Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.
Text
Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
Sehr geehrter Kollege Dr. Hocker, das Gericht hat entschieden. Hier geht es darum, ob eine Klagemöglichkeit vorliegt und ob sie genutzt wird. In dem beschriebenen Fall wurde sie genutzt. Es geht aber eigentlich um die Frage, ob wir diese Klagemöglichkeit auch in Zukunft zulassen. Das müssen wir aus völkerrechtlichen Gründen. Ich will auf die Regelungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und auf das Bundesnaturschutzgesetz zur Verbandsklage und vor allem auch auf die verpflichtenden Vorgaben der UNECE und der Aarhus-Konvention hinweisen.
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