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Protokoll der 1023. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 08.07.2022 · WP 20 · 1023 · Original ↗

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Protokoll der 1023. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1023 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1023. Sitzung Berlin, Freitag, den 8. Juli 2022 I n h a l t : Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 1. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Drucksache 285/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 280 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280 2. Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (Drucksache 286/22) . 281 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108 Absatz 5 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 3. Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (Drucksache 287/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281 4. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 288/22) . . . . . . . . . . . 281 Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 281 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 314* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87 Absatz 3 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 282 5. Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG) (Drucksache 289/22, zu Drucksache 289/22) . . . . . . . . . . . . . . . 282 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 6. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Änderung des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (Drucksache 290/22) . 282 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 7. Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 291/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 8. Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung (Drucksache 292/22, zu Drucksache 292/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 in Verbindung mit 50. Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 314/22) . 264 51. Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor (Drucksache 315/22, zu Drucksache 315/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 52. Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften (Drucksache 316/22, zu Drucksache 316/22) . . . . . 264 53. Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften (Drucksache 317/22) . . . . . . . . . . 264 54. Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Drucksache 318/22) . . . . . . . . . . . . . 264 und 57. Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (Drucksache 321/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 264 Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 265 Winfried Kretschmann (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 269 Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 271 Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach (Brandenburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273, 309* Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 273 Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . 274 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . 307*, 307*, 307*, 308* Stephan Schwarz (Berlin) . . . . . . . . . 308* Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen) 309* Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 309* Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . 310* Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 310* Dirk Adams (Thüringen) . . . . . . . . . 311* Katrin Eder (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 312* Beschluss zu 8: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277 Beschluss zu 50: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 277 Beschluss zu 51: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 277 Beschluss zu 52: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . 277 Beschluss zu 53: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 277 Beschluss zu 54: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 277 Beschluss zu 57: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 277 9. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Tierschutztransportverordnung – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 7/22) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 10. Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Übergewinnsteuer mit dem Ziel der Finanzierung außergewöhnlicher finanzieller Belastungen im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine – Antrag der Länder Bremen und Berlin, Mecklenburg- Vorpommern, Thüringen – (Drucksache 268/22) 278 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 278 Daniel Wesener (Berlin) . . . . . . . . . 279 Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280 11. Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Qualitätssiegels für Kunststoffprodukte mit Recyclingmaterial – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 682/21) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 12. a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 5 GG – (Drucksache 197/22) b) Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens (Drucksache 243/22 (neu)) . 282 Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 316* Beschluss zu a): Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 285 Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 13. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 239/22) . 282 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314* 14. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 240/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 285 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285 15. Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (28. BAföGÄndG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 241/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 315* 16. Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Güterrechtsregisters (Drucksache 242/22) . 282 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 315* 17. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (Drucksache 244/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 285 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 285 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 18. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze (Drucksache 245/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 19. Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) (Drucksache 246/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287 Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 287 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 288 20. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2021 – Einzelplan 20 – (Drucksache 211/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß § 101 BHO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315* 21. a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Gestaltung der Konferenz zur Zukunft Europas COM(2020) 27 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 37/20) b) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Konferenz zur Zukunft Europas – Von der Vision zu konkreten Maßnahmen COM(2022) 404 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 282/22) . . . . . . . . . . . . . . . 288 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 288 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 290 Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 291 Dr. Anna Lührmann, Staatsministerin im Auswärtigen Amt . . . . . . . . . . . . 292 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 294 22. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023–2027 COM(2022) 57 final; Ratsdok. 6318/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 67/22, zu Drucksache 67/22) . . 294 Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . 294 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 295 23. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 COM(2022) 71 final; Ratsdok. 6533/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 137/22, zu Drucksache 137/22) 295 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 295 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 297 24. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt COM(2022) 105 final; Ratsdok. 7042/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 131/22, zu Drucksache 131/22) 297 Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 297 Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . . 316* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 299 25. a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: REPowerEU-Plan COM(2022) 230 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 233/22) b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1060, der Verordnung (EU) 2021/2115, der Richtlinie 2003/87/EG und des Beschlusses (EU) 2015/1814 COM(2022) 231 final; Ratsdok. 9337/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 271/22, zu Drucksache 271/22) 299 Beschluss zu a): Stellungnahme . . . . . . . . . 299 Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . 299 26. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz COM(2022) 222 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 257/22, zu Drucksache 257/22) 299 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299 27. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG COM(2022) 204 final; Ratsdok. 9053/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 210/22, zu Drucksache 210/22) 299 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 28. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses (EU) 2019/1754 des Rates COM(2022) 174 final; Ratsdok. 8205/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 229/22, zu Drucksache 229/22) 300 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 29. Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU- Justizbarometer 2022 COM(2022) 234 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 231/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 315* 30. Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments und Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die allgemeine unmittelbare Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie zur Aufhebung des Beschlusses 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates und des diesem Beschluss beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments P9_TA(2022)0129; Ratsdok. 9333/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 253/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 317* Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 31. Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2022 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2022 – BBFestV 2022) (Drucksache 235/22) 282 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315* 32. Zwanzigste Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen (Drucksache 236/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 315* 33. Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse sowie zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (Drucksache 237/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 315* 34. Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (Tierärztegebührenordnung – GOT) (Drucksache 247/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 315* 35. Vierte Verordnung zur Änderung der CRS- Ausdehnungsverordnung (Drucksache 238/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315* 36. Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen in Bezug auf die Coronavirus- Krankheit-2019 (Drucksache 284/22) . . . . 282 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315* 37. Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung – BtRegV) (Drucksache 248/22) 282 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 315* 38. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) (Drucksache 275/22) . . . 300 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 300 Priska Hinz (Hessen) . . . . . . . . . . . 301 Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . 302 Dr. Manuela Rottmann, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 303, 318* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304 39. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (Drucksache 249/22) . . . . . . . . . 282 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315* 40. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der Kommission für die Gemeinsame Agrarpolitik gemäß Artikel 153 der Verordnung (EU) 2021/2115 – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 270/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 Beschluss: Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 270/1/22 . . . . . . . . . . 315* 41. Benennung einer Vertreterin des Bundesrates im Mittelstandsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau – gemäß § 7a Absatz 1 KreditAnstWiAG – Antrag des Landes Sachsen- Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 296/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 296/22 . . . . . . . . . . . . . . . . 315* 42. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 295/22) . . . . . . . . . . . . . 282 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 316* 43. Entschließung des Bundesrates „Klimafreundliches Krankenhaus – 1,5 Milliarden Euro Sonderförderung“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 300/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 Klaus Holetschek (Bayern) . . . . . . . . 283 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283 44. Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts- Übergangsverordnung (Drucksache 302/22) . . . . . . . . . . . . . 282 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315* 45. Entschließung des Bundesrates für den Erhalt der Pressevielfalt – innovationsoffene und plattformneutrale Förderung der flächendeckenden Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen schnellstmöglich beginnen – Antrag der Länder Sachsen, Niedersachsen und Bremen, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 309/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283 Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . . 283 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 46. Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 310/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 310/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . 315* 47. Wahl des Vorsitzenden des Finanzausschusses – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR – (Drucksache 306/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Beschluss: Minister Dr. Marcus Optendrenk (Nordrhein-Westfalen) wird gewählt . . . . 264 48. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 312/22) . . . 304 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 304 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 49. Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 313/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 55. Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG) (Drucksache 319/22, zu Drucksache 319/22) . . . . . . . . . . . . . . . 305 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 56. Gesetz zu den Protokollen zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Finnland und des Königreichs Schweden (Drucksache 320/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 306 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Vizepräsident D r . R e i n e r H a s e l o f f , Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Vizepräsident D r . P e t e r T s c h e n t - s c h e r , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg – zeitweise – Amtierender Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e , Ministerpräsident des Landes Brandenburg – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegen– heiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Winfried Hermann, Minister für Verkehr Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz Klaus Holetschek, Staatsminister für Gesundheit und Pflege B e r l i n : Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin Stephan Schwarz, Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe Daniel Wesener, Senator für Finanzen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund Dietmar Strehl, Senator für Finanzen H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Finanzbehörde Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz H e s s e n : Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Axel Wintermeyer, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesstätten Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten N i e d e r s a c h s e n : Barbara Havliza, Justizministerin Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales Dirk Adams, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Dr. Anna Lührmann, Staatsministerin im Auswärtigen Amt Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Dr. Manuela Rottmann, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Oliver Luksic, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Christian Kühn, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Lilian Tschan, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1023. Sitzung Berlin, den 8. Juli 2022 Beginn: 09.32 Uhr Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1023. Sitzung des Bundesrates. Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben. Aus der nordrhein-westfälischen Landesregierung und damit aus dem Bundesrat sind am 29. Juni 2022 die Staatsministerinnen und Staatsminister a. D. ausgeschieden: Herr Dr. Joachim S t a m p , Herr Lutz L i e n e n - k ä m p e r , Herr Prof. Dr. Andreas P i n k w a r t , Frau Yvonne G e b a u e r , Herr Peter B i e s e n b a c h , Frau Isabel P f e i f f e r - P o e n s g e n und Herr Dr. Stephan H o l t h o f f - P f ö r t n e r . Bereits am 8. April ist ferner Frau Staatsministerin a. D. Ursula H e i n e n - E s s e r aus der Landesregierung Nordrhein-Westfalens und damit auch aus dem Bundesrat ausgeschieden. Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die nordrhein-westfälische Landesregierung am 30. Juni bestellt: Herrn Ministerpräsidenten Hendrik W ü s t , dem ich an dieser Stelle ganz herzlich zu seiner Wiederwahl gratuliere, (Beifall) sowie Frau Ministerin Mona N e u b a u r , Herrn Minister Dr. Marcus O p t e n d r e n k , Frau Ministerin Ina S c h a r r e n b a c h , Herrn Minister Nathanael L i m i n s k i und Frau Ministerin Josefine P a u l . Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates bestellt. Ferner gratuliere ich Herrn Staatssekretär Dr. Mark S p e i c h zur erneuten Bestellung als Bevollmächtigter des Landes Nordrhein-Westfalens beim Bund – also Kontinuität an dieser Stelle. Aus der schleswig-holsteinischen Landesregierung und damit aus dem Bundesrat sind am 29. Juni 2022 ausgeschieden: Herr Minister Dr. Bernd B u c h h o l z , Herr Minister Claus Christian C l a u s s e n und Herr Minister Dr. Heiner G a r g . Mit Ablauf des 2. Juni ist ferner Herr Minister Jan Philipp A l b r e c h t aus der Landesregierung Schleswig- Holsteins und damit auch aus dem Bundesrat ausgeschieden. Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die schleswig-holsteinische Landesregierung am 29. Juni bestellt: Herrn Ministerpräsidenten Daniel G ü n t h e r , dem ich an dieser Stelle ebenfalls ganz herzlich zu seiner Wahl gratuliere (Beifall) – der Applaus war so laut, dass er bis nach Schleswig- Holstein zu hören war –, sowie Frau Ministerin Monika H e i n o l d , Frau Ministerin Dr. Sabine S ü t t e r - l i n - W a a c k und Herrn Minister Tobias G o l d - s c h m i d t . Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates ernannt. Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand. Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute. Zur erneuten Ernennung als Bevollmächtigte des Landes Schleswig-Holstein beim Bund beglückwünsche ich Frau Staatssekretärin Sandra G e r k e n . (Beifall) Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 57 Punkten vor. Die Punkte 9 und 11 werden abgesetzt. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung wird TOP 47 aufgerufen. Anschließend werden die mit TOP 8 verbundenen Punkte 50, 51, 52, 53, 54 und 57 – in dieser Reihenfolge – beraten. Danach wird TOP 10 behandelt. Vor TOP 12 a) werden die Punkte 43 und 45 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das sehe ich nicht. Deswegen ist diese so festgestellt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 47: TOP 47 Wahl des Vorsitzenden des Finanzausschusses (Drucksache 306/22) Wortmeldungen liegen nicht vor. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Minister Dr. Marcus O p t e n - d r e n k (Nordrhein-Westfalen) zum Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Mehrheit. Damit ist das, so wie ich es gesehen habe, auch einstimmig beschlossen. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 8, 50 bis 54 und 57 auf: TOP 8 8. Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz- Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung (Drucksache 292/22, zu Drucksache 292/22) TOP 50 50. Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 314/22) 51. Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor (Drucksache 315/22, zu Drucksache 315/22) 52. Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften (Drucksache 316/22, zu Drucksache 316/22) 53. Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergieauf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften (Drucksache 317/22) TOP 54 54. Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Drucksache 318/22) TOP 57 57. Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (Drucksache 321/22) Das sind die Punkte, die Ihnen so in der Tagesordnung vorliegen. Wir kommen zur Abarbeitung der Wortmeldungen. Als Ersten darf ich mich selbst aufrufen, und ich freue mich, dass ich hier vertreten werde. Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Gestern Nachmittag war noch auf der Internetseite des Bundesrates mit den Informationen zur heutigen Tagesordnung bei mehreren der im Energiepaket enthaltenen Gesetzesvorhaben zu lesen: „Die Zuleitung an den Bundesrat ist für den 8. Juli 2022 vorgesehen“. Der 8. Juli ist heute. Wir bekommen also erst heute einen Großteil der Vorlagen und sollen unmittelbar darüber entscheiden – in zumeist nur einem Durchgang, ohne eine auch nur halbwegs gründliche Ausschussbefassung, und das bei einem nun sogar zustimmungspflichtig gewordenen Gesetzesvorhaben. Ja, vieles von dem, was im Energiepaket verabschiedet werden soll, ist eilbedürftig. Der Handlungsdruck ist enorm. Dennoch erlaube ich mir, als inzwischen dienstältester MP in dieser Runde, die ernste Mahnung, dass dies kein Dauerzustand werden darf. Es würde an den Grundfesten des über Jahrzehnte gepflegten und bewährten Miteinanders im föderativen System der Bundesrepublik rütteln, wenn die Länder durch ständige Eilsachen an einer ausreichenden, intensiven Mitwirkung am Gesetzgebungsprozess in diesem Lande gehindert würden. Es geht hier schließlich nicht um Dinge, die wir in regelmäßigen Abständen immer mal wieder beschließen, wie Gremienbesetzungen, oder um Dinge, bei denen die Betroffenheit der Länder nur höchst eingeschränkt besteht. Es geht hier um ganz konkrete und massive, teilweise existenzielle Probleme, vor denen Deutschland und damit auch die Länder stehen und, ich befürchte, noch lange stehen werden. Damit bin ich beim eigentlichen Inhalt. Wir sind uns einig, dass im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine in Europa und gerade auch in Deutschland eine Situation eingetreten ist mit massiven Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und nicht zuletzt auf jeden einzelnen Menschen in diesem Land – Stichwort „höhere Preise“. Es besteht die reale Gefahr, dass die Energieversorgung nicht mehr gesichert werden kann. Mit Sorge beobachten wir, ob Nord Stream 1 nach der in der kommenden Woche beginnenden Wartungsphase wieder verlässlich liefern wird. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich anerkennen, dass sich die Bundesregierung, und insbesondere Sie, Herr Minister Dr. Habeck, von Beginn der Krise an intensiv bemüht hat, mit geeigneten Mitteln gegenzusteuern – auch wenn Sie, Herr Bundesminister, mit den Zielen, für die Ihre Partei ganz besonders steht, dabei sogar ab und an in Konflikt geraten. Sie können davon ausgehen, dass die meisten Länder alle Maßnahmen unterstützen, die notwendig sind, um unserem Land, seinen Unternehmen wie seinen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen, eine unterbrechungsfreie und bezahlbare Belieferung mit Erdgas, Strom und Wärme auch im nächsten Winter und darüber hinaus zu sichern. Die Einsparung von Erdgas, vor allem zur Stromerzeugung, ist dabei ein Aspekt, um die noch bestehende Abhängigkeit von Russland zu reduzieren und die verfügbaren Gasvolumina für andere Nutzungen in der Wirtschaft und von privaten Verbrauchern zu schonen. Dazu bedarf es, wie im Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz verankert, auch der temporären Weiterführung von Braunkohlekraftwerken als Sicherheitsreserve. Genehmigungsrechtliche Fragen der Wiederinbetriebnahme von Kohlekraftwerken sind jedoch noch nicht gelöst. Es braucht eine einheitliche bundesrechtliche Ausnahmeregelung für den Weiterbetrieb älterer Kohlekraftwerke. Unumgänglich ist aber auch, die nötige Versorgung mit Kohle aus hiesigen Tagebauen abzusichern. Hier ist also Rechtssicherheit nicht nur für die in Reserve befindlichen Braunkohlekraftwerksblöcke erforderlich, sondern auch für die mit ihnen verbundenen Tagebaue. Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben das auf Ebene der Ministerpräsidenten in einem Schreiben vom 6. Juli 2022 auch gegenüber dem Bundeswirtschaftsminister deutlich gemacht. Ich erwarte, dass diese Dinge umgesetzt werden, damit das Gesetz überhaupt seine Wirkung entfalten kann. Zudem ist der Befüllung der Gasspeicher sehr hohe Priorität beizumessen, um über den Winter zu kommen. Der aktuelle Füllstand von rund 63 Prozent liegt zwar wieder im langjährigen Durchschnitt, es muss aber kontinuierlich weitergehen, um zum 1. November den gesetzlichen Mindestfüllstand von 90 Prozent zu erreichen. Wir wissen dabei alle um die erheblichen Unsicherheiten in den nächsten Wochen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein weiterer Aspekt. Ja, hier muss endlich in vielen Ländern im Westen und Süden unserer Republik aufgeholt werden. Darin sind sich wohl alle in dieser Runde einig. Über Einzelheiten gibt es aber noch zum Teil sehr unterschiedliche Auffassungen, insbesondere bei der Windkraft. Ich hoffe, dass wir, Bund und Länder, es gemeinsam schaffen, die ambitionierten Ausbauziele durch verstärktes Engagement vor allem beim Zubau von Solar- und Windkraftanlagen, durch Erweiterung der Verteilernetze und durch die tatsächliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erreichen. Dazu sind trotz der heute eingebrachten Gesetzentwürfe noch viele weitere Rechtsänderungen erforderlich, die diesem Hohen Haus seitens des Bundes zugeleitet werden müssen. So muss die ungleiche Behandlung der Länder durch überproportionale Flächenziele bei der Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen korrigiert oder ausgeglichen werden, zum Beispiel durch die direkte Reduzierung des Strompreises sowie durch Zahlungen an die betroffenen Kommunen – übrigens Forderungen meiner an der Ampelregierung beteiligten Koalitionspartner im eigenen Land. Leider sind diese gesellschaftlich mit Sprengstoff versehenen Punkte nicht in einem regulären Durchlauf im Bundesrat besprechbar gewesen. Eines muss uns aber allen klar sein: Das heutige Gesetzespaket wird nur einen sehr kleinen Teil der von der Bundesregierung für den Herbst und Winter erwarteten Energielücke schließen können. International, nicht nur national, fragt man immer öfter in entsprechenden Terminen und Gesprächen, warum nicht tabu- und ideologiefrei alle – ich wiederhole: alle – zugriffsfähigen Energieerzeugungskapazitäten und -möglichkeiten genutzt beziehungsweise im Netz gehalten werden, um die erhebliche Versorgungslücke schließen zu helfen, die bei konsequenter Umsetzung der europäischen Sanktionsbeschlüsse entsteht. Auf eine solidarische Mitwirkung bei der Auflösung dieses Dilemmas für die Bundesregierung können Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister Habeck, jedenfalls unsererseits im Bundesrat setzen. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Als Nächstes spricht Frau Ministerpräsidentin Dreyer aus Rheinland-Pfalz. Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Meine sehr verehrten Herren und Damen! Lieber Herr Bundesminister! Die Energieversorgung in Deutschland ist enorm unter Druck geraten. Das gilt zum einen für die Versorgungssicherheit, aber natürlich genauso für das Thema Preis. Energie ist zum kostbaren Gut geworden – ein solches ist sie in Wahrheit schon immer, aber jetzt wird es uns sehr deutlich –, und das belastet Bürger und Bürgerinnen, aber auch die Wirtschaft, die Industrie, die Kommunen, die Länder, die sozialen Einrichtungen, eben uns alle. Wir erleben seit gut drei Wochen, dass die Gaslieferungen von Russland, durch den Aggressor reduziert wurden. Die Petersburger Rede von Putin Mitte Juni müssen wir ernst nehmen. Wir können es eigentlich so interpretieren, dass das, was Putin in seiner Rede angekündigt hat, als ein Angriff, eine Art Energiekrieg zu verstehen ist; und im Moment handelt er ja auch dementsprechend. Die Sorge ist also mehr als berechtigt, und es ist deshalb sehr richtig, dass wir zwar immer auf das Beste hoffen – darauf, dass es vielleicht doch noch anders ausgeht –, aber alles dafür tun, dass wir auf das Allerschlimmste vorbereitet sind, nämlich auf die Gasmangellage. Das ist das, was wir jetzt zu tun haben. Deshalb bin ich froh über dieses Gesetzespaket. Wir müssen uns ganz klar von der Abhängigkeit von russischem Gas lösen. Das ist jetzt ein Kraftakt, den wir zu leisten haben – auch weil in den letzten Jahren Weichen zum Teil falsch gestellt worden sind. Das holt uns jetzt ein, und wir haben einen riesigen Druck, das wirklich mit großer Geschwindigkeit zu bewerkstelligen. Ich bin deshalb der Bundesregierung, unserem Bundeskanzler und natürlich auch Ihnen, lieber Herr Habeck, sehr dankbar, dass sie in beiden Feldern schnell, konsequent und besonnen reagiert haben. Die Bundesregierung hat bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Gasvorsorge für den Winter zu ermöglichen oder voranzubringen, und sie beschleunigt zugleich vor allem den Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit den heute zu beratenden Gesetzen kommen weitere Handlungsoptionen hinzu. Im Falle des Falles sollten wir gewappnet sein. Vorsorge treffen, präventiv handeln ist das Gebot der Stunde. Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das ist das komplizierte Wort, über das der Kollege Haseloff – lieber Reiner – schon leicht gestolpert ist. Das ist ein sehr wichtiges Gesetz für uns, weil damit Vorsorge getroffen wird, um den Gasverbrauch bei der Stromerzeugung zu reduzieren, zum Beispiel, indem wir vorübergehend Gas durch Kohle ersetzen, aber auch – ein anderes Beispiel –, um den Schutzschirm für große und kleinere Energieversorger zu spannen, wie für Uniper, aber auch für unsere kommunalen Energieversorger. Die Versorgungslage in Deutschland kann nur dann wirksam abgesichert werden, wenn die energiewirtschaftliche Lieferkette vom Import über Zwischenhändler bis zum kommunalen Energieversorger vor Ort intakt ist. Wir alle sind regelmäßig mit unseren Energieversorgern im Gespräch. Wir wissen ganz genau, was los ist. Wir wissen, zu welchen Preisen sie Gas einkaufen. Wir wissen, was das mit den Unternehmen selbst macht. Und wir wissen, wie groß der Druck werden wird, diese Preiserhöhungen an einem bestimmten Tag weitergeben zu können, damit unsere Energieversorger nicht selbst kollabieren. Deshalb ist dieses Gesetz, das heute auf den Weg gebracht wird, so wichtig. Energie darf nicht zur sozialen Frage werden, auch das ist ein ganz bedeutender Punkt. Ich bin froh, dass die Bundesregierung bisher vieles auf den Weg gebracht hat, um Bürger und Bürgerinnen zu entlasten. – Es gibt immer dieses schöne Spiel, auch wenn wir in unseren eigenen Fraktionen diskutieren: Kann eigentlich jemand sagen, was in diesem Paket verabschiedet worden ist? Meistens kann man, können die Leute das nicht. Ich will heute darauf hinweisen, dass einige der beschlossenen Maßnahmen jetzt gerade wirksam werden: Der Kinderbonus von 100 Euro beispielsweise und der Zuschuss von 200 Euro für Grundsicherungsempfänger werden im Juli ausgezahlt. Die Energiepreispauschale von 300 Euro wird im September bei den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ankommen. Wir werden aber mit Blick auf die Zukunft prüfen müssen: Müssen einkommensschwächere Menschen in unserem Land möglicherweise weiter entlastet werden? Denn schon heute kann man absehen, wie hoch die Gasrechnungen und dann wahrscheinlich auch irgendwann die Stromrechnungen sein werden. Es ist deshalb gut, dass der Bundeskanzler die Konzertierte Aktion geschaffen hat, um damit einen Rahmen zu haben, um mit den wesentlichen Akteuren gemeinsam zu arbeiten und richtige Antworten zu finden, um einerseits dem Preisdruck zu begegnen, aber zum anderen auch deutlich zu machen, dass diese schwierige Lage in Deutschland nur zu bestehen ist, wenn wir alle zusammenwirken. Wir werden diese Krise nur gemeinsam meistern; ich glaube, das weiß jeder hier im Raum. Und auch für uns hier im Bundesrat gilt: Es kann nur ein gemeinsames Agieren geben, um diese wirklich sehr große Herausforderung, vor der Deutschland steht, bewerkstelligen zu können – also