Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM)
Text
Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM)
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Zweck des Verbandes ist die Förderung und Wahrnehmung der wirtschafts- und kooperationspolitischen Interessen seiner Mitglieder. Er vertritt die Interessen der gewerblichen Genossenschaften, Franchise-Systeme und weiteren Kooperationen des Mittelstandes mit dem Ziel einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für den gesamten kooperierenden Mittelstand am Standort Deutschland. Dies erfolgt üblicherweise in Form von Stellungnahmen, Gesprächen, Dialogformaten und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Dabei äußert sich der Verband zu allen mittelstandsrelevanten Themen, u.a. in der Steuer-, Energie-, Digital-, Arbeitsmarkt- und Wettbewerbspolitik. Besonderes Augenmerk des Verbandes liegt auf der Förderung des Mittelstandes in kooperierenden Netzwerken und damit auch auf die Wahrnehmung mittelstandspolitischer Interessen der den Mitgliedern angeschlossenen Unternehmen gerichtet.
Der Verband hat insbesondere die Aufgaben:
a) die Interessen gegenüber staatlichen Behörden und Institutionen sowie gegenüber Organisationen der Wirtschaft und Wissenschaft wahrzunehmen;
b) den Austausch aller kooperationsrelevanter Informationen unter den Mitgliedern zu fördern;
c) Beratung und Betreuung der Mitglieder in allen Angelegenheiten, die zum satzungsmäßigen Aufgabenbereich des Verbandes gehören.
Interessenbereiche: Handel und Dienstleistungen; Sonstiges im Bereich "Energie"; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Datenschutz und Informationssicherheit; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Energienetze; Ländlicher Raum; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Allgemeine Energiepolitik; Außenwirtschaft; Zivilrecht; Pflegeversicherung; Stadtentwicklung; Internetpolitik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Berufliche Bildung; E-Commerce; EU-Gesetzgebung; Verwaltungstransparenz/Open Government; Bank- und Finanzwesen; Wettbewerbsrecht; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Klimaschutz; Güterverkehr; Erneuerbare Energien; Verkehrsinfrastruktur; Arbeitslosenversicherung; Krankenversicherung; EU-Binnenmarkt; Rechtspolitik; Artenschutz/Biodiversität; Arbeitsmarkt; Kommunikations- und Informationstechnik; Bauwesen und Bauwirtschaft; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Handwerk; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Cybersicherheit; Werbung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Rente/Alterssicherung; Versicherungswesen; Sonstiges im Bereich "Recht"; Migration; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Integration; Kleine und mittlere Unternehmen; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Verkehrspolitik; Unfallversicherung
Regelungsvorhaben:
- Mittelstandsfreundliche Weiterentwicklung des Steuerrechts: Insgesamt sollte die Steuerbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen gesenkt werden, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und betriebliche Investitionen zu erleichtern. Zusätzliche steuerrechtliche Hürden und Zweifelsfragen müssen verhindert werden. In diesem Zusammenhang sollte die Besteuerung von Bildungsleistungen nicht zum Nachteil von privaten Bildungsanbietern und Beschäftigten nicht reformiert werden.
- Praxistaugliche Einführung der E-Rechnung in Deutschland: Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze soll so ausgestaltet werden, dass gerade kleinere Unternehmen bei der Einführung in technischer und somit auch finanzieller Hinsicht nicht überfordert werden. Zudem dürfen etablierte Geschäftsprozesse insbesondere im kooperierenden Handel nicht gefährdet werden.
- Verringerung von Bürokratie und Dokumentationspflichten für den Mittelstand: Der insgesamt hohe Bürokratieaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen soll durch geeignete Maßnahmen verringert werden. Dazu gehört die deutliche Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und weitere Unterlagen. Zudem sollten vor allem die Möglichkeiten zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie der Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden über einheitliche Schnittstellen ausgeschöpft werden.
- Praxistaugliche Lieferkettenregulierung im Sinne kleiner und mittlerer Unternehmen: Vor dem Hintergrund des bereits geltenden LkSG und der anstehenden Umsetzung der CSDDD in nationales Recht sollen die besonderen Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen stärker durch entsprechende Erleichterungen berücksichtigt werden, die bisher in erheblichem Umfang zumindest indirekt von den Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette betroffen sind.
- Weiterentwicklung des Genossenschafts-, Gesellschafts- und Handelsrechts im Sinne des kooperierenden Mittelstands: Die Interessen der Unternehmen des kooperierenden Mittelstands im Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsbereich sollen u.a. im Zuge der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes, vor dem Hintergrund einer diskutierten EU-weiten Harmonisierung des Insolvenzrechts sowie mit Blick auf die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen angemessen berücksichtigt werden.
