksache 290/22)
Auch hierzu liegen keine Wortmeldungen vor.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen oder
Empfehlungen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
noch entsprechende Landesanträge vor.
Dann stelle ich fest, dass der Bundesrat den
Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 6/20222
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
7, 12 b), 13, 15, 16, 20, 29, 31 bis 37, 39 bis 42,
44 und 46.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. –
Deutliche Mehrheit.
Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 43:
TOP 43
Entschließung des Bundesrates „Klimafreundliches
Krankenhaus – 1,5 Milliarden Euro
Sonderförderung“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 300/22)
2 Anlage 14
Hierzu gibt es eine Wortmeldung: Herr Staatsminister
Holetschek für den Freistaat Bayern. – Bitte sehr, Herr
Holetschek!
Klaus Holetschek (Bayern): Herr Präsident! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Dass der Klimawandel
Fakt ist, brauchen wir uns, glaube ich, nicht gegenseitig
zu bestätigen. Wir merken das. Die Hitzetage haben sich
verdreifacht, die Temperaturen steigen. Wir stehen vor
großen Herausforderungen, die auch eine Belastung für
die Gesundheit der Menschen darstellen. Klimaschutz
und Gesundheitsschutz gehören für mich ganz eng
zusammen. Deswegen haben wir im Freistaat Bayern schon
sehr früh versucht, Weichen zu stellen: mit den
Kommunen in Richtung Hitzeaktionspläne, mit einer eigenen
Landesarbeitsgemeinschaft zum Thema
„Gesundheitsschutz im Klimawandel“. Das sind Themen, derer wir
uns annehmen müssen und zu denen wir gemeinsam
Lösungen suchen müssen.
Zu diesem Themenbereich gehört natürlich das Thema
Energie – ein ganz zentrales Thema. Ein Teil der
vorherigen Debatte hat sich ja diesem Bereich gewidmet. Wir
wissen, dass wir in den Krankenhäusern explodierende
Energiekosten haben. Die Inflationsrate steigt. Die
Gesundheitsministerinnen und -minister aller Länder haben
vor Kurzem den Bund aufgefordert, hier sehr schnell und
unmittelbar Lösungen zu suchen für die Krankenhäuser,
die sowieso in der Pandemie in einer unglaublich
schwierigen Situation sind. Deswegen brauchen wir hier jetzt
ein Entlastungspaket in dem Bereich Inflation, und zwar
unbürokratisch und schnell.
Wir brauchen aber auch einen Zukunftsentwurf. Wir
haben ein Krankenhauszukunftsgesetz gehabt zur
Digitalisierung, das, glaube ich, wirklich wichtig und richtig
war. Und wir müssen jetzt auch die Zukunft der
Krankenhäuser im Klimaschutz gemeinsam nach vorne
bringen. Deswegen ist es tatsächlich zentral, dass wir mit
einem neuen Programm die Nachhaltigkeit auch in
diesem Bereich stützen. Die CO2-Emissionen eines
Krankenhauses sind ungefähr zweieinhalbmal so hoch wie die
eines vergleichbaren modernen Bürogebäudes. Hoher
Energieverbrauch, 24 Stunden, sieben Tage, Strom,
Wärme, Kälte, Druckluft – alles Dinge, die die
Krankenhäuser tatsächlich vor große Herausforderungen stellen.
Allein in den bayerischen Kliniken beträgt das
CO2-Einsparpotenzial rund 1 Million Tonnen CO2 pro
Jahr.
Deswegen: Energieeffizienz bedeutet auch
Kosteneffizienz. Nachhaltigkeit in diesem Bereich ist ein zentrales
Thema. Ich denke, wir brauchen hier einen großen
Aufschlag, der vom Bund ausgehen sollte; denn wir wissen,
dass wir für die Investitionen in den Ländern zuständig
sind, was die medizinische Versorgung angeht, aber eben
bei den anderen Bereichen nicht. Und deswegen müssen
wir hier den Bund auf die Spur bringen, auf den Weg
bringen, Frau Staatssekretärin, mit einem großen,
wuchtigen Programm – auf drei Jahre jeweils 500 Millionen
Euro –, um die Krankenhäuser nachhaltig und
klimagerecht nach vorne zu bringen. Das ist der Antrag, den wir
heute einbringen wollen. Für den bitten wir um
Unterstützung, parallel aber auch noch, jetzt sehr schnell, für
ein Entlastungsprogramm für die Krankenhäuser unter
dem jetzigen Druck der steigenden Energiekosten und der
hohen Inflation. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke:
Herzlichen Dank, Herr Holetschek!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Es gibt auch
keine Erklärungen zu Protokoll.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem
Finanzausschuss, dem Ausschuss für Kulturfragen, dem
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit und dem Wirtschaftsausschuss –
mitberatend – zu.