eine nationale Kraftanstrengung, um uns schnellstmöglich aus der Abhängigkeit von russischem Gas zu begeben und die jetzige Krise zu überwinden. Dabei kann jeder und jede einen Beitrag leisten. Deshalb will ich an dieser Stelle unbedingt ansprechen, dass wir ein bisschen mehr über das Thema Energieeinsparen reden sollten – Bund, Länder und Kommunen, aber natürlich auch die Wirtschaft und die privaten Haushalte. Wir alle können Energie einsparen. Das Potenzial ist nach wie vor groß, und wir können uns nicht mehr erlauben, Energie zu verschenken oder sozusagen leichtfertig zu nutzen, dort, wo wir sie eigentlich gar nicht brauchen. Wir miteinander können alles tun, um Gas einzusparen und die Speicher weiter zu füllen. All das wäre gut für die Versorgungssicherheit im Winter und in der Zukunft. Natürlich geht es auch um das Thema Preis. Wenn wir über den sozialen Zusammenhalt in unserem Land diskutieren, sollten wir nicht vergessen, dass die Gasrechnungen demnächst bei unseren Bürgern und Bürgerinnen ankommen werden. Das heißt, alles, was sie an Energie sparen, wird für sie ganz individuell und persönlich im Geldbeutel eine große Rolle spielen. Es wird auch uns alle treffen als Länder und Kommunen. Wir sind dabei, unsere landeseigenen Gebäude zu prüfen und zu überlegen: Wo können wir den Energieverbrauch weiter reduzieren? Natürlich sind wir auch mit unseren Kommunen darüber im Gespräch. Perspektivisch müssen wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen abwerfen. Wir werden sie aber nur dann auflösen können, wenn wir die erneuerbaren Energien mit Hochgeschwindigkeit ausbauen. Es geht also immer um diese Trias: um Beschaffung und Produktion von Energie, den Vertrieb und damit die Weiterleitung und den Ausbau der Infrastruktur – da muss es schneller gehen – und natürlich darum, den Verbrauch zu reduzieren. Sehr geehrter Herr Bundesminister Habeck, das heutige Energiepaket beschleunigt massiv den Ausbau der erneuerbaren Energien. Darüber sind wir unglaublich froh. Mit dem EEG, dem Windenergie-auf-See-Gesetz, dem Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus an Land und auch mit dem Bundesnaturschutzgesetz schaffen wir eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Bau von Windkraft- und Solaranlagen und damit auch Anreize für die Wirtschaft und die Kommunen. Ich bin sehr glücklich darüber, dass wir endlich an diesem Punkt sind. Wir werden mehr getrieben als alles andere. Wir haben sehr viel Zeit verbraucht mit eigentlich schlechten Rahmenbedingungen. Wir waren zu langsam beim Ausbau. Und ich spreche hier als eine Ministerpräsidentin im Süden unseres Landes und will das an dieser Stelle noch mal betonen. Kollege Haseloff hat darauf hingewiesen, dass wir aufgrund des Verfahrens kaum Zeit hatten, uns über die Gesetzesfolgenabschätzung ein Bild zu machen. Das ist schlicht und ergreifend nicht möglich gewesen, obwohl unsere Mitarbeiter Tag und Nacht gearbeitet haben. Das bedeutet auch, dass zum Beispiel die neue Regelung, also der Gütefaktor, den ich erst einmal offen aufnehme, in Wahrheit gar nicht abschließend beurteilt werden kann. Die Südquote, das wissen wir sehr gut, steht bei der Europäischen Kommission in der Kritik. Ich hoffe, dass der Gütefaktor dazu führt, dass auch Länder, die niemals so windhöffige Standorte haben werden wie der Norden, stärker in die Lage versetzt werden, wieder schneller und mehr Windkraft ausbauen zu können. Wir werden das betrachten. Ich glaube, es gibt ein offenes Ohr dafür, falls das Nachbesserungen erforderlich macht, dass man dies mit dem nächsten Paket ermöglicht. Wir sind offen und hoffen, dass der Gütefaktor die Voraussetzungen dafür schafft, dass wir mehr ausbauen können. Wir werden das dann aber ganz genau betrachten. Wir haben keine Häfen für LNG. Ich glaube, der einzige Nachteil an unserem Bundesland, das wunderschön ist, ist, dass wir keinen direkten Zugang zum Meer haben. Das wirkt sich jetzt irgendwie negativ aus. (Heiterkeit) Seit zehn Jahren kämpfe ich als Ministerpräsidentin dafür, dass wir im Süden bessere Bedingungen für den Ausbau der Windenergie und der erneuerbaren Energien überhaupt erhalten. Unser Bundesland möchte mehr tun. Wir sind bereit dazu, mehr zu tun, und wir hoffen, dass wir mit diesem Gesetzespaket wirklich auf dem richtigen Weg sind. Ich bin davon überzeugt: Wir können viel miteinander schaffen. Wir müssen das gemeinsam bestehen. Die Bevölkerung erwartet von uns als Politik, dass wir diese schwierige Lage gut miteinander managen und hinbekommen, dass wir alles tun, was wir können, alle Kräfte mobilisieren, aber auch den Weg in die Zukunft gemeinsam, geschlossen und mit Hochdruck gehen. Ich bin unheimlich froh, dass in so kurzer Zeit viele Konfliktpunkte schon ausgeräumt worden sind. Es kann gut sein, dass uns die Konflikte beim konkreten Doing trotzdem begegnen. Umso mehr bleibt wichtig, dass wir gemeinsam anpacken. – Vielen herzlichen Dank dafür! Ich bin überzeugt: Unsere allerstärkste Waffe in einer solchen Krise sind Zusammenhalt und tatkräftiges Handeln, und das wollen wir hier gemeinsam hinbekommen. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Kollegin Dreyer! Ich hoffe, dass die Länder, die am Rhein liegen, weiterhin dem Land Rheinland-Pfalz den Zugang zu Meer ermöglichen und gestatten. Als Nächster spricht zu uns Herr Ministerpräsident Kretschmann aus Baden-Württemberg. Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Minister Robert Habeck! Der Überfall Russlands auf die Ukraine war ein Zeitenbruch. Putin zerschießt nicht nur die Ukraine. Er hat auch die Nachkriegsordnung zerschossen. Dieser schreckliche Angriffskrieg wird nicht nur mit Panzern und Raketen geführt, sondern auch mit Energie. Putin versteht seine Energieexporte als geopolitische Waffe. Er will uns erpressen, gefügig machen, uns aus der Solidarität mit der Ukraine herausbrechen. Deswegen diskutieren wir heute unter völlig neuen Vorzeichen, wenn wir über die Energiewende und die Planungsbeschleunigung reden. Es geht nicht mehr nur um Klimaschutz und den Wohlstand von morgen, sondern auch um Außen-, Friedens- und Sicherheitspolitik und um Fragen unserer nationalen Souveränität. Denn wir müssen raus aus der Energieabhängigkeit von Putin, so schnell wie möglich. Deshalb bin ich Bundeswirtschaftsminister Habeck dankbar dafür, in welch großem Tempo und Umfang er die Weichen umstellt. Ich freue mich darüber – das will ich offen sagen –, dass die Liberalen die erneuerbaren Energien jetzt als „Freiheitsenergien“ preisen. Ich begrüße diesen Begriff ausdrücklich, denn tatsächlich ermöglichen uns die erneuerbaren Energien mehr Souveränität und führen nicht in neue Abhängigkeiten. Wir wissen alle, dass wir raus aus diesen Abhängigkeiten müssen, nicht nur bei der Energie, auch bei vielen wichtigen Rohstoffen und Schlüsseltechnologien für unsere Wirtschaft und Industrie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aktuell geht es vor allem darum, Gas zu sparen. Deshalb unterstützen wir die von Bundeswirtschaftsminister Habeck vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen. – Herr Bundeswirtschaftsminister, ich will allerdings noch einmal zu bedenken geben, ob wir nicht eigentlich ordnungspolitisch zwischen der Alarmstufe und der Notfallstufe für Energien, die speicherbar sind wie Gas, etwas brauchen, um verbindlich die Speicher füllen zu können durch verbindliche Vorgaben beim Sparen. Das wäre zu überlegen, ob das nicht noch vor dem Winter notwendig wäre. Gas müssen wir auch durch Kohlekraftwerke ersetzen. Dieser Punkt schmerzt sehr, aber wir sind in einer Notsituation. Wenn es brennt, fragt man ja auch nicht, woher das Löschwasser kommt, sondern löscht. Dabei ist klar: Die Aktion muss so eng befristet werden wie irgend möglich, und der Kohleausstieg 2030 darf nicht angetastet werden. Ganz zentral: Der Übergang zu den erneuerbaren Energien muss so stark beschleunigt werden wie möglich. Darum geht es der Bundesregierung ja auch: um die Verkürzung der Verfahren, vor allem in Krisenzeiten. Sie hat dabei unsere Unterstützung. Eine gute Neuerung ist das Flächenziel für Windenergie. Das sichert den Windenergieausbau, die nötige Flächenkulisse und hilft, Bremsen beim Ausbau zu lösen. Noch besser wäre es gewesen, das Flächenziel flexibler auszugestalten. Zumindest für das erste Zieljahr 2026 wäre es gut, das Flächenziel nicht nur für Windenergie vorzusehen, sondern auch für Photovoltaik, wie wir es im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg regeln. Was wir sehr unterstützen, ist die ordnungspolitische Festlegung bei der Verfehlung von Flächenzielen. Die Mindestabstandsregelungen der Länder dürfen das 2-Prozent-Flächenziel nicht behindern. Mit der Novelle wird festgeschrieben, dass die Errichtung von Windenergieanlagen oder Photovoltaik-Freiflächenanlagen dem überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit dient. Das ist ganz entscheidend, denn so bekommen die erneuerbaren Energien bei der Abwägung mit anderen Rechtsgütern wie Naturschutz, Landschaftsbild oder Denkmalschutz endlich das notwendige Gewicht. Wobei ohnehin klar ist: Wenn wir den Klimawandel nicht stoppen, dann geht auch der Reichtum unserer Natur vor die Hunde. Das müssen wir allen Kritikern immer wieder klarmachen. An einigen Stellen hätte sich Baden-Württemberg noch weitergehende Regelungen vorstellen können, etwa eine uneingeschränkte Außenbereichsprivilegierung für Windkraftanlagen, auch unabhängig von der Frage, ob ein Land das Flächenziel erreicht hat oder nicht. In Zukunft wäre hier eine Öffnungsklausel im Baugesetzbuch wünschenswert, die den Ländern eigene weitergehende Regelungen ermöglicht. Was wir sehr begrüßen, ist die Öffnung der Landschaftsschutzgebiete für Windenergie. Das war nicht zuletzt eine Forderung aus unserem Land. Die geplante Standardisierung bei der Prüfung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen bringt eine Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigung von Windkraftanlagen. Trotzdem sollten wir diesen Komplex einmal insgesamt neu durchdenken – ob diese Detailregelungen der richtige Weg sind – und dann vielleicht auf mittlere Sicht noch mal bei der EU intervenieren. Eine Regelung, die sich bei uns in Baden- Württemberg leider bremsend auswirken wird, ist der Umgang mit dem Rotmilan. Rund ein Drittel des deutschen Bestandes ist bei uns im Südwesten zu Hause, und dass die in Baden-Württemberg geltenden Abstände jetzt erhöht werden, wird uns Probleme machen. Deswegen will ich noch einmal darauf hinweisen, Herr Minister: Wenn solche schnellen Verfahren gemacht werden, weil sie gemacht werden müssen, halte ich es für erforderlich, dass sich die Bundesregierung dann auf informellem Wege immerhin mit den Ländern gut abstimmt und committet. Darüber hinaus wollen wir in Zukunft erreichen, dass Ausnahmen für regionale Fachkonzepte zum Schutz windenergiesensibler Arten genutzt werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wir müssen natürlich unsere Hausaufgaben in den Ländern machen. Kollegin Dreyer hat es richtig gesagt: Die Energiewende funktioniert nur, wenn wir das alle zusammen machen, die Genehmigungsbehörden der Länder deutlich schneller als bisher genehmigen und die Akzeptanz bei den Menschen vor Ort gesteigert wird. Um dies zu erreichen, haben wir in Baden-Württemberg eine Taskforce zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien eingerichtet. Ich habe eine klare Maßgabe vorgegeben: Die Planungs- und Genehmigungszeiten von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien müssen mindestens halbiert werden. Wir müssen also nicht nur bei den Zielen klare Maßgaben haben, sondern auch bei den Zeiten, innerhalb derer wir sie erreichen wollen. Die Energiewende gelingt also nur dann, wenn wir gemeinsam, die Europäische Union, der Bund, die Länder und Kommunen, das besser untereinander abstimmen. Dass wir das können, das genau ist die Stärke des Föderalismus. Und wir werden es anpacken. – Vielen herzlichen Dank! Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Kollege Kretschmann! Als Nächstes spricht zu uns Herr Minister Lies aus Niedersachsen. Olaf Lies (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeden Tag müssen wir die schrecklichen Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine mitansehen. Jeden Tag erleben wir aber auch die Folgen des Klimawandels, der auf uns zusteuert. Jeden Tag erleben wir das Artensterben, das sich fortsetzt. Und jeden Tag erleben wir die Diskussion über die Frage, wie wir die Energieversorgung für Deutschland sichern. Die Herausforderung dieser Zeit ist nicht, ein Problem herauszugreifen und es zu lösen, sondern die Herausforderung dieser Zeit, in dieser besonderen Krise ist, Lösungen zu finden, die all diesen Problemen begegnen. Das erfordert ein beherztes Handeln. Es gibt keine Zeit zum Abwarten mehr. Wir haben dafür keine Zeit. Deswegen darf ich erst einmal ganz herzlichen Dank sagen an die Bundesregierung, gerade an das Bundeswirtschafts- und -klimaschutzministerium, an Minister Robert Habeck, aber auch an die Bundesnetzagentur und vor allen Dingen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei aller Kritik in der knappen Zeit, die wir nur hatten, unglaublich schnell in der Lage waren, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass wir sowohl die Versorgung in Deutschland sicherstellen als auch den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben können. Dafür ganz herzlichen Dank! Da haben viele Kolleginnen und Kollegen in den Ministerien sehr viel Arbeitszeit und sehr viel Kraft investiert. Wir stellen fest: Die vielen verlorenen Jahre beim Ausbau der erneuerbaren Energien sind jetzt in ihrer Wirkung zu spüren. Wir hätten natürlich viel weiter sein können. Der zwingend notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit neuer Intensität angegangen werden, mit ganz neuer Geschwindigkeit. Wir beweisen gerade in Niedersachsen mit dem LNG-Terminal in Wilhelmshaven, mit neuer Deutschlandgeschwindigkeit, die uns Mut machen sollte, dass die Herausforderungen, die vor uns liegen, nicht in dem Tempo, wie wir es aus der zeitlichen Historie kennen, zu bewältigen sind, sondern nur mit neuer, wirklich intensiver Geschwindigkeit. Bei all dem müssen wir im Blick haben, was das für die Menschen bedeutet – aktuell die extrem steigenden Preise, die Sorgen –, also die soziale Verantwortung, die wir mit unseren Entscheidungen haben, den Menschen, allen übrigens, zur Seite zu stehen. Auf der anderen Seite müssen wir alle unseren Beitrag leisten, um der aktuellen Situation zu begegnen. Dabei ist „Sparen, sparen, sparen!