VKS Verband der Kapitalverwaltungsgesellschaften und Sachwertanbieter e.V.
Text
VKS Verband der Kapitalverwaltungsgesellschaften und Sachwertanbieter e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Zweck des Vereins ist die Förderung des Marktes für Sachwertinvestitionen in Deutschland, ggf. auch im europäischen Ausland sowie der Informationsaustausch zwischen den Marktteilnehmern.
Der Zweck des Vereins wird insbesondere gefördert durch
die Entwicklung einheitlicher Positionen gegenüber Gesetzgebung und Aufsichtsbehörden sowie die Präsenz und Einflussnahme bei Gesetzgebungs- und behördlichen Abstimmungsverfahren;
die Entwicklung allgemeiner Branchenstandards zur Vereinfachung von Abläufen, ggf. auch die gemeinsame Aufbereitung von Rechtsfragen; insbesondere einheitlicher Zeichnungsunterlagen und Digitalisierung des Zeichnungsprozesses;
die Vermittlung und Vertiefung von branchenspezifischem Know-how bei Vertrieben und Beratern;
die Förderung der Vertriebe durch die gemeinsame Erarbeitung von einheitlichem Informationsmaterial, Plausibilitätsprüfungen,
den einfachen Zugang zu veröffentlichten Informationen über Produkte, Emittenten und Marktteilnehmer;
die Förderung geeigneter Branchen-Nachrichtendienste;
die Durchführung von branchenspezifischen Fortbildungsveranstaltungen für Angehörige von Kapitalverwaltungsgesellschaften, juristischen und steuerlichen Beratern sowie anderen Marktteilnehmern sowie
die Präsentation des Marktsegmentes auf Messen bzw. Durchführung eigener Messen
Der Verein strebt keinerlei kartellrechtswidrige Ziele an und wird sich jeglicher Tätigkeiten enthalten, die auch nur einen Verdacht eines Kartells aufkommen lassen können.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Erneuerbare Energien; Energienetze; EU-Binnenmarkt; Bank- und Finanzwesen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Parlamentarisches Verfahren; Verbraucherschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Energie"; Allgemeine Energiepolitik; Wettbewerbsrecht; EU-Gesetzgebung
Relationen
Keine Relationen.