Damit beende ich den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 45:
TOP 45
Entschließung des Bundesrates für den Erhalt der
Pressevielfalt – innovationsoffene und
plattformneutrale Förderung der flächendeckenden
Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen
schnellstmöglich beginnen – Antrag der Länder Sachsen,
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 309/22)
Dem Antrag sind Bremen und Schleswig-Holstein
beigetreten.
Es gibt dazu eine Wortmeldung von Herrn
Staatsminister Schenk für den Freistaat Sachsen. – Bitte sehr!
Oliver Schenk (Sachsen): Herr Präsident! Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sind schon von
Berufs wegen intensive Zeitungsleser. Aber es gibt noch
viele gute andere Gründe, jeden Tag in die Zeitung zu
schauen. Und deshalb ist es gut, wenn wir sagen können:
Deutschland ist ein Land der Zeitungsleser. Täglich
erscheinen mehr als 300 Tageszeitungen mit einer
gedruckten Gesamtauflage von über 12 Millionen Exemplaren.
Hinzu kommen die Wochen- und Sonntagszeitungen mit
über 3 Millionen Exemplaren. Fast 10 Millionen
Zeitungsexemplare werden jeden Tag ihren Abonnenten
zugestellt. Bereichert wird dieses große Angebot durch
die kostenlosen Anzeigenblätter, die mit einer
wöchentlichen Gesamtauflage von mehr als 65 Millionen
Exemplaren eine einmalig große Verbreitung haben. Im Hinblick
auf die Vielfalt und Eigenständigkeit der fast 1 000
lokalen Titel sind die Wochenblätter auch heute ein
lebendiger Beitrag zur Pressekultur in Deutschland.
Kurzum: Deutschland ist der mit Abstand größte
Zeitungsmarkt in Europa, aber der deutsche Zeitungsmarkt
befindet sich wie viele andere Branchen in einem
tiefgreifenden Strukturwandel. Auflagen und Umsätze
gedruckter Zeitungen – wir kennen das alle – sind seit
Jahrzehnten konstant rückläufig. Lokalredaktionen werden
geschlossen beziehungsweise fusioniert. Die
Zustellungskosten pro Exemplar steigen. Zuletzt haben sie sich
alle fünf Jahre verdoppelt, da sich der Aufwand für die
Zustellung bei weniger Abonnenten kaum reduziert. Die
digitale Transformation im Zeitungswesen läuft. Es wird
aber noch eine Weile dauern, bis die zurückgehenden
Zeitungsverkäufe ausgeglichen werden können durch
mehr digitale Abos, die die Leute heute oft noch scheuen.
Meine Damen und Herren, man kann sich fragen:
Warum sollen wir hier aktiv werden? Ich glaube, es muss
uns hier interessieren, denn eine freie, lokal und regional
verwurzelte Presse mit informierten Leserinnen und
Lesern ist für unsere Demokratie eine Lebensversicherung.
Und das ist durchaus wörtlich zu nehmen. Der US-
amerikanische Historiker Timothy Snyder hat zum Sturm
auf das Kapitol am 6. Januar 2021 bemerkt, der
Hauptgrund für diesen Angriff sei der Niedergang der
Lokalpresse. Ganze Landstriche in den USA seien regelrechte
Nachrichtenwüsten. Die Menschen dort würden ihre
Informationen aus nationalen Portalen im Internet
beziehen, die keine Verbindung mehr zum Lokalen haben. Erst
diese Woche ist eine Studie der Northwestern University
wieder aktualisiert worden: Seit Beginn der Pandemie
sind 360 Zeitungen, seit 2005 2 500 Zeitungen in den
USA eingestellt worden. 70 Millionen Amerikaner leben
in „news deserts“.