“ die eigentliche Antwort, die wir heute geben müssen, und zwar Energie sparen, nicht Gas sparen – Energie sparen, völlig egal welche. Ich will es einmal offen aus meiner Sicht schildern: Ich glaube, in der Zeit, in der wir Sommer haben, die Menschen an Urlaub und ans Feiern denken, ist in der Gesellschaft noch nicht überall angekommen, vor welcher Krise und Herausforderung wir stehen. Das ist kein Vorwurf. Umso wichtiger ist aber, dass wir geschlossen deutlich machen, dass wir das schaffen können, wenn wir uns alle bemühen und anstrengen. Wir müssen aber auch deutlich den Eindruck erwecken, dass wir es überall machen müssen. Ich sage es noch einmal an dieser Stelle: Deswegen brauchen wir in Deutschland ein Tempolimit. Ob es die Welt rettet, kann ich nicht sagen, aber es macht deutlich, dass wir in Deutschland verstanden haben, dass es so nicht mehr weitergeht. Ich würde mich freuen, wenn es uns gelingt, ein solch starkes Signal in die Gesellschaft hinauszusenden, sodass wir alle gemeinsam aktiv daran arbeiten, Energie zu sparen. Wir in Niedersachsen unterstützen den Ausbau der erneuerbaren – – (Beifall von Minister Winfried Hermann [Baden-Württemberg]) – Jetzt muss ich mich erst wieder konzentrieren. Applaus ist ja selten hier. Aber nett. Ist ja wunderbar! (Heiterkeit) Wir unterstützen den Ausbau der erneuerbaren Energien aus tiefer Überzeugung; das will ich ganz offen sagen. Die verbindlichen Flächenziele für einzelne Länder sind dabei der richtige Weg, und sie geben in konsequenter Form eine Richtung vor. Ich will aber auch sagen, und ich bitte, das nicht als Vorwurf zu verstehen: Viele Länder sind noch skeptisch und fürchten, dass wir das, was wir erreichen wollen, noch nicht wirklich erreichen. Ich kann nur an das anschließen, was Ministerpräsident Kretschmann gerade gesagt hat: Die Konzentrationsplanung klingt ganz nett. Aber wir suchen in aufwendigen, langjährigen Verfahren Vorrangflächen für die Windenergie, schließen den Rest aus und stellen am Ende fest, dass auf den Flächen, die wir ausgesucht haben, die Windkraftanlagen nicht gebaut werden können. Das wird für die Geschwindigkeit, die wir heute brauchen, nicht die Lösung sein. Das heißt, die Frage der Konzentrationsplanung muss mindestens, so wie vorgeschlagen, als Ausnahme abgesetzt werden können, und sie muss mindestens für Repowering abgesetzt werden können, denn sonst kommen wir an der Stelle überhaupt nicht weiter. Sowohl das Thema Konzentrationsplanung wie auch das Thema der starren Abstandsregelungen muss jetzt gelöst werden. Das müssen wir jetzt suspendieren, damit wir den ausreichenden Zubau an Windenergie wirklich erreichen. Unser Mut wird sich auszahlen; und ehrlicherweise brauchen wir ihn auch, denn wenn wir in zwei Jahren feststellen, dass wir hätten schneller sein müssen, ist es leider zu spät. Wir unterstützen elementar den Ausbau der Windenergie auf See – 70 Gigawatt –, und ich will offen sagen: Hier steht ein zuständiger Minister, der den Menschen in der Region dann erklären muss, welche Belastungen das mit sich bringt. Denn davon wird ein großer Teil Schleswig-Holstein und Niedersachsen und ein Teil natürlich auch Mecklenburg-Vorpommern erreichen, und wir müssen den Menschen immer wieder erklären, was das bedeutet. Das ist eine große Herausforderung, aber wir machen das. Wir übernehmen im Norden an der Stelle Verantwortung für ganz Deutschland, um unabhängiger zu werden von Energieimporten und auch, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen und mit grünem Strom und grünem Wasserstoff in Deutschland die nötigen grünen Produkte herzustellen und damit unsere Wirtschaft zu transformieren. Dazu brauchen wir aber auch – und das ist uns klar – eine Beschleunigung des nötigen Ausbaus der Leitungen. Dabei müssen wir schneller werden, damit wir diesen Weg konsequent gehen können. Da ist eine Menge in der Beschleunigung drin. Ich setze auch sehr auf weitere Maßnahmen, die entsprechend im aktuellen Sommerpaket kommen. Zentral ist dabei der Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze. Denn es hilft nichts, an einer Stelle Energie zu erzeugen, sie aber nicht übertragen zu können. Der Ausbau nützt nur etwas, wenn der regenerative Strom, der am Ende auch bezahlbar sein muss, bei den Menschen ankommt. Dafür müssen wir noch einmal festhalten: Das, was wir tun, machen wir für Frieden, Freiheit und Klima, für Unabhängigkeit, für verlässliche bezahlbare Energie, die wir in unserem Land brauchen. Dabei wird es auch zu Konflikten kommen, und die müssen wir in engem Schulterschluss überstehen. Konflikte heißt: Wir brauchen Flächen, und das heißt, die Belange der Natur, der Umwelt werden berührt. Wir werden die Landschaft verändern. Wir werden weiter Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik bauen. Höchstspannungsleitungen werden wir bauen. Die Leitungen werden nicht alle in die Erde gehen, das wissen wir auch. Wir werden künftig noch mehr als jetzt mit diesen Maßnahmen das Landschaftsbild prägen. Es muss uns aber gelingen, dass das, was wir dort tun, auch von der Gesellschaft als etwas Positives gesehen wird, das dazu beiträgt, dass Deutschland Wohlstand sichern kann, bezahlbare Energie hat und beim Thema „Innovation und wirtschaftliche Entwicklung“ einen Riesenschritt nach vorne kommt. Wir haben das LNG-Beschleunigungsgesetz, mit dem wir gerade in Niedersachsen deutlich machen, wie es gehen kann. Am 21. Dezember, in achtfacher Geschwindigkeit, sind 30 Kilometer Pipeline gebaut, ist ein neuer Anleger gebaut. Die „Esperanza“, die übersetzt den schönen Namen „Hoffnung“ trägt, soll dazu beitragen, mindestens einen Teil der Gasversorgung sicherzustellen und damit uns in Deutschland die Chance geben, durch diesen sehr schwierigen Winter zu kommen – übrigens mit dem Blick auf einen noch schwierigeren Winter, der im nächsten Jahr auf uns zukommt. Achtfache Geschwindigkeit zeigt, dass es geht, und zeigt, dass wir den Mut haben müssen, das nicht nur bei LNG anzuwenden, sondern gerade auch bei der grünen Energie, bei den erneuerbaren Energien mit Gleichmut heranzugehen und diese auch voranzubringen. Das wird eine große Herausforderung sein. In den Gesetzen ist jetzt vieles gelöst: neben der Aufnahme der neuen Leitungen, die wir im Netzentwicklungsplan 2021–2035 haben – übrigens inklusive Leerrohre, was eine kluge Entscheidung ist, sodass wir nicht immer wieder in der Erde buddeln müssen –, auch die Frage, wie wir dann eine wirkliche Stärkung haben, die uns die Möglichkeit gibt, zum Beispiel auch vermehrt auf eine Bundesfachplanung zu verzichten. Auch das wird uns helfen. Dort, wo keine Bündelungsoption besteht, soll bereits bei der Erstellung des Netzentwicklungsplans im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung nach wenig belasteten Präferenzräumen gesucht werden. Also: Zeit verkürzen, nicht sozusagen nacheinander in den einzelnen Verfahren arbeiten, sondern miteinander! Was ich sehr begrüße – vielen Dank dafür! –, ist, dass wir die Chancen der Digitalisierung nutzen. Die Möglichkeiten, die wir während der Coronapandemie genutzt haben, Verfahren digital durchzuführen, sind jetzt im Planungssicherstellungsgesetz aufgenommen. Die Auslegung von Unterlagen in Verfahren nach dem NABEG wird künftig digital erfolgen. Das ist ganz entscheidend. Wir werden aber darüber nachdenken müssen, uns bei wichtigen Infrastrukturmaßnahmen – und ich rede von den Fragen, die sozusagen auf die Lösung einzahlen, und das werden vor allem die Energiefragen sein – künftig auch die Möglichkeit von Verbandsklagen genau anzugucken: ob wir sie aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung vielleicht in Teilen aussetzen oder, was vielleicht noch viel besser ist – gestern hatten die Umweltminister eine Runde mit den Verbandsvertretern –, ob man sich darauf verständigen kann, zu sagen: „Es gibt Maßnahmen, die notwendig sind, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten“ und diese nationale Verantwortung in einem engen Schulterschluss zwischen denjenigen, die sich eigentlich gegenüberstanden, zukünftig gemeinsam zu tragen. Wenn uns das gelingen würde, dann würden wir in Deutschland einen Riesenschritt voranmachen und wir müssten nicht ein bestehendes Recht aufgeben, sondern könnten gemeinsam dafür sorgen, dass wir trotz des bestehenden Rechtes die Chancen zur Beschleunigung nutzen. Das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das wirklich schwierig auszusprechen ist, hätte früher übrigens „Gutes Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz“ geheißen, (Heiterkeit) aber heute glücklicherweise nicht mehr, weil es im Grunde keine gute Entscheidung ist, sondern eine Entscheidung, die uns schwerfällt. Denn wir sorgen dafür, dass das, was wir eigentlich nicht wollen – ich habe selbst in der Kohlekommission mitgewirkt –, weiter bleibt. Wir halten die Kohlekraft nicht länger, aber intensiver als gedacht am Netz. Wir wollen sie nicht länger am Netz halten; das muss deutlich werden. Es geht nicht darum, dass wir das Ziel, das gesetzt wurde, 2030 aus der Kohlekraft auszusteigen, verschieben, es geht darum, dass wir in der Übergangszeit die Kohlekraft in intensiverer Form nutzen werden, um den Ausgleich zu schaffen und dafür aber viel schneller die Erneuerbaren auszubauen, um in der Bilanz eben nicht schlechter, sondern am Ende im Sinne des Klimaschutzes besser zu sein. Ich will an der Stelle aber auch sagen: Dazu ist es nicht dienlich, Debatten um die Verlängerung der AKW- Laufzeiten zu führen. Diese tragen zu keiner Lösung bei. Und ich will als Niedersachse sagen: Dazu trägt auch nicht bei, die Debatte zu führen, ob wir mit Fracking im Schiefergas die Gasversorgung sicherstellen können. Wir wollen raus aus fossilem Gas und die fossile Zeit nicht verlängern. Das muss unsere Antwort auf diese Herausforderung sein. Das Bundesnaturschutzgesetz enthält eine Reihe von Regelungen, die uns hoffentlich in Zukunft die Arbeit ermöglichen. Auch da eine Bitte an das Bundeswirtschaftsministerium oder eher an das befreundete Bundesumweltministerium: Wir haben mit der abschließenden bundeseinheitlichen Liste zu kollisionsgefährdeten Brutvogelarten eine gute Lösung gefunden. Es wäre schön gewesen, wir hätten für die Gastvogelarten, für die Koloniebrüter und für die Fledermausarten auch eine bundeseinheitliche Regelung gefunden. Jetzt haben wir wieder ein Stückwerk von 16 Regelungen und werden wieder die alte Problematik haben. Wir müssen dafür sorgen, dass der deutschlandweite Flickenteppich beim Artenschutz beseitigt wird und wir diesen Weg gemeinsam gehen. Ein weiterer Wunsch an den Bund: Wir haben jetzt mit § 45c BNatSchG eine Chance, das Thema Repowering voranzubringen. Ich würde mich freuen, wenn der angekündigte Leitfaden dafür schnellstmöglich kommt, damit wir dann in der Lage sind, dieses so wichtige Thema voranzubringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor uns liegt eine riesige Herausforderung – übrigens auch beim Thema Fachkräfte, denn wir wissen noch gar nicht, wie wir diese Herausforderung eigentlich meistern wollen, ohne dass wir die nötigen Fachkräfte haben –, und der Druck wächst. Wir haben in Niedersachsen schon heute eine Jahresdurchschnittstemperatur, die im Vergleich zur vorindustriellen Zeit um 1,7 Grad gestiegen ist. Die Erneuerbaren sind unsere Chance, und ich bin sehr froh, dass wir schon 2030 zumindest 80 Prozent der 750 Terawattstunden, die wir dann an Strom brauchen, durch Erneuerbare erzeugen werden. Ich würde mir wünschen, wir würden doch wieder an dem Ziel festhalten, dass 2035 die gesamte Energie, die wir nutzen können, aus erneuerbaren Quellen stammt. Wir alle stellen die Weichen hierfür, auch wir in Niedersachsen, mit schwierigen Diskussionen, zukünftig Windkraftanlagen im Wald aufzustellen, was in einem Land wie Niedersachsen, das nicht so waldreich ist, auch nicht selbstverständlich ist. Wir haben Vorgaben gemacht für Freiflächen-PV: 0,5 Prozent brauchen wir dafür, das sind 15 000 Hektar. Auch das bedeutet eine Auseinandersetzung mit der Landwirtschaft. Wir können das aber gemeinsam schaffen, wenn wir jetzt die Bremsen lösen für eine klimaneutrale Energieversorgung, das Momentum nutzen, das wir jetzt haben, nicht zurückfallen in eine fossile oder atomare Zeit, die erneuerbaren Energien konsequent ausbauen, die Wirtschaft transformieren und Deutschland damit zu einem internationalen Vorreiter im Klimaschutz machen. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Minister Lies! Aufgrund Ihres hohen Ausbaugrades an Windenergie habe ich Ihnen die dreifache Redezeit zugebilligt. (Heiterkeit) Wir kommen zu Staatsminister Al-Wazir aus Hessen. Tarek Al-Wazir (Hessen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zwei riesige Aufgaben vor uns: Wir müssen so schnell wie möglich unabhängig von russischer Kohle, von russischem Öl und vor allem von russischem Gas werden, weil wir uns erpressbar gemacht haben in den letzten Jahrzehnten. Aus dieser Situation müssen wir uns jetzt befreien. Und das Zweite ist: Wir müssen die Energiewende massiv beschleunigen – nicht nur dafür, sondern auch, weil die Klimakrise keine Pause macht. Das verlangt schnelles und überlegtes Handeln. Ich will auch mit einem Dank ans Bundeswirtschaftsministerium beginnen. Ich glaube, in den letzten sechs Monaten ist in diesem Bereich mehr Bewegung gewesen, als wir das in den letzten sechs Jahren erlebt haben. Ich kann mir vorstellen, ich weiß, was das, nicht nur bei uns, sondern vor allem dort, wo diese Gesetze geschrieben werden, für eine Anstrengung ist. Aber Not kennt kein Gebot. Und leider kennt Not auch keine Beratungsfristen. Ich will aber schon noch darauf hinweisen, und es ist völlig klar: Bei diesen Hunderten, Tausenden Seiten, die da in den letzten sechs Monaten auf den Weg gebracht wurden, wäre es geradezu ein Wunder, wenn sich nicht irgendwo ein Fehler eingeschlichen hätte. Wir müssen und werden in den nächsten Monaten weiter solche Gesetzespakete auf dem Tisch haben. Wenn es irgend geht, sollten wir dort, wo es möglich ist, zu den üblichen Beratungsfristen zurückkehren. Diese ermöglichen es dann auch mal, dass Länderanhörungen dazu führen, dass vor einem Kabinettsbeschluss in einer Formulierungshilfe – es ist ja nie ein wirklicher Gesetzentwurf – noch einmal darauf eingegangen wird, was gesagt wurde, damit wir nicht in die Situation kommen, uns einerseits vorher zu äußern und dann andererseits nachher im parlamentarischen Verfahren gesagt zu bekommen: „Ihr konntet euch doch äußern“, und die Regierung wiederum sagt: Das können wir jetzt nicht mehr aufmachen; das müsst ihr dann im parlamentarischen Verfahren tun. – In einer solchen Notsituation wie jetzt ist das verständlich, aber es darf eben kein Dauerzustand werden. Wir haben die Energiewende mit den drei E, die es seit über 20 Jahren gibt: Einsparen, Effizienz, Erneuerbare. Es ist jetzt in diesen Tagen noch ein weiteres E hinzugekommen, nämlich „Ersatz“, vor allem von russischem Gas. Das Bündel, das wir heute auf dem Tisch haben, adressiert all diese vier Es. Wir haben zusätzlich noch, das wird oft übersehen, jetzt wirklich Rückenwind für die Energiewende, nicht nur aus dem Bund, sondern – Stichwort „Fit for 55“ – auch aus Brüssel. Das ist nicht zu unterschätzen. Wir sind jetzt endlich wieder auf dem Weg der schnellen Energiewende, und wir werden uns auf diesem Weg auch noch mehrfach korrigieren müssen. Der § 24 EnSiG, den wir hier beraten – gehört zu einem Gesetz, das wir erst vor sechs oder sieben Wochen vorliegen hatten, aber es ist klar: Wir sind in einer Notsituation, und in einer solchen muss es auch darum gehen, die staatlichen Institutionen sozusagen schnell handlungsfähig zu machen. Wir werden diesem Gesetz daher zustimmen. Es ist völlig klar: Was wir an Preissteigerungen erleben – das ist ja unter anderem ein Hintergrund dieser Regelung –, wird am Ende die ganze Gesellschaft treffen. Wir werden das nicht immer aus Steuermitteln, durch welches Hilfspaket auch immer, komplett ausgleichen können. Umso mehr wird es darauf ankommen, dass wir in den nächsten Monaten gemeinsam dazu beitragen, dass wir nicht mit der Gießkanne unterwegs sein werden – denn so viel Wasser werden wir nicht mehr haben –, sondern ganz gezielt diejenigen unterstützen, die diese Hilfe ganz besonders dringend brauchen. Auch das wird uns im nächsten halben Jahr und darüber hinaus beschäftigen. Und wir müssen die Energiewende auch bei uns vor Ort endlich wieder in Schwung bringen. Nach dem zweiten Beschluss zum Atomausstieg 2011 ist leider kein massiver Einstieg in den Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt, und das rächt sich jetzt. Ich will es vielleicht einmal so sagen: Das ist hier wirklich auf den allerletzten Metern. Und das hat zunächst einmal überhaupt nichts mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zu tun. Die deutsche Solarindustrie gibt es schon nicht mehr. Die werden wir jetzt mühsam wieder aufbauen. Und die deutsche Windindustrie war kurz davor, den gleichen Weg zu gehen. Ich darf daran erinnern, dass Nordex die Rotorblattproduktion in Rostock schließt und dass Enercon gerade einen Hilfskredit braucht – und das angesichts der Tatsache, dass wir hier eine Industrie haben, die die Antworten für die Zukunft liefern könnte, wenn wir in der Lage wären, diese Antworten sozusagen so zu begleiten, dass die erneuerbaren Energien am Ende des Tages wirklich ausgebaut werden. Also: Das ist wirklich auf den letzten Metern gewesen. Ich hoffe, dass wir das Ruder jetzt dauerhaft herumreißen können. Natürlich wollen die Energiewende fast alle. Aber wenn es konkret wird, wird es schwierig. Wir in Hessen haben in den letzten Jahren in sehr konfliktreichen Verfahren 1,9 Prozent der Landesfläche als Vorrangfläche für Windenergie ausgewiesen. Das ist nicht einfach, das ist sehr konfliktreich. Das ist übrigens im waldreichsten Bundesland ganz besonders konfliktreich – ich schaue zu den Nachbarn aus Thüringen –, aber es ging. Und, zweiter Punkt, ich schaue zu den Kollegen aus Bayern. Ich mache das jetzt seit acht Jahren. Ich habe mich erst mit der Kollegin Aigner und dann mit dem Kollegen Aiwanger auseinandersetzen müssen, was den Stromleitungsausbau angeht. Was nicht geht, ist, gegen jede Leitung zu sein und nachher zu sagen: Huch, wir haben ja gar keinen Strom mehr! – Auch das ist ein Punkt, an dem sich alle einmal ehrlich machen und sich die Frage stellen müssen, ob die Art und Weise, in der wir in den letzten Jahren agiert haben, eigentlich auf die Dauer funktionieren kann. Dementsprechend – und das ist der letzte Punkt, denn damit sind wir noch nicht fertig – haben wir alle gemeinsame Aufgaben, was die personelle Ausstattung von Genehmigungsbehörden angeht, was die Frage angeht, wie wir den Bürgerinnen und Bürgern erklären, was nötig ist – ja, das ist es –, aber wir haben auch Notwendigkeiten, Verwaltungsgerichte personell ordentlich auszustatten. Das hört ja nicht bei Genehmigungsbehörden auf. Natürlich gehört zur Wahrheit auch dazu, dass wir insgesamt eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland brauchen. Die Aufgabe wird weitergehen. Deswegen bin ich sehr gespannt darauf, was uns die Taskforce Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung der Bundesregierung in den nächsten Monaten auf den Tisch legen wird. Denn es ist das eine, etwas zu wollen und die Möglichkeiten zu schaffen, es umzusetzen, und das Zweite ist dann, es wirklich in die Realität umzusetzen. Auch das ist eine gemeinsame Aufgabe. Wenn wir ehrlich sind, ist es aber bei allen Schwierigkeiten auch eine Chance, weil wir in eine ökonomisch und ökologisch tragfähige Zukunft gehen können, zur Sicherung von Wohlstand und Lebensqualität und zur Sicherung des guten Lebens künftiger Generationen. Ich glaube, so groß kann man es auch sagen und nennen. Darum geht es jetzt, und was wir heute hier verabschieden, das sind wirklich sehr große Punkte dazu. Deswegen bedanke ich mich bei allem Stress der letzten Wochen noch einmal für das am Ende doch gute, kollegiale und auch zwischen den Ebenen gut funktionierende Miteinander. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Herr Staatsminister! Als Nächstes spricht Minister Professor Dr. Steinbach aus Brandenburg. Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach (Brandenburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits in der Stellungnahme des Landes Brandenburg zum 2-Prozent- Flächenziel des Bundes für die Windenergie gegenüber dem Ministerium geäußert befürworten wir die Festlegung verpflichtender Flächenziele für alle Bundesländer. Fehlende Flächen für die Windenergie sind, neben dem Artenschutz, ein großes Hindernis für den Ausbau dieser Technologie. Durch die aktuelle Gesetzgebung erfahren die erneuerbaren Energien und vor allem die Windenergie in ganz Deutschland einen höheren Stellenwert. Nur so kann der Ausbau weiter vorangetrieben werden, und dies wollen wir vonseiten Brandenburgs ausdrücklich unterstützen. Ich betone es immer wieder gerne: Wir gehören zu den führenden Bundesländern, was den Ausbau der Windenergie betrifft, und wir waren bereits 2020 bilanziell in der Lage, unseren Bruttostromverbrauch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken. Ein 2-Prozent- Flächenziel für die Windenergie gibt es im Land Brandenburg bereits seit vielen Jahren im Rahmen unserer Energiestrategie. Ich halte es für richtig, dass nunmehr alle Bundesländer in die Pflicht genommen werden, die für den Windenergieausbau erforderlichen Flächen auszuweisen und bereitzustellen. Denn es wird auch uns, den Bundesländern, in denen es bereits einen hohen Ausbaugrad gibt, schlussendlich beim Thema Akzeptanz helfen, wenn an der Stelle das Gefühl entsteht, dass die Solidarität auf die gesamte Ebene der Bundesrepublik ausgerollt wird. Die im Wind-an-Land-Gesetz vorgesehenen Zielwerte für Brandenburg liegen von der Größenordnung her in unserem Interesse und korrespondieren mit dem Zielkorridor unserer eigenen, in der Fortschreibung befindlichen Energiestrategie. Ich hoffe sehr, dass die geplanten Erleichterungen aus dem Gesetzgebungsverfahren zu Planungs- und Genehmigungsverfahren in der Praxis wirklich wirksam und handhabbar werden. Ohne Erleichterungen wird es zumindest in Brandenburg kaum möglich sein, die beabsichtigten Flächenziele zu erreichen. Ich musste bereits wahrnehmen, dass in den Ressorts, die in der praktischen Umsetzung damit umgehen müssen, an der Stelle durchaus noch fachliche Bedenken bestehen. Insbesondere durch die Komplexität der vorgesehenen Regelungen wird ein rechtssicherer Vollzug noch unter Beweis zu stellen sein. Weil einige Bundesländer zunächst durch eigene Gesetzgebung die Regionalplanung umstellen müssen und die Ziele auf die Regionen heruntergebrochen werden müssen, begrüße ich, dass für das Teilziel nunmehr das Jahr 2027 festgelegt wurde. Auch wenn diese erweiterte Frist aus meiner Sicht nach wie vor ambitioniert ist und auch wenn das einigen aus der Branche als zu unambitioniert erscheint: Wir benötigen diese Zeit für die Umsetzung. Ich denke, jedem ist bekannt, dass die Aufstellung eines Regionalplans nicht einmal eben so nebenbei gemacht wird. Das ist bereits heute so, und hinzu kommen nun die neuen Aspekte, die teils auch noch als gewisse Unbekannte gesehen werden müssen. Bei allem Lob für diese Vorgehensweise und der von mir für Brandenburg geäußerten Unterstützung muss ich allerdings einen Punkt deutlich bemängeln: dass Bestandsanlagen außerhalb von ausgewiesenen Flächen in keiner Weise Berücksichtigung finden, obwohl diese naturgemäß auch zur Windstromerzeugung beitragen. Nach den mir vorliegenden Informationen betrifft dies beispielsweise in Brandenburg ein Drittel des Anlagenbestands. Dies erachten wir in der Form nicht als sachgerecht und bitten darum, hierüber mit dem Bundeswirtschaftsministerium noch einmal in die Diskussion kommen zu können. In der Summe befürworten wir das, was uns hier zum Thema Windenergie auf Land vorliegt. – Danke schön! Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Herr Professor Dr. Steinbach! Als Nächster spricht zu uns Herr Minister Goldschmidt aus Schleswig-Holstein. Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich total, meine erste Rede im Bundesrat zu dem größten und wahrscheinlich wichtigsten Energiepaket der letzten Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, halten zu dürfen. Dieses Paket atmet eigentlich die Erkenntnis, dass die erneuerbaren Energien kein Hobby sind, dem man nachgehen kann, wenn es keinen anderen stört, sondern dass das eine Aufgabe ist, die wir mit voller Wucht angehen müssen und die auf der einen Seite der Rettung des Weltklimas und auf der anderen Seite der Wiederherstellung der nationalen Energiesouveränität dient. Dies liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit; das stellt das Paket ganz klar fest. Als Land zwischen den Meeren – Schleswig- Holstein – spüren wir schon heute, was der Klimawandel für die Ökologie und für unsere Küsten bedeutet, und sehen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien eine existenzielle Frage für unser Land, aber auch für die Biodiversität ist, die unsere Grundlage dafür bildet, auf diesem Planeten leben zu können. Minister Habeck hat es gestern im Bundestag gesagt: Hätten wir das Paket vor zehn Jahren gehabt, wäre unsere Situation jetzt eine komplett andere, eine viel bessere. Allein, wir hatten das Paket nicht. Aber gerade in den Nordländern haben wir trotzdem angefangen mit der Energiewende, deshalb drehen sich bei uns 3 000 Windkraftanlagen an Land. Wir erzeugen 7 Gigawatt Energie aus Windkraftanlagen und haben uns gerade im neuen Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, das bis 2030 zu verdoppeln. 15 Gigawatt wollen wir erzeugen. Im letzten Jahr haben wir 1 Gigawatt genehmigt, auch ohne die Gesetzespakete, die auf den Weg gebracht worden sind, und wir werden das Ziel des Wind-an-Land-Gesetzes für 2030 in dieser Legislaturperiode erreichen; zumindest haben wir uns das als Koalition ganz stark vorgenommen. Gerade gestern durfte ich die Genehmigung für den letzten Teil der Westküstenleitung überreichen. Das ist die Leitung, die uns mit Dänemark verbindet, ein zusätzlicher Interkonnektor: anderthalb Jahre Genehmigungszeit; immer noch zu langsam, aber doch sehr schnell und übrigens schneller als unsere dänischen Kollegen, die gleichzeitig angefangen haben zu planen, mit einem ganz anderen Planungsrecht. Das zeigt: Wenn man schnell sein will und die Prioritäten entsprechend setzt, kann man auch schnell sein. Das Gesetzespaket, das heute beschlossen wird, wird uns dabei weiterhelfen. Mit dem Gesetzespaket beschließen wir heute noch weitere Stromleitungen in Schleswig-Holstein. Wir sind zusätzlich dabei, an Land die Kapazitäten für LNG-Terminals zu schaffen, neue Pipelines zu legen und viel mehr Flächen für die erneuerbaren Energien auszuweisen. Das bedeutet für ein kleines Land wie Schleswig- Holstein viele Veränderungen, und es stellen sich natürlich Fragen zur Akzeptanz; Professor Steinbach hat darauf hingewiesen. Akzeptanz kann man nicht schaffen, aber Akzeptanz kann entstehen. Sie entsteht unter anderem dann, wenn ein nachvollziehbares politisches Gesamtkonzept sichtbar wird. Dafür ist für uns als Nordland, das schon viele Erneuerbare in der Fläche stehen hat, das Wind-an-Land-Gesetz, das Bedarfsgesetz, ein ganz entscheidender Punkt, weil wir unserer Bevölkerung nachvollziehbar machen müssen, dass sich die Bundesländer insgesamt unterhaken und jeder seinen Beitrag leistet, was den Zubau der erneuerbaren Energien, aber auch die Umsetzung der notwendigen Stromnetze angeht. Für uns ist Akzeptanz nicht nur ein Thema beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der Leitungen, sondern auch ein Thema bei der Effizienz. Denn ganz klar ist – Frau Ministerpräsidentin Dreyer hat es gerade gesagt –: Das Paket, das jetzt vorliegt, ist noch kein Effizienzpaket. Da muss viel mehr passieren, und die Bevölkerung wartet auch darauf, weil klar ist, und das versteht auch jeder: Je mehr Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Fläche stehen, desto näher kommen sie an die Wohngebäude und an verschiedene Schutzgüter heran, und je effizienter wir mit Energie umgehen, desto weniger Anlagen brauchen wir und desto weiter können sie von der Wohnbebauung entfernt bleiben. Deswegen ist eine Effizienzrevolution wirklich erforderlich. Ich wünsche mir dazu von der Bundesregierung weitere Initiativen und Maßnahmen. Gut ist, dass viele Forderungen des Bundesrates aufgenommen worden sind, zum Beispiel eine ausreichende Finanzierung der Photovoltaik. Die Dächer können voll laufen, und Photovoltaikanlagen dürfen jetzt zum Beispiel auch in Gärten entstehen. Das Thema Außenbereich war gerade in Schleswig-Holstein immer wieder eines, für das wir uns starkgemacht haben. Elektrolyseure – da sind wir wieder bei dem Thema Gesamtkonzept – sollen netzdienlich betrieben werden. Es soll ein eigenes Ausschreibungssegment dafür geben. Sie sollen vor allen Dingen auch im Norden entstehen, um nicht durch eine unkluge Positionierung von Elektrolyseurkapazitäten noch zusätzlich einen Netzausbau zu induzieren. Auch das sind wir der Bevölkerung schuldig: dass wir die hohen Verbräuche – möglichst minimalinvasiv – dort ansiedeln, wo sie entstehen können, und das ist vor allen Dingen im Norden der Fall. Der Novelle des Energiesicherheitsgesetzes wollen und werden wir ebenfalls zustimmen – kein schönes Gesetz, das ist heute schon gesagt worden, aber ein unbedingt notwendiges Gesetz. Es ist richtig, dass die steigenden Preise auch durchgereicht werden können, aber genauso wichtig und erforderlich ist es, dass dazu ein entsprechender Schutzschirm kommt. Deswegen möchte ich hier noch einmal explizit für unseren Plenarantrag werben. Wir müssen auch absehen, das hat Minister Al-Wazir gerade gesagt, dass die Preise weiter steigen werden und dass viele noch gar kein Bewusstsein dafür haben, wie sehr die Preise steigen werden. Es wird eine Debatte geben im Winter. Auch mir ist ganz wichtig, festzuhalten, dass wir nicht mit der Gießkanne arbeiten, sondern dass wir dort entlasten, wo es wirklich notwendig und erforderlich ist, beispielsweise bei Menschen, die in schlecht gedämmten Mietwohnungen wohnen und der Preisentwicklung schutzlos ausgeliefert sind. Wir haben im Koalitionsvertrag – damit möchte ich enden – in Schleswig-Holstein festgehalten, dass wir das Thema Klimaschutz/Energiewende mit Verfassungsrang versehen werden. Das haben wir gemacht, weil wir sagen: Bei allem, was wir konkret tun in der Fläche, braucht es doch ein übergeordnetes Dach, eine Erzählung, und es braucht einen gehörigen Zug zum Tor. Diesen Zug zum Tor erkenne ich in dem vorgelegten Paket. Das ist ja noch nicht aller Tage Ende, sondern es wird noch weitere Pakete geben. Ich möchte mich ganz ausdrücklich für das Engagement im Bundeswirtschaftsministerium, aber auch im Bundesumweltministerium bedanken. Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Herr Minister Goldschmidt! Zum Schluss, aber nicht als Letzter, spricht zu uns Herr Bundesminister Dr. Habeck für die Bundesregierung. – Bitte schön! Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: Vielen Dank! – Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Präsident! Erlauben Sie auch mir, mit einem persönlichen Glückwunsch anzufangen. Ich gratuliere allen neu gewählten und wiedergewählten Mitgliedern der Kabinette und des Bundesrates ganz herzlich. An den ehemaligen Staatssekretär im Wirtschaftsministerium: Lieber Oliver Krischer, viel Fortune bei deiner neuen Aufgabe! Es ist wirklich verrückt: Wir haben uns ein halbes Jahr lang täglich gesehen und seit sechs Wochen gar nicht. Ich habe ihn noch nicht einmal verabschieden können. Jetzt sitzt er hier 20 Meter gegenüber. Oliver, viel Glück bei der neuen Aufgabe! Sehr geehrte Damen und Herren, erst einmal Dank für die besonnene Debatte und den nachdenklichen, aber auch eindringlichen Ton, auch insgesamt in der Zusammenarbeit! Ich nehme die Kritik natürlich an, dass das Verfahren zu diesem großen Gesetzespaket außergewöhnlich war, schnell war. Dass es bei der einen oder anderen Stellungnahme etwas rumpelig zugegangen ist, sei zugegeben. Das soll natürlich, wie Herr Haseloff, der Präsident dieser Sitzung, gesagt hat, kein Dauerzustand sein. Aber umgekehrt können wir uns natürlich auch nicht wünschen, dass dieser Zustand, den wir gerade erleben, ein Dauerzustand ist. Damit ist auch ein Stück weit die Begründung gegeben, warum es nach meiner Überzeugung so sein musste. Wir leben eben in einer außergewöhnlichen Zeit. Wenn Energie als Waffe eingesetzt wird, wie es hier hieß, wenn die Energiepolitik ins Zentrum einer geopolitischen Auseinandersetzung gerückt ist, dann können wir nicht mehr nur Dienst nach Vorschrift machen. Dass das so möglich ist, dass das so mitgetragen wird – hoffentlich jedenfalls gleich bei den Abstimmungen –, das nehme ich mit Dankbarkeit zur Kenntnis. Ich verspreche natürlich, dass das nicht einreißt. Aber umgekehrt müssen wir uns auch versprechen, dass wir uns nicht hinter Vorschriften verstecken. Und mit Vorgriff auf die verschiedenen Punkte, die ich gleich noch ganz kurz beleuchten will: Ja, es gibt in Deutschland zu lange Genehmigungs- und Planungszeiten; da stimme ich zu. Wir müssen schneller werden. Wir müssen auch klarer werden. Aber umgekehrt dürfen wir uns als diejenigen, die nun mal im Amt sind und in das Amt gewählt wurden, auch nicht hinter den Formalitäten verstecken. Was ich sagen will, ist, dass die besten und schnellsten Planungszeiten kein politisches Commitment ersetzen und dass gerade die Beispiele aus den verschiedenen Ländern, von denen wir heute Vormittag gehört haben, nur möglich sind, wenn man sich als Politikerin oder als Politiker selber in die Pflicht nehmen lässt, mit dem Risiko, dass man eine Entscheidung vielleicht mal korrigieren muss. Also: Wir sollten uns an die Arbeit machen, weitere Beschleunigungen, weitere Neujustierungen von Gesetzen vorzunehmen und auch einige entrümpeln. Wir sollten uns aber nicht einreden, dass die bessere formale Aufstellung von Planungsprozessen politisches Leadership ersetzen kann – nicht in diesen Zeiten. Ich glaube, in diesem Hohen Haus, in dieser Kammer ist es nicht nötig, daran zu erinnern, was es bedeutet, in die Verantwortung zu gehen. Sie leben es ja täglich. Ich glaube, dass dieses Gesetzespaket in mehrfacher Hinsicht ein großes Gesetzgebungspaket ist. Das betrifft den Teil, der den Ausbau der Erneuerbaren angeht. Die Dringlichkeit des Tages treibt eben auch zur Eile an. Wir müssen dieses Paket vor der Sommerpause durch die Parlamente bringen, weil Teile davon ja noch in Europa notifiziert werden müssen. Das heißt: Wirksam wird das alles erst zum 1. Januar 2023. Und dann muss ja erst geplant, genehmigt, bestellt und so weiter werden. Hätten wir die Sommerferien verstreichen lassen, bin ich mir nicht sicher, ob der 1. Januar 2023 erreicht worden wäre. Dann wären wir schon irgendwo in 2024 gewesen. Und irgendwo in 2024 ist schon ziemlich dicht vor 2025, und 2025 ist Bundestagswahl. Da muss man nicht aneinander vorbeireden: Beteiligungsformen sind manchmal auch nur Chiffren für Meinungsunterschiede. Den großen Konsens, den wir im Moment haben, müssen wir erhalten und nutzen. Insofern ist die Dringlichkeit sachlich geboten. Umgekehrt bitte ich nun, dass Planung, Genehmigung und Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Hochdruck vorangetrieben werden. Groß ist auch – und „groß“ heißt in diesem Fall nicht „großartig“, sondern „groß“ in seiner eigentlichen Bedeutung – der Teil dieses Gesetzespaketes, der die Sicherheit angeht. Die Möglichkeit, Gaskraftwerke aus dem Markt zu drängen, also energie- oder klimapolitisch einen Rückschritt zu machen – das kann man gar nicht anders nennen; und man sollte sich auch nicht einreden, dass das irgendwas Tolles ist –, ist geboten, um die Gasverbräuche zu reduzieren. Das Energiesicherungsgesetz, das wir jetzt