- Mittelstandsfreundliche Weiterentwicklung des Wettbewerbs- und Kartellrechts: Die Interessen des kooperierenden Mittelstands sollen bei der anstehenden 12. GWB-Novelle sowie bei der vor dem Hintergrund der Green Claims Directive zu erwartenden UWG-Novelle angemessen berücksichtigt werden.
- Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen mit Augenmaß: Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll so erfolgen, dass weder der Mittelstand im Allgemeinen noch gewerbliche Verbundgruppen im Besonderen durch Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung überfordert werden. Dabei müssen neue Berichtspflichten bestmöglich mit jenen im Rahmen der Lieferkettenregulierung gemäß LkSG abgestimmt und der damit verbundene Aufwand gering gehalten werden.
- Wettbewerbsfähige sowie nachhaltige Energie- und Klimapolitik für den Mittelstand: Im Sinne kleiner und mittlerer Unternehmen sollten Steuern, Abgaben sowie Umlagen auf den Strompreis reformiert werden, um eine Senkung der tatsächlichen Stromkosten herbeizuführen. Darüber hinaus bedarf es wirksamer Maßnahmen gegen übermäßig steigende Preise bei der Wärmeversorgung und allgemein einen für Unternehmen praxistauglichen Rahmen in der Klima- und Nachhaltigkeitspolitik.
- Mittelstandsfreundliche Weiterentwicklung der Unternehmensbesteuerung, insbesondere Vermeidung zusätzlicher Steuerbürokratie: Insgesamt sollte die Steuerbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen gesenkt werden, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und betriebliche Investitionen zu erleichtern. Zusätzliche steuerrechtliche Hürden und Zweifelsfragen müssen verhindert werden. Dabei sollte es insbesondere nicht zu zusätzlicher Steuerbürokratie und weiteren Mitteilungspflichten kommen.
- Zukunftsfähige Weiterentwicklung der Sozialversicherung: Die Sozialversicherung muss mit Blick auf die Auswirkungen auf die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge, die von den Unternehmen des kooperierenden Mittelstands in ihrer Rolle als Arbeitgeber maßgeblich getragen werden, zukunftssicher und kosteneffizient weiterentwickelt werden. Dabei müssen sowohl Beitragssteigerungen als auch höhere Steuerzuschüsse so weit wie möglich vermieden werden. Private Absicherung ist als flankierendes Element auf geeignete Weise zu fördern.
- Umsetzung des Rechts auf Reparatur unter Berücksichtigung der strukturellen Besonderheiten des kooperierenden Mittelstands: Der kooperierende Mittelstand unterstützt ausdrücklich die Zielsetzung des europäischen Gesetzgebers, Reparaturen zu stärken, Produktlebenszyklen zu verlängern und Ressourcen zu schonen. Reparaturkompetenz ist integraler Bestandteil vieler mittelständischer Geschäftsmodelle. Damit das Recht auf Reparatur in der Praxis funktioniert, dürfen die Mittelstandskooperationen bei der Umsetzung der neuen Informationspflichten nicht überfordert werden. Zudem braucht es eine Preisgestaltung, bei der die Personalkosten ausreichend berücksichtigt werden und die Reparatur trotzdem preislich attraktiv gegenüber dem Neukauf ist.
- Digitalen Omnibus mittelstandsfreundlich gestalten: Wir setzen uns für eine mittelstandsfreundliche Vereinfachung des AI-Acts und der DSGVO im Rahmen des Digitalen Omnibus-Vorschlags der Europäischen Kommission ein.
- Zeitgemäße Flexibilisierung des Arbeitsrechts: Die Unternehmen im kooperierenden Mittelstand sowie ihre Beschäftigten benötigen mehr Freiräume in der Arbeitsgestaltung und in Bezug auf die Anstellungsbedingungen. Deshalb sollte die Höchstarbeitszeit flexibilisiert und die Arbeitszeiterfassung möglichst unbürokratisch möglich sein. Auch sollten gesetzliche Kündigungsfristen nicht mehr so stark mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit ansteigen.
- Faire Vergütung in den Unternehmen ohne zusätzliche bürokratische Pflichten ermöglichen: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sollte allenfalls möglichst unbürokratisch und unter Berücksichtigung der besonderen Situation von KMU in deutsches Recht umgesetzt werden, da andernfalls umfangreiche Belastungen durch neue Berichts- und Auskunftspflichten drohen. Notwendig wäre darüber hinaus eine Überarbeitung der Entgelttransparenzrichtlinie auf EU-Ebene.
Relationen
Keine Relationen.