Ein Blick auf die Lage der Lokal- und Regionalpresse
macht einerseits deutlich: Davon sind wir in Deutschland
noch weit entfernt. Andererseits: Auch in Deutschland
könnten bald die Nachrichtenwüsten auf dem Vormarsch
sein, weil die wirtschaftliche Lage der Zeitungen immer
schwieriger wird. Die massiv gestiegenen Energie- und
Papierpreise verteuern die Zeitungsproduktion. Nicht
zuletzt haben sich durch steigende Löhne und
Kraftstoffpreise die Zustellkosten je Exemplar seit 2015 mehr als
verdreifacht, und sie werden sich nach der Anhebung des
gesetzlichen Mindestlohns in diesem Herbst weiter
erhöhen, was die Lage zusätzlich erschwert. Aufgrund dieser
Entwicklung ist davon auszugehen, dass schon in diesem
Jahr die Zustellung in vielen ländlichen Regionen
Deutschlands für die Verlage unwirtschaftlich wird und
im besten Fall stärker quersubventioniert werden muss
oder im schlimmsten Fall der Vertrieb eingestellt wird.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag
dazu verpflichtet, die flächendeckende Versorgung mit
periodischen Presseerzeugnissen zu gewährleisten. Mit
der Ihnen vorliegenden Entschließung soll sie nun
aufgefordert werden, schnellstmöglich Maßnahmen zur
Sicherung der flächendeckenden Versorgung mit
periodischen Presseerzeugnissen zu ergreifen. Es gibt dafür aus
unserer Sicht unabweisbare Gründe. Um die regionale
Wüstenbildung bei den periodischen Presseerzeugnissen
zu verhindern und damit den Anschluss ländlicher
Regionen zu gewährleisten, kommt aus unserer Sicht
insbesondere eine Förderung der Zustellung in Betracht. Zur
Unterstützung des laufenden Strukturwandels soll aber
auch der Einsatz neuer Technologien und
Kooperationsmodelle zur Unterstützung und Weiterentwicklung der
verlegerischen Tätigkeit gefördert werden. Diese
Förderung sollte erstens nur vorübergehender Natur sein und
darf sich zweitens vor dem Hintergrund der
fundamentalen Bedeutung der Pressefreiheit nicht auf die
Unabhängigkeit journalistischer Tätigkeit der Medienhäuser
auswirken. Unser Entwurf für einen Entschließungsantrag
trägt dem Rechnung. Ich bitte Sie um und wäre Ihnen
dankbar für eine Unterstützung in den weiteren
Ausschussberatungen. – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank!
Ich weise die Vorlage dem Kulturausschuss –
federführend – sowie dem Innenausschuss und dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12 a):
TOP 12a)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 82) (Drucksache 197/22)
Dazu gibt es eine Wortmeldung des Herrn
Parlamentarischen Staatssekretärs Saathoff, Bundesministerium des
Innern und für Heimat.
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat: Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich habe in der letzten Rede auf Platt aufgehört, jetzt
fange ich auf Platt an: Nooit an fummeln, wenn wat
löppt. Oder für die, die Englisch können: Never change a
running system. Das gilt generell, aber natürlich ist das
auch ein wichtiger Grundsatz bei Gesetzesänderungen
und ganz besonders bei Änderungen des Grundgesetzes.
Änderungen des Grundgesetzes sind immer der Rede
wert, auch wenn es sich wie hier um eine eher
rechtstechnische Änderung handelt.
Der Gesetzentwurf schafft die verfassungsrechtlichen
Voraussetzungen für den ebenfalls heute von Ihnen zu
behandelnden Entwurf eines Gesetzes zur
Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens.
Mit dem unter Federführung des Bundesministeriums der
Justiz erarbeiteten einfachrechtlichen Gesetzentwurf soll
die derzeit allein verbindliche Papierfassung des
Bundesgesetzblattes abgelöst und die Verkündung auf einer
digitalen Verkündungsplattform des Bundes ermöglicht
werden. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung der
amtlichen elektronischen Veröffentlichung des
Bundesgesetzblattes auf einer vom Bundesamt für Justiz
betriebenen Internetplattform vor. Sie bietet gegenüber der
papiergebundenen Ausgabe zahlreiche Vorteile: Sie
beschleunigt den Ausgabeprozess, verbessert den Zugang
zu amtlichen Inhalten und spart last, but not least
Ressourcen.