rausholen, ist ein Gesetz, das – das wissen Sie – 50 Jahre lang in der Mottenkiste der deutschen Gesetzeskammern gelegen hat. Es ist ein Gesetz, das der Bundesregierung und auch meinem Ministerium weitreichende Möglichkeiten gibt, in die Marktmechanismen dieses Landes einzugreifen, aber auch in die Gewohnheiten der Menschen. Es ist also ein bedeutsames Gesetz oder eben ein scharfes Schwert, das man nur mit Bedacht ziehen darf. Aber schärfen müssen wir es in dieser Zeit. Insofern ist es ein wichtiges Gesetz, das heute hoffentlich auch Ihre Mehrheit bekommt. Erlauben Sie mir, vier Anmerkungen zu machen, die über die einzelnen Gesetze hinausgehen! Ich weiß nicht, wann ich die nächste Gelegenheit habe, zu so einer erlauchten Runde zu sprechen. Das Erste ist eine Bitte: Nutzen Sie die Möglichkeiten, die da sind! Im EEG, im Bundesnaturschutzgesetz, im Wind-an-Land-Gesetz sind viele Sachen noch nicht ausbuchstabiert und müssen noch über Verordnungen umgesetzt werden. Einige Möglichkeiten sind aber da. Wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien jetzt im überragenden öffentlichen Interesse liegt, dann heißt das im Klartext, dass Ihre Genehmigungsbehörden eine klare Weisung bekommen, wie abzuwägen ist. Das kann man so umsetzen, dass in ausgewiesenen Windkraftgebieten mit dem überragenden öffentlichen Interesse ein klarer Genehmigungsgrund ausbuchstabiert ist. Das muss jetzt auch gemacht werden. Entsprechend brauchen wir/Sie Personal und Fachkompetenz in den Behörden. Die herzliche Bitte, auch wenn das Gesetz erst zum 1. Januar 2023 greift: Bauen Sie das auf! Zweite Bitte oder zweite Beobachtung: Es wird ja immer von ideologiefreien und tabulosen Prüfungen gesprochen. Ich glaube, das größte Tabu, das wir haben, ist der nicht hinterfragte Energieverbrauch – verschiedene Kolleginnen und Kollegen haben es hier angesprochen –, also Effizienz und Energieeinsparung auf die Tagesordnung zu setzen. Da ist auch auf der Landesebene etwas möglich, vielleicht sogar in der Summe mehr als auf Bundesebene. Um nur ein Beispiel zu nennen: Vielleicht befassen Sie sich einmal damit, wie die Heizvorschriften der öffentlichen Gebäude in Ihren Ländern sind. Ich kann als Beispiel für die Bundesebene sagen – da rede ich noch gar nicht über die Temperaturhöhe –, dass es die Vorschrift gab, die Gebäude von 6 Uhr morgens bis 23 Uhr immer auf der vorgeschriebenen Arbeitstemperatur zu halten. Es stimmt, wir haben die letzten sechs Monate richtig doll Überstunden gerissen, aber 23 Uhr ist dann schon ganz schön lang. Selbst die fleißigsten Beamten kommen vielleicht mit 8 bis 20 Uhr aus. Schauen Sie es sich einmal an! Möglicherweise kann man da schnell große Gewinne heben. Dritter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die BImSchG-Genehmigung. Wir werden an verschiedenen Stellen einen sogenannten Fuel Switch erleben. Das heißt, auch auf der industriellen Ebene Gas rauszunehmen, teilweise alte Ölkraftwerke wieder reinzunehmen. Das muss teilweise genehmigt werden. Teilweise muss es neue Genehmigungen geben, teilweise können aber auch die alten Genehmigungen, die es ja einmal gab, noch gezogen werden. Bitte gehen Sie bei Ihren Behörden bis an die Grenze des Ermessensspielraums und geben Sie das Ihren Kolleginnen und Kollegen mit! Es ist häufig eine Einzelfallentscheidung. Wir schaffen ja mit den Gesetzen, auch mit dem Energiesicherungsgesetz, die Möglichkeit, BImSchG-Genehmigungen auszusetzen. Aber noch einmal: Das ist ein scharfes Schwert. Wenn man das Energiesicherungsgesetz benutzt, verlässt man quasi den gesetzgeberisch normalen Weg in Deutschland. Die Einzelfallentscheidung allerdings kann man, wenn man Leadership ernst nimmt, jetzt schon treffen. In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf den Brief eingehen, den ich von den ostdeutschen Ministerpräsidenten bekommen habe. Richtig adressiert ist, lieber Herr Haseloff, dass die Braunkohlekraftwerke in der Reserve möglicherweise länger laufen und ihr Status betrachtet werden muss. Ich will nur anmerken, dass das ebenfalls nicht trivial ist, weil es sofort beihilferelevant ist. Die Entschädigungen für den Kohleausstieg sind ja mit den Kraftwerksbetreibern verhandelt und noch nicht von EU-Seite genehmigt. Und natürlich betrifft das auch die Kohlegesetzgebung. Aber der Punkt ist vermerkt, und wir werden uns auch damit beschäftigen. Letzter Punkt, zu dem ich etwas anmerken möchte – das ist zu Recht angesprochen worden von Ministerpräsident Kretschmann –, ist das Verhältnis von Artenschutz und dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir bewegen uns mit diesem Gesetz innerhalb der europäischen Gesetze. Wie sollte es auch anders sein? Wir können ja nichts Widergesetzliches tun. Die europäischen Gesetze – das ist eine fachliche Anmerkung, die noch nicht Haltung der Bundesregierung ist – verwickeln uns in einen unfruchtbaren Widerspruch. Der Widerspruch ist, dass die Treiber der erneuerbaren Energien, die Windkraftmüller, die Klimaschützer, Klimaschutzministerien, eigentlich ein Interesse haben, möglichst wenig Adler, Rotmilane und andere Großvögel zu finden, denn diese behindern ja den Ausbau. Aber welcher Klimaschützer würde sich nicht freuen, wenn er am Himmel einen Adler oder einen anderen großen Greifvogel sieht? Umgekehrt müssten die Artenschützer ein großes Interesse daran haben, dass es möglichst wenig Windkraftanlagen gibt, also möglichst wenig erneuerbare Energien, also wenig Klimaschutz. Aber welcher Artenschützer würde den Klimawandel leugnen? Das ist ein unfruchtbarer Gegensatz, der uns gesellschaftlich und auch in den Ministerien gegeneinandertreibt. Wenn wir aber mal kurz unterstellen, dass weder die Artenschützer Klimaignoranten sind noch die Erneuerbare-Energien-Aufbauer Arten verachten, dann kommen wir relativ schnell an den Punkt, dass die Regeln das Problem sind. Wären die Regeln so, dass es im Interesse der Windkraftmüller ist, dass es möglichst viele Arten gibt und es entsprechende neue Synergien geben kann, dann wären wir einen großen Schritt weiter. Der Rechtsraum dafür – und deswegen rede ich so lange darüber – ist geschaffen. Da bitte ich um Ihre Unterstützung. Es soll auf der europäischen Ebene sogenannte „go-to areas“ geben, also schnellere Genehmigungen in Gebieten, die schon für die Windkraft reserviert sind. Das wäre aus meiner Sicht die Chance, Artenschutz und erneuerbare Energien noch einmal neu zu denken und zusammenzubringen. Das heißt dann im Klartext: Wenn es mehr Kreaturen gibt, die geschützt sind, dann wird bei mehr Windkraft sicherlich der eine oder andere geschützte Vogel nicht überleben. Aber die Population insgesamt wird entwickelt werden. Und wenn es ein großes Interesse der Windkraftmüller gibt, die Population zu entwickeln, dann werden sie da auch investieren. Abschließend, sehr geehrte Damen und Herren: Es ist ein Gesetzespaket, das dieses Land verändern wird: schnell, weil wir möglicherweise Maßnahmen ergreifen werden, die unüblich sind; schon mittelfristig, weil – und auch das ist von Olaf Lies in der Debatte angesprochen worden – der Ausbau von neuer Infrastruktur natürlich auch eine Zumutung bereithält. Es ist ein Gesetzespaket voller Zumutungen. Wir dürfen nicht darüber hinwegreden, dass der große Konsens, den wir im Moment haben, in der zweiten Jahreshälfte noch mal ganz anders strapaziert wird, was Preise angeht, aber auch was den Ausbau von erneuerbaren Energien und Leitungen angeht. Deswegen ist es wichtig, sich noch einmal zu erinnern, vor welchem Hintergrund dieses Gesetzespaket in der großen Eile geschmiedet wurde: Putin hat die europäische Friedensordnung zerstört und ist dabei, sie weiter zu zerstören. Er benutzt Energie als Waffe. Die fossilen Rohstoffmärkte explodieren wegen Putin. Dieses Gesetzespaket ist eine Antwort auf diese Aggression. Sie ist nicht die Ursache der Debatte. Sie ist eine Antwort, mit dieser Situation als demokratische, offene Gesellschaft fertigzuwerden. Deswegen: Danke, dass wir uns so viel Zeit für diese Debatte nehmen können! Ich glaube, es ist eine wichtige Debatte und ein großes Gesetzespaket. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr Bundesminister! Es gibt noch Erklärungen zu Protokoll: vier Erklärungen zu Protokoll1 von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) und je eine Erklärung zu Protokoll2 von Herrn Senator Schwarz (Berlin), Herrn Minister Steinbach (Brandenburg), Herrn Minister Liminski (Nordrhein-Westfalen), Herrn Staatssekretär Bischoff (Saarland), Herrn Staatsminister Dulig (Sachsen), Frau Ministerin Dr. Hüskens (Sachsen-Anhalt), Herrn Minister Adams (Thüringen) und Frau Staatsministerin Eder (Rheinland-Pfalz). Jetzt treten wir in den Abstimmungsmarathon ein. Sie haben alle Punkte entsprechend der Tagesordnung vor sich liegen. Ich beginne mit Punkt 8. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Da weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegen, stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Es bleibt noch abzustimmen über die vom Umweltausschuss empfohlene Entschließung. Ich beginne mit Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen, die ich nach Buchstaben getrennt aufrufe. Ich frage daher zunächst, wer den Buchstaben a und c zustimmen möchte. Bitte das Handzeichen! – Mehrheit. Dann bitte das Handzeichen für Buchstabe b! – Minderheit. Dann rufe ich Ziffer 3 auf. Wer stimmt zu? – Mehrheit. 1 Anlagen 1 bis 4 2 Anlagen 5 bis 12 Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Dann fahren wir fort mit den Abstimmungen zu mehreren Energiegesetzen, die der Deutsche Bundestag gestern verabschiedet hat und zu denen keine Ausschussberatungen stattgefunden haben. Zu den Punkten 50 und 51 liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle also fest, dass der Bundesrat zu den beiden Gesetzen den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Wir kommen zu Punkt 52. Dieses Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Ich frage daher, wer dem Gesetz zuzustimmen wünscht? – Mehrheit. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Es bleibt abzustimmen über die Entschließungsanträge von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Dem Antrag Schleswig-Holsteins ist Rheinland-Pfalz beigetreten. Ich frage zunächst, wer dem Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz zustimmen möchte. – Mehrheit. Dann rufe ich den Antrag von Niedersachsen auf. – Mehrheit. Abschließend stimmen wir über den Antrag Thüringens ab. Bitte das Handzeichen! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Dann rufe ich die Punkte 53 und 54 auf. Da weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegen, stelle ich fest, dass der Bundesrat zu den Gesetzen den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Abschließend rufe ich Punkt 57 auf. Auch hierzu haben keine Ausschussberatungen stattgefunden. Ich frage, wer der Verordnung zustimmen möchte. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat der Verordnung zugestimmt. Damit sind wir mit dem Paket durch. – Herr Bundesminister, einen schönen Tag wünsche ich Ihnen! Alles Gute! (Heiterkeit) Sie können allerdings auch noch bleiben. Aber Sie haben so viel zu tun. Sie haben ja die ganzen Punkte mitgeschrieben, sodass wir schon auf die nächsten Zuarbeiten der Bundesregierung mit großer Gespanntheit warten. (Dr. Robert Habeck, Bundesminister: Eine sehr außergewöhnliche Sitzung! So freundlich wurde hier noch keiner verabschiedet! – Heiterkeit) – Wir sind eben eine ganz freundliche Gruppe hier. Aber Sie wollten ja unbedingt in die Bundesregierung. Sie waren ja mal in einer Landesregierung. (Heiterkeit) Alles Gute! Tschüss! (Dr. Robert Habeck, Bundesminister: Tschüss!) Wir kommen zu Punkt 10: TOP 10 Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Übergewinnsteuer mit dem Ziel der Finanzierung außergewöhnlicher finanzieller Belastungen im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine – Antrag der Länder Bremen und Berlin, Mecklenburg- Vorpommern, Thüringen – (Drucksache 268/22) Es gibt Wortmeldungen. – Bürgermeister Bovenschulte! Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor vier Wochen haben wir hier aus Anlass der heute zur Abstimmung stehenden Initiative schon einmal über eine Übergewinnsteuer debattiert. Wir hatten diskutiert, ob es richtig sein kann, dass die einen vom Krieg in der Ukraine profitieren und sich eine goldene Nase verdienen, während die anderen, Bund, Länder und Kommunen, Milliarden in die Hand nehmen, um diejenigen zu unterstützen, die unter Inflation und steigenden Energiepreisen leiden. Das sind bislang vor allem Bürgerinnen und Bürger. Aber ganz aktuell wird ja auch zum Beispiel darüber diskutiert, für den größten deutschen Gasimporteur, die Düsseldorfer Uniper, eine 9-Milliarden-Spritze auf den Weg zu bringen, um das Unternehmen zu stabilisieren und noch größeren Schaden von Wirtschaft und Gesellschaft abzuwenden. Auf den Punkt gebracht heißt das: Einige Unternehmen verdienen mit steigenden Energiepreisen Milliarden und streichen Übergewinne ein, andere geraten in Schieflage und werden deshalb vom Staat unterstützt. Ich bin mir sicher, dass die Menschen im Land merken: Da stimmt etwas nicht; das kann so nicht richtig sein. In den vergangenen vier Wochen ist über die Frage der kriegsbedingten Übergewinne weiter intensiv diskutiert worden, und der Bundeswirtschaftsminister, der zu meiner Freude im Übrigen durchaus Sympathie für die Idee einer Übergewinnsteuer hat anklingen lassen, hat angekündigt, das Kartellrecht zu schärfen. Das ist gut und wichtig. Das alleine reicht aber nicht. Denn erstens greift das nur für die Zukunft, und zweitens ändert eine striktere Preiskontrolle nichts an der Notwendigkeit, leistungslos erzielte Übergewinne abzuschöpfen. In den anderen europäischen Ländern hat sich die Diskussion über eine Übergewinnsteuer in den letzten Wochen stetig weiterentwickelt. Mittlerweile haben sechs Länder eine solche Steuer beziehungsweise Abgabe eingeführt, nämlich Italien, Griechenland, Spanien, Rumänien, Ungarn und Großbritannien. Nur der Bundesfinanzminister hält von alledem überhaupt nichts und geht jeder inhaltlichen Diskussion aus dem Weg. Schon eine Art Arbeitsverweigerung, möchte ich sagen. Stattdessen werden Nebelkerzen gezündet, etwa, dass eine Übergewinnsteuer auch Unternehmen wie BioNTech treffen würde, die uns mit ihrer Innovationskraft ja ganz wesentlich durch die Coronapandemie gebracht haben. Ganz ehrlich gesagt: ein reines Ablenkungsmanöver. Nicht nur, dass überhaupt niemand solche Unternehmen im Blick hat. Nein, der Blick ins europäische Ausland zeigt, dass man zielgenaue Regelungen und sachgerechte Abgrenzungen durchaus im Steuerrechtssystem finden kann. Man muss allerdings den politischen Willen dazu haben; das stimmt schon. Meine Damen und Herren, es ist wichtiger denn je, sich mit einer Übergewinnsteuer zu beschäftigen, denn der Staat steht in den kommenden Monaten nicht nur bei Menschen mit kleinem Geldbeutel in der Pflicht, sie zu unterstützen. Er wird auch systemrelevanten Unternehmen unter die Arme greifen müssen, siehe Uniper, um den Schaden für die Gesamtwirtschaft in Grenzen zu halten. Wer hiervor die Augen verschließt, spielt mit Hunderttausenden Existenzen. Dabei versprechen wir uns von einer Übergewinnsteuer nicht allein fiskalische Effekte für die Staatskasse. Wir versprechen uns davon vor allem auch eine disziplinierende und den Markt regulierende Wirkung. Es geht aber natürlich auch um ein politisches Signal, nämlich, dass wir denjenigen helfen, die es nötig haben, aber auch denen etwas zusätzlich abverlangen, die einfach nur unverdientes Glück haben. Unternehmen zu unterstützen, die unverschuldet in Not geraten sind, und Unternehmen mit einer zusätzlichen Abgabe zu belegen, die ohne eigene Leistung Sondergewinne erzielen konnten, das sind für mich zwei Seiten der gleichen Medaille. Und ich bin der festen Überzeugung, dass die Menschen, die sich angesichts der steigenden Gas- und Ölpreise ernsthaft Sorgen um ihr Zuhause und ihren Arbeitsplatz machen, das auch so sehen. Meine Damen und Herren, der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss dieses Hauses empfehlen, die vorliegende Entschließung zu fassen. Ich möchte mich ausdrücklich für die zügige und konstruktive Diskussion bedanken. Ich möchte insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der Union bitten, sich heute einen Ruck zu geben, unserem Antrag zuzustimmen und damit die Prüfbitte an die Bundesregierung zu ermöglichen. Denn wir haben ja kein ideologisches, sondern ein objektives Problem: Wie sollen die Entlastungspakete in Zukunft finanziert werden? In jedem Fall empfinde ich unsere Initiative – und dabei möchte ich mich ausdrücklich bei allen unterstützenden Ländern bedanken – als Erfolg, hat sie doch die Diskussion um dieses wichtige und zentrale Thema maßgeblich mit befördert. Ich kann Ihnen auch versichern, dass Sie das Thema nicht los sein werden und dass wir uns möglicherweise schon direkt nach der Sommerpause erneut damit befassen müssen, dann nämlich, wenn es darum geht, weitere dringend erforderliche Hilfen zu beschließen, weil sich die Kluft zwischen den wenigen Gewinnern und den vielen Verlierern der Krise weiter vertieft hat. