Digital Lending Association e.V.
Text
Digital Lending Association e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der Verein versteht sich als Branchenverband. Als Branche wird die Gesamtheit der Unternehmen betrachtet, deren Tätigkeit in direktem oder indirektem Bezug zur Investition von Fremdkapital über Digital Lender steht. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich Darlehen, Schuldscheindarlehen, Forderungsabtretungen, Anleihen und Wertpapiere basierend auf den vorher genannten Fremdkapitalinstrumenten. Der Verein hat die Aufgabe, die Interessen seiner Mitglieder zu fördern und zu schützen sowie deren Belange wahrzunehmen. Er verwirklicht seine Ziele unter anderem durch:
- Interessenvertretung gegenüber Politik: Beratung politischer Entscheidungsträger und Behörden sowie Beteiligung an Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene;
- Vertretung gegenüber Regulierungs- und Aufsichtsbehörden: Vertretung und Repräsentation der Branchenunternehmen gegenüber zuständigen Behörden oder öffentlichen Einrichtungen und Institutionen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene;
- Vernetzung: die Pflege von Beziehungen der Mitglieder untereinander sowie die Aufnahme und Pflege von Beziehungen zu anderen Verbänden, Wirtschaftsvereinigungen und Verbraucherschutzeinrichtungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene;
- Öffentlichkeitsarbeit wie zum Beispiel Pressearbeit, Publikationen und Veröffentlichung branchenrelevanter Informationen;
- Information, Betreuung und Beratung der Mitglieder;
- Konzeption, inhaltliche Begleitung sowie Nachverfolgung einheitlicher Branchenstandards;
- Eintreten für lauteren Wettbewerb;
- Förderung von Markttransparenz sowie Schuldner- und Anlegerschutz;
- Eintreten für hohe Qualität und Fachkunde.
Interessenbereiche: Kleine und mittlere Unternehmen; Institutionelle Fragen der EU; Datenschutz und Informationssicherheit; Öffentliches Recht; EU-Gesetzgebung; Terrorismusbekämpfung; Bank- und Finanzwesen; Kriminalitätsbekämpfung; Cybersicherheit; EU-Binnenmarkt; Digitalisierung; Kommunikations- und Informationstechnik; Zivilrecht; Parlamentarisches Verfahren; Internetpolitik; Verbraucherschutz; Politisches Leben, Parteien; Strafrecht
Regelungsvorhaben:
- Umsetzung der 3. Verbraucherkreditrichtlinie (CCD3): Wir regen an, die Muster-Widerrufsbelehrung beizubehalten, die Änderungen zu § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG nachzuschärfen, im Sinne einer echten Digitalisierung, sowohl für Darlehensverträge als auch Darlehensvermittlungsverträge nur die Willenserklärung des Verbrauchers unter ein entsprechendes Textformerfordernis zu stellen und die Formerfordernisse für den Darlehensgeber bzw. Darlehensvermittler gänzlich aufzuheben, § 30 Abs. 2 BDSG nachzuschärfen. Zudem erbitten wir um Unterstützung der Bundesregierung auf EU-Ebene bezüglich der in Art. 46 (2) der CCD3 niedergelegten Prüfpflicht der EU-Kommission.
- FIDA - Unterstützung der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Trilog: Anlässlich des Beginns des Trilogs bitten wir die Bundesregierung um Unterstützung im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Financial Information Data Access Regulation (FIDA).
Relationen
Keine Relationen.