Bislang muss die gedruckte amtliche Fassung
entweder gegen Entgelt bezogen oder in Bibliotheken
eingesehen werden. Bei dem schon heute im Internet
verfügbaren Bundesgesetzblatt handelt es sich lediglich um
elektronische Kopien, nicht um verbindliche amtliche
Fassungen. Zudem ist die Funktionalität im unentgeltlichen
Bürgerzugang eingeschränkt. Demgegenüber wird das
elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt
unentgeltlich und barrierefrei zur Verfügung gestellt und kann
ohne Einschränkungen gespeichert, ausgedruckt und
verwertet werden.
Das elektronische Bundesgesetzblatt soll künftig das
alleinige Verkündungsorgan für Gesetze und
Rechtsverordnungen sein. Der Verlässlichkeit von Authentizität
und Integrität wird durch hohe technische
Sicherheitsvorkehrungen Rechnung getragen. Es ist unter anderem
vorgesehen, dass jede Nummer des Bundesgesetzblatts
mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen
werden muss, um die Echtheit und Unverfälschtheit
jederzeit überprüfen zu können.
Die vorgesehene Umstellung auf eine ausschließlich
elektronische Verkündung von Gesetzen und
Rechtsverordnungen bedarf nach herrschender Ansicht unter den
Verfassungsrechtlern einer Änderung von Artikel 82
Absatz 1 des Grundgesetzes, der bisher vorsieht, dass
Gesetze ausnahmslos im „Bundesgesetzblatte“ zu
verkünden sind. Nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte
der Norm bedeutet dies eine Festlegung auf ein
papiergebundenes Verkündungsorgan. Lediglich für die
Verkündung von Rechtsverordnungen besteht wie ausgeführt
bereits ein Vorbehalt einer anderweitigen gesetzlichen
Regelung, die auch eine andere Form der Verkündung
erlaubt, normiert in Artikel 82 Absatz 1 Satz 2
Grundgesetz.
Mit der von meinem Haus vorbereiteten
Verfassungsänderung soll Artikel 82 Absatz 1 Grundgesetz um einen
Gesetzesvorbehalt ergänzt werden, der alle Fragen der
Verkündung sowie die Form der Gegenzeichnung und
Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen
umfasst. Die Verfassungsänderung enthält bewusst keine
Festlegung auf eine bestimmte Form der Verkündung von
Gesetzen und Rechtsverordnungen sowie zur
Gegenzeichnung und Ausfertigung. Sie ist damit hinreichend
offen und im besten Sinne verfassungsgemäß, also einer
Verfassung gemäß formuliert.
Ich werbe bereits jetzt für die erforderliche
Zustimmung zu dieser Änderung des Grundgesetzes nach
Artikel 79 Absatz 2, wenn sich der Bundesrat im Herbst
hiermit wieder befassen wird. – Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank, Herr Staatssekretär Saathoff!
Wir haben noch eine Erklärung zu Protokoll1 von
Herrn Minister Hauk für Herrn Minister Strobl (Baden-
Württemberg).
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen
erheben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung
personenstandsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 240/22)
Hier gibt es keine Wortmeldungen.
Zur Einzelabstimmung rufe ich aus den
Ausschussempfehlungen auf:
Ziffer 12! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle übrigen Ziffern! –
Mehrheit.
Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17:
TOP 17
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des
Bundesfernstraßenmautgesetzes (Drucksache 244/22)
Hierzu gibt es eine Wortmeldung von Herrn Minister
Hermann, Baden-Württemberg.
Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen! Ich verzichte
auf einen schwäbischen Einstieg und versuche mich in
Hochdeutsch. „Wir können alles. Außer Hochdeutsch.“,
das wissen Sie ja.