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Bovenschulte! Das Wort hat jetzt Senator Wesener für die Stadt Berlin. – Bitte sehr! Daniel Wesener (Berlin): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe der Debatte über das Energiepaket gerade sehr aufmerksam zugehört. Alle Rednerinnen und Redner haben die Notwendigkeit betont, dass wir schneller werden müssen bei der Energie- und Wärmewende, beim Ausbau der erneuerbaren Energien, dass wir besser werden müssen beim Energieeinsparen und dass wir diejenigen in unserem Land unterstützen müssen – als Verbraucherinnen und Verbraucher, als private Haushalte –, die aufgrund der steigenden Energiepreise mit erheblichen Mehrkosten leben müssen. Wer diese Fragen ventiliert und versucht, Antworten zu finden, darf die Frage nicht vergessen: Wie kann das bezahlt werden, und wer soll das bezahlen? Eine gerechte Lastenverteilung, das ist die Aufgabe in einem demokratischen Staat, in einer sozialen Marktwirtschaft, und das gerade in Krisensituationen. Als Wladimir Putin die Ukraine angreifen ließ, ging es ihm nicht alleine um die Annexion zusätzlicher Gebiete. Im Fadenkreuz stand und steht auch unser Gesellschaftsmodell, für das sich die Ukraine entschieden hatte. Dieses, unser Gesellschaftsmodell stellt die Freiheit jedes einzelnen Menschen in den Mittelpunkt, vergisst dabei aber nicht, dass wir alle gleichzeitig Teil eines solidarischen Gemeinwesens sind. Die mit dem Krieg verbundene und politisch motivierte Verknappung der Rohstoffe durch die russische Regierung soll unsere Gesellschaft spalten und nachhaltig schwächen; auch das ist ja eben noch mal zur Sprache gekommen unter dem Stichwort „Gas als Waffe“. Umso mehr kommt es jetzt darauf an, dass wir uns hierzulande für den sozialen Ausgleich und den gesellschaftlichen Zusammenhalt starkmachen. Und ja, die Realität ist: Wer finanziell jetzt schon kaum über die Runden kommt, der wird erst recht nicht in der Lage sein, vorsorglich Geld für drastisch gestiegene Energiekosten zur Seite zu legen. Gleichzeitig ermöglicht es die aktuelle Entwicklung einzelnen Unternehmen, an der Gewinnschraube zu drehen und höhere Dividenden auszuschütten, insbesondere dort, wo sie Marktmechanismen für sich ausnutzen können. Für die einen geht es also um die Einschränkung des eigenen Lebensstandards, drohende Energiearmut bis zur Gefährdung der individuellen materiellen Existenz, während andere die Situation nutzen, um Gewinne nahezu beliebig zu erhöhen. Genau für solche Situationen ist die Übergewinnsteuer ein geeignetes und ein effektives Instrument, um außergewöhnliche Lasten gerechter zu verteilen, ein Instrument – mein Vorredner hat es gesagt –, das sich auch in anderen Ländern bewährt hat und bewährt. Mit einer gezielten und temporären Abschöpfung von Übergewinnen, die nicht auf eigenes wirtschaftliches Handeln zurückzuführen sind, würden wir die finanzielle Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand stärken und gezielt zur solidarischen Krisenbewältigung beitragen. Es versteht sich von selbst, dass dabei genau unterschieden werden muss zwischen Gewinnen, die durch eigene Investitionen und Innovationen entstehen wie beispielsweise bei den Pharmaunternehmen, die Coronaimpfstoffe entwickelt haben, und leistungslosen Gewinnen auf der anderen Seite, die vor allem durch das Ausnutzen der künstlichen Verknappung von Wirtschaftsgütern entstanden sind. Ich denke, ein gutes Beispiel ist der Brent-Rohölpreis. Vor Kurzem, und zwar vor der letzten Bundesratssitzung, war er mit mehr als 123 Dollar pro Fass auf einem Zwischenhoch. Gestern, Stand 13 Uhr, waren es ungefähr 101 Dollar pro Fass. Wenn die Benzinpreise an der Tankstelle heute ein bisschen niedriger sind als vor vier Wochen, kann das daran liegen, dass die sinkenden Einkaufspreise zumindest teilweise an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeleitet wurden. Der sogenannte Tankrabatt, also die 3 Milliarden Euro, wäre dann allerdings komplett bei den Unternehmen gelandet. Würde man umgekehrt davon ausgehen, dass die etwas geringeren Preise an den Tankstellen auf den Tankrabatt zurückzuführen sind, hätten die Mineralölunternehmen die Preissenkungen an den Rohölmärkten als Extragewinn einkassiert. Für die Übergewinnsteuer spielt es keine Rolle, welche Erklärung man anlegt. Dort zählt alleine: keine Investitionen, keine Innovationen, kein deutlich höheres Risiko, aber deutlich höhere Gewinne und somit ein Übergewinn, der selbstredend auch besteuert werden kann. Wir wissen natürlich, dass nicht jeder, der Windfall Profits, also Zufallsgewinne, einfährt, selbst an diesen Positionen drehen kann. Das betrifft zum Beispiel die Stromerzeugung. Von der Abschaffung der EEG-Umlage bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher bekanntlich wenig mit, weil der Anstieg der Preise an der Strombörse in Leipzig diesen Effekt überkompensiert. Wer sein Geld in Solar- und Windparks angelegt hat, profitiert von der Steigerung der Strompreise ebenfalls ganz ohne Zutun. Nichts spricht dagegen, dass solche Anleger auch weiterhin den Profit erhalten, den sie vor dem Krieg bekommen haben. Je nach Ausgestaltung einer Übergewinnsteuer ist es möglich, einen solchen Extraprofit aus der Steigerung der Strompreise teilweise zur Umverteilung heranzuziehen. Dadurch würde auch niemand davon abgebracht, in erneuerbare Energien zu investieren, denn kein Businessplan, kein Anlageprospekt hat einen Krieg in Europa zur Grundlage der Renditebetrachtungen gemacht. Ob gerade im Energiebereich eine Gegenrechnung von Investitionen über die Berücksichtigung von Abschreibungen hinaus sinnvoll ist, wie das in Großbritannien der Fall ist, wäre sicherlich zu diskutieren. Auch die Frage, ob es eine Rechtfertigung für eine strikte Beschränkung auf eine bestimmte Branche gibt und wie genau die Bemessungsgrundlage auszugestalten ist, sollte nach unserem Antrag von den Expertinnen und Experten der Bundesregierung genau diskutiert und beantwortet werden. Für das italienische Modell, also dafür, eine pauschalierte Gewinnermittlung – Nettoumsätze im Vergleich zu früheren Jahren – heranzuziehen, spricht sicherlich vieles. Das haben wir auch in der Fachveranstaltung der Bremer Landesvertretung in der vergangenen Woche erfahren. Niemand bestreitet, dass diese und andere Fragen der technischen Ausgestaltung einer Übergewinnsteuer alles andere als banal sind. Aber warum sollte eine solche Steuer in diversen anderen Ländern innerhalb und außerhalb der EU möglich sein, nur nicht in Deutschland? Zumal sie ja laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestags im Einklang mit unserem Verfassungsrecht steht. Allerdings vermute ich nach den Vorbesprechungen, dass diese gute Bundesratsinitiative wegen der Blockade der Union keine Mehrheit finden wird – wohlgemerkt: trotz der positiven Voten in den Fachausschüssen. Damit ist die Möglichkeit der Einführung einer Übergewinnsteuer aber keinesfalls erledigt. Denn klar ist, dass es eine Übergewinnsteuer im Rahmen der Gemeinschaftssteuern, also mit gerechter Beteiligung der Länder und Gemeinden, nur mit Zustimmung des Bundesrats geben kann. Eine Übergewinnsteuer als Ergänzungsabgabe, die alleine dem Bund zustünde, wäre auch ohne Zustimmung der Union im Bundesrat möglich. Ich möchte aber betonen, dass das angesichts der finanziellen Situation der Länder und der hohen Belastung der Haushalte von Ländern und Gemeinden eine denkbar schlechte Alternative wäre. Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir werden hier im Bundesrat über die gerechte Verteilung der Lasten von Putins Angriffskrieg noch öfter reden; da bin ich mir sehr sicher. Zum Beispiel bei der Berücksichtigung der gestiegenen Inflation im Einkommensteuertarif. Es wäre nicht verantwortbar, immer nur Entlastungen zu versprechen, ohne gleichzeitig zu vereinbaren, wer die Lasten denn nun tragen soll. Steuersenkungen auf Pump und Hilfen mit der Gießkanne sind sicher kein belastbares Konzept. Wer aber zielgerichtet entlasten will – und das werden wir tun müssen –, sollte auch sagen, wo das Geld herkommt. Was wir angesichts dieser Krise brauchen, sind pragmatische Lösungen, keine politischen Dogmen und die Suche nach der besten Alternative. Wer die Bundesratsinitiative zur Übergewinnsteuer und damit die Möglichkeit zu einer gerechteren Lastenverteilung heute ablehnt, sollte selbst ein tragfähiges Konzept vorlegen. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, diese Diskussion wird weitergehen; da bin ich mir absolut sicher. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Ich bitte Sie jetzt um Ihr Handzeichen für diese Entschließung! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Wir kommen jetzt zu Punkt 1: TOP 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Drucksache 285/22) Hierzu gibt es keine Wortmeldungen und keine Erklärungen zu Protokoll. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Es bleibt noch abzustimmen über die empfohlene Entschließung. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Minderheit.1 Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetz eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Punkt 2: TOP 2 Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (Drucksache 286/22) Hier liegen ebenfalls keine Wortmeldungen vor. Der Finanzausschuss empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer stimmt dafür? – Deutliche Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. (Dr. Florian Herrmann [Bayern]: Herr Präsident!) – Bitte! Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident, darf ich noch mal zu TOP 1 zurückkommen? Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Ja. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Bei Ziffer 3 der Ausschussempfehlungen hatte ich nicht den Eindruck, dass es jetzt hier eine Minderheit war, obwohl es eigentlich in der Probeabstimmung eine Mehrheit war. Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Wir hatten bei Ziffer 2 eine Mehrheit. Ich kann, wenn Sie es wünschen, gerne noch mal über die Ziffer 3 abstimmen lassen. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Bitte. Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Ich gebe Ihnen einen kurzen Moment der Kontemplation und der Konzentration, zwei, drei Sekunden. Wir kommen noch mal zurück zum TOP 1. Ich rufe aus den Ausschussempfehlungen nochmals die Ziffer 3 auf. Wer stimmt für Ziffer 3 der Ausschussempfehlungen aus dem Tagesordnungspunkt 1? Bitte deutlich die Hand heben! – Mehrheit. Danke für Ihren Hinweis! Wir korrigieren das entsprechend im Protokoll: Ziffer 3 hat eine Mehrheit. Der Rest 1 Siehe aber weiter unten bleibt gleich. Der Bundesrat hat eine Entschließung gefasst, allerdings mit korrigierter Ziffer 3. Zurück zur Tagesordnung im normalen Ablauf. Wir kommen zu Punkt 3: TOP 3 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (Drucksache 287/22) Hier liegen keine Wortmeldungen vor. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 288/22) Hier gibt es eine Wortmeldung: Herr Parlamentarischer Staatssekretär Saathoff für das Bundesministerium des Innern und für Heimat. – Herr Saathoff, Sie haben das Wort. Bitte sehr! Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Tag für Tag werden terroristische Inhalte im Internet öffentlich verbreitet: zur Anwerbung, zur Radikalisierung, zur Vorbereitung von Anschlägen. Hierdurch werden Gefahrenlagen geschaffen, die sich in der analogen Welt realisieren können. Dieser Gefahr müssen wir effektiver begegnen, und zwar EU-weit, denn solche Bilder und Videos machen nicht an Landesgrenzen halt. Die Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Onlineinhalte ist Gegenstand der gleichnamigen EU-Verordnung, die bereits 2021 in Kraft getreten ist. Sie enthält einheitliche Vorschriften, durch die Onlineplattformen wie Facebook und YouTube eine aktivere Rolle bei der Bekämpfung terroristischer Onlineinhalte übernehmen und solche Inhalte innerhalb kürzester Zeit aus dem Internet entfernen müssen. Seit dem 7. Juni 2022 ist diese Verordnung nun EU- weit anwendbar. Damit wir auch in Deutschland diese dringend erforderlichen Maßnahmen umsetzen können, bedarf es der Benennung von zuständigen Behörden. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht die notwendigen Anpassungen des deutschen Rechtes vor, um eine ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung gewährleisten zu können. Er regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben der deutschen Behörden sowie die nationale Ausgestaltung der Sanktionsbestimmungen in Form von Bußgeldtatbeständen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes kann das Bundeskriminalamt Anordnungen zur Entfernung terroristischer Inhalte an alle Hostingdiensteanbieter in der EU erlassen. Die Anordnung muss innerhalb von einer Stunde umgesetzt werden. Erhalten Unternehmen mit Sitz in Deutschland eine solche Entfernungsanordnung von einer Behörde eines anderen Mitgliedstaates, wird das Bundeskriminalamt diese Anordnung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Das Bundeskriminalamt wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben mit den Landesmedienanstalten zusammenarbeiten. Die Expertise beider Stellen gewährleistet, dass im Einzelfall differenzierte und gerade im Hinblick auf grundrechtliche Erwägungen sachgerechte Entscheidungen getroffen werden können. Die Bundesnetzagentur soll die Durchführung spezifischer Maßnahmen der inländischen Diensteanbieter überwachen sowie Pflichtverstöße sanktionieren. Der Gesetzentwurf sieht abgestufte Bußgeldhöhen für die verschiedenen Pflichtverstöße vor, wobei es hier lediglich um Obergrenzen geht. Die einzelnen Bußgeldtatbestände setzen die europäischen Vorgaben um. Hier haben wir entsprechend der Prüfbitten des Bundesrates an einigen Stellen nachgebessert. Wir sind davon überzeugt, dass das Bundeskriminalamt und die Bundesnetzagentur die richtigen Behörden für diese neuen Aufgaben sind. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt in der effektiven Bekämpfung von Onlineinhalten, die zur Radikalisierung und letztlich auch zur Begehung terroristischer Anschläge führen können. Es ist gut, meine Damen und Herren, wenn wir dieses wichtige Gesetz haben. Das Bundesinnenministerium ist ja auch das Ministerium für Heimat. Also sage ich es abschließend in meiner ostfriesischen Heimatsprache: Hebben is beter as bruuken. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, herzlichen Dank, Herr Saathoff! Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister Hauk für Herrn Minister Strobl (Baden- Württemberg). Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Deutliche Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes. 1 Anlage 13 Wir kommen zu Punkt 5: TOP 5 Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG) (Drucksache 289/22, zu Drucksache 289/22) Es liegen hierzu keine Wortmeldungen vor. Eine Empfehlung oder ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegt gleichfalls nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen wird. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6: TOP 6 Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes, zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Änderung des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (Drucksache 290/22) Auch hierzu liegen keine Wortmeldungen vor. Es liegen weder Ausschussempfehlungen oder Empfehlungen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses noch entsprechende Landesanträge vor. Dann stelle ich fest, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 6/20222 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 7, 12 b), 13, 15, 16, 20, 29, 31 bis 37, 39 bis 42, 44 und 46. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Deutliche Mehrheit. Es ist so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 43: TOP 43 Entschließung des Bundesrates „Klimafreundliches Krankenhaus – 1,5 Milliarden Euro Sonderförderung“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 300/22) 2 Anlage 14 Hierzu gibt es eine Wortmeldung: Herr Staatsminister Holetschek für den Freistaat Bayern. – Bitte sehr, Herr Holetschek! Klaus Holetschek (Bayern): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass der Klimawandel Fakt ist, brauchen wir uns, glaube ich, nicht gegenseitig zu bestätigen. Wir merken das. Die Hitzetage haben sich verdreifacht, die Temperaturen steigen. Wir stehen vor großen Herausforderungen, die auch eine Belastung für die Gesundheit der Menschen darstellen. Klimaschutz und Gesundheitsschutz gehören für mich ganz eng zusammen. Deswegen haben wir im Freistaat Bayern schon sehr früh versucht, Weichen zu stellen: mit den Kommunen in Richtung Hitzeaktionspläne, mit einer eigenen Landesarbeitsgemeinschaft zum Thema „Gesundheitsschutz im Klimawandel“. Das sind Themen, derer wir uns annehmen müssen und zu denen wir gemeinsam Lösungen suchen müssen. Zu diesem Themenbereich gehört natürlich das Thema Energie – ein ganz zentrales Thema. Ein Teil der vorherigen Debatte hat sich ja diesem Bereich gewidmet. Wir wissen, dass wir in den Krankenhäusern explodierende Energiekosten haben. Die Inflationsrate steigt. Die Gesundheitsministerinnen und -minister aller Länder haben vor Kurzem den Bund aufgefordert, hier sehr schnell und unmittelbar Lösungen zu suchen für die Krankenhäuser, die sowieso in der Pandemie in einer unglaublich schwierigen Situation sind. Deswegen brauchen wir hier jetzt ein Entlastungspaket in dem Bereich Inflation, und zwar unbürokratisch und schnell. Wir brauchen aber auch einen Zukunftsentwurf. Wir haben ein Krankenhauszukunftsgesetz gehabt zur Digitalisierung, das, glaube ich, wirklich wichtig und richtig war. Und wir müssen jetzt auch die Zukunft der Krankenhäuser im Klimaschutz gemeinsam nach vorne bringen. Deswegen ist es tatsächlich zentral, dass wir mit einem neuen Programm die Nachhaltigkeit auch in diesem Bereich stützen. Die CO2-Emissionen eines Krankenhauses sind ungefähr zweieinhalbmal so hoch wie die eines vergleichbaren modernen Bürogebäudes. Hoher Energieverbrauch, 24 Stunden, sieben Tage, Strom, Wärme, Kälte, Druckluft – alles Dinge, die die Krankenhäuser tatsächlich vor große Herausforderungen stellen. Allein in den bayerischen Kliniken beträgt das CO2-Einsparpotenzial rund 1 Million Tonnen CO2 pro Jahr. Deswegen: Energieeffizienz bedeutet auch Kosteneffizienz. Nachhaltigkeit in diesem Bereich ist ein zentrales Thema. Ich denke, wir brauchen hier einen großen Aufschlag, der vom Bund ausgehen sollte; denn wir wissen, dass wir für die Investitionen in den Ländern zuständig sind, was die medizinische Versorgung angeht, aber eben bei den anderen Bereichen nicht. Und deswegen müssen wir hier den Bund auf die Spur bringen, auf den Weg bringen, Frau Staatssekretärin, mit einem großen, wuchtigen Programm – auf drei Jahre jeweils 500 Millionen Euro –, um die Krankenhäuser nachhaltig und klimagerecht nach vorne zu bringen. Das ist der Antrag, den wir heute einbringen wollen. Für den bitten wir um Unterstützung, parallel aber auch noch, jetzt sehr schnell, für ein Entlastungsprogramm für die Krankenhäuser unter dem jetzigen Druck der steigenden Energiekosten und der hohen Inflation. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Holetschek! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Es gibt auch keine Erklärungen zu Protokoll. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Kulturfragen, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Damit beende ich den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 45: TOP 45 Entschließung des Bundesrates für den Erhalt der Pressevielfalt – innovationsoffene und plattformneutrale Förderung der flächendeckenden Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen schnellstmöglich beginnen – Antrag der Länder Sachsen, Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 309/22) Dem Antrag sind Bremen und Schleswig-Holstein beigetreten. Es gibt dazu eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister Schenk für den Freistaat Sachsen. – Bitte sehr! Oliver Schenk (Sachsen): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sind schon von Berufs wegen intensive Zeitungsleser. Aber es gibt noch viele gute andere Gründe, jeden Tag in die Zeitung zu schauen. Und deshalb ist es gut, wenn wir sagen können: Deutschland ist ein Land der Zeitungsleser. Täglich erscheinen mehr als 300 Tageszeitungen mit einer gedruckten Gesamtauflage von über 12 Millionen Exemplaren. Hinzu kommen die Wochen- und Sonntagszeitungen mit über 3 Millionen Exemplaren. Fast 10 Millionen Zeitungsexemplare werden jeden Tag ihren Abonnenten zugestellt. Bereichert wird dieses große Angebot durch die kostenlosen Anzeigenblätter, die mit einer wöchentlichen Gesamtauflage von mehr als 65 Millionen Exemplaren eine einmalig große Verbreitung haben. Im Hinblick auf die Vielfalt und Eigenständigkeit der fast 1 000 lokalen Titel sind die Wochenblätter auch heute ein lebendiger Beitrag zur Pressekultur in Deutschland. Kurzum: Deutschland ist der mit Abstand größte Zeitungsmarkt in Europa, aber der deutsche Zeitungsmarkt befindet sich wie viele andere Branchen in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Auflagen und Umsätze gedruckter Zeitungen – wir kennen das alle – sind seit Jahrzehnten konstant rückläufig. Lokalredaktionen werden geschlossen beziehungsweise fusioniert. Die Zustellungskosten pro Exemplar steigen. Zuletzt haben sie sich alle fünf Jahre verdoppelt, da sich der Aufwand für die Zustellung bei weniger Abonnenten kaum reduziert. Die digitale Transformation im Zeitungswesen läuft. Es wird aber noch eine Weile dauern, bis die zurückgehenden Zeitungsverkäufe ausgeglichen werden können durch mehr digitale Abos, die die Leute heute oft noch scheuen. Meine Damen und Herren, man kann sich fragen: Warum sollen wir hier aktiv werden? Ich glaube, es muss uns hier interessieren, denn eine freie, lokal und regional verwurzelte Presse mit informierten Leserinnen und Lesern ist für unsere Demokratie eine Lebensversicherung. Und das ist durchaus wörtlich zu nehmen. Der US- amerikanische Historiker Timothy Snyder hat zum Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 bemerkt, der Hauptgrund für diesen Angriff sei der Niedergang der Lokalpresse. Ganze Landstriche in den USA seien regelrechte Nachrichtenwüsten. Die Menschen dort würden ihre Informationen aus nationalen Portalen im Internet beziehen, die keine Verbindung mehr zum Lokalen haben. Erst diese Woche ist eine Studie der Northwestern University wieder aktualisiert worden: Seit Beginn der Pandemie sind 360 Zeitungen, seit 2005 2 500 Zeitungen in den USA eingestellt worden. 70 Millionen Amerikaner leben in „news deserts“. Ein Blick auf die Lage der Lokal- und Regionalpresse macht einerseits deutlich: Davon sind wir in Deutschland noch weit entfernt. Andererseits: Auch in Deutschland könnten bald die Nachrichtenwüsten auf dem Vormarsch sein, weil die wirtschaftliche Lage der Zeitungen immer schwieriger wird. Die massiv gestiegenen Energie- und Papierpreise verteuern die Zeitungsproduktion. Nicht zuletzt haben sich durch steigende Löhne und Kraftstoffpreise die Zustellkosten je Exemplar seit 2015 mehr als verdreifacht, und sie werden sich nach der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Herbst weiter erhöhen, was die Lage zusätzlich erschwert. Aufgrund dieser Entwicklung ist davon auszugehen, dass schon in diesem Jahr die Zustellung in vielen ländlichen Regionen Deutschlands für die Verlage unwirtschaftlich wird und im besten Fall stärker quersubventioniert werden muss oder im schlimmsten Fall der Vertrieb eingestellt wird. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen zu gewährleisten. Mit der Ihnen vorliegenden Entschließung soll sie nun aufgefordert werden, schnellstmöglich Maßnahmen zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen zu ergreifen. Es gibt dafür aus unserer Sicht unabweisbare Gründe. Um die regionale Wüstenbildung bei den periodischen Presseerzeugnissen zu verhindern und damit den Anschluss ländlicher Regionen zu gewährleisten, kommt aus unserer Sicht insbesondere eine Förderung der Zustellung in Betracht. Zur Unterstützung des laufenden Strukturwandels soll aber auch der Einsatz neuer Technologien und Kooperationsmodelle zur Unterstützung und Weiterentwicklung der verlegerischen Tätigkeit gefördert werden. Diese Förderung sollte erstens nur vorübergehender Natur sein und darf sich zweitens vor dem Hintergrund der fundamentalen Bedeutung der Pressefreiheit nicht auf die Unabhängigkeit journalistischer Tätigkeit der Medienhäuser auswirken. Unser Entwurf für einen Entschließungsantrag trägt dem Rechnung. Ich bitte Sie um und wäre Ihnen dankbar für eine Unterstützung in den weiteren Ausschussberatungen. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Ich weise die Vorlage dem Kulturausschuss – federführend – sowie dem Innenausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12 a): TOP 12a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82) (Drucksache 197/22) Dazu gibt es eine Wortmeldung des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs Saathoff, Bundesministerium des Innern und für Heimat. Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe in der letzten Rede auf Platt aufgehört, jetzt fange ich auf Platt an: Nooit an fummeln, wenn wat löppt. Oder für die, die Englisch können: Never change a running system. Das gilt generell, aber natürlich ist das auch ein wichtiger Grundsatz bei Gesetzesänderungen und ganz besonders bei Änderungen des Grundgesetzes. Änderungen des Grundgesetzes sind immer der Rede wert, auch wenn es sich wie hier um eine eher rechtstechnische Änderung handelt. Der Gesetzentwurf schafft die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den ebenfalls heute von Ihnen zu behandelnden Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens. Mit dem unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz erarbeiteten einfachrechtlichen Gesetzentwurf soll die derzeit allein verbindliche Papierfassung des Bundesgesetzblattes abgelöst und die Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform des Bundes ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung der amtlichen elektronischen Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Internetplattform vor. Sie bietet gegenüber der papiergebundenen Ausgabe zahlreiche Vorteile: Sie beschleunigt den Ausgabeprozess, verbessert den Zugang zu amtlichen Inhalten und spart last, but not least Ressourcen. Bislang muss die gedruckte amtliche Fassung entweder gegen Entgelt bezogen oder in Bibliotheken eingesehen werden. Bei dem schon heute im Internet verfügbaren Bundesgesetzblatt handelt es sich lediglich um elektronische Kopien, nicht um verbindliche amtliche Fassungen. Zudem ist die Funktionalität im unentgeltlichen Bürgerzugang eingeschränkt. Demgegenüber wird das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt unentgeltlich und barrierefrei zur Verfügung gestellt und kann ohne Einschränkungen gespeichert, ausgedruckt und verwertet werden. Das elektronische Bundesgesetzblatt soll künftig das alleinige Verkündungsorgan für Gesetze und Rechtsverordnungen sein. Der Verlässlichkeit von Authentizität und Integrität wird durch hohe technische Sicherheitsvorkehrungen Rechnung getragen. Es ist unter anderem vorgesehen, dass jede Nummer des Bundesgesetzblatts mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen werden muss, um die Echtheit und Unverfälschtheit jederzeit überprüfen zu können. Die vorgesehene Umstellung auf eine ausschließlich elektronische Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen bedarf nach herrschender Ansicht unter den Verfassungsrechtlern einer Änderung von Artikel 82 Absatz 1 des Grundgesetzes, der bisher vorsieht, dass Gesetze ausnahmslos im „Bundesgesetzblatte“ zu verkünden sind. Nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte der Norm bedeutet dies eine Festlegung auf ein papiergebundenes Verkündungsorgan. Lediglich für die Verkündung von Rechtsverordnungen besteht wie ausgeführt bereits ein Vorbehalt einer anderweitigen gesetzlichen Regelung, die auch eine andere Form der Verkündung erlaubt, normiert in Artikel 82 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz. Mit der von meinem Haus vorbereiteten Verfassungsänderung soll Artikel 82 Absatz 1 Grundgesetz um einen Gesetzesvorbehalt ergänzt werden, der alle Fragen der Verkündung sowie die Form der Gegenzeichnung und Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen umfasst. Die Verfassungsänderung enthält bewusst keine Festlegung auf eine bestimmte Form der Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen sowie zur Gegenzeichnung und Ausfertigung. Sie ist damit hinreichend offen und im besten Sinne verfassungsgemäß, also einer Verfassung gemäß formuliert. Ich werbe bereits jetzt für die erforderliche Zustimmung zu dieser Änderung des Grundgesetzes nach Artikel 79 Absatz 2, wenn sich der Bundesrat im Herbst hiermit wieder befassen wird. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Herr Staatssekretär Saathoff! Wir haben noch eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister Hauk für Herrn Minister Strobl (Baden- Württemberg). Wir kommen zur Abstimmung. Wer gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen erheben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 240/22) Hier gibt es keine Wortmeldungen. Zur Einzelabstimmung rufe ich aus den Ausschussempfehlungen auf: Ziffer 12! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle übrigen Ziffern! – Mehrheit. Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17: TOP 17 Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (Drucksache 244/22) Hierzu gibt es eine Wortmeldung von Herrn Minister Hermann, Baden-Württemberg. Winfried Hermann (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen! Ich verzichte auf einen schwäbischen Einstieg und versuche mich in Hochdeutsch. „Wir können alles. Außer Hochdeutsch.“, das wissen Sie ja. Wir haben heute Morgen viel über Energieeffizienz, Energiesparen und auch Energieverschwendung gesprochen. Das Bundesfernstraßenmautgesetz handelt von genau diesem Thema im Verkehrssektor. Jahr für Jahr ist in den letzten Jahren, man muss schon sagen: Jahrzehnten, die Zahl der Transporte auf den Straßen, vor allem der Gütertransporte auf der Straße, angewachsen, und das, obwohl die Politik immer gesagt hat: Wir wollen mehr auf die Schiene verlagern. Wie kann das sein? Ich nenne ein paar Zahlen, die das deutlich machen: Inzwischen werden Jahr für Jahr 3 Milliarden Tonnen Güter auf den Straßen transportiert und gerade einmal noch 358 Millionen Tonnen auf der Schiene. Der Anteil der Wasserstraße ist auf unter 1 Anlage 15 200 Millionen Tonnen abgesunken. Das heißt, immer mehr Güter belasten die Straßen, die Brücken und die Umwelt und verbrauchen mehr Energie und führen damit auch zu mehr CO2-Ausstoß. Die Lkw-Maut kann hier wichtige Anreize setzen, einerseits zum energiesparsamen Transport auf der Straße, andererseits zur Verlagerung. Die Lkw-Maut ist von ihrer Entwicklung her eine Nutzerfinanzierung: Die Nutzer bezahlen dafür, dass die Strukturen durch die Nutzung verbraucht werden. Das gilt insbesondere für den schweren Verkehr. Lkws belasten eine Straße um ein Zigfaches im Vergleich zu Pkws. Deswegen war es richtig, dass man über die Lkw-Maut sozusagen begonnen hat, die Nutzer mit einzupreisen in die Finanzierung der Infrastruktur. Im Jahre 2005 waren etwa 12 000 Kilometer Autobahn bemautet. 12 Tonnen war die Grenze; darunter war nichts zu bezahlen. Heute sind es schon über 50 000 Kilometer. Das ist auch gut so. Was allerdings nicht wirklich gut ist: dass wir immer noch die kleinen Lkws nicht in die Rechnung aufgenommen haben. Das Unionsrecht gibt uns jetzt Möglichkeiten der Umgestaltung. Das ist auch der Grund, weshalb jetzt eine Novelle ansteht. Das gibt die Möglichkeit, dass wir stärker Umweltfaktoren beziehungsweise CO2-Faktoren berücksichtigen. Vergleicht man im europäischen Maßstab, was man auf Autobahnen bezahlen muss, muss man sagen: Wir sind eher im unteren Bereich. Manchmal hört man ja Klagen, alles wäre sehr teuer in Deutschland. Nein, hier sind wir im unteren Bereich. Die jetzt geplante Anhebung führt auch nur zu einer maßvollen Erhöhung der Nutzergebühren insgesamt von 7,6 Milliarden auf 8,3 Milliarden Euro. Ich glaube, das ist eher zu bescheiden in diesen Zeiten, wo wir eigentlich durch das EU-Recht Möglichkeiten haben, mehr zu tun, und wo wir wissen, dass aus Klimaschutzgründen alle Stellschrauben so genutzt werden müssen, dass sie wirken. Die Möglichkeit, nach CO2-Ausstoß zu differenzieren, also Fahrzeuge, die sehr viel mehr CO2 als andere produzieren, höher zu belasten und andere, die weniger produzieren, günstiger zu stellen, ist jetzt leider nicht enthalten. Die Bundesregierung hat angekündigt, dass sie das vorhat. Aber damit wird erneut das verschoben, was eigentlich schon lange verschoben wurde, denn wir müssen endlich zu einer CO2-Differenzierung kommen, damit es Anreize zum Umsteigen gibt, zur Nutzung energiesparsamer Transportmittel und energiesparsamer Technologien und auch zu neuen Technologien, die klimafreundlich sind. Wir haben weiterhin die Lücke, dass für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen immer noch keine Maut gezahlt werden muss. Das führt – ic

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