Wir haben heute Morgen viel über Energieeffizienz,
Energiesparen und auch Energieverschwendung
gesprochen. Das Bundesfernstraßenmautgesetz handelt von
genau diesem Thema im Verkehrssektor. Jahr für Jahr ist
in den letzten Jahren, man muss schon sagen:
Jahrzehnten, die Zahl der Transporte auf den Straßen, vor allem
der Gütertransporte auf der Straße, angewachsen, und
das, obwohl die Politik immer gesagt hat: Wir wollen
mehr auf die Schiene verlagern.
Wie kann das sein? Ich nenne ein paar Zahlen, die das
deutlich machen: Inzwischen werden Jahr für Jahr
3 Milliarden Tonnen Güter auf den Straßen transportiert
und gerade einmal noch 358 Millionen Tonnen auf der
Schiene. Der Anteil der Wasserstraße ist auf unter
1 Anlage 15
200 Millionen Tonnen abgesunken. Das heißt, immer
mehr Güter belasten die Straßen, die Brücken und die
Umwelt und verbrauchen mehr Energie und führen damit
auch zu mehr CO2-Ausstoß.
Die Lkw-Maut kann hier wichtige Anreize setzen,
einerseits zum energiesparsamen Transport auf der Straße,
andererseits zur Verlagerung. Die Lkw-Maut ist von ihrer
Entwicklung her eine Nutzerfinanzierung: Die Nutzer
bezahlen dafür, dass die Strukturen durch die Nutzung
verbraucht werden. Das gilt insbesondere für den
schweren Verkehr. Lkws belasten eine Straße um ein Zigfaches
im Vergleich zu Pkws. Deswegen war es richtig, dass
man über die Lkw-Maut sozusagen begonnen hat, die
Nutzer mit einzupreisen in die Finanzierung der
Infrastruktur.
Im Jahre 2005 waren etwa 12 000 Kilometer Autobahn
bemautet. 12 Tonnen war die Grenze; darunter war nichts
zu bezahlen. Heute sind es schon über 50 000 Kilometer.
Das ist auch gut so. Was allerdings nicht wirklich gut ist:
dass wir immer noch die kleinen Lkws nicht in die
Rechnung aufgenommen haben. Das Unionsrecht gibt uns
jetzt Möglichkeiten der Umgestaltung. Das ist auch der
Grund, weshalb jetzt eine Novelle ansteht. Das gibt die
Möglichkeit, dass wir stärker Umweltfaktoren
beziehungsweise CO2-Faktoren berücksichtigen.
Vergleicht man im europäischen Maßstab, was man
auf Autobahnen bezahlen muss, muss man sagen: Wir
sind eher im unteren Bereich. Manchmal hört man ja
Klagen, alles wäre sehr teuer in Deutschland. Nein, hier
sind wir im unteren Bereich. Die jetzt geplante Anhebung
führt auch nur zu einer maßvollen Erhöhung der
Nutzergebühren insgesamt von 7,6 Milliarden auf 8,3 Milliarden
Euro. Ich glaube, das ist eher zu bescheiden in diesen
Zeiten, wo wir eigentlich durch das EU-Recht
Möglichkeiten haben, mehr zu tun, und wo wir wissen, dass aus
Klimaschutzgründen alle Stellschrauben so genutzt
werden müssen, dass sie wirken.
Die Möglichkeit, nach CO2-Ausstoß zu differenzieren,
also Fahrzeuge, die sehr viel mehr CO2 als andere
produzieren, höher zu belasten und andere, die weniger
produzieren, günstiger zu stellen, ist jetzt leider nicht enthalten.
Die Bundesregierung hat angekündigt, dass sie das
vorhat. Aber damit wird erneut das verschoben, was
eigentlich schon lange verschoben wurde, denn wir müssen
endlich zu einer CO2-Differenzierung kommen, damit es
Anreize zum Umsteigen gibt, zur Nutzung
energiesparsamer Transportmittel und energiesparsamer
Technologien und auch zu neuen Technologien, die
klimafreundlich sind.
Wir haben weiterhin die Lücke, dass für Fahrzeuge ab
3,5 Tonnen immer noch keine Maut gezahlt werden
muss. Das führt – ic
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Qualitätssiegels für Kunststoffprodukte mit Recyclingmaterial
- part_of_vorgang → Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Tierschutztransportverordnung
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas KOM(2020) 27 endg.; Ratsdok.
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität fü
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))